DE3114023A1 - Zahnaerztlicher behandlungsplatz - Google Patents
Zahnaerztlicher behandlungsplatzInfo
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- A61C1/00—Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
- A61C1/0007—Control devices or systems
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- A61C1/00—Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
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Description
betrifft einen zahnärztlichen Behandlungsplatz mit mindestens einem Behandlungsinstrument, z.B. einer Bohrmaschine,
mit einem Steuerdaten-Speicher, in dem bestimmte Steuerdaten-Festwerte, z.B. solche für bestimmte Drehzahlen
der Bohrmaschine, gespeichert und wahlweise abrufbar sind, und mit einer Anzeigevorrichtung. Dabei ist
mit dem Steuerdaten-Speicher ein Steuerteil für das Behandlungsinstrument gekoppelt, mittels welchem die Steuerdaten,
ausgehend von dem abgerufenen Festwert, variierbar sind. Der Steuerdaten-Speicher ist dabei mit Augenblickswerten der Steuerdaten als einzuspeichernde Festwerte von
dem Steuerteil· setzbar. Die Anzeigevorrichtung ist zur Anzeige variabler Werte geeignet. Zwischen dem Steuerteil
und der Anzeigevorrichtung ist ein Datenumsetzer vorgesehen, der die Augenblickswerte der Steuerdaten in entsprechende
anzuzeigende Betriebsdaten-Augenblickswerte umsetzt.
Mit Hilfe eines zahnärztlichen Behandlungsplatzes der vorstehend genannten Art ist es für einen Zahnarzt auf relativ
einfache Weise möglich, Betriebsdaten seiner Wahl als Festwerte abzuspeichern. Mit diesen Festwerten beginnt dann
das jeweils vorgesehene Behandlungsinstrument bei seiner Inbetriebnahme. Überdies kann der Zahnarzt von den Festwerten abweichen und die Betriebsdaten variieren. Dazu
enthält der Steuerteil des betreffenden Behandlungsplatzes einen Vorwärts-Rückwärts-Zähler, der mit einem Anlasser so
gekoppelt ist, daß der Zähler in seinen Vorwärts-Zählbetrieb oder in seinen Rückwärts-Zählbetrieb setzbar ist
und mit seinen Zählerstellungen die Betriebsdaten-Augenblickswerte festlegt. Dies bedeutet aber, daß das Verstellen
des Steuerteils die Betrachtung der Anzeigevorrichtung erforderlich macht, da ohne eine solche Betrachtung
kein sicherer Anhalt für die bereits erfolgte Verstellung der von dem Steuerdaten-Speicher bereitgestellten
Daten gegeben ist. Dies wird zuweilen als unerwünscht angesehen, wenn es insbesondere darum geht, eine Änderung
von dem Steuerdaten-Speicher jeweils bereitgestellter Steuerdaten im Zuge der Durchführung von Arbeitsvorgängen
vorzunehmen, bei denen eine Beobachtung der Anzeigvorrichtung praktisch nicht möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Weg zu zeigen, wie ein zahnärztlicher Behandlungsplatz der
eingangs betrachteten Art weiterzubilden ist, um unter Vermeidung der vorstehend aufgezeigten Schwierigkeiten
eine einfache Möglichkeit der Änderung der von dem Steuerdaten-Speicher jeweils bereitgestellten Steuerdaten
zu erreichen, ohne dabei auf die vorhandene Anzeigevorrichtung achten zu müssen.
Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe bei einem zahnärztlichen Behandlungsplatz gemäß dem Hauptpatent
erfindungsgemäß dadurch, daß der Steuerteil die von dem
'':.:-ζ"ζ" z..z .:. 31U023
Steuerdaten-Speicher jeweils abgegebenen Steuerdaten in diesen entsprechende analoge Spannungen umsetzt, welche
durch Abgabe einer einer gewünschten Veränderung entsprechend analogen Spannung veränderbar sind und als Betriebssignale dienen.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die von dem Steuerdaten-Speicher jeweils abgegebenen Steuerdaten auf
relativ einfache Weise entsprechend den jeweils vorliegenden Bedürfnissen geändert werden können, ohne daß dazu die
vorhandene Anzeigevorrichtung betrachtet werden muß. Durch die gemäß der Erfindung erfolgende Änderung bzw. Korrektur
der von dem Steuerdaten-Speicher jeweils abgegebenen Steuerdaten in analoger Weise ist es ohne weiteres möglich, durch
die Größe einer auszuführenden Bewegung die Größe eines Änderungs- bzw. Korrekturwertes festzulegen, mit dem die
Steuerdaten geändert bzw. korrigiert werden. Dies bedeutet, daß für einen Zahnarzt eine gefühlsmäßig erfaßbare Rückmeldung
der erfolgten Änderung bzw. Korrektur der erwähnten Steuerdaten möglich ist, ohne daß die erwähnte visuelle
Kontrolle der Anzeigevorrichtung erforderlich ist.
