DE2502432C2 - Kieferorthopädisches Behandlungsgerät - Google Patents
Kieferorthopädisches BehandlungsgerätInfo
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
- A61C7/00—Orthodontics, i.e. obtaining or maintaining the desired position of teeth, e.g. by straightening, evening, regulating, separating, or by correcting malocclusions
- A61C7/08—Mouthpiece-type retainers or positioners, e.g. for both the lower and upper arch
Description
25
Die Erfindung betrifft ein kieferorthopädisches Behandlungsgerät, insbesondere zur Zahnregulierung.
Auf dem Gebiet der Kieferorthopädie werden üblicherweise Spangen, Bänder oder dergleichen dazu
benutzt, um die Zähne auszurichten oder wenigstens vorzurichten. Um die Zähne möglichst genau in ihre
ideale Stellung zu bringen, werden neben plattenförmigen Retentionsgeräten und funktionskieferorthopädischen
Geräten (FKO-Geräten) auch sog. Positioner (ein deutscher Ausdruck fehlt bisher) verwendet. Ein solcher
ist z. B. in der US-PS 24 67 432 beschrieben, und auch die nachstehende Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung wird sich auf ein solches Retentionsgerät beschränken, obgleich der Anwendungsbereich
der Erfindung grundsätzlich alle kieferorthopädischen Behandlungsgeräte umfaßt.
Es besteht bei derartigen Geräten immer das Problem, daß oft Patienten, die sich bereits in
Behandlung befinden jr.d z. B. ein Retentionsgerät tragen sollen, trotz der Behandlung keinen oder nur
einen geringen Erfolg zeigen. Für den Arzt ist es jedoch eine kritische Frage, ob das Ausbleiben des Erfolges
z. B. auf dem mangelhaften Sitz des Retentionsgerätes oder einfach nur auf die Tatsache zurückzuführen ist,
daß der Patient das Gerät nicht, wie angewiesen, getragen hat. Die meisten Patienten in kieferorthopädischer
Behandlung sind Kinder, die sich vielfach scheuen, auf die Frage, ob sie das Retentionsgerät getragen
haben oder nicht, ihre Nachlässigkeit zuzugeben. Normalerweise hat der Arzt keine Möglichkeit, von sich
aus objektiv festzustellen, ob der Patient nun tatsächlich das verordnete Gerät getragen hat oder nicht, sondern
ist im allgemeinen allein auf seine Einschätzung der Glaubwürdigkeit seiner Patienten angewiesen.
Es ist aber auch schon bekannt (DE-OS 14 91 099), an
kieferorthopädischen Behandlungsgeräten besondere Prüfkörper anzubringen, die in getrennten Hohlräumen
zwei verschiedene Phasen bildende Substanzen enthalten, zwischen denen eine mit farblicher Änderung
verbundene Diffusion erfolgt, deren Geschwindigkeit bei Körpertemperatur größer ist als bei Raumtemperatur.
Diese Kontrollmethode hat jedoch Nachteile. Der Prüfkörper stellt einen zusätzlichen störenden Fremdkörper
im Mund dar. Die Patienten bemerken sehr schnell, was es für eine Bewandnis mit diesem Körper
hat, und das verlockt zum Experimentieren und Manipulieren. Schließlich sind mit dem besonderen
Prüfkörper und dessen im Hinblick auf Erstickungsgefahr notwendigerweise aufwendigen Befestigung auch
erhöhte Kosten verbunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein kieferorthopädisches Behandlungsgerät zu schaffen,
welches ohne aufwendige und störende Hilfsmittel dem Arzt die Bestimmung erleichtert ob es vom Patienten
getragen worden ist und in welchem Umfang dies geschehen ist
Vorstehende Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein kieferorthopädisches Behandlungsgerät gelöst welches
aus einem Material besteht das im Mund seine Färbung und/oder Durchsichtigkeit allmählich ändert.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung wird als Material Polyvinylchlorid (PVC) verwendet, und zwar
mit einem bestimmten Anteil solchen Polyvinylchlorids, das sich durch Feuchtigkeitsaufnahme milchig trübt Das
Verhältnis von nicht durch Wasseraufnahme zu trübendem PVC und sich eintrübenden PVC hängt von
vielen Faktoren ab. Man kann mit sehr verschiedenen Verhältnissen arbeiten, obgleich in bevorzugter Ausgestaltung
der Erfindung ein Material mit je 50% nichttrübendem und trübe werdenden PVC verwendet
wird. Mit diesen Anteilen hat das Material die Eigenschaft, unter normalen Raumbedingungen durchsichtig
zu sein und selbst bei stärkstem Gebrauch immer noch eine gewisse Durchsichtigkeit zu behalten. Dies
erlaubt dem Arzt, im eingesetzten Positioner die Zähne des Patienten zu sehen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine fragmentarische Seitenansicht eines menschlichen Gebisses mit schlechtstehenden Zähnen;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht, teilweise ausgezogen
und teilweise nur gestrichelt, emes vorgefertigten Positioners, der für die vorliegende Erfindung infrage
kommt;
F i g. 3 bis 5 senkrechte Schnitte durch den Positioner nach F i g. 2 im Einsatz, und zwar im Bereich der
Schneidezähne, der Prämolaren, und Molaren;
F i g. 6 eine Fotografie eines Positioners nach F i g. 2 bis 5, welche die Durchsichtigkeit des Materials
veranschaulicht;
F i g. 7 bis 9 den Positioner nach F i g. 6 in verschiedenen Stadien der Trübung.
