DE3727551C2 - - Google Patents

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DE3727551C2
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    • G06F11/22Detection or location of defective computer hardware by testing during standby operation or during idle time, e.g. start-up testing

Description

Die Erfindung betrifft ein Störungsdiagnosesystem für elektronische Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Es ist ein Störungsdiagnosesystem bekannt, bei dem Information von einer elektronischen Vorrichtung in einem Kraftfahrzeug zu einem Fehlererfassungsgerät, z. B. einem Prüfgerät, übertragen wird (dieser Vorschlag stammt von der Firma Owatonna Tool Company, USA). Dabei wird die Übertragungsgeschwindigkeit der Information von der elektronischen Vorrichtung zum Prüfgerät vorher festgelegt, und die Übertragung erfolgt aufgrund eines Bezugssignals, das vom Prüfgerät zur elektronischen Vorrichtung übermittelt wird.
Fig. 1 zeigt den Grundaufbau dieses bekannten Störungsdiagnosesystems. Eine elektronische Vorrichtung 1 und ein Prüfgerät 3 sind durch einen Diagnosestecker 2 miteinander verbunden. Die elektronische Vorrichtung 1 und das Prüfgerät 3 sind jeweils mit Mikrorechnern 1 a bzw. 3 b ausgerüstet. Der Diagnosestecker 2 ist mit der elektronischen Vorrichtung 1 und mit dem Prüfgerät 3 über verschiedene Leitungen gekoppelt, die eine Übertragungs-Bezugstaktsignalleitung 4 für ein Übertragungs-Bezugstaktsignal, Datenleitungen 5, 6 für die Übertragung von Daten wie zu prüfende Einzelheiten und eine Übertragungsbezugsleitung 7, die mit einem Übertragungsbezugspunkt (GND) gekoppelt ist, umfassen. Das Übertragungs-Bezugstaktsignal wird synchron mit einem Schwingungssignal von einem Oszillator 3 a erzeugt. Die Abschnitte der Datenleitungen 5 und 6 in der elektronischen Vorrichtung 1 und im Prüfgerät 3 weisen Gleichrichter 1 d bzw. 3 d auf, die eine Umkehr der die Information tragenden Ströme verhindern.
Die Funktionsweise des Störungsdiagnosesystems nach Fig. 1 ist wie folgt: Zum Prüfen der elektronischen Vorrichtung 1 wird im Prüfgerät 3 synchron mit einer Ausgangsschwingung vom Oszillator 3 a im Prüfgerät 3 ein Übertragungs-Bezugstaktsignal gebildet, und dieses wird auf der Übertragungs-Bezugstaktsignalleitung 4 zu der zu prüfenden elektronischen Vorrichtung 1 übertragen. Infolgedessen ist die Geschwindigkeit der Datenübertragung von der elektronischen Vorrichtung auf die gleiche Geschwindigkeit festgelegt, die das Prüfgerät 3 hat. Mit anderen Worten erfolgt also die Datenübertragung von der elektronischen Vorrichtung 1 synchron mit der Operation des Prüfgeräts 3, so daß das Prüfgerät eine Störungsdiagnose in bezug auf die elektronische Vorrichtung 1 durchführen kann. Dieses bekannte Störungsdiagnosesystem ist insofern vorteilhaft, als keine internen Mittel zur Erzeugung eines Bezugstaktsignals vorgesehen sein müssen, solange die zu prüfende elektronische Vorrichtung als Hardware eine Serienübertragungsfunktion hat.
Dieses Diagnosesystem kann aber nicht mit elektronischen Vorrichtungen angewandt werden, die keine Serienübertragungsfunktion aufweisen. Wenn daher dieses System bei der Störungsdiagnose von elektronischen Vorrichtungen ohne Serienübertragungsfunktion eingesetzt wird, ist es häufig notwendig, die Serienübertragung durch eine geeignete Anschlußsteuerung mittels Software durchzuführen. In einem solchen Fall dient die Ausführungszeit des Hauptprogramms als Bezugsgeschwindigkeit für die Datenübertragung.
