DE112005000864B4 - Verfahren zur Herstellung eines dentalen Passkörpers - Google Patents

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Abstract

Verfahren zur Erstellung eines Zahnersatzteils (21), insbesondere eines Gerüsts (41), unter Verwendung eines in einem materialabtragenden 3D-Formgebungsprozess zu bearbeitenden Rohlings (3) aus noch nicht die Endfestigkeit aufweisendem Material, umfassend eine Endverfestigung des durch den Formgebungsprozess entstandenen Formteils (2) zu einem die Endfestigkeit aufweisenden Formteil (2'; 56; 63), wobei der 3D-Formgebungsprozess aufgeteilt wird in einen Grobbearbeitungsprozess des Rohlings (3) und in einen präzisen Nachbearbeitungsprozess des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils (2'; 56; 63) zur Herstellung der Endform des Zahnersatzteils (21), wobei während des Grabbearbeitungsprozesses ein Referenzkörper (6) am Rohling (3) oder am Formteil (2) erzeugt wird.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erstellung eines Zahnersatzteils gemäß Ansprüchen 1, 20, 35 und 51, ein Halterset gemäß Anspruch 16, einen Halter gemäß Anspruch 17, ein Formteil gemäß Ansprüchen 18 und 66 und ein Zahnersatzteil gemäß Anspruch 67. Die dentalen Zahnersatzteile sind beispielsweise Gerüststrukturen wie Kronenkappen oder Brückengerüste, auf Basis von hochfesten, spröden Werkstoffen, insbesondere von keramischen Werkstoffen wie Zirkonoxid und Aluminiumoxid oder Sintermetallen.
  • Derartige Werkstoffe werden erst in einem zweiten Verfahrensschritt auf ihre Endfestigkeit gebracht, beispielsweise in einem Sinterprozess im Falle einer Keramik.
  • Stand der Technik
  • Bei den bekannte Verfahren werden Restaurationen durch die nachfolgend beschriebenen Prozessschritte hergestellt.
  • Zunächst erfolgt die Herstellung des Rohlings. Dazu erfolgt zunächst die Herstellung des Rohmaterials für ein Fertigungslos, anschließend die Herstellung des Blockrohlings durch Verpressen des Rohmaterials. Zum Schluss werden die Sinterschrumpfparameter von typischerweise 25% des Fertigungsloses bestimmt. Die Sinterschrumpfparameter liegen von Charge zu Charge typischerweise in einem Toleranzbereich von ±2%.
  • Für einzelne Chargen können in einem aufwändigen Verfahren die Sinterschrumpfparameter mit einer Genauigkeit von typischerweise 0,1% bis 0,2% bestimmt werden; die Chargen können entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Aus der Herstellung von Implantaten ist zudem bekannt, einen Rohling mit einer Anschlussgeometrie zur Befestigung an einem Halter zu versehen.
  • Anschließend erfolgt die Herstellung der Restauration, indem zunächst eine Abformung der im Mund des Patienten vorliegenden zu restaurierenden Situation und die Herstellung eines Vermessungsmodells erfolgt. Daran schließt sich die 3D-Vermessung des Modells und die Konstruktion der Restauration unter Verwendung von CAD/CAM-Methoden an. Liegen die Konstruktionsdaten vor, erfolgt die Auswahl des Rohlings und das Einlesen der Sinterschrumpfparameter des ausgewählten Rohlings. Vor dem 3D-Formschleifen des Rohlings werden die Konstruktionsdaten unter Einbeziehung der Sinterschrumpfparameter an den ausgewählten Rohling angepasst. Nach dem Herausschleifen entsteht ein Formteil, das zur Erzeugung der Endfestigkeit weiterbehandelt wird, im Fall von Keramik durch Sintern. Anschließend kann dieser die Endfestigkeit aufweisende Formteil mit Verblendkeramik verblendet werden.
  • Beispielsweise ist aus der DE 103 10 751 B3 ein Verfahren zur Herstellung von vollkeramischen Brückengerüsten für Brücken als Zahnersatz bekannt, wobei bei der Erstellung digitaler Fräsdaten zumindest im Bereich der Brückenanker ein konstruktives Übermaß vorgesehen wird. Nach der Dichtsinterung werden die Brückenanker vermessen und durch Nachbearbeitung an die Maßen der geplanten Brückenanker präzise angepasst.
  • Aus der DE 102 33 314 A1 ist eine Bearbeitungsvorrichtung für dentale Passkörper bekannt, die eine Vermessungseinrichtung zur Vermessung von Vorlagen für die Herstellung von dentalen Passkörpern aufweist.
  • Aus der EP 0 389 461 A1 und der EP 0 943 296 A1 sind Verfahren zur Erstellung von Zahnersatzteilen bekannt, bei denen die Rohlinge in Abhängigkeit von genau bekannten Schrumpfungsparametern bearbeitet werden.
  • Aus DE 196 12 699 C1 und EP 0 160 797 A1 sind Rohlinge zur Erstellung eines Zahnersatzteils mit Referenzflächen bekannt.
