DE69808598T9 - Doppelwandiger tube mit äussere wand aus metall und innere wand aus kunststoff - Google Patents

Doppelwandiger tube mit äussere wand aus metall und innere wand aus kunststoff Download PDF

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/04Closures with discharging devices other than pumps
    • B65D47/06Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages
    • B65D47/12Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages having removable closures
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D35/00Pliable tubular containers adapted to be permanently or temporarily deformed to expel contents, e.g. collapsible tubes for toothpaste or other plastic or semi-liquid material; Holders therefor
    • B65D35/02Body construction
    • B65D35/12Connections between body and closure-receiving bush

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft eine doppelwandige Tube, gebildet aus einem äußeren Mantel aus Metall und einem welchen und schützenden inneren Mantel, zum Aufbewahren und Spenden von Waschmitteln, Hygieneprodukten oder Kosmetikprodukten, die sich gegenüber dem äußeren Mantel aus Metall besonders aggressiv verhalten, wie zum Haarfärbemittel.
  • STAND DER TECHNIK
  • Metalltuben sind wegen ihrer hohen Wiederherstellungsraten besonders geschätzt. Zudem wird durch die perfekte Plastizität des Metalls jeglicher Rücklauf des Produkts ins Innere der Tube vermieden, wenn der Benutzer nicht mehr auf den Tubenmantel drückt. Dagegen ist der Metallmantel sehr korrosionsanfällig, sobald es sich bei dem Inhalt um besonders saure oder alkalische Produkte handelt.
  • Versuche, bei denen die Innenwand von Metalltuben mit einem Lack überzogen wird, brachten keine guten Ergebnisse: die aufgebrachte Schicht fällt nie sehr gleichmäßig aus, sie haftet mehr oder weniger gut an der Wand, ist spröde und wird bei den mehrfachen Handhabungen der Tube rissig. Diese Sprödigkeit äußert sich in einer Rissbildung, die ein Austreten des Produkts bewirkt, wodurch das Metall angegriffen wird und schließlich korrodiert. Zudem sind die Enden der Tube, d. h. der Hals und auf der anderen Seite das offene Ende, an dem die Tube gefüllt wird und das anschließend plattgedrückt und umgebogen wird, um die Tube dicht zu verschließen, durch den Lack nicht oder schlecht geschützt.
  • Die Patentanmeldung FR-A-2 322 058 offenbart eine doppelwandige Tube, die aus zwei getrennt hergestellten und durch ihre Hälse miteinander verbundenen Tuben besteht. Dabei stellt die Metalltube einen äußeren Mantel dar, der durch eine innere Tube aus Kunststoff vor dem aggressiven Produkt geschützt ist. Das obere Halsende der inneren Kunststofftube ragt über das obere Ende der äußeren Metalltube weit hinaus. Der überragende Teil ist trompetenförmig aufgeweitet und über dem Metallhals offen und dann in einem über und rund um den Metallhals angeformten Kunststoffende eingebettet. Für die Herstellung einer solchen Tube sind somit mindestens drei getrennte Arbeitsgänge erforderlich: das Einstecken der inneren Tube in die äußere Tube, das Aufweiten des überragenden Halsendes der inneren Tube und das schwierige Anformen eines Kunststoffrings an die Oberkante des äußeren Metallhalses.
  • In der Patentanmeldung JP-A-7277349 ist eine doppelwandige Tube beschrieben, die wiederum aus zwei getrennt hergestellten Tuben besteht, die jedoch im Bereich ihrer Hälse über ein Aufsatzstück miteinander verbunden sind, welches um das Ganze herum aufgepresst wird. Der Oberbegriff des Patentanspruchs 1 beruht auf diesem Stand der Technik. Wie bei FR-A-2 322 058 ragt das obere Halsende der inneren Tube über das obere Ende der äußeren Metalltube weit hinaus. Der überragende Teil ist aufgeweitet und dann nach außen umgebogen und überdeckt dabei den äußeren Metallhals. Das Aufsatzstück ist aufgepresst und stützt sich an der Außenseite des umgebogenen Teils der inneren Tube ab. Um eine gute Dichtheit der Verbindung zu gewährleisten, wird in JP-A-7277349 empfohlen, dass die innere Tube, die aus Kunststoff besteht, zumindest an ihren Enden eine glatte Wand hat, die keine formbedingte Trennfuge aufweist. Eine solche glatte Wand erhält man, wenn die innere Tube spritzgegossen wird.
