DE69631843T2 - Verfahren zur herstellung einer zahnprothese - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf den Zahnbereich und sie betrifft insbesondere Prothesen des feststehenden oder verbundenen Typs wie zum Beispiel Brücken, Kronen, falsche Stümpfe, Implantate oder entfernbare oder nicht entfernbare Zahnprothesen.
  • Aus wirtschaftlichen Gründen hat man sehr oft vorgesehen, Zahlprothesen aus Edelmetall-, Halbedelmetall- oder Nichtedelmetalllegierungen herzustellen wie zum Beispiel aus einer Nickel-Chrom-Legierung oder kobaltbasierenden Legierung.
  • Aus offensichtlich ästhetischen Gründen hat die Ausgestaltung einer derartigen Prothese, die rein metallischer Natur war, dazu geführt, dass sie die Herstellung einer Kappe umfasst, die immer aus einer metallischen Struktur ist, aber durch eine keramische Hülle überdeckt wird. Die Kappe weist ein Profil auf, dass an den Implantationsbereich des menschlichen Körpers angepasst ist. Das Profil der Kappe wird auf der Basis eines Abdrucks des Implantationsbereichs hergestellt.
  • Es ist klar, dass die Herstellung derartiger Prothesen zu einer bestimmten Anzahl von Nachteilen insbesondere aufgrund des Umfangs der Arbeit im Mund, beträchtlicher Herstellungsverzögerung, erhöhter Arbeitskosten, der Missverständnisse zwischen Zahnarzt und Zahntechniker und aufgrund der Notwendigkeit mehrerer Eingriffe im Mund führt, die langwierig und unangenehm für den Patienten sind. Um die oben erwähnten Nachteile zu überwinden, hat man im Stand der Technik Lösungen ins Auge gefasst, die darauf abzielen, die Herstellung derartiger Prothesen zu automatisieren.
  • Das Dokument EP-A 643 948 betrifft ein Herstellungsverfahren für eine Zahnprothese, die eine Kappe und eine Hülle oder Krone für eine Zahnprothese aufweist. Die Kappe weist eine innere Oberfläche auf, die ein Duplikat der Form des auszustattenden Stumpfes ist und eine äußere Oberfläche, die eine mathematische Vergrößerung der Oberfläche des Stumpfes ist.
  • Das Dokument FR-A 2 536 654 beschreibt dabei ein Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese, dass in einer ersten Stufe das Aufnehmen der Form des Implantationsbereichs durch einen Abdruck, Mikrosensor oder optischen Abdruck besteht und dann in einer zweiten Stufe das automatische Bearbeiten des Prothesenstücks unter Berücksichtigung der aufgenommenen Daten und der Informationen umfasst, die durch eine Verarbeitungssoftware beigebracht werden. Gemäß einer ersten Herstellungsvariante ist es vorgesehen, zum einen Teil die Innenseite der Kappe nach der Form des Implantationsbereichs zu bearbeiten und die Außenseite der Hülle als Funktion der Umhüllung und der Okklusion. Die Kappe und die Krone werden von einem Vorrat an Kappen und Hüllen ausgewählt, die paarweise so vorhanden sind, dass die Außenseite der Kappe das selbe Profil hat wie die Innenseite der Krone.
  • Das Dokument beschreibt insbesondere eine zweite Herstellungsvariante mit den Schritten eines Bearbeitens der Innenseite und der Außenseite einer metallischen Kappe in einem Metallblock auf der Basis einer Aufnahme der Formen, die im Mund gemacht wurden, Abnehmen einer neuen Aufnahme der Außenseite der metallischen Krone, Bearbeiten der Innenseite der Krone also eine Funktion davon und dann bearbeiten der Außenseite davon aus einem Keramikblock als Funktion der Umhüllung und der Okklusion vor Zusammenbau der metallischen Kappe mit der keramischen Krone.
