DE3604531A1 - Verfahren zur herstellung von zahnersatzteilen und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrens - Google Patents

Verfahren zur herstellung von zahnersatzteilen und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrens

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DE3604531A1 DE19863604531 DE3604531A DE3604531A1 DE 3604531 A1 DE3604531 A1 DE 3604531A1 DE 19863604531 DE19863604531 DE 19863604531 DE 3604531 A DE3604531 A DE 3604531A DE 3604531 A1 DE3604531 A1 DE 3604531A1
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Johann Dipl Ing Egger
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Kurt Kern & Co KG GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen gemäß dem Oberbegriff des Patent­ anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung eines derartigen Verfahrens.
Für die Herstellung von Zahnersatzteilen, wie Kronen, Brücken und anderen Zahnprothesen, ist es bisher üblich, daß der Zahnarzt zunächst bei dem Restgebiß des Patien­ ten die für die Aufnahme von Zahnersatzteilen vorgesehe­ nen Patientenzähne beschleift und dann vom Restgebiß einen Abdruck macht. Anschließend gießt ein Zahntechni­ ker von diesem Abdruck ein Positiv in Gips und trägt im Modelierverfahren auf die separierten Gipszähne eine Schicht aus Wachs oder anderen Materialien auf. Nach Ermitteln der Bißrichtungsparallelität bzw. der Prothe­ seneinschubrichtung wird in einer Schab- oder Frästech­ nik die Passungsmodellation parallel zu der ermittelten Richtung auf die gewünschte Form zugefräst. Von diesen in Wachs vorgefertigten Modellationen werden im Schleuder­ guß- oder Druckgußverfahren aus Gold oder anderen Mate­ rialien Primärteile, beispielsweise Kappen, gegossen, die anschließend auf den entsprechenden Gipszahnstümpfen des Positivs befestigt werden. Danach erfolgt ein Nach­ fräsen der Primärteile parallel zur Protheseneinschub­ richtung mit einer Handfräsmaschine und schließlich das Herstellen von Sekundärteilen, die ebenso wie das zu­ geordnete Primärteil mit einer Befestigungseinrichtung versehen werden können. Diese Befestigungseinrichtung dient zur lösbaren Anbringung des Sekundärteils auf dem entsprechenden Primärteil, das seinerseits fest mit dem zugeordneten Zahnstumpf im Mund des Patienten verbunden wird. Das Sekundärteil bildet das äußere des oder der Kunstzähne und weist beispielsweise einen Überzug aus Porzellan auf.
Als nachteilig ist bei dieser vorbekannten üblichen Her­ stellung von Zahnersatzteilen vor allem der große Zeit­ aufwand anzusehen, der für die manuelle Herstellung der Passungsmodellation und des Primärteils aufzuwenden ist. Hinzu kommt, daß die Qualität der entsprechenden Bear­ beitungsvorgänge wesentlich vom fachlichen Geschick des Zahntechnikers abhängt, wobei stets gewisse Verarbei­ tungstoleranzen auftreten, die ihren Niederschlag in der Oberflächengestaltung finden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art und eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens verfügbar zu machen, nach dem bzw. mit der Zahnersatzteile schneller und hoch­ genau reproduzierbar hergestellt werden können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe verfahrensseitig durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 und vorrich­ tungsseitig durch die Merkmale des Patentanspruchs 7 ge­ löst. Bevorzugte Merkmale, die die Erfindung vorteilhaft weiterbilden, sind den jeweils nachgeordneten Patentan­ sprüchen zu entnehmen.