DE19921374C2 - Vorrichtung zur dreidimensionalen optischen Untersuchung eines Objektes mit Beleuchtung durch eine Lochplatte - Google Patents
Vorrichtung zur dreidimensionalen optischen Untersuchung eines Objektes mit Beleuchtung durch eine LochplatteInfo
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- G02B21/004—Scanning details, e.g. scanning stages fixed arrays, e.g. switchable aperture arrays
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Mikroskopvorrichtung zur dreidimensionalen
Untersuchung eines Objektes nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
In der confocalen Mikroskopie wird das Objekt in an sich bekannter Weise durch eine
Lochblende beleuchtet und der beleuchtete Punkt wird mit einem Strahlungsempfänger
beobachtet, dessen lichtempfindliche Fläche ebenso klein ist wie der beleuchtete Punkt
(Minsky, M., US Patent 3 013 467 und Minsky, M., Memoir on inventing the confocal
scanning microscope, Scanning 10, p. 128-138). Confocale Mikroskopie hat
gegenüber konventioneller den Vorteil, daß sie Tiefenauflösung (Messung in z-
Koordinate) liefert und daß wenig Streulicht bei der Bildaufnahme entsteht. Nur die im
Focus befindliche Ebene des Objektes wird hell beleuchtet. Objektebenen oberhalb und
unterhalb der Focusebene erhalten deutlich weniger Licht. Das Bild wird durch einen
Scannvorgang aufgebaut. Es können einer oder mehrere Punkte gleichzeitig beleuchtet
und beobachtet werden.
Drei Methoden für den Scannvorgang sind bekannt: Spiegelscannen, Nipkowscheibe
und electronisches Scannen mit Matrixempfänger. Weitere Einzelheiten zum Stand der
Technik beim Scannen mit Spiegel und mit Nipkowscheibe finden sich im Handbook of
Biological Confocal Microscopy, Plenum Press, New York, London (Hrsg. James B.
Pawley).
Ein confocales Bildaufnahmesystem mit confocaler Beleuchtung durch eine Lochplatte
und electronischem Scannen durch Matrixempfänger wurde erstmals in DE 40 35 799 A1
vorgeschlagen. Dabei kommt ein Matrixempfänger zum Einsatz, dessen Pixel nur auf
einem Teil (z. B. 30%) der dem Pixel zugeordneten Fläche lichtempfindlich sind und
auf der Beleuchtungsseite wird typischerweise eine Lochplatte eingesetzt, die ebenso
viele Löcher hat wie der Bildsensor lichtempfindliche Pixel. Die Tiefeninformation
ergibt sich durch Aufnahme mehrerer Bilder aus verschiedenen Focusebenen und
Auswertung des Helligkeitsmaximums individuell für die verschiedenen Pixel im
Computer.
In der Druckschrift DE 196 48 316 C1 wird eine Anordnung geschildert, bei der
typischerweise zugeordnet zu je vier Empfängerpixeln ein Beleuchtungsloch auf der
Lochplatte und unmittelbar vor dem Matrixempfänger ein Prismenarray vorgesehen ist.
Das Prismenarray wirkt als strahlformendes Element, mit dem das Licht eines jeden
Beleuchtungspunktes so aufgespalten wird, daß sich außerhalb des Focus zwei
halbmondförmige Bilder ergeben. In der Druckschrift DE 196 51 667 A1 ist eine
Anordnung beschrieben, bei der ebenfalls typischerweise je vier Empfängerpixeln ein
Beleuchtungsloch auf der Lochplatte zugeordnet ist und die unmittelbar vor dem
Empfängerarray ein Array anamorphotischer Linsen enthält. Jedem Beleuchtungsloch
ist eine Linse zugeordnet. Die anamorphotischen Linsen wirken hier ebenfalls als
strahlformende Elemente, so daß sich im Focus ein kreisförmiges und außerhalb ein
ovales Bild des Beleuchtungspunktes ergibt. Bei den beiden letztgenannten
Anordnungen wird die Tiefeninformation durch Auswertung der Differenz der
Lichtsignale benachbarter Pixel gewonnen.
Die Anordnungen nach DE 40 35 799 A1, DE 196 48 316 C1, und DE 196 51 667 A1
haben unter anderem den Vorteil, daß sehr viele Tiefenmeßpunkte gleichzeitig
aufgenommen werden können und sie haben den Nachteil, daß zwischen den
Beleuchtungspunkten kleine Teilflächen (Lücken) der Probe nicht ohne weiteres erfaßt
werden können. In DE 40 35 799 A1 ist deshalb vorgeschlagen worden, mit optischen
Mitteln das Beleuchtungspunktraster auf der Probe um kleine Wege zu verschieben
oder die Probe um kleine Wege zu verschieben. Beide Vorgehensweisen haben den
Nachteil, daß sie aufwendig und justierempfindlich sind.
