DE3727551C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Störungsdiagnosesystem für elektronische
Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen, gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
Es ist ein Störungsdiagnosesystem bekannt, bei dem Information
von einer elektronischen Vorrichtung in einem Kraftfahrzeug
zu einem Fehlererfassungsgerät, z. B. einem Prüfgerät,
übertragen wird (dieser Vorschlag stammt von der Firma Owatonna
Tool Company, USA). Dabei wird die Übertragungsgeschwindigkeit
der Information von der elektronischen Vorrichtung
zum Prüfgerät vorher festgelegt, und die Übertragung erfolgt
aufgrund eines Bezugssignals, das vom Prüfgerät zur elektronischen
Vorrichtung übermittelt wird.
Fig. 1 zeigt den Grundaufbau dieses bekannten Störungsdiagnosesystems.
Eine elektronische Vorrichtung 1 und ein Prüfgerät
3 sind durch einen Diagnosestecker 2 miteinander verbunden.
Die elektronische Vorrichtung 1 und das Prüfgerät 3 sind jeweils
mit Mikrorechnern 1 a bzw. 3 b ausgerüstet. Der Diagnosestecker
2 ist mit der elektronischen Vorrichtung 1 und mit dem
Prüfgerät 3 über verschiedene Leitungen gekoppelt, die eine
Übertragungs-Bezugstaktsignalleitung 4 für ein Übertragungs-Bezugstaktsignal,
Datenleitungen 5, 6 für die Übertragung von
Daten wie zu prüfende Einzelheiten und eine Übertragungsbezugsleitung
7, die mit einem Übertragungsbezugspunkt (GND) gekoppelt
ist, umfassen. Das Übertragungs-Bezugstaktsignal wird
synchron mit einem Schwingungssignal von einem Oszillator 3 a
erzeugt. Die Abschnitte der Datenleitungen 5 und 6 in der
elektronischen Vorrichtung 1 und im Prüfgerät 3 weisen Gleichrichter
1 d bzw. 3 d auf, die eine Umkehr der die Information
tragenden Ströme verhindern.
Die Funktionsweise des Störungsdiagnosesystems nach Fig. 1 ist
wie folgt: Zum Prüfen der elektronischen Vorrichtung 1 wird im
Prüfgerät 3 synchron mit einer Ausgangsschwingung vom Oszillator
3 a im Prüfgerät 3 ein Übertragungs-Bezugstaktsignal gebildet,
und dieses wird auf der Übertragungs-Bezugstaktsignalleitung
4 zu der zu prüfenden elektronischen Vorrichtung
1 übertragen. Infolgedessen ist die Geschwindigkeit der Datenübertragung
von der elektronischen Vorrichtung auf die
gleiche Geschwindigkeit festgelegt, die das Prüfgerät 3 hat.
Mit anderen Worten erfolgt also die Datenübertragung von der
elektronischen Vorrichtung 1 synchron mit der Operation des
Prüfgeräts 3, so daß das Prüfgerät eine Störungsdiagnose in
bezug auf die elektronische Vorrichtung 1 durchführen kann.
Dieses bekannte Störungsdiagnosesystem ist insofern vorteilhaft,
als keine internen Mittel zur Erzeugung eines Bezugstaktsignals
vorgesehen sein müssen, solange die zu prüfende
elektronische Vorrichtung als Hardware eine Serienübertragungsfunktion
hat.
Dieses Diagnosesystem kann aber nicht mit elektronischen
Vorrichtungen angewandt werden, die keine Serienübertragungsfunktion
aufweisen. Wenn daher dieses System bei der
Störungsdiagnose von elektronischen Vorrichtungen ohne Serienübertragungsfunktion
eingesetzt wird, ist es häufig notwendig,
die Serienübertragung durch eine geeignete Anschlußsteuerung
mittels Software durchzuführen. In einem solchen Fall dient
die Ausführungszeit des Hauptprogramms als Bezugsgeschwindigkeit
für die Datenübertragung.
Ein weiteres bei diesem Diagnosesystem auftretendes Problem
besteht darin, daß zusätzlich zu den Datenleitungen 5 und 6 die
Übertragungs-Bezugstaktsignalleitung 4 benötigt wird, und infolgedessen
ist die Anpassungsfähigkeit des Diagnosesystems
an eine Vielzahl elektronischer Vorrichtungen begrenzt.
