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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft allgemein Verfahren zur Herstellung von Vorrichtungen
und insbesondere Verfahren zur Herstellung von Vorrichtungen, die mehrere
Produktkomponenten aufweisen.
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Beschreibung der verwandten
Technik
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Viele
Hersteller produzieren eine umfassende Palette von Produktkomponenten,
die miteinander verbunden werden und gemeinsam funktionieren sollen.
Häufig
ist es für
solche Hersteller vorteilhaft, ihre Komponenten separat zu vertreiben,
da die wechselnden Bedürfnisse
ihrer Kunden nicht ohne weiteres durch eine einzige Kombination
aus Komponenten erfüllt
würden
und es wirtschaftlich oft unmöglich ist,
die Komponenten je nach den individuellen Bedürfnissen jedes Kunden am Produktionsstandort
zu montieren. Zudem produzieren Hersteller in einigen Industriezweigen
Einzelkomponenten, die in Kombination mit den Komponenten anderer
Hersteller im Industriezweig verwendet werden können.
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Infolgedessen
steht der Kunde gewöhnlich vor
der lästigen
Aufgabe, die gewünschten
Teilkomponenten von einem oder mehreren Herstellern zu beziehen
und sie dann in der gewünschten
Konfiguration zu kombinieren. Hat ein Kunde kontinuierlichen Bedarf
an einer solchen Komponentenkombination, kann der Aufwand beim Bestellen
der Komponenten und ihrem Zusammensetzen sehr zeitraubend und teuer
werden.
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Besonders
klar tritt dieses Problem in der Medizintechnik zutage. Oft benötigen Mediziner
vielfältige
Komponenten, um z. B. ein gewünschtes
Infusionsbesteck aufzubauen. Zu den Komponenten eines Infusionsbestecks
können
Tropfinfusionsbeutel, Medizinschläuche, nadellose Injektionsadapter, Y-Adapter,
Luer-Verbinder usw. gehören.
Viele dieser Komponenten werden in bestimmten Konfigurationen für spezifische
Anwendungen an einem bestimmten Krankenhaus oder anderen Pflegezentrum wiederholt
gemeinsam verwendet, aber die Komponenten werden von separaten Herstellern
allgemein separat vertrieben.
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Einige
Hersteller medizinischer Vorrichtungen ermöglichen ihren Kunden, Kombinationen
aus solchen Komponenten vormontiert zu ordern. Wie aber später beschrieben
wird, sind die bisher mit vormontierten Kombinationen zusammenhängenden Kosten
und Verzögerungen
oft untragbar, insbesondere angesichts der zunehmenden Kostenbeschränkungen,
die Medizinern und Medizintechnikfirmen von Versicherungsunternehmen
und Verbrauchern auferlegt werden. Trotz des wiederkehrenden Gebrauchs
einer bestimmten Kombination an einer Einrichtung sind also viele
Mediziner immer noch gezwungen, die Komponenten separat zu bestellen
und sie dann vor Ort zu montieren.
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Ein
Beispiel für
eine Kombination aus Teilkomponenten eines Infusionsbestecks, das
an einem bestimmten Krankenhaus erwünscht sein könnte, ist in 1 gezeigt.
In diesem Beispiel ist ein erstes Ende eines Medizinschlauchstücks 20 in
einen ersten Einlaß 22 eines
Y-Adapters 24 eingesetzt. Ein Luer-Verbinder 26 (weiblich)
und ein CLAVE-Fluidverbinder 28 (hergestellt von ICU Medical,
Inc., San Clemente, CA) sind an den entgegengesetzten Enden des
Medizinschlauchs 20 in Reihe befestigt. Ein PIGGY-LOCK-Verbinder 30 (auch
von ICU Medical, Inc. zu beziehen) ist an einem zweiten Einlaß 32 des Y-Adapters 24 befestigt,
und ein Medizinschlauchstück 36 ist
mit dem Auslaßanschluß 38 des
Y-Adapters 24 gekoppelt. Der PIGGY- LOCK-Verbinder ist an einem Schlauch 37 befestigt,
der an einem Dorn 35 angebracht ist. An seinem entgegengesetzten
Ende ist der Schlauch 36 an einem Luer-Lock-Verbinder 39 befestigt.