  • Um leicht über das obere Ende des Halses umgebogen werden und die äußere Seitenwand des Metallhalses überdecken zu können, muss das Halsende der inneren Kunststofftube ziemlich dünn sein, was ihm ein schlechtes Knickverhalten verleiht und den ersten Formgebungsschritt, bei dem das Ende dieses Halses aufgeweitet wird, nicht erleichtert. Dieser Schritt, der notwendig ist, wird dadurch erschwert, dass ein Werkzeug entwickelt werden muss, das diesen Hals beim Aufweiten festhält. Zudem ist es bei Tuben mit großem Fassungsvermögen, die eine Mantellänge von mehr als 130 Millimeter haben müssen, nicht einfach, durch Spritzguss einen dünnwandigen Hals aus einem Kunststoff herzustellen, der gegen Rissbildung infolge Beanspruchung gut beständig ist. Diese Tuben erfordern nämlich den Einsatz von Werkstoffen, die zur Einspritzung auf großen Längen in einen engen Spalt geeignet sind. Solche Werkstoffe müssen eine hohe Fließzahl haben, höher als 15, und sind bei Kontakt mit dem Füllgut weitaus anfälliger gegen Rissbildung infolge Beanspruchung als die gewöhnlich verwendeten Werkstoffe, die eine geringere Fließzahl haben (0,2 bis 2).
  • Des Weiteren wäre es wünschenswert, dass der innere Mantel aus Kunststoff mit anderen wirtschaftlicheren Mitteln hergestellt wird, beispielsweise durch Extrusionsblasen oder auch Gießen eines Kopfes auf einen extrudierten oder gewalzten und geschweißten Mantel. Dazu müsste man sich vom Zwang befreien, eine äußere Wand ohne Geometriefehler zu haben, wie zum Beispiel eine formbedingte Trennfuge, oder auch vom Zwang, eine reproduzierbare Halsgeometrie zu haben, wobei diese Bedingungen in JP-A-7277349 notwendig sind, um eine einwandfreie Dichtheit der Verbindung zwischen den Hälsen zu erzielen.
  • AUFGABENSTELLUNG
  • Die Anmelderin hat es sich deshalb zur Aufgabe gestellt, eine doppelwandige Tube mit einem welchen und schützenden inneren Mantel und einem äußeren Mäntel aus Metall zum Aufbewahren und Spenden von Produkten, die gegenüber dem Metallmantel aggressiv sind, auf wirtschaftliche Weise herzustellen, wobei die beiden Mäntel durch ihre Enden miteinander verbunden sind und die Verbindung im Bereich der Hälse eine verbesserte Dichtheit aufweist, insbesondere bei Tuben von großer Länge.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Gegenstand der Erfindung ist eine doppelwandige Tube zum Aufbewahren und Spenden aggressiver Produkte, umfassend eine innere Tube mit einem Mantel, einer Schulter und einem inneren Hals, welcher eine innere Öffnung begrenzt, und eine äußere Tube aus Metall mit einem Mantel, einer Schulter und einem äußeren Hals, wobei die beiden Tuben im Bereich ihrer Hälse durch ein Aufsatzstück miteinander verbunden sind, das einen Boden und mindestens einen äußeren Mantel aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufsatzstück außerdem mit einem inneren Mantel versehen ist, so dass bei aufgepresstem Aufsatzstück der innere und äußere Hals zwischen dem inneren und äußeren Mantel eingeklemmt sind, wobei die Außenwand des inneren Mantels eine kegelstumpfartige Form hat und eine Umfangserweiterung an den Mittelteilen der Hälse und eine Aufweitung der Enden dieser Hälse bewirkt.
  • Bei aufgepresstem. Aufsatzstück liegt der Boden des Aufsatzstücks nicht auf den Oberkanten des inneren und äußeren Tubenhalses auf, d. h. zwischen dem Boden des Aufsatzstücks und den Oberkanten ist ein Nichtnull-Spiel vorhanden, das größer ist als einige Zehntel Millimeter. Der in den inneren Tubenhals eingeführte Teil des inneren Mantels des Aufsatzstücks hat auf einer Länge von mindestens 2 Millimetern einen größeren Außendurchmesser als der Ausgangsdurchmesser der inneren Öffnung.
  • Die innere Tube kann aus einem beliebigen welchen Material bestehen, das geeignet ist, den äußeren Mantel aus Metall vor dem verpackten korrosiven Produkt zu schützen. Dabei wird vorzugsweise eine innere Tube aus Kunststoff gewählt. Sie wird mit einem beliebigen bekannten Mittel hergestellt: Spritzgießen, Extrusionsblasen, Gießen des Kopfes und anschließendes Aufschweißen auf einen extrudierten oder gewalzten und geschweißten Mantel. Ihr Hals hat weder versenkte noch erhabene Stellen, kann aber formbedingte Trennfugen aufweisen. Er ist genügend dick ausgestaltet, um jegliche Knickgefahr beim Aufpressen des Aufsatzstücks auf die Tubenhälse zu vermeiden. Die Geometrie dieses hohlen zylindrischen Tubenhalses ist vorzugsweise so zu berechnen, dass ein Verhältnis Höhe zu Dicke größer 10 vorliegt, um eine "akkordeonartige" Verformung des Halses zu vermeiden.