Zweckmäßigerweise ist die Amplitude der den Steuerdaten ensprechenden analogen Spannungen veränderbar. Dies bringt
den Vorteil eines besonders geringen schaltungstechnischen Aufwands für die Realisierung des Steuerteiles mit sich.
Vorzugsweise enthält der Steuerteil einen Digital/Analog-Wandler, der mit der Eingangsseite einer Summierschaltung
verbunden ist, welche mit ihrer Eingangsseite außerdem an einer Spannungsabgabeeinrichtung angeschlossen ist,
deren jeweils abgegebene Spannung insbesondere mit Hilfe eines Fußschalters einstellbar ist und von deren Ausgang
die Betriebssignale abnehmbar sind, die ggfs. als heue
Steuerdaten ausnutzbar sind. Hierdurch ergibt sich
• ..■-; :.. :. 31U023
der Vorteil eines besonders geringen schaltungstechnischen Aufwands für den Aufbau des erwähnten Steuerteiles.
Zweckmäßigerweise wird die von der Summierschaltung jeweils
abgegebene Ausgangsspannung den Behandlungsinstrumenten zugehörigen Stellgliedern als analoges Betriebsdatensignal
und über einen Analog/Digital-Wandler der Anzeigevorrichtung als digitales Anzeigesignal zugeführt.
Dies bringt den Vorteil mit sich, daß als Stellglieder relativ einfache, durch analoge Signale steuerbare Einrichtungen
verwendet werden können, und daß für die Anzeigevorrichtung herkömmliche, digital betriebene Anzeigeelemente
verwendet werden können.
Die Spannungsabgabeeinrichtung enhält vorzugsweise ein Potentiometer, durch dessen Einstellung die von der
Spannungsabgabeeinrichtung an die Summierschaltung jeweils abgegebene Spannung festgelegt ist. Hierdurch ergibt
sich der Vorteil einer besonders einfachen Aufbaumöglichkeit für die Spannungsabgabeeinrichtung. Diese
kann nämlich durch einen Fußschalter mit dem erwähnten Potentiometer gebildet sein.
Vorzugsweise ist der Summierschaltung eine Begrenzungsschaltung nachgeschaltet. Diese Maßnahme bringt den Vorteil
mit sich, daß die von dem Steuerteil jeweils abgebbaren Betriebssignale eine einen vorgegebenen Maximalwert
nicht überschreitende Werte aufweisen können, was aus Sicherheitsgründen erwünscht oder erforderlich sein kann.
Anhand von Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend
beispielsweise näher erläutert.
Figur 1 zeigt in einem Blockschaltbild einen zahnärztlichen Behandlungsplatz gemäß der Erfindung.
Figur 2 zeigt einen Fußschalter bzw. eine Fußtaste in Seitenansicht und Draufsicht für die Verwendung
bei einem zahnärztlichen Behandlungsplatz gemäß der Erfindung.
Das in Figur 1 gezeigte Blockschaltbild eines zahnärztlichen Behandlungsplatzes stimmt weitgehend mit dem in Figur
des Hauptpatents gezeigten Blockschaltbild überein. Wie beim Hauptpatent sind auch im vorliegenden Fall Behandlungsinstrumente
I, II, III, IV vorgesehen, denen Schalter 1, 2, 3, zugehörig sind, die dann geöffnet sind, wenn das zugehörige
Behandlungsinstrument aus einer Aufnahme herausgezogen ist.
Die zuvor erwähnten Schalter 1, 2, 3, 4 sind mit einem
Instrumenten-Coder 5 verbunden, der über eine Leitung 6 eine zwei Bit umfassende Adresse abzugeben vermag, die
dasjenige Instrument bezeichnet, welches gerade aus seiner Aufnahme herausgezogen worden ist. Die betreffende
Zwei-Bit-Adresse wird sowohl einem Steuerdaten-Speicher 7, als auch einem Zuordnungs-Speicher 8 zugeführt. Diese beiden
Speicher 7, 8 weisen eine der Anzahl der Instrumente entsprechende Anzahl von Speicherregistern, im vorliegenden
Fall jeweils vier Speicherregister, auf.
