DE4136266A1 - Vorrichtung zum verseilen von strangfoermigem gut insbesondere groesseren querschnittes mit wechselnder schlagrichtung - Google Patents

Vorrichtung zum verseilen von strangfoermigem gut insbesondere groesseren querschnittes mit wechselnder schlagrichtung

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verseilen von strangförmigem Gut insbesondere größeren Querschnittes mit wechselnder Schlagrichtung (SZ), bestehend aus einem mit wechselnder Drehrichtung und/oder Drehzahl umlaufenden Rotor mit zwei parallel zur Rotorachse längs einer endlosen Bahn geführten, einander gegenüberliegenden Antriebsketten für das Gut umfassende, längs einer vorgegebenen, durch eine Druckschiene bestimmten Wegstrecke führende und anschließend wieder freigebende Spannzangen.
Vorrichtungen der gattungsgemäßen Art sind seit langem bekannt (1-1553), sie geben die Möglichkeit, auch Adern größerer Querschnitte, wie sie zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie notwendig sind, zu einer Kabelseele nach dem bisher lediglich bei Nachrichtenkabeladern eingesetzten SZ-Verseilverfahren zu verseilen. Die einzelnen Adern werden hierbei zu einem Bund oder Bündel zusammengefaßt, von den Spannzangen der Vorrichtung gehalten und während des Haltens längs einer bestimmten Strecke durch Drehung des Rotors mit wechselnder Schlagrichtung und/oder Drehzahl verseilt. Die Freigabe der verseilten Adern am Ende der definierten Wegstrecke (Speicherstrecke) erfolgt mittels jeder Spannzangenhälfte zugeordneter Rückholfedern. Da die Sicherheit des Abhebens der Spannzangen und damit die Sicherheit der Freigabe des verseilten Gutes von der Zuverlässigkeit der Federn abhängig ist, besteht bisweilen Gefahr, daß durch ein Klemmen der Spannzangen der Gleichlauf längs der vorgegebenen Kettenbahnen gestört ist. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn man zu höheren Fertigungsgeschwindigkeiten übergeht und die hierbei auftretenden Fliehkräfte wirksam werden.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu finden, die die Sicherheit des Abhebens der Spannzangen in Anschluß an die Wegstrecke unter der Druckschiene unabhängig von der jeweiligen Fertigungsgeschwindigkeit gewährleistet und dafür sorgt, daß der Gleichlauf der Spannzangen längs der vorgegebenen Bewegungsbahn sichergestellt ist.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch, daß die Spannzangen außerhalb der Wegstrecke zusätzlich zur Befestigung an den Antriebsketten längs der endlosen Bahn zwangsgeführt sind. Diese Zwangsführung gilt für alle Spannzangen in gleicher Weise, so daß Unwegbarkeiten in der Zuverlässigkeit jeder der einzelnen Spannzangen zugeordneten Rückholfedern von vornherein ausgeschaltet sind. Die Zwangsführung sichert einen Gleichlauf der Spannzangenpaare, dieser Gleichlauf wird auch nicht durch höhere Umlaufgeschwindigkeiten des Rotors nachteilig beeinträchtigt.
Die Zwangsführung selbst kann dem sonstigen Aufbau der Vorrichtung beliebig ausgeführt sein, als besonders vorteilhaft hat es sich jedoch in Durchführung der Erfindung erwiesen, wenn die Zwangsführung aus einer Profilschiene besteht, in die eine Stützrolle eingreift. Ein Auswandern dieser Stützrolle längs der Zwangsführung ist ausgeschlossen, freigegeben wird die Stützrolle erst innerhalb der durch die Druckschiene bestimmten Wegstrecke, d. h. während des Klemmens oder des Wirksamwerdens der Spannzangen.
Bestehen, wie es die Regel ist, die Spannzangen aus einem äußeren Wagenteil und einem gegenüber diesem bewegbaren inneren Schlittenteil, dann wirken die Stützrollen zweckmäßig kraftschlüssig auf den jeweiligen Schlittenteil ein. Für die Vorrichtung nach der Erfindung bedeutet dies, daß beim Einlaufen der Stützrolle in die Zwangsführung am Ende der Druckschiene und damit Entlastung der Druckrolle der Schlittenteil angehoben und schließlich die gesamte Spannzange auf der vorgegebenen Kettenbahn zum Eingangspunkt zurückgeführt wird.
