DE112009000857T5 - Linguale orthodontische Vorrichtung mit entfernbarem Teilstück - Google Patents

Linguale orthodontische Vorrichtung mit entfernbarem Teilstück Download PDF

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Philip P. Saint Paul SOO
James D. Saint Paul Cleary
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Abstract

Orthodontische Vorrichtung, die aufweist:
ein entfernbares Teilstück, das einen Polymerkörper und mindestens ein Drahtelement aufweist, das sich aus dem Körper nach außen erstreckt, wobei jedes Drahtelement einen äußeren Endabschnitt aufweist und wobei der Körper eine Außenfläche mit einer Konfiguration aufweist, die im wesentlichen zur Konfiguration des lingualen Weichteilgewebes eines Patienten paßt; und
mindestens einen Anker, wobei jeder Anker eine Basis zur Verbindung des Ankers mit der lingualen Oberfläche eines Zahns aufweist, wobei der äußere Endabschnitt jedes Drahtelements mit einem jeweiligen Anker lösbar verbunden wird, wenn jeder Anker mit einem jeweiligen Zahn eines Zahnpatienten verbunden wird und das entfernbare Teilstück in eine im wesentlichen gingivale Richtung in eine anstoßende Beziehung mit lingualem Weichteilgewebe des Patienten bewegt wird.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft im wesentlichen eine Vorrichtung, die in einer orthodontischen Behandlung verwendet wird. Insbesondere betrifft sie eine ästhetische orthodontische Vorrichtung, die mindestens teilweise entfernbar ist.
  • 2. Beschreibung des Stands der Technik
  • Orthodontie ist der Bereich und das Fachgebiet der Zahnmedizin, das mit der Überwachung, Führung und Korrektur fehlpositionierter Zähne an die richtigen Orte verbunden ist. Eine orthodontische Behandlung kann bei der Korrektur von Fehlern im Biß eines Patienten (auch als Okklusion bezeichnet) nebst einer Unterstützung einer besseren Hygiene und einer Verbesserung der Gesamtästhetik und Gesundheit der Zähne nützlich sein.
  • Eine orthodontische Behandlung beinhaltet häufig die Verwendung von winzigen geschlitzten Vorrichtungen (Appliances), die als Brackets bekannt sind, die im allgemeinen an den Vorderzähnen, Eckzähnen und vorderen Backenzähne des Patienten befestigt werden. Nachdem die Brackets auf den Zähnen angeordnet worden sind, wird ein Bogendraht in den Schlitz jedes Brackets aufgenommen und dient als eine Führungsschiene, um die Bewegung jeweiliger Zähne zu orthodontisch korrekten Positionen zu führen. Endteilstücke des Bogendrahts werden typischerweise in Vorrichtungen aufgenommen, die als Bukkalröhren bekannt sind, die an den Backenzähnen des Patienten befestigt werden. Die Brackets, Bogendrähte und Bukkalröhren werden typischerweise zusammen as „Zahnspangen (Braces)” bezeichnet.
  • Jedoch weisen herkömmliche Zahnspangen inhärente Einschränkungen auf. Zum Beispiel neigen Brackets und Drähte im Mund dazu, Nahrung und Plaque einzufangen, insbesondere in Bereichen hinter dem Bogendraht und unter Bracket-Zugflügeln. Die schlechte Mundhygiene, die vom Plaqueaufbau herrührt, kann wiederum zu einer Menge anderer Probleme führen, die unter anderem einen Zahnverfall, eine Gingivitis, eine Erkrankung des Zahnfleisches umfassen. Ein Plaqueaufbau insbesondere in der Nähe der Brackets kann außerdem eine Entkalkung verursachen und zu sogenannten „Weißlecken”-Läsionen auf Zahnschmelzoberflächen führen, die sogar bleiben, nachdem die Zahnspangen am Ende der Behandlung entfernt werden.
  • Entfernbare Vorrichtungen können einige dieser Probleme erheblich abmildern, indem sie eine Fähigkeit bereitstellen, die orthodontische Vorrichtung während des Essens und/oder Zähnputzens aus dem Mund zu entfernen. Entfernbare Vorrichtungen erleichtern nicht nur die Pflege und Reinigung der Zähne, sie erleichtern außerdem die Reinigung der Vorrichtung. Gängige entfernbare Vorrichtungen weisen Polymerausrichtungshülsen auf, die durch Align Technology (Santa Clara, CA) hergestellt werden, die dazu bestimmt sind, schrittweise und fortschreitend Zähne zu einer erwünschten Anordnung neu zu positionieren. Andere Arten von Vorrichtungen umfassen Vorrichtungen mit eingebettetem Draht, wie jene, die auf dem Hawley-Halter oder der Crozat-Vorrichtung beruhen, die typischerweise Metalldrähte verwenden, die die Zahnoberflächen passiv berühren. Während diese Vorrichtungen verwendet werden können, um korrigierende Zahnbewegungen zu bewirken, werden sie meistens zur Retention der Zähne verwendet, nachdem die Korrektur vollendet ist. Federausrichtvorrichtungen, die auch als Federhalter bezeichnet werden, verbinden Aspekte sowohl durchsichtiger Ausrichtvorrichtungen als auch Haltern mit eingebettetem Draht und können zur orthodontischen Korrektur verwendet werden. Jedoch sind auch diese in den Arten der Kräfte eingeschränkt, die sie auf Zähne anwenden können, was wiederum den Umfang der Dentalmalokklusionen beeinflußt, die behandelt werden können.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Während gegenwärtige entfernbare Vorrichtungen bestimmte Hygienevorteile bieten, haben sie auch Nachteile, die die Behandlungswirksamkeit betreffen. Polymerhülsen sind zum Beispiel in der Regel in ihrer Fähigkeit eingeschränkt, bestimmte Dentalmalokklusionen bzw. -fehlstellungen zu korrigieren. Eine Extrusion, ein Lückenschluß und eine Backenzahnbewegung können schwer oder unmöglich zu erreichen sein, da diese Vorrichtungen auf der verhältnismäßig schwachen mechanischen Retention zwischen der Hülse und den Zähnen beruhen. Außerdem sind Polymerausrichtvorrichtungen nicht völlig ästhetisch, selbst wenn sie durchsichtig sind, da sie immer noch die fazialen Zahnoberflächen bedecken und fleckig werden oder dunkle Flüssigkeiten wie Kaffee aufnehmen können. Andererseits leiden halterähnliche Vorrichtungen, die Federn oder Spangen verwenden, die mit den Zähnen in Eingriff treten, unter vielen derselben Nachteile wie Polymerausrichtvorrichtungen. Diese Vorrichtungen treten insgesamt nicht zwangsläufig mit den Zähnen in einer Weise in Eingriff, die eine präzise Kontrolle des Drehmoments, der Winkelausrichtung, Drehung und Translation ermöglicht. Ferner sind viele dieser Vorrichtungen im allgemeinen nicht ästhetisch, da sie einen fazialen Draht verwenden, der über der fazialen Oberfläche der Zähne liegt, um eine Proklination der Zähne zu verhindern. Noch erheblicher ist, daß keine der obigen Vorrichtungen zur Kontrolle der Kräfte imstande ist, die auf jeden einzelnen Zahn gerichtet sind, mittels einer Verankerung an einem Abschnitt der Dentalstruktur, wie dem Gaumen, die sich während der Behandlung nicht ändert.
  • Die vorliegende Erfindung ist auf eine ästhetische, linguale orthodontische Vorrichtung und Verfahren zum Herstellen und Verwenden derselben gerichtet. Diese orthodontische Vorrichtung (Appliance) stellt ein Niveau der Kontrolle über Kräfte bereit, die auf Zähne ausgeübt werden, das mit dem fester Vorrichtungen vergleichbar ist. Jedoch ist diese Vorrichtung mindestens teilweise entfernbar, wodurch sie die Vorteile einer verbesserten Mundhygiene bereitstellt, die durch entfernbare Vorrichtungen geboten werden. Als ein weiterer Vorteil stellt diese Vorrichtung eine kontrollierte und sichere Verbindung zwischen der Vorrichtung und den Zähnen bereit, während sie eine leichte Trennung davon ermöglicht.
  • In einem Aspekt ist die Erfindung auf eine orthodontische Vorrichtung gerichtet, die aufweist: ein entfernbares Teilstück, das einen Polymerkörper und mindestens ein Drahtelement aufweist, das sich aus dem Körper nach außen erstreckt, wobei jedes Drahtelement einen äußeren Endabschnitt aufweist und wobei der Körper eine Außenfläche mit einer Konfiguration, die im wesentlichen zur Konfiguration des lingualen Weichteilgewebes eines Patienten paßt, und mindestens einen Anker, wobei jeder Anker eine Basis zur Verbindung des Ankers mit der lingualen Oberfläche eines Zahns aufweist, wobei der äußere Endabschnitt jedes Drahtelements mit einem jeweiligen Anker lösbar verbunden wird bzw. ist, wenn jeder Anker mit einem jeweiligen Zahn eines Zahnpatienten verbunden wird bzw. ist und das entfernbare Teilstück in eine im wesentlichen gingivale Richtung in eine anstoßende Beziehung mit lingualem Weichteilgewebe des Patienten bewegt wird bzw. ist.
  • In einem anderen Aspekt ist die Erfindung auf ein Verfahren zum Herstellen einer orthodontischen Vorrichtung gerichtet, das aufweist: Verbinden mindestens eines Ankers mit einem oder mehreren jeweiligen Zähnen an einem physikalischen Dentalmodell, Bilden eines Polymerkörpers am physikalischen Dentalmodell, so daß die Außenfläche des Polymerkörpers im wesentlichen zur Konfiguration des lingualen Weichteilgewebes des physikalischen Dentalmodells paßt, Anbringen mindestens eines Drahtelements am Polymerkörper, um ein entfernbares Teilstück zu bilden, wobei jedes Drahtelement einen äußeren Endabschnitt aufweist, und Konfigurieren jedes Drahtelements, so daß sich der äußere Endabschnitt des Drahtelements mit einem jeweiligen Anker lösbar verbindet, wenn das entfernbare Teilstück in eine im wesentlichen gingivale Richtung in eine anstoßende Beziehung mit der Kopie des lingualen Weichteilgewebes bewegt wird.
