DE3915253A1 - Biegemaschine fuer metallrohrleitungen mit geringem durchmesser - Google Patents
Biegemaschine fuer metallrohrleitungen mit geringem durchmesserInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Biegen
einer Metallrohrleitung mit geringem Durchmesser an
bestimmten Punkten und insbesondere eine
Biegemaschine für Metallrohrleitungen mit geringem
Durchmesser, die vorgesehen ist, eine
Metallrohrleitung zu formen, deren einzelne
Biegeabschnitte sich in der Biegerichtung
voneinander dreidimensional unterscheiden und nicht
in der gleichen Ebene liegen, beispielsweise eine
Kraftstoffleitung oder Bremsleitung eines Fahrzeuges.
Eine herkömmliche Biegemaschine des vorstehend
genannten Typs weist eine erforderliche Anzahl
einfacher Biegeeinheiten auf, die zu einer Anzahl
von Biegeabschnitten korrespondieren, wobei jede
Einheit wie in Fig. 13 ausgebildet ist, so daß in
bezug auf einen Biegeprozeß zuerst eine
Aufnahmerolle 11 durch einen Hubzylinder 12 bewegt
wird, um in Kontakt mit einer Metallrohrleitung 13
zu kommen, und dann eine Biegerolle 14 durch einen
Hubzylinder 15 betätigt wird, um die
Metallrohrleitung 13 zu biegen. In den Zeichnungen
sind Halterungen mit 16 und 17 und Tragstützen mit
18 und 19 und eine Basisplatte mit 20 bezeichnet.
Wenn das Biegeverfahren gemäß der vorbeschriebenen
herkömmlichen Biegemaschine durch Bewegen der
Aufnahmerolle 11 und der Biegerolle 14 durch die
entsprechenden Hubzylinder 12 und 15 ausgeführt
wird, wobei für einen Biegeprozeß zwei Betätigungen
erforderlich sind, ist dennoch die Zeit des
Arbeitsverfahrens sehr lang. Da der Biegeprozeß
beendet ist, wenn die Kolbenstangen der beiden
Hubzylinder 12 und 15 im ausgefahrenen Zustand sind,
wobei ein komprimiertes Fluid während der Zeit des
Biegens in den Zylinder geleitet wird (im
allgemeinen ein luftbeaufschlagter Hubzylinder),
vergrößert sich das Biegemoment, das auf die
Kolbenstange ausgeübt wird und die Biegung, die sich
aus der Umsetzung ergibt, die während der Biegezeit
verursacht wird, wird auf die Tragstützen 18 und 19
und die Halterungen 16 und 17 zum Halten der
Zylinder 12 und 15 übertragen. Dadurch kommt es zu
geringen Unterschieden (sog. "Versetzen) zwischen
der Aufnahmerolle 11 und der Biegerolle 14, so daß
die Endprodukte verschiedenartig ausgeführt sind. Um
solche Unterschiede zu beseitigen, ist es notwendig,
die Tragstützen 18 und 19 und die Halterungen 16 und
17 massiv und starr auszuführen. Dadurch bekommt die
Maschine einen großen Umfang und großes Gewicht,
jedoch können solche Maßnahmen diese Unterschiede
nicht beseitigen. Da die gesamte Maschine so
ausgestaltet und konstruiert ist, daß Überlegungen
zur Stellung, Ausrichtung usw. jedes Zylinders 12
und 15, die Anordnung und Einstellung der
Aufnahmerolle 11 und der Biegerolle 14 angestellt
werden müssen, wird eine lange Herstellungszeit
benötigt. Dadurch kann die Maschine nicht mehr
gewartet werden ab dem Zeitpunkt, wo der Beginn der
Massenproduktion einsetzt. Da die Anzahl der Teile
und der Bewegungsabschnitte groß ist, sind die
Herstellungskosten sehr hoch und die Lebensdauer
niedrig.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
das Auftreten der Unterschiede (des Versetzens) zu
verhindern, um eine Biegemaschine zu schaffen, die
in der Lage ist, vollständig einen Biegeprozeß in
einem Vorgang durchzuführen, um die Verfahrenszeit
zu verkürzen, wobei die Maschine gering in der
Größe, leicht im Gewicht, niedrig in den Kosten und
leicht herzustellen ist.
