DE3444034A1 - Verfahren und vorrichtung zum ersatz verlorener zahnsubstanz - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum ersatz verlorener zahnsubstanzInfo
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Description
LEINWEBER
^ PATENTANWÄLTE
european patent attorneys
Dipl.-Ing. H. Leinweber (1930-76)
Dipl.-Ing. Heinz Zimmermann Dipl.-Ing. A. Gf. v. Wengersl Dipl.-Phys. Dr. Jürgen Ki
Rosental 7, D-8000 München 2 2. Aufgang (Kustermann-Passai
Telefon (089) 9 Telex 52 8191 lepatd Telegr.-Adr. Leinpat München
den 3. Dezember 1984
unserzeichen 13482 /AA/MA krkö
Knut Matts Greger Andersson, Fack 45, S-830 20 Fäker, Schweden
Karl Elis Morgan Andersson, Skoqsvägen 11, S-834 00 Brunflo,
Schweden
Verfahren und Vorrichtung zum Ersatz verlorener Zahnsubstanz
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Ersetzen verlorener Zahnsubstanz und insbesondere auf ein
Verfahren zur Bildung sogenannter Dauerprothesen (Dauerersatzteile),
d. h. falscher Zähne, die aus dem Mund
nicht entfernt werden können, ohne daß die Prothesen beschädigt oder zerstört werden« In der Umgangssprache
werden solche Zähne im Fall einzelner Zähne als Krone und im Fall einer Anzahl von jeweils angrenzenden Zähnen
als Brücken bezeichnet. Die Erfindung bezieht sich außerdem auf eine Vorrichtung zur Ausführung eines derartigen
Verfahrens.
Das gebräuchlichste Verfahren, das in der Zahnheilkunde
beim Ersetzen verlorener oder verfaulter Zahnsubstanz in einem einzelnen Zahn oder beim Ersetzen von Zähnen, die
aus einem beliebigen Grund verloren wurden, verwendet
wird, ist ein Verfahren, bei dem Ersatzsubstanz oder -material in einer Goldlegierung gegossen oder geformt
wird. In ersterem Fall wird die verlorene Zahnsubstanz durch eine Goldeinlage ersetzt (geringere Verluste an
Zahnsubstanz), während in letzterem Fall der Ersatz in Form von Kronenprothesen geschieht, die verschiedene
Formgebung oder Gestaltung aufweisen können, wie z.B. Vollkronen oder Teilkronen. Vollkronen könnnen vollständig
aus Metall hergestellt sein. Wie der Name besagt, ersetzen die Teilkronen lediglich einen Teil der Kronen
der Zähne. Voll kronen und auch Teilkronen sind so ausgeführt, daß sie die restlichen Teile der Zahnkrone oder
Zahnkronen umfassen. Isolierte oder einzelne Goldfüllungen und einzelne Kronenprothesen und auch Brückenprothesen
werden Dauerbefestigungen oder -ersatzteile genannt, da sie normalerweise an die Zähne gekittet oder geklebt
werden und nicht entfernt werden können, ohne daß sie zerbrochen werden.
Bevor ein Zahn mit Gold gefüllt oder mit einer Kronenprothese versehen werden kann, muß er zunächst geformt und
vorbereitet werden. Die vorhandenen Richtlinien und Regeln, die die damit verbundene Vorbereitungsarbeit betreffen,
sind den Fachleuten wohl bekannt und gehören nicht zur Erfindung. Daher wird auf sie hier nicht im
einzelnen eingegangen. Wenn dentale Goldarbeit gegossen oder geformt wird, wird zunächst ein Wachsmodell der zu
reparierenden Zähne geformt, das dann in eine Form eingebettet wird, wobei das Wachs anschließend durch eine
Goldlegierung ersetzt wird. Das Wachsmodell wird häufig durch das sogenannte indirekte Verfahren hergestellt,
was besagt, daß der gesamte oder größere Teil der damit verbundenen Dentalarbeit an einer Form, d. h. an einem
Abdruck des relevanten Teils der Mundhöhle ausgeführt
-s-
wird. Ein solches Modell, das als Vorbereitungsmodell
bezeichnet wird, reicht häufig selbst nicht aus, um an ihm dentale Goldarbeit auszuführen, sondern es muß auch
auf die eine oder andere Weise in eine korrekte Beziehung zu der Umgebung und den entsprechenden Teilen des
Gebisses gebracht werden. Daher wird normalerweise ein Arbeitsmodell hergestellt, das die Kopie der vorbereiteten
Zähne umfaßt.