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung lassen sich Zahnersatzteile mit einem wesentlich geringeren Zeitaufwand herstellen. Der Zeitge­ winn beträgt gegenüber der oben beschriebenen konventio­ nellen Methode je nach Arbeitsumfang zwischen 1:10 und 1:20. Dabei kann vorteilhaft eine hochgenaue Herstellung vorgenommen werden, die unabhängig vom fachlichen Ge­ schick des Zahntechnikers erfolgt und auf Grund der er­ mittelten Raumkoordinaten mehrfach mit derselben Präzi­ sion durchgeführt werden kann. Es lassen sich optimale Zahnersatzoberflächen erzielen, und durch die hohe Genau­ igkeit der Bearbeitung ist es möglich, die Sekundärteile hochgenau mit minimaler Nacharbeit im Aufgußverfahren herzustellen. Die vorgesehene Ermittlung der Raumkoordinaten ermöglicht den Einsatz eines vollautomatisch ablaufenden Fräsprogramms zur beliebig häufigen Reproduktion eines entsprechenden Zahnersatzteils, wobei selbst sehr dünne Fräser durch Ausfräsen eine echte Parallelität in der Bißrichtung (Protheseneinschub­ richtung) erreichen. Von Vorteil ist ferner, daß mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Beweisführung gegenüber dem Zahnarzt ermöglicht wird, falls sich im Zeitraum der Erstellung der Zahnersatzteile die Zähne des Patienten verändern (abwandern) sollten und daher die nach dem Abdruck ge­ fertigte Arbeit im Mund des Patienten nicht mehr paßt. Überdies eröffnet die Verwendung eines Fräsprogramms vor­ teilhaft die Möglichkeit, über bereits gespeicherte Unter­ programme Aufnahmen für Verbindungselemente in die Zahn­ ersatzteile einzufräsen. So muß beispielsweise die Auf­ hängung der Sekundärteile in bestimmten Fällen über so­ genannte schwalbenschwanzähnliche T-Geschiebe erfolgen, und die Matrizen dieser jeweils einzugießenden Geschiebe können direkt eingefräst werden.
Als günstig ist ferner anzusehen, daß die erforderliche Masse an wertvollem Material für die Primärteile, insbe­ sondere Gold, durch eine Optimierung der Wandstärke des Primärteils auf ein Minimum gebracht werden kann. Der durch die verringerte Bearbeitungszeit erzielte Kosten­ vorteil kann dadurch weiter verbessert werden.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung sind den übrigen Patentansprüchen sowie dem anschließen­ den Beschreibungsteil zu entnehmen, in dem die Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens anhand eines Ablaufdiagramms;
Fig. 2 eine schematische Vorderansicht auf eine bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendbare Vorrich­ tung;
Fig. 3 eine schematische Darstellung der Ermittlung der Bißrichtung bzw. Protheseneinschubrichtung an ei­ nem Positiv, das von einem bearbeiteten Zahn hergestellt worden ist;
Fig. 4 eine Vorderansicht einer Abtasteinrichtung für die erfindungsgemäße Vorrichtung; und
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Schnittlinie V-V in Fig. 4.
In Fig. 1 sind die wesentlichen Verfahrensschritte zur Herstellung von Zahnersatzteilen in Form eines Ablauf­ diagramms dargestellt. Demgemäß beginnt das Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen damit, daß zunächst der Zahnarzt den bzw. die mit einem Zahnersatzteil zu ver­ sehenen Patientenzähne beschleift und dann von dem Rest­ gebiß einen Abdruck macht. Von diesem Abdruck gießt dann der Zahntechniker ein Positiv in Gips. Nach dem erfin­ dungsgemäßen Verfahren wird dann mit einem geeigneten Ge­ rät, beispielsweise einer 3D-Kamera oder einem anderen optischen Gerät, insbesondere mit einer Abtasteinrichtung in Form eines dreidimensional aufnehmenden Taststiftes von den präparierten Gipszähnen die parallele Einschub­ richtung erfaßt (x- und y-Koordinaten), und deren vari­ ierende Ebene (z-Koordinate) wird in beliebigen Sektoren aufgenommen. Hierzu wird eine 3-Achsen-Fräsmaschine mit einer 3-Achsenbahnsteuerungseinrichtung über Tippschal­ ter in einem vorwählbaren Bereich von 2 µm bis 10 mm bewegt. Diese Arbeit kann auch mit einem entsprechenden Joystick ausgeführt werden. Die jeweils für richtig be­ fundenen Ist-Werte der drei Koordinaten werden über eine Software im Teach-in-Verfahren auf einmal in den Programm­ speicher der Steuerung eingegeben.
