DE112007001376T5 - Orthodontisches Indirektklebtray mit Feuchtigkeitskontrolle - Google Patents

Orthodontisches Indirektklebtray mit Feuchtigkeitskontrolle Download PDF

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David K. Walnut Cinader jun.
James D. Glendora Cleary
Rajdeep S. Woodbury Kalgutkar
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3M Innovative Properties Co
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C7/00Orthodontics, i.e. obtaining or maintaining the desired position of teeth, e.g. by straightening, evening, regulating, separating, or by correcting malocclusions
    • A61C7/12Brackets; Arch wires; Combinations thereof; Accessories therefor
    • A61C7/14Brackets; Fixing brackets to teeth
    • A61C7/146Positioning or placement of brackets; Tools therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B33ADDITIVE MANUFACTURING TECHNOLOGY
    • B33YADDITIVE MANUFACTURING, i.e. MANUFACTURING OF THREE-DIMENSIONAL [3-D] OBJECTS BY ADDITIVE DEPOSITION, ADDITIVE AGGLOMERATION OR ADDITIVE LAYERING, e.g. BY 3-D PRINTING, STEREOLITHOGRAPHY OR SELECTIVE LASER SINTERING
    • B33Y80/00Products made by additive manufacturing

Abstract

Vorrichtung zur indirekten Klebung von orthodontischen Apparaten mit:
einem Tray mit Wandteilstücken, die einen Kanal zur Aufnahme eines Zahnbogens eines Patienten definieren, wobei die Wandteilstücke eine Konfiguration haben, die Abschnitten des Zahnbogens des Patienten entspricht; und
einer Anzahl orthodontischer Apparate, die mit dem Tray lösbar verbunden sind, wobei jeder Apparat eine Basis zum Ankleben des Apparats an einem Zahn aufweist;
wobei die Wandteilstücke die Apparate umgeben und zumindest eine Rille aufweisen, die sich entlang der Basis mindestens eines Apparats erstreckt, um einen Zwischenraum zwischen den Wandteilstücken und der Zahnstruktur des Patienten bereitzustellen, wenn das Tray am Zahnbogen des Patienten aufgenommen ist.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft allgemein eine orthodontische Indirektklebvorrichtung, die zum Befestigen orthodontischer Apparate an Zähnen eines Patienten geeignet ist. Insbesondere betrifft die Erfindung orthodontische Indirektklebvorrichtungen mit einer Struktur zur Kontrolle der Feuchtigkeit in der Mundhöhle, wie etwa Speichel, während eines Klebvorgangs.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Orthodontische Behandlung umfasst die Bewegung von fehlpositionierten Zähnen an gewünschte Stellen in der Mundhöhle. Orthodontische Behandlung kann den Gesichtsausdruck des Patienten verbessern, insbesondere in Fällen, wo die Zähne deutlich schief stehen oder wo die Kiefer fehlausgerichtet zueinander sind. Orthodontische Behandlung kann auch die Funktion der Zähne dadurch verbessern, dass eine bessere Okklusion während des Kauvorgangs erreicht wird.
  • Ein verbreiteter Typ von orthodontischer Behandlung umfasst die Verwendung winziger geschlitzter Apparate, die als Brackets bekannt sind. Die Brackets werden an den Zähnen des Patienten fixiert, und ein Drahtbogen wird im Schlitz jedes Brackets platziert. Der Drahtbogen bildet eine Bahn zur Führung der Bewegung der Zähne an gewünschte Stellen.
  • Die Enden orthodontischer Drahtbögen sind oft mit kleinen Apparaten verbunden, die als Bukkalröhrchen bezeichnet werden und die wiederum an den Mahlzähnen eines Patienten befestigt sind. In vielen Fällen ist ein Satz aus Brackets, Bukkalröhrchen und einem Drahtbogen sowohl für den oberen als auch für den unteren Zahnbogen des Patienten vorgesehen. Die Brackets, Bukkalröhrchen und Drahtbögen werden allgemein insgesamt als "Klammern" bezeichnet.
  • Im allgemeinen werden orthodontische Apparate, die dafür eingerichtet sind, mit den Zähnen des Patienten haftend verbunden zu werden, durch einen von zwei Vorgängen an den Zähnen platziert und mit diesen verbunden: ein direkter Klebvorgang oder ein indirekter Klebvorgang. Beim Direktklebvorgang wird der Apparat mit einer Pinzette oder einem anderen Handinstrument ergriffen und durch den Arzt an der Oberfläche des Zahnes in seiner gewünschten Lage platziert, unter Verwendung einer Klebstoffmenge, um den Apparat am Zahn zu fixieren. Beim Indirektklebvorgang wird ein Übertragungstray bzw. eine Übertragungsschale hergestellt, dessen Wandteilstücke eine Form, die der Konfiguration zumindest eines Teils des Zahnbogens des Patienten entsprechen, und Apparate, wie etwa orthodontische Brackets, werden lösbar mit dem Tray an gewissen vorbestimmten Stellen verbunden. Nachdem ein Klebstoff auf die Basis jedes Apparats aufgebracht worden ist, wird das Tray an den Zähnen des Patienten platziert und bleibt an dieser Stelle, bis zu der Zeit, wo der Klebstoff gehärtet ist. Als Nächstes wird das Tray von den Zähnen sowie von den Apparaten gelöst, mit dem Ergebnis, dass alle Apparate, die vorher mit dem Tray verbunden waren, nun mit den jeweiligen Zähnen an ihren vorgesehenen vorbestimmten Stellen verklebt sind.