Das eigentliche Gießverfahren, das heute verwendet wird, umfaßt eine Anzahl von Arbeitsschritten,
a) die Bildung einer Rinne im Wachs, durch die das Gießmetall gegossen werden kann, oder die Befestigung
einer Metallrinne am Wachsmodell;
b) die Einbettung des Wachsmodells zusammen mit der Rinne in einer hitzebeständigen Einbettmasse;
c) die Aufheizung der Einbettmasse zur Beseitigung
des Wachses und der Rinne,
d) die Ermöglichung des Füllens der vom Wachs befreiten
Form durch das geschmolzene Metall über Formmulden- bzw. -krater und -rinnen und
e) die Bearbeitung des verfestigten Metalls, z.B.
das Schleifen, Schmirgeln, Glätten und Polieren des Metalls und das Aufbringen von Oberflächenmaterial
auf die so bearbeiteten Oberflächen.
Aus Obigem wird klar, daß die mit dem Ersetzen verlorener Zahnsubstanz verbundene Arbeit äußerst kompliziert
ist. Es ist auch den Fachleuten bekannt, daß das Gießverfahren hohe Anforderungen an die Sachkenntnis und Genauigkeit
der Person stellt, die die Arbeit ausführt.
Die verschiedenen Arten gegossener Goldkonstruktionen
stellen verschiedene Anforderungen an die Härte und mechanische Festigkeit der verwendeten Goldlegierung. Wenn
es sich z.B. um eine Bukkalgoldfüllung handelt, d. h. um eine Füllung, die z.B. an der Außenseite der Zähne angebracht
wird, und die keiner Belastung oder lediglich einer geringfügigen Belastung unterliegt, dann kann vorteilhaft
mit einer weichen Legierung gegossen werden; eine Legierung, die zur Anfertigung einer Brücke, einer
Krone oder einer Füllung verwendet wird, die starkem Druck durch die Zähne ausgesetzt ist, muß viel härter
sein und eine größere mechanische Festigkeit aufweisen. Die Kaugewohnheiten und die Neigung des Patienten zu
Verschleiß sind zwei Faktoren, die die Wahl der Gießlegierung beeinflussen.
In den letzten Jahren hat die Verwendung von Hartgoldlegierungen fortlaufend zugenommen; die mechanischen und
elektrochemischen Eigenschaften dieser Legierungen werden durch die Beimengung von Metallen aus der Platinmetallgruppe
verbessert.
Unabhängig von der verwendeten Legierung beträgt der Goldgehalt normalerweise mindestens 70 %. In der letzten
Zeit sind jedoch Zweifel daran geäußert worden, ob Gold aus biologischen Aspekten als ein in dieser Hinsicht
akzeptables Material angesehen werden kann. Es ist auch herausgefunden worden, daß Kupfer, Palladium etc. abgelagert
werden, was zumindest auf lange Zeit zu Nebenwirkungen führen kann.
Y)QS weiteren ist Gold selbst ein sehr kostspieliges
Metall, und dies führt zusammen mit dem erforderlichen relativ komplizierten Gießverfahren dazu, daß die Gesamtkosten
für eine Einlage, einen Einsatz, eine Krone oder dergleichen äußerst hoch sind.
