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Die Erfindung betrifft eine dentalmedizinische
Zange, insbesondere eine Extraktionszange gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Zangen allgemein und insbesondere
dentalmedizinische Zangen, z. B. Extraktionszangen bestehen aus
zwei Zangenteilen, die jeweils eine Backe und einen Griffschenkel
aufweisen. Die Zangenteile sind durch ein Gelenk, auch Schloss oder
Gewerbe genannt, schwenkbar miteinander verbunden. Die Backen der
Zangenteile bilden das Zangenmaul, während die Griffschenkel den
Zangengriff bilden. Bei den bekannten Zangen ist das Gelenk als
aufgelegtes Gelenk, bei dem die beiden Zangenteile aufeinander gelegt
und verbunden werden, als eingelegtes Gelenk, bei dem das eine Zangenteil
in eine Ausfräsung
des anderen Zangenteils eingelegt und mit diesem verbunden wird,
oder als durchgestecktes Gelenk ausgebildet, bei welchem das eine
Zangenteil durch eine Aussparung des anderen Zangenteils hindurchgeschoben
wird. Die beiden Zangenteile werden in der Schwenkachse miteinander
vernietet, so dass die beiden Zangenteile untrennbar miteinander
verbunden sind. Ebenso ist es bekannt, die beiden Zangenteile durch
eine in der Schwenkachse angeordnete Schraube miteinander zu verbinden.
Hier ist eine Trennung der Zangenteile möglich, was insbesondere für die Reinigung,
Desinfektion und gegebenenfalls Sterilisierung vorteilhaft ist.
Das Zerlegen der Zange ist dabei jedoch umständlich und zeitraubend.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
dentalmedizinische Zange zu schaffen, die einfach zerlegt und wieder
zusammengesetzt werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine dentalmedizinische Zange mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in
den rückbezogenen
Unteransprüchen
angegeben.
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Bei der erfindungsgemäßen Zange
wird das Gelenk durch einen an dem einen Zangenteil ausgebildeten
Zapfen und eine in dem anderen Zangenteil ausgebildete entsprechende
Bohrung gebildet. Der Zapfen wird in die Bohrung eingesteckt und
bildet das Schwenkgelenk, bei welchem der kreiszylindrische Zapfen
in der mit demselben Durchmesser ausgebildeten kreiszylindrischen
Bohrung geführt
wird. Die Bohrung weist in ihrer Wandung eine Umfangsnut auf und
entsprechend weist der Zapfen an seiner Außenumfangsfläche wenigstens
einen Umfangslappen auf. Der Umfangslappen des Zapfens greift in
die Umfangsnut der Bohrung ein, wodurch der Zapfen axial formschlüssig in
der Bohrung gehalten wird und wodurch die zwei Zangenteile schwenkbar
miteinander verbunden sind. Um die Zange zerlegen und wieder zusammensetzen
zu können,
ist der wenigstens eine Umfangslappen nur über einen Teilwinkelbereich
des Umfangs ausgebildet. Werden die zwei Zangenteile in ihrer gegenseitigen
Winkelstellung so ausgerichtet, dass der wenigstens eine Umfangslappen
im Winkelbereich mit zu der Umfangsnut führenden Eintrittsrinnen zur
Deckung kommt, so kann der Zapfen in die Bohrung eingesteckt oder
aus dieser herausgezogen werden. Diese Winkelstellung entspricht
der Spreizstellung der Zange mit maximaler Öffnung des Zangenmaules. Ist
der Zapfen in die Bohrung eingesteckt, so wird die Zange in ihre Schließ- bzw.
Greifstellung verschwenkt. Dabei wird auch der Umfangslappen in
seiner Winkelstellung gegen die Umfangsnut verschwenkt, so dass
der Umfangslappen in die Umfangsnut eingreift und der Zapfen dadurch
axial formschlüssig
in der Bohrung gehalten wird. Während
des Gebrauchs der Zange werden die Zangenteile entsprechend der
erforderlichen Öffnung
des Zangenmaules nur in einem Spreizwinkelbereich verschwenkt, in
welchem der Umfangslappen nicht aus der Umfangsnut herausgedreht
wird. Die beiden Zangenteile sind daher für den Gebrauch der Zange stets
zuverlässig
miteinander verbunden. Soll die Zange zur Reinigung zerlegt werden,
so müssen
die Zangenteile nur über
die normale Gebrauchsschwenkstellung hinaus auseinander gespreizt
werden, bis der wenigstens eine Umfangslappen in den Winkelbereich
der wenigstens einen Eintrittsrinne kommt, so dass der Zapfen nun
axial aus der Bohrung herausgezogen werden kann und die beiden Zangenteile
voneinander getrennt werden können.