  • Obwohl dieses Dokument ein Verfahren zur automatischen Herstellung von Dentalprothesen beschreibt, scheint es, dass es bei der praktischen Durchführung eines derartigen Verfahrens Nachteile gibt. Zunächst ist festzustellen, dass ein solches Verfahren gemäß der ersten Ausführungsvariante das Bereitstellen eines Vorrats von miteinander gepaarten Hüllen und Kappen erfordert, deren Anzahl relativ umfangreich sein muss, um die Menge an Konfigurationen an herzustellenden Prothesen abzudecken zu versuchen. Es erweist sich in der Praxis unmöglich, einen Vorrat an Prothesen bereitzustellen, die zu allen Morphologien der Implantationsbereiche passen. Ferner erfordert die zweite Ausführungsvariante die Anwendung mehrerer Herstellungsoperationen.
  • Noch grundsätzlicher muss man feststellen, dass die metallische Kappe im allgemeinen homothetisch mit dem Implantationsbereich hergestellt wird, während die Hülle eine äußere Oberfläche aufweist, die an die Umhüllung der Bukkalumgebung angepasst ist. Die Anmelderin hat festgestellt, dass ein derartiges Vorgehen in bestimmten Fällen zu einer Herstellung von Kronen führt, die lokalisierte Zonen geringerer Festigkeit aufweisen, deren Vorhandensein die Zuverlässigkeit der so hergestellten Prothesen zweifellos beeinflusst. Gleichermaßen führt diese Technik zum Erhalt unästhetischer Prothesen aufgrund der Tatsache, dass es unmöglich ist, wenigstens lokal eine Hülle in Keramik herzustellen. Es scheint daher ein offensichtliches Bedürfnis, ein Herstellungsverfahren bereitzustellen, dass einerseits unter Berücksichtigung der klinischen Situation des herzurichtenden Zahnes und andererseits dazu bestimmt ist, die ästhetischen Regeln und die mechanischen Haltbarkeitskriterien zu respektieren, denen keramischen Kronen genügen müssen, um eine Langzeitzuverlässigkeit aufzuweisen.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese vorzuschlagen, das dazu bestimmt ist, es zu erlauben, das Profil der Kappe und der Hülle zu bestimmen unter Berücksichtigung des Implantationsbereichs bzw. der Umgebung der Prothese, während es eine Optimierung des Profils der Kappe gewährleistet, um eine Übereinstimmung mit den Kriterien der mechanischen Haltbarkeit und der Ästhetik der Krone zu gewährleisten.
  • Um diese Aufgabe zu erreichen, ist das Verfahren gemäß der Erfindung dafür bestimmt, die Herstellung einer Zahnprothese zu ermöglichen, die wenigstens einerseits eine Prothesenkappe aufweist, die dazu ausgelegt ist, an einen Implantationsbereich des menschlichen Körpers angepasst zu werden, und andererseits eine Prothesenhülle aufweist, die von der Kappe getragen wird.
  • Gemäß der Erfindung umfasst das Verfahren die Schritte:
    • – Herstellen eines Abdrucks (6) des Implantationsbereichs durch Gießen und Erstellen einer dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R1) auf der Grundlage des gegossenen Abdrucks (6),
    • – Definieren einer dreidimensionalen Darstellung (R1c) der inneren Oberfläche der Prothese, die der inneren Oberfläche der Kappe entspricht, die auf der Grundlage der dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R1) des Implantationsbereichs definiert ist, indem man die Regeln in Verbindung mit dem Einfügen und dem Versiegeln einer Prothese berücksichtigt,
    • – Definieren einer dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R2) der äußeren Oberfläche der Prothese auf der Grundlage von Umgebungsparametern der Prothese, indem man die Bedingungen berücksichtigt, die sich aus der inneren Oberfläche (R1c) der Prothese ergeben, die durch die innere Oberfläche der Kappe gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Schritt aufweist zum
    • – Definieren einer dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R3) der äußeren Oberfläche der Kappe auf der Grundlage der äußeren Oberfläche (R2) der Prothese, indem man die innere Oberfläche (R1c) der Prothese, Kriterien für den mechanischen Halt, insbesondere die Dicke, sowie ästhetische Kriterien berücksichtigt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren präsentiert daher den Vorteil, die Bestimmung einer Kappe unter Berücksichtung des anatomischen Profils des Implantationsbereichs, der äußeren Oberfläche der Prothese und der Herstellungskriterien der Krone zu erlauben unter Blick auf den Erhalt einer langfristig zuverlässigen Prothese. Der Gegenstand der Erfindung hat gleichermaßen den Vorteil, ohne das die Herstellung einer Prothese erforderlich ist und auf der Basis klinischer Informationen, eine Bestimmung zu ermöglichen, ob es möglich ist, eine Kappe und Hülle unter annehmbaren Bedingungen der Zulässigkeit und der Ästhetik herzustellen. Ein derartiges Verfahren bietet damit die Möglichkeit, das Profil der Kappe oder Krone als Funktion der Herstellungsbedingung der Krone auszuwählen und anzupassen.