  • In einem anderen Aspekt ist die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum Überprüfen einer orthodontischen Vorrichtung an einem physikalischen Dentalmodell gerichtet, das aufweist: Bereitstellen einer Dentalvorrichtung mit mindestens einem Anker und einem entfernbaren Teilstück, wobei das entfernbare Teilstück einen Polymerkörper und mindestens ein Drahtelement aufweist, das sich aus dem Körper nach außen erstreckt, wobei jedes Drahtelement einen äußeren Endabschnitt aufweist, und wobei der Körper eine Außenfläche mit einer Konfiguration aufweist, die im wesentlichen zur Konfiguration des lingualen Weichteilgewebes eines Patienten paßt, Verbinden jedes Ankers mit einem jeweiligen Zahn am physikalischen Dentalmodell, Setzen des entfernbaren Teilstücks an das physikalische Dentalmodell, und Beobachten, daß sich die äußeren Enden jedes Drahtelements mit einem jeweiligen Anker lösbar Verbinden, wenn das entfernbare Teilstück an das physikalische Dentalmodell gesetzt wird.
  • In noch einem anderen Aspekt ist die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zur orthodontischen Behandlung gerichtet, das aufweist: Anbringen mindestens eines Ankers an einer lingualen Oberfläche eines jeweiligen Zahns, Bereitstellen eines entfernbaren Teilstücks, das einen Polymerkörper und mindestens ein Drahtelement aufweist, das sich aus dem Körper nach außen erstreckt, wobei jedes Drahtelement einen äußeren Endabschnitt aufweist, und lösbares Verbinden des äußeren Endabschnitts jedes Drahtelements mit einem jeweiligen Anker, wenn das entfernbare Teilstück in eine im wesentlichen gingivale Richtung bewegt wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer oberen Bogenvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die an einem physikalischen Dentalmodell befestigt ist.
  • 2 ist eine perspektivische Explosionsansicht der Vorrichtung der 1, die vom physikalischen Dentalmodell abgenommen ist.
  • 3 ist eine bruchstückhafte Explosionsansicht eines Typs einer lösbaren Kopplung zwischen dem äußeren Drahtabschnitt des entfernbaren. Teilstücks und einem jeweiligen Anker.
  • 4 ist eine bruchstückhafte Explosionsansicht eines weiteren Typs einer lösbaren Kopplung zwischen dem äußeren Drahtabschnitt des entfernbaren Teilstücks und einem jeweiligen Anker.
  • 5 ist eine bruchstückhafte Explosionsansicht noch eines weiteren Typs einer lösbaren Kopplung zwischen dem äußeren Drahtabschnitt des entfernbaren Teilstücks und einem jeweiligen Anker.
  • 6 ist eine bruchstückhafte Explosionsansicht noch eines weiteren Typs einer lösbaren Kopplung zwischen dem äußeren Drahtabschnitt des entfernbaren Teilstücks und einem jeweiligen Anker.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht einer unteren entfernbaren Bogenvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, die an einem physikalischen Dentalmodell befestigt ist.
  • 8 ist eine perspektivische Explosionsansicht eines entfernbaren Teilstücks der Vorrichtung der 7, das vom physikalischen Dentalmodell abgenommen ist.
  • 9 ist ein Ablaufplan, der exemplarische Schritte bei der Herstellung der Vorrichtung der 1 oder 7 zeigt.
  • Definitionen
  • Wie hierin verwendet:
    bedeutet „mesial” in eine Richtung zur Mitte des gekrümmten Zahnbogens des Patienten.
    bedeutet „distal” in eine Richtung weg von der Mitte des gekrümmten Zahnbogens des Patienten.
    bedeutet „okklusal” in eine Richtung zu den äußeren Spitzen der Zähne des Patienten.
    bedeutet „gingival” in eine Richtung zum Zahnfleisch oder der Gingiva des Patienten.
    bedeutet „fazial” in eine Richtung zu den Lippen oder Backen des Patienten.
    bedeutet „lingual” in eine Richtung zur Zunge des Patienten.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Die vorliegende Erfindung ist auf linguale Vorrichtungen gerichtet, die an den Patienten angepaßt sind, mindestens teilweise entfernbar sind und verwendet werden können, um die Position eines oder mehrerer Zähne des oberen oder unteren Zahnbogens zu halten oder sie alternativ zu ändern. Eine exemplarische Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung wird für den oberen Zahnbogen in den 1 und 2 gezeigt, und wird allgemein durch die Ziffer 10 bezeichnet. Die obere Bogenvorrichtung 10 weist ein entfernbares Teilstück 14 zusammen mit mehreren entsprechenden Ankern 48 auf (die in 1 nicht sichtbar sind), die wiederum mit den lingualen Zahnoberflächen eines physikalischen Dentalmodells 12 verbunden sind. Das Dentalmodell 12, das aus orthodontischem Hartgips (Verbandgips) oder Epoxidharz aufgebaut sein kann, ist eine Positivkopie der oberen zentralen. Zähne 20, lateralen Zähne 22, Eckzähne 24, ersten vorderen Backenzähne 26, zweiten vorderen Backenzähne 28, ersten Backenzähne 40 und zweiten Backenzähne 42, sowie der gingivalen und lingualen Weichteilgewebe eines Patienten, die zusammen mit 29 bezeichnet werden. Abhängig vom Patienten ist es möglich, daß einer oder mehrere der Zähne 20, 22, 24, 26, 28 am Anfang der Behandlung fehlen können. 2 zeigt ebenfalls das entfernbare Teilstück 14 und die Anker 48, außer daß sie in einer Explosionsansicht und mit dem zur Klarheit entfernten Dentalmodell 12 gezeigt werden. Während die folgende detaillierte Beschreibung der Vorrichtung 10 auf das Dentalmodell 12 veranschaulichend und beispielhaft Bezug nimmt, versteht es sich, daß dieselbe Beschreibung entsprechend auf eine intraorale Anwendung der Vorrichtung 10 zutrifft. In der nachstehenden Beschreibung kann die Vorrichtung 10 zum Beispiel genauso passend unter Bezugnahme auf die Dentalstruktur eines Patienten beschrieben werden, der sich einer orthodontischen Behandlung unterzieht.
  • Das entfernbare Teilstück 14 weist einen Polymerkörper 16 auf, der mit der Gaumenstruktur des Dentalmodells 12 in Eingriff steht. Der Polymerkörper 16 kann aus verschiedenen Materialien zusammengesetzt sein, die steife Acrylpolymere wie Polymethylmethacrylat, weiche Polymere wie ein Polydimethylsiloxan, oder thermogeformte Polymere wie Polycarbonat umfassen. Vorzugsweise und wie gezeigt, weist der Polymerkörper 16 eine für den Patienten geformte Außenfläche mit einer Konfiguration auf, die präzise mit mindestens einem Abschnitt der Konfiguration des lingualen Weichteilgewebes 29 des Dentalmodells 12 übereinstimmt und zum ihm gepaart paßt. Wie es hierin verwendet wird, kann das linguale Weichteilgewebe 29 irgendeine der Schleimhautoberflächen im Mundhohlraum umfassen, die in die linguale Richtung relativ zu den Zähnen angeordnet sind, zum Beispiel die angeheftete Gingiva und den Gaumen des oberen Bogens und die angeheftete Gingiva und das benachbarte Gewebe des unteren Bogens.
  • Optional und wie gezeigt, weist der Polymerkörper 16 fazialen Kanten auf, die in die linguale Richtung von den gingivalen Begrenzungen der Zähne durch Lücken 15 beabstandet sind. Indem ein offener Raum zwischen den Zähnen und dem Polymerkörper 16 geschaffen wird, stellen die Lücken 15 vorteilhaft eine Freiheit bereit, Zähne nach innen zur lingualen Richtung zu translatieren oder zu kippen. Wenn andererseits keine linguale Zahnbewegung benötigt wird, kann sich der Polymerkörper nach oben zu den gingivalen Begrenzungen erstrecken und lingual in die Hinterschneidungen oder Halsbereiche einiger oder aller Zähne eingreifen. Ein Eingriff in die Hinterschneidungen der Zähne, insbesondere jener, die keine Korrektur benötigen, kann zum Sichern des entfernbaren Teilstücks 14 am Weichteilgewebe 29 nützlich sein, wenn es im Mund angeordnet ist, und eine zusätzliche Verankerung bereitstellen. In 1 ist der Polymerkörper 16 hufeisenförmig, kann jedoch als Alternative statt dessen im wesentlichen den gesamten Gaumenbereich des Dentalmodells 12 bedecken. Falls erwünscht, kann der Polymerkörper 16 aus zwei oder mehreren getrennten Teilstücken ausgebildet sein, die an unterschiedliche Abschnitte des Gaumens passen. Wenn getrennte Teilstücke verwendet werden, können sie zusammen mittels Drahtverbindungsstücken oder dergleichen befestigt werden.
  • Mehrere Drahtelemente 18 sind am Polymerkörper 16 befestigt und erstrecken sich zu den Zähnen des Dentalmodells 12 nach außen. Das äußere Ende jedes Drahtelements 18 ist mit einer ersten Kopplung 30 verbunden. Jedes der Drahtelemente 18 entspricht einem der oberen zentralen Zähne 20, lateralen Zähne 22, Eckzähne 24, ersten vorderen Backenzähne 26, zweiten vorderen Backenzähne 28, ersten Backenzähne 40 und zweiten Backenzähne 42 des Dentalmodells 12. Eines oder mehrere der in den 1 und 2 gezeigten Drahtelemente 18 können weggelassen werden, wenn einige der Zähne 20, 22, 24, 26, 28 fehlen oder keine Korrektur benötigen. Es können außerdem ein oder mehrere Drahtelemente 18 weggelassen werden, wenn einige linguale Zahnoberflächen aufgrund von Hindernissen unzugänglich sind, die durch benachbarte Zähne präsentiert werden. Die Drahtelemente 18 können einen Querschnitt aufweisen, der rechteckig, rund, elliptisch ist oder irgendeine andere Form aufweist. Da diese Drähte auf der lingualen Seite der Zähne angeordnet sind, wird es jedoch bevorzugt, daß die Drahtelemente 18 abgerundete Oberflächenkonturen zur Annehmlichkeit des Patienten während der Behandlung aufweisen.