Die Biegemaschine weist in einem ersten Merkmal
einen ortsfesten Rahmen auf, der aus Stangenmaterial
oder Rohrmaterial in einer Form besteht, die im
wesentlichen der fertig gebogenen Form der
Metallrohrleitung über deren gesamte Länge
entspricht, einen Biegeabschnitt, der in seiner
Längsrichtung einen Krümmungsradius aufweist, der
kleiner als der Krümmungsradius der
Metallrohrleitung ist und in seiner Querrichtung
eine Führungsfläche hat, die durch eine im
wesentlichen senkrecht zur Biegeebene der
Metallrohrleitung verlaufende Fläche gebildet wird,
und ein Biegeteil, das eine äußere Umfangsfläche
aufweist, die der Führungsfläche gegenüberliegt und
das zum ortsfesten Rahmen hin bewegbar ist, so daß
die Metallrohrleitung so gebogen werden kann, daß
sie an der Führungsfläche liegt. Ein zweites Merkmal
besteht darin, daß es einen ortsfesten Rahmen
aufweist, der aus Stangenmaterial oder Rohrmaterial
in eine Form gebracht ist, die im wesentlichen der
endgültig gebogenen Form der Metallrohrleitung über
deren gesamte Länge entspricht, einen Biegeabschnitt
mit einer Führungsfläche, die durch eine Fläche
begrenzt ist, die im wesentlichen parallel zur
Biegeebene verläuft, ein Führungselement, das am
ortsfesten Rahmen in einer Richtung im wesentlichen
senkrecht zur Führungsfläche angeordnet ist und das
einen Krümmungsradius aufweist, der kleiner ist als
der Krümmungsradius der Metallrohrleitung, und ein
Biegeelement, das zum ortsfesten Rahmen hin bewegbar
ist, so daß die Metallrohrleitung so gebogen werden
kann, daß sie an der Führungsfläche und dem
Führungselement liegt; und in einem dritten Merkmal,
daß aus einem ortsfesten Rahmen besteht, der aus
Stangenmaterial in einer Form ausgebildet ist, die
im wesentlichen der endgültig gebogenen Form der
Metallrohrleitung über deren gesamte Länge
entspricht, wobei wenigstens eine erste Biegestation
in dem ortsfesten Rahmen vorgesehen ist, die in
ihrer Längsrichtung einen Krümmungsradius aufweist,
der kleiner ist als der Krümmungsradius der
Metallrohrleitung, die in ihrer Querrichtung eine
erste Führungsfläche enthält, die durch eine Fläche
begrenzt wird, die im wesentlichen senkrecht zur
Biegeebene der Metallrohrleitung liegt, wenigstens
einer zweiten Biegestation, die in dem ortsfesten
Rahmen angeordnet ist, die eine zweite
Führungsfläche aufweist, die durch eine Fläche
begrenzt wird, die im wesentlichen parallel zur
Biegeebene liegt und ein Führungselement
einschließt, das an dem ortsfesten Rahmen in einer
Richtung vorgesehen ist, die im wesentlichen
senkrecht zur zweiten Führungsfläche liegt und die
einen Krümmungsradius aufweist, der kleiner ist als
der Krümmungsradius der Metallrohrleitung, einem
ersten Biegeelement, das zum ortsbeweglichen Rahmen
hin bewegbar ist, so daß die Metallrohrleitung so
gebogen wird, daß sie an der ersten Führungsfläche
in der ersten Biegestation liegt, und einem zweiten
Biegeelement, das zum ortsfesten Rahmen hin bewegbar
ist, so daß die Metallrohrleitung so gebogen werden
kann, daß sie an der zweiten Führungsfläche und dem
Führungsteil in der zweiten Biegestation liegt.
Es ist bevorzugt, daß jedes Biegeelement durch einen
Stellantrieb bewegbar ist, der am ortsfesten Rahmen
befestigt ist und daß der ortsfeste Rahmen durch
Schweißverbindung des Stangenmaterials oder des
Rohrmaterials, das im Querschnitt rechteckig ist,
gebildet wird, daß das Führungselement ähnlich einer
einzelnen Platte oder eines Blockes ausgebildet ist,
und daß das Biegeelement aus einer Rolle hergestellt
ist, die durch einen Luftzylinder oder einen
rotierenden Stellantrieb angetrieben wird.
