DE3444034A1 - Verfahren und vorrichtung zum ersatz verlorener zahnsubstanz - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum ersatz verlorener zahnsubstanz

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Description

LEINWEBER
^ PATENTANWÄLTE
european patent attorneys
Dipl.-Ing. H. Leinweber (1930-76) Dipl.-Ing. Heinz Zimmermann Dipl.-Ing. A. Gf. v. Wengersl Dipl.-Phys. Dr. Jürgen Ki
Rosental 7, D-8000 München 2 2. Aufgang (Kustermann-Passai Telefon (089) 9 Telex 52 8191 lepatd Telegr.-Adr. Leinpat München
den 3. Dezember 1984
unserzeichen 13482 /AA/MA krkö Knut Matts Greger Andersson, Fack 45, S-830 20 Fäker, Schweden
Karl Elis Morgan Andersson, Skoqsvägen 11, S-834 00 Brunflo,
Schweden
Verfahren und Vorrichtung zum Ersatz verlorener Zahnsubstanz
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Ersetzen verlorener Zahnsubstanz und insbesondere auf ein Verfahren zur Bildung sogenannter Dauerprothesen (Dauerersatzteile), d. h. falscher Zähne, die aus dem Mund nicht entfernt werden können, ohne daß die Prothesen beschädigt oder zerstört werden« In der Umgangssprache werden solche Zähne im Fall einzelner Zähne als Krone und im Fall einer Anzahl von jeweils angrenzenden Zähnen als Brücken bezeichnet. Die Erfindung bezieht sich außerdem auf eine Vorrichtung zur Ausführung eines derartigen Verfahrens.
Das gebräuchlichste Verfahren, das in der Zahnheilkunde beim Ersetzen verlorener oder verfaulter Zahnsubstanz in einem einzelnen Zahn oder beim Ersetzen von Zähnen, die aus einem beliebigen Grund verloren wurden, verwendet
wird, ist ein Verfahren, bei dem Ersatzsubstanz oder -material in einer Goldlegierung gegossen oder geformt wird. In ersterem Fall wird die verlorene Zahnsubstanz durch eine Goldeinlage ersetzt (geringere Verluste an Zahnsubstanz), während in letzterem Fall der Ersatz in Form von Kronenprothesen geschieht, die verschiedene Formgebung oder Gestaltung aufweisen können, wie z.B. Vollkronen oder Teilkronen. Vollkronen könnnen vollständig aus Metall hergestellt sein. Wie der Name besagt, ersetzen die Teilkronen lediglich einen Teil der Kronen der Zähne. Voll kronen und auch Teilkronen sind so ausgeführt, daß sie die restlichen Teile der Zahnkrone oder Zahnkronen umfassen. Isolierte oder einzelne Goldfüllungen und einzelne Kronenprothesen und auch Brückenprothesen werden Dauerbefestigungen oder -ersatzteile genannt, da sie normalerweise an die Zähne gekittet oder geklebt werden und nicht entfernt werden können, ohne daß sie zerbrochen werden.
Bevor ein Zahn mit Gold gefüllt oder mit einer Kronenprothese versehen werden kann, muß er zunächst geformt und vorbereitet werden. Die vorhandenen Richtlinien und Regeln, die die damit verbundene Vorbereitungsarbeit betreffen, sind den Fachleuten wohl bekannt und gehören nicht zur Erfindung. Daher wird auf sie hier nicht im einzelnen eingegangen. Wenn dentale Goldarbeit gegossen oder geformt wird, wird zunächst ein Wachsmodell der zu reparierenden Zähne geformt, das dann in eine Form eingebettet wird, wobei das Wachs anschließend durch eine Goldlegierung ersetzt wird. Das Wachsmodell wird häufig durch das sogenannte indirekte Verfahren hergestellt, was besagt, daß der gesamte oder größere Teil der damit verbundenen Dentalarbeit an einer Form, d. h. an einem Abdruck des relevanten Teils der Mundhöhle ausgeführt
-s-
wird. Ein solches Modell, das als Vorbereitungsmodell bezeichnet wird, reicht häufig selbst nicht aus, um an ihm dentale Goldarbeit auszuführen, sondern es muß auch auf die eine oder andere Weise in eine korrekte Beziehung zu der Umgebung und den entsprechenden Teilen des Gebisses gebracht werden. Daher wird normalerweise ein Arbeitsmodell hergestellt, das die Kopie der vorbereiteten Zähne umfaßt.