  • Wie in der bruchstückhaften Explosionsansicht der 2 angezeigt, ist jede erste Kopplung 30 des entfernbaren Teilstücks 14 mit einer zweiten Kopplung 50 verbunden, die mit einem entsprechenden Anker 48 verbunden ist. Die Verbindungswege zwischen den ersten Kopplungen 30 und den zweiten Kopplungen 50 werden durch unterbrochene Linien gezeigt. Jeder Anker 48 ist wiederum mit der jeweiligen lingualen Oberfläche eines entsprechenden oberen zentralen Zahns 20, lateralen Zahns 22, Eckzahns 24, ersten vorderen Backenzahns 26 oder zweiten vorderen Backenzahns 28 am Dentalmodell 12 verbunden. Die Verbindung zwischen den Ankern 48 und den jeweiligen Zähnen kann durch eine Bindung zum Beispiel mittels eines geeigneten Klebemittels oder Zements hergestellt werden. Die Anker 48 brauchen nicht klebegebunden werden. Zum Beispiel kann der Anker 48 an ein orthodontisches Band geschweißt werden und das Band anschließend am jeweiligen Zahn mittels eines geeigneten Bandzements gesichert werden. In einigen Ausführungsformen sind die Anker 48 bindbare linguale Knöpfe oder andere kommerziell erhältliche bindbare Standardvorrichtungen. Als eine weitere Alternative können die Anker 48 insgesamt aus einem härtbaren Dentalverbundstoff ausgebildet sein, wie dem lichthärtenden Klebemittel der Marke TRANSBOND, und in vivo an den Zähnen des Patienten mittels Techniken gehärtet werden, wie jene, die in der US-Patentanmeldung Nr. 2007/0031774 beschrieben werden.
  • In einigen Ausführungsformen sind die Anker 48 genau angeordnet und an präzise, vorgewählte Positionen der lingualen Zahnoberflächen eines Patienten gebunden. Zu diesem Zweck kann es vorteilhaft sein, indirekte Verfahren zu verwenden, wie jene, die im erteilten US-Patent Nr. 7,020,963 (Cleary, u. a.) und den US-Patentveröffentlichungen Nr. 2006/0166160 (Cleary, u. a.) und 2006/0177791 (Cinader, u. a.) beschrieben werden.
  • Die Drahtelemente 18 können aus verschiedenen Materialien aufgebaut sein, die einen weiten Bereich von Materialeigenschaften wie der Steifigkeit und Elastizität zeigen. Die Drahtelemente 18 können außerdem beruhend auf den Bedürfnissen des behandelnden Fachmanns individuell konfiguriert werden. Zum Beispiel kann ein gegebenes Drahtelement 18 aus Edelstahl, wenn ein hoher korrigierender Kraftpegel erwünscht ist, Nickel-Titan für einen niedrigen Kraftpegel, und Beta-Titan für einen mittleren Kraftpegel hergestellt werden. Es können einige oder alle der Drahtelemente 18 aus anderen Materialien zusammengesetzt sein, einschließlich nichtmetallische Materialien wie Polymere oder gefüllte Verbundstoffe. Überdies kann die Länge und Dicke jedes Drahtelements 18 maßgeschneidert werden, um die erwünschte Steifigkeit bereitzustellen.
  • In einigen Ausführungsformen sind die Drahtelemente 18 modulare Komponenten, die mit dem entfernbaren Teilstück 14 lösbar verbunden sind. Zum Beispiel können die Drahtelemente 18 in eine Öffnung eingesetzt werden, die so bemessen ist, daß sie eine Reibsitzkopplung bereitstellt, während sie es außerdem ermöglicht, daß einzelne Drahtelemente 18 aus dem Polymerkörper 16 entfernt werden, wenn eine ausreichend hohe Zugkraft ausgeübt wird. Alternativ kann eine lösbare Verriegelung oder andere mechanische Kopplung verwendet werden. Vorzugsweise liegen die Kräfte, die das Drahtelement 18 während des normalen Behandlungsverlaufs erfährt, weit unter dem minimalen Kraftpegel, der erforderlich ist, um das Drahtelement 18 zu verschieben oder aus dem Polymerkörper 16 zu entfernen. Durch Bereitstellen einer Einrichtung. damit die Drahtelemente 18 aus dem Polymerkörper 16 entfernt und durch neue Drahtelemente ersetzt werden, ist es möglich, Kräfte auf die Zähne so einzustellen oder zu reaktivieren, wie es während der Behandlung benötigt wird. Das Austauschdrahtelement kann zum Beispiel im Vergleich zum ursprünglichen Drahtelement 18 anders geformt, kürzer, länger, steifer oder weicher sein, um jede Anzahl unterschiedlicher Konfigurationen der Vorrichtung 10 abhängig vom Fortschritt der Behandlung zu ermöglichen. Es ist bemerkenswert, daß derselbe Polymerkörper 16 nicht umkonfiguriert werden muß, da der Polymerkörper 16 an Abschnitte der Mundstruktur des Patienten paßt, die während der gesamten Behandlung im wesentlichen dieselbe Form beibehalten.
  • Optional und wie gezeigt, weisen die Drahtelemente 18 flexible Federn 36 auf, die eine Längsbewegung (d. h. in eine Richtung im wesentlichen längs der Richtung der Ausdehnung der Drahtelemente 18 weg vom Polymerkörper 16) der äußeren Enden der Drahtelemente 18 bezüglich des Polymerkörpers 16 ermöglichen. Die Federn 36 erhöhen überdies die Flexibilität der Drahtelemente 18. Vorzugsweise sind die Federn 36 elastisch und können Zug- oder Druckkräfte in die Längsrichtung liefern. Es können verschiedene Arten von Federn 36 verwendet werden, einschließlich Z-Federn, Schraubenfedern, Omegaschlingen, Druckstäbe oder alle Kombinationen davon. Indem sie die Flexibilität der Drahtelemente 18 erhöhen und eine longitudinale Auslenkung ermöglichen, können die Federn 36 das Verbinden der Drahtelemente 18 mit den Ankern 48 erleichtern, wenn die Zähne eine Malokklusion aufweisen. Indem sie sowohl mit Zug als auch Druck arbeiten, ermöglichen es die Federn 36 außerdem, daß die Vorrichtung 10 sowohl intrusive als auch extrusive Kräfte auf die Zähne ausübt. Dies ist ein wichtiger Vorteil gegenüber anderen entfernbaren Vorrichtungen in der Technik, die üblicherweise Schwierigkeiten haben, die Zähne zu ergreifen, um intrusive und extrusive Zahnkorrekturen bereitstellen. Beruhend auf dem Behandlungsplan des Patienten, können die Federn 36 an einigen oder allen der Drahtelemente 18 vorgesehen werden. In 1 sind die Federn 36 in den Drahtelementen 18 vorhanden, die mit den mittleren Zähnen 20 verbunden sind, jedoch nicht in den Drahtelementen 18 vorhanden, die mit den ersten vorderen Backenzähnen 26 oder zweiten vorderen Backenzähnen 28 verbunden sind.
  • Optional und wie gezeigt, sind Spangen 38 mit dem Polymerkörper 16 verbunden und sichern die posterioren Bereiche des entfernbaren Teilstücks 14 an den ersten Backenzähnen 40 des Dentalmodells 12. Die Spangen 38 sind typischerweise Metalldrahtschlingen, die sich über die okklusalen Oberflächen der mesialen und distalen Zahnzwischenräume der ersten Backenzähne 40 erstrecken und an die fazialen Oberflächen der ersten Backenzähne 40 angreifen, um das entfernbare Teilstück 14 am Dentalmodell 12 zu sichern. Während die in 1 und 2 dargestellten Spangen 38 aus der Vielfalt der Adams-Spangen bestehen, sind auch andere Arten von Konfigurationen möglich, einschließlich Pfeilkopfspangen, Kugelspangen, Umfangsspangen und Deltaspangen. Falls erwünscht, können die Spangen 38 weiter ausgedehnt werden, um einen oder beide zweite Backenzähne 42 in Eingriff zu nehmen. Die zweiten Backenzähne 42 mit den Spangen 38 in Eingriff zu nehmen, kann dabei helfen, das Setzen des entfernbaren Teilstücks 14 in den Mund zu erleichtern, und eine zusätzliche Verankerungsquelle zur Ausübung korrigierender Kräfte auf die anterioren Zähne bereitstellen.
  • Wenn das entfernbare Teilstück 14 in eine im wesentlichen gingivale Richtung in eine anstoßende Beziehung mit dem lingualen Weichteilgewebe 29 des Dentalmodells 12 bewegt wird, verbindet sich das äußere Ende jedes Drahtelements 18 lösbar mit einem jeweiligen Anker 48, der mit einem jeweiligen Zahn verbunden ist. Die 36 zeigen verschiedene geometrische Konstruktionen, die verwendet werden können, um das äußere Ende eines gegebenen Drahtelements 18 mit einem gegebenen jeweiligen Anker 48 zu verbinden. In jeder dieser Figuren ist das äußere Ende des Drahtelements 18 von der jeweiligen Zahnoberfläche abgezogen, um die Paarungsflächen und den Weg zur Verbindung freizulegen, der durch einen gekrümmten Blockpfeil angezeigt wird. In 3 ist das äußere Ende des Drahtelements 18a mit einer ersten Kopplung 30a verbunden, die ferner einen Hohlraum 32a mit einem rechteckigen Querschnitt aufweist. Optional erstreckt sich der Hohlraum 32a vollständig durch die Kopplung 30a, um eine Öffnung zu bilden. Außerdem wird in 3 ein Anker 48a gezeigt, der sich von einer Basis 52a nach außen erstreckt, die wiederum an der lingualen Oberfläche des jeweiligen Zahns 20a befestigt ist.
