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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Einsetzen von Zahnimplantaten,
mit denen eine Prothese sicher gehalten werden soll.
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Wenn
das Gebiss eines Patienten stark geschädigt ist, kann beabsichtigt
werden, die fehlenden Zähne
durch Zahnprothesen zu ersetzen. Bei einem bevorzugten Einsetzverfahren
sind diese Prothesen in dem Oberkiefer oder in dem Unterkiefer verankert unter
Zwischenschaltung eines oder mehrerer Implantate, die in den Kieferbogen
eingeschraubt sind.
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Eine
Schwierigkeit liegt in der Tatsache, dass dann, wenn das Gebiss
eines Patienten stark geschädigt
ist, es ebenso häufig
vorkommt, dass das Knochensystem seines Kiefers ebenfalls in einem schlechten
Zustand ist. Die Plätze,
an denen es möglich
ist, die Implantate einzusetzen, sind daher ebenfalls stark beschränkt und
müssen
mit großer
Präzision
bestimmt werden.
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Ein
klassisches Verfahren zur Bestimmung der Position der Implantate
weist die folgenden Schritte auf:
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Schritt I
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Abnehmen
eines Abdruckes des Kiefers, in den implantiert werden soll, mit
Hilfe eines Abdruckmateriales, wie z. B. Silicon, ein Alginat, ein
Hydrokoloid etc. und Herstellen eines Gipsmodelles ausgehend von
diesem Abdruck.
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Schritt II
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Realisieren
einer Schiene aus transparentem Harz, die eine opake Radiomarke
trägt,
die im Mund den Ort angibt, wo es gewünscht ist, das Implantat in
dem Knochen einzusetzen. Diese Schiene wird ausgehend von dem Gipsmodell
erarbeitet. Sie ist eine negative Reproduktion dieses Modelles,
auf dem sie ohne Spiel aufliegen muss. Alle Flächen der Schiene, die nicht
in Kontakt mit dem Platikmodell treten, haben eine beliebige Form.
Ausgehend von einer Analyse der Form der Zähne und des Kiefersystemes
des Patienten bestimmt der Arzt generell a priori die Orte, wo seiner
Meinung nach es wünschenswert
ist, die Prothese zu verankern und die Implantate zu platzieren.
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Schritt III
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Verwirklichen
der Orte der Implantate durch Zylinder oder Kegel aus einem Material,
das mit Röntgenstrahlen
sichtbar ist, z. B. aus Gutta-Percha, die in die Schiene eingesetzt
sind in Ausrichtungen, die mit Bohrachsen korrespondieren. Es handelt
sich somit darum, zu bestimmen, ob diese abgeschätzten Bohrachsen der gewünschten
Bohrungen, die aus prothetischer Sicht ideal sind, kompatibel mit
der Knochenstruktur des Kiefers sind.
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Schritt IV
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Der
Patient setzt in den Mund die Schiene ein und wird einer Überprüfung mit
Hilfe eines Röntgenscanners
unterzogen. Die Scannerquerschnitte werden üblicherweise in einer achsialen
Ebene erstellt (d. h. parallel zu den unteren Grenzen des horizontalen
Zweiges des Kiefers). Von dem Radiologen wird ge fordert, Kieferschnitte
zu liefern, die ungefähr durch
die gewünschte
Position des Implantates hindurchgehen. Zu diesem Zweck bedient
sich der Radiologe der opaken Radiomarke, die in der Schiene angeordnet
ist, um mit dem Rechner des Scanners den gewünschten Ort für das Implantat
anzugeben. Der Rechner des Scanners errechnet anschließend ein
Bild, das durch diese Marke hindurch und senkrecht zur Ebene der
ermittelten Querschnitte verläuft. Ausgehend
von diesem errechneten Bild definiert der Arzt, ob man das Implantat
an diesem Ort einsetzen kann, und zwar im Hinblick auf die diversen
Elemente innerhalb des Knochens und im Hinblick auf die angenäherte Einsetzrichtung.