An dieser Stelle (Eingangspunkt) verläßt die Stützrolle die Zwangsführung, Druckschiene und Druckrolle werden wirksam, so daß der Schlittenteil jeder Spannzange einschließlich der zugehörigen Stützrolle durch die von der Druckschiene druckbelastete Druckrolle in Richtung auf das Gut bewegt und dort nach Umgreifen des Gutes der Transport längs der vorgegebenen Wegstrecke durchgeführt werden kann. Bei diesem Verfahrensablauf ist wesentlich, daß die Druckschiene nach der Freigabe der Stützrolle aus der Profilschiene und vor dem erneuten Eingriff in diese wirksam wird.
Für das zu verseilende Gut kommt es darauf an, daß die Spannzangen gleichmäßig greifen und während des Führens auch nicht verkanten, um Beschädigungen des Gutes zu vermeiden. Praktiziert wurde deshalb bisher eine Führung jeder einzelnen Spannzangen in der Weise, daß der den Schlittenteil umgebende Wagenteil mit Hilfe von Rollenanordnungen auf einer Laufschiene geführt ist. Ein schnellerer Umlauf des Rotors und damit verbunden höhere Fliehkräfte haben jedoch gezeigt, daß die bisherige Führung des Wagenteiles nicht ausreichend ist, da es immer wieder zu einem Verkanten oder Kippen der Spannzange kommen kann. Um hier Abhilfe zu schaffen, sieht die Erfindung vor, daß zur Führung des den Schlittenteil umgebenden Wagenteiles eine Laufschiene dient, die beidseitig über die Länge der Druckschiene in Achsrichtung hinaus verlängert ist. Dabei ist zweckmäßig die Verlängerung so bemessen, daß der Wagenteil bis zum Wirksamwerden der Druckrolle über seine Länge von den Laufrollen geführt ist. Damit ist ein Verkanten oder Kippen der Spannzange gerade im gegen Störungen empfindlichen Übergangsbereich von Zwangsführung und Wirksamwerden der Spannzangen von vornherein ausgeschaltet. Als förderlich hat es sich in diesem Zusammenhang auch erwiesen, wenn zur Führung der Spannzange vier symmetrisch zur Laufschiene angeordnete Laufrollen angebracht werden.
Für den Gleichlauf der Spannzangen auf den vorgeschriebenen Bahnen ist es auch förderlich, wenn nach einem weiteren Erfindungsgedanken die Spannzangen an den Antriebsketten an mindestens zwei Kettengliedern befestigt sind. Eine besonders vorteilhafte Lösung ergibt sich dann, wenn aus Symmetriegründen drei Glieder der Antriebsketten zur Halterung herangezogen werden. Dabei wird man zweckmäßig zur Befestigung der Spannzangen zusätzliche Außenlaschen verwenden, die gleichzeitig für eine seitliche Stabilisierung der an den Antriebsketten aufgehängten Spannzangen dienen.
Die Anpreßkraft der Spannzangen ergibt sich dadurch, daß jeder Spannzangenhälfte eine Druckrolle zugeordnet ist, die von der Druckschiene aus druckbelastet auf das Schlittenteil der Spannzange einwirkt. Abhängig von dem Durchmesser des zu verseilenden Gutes, von der Empfindlichkeit seiner Oberfläche gegen Druckbelastung und dergl. ist eine Anpassung des jeweiligen Anpreßdruckes der Spannzangen an das Gut oft unumgänglich. In diesem Zusammenhang hat es sich in Durchführung der Erfindung als zweckmäßig erwiesen, wenn die Anpreßkraft der Druckrollen über eine zentrale Verstellung der Lageänderung der Druckschiene vorgenommen wird.
Bei Vorrichtungen der gattungsgemäßen Art werden jeweils zwei Spannzangenhälften an der Stelle des Einwirkens auf das Gut von zwei gegenüberliegenden Seiten über dem Gut zusammengeführt. Demnach kommt es also hierbei nicht nur auf den Gleichlauf eines Kettenantriebes an, vielmehr ist der Gleichlauf beider Kettenantriebe zu berücksichtigen, wenn das Gut ohne Schaden von den beidseitig herangeführten Spannzangen umschlossen werden soll. Um das zu erreichen, sind die Antriebsmotoren über Kegelradgetriebe miteinander verbunden. Anstelle eines Kegelradgetriebes können zu dem gleichen Zweck aber auch Stirnradgetriebe oder Kettenantriebe verwendet werden.
Für die problemlose Verseilung der Adern eines elektrischen Starkstromkabels, beispielsweise mit gleicher Schlaglänge und gleichmäßigem Verseilverlauf, kommt es auch darauf an, daß das Gut während des Durchlaufens der vorgegebenen Strecke unter der Druckschiene im gestreckten Zustand geführt wird. Zu diesem Zweck hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn durch die Länge der Zwangsführung die Länge der Druckschiene mindestens drei Spannzangenpaare gleichzeitig druckbelastet auf das Gut einwirken.
