DE2453104A1 - Anlage zur ultraviolettphotographie fuer zahnaerztliche zwecke und dafuer geeignetes mundstueck - Google Patents

Anlage zur ultraviolettphotographie fuer zahnaerztliche zwecke und dafuer geeignetes mundstueck

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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/0059Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons using light, e.g. diagnosis by transillumination, diascopy, fluorescence
    • A61B5/0082Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons using light, e.g. diagnosis by transillumination, diascopy, fluorescence adapted for particular medical purposes
    • A61B5/0088Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons using light, e.g. diagnosis by transillumination, diascopy, fluorescence adapted for particular medical purposes for oral or dental tissue
    • A61B6/51

Description

> München, den F^-. j*·;·.-.
ALPHAMETRICS LTD. in Winnipeg, Manitoba/Kanada
Anlage zur Ultraviolettfotografie für zahnärztliche Zwecke und dafür geeignetes Mundstück
Die Erfindung betrifft eine Anlage zur Ultraviolettfotografie (UV-Fotografie) für zahnärztliche Zwecke, die aus einer Kamera, einem daran ansetzbaren und in den Mund eines Patienten einführbaren Mundstück und einer mit dem Mundstück verbundenen UV-Quelle besteht.
Es ist bekannt, kariöse Schäden durch Ultraviolettfotografie aufzudecken, Die bekannten Methoden hierfür beruhen auf der mehr oder weniger starken Fluoreszenz der Zähne bei Erregung mit Lichtwellenlängen zwischen 320 und 366 Nanometer (nm). Mit diesem Verfahren ist es aber schwierig, Frühschäden zu entdecken; die Bekämpfung der Karies ist offensichtlich umso leichter, je früher die ersten Schäden festgestellt werden.
Der in Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine zur Erkennung von Frühschäden besser als die Fluoreszenzmethode geeignete Art der
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Ultraviolettfotografie zu entwickeln. Dies gelingt erfindungsgemäß dadurch, daß die Wellenlänge des verwendeten UV-Lichtes zwischen 200 und 320 nm liegt.
Es wurde gefunden, daß in diesem Wellenlängenbereich die Absorption des kariös veränderten Zahnmaterials so weit von gesundem Zahnmaterial abweicht, daß das relative Absorptionsvermögen einen Schluß auf das Vorliegen kariöser Veränderungen gestattet. Statt der Fluoreszenzstrahlung wird also in diesem Falle die Reflexionsstrahlung in dem genannten Wellenbereich, beispielsweise bei einer Wellenlänge von 25^· run, zur Abbildung der Zähne verwendet.
Das Mundstück für eine solche UV-Kamera soll so ausgebildet sein, daß die labialen und buccalen Flächen aller Zähne und die angrenzenden Weichteile mit möglichst geringer Belästigung des Patienten bei normaler Beleuchtung fotografiert werden können.
Hierzu ist das Mundstück als Grundplatte mit einem Loch und einem daran angesetzten Tubus ausgebildet. Das freie Ende des Tubus ist so gestaltet, daß es sich oberhalb und unterhalb der Zahnansätze gegen das Zahnfleisch des Patienten legen läßt. Dadurch wird das Eindringen von Fremdlicht in das Mundstück verhindert und die richtige Lage der Kamera gewährleistet.
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Insbesondere läßt sich, auf diese Weise ein etwaiger Belag auf den Zähnen und den angrenzenden Weichteilen erfassen; dieser von Speichelrückständen und Bakterien gebildete Belag ist je nach seiner Natur die Ursache, der Karies und der Parodontose und ist auch häufig verantwortlich für Zahnverfärbungen. Durch Einwirken bestimmter Mittel auf den Zahnbelag lassen sich die Absorptionseigenschaften desselben im UV verändern, woraus Rückschlüsse auf die Zusammensetzung des Zahnbelages gezogen werden können.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung beschrieben. Hierin sind
Fig. 1 eine isometrische Darstellung der Ultraviolettkamera mit dem daran angebrachten Mundstück,
Fig. 2 eine isometrische Darstellung einer Ausführungsform des Mundstücks in größerem Maßstab,
Fig. 3 eine Darstellung eines abgeänderten Ausführungsbeispiels entsprechend Fig. 2,
Fig. k eine Draufsicht eines Patienten mit den drei zur Erfassung aller Zähne erforderlichen Stellungen des Mundstücks,
Fig. 5 eine Blockdarstellung der Anlage,
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Fig. 6 eine Blockdarstellung einer Anlage in vereinfachter Form,
Fig. 7 eine isometrische Explosionsdarstellung ähnlich Fig. 3 bezüglich eines weiteren Ausführungsbeispiels des Mundstücks
und
Fig. 8 eine Seitenansicht der Anordnung nach Fig. 7 im zusammengesetzten Zustand.
Die Kamera 10 ist in der auch bei Röntgengeräten üblichen Weise an einem Galgen 11 aufgehängt. Sie besitzt ein Gehäuse 12, an dessen Seite ein Bedienungsfeld I3 vorgesehen ist. An der Rückseite des Gehäuses ist der eigentliche Kamerateil Ik abnehmbar angebracht. An der Vorderseite des Gehäuses 12 befindet sich ebenfalls abnehmbar ein Mundstück I5» das weiter unten näher beschrieben wird.
Ein schematisches Blockdiagramm der ganzen Anlage ist in Fig. 5 gezeigt; die meisten der dort angegebenen Teile befinden sich in dem Gehäuse 12.
Ein Netzgerät l6 ist mit einer Lampen- und Verschlußsteuerung 17 verbunden, die ihrerseits durch den UV-Belichtungsmesser 18 und den Belichtungsmesser 19 für sichtbares Licht gesteuert wird.
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Ein Netzgerät, 20 für die UV-Lampeldient zur Speisung einer Niederdruck-Quecksilberdampflampe 21, Das von dieser Lampe ausgehende ultraviolette Licht geht durch ein Erregerfilter 22, das die Ultraviolettstrahlung im wesentlichen auf 25^ nm beschränkt, jedoch eine gewisse Zusatzstrahlung im Wellenlängenbereich zwischen 254 und 325 nm durchläßt. Dieses ultraviolette Licht gelangt durch das Mundstück 15 zu den Zähnen 23.
Um auch das Fotografieren mit sichtbarem Licht zu ermöglichen, ist eine normale Lampe 2h vorgesehen, deren Licht ebenfalls über das Mundstück 15 die Zähne 23 erreicht.