  • In einigen Ausführungsformen weist die Basis 52a eine zum Zahn weisende Oberflächenkontur auf, die an den Patienten angepaßt ist, um an die lingualen Oberflächen des Zahns 20a zu passen. Wenn eine an den Patienten angepaßte Basis 52a erhalten wird, kann es vorteilhaft ermöglicht werden, daß der Anker 48a zur Annehmlichkeit des Patienten mit einem niedrigen Profil konfiguriert wird. Als ein weiterer Vorteil könnten eine Patientenanpassung der Basis 52a an die lingualen Oberflächen des Zahns 20a einen selbstpositionierenden „Schlüssel-und-Schloß”-Mechanismus bereitstellen, wobei die Basis 52a Konturen aufweist, die es nur dem Anker 48a ermöglichen, an die Zähne 20a an einem eindeutigen, wohldefinierten Ort und einer eindeutigen, wohldefinierten Orientierung angebracht zu werden. Verwandte Verfahren, die verwendet werden, um an den Patienten angepaßte bindbare linguale Vorrichtungen zu bilden, werden im erteilten US-Patent Nr. 6,776,614 (Wiechmann, u. a.) und den US-Patentanmeldungsveröffentlichungen Nr. 2005/0158686 (Wiechmann, u. a.), 2005/0003321 (Wiechmann, u. a.), und 2005/0277084 (Cinader, u. a.) beschrieben.
  • Auf der lingualen Seite des Ankers 48a ist eine zweite Kopplung 50a angeordnet, die aus der Basis 52a nach außen vorsteht und einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist. Wenn das entfernbare Teilstück 14 in eine im wesentlichen gingivale Richtung in eine anstoßende Beziehung mit dem lingualen Weichteilgewebe 29 des Dentalmodells 12 bewegt wird, gleitet die zweite Kopplung 50a in die gingivale Richtung über die linguale Oberfläche des Zahns 20a. Sobald die zweite Kopplung 50a in eine Ausrichtung mit der ersten Kopplung 30a gleitet, senkt sich die zweite Kopplung 50a labial in den rechteckigen Hohlraum 32a der ersten Kopplung 30a und greift sicher in ihn ein. Wie gezeigt, weisen die erste Kopplung 30a und die zweite Kopplung 50a komplementäre gepaarte Oberflächen auf, die präzise das äußere Ende des Drahtelements 18a und jeweilige Anker 48a miteinander einrasten lassen. Optional weist der rechteckige Hohlraum 32 einen trichterförmigen Eingang auf, um die Ausrichtung und den Eingriff der Kopplungen 30a, 50a miteinander zu erleichtern. Vorzugsweise ist der Ort und die Orientierung des äußeren Endes des Drahtelements 18a in drei Raumebenen und drei Rotationsachsen relativ zum Anker 48a präzise definiert, wenn die erste Kopplung 30a und die zweite Kopplung 50a miteinander verbunden sind.
  • Optional und wie gezeigt, sind eine oder beide Kopplungen 30a, 50a Magnetkopplungen. Zum Beispiel können die erste Kopplung 30a, die zweite Kopplung 50a oder beide mindestens teilweise aus einem ferromagnetischen Material aufgebaut sein – das heißt einem Gegenstand oder Material, das in Abwesenheit eines äußeren Magnetfelds ein Magnetfeld erzeugt. Vorzugsweise weisen die magnetischen Abschnitte der Kopplungen 30a, 50a Polaritäten auf, die so orientiert sind, daß eine magnetisch anziehende Kraft zwischen gegenüberliegenden Oberflächen der Kopplungen 30a, 50a erzeugt wird. Zum Beispiel kann die labiale Oberfläche der ersten Kopplung 30a eine positive Polarität aufweisen, während die linguale Oberfläche der zweiten Kopplung 50a eine negative Polarität aufweisen kann. Es wird ferner bevorzugt, daß die Magnetkopplungen 30a, 50a so konfiguriert sind, daß die erste Kopplung 30a und die zweite Kopplung 50a spontan und vollständig in eine richtige Verbindung „einschnäppen”, wenn die Kopplungen 30a, 50a im wesentlichen längs einer fazialenlingualen Bezugsachse zueinander gedrückt werden und eine Schwellennähe zueinander erreichen. Vorzugsweise erhalten eine oder beide Magnetkopplungen 30a, 50a ihre magnetischen Eigenschaften während des Behandlungsverlaufs aufrecht.
  • Die Magnetkopplungen 30a, 50a weisen mehrere Vorteile gegenüber nicht-magnetischen, mechanischen Kopplungen auf. Erstens wirken die durch die Magnetkopplungen 30a, 50a erzeugten Magnetfelder selbst dann, wenn es keinen physikalischen Kontakt zwischen den Kopplungen 30a, 50a gibt. Selbst aus einem Abstand stellen diese Magnetfelder Kräfte bereit, die die Kopplungen 30a, 50a aneinander anziehen, und erleichtern dadurch das Setzen des entfernbaren Teilstücks 14 in den Mund eines Patienten. Beruhend auf der Neigung der Magnete, sich mit den Magnetfeldern gemeinsam auszurichten, sind die Magnetkopplungen 30a, 50a außerdem selbstausrichtend. Vorausgesetzt, es gibt eine ausreichende anziehende Kraft zwischen den Magnetkopplungen 30a, 50a, ist es für einen Patienten oder behandelnden Fachmann möglich, die Kopplungen 30a, 50a bequem miteinander zu verbinden, indem sie einfach aus jedem Winkel oder jeder Richtung (einschließlich mesial, distal, okklusal und gingival) zueinander gedrückt werden. Insbesondere in Fällen, wo es mehrere Drahtelemente und jeweilige Anker gibt, stellt der magnetische Eingriff ein wesentlichen Bedienungsfreundlichkeitsvorteil und Zeiteinsparungen gegenüber einem rein mechanischen Eingriff bereit.
  • Als einen weiteren Vorteil stellt die magnetische Anziehung zwischen den Kopplungen 30a, 50a eine Kraft bereit, den vorstehenden Abschnitt der Kopplung 50a im Hohlraum der Kopplung 30a zu halten Auf diese Weise widerstehen die Kopplungen 30a, 50a aktiv einer spontanen oder zufälligen Loslösung voneinander. Dies ist ein wichtiger Vorteil, wenn die Vorrichtung 10 durch einen Patienten während der orthodontischen Behandlung verschlissen wird, da die Kopplungen 30a, 50a ausreichend robust sein sollten, um während des normalen Ablaufs des Sprechens, eines Kauvorgangs (wenn die Vorrichtung 10 während des Essens verschlissen wird), Zungenschlägen und so weiter verbunden zu bleiben.
  • Als ein anderer Vorteil ermöglicht es die magnetische Haltekraft zwischen den Kopplungen 30a, 50a, daß die Drahtelemente 18 sowohl „schiebende” (faziale) und „ziehende” (linguale) Kräfte während der Behandlung auf die Zähne ausüben. Folglich zeigt die Vorrichtung 10 einen Hauptvorteil in der Vielseitigkeit und Kontrolle gegenüber herkömmlichen Vorrichtungen mit eingebettetem Draht, die im wesentlichen nur „schiebende” Kräfte auf die Zähne ausüben. Damit diese herkömmlichen Vorrichtungen Kräfte in die linguale Richtung ausüben, werden typischerweise Drähte über die labialen Seiten der Zähne geführt, was aus ästhetischen Gründen nicht bevorzugt wird.
  • Als noch einen weiteren Vorteil erfordern Magnetkopplungen 30a, 50a keine mechanische Retention aneinander und können daher mit gepaarten Oberflächen konfiguriert werden, die frei von Hinterschneidungen sind. Dies ist ein wesentlicher Vorteil für den Patienten, da Hinterschneidungsflächen dazu neigen, Nahrung und Plaque aufzunehmen. Eine Beseitigung dieser Hinterschneidungen ist insbesondere bei lingualen Vorrichtungen vorteilhaft, die schwierig zu reinigen sein können. Aus denselben Gründen wird es bevorzugt, daß die lingualen Oberflächen der Anker 48 so konfiguriert sind, daß sie frei von Hinterschneidungen sind.
  • Andere vorteilhafte geometrische Konstruktionen werden in den 4 und 5 gezeigt. Zum Beispiel zeigt 4 eine alternative Ausführungsform, wo eine erste Kopplung 30b und eine zweite Kopplung 50b mit pyramidenförmigen gepaarten Oberflächen konfiguriert sind. In dieser Ausführungsform weist die erste Kopplung 30b einen pyramidenförmigen Hohlraum 32b auf, der mit einem pyramidenförmigen Vorsprung an der zweiten Kopplung 50b lösbar verbunden ist. Die spitz zulaufenden Wände des pyramidenförmigen Hohlraums 32b sind vorteilhaft, da sie selbstführend sind und eine unwesentliche Fehlausrichtung zulassen, wenn die Kopplungen 30b, 50b in Eingriff gebracht werden. Indem sie die paarweise Verbindung der Kopplungen 30b, 50b über den gesamten Bogen erleichtern, ermöglichen es die spitz zulaufenden Wände des pyramidenförmigen Hohlraums 32b, daß das entfernbare Teilstück 14 mit den Ankern 48 schnell und leicht verbunden und von ihnen getrennt wird.