Das eigentliche Gießverfahren, das heute verwendet wird, umfaßt eine Anzahl von Arbeitsschritten,
a) die Bildung einer Rinne im Wachs, durch die das Gießmetall gegossen werden kann, oder die Befestigung einer Metallrinne am Wachsmodell;
b) die Einbettung des Wachsmodells zusammen mit der Rinne in einer hitzebeständigen Einbettmasse;
c) die Aufheizung der Einbettmasse zur Beseitigung
des Wachses und der Rinne,
d) die Ermöglichung des Füllens der vom Wachs befreiten Form durch das geschmolzene Metall über Formmulden- bzw. -krater und -rinnen und
e) die Bearbeitung des verfestigten Metalls, z.B. das Schleifen, Schmirgeln, Glätten und Polieren des Metalls und das Aufbringen von Oberflächenmaterial auf die so bearbeiteten Oberflächen.
Aus Obigem wird klar, daß die mit dem Ersetzen verlorener Zahnsubstanz verbundene Arbeit äußerst kompliziert ist. Es ist auch den Fachleuten bekannt, daß das Gießverfahren hohe Anforderungen an die Sachkenntnis und Genauigkeit der Person stellt, die die Arbeit ausführt.
Die verschiedenen Arten gegossener Goldkonstruktionen stellen verschiedene Anforderungen an die Härte und mechanische Festigkeit der verwendeten Goldlegierung. Wenn es sich z.B. um eine Bukkalgoldfüllung handelt, d. h. um eine Füllung, die z.B. an der Außenseite der Zähne angebracht wird, und die keiner Belastung oder lediglich einer geringfügigen Belastung unterliegt, dann kann vorteilhaft mit einer weichen Legierung gegossen werden; eine Legierung, die zur Anfertigung einer Brücke, einer Krone oder einer Füllung verwendet wird, die starkem Druck durch die Zähne ausgesetzt ist, muß viel härter sein und eine größere mechanische Festigkeit aufweisen. Die Kaugewohnheiten und die Neigung des Patienten zu Verschleiß sind zwei Faktoren, die die Wahl der Gießlegierung beeinflussen.
In den letzten Jahren hat die Verwendung von Hartgoldlegierungen fortlaufend zugenommen; die mechanischen und elektrochemischen Eigenschaften dieser Legierungen werden durch die Beimengung von Metallen aus der Platinmetallgruppe verbessert.
Unabhängig von der verwendeten Legierung beträgt der Goldgehalt normalerweise mindestens 70 %. In der letzten Zeit sind jedoch Zweifel daran geäußert worden, ob Gold aus biologischen Aspekten als ein in dieser Hinsicht akzeptables Material angesehen werden kann. Es ist auch herausgefunden worden, daß Kupfer, Palladium etc. abgelagert werden, was zumindest auf lange Zeit zu Nebenwirkungen führen kann.
Y)QS weiteren ist Gold selbst ein sehr kostspieliges
Metall, und dies führt zusammen mit dem erforderlichen relativ komplizierten Gießverfahren dazu, daß die Gesamtkosten für eine Einlage, einen Einsatz, eine Krone oder dergleichen äußerst hoch sind.