Der Steuerdaten-Speicher 7 ist über eine bidirektional ausgenutzte Leitung 9 mit einer Datenweiche 10 verbunden,
die an einem Setzeingang über eine Leitung 11 einen Setzimpuls von dem Instrumenten-Coder 5 dann zugeführt erhält,
wenn eines der Instrumente I - IV aus seiner entsprechenden Aufnahme herausgezogen wird. Mit Auftreten eines solchen
Setzimpulses schaltet die Datenweiche 10 dann den Datenweg durch, über den von der Leitung 9 her Datensignale
von dieser Datenweiche 10 weitergeleitet werden. In
" ..~ ~.: ... 31U023
der anderen Stellung leitet die Datenweiche 10 ihr zugeführte Datensignale über die Leitung 9 zu dem Steuerdaten-Speicher
7 hin.
Der Steuerdaten-Speicher 7 ist über eine Leitung 20 mit
einer Steuerdaten-Speichertaste 19 verbunden, zu der ein
Tastenschalter 21 gehört. Mit Betätigen dieses Tastenschalters 21 wird ein Setzimpuls über die Leitung 20 an den
Steuerdaten-Speicher 7 abgegeben. Das Auftreten eines solchen Setzimpulses bewirkt, daß in eines der Speicherregister
des Steuerdaten-Speichers 7 ein Datensignal bzw. Betriebssignal einspeicherbar ist, welches über die Datenweiche
10 diesem Speicher 7 gerade zugeführt wird.
Der bereits erwähnte Zuordnungs-Speicher 8 ist über eine der zuvor erwähnten Leitung 20 entsprechende Leitung 28
mit einem Festverhältnis-Coder 27 verbunden, der mit einzelnen Schaltern 22, 23, 24, 25 und 26 verbunden ist,
durch deren Betätigung für die einzelnen Instrumente I - IV bestimmte Betriebswertebereiche festgelegt werden können.
Diese Wertebereiche sind in Figur 1 für die verschiedenen Instrumente angegeben. Dabei ist angenommen, daß das Behandlungsinstrument
I ein Turbinenbohrer ist, daß das Behandlungsinstrument II ein Elektrobohrer ist, daß das Behandlungsinstrument
III ein Zahnsteinentferner ist und daß das Behandlungsinstrument IV ein UV-Härter ist.
Der Festverhältnis-Coder 27 ist ferner über eine Verbindungsleitung
29 mit einem Festverhältnis-Decoder 31 verbunden, dem von dem Festverhältnis-Coder 27 ein der jeweils
betätigten Taste der Tasten 22 bis 26 entsprechendes Festverhältnissignal in Form eines Drei-Bit-Signals zugeführt
wird. Dieses Festverhältnissignal wird außerdem über die Leitung 30 dem Zuordnungsspeicher 8 zugeführt,
der durch einen auf der Leitung 28 auftretenden Setzimpuls dieses Drei-Bit-Signal in dem gerade adressierten
*:..:":":..: /ζ. 31U023
- 10 -
Speicherregister festzuhalten gestattet.
Mit dem Festverhältnis-Decoder 31 sind über Ausgangsleitungen 41, 40, 39, 38 bzw. 37 Festverhältnis-Umsetzer
32, 33, 34, 35, 36 verbunden, die ausgangsseitig alle
gemeinsam mit einer Anzeigevorrichtung 60 verbunden sind, der sie jeweils zwei Worte mit jeweils vier Bits zuzuführen
gestatten. Dazu sind die betreffenden Umsetzer bis 36 sowohl über die zuvor erwähnten Leitungen 41, 40,
39, 38 bzw. 37 als auch über weitere Leitungen 46, 47, 48, 49, 50 anzusteuern. Diese zuletzt erwähnten Leitungen
sind gemeinsam verbunden und erhalten die Betriebssignale zugeführt, die das jeweils benutzte Behandlungsinstrument betreffen.