  • Indirektklebtechniken bieten eine Anzahl von Vorteilen gegenüber Direktklebtechniken. Beispielsweise ist es bei Indirektklebtechniken möglich, mehrere Apparate mit einem Zahnbogen eines Patienten gleichzeitig zu verkleben, wodurch nicht mehr jeder Apparat einzeln angeklebt werden muss. Außerdem kann das Übertragungstray dazu beitragen, die Apparate in ihren richtigen und vorgesehenen Positionen anzuordnen, so dass eine Justierung jedes Apparats an der Oberfläche des Zahnes vor der Verklebung vermieden wird. Die erhöhte Platzierungsgenauigkeit der Apparate, die häufig durch Indirektklebvorgänge erbracht wird, trägt dazu bei, sicherzustellen, dass die Zähne des Patienten bei Abschluss der Behandlung an ihre richtigen vorgesehenen Positionen bewegt worden sind.
  • Die Feuchtigkeitskontrolle während eines Klebvorgangs gilt häufig als wichtig, da das Vorhandensein von Feuchtigkeit die resultierende Klebfestigkeit zwischen dem Apparat und dem Zahn nachteilig beeinflussen kann. Wenn beispielsweise der Apparat sich im Verlaufe der Behandlung unbeabsichtigt vom Zahn löst, muss der Patient häufig in die Praxis des Arztes zum Nachkleben des Apparats oder zum Ersetzen des Apparats, bevor die volle Behandlung aufgenommen werden kann. Offensichtlich ist die unbeabsichtigte Ablösung von orthodontischen Apparaten sowohl für den Arzt als auch für den Patienten ein Ärgernis, das, wenn möglich, am besten vermieden wird.
  • In der Vergangenheit wurden viele verschiedene Verfahren verwendet, um das Vorhandensein von Feuchtigkeit in der Mundhöhle des Patienten bei orthodontischen Klebvorgängen zu reduzieren. Beispielsweise verwenden einige Ärzte absorbierende Artikel, wie etwa Baumwollrollen, um Speichel und/oder Blut zu absorbieren, zusammen mit Wangenretraktoren, um dazu beizutragen, das Mundgewebe in einer offenen feststehenden Position zu halten. Andere Ärzte verwenden Saugvorrichtungen, wie etwa Trockenfeldwangenretraktoren der Marke Nola, die eine Saugröhre zum Abziehen von Flüssigkeiten aus der Mundhöhle haben. Andere Ärzte haben die Verwendung eines Antisialagogums vorgeschlagen, ein Medikament, das verwendet werden kann, um die Speicheldrüsen während eines Klebvorgangs zu trocknen.
  • Die Feuchtigkeitskontrolle während eines Indirektklebvorgangs gilt häufig als eine größere Herausforderung als die Feuchtigkeitskontrolle während eines Direktklebvorgangs. Denn in einem Indirektklebvorgang ist es wichtig, mehrere Klebstellen gleichzeitig trocken zu halten. Außerdem haben viele Indirektklebtrays Innenwandteilstücke, die sich eng an die Zähne des Patienten anpassen und folglich die Tendenz haben, die Feuchtigkeit über relativ große Abschnitte der Zahnoberfläche zu verteilen, wenn das Tray am Zahnbogen platziert wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine verbesserte Indirektklebvorrichtung, die eine Struktur zur Kontrolle der Feuchtigkeit, wie etwa Speichel, während eines Klebvorgangs hat. Insbesonde re betrifft die Erfindung eine Indirektklebvorrichtung, die ein Tray mit einer Struktur aufweist, die als Graben fungiert, um dazu beizutragen, den Durchgang von Feuchtigkeit in Richtungen zum orthodontischen Klebstoff zu beschränken oder zumindest zu behindern, während der Klebstoff härtet. Infolgedessen wird die Wahrscheinlichkeit einer beeinträchtigten Klebverbindung und einer daraus folgenden unbeabsichtigten Ablösung der Apparate im Verlaufe der Behandlung infolge eines Klebfehlers reduziert.