  • Verschiedene weitere Merkmale ergeben sich aus der folgenden Beschreibung unter bezug auf die beigefügten Zeichnungen, die mittels nicht begrenzender Beispiele Ausführungsformen und Durchführung des Gegenstands der Erfindung zeigen:
  • 1 ist eine schematische Ansicht, die eine Anpassung einer Prothese an einen auszustattenden Zahn darstellt;
  • 2 bis 4 sind schematische Ansichten, die jeweils einen charakteristischen Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigen;
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht des in 4 durchgeführten Verfahrensschritts;
  • 6 und 7 sind Ansichten im Schnitt und in der Perspektive, die einen anderen erfindungsgemäßen Verfahrensschritt zeigen;
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht, die ein Ausführungsbeispiel einer Darstellung einer herzustellenden Prothese zeigen;
  • 9 ist eine Schnittansicht, die einen anderen Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt;
  • 10 und 11 zeigen Ausführungsbeispiele der Elemente der Prothese, die nach dem Verfahren gemäß der Erfindung erhalten werden;
  • 12 ist ein Schnitt, der den Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt.
  • Die 1 zeigt ein Beispiel eines Zahns 1, der unter Verwendung einer Prothese 2 gemäß der Erfindung auszustatten ist, mit einer Prothesenkappe 3 zur Anpassung, auf der eine Prothesenhülle 4 montiert ist.
  • Zur Ausführung einer Zahnprothese in der Art der 1 wird auf konventionelle Weise der auszustattende Zahn 1 präpariert. Im Ausführungsbeispiel hat der auszustattende Zahn 1 einen Implantationsbereich 5 für die Prothese 2, der im Ausführungsbeispiel durch einen Stumpf gebildet ist. Es ist selbstverständlich klar, dass der Teil des menschlichen Körpers, der als Implantationsbereich 5 dient, eine unterschiedliche Form insbesondere einen Hohlraum wie z.B. in der Abwesenheit eines Stumpf (Brücke) haben kann.
  • Wie dies genauer in 2 gezeigt ist, besteht das erfindungsgemäße Verfahren im Herstellen eines Abdrucks wenigstens eines Implantationsbereichs 5 unter Verwendung eines Formteils 6. Die Form 6 ist in irgendeiner für den Fachmann bekannte Weise mit Blick darauf hergestellt, wenigstens ein repräsentatives Profil des Implantationsbereichs 5 zu erhalten, nämlich im Ausführungsbeispiel den Stumpf. Neben der Kenntnis der klinischen Situation, die insbesondere mit dem Implantationsbereich verbunden ist, können alle klinischen Informationen hinsichtlich der Herstellung der Prothese gesammelt werden wie solche, die sich z.B. auf die Position der benachbarten Zähne 1a, 1b und/oder der antagonistischen Zähne einer statischen und/oder dynamischen Okklusionsposition beziehen. Dieser Verfahrensschritt zielt daher darauf ab, durch ein oder mehrere Gußvorgänge und eventuelle klinische und/oder morphologische Messungen (Mandibularkinematik, Linie des Lächelns, ....) Informationen hinsichtlich der Implantation und Integration der Prothese innerhalb des Munds des Patienten zu sammeln.