Aus der DE-OS 34 32 430 ist ebenfalls ein Störungsdiagnosesystem
der hier fraglichen Art bekannt, welches ein Prüfgerät
aufweist; doch dieses Prüfgerät bildet kein Übertragungs-Bezugstaktsignal.
Ein vergleichbares Bezugssignal wird beim
Stand der Technik vielmehr mit Hilfe eines Schalters gebildet,
der nicht Bestandteil des Prüfgerätes ist. In diesem Zusammenhang
wird Wert darauf gelegt, daß nur eine einmalige Anregung
an der Reizleitung, also nur ein Reizsignal oder nur ein Übertragungs-Bezugssignal
erfolgen soll, keinesfalls jedoch eine
Folge von Übertragungs-Bezugstaktsignalen, so wie dies bei
dem anhand der Fig. 1 beschriebenen Störungsdiagnosesystem der
Fall ist. Beim Stand der Technik nach der DE-OS 34 32 430 wird
demnach mit einem einzigen Bezugssignal oder Reizsignal eine
zwei übersteigende Anzahl von Steuergeräten angesprochen, die
daraufhin nacheinander ihre Fehlerinformationen ausgeben. Bei
dieser Abfolge von Fehlerausgaben der angesprochenen Steuergeräte
ruft quasi ein Steuergerät, welches gerade den Fehler
ausgegeben hat, das nächstfolgende Steuergerät zur Fehlerausgabe
auf. Dies setzt voraus, daß die Steuergeräte mittels
einer Vorprogrammierung in die Lage versetzt worden sind, in
einer gewissen Prioritätsfolge, d. h. seriell, zu antworten.
Diese vorprogrammierte serielle Antwortfähigkeit der Steuergeräte
beinhaltet eine Serienübertragungsfunktion im Sinne
des anhand von Fig. 1 dargestellten Standes der Technik. Insofern
sind die beiden vorbeschriebenen Systeme gleichwirkend.
Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines Störungsdiagnosesystems
für elektronische Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen,
das eine Störungsdiagnose auch bei elektronischen Vorrichtungen
durchführen kann, die keine Möglichkeit der Seriendatenübertragung
haben, und das in bezug auf elektronische
Vorrichtungen weitgehend anpassungsfähig und ungehindert einsetzbar
ist, so daß die vorgenannten Probleme des Standes der
Technik überwunden werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Störungsdiagnosesystem werden also
taktweise Informationen zwischen der elektronischen Vorrichtung
und dem Prüfgerät ausgetauscht, wobei der Übertragungstakt
an die jeweils zu untersuchende elektronische Vorrichtung
angepaßt werden muß, wenn - wie erfindungsgemäß vorgesehen -
mit ein und demselben Prüfgerät wahlweise mehrere verschiedene
Vorrichtungen untersucht werden sollen. Ein einmal
festgelegter Takt eines Oszillators, wie er bei dem anhand
von Fig. 1 dargestellten Stand der Technik vorhanden ist, ist
nicht befriedigend. Der Takt muß vielmehr für die Untersuchung
von Vorrichtung zu Vorrichtung änderbar sein, wozu Informationen
über die zu untersuchende Vorrichtung herangezogen werden
müssen. Diese an die jeweiligen Vorrichtungen angepaßten
Übertragungstakte sind bei dem erfindungsgemäßen System in
vorteilhafter Weise in einem Speicher untergebracht, der dem
Zugriff des Prüfgerätes unterliegt. In der Praxis wählt der
Benutzer eine der elektronischen Vorrichtungen in einem Kraftfahrzeug
aus. Das Diagnosesystem errechnet dann aus der im
Speicher vorhandenen Information die für diese ausgewählte
elektronische Vorrichtung optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit
und bildet auf der Basis der so errechneten optimalen
Datenübertragungsgeschwindigkeit ein Übertragungs-Bezugstaktsignal.
Das System führt dann die Störungsdiagnose an der ausgewählten
elektronischen Vorrichtung unter Nutzung des so gebildeten
Übertragungs-Bezugstaktsignals durch.