  • Aus der DE 298 15 486 U1 und der WO 02/047 573 A1 sind Hal- ter zur Befestigung dentaler Formteile in einer Bearbeitungsmaschine bekannt.
  • Die Nachteile dieses Verfahrens bestehen darin, dass eine exakte Prozessführung zur Herstellung des Rohlings erforderlich ist, dass ein Prozessschritt zur Bestimmung der Schrumpfparameter erforderlich ist und dass hohe Anforderungen an den Sinterprozess gestellt werden. Am Markt befindliche Systeme zeigen, dass die Summe aller Fehler aus den Prozessschritten zu einer erheblichen Abweichung des erstellten Zahnersatzteils, das in der Regel ein Gerüst ist, führen können.
  • Darstellung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß für das Verfahren durch die Merkmale der Ansprüche 1, 20, 35 und 51, für das Halterset durch Anspruch 16, für den Halter durch Anspruch 17, für das Formteil durch Ansprüche 18 und 66 und für das Zahnersatzteil durch Anspruch 67 gelöst.
  • Gemäß der Erfindung wird der 3D-Formgebungsprozess in einen Grobbearbeitungsprozess des Rohlings und in einen präzisen Nachbearbeitungsprozess des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils zur Herstellung der Endform des Zahnersatzteils aufgeteilt, wobei während des Grobbearbeitungsprozesses ein präziser Referenzkörper am Rohling angebracht oder am Formteil erzeugt wird.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin einen 3D-Formgebungsprozess, der in einen Grobbearbeitungsprozess des Rohlings und in einen präzisen Nachbearbeitungsprozess des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils zur Herstellung der Endform des Zahnersatzteils aufgeteilt ist, wobei während des Grobbearbeitungsprozesses am Rohling ein nicht bearbeiteter Restbereich im Bereich der Halterung des Rohlings verbleibt.
  • Ein weiteres erfindungsgemäßes Verfahren betrifft einen 3D-Formgebungsprozess, der in einen Grobbearbeitungsprozess des Rohlings und in einen präzisen Nachbearbeitungsprozess des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils zur Herstellung der Endform des Zahnersatzteils aufgeteilt ist, wobei die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils nur in bestimmten Bereichen, die eine hohe Präzision erfordern, erfolgt und wobei der Vergleich dieser Messdaten mit den Daten des Grobbearbeitungsprozesses zur Erstellung des Bearbeitungsplans für das Nachbearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung des aus dem Vergleich ermittelten Schrumpfparameters verwendet wird.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin einen 3D-Formgebungsprozess, der in einen Grobbearbeitungsprozess des Rohlings und in einen präzisen Nachbearbeitungsprozess des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils zur Herstellung der Endform des Zahnersatzteils aufgeteilt ist, wobei die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils mittels einer Vermessungsvorrichtung an einer Bearbeitungseinheit zur Durchführung des 3-D-Formbearbeitungsprozesses erfolgt.
  • Der Vorteil besteht darin, dass geringe Anforderungen hinsichtlich der Präzision an den ersten 3D-Formgebungsprozess und an den Prozess der Herstellung der Endfestigkeit gestellt werden. Während der Nachbearbeitung werden nur noch die Dimensionsabweichungen korrigiert.
  • Vorteilhafterweise wird der Rohling zu seiner Bearbeitung auf einem Halter mit einer ersten Anschlussgeometrie befestigt, die so gestaltet ist, dass der Rohling in unverfestigter Form in einer definierten Position gehaltert werden kann.
  • Vorteilhafterweise kann der Grobbearbeitungsprozess neben den Sinterschrumpfparametern auch ein Übermaß mit einbeziehen, welches das gesamte Toleranzfeld des Herstellungsprozesses des Zahnersatzteils abdeckt, also auch das Toleranzband einer Fertigungscharge.
  • Dadurch entfällt der Prozess zur Bestimmung der Sinterschrumpfparameter der Fertigungscharge sowie das Einlesen der Parameter vor jedem Bearbeitungsvorgang. Durch das geringe Toleranzband von +/–2% ergibt sich bei typischen Restaurationen von +/–20 mm Länge gleichwohl nur ein Übermaß von ca. +/–400 um in Richtung der größten Ausdehnung. Als Folge davon führt dies auch zu einer vereinfachten Prozessführung zur Herstellung des Rohmaterials des Rohlings.
  • Vorteilhafterweise wird das Übermaß abhängig von der lokalen Position im die Endfestigkeit aufweisenden Formteil bestimmt.
  • Da das Schrumpfen beim Sintern im wesentlichen homogen erfolgt, kann das Übermaß ausgehend von der Mitte des Formteils relativ zum Abstand zur Mitte berechnet werden und damit die Form des Formteils der Form des Zahnersatzteils weiter angenähert werden.
  • Vorteilhafterweise verbleibt während des Grobbearbeitungsprozesses am Rohling ein nicht bearbeiteter Restbereich im Bereich der Halterung des Rohlings. Damit wird für die Weiterverarbeitung eine stabile Verbindung des grob bearbeiteten Formteils zur Halterung erreicht.