  • Auf der Basis des gegossenen Abdrucks 6 sieht das erfindungsgemäße Verfahren das Erstellen einer dreidimensionalen, digitalisierten Darstellung R wenigstens eines Implantationsbereichs 5 vor. Die digitalisierte Darstellung R1 des Implantationsbereichs, die in 3 dargestellt ist, wird mittels eines Sensors vorzugsweise der optischen Art erhalten, der es erlaubt, Messungen des gegossenen Abdrucks 6 mit Blick auf den Erhalt der Bestimmung des Implantationsbereichs 5 in drei Dimensionen zu erhalten. Es ist zu berücksichtigen, dass die Aufnahme der Maße unmittelbar auf dem durch das Gießen hergestellten negativen Abdruck 6 mit einem komplementären Profil zu dem des Stumpfs oder auf einer Positivform erfolgen kann, die den Stumpf reproduziert und von dem negativen Abdruck 6 erhalten ist. Der verwendete Sensor übermittelt die Maße nach Konvertierung an einen Computer, der die digitalisierten dreidimensionalen Daten speichert, die den Implantationsbereich 5 kennzeichnen. Der Rechner, der mit einem Bildschirm ausgestattet ist, ist dafür bestimmt, eine Visualisierung einer dreidimensionalen Darstellung R1 des Implantationsbereichs 5 zu gewährleisten. In dem Fall, in dem klinische Informationen über die Umgebung des Implantationsbereichs 5 gesammelt werden, ist es vorgesehen, eine digitalisierte Darstellung bereitzustellen wie z.B. R1a, R1b der benachbarten und/oder antagonistischen Zähne.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst dann das Bestimmen einer dreidimensionale digitalisierten Darstellung R1c der inneren Oberfläche der Prothese, die mittels der digitalisierten Darstellung R1 des Implantationsbereichs bestimmt ist unter Berücksichtigung der Regeln, die mit dem Einfügen und Versiegeln einer Prothese verbunden sind. Insbesondere kann insofern vorgesehen werden, einen Raum zwischen der digitalisierten Darstellung R1 des Implantationsbereichs und der digitalisierten Darstellung R1c der inneren Oberfläche der Prothese freizulassen, um einen Versiegelungszement an der Stelle anzubringen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst dann das Bestimmen einer digitalisierten dreidimensionalen Darstellung R2 der äußeren Oberfläche der Prothese auf der Basis der Umgebungsparameter der Prothese und der digitalisierten dreidimensionalen Darstellung R1c der inneren Oberfläche der Prothese. Wie genauer in den 4 und 5 zu sehen ist, erlaubt die digitalisierte Darstellung R2 die Visualisierung der äußeren Oberfläche der Prothese hinsichtlich der digitalisierten Darstellung R1 des Implantationsbereich 5 und möglicherweise der Darstellung der benachbarten und/oder antagonistischen Zähne wie z.B. R1a, R1b. Die äußere Oberfläche der Prothese ist daher bestimmt durch Starten der möglichen Maße, die an dem gegossen Abdruck genommen werden, und eine statistisch repräsentative oder annehmbare Morphologie der herzustellenden Prothese, auf die Verformungsgesetze basierend auf klinischen Kriterien angewandt werden, die vom Fachmann akzeptiert sind. Zum Beispiel kann die Verwendung solcher Kriterien vorgesehen sein, wie sie in Zahnanatomiekursen bestimmt sind. Es ist zu bemerken, dass das Volumen, dass zwischen der Oberfläche R1c und der Oberfläche R2 enthalten ist, repräsentativ für das Gesamtvolumen der Prothese ist.