Wenn das Implantat nicht an diesem Ort eingesetzt werden kann, schätzt er eine
Abweichung in Richtung auf eine andere Position in Bezug der in
der Schiene angeordneten Marke ab. Man bedient sich aller dieser
Abschätzungen, um,
ohne Zahlenparameter, das Implantat in dem Mund anzubringen.
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Schritt V
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Anschließend entfernt
man die Schiene aus dem Mund des Patienten, wobei dann bei einigen
Realisierungen die Schiene gebohrt wird, die danach als Führung für das Bohren
des Kiefers an dem Ort dient, wo das Implantat eingesetzt werden
soll.
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Ein
Problem bei der Durchführung
eines solchen Verfahrens liegt in der Übertragung einer Information,
die die optimale Achse der erhaltenen Bohrung ausgehend von den
Scannerbildern im Hinblick auf die in der Schiene ausgebildete Bohrführung betrifft.
Um die von dem Rechner und den Bildern des Scanners ausgegebenen
Informationen ausnutzen zu können,
ist es notwendig, die Transformation zu kennen, die das Referenzbildsystem
des Scanners mit dem Referenzsystem verbindet, in dem die Bohrung
mit Hilfe der Schiene erfolgt. Es ist ebenso notwendig, diese Schiene
in dem Referenzsystem zu lokalisieren, in dem die Bohrung erfolgt.
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Man
hat bereits vorgeschlagen, die Außenseite der Schiene (Schritt
II oben) mit einem teilweise radioopaken Material zu beschichten,
um diese Seite auf den Scannerbildern sichtbar zu machen. Somit kann
man die Oberfläche
(in drei Dimensionen) der Schiene in dem Referenzsystem des Scanners
lokalisieren, d. h. ein Punkteensemble der Oberfläche in den
vom Scanner abgegebenen Bildern (Schritt IV oben) erreichen. Wenn
einmal die Schiene aus dem Mund des Patienten herausgenommen wird,
wird sie in ein Medium zur optischen oder mechanischen Bestimmung
eines dreidimensionalen Sensors platziert. Dieser Sensor dient zur
Lokalisierung der Oberfläche der
Schiene in dem Referenzsystem zum Bohren. Dieses in Korrespondenzbringen
der beiden Oberflächen
(Oberfläche
der Schiene in dem Referenzsystem des Scanners und Oberfläche der
Schiene, wie durch den Sensor ermittelt) erlaubt es, die feste Transformation
(Übergangsmatrix)
zwischen den beiden Referenzsystemen zu bestimmen, die mit dem Scanner
bzw. dem Sensor verbunden sind. Somit kann die Information hinsichtlich
der Position der Bohrachse des Implantates oder die entsprechenden Positionen
unterschiedlicher Bohrachsen für
verschiedene Implantate aus den Scannerbildern in das mechanische
Referenzsystem des Sensors, in dem ein Bohrroboter positioniert
wird, übermittelt
werden.
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Eine
solche Lösung,
die in der französischen Patentanmeldung
Nr. 2 705 027 beschrieben ist, benötigt jedoch die Verwendung
eines optischen oder mechanischen Sensors, um diese Informationsübertragung
zu erhalten.
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Das
Dokument WO-A-94/26200 beschreibt eine Schiene zum Vorbereiten des
Einsetzens eines Zahnimplantates, bei der zwei Roh re die Schiene durchdringen
und sich nach außerhalb
des Mundes des Patienten erstrecken.
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Das
Dokument US-A-5015183 beschreibt ein Verfahren zum Positionieren
eines Zahnimplantates im Mund eines Patienten sowie eine Vorrichtung zum
Lokalisieren des Implantates.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lösung vorzuschlagen,
um eine Information hinsichtlich einer Bohrachse, die in dem Referenzsystem
des Scanners erhalten worden ist, in ein Referenzsystem zu übertragen,
das der Bohrführung zugeordnet
ist, d. h. der Schiene.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt ebenso die Aufgabe zugrunde, eine Lösung vorzuschlagen,
die nicht die Verwendung eines dreidimensionalen optischen oder
mechanischen Sensors erfordert.