05
Demzufolge ist aufgrund vieler Faktoren, z.B. wirtschaftlicher, technischer und biologischer Paktoren, das starke Bedürfnis nach der Einführung einer völlig neuartigen Herstellungstechnik bezüglich der Herstellung von Ersatzteilen für verlorene Zahnsubstanz aufgetreten, und daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein solches neuartiges Verfahren zu schaffen. Durch die Erfindung soll auch eine Vorrichtung zur Ausführung des neuen Verfahrens geschaffen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß das Modell, das auf bekannteWeise den vorbereiteten Zahn und die abnehmbare Hülse umfaßt, die auf dem vorbereiteten Zahn angebracht wird und die einen Prototyp des sichtbaren Zahnersatzes bildet, in einer ersten Bearbeitungsphase ein Original bzw. Muster bildet, von dem die äußere Form der Originalhülse durch mechanische Bearbeitung auf ein erstes Werkstück übertragen wird, daß das Modell in einer zweiten Bearbeitungsphase ein Original zum Übertragen der Form des vorbereiteten Zahns auf ein zweites Werkstück durch mechanische Bearbeitung bildet und daß die äußere Form des zweiten Werkstückes durch mechanische Bearbeitung auf das Innere des ersten Werkstücks übertragen wird.
Die durch dieses Verfahren entstandenen Vorteile sind leicht einzusehen; obwohl das Material für den Ersatz gießbar oder formbar sein kann, ist dies nicht notwendi-
gerweise der Fall. Das Element Titan, das beispielsweise für die Verwendung als Ersatzteilmaterial vorgeschlagen wird, ist biologisch akzeptabel und erfüllt alle anderen Anforderungen, die an ein derartiges Ersatzteilmaterial gestellt werden, z.B. Abriebfestigkeit. Bei den heutigen Preisen ist Titan viel billiger als Gold. Wie in Anspruch 2 vorgeschlagen wird, folgt auf die erste Bearbeitungsphase vorteilhaft ein Schritt, bei dem die exakte Beziehung zwischen der äußeren und der inneren Formgebung bzw. Ausgestaltung des Zahnersatzes erhalten wird, und dies wird beispielsweise dadurch erzielt, daß die äußere Form des Zahnersatzes in einem Halter befestigt wird und anschließend die äußere Form des Zahnersatzes von dem Rest des Werkstücks getrennt wird. Diese festgelegte Position wird dann ausgenutzt, indem nach Beendigung der zweiten Arbeits- bzw. Bearbeitungsphase das Innere des ersten Werkstücks bearbeitet werden kann.
In der einfachsten Form kann das erfindungsgemäße Verfahren mittels einer herkömmlichen Schablonen-Fräsmaschine und einer elektroerosiven Maschine ausgeführt werden. Wie die Fachleute verstehen werden, können für diesen Zweck spezielle Bearbeitungsmaschinen konstruiert werden, deren Funktionen den Funktionen der obigen Maschinenarten entsprechen.
Die Festlegung der Werkstückpositionen, die es ermöglicht, daß das Endprodukt eine präzise passende Form erhält, kann durch bekannte Elektrodenhalter, z.B. Halter der als System 3R bezeichneten Art ausgeführt werden.
-Sl-
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind durch den Anspruch 7 und die Unteransprüche gegeben. Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben, wobei weitere erfindungswesentliche Merkmale in Verbindung mit der Zeichnung erläutert werden und das Verfahren Schritt für Schritt erläutert wird.
In der Zeichnung zeigen:
10
Fig. 1 ein Modell eines Restzahns und Fig. 2 bis 7 Erläuterungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung. 15
In Fig. 1 ist ein Modell eines Restzahns 10 veranschaulicht, den der Zahnarzt bearbeitet hat und der eine Verankerung für einen Zahnersatz, d. h. einen falschen oder Kunstzahn bilden soll. Das Modell wird von einem herkömmlichen Abdruck hergestellt, der von dem Mund eines Patienten gemacht worden ist, und es wird normalerweise von einem Zahntechniker angefertigt. Das Modell kann aus Gips, Kunststoff oder einem anderen Material hergestellt sein, und die Bearbeitung erfolgt so, daß der Restzahn über die Oberfläche eines Halters 11 vorsteht. Auf ähnliche Weise wird ein hülsenartiges Teil hergestellt, das geeignet aus Kunststoffmaterial besteht und über dem Restzahn angebracht wird. Diese beiden Bearbeitungsschritte stimmen mit Bearbeitungsschritten der in der Einleitung erwähnten bekannten Technik überein .