  • Vorteilhafterweise verbleibt das Formteil während des Grobbearbeitungsprozesses am Restblock, damit eine Positionierhilfe zur Repositionierung vorhanden ist.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung wird während des Grobbearbeitungsprozesses ein präziser Referenzkörper am Rohling angebracht oder am Formteil erzeugt.
  • Gemäß einer Weiterbildung können die Bearbeitungsdaten für den Nachbearbeitungsprozess durch Vermessen des Referenzkörpers am Formteil oder Rohling ermittelt werden. Während des Sinterprozesses wird das Formteil und der Referenzkörper gesintert. Die Lage des Referenzkörpers relativ zum Rohling ist der Steuersoftware bekannt. Der oder die Referenzkörper bilden nach der Sinterung die exakten Schrumpfparameter in allen Raumrichtungen ab. Die Vermessung der auf die Endfestigkeit gebrachten Referenzkörper erfolgt innerhalb der Bearbeitungseinheit vorzugsweise optisch oder über einen abgewandelten Werkzeugtouchierprozess. Aus den gemessenen Schrumpfparametern wird der Bearbeitungsplan erzeugt. Eine Vermessung kann auch außerhalb der Bearbeitungseinheit erfolgen.
  • Damit werden die Fehler aus der gesamten Prozesskette korrigiert, d. h. der nachträgliche Anpassaufwand für den Zahntechniker ist gering.
  • Vorteilhafterweise wird das auf Endfestigkeit gebrachte Formteil auf einem Halter mit einer die Schrumpfparameter berücksichtigenden Anschlussgeometrie befestigt. Damit ist zur Nachbearbeitung eine feste Halterung sichergestellt und das auf Endfestigkeit gebrachte Formteil nimmt eine genau definierte Lage bezüglich der Bearbeitungswerkzeuge ein.
  • Gemäß einer Weiterbildung können die Bearbeitungsdaten für den Nachbearbeitungsprozess auch durch Vermessen des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils gewonnen werden. Aus dem Vergleich dieser Daten mit den ursprünglichen Vermessungsdaten wird der Bearbeitungsplan erstellt. Hierbei kann der Bearbeitungsplan nach Kriterien wie hohe Geschwindigkeit, hohe Präzision oder geringe Abnutzung der Werkzeuge optimiert werden. Eine Vermessung kann dabei mittels einer Vermessungsvorrichtung an der Bearbeitungseinheit oder außerhalb der Bearbeitungseinheit erfolgen.
  • Bei beiden Arten der Vermessung ist eine exakte Repositionierung der vorgefertigten Restauration auf den Blockhalter nicht zwingend erforderlich.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung wird die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils nur in bestimmten Bereichen, die eine hohe Präzision erfordern, vorgenommen. Anschließend wird ein Vergleich dieser Messdaten mit den Daten des Grobbearbeitungsprozesses zur Erstellung des Bearbeitungsplans für das Nachbearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung des aus dem Vergleich ermittelten Schrumpfparameters verwendet. Der Vorteil bei der Ermittlung des Schrumpfparameters ist der, dass kürzere Messzeiten möglich sind.
  • Da bei Gerüsten als herzustellende Zahnersatzteile die endgültige Formgebung der okklusalen Bereiche, der Wandbereiche, sowie die der Zwischenglieder durch die Verblendung mit Verblendkeramiken erfolgt, ist in manchen Fallen das Übermaß in diesen Bereichen tolerabel und eine Bearbeitung auf das berechnete Endmaß hin kann entfallen.
  • In diesen Fällen ist es vorteilhaft, wenn auch die Vermessung des auf Endfestigkeit gebrachten Formteils nur in diesen Bereichen erfolgt.
  • Es ist damit in manchen Fällen ausreichend, zur Herstellung eines Gerüsts während des Nachbearbeitungsprozesses lediglich die folgenden Bereiche zu bearbeiten, nämlich die Innenpassung der Kronenkappen und die Passung im Bereich der Präparationsgrenze.
  • Vorteilhafterweise findet die Abtrennung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils vom Restbereich während des Nachbearbeitungsprozesses statt, da so das Formteil während des gesamten Bearbeitungsprozesses eine genau festgelegte Position bezüglich der Bearbeitungswerkzeuge einnimmt.
  • Die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils kann mittels einer Vermessungsvorrichtung an der Bearbeitungseinheit durchgeführt werden. Dies spart einerseits Zeit, da das Formteil nicht zur Vermessung in ein weiteres Gerät eingespannt werden muss und dient zusätzlich der Prozesssicherheit, da ein versehentlich fehlerhaftes Anbringen des Formteils am Halter vermieden wird.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung bezieht sich auf ein Halterset, welches mindestens zwei Halter umfasst, wobei jeder Halter eine Anschlussgeometrie an ein zu haltendes Bauteil aufweist, wobei ein erster Halter eine Anschlussgeometrie für einen nicht auf Endfestigkeit gebrachten Rohling und ein zweiter Halter eine zweite Anschlussgeometrie für ein auf Endfestigkeit gebrachtes Formteil, das durch Bearbeitung aus dem Rohling und durch einen Verfestigungsprozess hervorgegangen ist, aufweist, wobei die erste und die zweite Anschlussgeometrie sich durch die Schrumpfungsparameter des Rohlings bei der Endverfestigung unterscheiden.