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Demzufolge ist aufgrund vieler Faktoren, z.B. wirtschaftlicher, technischer und biologischer Paktoren, das
starke Bedürfnis nach der Einführung einer völlig neuartigen Herstellungstechnik bezüglich der Herstellung von
Ersatzteilen für verlorene Zahnsubstanz aufgetreten, und daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
solches neuartiges Verfahren zu schaffen. Durch die Erfindung soll auch eine Vorrichtung zur Ausführung des
neuen Verfahrens geschaffen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet,
daß das Modell, das auf bekannteWeise den vorbereiteten
Zahn und die abnehmbare Hülse umfaßt, die auf dem vorbereiteten Zahn angebracht wird und die einen Prototyp
des sichtbaren Zahnersatzes bildet, in einer ersten Bearbeitungsphase ein Original bzw. Muster bildet, von
dem die äußere Form der Originalhülse durch mechanische Bearbeitung auf ein erstes Werkstück übertragen wird,
daß das Modell in einer zweiten Bearbeitungsphase ein Original zum Übertragen der Form des vorbereiteten Zahns
auf ein zweites Werkstück durch mechanische Bearbeitung bildet und daß die äußere Form des zweiten Werkstückes
durch mechanische Bearbeitung auf das Innere des ersten Werkstücks übertragen wird.
Die durch dieses Verfahren entstandenen Vorteile sind leicht einzusehen; obwohl das Material für den Ersatz
gießbar oder formbar sein kann, ist dies nicht notwendi-
gerweise der Fall. Das Element Titan, das beispielsweise für die Verwendung als Ersatzteilmaterial vorgeschlagen
wird, ist biologisch akzeptabel und erfüllt alle anderen Anforderungen, die an ein derartiges Ersatzteilmaterial
gestellt werden, z.B. Abriebfestigkeit. Bei den heutigen Preisen ist Titan viel billiger als Gold. Wie in Anspruch
2 vorgeschlagen wird, folgt auf die erste Bearbeitungsphase vorteilhaft ein Schritt, bei dem die exakte
Beziehung zwischen der äußeren und der inneren Formgebung bzw. Ausgestaltung des Zahnersatzes erhalten wird,
und dies wird beispielsweise dadurch erzielt, daß die äußere Form des Zahnersatzes in einem Halter befestigt
wird und anschließend die äußere Form des Zahnersatzes von dem Rest des Werkstücks getrennt wird. Diese festgelegte
Position wird dann ausgenutzt, indem nach Beendigung der zweiten Arbeits- bzw. Bearbeitungsphase das
Innere des ersten Werkstücks bearbeitet werden kann.
In der einfachsten Form kann das erfindungsgemäße Verfahren
mittels einer herkömmlichen Schablonen-Fräsmaschine und einer elektroerosiven Maschine ausgeführt werden.
Wie die Fachleute verstehen werden, können für diesen Zweck spezielle Bearbeitungsmaschinen konstruiert
werden, deren Funktionen den Funktionen der obigen Maschinenarten entsprechen.
Die Festlegung der Werkstückpositionen, die es ermöglicht, daß das Endprodukt eine präzise passende Form
erhält, kann durch bekannte Elektrodenhalter, z.B. Halter der als System 3R bezeichneten Art ausgeführt
werden.
-Sl-
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind durch den Anspruch 7 und die Unteransprüche gegeben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben, wobei weitere erfindungswesentliche
Merkmale in Verbindung mit der Zeichnung erläutert werden und das Verfahren Schritt für
Schritt erläutert wird.
In der Zeichnung zeigen:
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Fig. 1 ein Modell eines Restzahns und Fig. 2 bis 7 Erläuterungen des erfindungsgemäßen Verfahrens
und der erfindungsgemäßen Vorrichtung. 15
In Fig. 1 ist ein Modell eines Restzahns 10 veranschaulicht, den der Zahnarzt bearbeitet hat und der eine
Verankerung für einen Zahnersatz, d. h. einen falschen oder Kunstzahn bilden soll. Das Modell wird von einem
herkömmlichen Abdruck hergestellt, der von dem Mund eines Patienten gemacht worden ist, und es wird normalerweise
von einem Zahntechniker angefertigt. Das Modell kann aus Gips, Kunststoff oder einem anderen Material
hergestellt sein, und die Bearbeitung erfolgt so, daß der Restzahn über die Oberfläche eines Halters 11 vorsteht.