Es ist deshalb Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, eine Anordnung zu schaffen, um computergesteuert das
Meßpunktraster auf der Probe so zu verschieben, daß auch die Lücken zwischen den
Beleuchtungspixeln erfaßt werden können.
Erfindungsgemäß geschieht das, indem
Lochplatte, Strahlungsteiler, Empfängerarray und - soweit vorhanden - auch das
strahlformende Element in einer kompakten Baugruppe zusammengefaßt werden, die
durch feinmechanische Stellelemente verschoben wird. Das hat auch den Vorteil, daß
unabhängig von dem gewählten Vergrößerungsmaßstab der Abbildungsoptik immer
die gleichen Scannwege zur Abtastung der Lücken zurückzulegen sind.
Mit DE 196 40 421 A1 ist bereits ein monolithisch ausgebildeter Strahlteilerwürfel mit
genau einem Sensor- und einem Empfängerelement sowie einem strahlformenden
Element bekannt geworden, die jedoch der bidirektionalen optischen Datenübertragung
dient. Sie bringt für die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe keine
Lösung, da Mittel zur Bildgebung fehlen.
Mit DE 197 40 678 A1 ist bereits eine Anordnung mit einer als Piezoaktuator
ausgebildeten Verschiebemechanik für eine Kollimatorlinse bekannt geworden, die der
optischen Vermessung eines Objektes dient. Da nur jeweils ein einziger Meßpunkt
erfaßt wird und da die Anordnung interferometrisch arbeitet, ist die Messung mit
dieser Anordnung zeitaufwendig. Die Vorteile, die sich bei Anwendung eines
Beleuchtungsrasters ergeben, fehlen hier.
Die vorliegende Erfindung bringt gegenüber dem Stande der Technik den Fortschritt,
in kurzer Zeit mit einem CCD-Empfänger und einem an sich bekannten
Beleuchtungsraster auch die Bereiche der Probe messen zu können, die in den Lücken
zwischen den Beleuchtungspunkten liegen.
Die Figuren zeigen als Beispiel mögliche
praktische Ausführungen nach der Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine Gesamtanordnung einer Bildaufnahmeeinrichtung nach der
Erfindung
Fig. 2a und 2b zeigen eine kompakte Baugruppe mit Lochplatte, Strahlteilerwürfel,
strahlformendem Element und Matrix-Strahlungsempfänger.
Fig. 3a und Fig. 3b zeigen das Beleuchtungspunktraster und verschiedene
Möglichkeiten des Scanweges, der von der kompakten Baugruppe ausgeführt wird.
Fig. 4a zeigt den zeitlichen Ablauf der Microscanbewegung für rasches Abscannen
der Lücken ohne örtliche Auflösung
Fig. 4b zeigt den zeitlichen Ablauf der Microscannbewegeung für Abscannen der
Lücken mit örtlicher Auflösung.
In Fig. 1 ist mit (11) eine Lichtquelle, z. B. eine Halogenlampe, bezeichnet, die mit
Hilfe des Kondensors (11k), evtl. über ein Filter (11f) (zur Aussonderung eines
ausreichend schmalen Spektralbereiches), ein Beleuchtungsraster beleuchtet, das sich
in der Beleuchtungsebene (11b) befindet. Es besteht aus einer lichtundurchlässigen
Schicht mit kleinen Löchern. Eine derartige Schicht kann in bekannter Weise z. B. aus
Chrom auf einer hergestellt werden. Die Löcher sind in der Schicht ebenso
rasterförmig angeordnet wie die lichtempfindlichen Bereiche des Empfängerarrays
(17). Die Löcher sind erheblich kleiner als ihr Abstand. Der Abstand der Löcher bzw.
Bereiche von Mitte zu Mitte wird als Rastermaß bezeichnet.
Das Beleuchtungsraster wird durch die Linsen (13o, 13u) in die Focusebene (13f)
abgebildet, so daß das Objekt (14) mit rasterförmig angeordneten Lichtpunkten
beleuchtet wird. Bei nicht transparenten Objekten kann nur die Oberfläche (140)
beleuchtet werden, während bei transparenten Objekten auch Schichten (14 s) im
Inneren mit den Lichtpunkten beleuchtet werden können. Die vom Objekt in der
Focusebene (13f) reflektierten Lichtstrahlen werden von den Linsen (13u, 13o) über
einen Strahlteiler (16) zum Beispiel in der Empfängerebene (17b) focussiert. Zwischen
den Linsen (13o, 13u) ist üblicherweise eine sog. Telezentrie-Blende (13t) angeordnet,
welche dafür sorgt, daß der Mittenstrahl (13m) parallel zur optischen Achse (10) auf
das Objekt (14) trifft, so daß die Lage der Lichtpunkte auf dem Objekt sich nicht
ändert, wenn das Objekt (14) in Richtung der optischen Achse (10) bewegt wird.