  • 5 zeigt eine alternative Ausführungsform, in der sich eine erste Kopplung 30c mit einem kreuzförmigen Hohlraum 32c mit einer zweite Kopplung 50c mit einem passenden, im wesentlichen kreuzförmigen Vorsprung verbindet. 6 zeigt noch eine andere alternative Ausführungsform, die eine erste Kopplung 30d mit einem rechteckigen Hohlraum 32d mit offenem Ende und eine jeweilige zweite Kopplung 50d aufweist. Die erste Kopplung 30d unterscheidet sich von der obigen darin, daß der Hohlraum 32d keine gingivale Wand aufweist, was eine laterale Verbindung durch Schieben der Kopplung 30d zur Kopplung 50d aus der okklusalen Richtung ermöglicht. Dies ist aus einer Perspektive der Bedienungsfreundlichkeit vorteilhaft, da sich die äußeren Enden der Drahtelemente 18 während der Patienteninstallation dem Anker 48 im wesentlichen aus der okklusalen Richtung nähern. Optional und wie gezeigt, weist die Kopplung 30d einen trichterförmigen okklusalen Eingang 60 auf, um das Einsetzen des Vorsprungs der Kopplung 50d in den Hohlraum der Kopplung 30d zu erleichtern. Die obigen Ausführungsformen werden nur zu exemplarischen Zwecken gezeigt, und es sind andere gepaarte Oberflächengeometrien möglich.
  • Mechanische Kopplungen, wie Schienen, Schlitze, Schwalbenschwänze, Hinterschneidungen oder andere Verblockungsstrukturen können auch verwendet werden, um lösbar Kopplungen 30, 50 miteinander zu verbinden. In einigen Ausführungsformen umfassen eine oder beide Kopplungen 30, 50 eine Klemme, Verriegelung oder einen anderen flexiblen Abschnitt, um eine mechanische Verbindung bereitzustellen. Zum Beispiel könnte die erste Kopplung 30 eine flexible Öffnung oder einen Hohlraum verwenden, der sich elastisch erweitert, um die zweite Kopplung 50 zu umgeben und in Eingriff zu nehmen, und sich dann anschließend zurück zu seiner ursprünglichen Form entspannt, um die Kopplungen 30, 50 sicher miteinander zu verbinden. Alternativ könnte die erste Kopplung 30 eine im wesentlichen C-förmige Klemme aufweisen, die sich elastisch zum offenen Zustand auslenkt, um die zweite Kopplung 50 aufzunehmen, wenn das entfernbare Teilstück 14 in eine im wesentlichen gingivale Richtung in eine anstoßende Beziehung mit dem lingualen Weichteilgewebe 29 des Dentalmodells 12 bewegt wird. Die erste Kopplung 30 kann sich dann zurück zu ihrer ursprünglichen Position entspannen, um die Kopplungen 30, 50 aneinander zu sichern. Beispiele lösbarer Kopplungen werden in den erteilten US-Patenten Nr. 6,302,688 (Jordan, u. a.), 6,582,226 (Jordan, u. a.), 7,014,460 (Lai, u. a.), 7,252,505 (Lai) und der anhängigen US-Patentanmeldungsoffenlegung Nr. 2005/0277084 (Cinader u. a.) beschrieben. Jede der obigen mechanischen Kopplungen kann in Kombination mit Magnetkopplungen verwendet werden, falls erwünscht.
  • Die erforderlichen Kräfte, um die Kopplungen 30, 50 miteinander zu verbinden und voneinander zu trennen, sollten ausreichend niedrig sein, um das leichte Einsetzen und Entfernen des entfernbaren Teilstücks 14 durch den Patienten zu ermöglichen. Es wird jedoch außerdem bevorzugt, daß diese Kräfte ausreichend hoch sind, daß sich das entfernbare Teilstück 14 sicher mit der Dentalstruktur des Patienten verbindet und sich nicht unabsichtlich von irgendeinem der Anker 48 während der Behandlung löst. Das heißt, die Kopplungen 30, 50 sollten verbunden bleiben, selbst wenn sie normalen korrigierenden Kräfte und anderen Kräften ausgesetzt sind, die während der Behandlung angetroffen werden. In bevorzugten Ausführungsformen sind die Kopplungen 30, 50 konfiguriert, eine Eingriffskraft zu erbringen, die so niedrig wie möglich ist. Die Verwendung von Magnetkopplungen ist insbesondere darin vorteilhaft, daß die Kopplungen 30, 50 im wesentlichen „selbsteingreifend” gemacht werden können und keine zusätzliche Kraft vom Anwender über die hinaus erfordern, die benötigt wird, um die Kopplungen 30, 50 nah zueinander zu bringen. In bevorzugten Ausführungsformen sind die Loslösungskräfte weder zu hoch, so daß die Loslösung dem Patienten Unannehmlichkeiten bereiter, noch zu niedrig, so daß eine spontane Loslösung während der Behandlung stattfindet. Die optimalen Werte für die Eingriffs- und Loslösungskräfte können von Zahn zu Zahn beträchtlich variieren und hängen teilweise von der Konfiguration der Drahtelemente 18 ab.
  • Vorteilhafterweise ist die Vorrichtung 10 imstande, verschiedene Arten einer Zahnbewegung zu erzeugen. Die Freiheit, die Drahtelemente 18 zu konfigurieren, und die präzise Weise, in der sich das entfernbare Teilstück 14 mit den Ankern 48 verbindet, ermöglichen es zusammen, daß die Vorrichtung 10 die Zähne in einer Weise bewegt, die mittels herkömmlicher Ausrichtvorrichtungen und Vorrichtungen mit eingebettetem Draht sehr schwierig ist. Da jedes einzelne Drahtelement 18 in einer nahezu grenzenlosen Anzahl von Konfigurationen manipuliert werden kann, weist die Vorrichtung 10 das Potential auf, jede Kombination von mesial-distalen und innen-außen Zahnbewegungen, sowie Kipp- und Drehzahnbewegungen zu erzeugen. Wie vorstehend erwähnt, werden sogar intrusive und extrusive Zahnbewegungen parallel zur Längsachse des Drahtelements 18 ermöglicht, indem eine oder mehrere flexible Federn 36 in das Drahtelement 18 eingebaut werden.
  • Nun auf die in den 7 und 8 dargestellte Ausführungsform bezugnehmend, ist eine untere Vorrichtung (Appliance) 70 gemäß eines anderen Aspekts der Erfindung für die orthodontische Korrektur des unteren Bogens konfiguriert. Die untere Bogenvorrichtung 70 ist in vieler Hinsicht zur oberen Bogenvorrichtung 10 darin strukturell ähnlich, daß sie ein entfernbares Teilstück 72 zusammen mit Ankern 80 aufweist, die wiederum mit den Zähnen des Dentalmodells 76 verbunden sind. Die Vorrichtung 70 wird so gezeigt, daß sie mit den lingualen Zahnoberflächen des Dentalmodells 76 in 7 verbunden ist und wird überdies in 8 in einer Ansicht mit aufgelösten Einzelteilen gezeigt, wobei das Dentalmodell 76 entfernt ist. Das entfernbare Teilstück 72 weist einen im wesentlichen hufeisenförmigen Polymerkörper 74 auf, der eingerichtet ist, an das linguale Weichteilgewebe 79 des unteren Bogens zu passen, während vorzugsweise der Kontakt mit den Zähnen des unteren Bogens vermieden wird.
  • In einigen Ausführungsformen weist der Polymerkörper 74 eine Außenfläche mit einer Konfiguration auf, die im wesentlichen zur Konfiguration der angehefteten Gingiva zwischen der Zunge und den Hinterschneidungen der unteren Schneidezähne paßt. Hier ist die angeheftete Gingiva von der ungebundenen Gingiva unter ihr durch die Mukogingivallinie abgegrenzt. Vorzugsweise erstreckt sich der Polymerkörper 74 nicht auf die ungebundene Gingiva, da die Bewegung dieses Weichteilgewebes während des Sprechens und Schluckens Unannehmlichkeiten, Abrasionen und/oder eine Geschwürbildung beim Patienten verursachen kann. Die angeheftete Gingiva ist fixiert und dadurch gegenüber dieser Erscheinung beständig. Andere Aspekte der Vorrichtung 70 sind zu jenen der Vorrichtung 10 analog und sollen hier nicht wiederholt werden.
  • Es sind auch weitere Ausführungsformen möglich. Zum Beispiel können die oberen und unteren Bogenvorrichtungen 10, 70 in Kombination mit vorübergehenden Verankerungsvorrichtungen („TADs”) verwendet werden, die in den Gaumen oder Kiefer implantiert werden. Dies kann durch Kopplung des Polymerkörpers 16, 74 mit einer oder mehreren TADs, oder alternativ durch Konfigurieren eines oder mehrerer Drahtelemente 18 erreicht werden, sich lösbar mit jeweiligen TADs zu verbinden. Indem mit implantierten Vorrichtungen wie den TADs in Eingriff getreten wird, ist es möglich, die für den behandelnden Fachmann zur Verfügung stehende Verankerung weiter zu ergänzen und die Notwendigkeit einer extraoralen Verankerung zu reduzieren, wie jene, die durch ein Kopfharnisch bereitgestellt wird. Beispiele orthodontischer Anwendungen für TADs werden in den erteilten US-Patenten Nr. 6,716,030 (Bulard u. a.) und 6,726,475 (Lin), der veröffentlichten US-Patentanmeldung Nr. 2007/264607 (Olavarria) und der PCT-Anmeldung Nr. 2007/128969 (Cousley) bereitgestellt.
  • In noch weiteren Ausführungsformen kann der Anker 48, 80 selbst länglich sein und sich über die lingualen Oberflächen von zwei oder mehreren benachbarten Zähnen längs des Zahnbogens erstrecken. Der Anker 48, 80 kann überdies klebend gebunden oder auf andere Weise mit zwei oder mehreren benachbarten Zähnen längs des Zahnbogens verbunden werden. Indem zwei oder mehrere Zähne miteinander verbunden werden, fixiert der Anker 48, 80 vorteilhaft die Positionen der verbundenen Zähne relativ zueinander, während es immer noch ermöglicht wird, daß die Zähne zusammen als eine Einheit bewegt werden. Alternativ können auf zwei unterschiedlichen Zähnen angeordnete Anker 48, 80 mit einer steifen Struktur wie einem lingualen Drahtsegment oder einem lingualen Gurt miteinander verbunden werden. Wenn ein oder mehrere Zähne längs des Bogens zwischen den Ankern 48, 80 angeordnet sind, kann das Drahtsegment oder der Gurt vorteilhaft verwendet werden, um die linguale Bewegung dieser Zähne einzuschränken.