  • Genauer gesagt, betrifft die Erfindung unter einem Aspekt eine Vorrichtung zum indirekten Kleben von orthodontischen Apparaten. Die Vorrichtung weist ein Tray mit Wandteilstücken auf, die einen Kanal zum Aufnehmen eines Zahnbogens eines Patienten definieren. Die Wandteilstücke haben eine Konfiguration, die Abschnitten des Zahnbogens des Patienten entspricht. Die Vorrichtung weist ferner eine Anzahl orthodontischer Apparate auf, die mit dem Tray lösbar verbunden werden, und jeder Apparat weist eine Basis zum Ankleben des Apparats an einen Zahn auf. Die Wandteilstücke umgeben die Apparate und weisen zumindest eine Rille auf, die sich entlang der Basis mindestens eines Apparats erstreckt, um einen Zwischenraum zwischen den Wandteilstücken und der Zahnstruktur des Patienten zu bilden, wenn das Tray am Zahnbogen des Patienten aufgenommen ist.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Feuchtigkeitskontrolle bei orthodontischen Indirektklebvorgängen. Das Verfahren umfasst:
    Bereitstellen eines Indirektklebtrays mit Wandteilstücken, die einen langgestreckten Kanal definieren;
    lösbares Verbinden einer Anzahl orthodontischer Apparate mit dem Tray entlang des Kanals, so dass die Wandteilstücke die Apparate umgeben;
    Aufbringen einer Klebstoffmenge auf die Basis jedes Apparats;
    Platzieren des Kanals des Trays über dem Zahnbogen des Patienten, so dass der Klebstoff jedes Apparats die Zähne des Patienten berührt; und
    Beibehalten eines Zwischenraums zwischen den Wandteilstücken und den Zähnen des Patienten in einer Region an nächster Stelle zur Basis der Apparate während zumindest eines Abschnitts der Zeit, wo der Klebstoff die Zähne des Patienten berührt, um die Bewegung der Feuchtigkeit in einer Richtung zum Klebstoff zu behindern.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung sind in den Merkmalen der Ansprüche definiert.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer orthodontischen Indirektklebvorrichtung, die gemäß einer Ausführungsform der Erfindung aufgebaut ist;
  • 2 ist eine vergrößerte Seitenschnittansicht der in 1 gezeigten Vorrichtung;
  • 3 ist eine fragmentarische Seitenansicht eines Abschnitts der in 1 und 2 gezeigten Vorrichtung mit Blick auf die Basis eines Apparats, die sich in einem Kanal der Vorrichtung befindet;
  • 4 ist eine Seitenschnittansicht in einem etwas kleinerem Maßstab und zeigt die Vorrichtung gemäß 1 bis 3, wie sie aussieht, wenn sie über den Zähnen eines Zahnbogens platziert ist; und
  • 5 ist eine Ansicht etwa ähnlich wie 2, zeigt jedoch eine orthodontische Indirektklebvorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
  • Definitionen
    • "Mesial" heißt in einer Richtung zur Mitte des gekrümmten Zahnbogens eines Patienten.
    • "Distal" heißt in einer Richtung weg von der Mitte des gekrümmten Zahnbogens des Patienten.
    • "Okklusal" heißt in einer Richtung zu den äußeren Spitzen der Zähne eines Patienten.
    • "Gingival" heißt in einer Richtung zum Gaumen oder der Gingiva eines Patienten.
    • "Fazial" heißt in einer Richtung zu den Wangen oder Lippen des Patienten.
    • "Lingual" heißt in einer Richtung zur Zunge des Patienten.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Eine Vorrichtung zur indirekten Klebung orthodontischer Apparate gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist in 1 bis 4 dargestellt und ist insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Die Vorrichtung 10 weist ein Tray 12 mit einem Kanal 14 zum Aufnehmen eines Zahnbogens eines Patienten auf. In dem exemplarischen Tray 12, das in den Zeichnungen gezeigt ist, ist der Kanal 14 dafür eingerichtet, den unteren Zahnbogen eines Patienten aufzunehmen, obwohl in diesem Zusammenhang gilt, dass als Alternative das Tray 12 entsprechend aufgebaut sein kann, um den obere Zahnbogen des Patienten aufzunehmen.
  • Das Tray 12 kann gemäß irgendeiner von vielen verschiedenen bekannten Techniken aufgebaut sein. In dem in 1 bis 4 gezeigten Beispiel weist das Tray 12 eine Außenschale 16, die relativ steif ist, und ein Innenteilstück eines Matrixmaterials 18 auf, das relativ flexibel ist. Ein geeignetes Material für die Schale 16 ist eine Polycarbonatbahn, wie etwa Material der Marke Makrolon von Bayer, oder Polycarbonat der Marke Lexan von GE mit einer Dicke von 0,06 Zoll (1,5 mm). Andere Materialien, wie etwa Polyethylenterephthalat ("PET"), Polyethylenterephthalatglycol ("PETG") oder Polystyrol können auch verwendet werden.
  • Vorzugsweise hat das Matrixmaterial 18 eine relativ geringe Viskosität vor dem Härten, so dass ein inniger Kontakt zwischen dem Matrixmaterial 18 und den im Kanal 14 aufgenommenen orthodontischen Apparaten sichergestellt ist. Auf diese Weise ist das Matrixmaterial 18 in der Lage, in verschiedene Aussparungen, Hohlräume oder andere Strukturmerkmale jedes Apparats weitgehend einzudringen, so dass eine sichere Verbindung zwischen dem Apparat und dem Matrixmaterial 18 hergestellt werden kann. Ein Beispiel eines geeigneten Matrixmaterials mit einer relativ geringen Viskosität vor dem Härten ist ein Silikonmaterial, wie etwa Silikonmaterial "RTV615" von General Electric.
  • Das Matrixmaterial 18 hat vorzugsweise eine Viskosität vor dem Härten, die geringer ist als etwa 60000 cP. Insbesondere hat das Matrixmaterial 18 eine Viskosität vor dem Härten, die geringer ist als etwa 25000 cP. Besonders bevorzugt hat das Matrixmaterial eine Viskosität, die geringer ist als etwa 8000 cP. Wenn das Matrixmaterial 18 gehärtet ist, hat es eine Härte (Shore A), die im Bereich von etwa 10 bis etwa 80 liegt, mehr bevorzugt im Bereich von etwa 30 bis etwa 60 und besonders bevorzugt im Bereich von etwa 40 bis etwa 50.