  • Der Gegenstand der Erfindung umfasst dann das Bestimmen einer dreidimensionalen digitalisierten Darstellung R3 der äußeren Oberfläche der Prothesenkappe 3 auf der Basis der digitalisierten Darstellung R1c der inneren Oberfläche der Prothese und der Darstellung R2 der äußeren Oberfläche der Prothese. Die digitalisierte Darstellung R3 der äußeren Oberfläche der Kappe, von der ein Beispiel in den 6 und 7 dargestellt ist, wird unter Berücksichtigung von Kriterien erzeugt, die zur Be stimmung der Hülle oder Krone 4 respektiert werden müssen, die dem Volumen entspricht, dass zwischen den Darstellungen R3 und R2 enthalten ist. Zur Bestimmung der Krone sind die zu respektierenden Kriterien z.B. die Regeln, die mit der Ästhetik oder mit der Form und mit der minimalen und/oder maximalen Dicke verbunden sind, die die Krone als eine Funktion der Natur des verwendeten Materials haben muss. Die Respektierung dieser Kriterien erlaubt das Vermeiden des Vorhandenseins zerbrechlicher Zonen mit Blick auf den Erhalt einer langlebigen Prothese. Das erfindungsgemäße Verfahren hat gleichermaßen den Vorteil der Kenntnis vor dem Fortfahren mit der Herstellung der Prothese, ob es möglich ist, eine Prothese herzustellen, die den anatomischen Erfordernissen der Bukkal-Umgebung und den mechanischen und ästhetischen Anforderungen genügt, die mit der Herstellung der Prothese verbunden sind. Somit kann wie in 8 dargestellt vorgesehen sein, eine digitalisierte Darstellung der Prothese 2 auf der Basis der digitalisierten Darstellungen R2, R3 bzw. der äußeren Oberfläche der Prothese und der äußeren Oberfläche der Kappe zu bewirken.
  • Selbstverständlich ist zu berücksichtigen, dass die digitalisierte Darstellung R3 der äußeren Oberfläche der Kappe mittels geeigneter Programmierung unter Berücksichtigung der digitalisierten Darstellung R1c, R2 bzw. der inneren Oberfläche der Prothese und der äußeren Oberfläche der Prothese und der jetzt vorab gespeicherten Herstellungskriterien der Krone gewährleistet ist. Es ist zu bemerken, dass das Volumen, das zwischen der Oberfläche R1c und der Oberfläche R3 enthalten ist, repräsentativ ist für das Volumen der gesamten Kappe.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung, die in 9 dargestellt ist, umfasst das erfindungsgemäße Verfahren auch das Bestimmen einer dreidimensionalen digitalisierten Darstellung R4a der inneren Oberfläche der Krone, die auf der Basis der digitalisierten Darstellung R3 der äußeren Oberfläche der Kappe unter Berücksichtigung der Regeln bestimmt ist, die mit dem Einsetzen und Versiegeln einer Hülle auf einer Kappe verbunden sind. Es kann somit insbesondere vorgesehen sein, einen Raum zwischen der digitalisierten Darstellung R4a der inneren Oberfläche der Krone und der digitalisierten Darstellung R3 der äußeren Oberfläche der Kappe für das Anordnen eines Versiegelungszements vorzusehen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst dann das Bestimmen einer digitalisierten dreidimensionalen Darstellung R4 der äußeren Oberfläche der Hülle oder Krone, die auf der Basis der digitalisierten Darstellung R2 der äußeren Oberfläche der Prothese und der äußeren Grenze der digitalisierten Darstellung R4a der inneren Oberfläche der Krone bestimmt ist. Es ist zu bemerken, dass das Volumen, dass zwischen der Oberfläche R4a und der Oberfläche R4 enthalten ist, repräsentativ ist für das gesamte Volumen der Krone. Selbstverständlich werden die digitalisierten Darstellungen R4a und R4 mittels geeigneter Programmiermittel erhalten.
  • Sobald die digitalisierte dreidimensionale Darstellung R3 der Kappe 3 ausgewählt worden ist, kann mit der Bearbeitung einer entsprechenden Prothesenkappe 3 (10) fortgefahren werden. In diesem Fall werden die Wolke an Punkten, die einer dreidimensionalen digitalisierten Darstellung R3 der äußeren Oberfläche der Kappe entspricht, und die Wolke an Punkten, die einer digitalisierten dreidimensionalen Darstellung R1c der inneren Oberfläche der Prothese entspricht, an irgendein System geliefert, das in der Lage ist, digitalisierten Informationen zu bearbeiten z.B. eine numerisch geregelte Maschine (CNC-Maschine). Man kann ebenso mit der Bearbeitung einer entsprechenden Prothesenhülle 4 (11) fortfahren. In diesem Fall werden die Wolke an Punkten, die einer digitalisierten dreidimensionalen Darstellung R4a der inneren Oberfläche der Hülle oder Krone entspricht, und die Wolke an Punkten, die einer digitalisierten dreidimensionalen Darstellung R4 der äußeren Oberfläche der Hülle entspricht, an irgendein System geliefert, das in der Lage ist, die digitalisierten Informationen zu verarbeiten.