  • Die äußere Tube ist aus Metall. Sie weist einen Mantel, eine Schulter und einen Hals auf. Vor Aufpressen des Aufsatzstücks wird die innere Tube in die äußere Tube eingeführt. Da der Außendurchmesser des inneren Tubenhalses im wesentlichen dem Innendurchmesser des äußeren Tubenhalses entspricht oder sehr geringfügig darunter liegt, liegen die beiden Tubenhälse auf einer gewissen gemeinsamen Höhe bedingt durch ihre Innen- bzw. Außenwand sehr nahe beieinander. Dabei ragt der innere Hals nicht oder nur sehr geringfügig über den äußeren Hals heraus und braucht deshalb über das Ende des äußeren Halses nicht umgebogen zu werden.
  • Das Aufsatzstück sieht ähnlich wie die Aufsatzstücke älterer Technik aus; es kann mit einem äußeren Mantel versehen sein, der auf seiner Außenwand Mittel zur festen Verbindung mit einem Stopfen, beispielsweise ein Gewinde aufweist. Durch Befestigungsmittel wie Haltewulste, die auf der Außenwand des äußeren Tubenhalses bzw. auf der Innenwand des äußeren Mantels des Aufsatzstücks angebracht sind, wird es fest auf und um den äußeren Tubenhals herum gehalten. Wird beabsichtigt, die Tube zu verschließen, indem eine Kapsel oder ein Stopfen auf die Außenwand des Aufsatzstücks geschraubt wird, ist der äußere Mantel auf seiner Außenwand mit einem Gewinde und auf seiner Innenwand, die bereits mit einem Haltewulst versehen ist, mit Antirotationsmitteln, wie zum Beispiel Längsrippen versehen. Beim Aufpressen des Aufsatzstücks werden diese Mittel zwischen Antirotationsmittel geführt – wiederum in Form von Längsrippen mit zum Beispiel zusätzlichen Bereichen – die auf der Außenwand des äußeren Tubenhalses angebracht sind. Um dieses Einführen zu erleichtern, ist das Aufsatzstück vorzentriert, wobei das Vorzentrieren durch die Anwesenheit des inneren Mantels erleichtert wird, und die Rippen sind an ihren oberen Enden, was die Rippen des äußeren Tubenhalses betrifft, und an ihren unteren Enden, was die Rippen des äußeren Mantels des Aufsatzstücks betrifft, spitz zulaufend ausgebildet. Mehrere Rippenformen und -systeme, die das Selbstzentrieren eines Teils erleichtern, das um ein anderes Teil herum montiert werden soll, wurden bereits in EP-A-0 119 145 vorgeschlagen.
  • Der Boden des Aufsatzstücks befindet sich in einem solchen Abstand vom Haltewulst, welcher auf der Innenwand des äußeren Mantels des Aufsatzstücks angebracht ist, dass die Innenfläche dieses Bodens am Ende des Aufpressvorgangs die aufgeweiteten Enden der Tubenhälse nicht plattdrückt. Der Boden des Aufsatzstücks liegt somit auf keiner der Oberkanten der Tubenhälse auf.
  • Der innere Mantel des Aufsatzstücks wurde in die innere Öffnung hineingepresst, wobei der Außendurchmesser der orthogonalen Abschnitte des inneren Mantels auf einem mit dem inneren Tubenhals in Kontakt stehenden und mindestens 2 Millimeter langen Teil größer ist als der Ausgangsdurchmesser der inneren Öffnung, d. h. der Ausgangsdurchmesser der inneren Öffnung vor Einpressen des Aufsatzstücks. Dabei stellte die Anmelderin fest, dass diese Mindestlänge respektiert werden muss, egal, welcher Außendurchmesser für den Tubenhals vorgesehen ist, der praktisch 4 bis 25 Millimeter beträgt.
  • Durch den fehlenden Kontakt mit den Oberkanten der Tubenhälse, insbesondere mit der Oberkante des inneren Tubenhalses, sowie eine ausreichend lange Reibungsfläche kann die innere Tube fest in der äußeren Tube festgelegt werden. Diese Festlegung wird durch eine Aufweitung der Halsenden noch weiter verbessert.
  • Die Außenwand des inneren Mantels weist eine insgesamt kegelstumpfartige Form auf, wobei das offene Ende des Mantels auf den Scheitelpunkt des Kegels ausgerichtet ist, derart, dass der innere Mantel beim Einpressen in die innere Öffnung eine plastische Verformung in Form einer Aufweitung der Enden der beiden Tubenhälse bewirkt. Der innere Mantel des Aufsatzstücks hat somit eine zweifache Aufgabe: er ist zunächst ein Mittel, das beim Einpressen des Aufsatzstücks eine Umfangserweiterung an den Mittelteilen der Tubenhälse bewirkt, wobei der innere Tubenhals, der mit dem Mantel in unmittelbarem Kontakt steht, mehr beansprucht wird, und das danach eine Aufweitung der Enden dieser Hälse bewirkt. Er stellt schließlich einen Dichtmantel dar, der während der gesamten Gebrauchszeit der Tube wirksam ist.