Das erfindungsgemäße Verfahren und eine bevorzugte Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens sind in den Fig. 2 bis 7 schema tisch erläutert und werden im folgenden unter Bezugnahme auf diese Figuren beschrieben. 05
In Fig. 2 ist mit dem Bezugszeichen 13 der Arbeitskopf eines mechanischen Werkzeugs, beispielsweise einer herkömmlichen Schablonen-Fräsmaschine bezeichnet, die ein Bearbeitungswerkzeug 14 und einen Nachfolger 15 aufweist. Es wird angenommen, daß die Funktion und die Arbeitsweise einer Schablonen-Fräsmaschine bekannt sind, und daher werden diese nicht im einzelnen beschrieben. Das fertig bearbeitete Modell 10, 11, 12 eines Zahns (in Fig. 1 gezeigt) wird auf einer horizontalen Auflageplatte 16 angeordnet, die sich in vertikaler Richtung unterhalb des Nachfolgers 15 befindet und mit einer Einrichtung zur Festlegung der Position des Zahnmodells auf ihr versehen ist. Das Modell 10, 11, 12 wird in einer Position auf der Auflageplatte 16 so befestigt, daß keine Hinterschneidung während der mechanischen Bearbeitung des Modells auftritt, die nachfolgend beschrieben wird. In einer Position etwa in vertikaler Richtung unterhalb des drehbaren Werkzeugs 14 ist ein geeignetes homogenes Werkstück 17 befestigt, das vorzugsweise aus Titan oder einer Titanlegierung oder einem anderen geeigneten, vorzugsweise nicht gießbaren Material besteht. Das Werkstück 17 kann anfangs eine beliebige Form aufweisen, es ist jedoch wichtig, daß die Abmessungen des Werkstücks 17 größer als die Abmessungen des Modells 10, 11, 12 sind. Im erläuterten Ausführungsbeispiel ist am oberen freien Ende des Werkstücks 17 eine Bohrung 18 angeordnet, die zur Aufnahme von Kühlflüssigkeit während des BearbeitungsVorgangs dient.
Das Werkstück 17 ist entfernbar in einer Position in einem Halter 19 befestigt, bei dem es sich z.B. um einen Elektrodenhalter von dem Typ handeln kann, der unter dem Namen System 3RR verkauft wird. Der Halter 19 ist am Tisch 16 abnehmbar befestigt. Der obere Teil 12" des Werkstücks wird jetzt mechanisch bearbeitet und in eine Form gebracht, die genau dem äußeren Umriß bzw. der Kontur der Hülse oder Ummantelung 12 entspricht, die in den Fig. 1 und 2 gezeigt sind. Diese äußeren Konturen sind in Fig. 2 voll ausgezogen gezeigt, und das Modell 10, 11, 12 kann jetzt als Original bzw. Bezugsmuster dienen.
Nach Beendigung dieses BearbeitungsVorgangs wird der Halter 19 und das Werkstück 17 als Einheit vom Tisch entfernt. Die eingestellte Position des Werkstücks 17 wird während dieses Bearbeitungsvorgengs beibehalten.
