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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Dentalartikulation. Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung Methoden zur Verwendung in der
Dentalartikulation unter Anwendung von digitalen Daten, die Bildern
der oberen und unteren Zahnbögen
eines Patienten entsprechen.
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Beschreibung des relevanten
Standes der Technik
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Zahnärzte, Kieferorthopäden, Prosthodontisten
und andere Personen, die in verschiedenen Bereichen der Zahnmedizin
arbeiten, benötigen
häufig ein
Modell oder eine Nachbildung von ausgewählten Bereichen der Mundhöhle eines
Patienten. Für
einen Zahnart oder einen Prosthodontisten kann es beispielsweise
wünschenswert
sein, ein Modell eines Bereichs der Mundhöhle eines Patienten zu haben,
in dem ein oder mehr Zähne
fehlen oder beschädigt sind,
damit im Labor anhand des Modells als Vorlage geeignete Ersatzzähne angefertigt
werden können. In
der Praxis können
die Ersatzzähne
durch versuche am Modell angepasst und in Größe und Form je nach Bedarf
verändert
werden, bis eine zufriedenstellende Größe und eine zufriedenstellende
Form erreicht wurden.
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Als
weiteres Beispiel verwenden Kieferorthopäden häufig Modelle der Zähne eines
Patienten, um Fehlbildungen von Zähnen und Kiefer zu untersuchen
und eine Behandlung zu planen. In einigen Fällen kann der Kieferorthopäde Modell
verwenden, um ein oder mehr orthodontische Vorrichtungen, die in der
Mundhöhle
zur Verschiebung der Zähne
in die gewünschten
Stellungen verwendet werden, probeweise anzupassen. In anderen Fällen können Modelle
zur Vorabpositionierung eines Satzes von orthodontischen Brackets
und dazugehörigen
Bogendrähten
verwendet werden, die später
an den tatsächlichen
Zahnbögen
des Patienten mit einer als indirekte Verbindung bekannten Techniker
befestigt werden. Modelle werden von Kieferorthopäden und
anderen Zahnärzten
auch zur permanenten Aufzeichnung der Zähne eines Patienten vor und
nach der Behandlung und in manchen Fällen in ausgewählten Intervallen während des
Behandlungsprogramms verwendet.
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Die
Verwendung von Dentalmodellen bietet erhebliche Vorteile für den Zahnarzt
und den Patienten. Modelle ermöglichen
es dem Zahnarzt, Größe und Form
von Ersatzzähnen
und Zahnrestaurationen anzupassen, um maßgeschneiderte Vorrichtungen anzufertigen,
die Position von Standardvorrichtungen zu verändern (z.B. indirekte Verbindung),
Patientenfälle
zu diagnostizieren, eine orale Operation zu planen, und für andere ähnliche
Zwecke, im Labor des Arztes oder in einem externen Labor und während einer
Zeit, die für
den Zahnarzt oder das Laborpersonal am passendsten ist. Darüber hinaus
können
diese Arbeiten ausgeführt
werden, ohne dass der Patient im Behandlungsstuhl warten muss. Sobald
die Ersatzzähne,
Restauration oder orthodontischen Vorrichtungen zufriedenstellend
an einem Patientenmodell angepasst wurden, können die Ersatzzähne, Restauration
oder orthodontischen Vorrichtungen beispielsweise problemlos in
der Mundhöhle
des Patienten mit wenigen oder überhaupt
keinen weiteren Anpassungen angebracht werden.
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Oftmals
war es vorteilhaft, eine mechanische Vorrichtung, einen sogenannten
Artikulator, in Verbindung mit den Modell zu verwenden, um die Bewegung
des Unterkiefers des Patienten um das temporale Mandipulargelenk
oder die Mundscharnierachse zu simulieren. Zu solchen Artikulatoren
zählen
u.a. der Artikulator der Marke SAM II von Great Lakes Orthodontics,
LTD, Buffalo, NY; der Hanau Artikulator von Henry Shein, Port Washington,
NY; die Artikulatoren von Whip-Mix Corp. aus Louisville, KY; Artikulatoren
von Panadent aus Grand Terrace, CA; sowie der in US- Patent Nr. 5.320.528
beschriebene Artikulator. Artikulatoren sind für Zahnärzte bi der Untersuchung und
Korrektur der Okklusion des Patienten wichtig, um das optimale harmonische
Okklusionsverhältnis
der Zähne
des Patienten zu entwickeln. Der Artikulator hilft bei der Festlegung
des optimalen Okklusionsverhältnisses,
indem er dem Arzt bei der Bestimmung der richtigen Okklusionskontakte
und der optimalen Spitze-Fossa-Verhältnisse
zwischen den Zähnen
der Ober- und Unterkiefer des Patienten hilft.
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Im
Allgemeinen verwendenden herkömmliche
Artikulatoren ein Modell des oberen Zahnbogens des Patienten und
ein Modell des unteren Zahnbogens des Patienten. Um die Modelle
zu erhalten wird zunächst
ein Abdruck des oberen Zahnbogens und des unteren Zahnbogens des
Patienten angefertigt. Zur Herstellung eines Abdrucks des oberen
Bogens wird eine Menge eines härtbaren
Zahnabdruckmaterials in eine Abdruckschale gegeben und die Schale wird
dann in der Mundhöhle
des Patienten positioniert, so dass das Abdruckmaterial das Zahnvestibül und das
umliegende Zahnfleisch, d.h. Zahnfleisch und Regionen des oberen
Zahnbogens, füllt
und umgibt. Sobald das Abdruckmaterial ausreichend ausgehärtet ist,
wird es zusammen mit der Schale aus der Mundhöhle entfernt. Ein Abdruck des
unteren Zahnbogens des Patienten wird auf ähnliche Weise erhalten.
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Zur
Herstellung eines Dentalmodells aus jedem Abdruck wird ein zweites
härtbaren
Material in das ausgehärtete
Abdruckmaterial gegossen oder anderweitig platziert. Nachdem das
zweite Material ausreichend ausgehärtet ist, wird das Abdruckmaterial
aus den resultierenden Modellen entfernt. Wenn sie richtig gemacht
sind, liefern die Modelle eine genaue physikalische Kopie der oberen
und unteren Zähne
des Patienten und der benachbarten Teile des Zahnfleisches des Patienten
und der anhängenden Schleimhaut.
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Neben
den beiden Dentalmodellen wird auch ein Bissabdruck der oberen und
unteren Zahnbögen des
Patienten erhalten. Der Bissabdruck wird oft mit einer Wachsbeißplatte
erhalten. Beim Schließen
der Zahnbögen
des Patienten wird gleichzeitig ein Abdruck der Spitzen der oberen
und unteren Zahnbögen
auf der Wachsbeißplatte
erhalten, die zur Aufzeichnung der relativen Position zwischen dem
oberen und unteren Zahnbogen bei geschlossenem Kiefer dient.
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Darüber hinaus
wird ein Frontbogen mit einer Bissgabel zur Erfassung der räumlichen
Orientierung des oberen Zahnbogens des Patienten zu den Ohrkanälen verwendet,
wobei letztere in einem gewissen Abstand von den Unterkiefer-Kondylen
des Patienten angeordnet sind. Ein Verfahren zur Verwendung eines
Frontbogens umfasst die Platzierung eines zusammengesetzten Materials,
wie z.B. Zahnwachs oder Abdruckmaterial, auf die Gesamtheit oder
einen Teil einer Seite einer Bissgabel. Danach wird die Bissgabel
in der Mundhöhle
des Patienten positioniert, so dass die Abdruckverbindung in sicherem Kontakt
mit allen oder einigen Spitzen der oberen Zähne des Patienten steht, um
einen Abdruck dieser Zähne
anzufertigen. Anschließend
wird ein Frontbogen positioniert, so dass die Ohrstücke des
Frontbogens gut in die äußeren Ohrkanäle des Patienten passen.
Eine mit dem Frontbogen verbundene Nasenstütze wird dann so verstellt,
dass der Frontbogen parallel zur Frankfurter horizontalen Ebene
liegt und gleichzeitig die Nasenstütze in der Nasenkerbe ruht, wobei
sich die Nasenstütze
entlang der Achse in der Sagittalebene des Patienten erstreckt.
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Dann
werden die Kiefer des Patienten auf der Bissgabel mit Stützmaterial
geschlossen, so dass der Abdruck auf der Oberseite der Bissgabel
fest und ergänzend
in die Spitzen der oberen Zähne
des Patienten eingreift. Eine Aufspannvorrichtung wird dann zwischen
dem Frontbogen und einem Arm der Bissgabel verbunden, der sich vom
Mund des Patienten nach außen
erstreckt. Die Spannvorrichtung enthält Verbindungsarme und Kupplungsglieder,
die festgezogen werden, sobald der Abdruck auf der Bissgabel eng
an den Spitzen der oberen Zähne
des Patienten anliegt und der Frontbogen nicht versehentlich aus seiner
vorherigen Position in paralleler Beziehung zur Frankfurter horizontalen
Ebene verschoben wurde. Die Bissgabel wird relativ zu den oberen
Zähnen platziert,
so dass sie dazu dient, einen Abdruck der Zahnanatomie zum Umsetzen
des Frontbogens und der Spannvorrichtung in einem mechanischen Artikulator
wie oben beschrieben zu geben.
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Der
Frontbogen mit der Spannvorrichtung liefert eine mechanische Aufzeichnung
der räumlichen
Orientierung des oberen Zahnbogens des Patienten zu den Ohrkanälen des
Patienten und so zu den Unterkiefer-Kondylen des Patienten. Der
Frontbogen und die Spannvorrichtung können dann zur richtigen Positionierung
des Modells verwendet werden, das den oberen Zahnbogen des Patienten
auf dem mechanischen Dentalartikulator simuliert. In einigen Fällen kann
der Artikulator mit Befestigungsadaptern versehen werden, damit
nur die Spannvorrichtung und nicht der Frontbogen für die richtige
Positionierung und Befestigung des Modells des oberen Zahnbogens
des Patienten auf dem mechanischen Artikulator benötigt wird.
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Als
kurzer Überblick
kann gesagt werden, dass viele mechanische Artikulatoren ein oberes
Element und ein unteres Element aufweisen, die durch ein Paar Schwenkkupplungen
(z.B. Kugelgelenke) miteinander verbunden sind. Das Modell des oberen Zahnbogens
wird mit dem oberen Element des Artikulators verbunden, während das
Modell des unteren Zahnbogens mit dem unteren Element des Artikulators
verbunden wird. Durch die Schwenkkupplungen können die beiden Modelle aufeinander
zu und voneinander weg bewegt werden, um zumindest bestimmte Bewegungen
der Kiefer des Patienten zu simulieren.
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Zur
Befestigung des Modells des oberen Zahnbogens des Patienten auf
dem Artikulator werden die Bissgabel und die Spannvorrichtung (und
bei einigen Techniken auch der Frontbogen) in sicherer Beziehung
zueinander an vorab festgelegten Stellen auf dem Artikulator verbunden.
Der Artikulator wird so orientiert, dass die Abdrücke auf
der Bissgabel nach oben zeigen. Danach wird das Modell des oberen
Zahnbogens des Patienten über
die Bissgabel gelegt, so dass die Teile des Modells, die die Spitzen der
Zähne darstellen,
in die Abdrücke
der Bissgabel einrasten. Das obere Element des Artikulators wird dann
in seine Position über
dem Modell des oberen Zahnbogens des Patienten gebracht und mit
einer Menge eines härtbaren
Materials wird der Raum zwischen dem Modell und dem oberen Element
gefüllt, um
diese miteinander zu verbinden.
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Dann
werden Bissgabel und Spannvorrichtung (zusammen mit dem eventuell
verwendeten Frontbogen) vom Artikulator entfernt und der Artikulator
wird umgedreht. Kondylar-Anpassungen erfolgen je nach Bedarf, um
die Anatomie des temporalen Mandibulargelenks (TMJ) des Patienten
und die Kieferfunktion nachzuahmen. Der Bissabdruck wird dann umgedreht
und über
das Modell des oberen Zahnbogens gelegt, so dass die Abdrücke der
Spitzen der oberen Zähne
des Patienten mit den Zahnspitzen des Modells des oberen Zahnbogens
des Patienten registrieren. Anschließend wird das Modell des unteren
Zahnbogens des Patienten auf den Bissabdruck gelegt, so dass die
Zahnspitzen des Modells des unteren Zahnbogens mit dem Bissabdruck der
unteren Zähne
des Patienten registrieren. Die Modell des oberen und unteren Zahnbogens
werden mit elastischen Elementen oder Modulen zusammengehalten,
um die Anordnung zu stabilisieren.
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Dann
wird eine weitere Menge des härtbaren Materials
in den Raum zwischen dem Modell des unteren Zahnbogens des Patienten
und dem unteren Arm des Artikulators gefüllt. Sobald das Material ausgehärtet ist,
wird das obere Element des Artikulators geöffnet, damit der Bissabdruck
entfernt werden kann. Anschließend
kann das obere Element relativ zum unteren Element um die Schwenkkupplungen bewegt
werden, um die Öffnungs-
und Schließbewegung
der Kiefer des Patienten zu simulieren.
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Es
gibt eine Vielzahl von mechanischen Artikulatoren. Ein halbverstellbarer
Scharnierartikulator ähnelt
einem einfachen Scharnier und simuliert die Öffnungs- und Schließbewegungen
des Unterkiefers um eine einfache Scharnierachse. Andere mechanische
Artikulatoren sind komplexer und können Mechanismen umfassen,
die in verschiedenen Ebenen verstellbar sind, um die seitliche und
protrusive Bewegung des Unterkiefers zu simulieren. Darüber hinaus
sind eine Vielzahl verschiedener Techniken zur Befestigung von Dentalmodellen
auf mechanischen Artikulatoren bekannt, so dass die Beschreibung
in den vorangehenden Abschnitten nur eine von vielen solcher Techniken
darstellt.
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Es
versteht sich jedoch, dass die oben beschriebene Artikulationstechnik
zeitraubend ist und vorsichtig ausgeführt werden muss, um sicherzustellen,
dass die resultierende Artikulation die Bewegung der Kiefer des
Patienten richtig simuliert. Mechanische Artikulatoren sind auch
teuer und die komplexeren Artikulatoren müssen manchmal in der Fabrik verstellt
werden, um sicherzustellen, dass die Verbindung des oberen Elements
mit dem unteren Element des Artikulators richtig kalibriert ist.
Aus diesen und anderen Gründen
bringen Zahnärzte
in der Regel nicht die Zeit und das Geld auf, die notwendig sind, um
die Dentalmodelle eines Patienten zu artikulieren, es sei denn,
diese Artikulation ist speziell notwendig.
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In
jüngster
Zeit haben digitalisierte, dreidimensionale Bilder von Zähnen und
benachbartem Zahnfleisch von zahnärztlich behandelten Patienten zunehmend
Interesse geweckt. Diese Bilder besitzen Vorteile gegenüber den
konventionellen Gipsmodellen, weil digitalisierte Bilder problemlos
in einer digitalen Datei mit anderen Informationen des Patienten gespeichert
und bei Bedarf problemlos abgegriffen werden können. Beispielsweise versucht
US Patent Nr. 5.338.198 von Wu et al. mit dem Titel „Dental
Model Simulator" vom
16. August 1994, einen Dentalmodellsimulator zu beschreiben. Es
wurden verschiedene Methoden zum Erhalt solcher digitalisierten
Daten beschrieben, z.B. Laser-Scanning und Photogammetrie.