Sowohl für
das Zerlegen als auch für
das Zusammensetzen der Zange sind somit keine zusätzlichen
Verbindungsmittel erforderlich, die in umständlicher Weise befestigt bzw.
gelöst
werden müssen. Es
genügt
sowohl für
das Zerlegen als auch für
das Zusammensetzen ein einfacher Handgriff, ohne dass zusätzliche
Werkzeuge erforderlich sind.
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Es ist offensichtlich, dass für die Funktion des
zerlegbaren Gelenkes die Umfangsnut auch im Außenumfang des Zapfens und der
Umfangslappen an der Innenfläche
der Bohrung ausgebildet sein können.
Die fertigungstechnisch einfachere Ausführung ist jedoch die Ausbildung
des Umfangslappens an dem Zapfen und der Umfangsnut in der Innenwandung
der Bohrung.
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In einer vorteilhaften Ausführung ist
die Bohrung als an ihrem Grund geschlossene Sackbohrung ausgebildet.
Dadurch sind weder der Zapfen noch die Bohrung an der jeweiligen
Gelenkaußenseite
der Zangenteile sichtbar.
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Weiter kann eine Bremseinlage zwischen den
miteinander in Berührung
stehenden Flächen des
Zapfens und der Bohrung vorgesehen sein. Diese Bremseinlage hat
die Funktion, einen definierten Widerstand bei der Schwenkbewegung
der Zange zu bewirken. Durch die Wahl des Materials und der Dimensionierung
der Bremseinlage kann ein definiert vorgegebener Widerstand erzeugt
werden, so dass die Zange einerseits ausreichend leichtgängig betätigt werden
kann und andererseits sich nicht unbeabsichtigt aus der jeweiligen
Schwenkstellung bewegt. Ist die Bohrung als Sackbohrung ausgebildet,
so kann die Bremseinlage zweckmäßig als
Scheibe zwischen den Grund der Bohrung und die axiale Stirnfläche des
Zapfens eingesetzt werden. Dadurch ist eine gleichmäßige Bremswirkung
in jeder Drehstellung und ein gleichmäßiger Verschleiß der Bremseinlage gewährleistet.
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Die Erfindung betrifft auch eine
kostengünstige
Fertigung der dentalmedizinischen Zange.
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Bei den bisher bekannten dentalmedizinischen
Zangen werden zunächst
einstückige
Rohlinge für
die Zangenteile als Press-Schmiedeteile
hergestellt, die dann bearbeitet werden. Diese Herstellung ist arbeitsintensiv
und daher kostenaufwendig. Erfindungsgemäß werden die Zangenteile dagegen aus
zwei Stücken
gefertigt. Die Teile der Zange, die eine hohe Präzision erfordern, nämlich das
Zangenmaul und das Gelenk werden gefräst bzw. gedreht und gebohrt,
während
die Griffschenkel an das jeweilige die Backe und das Gelenk bildende
Stück des Griffteiles
angesetzt werden. Für
diese Griffschenkel sind weniger hohe Anforderungen in Bezug auf
das Material und die Bearbeitungspräzision erforderlich. Dadurch
ergibt sich insgesamt ei ne Ersparnis an Material- und Herstellungskosten.