  • Die Bestimmung der Kappe 3 gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren ermöglicht die Optimierung der Herstellung sowohl aus mechanischer als auch ästhetischer Sicht. Die Kappe 3 kann somit ein anatomisches internes Profil aufweisen, das den klinischen Informationen genügt, aber gleichermaßen ein äußeres Profil aufweisen, das insbesondere den Kriterien der mechanischen Standfestigkeit und der Ästhetik für die Herstellung der Krone 4 genügt. Im selben Sinn und wie deutlich durch 12 gezeigt, ermöglicht ein derartiges Verfahren ein automatisches Kompensieren von Fehlern des Implantationsbereichs, indem es die Herstellung einer digitalisierten Darstellung R3 der äußeren Oberfläche der Kappe ermöglicht, die sich an die Morphologie des Implantationsbereichs anpasst, während sie der Krone 4 eine konstante Dicke gibt. Ein anderer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist, dass es entweder ermöglicht, Bearbeitungsparameter als eine Funktion der Zwänge auszuwählen, die mit den zu bearbeiteten Oberfläche verbunden sind, oder das Profil der zu bearbeitenden Oberflächen als Funktion der Bearbeitungsmethode anzupassen.
  • Im oben berücksichtigen Beispiel besteht die Prothese aus zwei verschiedenen Teilen, nämliche Kappe 3 und einer Hülle oder Krone 4. Es ist zu bemerken, dass das erfindungsgemäße Verfahren auch für eine Prothese eingesetzt werden kann, die nicht zwei gesonderte Teile hat. Es muss damit im Auge behalten werden, dass eine digitalisierte dreidimensionale Darstellung R3 der äußeren Oberfläche der Kappe derart zu bestimmen ist, dass sie zumindest lokal hinsichtlich der äußeren Oberfläche der Prothese unterdimensioniert ist, die durch die digitalisierte, dreidimensionale Darstellung R2 bestimmt ist. Die Prothesenkappe 3, die auf der Basis der digitalisierten Darstellung hergestellt ist, hat daher eine wenigstens lokale Unterdimensionierung, die eine Anbringung von Material auf der Kappe erlaubt. Dieser Materialauftrag bildet die Krone und wird im allgemeinen verarbeitet oder bearbeitet, um der Prothese ihr endgültiges ästhetisches Erscheinungsbild zu geben.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Bestimmung einer digitalisierten dreidimensionalen Darstellung R3 der äußeren Oberfläche der Kappe derart vorgesehen sein, das sie wenigstens lokal eine Überdimensionierung hinsichtlich der äußeren Oberfläche der Prothese aufweist, die durch die digitalisierte dreidimensionale Darstellung R2 bestimmt ist. Die Prothesenkappe 3, die auf der Basis dieser digitalisierten Darstellung hergestellt ist, besitzt eine wenigstens lokale Überdicke, die dann durch Entfernen von Material zur Bildung der endgültigen Prothesenhülle bearbeitet wird. In diesem Ausführungsbeispiel bildet die Prothesenkappe und die Prothesenkrone ein einziges Teil.
  • Die beiden obigen Ausführungsbeispiele erlauben eine ästhetische Optimierung der Prothese, indem sie eine Möglichkeit der Verarbeitung oder Bearbeitung der Prothesenhülle schaffen, die entweder durch Ergänzen oder Entfernen von Material gebil det ist. Selbstverständlich ist es klar, das Material gleichzeitig hinzugefügt und entfernt werden kann, um ein und dieselbe Prothese herzustellen.
  • In der vorausgegangenen Beschreibung ist das erfindungsgemäße Verfahren unter Bezug auf die Herstellung einer Prothese einen einzigen Zahn betreffend beschrieben worden. Es versteht sich jedoch von selbst, dass das erfindungsgemäße Verfahren auch für eine mehrfache Prothese verwendet werden kann. In diesem Fall ist zu bemerken, dass verschiedene erfindungsgemäße Verfahrensschritte vorgesehen werden können, um die Herstellung der verschiedenen Zähne der Mehrfachprothese einer nach dem anderen zu gewährleisten. Ebenso kann jeder Verfahrensschritt für alle Zähne in der Prothese gemeinsam angewendet werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und dargestellten Beispiele beschränkt, da verschiedene Modifikationen daran vorgenommen werden können, ohne den Schutzbereich zu verlassen.