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Ein
anderes Digitalisierungsverfahren zum Erhalt von Bildern von Zähnen ist
in der schwebenden israelischen Patentanmeldung mit der laufenden Nummer
114691, eingereicht am 20. Juli 1995, mit dem Titel „Method
and System for Acquiring Three-Dimensional Teeth Image" beschrieben. Diese Methode
erfasst ein Zahnbild durch Entfernung von Schichten eines Abdrucks
und einer Zahnabdruckschale oder durch Entfernung von Schichten
eines Modells, das anhand dieses Abdrucks hergestellt wurde. Bei
der Entfernung jeder Schicht entsteht mithilfe einer Videokamera
ein zweidimensionales Bild der restlichen flachen Fläche. Daten,
die für
die Grenzen der zweidimensionalen Bilder der Oberflächen der
Zähne und
des benachbarten Zahnfleischs repräsentativ sind, werden in einem
Computersystem gespeichert. Wenn eine ausreichend Anzahl Schichten entfernt
wurde, kombiniert das Computersystem die zweidimensionalen Bilder
der erfassten Schichten zu einem dreidimensionalen Bild, das zumindest
einen Teil der Zähne
des Patienten und des Zahnfleischs repräsentiert, z.B. durch Erzeugung
von Oberflächen zwischen
Datenpunkten der erfassten Schichten. Es versteht sich, dass eine
solche dreidimensionale Darstellung berechnete Daten umfasst, die
aus tatsächlich
gemessenen Daten bei der Erstellung dieser Flächen generiert wurden, und
nicht tatsächlich
gemessene Daten.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zur Anwendung in der Zahnartikulation,
die die oben erwähnten
Probleme im Zusammenhang mit herkömmlichen mechanischen Artikulatoren überwinden.
Mit der Verfügbarkeit
von digitalen Zahnbildern stellt die vorliegende Erfindung verschiedene
Verfahren und Programme zur Anwendung in der Zahnartikulation bereit.
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Die
vorliegende Erfindung mit ihren verschiedenen Ausführungsformen
ist für
den Zahnarzt äußerst vorteilhaft,
denn die Artikulation kann mit einem Computersystem in Verbindung
mit digitalen Zahnbilddaten durchgeführt werden, so dass weder Modelle
des oberen und unteren Zahnbogens des Patienten noch ein mechanischer
Artikulator wie oben beschrieben benötigt werden. Die vorliegende
Erfindung ermöglicht
es dem Arzt, die Okklusion des Patienten zu untersuchen, so dass
notwendige Korrekturen zur Herstellung von richtigen Okklusalkontakten
und optimalen Spitze/Fossa-Beziehungen zwischen den Zähnen des
oberen und unteren Zahnbogens des Patienten vorgenommen werden können und
andere Vorteile erhalten werden, die für den Fachmann aus der hierin
enthaltenen Beschreibung offensichtlich sind.
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Ein
erfindungsgemäßes computerimplementiertes
Verfahren zur Erzeugung eines Dentalmodells zur Verwendung in der
Dentalartikulation umfasst das Bereitstellen eines ersten Satzes
digitaler Daten, die einem oberen Bogenbild von mindestens einem Abschnitt
eines oberen Zahnbogens eines Patienten entsprechen, das Bereitstellen
eines zweiten Satzes digitaler Daten, die einem unteren Bogenbild
von mindestens einem Abschnitt eines unteren Zahnbogens des Patienten
entsprechen, und das Bereitstellen von Scharnierachsendaten, die
die räumliche Lage
des oberen und/oder unteren Zahnbogens relativ zu einer Scharnierachse
des Patienten repräsentieren.
Ferner werden Bissausrichtungsdaten, die die räumliche Beziehung zwischen
dem oberen Zahnbogen und dem unteren Zahnbogen des Patienten repräsentieren,
bereitgestellt und das obere Bogenbild und das untere Bogenbild
werden auf Grundlage der Bissausrichtungsdaten ausgerichtet. Eine
Referenzscharnierachse wird relativ zu dem ausgerichteten oberen
und unteren Bogenbild auf der Basis der Scharnierachsendaten erzeugt.
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Bei
einer Ausführungsform
des Verfahrens umfasst das Verfahren ferner die Bereitstellung von Daten,
die mit der Kondylen-Geometrie des Patienten in Zusammenhang stehen.
Diese Kondylen-Geometriedaten begrenzen die Bewegung zumindest des
unteren Bogenbilds, wenn die Bogenbilder angezeigt und manipuliert
werden, um zumindest das untere Bogenbild relativ zum oberen Bogenbild
und der Referenzscharnierachse zu bewegen.
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Bei
einem anderen computerimplementierten Verfahren zur Erzeugung eines
Dentalmodells zur Verwendung in der Dentalartikulation umfasst das
Verfahren das Bereitstellen eines ersten Satzes digitaler Daten,
die einem oberen Bogenbild in einem Koordinatensystem von mindestens
einem Abschnitt eines oberen Zahnbogens eines Patienten entsprechen,
das Bereitstellen eines zweiten Satzes digitaler Daten, die einem
unteren Bogenbild in dem Koordinatensystem von mindestens einem
Abschnitt eines unteren Zahnbogens des Patienten entsprechen, und
das Bereitstellen von Scharnierachsendaten, die die räumliche
Lage des oberen und/oder unteren Zahnbogens relativ zu einer Kondylarachse
des Patienten repräsentieren.
Eine Referenzscharnierachse wird im Koordinatensystem relativ zu
dem ausgerichteten oberen und unteren Bogenbild auf der Basis der Scharnierachsendaten
erzeugt.
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Bei
einem anderen computerimplementierten Verfahren zur Erzeugung eines
Dentalmodells zur Verwendung in der Dentalartikulation umfasst das
Verfahren das Bereitstellen eines ersten Satzes digitaler Daten,
die einem oberen Bogenbild von mindestens einem Abschnitt eines
oberen Zahnbogens eines Patienten entsprechen, das Bereitstellen
eines zweiten Satzes digitaler Daten, die einem unteren Bogenbild
von mindestens einem Abschnitt eines unteren Zahnbogens des Patienten
entsprechen, und das Bereitstellen von Bissausrichtungsdaten, die
die räumliche
Beziehung zwischen dem oberen Zahnbogen und dem unteren Zahnbogen
des Patienten repräsentieren.
Die oberen und unteren Bogenbilder werden relativ zueinander auf
der Basis der Bissausrichtungsdaten verschoben, bis ein ausgerichtetes Bild
des oberen und unteren Zahnbogens erhalten wird. Anschließend werden
die ausgerichteten oberen und unteren Bogenbilder zueinander bewegt,
bis ein erster Berührungspunkt
nachgewiesen wird. Das obere und/oder das untere Bogenbild wird
dann relativ zum anderen in einer oder mehreren Richtungen in eine
Vielzahl von Positionen geschoben, um die optimale Okklusionsstellung
der unteren und oberen Zahnbogen zu bestimmen.
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Ferner
wird ein computerimplementiertes Verfahren zur Dentalartikulation
beschrieben. Das Verfahren umfasst das Bereitstellen eines Zahnartikulationsmodells.
Das Modell umfasst einen ersten Satz digitaler Daten, die einem
oberen Bogenbild von mindestens einem Abschnitt eines oberen Zahnbogens
eines Patienten entsprechen, einen zweiten Satz digitaler Daten,
die einem unteren Bogenbild von mindestens einem Abschnitt eines
unteren Zahnbogens des Patienten entsprechen, und einen dritten Satz
von Daten, die die räumliche
Lage des oberen und unteren Zahnbogens relativ zu einer Referenz scharnierachse
repräsentieren.
Zumindest die oberen und unteren Bogenbilder werden auf Basis des ersten
und/oder zweiten Satzes digitaler Daten angezeigt und der erste,
zweite und/oder dritte Satz digitaler Daten wird so manipuliert,
dass die oberen und/oder unteren Bogenbilder um die Referenzscharnierachse
verschoben werden, um die Bewegung der oberen und unteren Zahnbögen des
Patienten zu simulieren.
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In
einer Ausführungsform
des Verfahrens umfasst das Modell ferner einen vierten Satz digitaler Daten,
die die räumliche
Lage der Kondylen-Geometrie des Patienten relativ zur Referenzscharnierachse repräsentieren.
Die Manipulation der digitalen Daten kann dann die Manipulation
des ersten, zweiten, dritten und/oder vierten Satzes digitaler Daten
umfassen, um zumindest das untere Bogenbild relativ zum oberen Bogenbild
und der Referenzscharnierachse zu verschieben.
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Bei
einem anderen computerimplementierten Verfahren der Dentalartikulation
wird ein anderer Satz digitaler Daten bereitgestellt, die ein Bild
repräsentieren,
das mindestens drei Punkte hat, die mindestens drei identifizierbaren
Punkten des Zahnartikulationsmodells entsprechen. Zumindest ein
Teil des mit dem Bild registrierten Zahnartikulationsmodells wird
mindestens teilweise auf der Basis des weiteren Datensatzes dargestellt.
Der Satz digitaler Daten kann beispielsweise ein zweidimensionales
oder dreidimensionales Bild repräsentieren.
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Bei
einem anderen computerimplementierten Verfahren der Dentalartikulation
kann ein weiterer Satz digitaler Daten bereitgestellt werden, die
mehrere Bewegungsaufzeichnungen des Unterkiefers des Patienten repräsentieren.
Das Zahnartikulationsmodell wird so manipuliert, dass das untere
Bogenbild verschoben wird, um die relative Bewegung des unteren
Zahnbogens des Patienten auf Basis von mindestens dem vierten Satz
digitaler Daten zu simulieren.
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Ein
computerlesbares Medium, das ein Programm speichert, das zur Erzeugung
eines Dentalmodells zur Verwendung in der Zahnartikulation ausgeführt werden
kann, wird ebenfalls bereitgestellt zusammen mit einem computerlesbaren
Medium, das ein Programm speichert, das zur Durchführung einer Zahnartikulation
ausgeführt
werden kann. Ferner wird ein Frontbogen zur Verwendung mit der vorliegenden
Erfindung beschrieben. Weitere Aspekte und weitere Einzelheiten
der vorliegenden Erfindung sind in der folgenden Beschreibung und
in den beiliegenden Zeichnungen aufgeführt.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist
ein Blockdiagramm eines Programms zur Erzeugung eins Zahnartikulationsmodells
in Verbindung mit einem Anwenderprogramm zur Verwendung eines Zahnartikulationsmodells,
das mit dem Modellerzeugungsprogramm erzeugt wurde.
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2 ist
ein detaillierteres Blockdiagramm des Programms zur Erzeugung eins
Zahnartikulationsmodells aus 1.
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3 ist
ein Blockdiagramm eines verbundenen Systems zur Erzeugung eines
Zahnartikulationsmodells und zur Verwendung des Zahnartikulationsmodells:
das System umfasst einen Speicher zum Speichern der allgemein in 1 gezeigten
Programme.
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4 ist
ein detaillierteres Diagramm eines Ausrichteteils des Programms
zur Erzeugung eins Zahnartikulationsmodells aus 2.
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5 ist
ein detaillierteres Diagramm eines Scharnierachsenbefestigungsteils
des Programms zur Erzeugung eins Zahnartikulationsmodells aus 2.
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6A–6B zeigen
eine Ausführungsform
eines Verfahren zur Bereitstellung von Bissausrichtungsdaten zur
Verwendung durch das Programm zur Erzeugung eins Zahnartikulationsmodells wie
in 1 gezeigt, zusammen mit einer Ausführungsform
eines Ausrichteverfahrens unter Verwendung dieser Bissausrichtungsdaten.
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7 ist
eine weitere Ausführungsform
eines Verfahrens zur Bereitstellung der Bissausrichtungsdaten zur
Verwendung mit dem Programm zur Erzeugung eins Zahnartikulationsmodells
wie in 1 gezeigt zusammen mit einer Ausführungsform eines
Ausrichteverfahrens unter Verwendung dieser Bissausrichtungsdaten.
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8 ist
eine Ausführungsform
eines Verfahrens zur Bereitstellung von Scharnierachsendaten zur
Verwendung durch das Programm zur Erzeugung eins Zahnartikulationsmodells
wie in 1 gezeigt zusammen mit einer Ausführungsform
eines Befestigungsverfahrens unter Verwendung dieser Scharnierachsendaten.
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9 ist
eine weitere Ausführungsform
eines Verfahrens zur Bereitstellung von Scharnierachsendaten zur
Verwendung durch das Programm zur Erzeugung eins Zahnartikulationsmodells
wie in 1 gezeigt zusammen mit einer Ausführungsform eines
Befestigungsverfahrens unter Verwendung dieser Scharnierachsendaten.
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10A zeigt ein Flussdiagramm eines Bissregistrierungsalgorithmus
zur Verwendung bei der Bereitstellung eines erfindungsgemäßen optimalen
Okklusionsverhältnisses
und 10B und 10C zeigen Bildschirmanzeigen
zur Verwendung bei der Beschreibung des Algorithmus.
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11A–11C zeigen einen Frontbogenapparat zur Bereitstellung
von Scharnierachsendaten zur Verwendung durch das Bereitstellung
von Scharnierachsendaten zur Verwendung durch das Programm zur Erzeugung
eins Zahnartikulationsmodells wie in 1 gezeigt.
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11A ist eine Draufsicht auf die Apparatur; 11B ist eine Vorderansicht der Apparatur und 11C ist eine Seitenansicht der Apparatur.
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12A und 12B sind
Abbildungen einer grafischen Anwenderschnittstelle, die von dem Zahnartikulationsprogramm
aus 1 bereitgestellt wird.
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13 ist
ein Blockdiagramm der Befestigung von zusätzlichen Dateien am erfindungsgemäßen Dentalmodell.
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14 ist
eine Ausführungsform
eines Verfahren zur Anheftung von einer Grafikdatei, die ein Bild
des Dentalmodells repräsentiert,
und die Verwendung dieser angehängten
Daten.
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15 ist
eine weitere Ausführungsform
eines Verfahrens zum Anhängen
einer Datei mit Bewegungsdaten am Dentalmodell und die Verwendung dieser
angehängten
Daten.
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16A und 16B sind
Abbildungen einer grafischen Anwenderschnittstelle mit Informationen
zur Grafikdatei, die mit dem Verfahren aus 14 erhalten
wird.
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Detaillierte Beschreibung
der Ausführungsformen
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Die
vorliegende Erfindung wird allgemein mit Bezug auf 1–5 beschrieben.
Danach wird die vorliegende Erfindung ausführlicher mit Bezug auf 6–16 beschrieben.