Die vorliegende Erfindung gewährleistet ein Biegen
durch die Verwendung eines ortsfesten Rahmens mit
der Führungsfläche und dem Biegeelement, welches von
der Außenseite der Führung, vorzugsweise durch einen
Stellantrieb bewegt wird, beispielsweise eines
Luftzylinders oder eines rotierenden Stellantriebes,
der am Rahmen direkt oder über eine Stütze oder eine
Halterung befestigt ist. Wenn das Betätigungsglied
zum Bewegen des Biegeelementes mit dem ortsfesten
Rahmen durch Schweißen oder dergl. verbunden ist,
werden eventuell auftretende Verbiegungen im
Gestell, Rahmen oder dergl. verhindert. Wenn das
Biegen ausgeführt wird, insbesondere wenn die
Kolbenstange des Luftzylinders im eingefahrenen
Kolbenhub, nicht im ausgefahrenen Kolbenhub ist,
wird im Gegensatz zum Stand der Technik kein
merkliches Biegemoment auf die Kolbenstange oder
dergl. am Ende jedes Biegeprozesses aufgebracht, so
daß der Einfluß des Spiels einer Lagerschale, die
für die Kolbenstange vorgesehen ist, auf ein Minimum
reduziert wird. Demzufolge können geringe
Unterschiede (Versetzen) in bezug auf das
Biegeelement verhindert werden. Wenn ein Biegeprozeß
durch eine einzige Betätigung ausgeführt werden
kann, wird die Verfahrenszeit wesentlich verkürzt.
Wenn der Rahmen tatsächlich durch Schweißen oder
dergl. ausgebildet ist und das Biegeelement
(einschließlich des Stellantriebes) einfach so
angeordnet wird, daß es dem Rahmen gegenüberliegt,
kann die Maschine in geringer Größe und leicht im
Gewicht hergestellt werden.
An einem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung
näher erläutert werden. Dabei bedeuten in den
beigefügten Zeichnungen:
Fig. 1 eine Teilseitenansicht, die die Anordnung
einer Biegemaschine für eine
Metallrohrleitung mit geringem Durchmesser
gemäß der Erfindung zeigt;
Fig. 2 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der
Linie II-II gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der
Linie III-III gemäß Fig. 1;
Fig. 4a und 4b vergrößerte Schnittansichten entlang
der Linie IV-IV und der Linie IV′-IV′ in
bezug auf Fig. 1;
Fig. 5 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der
Linie V-V gemäß Fig. 1;
Fig. 6 eine Schnittdarstellung, die eine andere
erfindungsgemäße Ausführungsform darstellt;
Fig. 7 eine Schnittdarstellung, die noch eine
andere erfindungsgemäße Ausführungsform
zeigt;
Fig. 7a eine vergrößerte Ansicht, die einen
wichtigen Abschnitt gemäß Fig. 7 darstellt;
Fig. 8-10 die jeweils eingenommene Lage eines
Stellelementes;
Fig. 11 und 12 Vorderansichten, die andere
erfindungsgemäße Ausführungsformen zeigen;
und
Fig. 13 eine Perspektivansicht einer herkömmlichen
Biegemaschine.
In den Fig. 1-12 bezeichnet 1 einen langgestreckten
ortsfesten Rahmen, der aus Stabmaterial (siehe Fig.
2-5), Rohrmaterial (siehe Fig. 6-8) oder dergl. in
gleichmäßiger Gestalt durch Schweißen 9 hergestellt
ist, der im wesentlichen der gekrümmten Gestalt
einer Metallrohrleitung 2 über deren gesamte Länge
angepaßt ist, und der eine erste Fläche 1′ aufweist,
die durch eine Fläche, deren Querrichtung im
wesentlichen senkrecht zu einer Biegeebene verläuft
und eine zweite Führungsfläche 1′′ durch eine Fläche,
deren Querrichtung im wesentlichen parallel zur
Biegeebene in der unmittelbaren Nähe der
Biegestation, vorzugsweise innerhalb des
Biegewinkelbereiches, verläuft, festgelegt wird,
wobei die Querschnittsform des Rahmens einen flachen
Abschnitt aufweist und vorzugsweise im wesentlichen
viereckig im Querschnitt ausgeführt ist. Jedoch ist
es nicht notwendig, die zweite Führungsfläche 1′′,
wie oben beschrieben, zu begrenzen, sie kann auch
eine kreisrunde Gestalt aufweisen. In letzterem Fall
bedeutet die zweite Führungsfläche 1′′ eine Fläche,
die sich in einer Richtung im wesentlichen senkrecht
zu einem Führungsteil 3, das nachfolgend beschrieben
wird, erstreckt und ist durch Linien tangential zur
äußeren Umfangsfläche der Metallrohrleitung 2
ausgebildet. An einer vorgegebenen Stellung in bezug
auf den Rahmen 1, die wirksam in der Biegung der
Metallrohrleitung 2 liegt, ist ein Führungsteil 3
vorgesehen, das einen Krümmungsradius aufweist, der
kleiner ist als der Krümmungsradius der
Metallrohrleitung 2 und durch Schweißen oder dergl.