Die gerade erwähnten Betriebssignale werden von dem Steuerteil 12 über eine Leitung 62 abgegeben, die sowohl mit den
zuvor erwähnten Leitungen 46-50 als auch mit dem einen Eingang der oben bereits erwähnten Datenweiche 10 verbunden
ist. Der Steuerteil 12 umfaßt im vorliegenden Fall einen Digital/Analog-Wandler 70, der mit seinem Eingang
über die Leitung 13 an einem Ausgang der Datenweiche
angeschlossen ist. Der Digital/Analog-Wandler 7o mag so ausgelegt sein, daß er von seinem Ausgang eine Ausgangsspannnung
zwischen 1 und 10 V abzugeben vermag. Diese Ausgangsspannung wird einer Eingangsseite A einer Summierschaltung
71 zugeführt. Diese Summierschaltung 71 ist mit einer weiteren Eingangsseite B über eine Leitung
an einer Spannungsabgabeeinrichtung 16 angeschlossen, die insbesondere einen Fußanlasser umfassen mag, der in
seiner Mittenstellung eine Spannung von 0 V und in seinen Endanschlägen Spannungen von -9 V bzw. +9 V abgibt.
Diese der Korrektur der von dem Steuerdaten-Speicher 7 jeweils abgegebenen Steuerdaten dienenden
Spannungen werden mit der analogen Spannung der Steuer-
daten in der Summierschaltung zu einem Summensignal verarbeitet,
welches das eigentliche Betriebssignal für das jeweilige Behandlungsinstrument darstellt. Dieses Betriebssignal
tritt an der Ausgangsseite E der Summierschaltung 71 auf.
Der Summierschaltung 71 ist gemäß Figur 1 eine Begrenzungsschaltung
72 nachgeschaltet, die eine Begrenzung der ihr eingangsseitig zugeführten Spannungen auf den Bereich 1-1oV vornimmt.
Dadurch läßt sich auf relativ einfache Weise sicherstellen, daß vom Ausgang dieser Begrenzungsschaltung als
Betriebssignale Signale mit einer Spannung abgegeben werden, deren Höhe eine festgelegte Höhe nicht überschreitet.
Diese Spannungshöhe kann beispielsweise dem Analog-Wert des in dem Steuerdaten-Speicher 7 enthaltenen Maximalwert-Steuerdatensignals
entsprechen.
Der Begrenzungsschaltung 72 ist ausgangsseitig ein Analog/ Digital-Wandler 73 nachgeschaltet, der die ihm von der
Begrenzungsschaltung 72 zugeführte Regelspannung (zwischen 1 und 10 V) in ein entsprechendes Digital-Signal umsetzt.
Mit seiner Ausgangsseite ist der Analog/Digital-Wandler 73 über eine Leitung 15 mit der oben bereits erwähnten
Leitung 62 verbunden. Über diese Verbindung wird das von dem Analog/Digital-Wandler 73 jeweils abgegebene Digital-Signal
sowohl den Festverhältnis-Umsetzern 32 bis 36, als auch der Datenweiche 10 zugeführt.
Mit dem Ausgang der Begrenzungsschaltung 72 des Steuerteiles 12 ist ferner eine Leitung 100 verbunden, die über. Einzelleitungen
51, 52, 53, 54 mit Stellgliedern 42, 43, 44, 45 verbunden ist, welche den einzelnen Behandlungsinstrumenten
I bis IV zugehörig sind. Diesen Stellgliedern werden über die erwähnte Verbindungsleitung 100 die von der Begrenzungsschaltung
72 jeweils abgegebenen analogen Betriebs-
signale zur entsprechenden Einstellung zugeführt.
An derjbereits erwähnten Leitung 15 des Analog/Digital-Wandlers
73 des Steuerteiles 12 kann ferner ein Rechner 61 mit zugehöriger Programmspeicheranordnung angeschlossen
sein, und zwar über eine Leitung 63. Dieser Rechner kann außerdem mit einer Leitung 64 an der Leitung
62 angeschlossen sein. In diesem Falle ist jedoch - wie bereits im Hauptpatent beschrieben - eine Trennstelle
67 zwischen dem Eingang und dem Ausgang des Rechners 61 vorgesehen. Der Rechner 61 ist außerdem
über eine Leitung 66 ansteuerbar, die mit den oben bereits erwähnten Leitungen 29 und 30 verbunden ist. Im
übrigen ist der Rechner 61, der einen Mikroprozessor enthalten kann, über Leitungen 65 mit einer Dateneingabe
62 verbunden. Der Rechner 61 - der wie die Dateneingabe 62 lediglich gegebenenfalls vorgesehen zu sein
braucht - dient - wie dies im Hauptpatent bereits beschrieben worden ist - dazu, die jeweils bereitgestellten
Betriebssignale nach Maßgabe von weiteren Parametern (beispielsweise nach Maßgabe der Art und Größe des jeweils
zu verwendenden Behandlungsinstruments) zu ändern.