Claims (7)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese (2), welche aufweist: wenigstens einerseits eine Prothesenkappe (3), die dazu ausgelegt ist, an einen Implantationsbereich (5) des menschlichen Körpers angepasst zu werden, und andererseits eine Prothesenhülle (4), die von der Kappe getragen wird, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist: – Herstellen eines Abdrucks (6) des Implantationsbereichs durch Gießen und Erstellen einer dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R1) auf der Grundlage des gegossenen Abdrucks (6), – Definieren einer dreidimensionalen Darstellung (R1c) der inneren Oberfläche der Prothese, die der inneren Oberfläche der Kappe entspricht, die auf der Grundlage der dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R1) des Implantationsbereichs definiert ist, indem man die Regeln in Verbindung mit dem Einfügen und dem Versiegeln einer Prothese berücksichtigt, – Definieren einer dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R2) der äußeren Oberfläche der Prothese auf der Grundlage von Umgebungsparametern der Prothese, indem man die Bedingungen berücksichtigt, die sich aus der inneren Oberfläche (R1c) der Prothese ergeben, die durch die innere Oberfläche der Kappe gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Schritt aufweist zum – Definieren einer dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R3) der äußeren Oberfläche der Kappe auf der Grundlage der äußeren Oberfläche (R2) der Prothese, indem man die innere Oberfläche (R1c) der Prothese, Kriterien für den mechanischen Halt, insbesondere die Dicke, sowie ästhetische Kriterien berücksichtigt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte aufweist: – Definieren einer dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R4a) der inneren Oberfläche der Hülle, die auf der Grundlage der dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R3) der äußeren Oberfläche der Kappe definiert ist, indem man die Regeln in Verbindung mit dem Einfügen und dem Versiegeln einer Hülle auf der Kappe berücksichtigt, und – Definieren einer dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R4) der äußeren Oberfläche der Hülle, die auf der Grundlage der äußeren Oberfläche (R2) der Prothese definiert ist, indem man die äußeren Grenzen der inneren Oberfläche (R4a) der Hülle berücksichtigt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Schritt aufweist zum Herstellen der entsprechenden Prothesenkappe (3) auf der Grundlage der Definition der dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R3) der äußeren Oberfläche der Kappe und der dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R1c) der inneren Oberfläche der Prothese.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Schritt aufweist zum Herstellen der entsprechenden Prothesenhülle (4) auf der Grundlage der Definition der dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R4a) der inneren Oberfläche der Hülle und der dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R4) der äußeren Oberfläche der Hülle.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte aufweist: – Bestimmen der dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R3) der äußeren Oberfläche der Kappe derart, dass sie zumindest lokal unterdimensioniert ist bezüglich der äußeren Oberfläche der Prothese, die durch die dreidimensionale digitalisierte Darstellung (R2) bestimmt ist, und – Herstellen der Prothesenhülle (4) nach der Herstellung der Prothesenkappe (3) mit Hilfe einer Materialzufuhr, die auf die Prothesenkappe (3) aufgetragen wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte aufweist: – Bestimmen der dreidimensionalen digitalisierten Darstellung (R3) der äußeren Oberfläche der Kappe derart, dass sie zumindest lokal überdimensioniert ist bezüglich der äußeren Oberfläche der Prothese, die durch die dreidimensionale digitalisierte Darstellung (R2) bestimmt ist, und – Herstellen der Prothesenhülle (4) durch Entfernen von Materie von der Prothesenkappe (3) nach der Herstellung der Prothesenkappe (3).
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Schritt aufweist zum Herstellen einer Mehrfach-Zahnprothese mit mehreren sie bildenden Elementen.
DE69631843T 1996-12-20 1996-12-20 Verfahren zur herstellung einer zahnprothese Expired - Lifetime DE69631843T2 (de)

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