  • Es braucht keine eineindeutige Korrelation zwischen den Ankern 48, 80 und den Drahtelementen 18 geben. Es ist möglich, daß zwei oder mehrere Drahtelemente 18 mit einem einzelnen Anker 48, 80 an zwei oder mehreren jeweiligen Orten verbunden sind. Alternativ ist es möglich, daß ein einzelnes Drahtelement 18 mit einem Anker 48, 80 verbunden ist, das heißt, wiederum mit einem oder mehreren anderen Ankern 48, 80 verbunden ist, wie im vorhergehenden Absatz beschrieben. Diese Möglichkeiten versehen einen behandelnden Fachmann mit einer größeren Vielseitigkeit beim Konfigurieren der Vorrichtung 10, 70, die Zähne zu halten oder korrigierende Kräfte zu ihnen zu leiten. Als ein zusätzlicher Vorteil können diese Konfigurationen die Gesamtzahl der Drahtelemente 18 und/oder Anker 48, 80 im Mund des Patienten reduzieren, und dadurch die Annehmlichkeit für den Patienten während der Behandlung steigern. Herstellungsverfahren
  • Ein exemplarisches Verfahren, dem ein behandelnder Fachmann oder Labortechniker folgt, um die Vorrichtung 10, 70 herzustellen, wird durch den Ablaufplan in. 9 beschrieben. Ein Anfangsschritt ist es, ein physikalisches Dentalmodell 12, 76 bereitzustellen, das verwendet wird, um die Vorrichtung 10, 70 zu bilden, wie durch den Block 100 auf dem Ablaufplan dargestellt wird. Die Konfiguration des Dentalmodells 12, 76 repräsentiert vorzugsweise eine Zieldentalanordnung, wie sie durch den behandelnden Fachmann wahrgenommen wird. Wie sie hierin definiert wird, kann die „Zieldentalanordnung” gegenwärtige Dentalanordnung eines Patienten, eine erwünschte endgültige Dentalanordnung oder eine vorhergesagte Zwischendentalanordnung sein, abhängig von der durch den behandelnden Fachmann erwogenen Anwendung.
  • Wenn die Zieldentalanordnung als die gegenwärtige Dentalanordnung des Patienten definiert ist, dann kann das Dentalmodell 12, 76 aus zum Beispiel einem Epoxidharz oder Hartgipsguß bereitgestellt werden, der aus einem Alginatabdruck des Gebisses eines Patienten hergestellt wird. Wenn die Zieldentalanordnung als eine Zwischen- oder endgültige Dentalanordnung definiert ist, dann kann der obige Guß in einzelne Modellzahnelemente unterteilt werden, die Zahnelemente neu angeordnet werden, um die erwünschte Dentalanordnung zu bilden, und die Zahnelemente wieder durch Wachs zusammengeklebt werden, um das Dentalmodell 12, 76 bereitzustellen. Alternativ kann das Dentalmodell 12, 76 auch ein umkonfigurierbares Dentalmodell sein, wodurch es ermöglicht wird, daß einzelne Zähne ohne Unterteilung neu angeordnet werden. Beispiele umkonfigurierbarer Dentalmodelle werden zum Beispiel in den erteilten US-Patenten Nr. 6,227,851 (Chishti u. a.) und 6,394,801 (Chishti u. a.) beschrieben.
  • Sobald es bereitgestellt ist, kann das Dentalmodell 12, 76 als eine Schablone verwendet werden, um die Vorrichtung 10, 70 herzustellen und zu konfigurieren. Dieses Verfahren fährt mit dem Block 102 fort, in dem die Anker 48, 80 mit den jeweiligen lingualen Zahnoberflächen des Dentalmodells 12, 76 verbunden werden. Der Polymerkörper 16 wird dann an der Kopie des lingualen Weichteilgewebes 29, 79 des Dentalmodells 12, 76 mittels eines geeigneten thermoplastischen oder härtbaren Acryls gebildet, wie im Block 104 vorgesehen. Beispiele solcher Materialien umfassen, sind jedoch nicht begrenzt auf, lichthärtbares Acryl der Marke TRIAD TRANSHEET von Dentsply International (York, PA) und kalt härtbares Acrylharz der Marke BIOCRYL von Great Lakes Orthodontics (Tonawanda, NY). Sobald die Form und Außenfläche des Polymerkörpers 16 geeignet gebildet worden sind, werden die Drahtelemente 18 in den Polymerkörper 16 eingesetzt, wie in Block 106 angezeigt.
  • Wie in Block 108 gezeigt, wird dann jedes Drahtelement 18 so konfiguriert, daß es sich lösbar mit den Ankern 48, 80 verbindet, wenn das entfernbare Teilstück 14, 72 in eine anstoßende Beziehung mit dem lingualen Kopieweichteilgewebe 29, 79 des Dentalmodells 12, 76 bewegt wird. Optional und wie im Block 110 angezeigt, wird der Polymerkörper 16, 74 in seiner endgültigen Form mittels einer geeigneten Härtungs-(d. h. Vernetzungs-)Reaktion gehärtet. Der Härtungsschritt des Blocks 110 kann außerdem vor der Konfiguration der Drahtelemente 18 stattfinden, falls erwünscht. Nachdem das entfernbare Teilstück 14, 72 vollständig konfiguriert worden ist, wird es von den Ankern 48, 80 getrennt und auf die Seite gelegt.
  • Um die Vorrichtung 10, 70 zu verwenden, müssen die Anker 48, 80 vom Dentalmodell 12, 76 zu den Zähnen des Patienten überführt werden. Um die präzisen Orte der Anker 48, 80 relativ zu den jeweiligen Zähnen zu bewahren, wird dieser Schritt vorzugsweise mittels eines Trays mit indirekter Bindung oder einer anderen Übertragungsvorrichtung ausgeführt. Wenn die Anker 48, 80 an die lingualen Oberflächen der Zähne des Patienten angepaßt werden und dadurch selbstpositionierend sind, kann eine direkte Bindung eine brauchbare Alternative sein. Das entfernbare Teilstück 14, 72 kann dann im. Mund des Patienten angeordnet und mit den Ankern 48, 80 verbunden werden, um die orthodontische Behandlung zu beginnen.
  • Die vorhergehenden Passagen beschreiben exemplarische Verfahren zum Herstellen und Verwenden der Vorrichtung 10, 70, jedoch sind viele andere Ausführungsformen möglich. Zum Beispiel können einer oder mehrere der Schritte in den Blöcken 100, 102, 104, 106, 108, und 110 mit der Hilfe von digitalen Verfahren durchgeführt werden. Indem Operationen in einer virtuellen Welt durchgeführt werden, ist es außerdem möglich, daß einer oder mehrere dieser Schritte zusammengeführt oder sogar beseitigt werden. Verschiedene digitale Verfahren, wie weiter unten beschrieben wird, können potentiell die Präzision des Vorrichtungsdesigns verbessern, sowie Aspekte des Herstellungsverfahrens erleichtern, die herkömmlich mit der Hand ausgeführt werden.
  • Ein solches Verfahren ist eine digitale Abtastung. Es kann ein virtuelles Dentalmodell, das die Dentalstruktur des Patienten darstellt, mittels einer digitalen intraoralen Abtastung oder durch digitale Abtastung eines Abdrucks oder Dentalmodells aufgenommen werden. Daher ist es für einen behandelnden Fachmann möglich, das virtuelle Dentalmodell auf einem Computer zu manipulieren, um zum Beispiel zur Zieldentalanordnung zu gelangen, die in Block 100 genannt wird. Weitere Einzelheiten der Software und der Verfahren, die verwendet werden können, um zur Zieldentalanordnung zu gelangen, werden zum Beispiel im US-Patent Nr. 6,739,870 (Lai, u. a.), den US-Patentanmeldungsoffenlegungen Nr. 2005/0170309 (Raby, u. a.), 2006/0073435, 2006/0073436 (Raby, u. a.), und 2006/0105286 (Raby, u. a.), und der US-Patentanmeldungsoffenlegung Nr. US 2008/0233531 (Raby u. a.) offenbart.
  • Ein weiteres digitales Verfahren, das die Herstellung des Dentalmodells 12, 76 erleichtern kann, ist die schnelle Entwicklung eines Prototyps. Nachdem ein virtuelles Dentalmodell mittels irgendeines der obigen Verfahren erzeugt worden ist, ermöglichen es schnelle Entwicklungstechniken eines Prototyps, daß das Dentalmodell 12, 76 aus diesem virtuellen Dentalmodell direkt hergestellt wird. Vorteilhafterweise gibt es keine Notwendigkeit, einen Alginatabdruck zu nehmen oder ein Hartgipsmodell zu gießen. Beispiele schneller Entwicklungstechniken eines Prototyps umfassen, sind jedoch nicht begrenzt auf, dreidimensionales (3D) Drucken, selektive Flächenlaserabscheidung oder selektives Lasersintern (SLS), elektrophoretische Abscheidung, Robotergießen, Schmelzabscheidungsmodellierung (FDM), Laminatobjektherstellung (LOM), Stereolithographie (SLA) und Photostereolithographie. Diese und andere Verfahren zum Bilden eines positiven Dentalmodells aus abgetasteten Digitaldaten werden in der anhängigen provisorischen US-Patentanmeldung Serien-Nr. 60/975687 (Puffier, u. a.) offenbart. Wie erkannt werden kann, kann der Schritt des Bereitstellens des Dentalmodells 12, 76 im Block 100 in einem großen Ausmaß mittels digitaler Ab tastung und schnelle Entwicklungsverfahren eines Prototyps unterstützt werden.