In Figur 2 ist ein Fußanlasser gezeigt, der zu der in Figur 1 angedeuteten Spannungsabgabeeinrichtung 16 gehört.
Dieser Fußanlasser ist im Prinzip wie der im .Hauptpatent beschriebene Fußanlasser aufgebaut. Er besteht aus
einer Fußraste 200, die am Ende eines Hebels 201 befestigt· ist. Der Hebel 201 ist mittels eines ersten Gelenkes
um eine horizontale Achse und mittels eines zweiten Gelenkes 203 um eine vertikale Achse schwenkbar. Das
zweite Gelenk 203 ist auf einer Bodenplatte 206 befestigt. Durch Belastung der Fußraste 200 von oben kann diese entgegen
der Wirkung einer sich an der Bodenplatte 206 abstützenden Feder 204 nach unten gedrückt werden, wobei der
Hebel 201 einen Mikroschalter 2O5 betätigt. Dieser dient
zum Ein- und Ausschalten des gewählten Behandlungsinstruments. Durch seitliches Auslenken der Fußraste 200 entgegen
den Wirkungen von Eedern 209, 210, die sich an mit der Bodenplatte 206 verbundenen Teilen abstützen, kann ein mit
dem Hebel 201 verbundener Schleifer 212 auf einer Potentiometerbahn 211 bewegt werden. Diese Potentiometerbahn ist
mit ihren Enden an Spannungsklemmen angeschlossen, die -9 V bzw. +9 V führen. Mit der Mitte ist die betreffende
Potentiometerbahn 211 an Masse angeschlossen. Durch das erwähnte seitliche Auslenken der Fußraste 200 kann somit
der Potentiometerschleifer 212 von seiner Mittel- bzw. Null-Lage (0 V) ausgehen nach links (L - langsamer) oder
nach rechts (S- schneller) betätigt werden. Dadurch können von dem Potentiometerschleifer 212 Spannungen zwischen
-9 V und +9 V abgenommen werden, und zwar entsprechend der seitlichen Auslenkung der Fußraste 200. Diese Spannungen
werden der Eingangsseite B der oben bereits erwähnten Summierschaltung
71 zugeführt. Durch die erwähnte Auslenkung der Fußraste 200 ist somit eine einfache Möglichkeit der
Veränderung der von dem Digital/Analog-Wandler 70 gemäß Figur 1 jeweils abgegebenen Ausspannung erreicht. Dabei
ist im übrigen erreicht, daß die Veränderung der von dem Digital/Analog-Wandler 70 abgegebenen Ausgangsspannung
und damit des von dem Steuerdaten-Speicher 7 gemäß Figur jeweils abgegebenen Steuerdaten-Signals betriebsmässig umso
größer erfolgt, je weiter die Auslenkung der Fußraste 200 von deren Mittelstellung aus erfolgt. Dies bedeutet, daß
der Verstellbetrag, mit dem von dem Steuerdaten-Speicher 7 abgegebene Steuerdaten geändert werden, bei geringer
Auslenkung der Fußraste 200 schwach ist und bei weiterer Auslenkung dieser Fußraste stärker ist. Durch diese Art
der Veränderung der von dem Steuerdaten-Speicher 7 gemäß Figur 1 jeweils abgegebenen Steuerdaten ist also für den
behandelnden Zahnarzt eine leichte Verstellmöglichkeit
•:..:":"v.: .:. 31U023
gegeben, die ohne eine visuelle Kontrolle eine einfache und dennoch sichere Erfassung des Umfangs der Steuerdatenbeeinflussung
mit sich bringt.
Wenn es erwünscht ist, die abgeänderten und von dem Steuerteil 12 als Betriebssignale abgegebenen Steuerdaten
in dem Steuerdaten-Speicher 7 festzuhalten, dann genügt es - wie dies im Hauptpatent bereits beschrieben· worden ist von
der Steuerdaten-Speichertaste 19 einen Setzimpuls über die Leitung 20 an den Steuerdaten-Speicher 7 abzugeben. In
diesen Speicher 7 werden dann in dem von dem Instrumenten-Coder 5 noch adressierten Speicherregister die in diesem
enthaltenen Steuerdaten-Bits durch die über die Datenweiche 10 gerade zugeführten Daten-Bits ersetzt". Diese
Daten-Bits stellen dann die bei der nächsten entsprechenden Adressierung des Steuerdaten-Speichers von diesem abgegebenen
Steuerdaten-Bits dar.