  • Desweiteren betrifft die Erfindung einen Halter für einen nicht auf Endfestigkeit gebrachten Rohling und ein auf Endfestigkeit gebrachtes Formteil, wobei eine erste Anschlussgeometrie für den nicht auf Endfestigkeit gebrachten Rohling und eine zweite Anschlussgeometrie für das auf Endfestigkeit gebrachte Formteil, das durch Bearbeitung aus dem Rohling hervorgegangen ist, vorgesehen ist, wobei die erste und die zweite Anschlussgeometrie sich durch die Schrumpfungsparameter des Rohlings bei der Endverfestigung unterscheiden.
  • Ein derartiges Halterset oder ein derartiger Halter stellen eine sehr gute Grundlage für die Durchführung des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahrens dar.
  • Ein letzter Aspekt der Erfindung betrifft ein Formteil zur Erstellung eines Zahnersatzteils, wobei das Formteil aus einem noch nicht die Endfestigkeit aufweisenden Material besteht und endformnah, aber mit Übermaß unter Berücksichtigung eines Schrumpfparameters der Endverfestigung aus einem Rohling herausgearbeitet ist, wobei im Formteil ein weiteres Übermaß berücksichtigt ist, welches das Toleranzfeld des 3-D-Formbearbeitungsprozesses des Zahnersatzteils und vorzugsweise einschließlich der Toleranzen der Fertigungschargen des Rohlings abdeckt.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung des Formteils weist einen Referenzkörper mit bekannter Lage und Abmessung auf.
  • Der Referenzkörper kann zur Vermessung der Schrumpfparameter des Formteils vor und/oder nach dem Sintern dienen, da der Sinterprozess in erster Näherung im gesamten Werkstoff ein homogenes Schrumpfen verursacht.
  • Eine letzte vorteilhafte Weiterbildung bezieht sich auf ein Formteil, welches an einem Halter an dem nicht bearbeiteten Bereich des Formteils eine Positionierhilfe beinhaltet.
  • Dies erleichtert die exakte Positionierung des Formteils im Bearbeitungswerkzeug.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • Das erfindungsgemäße Verfahren wird anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein auf einem Halter befestigtes Formteil nach dem Grobschleifen und vor der Endverfestigung, die
  • 2 ein endverfestigtes nachgeschliffenes Zahnersatzteil unmittelbar nach dem Abtrennen von dem Halter, die
  • 3 eine schematische Darstellung des verwendeten Übermaßes nach dem Grobschleifen, die
  • 4 die besonderen Bereiche des Vermessung mit hoher Passgenauigkeit zur Endbearbeitung, die
  • 5a–b ein Halterset zum Befestigen des Werkstücks vor und nach dem Verfestigen und die
  • 6 einen Halter mit zwei Befestigungsgeometrien.
  • Ausführungsbeispiel
  • In 1 ist ein auf einem Halter 1 befestigtes Formteil 2 gezeigt. Die Form des Formteils 2 wurde durch Herausarbeiten, beispielsweise durch Schleifen oder Fräsen, aus einem Rohling 3, dargestellt durch die gestrichelte Linie, im konkreten Ausführungsbeispiel auf dem Wege eines Grobschleifprozesses erhalten und entspricht in seiner äußeren Form bereits im wesentlichen dem herzustellenden Zahnersatzteil. Von dem Formteil ist am Übergang des Formteils 2 zum Halter 1 ein unbearbeiteter Restbereich 4 vorhanden. Zwischen dem Restbereich und dem Formteil 2 besteht noch eine stoffliche Verbindung im Verbindungsbereich 5.
  • Des weiteren ist an dem dargestellten Formteil ein Referenzkörper 6 vorgesehen, der zur exakten Vermessung des Formteils vor und nach dem Verfestigen zur Bestimmung des Schrumpfungsparameters Xs in allen Raumrichtungen dient.
  • Teile des in 1 dargestellten Gebildes (Formteil mit Referenzkörper sowie Restbereich + Verbindungsbereich) werden nach der Grobbearbeitung einem Verfestigungsprozess unterzogen, in der Regel einer Sinterung bei hohen Temperaturen. Dadurch wird das Material des Rohlings 3 bzw. des Formteils 2 auf die gewünschte Endfestigkeit gebracht. Während des Sinterns schrumpfen das Formteil 2 und der Restbereich 4 gemäß den zu dem Rohling festgestellten Schrumpfungsparametern Xs, welche wiederum eine Toleranz Ts innerhalb einer Herstellungscharge aufweisen.
  • Durch das Sintern verändert sich das Formteil 2 zu dem die Endfestigkeit aufweisenden Formteil 2' (nicht dargestellt), welches noch nachbearbeitet werden muss.
  • In 2 ist das aus dem Formteil (1) hervorgegangene Zahnersatzteil 21 unmittelbar nach dem Abtrennen von dem am Halter 1 befindlichen Restbereich 4 gezeigt. Vor dem Abtrennen erfolgt die Endbearbeitung des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils 2' an den erforderlichen Stellen auf das gewünschte Maß.