In den verschiedenen Zeichnungsfiguren sind übereinstimmende
Details mit denselben Bezugszeichen versehen worden.
F i g. 1 zeigt die Ansicht eines menschlichen Mundes 10, dessen Gebiß 12 offensichtlich der Behandlung mit
einem kieferorthopädischen Gerät bedarf. So stehen sich z. B. die oberen Molaren 12a und 12£>
und die unteren Molaren 12c und 12c/ nicht richtig gegenüber, und die oberen Schneidezähne stehen vor und sind mit
Bezug auf die unteren Schneidezähne gedreht. Herkömmliche kieferorthopädische Geräte, wie z. B. Spangen
und dgl., können dazu benutzt werden, um die Zähne eines solchen Gebisses, wie nach Fig. 1,
vorzurichten. Zur genauen Regulierung kann dann das in F i g. 2 dargestellte Retentionsgerät 20 verwendet
werden. Der dort dargestellte Positioner 20 hat in Draufsicht im wesentlichen eine U-förmige Gestalt,
welche der typischen menschlichen Mund- und Gebißform
entspricht. Im Querschnitt ist der Positioner im wesentlichen H-förmig und enthält obere und untere
Zahnrinnen 22 bzw. 24. Die Seiten der Rinnen 22 und 24 werden begrenzt durch einen inneren (zungenseitigen)
Flansch 26, der die Rückseite der Zähne des Ober- und Unterkiefers bedeckt, und einen atGeren (labilen und
buccalen) Flansch 28, der die Vorder und Außenseiten der Zähne der Ober- und Unterkiefer bedeckt
Sowohl die obere wie auch die untere Rinne 22 bzw. 24 enthält .'ine Vielzahl von den Zähnen entsprechenden
Vertiefungen, die in der Zeichnung mit 22a, 226,22c;
22d, 22e und 22/ bezeichnet sind und eine dem jeweiligen Zahn angepaßte Form haben. Erfaßt werden
die Schneidezähne, Eckzähne, Prämolaren und die Hälfte der Molaren. Alternativ kann der Positioner
natürlich auch so ausgeführt sein, daß er nur eine obere Rinne 22 oder nur eine untere Rinne 24 aufweist
Wie am besten aus Fig.3 bis 5 ersichtlich, hat der
innere Flansch 30, der die Innenseiten der Zahnhälse der vorderen oberen Zähne und die zungenseitigen
Oberflächen der inneren Erhebungen der oberen hinteren Zähne hält, eine nach einwärts gerichtete
Rippe 31 und bedeckt einen Teil des inneren oberen Gaumens 32, während der untere innere Flansch 34 im
wesentlichen im Umfassungsbereich der unteren vorderen Zähne und an der zungenseitigen Oberfläche der
inneren Vorsprünge der hinteren unteren Zähne anliegt und eine nach einwärts gerichtete Rippe 35 aufweist.
Dieser Flansch reicht auch über einen Teil des unteren zungenseitigen Gaumengewebes 36. Der untere äußere
Flansch 38, welcher die labialen und buccalen Oberflächen der unteren vorderen und hinteren Zähne bedeckt,
hat eine nach einwärts gerichtete Rippe 39 und erstreckt sich auch teilweise über das untere labiale und buccale
Gaumengewebe 50, während der obere äußere Flansch 42 eine nach einwärts gerichtete Rippe 43 hat und die
gesamten labialen und buccalen Oberflächen der oberen vorderen und hinteren Zähne sowie außerdem einen
kleinen Bereich des oberen Gaumengewebes 44 bedeckt.