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung beispielsweise
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 das Blockschaltbild eines bekannten Störungsdiagnosesystems
für elektronische Vorrichtungen in
Kraftfahrzeugen; und
Fig. 2 das Störungsdiagnosesystem nach der Erfindung
für elektronische Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen.
In Fig. 2 werden für gleiche Teile wie in Fig. 1 gleiche
Bezugszeichen verwendet.
Aus einem Vergleich der Fig. 1 und 2 ist ersichtlich,
daß das Prüfgerät 3 des Störungsdiagnosesystems nach
Fig. 2 keinen Oszillator 3 a aufweist, der bei dem konventionellen
System von Fig. 1 wesentlich ist. Dadurch
entfällt die Notwendigkeit für die Übertragungs-Bezugstaktsignalleitung
4. Somit kann jede elektronische
Vorrichtung mit der für sie optimalen Datenübertragungsgeschwindigkeit
geprüft werden. Bei dem vorliegenden
Störungsdiagnosesystem ist an das Prüfgerät 3
ein Speicher 9 angeschlossen. Dieser speichert Information
hinsichtlich der optimalen Datenübertragungs
geschwindigkeiten für die jeweiligen elektronischen Vor
richtungen und ist als vom Prüfgerät getrennte Einheit aus
geführt. Der Inhalt des Speichers 9 kann z. B. bei jähr
lichen Modellwechseln erneuert werden, so daß jeweils die
aktuelle Information hinsichtlich der Datenübertragungs
geschwindigkeit verfügbar und somit gewährleistet ist, daß
das Störungsdiagnosesystem über viele Jahre einsetzbar ist.
Eine Übertragungs-Bezugsleitung 7 und eine Datenübertra
gungsleitung 8 für die Übertragung von Information wie etwa
die zu prüfende Einzelheit sind zwischen die zu prüfende
elektronische Vorrichtung 1 und einen Diagnosestecker 2
sowie zwischen diesen und das Prüfgerät 3 geschaltet.
In der Praxis wählt der Benutzer des Störungsdiagnosesy
stems eine der elektronischen Vorrichtungen durch geeignete
Mittel aus, so daß aus dem Speicher 9 die Information, die
die dafür optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit be
trifft, ausgelesen und dem Prüfgerät 3 zugeführt werden
kann. Die so ausgelesene Information wird in ein Signal
umgesetzt, das zur Zählung durch einen Zähler (nicht ge
zeigt) im Prüfgerät geeignet ist, und ein Taktsignal wird
nach Maßgabe des vom Zähler gezählten Signals gebildet.
Dann wird die Datenübermittlung zwischen der elektronischen
Vorrichtung und dem Prüfgerät 3 synchron mit dem so gebil
deten Taktsignal durchgeführt.
Das im Prüfgerät gebildete Taktsignal wird dann im Prüf
gerät einer Frequenzteilung in 1/16 unterworfen. Dann wird
die Information auf Leitung 8 zwischen dem Prüfgerät 3 und
der elektronischen Vorrichtung 1, die ebenfalls eine in
1/16 geteilte Schwingungsquelle hat, ausgetauscht.
Das Datensignal selbst wird nach Maßgabe einer vorbestimm
ten Regel, wie sie z. B. in JIS (Japanese Industrial Stan
dards) festgelegt ist, und von verschiedenen weiteren Be
dingungen für die Datenübertragung, die ebenfalls vorher
für die zu prüfenden elektronischen Vorrichtungen festge
legt und im Speicher 9 gespeichert sind, gebildet. Bei
dieser Ausführungsform wird die Diagnoseinformation auf
einer einzigen Zweirichtungs-Datenleitung 8 ausgetauscht,
so daß dieses System hinsichtlich der zu prüfenden elek
tronischen Vorrichtungen weitgehend anpassungsfähig und
ungehindert einsetzbar ist, ohne daß ein großer Arbeits
aufwand zum Anschließen vieler Leitungen erforderlich ist.