Die Erfindung sei anhand der in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Die Fig. 1 zeigt als Bestandteil einer gesamten Anlage eine gattungsgemäße Verseilvorrichtung 1. Diese besteht im wesentlichen aus einem innerhalb der Böcke 2 und 3 drehbar gelagerten Rotor 4. Dieser Rotor 4 wird durch den Motor 5 mit wechselnder Drehrichtung angetrieben, ein Antrieb mit unterschiedlicher Drehzahl zur Erreichung des Verseileffektes ist ebenfalls möglich. Die das Gut greifenden Spannzangenhälften sind mit 6 bezeichnet, sie werden angetrieben von Ketten 7, an denen sie befestigt sind. Die Antriebsräder 8, angetrieben von im Rotor vorgesehenen Antriebsmotoren, führen die Ketten 7 auf einer geschlossenen Bahn, durch Bewegung in Pfeilrichtung werden die Spannzangenhälften 6, wie bei 9 dargestellt, zu einer das Gut umfassenden Spannzange 14 zusammengeführt. Die Bewegung der Spannzangenhälften 6 in Pfeilrichtung erfolgt gleichzeitig mit dem Umlauf des Rotors 4 in Umfangsrichtung.
Das zu verseilende Gut, beispielsweise die Adern 10 eines elektrischen Starkstromkabels, werden von nicht dargestellten Vorräten abgezogen und über sogenannte Rollenführungsgeräte 11 dem Verseilpunkt 12 zugeführt. Mittels des anschließenden Bandwicklers 13 wird eine Bebänderung auf das verseilte Bündel aufgebracht, bevor es in den rotierenden Spannzangenabzug 1 einläuft. Hier wird das verseilte Gut 15 im gestreckten Zustand geführt und kann anschließend auf nicht dargestellte Vorratsspulen aufgewickelt werden.
Um einen von der Drehzahl des Rotors 4 unabhängigen Gleichlauf der Spannzangenhälften 6 sicherzustellen und dafür zu sorgen, daß nach dem Zusammenführen diese Spannzangen auch wieder störungsfrei auseinandergeführt werden können, sind die Spannzangen neben der Befestigung an den beiden Antriebskräften 7 zusätzlich durch eine Zwangsführung geführt. Verdeutlicht wird diese Maßnahme in der Fig. 2. Sie zeigt eine Zwangsführung für die Spannzangenhälften 6 in Form einer der Antriebskettenform angepaßten beispielsweise U-förmigen Profilschiene 16. Diese Profilschiene 16 endet im Bereich der Druckschiene 17, mittels der die jeder Spannzangenhälfte 6 zugeordneten Druckrolle 18 in Pfeilrichtung bewegt wird. Entsprechend wird die an der Druckschiene 17 entlang geführte Druckrolle 18 am Ende der Druckschiene 17 durch deren Formgebung wieder entlastet, die Profilschiene 16 nimmt die Spannzangenhälfte 6 wieder auf. Unterhalb der Druckschiene 17 ist die Laufschiene 19 angeordnet, sie übernimmt die Führung der paarweise gegenüber angeordneten Führungsrollen 20 und 21, die am äußeren Wagenteil jeder Spannzangenhälfte 6 angeordnet sind. Um Ein- und Auslauf jeder Spannzangenhälfte gleichförmig und kippfrei zu gestalten, ist diese Laufschiene 19 über die Länge der Druckschiene 17 hinaus verlängert. Die Verlängerung dieser Laufschiene 19 ist so gewählt, daß zu Beginn der Druckausübung beim Auftreffen der Druckrolle 18 auf die Druckschiene 17, wie dargestellt, jede Spannzangenhälfte 6 bereits über beide Rollenpaare 20 und 21 sicher auf der Laufschiene 19 abgestützt ist. Damit ist ein gleichmäßiger Übergang von der Zwangsführung in die druckbehaftete Führung und umgekehrt, von der druckbehafteten Führung zurück in die Zwangsführung gegeben.