Ein weiteres bei diesem Diagnosesystem auftretendes Problem besteht darin, daß zusätzlich zu den Datenleitungen 5 und 6 die Übertragungs-Bezugstaktsignalleitung 4 benötigt wird, und infolgedessen ist die Anpassungsfähigkeit des Diagnosesystems an eine Vielzahl elektronischer Vorrichtungen begrenzt.
Aus der DE-OS 34 32 430 ist ebenfalls ein Störungsdiagnosesystem der hier fraglichen Art bekannt, welches ein Prüfgerät aufweist; doch dieses Prüfgerät bildet kein Übertragungs-Bezugstaktsignal. Ein vergleichbares Bezugssignal wird beim Stand der Technik vielmehr mit Hilfe eines Schalters gebildet, der nicht Bestandteil des Prüfgerätes ist. In diesem Zusammenhang wird Wert darauf gelegt, daß nur eine einmalige Anregung an der Reizleitung, also nur ein Reizsignal oder nur ein Übertragungs-Bezugssignal erfolgen soll, keinesfalls jedoch eine Folge von Übertragungs-Bezugstaktsignalen, so wie dies bei dem anhand der Fig. 1 beschriebenen Störungsdiagnosesystem der Fall ist. Beim Stand der Technik nach der DE-OS 34 32 430 wird demnach mit einem einzigen Bezugssignal oder Reizsignal eine zwei übersteigende Anzahl von Steuergeräten angesprochen, die daraufhin nacheinander ihre Fehlerinformationen ausgeben. Bei dieser Abfolge von Fehlerausgaben der angesprochenen Steuergeräte ruft quasi ein Steuergerät, welches gerade den Fehler ausgegeben hat, das nächstfolgende Steuergerät zur Fehlerausgabe auf. Dies setzt voraus, daß die Steuergeräte mittels einer Vorprogrammierung in die Lage versetzt worden sind, in einer gewissen Prioritätsfolge, d. h. seriell, zu antworten. Diese vorprogrammierte serielle Antwortfähigkeit der Steuergeräte beinhaltet eine Serienübertragungsfunktion im Sinne des anhand von Fig. 1 dargestellten Standes der Technik. Insofern sind die beiden vorbeschriebenen Systeme gleichwirkend.
Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines Störungsdiagnosesystems für elektronische Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen, das eine Störungsdiagnose auch bei elektronischen Vorrichtungen durchführen kann, die keine Möglichkeit der Seriendatenübertragung haben, und das in bezug auf elektronische Vorrichtungen weitgehend anpassungsfähig und ungehindert einsetzbar ist, so daß die vorgenannten Probleme des Standes der Technik überwunden werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Störungsdiagnosesystem werden also taktweise Informationen zwischen der elektronischen Vorrichtung und dem Prüfgerät ausgetauscht, wobei der Übertragungstakt an die jeweils zu untersuchende elektronische Vorrichtung angepaßt werden muß, wenn - wie erfindungsgemäß vorgesehen - mit ein und demselben Prüfgerät wahlweise mehrere verschiedene Vorrichtungen untersucht werden sollen. Ein einmal festgelegter Takt eines Oszillators, wie er bei dem anhand von Fig. 1 dargestellten Stand der Technik vorhanden ist, ist nicht befriedigend. Der Takt muß vielmehr für die Untersuchung von Vorrichtung zu Vorrichtung änderbar sein, wozu Informationen über die zu untersuchende Vorrichtung herangezogen werden müssen. Diese an die jeweiligen Vorrichtungen angepaßten Übertragungstakte sind bei dem erfindungsgemäßen System in vorteilhafter Weise in einem Speicher untergebracht, der dem Zugriff des Prüfgerätes unterliegt. In der Praxis wählt der Benutzer eine der elektronischen Vorrichtungen in einem Kraftfahrzeug aus. Das Diagnosesystem errechnet dann aus der im Speicher vorhandenen Information die für diese ausgewählte elektronische Vorrichtung optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit und bildet auf der Basis der so errechneten optimalen Datenübertragungsgeschwindigkeit ein Übertragungs-Bezugstaktsignal. Das System führt dann die Störungsdiagnose an der ausgewählten elektronischen Vorrichtung unter Nutzung des so gebildeten Übertragungs-Bezugstaktsignals durch.