  • Als Alternative kann das Matrixmaterial 18 ein Zahnabdruckmaterial oder ein Bissregistrierungsmaterial aufweisen. Geeignete Materialien sind u. a. Polyvinylsiloxan-Abdruckmaterial, wie etwa Vinylpolysiloxanmaterial der Marke Memosil 2 von Heraeus Kulzer Inc., oder klares Bissregistriermaterial der Marke Peppermint Snap von Discus Dental. Ein weiteres geeignetes Matrixmaterial ist Silikon-Abdruckmaterial der Marke Affinity Crystal von Clinician's Choice Dental Products, Inc. Wenn anschließend ein lichthärtbarer Klebstoff zum Ankleben der Apparate an die Zähnen des Patienten zu verwenden ist, ist das Matrixmaterial 18 vorzugsweise optisch klar und lässt aktivische Strahlung ohne wesentliche Absorption durch, wenn es gehärtet ist.
  • Vorzugsweise haben die Innenwandteilstücke des Matrixmaterials 18, die dem Kanal 14 gegenüberliegen, Konturen, die den Konturen der einzelnen Zähne des Patienten genau entsprechen, sowie eine Gesamtkonfiguration, die der Ausrichtung jedes Zahns relativ zu anderen Zähnen in demselben Zahnbogen entspricht, wenn die Zähne zu Beginn der Behandlung in ihrem anfänglichen Malokklusionszustand sind. Wenn das Tray 12 über dem Zahnbogen des Patienten platziert ist, bietet der Kanal 14 des Trays 12 daher eine genaue Passform bezüglich der Zähne des Patienten, so dass, wenn überhaupt, wenig Toleranz oder "Slop" vorhanden ist und eine Relativbewegung zwischen dem Tray und dem Zahnbogen weitgehend verhindert wird.
  • Die Vorrichtung 10 weist auch eine Anzahl orthodontischer Apparate 20 auf, die mit dem Tray 12 lösbar verbunden sind. In 2 bis 4 ist der exemplarisch dargestellte orthodontische Apparat 20 ein orthodontisches Bracket, obwohl auch andere Apparate möglich sind. Beispiele für andere geeignete Apparate sind u. a. Bukkalröhrchen, Knöpfe, angeformte "Höcker" beispielsweise aus Verbundmaterial oder irgendein anderer metallischer oder nichtmetallischer "Bügel" oder eine andere Struktur, der bzw. die mit den Zähnen verbunden ist und einen Ansatzpunkt für ein Kraftansatzteil, wie etwa einen Draht, ein Ausrichtungstray, einen Polymerstreifen, ein(e) Elastomerband oder -kette oder irgendeine Kombination der Vorgenannten bietet. Bei Bedarf können Apparate für einige der Zähne im Zahnbogen, wie etwa Mahlzähne oder Zähne, die nur teilweise eruptiert sind, weggelassen werden.
  • Der exemplarische Apparat 20, wie in 2 bis 4 gezeigt, weist eine Basis 22 (2) auf, die mit einem Basisflansch 24 verbunden ist. Der Apparat 20 hat auch einen Körper 26, der sich vom Basisflansch 24 nach außen erstreckt. Ein Paar Verbindungsschenkel 28 sind mit dem Körper 26 verbunden, und ein Drahtbogenschlitz 30 erstreckt sich durch einen Zwischenraum zwischen den Verbindungsschenkeln 28.
  • Der Basisflansch 24, der Körper 26 und die Verbindungsschenkel 28 können aus irgendeinem Material einer Anzahl von Materialien bestehen, die zur Verwendung in der Mundhöhle geeignet sind und eine ausreichende Festigkeit haben, um den Korrekturkräften, die während der Behandlung wirken, standzuhalten. Geeignete Materialien sind u. a. beispielsweise metallische Materialien (wie etwa nichtrostender Stahl), Keramikmaterialien (wie etwa monokristallines oder polykristallines Aluminiumoxid) und Kunststoffmaterial (wie etwa faserverstärktes Polycarbonat). Als Wahlmöglichkeit sind der Basisflansch 24, der Körper 26 und die Verbindungsschenkel 28 als einheitliche Komponente einstückig hergestellt.
  • Die Basis 22 des Apparats 20 besteht vorzugsweise aus einem Material, das sich von dem Material unterscheidet, aus dem der Basisflansch 24 besteht, und hat eine Konfiguration, die der Konfiguration eines Abschnitts einer Zahnstruktur eines Patienten entspricht. Insbesondere hat die Basis 22 eine konkave Kontur, die eine Nachbildung der konvexen Kontur des Abschnitts des Zahns des Patienten ist, die die letzte gewünschte Lage des Apparats 20 am Zahn darstellt. Als Wahlmög lichkeit ist die konkave Kontur der Basis 22 eine zusammengesetzte konkave Kontur (d. h. gekrümmt in Richtungen entlang zweier zueinander senkrechter Referenzebenen).
  • Ein verbindender Klebstoff 31 erstreckt sich über die Basis 22 zur Befestigung des Apparats 20 am Zahn des Patienten. Der verbindende Klebstoff 31 kann irgendein orthodontischer Klebstoff sein, der zur Verwendung als Indirektklebstoff geeignet ist. Als Wahlmöglichkeit ist der Klebstoff 31 ein Zwei-Komponenten-Klebstoff, wobei die erste Komponente ein XT-Grundiermittel der Marke Transbond ist und die zweite Komponente ein Haftgrundiermittel der Marke Transbond Plus ist, beide von 3M Unitek. Die erste Komponente eines solchen Zwei-Komponenten-Klebstoffs wird auf die Basis 22 aufgebracht, und die zweite Komponente wird auf die Fläche jedes Zahns des Patienten aufgebracht, die den Apparat 20 aufnehmen soll.