Bei der erläuterten Ausführungsform wird die Anpassungs
fähigkeit des Störungsdiagnosesystems durch die Verwendung
des Speichers 9 verbessert, in dem Informationen betreffend
die jeweils optimalen Geschwindigkeiten der Datenübertra
gung zwischen den jeweiligen elektronischen Vorrichtungen 1
und dem Prüfgerät 3 gespeichert sind. Dabei können im Spei
cher 9 jedoch auch andere Informationsarten gespeichert
sein, z. B. Einzelheiten hinsichtlich Störungen, Gleichun
gen zur Umrechnung physikalischer Größen, Kommunikations
regeln etc. In einem solchen Fall kann die Störungsdiagnose
bei verschiedenen Arten von elektronischen Vorrichtungen
mit nur einem einzigen Speicher durchgeführt werden.
Wie vorstehend beschrieben, hat das Störungsdiagnosesystem
für elektronische Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen einen
dem Prüfgerät zugeordneten Speicher, in dem Informationen
hinsichtlich optimaler Datenübertragungsgeschwindigkeiten
für die jeweils zu prüfenden elektronischen Vorrichtungen
gespeichert sind. Wenn der Benutzer eine elektronische Vor
richtung mittels des Prüfgeräts auswählt, wird aus dem
Speicher 9 die für die ausgewählte elektronische Vorrich
tung optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit ausgelesen
und dem Prüfgerät zugeführt. Dieses bildet dann ein Bezugs
taktsignal auf der Basis der so ausgelesenen Information,
die die optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit bezeich
net. Infolgedessen kann die Störungsdiagnose an verschie
denen elektronischen Vorrichtungen durchgeführt werden,
ohne daß diese unnötig belastet werden, weil der dem Prüf
gerät zugeordnete Speicher die für die Übertragung zwischen
dem Prüfgerät und den verschiedenen Arten von elektroni
schen Vorrichtungen benötigten Daten liefert.
Es ist somit möglich, ein Störungsdiagnosesystem zu reali
sieren, das weitgehend anpassungsfähig ist und in bezug auf
elektronische Vorrichtungen in Kraftfahrzeugen uneinge
schränkt einsetzbar ist.
Claims (2)
1. Störungsdiagnosesystem für elektronische Vorrichtungen
in Kraftfahrzeugen, welches ein selektiv an eine der
elektronischen Vorrichtungen ankoppelbares Prüfgerät aufweist,
das ein Übertragungs-Bezugstaktsignal bildet, wobei
das Prüfgerät außerdem zum Datenaustausch mit der ausgewählten
elektronischen Vorrichtung nach Maßgabe des Übertragungs-Bezugstaktsignals
in der Lage ist, und welches
einen Diagnosestecker hat, der das Prüfgerät mit der elektronischen
Vorrichtung verbindet,
gekennzeichnet durch einen Speicher (9), in
welchem Übertragungsinformationen betreffend die optimale
Datenübertragungsgeschwindigkeit für die jeweiligen
elektronischen Vorrichtungen (1) speicherbar ist, die
ihre Diagnoseinformation mit unterschiedlichen, für sie
spezifischen Übertragungsgeschwindigkeiten übertragen
können, wobei der Speicher (9) auch die jeweiligen elektronischen
Vorrichtungen betreffende Diagnoseinformationen
speichern kann, und aus welchem das Prüfgerät (3) bei
selektiver Ankoppelung an die ausgewählte elektronische
Vorrichtung (1) die Information betreffend die für die
ausgewählte elektronische Vorrichtung (1) optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit
ausliest, wobei eventuell
weitere gespeicherte Informationen Maßgaben für den Datenaustausch
des Prüfgerätes (3) mit der elektronischen Vorrichtung
(1) bilden.
2. Störungsdiagnosesystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die im Speicher (9) gespeicherten Übertragungs- und
Diagnoseinformationen die für die jeweiligen elektronischen
Vorrichtungen (1) optimale Datenübertragungsgeschwindigkeit,
Regeln für den Datenaustausch zwischen den elektronischen
Vorrichtungen (1) und dem Prüfgerät (3), Störungen
betreffende Einzelheiten sowie Gleichungen zur Umrechnung
physikalischer Größen umfassen.
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D2 | Grant after examination | ||
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