  • In 3 sind die zu beachtenden Toleranzbereiche ausgehend von einem Grundmaß X0 des endfesten, fertig bearbeiteten Zahnersatzteil, welches idealerweise mit einem berechneten Maß übereinstimmt, angegeben. Zunächst ist das durch die Schrumpfungsparameter bedingte Übermaß Xs zu berichtigen, das in der Größenordnung von 1 bis 30% liegt.
  • Die Schrumpfungsparameter des Werkstoffs des Rohlings unterliegen einer gewissen Schwankungsbreite von typischerweise 2%.
  • Berücksichtigung finden weiterhin die durch das Herstellungsverfahren bedingten Fertigungstoleranzen, die im Bereich von 5 bis 100 μm liegen können.
  • Die Summe aller Maße ergibt das bei der Herstellung des Formteils 2 entstehende Rohmaß Xr.
  • Nach dem Sintern hat sich das noch abzuarbeitende Übermaß verringert um den Anteil des Schrumpfungsparameters Xs, so dass nur noch das verbleibende Übermaß abgetragen werden muss, und zwar zumindest an den Stellen, die relevant sind.
  • Derartige Stellen werden für ein Gerüst in 4 identifiziert. Es handelt sich hier um die Innenpassung 45, die Passung an der Präparationsgrenze 46 und die Lage der Kronenkappen 47. Das dargestellte Gerüst 41 als Beispiel für ein Zahnersatzteil ist dreigliedrig und besteht aus zwei Kronenkappen 42, 43 sowie dem Zwischenglied 44. Die Innenpassung 45, die Passung an der Präparationsgrenze 46 und die Lage der Kronenkappen 47 erfordern hier eine besondere Maßgenauigkeit, so dass zumindest in diesen Bereichen eine Endbearbeitung des Zahnersatzteils erfolgt.
  • Abhängig vom Zahnersatzteil kann es aber auch nötig sein, das Zahnersatzteil bei der Endbearbeitung komplett zu bearbeiten.
  • Die Vermessung des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils kann entweder optisch, wie es aus dentalen Schleifeinheiten bereits bekannt ist oder über einen abgewandelten Werkzeugtouchierprozess innerhalb der Bearbeitungseinheit erfolgen. Aus den gemessenen Schrumpfparametern wird der Schleifplan für das Nachschleifen erzeugt.
  • Selbstverständlich kann das gesinterte Formteil auch optisch außerhalb der Bearbeitungseinheit vermessen werden. Eine derartige Vermessung hat gegenüber der Vermessung mittels Punktsensor oder über einen Werkzeugtouchiervorgang den Vorteil, dass die Vermessung sehr viel schneller erfolgt. Dazu kann insbesondere eine Intraoral-Messkamera verwendet werden. Um den Messbereich dieser Kamera bestmöglich auszunutzen, kann eine entsprechende Aufnahmevorrichtung für die Kamera einerseits und für das zu vermessende Formteil andererseits vorgesehen sein. Hierdurch wird zum einen die Gefahr des Verwackelns vermieden und zum anderen ist klar erkennbar, in welchem Bereich die Vermessung durchführbar ist. Bei Restaurationen mit größerer Längenausdehnung können mehrere Messdatensätze in geeigneter Weise miteinander verbunden werden, um einen Gesamtdatensatz zu erzeugen.
  • Die 5a und b zeigen ein Halterset bestehend aus den Haltern 51 und 52. Die dargestellten Halter 51, 52 haben Anschlüsse 53, 54, die zur Aufnahme eines Werkstücks dienen. Der Anschluss 53 des Halters 51 ist so beschaffen, dass ein Rohling 55, bei dem der Werkstoff noch nicht auf die Endfestigkeit gebracht wurde, darauf befestigt werden kann. Nach der Bearbeitung des Formteils durch eine Grobbearbeitung des Rohlings und der anschließenden Sinterung schrumpfen alle Teile des Werkstoffs in etwa in gleichem Maße. Daher ist es nötig, zur Weiterbearbeitung einen Halter 52 mit einem in seiner Anschlussgeometrie um den Schrumpfungsfaktor gegenüber dem Anschluss 53 verkleinerten Anschluss 54 zu verwenden. Das Zahnersatzteil 56 kann darauf in genau definierter Position befestigt werden.