  • Der innere Tubenhals, der mit dem inneren Mantel des Aufsatzstücks in unmittelbarem Kontakt steht, verformt sich und dehnt sich dabei umfangsseitig aus und seine Außenwand drückt sich gegen die Innenwand des äußeren Tubenhalses und überträgt dabei nach außen gerichtete radiale Kräfte, wodurch ein Kontakt zwischen diesen Wänden gewährleistet ist, der dann um so enger ist, wenn der äußere Tubenhals weniger verformbar, d. h. steifer und härter ist als der innere Tubenhals. Es ergibt sich eine gleichmäßig dichte Verbindung, auch dann, wenn die Außenfläche des inneren Mantels nicht vollkommen glatt ist, beispielsweise aufgrund einer formbedingten Trennfuge.
  • Um den Kräften standzuhalten, die durch dieses Einpressen bewirkt werden, ist der innere Mantel des Aufsatzstücks in der Nähe seiner Halterungen vorzugsweise dicker ausgestaltet. Bei einer bevorzugten Ausführungsart der Erfindung wird der innere Mantel des Aufsatzstücks mit einer zylindrischen Innenwand und einer axialsymmetrischen Außenwand in Gestalt eines zylindrischen Doppelkegelstumpfs versehen, wobei der Mittelteil zylindrisch ist und die beiden anderen Teile kegelstumpfförmig ausgebildet sind.
  • Die Außenwand des inneren Mantels des Aufsatzstücks weist vorzugsweise drei weitgehend gleichdimensionierte Teile auf, die sich ausgehend vom Boden beschreiben lassen durch:
    • – einen ersten kegelstumpfförmigen Teil mit einem halben Kegelwinkel von 5 bis 20°, wobei der Scheitelpunkt auf das offene Ende ausgerichtet ist;
    • – einen zweiten zylindrischen Teil mit kreisförmigem Querschnitt, dessen Durchmesser größer ist als der Ausgangsdurchmesser der inneren Öffnung, d. h. der Durchmesser der vom inneren Hals begrenzten Öffnung vor Aufpressen des Aufsatzstücks;
    • – einen dritten kegelstumpfförmigen Teil mit einem halben Kegelwinkel von 5 bis 20°, wobei der Scheitelpunkt auf das offene Ende ausgerichtet ist.
  • Diese Form bewirkt beim Aufpressen des Aufsatzstücks auf die Hälse eine je nach den Teilen unterschiedliche Erweiterung dieser Hälse:
    • – eine starke Umfangserweiterung in der Nähe der Halterung des Mantels am Boden des Aufsatzstücks: die beide Halsenden sind plastisch verformt, d. h. sie wurden irreversibel aufgeweitet. Der Winkel der kegelstumpfförmigen Wand muss folglich ausreichend sein (> 5°), um eine deutliche Verformung der beiden Hälse zu bewirken, aber dennoch in Grenzen gehalten werden, um zu große Beanspruchungen oder ein Zerreißen zu vermeiden. Das Ende des äußeren Halses wird vorteilhaft begrenzt erweitert, indem es gegen die Innenwand des äußeren Mantels des Aufsatzstücks schlägt, wodurch ein dichter Kontakt zwischen den beiden Hälsen im Bereich ihrer Enden erhalten bleibt.
    • – eine relativ starke Umfangserweiterung in der Mitte des Mantels: die jeweiligen, von ihren Enden entfernten Halsbereiche haben bei ihrer Verformung einen geringeren Freiheitsgrad. Der innere Hals, der zwischen dem inneren Mantel des Aufsatzstücks und dem äußeren Hals, die beide steifer ausgebildet sind, eingezwängt ist, wird in diesem mittleren Teil stärker abgeflacht als im Bereich seiner aufgeweiteten Enden. Der betreffende Teil des inneren Halses wird somit "eingeschnürt", was mit der Reibung auf den Wänden dazu beiträgt, dass die innere Tube in der äußeren Tube festgehalten wird.
    • – eine geringe bis Nullausdehnung am Mantelende: durch den kegelstumpfförmigen Teil der Außenwand des inneren Mantels des Aufsatzstücks wird das Positionieren des letztgenannten über den Hälsen erleichtert und eine akkordeonartige Verformung des inneren Halses vermieden.