in einer Richtung im wesentlichen senkrecht sowohl
zur ersten Führungsfläche 1′ als auch zur zweiten
Führungsfläche 1′′ befestigt ist. Die Biegung und die
Gestalt der jeweils ersten Führungsfläche 1′, der
zweiten Führungsfläche 1′′, des Führungsteils 3, des
Rahmens 1 usw. sind unter Berücksichtigung der
Rückfederkraft der Metallrohrleitung 2 ausgeführt,
die während der Zeit des Biegens auftritt. Das
Führungsteil 3 kann ähnlich einer einzelnen Platte,
wie in Fig. 4a gezeigt, oder ähnlich einem Block,
wie in Fig. 4b gezeigt, geformt sein. Obwohl der
Rahmen 1, wie dargestellt, auf einer Basis 6 durch
eine erforderliche Anzahl von Stützen 4 befestigt
ist, ist die Basis nicht unbedingt notwendig, wenn
die Stützen 4, im Gegensatz zum Stand der Technik,
miteinander verbunden sind. 5 bezeichnet ein
Biegeteil, das vorgesehen ist, zu dem ortsfesten
Rahmen 1 bewegt zu werden, während des Drückens der
Metallrohrleitung 2, so daß diese an der ersten
Führungsfläche 1′ oder der zweiten Führungsfläche 1′′
und dem Führungsteil 3 liegt. In Fig. 2 ist das
Biegeteil zum Durchführen des Biegens im
Zusammenwirken mit der ersten Führungsfläche 1′ so
angeordnet, daß dessen äußere Umfangsfläche der
ersten Führungsfläche 1′ gegenüberliegt. In Fig. 3
ist das Biegeteil 5 zur Durchführung des Biegens im
Zusammenwirken mit der zweiten Führungsfläche 1′′ und
dem Biegeteil 3 derart angeordnet, daß dessen
Bewegungsrichtung im wesentlichen parallel zur
zweiten Führungsfläche 1′′ ist und dadurch mit einer
geringen Neigung überschneidet. 5′ bezeichnet ein
Biegeteil, das sich in einer Stellung vor dem
Biegeprozeß befindet. Das Biegeteil 5 ist ein
Bauteil, das in gerader Richtung von der Außenseite
des Führungsteils 3 durch eine Kolbenstange 8 (siehe
Fig. 9) oder kreisförmig über einen Schwenkhebel 10
(siehe Fig. 10) infolge der Betätigung eines
Stellantriebes 7 (verkörpert durch einen
Luftzylinder 7 1 in Fig. 1) bewegt wird, der an dem
Rahmen 1 befestigt ist, so daß die Metallrohrleitung
so gebogen werden kann, daß sie an der ersten
Führungsfläche 1′ oder der zweiten Führungsfläche 1′′
und dem Führungselement 3 liegt.
Obwohl es bevorzugt ist, das Biegeteil 5 durch den
Stellantrieb 7, der am Rahmen 1 gemäß der
vorangegangenen Ausführung befestigt ist, zu
bewegen, ist es auch möglich, wie in Fig. 6 gezeigt,
den Stellantrieb 7 an Halterungen 4′ zu befestigen,
die starr an der Basis 6 angebracht sind und die
gewährleisten, daß die Kolbenstange 8 so
ausgeschoben werden kann, daß das Biegeteil 5, das
am vorderen Ende der Kolbenstange angeordnet ist,
das Biegen ausführen kann.