Auf ähnliche Weise wird ein hülsenartiges Teil hergestellt, das geeignet aus Kunststoffmaterial besteht
und über dem Restzahn angebracht wird. Diese beiden Bearbeitungsschritte stimmen mit Bearbeitungsschritten
der in der Einleitung erwähnten bekannten Technik überein .
Das erfindungsgemäße Verfahren und eine bevorzugte Vorrichtung
zur Ausführung des Verfahrens sind in den Fig. 2 bis 7 schema tisch erläutert und werden im folgenden
unter Bezugnahme auf diese Figuren beschrieben. 05
In Fig. 2 ist mit dem Bezugszeichen 13 der Arbeitskopf eines mechanischen Werkzeugs, beispielsweise einer herkömmlichen
Schablonen-Fräsmaschine bezeichnet, die ein Bearbeitungswerkzeug 14 und einen Nachfolger 15 aufweist.
Es wird angenommen, daß die Funktion und die Arbeitsweise einer Schablonen-Fräsmaschine bekannt sind,
und daher werden diese nicht im einzelnen beschrieben. Das fertig bearbeitete Modell 10, 11, 12 eines Zahns (in
Fig. 1 gezeigt) wird auf einer horizontalen Auflageplatte 16 angeordnet, die sich in vertikaler Richtung unterhalb
des Nachfolgers 15 befindet und mit einer Einrichtung zur Festlegung der Position des Zahnmodells auf ihr
versehen ist. Das Modell 10, 11, 12 wird in einer Position auf der Auflageplatte 16 so befestigt, daß keine
Hinterschneidung während der mechanischen Bearbeitung des Modells auftritt, die nachfolgend beschrieben wird.
In einer Position etwa in vertikaler Richtung unterhalb des drehbaren Werkzeugs 14 ist ein geeignetes homogenes
Werkstück 17 befestigt, das vorzugsweise aus Titan oder einer Titanlegierung oder einem anderen geeigneten, vorzugsweise
nicht gießbaren Material besteht. Das Werkstück 17 kann anfangs eine beliebige Form aufweisen, es
ist jedoch wichtig, daß die Abmessungen des Werkstücks 17 größer als die Abmessungen des Modells 10, 11, 12
sind. Im erläuterten Ausführungsbeispiel ist am oberen freien Ende des Werkstücks 17 eine Bohrung 18 angeordnet,
die zur Aufnahme von Kühlflüssigkeit während des BearbeitungsVorgangs dient.
Das Werkstück 17 ist entfernbar in einer Position in einem Halter 19 befestigt, bei dem es sich z.B. um einen
Elektrodenhalter von dem Typ handeln kann, der unter dem Namen System 3RR verkauft wird. Der Halter 19 ist am
Tisch 16 abnehmbar befestigt. Der obere Teil 12" des Werkstücks wird jetzt mechanisch bearbeitet und in eine
Form gebracht, die genau dem äußeren Umriß bzw. der Kontur der Hülse oder Ummantelung 12 entspricht, die in
den Fig. 1 und 2 gezeigt sind. Diese äußeren Konturen sind in Fig. 2 voll ausgezogen gezeigt, und das Modell
10, 11, 12 kann jetzt als Original bzw. Bezugsmuster dienen.
Nach Beendigung dieses BearbeitungsVorgangs wird der
Halter 19 und das Werkstück 17 als Einheit vom Tisch entfernt. Die eingestellte Position des Werkstücks 17
wird während dieses Bearbeitungsvorgengs beibehalten.