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Nachstehend
wird das typische bekannte Verfahren zur Bereitstellung einer vormontierten Kombination
eines solchen Infusionsbestecks skizziert. Zuerst nimmt ein Kunde
mit einem Herstellervertreter einer Firma Kontakt auf, die eine
oder mehrere der Komponenten der gewünschten Kombination anbietet.
Danach informiert der Herstellervertreter den Hersteller über die
Anfrage, wonach ein Angestellter des Herstellers bestimmen muß, ob die
angefragte Kombination nach geltenden staatlichen Vorschriften bereitgestellt
werden kann.
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Nimmt
man an, daß die
Kombination nach solchen Vorschriften zulässig ist, sorgt der Herstellervertreter
dann dafür,
daß ein
weiterer Angestellter ein Muster der gewünschten Kombination aus den
Teilkomponenten zusammensetzt. Danach wird das Muster zu einer Einrichtung
zur medizinischen Sterilisation und Verpackung verschickt, von der
Sterilisationseinrichtung zurück-
und dann zum Kunden gesendet. Produziert in diesem Verfahrensablauf
der Hersteller nicht alle Komponenten der gewünschten Kombination, muß der Hersteller
eventuell eine oder mehrere der Komponenten von einem weiteren Hersteller
beziehen.
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Normalerweise
dauert es etwa zehn Tage von der ursprünglichen Kundenanforderung
des Musters, bis der Kunde das Muster erhält. Danach bewertet der Kunde
das Muster, um zu bestimmen, ob es zufriedenstellend ist. Nimmt
der Kunde das Muster ab, muß der
Kunde gewöhnlich
einen Großauftrag
mit Mindestvolumen für
die Kombination beim Herstellervertreter erteilen. In den meisten
Fällen
hat der Kunde keine Option, die gewünschte Kombination in kleinen
Mengen zu ordern.
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Gewöhnlich sind
Großaufträge erforderlich, da
das Montage- und Verpackungsverfahren für eine spezifische Kombination eine
Rekonfiguration des Montageverfahrens und besondere Aufmerksamkeit des
Produktions- und Vertriebspersonals erfordert, was zusätzliche
Aufwendungen nach sich zieht, die nur durch die Gewinne als Ergebnis
eines erheblichen Auftragsumfangs ausgeglichen werden können.
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Das
Montageverfahren nimmt gewöhnlich
einen längeren
Zeitraum in Anspruch. Nach der Montage müssen die Produkte sterilisiert
und verpackt werden. Das Verfahren zum Versenden der Produkte zur Sterilisationseinrichtung,
Durchführen
von Sterilisation und Verpacken und anschließendes Rücksenden zum Hersteller dauert
länger.
Infolge der verschiedenen Verzögerungen
und ineffizienten Abläufe
benötigt
das gesamte Verfahren etwa vier bis sechs Monate vom Erstkontakt
zwischen Kunde und Herstellervertreter bis zum Eingang des ersten
Großauftrags beim
Kunden.
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Ein
weiteres Problem im Zusammenhang mit diesem Ablauf betrifft die
Endkosten des Produkts. Wie nachvollziehbar ist, sind die Arbeitskosten
die mit der Produktherstellung zusammenhängenden primären Kosten.
In diesem Verfahren werden erhebliche Arbeitsstunden aufgewendet,
das Produktmuster zu erstellen. Weitere Arbeitsstunden und Kapitalaufwendungen
sind erforderlich, das Produkt im Mindestauftragsvolumen herzustellen.
Wegen der erheblichen Arbeitsaufwendungen im Zusammenhang mit der
Herstellung des Produkts sind die Produktkosten sehr hoch. Insbesondere
gilt dies in Relation zur Anzahl hergestellter Produkte. Nach Anwendung einer
Gewinnspanne durch den Medizintechnikzulieferer und das Krankenhaus
werden diese Kosten an den Kunden weitergereicht. Zudem wird häufig ein Mehrfaches
der bestellten Produktmenge produziert und das Restprodukt bevorratet,
so daß anschließende Aufträge schneller
erledigt werden können.