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Wie
hierin verwendet sind die Begriffe unten wie folgt definiert. Bissregistrierung
ist definiert als Ort der oberen und unteren Zahnbögen eines
Patienten bei der Okklusion (z.B. Interkuspidation). Das Okklusionsverhältnis kann
auf einem ersten Kontaktpunkt oder auf anderen Graden von Ineinandergreifen
der oberen und unteren Zahnbögen
beruhen, wie z.B. Ineinandergreifen für maximale Interkuspidation oder
bis zu einem kontrollierten Kontaktpunkt zwischen den oberen und
unteren Zahnbögen,
wodurch eine Verschiebung des Unterkiefers vermieden wird (z.B.
Verschiebung durch vorzeitige Okklusion).
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Artikulation
ist definiert als Bissregistrierung zusätzlich zum Verhältnis der
oberen und unteren Zahnbögen
zur KONDYLARACHSE des Patienten. Artikulation kann entweder als
einfache Scharnierbewegung (z.B. einfache Scharnierartikulation)
um die KONDYLARACHSE oder als Scharnierbewegung in Kombination mit
anderen Bewegungen des unteren Zahnbogens relativ zum oberen Zahnbogen
auftreten, die durch die Kondylengeometrie des Patienten und die
Muskelfunktion ermöglicht
wird (z.B. volle Artikulation ermöglicht in ihrer komplexesten
Form alle Drehbewegungen und Translationsbewegungen des unteren
Zahnbogens relativ zum oberen Zahnbogen, wie es bei einem Patienten
möglich
wäre).
Da der obere Zahnbogen ein starrer Körper ist, der mit der Fossa
des Schädels
des Patienten verbunden ist, und der obere Zahnbogen ein starrer
Körper
ist, der mit den Kondylen des Unterkiefers des Patienten verbunden
ist, kann diese komplexe Artikulation mit anderen Worten alle Bewegungen
(z.B. Dreh- und/oder Translations bewegungen) umfassen, die dem Unterkiefer
relativ zum Schädel
möglich
sind (z.B. 6 Freiheitsgrade). Artikulation kann mithilfe von Verhältnissen
mit externen Referenzen beschrieben werden, wie z.B. eine horizontale
Referenzebene (z.B. die Frankfurter horizontale Ebene) und/oder
eine vertikale Referenzebene (z.B. Sagittalebene).
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Wie
hierin ebenfalls verwendet bezieht sich der Begriff gemessene digitale
Daten auf digitale Daten, die mit einer beliebigen Methode (z.B.
Stereographie, Digitalisierungssonden, optisches Scanning und Nachweisvorrichtungen
usw.) direkt aus der Anatomie des Patienten in digitaler Form (z.B.
Zähne,
Zahnfleisch, Kondylengeometrie, usw.) oder indirekt vom Patienten
durch Entnahme der Informationen bezüglich der Anatomie des Patienten
in nicht-digitaler Form (z.B. Zahnabdrücke, Studienmodelle, Röntgen usw.)
und anschließender
Digitalisierung dieser Informationen mit einem beliebigen Verfahren (z.B.
Slicing der Abdrücke
und Digitalisierung der Grenzen mit einem optischen Scanner und
einer Nachweisvorrichtung usw.) erfasst wurden. Berechnete digitale
Daten wie hierin verwendet beziehen sich andererseits auf digitale
Daten, die aus gemessenen digitalen Daten oder anderen Daten erzeugt wurden.
Dreidimensionale Oberflächendaten,
die mit gemessenen digitalen Daten erzeugt wurden, sind ein Beispiel
von berechneten digitalen Daten.
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1 zeigt
ein Programm 10 zur Erzeugung eines Zahnartikulationsmodells
in Verbindung mit einem Anwenderprogramm 20. Das Modellerzeugungsprogramm 10 ist
mit Eingangsdaten versehen. Diese Eingangsdaten enthalten zumindest
teilweise digitale Zahnbogendaten 14, die die oberen und
unteren Zahnbögen
eines Patienten repräsentieren, Bissausrichtungsdaten 16,
die das Verhältnis
zwischen dem oberen und unteren Zahnbogen eines Patienten repräsentieren,
und Scharnierachsendaten 18, die die Beziehung zwischen oberem
und/oder unteren Zahnbogen des Patienten und der KONDYLARACHSE des
Patienten repräsentieren.
Auch digitale Kondylengeometrie-Daten 19, die die Kondylengeometrie
des Patienten repräsentieren,
können wie
weiter hierin beschrieben verwendet werden. Das Modellerzeugungsprogramm 10 verwendet
die Eingangsdaten zur Erzeugung eines Zahnartikulationsmodells 11,
das der Ausgang des Programms 10 zur Erzeugung des Dentalmodells
ist. Das Zahnartikulationsmodell 11 enthält zumindest
Daten, die Bilder der oberen und unteren Zahnbögen des Patienten repräsentieren,
wie sie durch die Zahnbogendaten 14 bereitgestellt werden,
und Relationsdaten, die die räumliche
Beziehung der Zahnbogenbilder zueinander repräsentieren und ferner die räumliche
Beziehung der Bogenbilder relativ zu einer Referenzscharnierachse,
die der KONDYLARACHSE des Patienten entspricht, repräsentieren.
Die Relationsdaten werden auf Basis der Zahnbogendaten 14,
der Bissausrichtungsdaten 16 und der Scharnierachsendaten 18 bestimmt.
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In
vielen Fällen
erfordert die vollständige
kieferorthopädische
Diagnose detaillierte Kenntnisse der Geometrie von Zähnen und
Weichteilen, d.h. Zahnfleisch, aus denen der obere und untere Zahnbogen
des Patienten besteht; der Beziehung der Zahnbögen zueinander; der Beziehung
des oberen und unteren Zahnbogens zu der KONDYLARRCHSE; und der
Beziehung der Zahnbögen
zum Schädel oder
zu Teilen davon. Weiterhin will der Kieferorthopäde unter Umständen die
spezifische Geometrie der Kondylen des Patienten und die Auswirkungen dieser
Geometrie auf die Bewegung des Unterkiefers des Patienten berücksichtigen.
Im Gegensatz zu dem herkömmlichen
Verfahren der Darstellung dieser Informationen für den Kieferorthopäden, d.h.
unter Verwendung von physikalischen Dentalmodellen, die in einem
mechanischen Artikulator befestigt sind, erfasst die vorliegende
Erfindung diese Informationen als digitale Daten im Zahnartikula tionsmodell 11 und
präsentiert
diese Informationen dem Anwender, z.B. dem Kieferorthopäden, in
Form von angezeigten dreidimensionalen Bildern, zweidimensionalen
Ansichten und/oder zweidimensionalen Projektionen.
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Nach
der Erzeugen kann das Zahnartikulationsmodell 11 zur Darstellung
von Bildern des oberen und unteren Zahnbogens des Patienten oder
von Teilen davon für
den Anwender des Zahnartikulationsanwenderprogramms 20 verwendet
werden. Beispielsweise kann das Anwenderprogramm 20 dazu verwendet
werden, das angezeigte Artikulationsmodell so zu manipulieren, wie
es für
den Fachmann bekannt ist und hierin weiter spezifisch beschrieben wird.
Beispielsweise kann das Anwenderprogramm 20 Routinen zur
Durchführung
von Messungen mit Bezug auf das Modell, Routinen zur Manipulation
der Orientierung des Modells insgesamt (z.B. die perspektivische
Ansicht aller angezeigten Elemente, die im Raum zueinander bewegt
werden), Routinen zum Drehen des unteren Zahnbogenbilds relativ
zu einem fixen oberen Zahnbogenbild um eine Referenzscharnierachse,
Routinen zur Bewegung des Bilds des oberen Zahnbogens relativ zur
Referenzscharnierachse oder zum Bild des unteren Zahnbogens, Routinen
für eine
Translationsbewegung eines der Zahnbogenbilder, soweit es die Kondylengeometrie
des Patienten erlaubt, oder Routinen zum Nachweis eines virtuellen
Kontakts eines Zahnbogenbilds mit dem anderen aufweisen. Für den Fachmann
sollte es offensichtlich sein, dass die Bewegungsmöglichkeit von
Gegenständen,
die von einem Computersystem angezeigt werden, praktisch unbegrenzt
sind und dass die vorliegende Erfindung nicht auf eine bestimmte,
hierin speziell beschriebene Anwenderroutine beschränkt ist.
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Bei
der Erzeugung des virtuellen Artikulationsmodells 11 werden
die benötigten
Informationen im Allgemeinen erfasst und digitalisiert und anschließend wird
das Modell 11 aus diesen erfassten Informationen erzeugt.
Das Erfassen der benötigten
Informationen ist in 1 als Block 14, 16, 18 und 19 gezeigt.
Diese Informationen sind die Eingangsdaten für das Zahnerzeugungsmodellprogramm 10.
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Zunächst umfasst
der Datensammelprozess wie allgemein in Block 14 gezeigt
die Erfassung der dreidimensionalen Morphologie der einzelnen Zahnbögen des
Patienten. Vorzugsweise umfassen diese Daten Daten, die die Struktur
der gesamten Zähne und
des relevanten Zahnfleisches repräsentieren, aber die vorliegende
Erfindung ist auch vorteilhaft, wenn nur ein oder mehrere Teile
der Zahnbögen
erfasst werden, z.B. ein oder mehr Zähne in einem Abschnitt von
einem der Zahnbögen.
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Verfahren zur Bereitstellung
dieser Informationen und die vorliegende Erfindung ist nicht auf
ein bestimmtes verfahren beschränkt,
sondern nur wie in den beiliegenden Ansprüchen beschrieben. Werkzeuge,
die zur Bereitstellung der gemessenen digitalen Daten, die die oberen
und unteren Zahnbögen
repräsentieren,
verwendet werden können,
sind beispielsweise Zahnabdrücke,
Laserscans, Stylusscans und/oder Stereographien. Die gemessenen
digitalen Daten über
den oberen und unteren Zahnbogen können direkt vom Patienten in digitaler
Form, z.B. durch Stereographie, erfasst werden, oder die Informationen
können
indirekt vom Patienten erfasst werden, indem die Informationen in nicht-digitaler
Form vom Patienten erfasst (z.B. Zahnabdrücke und Studienmodelle) und
später
digitalisiert werden (z.B. Slicing der Zahnabdrücke und Digitalisierung der
Grenzen). Einige der vielfältigen Verfahren
zur Bereitstellung von digitalisierten Daten von Zahnbögen umfassen,
aber natürlich
ohne darauf beschränkt
zu sein, Laserscanning, Photogammetrie, und die in US Patent Nr.
5.078.599, US Patent Nr. 5.131.844, US Patent Nr. 5.338.198, US
Patent Nr. 4.611.288, US Patent Nr. 5.372.502, dem Artikel „Three-dimensional dental
cast analyzing system with laser scanning" von T. Kuroda et al., Am. J. Ortho.
Dent. Othrop., Band 110 [4], Oktober 1996, S. 365-69, und der israelischen
Patentanmeldung Seriennummer 114691 wie bereits hierin aufgeführt beschrieben.
Vorzugsweise werden die digitalen Daten, die die Zahnbögen des
Patienten repräsentieren,
mit dem in der israelischen Patentanmeldung Seriennummer 114691
beschriebenen Verfahren bereitgestellt, das gemessene digitale Daten
ergibt, die die Grenzen der in Scheiben geschnittenen Teile der Zahnabdrücke repräsentieren.
Ferner können
diese digitalen Daten berechnete Daten umfassen, die im Gegensatz
zu den gemessenen digitalen Daten die Oberflächen der Zahnbögen repräsentieren.
Diese berechneten digitalen Daten zur Anzeige von Oberflächen können auf
zahlreiche dem Fachmann bekannte Arten aus den gemessenen digitalen
Daten erzeugt werden, wobei sich Daten ergeben, die die verschiedenen
für die,
Anzeige der Oberflächen
verwendeten Elemente repräsentieren,
z.B. verschiedene berechnete Punkte, Maschen, Polygone usw.
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Zweitens
umfasst der Datenerfassungsprozess wie allgemein durch Block 16 gezeigt
die Messung der räumlichen
Beziehung zwischen dem oberen und unteren Zahnbogen des Patienten,
um die Bissausrichtungsdaten zu liefern, die für die Erzeugung des Zahnartikulationsmodells 11 benötigt werden.
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Verfahren zur Bereitstellung
dieser Informationen und die vorliegende Erfindung ist nicht auf
ein bestimmtes Verfahren beschränkt,
sondern nur wie in den beiliegenden Ansprüchen beschrieben. Ein Verfahren
umfasst beispielsweise die Identifizierung von mindestens drei nicht-linearen
Punkten auf jedem Zahnbogen und die Messung von passenden Paaren
dieser Punkte, d.h. ein Paar ist ein Punkt von jedem Bogen. Diese
Messungen können
direkt am Patienten erfolgen, d.h. in vivo, oder an Darstellungen
der Zahnbögen
des Patienten, wie z.B. Zahnabdrücke
der Zahnbögen
oder Dentalstudienmodelle. Als weiteres Beispiel können einem
Modell Ausrichtungsmerkmale hinzugefügt und anschließend mit
Digitalisierung der Zahnbögen
des Patienten digitalisiert werden. Das Merkmal kann beispielsweise
ein oder mehr Punkte, Linien oder Ebenen mit gemeinsamen Merkmalen aufweisen,
die sich von einem Zahnbogen zum anderen erstrecken. Ein weiteres
möglicherweise
vorteilhaftes Werkzeug zum Erfassen solcher Informationen ist ein
Bissabdruck, wie z.B. ein Bissabdruck aus Wachs oder Silikon. Ferner
gibt es auch elektronische Wandler mit digitalem Ausgang, wie z.B.
eine instrumentierte Bissgabel, die unter dem Handelsnamen T-Scan
von Tekscan, Inc. (Boston, MA) erhältlich ist.
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Die
digitalen Daten, die die Zahnbögen
wie in Block 14 gezeigt repräsentieren, und die Informationen,
die die Beziehung zwischen diesen Bögen wie in Block 16 gezeigt
definieren, können
auch gleichzeitig erfasst werden. Beispielsweise können die
Bogenmorphologie und die Beziehung zwischen den Bögen unter
Verwendung eins doppelten Abdrucks gleichzeitig erfasst werden.
Mit anderen Worten kann ein doppelter Abdruck vom Patienten genommen
und dann digitalisiert werden, beispielsweise durch Verwendung des
in der israelischen Patentanmeldung mit dem Seriennummer 114691
beschriebenen Verfahren. Mehrere Verfahren zur Bereitstellung dieser Bissausrichtungsdaten
(Block 16) werden unten zusammen mit der Art und Weise,
in der das Programm 10 zur Erzeugung eines Dentalmodells
diese Daten zur Erzeugung des Zahnartikulationsmodells 11 verwendet,
gezeigt.