Die Zwangsführung läßt sich, wie bereits erläutert, durch eine im Querschnitt U-förmige Profilschiene verwirklichen, diese Ausführungsform zeigt die Fig. 3. In die Profilschiene 16 ragt die Stützrolle 22 hinein, sie ist an dem Träger 23 angelängt, der kraftschlüssig mit dem Schlittenteil 24 verbunden ist. Die Profilschiene 16 ist im Ausführungsbeispiel gestrichelt dargestellt, d. h. diese Profilschiene ist im Augenblick nicht wirksam, weil die Druckrolle 18 unter dem Einfluß der Druckschiene 17 steht, was bedeutet, daß der Schlittenteil 24 gegen das strangförmige Gut 9 gepreßt wird. Spiegelbildlich hierzu greift von der anderen Seite dann eine zweite Spannzangenhälfte auf das Gut 9 über, so daß der Kraftschluß zwischen dem Gut und der Verseilvorrichtung hergestellt ist.
Die Fig. 3 verdeutlicht auch die Verbindung des äußeren Wagenteiles 25 mit der Antriebskette 7, wobei zur schwingungsfesten und kippfreien Befestigung eine Außenlasche 26 verwendet wird, die vorteilhaft an drei Kettengliedern mittels überstehender Bolzen 27 befestigt ist. Zur Verbindung der Außenlasche 26 mit dem äußeren Wagenteil 25 dient die Bolzenverbindung 28.
Am äußeren Wagen 25 sind ferner zur Gewährleistung eines kippfreien Gleichlaufes vier Laufrollen 20 bzw. 21 vorgesehen, die beim Zusammenführen der paarweisen Spannzangenhälften 6 auf der Laufschiene 19 abrollen.
Eine Seitenansicht der gemäß der Erfindung aufgebauten Spannzange zeigt die Fig. 4. Symmetrisch zueinander und beidseitig der nicht dargestellten Laufschiene sind die Laufrollenpaare 20 und 21 am äußeren Wagenteil 25 befestigt. Zur kippfreien Verbindung des äußeren Wagenteiles mit der Antriebskette dienen die beidseitig der Kette angeordneten Außenlaschen 26, die mittels durchgehender Kettenbolzen 27 kraftschlüssig mit der Kette und mittels Befestigungsbolzen 28 kraftschlüssig mit dem äußeren Wagenteil verbunden sind. Die Halterung 23, kraftschlüssig verbunden mit dem Schlittenteil, trägt an seinem oberen Ende die Stützrolle 22, die im Betriebszustand in die als Zwangsführung dienende Profilschiene eingreift.

Claims (13)

1. Vorrichtung zum Verseilen von strangförmigem Gut insbesondere größeren Querschnittes mit wechselnder Schlagrichtung (SZ), bestehend aus einem mit wechselnder Drehrichtung und/oder Drehzahl umlaufenden Rotor mit zwei parallel zur Rotorachse längs einer endlosen Bahn geführten, einander gegenüberliegenden Antriebsketten für das Gut umfassende, längs einer vorgegebenen, durch eine Druckschiene bestimmten Wegstrecke führende und anschließend wieder freigebende Spannzangen, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannzangen außerhalb der Wegstrecke zusätzlich zur Befestigung an den Antriebsketten längs der endlosen Bahn zwangsgeführt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwangsführung aus einer Profilschiene besteht, in die eine Stützrolle eingreift.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2 mit Spannzangen, die aus einem äußeren Wagen- und einem gegenüber diesen bewegbaren inneren Schlittenteil bestehen, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützrollen kraftschlüssig auf den jeweiligen Schlittenteil einwirken.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlittenteil jeder Spannzange einschließlich der zugehörigen Stützrolle außerhalb der Zwangsführung durch eine von der Druckschiene druckbelastete Druckrolle in Richtung auf das Gut bewegbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckschiene nach der Freigabe der Stützrolle aus der Profilschiene und vor dem erneuten Eingriff in diese wirksam ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung des den Schlittenteil umgebenden Wagenteiles eine Laufschiene dient, die beidseitig über die Länge der Druckschiene in Achsrichtung hinaus verlängert ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerung so bemessen ist, daß der Wagenteil bis zum Wirksamwerden der Druckrolle über seine Länge von den Laufrollen geführt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung vier symmetrisch zur Laufschiene angeordnete Laufrollen dienen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannzangen an den Antriebsketten an mindestens zwei Kettengliedern befestigt sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der Spannzangen zusätzliche Außenlaschen vorgesehen sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, gekennzeichnet durch eine zentrale Verstellung der Anpreßkraft der Druckrollen mittels Lageänderung der Druckschiene.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß zum Gleichlauf der Antriebsketten die Antriebsmotoren über Kegelrad- oder Stirnradgetriebe verbunden sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Länge der Zwangsführung und die Länge der Druckschiene mindestens drei Spannzangenpaare gleichzeitig druckbelastet auf das Gut einwirken.
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