Das an den Zähnen 23 des Patienten reflektierte ultraviolette Licht gelangt wieder durch das Mundstück zu einem Sperrfilterrad 25, cL&s verschiedene optische Filter enthält. Diese können mittels eines Drehknopfes an dem Bedienungsfeld I3 in den Strahlengang gebracht werden, um so nur einen bestimmten Wellenlängenbereich über den Verschluß 27 zum Objektiv 26 durchzulassen. Eine Entfernungseinsteilung 28 ist für das Objektiv vorgesehen und dieses ist im Verein mit dem Verschluß so ausgelegt, daß sowohl UV-Reflexionsaufnahmen, als auch UV-Fluoreszenzanregungsaufnahmen, als auch eine Kombination beider gemacht werden können. Das Objektiv
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26 enthält deshalb nur Elemente aus Quarz und Flußspat, so daß sich eine korrigierte Durchlässigkeit in einem Wellenlängenbereich von 200 bis 1000 nm ergibt. Das ultraviolette Licht wird von dem Objektiv auf den in einem Kameragehäuse 29 befindlichen Film fokussiert. Mittels entsprechender Adapter können verschiedene Filme benutzt werden, indem Kameragehäuse für eine einäugige Spiegelreflexkamera mit 35 mm Film, eine Polaroidkamera, eine Filmpackkamera oder eine Rollfilmkamera an der Rückseite des Gehäuses 12 angebracht werden. Die Belichtungszeit wird elektronisch vom UV-Belichtungsmesser 18 oder dem Belichtungsmesser für sichtbares Licht 19 gesteuert»
In Fig. 2 bis k sind Einzelheiten der Mundstücksanordnung 15 gezeigt. Gemäß Fig. 2 ist eine Grundplatte 3° vorgesehen, die auf der Vorderseite des Gehäuses 12 in entsprechende Führungsschienen 31 eingeschoben werden kann. Die Grundplatte 3o besitzt ein Mittelloch, das von einem an der Grundplatte befestigten Tubus 31' umgeben wird.
Bei einer Ausführungsform (Fig. 3) besitzt dieser Tubus einen ungefähr ovalen Querschnitt und sein freies Ende 32 ist ungefähr an die Gestalt der Vorderkiefer eines Menschen angepaßt«, Deswegen kann kein falsches Licht in das Mundstück eintreten, so daß die Fotos in einem nicht abgedunkelten Raum gemacht werden können.
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Es können Mundstückstuben verschiedener Gestalt vorgesehen sein, um der stark schwankenden Mundgröße Rechnung zu tragen. Der Tubus kann aus Metall, Kunststoff, Pappe od. dgl. sein und seine Innenfläche 33 kann poliert sein, um als Reflektor für die U¥-Beleuchtung zu dienen.
Im Betrieb wird das Mundstück am Gehäuse 12 befestigt und dann wird der Tubus zwischen die Lippen des Patienten eingeführt, so daß das freie Ende 32 gegen die Zahnfleisch^ fläche oberhalb der Oberzähne und unterhalb der Unterzähne drückt. Die Zähne werden durch die Innenseite des Tubus 31' von der im Gehäuse 12 untergebrachten Lichtquelle für UV- oder sichtbares Licht beleuchtet. Die Fotos werden durch den Tubus über das Sperrfilterrad, den Verschluß und das Objektiv auf den Film aufgenommen.
Das Mundstück kann gemäß Fig. k im Mund des Patienten untergebracht und in die drei dargestellten Stellungen gebracht werden; · so können mit Hilfe eines Spiegels die labialen und buccalen Oberflächen aller Zähne 23 in drei Aufnahmen richtig erfaßt werden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist der untere Teil des freien Endes 32 des Tubus mit einem Spiegel 34 versehen, der eben oder gewölbt sein kann und in einem solchen Winkel angebracht ist, daß auch die lingualen und occlusalen Oberflächen der Zähne fotografiert werden können, wenn der Mund etwas geöffnet wird.
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Versuche haben gezeigt, daß die Diagnose früher kariöser Schaden mit Hilfe der mit der beschriebenen Kamera bei der angegebenen Wellenlänge aufgenommenen Bilder möglich ist. Ferner haben Versuche gezeigt, daß bestimmte kariöse Frühschäden, die mittels der normalen Prüfung mit Spiegel und Sonde nicht erfaßt werden können, mit dieser Kamera einer Diagnose zugeführt werden können.
Die verhältnismäßig komplizierte Anlage nach Fig. 5 läßt sich wesentlich vereinfachen, wenn auf einen Teil der Automatik verzichtet wird. Dies ist insbesondere vom kommerziellen Standpunkt aus häufig vorzuziehen. Eine solche vereinfachte Anlage ist in Fig. 6 schematisch dargestellt. An das Mundstück 15 ist hier die UV-Lampe mit Netzgerät 2OA angeschlossen; sie kann auf Wunsch ergänzt werden durch eine Intensitätssteuerung 2OB. Objektiv 26, Verschluß 27, Verschlußsteuerung 17 und Kameragehäuse 29 entsprechen der Fig. 5« Ebenso kann auch hier auf Wunsch eine Entfernungseinstellung 28 vorgesehen sein. Auch die Lampensteuerung 17 und die Lampe 2k für sichtbares Licht können auf Wunsch weggelassen werden; dies gilt auch für einen Sucher 24A.
In Fig. 7 und 8 ist eine weitere Ausführungsform des Mundstücks dargestellt, und zwar handelt es sich um ein Einwegmundstück 31A, das fertig verpackt und
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sterilisiert angeliefert werden kann und nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden soll.
Ein zylinderischer Kragen 3O-A- geht von der Grundplatte 30 aus, Über diesen Kragen kann das innere Ende 35 des Mundstücks 3IA geschoben werden und wird dort durch Reibung festgehalten.
Eine Spiegelanordnung 3^-A- ist mit einem Befestigungsarm 36 versehen, der an seinem Ende einen Schlitz 37 aufweist« Dieser Arm ergreift einen federbelasteten Stift 38, der vom Kragen 3OA nach oben ragt.
Das Einwegmundstück wird zuerst über den Kragen 3OA geschoben und wenn der Spiegel benötigt wird, wird der Arm 36 in das Mundstück eingeführt, bis er den Klemmstift 38 ergreift. Die Seitenwangen 39 des Spiegels greifen hierbei gerade in die Seiten des Mundstücks 3IA ein, wie Fig. 8 zeigt. Auch ist hier die optische Achse eingezeichnet. So können Aufnahmen der lingualen und occlusalen Oberflächen der Zähne gemacht werden, wobei natürlich hierzu der Mund hierzu mehr oder weniger geöffnet werden muß.
5Ö9&20/102A