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung beispielsweise näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 das Blockschaltbild eines bekannten Störungsdiagnosesystems für elektronische Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen; und
Fig. 2 das Störungsdiagnosesystem nach der Erfindung für elektronische Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen.
In Fig. 2 werden für gleiche Teile wie in Fig. 1 gleiche Bezugszeichen verwendet.
Aus einem Vergleich der Fig. 1 und 2 ist ersichtlich, daß das Prüfgerät 3 des Störungsdiagnosesystems nach Fig. 2 keinen Oszillator 3 a aufweist, der bei dem konventionellen System von Fig. 1 wesentlich ist. Dadurch entfällt die Notwendigkeit für die Übertragungs-Bezugstaktsignalleitung 4. Somit kann jede elektronische Vorrichtung mit der für sie optimalen Datenübertragungsgeschwindigkeit geprüft werden. Bei dem vorliegenden Störungsdiagnosesystem ist an das Prüfgerät 3 ein Speicher 9 angeschlossen. Dieser speichert Information hinsichtlich der optimalen Datenübertragungs­ geschwindigkeiten für die jeweiligen elektronischen Vor­ richtungen und ist als vom Prüfgerät getrennte Einheit aus­ geführt. Der Inhalt des Speichers 9 kann z. B. bei jähr­ lichen Modellwechseln erneuert werden, so daß jeweils die aktuelle Information hinsichtlich der Datenübertragungs­ geschwindigkeit verfügbar und somit gewährleistet ist, daß das Störungsdiagnosesystem über viele Jahre einsetzbar ist.
Eine Übertragungs-Bezugsleitung 7 und eine Datenübertra­ gungsleitung 8 für die Übertragung von Information wie etwa die zu prüfende Einzelheit sind zwischen die zu prüfende elektronische Vorrichtung 1 und einen Diagnosestecker 2 sowie zwischen diesen und das Prüfgerät 3 geschaltet.
In der Praxis wählt der Benutzer des Störungsdiagnosesy­ stems eine der elektronischen Vorrichtungen durch geeignete Mittel aus, so daß aus dem Speicher 9 die Information, die die dafür optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit be­ trifft, ausgelesen und dem Prüfgerät 3 zugeführt werden kann. Die so ausgelesene Information wird in ein Signal umgesetzt, das zur Zählung durch einen Zähler (nicht ge­ zeigt) im Prüfgerät geeignet ist, und ein Taktsignal wird nach Maßgabe des vom Zähler gezählten Signals gebildet. Dann wird die Datenübermittlung zwischen der elektronischen Vorrichtung und dem Prüfgerät 3 synchron mit dem so gebil­ deten Taktsignal durchgeführt.
Das im Prüfgerät gebildete Taktsignal wird dann im Prüf­ gerät einer Frequenzteilung in 1/16 unterworfen. Dann wird die Information auf Leitung 8 zwischen dem Prüfgerät 3 und der elektronischen Vorrichtung 1, die ebenfalls eine in 1/16 geteilte Schwingungsquelle hat, ausgetauscht.
Das Datensignal selbst wird nach Maßgabe einer vorbestimm­ ten Regel, wie sie z. B. in JIS (Japanese Industrial Stan­ dards) festgelegt ist, und von verschiedenen weiteren Be­ dingungen für die Datenübertragung, die ebenfalls vorher für die zu prüfenden elektronischen Vorrichtungen festge­ legt und im Speicher 9 gespeichert sind, gebildet. Bei dieser Ausführungsform wird die Diagnoseinformation auf einer einzigen Zweirichtungs-Datenleitung 8 ausgetauscht, so daß dieses System hinsichtlich der zu prüfenden elek­ tronischen Vorrichtungen weitgehend anpassungsfähig und ungehindert einsetzbar ist, ohne daß ein großer Arbeits­ aufwand zum Anschließen vieler Leitungen erforderlich ist.