  • Eine weitere Wahlmöglichkeit besteht darin, einen vorbereitenden Zahnätzschritt (wie etwa durch Einwirken von 37%-iger Phosphorsäure oder ähnlichem auf die Zähne) zu verwenden, gefolgt vom Aufbringen eines geeigneten chemisch härtenden Klebstoffs. Beispiele für geeignete chemisch härtende Klebstoffe sind u. a. Rapid-Set-Indirektklebstoff der Marke Sondhi und Klebstoff der Marke Unite, beide von 3M Unitek Corporation. Der Klebstoff der Marke Sondhi weist zwei leicht gefüllte Harzkomponenten auf, die unabhängig voneinander gemischt werden und auf die Zähne bzw. auf die Apparate aufgebracht werden. Der Klebstoff der Marke Unite dagegen weist eine Mischharzkomponente und eine Mischpastenkomponente auf; die Harzkomponente wird zuerst auf die Zähne und auf die Apparate aufgebracht, und dann wird die Leimkomponente auf die Apparate aufgebracht, um eine sogenannte "Sandwich-Konfiguration" zu bilden. Ein weiterer geeigneter Zwei-Komponenten-Klebstoff ist der Klebstoff der Marke Concise, auch von 3M Unitek Corporation. Der Klebstoff der Marke Concise weist eine Mischpastenkomponente zusammen mit einer Mischharzkomponente auf, die auf den Apparaten bzw. Zähnen aufgebracht werden. Als Alternative kann ein harzmodifizierter Glasionomerzement aufgebracht werden. Glasionomerzemente haben insofern einen zusätzlichen Vorteil, als ein getrennter Zahnätzschritt nicht notwendig ist.
  • Als Wahlmöglichkeit können die Basen 22 durch den Hersteller mit einem orthodontischen Klebstoff vorbeschichtet sein, wie im veröffentlichten US-Patent 7 137 812 beschrieben. Als Wahlmöglichkeit kann der vorher aufgebrachte Klebstoff mehrere Schichten haben und/oder strukturiert sein, wie in der veröffentlichten US-Patentanmeldung 2005/0136370 beschrieben. Als zusätzliche Wahlmöglichkeit kann der Klebstoff 31 von einem Apparat 20 zum anderen variieren, wie in der veröffentlichten US-Patentanmeldung 2005/0133384-A1 beschrieben.
  • Die Apparate 20 erstrecken sich entlang eines gekrümmten Weges 32, der durch eine gestrichelte Linie in 1 dargestellt ist. Der Weg 32 kann, muss sich aber nicht in einer Referenzebene parallel zur Okklusionsebene des Patienten in Abhängigkeit von der bevorzugten Behandlungstechnik des Arztes erstrecken. Wenn beispielsweise der Arzt die „straight wire„ Technik (Technik des "scheitrechten Drahts") verwendet, kann der Weg 32 der Apparate 20 bei Beendigung der Behandlung in einer gemeinsamen Ebene liegen, liegt aber zu Beginn der Behandlung normalerweise nicht in einer gemeinsamen Ebene.
  • Die Vorrichtung 10 weist zumindest eine langgestreckte Rille 34 auf, die sich entlang der Basis zumindest eines Apparats 20 erstreckt. In der dargestellten Ausführungsform weist die Vorrichtung 10 eine Anzahl von Rillen 34 auf, die sich jeweils entlang der Basis eines entsprechenden der Apparate 20 erstrecken. Jede Rille 34 stellt einen Zwischenraum zwischen den Innenwandteilstücken des Matrixmaterials 18 und der Zahnstruktur des Patienten dar, wenn das Tray 12 am Zahnbogen des Patienten aufgenommen ist.
  • Jede Rille 34 erstreckt sich entlang mindestens 25% und besonders bevorzugt entlang mindestens 50% des Umfangs der Basis des jeweiligen Apparats 20. Zumeist bevorzugt umschließt jede Rille 34 die Basis des jeweiligen Apparats 20, vorzugsweise ist die Rille 34 direkt benachbart zur Basis 22. Als Alternative kann jedoch die Rille 34 von der Basis 22 geringfügig beabstandet sein, so dass ein relativ dünnes Wandteilstück des Matrixmaterials 18 die Zähne in einem Bereich zwischen der Rille 34 und dem Apparat 20 berührt.
  • Die Gesamtkonfiguration einer exemplarischen Rille 34 ist in einer Seitenansicht in 3 veranschaulicht. In dieser Ausführungsform ist die Gesamtform der Rille 34 etwa rechteckig mit abgerundeten Ecken und geringfügig größer als die gesamte, etwa rechteckige Form (mit abgerundeten Ecken) der Basis 22 (in 3, Basis 22 liegt hinter dem Klebstoff 31). Als Alternative können sowohl die Rille 34 als auch die Basis 22 in der Seitenansicht zusammenpassende Formen haben, die eiförmig sind. Als noch eine weitere Alternative kann die Gesamtform der Rille 34 sich von der Gesamtform der Basis 22 unterscheiden. Als ein Beispiel des letzteren Aufbaus kann die Gesamtform der Basis 22 in der Seitenansicht etwa rechteckig oder quadratisch sein, während die Gesamtform der umgebenden Rille 34 in der Seitenansicht etwa eiförmig sein kann.