  • In 6 wird ein Halter 61 gezeigt, mit dem es möglich ist, sowohl den Rohling 62 (gestrichelt dargestellt) zur Grobbearbeitung als auch das Zahnersatzteil 63 nach der Herstellung der Endfestigkeit aufzunehmen. Der Anschlussbereich ist dazu zweistufig ausgeführt und weist einen ersten Anschluss 64 auf, auf dem sich ein zweiter, kleinerer Anschluss 65 befindet. Der Anschlussbereich des Rohlings 62 muss dazu entsprechend entsprechend gestaltet werden, damit er über den zusätzlichen Anschluss 65 passt. Nach dem Verfestigen kann das um den Schrumpfungsfaktor geschrumpfte Formteil 63 an den passend ausgelegten Anschluss 65 angebracht und einer Nachbearbeitung unterzogen werden, sodass das Zahnersatzteil entsteht.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Halter
    2
    Formteil
    2'
    Die Endfestigkeit aufweisendes Formteil
    3
    Rohling
    4
    Restbereich
    5
    Verbindungsbereich
    6
    Referenzkörper
    21
    Zahnersatzteil
    41
    Gerüst
    42, 43
    Kronenkappen
    44
    Zwischenglied
    45
    Innenpassung
    46
    Präparationsgrenze
    47
    Kronenkappe
    51, 52
    Halter
    53
    Anschluss mit erster Geometrie
    54
    Anschluss mit zweiter Geometrie
    55
    Rohling
    56
    Die Endfestigkeit aufweisendes Formteil
    61
    Halter
    62
    Rohling
    63
    Die Endfestigkeit aufweisendes Formteil
    64
    Anschluss mit erster Geometrie
    65
    Anschluss mit zweiter Geometrie

Claims (67)

  1. Verfahren zur Erstellung eines Zahnersatzteils (21), insbesondere eines Gerüsts (41), unter Verwendung eines in einem materialabtragenden 3D-Formgebungsprozess zu bearbeitenden Rohlings (3) aus noch nicht die Endfestigkeit aufweisendem Material, umfassend eine Endverfestigung des durch den Formgebungsprozess entstandenen Formteils (2) zu einem die Endfestigkeit aufweisenden Formteil (2'; 56; 63), wobei der 3D-Formgebungsprozess aufgeteilt wird in einen Grobbearbeitungsprozess des Rohlings (3) und in einen präzisen Nachbearbeitungsprozess des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils (2'; 56; 63) zur Herstellung der Endform des Zahnersatzteils (21), wobei während des Grabbearbeitungsprozesses ein Referenzkörper (6) am Rohling (3) oder am Formteil (2) erzeugt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Referenzkörper (6) nach der Herstellung der Endfestigkeit vermessen wird und daraus die Schrumpfparameter, vorzugsweise in allen Raumrichtungen, ermittelt werden, wobei die Lage des Referenzkörpers (6) relativ zum die Endfestigkeit aufweisenden Formteil (2'; 56; 63) der Steuersoftware des 3-D-Formbearbeitungsprozesses bekannt ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessungsdaten des die Endfestigkeit aufweisenden Referenzkörpers (6) erzeugt und zur optimierten Steuerung des Nachbearbeitungsprozesses bzgl. Geschwindigkeit, Genauigkeit und/oder Abnutzung der Bearbeitungswerkzeuge verwendet werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Referenzkörpers (6) mittels einer Vermessungsvorrichtung an einer Bearbeitungseinheit zur Durchführung des 3-D-Formbearbeitungsprozesses erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohling (3) zu seiner Bearbeitung auf einem Halter (1) mit einer ersten Anschlussgeometrie (53; 54; 64) befestigt ist.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Grobbearbeitungsprozess Schrumpfparameter (Xs) der Endverfestigung und ein weiteres Übermaß einbezieht, welches das Toleranzfeld des 3-D-Formbearbeitungsprozesses (Tp) des Formteils (2) einschließlich der Toleranzen (Ts) der Fertigungschargen des Rohlings (3) abdeckt.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Übermaß (Xs, Ts, Tp) abhängig von der lokalen Position im die Endfestigkeit aufweisenden Formteil (2'; 56; 63) bestimmt wird.
  8. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass während des Grobbearbeitungsprozesses am Rohling (3) ein nicht bearbeiteter Restbereich (4) verbleibt.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (2) nach dem Grobbearbeitungsprozess an dem Restbereich (4) verbleibt.
  10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das auf Endfestigkeit gebrachte Formteil (2'; 56; 63) auf einem Halter (1; 51; 52; 61) mit einer die Schrumpfparameter (Xs) berücksichtigenden Anschlussgeometrie (53; 54; 64) befestigt ist.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) nur in bestimmten Bereichen (45, 46, 47), die eine hohe Präzision erfordern, erfolgt und der Vergleich dieser Messdaten mit den Daten des Grobbearbeitungsprozesses zur Erstellung des Bearbeitungsplans für das Nachbearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung des aus dem Vergleich ermittelten Schrumpfparameters (Xs) verwendet wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das die Endfestigkeit aufweisende Formteil (2'; 56; 63) ein Gerüst (41) ist und dass die Vermessung im Bereich der Innenpassung (45), der Passung an der Präparationsgrenze (46) und der Lage der Kronenkappen (47) einer mehrgliedrigen Versorgung zueinander erfolgt.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) nur in bestimmten Bereichen (45, 46, 47), die eine hohe Präzision erfordern, erfolgt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das die Endfestigkeit aufweisende Formteil (2'; 56; 63) ein Gerüst (41) ist und dass die Bearbeitung im Bereich der Innenpassung (45), der Passung an der Präparationsgrenze (46) und den Kronenkappen (47) einer mehrgliedrigen Versorgung erfolgt.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtrennung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) von dem Restbereich (4) während des Nachbearbeitungsprozesses erfolgt.