Die nächste Phase des erfindungsgemäßen Verfahrens ist in Fig. 3 veranschaulicht. In dieser Phase werden der Halter 19 und das mechanisch bearbeitete Werkstück 17, das in Fig. 2 erläutert ist, als vollständige bzw. integrale Einheit von einer vorhergehenden Bearbeitungsphase zu einer herkömmlichen elektrischen Lichtbogenmaschine 20 überführt, die senkrecht in Richtung des Pfeils A auf herkömmliche Weise arbeitet. Das mechanisch bearbeitete Werkstück 17, das aus Titan hergestellt ist, wird beispielsweise zu einer Platte 21 weisend angeordnet. Die Platte 21 ist vorzugsweise aus Messing hergestellt und hat eine vorbestimmte Dicke. Bie ist abnehmbar an der nicht gezeigten Auflageplatte der elektrischen Lichtbogenmaschine befestigt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Platte 21 mit einem Durchgangsloch 22 mit geeig-
netem Durchmesser versehen, durch das eine Kühlflüssigkeit während des Bearbeitungsvorgangs durchgeführt werden kann. Der Arbeitsbereich der elektrischen Lichtbogenraaschine 20 in der vertikalen Richtung ist durch eine auf der Maschine angeordnete Halt- oder Anschlageinrichtung vorbestimmt. Die Arbeitstiefe in der Platte 21 ist durch die Form oder Konfiguration 12' bestimmt. Auf diese Weise bildet die Messingplatte 21 elektrisch den positiven Pol, während das Werkstück 17 als Elektrode dient und somit den negativen Pol bildet. Derartige elektrische Lichtbogenarbeitsverfahren sind wohlbekannt und es wird daher keine weitere Erläuterung benötigt. Demzufolge bearbeitet das freie Ende des Werkstücks 17 die Platte 21 auf bekannte Weise, so daß die Platte anschließend eine innere Formgebung erhält, die exakt der Formgebung bzw. Gestalt des freien Endes 12' des Werkstücks 17 entspricht, d. h. der Formgebung oder den Konturen des sichtbaren Teils des Ersatzteils, das hergestellt werden soll. Der Zweck dieser Arbeitsphase besteht darin, die Beziehung zwischen der inneren und äußeren Formgebung bzw. Gestalt des Zahnersatzes präzise zu bestimmen.
in Fig. 4 ist gezeigt, daß das Werkstück 17 auf bekannte Weise von seiner Basis abgetrennt wurde, so daß ein Werkstück 17" gebildet wird, das noch mit der Platte 21 zusammenwirkt und nicht aus der Position verrückt worden ist, die es während der Arbeits- bzw. Bearbeitungsphase der Fig. 3 eingenommen hat.
In der nächsten Bearbeitungsphase, die in Fig. 5 schematisch veranschaulicht ist, wird ein Bearbeitungswerkzeug 13' verwendet, das vorzugsweise von derselben Art wie
-M-
das in Fig. 2 veranschaulichte Bearbeitungswerkzeug und somit eine Schablonen-Präsmaschine ist, und der bewegbare Arbeitskopf trägt ein Fräswerkzeug 14' und einen Nachfolger 15.
05
Ein Elektrodenhalter 19' der in Fig. 5 dargestellten Art ist abnehmbar mit einem Werkstück 23 verbunden, an dem die Arbeit ausgeführt werden soll. Dieses Werkstück kann aus jedem beliebigen Material hergestellt sein. Kohlenstoff ist ein solches Material, das alle Anforderungen in dieser Hinsicht zufriedenstellend erfüllt. Wie bei der in Fig. 2 veranschaulichten Anordnung sind der Elektrodenhalter 19' und sein Werkstück 23 in vertikaler Richtung unterhalb des Fräswerkzeugs 14' auf einer Auflageplatte 16' angeordnet. Das Modell 10, 11 ist in vertikaler Richtung unterhalb des Nachfolgers 15' angeordnet, obwohl in diesem Fall die Hülse 12 entfernt ist. Das Modell 10, 11 dient auch hier als Original bzw. Muster.