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Drittens
umfasst das Datensammelverfahren wie allgemein durch Block 18 gezeigt
die Erfassung der räumlichen
Beziehung zwischen den oberen und unteren Zahnbögen des Patienten und der KONDYLARACHSE
des Patienten, um die Scharnierachsendaten zu liefern, die für die Erzeugung
des Zahnartikulationsmodells 11 benötigt werden. Es gibt eine Vielzahl
verschiedener Verfahren zur Bereitstellung dieser Scharnierachsendaten
und die vorliegende Erfindung ist nicht auf ein bestimmtes Verfahren
beschränkt,
sondern nur wie in den beiliegenden Ansprüchen beschrieben. Beispielsweise
kann ein Verfahren die Identifizierung und Messung der Lokalisation
von mindestens drei nicht-linearen Punkten auf den Zahnbögen relativ
zur KONDYLARACHSE umfassen. Ferner kann diese Beziehung beispielsweise durch
Messungen, einschließlich
Frontbogentransfers (11A–11C)
oder durch Verwendung von cephalometrischen Röntgenaufnahmen erhalten werden.
Mehrere Verfahren zur Bereitstellung dieser Scharnierachsendaten
(Block 16) werden unten zusammen mit der Art und Weise,
in der das Programm 10 zur Erzeugung eines Dentalmodells
diese Daten zur Erzeugung des Zahnartikulationsmodells 11 verwendet,
näher beschrieben.
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Wahlweise
und schließlich
können
Kondylengeometriedaten wie allgemein durch Block 19 gezeigt,
bereitgestellt werden. Die Kondylengeometrie kann mit verschiedenen
Registrierungen (z.B. Bilder, Messungen usw.) der seitlichen und
protrusiven Bewegungen des Unterkiefers des Patienten bestimmt werden
und diverse Formen annehmen. Da es eine Vielzahl verschiedener Verfahren
zur Bereitstellung dieser Informationen gibt, ist die vorliegende
Erfindung nicht auf ein bestimmtes Verfahren beschränkt, sondern
wird nur die beiliegenden Ansprüche
begrenzt.
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Kondylengeometriedaten 19 können beispielsweise
die Form von berechneten geometrischen Kondylendaten annehmen. Berechnete
Kondylengeometriedaten können
auf ähnliche
Weise wie bei der Aufbereitung von Daten für herkömmliche mechanische Artikulatoren
erzeugt werden; viele dieser Techniken sind dem Fachmann bekannt.
Beispielsweise können
cephalometrische Röntgenaufnahmen,
Tomogramme oder Magnetresonanztomogramme mit diesen Daten erhalten
werden, aber auch Methoden sind möglich wie die in US Patent
Nr. 4.681.539 von Knap beschriebenen, die die Bildung dreidimensionaler physikalischer
Aufzeichnungen (d.h. Modelle) umfassen, die die Kondylengeometrie repräsentieren
und die in einem mechanischen Artikulator zur Kontrolle der Bewegung
der physikalischen Modelle der oberen und unteren Zahnbögen verwendet
werden. Solche physikalischen Kondylengeometriemodell wie in Knap
beschrieben können
in dreidimensionale Darstellungen der Kondylengeometrie digitalisiert
werden, um in der vorliegenden Erfindung als Kondylengeometriedaten 19 verwendet zu
werden. Alternativ können
die Elemente von Knap, die die Bildung der physikalischen Aufzeichnungen
der Kondylengeometrie ermöglichen,
durch einen dreidimensionalen Positionssensor ersetzt werden, um
die Kondylengeometriedaten nicht erst nach der Erzeugung der physikalischen
Aufzeichnungen der Kondylengeometriedaten sondern direkt zu digitalisieren.
Die berechneten Kondylengeometriedaten können problemlos an das Zahnartikulationsmodell
angehängt
werden, weil beide gemeinsame Kondylarachseninformationen enthalten.
Diese berechneten Kondylengeometriedaten ergeben die Bewegungsgrenzen
für die
oberen und unteren Zahnbogenbilder des Zahnartikulationsmodells.
Beispielsweise kann die Bewegung dieser Bilder auf die Kondylengeometrie
beschränkt
sein.
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Darüber hinaus
können
auch andere Daten in Verbindung mit dem Dentalmodell verwendet werden,
wie z.B. Daten aus der Aufzeichnung entsprechender Bewegungen des
Patienten bei der Aktivierung des Unterkiefers des Patienten wie
hier und ausführlicher
unten beschrieben. Diese aufgezeichneten Bewegungen können mindestens
eine Reihe von dreidimensionalen Positionen von drei Punkten des
Unterkiefers umfassen, während
der Oberkiefer in einer bekannten fixen Stellung gehalten wird.
Diese Aufzeichnungen können
mit einem Axiographen von Great Lakes Orthodontics, Buffalo, NY,
oder einem Sirognathographen von Siemens, Bensheim, Deutschland,
erfolgen. Die aufgezeichneten Bewegungen können in Computerdateien gespeichert
werden, die angehängt
und über
die gemeinsame KONDYLARACHSE mit dem Zahnartikulationsmodell verbunden
sind. Die aufgezeichneten Bewegungen können dann abgespielt werden,
um die volle Artikulation zu zeigen. Die Bewegungsdateien können mit
Beobachtungsdateien ergänzt
werden, die Klicken des Gelenks und andere Beobachtungen des Anwenders anzeigen.
Vorteil dieser aufgezeichneten Bewegungstechnik ist, dass die geometrische
Berechnung der Kondylen vermieden wird. Ferner bedeutet der Erhalt
der tatsächlichen
Bewegungen des Unterkiefers des Patienten, dass alle verfügbaren Informationen
für die
spätere
Auswertung erfasst werden. Da das Zahnartikulationsmodell ein dreidimensionales Computermodell
ist, kann die Bewegung eines beliebigen Punkts auf dem vollen Artikulator
außerdem aus
den drei bekannten Punkten errechnet werden. Deshalb kann man die
traditionellen panthographischen Ableitungen aus den dreidimensionalen
Bewegungsmessungen berechnen und anzeigen.
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Informationen über die
Auslenkung aus einer Grundstellung können zur Erfassung von Veränderungen
der geometrischen Beziehungen der Kondylengeometrie verwendet werden.
Beispielsweise können
die geometrischen Beziehungen zwischen den Kondylen und der Fossa
erfasst werden (z.B. durch Röntgenaufnahmen).
Die Auslenkungsinformationen können
dann zur Berechnung der Bewegung des Kondylus in der Fossa herangezogen
werden. Diese Bewegungsinformationen können zur animierten Darstellung
von Kondylus und Fossa verwendet werden.
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Mit
der Bereitstellung der digitalen Daten, die die oberen und unteren
Zahnbögen 14 repräsentieren,
der Bereitstellung der Bissausrichtungsdaten 16, der Bereitstellung
der Scharnierachsendaten 18 und der Bereitstellung der
optischen Kondylengeometriedaten 19 wird das Programm 10 zur
Erzeugung eines Dentalmodells zur Erzeugung des Zahnartikulationsmodells 11 verwendet.
Wie ausführlicher
in 2 zu sehen ist, umfasst das Programm 10 zur
Erzeugung des Zahnartikulationsmodells Ausrichtungsroutinen 22 und
Scharnierachsenroutinen 24 zur Bereitstellung eines Modells,
das für
die einfache Scharnierartikulation geeignet ist. 2 zeigt
ausführlicher
den Einschluss fakultativer Kondylengeometrieanhangroutinen 25 zur
Bereitstellung eines Modells, das für die volle Artikulation geeignet
ist.
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Ausrichtungsroutinen 22 manipulieren
die gemessenen digitalen Daten zur Ausrichtung der digitalisierten
Bilder der oberen und unteren Zahnbögen gemäß Block 14. Wie in 4 gezeigt
werden die digitalen Bilder (z.B. dreidimensionale graphische Abbildungen)
im Allgemeinen zur Verwendung durch das Modellerzeugungsprogramm 10 eingegeben (z.B.
aus einem anderen Programm importiert. Die digitalen Daten, die
die oberen und unteren Zahnbogenbilder repräsentieren, werden manipuliert,
z.B. werden die Bilder übersetzt
und gedreht, bis die richtige Ausrichtung zwischen den oberen und
unteren Bildern anhand der Ausrichtungsdaten (Block 16)
angezeigt wird. Ferner werden die gemessenen digitalen Daten manipuliert,
um die Bissregistrierung bereitzustellen, d.h. die Stellung der
oberen und unteren Zahnbögen
des Patienten in der Okklusion. Anschließend werden die Informationen,
die die Beziehung zwischen den oberen und unteren Zahnbögen beschreiben,
gespeichert.
-
Wie
in 4 gezeigt können
die Ausrichtungsroutinen 22 ferner einen zentrischen Okklusionsbißregistrierungsalgorithmus 23 (der
unten mit Bezug auf 10A– 10C ausführlicher
beschrieben ist) zur Optimierung der Stellung der oberen und unteren
Elemente bei der zentrischen Okklusion aufweisen. Teile des zentrischen
Okklusionsbissregistrierungsalgorithmus 23 liefern Routinen
für die
Bereitstellung einer Technik, die hiernach als Wobbeltechnik bezeichnet
wird. Im Allgemeinen ermöglicht
die Wobbeltechnik die Manipulation der gemessenen digitalen Daten,
die die unteren und oberen Zahnbögen
repräsentieren,
zur Bewegung der oberen und unteren Zahnbögen relativ zueinander in ein
oder mehr verschiedenen Richtungen in relativ kleinen Schritten,
z.B. Schritte von ein oder zwei Pixel, zur Optimierung der Okklusionsbeziehung
zwischen den oberen und unteren Zahnbildern. Beispielsweise kann
die optimale Okklusionsbeziehung die Stellung der oberen und unteren
Zahnbögen
bei maximaler oder fast maximaler Intercuspation umfassen. Im Allgemeinen
ist die Wobbeltechnik ferner eine digitale Form von Verfahren, die
für kleine
Anpassungen in einem mechanischen Artikulator verwendet werden,
wie zum Beispiel beim Zusammenpassen von zwei physikalischen Modellen
des mechanischen Artikulators. Es versteht sich, dass die zentrischen
Okklusionsbissregistrierungsroutinen vorzugsweise unter Verwendung
von gemessenen digitalen Daten anstelle von berechneten digitalen Daten
durchgeführt
werden. Somit beruht die optimierte Stellung der unteren und oberen
Zahnbögen auf
tatsächlich
gemessenen Daten und nicht auf berechneten Daten, die unter Verwendung
dieser gemessenen Daten erzeugt werden. Berechnete Daten, z.B. generierte
Oberflächendaten,
können
unerwünschte
zusätzliche
Toleranzen der tatsächlichen Anatomie
des Patienten beinhalten.
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Nach
Ausrichtung der oberen und unteren Zahnbogenbilder relativ zueinander
(Block 22) wird mittels der Scharnierachsenbefestigungsroutinen (Block 24)
die räumliche
Beziehung zwischen den Zahnbogenbildern definiert, die durch die
digitalen Daten der Bilder (Block 14) und die KONDYLARACHSE
des Patienten repräsentiert
wird. Wie im ausführlicheren
Diagramm von 5 gezeigt, werden die digitalen
Daten der ausgerichteten und gespeicherten oberen und unteren Zahnbogenbilder
(Block 22, 4) als Eingang zu den Scharnierachsenanhangroutinen 24 bereitgestellt.
Die Scharnierachsendaten (Block 18) werden dann zur Lokalisation
der Referenzscharnierachse für
das Zahnartikulationsmodell 11 relativ zu den ausgerichteten
oberen und unteren Zahnbogenbildern verwendet. Anschließend werden
digitale Daten, die die Referenzscharnierachse repräsentieren,
mit den digitalen Daten, die von den Ausrichtungsroutinen (Block 22)
erzeugt und gespeichert wurden, verknüpft oder daran angehängt, und
das Zahnartikulationsmodell wird für die weitere Verwendung im
Anwenderprogramm 20 gespeichert.
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Wie
in 2 gezeigt ermöglichen
die fakultativen Kondylengeometrieanhangroutinen 25 ferner die
Verknüpfung
der Kondylengeometriedaten 19 mit Teilen des Zahnartikulationsmodells,
die durch die Ausrichtungsroutinen (Block 22) und die Scharnierachsenanhangroutinen
(Block 24) generiert wurden. Im Allgemeinen wurde die Referenzscharnierachse des
Patienten im Zahnartikulationsmodell bereits relativ zu den oberen
und unteren Zahnbögen
räumlich definiert.
Während
die KONDYLARACHSE des Patienten in den Kondylengeometriedaten (Block 19)
bekannt ist, können
diese Kondylengeometriedaten 19 unter Verwendung räumlich der
bereits räumlich
relativ zu den oberen und unteren Zahnbögen definierten gemeinsamen
KONDYLARACHSE (d.h. die Referenzscharnierachse) an das Zahnartikulationsmodell angehängt werden.
Die Kondylengeometriedaten 19 können die Grenzen definieren,
durch die die oberen und unteren Zahnbogenbilder bei der Manipulation durch
den Anwender bewegt werden können.
Beispielsweise können
die seitlichen und protrusiven Auslenkungen des unteren Zahnbogens
innerhalb der Grenzen der Kondylengeometriedaten begrenzt werden,
wie in Block 19 für
den Patienten zu sehen ist. Die verknüpften fakultativen Kondylengeometriedaten
wird so in Verbindung mit den anderen Elementen des Zahnartikulationsmodells 11 zur
weiteren Verwendung mit dem Anwenderprogramm 20 gespeichert.
-
Das
gespeicherte Zahnartikulationsmodell 11 (nach Ausrichtung
der unteren und oberen Zahnbögen
und Anhängen
der Scharnierachse) umfasst für
die einfache Scharnierartikulation mindestens eine Dateistruktur,
die mindestens eine Linie beschreibt, die der KONDYLARACHSE des
Patienten entspricht (z.B. kann die Linie durch Endpunkte der Linie,
die die Mitte der Kondylen repräsentiert,
repräsentiert
werden), und mindestens drei nicht-lineare Punkte, die einem Objekt
entsprechen, das um die KONDYLARACHSE im selben Koordinatensystem wie
die KONDYLARACHSE drehbar sind, wobei das Objekt z.B. der untere
Zahnbogen ist.
-
Vorzugsweise
umfasst das Zahnartikulationsmodell 11 eine Dateistruktur,
die zumindest eine Linie beschreibt, die der KONDYLARACHSE des Patienten
entspricht, wobei zumindest drei nicht-lineare Punkte dem unteren
Zahnbogen im selben Koordinatensystem wie die KONDYLARACHSE entsprechen, und
wobei zumindest drei nicht-lineare Punkte dem oberen Zahnbogen im
selben Koordinatensystem wie die KONDYLARACHSE entsprechen.
-
Insbesondere
umfasst das Zahnartikulationsmodell 11 eine Dateistruktur,
die zumindest eine Linie beschreibt, die der KONDYLARACHSE des Patienten
entspricht, wobei Punkte den unteren Zahnbogen im selben Koordinatensystem
wie die KONDYLARACHSE ausführlicher
beschreiben (z.B. Punkte, die den gemessenen digitalen Daten der
Objekte entsprechen, beispielsweise die digitalisierten Grenzen
der in Scheiben geschnittenen Abdrücke), und wobei Punkte den
oberen Zahnbogen im selben Koordinatensystem wie die KONDYLARACHSE
ausführlicher
beschreiben.