  • Geeignete Verfahren zur Herstellung des Trays 12 sind im US-Patent 7 020 963 , im US-Patent 7 188 421 und in der anhängigen US-Patentanmeldung 2006/0223031 beschrieben. Vorzugsweise weist das Tray 12 auch Verschlussanschläge auf, wie etwa in der anhängigen US-Patentanmeldung 2006/0223021 beschrieben.
  • Als eine Wahlmöglichkeit zur Herstellung der Vorrichtung 10 können die Apparate 20 an einem Zahnmodell platziert werden, wie in den obigen Patentanmeldungen beschrieben, und eine Materialmenge kann dann auf dem Modell entlang des gesamten Umfangs jeder Apparatbasis 22 aufgebracht werden. Beispielsweise kann ein Materialring auf das Modell um die Basis 22 jedes Apparats 20 herum aufgebracht werden. Ein Beispiel eines geeigneten Materials ist konservierendes Dentalmaterial, wie etwa konservierendes Material der Marke Filtek Flow von 3M ESPE. Vorzugsweise klebt das Material nicht am Matrixmaterial 18, wenn das Letztere gehärtet wird.
  • Nachdem der Materialring auf dem Zahnmodell aufgebracht worden ist, wird die Schale 16 so aufgebaut, wie in den vorausgegangenen Patentanmeldungen beschrieben, indem Abstandsmaterial über dem Zahnmodell mit den Apparaten 20 und dem Materialring an nächster Stelle zur Basis 22 jedes Apparats 20 platziert wird. Nachdem die Schale 16 ausgebildet ist, wird die Schale 16 aus ihrer Position über dem Zahnmodell entfernt, und das Distanzmaterial wird dann vom Zahnbogenmodell gelöst. Als Nächstes wird die Außenschale 16 über dem Zahnmodell platziert, und ungehärtetes Matrixmaterial 18 wird dann dem Zwischenraum zwischen der Schale 16 und dem Modell hinzugefügt. Das Matrixmaterial 18 umgibt den Apparat 20 und erstreckt sich über seine mesiale, distale, okklusale, gingivale und faziale Seite und berührt diese außer in Bereichen, die der Materialring einnimmt.
  • Nachdem das Matrixmaterial 18 härten konnte, wird das Tray 12 vom Zahnbogenmodell zusammen mit den Apparaten 20 entfernt. Die Materialringe, die vorher auf das Modell an nächster Stelle zu den Apparaten 20 aufgebracht worden sind, verbleiben beim Modell. Die Innenwandteilstücke des Matrixmaterials 18 haben Einprägungen an nächster Stelle zu den Apparaten 20, die einem Negativbild des Materialrings gleichen.
  • Als alternatives Verfahren zur Herstellung der Vorrichtung 10 kann eine Stereolithografiemaschine verwendet werden, um ein Modell des Zahnbogens herzustellen, der die Zähne des Patienten in ihren ursprünglichen Malokklusionspositionen zeigt. Gleichzeitig bildet die Stereolithografiemaschine Materialringe aus, die die Stellen umgeben, wo die Apparate 20 zu platzieren sind. In diesem Fall werden die Ringe als Führungen zum Platzieren der Apparate verwendet, wie in der anhängigen US-Patentanmeldung des Anmelders 2006/0257821 beschrieben. Jedoch im Gegensatz zu dem in jener Patentanmeldung beschriebenen Verfahren werden die Materialringe oder die Platzierungsführungen an Ort und Stelle auf dem Zahnbogenmodell belassen, nachdem die Apparate 20 auf dem Modell aufgenommen worden sind, so dass die Platzierungsführungen ringförmige Einprägungen im Matrixmaterial 18 des Trays 12 bilden.
  • 4 ist eine Darstellung, die eine exemplarische Verwendung der Vorrichtung 10 während eines orthodontischen Klebvorgangs zeigt. Wie gezeigt, ist das Tray 12 über dem Zahnbogen 54 platziert, was bewirkt, dass die Basis 22 des Apparats 20 die Schmelzfläche des Zahns 56 des Patienten berührt. Wenn das Tray 12 so positioniert ist, stellt die Rille 34 einen Zwischenraum zwischen der Zahnfläche des Patienten und dem Innenwandteilstück des Matrixmaterials 18 gegenüber dem Kanal 14 und benachbart zum Apparat 20 dar.
  • Der Zwischenraum, den die Rille 34 bietet, stellt eine Unterbrechung zwischen der genau passenden Innenfläche des Matrixmaterials 18 und der dazugehörigen Außenfläche des Zahns 56 des Patienten dar. Man geht davon aus, dass diese Unterbrechung die Funktion hat, dazu beizutragen, die Bemühungen der Kapillarwirkung und/oder der Oberflächenspannung zu reduzieren und folglich die Wanderung der Feuchtigkeit in Richtungen zum Klebstoff 31 zu behindern.