  • In weiteren Ausführungsformen werden die Anker 48, 80 mit den Zähnen des Patienten verbunden, bevor ein Abdruck oder intraorale Abtastung vorgenommen wird. Da die Anker 48, 80 direkt an die Zähne des Patienten gebunden sind, vereinfacht dies das Verfahren, indem es die Notwendigkeit beseitigt, die Anker 48, 80 an das physikalische Dentalmodell 12, 76 im Block 102 zu binden, sowie die Notwendigkeit, die Anker 48, 80 auf die Zähne des Patienten zu übertragen. Wie zuvor kann die Manipulation des Dentalmodells 12, 76 von der eine Malokklusion aufweisenden Dentalanordnung zur Zieldentalanordnung auf einem Computer durchgeführt werden. Es gibt andere potentielle Vorteile. Wenn zum Beispiel die Anker 48, 80 und die Zähne des Patienten zusammen in einer intraoralen Abtastung aufgenommen werden, ist es möglich, die Drahtelemente 18 des entfernbaren Teilstücks 14, 72 mittels einer Drahtbiegevorrichtung oder eines Roboters beruhend auf den relativen Orten der Anker 48, 80 und der Zähne des Patienten digital zu konfigurieren.
  • Die schnelle Entwicklung eines Prototyps kann sogar die Notwendigkeit beseitigen, ein physikalisches Dentalmodell 12, 76 zur Herstellung der Vorrichtung 10, 70 bereitzustellen. Während gezeigt worden ist, daß die schnelle Entwicklung eines Prototyps verwendet werden kann, um das Dentalmodell 12, 76 herstellen, ist es außerdem denkbar, daß die schnelle Entwicklung eines Prototyps verwendet werden könnte, mindestens einen Abschnitt der Vorrichtung 10, 70 direkt herzustellen. Die Bildung des Polymerkörpers 16, 74 in den Blöcken 104 und 110, die Konfiguration der Drahtelemente 18 in den Blöcken 106 und 108, und/oder die Konfiguration der Anker 48, 80 und der Kopplungen 30, 50 könnte potentiell mit der Hilfe schneller Entwicklungstechniken eines Prototyps ausgeführt werden. Eine direkte Herstellung kann potentielle Kosten- und Zeiteinsparungen bereitstellen, indem Zwischenschritte in der Herstellung der Vorrichtung 10, 70 beseitigt werden.
  • Im Fall, daß die Vorrichtung 10, 70 direkt aus einem virtuellen Dentalmodell hergestellt wird, kann ein physikalisches Dentalmodell 12, 76 immer noch nützlich sein, um die Vorrichtung 10, 70 zu Qualitätskontrollzwecken zu überprüfen. Dies kann ausgeführt werden, indem das entfernbare Teilstück 14, 72 auf ein physikalisches Dentalmodell 12, 76 gesetzt und beobachtet wird, daß die äußeren Enden jedes Drahtelements 18 sich lösbar mit einem jeweiligen Anker 48, 80 verbinden, wenn das entfernbare Teilstück 14, 72 auf das physikalische Dentalmodell 12, 76 gesetzt wird. Unter der Voraussetzung, daß die Vorrichtung 10, 70 richtig konfiguriert ist und das Dentalmodell 12, 76 die Zieldentalanordnung darstellt, sollte jedes der Drahtelemente 18 entspannt sein, wenn das entfernbare Teilstück 14, 72 aufgesetzt wird. Die obige Prozedur kann außerdem verwendet werden, um die Vorrichtung 10, 70 auf einem Dentalmodell zu überprüfen, das eine, eine Malokklusion aufweisende (oder unerwünschte) Dentalanordnung repräsentiert, um sicherzustellen, daß sich die äußeren Enden jedes Drahtelements richtig mit ihrem jeweiligen Anker 48, 80 verbinden können. In diesem Fall ist die Vorrichtung 10, 70 aktiv, daher sollte mindestens ein Drahtelement 18 beim Aufsetzen des entfernbaren Teilstücks 14, 72 in einem Kraftübertragungseingriff wirken.
  • Als zusätzlicher Vorteil ist es außerdem möglich, daß das entfernbare Teilstück 14, 72 der Vorrichtung 10, 70 während des Behandlungsverlaufs umkonfiguriert wird. Ein Umkonfigurieren des entfernbare Teilstücks 14, 72 kann eine effiziente und kosteneffektive Alternative zur Herstellung einer Reihe von entfernbaren Teilstücken 14, 72 sein. Zum Beispiel kann das entfernbare Teilstück 14, 72 umkonfiguriert werden, um die Zähne durch zwei oder mehrere Dentalanordnungen während des Behandlungsverlaufs zu führen, indem manuelle Einstellungen (z. B. Biegungen) an einem oder mehreren der Drahtelemente 18 vorgenommen werden. Dies kann außerdem vorteilhaft dazu verwendet werden, die Vorrichtung 10, 70 zu reaktivieren. Wenn sich zum Beispiel die Zähne des Patienten in einem Ausmaß bewegt haben, daß die gegenwärtige Vorrichtung 10, 70 keine ausreichende Kraft mehr ausübt, um eine Zahnbewegung zu bewirken, hat der behandelnden Fachmann die Freiheit, die durch die Vorrichtung 10, 70 ausgeübten korrigierenden Kräfte wieder herzustellen, indem er geeignete Einstellungen an den Drahtelementen 18 vornimmt. Wenn die Drahtelemente 18 modular sind, dann kann diese Einstellung durch den Austausch eines oder mehrerer einzelner Drahtelemente 18 im entfernbaren Teilstück 14, 72 vorgenommen werden. Optional werden die Orte der Anker 48, 80 im voraus mittels einer intraoralen Abtastung oder anderen Abtastungstechnik aufgenommen, und diese Informationen verwendet, um die Austauschdrähte mittels einer Drahtbiegevorrichtung oder eines Roboters automatisch zu konfigurieren.
  • Anwendungen
  • Es werden verschiedene Anwendungen für die Vorrichtung 10, 70 erwogen. In einer Anwendung dient die Vorrichtung 10, 70 als ein Halter, der die Zähne des Patienten in ihren gegenwärtigen Positionen hält. Für diese Anwendung ist das verwendete Dentalmodell 12, 76, um die Vorrichtung 10, 70 herzustellen, eine exakte Kopie der gegenwärtigen Dentalstruktur des Patienten. Da das Dentalmodell 12, 76 dieselbe Konfiguration wie die Dentalstruktur des Patienten aufweist, würde die Vorrichtung 10, 70 im wesentlichen eine Kraft von null auf die Zähne ausüben, wenn sie im Mund angeordnet wird. Im Fall, daß einer oder mehrere der Zähne rückfällig werden oder ihren Ort oder ihre Orientierung ändern, dann zwingt die Vorrichtung 10, 70 die mißratenen Zähne zurück in ihre ursprünglichen Positionen.
  • In einer zweiten Anwendung ist die Vorrichtung 10, 70 konfiguriert, die Zähne aktiv aus ihren gegenwärtigen, eine Malokklusion aufweisenden Positionen in endgültige, erwünschte Positionen zu bewegen. Genauer gesagt, wenn das entfernbare Teilstück 14, 72 der Vorrichtung 10, 70 in eine anstoßende Beziehung mit dem lingualen Weichteilgewebe des Patienten bewegt wird und sich mit den Ankern 48, 80 verbindet, wird mindestens eines der Drahtelemente 18 elastisch ausgelenkt. Das Eigengedächtnis der elastischen, ausgelenkten Drahtelemente 18 wird dann korrigierende Kräfte auf die Zähne bereitstellen, wenn sich die Drahtelemente 18 zurück in ihre normale Konfiguration entspannen. In dieser Anwendung stellt das Dentalmodell 12, 76, das verwendete wird, um die Vorrichtung 10, 70 herzustellen, daher die endgültige Dentalanordnung dar, die durch den behandelnden Fachmann beabsichtigt wird.
  • In einer dritten Anwendung ist die Vorrichtung 10, 70 konfiguriert, die Zähne zu einer Zwischen-, nicht-endgültigen Dentalanordnung zu bewegen. Diese Situation kann angetroffen werden, wenn die Schwere oder Komplexität der Malokklusion derart ist, daß eine einzelne Vorrichtung unzureichend ist, die Zähne von den anfänglichen zu den endgültigen Positionen umzupositionieren. In diesen Fällen kann die Behandlung in mehreren Stufen durchgeführt werden, wobei eine Reihe von zwei oder mehreren entfernbaren Teilstücken 14, 72 hintereinander mit einem einzigen Satz Ankern 48, 80 verwendet wird, um die Zähne schrittweise und fortschreitend von einer anfänglichen, eine Malokklusion aufweisenden Dentalanordnung zu einer endgültigen korrigierten Dentalanordnung zu bewegen. Hier stellt das Dentalmodell 12, 76, das verwendete wird, um die Vorrichtung 10, 70 herzustellen, eine Zwischendentalanordnung dar, die während des Behandlungsverlaufs beobachtet werden kann.
  • In einer exemplarischen Ausführungsform der dritten Anwendung wird ein erstes entfernbares Teilstück 14, 72 mit den Ankern 48, 80 verbunden, um die, eine Malokklusion aufweisenden Zähne eines Patienten in eine Zwischendentalanordnung umzupositionieren. Das erste entfernbare Teilstück 14, 72 wird dann aus dem Mundhohlraum entfernt. Als nächstes kann ein zweites entfernbares Teilstück, das im entspannten Zustand eine Konfiguration aufweist, die sich von der Konfiguration des ersten entfernbaren Vorrichtungsteilstücks im entspannten Zustand unterscheidet, in einer ähnlichen Weise verwendet werden, um die Zähne des Patienten von der Zwischendentalanordnung in eine endgültige Dentalanordnung umzupositionieren. Falls erwünscht, kann das obige Verfahren auf zwei oder mehrere Zwischendentalanordnungen erweitert werden.
  • Wie zuvor können Dentalmodelle 12, 76, die Zwischen- oder endgültige Dentalanordnungen repräsentieren, durch manuelles Formen, Unterteilen und erneutes Zusammenbauen eines physikalischen Dentalgusses hergestellt werden. Es können außerdem digitale Verfahren verwendet werden. Zum Beispiel kann eine endgültige Dentalanordnung mittels eines Computeralgorithmus bestimmt oder vom behandelnden Fachmann eingegeben werden, und eine oder mehrere Zwischendentalanordnungen durch Unterteilen der Behandlung in eine Reihe diskreter Schritte abgeleitet werden. Sobald jede Zwischen- oder endgültige Dentalanordnung in einer solchen Weise abgeleitet worden ist, können jeweilige Dentalmodelle 12, 76 mittels schneller Entwicklungsverfahren eines Prototyps direkt hergestellt werden. Jedes jeweilige Zwischen- oder endgültige entfernbare Teilstück 14, 72 kann schließlich aus den Dentalmodellen 12, 76 mittels irgendeines der schon beschriebenen Verfahren hergestellt werden.