Das Werkstück 23 wird mechanisch bearbeitet, um mittels des Nachfolgers 15' ein exaktes Abbild 10' des Restzahns 10 des Modells zu erhalten. Die Elektrode 19" und das nach dem Abbild 10' geformte Werkstück 23,werden dann in der Form einer Einheit in der nachfolgenden Phase (Fig. 6) zu einer elektrischen Lichtbogenmaschine bewegt, die vorzugsweise von der unter Bezug auf Fig. 3 beschriebenen Art ist. Die Messingplatte 21 mit dem vorher bearbeiteten Werkstück 17' ist fest auf der nicht gezeigten Auflageplatte der elektrischen Lichtbogenmaschine 20 unterhalb des Arbeitskopfes positioniert. In diesem Fall dient das Werkstück 23 als Elektrode und somit als negativer Pol, während die Platte 21 als positiver Pol ähnlich dem unter Bezug auf Fig. 3 beschriebenen dient. Das Werkstück 23 wird abgesenkt und bearbei-
tet das Werkstück 17' von oben bis zu einer vorgegebenen Tiefe entsprechend der Arbeitstiefe, die in der in Fig. 3 veranschaulichten Bearbeitungsphase verwendet wurde. Nach Beendigung dieser Bearbeitungsphase hat das Innere des Werkstücks 17', das vorzugsweise aus Titan oder einer Titanlegierung hergestellt ist, eine Form erhalten, die exakt der Form des Restzahns 10 entspricht. Als Ergebnis der oben erwähnten positionsmäßigen Festlegung wird eine präzise und gewünschte Positionsbeziehung zwisehen der äußeren und inneren Gestalt des Zahnersatzes erhalten.
Als Ergebnis der oben beschriebenen mechanischen Bearbeitungsvorgänge hat das Werkstück 17' eine äußere Form und eine innere hülsen- bzw. mantelartige Erscheinung erhalten, so daß ein künstlicher Zahnersatz geschaffen wird, der bezüglich der Form völlig einwandfrei ist.
Anschließend an eine nach Wahl erfolgende glatte Endbearbeitung des Kunstzahns verbleibt lediglich, daß der Zahn mit einer geeigneten Oberflächenschicht versehen wird. Es hat sich herausgestellt, daß ein auf die oben beschriebene Weise hergestellter Kunstzahn in den Mund eines Patienten eingefügt werden kann, ohne daß irgendwelche Korrekturen an dem Zahn, gleich welcher Art, benötigt v/erden. Dies ist dadurch ermöglicht worden, daß anfänglich die Position des Werkstücks 17 in der in Fig.
veranschaulichten Bearbeitungsphase (gebildet durch die äußeren Konturen der Hülse) und der nachfolgenden unter Bezug auf die Fig. 3 beschriebene Bearbeitungsphase, in der das Werkstück 17 fest auf der Platte 21 positioniert wird, und bei der inneren Bearbeitung des Werkstücks entsprechend Fig. 6 unverrückbar festgelegt wird.
1? - 3444Ö34
Obwohl beim veranschaulichten Ausführungbeispiel bekannte Maschinenwerkzeuge verwendet werden, ist es selbstverständlich, daß Spezialmaschinen und -werkzeuge mit denselben oder äquivalenten Arbeitsfunktionen und Betriebsweisen speziell zu diesem Zweck konstruiert werden können.
Somit fallen eine Anzahl von Modifikationen in den Bereich der Erfindung in bezug auf die verwendeten Maschinen und die Art der verwendeten Elektroden (insbesondere die Elektrode, die in der unter Bezug auf Fig. 6 beschriebene Bearbeitungsphase verwendet wird).
Selbstverständlich kann sich das als Original dienende Modell von dem Modell unterscheiden, das in Verbindung mit dem dargestellten Ausführungsbeispiel beschrieben wurde. Zum Beispiel kann das Modell durch eine verfügbare Datentechnik definiert sein,die im Speicher einer Kopiermaschine oder eines Parietographen (paritograph) eingebaut ist, wobei diese Dateninformation dann als Muster dient.