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Zur
Lösung
dieser Aufgaben sieht die vorliegende Erfindung eine Schiene zum
Vorbereiten des Einsetzens eines Zahnimplantates vor, die in einem Vorsprung
an der Außenkontur
zumindest zwei hohle, gradlinige und nicht durch einen Punkt laufende Rohre
aufweist, die auf beiden Seiten des Vorsprunges Öffnungen aufweisen, und mit
Röntgenstrahlen lokalisierbar
sind.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung liegen die entsprechenden Achsen der
Rohre in zwei zueinander parallelen Ebenen, die senkrecht zu einer
Ebene sind, in der die Schiene liegt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bilden die Achsen der Rohre untereinander
einen Winkel zwischen 60° und
120°, vorzugsweise
90°.
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Die
vorliegende Erfindung gibt auch einen mechanischen Träger für eine Schiene
zum Vorbereiten des Einsetzens eines Zahnimplantates an, der ein
offenes Abteil zur Aufnahme eines Vorsprunges einer Schiene der
oben genannten Art begrenzt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist der Träger zumindest zwei Platten
auf, die voneinander entfernt sind und von einer Basis ausgehen,
wobei die beiden Platten jeweils zumindest zwei Öffnungen aufweisen und jede Öffnung mit
den äußeren Ende
eines hohlen Rohres fluchtet.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind diesem Träger zumindest zwei Stifte zugeordnet,
von denen jeder von einer die eine der Platten durchquerende Öffnung in
das Rohr, das der Öffnung
gegenüberliegt,
und in eine Öffnung der
anderen Platte gesteckt werden kann.
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Die
Erfindung zeigt auch ein System zum Übertragen einer simulierten
Position eines Zahnimplantates zwischen einem Röntgenscanner und einem Bohrroboter
für eine
Reproduktionsschiene auf, die eine Gegenform eines Zahnabdruckes
ist, das zumindest einen mechanischen Träger und geeignete Einrichtungen
aufweist, um die Schiene mit dem Träger lösbar und in einer reproduzierbaren
Position zu verbinden, wobei die Schiene zumindest zwei Elemente
aufweist, die rechtwinklig zueinander und nicht durch einen Punkt
verlaufen sowie bei Röntgenstrahlen
sichtbar sind.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden. Erfindung sind beide geradlinigen, in die Schiene
integrierten Elemente Teil der Einrichtungen zum Verbinden der Schiene
mit dem Träger.
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Nach
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist das System geeignet zum Durchführen eines
Verfahrens zum Positionieren von Zahnimplantaten mit den folgenden
Schritten:
Positionieren von zumindest zwei gradlinigen Elementen,
die nicht durch einen Punkt gehen und mit Röntgenstrahlen sichtbar sind,
in einem offenen Abteil eines ersten mechanischen Trägers;
Realisieren
einer Schiene auf der Grundlage eines Zahnabdruckes und des mechanischen
Trägers,
um die Elemente in der Schiene zu integrieren;
Einsetzen der
vom Träger
abgenommenen Schiene in den Mund und Realisieren von tomographischen Schnitten
der Schiene und des korrespondierenden Kiefers mit dem Scanner;
Bestimmen
der optimalen Position zumindest eines zu verwirklichenden Implantates
durch eine Simulations-Software;
Bestimmen der idealen Bohrachsen,
die durch Analyse der Scannerbilder bestimmt wurden, in einem den
gradlinigen Elementen zugeordneten Referenzsystem;
Positionieren
der Schiene in einem zweiten, mit dem ersten identischen und mit
einem Robotersytem verbundenen Träger;
Bohren der Schiene
längs der
genannten Achsen durch den Roboter; und
Wiedereinsetzen der
Schiene in den Mund und Verwenden dieser Schiene als Führung zum
Bohren des Kiefers zum Einsetzen der Implantate.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der erste und der zweite Träger der
gleiche Träger,
der mit lösbaren
Befestigungseinrichtungen für
den Bohrroboter ausgerüstet
ist.