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Daher
besteht Bedarf an einem verbesserten Verfahren zur Herstellung vormontierter
Kombinationen aus Teilkomponenten. Eine Aufgabe der Erfindung ist,
ein Verfahren bereitzustel len, bei dem der Kunde mehr Informationen
zu Beginn des Bestellprozesses und des Montageprozesses erhält und wobei die
Montage und der Transport auf eine Weise effizient gesteuert werden
können,
die das Produkt schneller und mit wesentlichen Kosteneinsparungen bereitstellt.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Bei
der Erfindung handelt es sich um ein Verfahren zur Herstellung eines
Produkts aus mindestens zwei Einzelkomponenten. Allgemein weist
dieses Verfahren die folgenden Schritte auf: Bereitstellen von Daten über mindestens
eine erste und eine zweite Komponente für einen Kunden; Ermöglichen, daß der Kunde
ein Produkt mit der Kombination aus mindestens der ersten und der
zweiten Komponente anfordert; Senden der Anforderung zu einem vom Kunden
entfernten ersten Ort; Empfangen der ersten und/oder zweiten Komponente
am ersten Ort; Transportieren der ersten und zweiten Komponente
vom ersten Ort zu einem zweiten Ort; Montieren der ersten und zweiten
Komponente zum gewünschten
Produkt am zweiten Ort; und Transportieren des montierten Produkts
zum Kunden.
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Vorzugsweise
sind Daten zu jeder Einzelkomponente und zu Kombinationen aus mehreren Komponenten
in einer Datenbank verfügbar.
Der Kunde greift auf diese Datenbank zu, um die Verfügbarkeit
spezieller Komponentenkombinationen zu bestimmen. Die Datenbank
ist einem Programm zugeordnet, mit dem der Kunde einen Auftrag für eine zulässige Komponentenkombination
erteilen kann.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
kommt das Verfahren zum Einsatz, eine medizinische Vorrichtung aus
mehreren Komponenten zu schaffen, z. B. ein Infusionsbesteck.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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1 ist
eine Draufsicht auf ein Beispiel für eine Kombination von Produktkomponenten
einer medizinischen Vorrichtung;
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2 ist
ein Ablaufplan der Schritte des Verfahrens der Erfindung;
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3 ist
eine schematische Darstellung der Wechselbeziehung zwischen den
verschiedenen Orten und Aktivitäten
im Zusammenhang mit dem Verfahren der Erfindung; und
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4 ist
eine schematische Darstellung des Verfahrens der Erfindung im Gebrauch
zur Erstellung des Produkts gemäß 1.
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Nähere Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsform
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Die
Erfindung überwindet
die Aufwendungen und Verzögerungen,
die bisher damit zusammenhingen, Kunden mit Kombinationen aus Produktkomponenten
zu versehen, indem sie ein neues Verfahren zum Zusammenführen aller
Komponenten zur Montage, Durchführen
des Montageverfahrens auf effiziente und wirtschaftliche Weise und
Ausliefern der montierten Komponenten direkt an den Kunden verwendet.
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In 2 ist
das Verfahren der Erfindung allgemein veranschaulicht. In einem
ersten Schritt S1 stellt ein Lieferant einem Kunden eine Anzahl
von Teilkomponenten allgemein zur Verfügung. Diese Komponenten können von
einer Anzahl von Zulieferern oder Herstellern stammen. Im Schritt
S2 erteilt ein Kunde dem Lieferanten einen Auftrag für ein Produkt,
das mindestens zwei der montierten Komponenten aufweist, die verfügbar sind.
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Im
Schritt S3 fordert der Lieferant jede der montierten Komponenten,
die zur Herstellung der Kombination erforderlich sind, von den einzelnen
Zulieferern oder Herstellern an. Im Schritt S4 werden diese Einzelkomponenten
zu einem einzelnen Ort geliefert, wo sie zusammengestellt werden.
Diese nicht montierten, aber zusammengeführten Komponenten werden anschließend zu
einem Montageort versendet, wo sie im Schritt S5 zur gewünschten Kombination
aus den Komponenten montiert werden.
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In
einem optionalen Schritt S6 werden die montierten Komponenten einer
Nachbearbeitung unterzogen, z. B. Verpacken oder Sterilisieren.
Diese Bearbeitung kann an einem vom Montageort entfernten Ort stattfinden.