Im nächsten Verfahrensschritt wird im Modellierverfahren auf die separierten Gipszähne eine Schicht aus Wachs oder einem anderen geeigneten Material aufgetragen. Diese Schicht wird nun vollautomatisch und hochgenau von der 3-Achsenfräsmaschine mit Hilfe der 3-Achsen-Bahnsteuer­ einrichtung entsprechend den eingegebenen Koordinaten auf die notwendige Wandstärke abgefräst.
Anschließend werden von diesen in Wachs vorgefertigten Modellationen im Schleuderguß- oder im Druckgußverfahren aus Gold oder anderen Materialien Primärteile, beispiels­ weise Kappen, gegossen. Diese Primärteile werden dann auf den Positivgipszahnstümpfen befestigt und vollauto­ matisch noch einmal entsprechend den eingegebenen Koordi­ naten hochgenau in der gewünschten Wandstärke abgefräst. Nach der Parallelfräsung erfolgt dann eine Weiterbear­ beitung und ein Erstellen des Sekundärteils, wobei vor­ gesehene Verbindungsmittel zwischen Sekundärteil und Primärteil, die ein Lösen des Sekundärteils von dem spä­ ter auf dem Patientenzahnstumpf aufzementierten Primär­ teil ermöglicht, eingefräst werden. Sowohl das Abfräsen der Modellierschicht aus Wachs als auch das Abfräsen der Pri­ märteile auf die jeweils vorgesehene notwendige Schicht­ dicke erfolgt mit einer Zugabe zu den ermittelten Raum­ koordinaten, die abhängig von der Größe des verwendeten Fräswerkzeugs ist.
Die Ermittlung der Raumkoordinaten der Gipspositivkontur werden mit einer mechanischen Abtasteinrichtung, bezogen auf eine ortsfeste Aufnahmehalterung für das Gipspositiv mit der zu bearbeitenden Schicht aus Wachs oder dgl. und das zu bearbeitende Primärteil in der zuvor erwähnten Weise ermittelt, wobei die mechanische Abtasteinrichtung mit Orientierung ihres Abtaststiftes in Richtung der Fräserachse in das Aufnahmefutter der 3-Achsen-Fräsma­ schine eingespannt und das in einer maschinenfesten Werk­ stückaufnahme auf einem Koordinatentisch befestigte Po­ sitiv an den Taststift heranbewegt wird.
Die Bearbeitungsvorgänge werden durch eine programmge­ steuerte Fräsmaschine mit einem Datenspeicher vorgenom­ men, in den die ermittelten Raumkoordinaten zur voll­ automatischen Bearbeitungssteuerung eingegeben werden.
Fig. 2 zeigt eine Vorrichtung 10 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Mit 12 ist eine Bahnsteuer­ einrichtung bezeichnet, die über eine elektrische Verbin­ dungsleitung 14 mit einer Fräsmaschine 16 verbunden ist. Die Fräsmaschine 16 besitzt eine Werkzeugaufnahme 18, bei­ spielsweise in Form eines Spannfutters, in die der Schaft einer Abtasteinrichtung 20 eingespannt ist. Die für die Ermittlung von Raumkoordinaten einer darunter schematisch angedeuteten Positivkontur vorgesehene Abtasteinrichtung 20 wird zur Fräsbearbeitung durch ein nicht dargestelltes Fräswerkzeug ersetzt.
Unterhalb der Abtasteinrichtung 20 ist schematisch ein Gips­ positivmodell 22 des Restgebisses dargestellt, das in nicht gezeigter Weise lagegenau auf einem Koordinaten­ tisch 24 befestigt ist. Der Koordinaten- bzw. Kreuz­ tisch enthält in nicht dargestellter Weise ein im An­ triebszentrum eingebautes inkrementales Linearmeßsystem mit Referenzpunkt, wobei der Antrieb über drehzahlgeregelte Gleichstrommotoren und Kugelumlaufspindeln erfolgt. Die Schlittenführung ermöglicht auch unter hoher Belastung durch ein spezielles System spielfreie und äußerst prä­ zise Tischbewegungen mit einem Auflösungsvermögen von 0,001 mm und einer Wiederholgenauigkeit von ±0,003 mm. Der Arbeitsbereich beträgt, bezogen auf ein übliches orthogonales Achsensystem, 160 mm in der x-Achse und jeweils 100 mm in der y- und in der z-Achse.