Erfindungsgemäß ist die weiter unten ausführlicher erläuterte kompakte Baugruppe
über ein Stellglied (24a) mit dem Tragarm (21) verbunden. Eine Steuerleitung (18w)
ermöglicht die Ansteuerung der Microscannbewegung durch den Computer (18).
Der vorerwähnte Strahlteiler (16) ist für Auflichtanwendungen als halbdurchlässiger
Spiegel ausgeführt. Für Fluoreszenzanwendungen wird vorzugsweise in an sich
bekannter Weise ein dichroitischer Spiegel eingesetzt.
Das Objekt (14) kann durch eine Verstellvorrichtung (15) in allen 3 Raumrichtungen
bewegt werden, so daß verschiedene Schichten (14s) und verschiedene Bereiche des
Objektes (14) abgescannt werden können.
Die Signale des Empfängerarrays (17) werden über die Verbindungsleitung (17v) in
einen Computer (18) übertragen, der in bekannter Weise die Auswertung übernimmt
und auf einem Bildschirm (18b) die Ergebnisse der Auswertung z. B. in Form von
graphischen Darstellungen oder Bildern wiedergibt. Der Computer (18) kann auch
über die Verbindungsleitung (18v) die Verschiebung der Focusebene (13f) im Objekt
und das Scannen in x- und y- Richtung steuern. Diese Steuerung kann im Computer als
festes Programm vorliegen oder abhängig von den Ergebnissen der Auswertung
erfolgen.
In Fig. 2a und 2b ist die kompakte Baugruppe aus Beleuchtungsraster (12l, 12s),
strahlformendem Element(70), Teilerspiegel (16) und Empfängerarray (17) in einem
größeren Maßstab und in zwei verschiedenen Ansichten dargestellt. Der
Strahlteilerwürfel (20) ist auf einer Seite mit dem Beleuchtungsraster (12l, 12s)
versehen. Auf der anderen trägt er in diesem Beispiel strahlformende Elemente (70)
und den Strahlungsempfänger (17). Als strahlformende Elemente können, wie in DE
196 48 316 C1 vorgesehen, Prismenpaare oder, wie in DE 196 51 667 A1 vorgesehen,
anamorphotische Linsen
Verwendung finden.
Mit (16) ist die Strahlteilerschicht bezeichnet. Erfindungsgemäß ist die kompakte
Baugruppe über ein Stellglied (24a), den Tragarm (21) und das Stellglied (24b) mit
dem Widerlager (= feststehende Fläche) (25) verbunden. Wie bei Erläuterung von
Fig. 1 schon erwähnt, werden die Stellglieder vom Rechner angesteuert, um
erfindungsgemäß die Microscannbewegung auszuführen.
Das strahlformende Element muß nicht in jedem Falle vorhanden sein. Zum Beispiel ist
in DE 40 35 799 A1 ist eine Anordnung geschildert, die keiner strahlformenden Elemente
bedarf. Dort wird die Tiefenauflösung durch Einsatz eines Matrixempfängers erreicht,
dessen Pixel nur auf einem Teil ihrer Fläche lichtempfindlich sind.
Fig. 3a zeigt die Beleuchtungspunkte (121) in der Probenebene und als Beispiel einen
mäanderförmigen Weg (23a), den sie in der Probenebene in einer x-y-Scannbewegung
zurücklegen. Erfindungsgemäß werden auf diese Weise die Lücken, die sich zwischen
den Beleuchtungspunkten befinden, ebenfalls in Bildinformation umgesetzt, die vom
Computer (18) ausgewertet werden kann.
Fig. 3b gibt eine spiralförmige Bewegung wieder. Mit (23b) ist eine Bewegung
gekennzeichnet, die kontinuierlich erfolgt. Der gleiche Scanweg kann, wie in (23c)
wiedergegeben, als Aufeinanderfolge von Bewegungsschritten zurückgelegt werden,
so daß die Beleuchtungspunkte nacheinander schrittweise die Positionen 0, 1, 2, . . ., 23,
24, 0 und so fort annehmen.