Abschließend sei noch angemerkt, daß die im Zusammenhang mit Figur 1 im einzelnen erwähnten Leitungen jeweils eine
Mehrzahl von Leitungsadern für die Übertragung der jeweils erforderlichen Anzahl von Signal-Bits umfassen können.
Außerdem sei darauf hingewiesen, daß die beschriebene Spannungsabgabeeinrichtung 16 nicht nur mit einem Potentiometer
aufgebaut sein kann, wie dies zuvor beschrieben worden ist, um die Amplitude der von der Summierschaltung
71 bzw. von dsr Begrenzungsschaltung 72 jeweils abgegebenen
Ausgangsspannung zu verändern, sondern daß auch andere Größen der betreffenden Ausgangsspannung verändert werden
können. So kann beispielsweise bei Abgabe einer Wechselspannung von dem Digital/Analog-Wandler 70 deren Phasenlage
durch die Spannungsabgabeeinrichtung 16 in bezug auf eine Referenz-Phasenlage verschoben werden.
tanwalt
- AS-
Leerseite
Claims (6)
- PatentansprücheZahnärztlicher Behandlungsplatz mit mindestens einem Behandlungsinstrument, z.B. einer Bohrmaschine, mit einem Steuerdaten-Speicher, in dem bestimmte Steuerdaten-Festwerte, z. B. solche für bestimmte Drehzahlen der Bohrmaschine, gespeichert und wahlweise abrufbar sind, und mit einer Anzeigevorrichtung, wobei mit dem Steuerdaten-Speicher ein Steuerteil für das Behandlungsinstrument gekoppelt ist, mittels welchem die Steuerdaten, ausgehend von dem abgerufenen Festwert, variierbar sind, wobei der Steuerdaten-Speicher mit Augenblickswerten der Steuerdaten als einzuspeichernde Festwerte von dem Steuerteil setzbar ist, wobei die Anzeigevorrichtung zur Anzeige variabler Werte geeignet ist und wobei zwischen dem Steuerteil und der Anzeigevorrichtung ein Datenumsetzer geschaltet ist, der die Augenblickswerte der Steuerdaten in ensprechende anzuzeigende Betriebsdaten-Augenblickswerte umsetzt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerteil (12) die31U023von dem Steuerdaten-Speicher (7) jeweils abgegebenen Steuerdaten in diesen entsprechende analoge Spannungen umsetzt, welche durch Abgabe einer einer gewünschten Veränderung entsprechenden analogen Spannung veränderbar sind und als Betriebssignale dienen. - 2. Zahnärztlicher Behandlungsplatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Amplitude der den Steuerdaten entsprechenden analogen Spannungen änderbar ist.
- 3. Zahnärztlicher Behandlungsplatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerteil (12) einen Digital/Analog-Wandler (70) enthält, dessen Ausgang mit der Eingangsseite einer Summierschaltung (71) verbunden ist,daß die Summierschaltung (71) mit ihrer Eingangsseite außerdem an einer Spannungsabgabeeinrichtung (16) angeschlossen ist, deren jeweils abgegebene Spannung insbesondere mit Hilfe eines Fußschalters einstellbar ist,und daß vom Ausgang der Summierschaltung (71) die ggfs. als neue Steuerdaten ausnutzbaren Betriebssignale abnehmbar sind.
- 4. Zahnärztlicher Behandlungsplatz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Summierschaltung(71) jeweils abgegebene Ausgangsspannung den Behandlungsinstrumenten (I, II, III, IV) zugehörigen Stellgliedern (42, 43, 44, 45) als analoges Betriebsdatensignal und über einen Analog/Digital-Wandler (73) der Anzeigevorrichtung (60) als digitales Anzeigesignal zugeführt wird.
- 5. Zahnärztlicher Behandlungsplatz nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannungsabgabeeinrichtung (16) ein Potentiometer (211, 212) enthält, durch dessen Einstellung die von der Spannungsabgabeeinrichtung (16) an die Summierschaltung (71) jeweils31H023abgebene Spannung festgelegt ist.
- 6. Zahnärztlicher Behandlungsplatz nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet/ daß der Summierschaltung (71) eine Begrenzungsschaltung (72) nachgeschaltet ist.
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