Die nächste Phase des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
in Fig. 3 veranschaulicht. In dieser Phase werden der Halter 19 und das mechanisch bearbeitete Werkstück 17,
das in Fig. 2 erläutert ist, als vollständige bzw. integrale Einheit von einer vorhergehenden Bearbeitungsphase
zu einer herkömmlichen elektrischen Lichtbogenmaschine 20 überführt, die senkrecht in Richtung des Pfeils A auf
herkömmliche Weise arbeitet. Das mechanisch bearbeitete Werkstück 17, das aus Titan hergestellt ist, wird beispielsweise
zu einer Platte 21 weisend angeordnet. Die Platte 21 ist vorzugsweise aus Messing hergestellt und
hat eine vorbestimmte Dicke. Bie ist abnehmbar an der
nicht gezeigten Auflageplatte der elektrischen Lichtbogenmaschine befestigt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die Platte 21 mit einem Durchgangsloch 22 mit geeig-
netem Durchmesser versehen, durch das eine Kühlflüssigkeit
während des Bearbeitungsvorgangs durchgeführt werden kann. Der Arbeitsbereich der elektrischen Lichtbogenraaschine
20 in der vertikalen Richtung ist durch eine auf der Maschine angeordnete Halt- oder Anschlageinrichtung
vorbestimmt. Die Arbeitstiefe in der Platte 21 ist durch die Form oder Konfiguration 12' bestimmt. Auf
diese Weise bildet die Messingplatte 21 elektrisch den positiven Pol, während das Werkstück 17 als Elektrode
dient und somit den negativen Pol bildet. Derartige elektrische Lichtbogenarbeitsverfahren sind wohlbekannt
und es wird daher keine weitere Erläuterung benötigt. Demzufolge bearbeitet das freie Ende des Werkstücks 17
die Platte 21 auf bekannte Weise, so daß die Platte anschließend eine innere Formgebung erhält, die exakt
der Formgebung bzw. Gestalt des freien Endes 12' des
Werkstücks 17 entspricht, d. h. der Formgebung oder den Konturen des sichtbaren Teils des Ersatzteils, das hergestellt
werden soll. Der Zweck dieser Arbeitsphase besteht darin, die Beziehung zwischen der inneren und
äußeren Formgebung bzw. Gestalt des Zahnersatzes präzise zu bestimmen.
in Fig. 4 ist gezeigt, daß das Werkstück 17 auf bekannte
Weise von seiner Basis abgetrennt wurde, so daß ein Werkstück 17" gebildet wird, das noch mit der Platte
21 zusammenwirkt und nicht aus der Position verrückt worden ist, die es während der Arbeits- bzw. Bearbeitungsphase
der Fig. 3 eingenommen hat.
In der nächsten Bearbeitungsphase, die in Fig. 5 schematisch veranschaulicht ist, wird ein Bearbeitungswerkzeug
13' verwendet, das vorzugsweise von derselben Art wie
-M-
das in Fig. 2 veranschaulichte Bearbeitungswerkzeug und
somit eine Schablonen-Präsmaschine ist, und der bewegbare Arbeitskopf trägt ein Fräswerkzeug 14' und einen
Nachfolger 15.
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Ein Elektrodenhalter 19' der in Fig. 5 dargestellten Art
ist abnehmbar mit einem Werkstück 23 verbunden, an dem die Arbeit ausgeführt werden soll. Dieses Werkstück kann
aus jedem beliebigen Material hergestellt sein. Kohlenstoff ist ein solches Material, das alle Anforderungen
in dieser Hinsicht zufriedenstellend erfüllt. Wie bei der in Fig. 2 veranschaulichten Anordnung sind der Elektrodenhalter
19' und sein Werkstück 23 in vertikaler Richtung unterhalb des Fräswerkzeugs 14' auf einer Auflageplatte
16' angeordnet. Das Modell 10, 11 ist in vertikaler Richtung unterhalb des Nachfolgers 15' angeordnet,
obwohl in diesem Fall die Hülse 12 entfernt ist. Das Modell 10, 11 dient auch hier als Original bzw. Muster.