Außerdem
ist es möglich,
Zangenmäuler
und Zangengriffe in unterschiedlicher Weise miteinander zu kombinieren,
so dass eine größere Typen-Vielfalt der Zange
hergestellt werden kann, ohne dass für jede Type ein eigener Rohling
gefertigt werden muss.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand
von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
im Bereich des Gelenks axial geschnittene Seitenansicht der Zange
in einer ersten Ausführung
im zerlegten Zustand,
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2 eine
Seitenansicht des Gelenkbereichs des ersten Zangenteils,
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3 eine
Draufsicht auf den Gelenkbereich des ersten Zangenteils,
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4 eine
Seitenansicht des Gelenkbereichs des zweiten Zangenteils,
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5 eine
Draufsicht auf den Gelenkbereich des zweiten Zangenteils,
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6 eine
Seitenansicht des Gelenkbereichs der zusammengesetzten Zange,
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7 eine
Draufsicht auf den Gelenkbereich der zusammengesetzten Zange,
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8 zwei
Ansichten der zusammengesetzten Zange in der Ausführung der 1,
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9 zwei
Ansichten der Zange in einer zweiten Ausführung,
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10 zwei
Ansichten der Zange in einer dritten Ausführung und
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11 zwei
Ansichten der Zange in einer vierten Ausführung.
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Die Zange die im Ausführungsbeispiel
als Zahn-Extraktionszange dargestellt ist, besteht aus zwei Zangenteilen 10 und 12.
Die beiden Zangenteile 10 und 12 bestehen in an
sich bekannter Weise aus jeweils einer Backe 14 bzw. 16,
einem Griffschenkel 18 bzw. 20 und einem Gelenkbereich 22 bzw. 24,
der die jeweilige Backe 14 bzw. 16 mit dem jeweiligen Griffschenkel 18 bzw. 20 verbindet.
Die Backen 14 und 16 bilden das Zangenmaul und
sind dem jeweiligen Anwendungszweck der Zange entsprechend ausgebildet.
Die Griffschenkel 18 und 20 bilden den Zangengriff
und sind ebenfalls entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck
der Zange angepasst.
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Die beiden Zangenteile 10 und 12 sind
durch ein Gelenk schwenkbar miteinander verbunden, welches nachfolgend
anhand der 2 bis 7 im Einzelnen erläutert wird.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das Gelenk als eingelegtes Gelenk ausgebildet, bei welchem die
Gelenkbereiche 22 und 24 jeweils eingefräste Aussparungen
aufweisen, in die der korrespondierende Gelenkbereich 22 bzw. 24 des anderen
Zangenteils 10 bzw. 12 eingelegt wird. Es ist offensichtlich,
dass das Gelenk auch als aufgelegtes Gelenk ausgebildet sein kann.
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In den 2 und 3 ist der Gelenkbereich 24 des
zweiten Zangenteiles 12 dargestellt. An dem Gelenkbereich 24 ist
ein gegen den Gelenkbereich 22 des ersten Zangenteils 10 gerichteter
Zapfen 26 angeformt. Der Zapfen 26 hat die Form
eines geraden Kreiszylinders, dessen Mittelachse mit der Schwenkachse
der Zange zusammenfällt.
Etwa auf halber Höhe
des Zapfens 26 ist an dessen Außenumfang ein Umfangsbund 28 angeformt.
Der Umfangsbund ist an zwei diametral liegenden Seiten abgefräst, so dass
sich parallel zur Längserstreckung
des Zangenteiles 12 verlaufende Flachseiten 30 ergeben.
Die Abfräsung
ist bis auf den Durchmesser des Zapfens 26 geführt, so
dass die Flachseiten 30 einen Durchmesser des Zapfens 26 entsprechenden
Abstand aufweisen. Der Umfangsbund bildet dadurch zwei diametral
angeordneten Umfangslappen 28, die in Richtung der Längserstreckung
des Zangenteils 12 in distaler bzw. proximaler Richtung
abstehen. Die axiale Höhe
des Zapfens 26 ist etwas geringer als die den Gelenkbereich 22 des
ersten Zangenteils 10 aufnehmende Einfräsung des Gelenkbereichs 24,
wie in 2 durch eine
strichpunktierte Linie angedeutet ist.
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In den 4 und 5 ist der Gelenkbereich 22 des
ersten Zangenteils 10 dargestellt. Dieser Gelenkbereich 22 weist
eine Bohrung 32 auf, deren Durchmesser dem Durchmesser
des Zapfens 26 entspricht und deren Mittelachse mit der
Schwenkachse der Zange zusammenfällt.