Bei der erläuterten Ausführungsform wird die Anpassungs­ fähigkeit des Störungsdiagnosesystems durch die Verwendung des Speichers 9 verbessert, in dem Informationen betreffend die jeweils optimalen Geschwindigkeiten der Datenübertra­ gung zwischen den jeweiligen elektronischen Vorrichtungen 1 und dem Prüfgerät 3 gespeichert sind. Dabei können im Spei­ cher 9 jedoch auch andere Informationsarten gespeichert sein, z. B. Einzelheiten hinsichtlich Störungen, Gleichun­ gen zur Umrechnung physikalischer Größen, Kommunikations­ regeln etc. In einem solchen Fall kann die Störungsdiagnose bei verschiedenen Arten von elektronischen Vorrichtungen mit nur einem einzigen Speicher durchgeführt werden.
Wie vorstehend beschrieben, hat das Störungsdiagnosesystem für elektronische Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen einen dem Prüfgerät zugeordneten Speicher, in dem Informationen hinsichtlich optimaler Datenübertragungsgeschwindigkeiten für die jeweils zu prüfenden elektronischen Vorrichtungen gespeichert sind. Wenn der Benutzer eine elektronische Vor­ richtung mittels des Prüfgeräts auswählt, wird aus dem Speicher 9 die für die ausgewählte elektronische Vorrich­ tung optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit ausgelesen und dem Prüfgerät zugeführt. Dieses bildet dann ein Bezugs­ taktsignal auf der Basis der so ausgelesenen Information, die die optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit bezeich­ net. Infolgedessen kann die Störungsdiagnose an verschie­ denen elektronischen Vorrichtungen durchgeführt werden, ohne daß diese unnötig belastet werden, weil der dem Prüf­ gerät zugeordnete Speicher die für die Übertragung zwischen dem Prüfgerät und den verschiedenen Arten von elektroni­ schen Vorrichtungen benötigten Daten liefert.
Es ist somit möglich, ein Störungsdiagnosesystem zu reali­ sieren, das weitgehend anpassungsfähig ist und in bezug auf elektronische Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen uneinge­ schränkt einsetzbar ist.

Claims (2)

1. Störungsdiagnosesystem für elektronische Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen, welches ein selektiv an eine der elektronischen Vorrichtungen ankoppelbares Prüfgerät aufweist, das ein Übertragungs-Bezugstaktsignal bildet, wobei das Prüfgerät außerdem zum Datenaustausch mit der ausgewählten elektronischen Vorrichtung nach Maßgabe des Übertragungs-Bezugstaktsignals in der Lage ist, und welches einen Diagnosestecker hat, der das Prüfgerät mit der elektronischen Vorrichtung verbindet, gekennzeichnet durch einen Speicher (9), in welchem Übertragungsinformationen betreffend die optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit für die jeweiligen elektronischen Vorrichtungen (1) speicherbar ist, die ihre Diagnoseinformation mit unterschiedlichen, für sie spezifischen Übertragungsgeschwindigkeiten übertragen können, wobei der Speicher (9) auch die jeweiligen elektronischen Vorrichtungen betreffende Diagnoseinformationen speichern kann, und aus welchem das Prüfgerät (3) bei selektiver Ankoppelung an die ausgewählte elektronische Vorrichtung (1) die Information betreffend die für die ausgewählte elektronische Vorrichtung (1) optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit ausliest, wobei eventuell weitere gespeicherte Informationen Maßgaben für den Datenaustausch des Prüfgerätes (3) mit der elektronischen Vorrichtung (1) bilden.
2. Störungsdiagnosesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die im Speicher (9) gespeicherten Übertragungs- und Diagnoseinformationen die für die jeweiligen elektronischen Vorrichtungen (1) optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit, Regeln für den Datenaustausch zwischen den elektronischen Vorrichtungen (1) und dem Prüfgerät (3), Störungen betreffende Einzelheiten sowie Gleichungen zur Umrechnung physikalischer Größen umfassen.
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