Claims (1)

  1. Pate.**?
    te2. L Γ
    ;■■-. . - .- ... . fa München, den :
    ALPHAMETRICS LTD. in Winnipeg, Manitoba/Kanada
    Patentansprüche
    1. !Anlage zur UV-Fotografie für zahnärztliche Zwecke, bestehend aus einer Kamera, einem daran ansetzbaren und in den Mund eines Patienten einführbaren Mundstücks und einer mit dem Mundstück verbundenen UV-Quelle, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellenlänge des von der UV-Quelle ausgesandten Lichtes zwischen 200 und 380 nm liegt.
    2. Anlage nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine mit dem Mundstück verbundene Lichtquelle für sichtbares Licht und gegebenenfalls ein Sucher.
    3. Mundstück für UV-Fotografie, insbesondere nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Grundplatte (30) mit einem Mittelloch, sowie einen das Loch umgebenden und an der Grundplatte befestigten Tubus (3I1, 311A), dessen freies Ende (32* 32A) so geformt ist, daß er sich oberhalb und unterhalb der Zahnansatzgrenzen gegen. das Zahnfleisch eines Patienten legen kann und dadurch den Lichtzutritt von außen verhindert. Dr.Hk/Du.
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    k. Mundstück nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß der Tubus (3I1A) abnehmbar auf einen Kragen (3OA) der Grundplatte (30) aufgeschoben ist.
    5. Mundstück nach Anspruch 3 oder k, gekennzeichnet durch eine abnehmbar zu befestigende Spiegelanordnung (3^» zur Aufnahme der lingualen und occlusalen Oberflächen der Zähne und der'benachbarten ¥eichteile.
    6. Mundstück nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß die Spiegelanordnung aus einem Spiegel und einem von der Unterkante desselben ausgehenden Befestigungsarm (36) besteht, dessen freies Ende einen Schlitz (37) aufweist, der unter Klemmwirkung auf einen federbelasteten Haltestift (38) an der. Innenwand des Kragens (3OA) aufschiebbar ist.
    5Q9 8-2 0/1024
    ι * Leerseite
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