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Abschließend werden
im Schritt S7 die fertiggestellten Produkte direkt zum Kunden versendet, der
den Auftrag im Schritt S2 erteilte, oder an eine Anschrift, an die
die Produkte nach Kundenwunsch auszuliefern sind.
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Erfindungsgemäß vollzieht
sich das in Form eines Ablaufplans in 2 veranschaulichte
Verfahren vorzugsweise an mehreren Orten und unter Einbeziehung
mehrerer Beteiligter, deren Wechselbeziehung in 3 dargestellt
ist.
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Wie 3 zeigt,
stellt erfindungsgemäß ein Lieferant
einem Kunden 40 vorzugsweise eine Einrichtung zum Ermitteln
aller möglichen
Kombinationen aus verfügbaren
Komponenten bereit. Vorzugsweise liefert diese Einrichtung dem Kunden
Informationen über
jede Einzelkomponente sowie deren Kombinationen. Außerdem erhält der Kunde
Informationen darüber,
welche Kombinationen nach geltenden staatlichen Vorschriften untersagt
sind.
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Diese
Einrichtung kann einen Katalog, ein Telefonsystem oder vorzugsweise
ein Computerprogramm mit einer umfassenden Datenbank aufweisen.
Zu dieser Datenbank gehören
Informationen über
jede Komponente, z. B. die technischen Daten der Komponente u. ä. Im Fall
einer Computerdatenbank wird die Komponente auf einem Anzeigebildschirm
dargestellt.
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Mit
Hilfe eines Programms in Zuordnung zur Datenbank kann der Kunde
Informationen über
vorgeschlagene Kombinationen aus Einzelkomponenten erhalten. In
dieser Anordnung kann ein Kunde einen Computer an einem entfernten
Standort nutzen, um auf einen Hauptcomputer zuzugreifen, der dem Lieferanten
zugeordnet ist und die Datenbank enthält. Der Kundencomputer kommuniziert
mit dem Hauptcomputer über
das Internet, eine Telefonverbindung oder andere in der Technik
bekannte Wege. Natürlich
können
ein oder mehrere Zugriffscomputer am Ort des Lieferanten bereitgestellt
sein, die der Kunde verwenden kann, um die gleichen Informationen
zu erhalten. Allerdings ist diese Anordnung weniger erwünscht, da
sich der Kunde zum Lieferantenort begeben muß, um die Informationen zu
erhalten.
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Vorzugsweise
ist das Programm so angeordnet, daß der Kunde Einzelkomponenten
aus der Datenbank auswählt
und ihre Kombination anfordert. Als Reaktion darauf zeigt der Computer
sofort die gewünschte
Kombination an und gibt an, ob sie akzeptierbar ist. Auf medizinischem
Gebiet würde
die Computerdatenbank z. B. Informationen darüber enthalten, ob eine spezielle
Kombination aus Komponenten vom FDA (US-Gesundheitsamt) zugelassen
ist.
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Mit
Hilfe der Einrichtung zum Ermitteln der Kombinationskomponenten
kann der Kunde vorzugsweise Produkte wählen, die von vielfältigen Herstellern
produziert werden. Auf diese Weise kann der Kunde bei Bedarf Komponenten
von unterschiedlichen Herstellern wählen, die zur Kombination gehören sollen.
In dieser Anordnung weist die Datenbank einfach die notwendigen
Informationen über
die Einzelkomponenten unabhängig
von ihrer Quelle und ihren Kombinationen auf.
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Sobald
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Kunde eine bestimmte Kombination aus Produkten auf dem Computerbildschirm
zusammengestellt und das Computerprogramm bestimmt hat, daß die Kombination
akzeptabel ist, kann der Kunde anschließend einen Auftrag erteilen.
Vorzugsweise wird dieser Auftrag direkt über den Computer erteilt, der
zum Bestimmen der vorgeschlagenen Kombinationen aus Komponenten
verwendet wird.
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Erteilt
der Kunde einen Auftrag über
den Hauptcomputer, sendet der Hauptcomputer den Kundenauftrag zu
einer Leitstelle 42. Je nach Standort des Hauptcomputers
und der Leitstelle kann diese Übertragung über eine
Direktverbindung oder bei weiter Entfernung zwischen Computer und
Leitstelle über
eine elektronische Verbindung erfolgen, z. B. das Internet oder über Fax
usw.