  • Um die Dichtigkeit zu verbessern, wird das Ende des metallischen äußeren Halses so verformt, dass es auf der Innenwand des Aufsatzstücks zur Anlage kommt. Der Kontakt zwischen den beiden verformten Halsenden wird dadurch zwischen dem Boden des inneren Mantels und dem des äußeren Mantels des Aufsatzstücks aufrechterhalten. Um die Anschlagbewegung des äußeren Halsendes gegen den äußeren Mantel des Aufsatzes zu erleichtern, ist der Boden des äußeren Mantels dick und seine Innenwand glatt ausgebildet, mit einem Durchmesser, der . im wesentlichen dem Außendurchmesser des äußeren Halses entspricht, erhöht um einen Wert, der kleiner ist als der Unterschied zwischen dem Durchmesser des zylindrischen Teils des inneren Mantels des Aufsatzstücks und dem Ausgangsdurchmesser der äußeren Öffnung.
  • Der innere Hals ist ziemlich dick ausgestaltet, wodurch der Einfluss einer eventuellen örtlichen Überdicke der Außenwand des inneren Halses auf die Qualität der Festlegung und Dichtheit verringert werden kann. Im Vergleich zu den einfach geformten Aufsatzstücken älterer Technik weist das erfindungsgemäße Aufsatzstück den Vorteil auf, dass der dichte Kontakt auf dem ersten Durchmesser erfolgt, auf den das Produkt stößt. Es besteht somit keine Gefahr, dass sich das Produkt in den während des Gebrauchs der Tube. mehr oder weniger beanspruchten Randbereichen staut. Weiters erfolgt der enge Kontakt auf dem kleinsten Durchmesser, wodurch eine stärkere und effizientere Festlegung bei einem gegebenen Durchmesserunterschied erzielt werden kann.
  • Das Aufsatzstück besteht vorzugsweise aus einem härteren und steiferen Material als die innere Tube, das gleichzeitig weniger hart und weniger steif als die äußere Tube ist. Eine Lösung, bei der Polypropylen (PP) für das Aufsatzstück, geglühtes Aluminium für die äußere Tube und Polyethylen niedriger Dichte (PE-LD) für die innere Tube verwendet wird, bringt gute Ergebnisse.
  • Der äußere Mantel des Aufsatzstücks muss genügend dünn sein, um eine geeignete Öffnung für die Spendeleistung des Produkts zu belassen, und genügend dick sein, um an beiden Hälsen die gewünschten Verformungen zu bewirken, und dabei mechanisch den Kräften standhalten, die während des Aufpressens des Aufsatzstücks erzeugt wurden und die während der gesamten Gebrauchszeit der Tube nachlassend fortdauern. Der Mantel besteht vorzugsweise aus einem dem Aufsatzstück entsprechenden Material und ist beispielsweise in hartem Kunststoff wie Polypropylen gegossen. Die äußere Tube, die aus Aluminium besteht, wird nach dem Formen vollständig geglüht, wodurch ihr in den dünnen Bereichen eine gewisse Geschmeidigkeit verliehen wird. Die innere Tube besteht aus einem möglichst geschmeidigen und welchen Werkstoff, der gegen Rissbildung infolge Beanspruchung bei Anwesenheit eines aggressiven Mediums wie einem Haarfärbemittel gut beständig ist. Sie ist vorzugsweise aus einem Kunststoff wie Polyethylen niedriger Dichte gefertigt. Ein getrenntes Gießen des Kopfes und dessen Befestigung auf einem extrudierten oder gewalzten und geschweißten Mantel – wobei diese beiden Vorgänge durch Anformen gleichzeitig durchgeführt werden können – ermöglicht es, einen unterschiedlichen Kunststoff für den Kopf und für den Mantel zu wählen, wobei beide jedoch gegen das Produkt, das die Tube enthalten soll, chemisch beständig sein müssen.
  • Nach erfolgter Wahl der jeweiligen Werkstoffe für die Tuben und das Aufsatzstück wurden von der Anmelderin unterschiedliche Geometrien getestet, indem insbesondere die Durchmesser und die Wanddicken der Hälse und der Mantelteile des Aufsatzstücks verändert wurden. Die besten Dichtverhältnisse wurden mit einem inneren Hals erzielt, der annähernd genauso dick ist wie der zylindrische Teil des inneren Mantels des Aufsatzstücks. Der äußere Hals kann dünner sein als die beiden anderen Teile, da das Metall wesentlich steifer ist. An seinem oberen Ende kann er noch bis typischerweise auf die halbe Dicke des inneren Halses abgeflacht werden, so dass er sich ohne großen Widerstand plastisch aufweitet, was die Aufweitung des inneren Halses erleichtert, wobei letzterer dicker bleibt als im Mittelteil. Der innere Hals ist somit in seinem Mittelteil zwischen einem nicht oder gering abgeflachten Ende und einer nicht deformierten Basis "eingeklemmt", wobei seine Festlegung dazu beiträgt, dass die innere Tube fest in der äußeren Tube gehalten wird.