Das Werkstück 23 wird mechanisch bearbeitet, um mittels des Nachfolgers 15' ein exaktes Abbild 10' des Restzahns
10 des Modells zu erhalten. Die Elektrode 19" und das nach dem Abbild 10' geformte Werkstück 23,werden
dann in der Form einer Einheit in der nachfolgenden Phase (Fig. 6) zu einer elektrischen Lichtbogenmaschine
bewegt, die vorzugsweise von der unter Bezug auf Fig. 3 beschriebenen Art ist. Die Messingplatte 21 mit dem
vorher bearbeiteten Werkstück 17' ist fest auf der nicht gezeigten Auflageplatte der elektrischen Lichtbogenmaschine
20 unterhalb des Arbeitskopfes positioniert. In diesem Fall dient das Werkstück 23 als Elektrode und
somit als negativer Pol, während die Platte 21 als positiver Pol ähnlich dem unter Bezug auf Fig. 3 beschriebenen
dient. Das Werkstück 23 wird abgesenkt und bearbei-
tet das Werkstück 17' von oben bis zu einer vorgegebenen
Tiefe entsprechend der Arbeitstiefe, die in der in Fig. 3 veranschaulichten Bearbeitungsphase verwendet wurde.
Nach Beendigung dieser Bearbeitungsphase hat das Innere des Werkstücks 17', das vorzugsweise aus Titan oder
einer Titanlegierung hergestellt ist, eine Form erhalten, die exakt der Form des Restzahns 10 entspricht. Als
Ergebnis der oben erwähnten positionsmäßigen Festlegung wird eine präzise und gewünschte Positionsbeziehung zwisehen
der äußeren und inneren Gestalt des Zahnersatzes erhalten.
Als Ergebnis der oben beschriebenen mechanischen Bearbeitungsvorgänge
hat das Werkstück 17' eine äußere Form und eine innere hülsen- bzw. mantelartige Erscheinung
erhalten, so daß ein künstlicher Zahnersatz geschaffen wird, der bezüglich der Form völlig einwandfrei ist.
Anschließend an eine nach Wahl erfolgende glatte Endbearbeitung des Kunstzahns verbleibt lediglich, daß der Zahn
mit einer geeigneten Oberflächenschicht versehen wird. Es hat sich herausgestellt, daß ein auf die oben beschriebene
Weise hergestellter Kunstzahn in den Mund eines Patienten eingefügt werden kann, ohne daß irgendwelche
Korrekturen an dem Zahn, gleich welcher Art, benötigt v/erden. Dies ist dadurch ermöglicht worden, daß
anfänglich die Position des Werkstücks 17 in der in Fig.
veranschaulichten Bearbeitungsphase (gebildet durch die äußeren Konturen der Hülse) und der nachfolgenden unter
Bezug auf die Fig. 3 beschriebene Bearbeitungsphase, in der das Werkstück 17 fest auf der Platte 21 positioniert
wird, und bei der inneren Bearbeitung des Werkstücks entsprechend Fig. 6 unverrückbar festgelegt wird.
1? - 3444Ö34
Obwohl beim veranschaulichten Ausführungbeispiel bekannte Maschinenwerkzeuge verwendet werden, ist es selbstverständlich,
daß Spezialmaschinen und -werkzeuge mit denselben
oder äquivalenten Arbeitsfunktionen und Betriebsweisen speziell zu diesem Zweck konstruiert werden
können.
Somit fallen eine Anzahl von Modifikationen in den Bereich
der Erfindung in bezug auf die verwendeten Maschinen und die Art der verwendeten Elektroden (insbesondere
die Elektrode, die in der unter Bezug auf Fig. 6 beschriebene Bearbeitungsphase verwendet wird).
Selbstverständlich kann sich das als Original dienende Modell von dem Modell unterscheiden, das in Verbindung
mit dem dargestellten Ausführungsbeispiel beschrieben wurde. Zum Beispiel kann das Modell durch eine verfügbare
Datentechnik definiert sein,die im Speicher einer Kopiermaschine oder eines Parietographen (paritograph) eingebaut
ist, wobei diese Dateninformation dann als Muster
dient.