Wo das Biegeelement 5 vorgesehen ist, geradlinig
bewegt zu werden, wie in den Fig. 1, 7, 8 und 9
gezeigt (ausgenommen die Ausführung in Fig. 6), ist
der Stellantrieb 7 am Rahmen 1 direkt über den
Stützen 4 oder den Halterungen 4′ befestigt, um
dessen Längsachse in eine bestimmte Richtung
festzulegen. Wo das Biegeelement 5 vorgesehen ist,
kreisförmig bewegt zu werden, wie in den Fig. 1 und
7 gezeigt, wird der Stellantrieb 7 an der Halterung
4′ an dessen tragenden Abschnitt geschwenkt, so daß
dessen Längsachse bewegt werden kann. Im anderen
Fall ist es wichtig, daß der Stellantrieb 7 starr am
Rahmen 1 direkt oder über die Stütze 4 oder die
Halterung 4′ durch Schweißen 9 oder dergl. befestigt
werden kann. Darüber hinaus ist das Biegeelement 5
so angeordnet, daß es von der Außenseite der
Führungsfläche 1 oder des Führungselementes 3 zum
Rahmen 1 in Abhängigkeit von der Schubbewegung der
Kolbenstange 8 bewegt werden kann. Die vorstehend
genannte Art und Weise der Befestigung des
Betätigungsgliedes und des Bewegens des
Biegeelementes wurden in Abhängigkeit von den
störenden Umständen mit der Metallrohrleitung 2
gewählt, die darin bestehen, daß sich die Gestalt
vor und nach dem Biegen der Metallrohrleitung 2
unterscheidet. Es soll bemerkt werden, daß das
Betätigungsglied 7 zum Antrieb des Biegeelementes 5
anders ausgeführt sein kann als der bereits
dargestellte Luftzylinder 7 1, beispielsweise als
rotierender Stellantrieb 7 2, wie in Fig. 12
gezeigt, oder als Zahnstangenmechanismus (nicht
dargestellt). Darüber hinaus können die
Berührungsabschnitte des Biegeelementes 5 mit der
Metallrohrleitung 2 anders ausgebildet sein als der
vorbeschriebene kreisförmige Berührungstyp,
beispielsweise ein
Zweipunkt-Berührungs-/winkelförmiger Kehlnuttyp, wie
in Fig. 11 gezeigt.
Bei der Durchführung des Biegens einer
Metallrohrleitung 2 wird zuerst ein Ende der geraden
Metallrohrleitung 2 eingespannt und an einem
Spannelement 11 befestigt, das an einem Ende des
ortsfesten Rahmens 1 mittels einer Endhalterung 12
(eine erste Möglichkeit) oder an einem vorgegebenen
Punkt eines Zwischenabschnittes der Leitung
angeordnet ist, wobei dieses mit Begrenzungsziffern
versehen ist, und einen Begrenzer oder dergl. (nicht
gezeigt) aufweist, der durch ein Spannwerkzeug oder
dergl. (eine zweite Möglichkeit) befestigt wird.
Dann wird der Biegeprozeß von der befestigten
Stirnseite zu der freien Stirnseite nach der ersten
Möglichkeit, oder von dem befestigten Abschnitt zu
den beiden freien Enden nach der zweiten Möglichkeit
unter Ausführung einer geradlinigen Bewegung des
Biegeteils 5 zum Rahmen 1 oder der kreisförmigen
Bewegung fortschreitend dazu ausgeführt, so daß die
Metallrohrleitung so gedrückt werden kann, daß sie
an der ersten Führungsfläche 1′ oder der zweiten
Führungsfläche 1′′ und dem Führungsteil 3 des Rahmens
1 anliegt. Natürlich kann die erfindungsgemäße
Maschine nicht nur zum Biegen von
Metallrohrleitungen verwendet werden, sondern auch
für Stangenmaterial.
Wie ausführlich beschrieben, wird der Biegeprozeß
mittels des Biegeelementes 5 ausgeführt, das von der
Außenseite des Führungselementes 3, vorzugsweise
durch den Stellantrieb 7 bewegt wird, der am Rahmen
1 direkt oder über die Stütze 4 oder Halterung 4′
angeordnet ist, so daß die Metallrohrleitung 2 so
gebogen werden kann, daß sie am Führungselement 3
und der ersten Führungsfläche 1′ oder der zweiten
Führungsfläche 1′′ des ortsfesten Rahmens 1 liegt.
Wenn der Stellantrieb 7 zum Bewegen des
Biegeelementes 5 mit dem ortsfesten Rahmen 1
verbunden ist, dann wird Biegung in der Verankerung,
im Rahmen, in den Stützen oder dergl. verhindert.