-
Besonders
bevorzugt kann jede der oben aufgeführten Dateistrukturen ferner
fakultativ die Kondylengeometriedaten umfassen, die für den Patienten
generiert wurden und die im selben Koordinatensystem wie die KONDYLARACHSE
liegen. Da das Zahnartikulationsmodell 11 die Kondylengeometriedaten
umfasst, kann volle Artikulation durchgeführt werden, wenn das Modell
in Verbindung mit dem Anwenderprogramm 20 verwendet wird.
-
Ein
Beispiel für
eine Dateistruktur, die ein Zahnartikulationsmodell 11 beschreibt,
ist unten aufgeführt.
Bezüglich
des Datenformats sind im Allgemeinen alle Daten in der Dateistruktur
Standard-ASCII-Zeichen;
alle Daten sind in Zeilen organisiert, die mit „\n" enden; das erste Wort in einer Zeile
ist in der Regel ein Schlüsselwort,
das mit der Zeile assoziiert ist; einige Zeilen haben keine Schlüsselwörter, sondern
nur Daten; Schlüsselwörter, die
nicht erkannt werden, werden ignoriert; und Zeilen mit Textdaten beginnen
mit einem Doppelpunkt (:).
-
Ferner
kann die Dateistruktur zwei Versionen von Kopfzeilen aufweisen:
kurze und lange Kopfzeilen. Die kurze Kopfzeile umfasst eine Art
von Einheit: BoundBox. Dem Schlüsselwort „BoundBox" folgen zwei Ecken
der Zeichen-Box in x, y, z Puffern. Die lange Kopfzeile enthält verschiedene
Punkte:
- Erste Zeile: besteht aus der Version der Dateistruktur.
- Datenzeilen: jede Datenzeile beginnt mit einem Schlüsselwort;
die Daten hängen
vom Schlüsselwort ab;
nicht erkannte Schlüssel
können
ignoriert werden.
-
Datenelemente:
-
- BoundBox: dem Schlüsselwort „BoundBox" folgen zwei Ecken
der Zeichen-Box in x, y, z Puffern.
- Programm: die Version des Programms wird geschrieben.
- BL: der Name der BL-Datei wird zur Erstellung der 3D-Datei verwendet.
- Endzeile: Endzeile
-
Die
Dateistruktur ist in mehrere Schichten unterteilt. Die Schichten
sind von 0–5
nummeriert und jede Schicht wird zum Speichern einiger grafischer Elemente
verwendet. Die Schicht 10 kann beispielsweise die Konturbasisdaten
des Dentalmodells umfassen (z.B. gemessene digitale Daten, wie z.B.
digitalisierte Grenzen wie hierin bereits beschrieben, die Konturen
bilden, sofern angezeigt); die Schicht 11 kann die Entwurfsversion
von 10 umfassen; die Schicht 12 kann ein Raster mit geringer
Auflösung sein
(z.B. berechnete digitale Daten auf Basis der gemessenen digitalen
Daten, wie z.B. Netze); und die Schichten 13–14 können Raster
mit höherer
Auflösung
sein.
-
Die
verschiedenen grafischen Elemente können beispielsweise dreidimensionale
Linien, Netzte und Objekte umfassen; die dreidimensionalen Objekte
können
beispielsweise Objektdatenlinien umfassen, die Kontrollpolygone,
Objektabschnitte, Punktnetze und Punktcluster zur Verwendung bei
der Beschreibung von Objekten, wie z.B. dem oberen/unteren Zahnbogen,
Zähne,
Kondylengeometrie usw. beschreiben. Diese grafischen Elemente können wie folgt
bereitgestellt werden:
-
3d Polylinie:
-
- Erste Zeile: das Schlüsselwort „Poly3".
- Datenzeilen: eine Liste der 3D Polylinien-Punkte, jeder Punkt in einer Zeile.
- Endzeile: die Liste endet mit „EndPoly".
-
3d Netz:
-
- Erste Zeile: das Schlüsselwort „Mesh n
m", wobei n und
m die Anzahl Netzpunkte in x- und y-Richtung sind; dieses Objekt
ist eine rechteckige Anordnung von 3D-Punkten, durch bilineare Interpolation
interpoliert.
- Datenzeilen: Flag, x, y, z.; wenn das Flag 0 ist, werden die
Punktdaten nicht angezeigt (d.h. ein Loch im Netz).
- Endzeile: die Liste endet mit „EndMesh".
- 3d Objekt (beispielsweise oberer/unterer Zahnbogen, Zähne usw.):
jedes Objekt kann mehrere Datenpunkte enthalten.
- Erste Zeile: Objekt obj_name; das 3d Objekt Schlüsselwort
beginnt ein Objekt; beispielsweise spezielle obj_namen sind unterer_bogen
(für den
unteren Zahnbogen) und oberer_bogen (für den oberen Zahnbogen).
-
Datenzeilen:
-
Kontrollpolygon:
-
- Erste Zeilen: Kontrollpolygon
- Datenzeilen: x y z; wobei x, y und z die Fließpunktkoordinaten
des Kontrollpolygons sind.
- Letzte Zeile: EndPoly
-
Datenabschnitt (Teil einer Datenpolylinie):
-
- Datenzeile: Abschnitt cont_num starting_point
Ending_point;
dem Schlüsselwortabschnitt
folgen die drei Ganzzahlen, die einen Satz von Punkten betreffen;
die Punkte entstammen einer Kontur (Datenpolygon) cont_num, beginnend
bei starting_point bis (einschließlich) ending_point.
-
Liste der Datenabschnitte:
-
- Erste Zeile: Abschnitte
- Datenzeile: cont_num starting point ending_point; die Punkte
entstammen einer Kontur (Datenpolygon) cont_num, beginnend bei starting_point
bis (einschließlich)
ending_point.
- Letzte Zeile: EndAbschnitte
-
Punktnetz:
-
- Erste Zeile: ,Mesh n m',
wobei n und m die Anzahl Netzpunkte in x- und y-Richtung sind; dieses Objekt ist eine
rechteckige Anordnung von 3D-Punkten, durch bilineare Interpolation
interpoliert.
- Datenzeilen: Flag, x, y, z.; wenn das Flag 0 ist, werden die
Punktdaten nicht angezeigt (d.h. ein Loch im Netz).
- Endzeile: EndMesh.
- Punktcluster (ungeordnete Punkte): dieses Datenelement enthält einen
Satz von Punkten und fakultativ eine Liste von Rändern und eine Liste von Vorderseiten.
- Erste Zeile: PointCluster n, wobei n die Anzahl Punkte im Cluster
ist.
- Datenzeilen: x y z, wobei x, y und z 3D-Koordinaten der Punkte sind.
- Trennlinie: Ränder
n, wobei n die Anzahl Ränder
im Cluster ist.
- Datenzeilen: i j; ein Rand geht von Punkt i zu Punkt j.
- Trennlinie: Vorderseiten n, wobei n die Anzahl Vorderseiten
im Cluster ist.
- Datenzeilen: i j k l m n; alle Elemente sind ganzzahlige Indizien
der Punkte um eine Vorderseite.
- Endzeile: EndCluster
- Endzeile des Objekts: EndObjekt
-
Die
der Veranschaulichung dienende Dateistruktur beschreibt auch die
Referenzscharnierachse, d.h. die KONDYLARACHSE, im selben Koordinatensystem
wie die anderen Objekte der Dateistruktur. Die KONDYLARACHSE definiert
die Drehachse des unteren Zahnbogens (Objekt unterer-bogen) relativ
zum oberen Zahnbogen (Objekt oberer_bogen). Die KONDYLARACHSE kann
aus einem Schlüsselwort „tmj_axis" gefolgt von sechs
Ziffern bestehen; die ersten drei Ziffern definieren einen Endpunkt
der Achse und die letzten drei Ziffern definieren den anderen Endpunkt
der Achse. Beispiel: tmj_axis p1 p2 p3 p4 p5 p6.
-
Ferner
kann die beispielhafte Dateistruktur auch die Kondylengeometrie
auf die gleiche Weise wie die anderen dreidimensionalen Objekte
beschreiben (z.B. Zahnbögen)
wie oben beschrieben. Andere nicht-grafische Elemente können ebenfalls
in der Dateistruktur enthalten sein. Beispielsweise ist eine Art
von nicht-grafischem Element Text.
-
Für den Fachmann
ist offensichtlich, dass die Dateistruktur für das Zahnartikulationsmodell
viele verschiedene Formen annehmen kann, solange die gewünschten
Informationen, die für
die Durchführung einer
einfachen Scharnierartikulation oder vollen Artikulation benötigt werden,
dem Programm 20 zur Verfügung stehen. Beispielsweise
kann die Dateistruktur zwei oder mehr Dateistrukturen umfassen,
die miteinander verknüpft
sind. Ferner kann eine solche Dateistruktur auch angehängte Grafikdateien umfassen,
wie z.B. Daten von einer cephalometrischen Röntgenaufnahme wie unten weiter
beschrieben oder eine Datei mit aufgezeichneter Unterkieferbewegung
zur Verwendung beim Abspielen der Unterkieferbewegung mit dem Dentalmodell
wie unten ausführlicher
beschrieben.
-
Wie
im Diagramm in 3 zu sehen, kann sich das Programm 10 zur
Erzeugung eines Dentalmodells im Speicher 34 eines ersten
Computersystems 30 befinden und das Anwenderprogramm 20 kann
sich im Speicher 44 eines anderen Computersystems 40 befinden.
Wie es für
den Fachmann offensichtlich ist, können sich die Programm 10 und 20 aber
auch im Speicher desselben oder verschiedener Computersysteme befinden.
Es ist ebenfalls offensichtlich, dass die vorliegende Erfindung
mit jedem Bearbeitungssystem bedient werden kann, z.B. mit einem
PC, und dass die vorliegende Erfindung ferner keinesfalls auf ein
bestimmte Bearbeitungssystem beschränkt ist. Der Speicherplatz
der Systeme sollte ausreichen, dass der Anwender die Programme 10, 20 anwenden
und sie sich darauf ergebenden Daten speichern kann. Es ist offensichtlich, dass
dieser Speicherplatz von peripheren Speichervorrichtungen zur Erfassung
der relativ großen
Daten/Bilddateien, die sich aus der Bedienung der Systeme ergeben,
bereitgestellt werden kann. Die Systeme 30, 40 können eine
beliebige Anzahl anderer peripherer Vorrichtungen zur Bedienung
der Systeme 30, 40 umfassen, wie z.B. die folgenden
Vorrichtungen: Anzeige 38, 48; Tastatur 37, 47;
und Maus 35, 45. Es ist aber offensichtlich, dass
das System auf keine Weise auf die Anwendung dieser Vorrichtungen
beschränkt
ist und dass diese Vorrichtungen für den Betrieb der Systeme 30, 40 nicht
erforderlich sind.
-
Das
Computersystem 30, 40 kann beispielsweise ein
HP Vectral-VL mit einer Matrox Millenium Grafikkarte oder ein Netpower
Symetra-II mit einer True-TX Prografik-Karte sein. Es kann aber jedes geeignete
Computersystem verwendet werden. Verschiedene Programmiersprachen
können
zur Ausführung
der Funktionen wie hierein beschrieben und für den Fachmann offensichtlich
verwendet werden. Diese Funktionen können beispielsweise mit C++ Sprache
zur Verfügung
gestellt werden. Ferner können
vorhandene Softwarepakete zur Bereitstellung der verschiedenen Funktionen
wie hierin beschrieben verwendet werden. Beispielsweise kann Open Inventor
von Silicon Graphics zur Anzeige des Zahnartikulationsmodells für einen
Anwender verwendet werden. Darüber
hinaus können
Informationen gespeichert und mit digitalem Diagnoseprotokoll (DDP), das
dem Fachmann allgemein bekannt ist, kommuniziert werden.
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Wie
durch die verallgemeinerte Verbindung 31 gezeigt können die
Informationen in beiden Systemen zur Verwendung durch das jeweils
andere System übertragen
werden. Diese Verbindung führt
zu einem Prozess, der zur Anwendung durch einen Anwender relativ
schnell umgesetzt werden kann. Beispielsweise kann das Zahnartikulationsmodell
an einer Stelle erzeugt werden (z.B. im Labor, in dem die Abdrücke digitalisiert
werden) und anschließend
zurück
in die Zahnarztpraxis zur Verwendung durch den Kieferorthopäden übertragen
werden; Scharnierachsendaten (z.B. wie sie mit einem Frontbogen
erhalten werden) können
zur Erzeugung des Modells an ein Labor übertragen werden; oder verschiedene
Routinen zur Manipulation des Modells können zur Anwendung durch den
Anwender heruntergeladen werden.
-
Obwohl 1 und 2 die
Ausrichtungsroutinen 22 und Scharnierachsenanhangroutinen 24 als
Teil eines einzelnen Programms zeigen, das als Teil eines bestimmten
Computersystem betrieben wird, sollte offensichtlich sein, dass
sich verschiedene Teile des Programms an mehreren Orten befinden und
verschiedene Funktionen an mehreren Orten ausgeführt werden können. Beispielsweise
können sich
die Scharnierachsenanhangroutinen 24 auf einem Computersystem
beim Anwender befinden. Bei dieser Konfiguration kann die Ausrichtung
an einem ersten Ort erfolgen, wobei der Anwender die Scharnierachsen
zur Eingabe in das System beim Anwender zur Verfügung stellt. Wenn die Scharnierachsendaten
mithilfe eines Frontbogen erhalten werden (z.B. eine Apparatur wie
hierin beschrieben), kann der Anwender somit diese Scharnierachsendaten
in die Scharnierachsenanhangroutinen eingeben, in die auch die Ausrichtungsdaten
eingegeben werden können.
Das Zahnartikulationsmodell kann dann sofort beim Anwender erzeugt
werden. Der Anwender hat dann sofortigen Zugang zu einem Zahnartikulationsmodell,
das für
einen Patienten erstellt wurde.
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Verschiedene
Ausführungsformen
von erfindungsgemäßen Verfahren
werden mit Bezug auf 6–16 ausführlicher
beschrieben. Es ist offensichtlich, dass diese Ausführungsformen
nur die verschiedenen Methoden veranschaulichen, die für die Durchführung der
erfindungsgemäßen Funktionen verwendet
werden können.
Somit ist die vorliegende Erfindung nicht auf eine bestimmte Ausführungsform wie
hierin beschrieben beschränkt,
sondern nur wie in den beiliegenden Ansprüchen beschrieben.
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6 und 7 zeigen
zwei Anschauungsbeispiele zur Bereitstellung von erfindungsgemäßen Bissausrichtungsdaten
(Block 16). Darüber
hinaus zeigen 6 und 7 zumindest
Teile der Ausrichtungsroutinen (Block 22) zur Ausrichtung
der oberen und unteren Zahnbogenbilder unter Verwendung der Bissrausrichtungsdaten,
die auf die jeweilige Weise bereitgestellt wurden.