Die Steuereinheit 12 besteht aus einer 3-Achsen-Bahn­ steuereinrichtung für die Fräsmaschine 16, die mit den über die Abtasteinrichtung 20 ermittelten Raumkoordina­ ten eines Positivs zur Durchführung eines vollautomati­ schen Fräsvorgangs programmierbar ist. Die Steuerung des Koordinatentischs 24 zur Ermittlung der Raumkoordi­ naten und die Eingabe der entsprechenden Daten von Raum­ koordinaten sowie zugehöriger Drehzahl und jeweiligem Drehmoment des Fräswerkzeugs erfolgt über entsprechende Tastaturen 26, wobei die eingegebenen Werte einzeln in Digitalanzei­ gen 28 und in Zusammenstellung auf einem Bildschirm 30 zur Überwachung dargestellt werden. Damit ist eine Ar­ beitsweise im Dialogverkehr möglich.
Für die Ermittlung der Raumkoordinaten des Gipsmodells bzw. Gipspositivs der geschliffenen Zahnstümpfe wird erfindungsgemäß die aus einem mechanischen Abtaster be­ stehende Abtasteinrichtung 20 verwendet. Fig. 3 zeigt in der oberen Hälfte eine Seitenansicht eines präparier­ ten Gipszahns 32 und unmittelbar darunter eine Drauf­ sicht auf diesen Gipszahn 32. Mit der Abtasteinrichtung 20 werden die parallele Protheseneinschubrichtung bzw. Bißrichtung, d. h. die in einer Ebene liegenden x- und y-Koordinaten, und deren variierende Ebene, d. h. die z-Koordinate in beliebigen Sektoren aufgenommen, wie nachfolgend noch im Zusammenhang mit der Beschreibung des Aufbaus der Abtasteinrichtung 20 erläutert wird.
Die Abtasteinrichtung 20 ist in Fig. 4 in einer Seiten­ ansicht und in Fig. 5 in einem Schnitt dargestellt. Die für das räumliche Abtasten von Gegenständen vorgesehene Abtasteinrichtung 20 besteht aus einem Taststifthalter 32 und einem Taststift 34. Der Taststifthalter 32 setzt sich aus einem ersten Gehäuseteil 36 und 38 und einem zweiten Gehäuseteil 40 zusammen. Der Abschnitt 36 des ersten Gehäuseteils hat die Form eines hohlen Schaftab­ schnitts, der einstückig mit dem zweiten Abschnitt 38 des ersten Gehäuseteils ausgebildet ist. Der Abschnitt 38 besitzt die Form eines hohlen Flanschabschnittes. Das zweite Gehäuseteil 40 weist eine zu dem Flanschabschnitt 38 passende hohle flanschartige Ausbildung auf. Der Ab­ schnitt 38 des ersten Gehäuseteils ist mit dem zweiten Ge­ häuseteil 40 durch drei gleichmäßig voneinander über den Umfang des Flansches verteilte Schrauben 42 befestigt. Gemäß Fig. 5 sind die Schrauben 42 in das zweite Gehäuse­ teil 40 eingeschraubt, wobei für jede Schraube 42 eine Unterlegscheibe 44 vorgesehen ist, und wobei jede Schrau­ be 42 gegenüber dem ersten Gehäuseteil über einen Iso­ lierring 46, eine Isolierhülse 48 und eine Isolierschicht 50 elektrisch isoliert ist. Die Isolierschicht 50 dient gleichzeitig zur elektrischen Isolation des ersten Ge­ häuseteils 36, 38 gegenüber dem zweiten Gehäuseteil 40.