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Die
beschriebenen und weitere zusätzliche Aufgaben,
Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im
Detail in der folgenden Beschreibung in speziellen nicht beschränkenden
Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung näher
erläutert,
wobei:
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1 schematisch und in Perspektive
eine Ausführungsform
einer Schiene zum Vorbereiten des Einsetzens eines Zahnimplantates
gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt;
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2 ein Ausführungsbeispiel
eines mechanischen Trägers
für eine
Schiene gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt;
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3 ein Ausführungsbeispiel
eines Aufnahmeorganes für
Verbindungsmittel zum lösbaren Verbinden
einer Schiene mit einem mechanischen Träger gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt;
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4 eine Ausführungsform
einer Verbindungseinrichtung zum lösbaren Verbinden einer Schiene
mit einem mechanischen Träger
gemäß der vorliegenden
darstellt;
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5 die Positionen eines mechanischen Trägers und
von Verbindungseinrichtungen im Hinblick auf eine Integration der
Aufnahmemittel in einer Schiene gemäß der vorliegenden Erfindung
zeigt; und
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6 eine Schiene gemäß der Erfindung darstellt,
die einem mechanischen Träger
zugeordnet und auf einem Zahnabdruck positioniert ist.
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Aus
Gründen
der Klarheit sind gleiche Element in unterschiedlichen Figuren durch
gleiche Bezugszeichen bezeichnet.
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Ein
charakteristisches Merkmal der Erfindung ist es, eine Schiene, die
für die
Durchführung
eines Verfahrens zum Positionieren eines Zahnimplantates geeignet
ist, einem mechanischen Träger
zuzuordnen und lösbare
Verbindungen vorzusehen, die die jeweiligen Positionen der Schiene
und des mechanischen Trägers
bewahren, solange sie einander zugeordnet sind.
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Ein
weiteres charakteristisches Merkmal der vorliegenden Erfindung ist
es, dass ein Teil der Verbindungsmittel in die Schiene integriert
und durch einen Röntgenscanner
oder durch jedes andere Lokalisierungsystem in drei Dimensionen
lokalisierbar ist, so z. B. ein Bildsystem durch magnetische Resonanz.
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1 stellt schematisch in
Perspektive ein Ausführungsbeispiel
einer Schiene gemäß der Erfindung
dar. Diese Schiene wird in klassischer Art ausgehend von einem Zahnabguss
(nicht in 1 dargestellt)
realisiert, der in einen Kieferabdruck eines Kiefers eines Patienten
für das
Implantat gegossen wird. Gemäß der vorliegenden
weist die Schiene 1 einen Vorsprung 2 auf, der
von dem Abguss nach außen
sich erstreckt. Dieser Vorsprung 2 nimmt zwei Rohre 3 und 4 auf,
die hohl sind und rechtwinklig zueinander verlaufen, wobei die jeweiligen
Achsen z. B. in zwei zueinander parallelen Ebenen gelegen sind, die
senkrecht zu einer Ebene sind, in der die Schiene 1 liegt.
Die Rohre 3 und 4 werden in den Vorsprung während der
Herstellung der Schiene 1 integriert, wie im Folgenden
erläutert.
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Ein
Merkmal der Rohre 3 und 4 ist, dass sie aus einem
Material sind, das unter Röntgenstrahlen sichtbar
ist, um sie durch einen Scanner lokalisieren zu können. Die
Achsen der Rohre 3 und 4 sind nicht parallel unter
sich und schließen
z. B. einen Winkel zwischen 60° und
120°, vorzugsweise
90° ein.