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Wie
in der Ausführungsform
von 6A gezeigt umfasst die Bereitstellung von Bissausrichtungsdaten
die Anfertigung von Abdrücken
und das Gießen
von oberen und unteren Zahnbogenmodellen der oberen und untern Zahnbögen des
Patienten. Ferner wird vom Patienten ein Bissregistrierungsabdruck,
z.B. ein Wachsbissregistrierungsabdruck, genommen. Die oberen und
unteren Zahnbogenmodelle werden physikalisch mit dem dazwischen
positionierten Bissabdruck ausgerichtet. Während die oberen und unteren
Zahnbogenmodell in physikalischer Ausrichtung mit dem Bissabdruck
gehalten werden, wird zumindest ein Merkmal, das den oberen und
unteren Zahnbogenmodellen gemeinsam ist, zugeschnitten oder anderweitig
in den Modellen geformt. Das gemeinsame Merkmal stellt die Beziehung
zwischen den oberen und unteren Zahnbogenmodellen bereit. Beispielsweise
kann das Merkmal eine Linie und eine zur Okklusionsebene lotrechte
Ebene sein, oder es kann jedes andere geeignete Merkmal sein.
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Anschließend wird
eine digitale Darstellung der Zahnbogenmodelle einschließlich des
Ausrichtemerkmals im oberen und unteren Zahnbogen erstellt. Beispielsweise
kann die digitale Darstellung mit einem der oben beschriebenen Verfahren
erstellt werden, wie es für
den Fachmann offensichtlich ist.
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Während die
digitalen Daten, die die oberen und unteren Zahnbogen repräsentieren,
dem Programm 10 zur Erzeugung eines Dentalmodells zusammen
mit den Bissausrichtungsdaten in Form des digitalisierten Ausrichtemerkmals
bereitgestellt werden, werden die Ausrichtungsroutinen 22 wie
folgt durchgeführt.
Wie im Anzeigediagramm in 6B gezeigt
ist das gemeinsame Merkmal über
die unteren und oberen Modelle ein Liniensegment 52 und eine
hintere Ebene 54, die eine obere Bogenebene 56 und
eine untere Bogenebene 58 aufweist. Wenn die digitalen
Bilder (einschließlich
des digitalisierten gemeinsamen Merkmals) in die Ausrichtungsroutine 22 eingegeben
wurden, wird ein Punkt gewählt
und die obere Bogenebene 56 wird so angeordnet, dass der
Punkt Teil der Ebene 56 ist. Anschließend wird die Position der
oberen Ebene 56 vom Programm erkannt und die untere Bogenebene 58 wird
auf dieselbe Ebene wie die Ebene 56 gebracht. Wenn die
Ebenen 56 und 58 ausgerichtet sind, erkennen die
Routinen 22 die Koordinaten des Liniensegments 52 in der
oberen Ebene 56 und das Liniensegment der unteren Ebene 58 wird
mit den Koordinaten ausgerichtet. Somit passen die oberen und unteren
Zahnbogenbilder aufeinander. Diese ausgerichtete Daten werden dann
zur Verwendung durch die Scharnierachsenanhangroutinen 24 gespeichert.
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Wie
in 7 gezeigt umfasst die Bereitstellung der Bissausrichtungsdaten
(Block 16) die Erfassung von räumlichen Koordinaten (x, y,
z) von zumindest drei identifizierbaren nicht-linearen Punkten im oberen
und unteren Zahnbogen des Patienten (z.B. Schneidezahnspitze, Gruben
auf den linken und rechten zweiten Backenzähnen, usw.). Beispielsweise
können
solche räumlichen
Koordinaten mit einem Digitalisierer von Immersion Corp., der unter
dem Handelsnamen Microscribe-3DX Digitalisierer vertrieben wird
und der mit einer Stiftspitze ausgestattet ist, erhalten werden.
Die räumlichen
Koordinaten können
direkt vom Patienten oder von einer Darstellung des Patienten erfasst
werden, die die Beziehung der oberen und unteren Zahnbögen enthält, z.B.
ein Wachsbissabdruck.
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Während die
digitalen Daten, die die oberen und unteren Zahnbögen repräsentieren,
dem Programm 10 zur Erzeugung eines Dentalmodells zusammen
mit den räumlichen
Koordinaten der zumindest drei nicht-linearen Punkte im oberen und
unteren Zahnbogen des Patienten bereitgestellt werden, werden die
Ausrichtungsroutinen 22 wie folgt durchgeführt. Die
digitalen Daten, die die oberen und unteren Zahnbögen repräsentieren,
werden so manipuliert, dass entsprechende Punkte der oberen und
unteren Zahnbogenbilder, die die digitalen Daten repräsentieren,
dieselbe räumliche
Beziehung aufweisen wie die räumlichen
Koordinaten der Bissausrichtungsdaten. Mit anderen Worten werden
die identifizierbaren Punkte der oberen und unteren Zahnbögen des
Patienten, die von den Bissausrichtungsdaten bereitgestellt werden,
mit den entsprechenden identifizierbaren Punkten der Zahnbogenbilder
ausgerichtet.
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8 und 9 zeigen
zwei Anschauungsbeispiele zur Bereitstellung von erfindungsgemäßen Scharnierachsendaten
(Block 18). Darüber
hinaus zeigen 8 und 9 zumindest
Teile der Scharnierachsenanhangroutinen (Block 24) zum
Anhängen
der Referenzscharnierachse an den ausgerichteten oberen und unteren
Bogenbildern unter Verwendung der Scharnierachsendaten, die jeweils
wie gezeigt bereitgestellt werden.
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Wie
in 8 gezeigt umfasst die Bereitstellung der Scharnierachsendaten
(Block 18) die Anfertigung von mindestens einer seitlichen
cephalometrischen Röntgenaufnahme
des Patienten. Die seitliche Röntgenaufnahme
wird lotrecht zur KONDYLARACHSE angefertigt. Die Mitte des Kondylus,
d.h. die KONDYLARACHSE, wird auf der Röntgenaufnahme lokalisiert.
Zwei identifizierbare Punkte, d.h. Markierungen (z.B. Schneidezahnspitze,
distale Fläche
des zweiten Backenzahns, usw.) auf den oberen und unteren Zahnbögen werden
auf der Röntgenaufnahme lokalisiert,
die entsprechende Punkte aufweisen, die ebenfalls auf einer Bukkalansicht
der oberen und unteren Zahnbogenbilder lokalisiert werden können, die von
den digitalen Daten bereitgestellt werden, die die oberen und unteren
Zahnbögen
des Patienten repräsentieren
(Block 14). Die x,y-Koordinaten der beiden identifizierbaren
Punkte werden dann relativ zur Mitte des Kondylus, d.h. zur KONDYLARACHSE,
gemessen und als Scharnierachsendaten zur Verwendung durch das Programm 10 zur
Erzeugung des Dentalmodells bereitgestellt.
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Wenn
die digitalen Daten, die die oberen und unteren Zahnbögen repräsentieren,
dem Programm 10 zur Erzeugung des Dentalmodells zusammen
mit den Scharnierachsendaten bereitgestellt werden. D.h. die x,y-Koordinaten
der identifizierbaren Punkte, werden die Scharnierachsenanhangroutinen 24 wie folgt
durchgeführt.
Die digitalen Daten, die die oberen und unteren Zahnbögen repräsentieren,
werden so manipuliert, dass die oberen und unteren Zahnbogenbilder,
die von den digitalen repräsentiert
werden, in einer bukkalen Ansicht entsprechend dem seitlich aufgenommenen
zweidimen sionalen cephalometrischen Bild dargestellt werden. Anschließend wird
die Referenzscharnierachse in der bukkalen Ansicht und lotrecht
dazu mit den x,y-Messungen
der identifizierbaren Punkte relativ zur KONDYLARACHSE in der Röntgenaufnahme
konstruiert.
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Wie
in 9 gezeigt umfasst die Bereitstellung der Scharnierachsendaten
(Block 18) die Erfassung von räumlichen Koordinaten (x, y,
z) von zumindest drei identifizierbaren nicht-linearen Punkten im oberen
und unteren Zahnbogen des Patienten (z.B. Schneidezahnspitze, Gruben
auf den linken und rechten zweiten Backenzähnen, usw.). Beispielsweise
können
solche räumlichen
Koordinaten mit einem Digitalisierer von Immersion Corp., der unter
dem Handelsnamen Microscribe-3DX Digitalisierer vertrieben wird
und der mit einer Stiftspitze ausgestattet ist, erhalten werden.
Die räumlichen
Koordinaten können
direkt vom Patienten oder von einer Darstellung des Patienten erfasst
werden, die die Beziehung der oberen und unteren Zahnbögen enthält, z.B.
ein Wachsbissabdruck. Darüber
hinaus wird die KONDYLARACHSE auf beiden Seiten des Patenten lokalisiert,
z.B. mit einer Frontbogen-Überlegtechnik,
wie sie mit Bezug auf die Frontbogenvorrichtung in 11A–11C beschrieben ist, und die x, y, z Position
der KONDYLARACHSE wird bestimmt. Die x-, y- und z-Koordinaten der
KONDYLARACHSE und die x-, y- und z-Koordinaten der identifizierbaren Punkte
des Zahnbögen
werden als Scharnierachsendaten 18 bereitgestellt.
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Die
Frontbogenvorrichtung 100 wie in 11A–11C gezeigt kann zur genauen Lokalisierung von
zumindest drei Positionen der Zähne
verwendet werden, z.B. Spitzen des oberen Bogens, und die Position
der Kondylarachse relativ zu den Zähnen. Im Allgemeinen wird bei
einer Standardtechnik die KONDYLARACHSE als Standardabstand vom
Ohrkanal angenähert.
Alternativ kann eine seitliche cephalometrische Röntgenaufnahme die
Beziehung zwischen Ohrkanal und KONDYLARACHSE bereitstellen. Deshalb
lokalisiert der Ohrkanal effektiv die KONDYLARACHSE des Patienten.
Somit verwendet die Frontbogenvorrichtung die Beziehung zwischen
Ohrkanal und KONDYLARACHSE, um Scharnierachsendaten zur erfindungsgemäßen Verwendung
bereitzustellen.
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Die
Frontbogenvorrichtung 100 umfasst einen Frontbogenteil 102,
einen Bissgabelabschnitt 104, einen Nasenlokalisationsabschnitt 106,
die alle verstellbare mit einem Pfosten 108 verbunden sind. Der
Frontbogenabschnitt 102 umfasst einen bogenförmigen Abschnitt 150 mit
einem ersten Abschnitt 153 und einem zweiten Abschnitt 154,
die jeweils getrennt um eine Achse 109 beweglich sind,
die sich durch den Pfosten 108 erstreckt, wie von den Pfeilen 160 bzw. 161 gezeigt
wird. Der Frontbogenabschnitt 102 umfasst ferner Ohrkanal-Einführabschnitte 152 an
jeweiligen Enden des bogenförmigen
Abschnitts 150 zum Eingriff mit den Ohrkanälen eines
Patienten. Der Frontbogenabschnitt 102 ist entlang der
Achse 109 verstellbar, wie durch den doppelten Pfeil 131 gezeigt
wird. Die eingestellte Position des Frontbogenabschnitts 102 kann
mit dem vertikalen Messskalenabschnitt 130 auf dem Pfosten 108 gemessen werden.
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Der
Bissgabelabschnitt 104 umfasst einen Bissabdruckabschnitt 170,
der bei Gebrauch mit einer Wachsverbindung oder einem anderen Abdruckmaterial 172 gefüllt wird,
das die Abdrücke
der Zahnspitzen des oberen Zahnbogens halten kann. Der Bissgabelabschnitt 104 umfasst
ferner ein Verbindungselement 174, das sich vom Bissabdruckabschnitt 170 aus
erstreckt und durch eine Öffnung 132 im
Pfosten 108 verstellbar gekoppelt ist.
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Wie
durch den doppelten Pfeil 135 gezeigt, ist die Bissgabel
senkrecht zur Achse 109 einstellbar.
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Messungen
für diese
eingestellte Position können
mit dem Messskalenabschnitt 137 des Verbindungselements 174 durchgeführt werden.
Ferner ist der Bissgabelabschnitt 104 winkelförmig einstellbar,
wie durch den doppelten Pfeil 139 an einer Achse 105,
die sich durch das Verbindungselement 174 des Bissgabelabschnitts 104 erstreckt,
gezeigt. Eine solche winkelförmig
eingestellte Position kann unter Verwendung des winkelförmigen Messskalenabschnitts 134 am
Pfosten 108 durchgeführt
werden.
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Der
Nasenwurzelpunktlokalisationsabschnitt 106 umfasst einen
Kerbabschnitt 116, der gegen den Nasenrücken des Patienten gedrückt wird und
einen Lokalisatorverbindungsabschnitt 118, der verstellbar
mit dem Pfosten 108 durch einen Schlitz 120 gekoppelt
ist. Der Nasenwurzellokalisationsabschnitt 106 ist lotrecht
zur Achse 108 verstellbar, wie es durch den Doppelpfeil 121 gezeigt
wird. Der verstellte Abschnitt des Nasenwurzellokalisationsabschnitts 106 wird über den
Messskalenabschnitt 123 auf dem Lokalisationsverbindungselemente 118 gemessen.
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Im
Allgemeinen bestimmen die Positionsanzeigen durch die verschiedenen
Messskalenabschnitte 130, 134 und 137 der
Frontbogenvorrichtung 100 die Position und Orientierung
des Bissgabelabschnitts 104 relativ zum Frontbogenabschnitt 102.
Da die Komponenten der Apparatur alle bekannte Abmessungen aufweisen,
repräsentieren
die Messdaten der Messskalenabschnitte 130, 134 und 137 in Kombination
mit der Lokalisation der Zahnspitzen auf der Bissplatte vollständig die
relativen Lokalisationen der KONDYLARACHSE und des oberen Zahnbogens.
Die Position des Nasenwurzelpunkts wird auch durch die Messungen
des Messskalenabschnitts 123 auf dem Nasenwurzelpunktlokalisator 106 mit
der KONDYLARACHSE und den Zahnbögen
in Bezug gesetzt. Es versteht sich, dass die verschiedenen beweglichen
Elemente beliebige geeignete Kupplungen aufweisen können, die
zur Verstellung der Elemente und/oder zur Arretierung der beweglichen
Elemente verwendet werden können.
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Die
Frontbogenvorrichtung 100 wird wie folgt verwendet. Der
Frontbogenabschnitt 102 wird über die Ohrkanaleinführabschnitte 152 in
die Ohrkanäle eines
Patienten gesetzt. Der Nasenwurzelpunktlokalisator 106 wird
im Schlitz 120 des Pfostens 108 positioniert und
die Kerbe 116 wird gegen den Nasenrücken des Patienten gedrückt. Der
Nasenwurzelpunktlokalisator 106 wird dann im Pfosten 108 arretiert.
Der Bissgabelabschnitt 104 wird mit einem Abdruckmaterial 172 beladen
und in den Pfosten 108 eingepasst. Der Bissgabelabschnitt 104 wird
zur Lokalisation der Okklusionsebene des oberen Zahnbogens positioniert.
Der Bissgabelabschnitt 104 wird dann in den oberen Zahnbogen
gedrückt
und die Bissgabel wird im Pfosten 108 arretiert.