Die verschiedenen Rippen 31,35,39 und 43 folgen im
allgemeinen dem Verlauf der Grenzlinien zwischen den Zähnen und dem Gaumen. Jedes Retentionsgerät wird
geformt, indem ein Modell des Gebisses umgössen wird, worin an den Übergängen zwischen den Zähnen und
dem Gaumen Nuten eingeschnitten sind, so daß beim Gießen des Retentionsgerätes gleichzeitig auch die
Rippen gegossen werden. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, daß Nuten an den Zähnen eines Patienten
angebracht werden. Vielmehr sollen die Rippen zum verjüngten Bereich der Zähne am Übergang zwischen
diesen und den Gaumen passen. Die Rippen dienen dazu, das Retentionsgerät im Mund des Patienten zu
halten, ohne daß zusätzliche Befestigungsvorrichtungen oder dgl. benötigt werden. Diese Rippen tragen auch
dazu bei, in geeigneter Weise ein Drehmoment auf die vorderen Zähne auszuüben, indem Spitzendruck auf das
gaumenseitige Drittel der labialen Fläche ausgeübt wird, während die Schneidkante als Drehpunkt festgehalten
wird.
Die verschiedenen Vertiefungen oder Taschen (wie z. B. 22a und 22b)\m Retentionsgerät für die oberen und
unteren Zähne sind so ausgeführt, daß sie sich eng an die Zähne anlegen. Die mit 46 bezeichnete Übergangs- oder
Verbindungsstelle zwischen der zungenseitigen und labialen bzw. buccalen Hälfte des Positioners ist im
allgemeinen dünn, obgleich die Ausdehnung zwischen dem hinteren und dem vorderen Bereich unterschiedlich
ausgebildet ist, um dem normalen Zwischenabstand zwischen den oberen und unteren Zähnen in entspannter
Stellung zu entsprechen, mit der Ausnahme, daß die Übergangsstelle im hinteren Bereich geringfügig
dünner ist. Dadurch ist sichergestellt, daß alle Mahl- und
Schneidflächen der Zähne gleichzeitig mit dem Positioner in Berührung sind, wenn Schließdruck ausgeübt
wird. Jede Veränderung, die vorgenommen werden ίο könnte, bestünde darin, die Dicke der Übergangsstelle
im vorderen Bereich zu vergrößern, um einen korrigierten vorderen Zahnüberstand wirksam zu
halten.
Es wurde gefunden, daß ein Positioner möglichst aus einem etwas nachgiebigen, transparenten Kunststoff
bestehen sollte. Die Transparenz gestattet dem Arzt an Ort und Stelle zu erkennen, wo die Zahnbewegung
stattfinden wird, indem er nur das Erbleichen des Gewebes um den Zahn zu beobachten braucht.
Außerdem wird die Entdeckung möglicherweise wunder, weicher Gewebestellen infolge zu starken Drucks
der Flanschen des Positioners erleichtert
F i g. 6 zeigt als Fotografie in Perspektive einen im wesentlichen durchsichtigen Positioner. Es ist festzustellen,
daß dessen obere und untere Flansche A in horizontaler, d. h. lingual-labialer Richtung dünner sind,
als die mittlere Übergangsstelle 46, welche in F i g. 6 mit 5 bezeichnet ist.
Die vorliegende Erfindung befaßt sich besonders mit dem Problem der Kieferorthopäden, ihre Patienten zur
Mitarbeit zu bringen. Es kommt immer wieder vor, daß ein Patient, der angewiesen worden ist, für eine
bestimmte Zeit jeden Tag einen Positioner zu tragen, in
der Sprechstunde des Arztes erscheint, ohne daß dieser in der Bewegung der Zähne den gewünschten
Fortschritt feststellen kann. Es ist in dieser Situation für den weiteren Behandlungsgang entscheidend, daß der
Arzt den Grund des ungenügenden Fortschritts findet.
Insbesondere ist wichtig zu erkennen, ob ein nicht richtig passender Positioner daran Schuld ist, oder
einfach die Tatsache, daß der Patient den Positioner nicht wie verordnet trägt. Viele Patienten, insbesondere
Kinder neigen sehr stark dazu, unter allen Umständen zu behaupten, daß sie den Positioner getragen haben,
und der Arzt hatte bisher kaum eine Möglichkeit, diese
Behauptung zu verifizieren.