Die Bohrung 32 ist als Sackbohrung ausgebildet, deren axiale
Tiefe geringfügig größer ist
als die axiale Höhe
des Zapfens 26. In halber Tiefe der Bohrung 32 ist
in deren Innenumfang eine Umfangsnut 34 eingearbeitet.
Die Um fangsnut 34 entspricht in ihrer axialen Position,
in ihrer axialen Breite und in ihrer radialen Tiefe jeweils der
axialen Position, der axialen Breite und der radialen Höhe der Umfangslappen 28 des
Zapfens 26. Auf der dem zweiten Zangenteil 12 zugewandten
Seite des Gelenkbereiches 22 ist der Durchmesser der Bohrung 32 auf
zwei diametralen Seiten bis in die Umfangsnut 34 hinein
auf den Aussendurchmesser der Umfangsnut 34 erweitert.
Dadurch werden zwei Eintrittsrinnen 36 gebildet, die von
der Oberfläche
des Gelenkbereichs 22 bis in die Umfangsnut 34 führen und
in der Querschnittsform und den Querschnittsabmessungen den Umfangslappen 28 des
zweiten Zangenteils 12 entsprechen. Die Eintrittrinnen 36 sind
so ausgerichtet, dass sie senkrecht zur Längserstreckung des Zangenteils 10 weisen.
Um die beiden Zangenteile 10 und 12 zusammenzusetzen,
werden die beiden Zangenteile 10 und 12 mit ihren
Längsachsen
senkrecht zueinander angeordnet. Dadurch kommen die Umfangslappen 28 in
ihrer Winkelstellung mit den Eintrittsrinnen 36 zur Deckung.
Der Zapfen 26 kann nun in die Bohrung 32 axial
eingeschoben werden, wobei die Umfangslappen 28 durch die
Eintrittrinnen 36 in den axialen Bereich der Umfangsnut 34 gelangt.
Nun werden die Zangenteile 10 und 12 in Schließrichtung
gegeneinander verschwenkt. Dadurch werden die Umfangslappen 28 gegenüber den Eintrittsrinnen 36 verdreht
und treten in die Umfangsnut 34 ein. In dieser Stellung
ist die Zange für
den Einsatz bereit. Dabei ist der Zapfen 26 in der Bohrung 32 drehbar
geführt
und wird durch die in die Umfangsnut 34 eingreifenden Umfangslappen 28 in
axialer Richtung formschlüssig
in der Bohrung 32 gehalten.
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Es ist offensichtlich, dass die Bohrung 32 auch
als durchgehende Bohrung ausgebildet sein kann, wie dies in 1 dargestellt ist. Die Ausbildung der
Bohrung 23 als Sackbohrung hat den Vorteil, dass das Gelenk
weder von der Außenseite
des Gelenkbereichs 22 noch von der Außenseite des Gelenkbereichs 24 sichtbar
ist.
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Um die Zange leichtgängig öffnen und
schließen
zu können
und dennoch eine unbeabsichtigte Schwenkbewegung der Zangenteile 10 und 12 gegeneinander
zu verhindern, ist vorzugsweise eine Bremseinlage 38 in
das Gelenk eingesetzt. Die Bremseinlage 38 kann aus einem
geeigneten Material z.B. einem Kunststoff bestehen, welches eine
definierte Elastizität
und Gleitfähigkeit
in der Paarung mit dem Metall der Gelenkbereiche 22 bzw. 24 aufweist. Die
Bremseinlage 38 kann beispielsweise in eine der axialen
Stirnflächen
der Umfangsnut 34 eingesetzt werden, so dass sie in Bremswirkung
mit den Umfangslappen 28 des Zapfens tritt. Ist die Bohrung 32 als
Sackbohrung ausgebildet, wie dies in den 2 bis 7 dargestellt
ist, so wird die Bremseinlage 38 vorzugsweise als Kreisscheibe
am Grund der Bohrung 32 angeordnet, so dass sie in Bremswirkung
mit der axialen Stirnfläche
des Zapfens 26 tritt, wie dies in 6 angedeutet ist. Durch die Wahl des
Materials und der Stärke
der Bremseinlage 38 kann die Leichtgängigkeit bzw. die Bremswirkung
definiert vorgegeben werden.