Die Rohre 3 und 4 münden auf beiden Seiten in im
Wesentlichen ebene Flächen 5, 6 des
Vorsprunges 2. Die Flächen 5 und 6 sind
vorzugsweise parallel zu der Ebene, in der die Schiene liegt.
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Die
Rohre 3 und 4 haben zwei Aufgaben. Einerseits
definieren sie zwei Orte die in den Bildern sich nicht überlagern,
welche ausgehend von tomographischen Schnitten des Scanners hergestellt
wurden. Auf der anderen Seite bilden sie Aufnahmemittel für lösbare Verbindungseinrichtungen
der Schiene mit einem mechanischen Träger.
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2 stellt eine Ausführungsform
eines mechanischen lösbaren
Trägers
gemäß der vorliegenden
Erfindung dar.
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Nach
dieser Ausführungsform
hat der Träger die
generelle Form eines starren Bügels,
bestehend aus zwei Platten 11, 12, die von einer
Basis 13 ausgehen. Die Platten 11 und 12 sind
voneinander entfernt und definieren gemeinsam mit der Basis ein
Abteil 14 zur Aufnahme des Vorsprunges 2 einer
in 1 dargestellten Schiene 1.
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Auch
wenn dieses nicht notwendig ist, so sind die Platten 11 und 12 jedoch
bevorzugt parallel zueinander und stehen senkrecht auf der Basis 13.
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Jede
Platte 11, 12 weist nach den dargestellten Ausführungsbeispiel
jeweils zwei Öffnungen 15, 16 bzw. 17, 18 auf.
Diese Öffnungen
sind jeweils zu zweit längs
der Achse eines Rohres 3, 4 (3) ausgerichtet und fluchten jeweils
mit dem äußeren Ende eines
hohlen Rohres 3, 4 wenn die Rohre zwischen die
Platten 11 und 12 eingesetzt werden.
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Die
Rohre 3 und 4 sind so ausgebildet, dass sie lösbar mit
dem Träger 10 zu
verbinden sind, und zwar mit Hilfe von starren Stiften 19 (4), die in die Öffnungen
des Trägers 10 und
die Rohre 3 und 4 eingesetzt werden können. Zumindest
zwei Öffnungen, z.
B. die Öffnungen 15, 16 der
Platte 11 sind durchgehend, um das Einführen der Stifte 19 zu
gestatten. Die Öffnungen 17, 18 der
anderen Platte sind nicht unbedingt notwendig durchgehend, sondern
können offene
Sacklöcher
in Richtung der Platte 11 sein.
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Die
Stifte 19 sind länger
als die Rohre 3, 4 und zwar um die Dicke der Platte 11 und
die Tiefe der Löcher 17, 18 in
der Platte 12, um es zu ermöglichen sie zu greifen, wenn
sie in der eingesteckten Position sind. Ein Griffteil 20 der
Stifte 19 hat z. B. einen Durchmesser größer als
der Durchmesser eines Verbindungsbereiches 21, um gleichzeitig
ein Griffteil für die
Stifte und einen Anschlag für
die vertieften Bereiche 21 zu bilden, wenn die Stifte durch
die vier Öffnungen
des Trägers 10 ragen.
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Der
Innendurchmesser der Rohre 3 und 4 ist im Wesentlichen
gleich dem äußeren Durchmesser der
Bereiche 21 der Stifte 19 mit den herkömmlichen Toleranzen,
um ein Spiel zwischen dem Träger 10 und
der Schiene zu vermeiden, wenn die beiden Teile miteinander verbunden
sind.
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5 zeigt die Verbindung des
in 2 dargestellten Trägers 10 mit
zwei Rohren 3 und 4, die zwischen den Platten 11 und 12 mit
Hilfe von zwei Stiften 19 gehalten sind. Es sei bemerkt,
dass die Rohre 3 und 4 nicht notwendigerweise
in zwei parallelen Ebenen gehalten werden müssen, vorausgesetzt, dass ihre
entsprechenden Achsen sich nicht überlagern. In jedem Falle entspricht
jedoch das in den Figuren dargestellte Ausführungsbeispiel einer bevorzugten
Anordnung der Rohre 3 und 4, da sie die Abmessungen
des Vorsprunges 2 am Umfang der Schiene 1 minimiert,
die ja so ausgelegt sein muss, dass die in den Mund Patienten eingesetzt
werden kann.