Die Erfindung soll hier Abhilfe schaffen. Dazu wird z. B. das Retentionsgerät aus einem Material hergestellt,
welches unter normalen Bedingungen im wesentlichen durchscheinend ist, aber die Eigenschaft hat, im
Verhältnis zur Verweildauer im Mund seine Durchsichtigkeit zu ändern. Anhand der sich bei Gebrauch
ändernden Eintrübung genügt dem behandelnden Arzt jetzt die Betrachtung des Retentionsgerätes, um
festzustellen, ob der Patient dieses benutzt hat oder nicht. So zeigt z.B. Fig. 7 eine Fotografie des
Positioners nach F i g. 6 in Vorderansicht, welcher im wesentlichen ebenso durchsichtig ist wie nach der
Fotografie gemäß F i g. 6. Wenn nun ein Patient in der Sprechstunde erscheint und sein Retentionsgerät hat
das Aussehen nach F i g. 7, weiß der Arzt sofort, daß es nicht regelmäßig getragen worden ist.
Die Fotografie nach F i g. 8 unterscheidet sich von der nach F i g. 7 dadurch, daß das Gerät insbesondere im
Bereich um die dickere Übergangsstelle trüber ist. Dadurch wird angezeigt, daß der Positioner wahrscheinlich
regelmäßig nachts getragen worden ist, obgleich nicht während der Taeeszeit. Enrilirh ypicrt Apr cohr
trübe Positioner nach dem Foto in F i g. 9, daß das Gerät jede Nacht und außerdem ungefähr 2 bis 4 Stunden am
Tage getragen worden ist.
Obgleich es vermutlich viele Materialien gibt, mit denen sich die vorliegende Erfindung verwirklichen läßt,
wurde zunächst eine Ausführung entwickelt, bei der Polyvinylchlorid (PVC) verwendet wird. Früher produziertes
PVC hatte bekanntlich den Nachteil, daß es Feuchtigkeit aufnahm und dadurch wolkig eingetrübt
man in der Praxis vorzugsweise nicht über 75% wassertrübes PVC hinausgehen sollte.
In bevorzugter Ausführung wird ein Material benutzt, welches jeweils zu ungefähr 50% aus wassertrüben und
nichtwassertrüben PVC besteht. Die mit einem aus einem solchen Material bestehenden Positioner erzielten
Ergebnisse sind in den Fotografien der F i g. 7 bis 9 dargestellt. Wenn der Patient den Positioner nur nachts
trägt, wird der dickere mittlere Bereich in der Gegend
wurde. Dieses Material ist als wassertrübes PVC io der Übergangsstelle stärker getrübt oder »milchiger«
bekannt. Im Laufe der Jahre wurden jedoch viele Arten von PVC entwickelt, darunter solche, welche die
Eigenschaft der Trübung durch Wasser nicht mehr haben, so daß sie durchscheinend bleiben, selbst wenn
sie starker Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
In bevorzugter Ausführungsform bestehen die Retentionsgeräte aus einem Material, welches gemischt ist aus
einem Anteil wassertrüben PVC und einem Anteil nichtwassertrüben PVC. Es wurden viele verschiedene
Anteilsverhältnisse, von weniger als 5% wassertrübes PVC bis fast 100% wassertrübes PVC (der Rest ist
jeweils nichtwassertrübes PVC) erprobt Fast alle Kombinationen aus wassertrüben und nichtwassertrüben
PVC sind funktionsfähig in dem Sinne, daß sie in einem bestimmten Ausmaß die Durchsichtigkeit bzw.
Trübung ändern. Der tatsächlich gewählte Prozentsatz wird in erster Linie davon abhängen, welches Ausmaß
an Trübung der Arzt zur Anzeige voller Mitarbeit des Patienten wünscht. Es sind allerdings auch andere
Faktoren in Betracht zu ziehen, welche auf das Verhältnis zwischen wassertrüben und nichtwassertrüben
PVC Einfluß haben können. Wenn z. B. ein Positioner im wesentlichen vollständig aus wassertrüben
Material hergestellt wird, kann es geschehen, daß er fast vollständig undurchsichtig wird, wenn er die
gewünschte Zeitspanne getragen wird.
Dann entfällt aber der oben geschilderte Vorteil der Durchsichtigkeit. Das Verhältnis der gemischten Materialien
sollte also vorzugsweise so ausgewählt werden, daß selbst bei vollständiger Mitarbeit des Patienten
wenigstens eine gewisse Durchsichtigkeit als diagnostische Hilfe erhalten bleibt.
Selbstverständlich sollte das Mischungsverhältnis auch im Hinblick auf die Zeitdauer gewählt werden,
Flanschen. Der dickere in stärkerem Ausmaß
als die oberen und unteren
Bereich absorbiert nämlich
Feuchtigkeit.
Bereich absorbiert nämlich
Feuchtigkeit.
Wenn der Patient den Positioner auch noch 2 bis 4 Stunden am Tage trägt, werden auch die Randbereiche
ziemlich weiß, und der Positioner wird insgesamt, wie in Fig.9 dargestellt, ein stärker milchiges oder
»bewölktes« Aussehen annehmen.