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Wie
zuvor erwähnt,
ist erwünscht,
daß ein Computerprogramm
einen integralen Bestandteil des Verfahrens bildet, was den Zugriff
auf die Komponenten- und Komponentenkombinationsdaten erleichtert und
das Bestellen ermöglicht.
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Als
ein Aspekt der Erfindung ist vorzugsweise ein Drucker oder ein ähnliches
Gerät im
Ausrüster 50 zum
Ausdrucken des Auftrags und von Anweisungen vorgesehen, die mit
den Komponenten vorzusehen sind, die am Montageort 52 zu
montieren sind. Die Anweisungen können so angeordnet sein, daß sie vorgedruckte
Adreßetiketten
für den
Montageort 52 und den Kunden 40 aufweisen, die
zum Etikettieren von Paketen für
jeden dieser Orte verwendet werden.
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Am
wichtigsten ist, daß das
Verfahren der Erfindung dem Kunden ermöglicht, jede Anzahl von Produkten
zu bestellen. Somit braucht der Kunde keinen Großauftrag zu erteilen. Wie später näher erläutert wird,
ist die Erfindung so effizient, daß Großaufträge nicht erforderlich sind,
um Montage- und Verwaltungskosten wettzumachen.
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Vorzugsweise
ist die Leitstelle 42 eine kleine, rationalisierte Einrichtung.
Sie bedarf nicht vieler Angestellter oder großer Gebäudeflächen, da die Grundfunktion
der Leitstelle nur darin besteht, elektronische Aufträge vom Kunden
zu empfangen, elektronische Anweisungen zu versenden und Lageberichte
von anderen Standorten zu erhalten, die von den Schritten der Erfindung
betroffen sind. Tatsächlich
kann ein Großteil
der Auftragsbearbeitung von einem Computersystem in der Leitstelle
durchgeführt werden,
ohne daß Angestellte
stark eingreifen müssen.
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Bei
oder nach Übermittlung
des vom Kunden erteilten Auftrags an die Leitstelle 42 wird
ein entsprechender Auftrag zu jedem Zulieferer der Komponenten gesendet,
die das gewünschte
montierte Produkt ausmachen. Die Aufträge, die den Zuliefe rern oder
Herstellern der Komponenten übermittelt
werden, können
mit der Anforderung an die Leitstelle 42 gesendet werden,
z. B. im gleichen oder im wesentlichen im gleichen Schritt, der
vom Computerprogramm oder einem anderen Protokoll abgearbeitet wird.
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Empfängt die
Leitstelle 42 den Kundenauftrag, überträgt die Leitstelle vorzugsweise
sofort den Auftrag. In der dargestellten Anordnung wird eine entsprechende
Anforderung oder ein entsprechender Auftrag drei Herstellern 44, 46, 48 übermittelt.
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Außerdem wird
der Auftrag einem Ausrüster 50 übermittelt,
der den Lieferanten 44, 46, 48 zugeordnet
ist. Vorzugsweise erfolgt diese Übertragung auch über ein
Computernetz.
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Die
Beteiligung der Hersteller 44, 46, 48 kann
darauf beschränkt
sein, daß sie
lediglich Aufträge
empfangen und Einzelkomponenten versenden, also eine Aufgabe, an
die sie schon gewöhnt
sind. Hierbei beinhalten die ihnen übermittelten Aufträge vorzugsweise,
daß der
Hersteller die gewünschten Komponenten
zum Ausrüster 50 versendet
oder transportiert.
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In
dieser Anordnung ist der Ausrüster 50 eine Einrichtung,
die vorteilhaft eine sehr geringe Lagerkapazität für Teilkomponenten hat. Die
Verringerung des Gesamtbestands trägt zu niedrigeren Produktionskosten
bei.
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Statt
dessen dient der Ausrüster 50 lediglich als
Ort, an dem Aufträge
entgegengenommen und Teilkomponenten von den Herstellern zusammengeführt und
dann zu einem Montageort versendet werden. Dadurch arbeitet der
Ausrüster
möglichst
wirtschaftlich.