  • Beim Verbinden entspricht die durch den inneren Mantel des Aufsatzstücks bewirkte Verformung einer Spannung von 3 bis 8%, vorzugsweise 4 bis 6%, d. h. dass der Außendurchmesser des zylindrischen Teils des inneren Mantels des Aufsatzstücks um ca. 5% größer ist als der Ausgangsdurchmesser der inneren Öffnung. Weniger Spannung ergibt keine guten Dichtverhältnisse während der gesamten Gebrauchszeit der Tube. Es wird nämlich nach einigen Wochen bei Raumtemperatur eine gewisse, je nach anfänglicher Spannung mehr oder weniger starke Lockerung festgestellt. Mehr Spannung führt während des Aufpressens des Aufsatzstücks auf die Hälse entweder zu einer akkordeonartigen Verformung des inneren Tubenhalses oder bei starker Dicke des inneren Halses zu einem unzulänglichen Aufpressen, wodurch das Verbinden unmöglich wird.
  • Ein zweiter Gegenstand der Erfindung betrifft das Aufsatzstück selbst, das einen Boden und einen mit Rast- und Antirotationsmitteln versehenen äußeren Mantel aufweist und dadurch gekennzeichnet ist, dass es einen wiederum an seinem Boden befestigten inneren Mantel aufweist, dessen Außenwand eine insgesamt kegelstumpfartige Form hat, wobei das offene Ende des Mantels auf den Scheitelpunkt des Kegels ausgerichtet ist. Dieser innere Mantel ist in der Nähe seiner Halterung am Boden des Aufsatzstücks vorzugsweise dicker ausgebildet. Er hat vorteilhaft eine zylindrische Innenwand und eine zylindrisch-doppelkegelstumpfförmige Außenwand, wobei die kegelstumpfförmigen und zylindrischen Teile etwa die gleiche Höhe haben und die kegelstumpfförmigen Teile einen halben Kegelwinkel von 5 bis 20° bilden. Dieses Aufsatzstück ist bevorzugt aus einem harten Kunststoff wie zum Beispiel Polypropylen gefertigt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung eines Weges zur Ausführung einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung, die nachstehend lediglich als nicht einschränkendes Beispiel angegeben ist.
  • 1 zeigt im Axialschnitt den Kopf einer doppelwandigen Tube nach der Erfindung mit dem darüber liegenden Aufsatzstück, bevor dieses auf den inneren und äußeren Tubenhals aufgepresst wird.
  • 1 zeigt den Kopf einer doppelwandigen Tube nach der Erfindung nach Aufpressen des Aufsatzstücks auf die Tubenhälse. Der linke Teil ist ein axialer Halbschnitt durch eine Diametralebene, die durch eine Längsrippe des Aufsatzstücks läuft, der rechte Teil ist ein axialer Halbschnitt durch eine Diametralebene, die durch eine Längsrippe des äußeren Tubenhalses läuft.
  • Erfindungsgemäße Tube (1 und 2)
  • Die doppelwandige Tube 1 umfasst eine innere Tube 10 und eine äußere Tube 20 aus geglühtem Aluminium. Die innere Tube 10 wird durch Anformen eines Kopfes 12 aus PE-LD (Polyethylen niedriger Dichte) an einen ebenfalls aus Polyethylen gefertigten Mantel 13 von 24,3 mm Durchmesser und 250 Mikrometer Dicke erzeugt. Dabei begrenzt der innere Hals 11 eine innere Öffnung 14. Sein oberes Ende bildet die Oberkante 18. Die äußere Tube 20 aus geglühtem Aluminium hat einen Mantel 25 mit einem Außendurchmesser von 25 mm und einer Dicke von 120 Mikrometern. Sie besitzt eine Schulter 24 und einen Hals 21, dessen oberes Ende die Oberkante 28 bildet.
  • Der Außendurchmesser des inneren Halses 11 und der Innendurchmesser des äußeren Halses 21 sind gleich 8,7 mm. Der innere Hals 11 hat eine Dicke von , 0,75 Millimetern. Der äußere Hals 21 von 0,5 Millimeter Dicke ist auf seiner Außenwand mit einem an der Halsbasis angeordneten Haltewulst 23 und mit Längsrippen 22 versehen, die sich längs der Außenwand bis zu 1 mm vom Ende entfernt erstrecken. Die innere Tube 10 wird durch herkömmliche Mittel in die äußere Tube aus Aluminium eingeführt: ein Dorn wird in die innere Tube eingeführt und zieht diese dabei in die äußere Tube, deren Schulter und Kopf durch eine eng daran anliegende Vorrichtung festgelegt werden. Am Ende des Einfuhrvorgangs ragt die Oberkante 18 des inneren Halses 11 um einige Zehntel Millimeter über die Oberkante 28 des äußeren Halses heraus. Der äußere und der innere Hals haben eine gemeinsame Kontakthöhe von etwa 4,7 mm.