  16. Halterset umfassend mindestens zwei Halter (51, 52), wobei jeder Halter eine Anschlussgeometrie (53, 54) an ein zu haltendes Bauteil (55, 56) aufweist, wobei ein erster Halter (51) eine Anschlussgeometrie (53) für einen nicht auf Endfestigkeit gebrachten Rohling (55) und ein zweiter Halter (52) eine zweite Anschlussgeometrie (54) für ein auf Endfestigkeit gebrachtes Formteil (56), das durch Bearbeitung aus dem Rohling (55) hervorgegangen ist, aufweist, wobei die erste und die zweite Anschlussgeometrie (53, 54) sich durch die Schrumpfungsparameter des Rohlings (55) bei der Endverfestigung unterscheiden.
  17. Halter (61) für einen nicht auf Endfestigkeit gebrachten Rohling (62) und ein auf Endfestigkeit gebrachtes Formteil (63), wobei eine erste Anschlussgeometrie (64) für den nicht auf Endfestigkeit gebrachten Rohling (62) und eine zweite Anschlussgeometrie (65) für das auf Endfestigkeit gebrachte Formteil (63), das durch Bearbeitung aus dem Rohling (62) hervorgegangen ist, vorgesehen ist, wobei die erste und die zweite Anschlussgeometrie (64, 65) sich durch die Schrumpfungsparameter des Rohlings (62) bei der Endverfestigung unterscheiden.
  18. Formteil (2) zur Erstellung eines Zahnersatzteils, wobei das Formteil (2) aus einem noch nicht die Endfestigkeit aufweisenden Material besteht und endformnah, aber mit Übermaß unter Berücksichtigung eines Schrumpfparameters (Xs) der Endverfestigung aus einem Rohling (3) herausgearbeitet ist, wobei im Formteil (2) ein weiteres Übermaß berücksichtigt ist, welches das Toleranzfeld des 3-D-Formbearbeitungsprozesses (Tp) des Zahnersatzteils (21) einschließlich der Toleranzen (Ts) der Fertigungschargen des Rohlings (3) abdeckt, wobei am durch Bearbeitung entstandenen Formteil (2) ein Referenzkörper (6) mit bekannter Lage und Abmessung vorgesehen ist.
  19. Formteil (2) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass sich an dem nicht bearbeiteten Bereich des Formteils ein Anschlussbereich (53; 54; 64) für einen Halter (1) befindet.
  20. Verfahren zur Erstellung eines Zahnersatzteils (21), insbesondere eines Gerüsts (41), unter Verwendung eines in einem materialabtragenden 3D-Formgebungsprozess zu bearbeitenden Rohlings (3) aus noch nicht die Endfestigkeit aufweisendem Material, umfassend eine Endverfestigung des durch den Formgebungsprozess entstandenen Formteils (2) zu einem die Endfestigkeit aufweisenden Formteil (2'; 56; 63), wobei der 3D-Formgebungsprozess aufgeteilt wird in einen Grobbearbeitungsprozess des Rohlings (3) und in einen präzisen Nachbearbeitungsprozess des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils (2'; 56; 63) zur Herstellung der Endform des Zahnersatzteils (21), wobei während des Grobbearbeitungsprozesses am Rohling (3) ein nicht bearbeiteter Restbereich (4) mit einer Anschlussgeometrie (53; 64) an den Halter verbleibt und dass das Formteil (2) nach dem Grobbearbeitungsprozess an dem Restbereich (4) verbleibt.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtrennung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) von dem Restbereich (4) während des Nachbearbeitungsprozesses erfolgt.
  22. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohling (3) zu seiner Grobbearbeitung auf einem Halter (51; 61) mit einer ersten Anschlussgeometrie (53; 64) befestigt ist.
  23. Verfahren nach Anspruch 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das auf Endfestigkeit gebrachte Formteil (56; 63) für den Nachbearbeitungsprozess auf einem Halter (52; 61) mit einer die Schrumpfparameter berücksichtigenden Anschlussgeometrie (54; 65) befestigt ist.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Grobbearbeitungsprozess Schrumpfparameter (Xs) der Endverfestigung und ein weiteres Übermaß einbezieht, welches das Toleranzfeld des 3-D-Formbearbeitungsprozesses (Tp) des Formteils (2) einschließlich der Toleranzen (Ts) der Fertigungschargen des Rohlings (3) abdeckt.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Übermaß (Xs, Ts, Tp) abhängig von der lokalen Position im die Endfestigkeit aufweisenden Formteil (2'; 56; 63) bestimmt wird.