Der erste Gehäuseteilabschnitt 36 ist an seinem dem Flanschabschnitt 38 abgewandten Ende mit einem scheiben­ artigen Deckel 52 verschlossen, dessen Durchmesser dem Außendurchmesser des schaftförmigen Abschnitts 36 ent­ spricht. Der Deckel 52 ist mit wenigstens einer Schraube 54 mit dem schaftförmigen Abschnitt 36 verbunden. An der zylindrischen Außenfläche des flanschartigen Gehäuseteils 38 ist eine elektrische Anschlußklemme 56 mittels einer Schraube 60 befestigt. Eine elektrische Anschlußklemme 58 ist mittels einer Schraube 62 auf der zylindrischen Aus­ senfläche des zweiten Gehäuseteils 40 nahe der elektri­ schen Anschlußklemme 56 angebracht. Die Anschlußklemmen 56 und 58 sind, wie in Fig. 5 schematisch dargestellt, mittels elektrischer Leitungen 64 und 66 mit einer Span­ nungsquelle 68, einer optischen Anzeige 70 und einer akustischen Anzeige 72 zu verbinden.
Der federharte Taststift 34 hat die Form einer Nadel und besteht aus einem gehärteten Stahl. Er weist ein Befesti­ gungsende 74 und ein Abtastende 76 auf. Der Durchmesser des Taststifts liegt etwa bei 0,9 mm, während seine Länge etwa 38 mm beträgt. Das Abtastende 76 ist sphärisch ausge­ bildet. Es hat die Form einer kugelförmigen Kappe, wobei der Radius des sphärischen Abtastendes bzw. der Kugelkappe größer ist als der Radius des Abtaststifts 34.
Das erste Gehäuseteil 36, 38 und das zweite Gehäuseteil 40 bestehen aus einem elektrisch-leitenden metallischen Werk­ stoff. Das dem Abschnitt 38 abgewandte Ende des Gehäuse­ teilabschnitts 36 weist eine Aufnahmebohrung 78 auf, in die das Befestigungsende 74 des Taststifts 34 eingepreßt ist. Der Deckel 52 dient als Abschluß des schaftartigen Gehäuseabschnitts 36 und vermag zugleich ein Heraustre­ ten des Taststifts 34 zu verhindern. Der Befestigungs­ bereich des Befestigungsendes 74 erstreckt sich etwa über 5 mm.
An die Aufnahmebohrung 78 schließt sich in dem schaft­ artigen Gehäuseteilabschnitt 36 eine Bohrung 80 an, deren Durchmesser etwa 3 bis 4 mm beträgt und die sich bis zum Ende des flanschartigen Gehäuseteilabschnitts 38 er­ streckt. In der Isolierschicht 50 befindet sich eine zentrische Bohrung 82, deren Durchmesser dem der Bohrung 80 entspricht und die mit der Bohrung 80 fluchtet. In dem zweiten Gehäuseteil 40 ist eine senkungsartige Boh­ rung 84 zentrisch eingebracht, deren Durchmesser dem der Bohrung 80 entspricht. Die Bohrung 84 geht im Bereich der Austrittsseite des Taststifts 34 absatzartig in eine Bohrung 86 über, deren Durchmesser in der Größenordnung von 0,94 mm liegt und damit die Außenfläche des Tast­ stifts 34 mit einem radialen Abstand von 0,02 mm in der Ausgangsstellung der Abtasteinrichtung umgibt. Durch die Bohrung 86 in dem metallischen zweiten Gehäuseteil 40 wird somit ein Kontaktring 88 gebildet, der einstückig mit dem zweiten Gehäuseteil 40 hergestellt ist. Die Länge der Bohrung 86 bzw. die Dicke des Kontaktrings 88 beträgt etwa 0,5 mm. Der freie Abschnitt des Taststifts 34 zwi­ schen seinem Befestigungsende und dem Bereich des Kontakt­ rings 88 beträgt etwa 22 mm. Der Taststift 34 ragt aus dem zweiten Gehäuseteil 40 etwa um ein Drittel seiner Ge­ samtlänge, also um etwa 12 mm hervor. Der Radius der das Abtastende 76 bildenden Kugelkappe beträgt etwa 0,6 mm.
Der Isolierring 46 und die Isolierschicht 50 haben jeweils eine Dicke von ca. 1 mm. Sie bestehen ebenso wie die Iso­ lierhülse 48 aus Epoxidharz oder einem anderen geeigneten elektrisch-isolierenden Werkstoff.