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Wenn
die Komponenten arretiert sind werden die Messskalenabschnitte 130, 134 und 137 abgelesen
und notiert. Die Frontbogenvorrichtung 100 wird dann auseinandergebaut
und die Positionen von zumindest drei identifizierbaren Zahnspitzen
werden auf der Bissgabel beispielsweise mit einem dreidimensionalen
Digitalisierer gemessen. Die Positionen der Zahnspitzenkoordinaten,
die notierten Messwerte der Messskalenabschnitte und die bekannten
Abmessungen der Frontbogenvorrichtung 100 ergeben die Scharnierachsendaten
zum Anhängen
einer Referenzscharnierachse an die ausgerichteten Zahnbögen. Für den Fachmann
sollte es offensichtlich sein, dass elektronische Wandler anstelle
der Messskalen verwendet werden könnten, so dass die Daten von diesen
Wandlern direkt in einen Computer exportiert und zur Erzeugung des
Dentalmodells verwendet werden könnten.
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Wenn
die digitalen Daten, die die oberen und unteren Zahnbögen repräsentieren,
dem Programm 10 zur Erzeugung des Dentalmodells zusammen
mit den generierten Scharnierachsendaten bereitgestellt werden,
wie in 9 gezeigt (z.B. Frontbogendaten, werden die Scharnierachsenanhangroutinen 24 wie folgt
durchgeführt.
Die digitalen Daten, die die oberen und unteren Zahnbögen repräsentieren,
werden so manipuliert, dass die oberen und unteren Zahnbogenbilder,
die von den digitalen Daten repräsentiert werden,
in einer Ansicht entsprechend den x, y und z Koordinaten der identifizierbaren
Positionen der Zahnbögen
(z.B. den zumindest drei identifizierbaren Zahnspitzen) dargestellt
werden. Anschließend
wird die Referenzscharnierachse mit den erfassten x, y und z-Koordinaten, die
für die
KONDYLARACHSE bestimmt wurden, mit einer Technik, wie z.B. Frontbogenüberlegen
(z.B. die Messungen der Messskalenabschnitte und die bekannten Abmessungen
der Frontbogenkomponenten) konstruiert.
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Für den Fachmann
ist es offensichtlich, dass die mit Bezug auf 1–9 beschriebenen
Routinen keine Eingabe vom Anwender erfordern. Beispielsweise können die
Ausrichtungsroutinen von einem Anwender eingeleitet werden, der
ein oberes und unteres Zahnbild zur Anzeige wählt. Anschließend kann
die Ausrichtung der oberen und unteren Zahnbilder relativ zueinander
automatisch vom Computersystem unter Anwendung von Routinen zur
Erreichung der hierin beschriebenen Funktionen durchgeführt werden.
Ferner kann das Anhängen
der Referenzscharnierachse nach Wahl der zutreffenden Scharnierachsendaten
für die
Erzeugung des Artikulationsmodells automatisch erfolgen. Wenn die Scharnierachsendaten
wie in 8 gezeigt bereitgestellt werden, manipuliert das
Computersystem beispielsweise die Bilder der Zahnbögen zu einer
Bukkalansicht und verwendet dann die x, y Koordinaten zur Erzeugung
der Achse, d.h. einer Linie, im selben Koordinatensystem wie die
manipulierten Bilder.
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Der
zentrische Okklusionsbissregistrieralgorithmus 23 mit der
Wobbeltechnik wie zusammenfassend oben mit Bezug auf 4 vorgestellt,
wird mit Bezug auf 10A–10C ausführlicher
beschrieben. Die Wobbeltechnik kann verwendet werden, um die optimale
zentrische Okklusionsbeziehung zu finden, d.h. zur Bestimmung der
richtigen Okklusalkontakte und der optimalen Spitzen-Fossa-Beziehungen zwischen
den Zähnen
des Ober- und Unterkiefers des Patienten (Fossa/Spitzen-Interdigitation).
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Im
Allgemeinen umfasst die Wobbeltechnik das Verschieben von Bildern
der oberen und unteren Zahnbögen,
die auf einer Ebene ausgerichtet sind, zueinander, bis ein erster
Kontaktpunkt nachgewiesen wird, d.h. ein Pixel des oberen Zahnbogens
besetzt dieselbe Koordinatenposition wie das Pixel des unteren Zahnbogens.
Die Bilder werden dann in ein oder mehr Richtungen relativ zueinander
in sehr kleinen Schritten (vorzugsweise mit Pixel-Auflösung) in eine
Vielzahl verschiedener Positionen relativ zum ersten Kontaktpunkt
verschoben. Entsprechende Pixel der oberen und unteren Zahnbögen, d.h.
die auf einer ähnlichen
Koordinatenachse liegen, werden an jeder Position miteinander verglichen,
um festzustellen, welche Position optimale Interdigitation zwischen den
oberen und unteren Zahnbögen
auf Basis des Abstands zwischen den entsprechenden Pixel der Vielzahl
von Positionen bietet. Während
der erste Kontaktpunkt beibehalten wird, kann anschließend eines
der oberen oder unteren Zahnbogenbilder um eine Achse durch den
ersten Kontaktpunkt und lotrecht zur Ausrichtungsebene gedreht werden,
um einen zweiten Kontaktpunkt zwischen den oberen und unteren Zahnbogenbildern
in einer Region des Dentalmodells zu erhalten, die der Region, in
der sich der erste Kontaktpunkt befindet, symmetrisch gegenüberliegt.
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Mit
anderen Worten werden die Zahnbogenbilder relativ zueinander in
sehr kleinen Schritten, vorzugsweise mit Pixel-Auflösung, verschoben,
um die optimale Okklusion der oberen und unteren Zahnbögen zu bestimmen,
d.h. die Zahnbogenbilder werden relativ zueinander gewobbelt, um
die optimale Interdigitation zu bestimmen. Für den Fachmann ist es offensichtlich,
dass diese Verschiebung in einer oder mehr Richtungen auf ein oder
mehr Koordinatenachsen oder um ein oder mehr Koordinatenachsen erfolgen
kann und dass diese Verschiebung nicht auf die Verschiebung der
Bilder wie in dem Ausführungsbeispiel
unten beschrieben beschränkt
ist.
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10A–10C zeigen eine Anschauungsbeispiel mit der Verwendung
der Wobbeltechnik 23. Zunächst werden die hinteren Ebenen
der oberen und unteren Zahnbögen
erzeugt und auf der Ausrichtungsebene 75 ausgerichtet.
Beispielsweise kann diese Ausrichtung der hinteren Ebenen wie mit
Bezug auf 6A und 6B beschrieben
durchgeführt
werden. Anschließend
werden die oberen und unteren Zahnbögen wie durch das Dentalmodell 71 auf
Bildschirm 73 so gedreht, dass die hinteren Ebenen auf
dem Bildschirm 73 horizontal sind und der Ausrichtungsebene 75 wie
in 10B gezeigt entsprechen.
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Wenn
die hinteren Ebenen 77 so ausgerichtet sind, werden Phantombilder
der oberen und unteren Zahnbogenbild erstellt, d.h. Bilder, die
nicht angezeigt werden, aber die vorzugsweise nur gemessene digitalen
Daten umfassen, die die Zahnbogenbilder repräsentieren. Ein Z-Wert für jedes
Pixel auf dem Phantombild der oberen und unteren Phantombogenbilder
wird berechnet, d.h. Zoben, Zunten.
In dieser Ausführungsform
ist der Z-Wert ein z-Koordinatenwert für jedes Pixel, wenn die hinteren
Ebenen 77 entlang der z-Koordinatenebene ausgerichtet werden.
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Die
oberen und unteren Phantombogenbilder werden dann näher zueinander
geschoben, bis ein erster Kontaktpunkt 72 nachgewiesen
wird (10C). Nach Herstellen des Kontakts
wird ein Vergleich der Z-Werte für
entsprechende Pixel in den oberen und unteren Phantombogenbildern
durchgeführt.
Der Vergleich umfasst die Berechnung des Abstands zwischen den entsprechenden
Pixels durch Bilder der Differenz zwischen Zoben und
Zunten. Die Anzahl entsprechender Pixel
in den oberen und unteren Zahnbogenbildern mit einem Abstand dazwischen unter
einem bestimmten Schwellwert wird dann generiert, d.h. N1.
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Das
obere Zahnbogenbild wird rechts und anschließend nach links vom ersten
Kontaktpunkt in Pixel-Auflösung,
vorzugsweise ein Pixel, verschoben. Die Anzahl entsprechender Pixel
in den oberen und unteren Zahnbogenbildern mit einem Abstand dazwischen
unter dem Schwellwert wird dann für die Positionen des oberen
Zahnbogenbilds rechts und linke vom ersten Kontaktpunkt erzeugt,
d.h. N2 und N3. N2 und N3 werden mit N1 verglichen, um festzustellen,
ob die Position des oberen Zahnbogens, die N2 oder N3 entspricht,
optimaler ist als N1, d.h. die beste oder optimale Position ist
die, die der maximalen Anzahl korrespondierender Pixel mit einem
Abstand dazwischen unter dem Schwellwert entspricht. Der Vorgang
des Verschiebens zur rechten oder linken Seite der optimaleren Position
wird wiederholt und die Berechnungen werden fortgesetzt, bis die
der maximalen Anzahl korrespondierender Pixel mit einem Abstand
dazwischen unter dem Schwellwert entsprechende Position erreicht
ist.
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Wenn
die Position des oberen Zahnbogenbilds entsprechend der maximalen
Anzahl korrespondierender Pixel mit einem Abstand dazwischen unter
dem Schwellwert erreicht ist, wird das Dentalmodell mit den oberen
und unteren Zahnbogenbildern symmetrisch in Segmente unterteilt,
d.h. in der Mitte, wobei die Ebene 74 lotrecht zur Ausrichtungsebene 75 wie
in 10C gezeigt liegt. Das in symmetrische Segmente
unterteilte Dentalmodell 71 umfasst eine erste Hälfte 79 und
eine zweite Hälfte 80,
wobei der erste Kontaktpunkt 72 in der ersten Hälfte 79 liegt. Das
obere Zahnbogenbild wird dann um die Achse 81 gedreht,
die sich durch den ersten Kontaktpunkt 72 und lotrecht
zu den hinteren Ebenen 77 oder der Ausrichtungsebene 75 erstreckt,
d.h. parallel zur Segmentierebene 74. Die Drehung wird
fortgesetzt, bis ein zweiter Kontaktpunkt 70 in der zweiten
Hälfte 80 des
Dentalmodells erreicht ist. wenn der zweite Kontaktpunkt erreicht
ist, ist die optimale Ausrichtungsposition, d.h. Okklusionsbeziehung,
der obere und unteren Zahnbogenbilder erreicht. Nach Anhängen der
KONDYLARACHSE an die ausgerichteten oberen und unteren Zahnbogenbilder
und fakultativ nach Anhängen
der Kondylengeometriedaten wird dann das Dentalmodell gespeichert,
d.h. die Dateistruktur für
das Dentalmodell wird erstellt.
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12A und 12B sind
Abbildungen einer Ausführungsform
einer grafischen Anwenderschnittstelle des Dentalartikulations-Anwenderprogramms 20 aus 1.
Wenn die Kondylengeometrie nicht bereits Teil des Dentalmodells 10 ist,
kann die Artikulationsschnittstelle die Eingabe der Kondylengeometriedaten
wie in 12B gezeigt umfassen, zusätzlich zu
den Scharnierachsendaten, die im Modell 210 durch die Kugeln 240 dargestellt
werden. Die Scharnierachse ist vorzugsweise ein Liniensegment, das
die Mitte der Kondylen verbindet. Mit anderen Worten stellt die
Scharnierachse die Position der Kondylen des Patienten dar. 12B zeigt eine Artikulatoreinrichteschnittstelle 250 mit
einer Sichtkontrollschnittstelle 202, die unten allgemein
beschrieben wird. Die Einrichteschnittstelle 250 umfasst
einen linken Kondyleneingabeabschnitt 252 und einen rechten
Kondyleneingabeabschnitt 254, der die in mechanischen Artikulatoren
verwendete Geometrie nachahmt; bei solchen mechanischen Artikulatoren erfolgen
in der Regel mehrere Anpassungen. Diese häufigen Anpassungen umfassen
die Neigung der Fossa, d.h. der Neigewinkel, wie von dem rechten Winkelelement 241 in
Modell 210 gezeigt, und den Bennett-Winkel, wie von dem
ebenen Element 242 in Modell 210 gezeigt. Ferner
können
diese Anpassungen auch verschiedene andere Eingabedaten umfassen,
beispielsweise die Breite oder der Abstand zwischen den Kondylen
wie im anderen Eingabeabschnitt 256 gezeigt. Wie durch
die allgemeine Art des Abschnitts 256 zu erkennen ist,
hängen
die anderen diversen Anpassungsfaktoren von der Art des Artikulators
ab, den der Anwender nachahmen will.
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Deshalb
kann die Kondylengeometrie mit solchen einfachen Eingaben in die
Eingabeschnittstellenabschnitte angenähert werden. Diese Eingaben
können
auf Daten, wie z.B. den Bevölkerungsnormen
oder patientenspezifischen Daten beruhen. Vorzugsweise wird die
Kondylengeometrie aus klinischen Messungen generiert und sie besteht
aus den Kondylengeometriedaten, die bereits mit Bezug zumindest
auf 1 beschrieben wurden.
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Die
Bildschirmanzeige 200 in 12A zeigt ein
Dentalmodell 210 mit einem oberen Zahnbogen 212,
einem unteren Zahnbogen 214 und einer Kondylenscharnierachse 216.
Die Anzeige liefert ferner die Sichtkontrollschnittstelle 202 und
eine Artikulationskontrollschnittstelle 204, damit der
Anwender das Dentalmodell 210 auf Wunsch manipulieren kann. Die
Sichtkontrollschnittstelle 202 umfasst ein Modellsymbol 230 in
der Mitte der Schnittstelle mit einem ersten Drehelement 234 mit
festgelegter Ebene um es herum und einem zweiten Drehelement 236 links vom
ersten Drehelement 234 mit festgelegter Ebene. Die ersten
und zweiten Drehelemente mit festgelegter Ebene gestatten es dem
Anwender, das Modell innerhalb der festgelegten Ebenen zu drehen.
Ferner umfasst die Sichtkontrollschnitt stelle 202 eine
Schieberkontrolle 232, damit der Anwender die Kiefer relativ
zueinander bewegen kann. Die Schnittstelle kann es dem Anwender
beispielsweise gestatten, den oberen und/oder unteren Zahnbogen
relativ zur Referenzscharnierachse zu bewegen oder die Schnittstelle
kann es dem Anwender beispielsweise gestatten, den oberen Zahnbogen
in fixer Position zu halten, während
der untere Zahnbogen relativ zum oberen Zahnbogen und der Referenzscharnierachse
bewegt wird. Eine Sichtkontrollschnittstelle wie z.B. die Schnittstelle 202 ist
in der israelischen Patentanmeldung Nr. 120867 mit dem Titel „Computer
User Interface For Orthodontic Use", eingereicht am 20. Mai 1997 von Cadent,
Ltd. (Israel), beschrieben, die hiermit gänzlich bezugnehmend aufgenommen
wird.