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Im
Folgenden wird eine Möglichkeit
eines Verfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung beschrieben, um das Einsetzen eines Zahnimplantates vorzubereiten.
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Bei
der vorliegenden Erfindung werden die Schritte I und II des bekannten
oben zitierten Verfahrens durchgeführt. Jedoch wird in dem Schritt
II die Schiene ausgehend von einem Gipsmodell des Gebisses des Patienten
erarbeitet und ausgehend von einem Träger 10 gemäß der Erfindung,
der mit zwei Rohren 3 und 4 ausgerüstet ist,
die mit Hilfe von Stiften, mit einer Struktur, wie in 5 dargestellt, verbunden
sind.
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6 zeigt die Ausbildung einer
Schiene 1 gemäß der Erfindung.
Ein härtbares
Material, z. B. ein Harz, wird nicht nur in den Zahnabdruck 22 aus Gips,
der die Zähne
des Patienten reproduziert, sondern ebenfalls in das Abteil 14 (5) des Trägers 10 gegossen,
um den Vorsprung 2 auszubilden, in dem dann die Rohre 3 und 4 integriert
sind.
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Somit
ist die Form des Vorsprunges 2 perfekt an die Form des
Abteiles 14 des Trägers 10 angepasst.
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Es
sei bemerkt, dass gemäß der Erfindung das
Konstruktionsmaterial für
die Schiene irgendein Material sein kann, vorausgesetzt, dass es
eine Lokalisierung der in dem Vorsprung angeordneten Rohre 3, 4 durch
einen Scanner zulässt.
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Sobald
das Harz aushärtet,
kann man die Stifte 19 herausziehen, um den Träger 10 von
dem Vorsprung 2 der Schiene 2 zu trennen, und
erhält eine
Schiene, so wie sie in 1 dargestellt
ist.
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Anschließend wird
eine Prüfung
der in den Mund des Patienten eingeführten Schiene mit dem Röntgenscanner
durchgeführt.
Diese Überprüfung erlaubt
es, auf den Bildern, die von tomographischen Schnitten stammen,
die mit dem Scanner aufgenommen wurden, zwei Geraden zu rekonstruieren,
die den Achsen der Rohre 3 und 4 entsprechen,
von denen ein dreidimensionales Kennzeichen abgeleitet werden kann.
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Der
Arzt bestimmt dann mit Hilfe der Scannerbilder die ideale Bohrachse
für das
Einsetzen des Zahnimplantates. Diese Bohrachse wird in dem Referenzsystem
des Scanners bestimmt, d. h. auch in dem Referenzsystem für die Rohre 3 und 4.
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Ein
Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, dass dank der zwei integrierten
Rohre 3 und 4 die Schiene 1 in dem Träger 10 exakt
repositionierbar ist, und zwar im Hinblick auf ihre Originalposition
mit Hilfe der beiden Stifte 19. Die Verwendung von zwei Stiften
verhindert jede Bewegung der Schiene in Bezug auf den Träger. Somit
kann die Schiene unter Zwischenschaltung des Trägers 10 mit einem
Bohrroboter verbunden werden, dessen Referenzsystem das gleiche
wie das auf die Rohre 3 und 4 angewandte System
ist. Tatsächlich
ist die Position der Rohre 3 und 4 invariant in
Bezug auf den Träger 10,
wenn die Schiene mit dem Träger
verbunden ist. Der Roboter kann daher derart betrieben werden, dass
eine Bohrachse exakt mit der Position der Achse zusammenfällt, die
durch die Analyse der von dem Scanner abgegebenen Bilder definiert
ist, und die Bohrung wird in der Schiene exakt am gewünschten
Ort und in der gewünschten
Richtung durchgeführt.