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In
einer bevorzugten Anordnung hat der Ausrüster 50 einen gewissen
Lagerbestand, wodurch die notwendigen Teile zum Weiterversand zum
Montageort 52 sofort zusammengeführt werden können. In dieser
Anordnung werden den Herstellern 44, 46, 48 die
Aufträge
erteilt, um für
unmittelbare Wiederauffüllung
des verringerten Mindestlagerbestands zu sorgen.
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Die
jeweiligen Hersteller 44, 46, 48 transportieren
ihre angeforderten Komponenten zum Ausrüster 50. Die Komponenten
können
per LKW, Flugzeug oder auf anderen, dem Fachmann bekannten Wegen transportiert
werden.
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Am
Ausrüster
treffen die Komponenten kurze Zeit, vorzugsweise am gleichen Tag
oder innerhalb weniger Tage, nach Ersteingang des Kundenauftrags ein.
War in diesem Fall unzureichender Lagerbestand vorhanden, ist die
Zeit zum Empfang zusätzlicher
Komponenten minimal, und verbrauchter Lagerbestand wird sofort wieder
aufgefüllt.
Zur Senkung der mit dem Transport zusammenhängenden Kosten liegt der Ausrüster 50 vorteilhaft
nahe den Herstellern 44, 46, 48, aber
auch nahe dem Montageort 52, der später beschrieben wird.
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Anschließend führt ein
Angestellter am Ausrüster 50 schnell
die separaten Komponenten von den Herstellern gemeinsam mit Montageanweisungen
darüber
zusammen, wie die Komponenten zu kombinieren sind. In einer bevorzugten
Ausführungsform
besteht die Beschreibung aus einer vom Computersystem erzeugten
vereinfachten schematischen Bilddarstellung der kombinierten Komponenten.
Erwünscht
ist, daß das
Bild zum Paket gehört,
das die separaten Komponenten enthält, und das Paket dann zum
Montageort 52 versendet wird. Das Bild oder andere Anweisungen
können
einen Strichcode enthalten, der in jedem Schritt des Verfahrens
gelesen wird, so daß der
Computer genau protokolliert, wo sich ein spezieller Auftrag befindet.
Einem Kunden kann Zugang zum Strichcodesystem gewährt werden,
um den Fortschritt der Kundenaufträge zu "verfolgen".
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Natürlich können in
alternativen Ausführungsformen
beliebige der Orte, an denen die Verfahrensschritte durchgeführt werden,
kombiniert werden, oder die Orte können sehr nahe aneinander liegen,
z. B. unterschiedliche Räume
im selben Gebäude.
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Um
die Gesamtkosten der Herstellung der gewünschten Kombination aus Produktkomponenten weiter
zu begrenzen, liegt der Montageort 52 vorzugsweise dort,
wo Arbeitskosten wesentlich niedriger sind, z. B. im Ausland (etwa
in Mexiko), was die Montagekosten erheblich reduziert. Die Komponenten
werden schnell zu den gewünschten
Kombinationen vom Personal am Montageort 52 anhand der schematischen
bildlichen Darstellung oder anderer Montageanweisungen kombiniert,
die mit den zusammengestellten Komponenten zweckmäßig bereitgestellt
werden.
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Nach
Montage können
die Produkte zu einem Nachbearbeitungsort 54 versendet
werden. Im Fall medizinischer Vorrichtungen verfügt dieser Standort über eine
Sterilisations- und Verpackungseinrichtung. In dieser Anordnung
werden die montierten Kombinationen daher vom Montageort 52 zu
einer Sterilisationsanlage 54 gesendet. Nach Sterilisieren
und Verpacken werden die Produkte dann vorzugsweise direkt zum Kunden 40 ausgeliefert.
Alternativ können
die Produkte an ein Verteilerzentrum gesendet werden, das die Produkte
an Kunden ausliefert, was dem Fachmann klar sein wird.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
wird das Herstellungsverfahren genutzt, medizinische Vorrichtungen
aus Einzelkomponenten zu schaffen. Ein Beispiel für das Verfahren
in seiner Nutzung zur Schaffung einer medizinischen Vorrichtung
wird anhand von 1 und 4 beschrieben.