Wenn das Biegeelement 5 betätigt wird, insbesondere,
wenn die Kolbenstange des Stellantriebes 7
eingezogen ist, wird die Einwirkung des Spiels in
der Lagerschale, die für die Kolbenstange vorgesehen
ist, schlechter, wenn jedoch die Kolbenstange
ausgedrückt oder in einer ausgefahrenen Lage ist,
wird es im Gegensatz zum Stand der Technik auf ein
Minimum reduziert. Demnach ist es möglich, annähernd
der Last des Biegemomentes vorzubeugen. Darüber
hinaus ist es möglich, irgendwelche geringen
Unterschiede (Versetzen), die zwischen dem
Biegeelement 5 und dem Führungselement 3 auftreten,
zu verhindern, so daß gebogene Erzeugnisse von hoher
Präzision hergestellt werden können. Wenn ein
Biegeprozeß durch eine einzige Betätigung
durchgeführt wird, ist die Verfahrenszeit wesentlich
verkürzt. Die gesamte Biegemaschine ist darüber
hinaus einfach durch Zurechtschneiden eines
handelsüblichen rechteckigen Stabes oder dergl.
zusammengesetzt, um das gemeinsame Ablängen, Biegen
und Schweißen in eine ununterbrochene Form zu
gewährleisten, die im wesentlichen gleich ist der
endgültig gebogenen Gestalt der Metallrohrleitung
über deren gesamte Länge, durch Vorsehen des
plattenähnlichen Führungselementes 3 an einer
vorgegebenen Stelle zur Vervollständigung des
Rahmens 1, und durch Anordnen des Biegeelementes 5
(einschließlich des Stellantriebes 7), so daß es zum
Rahmen bewegt werden kann. Verglichen mit dem Stand
der Technik ist die Anzahl der Teile wesentlich
reduziert worden. Weiterhin ist die Maschine
geringer in der Größe, leichter im Gewicht und
niedriger in den Kosten. Wenn darüber hinaus die
Maschine in einer sehr kurzen Zeit hergestellt
werden kann, kann diese ohne Zweifel vor dem Beginn
der Massenproduktion in einen servicefreundlichen
Zustand gebracht werden.
Claims (20)
1. Biegemaschine für Metallrohrleitungen mit
geringem Durchmesser, gekennzeichnet durch einen
ortsfesten Rahmen (1), der durch Verbinden von
Stangenmaterial oder Rohrmaterial zu einer
Gestalt ausgebildet ist, die im wesentlichen der
endgültig gebogenen Gestalt einer
Metallrohrleitung (2) über deren gesamte Länge
entspricht, einen Biegeabschnitt, der in seiner
Längsrichtung einen Krümmungsradius aufweist,
der kleiner ist als der Krümmungsradius der
Metallrohrleitung (2) und in seiner Querrichtung
eine Führungsfläche hat, die durch eine Fläche
begrenzt wird, die im wesentlichen senkrecht zur
Biegeebene der Metallrohrleitung (2) verläuft,
und ein Biegeelement (5), das eine äußere
Umfangsfläche aufweist, die der Führungsfläche
gegenüberliegt und das zum ortsfesten Rahmen (1)
hin bewegbar ist, so daß die Metallrohrleitung
(2) so gebogen werden kann, daß sie entlang der
Führungsfläche liegt.
2. Biegemaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Biegeelement (5) durch
einen Stellantrieb (7) bewegt wird, der am
ortsfesten Rahmen (1) angebracht ist.
3. Biegemaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stangenmaterial oder das
Rohrmaterial einen im wesentlichen rechteckigen
Querschnitt aufweist.
4. Biegemaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stangenmaterial oder das
Rohrmaterial durch Schweißen verbunden ist.
5. Biegemaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Biegeelement (5) aus
einer Rolle besteht, die durch einen
Luftzylinder oder einen rotierenden Stellantrieb
(7) angetrieben wird.