Claims (9)
1. Verfahren zum Ersetzen verlorener Zahnsubstanz, mit
einem Schritt, bei dem ein Modell aus geeignetem Material entsprechend einem Abdruck eines vorbereiteten
Zahns oder von vorbereiteten Zähnen, auf denen ein Zahnersatz oder Zahnersatzteile wieder angeordnet werden
einem Schritt, bei dem ein Modell aus geeignetem Material entsprechend einem Abdruck eines vorbereiteten
Zahns oder von vorbereiteten Zähnen, auf denen ein Zahnersatz oder Zahnersatzteile wieder angeordnet werden
sollen, und wahlweise von umgebenden Teilen des Gebisses hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet ,
daß das Modell, das auf bekannte Weise den vorbereiteten Zahn und die abnehmbare Hülse umfaßt, die über dem vorbereiteten
Zahn angeordnet wird und ein Abbild des
sichtbaren Zahnersatzes bildet, in einer ersten Bearbei-
tungsphase ein Original bildet, von dem die äußere Form der Orignalhülse durch einen mechanischen Bea rbe itungs Vorgang
auf ein erstes Werkstück übertragen wird, daß das Modell in einer zweiten Bearbeitungsphase ein Original
für die übertragung der Gestalt des vorbereiteten Zahns auf ein zweites Werkstück mittels mechanischer Bearbeitung
bildet und daß die äußere Formgebung des zweiten Werkstücks durch mechanische Bearbeitung auf das Innere
des ersten Werkstücks übertragen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf die erste Bearbeitungsphase
wahlweise ein Verfahrensschritt folgt, bei dem eine exakte Lagebeziehung zwischen der äußeren und der inneren
Formgestalt des Zahnersatzes erhalten wird (Fig. 3).
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e kennzeichnet, daß die äußere Formgestalt
des Zahnersatzes in einem Halter durch mechanische Bearbeitung festgelegt wird (Fig. 3) und daß anschließend
die äußere Form von dem Rest des Werkstücks getrennt
wird (Fig. 4).
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4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Werkstück
nach der zweiten Bearbeitungsphase in einer vorgegebenen Position festgelegt wird und daß anschließend die Bearbeitung
des Inneren des ersten Werkstücks beginnt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß eine Schablonen-Fräsmaschine
und eine elektrische Lichtbogenmaschine für die mechanische Bearbeitung verwendet werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß für das
Zahnersatzmaterial Titan oder ein gleichwertiger Werkstoff, vorzugsweise reines Metall, verwendet wird.
7. Vorrichtung zur Ausführung eines Verfahrens zum Ersetzen verlorener Zahnsubstanz, insbesondere nach einem der
Ansprüche 1 bis 6, mit einem Modell, das aus einem geeigneten Material hergestellt ist und den vorbereiteten
Zahn und die abnehmbare Hülse umfaßt, die über dem vorbereiteten Zahn angeordnet wird, und die ein Abbild
des sichtbaren Zahnersatzes darstellt, dadurch gekennzeichnet, daß eine Bearbeitungsmaschine
(13, 14, 15) angeordnet ist, die durch mechanische Bearbeitung die äußere Form des Modells auf ein
erstes Werkstück (17) überträgt, das in einer vorbestimmten Position befestigt ist (Fig. 2), daß die äußere
Form so angeordnet ist, daß sie anschließend an eine positionsmäßige Befestigung von dem restlichen Teil des
Werkstücks getrennt werden kann (Fig. 4), woraufhin dann eine Bearbeitungsmaschine (13', 14', 15") angeordnet
wird, die durch mechanische Bearbeitung den vorbereiteten Zahn des Modells auf ein zweites Werkstück (23) überträgt
und dann die äußere Form des zweiten Werkstücks im Inneren des ersten Werkstücks durch mechanische Bearbeitung
unter Zusammenwirkung zwischen dem ersten Werkstück und dem zweiten Werkstück reproduziert wird.
Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine Schablonen-Fräsmaschine
(13, 13') für die Übertragung der äußeren Form der Hülse
(12) auf das erste Werkstück (17) und des vorbereiteten Zahns (10) auf das zweite Werkstück (23) und durch eine
elektrische Lichtbogenmaschine (20) für die übertragung der äußeren Form des vorbereiteten Zahns (10) auf das
Innere des ersten Werkstücks (17).
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Werkstück (17)
Titan oder ein gleichwertiges Material enthält und daß das zweite Werkstück (23) Kohlenstoff enthält.
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