  • Die vorhergehende Erfindung ist in einigen Einzelheiten zum Zweck der Klarheit und des Verständnisses veranschaulichend und beispielhaft beschrieben worden. Jedoch können verschiedene Alternativen, Modifikationen und Äquivalente verwendet erden, und die obige Beschreibung sollte nicht so aufgefaßt werden, daß sie den Rahmen der Erfindung begrenzt, der durch die folgenden Ansprüche und ihre Äquivalente definiert wird.
  • Zusammenfassung
  • Es wird eine ästhetische, teilweise entfernbare orthodontische Vorrichtung beschrieben, die einen Polymerkörper, der mit dem lingualen Weichteilgewebe übereinstimmt, und mindestens ein Drahtelement aufweist, das sich aus dem Polymerkörper erstreckt. Jedes Drahtelement kommt in einen lösbaren Eingriff mit einem jeweiligen Anker, der wiederum mit der lingualen Oberfläche eines jeweiligen Zahns verbunden ist, wenn der Polymerkörper in eine im wesentlichen gingivale Richtung in eine anstoßende Beziehung mit dem lingualen Weichteilgewebe bewegt wird. Andere Merkmale der Vorrichtung umfassen selbstführende Magnetkopplungen und Kopplungen, die auf sich gegenseitig verriegelnde mechanische Strukturen beruhen, die einen lösbaren Eingriff zwischen dem entfernbaren Teilstück und den Ankern bereitstellen, sowie verwandte Verfahren zum Herstellen und Verwenden derselben.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (27)

  1. Orthodontische Vorrichtung, die aufweist: ein entfernbares Teilstück, das einen Polymerkörper und mindestens ein Drahtelement aufweist, das sich aus dem Körper nach außen erstreckt, wobei jedes Drahtelement einen äußeren Endabschnitt aufweist und wobei der Körper eine Außenfläche mit einer Konfiguration aufweist, die im wesentlichen zur Konfiguration des lingualen Weichteilgewebes eines Patienten paßt; und mindestens einen Anker, wobei jeder Anker eine Basis zur Verbindung des Ankers mit der lingualen Oberfläche eines Zahns aufweist, wobei der äußere Endabschnitt jedes Drahtelements mit einem jeweiligen Anker lösbar verbunden wird, wenn jeder Anker mit einem jeweiligen Zahn eines Zahnpatienten verbunden wird und das entfernbare Teilstück in eine im wesentlichen gingivale Richtung in eine anstoßende Beziehung mit lingualem Weichteilgewebe des Patienten bewegt wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Außenfläche mit einer Konfiguration, die im wesentlichen zur Konfiguration des lingualen Weichteilgewebes eines Patienten paßt, im wesentlichen zum Gaumen des Patienten paßt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Außenfläche mit einer Konfiguration, die im wesentlichen zur Konfiguration des lingualen Weichteilgewebes eines Patienten paßt, im wesentlichen zur daran befestigten Gingiva des Kiefers des Patienten paßt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der äußere Endabschnitt jedes Drahtelements eine erste Kopplung aufweist und der jeweilige Anker eine zweite Kopplung aufweist, die zur lösbaren Verbindung mit der ersten Kopplung eingerichtet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei die ersten und zweiten Kopplungen Magnetkopplungen aufweisen.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei die ersten und zweiten Kopplungen gepaarte Oberflächen aufweisen, die den äußeren Endabschnitt jedes Drahtelements und den jeweiligen Anker miteinander einrasten lassen.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei sich die ersten und zweiten Kopplungen in Richtungen im wesentlichen längs einer fazial-lingualen Bezugsachse zueinander bewegen, wenn die ersten und zweiten Kopplungen miteinander verbunden werden.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei mindestens eine der ersten und zweiten Kopplungen trichterförmig ist, um einen Eingriff zu erleichtern.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei das erste Kopplungselement das zweite Kopplungselement umgibt, wenn sie verbunden sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, die ferner eine Verriegelung zum lösbaren Verbinden des äußeren Endes jedes Drahtelements mit dem jeweiligen Anker aufweist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei die Verriegelung eine im wesentlichen C-förmige Klemme aufweist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das mindestens eine Drahtelement eine flexible Feder aufweist, die eine Bewegung der äußere Enden des Drahtelements in eine Richtung im wesentlichen längs der Ausdehnungsrichtung der Drahtelemente vom Polymerkörper weg ermöglicht.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 1, die ferner eine vorübergehende Verankerungsvorrichtung aufweist, die mit dem entfernbaren Teilstück lösbar verbunden ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Anker bindbare linguale Knöpfe aufweisen.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Anker einen härtbaren Dentalverbundstoff aufweisen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die lingualen Oberflächen der Anker von Hinterschneidungen frei sind.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei sich das mindestens eine Drahtelement mit dem entfernbaren Teilstück lösbar verbindet.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Basis eine zum Zahn weisende Oberflächenkontur aufweist, die an den Patienten angepaßt ist, um zu den lingualen Oberflächen des Zahns zu passen.
  19. Verfahren zum Herstellen einer orthodontischen Vorrichtung, das aufweist: Verbinden mindestens eines Ankers mit einem oder mehreren jeweiligen Zähnen an einem physikalischen Dentalmodell; Bilden eines Polymerkörpers am physikalischen Dentalmodell, so daß die Außenfläche des Polymerkörpers im wesentlichen zur Konfiguration des lingualen Weichteilgewebes des physikalischen Dentalmodells paßt; Anbringen mindestens eines Drahtelements am Polymerkörper, um ein entfernbares Teilstück zu bilden, wobei jedes Drahtelement einen äußeren Endabschnitt aufweist; und Konfigurieren jedes Drahtelements, so daß der äußere Endabschnitt des Drahtelements sich lösbar mit einem jeweiligen Anker verbindet, wenn das entfernbare Teilstück in eine im wesentlichen gingivale Richtung in eine anstoßende Beziehung mit dem lingualen Weichteilgewebe des physikalischen Dentalmodells bewegt wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, wobei das physikalische Dentalmodell eine Zieldentalanordnung repräsentiert.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei der Vorgang des Bildens des Polymerkörpers am physikalischen Dentalmodell mittels eines Verfahrens ausgeführt wird, das aus der Gruppe ausgewählt wird, die besteht aus: Thermoformen, Lichthärten und chemisches Härten.
  22. Verfahren zum Überprüfen einer orthodontischen Vorrichtung an einem physikalischen Dentalmodell, das aufweist: Bereitstellen einer Dentalvorrichtung mit mindestens einem Anker und einem entfernbaren Teilstück, wobei das entfernbare Teilstück einen Polymerkörper und mindestens ein Drahtelement aufweist, das sich aus dem Körper nach außen erstreckt, wobei jedes Drahtelement einen äußeren Endabschnitt aufweist, und wobei der Körper eine Außenfläche mit einer Konfiguration aufweist, die im wesentlichen zur Konfiguration des lingualen Weichteilgewebes eines Patienten paßt; Verbinden jedes Ankers mit einem jeweiligen Zahn am physikalischen Dentalmodell; Setzen des entfernbaren Teilstücks an das physikalische Dentalmodell; und Beobachten, daß sich die äußeren Enden jedes Drahtelements mit einem jeweiligen Anker lösbar verbinden, wenn das entfernbare Teilstück an das physikalische Dentalmodell gesetzt wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei das physikalische Dentalmodell eine Zieldentalanordnung repräsentiert
  24. Verfahren nach Anspruch 22, wobei das physikalische Dentalmodell eine Dentalanordnung repräsentiert, die eine Malokklusion aufweist.
  25. Verfahren zur orthodontischen Behandlung, das aufweist: Anbringen mindestens eines Ankers an einer lingualen Oberfläche eines jeweiligen Zahns; Bereitstellen eines entfernbaren Teilstücks, das einen Polymerkörper und mindestens ein Drahtelement aufweist, das sich aus dem Körper nach außen erstreckt, wobei jedes Drahtelement einen äußeren Endabschnitt aufweist; und lösbares Verbinden des äußeren Endabschnitts jedes Drahtelements mit einem jeweiligen Anker, wenn das entfernbare Teilstück in eine im wesentlichen gingivale Richtung bewegt wird.
  26. Verfahren zur orthodontischen Behandlung nach Anspruch 25, wobei der Vorgang des Verbindens mindestens eines Ankers mit einer lingualen Oberfläche eines jeweiligen Zahns mittels eines Trays mit indirekter Bindung ausgeführt wird.
  27. Verfahren zur orthodontischen Behandlung nach Anspruch 25, wobei das entfernbare Vorrichtungsteilstück ein erstes entfernbares Vorrichtungsteilstück ist, und das ferner aufweist: Entfernen des ersten Vorrichtungsteilstücks aus dem Mundhohlraum; Bewegen eines zweiten entfernbaren Vorrichtungsteilstücks in eine im wesentlichen gingivale Richtung in den Mundhohlraum des Patienten, wobei das zweite entfernbare Vorrichtungsteilstück einen Polymerkörper und mindestens ein Drahtelement aufweist, das sich vom Polymerkörper des zweiten entfernbaren Vorrichtungsteilstücks nach außen erstreckt, und wobei das zweite entfernbare Vorrichtungsteilstück eine Konfiguration aufweist, wenn es entspannt ist, die sich von der Konfiguration des ersten entfernbaren Vorrichtungsteilstücks unterscheidet, wenn es entspannt ist; und Verbinden eines äußeren Endabschnitts jedes Drahtelements des zweiten entfernbaren Vorrichtungsteilstücks mit einem jeweiligen Anker, wenn das zweite entfernbare Vorrichtungsteilstück in eine im wesentlichen gingivale Richtung bewegt wird.
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