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Bei
einem Kunden besteht Interesse am montierten Produkt, das in 1 gezeigt
ist und zuvor beschrieben wurde. Der Kunde greift auf den Hauptcomputer
des Lieferanten zu, der die o. g. Datenbank enthält. In der Datenbank lokalisiert
der Kunde jede der Einzelkomponenten des Produkts. In diesem Fall
gehören
zu den Komponenten ein CLAVE-Normverbinder 28, Schlauchmaterial 20,
ein Y-Adapter 24, ein Adapter 26 und ein PIGGY-LOCK®-Verbinder 30.
(Die übrigen
Komponenten gemäß 1 werden
der Einfachheit halber nicht beschrieben.)
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Der
Kunde instruiert den Hauptcomputer, eine "virtuelle" Version dieser Komponenten zu erzeugen,
die zur gewünschten Produktkonfiguration 98 zusammengebaut
sind. Diese Produktkonfiguration wird auf dem Bildschirm des Kunden
angezeigt, was 4 bei 100 veranschaulicht.
Der Bildschirm zeigt vorzugsweise Daten über die Kosten je Einheit des
Produkts 102 sowie darüber
an, ob die Kombination angesichts staatlicher Vorschriften produziert werden
kann.
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Wird
die Kombination bestätigt,
ordert der Kunde eine Menge des Produkts. Dieser Auftrag geht in
der Leitstelle 42 ein. Zeitgleich mit dem Kundenauftrag
oder bei oder kurz nach seinem Empfang in der Leitstelle 42 wird
ein Auftrag zum Hersteller oder Zulieferer jeder der Einzelkomponenten
gesendet, der ihre Auslieferung zum Ausrüster 50 anfordert.
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Nach
Empfang der Einzelkomponenten bereitet ein Angestellter im Ausrüster 50 ein
Paket vor, das die Rohmaterialien, d. h. Komponenten, enthält, die
zur Montage des Endprodukts notwendig sind. Wurden in diesem Fall 100 Einheiten
des auf dem Computerbildschirm des Kunden angezeigten Produkts bestellt,
werden mindestens 100 Einheiten jeder der Positionen 20,
24, 26, 28 und 30 in das Paket gepackt. Zusätzlich erhält dieses Paket ein Anweisungs-
und Datenblatt. Vorzugsweise enthält dieses Blatt Daten über den
Auftrag, den Kunden und darüber,
wie die Einzelkomponenten zu montieren sind, um die Kombination
fertigzustellen. Vorzugsweise gehört zu den Montageanweisungen
eine bildliche Darstellung des montierten Produkts, die als Leitfaden
im Montageverfahren verwendet werden kann.
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Dieses
Paket wird zum Montageort 52 gesendet. An diesem Ort werden
die Anweisungen genutzt, aus den Einzelkomponenten das fertiggestellte Produkt
zu montieren. Danach werden die montierten Produkte in ein Paket
gepackt und zur Sterilisationseinrichtung 54 ausgeliefert.
In dieser Einrichtung wird jedes Produkt sterilisiert und/oder verpackt.
Anschließend
werden die Produkte zum Kunden 40 oder einem Verteilungszentrum
versendet.
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Mit
Hilfe der zuvor beschriebenen Erfindung realisiert man viele Vorteile.
Zunächst
beliefert das Verfahren der Erfindung Kunden viel schneller mit Produkten
als herkömmliche
Verfahren. Tatsächlich können Kunden
ihre bestellten Produkte in wenigen Tagen statt Wochen oder Monate
später
erhalten. Außerdem
sind die Herstellungskosten der Produkte dramatisch reduziert. Muster
brauchen nicht mehr produziert zu werden, und der Lagerbestand bleibt wie
zuvor beschrieben minimal.
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Zuvor
wurde die Anwendung des Verfahrens der Erfindung auf ein einzelnes
Produkt beschrieben. Dem Fachmann wird deutlich sein, wie das Verfahren angewendet
werden kann, einen breiten Bereich von Produkten aus Einzelkomponenten
zu erstellen.
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Natürlich betrifft
die vorstehende Beschreibung bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung, und
verschiedene Änderungen
und Abwandlungen können
vorgenommen werden, ohne vom Schutzumfang der Erfindung gemäß der Festlegung
in den beigefügten
Ansprüchen
abzuweichen.