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Es ist ohne weiteres ersichtlich,
dass die Umfangslappen 28 und die Eintrittsrinnen 36 nicht
notwendig die in der Zeichnung dargestellte Form haben müssen. Anstelle
von zwei diametralen Umfangslappen 28 kann auch nur ein
radial abstehender Umfangslappen vorgesehen sein, wobei entsprechend auch
nur eine Eintrittsrinne 36 vorgesehen ist. Auch hier ist
die Anordnung des Umfangslappens 28 und der Eintrittsrinne 36 so
ausgerichtet, dass die Querschnittsfläche des Umfangslappen 28 mit
der Querschnittsfläche
der Eintrittsrinne 36 dann zur Deckung kommt, wenn die
Zangenteile 10 und 12 entsprechend einer maximalen Öffnungsspreizung
der Zange ausgerichtet sind. In jeder anderen Schwenkstellung greift
der Umfangslappen 28 in die Umfangsnut 34 ein,
so dass der Zapfen 26 axial formschlüssig in der Bohrung 32 gehalten
wird und somit die Zangenteile 10 und 12 schwenkbar
miteinander verbunden sind.
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Die Backe 14 mit dem Gelenkbereich 22 und die
Backe 16 mit dem Gelenkbereich 24 sind jeweils als
einstückiges
Teil aus einem geeigneten Metall, insbesondere einem geeigneten
Stahl gefertigt. Diese Teile werden insbesondere durch Fräsen, Drehen und
Bohren hergestellt. Das verwendete Material und die Herstellungsverfahren
gewährleisten
eine optimale Präzision
und Festigkeit in den für
die Verwendung der Zange wesentlichen Teilen, nämlich dem Zangenmaul und dem
Gelenk.
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Die Griffschenkel 18 und 20 werden
als getrennte Werkstücke
hergestellt. Die Griffschenkel 18 und 20 werden
mit den jeweiligen Gelenkbereichen 22 bzw. 24 fest
verbunden. Hierzu können
die Griffschenkel 18 und 20 mit den Gelenkbereichen 22 bzw. 24 verzapft,
verlötet
oder verklebt werden. Da an den durch die Griffschenkel 18 und 20 gebildeten
Zangengriff keine so hohen Anforderungen in Bezug auf die Präzision und
die Materialeigenschaften gestellt werden müssen, kann die Auswahl des
Materials und des Herstellungsverfahrens für die Griffschenkel 18 und 20 unter
dem Gesichtspunkt der günstigsten Herstellungskosten
getroffen werden.
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Weiter hat die Herstellung der Backen 14 bzw. 16 und
der Gelenkbereiche 22 bzw. 24 einerseits und der
Griffschenkel 18 bzw. 20 andererseits als getrennte
Werkstücke
den Vorteil, dass Zangenmaul und Griffform in unterschiedlicher
Weise miteinander kombiniert werden können. Dies ist anhand der 8 bis 11 beispielsweise dargestellt. 8 zeigt die Zange in der
in 1 dargestellten Ausführung. 9 zeigt eine Zange mit demselben
Zangenmaul, wie dies die Zange der 8 aufweist,
die Griffschenkel 18 und 20 sind jedoch unterschiedlich
ausgebildet. 10 zeigt
eine Zange, mit einem abgekröpften
Zangenmaul, welches mit Griffschenkeln 18 und 20 kombiniert
ist, die den Griffschenkeln 18 und 20 der Ausführung der 9 entsprechen. 11 zeigt eine Zange mit
einem abgewinkelten Zangenmaul und einer weiteren abgewinkelten
Ausführung der
Griffschenkel 18 und 20. Es ist ohne weiteres
ersichtlich, dass beliebige andere Kombinationen von Zangenmaul
und Zangengriff hergestellt werden können.
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- 10
- erstes
Zangenteil
- 12
- zweites
Zangenteil
- 14
- Backe
von 10
- 16
- Backe
von 12
- 18
- Griffschenkel
von 10
- 20
- Griffschenkel
von 12
- 22
- Gelenkbereich
von 10
- 24
- Gelenkbereich
von 12
- 26
- Zapfen
- 28
- Umfangslappen
- 30
- Flachseiten
- 32
- Bohrung
- 34
- Umfangsnut
- 36
- Eintrittsrinnen
- 38
- Bremseinlage