Das hier vorgeschlagene Material für Retentionsgerate
hat die Eigenschaft, daß es, wenn das Gerät wieder aus dem Mund genommen und unter normalen
Raumbedingungen aufbewahrt wird, die im Mund aufgenommene Feuchtigkeit wieder abgibt, so daß z. B.
ein Positioner nach einer gewissen Zeit wieder wie gemäß F i g. 6 und 7 durchscheinend wird. Auch diese
Tatsache kann als Diagnosehilfe dienen. Wenn der Kieferorthopäde beispielsweise weiß, daß der Positioner
mehrere Tage nicht benutzt worden ist und dieser immer noch ein Aussehen gemäß Fig.8 hat, so ist
daraus zu schließen, daß der Patient den Positioner doch eine bestimmte Zeitdauer getragen hat.
Ein weiterer Vorteil der bevorzugten Ausführung mit je 50% wassertrüben und nichtwassertrüben PVC
besteht darin, daß selbst bei stärkstem Gebrauch, d. h. voller Mitarbeit des Patienten, der Positioner ein
bestimmtes Maß an Transparenz behält. Dies ergibt sich aus der Fotografie nach F i g. 9, wo dieser Zustand
stärksten Gebrauchs dargestellt ist, dennoch aber die Umrisse der die Zähne aufnehmenden Taschen
erkennbar sind. Es handelt sich dabei um ein äußerst wichtiges Merkmal, da ein großer Teil der diagnostischen
Bedeutung in der Tatsache begründet ist, daß der Arzt stets durch den Positioner hindurchsehen und
feststellen kann, was an den Zähnen und dem
während der der Patient den Positioner tragen soll. Man 45 Zahnfleisch geschieht, während der Patient durch
wird das Verhältnis jeweils so wählen, daß der Zusammendrücken der Zähne bei eingesetztem Reten-
tionsgerät durch dieses Druck auf die Zähne und das Zahnfleisch ausübt. Tatsächlich besteht auch bei der
50%- zu 50%-Ausführung physikalisch die Möglichkeit, eine noch stärkere Trübung zu erreichen, z. B. durch
Kochen in Wasser während etwa einer Stunde, woraufhin das Material vollständig undurchsichtig
würde. Solche Bedingungen treten aber bei bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Retentionsgerätes im
Munde des Patienten nicht auf. Es kann sogar davon ausgegangen werden, daß nicht einmal der Fall eintritt,
daß ein Patient einen Positioner über mehrere Tage hinweg ständig trägt, denn auch die zuverlässigsten voll
mitarbeitenden Patienten werden gebeten, den Positioner außer während der Nacht am Tage nicht länger als
etwa 4 Stunden zu tragen.
Positioner nach der vorbestimmten Benutzungszeit in einem starken Ausmaß getrübt ist, andererseits aber
noch die erwähnte Durchsichtigkeit zu Diagnosezwekken erhalten bleibt.
Cs sind zahlreiche Versuche mit unterschiedlichem
Mischungsverhältnissen von wassertrüben und nichtwassertrüben PVC unternommen worden. Dabei hat
sich erwiesen, daß ungefähr 25% wassertrübes PVC für die Praxis eine untere Grenze bildet, um noch eine
aussagekräftige Anzeige für die Benutzung zu erhalten, nämlich eine feststellbare Eintrübung. Am anderen Ende
der Skala bleibt aber immer noch eine gewisse Durchsichtigkeit erhalten, sogar mit Mustern von bis zu
oder gar 95% PVC, welches sich bei Wasseraufnahme eintrübt. Allerdings ist die Durchsichtigkeit bei
vollem Gebrauch dann noch so stark eingeschränkt, daß
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Kieferorthopädisches Behandlungsgerät, dadurch gekennzeichnet, daß es aus einem
Material besteht, welches im Mund seine Färbung und/oder Durchsichtigkeit allmählich ändert
2. Behandlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Polyvinylchlorid besteht,
welches wenigstens teilweise in der durch Wasseraufnahme einzutrübenden Form vorliegt
3. Behandlungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil des Polyvinylchlorids,
welches durch Wasseraufnahme eintrübbar ist, 25 bis 75% beträgt, während der Rest aus nicht
eintrübbarerr Polyvinylchlorid besteht.
4. Behandlungsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil des durch Wasseraufnahme
einzutrübenden Polyvinylchlorids 50% beträgt
5. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche ί bis 4, dadurch gekennzeichnet daß es ein Positioner
mit im wesentlichen H-förmigen Querschnitt ist.
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