Fig. 4a zeigt den zeitlichen Ablauf von Bildaufnahme, Bewegung der kompakten
Baugruppe und Auslesen des Bildes aus dem Matrixsensor für den Fall, daß zur
integralen Aufnahme der den Beleuchtungspunkten zugeordneten Probenteilflächen
die Microscanbewegung während der Aufnahme eines Bildes (TV-Frame) erfolgt. Mit
1 sind die Zeitphasen der Bildaufnahme gekennzeichnet, in denen auf dem
Strahlungsempfänger eingestrahltes Licht in Ladungsträger umgesetzt wird. In den
Pausen zwischen den Bildaufnahmen findet das Auslesen 2 der Ladungen der einzelnen
Pixel aus dem Strahlungsempfängerarray statt. Erfindungsgemäß wird während der
Bildaufnahme in diesem Falle die kompakte Baugruppe in einer Mäander- oder in einer
Spiralbewegung so geführt, daß die im Raster bestehenden Lücken auf der
Probenoberfläche abgetastet werden. Dies ist in 3 wiedergegeben. So wird ein
integrales Signal über die entsprechenden Teilflächen der Probe gewonnen. Sofort
nach Aufnahme eines Bildes kann der nächste Schritt in z-Richtung mit dem Antrieb 15
(Fig. 1) durchgeführt werden.
Fig. 4b zeigt den zeitlichen Ablauf von Bildaufnahme, Bewegung der kompakten
Baugruppe und Auslesen des Bildes aus dem Matrixsensor für den Fall, daß zur
ortsaufgelösten Aufnahme der den Beleuchtungspunkten zugeordneten
Probenteilflächen die Microscanbewegung zwischen zwei aufeinanderfolgenden TV-
Frames nur einen Schritt vollführt. Mit 1 sind die Zeitphasen der Bildaufnahme
gekennzeichnet, in denen auf den Strahlungsempfänger eingestrahltes Licht in
Ladungsträger umgesetzt wird. In den Pausen zwischen den Bildaufnahmen findet das
Auslesen 2 der Ladungen der einzelnen Pixel aus dem Strahlungsempfängerarray statt.
Während der Bildaufnahme steht in diesem Falle die kompakte Baugruppe still, so daß
in diesem Falle je ausgelesenem Bild nur ein kleiner Teil der Probenoberfläche
aufgenommen wird. Nach der Aufnahme eines Bildes wird die kompakte Baugruppe
um einen Schritt bewegt, z. B. von 0 nach 1. Nach der Aufnahme des nächsten Bildes
dann von 1 nach 2 und so fort, bis - wenn erwünscht - alle Positionen von 0 bis 24
(siehe 23c in Fig. 3b) eingenommen worden sind. Dies ist in 3 wiedergegeben. Erst
nach 25 Bildern wird bei diesem Beispiel hochauflösender 3D-Bilderfassung der
nächste Schritt in z-Richtung mit dem Antrieb (15) erfolgen.
Claims (5)
1. Mikroskopvorrichtung zur dreidimensionalen Untersuchung eines Objektes,
- - mit einem in einer Beleuchtungsebene (11b) angebrachten Beleuchtungsraster (12l, 12s) mit einem vorgegebenen Rastermaß, das über ein oder mehrere optische Elemente (13o, 13u) in die Focusebene am Ort des zu vermessenden Objektes (14) abgebildet wird und dort eine Vielzahl von Leuchtpunkten erzeugt
- - und mit einem Empfängerarray (17) mit voneinander getrennten lichtempfindlichen Bereichen in der Beobachtungsebene, welches das am oder im Objekt (14) reflektierte oder durch Fluoreszenz erzeugte und von den optischen Elementen (13o, 13u) übertragene Licht in Form von diskreten Bildern registriert,
- - daß das Beleuchtungsraster (12l, 12s), das Empfängerarray (17) und ein zugehöriger Strahlteilerspiegel (16) als eine kompakte, monolithische Baugruppe ausgeführt ist, die vorzugsweise auch ein strahlformendes Element (70) aufweist
- - und daß diese Baugruppe vermittels Stellgliedern (24a, 24b) um Bruchteile des Abstandes zweier benachbarter Leuchtpunkte verschiebbar ist und dabei eine Mikroscanbewegung der Leuchtpunkte gewährleistet.
2. Mikroskopvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stellglieder (24a, 24b) als Piezoaktuatoren ausgebildet sind.
3. Mikroskopvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikroscanbewegung der Leuchtpunkte während der Registrierung
ein und desselben Bildes erfolgt, wobei Probenbereiche integral erfaßt
werden.
4. Mikroskopvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikroscanbewegung der Leuchtpunkte außerhalb der Registrierung
eines Bildes zwischen der Aufnahme zweier aufeinanderfolgender Bilder
erfolgt, wobei Probenbereiche ortsaufgelöst erfaßt werden.
5. Mikroskopvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
maximale durch die Stellglieder (24a, 24b) erzeugbare Verstellbewegung
mindestens so groß ist wie der Abstand der Leuchtpunkte.
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