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Die
Artikulationskontrollschnittstelle 204 umfasst die Vorsteh/Zurückzieh-Schiebekontrolle 218, damit
der Anwender den unteren Zahnbogen 214 relativ zum oberen
Zahnbogen 212 bewegen kann. Wenn die Schiebekontrolltaste 219 beispielsweise am
entfernten Ende des Schiebers durch den vorstehenden Text wie in 12A gezeigt positioniert wird, befindet sich der
untere Zahnbogen 214 in einem maximalen vorstehenden Zustand
relativ zum oberen Zahnbogen 212. Wenn die Schiebekontrolltaste 219 zur
zurückgezogenen
Positionen der Schiebekontrolle 218 bewegt wird, befindet
sich der untere Zahnbogen 214 in einem zurückgezogenen
Zustand relativ zum oberen Zahnbogen 212.
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Die
Artikulationskontrollschnittstelle 204 umfasst ferner eine
linke/rechte Schiebekontrolle 220 zum Schieben des unteren
Zahnbogens 214 relativ zum oberen Zahnbogen 212 in
einer Richtung entlang der Scharnierachse 216. Die tatsächliche
seitliche Position des unteren Zahnbogens relativ zum oberen Zahnbogen
hängt von
der Position der Schiebetaste 221 relativ zu den Enden
der Schiebekontrolle 220 ab.
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Die
vorstehende oder zurückgezogene
Position oder die linke oder rechte Schiebeposition der unteren
und oberen Zahnbögen
kann auch anhand von Dimensionsänderungen
durch den Anwender über
Eingaben 228 bzw. 226 kontrolliert werden. Wenn
der untere Zahnbogen 214 beispielsweise 3 mm nach rechts
relativ zum oberen Zahnbogen 212 verschoben werden soll,
würde für die Eingabe 226 3 gewählt werden.
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Die
Schnittstelle 204 umfasst ferner die zentrische Relationstaste 222 und
die zentrische Okklusionstaste 224. Durch Wahl der zentrischen
Relationstaste 222 werden die Zahnbögen 212, 214 relativ zur
Scharnierachse 216 in eine Position bewegt, die die Position
repräsentiert,
in der die Kondylen des Patienten vollständig in der jeweiligen Fossa
sitzen. Die Position des bei der Erzeugung gespeicherten Modells
ist die zentrische Okklusionsposition, d.h. die Ursprungsposition.
Wenn das Modell zum ersten Mal auf den Bildschirm 200 gebracht
wird, befindet es sich mit anderen Worten also in der zentrischen
Okklusionsposition. Um die Position des Modells in zentrischer Relation
zu zeigen, wird die Taste 222 gewählt. Die Position der Elemente
des Modells in zentrischer Okklusion ist beispielsweise die Position
des Modells nach Optimierung durch die bereits beschriebene Wobbeltechnik.
Die Position der Elemente in zentrischer Relation wird durch eine
dreidimensionale Transformation des Modells in zentrischer Okklusion
anhand einer Deltamessung zwischen den beiden Positionen erreicht,
beispielsweise durch einen Wachsbissabdruck in zentrischer Okklusion
relativ zu einem Wachsbissabdruck in zentrischer Relation.
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Mit
anderen Worten bietet die Schnittstelle des Anwenderprogramms 20 im
Allgemeinen dem Anwender die Möglichkeit,
das Dentalmodell in jedem Winkel und/oder in jeder Vergrößerung anzusehen.
Die Sichtalgorithmen werden durch Betätigung der Maus und/oder einer Tastatur
oder jedem anderen Mechanismus zum Wählen oder Einleiten von Computeraktionen
oder Manipulationen von Bildern auf einem Bildschirm, wie sie von
einem Fachmann häufig
angewendet werden, kontrolliert. Der Anwender erhält ferner
im Allgemeinen die Möglichkeit,
das Dentalmodell für
einfache Scharnierartikulation oder volle Artikulation zu manipulieren.
Der Kiefer kann beispielsweise durch Drehen des unteren Zahnbogens
um die Scharnierachse geöffnet
oder geschlossen werden und/oder der untere Zahnbogen kann mithilfe
der Schiebekontrollen und Kollisionsnachweis, z.B. entweder einfacher
Kontaktnachweis oder eine komplexere Kollisionsnachweistechnik ähnlich der
bereits beschriebenen Wobbeltechnik über den oberen Zahnbogen geschoben
werden. Die anfängliche
Scharnieröffnung
kann beispielsweise aus der zentrischen Relation erfolgen, wobei
eine Drehung um die Referenzscharnierachse des Modells erfolgt. Wenn
die Öffnung
aus anderen Positionen als zentrischer Relation erfolgt, kann die
Bewegung der Kondylen verschiedene Drehungen und Translationen (z.B.
6 Freiheitsgrade) umfassen. Bei der vollen Artikulation können mit
anderen Worten 6 Freiheitsgrade der Bewegung des Unterkiefers relativ
zum Schädel simuliert
werden. Solche Bewegungen können
durch die Einschränkungen
der Kondylengeometrie und/oder Kollisionsnachweis wie ebenfalls
hierin bereits beschrieben beschränkt werden. Die komplexen Bewegungen
des unteren Zahnbogenbildes (ein starrer Körper, der mit den Kondylen
verbunden ist) relativ zum oberen Zahnbogenbild (ein starrer Körper, der
mit der Fossa verbunden ist) kann beispielsweise auf Basis von 3D-Sensordaten
bestimmt werden.
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Es
sollte offensichtlich sein, dass die auf dem Anzeigebildschirm 200 gezeigten
Elemente nur einige der zahlreichen Schnittstellenelemente oder
Symbole sind, die mit dem vorliegenden Dentalmodell verwendet werden
können.
Beispielsweise können erfindungsgemäß auch andere
Elemente zum Hochbringen des Modells, Löschen eines Modells, Bewegen
eines Modells oder jedes andere Element, das typisch bei der grafischen
Manipulation zum Einsatz kommt, verwendet werden. Die vorliegende
Erfindung ist darüber
hinaus nicht auf die beschriebenen oder gezeigten Elemente und Techniken
beschränkt, sondern
sie wird nur wie in den beiliegenden Ansprüchen beschrieben begrenzt.
Das Dentalmodell kann beispielsweise so manipuliert werden, dass
Okklusalkarten entstehen, wie in der israelischen Patentanmeldung
Nr. 120892 mit dem Titel „Method
For Obtaining a Dental Occlusion Map", eingereicht am 22. Mai 1997 und zurzeit
an Cadent, Ltd. (Israel) vergeben, beschrieben, die hiermit gänzlich bezugnehmend
aufgenommen ist.
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13 ist
ein allgemeines Blockdiagramm einer erfindungsgemäßen Ausführungsform,
bei der zusätzlich
Grafikdateien 13 an das erfindungsgemäße Dentalmodell 11 angehängt werden.
Die angehängten
zusätzlichen
Grafikdateien 13 können
dann unter Kontrolle des Zahnartikulations-Anwenderprogramms 20 und
der zugehörigen
Schnittstelle verwendet werden. 14 und 15 zeigen
zwei Techniken zum Anhängen
und Verwenden dieser erfindungsgemäßen Grafikdateien.
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Ein
Bildanhangverfahren 280 ist in 14 gezeigt.
Die Verwendung der mit diesem Verfahren 280 angehängten Bilder
ist in 16A und 16B weiter
gezeigt. Bei dem Bildanhangverfahren 280 wird ein Bild
(z.B. jedes zwei- oder
dreidimensionale Bild) digitalisiert. Die Bilder können beispielsweise von
cephalometrischen Röntgenaufnahmen,
Panoramaröntgenaufnahmen,
Patientenfotos, intraoralen Aufnahmen und/oder dreidimensionalen
Scans der Patienten (z.B. mit dem Vivid 700 Digitalisierer von Minolta
Corp., Ramsey, NJ) stammen. Drei oder mehr gemeinsame Punkte zwischen
dem Bild und dem Dentalmodell oder Artikulationsmodell werden identifiziert.
Die drei oder mehr gemeinsamen Punkte zwischen dem Bild und dem
Dentalmodell werden dann zur Registrierung des Bilds mit dem Dentalmodell
ausgerichtet. Beispielsweise kann ein Paar gemeinsamer Punkte zunächst ausgerichtet
werden und dass Bild kann dann skaliert und relativ zum Dentalmodell
gedreht werden, so dass alle identifizierten gemeinsamen Punkte
zusammenfallen. Die Beziehung zwischen dem Bild und dem Dentalmodell wird
dann gespeichert und ergibt ein vereinheitlichtes Modell des Patienten,
das für
die Diagnose geeignet ist. Anschließend können das Dentalmodell und das Bild
in jeder Kombination von registrierten Bildern in jeder Intensität angezeigt
werden. Beispielsweise kann ein Bild ausgeblendet werden, während das
andere entsprechende Merkmale einblendet. Noch einfacher kann das
Bild eine andere Intensität
aufweisen als das Dentalmodell.
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Ein
Beispiel eines digitalisierten cephalometrischen Röntgenbilds 320 mit
Spuren 322 darauf ist in 16A auf
dem Anzeigebildschirm 300 gezeigt. Das Röntgenbild 320 wird
an das Dentalmodell 310 mit den oberen und unteren Zahnbögen 312, 314 und der
KONDYLARACHSE 316 angehängt
oder damit registriert. Wie weiter zu sehen ist, kann das Dentalmodell 310 mit
dem angehängten
Röntgenbild 320 dann
durch die Sichtkontrollschnittstelle 302 und die Artikulationskontrollschnittstelle 304 nach
Wunsch vom Anwender und wie oben bereits beschrieben manipuliert
werden. In 16B ist das Dentalmodell 310 mit
dem angehängten
Röntgenbild 320 aus
einer vorherigen in 16A gezeigten Stellung gedreht.
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Ein
Verfahren 290 zum Anhängen
einer Grafikdatei mit Bewegungsdaten an das Dentalmodell ist im
Blockdiagramm in 15 gezeigt. Zunächst wird die
Bewegung des Unterkiefers zum späteren
Abspielen mit dem Dentalmodell aufgezeichnet. Zur Aufzeichnung der
Bewegung des Unterkiefers werden Positionssensoren am Unterkiefer
des Patienten und am Schädel
befestigt. Beispielsweise können diese
Sensoren Sensoren sein, die unter dem Handelsnamen Minibird 6 degree
of freedom sensors von Ascension Technology, Burlington, VT, erhältlich sind. Die
Position des Sensors auf dem Schädel
wird bezüglich
der drei Punkte auf dem Patienten gemessen, die den identifizierbaren
Punkten auf dem Dentalmodell entsprechen, d.h. dem virtuellen Artikulatormodell.
Beispielsweise können
diese Punkte die Schneidezahnspitze, der linke und rechte Kondylus
usw. sein. Die Position des Sensors auf dem Unterkiefer wird ebenfalls
von drei Punkten auf dem Patienten gemessen, die drei identifizierbaren
Punkten auf dem Dentalmodell entsprechen. Diese Messungen können mit
einer Vorrichtung wie z.B. dem Microscribe-3DX Digitalisierer erfolgen.
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Anschließend wird
ein den Sensor auf dem Schädel
repräsentierender
Messwert zum Anhängen an
das Dentalmodell zur Verwendung bei der virtuellen Artikulation
erstellt. Der Schädelsensormesswert wird
als starrer Körper
mit dem oberen Zahnbogen und Fossadaten der Kondylengeometrie verbunden. Außerdem wird
ein den Sensor auf dem Unterkiefer repräsentierender Messwert zum Anhängen an
das Dentalmodell zur Verwendung bei der virtuellen Artikulation
erstellt. Der Unterkiefer sensormesswert wird als starrer Körper mit
dem unteren Zahnbogen und den bereits für den Patienten bereitgestellten Kondylendaten
der Kondylengeometrie verbunden.
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Mit
einem computerimplementierten System oder jedem geeigneten Aufzeichnungsgerät wird der Sensorausgang
der Schädel-
und Unterkiefersensoren in einer bekannten Bezugsposition aufgezeichnet.
Beispielsweise kann die bekannte Bezugsposition eine Position sein,
in der sich die Bögen
in zentrischer Okklusion, zentrischer Relation usw. befinden. Dadurch
entsteht eine anfängliche
Referenzmessposition oder ein Nullpunkt, von dem alle anderen Messungen
der Sensorausgänge
erfolgen. Wenn die bekannte Referenzmessposition feststeht, werden
die Sensorpositionen in Abhängigkeit
von der Zeit während
der gewünschten
Unterkieferauslenkungen des Patienten aufgezeichnet.
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Die
aufgezeichneten Daten werden in einer Datei zum Anhängen an
das Zahnartikulationsmodell gespeichert. Die aufgezeichneten Daten,
die die Bewegung des Unterkiefers repräsentieren, d.h. die Positionssensordaten,
werden zur Manipulation der oberen und unteren Zahnbögen des
Dentalmodells für
die Artikulation verwendet. Die aufgezeichneten Daten werden an
die Sensorlokalisationspunkte auf den oberen und unteren Zahnbögen des
Dentalmodells mit starren grafischen Transformationen angelegt,
wenn der Schädelsensormesswert
und der Unterkiefersensormesswert als starrer Körper mit dem oberen bzw. unteren
Zahnbogen verbunden werden. Die aufgezeichneten Daten können zum
Abspielen der Unterkieferbewegung für einen Anwender des Zahnartikulationsmodells
in Echtzeit verwendet werden, d.h. im Wesentlichen zur selben Zeit
wie die Aufzeichnung der Daten, zu einem späteren Zeitpunkt, in Zeitlupe,
umgekehrt usw., wie es für
den Fachmann offensichtlich ist. Gemäß anderen Aspekten der vorliegenden
Erfindung kann das mit der Unterkieferbewegung abgespielte Dentalmodell
ferner aus verschiedenen Winkeln, mit verschiedenen Zoom-Einstellungen usw.
beim Abspielen der Daten betrachtet werden.
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Es
sollte für
den Fachmann offensichtlich sein, dass bei Fixierung des Schädels des
Patienten bei den Messungen der Bewegung des Unterkiefers des Patienten
oder bei direktem Bezug zwischen dem Unterkiefersensor und dem Schädel nur
der Unterkiefersensor benötigt
wird, um die notwendigen Messungen zur Aufzeichnung der Unterkieferbewegung
zu erhalten. In diesem Fall werden beispielsweise nur Messungen
mit dem Unterkiefersensorausgang und das Anlegen der aufgezeichneten
Daten an die Lokalisationspunkte auf dem unteren Zahnbogen benötigt, um
die Unterkieferbewegung mit dem Dentalmodell abzuspielen.
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Alle
hierin offenbarten Literaturstellen und Patente werden hiermit gänzlich bezugnehmend
aufgenommen, als ob sie einzeln aufgenommen werden würden. Verschiedene
Modifikationen und Änderungen
der vorliegenden Erfindung sind für den Fachmann offensichtlich,
ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen, und es versteht sich,
dass diese Erfindung nicht auf die Anschauungsbeispiele und hierin aufgeführten Verfahren
beschränkt
ist.