6. Biegemaschine für Metallrohrleitungen mit
geringem Durchmesser, gekennzeichnet durch
einen ortsfesten Rahmen (1), der durch
Verbinden von Stangenmaterial oder
Rohrmaterial zu einer Gestalt ausgebildet
ist, die im wesentlichen der endgültig
gebogenen Gestalt einer Metallrohrleitung (2)
über deren gesamte Länge entspricht, einen
Biegeabschnitt, der eine Führungsfläche
aufweist, die durch eine Fläche begrenzt
wird, die im wesentlichen parallel zur
Biegeebene ist,
- - ein Führungsteil (3), das am ortsfesten Rahmen (1) in einer Richtung angeordnet ist, die im wesentlichen senkrecht zur Führungsfläche ist und das einen Krümmungsradius aufweist, der kleiner ist als der Krümmungsradius der Metallrohrleitung (2), und
- - ein Biegeelement (5), das zum ortsfesten Rahmen (1) hin bewegbar ist, so daß die Metallrohrleitung (2) so gebogen werden kann, daß sie entlang der Führungsfläche und dem Führungselement (3) liegt.
7. Biegemaschine nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Biegeelement (5) durch
einen Stellantrieb (7) betätigbar ist, der an
dem ortsfesten Rahmen (1) angebracht ist.
8. Biegemaschine nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stangenmaterial oder das
Rohrmaterial einen im wesentlichen rechteckigen
Querschnitt aufweist.
9. Biegemaschine nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stangenmaterial oder das
Rohrmaterial durch Schweißen verbunden ist.
10. Biegemaschine nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Führungselement (3) als
eine einzelne Platte oder ein Block geformt ist.
11. Biegemaschine nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Biegeelement (5) aus
einer Rolle besteht, die durch einen
Luftzylinder oder einen rotierenden Stellantrieb
(7) angetrieben wird.
12. Biegemaschine für Metallrohrleitungen mit
geringem Durchmesser, gekennzeichnet durch
- - einen ortsfesten Rahmen (1), der durch Verbinden von Stangenmaterial oder Rohrmaterial zu eine Gestalt ausgebildet ist, die im wesentlichen der endgültig gebogenen Gestalt einer Metallrohrleitung (2) über deren gesamte Länge entspricht,
- - wenigstens einer ersten Biegestation, die an dem ortsfesten Rahmen (1) angeordnet ist, die in ihrer Längsrichtung einen Krümmungsradius aufweist, der kleiner ist als der Krümmungsradius der Metallrohrleitung (2) und in deren Querrichtung eine erste Führungsfläche aufweist, die durch eine Fläche begrenzt wird, die im wesentlichen senkrecht zur Biegeebene der Metallrohrleitung (2) liegt,
- - zumindest einer zweiten Biegestation, die in dem ortsfesten Rahmen (1) vorgesehen ist, die eine zweite Führungsfläche aufweist, die durch eine Fläche begrenzt wird, die im wesentlichen parallel zur Biegeebene verläuft und ein Führungselement (3) aufweist, das am ortsfesten Rahmen (1) in einer Richtung angeordnet ist, die im wesentlichen senkrecht zur zweiten Führungsfläche verläuft und die einen Krümmungsradius aufweist, der kleiner ist als der Krümmungsradius der Metallrohrleitung (2),
- - einem ersten Biegeelement (5), das zum ortsfesten Rahmen (1) hin bewegbar ist, so daß die Metallrohrleitung (2) so gebogen werden kann, daß sie entlang der ersten Führungsfläche in der ersten Biegestation liegt, und einem zweiten Biegeelement (5), das zum ortsfesten Rahmen (1) hin bewegbar ist, so daß die Metallrohrleitung (2), die so gebogen werden kann, daß sie entlang der zweiten Führungsfläche und dem Führungselement (3) in der zweiten Biegestation liegt.
13. Biegemaschine nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Biegeelement (5)
und das zweite Biegeelement (5) durch
entsprechende Stellantriebe (7) bewegbar sind,
die an dem ortsfesten Rahmen (1) angebracht sind.
14. Biegemaschine nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stangenmaterial oder das
Rohrmaterial einen im wesentlichen rechteckigen
Querschnitt aufweisen.
15. Biegemaschine nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stangenmaterial oder das
Rohrmaterial durch Schweißen verbunden ist.
16. Biegemaschine nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Führungselement (3) als
eine einzelne Platte oder Block ausgebildet ist.
17. Biegemaschine nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste und das zweite
Biegeelement (5) aus einer Rolle besteht, die
durch einen Luftzylinder oder einen rotierenden
Stellantrieb (7) angetrieben wird.