Claims (9)

Ansprüche
1. Verfahren zum Ersetzen verlorener Zahnsubstanz, mit
einem Schritt, bei dem ein Modell aus geeignetem Material entsprechend einem Abdruck eines vorbereiteten
Zahns oder von vorbereiteten Zähnen, auf denen ein Zahnersatz oder Zahnersatzteile wieder angeordnet werden
sollen, und wahlweise von umgebenden Teilen des Gebisses hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet , daß das Modell, das auf bekannte Weise den vorbereiteten Zahn und die abnehmbare Hülse umfaßt, die über dem vorbereiteten Zahn angeordnet wird und ein Abbild des
sichtbaren Zahnersatzes bildet, in einer ersten Bearbei-
tungsphase ein Original bildet, von dem die äußere Form der Orignalhülse durch einen mechanischen Bea rbe itungs Vorgang auf ein erstes Werkstück übertragen wird, daß das Modell in einer zweiten Bearbeitungsphase ein Original für die übertragung der Gestalt des vorbereiteten Zahns auf ein zweites Werkstück mittels mechanischer Bearbeitung bildet und daß die äußere Formgebung des zweiten Werkstücks durch mechanische Bearbeitung auf das Innere des ersten Werkstücks übertragen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf die erste Bearbeitungsphase wahlweise ein Verfahrensschritt folgt, bei dem eine exakte Lagebeziehung zwischen der äußeren und der inneren Formgestalt des Zahnersatzes erhalten wird (Fig. 3).
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e kennzeichnet, daß die äußere Formgestalt des Zahnersatzes in einem Halter durch mechanische Bearbeitung festgelegt wird (Fig. 3) und daß anschließend die äußere Form von dem Rest des Werkstücks getrennt
wird (Fig. 4).
25
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Werkstück nach der zweiten Bearbeitungsphase in einer vorgegebenen Position festgelegt wird und daß anschließend die Bearbeitung des Inneren des ersten Werkstücks beginnt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß eine Schablonen-Fräsmaschine und eine elektrische Lichtbogenmaschine für die mechanische Bearbeitung verwendet werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß für das Zahnersatzmaterial Titan oder ein gleichwertiger Werkstoff, vorzugsweise reines Metall, verwendet wird.
7. Vorrichtung zur Ausführung eines Verfahrens zum Ersetzen verlorener Zahnsubstanz, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 6, mit einem Modell, das aus einem geeigneten Material hergestellt ist und den vorbereiteten Zahn und die abnehmbare Hülse umfaßt, die über dem vorbereiteten Zahn angeordnet wird, und die ein Abbild des sichtbaren Zahnersatzes darstellt, dadurch gekennzeichnet, daß eine Bearbeitungsmaschine (13, 14, 15) angeordnet ist, die durch mechanische Bearbeitung die äußere Form des Modells auf ein erstes Werkstück (17) überträgt, das in einer vorbestimmten Position befestigt ist (Fig. 2), daß die äußere Form so angeordnet ist, daß sie anschließend an eine positionsmäßige Befestigung von dem restlichen Teil des Werkstücks getrennt werden kann (Fig. 4), woraufhin dann eine Bearbeitungsmaschine (13', 14', 15") angeordnet wird, die durch mechanische Bearbeitung den vorbereiteten Zahn des Modells auf ein zweites Werkstück (23) überträgt und dann die äußere Form des zweiten Werkstücks im Inneren des ersten Werkstücks durch mechanische Bearbeitung unter Zusammenwirkung zwischen dem ersten Werkstück und dem zweiten Werkstück reproduziert wird.
Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine Schablonen-Fräsmaschine (13, 13') für die Übertragung der äußeren Form der Hülse (12) auf das erste Werkstück (17) und des vorbereiteten Zahns (10) auf das zweite Werkstück (23) und durch eine elektrische Lichtbogenmaschine (20) für die übertragung der äußeren Form des vorbereiteten Zahns (10) auf das Innere des ersten Werkstücks (17).
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Werkstück (17) Titan oder ein gleichwertiges Material enthält und daß das zweite Werkstück (23) Kohlenstoff enthält.
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