  • Nachdem der Klebstoff 31 gehärtet ist, wird die Vorrichtung 10 vom Zahnbogen des Patienten entfernt. Vorzugsweise wird die Schale 16 zuerst vom Matrixmaterial 18 getrennt, welches an Ort und Stelle über dem Zahnbogen 54 zusammen mit den Apparaten 20 verbleibt. Als Nächstes wird das Matrixmaterial 18 von den Apparaten 20 gelöst. Ein Handinstrument, wie etwa ein Scaler (Zahnsteinentfernungsinstrument), kann verwendet werden, um dazu beizutragen, jeden Apparat 20 an der Oberfläche des jeweiligen Zahns 56 festzuhalten, während das Matrixmaterial 18 von den Apparaten 20 abgelöst wird. Jedoch ist in Fällen, wo ein relativ weiches Matrixmaterial verwendet wird oder dieses sich sonst wie ohne weiteres von den Apparaten 20 löst, die Verwendung eines Scalers als Wahlmöglichkeit gegeben, was dazu beitragen soll, das Brechen der frischen Klebverbindung zu vermeiden.
  • Eine Vorrichtung 10a gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist in 5 dargestellt. Mit Ausnahme dessen, was in den folgenden Absätzen ausgeführt ist, ist die Vorrichtung 10a im wesentlichen die gleiche wie die oben beschriebene Vorrichtung 10, und daher muss eine Beschreibung der gleichen Aspekte nicht wiederholt werden.
  • Die Vorrichtung 10a weist ein Tray 12a mit einer Rille 34a auf, die der Rille 34 gleicht. Die Rille 34a stellt einen Zwischenraum zwischen der Basis 22a des Apparats 20a und benachbarten Innenwandteilstücken aus Matrixmaterial 18a dar. In dieser Ausführungsform nimmt jedoch die Rille 34a eine Menge von Absorptionsmaterial 36a zum Absorbieren von Mundflüssigkeit auf. Beispiele geeigneter Absorptionsmaterialien 36a weisen Vliesmaterialien auf, feste anorganische Oxide, die mit Wasser reagieren, um entsprechende Hydroxide zu bilden, insbe sondere diejenigen der Elemente der Gruppen 1 bis 2 und 13 bis 17 des Periodensystems, wie etwa Calciumoxid, Zeolite, die die Form feinverteilten Pulvers haben können, aber nicht müssen, und Cellulose (wie etwa Baumwolle). Vorzugsweise ist das Absorptionsmaterial 36a gekapselt, um die Retention der absorbierten Flüssigkeiten zu erleichtern, und mit einem Filmteilstück bedeckt, das für Oralflüssigkeiten durchlässig ist.
  • Als weitere Wahlmöglichkeit kann das Absorptionsmaterial 36a superabsorbierende Natriumpolyacrylatkörnchen aufweisen, die gegebenenfalls in einer absorbierenden hydrophilen Faserfüllung platziert sind. Vorzugsweise sind die Natriumpolyacrylatkörnchen und die Faserfüllung in einem Film enthalten, der vorzugsweise für Oralflüssigkeiten durchlässig ist. Die Natriumpolyacrylatkörnchen können auf eine ähnliche Weise wie die Natriumpolyacrylatkörnchen, die in Einwegwindeln verwendet werden, hergestellt werden.
  • Als Wahlmöglichkeit kann das Absorptionsmaterial 36a mit einer flexiblen Filmschicht überzogen sein, die aus feuchtigkeitsdurchlässigem hydrophobem Material besteht. Solches Material fühlt sich bei der Berührung trocken an und ist etwa ähnlich dem Material, das in Einwegwindeln verwendet wird. Vorzugsweise ragt das Absorptionsmaterial von benachbarten Wandteilstücken des Matrixmaterials 18a nach außen vor, so dass es die Zahnstruktur des Patienten fest berührt, wenn das Tray 12a über den Zahnbogen des Patienten platziert ist. Das Absorptionsmaterial 36a weist irgendwelche äußeren Überzüge oder Schichten auf und ist ohne weiteres verformbar, um sich der Form des Zahns des Patienten anzupassen und eine Behinderung der Platzierung der Vorrichtung 10a über dem Zahnbogen des Patienten zu vermeiden.
  • Die vorstehende Beschreibung soll verschiedene Aspekte der Erfindung veranschaulichen, und Variationen sind möglich. Folglich soll die Erfindung nicht als auf die oben ausführlich beschriebenen, gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen beschränkt angesehen werden, sondern wird nur durch einen angemessenen Schutzbereich der beigefügten Ansprüche und ihrer Äquivalente beschränkt.