18. Biegemaschine für Metallrohrleitungen mit
geringem Durchmesser, gekennzeichnet durch
- - einen ortsfesten Rahmen (1), der durch Verbinden von Stangenmaterial oder Rohrmaterial zu einer Gestalt ausgebildet ist, die im wesentlichen der endgültig gebogenen Gestalt einer Metallrohrleitung (2) über deren gesamte Länge entspricht, einer Biegestation, die in ihrer Längsrichtung einen Krümmungsradius aufweist, der kleiner ist als der Krümmungsradius der Metallrohrleitung (2) und in deren Querrichtung eine Führungsfläche hat, die durch eine Fläche begrenzt wird, die im wesentlichen senkrecht zur Biegeebene der Metallrohrleitung (2) ist und
- - ein Biegeelement (5), das eine äußere Umfangsfläche aufweist, die der Führungsfläche gegenüberliegt, und das von seiner Außenseite zu dem ortsfesten Rahmen (1) hin durch einen Stellantrieb (7) bewegbar ist, der an dem ortsfesten Rahmen (1) angebracht ist, so daß die Metallrohrleitung (2) so gebogen werden kann, daß sie entlang der Führungsfläche liegt.
19. Biegemaschine für Metallrohrleitungen mit
geringem Durchmesser, gekennzeichnet durch
- - einen ortsfesten Rahmen (1), der durch Verbinden von Stangenmaterial oder Rohrmaterial zu einer Gestalt ausgebildet ist, die im wesentlichen der endgültig gebogenen Gestalt einer Metallrohrleitung (2) über deren gesamte Länge entspricht, eine Biegestation, die eine Führungsfläche aufweist, die durch eine Fläche begrenzt wird, die im wesentlichen parallel zur Biegeebene verläuft,
- - ein Führungsteil (3), das an dem ortsfesten Rahmen (1) in einer Richtung angebracht, die im wesentlichen senkrecht zur Führungsfläche verläuft, und das einen Krümmungsradius aufweist, der kleiner ist als der Krümmungsradius der Metallrohrleitung (2), und
- - ein Biegeelement (5), das von seiner Außenseite zu dem ortsfesten Rahmen (1) hin durch einen Stellantrieb (7) bewegbar ist, der an dem ortsfesten Rahmen (1) angebracht ist, so daß die Metallrohrleitung (2) so gebogen werden kann, daß sie an der Führungsfläche und dem Führungselement (3) liegt.
20. Biegemaschine für Metallrohrleitungen mit
geringem Durchmesser, gekennzeichnet durch
- - einen ortsfesten Rahmen (1), der durch Verbinden von Stangenmaterial oder Rohrmaterial zu einer Gestalt ausgebildet ist, die im wesentlichen der endgültig gebogenen Gestalt einer Metallrohrleitung (2) über deren gesamte Länge entspricht,
- - wenigstens einer ersten Biegestation, die an dem ortsfesten Rahmen (1) angebracht ist, die in ihrer Längsrichtung einen Krümmungsradius aufweist, der kleiner ist als der Krümmungsradius der Metallrohrleitung (2) und in ihrer Querrichtung eine erste Führungsfläche (1′) aufweist, die durch eine Fläche begrenzt wird, die im wesentlichen senkrecht zur Biegeebene der Metallrohrleitung (2) verläuft,
- - wenigstens einer zweiten Biegestation, die an dem ortsfesten Rahmen (1) angeordnet ist, die eine zweite Führungsfläche aufweist, die durch eine Fläche begrenzt wird, die im wesentlichen parallel zur Biegeebene verläuft, und ein Führungselement (3) einschließt, das an dem ortsfesten Rahmen (1) in einer Richtung angeordnet ist, die im wesentlichen senkrecht zur zweiten Führungsfläche verläuft und einen Krümmungsradius aufweist, der kleiner ist als der Krümmungsradius der Metallrohrleitung (2),
- - einem ersten Biegeelement (5), das von seiner Außenseite zum ortsfesten Rahmen (1) durch einen Stellantrieb (7) bewegbar ist, der an dem ortsfesten Rahmen (1) angebracht ist, so daß die Metallrohrleitung (2) so gebogen werden kann, daß sie entlang der ersten Führungsfläche in der ersten Biegestation liegt, und
- - ein zweites Biegeelement (5), das von seiner Außenseite zu dem ortsfesten Rahmen (1) hin durch einen Stellantrieb (7) bewegbar ist, der an dem ortsfesten Rahmen (1) angebracht ist, so daß die Metallrohrleitung (2) so gebogen werden kann, daß sie an der zweiten Führungsfläche und dem Führungselement (3) in der zweiten Biegestation liegt.
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