Dieses Verfahren kann gut wiederholt werden, wenn mehrere Implantate
vorgesehen sind. Es bleibt damit dem Zahnchirurgen nur noch, die
Schiene in den Mund des Patienten wieder einzusetzen und eine Bohrung
des Kiefers auszuführen,
indem er seinen Bohrer in dem in der Schiene 1 bereits
geformten Loch führt.
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Als
Variante kann auch eine dritte Platte (nicht dargestellt) eine Seite
des Abteiles 14 abschließen, um die letzte Repositionierung
der Schiene 1 in den Träger
zu erleichtern. Das Abteil 14 bleibt somit in zwei nicht
parallelen Richtungen offen, um das Herausziehen und das Einsetzen
des Vorsprunges der Schiene 1 zu erlauben.
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Es
sei bemerkt, dass der mit dem Bohrroboter zu verbindende Träger nicht
unbedingt der gleiche Träger
sein muss wie der Träger,
der zur Realisierung der Schiene 1 diente. Tatsächlich kann
man gemäß der Erfindung
mehrere identische Träger
zur Verwendung vorsehen, d. h. bei denen die Positionen der Platten 11, 12 jeweils
zueinander und die Positionen der Öffnungen 15, 16, 17, 18 jeweils
identisch sind, so dass ein und dieselbe Schiene mit unterschiedlichen
Trägern
verbunden werden kann. Dies erlaubt, dass insbesondere ein Träger auf
Dauer an dem Bohrroboter befestigt sein kann. Ebenso erlaubt dieses,
eine Ausrüstung
zum Ausgießen
einer Schiene zu verwenden, die mit einem nicht lösbaren Träger 10 ausgerüstet ist.
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Es
sei ebenso bemerkt, dass die einzigen nur einmal verwendbaren Bestandteile
die Rohre 3 und 4 sind, bevor sie in die Schiene
integriert werden, wohingegen der Träger 10 und die Stifte 19 wieder verwendbar
sind.
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Somit
liegt ein wesentlicher Aspekt der vorliegenden Erfindung in der
Kombination verschiedener Elemente, die gradlinig und durch einen
Scanner lokalisierbar sind, mit einem mechanischen lösbaren Träger, der
es erlaubt, ohne Zuhilfenahme anderer Mittel ein und dasselbe Kennzeichen
in dem Referenzsystem des Scanners und in dem mechanischen Referenzsystem
vorzusehen.
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Natürlich können bei
der vorliegenden Erfindung diverse Varianten und Modifikationen
vorgenommen werden, wie diese einem Fachmann geläufig sind. Insbesondere könnten verschiedene
Materialien (Metall, Keramik) gewählt werden, um den Träger 10 und
die Stifte 19 zu realisieren, wobei diese Materialien auch
so resistent wie möglich
hinsichtlich der Abnutzung sein sollten. Tatsächlich ist das Einführen der
Stifte 19 in die Öffnungen
des Trägers
eine Quelle für
die Abnutzung, die vermieden werden muss. So wird man z. B. keramisches
Material oder rostfreien Stahl gegenüber Aluminium bevorzugen, Die
Rohre 3, 4 werden aus einem Material ausgewählt, das
keine Artefakte während
des Durchganges durch den Scanner erzeugt, dessen Spur im Scanner
genügend
Kontrast hat gegenüber
dem Gewebe und den Knochen und das ausreichende mechanische Festigkeit
aufweist. Man wird z. B. Titan oder Aluminium wählen. Obwohl darüber hinaus
zwei Rohre vorteilhaft und ausreichend für die Durchführung der
Erfindung sind, könnte
man natürlich
vorsehen, mehr als zwei Rohre mit einem zu diesem Effekt ausgelegten
Träger
vorzusehen. Auch können
andere Systeme zum Lokalisieren in drei Dimensionen als ein Röntgenscanner
verwendet werden.