Das zweite Gehäuseteil 40 weist ferner eine Abphasung 90 auf, die sich zwischen seiner zylinderförmigen Außenflä­ che und der die Bohrung 86 umgebenden Fläche erstreckt. Der Außendurchmesser des zweiten Gehäuseteils 40 beträgt etwa 15,5 mm, während der Außendurchmesser des schaft­ artigen Gehäuseteilabschnitts 36 etwa zwischen 5 und 6 mm liegt und eine Länge von etwa 20 mm aufweist.
Für das Ermitteln von Raumkoordinaten der Positivkontur wird die Abtasteinrichtung 20 mit ihrem schaftartigen Ge­ häuseteilabschnitt 36 in die Werkzeugaufnahme 18 der Fräsmaschine 16 eingespannt.
Danach wird das auf dem Koordi­ natentisch 24 lagegenau befestigte Gipsmodell 22 an das Abtastende 76 des Taststifts 34 herangeführt. Sobald das Abtastende 76 in Berührung mit der abzutastenden Ober­ fläche gelangt, kommt es zu einer elastischen Verformung des Taststifts 34, wobei der Taststift 34 in Berührung mit dem Kontaktring 88 gelangt und damit durch Schließen des Stromkreises die optische Anzeige 70 und die akusti­ sche Anzeige 72 auslöst. Für das Erfassen eines Profils können die auf den Referenzpunkt des Koordinatentischs 24 bezogenen Raumkoordinaten jedes Oberflächenpunktes des abzutastenden Gipsmodells 22 ermittelt und in der jeweils entsprechenden Größe im Teach-in-Verfahrenin den Datenspeicher der programmgesteuerten Fräsmaschine 10 eingegeben werden.
Bei einer Abtastung senkrecht zur Längsachse des Tast­ stifts 34 kommt es zu einer elastischen Auslenkung der Tastspitze 76 bis zur Berührung des Taststiftes 34 mit dem Kontaktring 88. Demgegenüber kommt es bei einer senk­ rechten Abtastung zu einem Ausknicken bzw. Durchbiegen des Taststifts senkrecht zu seiner Längsachse, wobei die Durchbiegung so weit erfolgt, bis irgendein Punkt an der Umfangsfläche des nadelförmigen Taststifts 34 in Berüh­ rung mit dem Kontaktring 88 gelangt. Die Abtasteinrich­ tung weist eine hohe Abtastempfindlichkeit in der Größen­ ordnung von etwa 20 µm in allen Abtastrichtungen auf und ermöglicht eine hervorragende Reproduziergenauigkeit der ermittelten Abtastwerte.
Mit Hilfe der Abtasteinrichtung läßt sich eine hochgenaue Programmierung der Bahnsteuerung für die 3-Achsenfräsma­ schine erreichen, wodurch sich nicht nur enorme Vorteile bezüglich des Zeitaufwandes für die Herstellung von Zahnersatzteilen, sondern auch hinsichtlich der Präzi­ sion der Herstellung ergeben. Hierzu trägt auch die Mög­ lichkeit bei, die Drehzahl der Fräserspindel sowie den Vorschub einzuprogrammieren. Außerdem kann statt einer kontinuierlichen Erfassung der Positivkontur eine schritt­ weise Erfassung vorgenommen werden, wobei das für die Steuerung resultierende Polygonprofil mit einem zusätzli­ chen Rundungsprogramm der natürlichen Zahnform folgend abgerundet werden kann.