  • Nachdem die beiden Tuben 10 und 20 mit ihren Hälsen 11 und 21 in Kontakt gebracht wurden, wird das Aufsatzstück 30 aufgepresst, wobei die innere Tube 10 weiterhin auf ihrem Dorn gehalten wird.
  • Das Aufsatzstück 30 besitzt einen inneren Mantel 31, einen Boden 34 und einen äußeren Mantel 35, welcher auf seiner Innenwand mit Rippen 42, die zusammen mit den Rippen 22 des äußeren Halses 20 die Rotation des Aufsatzstücks 30 verhindern sollen, und auf seiner Außenwand mit einem Gewinde 41 zum Anschrauben einer Kapsel zum Verschließen der Spendeöffnung 40 versehen ist. Der zylindrische Teil 32 des inneren Mantels 31 hat einen Durchmesser von 7,5 mm, was ein Spannmaß von 0,3 mm beim Aufpressen des Aufsatzstücks 30 auf die Hälse 11 und 21 vorschreibt. Nach einigen Tagen macht sich ein gewisser Kriecheffekt bemerkbar, der eine bleibende Verformung der beiden Hälse und ein Nachlassen der Spannkraft bewirkt. Letztere bleibt jedoch höher als 0,1 mm.
  • Der innere Mantel 31 des Aufsatzstücks 30 hat eine zylindrische Innenwand, die eine kreisförmige Spendeöffnung 40 von 6,1 mm Durchmesser begrenzt, und eine zylindrisch-doppelkegelstumpfförmige Außenwand, wobei die Kegelstümpfe mit ihren Scheitelpunkten, d. h. den Spitzen der Kegel, auf denen sie sich abstützen, in die gleiche Richtung weisen wie das offene Ende 39 des Mantels 31. Mit einer Höhe von 4 mm zwischen der Innenwand 38 des Bodens 34 und dem offenen Ende 39 ist diese Wand in drei Bereiche aufgeteilt:
    • – einen mittleren Bereich, 1,5 mm hoch, zylindrisch und 0,75 mm dick,
    • – einen Haltebereich, kegelstumpfförmig, 1 mm hoch, der sich bis auf einen Durchmesser von 8 mm im Bereich der Halterung 33 am Boden des Aufsatzstücks 30 erweitert. Der Halbwinkel des Kegelstumpfs beträgt dabei ca. 12°.
    • – einen Endbereich, 1,5 mm hoch, kegelstumpfförmig und mit einem Halbwinkel von 15°.
  • Der äußere Mantel 35 des Aufsatzstücks 30 hat im Bereich seiner Halterung einen dickwandigen Bereich 36, dessen glatte Innenfläche von 9,8 mm Durchmesser nicht gegen die Antirotations-Rippen 22 des äußeren Halses schlägt.
  • Beim Aufpressen des Aufsatzstücks 30 dringen die Rippen 42 in die von den Rippen 22 des äußeren Halses 21 hinterlassenen Zwischenräume ein, wobei der zylindrische Teil 32 des inneren Mantels 31 des Aufsatzstücks 30 an den Hälsen eine Erweiterung von 0,3 mm und der kegelstumpfförmige Teil 33 in der Nähe der Halterung am Boden 34 des Aufsatzstücks an allen Enden der Hälse 11 und 21 eine Aufweitung bewirkt. Der äußere Hals 21 mit einem Außendurchmesser von 9,7 mm weitet sich um 0,1 mm auf und stützt sich dann auf diesem glatten Teil der Innenwand des äußeren Mantels 35 des Aufsatzstücks 30 ab.
  • Der äußere Mantel 35 des Aufsatzstücks 30 ist zu seinem offenen Ende hin ebenfalls mit einem Haltewulst 37 versehen. Die Lage dieses Haltewulstes 37 in Bezug auf den Boden 34 des Aufsatzstücks 30 ist so gewählt, dass die Innenfläche 38 des Bodens 34 des Aufsatzstücks 30 am Ende des Rastvorgangs nicht auf den aufgeweiteten oberen Enden der Hälse 11 und 21 aufliegt. Diese Lage ist auch so gewählt, dass die beginnende Aufweitung vor dem beginnenden Einrasten erfolgt, wodurch die zum Aufpressen des Aufsatzstücks notwendigen Kräfte verringert werden.
  • Aus 2 ist ersichtlich, dass nach Aufpressen des Aufsatzstücks 30 die Innenwand 38 des Bodens 34 des Aufsatzstücks 30 weder auf der Oberkante 18 des inneren Halses 11 noch auf der Oberkante 28 des äußeren Halses 21 aufliegt. Des Weiteren wirkt derjenige Teil des inneren Mantels 31 des Aufsatzstücks 30, der einen größeren Durchmesser hat als die innere Öffnung 14, auf einer Höhe h von ca. 2,6 mm auf die Hälse, was etwas mehr als der halben gemeinsamen Kontakthöhe H der beiden Hälse entspricht.