  • Zusammenfassung
  • Eine Indirektklebvorrichtung für orthodontische Klebvorgänge weist ein Tray mit Innenwandteilstücken auf, die einen Kanal zum Aufnehmen des Zahnbogens des Patienten bilden. Eine Anzahl orthodontischer Apparate wird mit dem Tray entlang des Kanals lösbar verbunden, und jeder Apparat weist eine Basis zum Ankleben des Apparats an den Zahn auf. Die Wandteilstücke weisen zumindest eine Rille auf, die sich entlang der Basis mindestens eines Apparats erstreckt, um einen Zwischenraum zwischen den Wandteilstücken und der Zahnstruktur des Patienten bereitzustellen, wenn das Tray am Zahnbogen des Patienten aufgenommen ist. Der Zwischenraum behindert den Fluss von Oralflüssigkeiten, wie etwa Speichel, in Richtungen zur Basis, um dazu beizutragen, sicherzustellen, dass die Flüssigkeiten die Festigkeit der resultierenden Klebverbindung zwischen dem Apparat und dem Zahn nicht nachteilig beeinflussen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (15)

  1. Vorrichtung zur indirekten Klebung von orthodontischen Apparaten mit: einem Tray mit Wandteilstücken, die einen Kanal zur Aufnahme eines Zahnbogens eines Patienten definieren, wobei die Wandteilstücke eine Konfiguration haben, die Abschnitten des Zahnbogens des Patienten entspricht; und einer Anzahl orthodontischer Apparate, die mit dem Tray lösbar verbunden sind, wobei jeder Apparat eine Basis zum Ankleben des Apparats an einem Zahn aufweist; wobei die Wandteilstücke die Apparate umgeben und zumindest eine Rille aufweisen, die sich entlang der Basis mindestens eines Apparats erstreckt, um einen Zwischenraum zwischen den Wandteilstücken und der Zahnstruktur des Patienten bereitzustellen, wenn das Tray am Zahnbogen des Patienten aufgenommen ist.
  2. Vorrichtung zur indirekten Klebung orthodontischer Apparate nach Anspruch 1, wobei die Wandteilstücke eine Anzahl von Rillen aufweisen, die jeweils einem jeweiligen der Apparate entsprechen.
  3. Vorrichtung zur indirekten Klebung orthodontischer Apparate nach Anspruch 2, wobei die Rillen sich entlang zumindest 50% des Umfangs der Basis des jeweiligen Apparats erstrecken.
  4. Vorrichtung zur indirekten Klebung orthodontischer Apparate nach Anspruch 2, wobei jede Rille die Basis des jeweiligen Apparats umgibt.
  5. Vorrichtung zur indirekten Klebung orthodontischer Apparate nach Anspruch 2 und mit einer in der Rille aufgenommenen Absorptionsmaterialmenge.
  6. Vorrichtung zur indirekten Klebung orthodontischer Apparate nach Anspruch 5, wobei das Absorptionsmaterial gekapselt ist.
  7. Vorrichtung zur indirekten Klebung orthodontischer Apparate nach Anspruch 5, wobei das Absorptionsmaterial eines oder mehreres von Folgendem aufweist: Natrium, Polyacrylat, Cellulose, ein anorganisches Oxid, das mit Wasser reaktionsfähig ist, Vliesmaterial und Zeolite.
  8. Vorrichtung zur indirekten Klebung orthodontischer Apparate nach Anspruch 1, wobei das Tray eine äußere Schale und eine Matrixmaterialschicht aufweist und wobei das Matrixmaterial die Wandteilstücke aufweist.
  9. Verfahren zur Feuchtigkeitskontrolle während indirekter orthodontischer Klebvorgänge mit: Bereitstellen eines Indirektklebtrays mit Wandteilstücken, die einen langgestreckten Kanal definieren; lösbares Verbinden einer Anzahl orthodontischer Apparate mit einem Tray entlang des Kanals, so dass die Wandteilstücke die Apparate umgeben; Aufbringen einer Klebstoffmenge auf die Basis jedes Apparats; Platzieren des Kanals des Trays über dem Zahnbogen des Patienten, so dass der Klebstoff jedes Apparats die Zähne des Patienten berührt; und Beibehalten eines Zwischenraums zwischen den Wandteilstücken und den Zähnen des Patienten in einer Region an nächster Stelle zur Basis der Apparate während zumindest eines Abschnitts der Zeit, wo der Klebstoff die Zähne des Patienten berührt, um die Bewegung der Feuchtigkeit in einer Richtung zum Klebstoff zu behindern.
  10. Verfahren zur Feuchtigkeitskontrolle während orthodontischer Indirektklebvorgänge nach Anspruch 9, wobei der Akt des Beibehaltens eines Zwischenraums zwischen den Wandteilstücken und den Zähnen des Patienten entlang zumindest 50% des Umfangs der Basis jedes Apparats durchgeführt wird.
  11. Verfahren zur Feuchtigkeitskontrolle während orthodontischer Indirektklebvorgänge nach Anspruch 9, wobei der Akt des Beibehaltens eines Zwischenraums zwischen den Wandteilstü cken und den Zähnen des Patienten im wesentlichen entlang des gesamten Umfangs der Basis jedes Apparats erfolgt.
  12. Verfahren zur Feuchtigkeitskontrolle während orthodontischer Indirektklebvorgänge nach Anspruch 9 und mit dem Akt des Bereitstellens eines Absorptionsmaterials in dem Zwischenraum zwischen den Wandteilstücken und den Zähnen des Patienten.
  13. Verfahren zur Feuchtigkeitskontrolle während orthodontischer Indirektklebvorgänge nach Anspruch 12, wobei das Absorptionsmaterial eines oder mehreres von Folgendem aufweist: Natriumpolyacrylat, Cellulose, Calciumoxid, Vliesmaterial und Zeolite.
  14. Verfahren zur Feuchtigkeitskontrolle während orthodontischer Indirektklebvorgänge nach Anspruch 13, wobei das Absorptionsmaterial gekapselt ist.
  15. Verfahren zur Feuchtigkeitskontrolle während orthodontischer Indirektklebvorgänge nach Anspruch 12, wobei das Absorptionsmaterial ein oder mehrere feste anorganische Oxide aufweist, die mit Wasser reagieren, um ein entsprechendes Hydroxid zu bilden.
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