Claims (12)

1. Verfahren zur Herstellung von Zahnersatzteilen, be­ stehend aus folgenden Verfahrensschritten:
  • a) Herstellen eines Abdrucks von einem bearbeiteten Restgebiß;
  • b) Herstellen eines Positivs von diesem Abdruck;
  • c) Auftragen einer Schicht aus Wachs oder anderen Materialien auf die Positivzähne;
  • d) Ermitteln der Bißrichtung bzw. Protheseneinschub­ richtung und Bearbeiten der Passungsmodellation parallel dazu auf die gewünschte Form;,
  • e) Herstellen von Primärteilen von diesen Modella­ tionen;
  • f) Nachbearbeiten der auf dem Positiv befestigten Primärteile parallel zur Protheseneinschubrich­ tung; und
  • g) Herstellen der Sekundärteile;
dadurch gekennzeichnet,
daß vor dem Verfahrensschritt c) die Raumkoordinaten der Positivkontur, bezogen auf ein festgelegtes Koor­ dinatensystem reproduzierbar ermittelt werden; daß beim Verfahrensschritt d) die aufgetragene Schicht auf eine notwendige Wandstärke unter Berück­ sichtigung der ermittelten Raumkoordinaten bearbei­ tet wird; und
daß beim Verfahrensschritt f) eine Herstellung der Primärteile in gewünschter Wandstärke durch Nachbe­ arbeitung unter Berücksichtigung der Raumkoordinaten vorgenommen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Raumkoordinaten durch Erfassen der parallelen Einschubrichtung (x- und y-Koordinaten) und deren variierender Ebene (z-Koordinate) der Positivkontur aufgenommen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme der Raumkoordinaten sektorweise vor­ genommen wird.
4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Raumkoordinaten der Positivkontur mit einer mechanischen Abtasteinrichtung ermittelt werden, indem das Positiv auf einem 3-Achsen-Koordinatentisch befestigt und mit diesem an die ortsfeste Abtastein­ richtung bewegt wird.
5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für die Ermittlung der Raumkoordinaten die Ab­ tasteinrichtung in die Werkzeugaufnahme einer 3- Achsen-Fräsmaschine mit Orientierung in Richtung der Fräserachse eingespannt wird, und daß das in einer maschinenfesten Werkstückaufnahme des Koordinaten­ tischs befestigte Positiv durch koordinatenweise Be­ wegung an die Abtasteinrichtung heranbewegt wird.
6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungsvorgänge durch eine programmge­ steuerte Fräsmaschine mit einem Datenspeicher vorge­ nommen werden, in den die ermittelten Raumkoordinaten zur vollautomatischen Bearbeitungssteuerung einge­ geben werden.
7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
eine 3-Achsen-Fräsmaschine (16) mit einer Werkzeugaufnahme (18),
eine Abtasteinrichtung (20), die anstelle eines Fräs­ werkzeugs in der Werkzeugaufnahme (18) der Fräsma­ schine (16) befestigbar ist; und durch
eine für die Fräsmaschine (16) vorgesehene 3- Achsen-Bahnsteuereinrichtung, die mit den über die Abtasteinrichtung (20) ermittelten Raumkoordinaten eines Positivs zur Durchführung eines vollautomati­ schen Fräsvorgangs programmierbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtasteinrichtung (20) aus einem mechanischen Abtaster besteht, der bei Berührung mit der abzuta­ stenden Kontur des Positivs (22) infolge Verformung ein akustisches und/oder ein optisches Signal auslöst.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, gekennzeichnet durch einen mechanischen Abtaster, bestehend aus einem elastischen Taststift (34) mit einem gerundet ausge­ bildeten Abtastende (76), einem Taststifthalter (32, 36, 38, 40), an dem der Taststift (34) mit seinem anderen Ende (74) befestigt ist und im Befestigungsbereich mit einem elektrischen Kontakt in Verbindung steht, und aus einem elektrischen Kontaktelement (88), das den Taststift (34) von dessen Abtastende (76) und von dessen Außenfläche beabstandet umgibt, wobei der Taststift (34) wenigstens im Bereich zwischen seiner Befestigung (78) und dem Kontaktelement (88) elek­ trisch leitend ausgebildet ist und bei Berührung des Kontaktelements (88) ein Signal (70, 72) auslöst.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Abtastende (76) des Taststifts (34) sphärisch ausgebildet ist, wobei der Radius des sphärischen Ab­ tastendes (76) größer als der Radius des Taststifts (34) ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Taststifthalter (32) aus zwei miteinander verbundenen Gehäuseteilen (36, 38; 40) besteht, wobei das erste Gehäuseteil (36, 38) einen hohlen in die Werkzeugaufnahme (18) der Fräsmaschine (16) einsetz­ baren Schaftabschnitt besitzt, in dem der Taststift (34) befestigt ist, und wobei an dem zweiten Gehäuse­ teil (40) das elektrische Kontaktelement (88) als Kontaktring vorgesehen ist.
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