  • Dichtheitsprüfung
  • Ungefähr fünfzig nach dieser Ausführungsart der Erfindung hergestellte doppelwandige Tuben wurden dieser Prüfung unterzogen, bei der Luft so lange ins Innere der Tuben eingeblasen wird, bis sich ein Überdruck von 500 g/cm2 einstellt. Diese Tuben werden dann verschlossen und während 30 Sekunden in Wasser getaucht. Dabei wurde keine Undichtheit festgestellt.
  • VORTEILE
    • – Vereinfachte Verbindung von innerem und äußerem Tubenkopf, ohne dass das innere Halsende über das äußere Halsende umgebogen werden muss;
    • – Herstellung einer inneren Tube mit beliebigen Verfahren, da die Außenwand nicht vollkommen glatt sein muss, um eine gute Dichtheit zu erzielen;
    • – Herstellung der inneren Tube, der äußeren Tube und des Aufsatzstücks innerhalb von nicht eng definierten Toleranzen;
    • – Mögliche Herstellung der inneren Tube durch Anformen an einen Mantel: der Kopf und der Mantel der inneren Tube können aus unterschiedlichen, jedoch schmelztechnisch kompatiblen Werkstoffen sein.

Claims (11)

  1. Doppelwandige Tube (1) zum Aufbewahren und Spenden aggressiver Produkte, umfassend eine innere Tube (10) mit einem Mantel (13), einer Schulter (12) und einem inneren Hals (11), welcher eine innere Öffnung (14) begrenzt, und eine äußere Tube aus Metall mit einem Mantel (25), einer Schulter (24) und einem äußeren Hals (21), wobei die beiden Tuben im Bereich ihrer Hälse (11 und 21) durch ein Aufsatzstück (30) miteinander verbunden sind, das einen Boden (34) und mindestens einen äußeren Mantel (35) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufsatzstück (30) außerdem mit einem inneren Mantel (31) versehen ist, so dass bei aufgepresstem Aufsatzstück (30) der innere (11) und äußere Hals (21) zwischen dem inneren (31) und äußeren Mantel (35) eingeklemmt sind, wobei die Außenwand des inneren Mantels eine insgesamt kegelstumpfartige Form hat und eine Umfangserweiterung an den Mittelteilen der Hälse (11 und 21) und eine Aufweitung der Enden der Hälse bewirkt.
  2. Doppelwandige Tube (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Innenwand (38) des Bodens (34) des Aufsatzstücks (30) und den Oberkanten (18 und 28) der inneren (10) und äußeren Tube (20) ein Spiel vorhanden ist.
  3. Doppelwandige Tube (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Hals (11) ein Hohlzylinder ist mit einem Verhältnis Höhe zu Dicke kleiner 10.
  4. Doppelwandige Tube (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufsatzstück (30) auf der Außenwand seines äußeren Mantels (35) ein Gewinde (41) zum Anschrauben eines Stopfens und auf der Innenwand seines äußeren Mantels Antirotationsmittel (42) zusätzlich zu Antirotationsmitteln (22) auf der Außenwand des äußeren Halses (21) aufweist.
  5. Doppelwandige Tube (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Hals (21) und der äußere Mantel (35) des Aufsatzstücks (30) mit zusätzlichen Rastmitteln (23 und 37) versehen sind.
  6. Doppelwandige Tube (1) nach einem der Ansprüche i bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Mantel (31) des Aufsatzstücks (30) eine dreiteilige Wand aufweist, wobei der Mittelteil zylindrisch ist und die beiden anderen Teile kegelstumpfartig ausgebildet sind.
  7. Doppelwandige Tube (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des äußeren Halses (21) an der Innenwand des äußeren Mantels (35) des Aufsatzstücks (30) zum Anschlag kommt.
  8. Doppelwandige Tube (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Hals (11) aus einem weniger harten und weniger steifen Material als der äußere Hals (21) und der innere Mantel (31) des Aufsatzstücks (30) ist.
  9. Doppelwandige Tube (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Hals (11) aus Polyethylen niedriger Dichte, der äußere Hals (21) aus geglühtem Aluminium und der innere Mantel (31) des Aufsatzstücks (30) aus Polypropylen ist.
  10. Doppelwandige Tube nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des äußeren Halses (21) auf eine Dicke abgeflacht ist, die typischerweise der halben Dicke des inneren Halses (11) entspricht.
  11. Doppelwandige Tube nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Mantel (31) des Aufsatzstücks (30) in seinem zylindrischen Teil einen Durchmesser hat, der größer ist als der Ausgangsdurchmesser der inneren Öffnung (14), wobei die Relativabwelchung 3 bis 8% beträgt.
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