  26. Verfahren nach Anspruch 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass während des Grobbearbeitungsprozesses ein Referenzkörper (6) am Rohling (3) oder am Formteil (2) erzeugt wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Herstellung der Endfestigkeit ein am Formteil (2'; 56; 63) befindlicher Referenzkörper (6) vermessen wird, wobei die Lage des Referenzkörpers (6) relativ zum Formteil (2'; 56; 63) der Steuersoftware des 3-D-Formbearbeitungsprozesses bekannt ist und der Referenzkörper (6) nach der Herstellung der Endfestigkeit die Schrumpfparameter (Xs) abbildet, vorzugsweise in allen Raumrichtungen.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessungsdaten des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils (2'; 56; 63) und/oder des Referenzkörpers (6) erzeugt und zur optimierten Steuerung des Nachbearbeitungsprozesses bzgl. Geschwindigkeit, Genauigkeit und/oder Abnutzung der Bearbeitungswerkzeuge verwendet werden.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) und/oder des Referenzkörpers (6) mittels einer Vermessungsvorrichtung an einer Bearbeitungseinheit zur Durchführung des 3-D-Formbearbeitungsprozesses erfolgt.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) nur in bestimmten Bereichen (45, 46, 47), die eine hohe Präzision erfordern, erfolgt und der Vergleich dieser Messdaten mit den Daten des Grobbearbeitungsprozesses zur Erstellung des Bearbeitungsplans für das Nachbearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung des aus dem Vergleich ermittelten Schrumpfparameters verwendet wird.
  31. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass das die Endfestigkeit aufweisende Formteil (2'; 56; 63) ein Gerüst (41) ist und dass die Vermessung im Bereich der Innenpassung (45), der Passung an der Präparationsgrenze (46) und der Lage der Kronenkappen (47) einer mehrgliedrigen Versorgung zueinander erfolgt.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) nur in bestimmten Bereichen (45, 46, 47), die eine hohe Präzision erfordern, erfolgt.
  33. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass das die Endfestigkeit aufweisende Formteil (2'; 56; 63) ein Gerüst (41) ist und dass die Bearbeitung im Bereich der Innenpassung (45), der Passung an der Präparationsgrenze (46) und den Kronenkappen (47) einer mehrgliedrigen Versorgung erfolgt.
  34. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) mittels einer Vermessungsvorrichtung an der Bearbeitungseinheit erfolgt.
  35. Verfahren zur Erstellung eines Zahnersatzteils (21), insbesondere eines Gerüsts (41), unter Verwendung eines in einem materialabtragenden 3D-Formgebungsprozess zu bearbeitenden Rohlings (3) aus noch nicht die Endfestigkeit aufweisendem Material, umfassend eine Endverfestigung des durch den Formgebungsprozess entstandenen Formteils (2) zu einem die Endfestigkeit aufweisenden Formteil (2'; 56; 63), wobei der 3D-Formgebungsprozess aufgeteilt wird in einen Grobbearbeitungsprozess des Rohlings (3) und in einen präzisen Nachbearbeitungsprozess des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils (2'; 56; 63) zur Herstellung der Endform des Zahnersatzteils (21), wobei die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils nur in bestimmten Bereichen (45, 46, 47), die eine hohe Präzision erfordern, erfolgt und der Vergleich dieser Messdaten mit den Daten des Grobbearbeitungsprozesses zur Erstellung des Bearbeitungsplans für das Nachbearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung des aus dem Vergleich ermittelten Schrumpfparameters (Xs) verwendet wird.
  36. Verfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass das die Endfestigkeit aufweisende Formteil (2'; 56; 63) ein Gerüst (41) ist und dass die Vermessung im Bereich der Innenpassung (45), der Passung an der Präparationsgrenze (46) und der Lage der Kronenkappen (47) einer mehrgliedrigen Versorgung zueinander erfolgt.
  37. Verfahren nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohling (3) zu seiner Bearbeitung auf einem Halter (1) mit einer ersten Anschlussgeometrie (53, 64) befestigt ist.
  38. Verfahren nach einem der Ansprüche 35 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass der Grobbearbeitungsprozess Schrumpfparameter (Xs) der Endverfestigung und ein weiteres Übermaß einbezieht, welches das Toleranzfeld des 3-D-Formbearbeitungsprozesses (Tp) des Formteils (2) einschließlich der Toleranzen (Ts) der Fertigungschargen des Rohlings (3) abdeckt.
  39. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass das Übermaß (Xs, Ts, Tp) abhängig von der lokalen Position im die Endfestigkeit aufweisenden Formteil (2'; 56; 63) bestimmt wird.
  40. Verfahren nach Ansprüchen 35 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass während des Grobbearbeitungsprozesses am Rohling (3) ein nicht bearbeiteter Restbereich (4) verbleibt.
  41. Verfahren nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (2) nach dem Grobbearbeitungsprozess an dem Restbereich (4) verbleibt.
  42. Verfahren nach Anspruch 35 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass während des Grobbearbeitungsprozesses ein Referenzkörper (6) am Rohling (3) oder am Formteil (2) erzeugt wird.
  43. Verfahren nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Herstellung der Endfestigkeit der am Formteil (2'; 56; 63) befindliche Referenzkörper (6) vermessen wird, wobei die Lage des Referenzkörpers (6) relativ zum Formteil (2'; 56; 63) der Steuersoftware des 3-D-Formbearbeitungsprozesses bekannt ist und der Referenzkörper (6) nach der Herstellung der Endfestigkeit die Schrumpfparameter (Xs) abbildet, vorzugsweise in allen Raumrichtungen.
  44. Verfahren nach Anspruch 35 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass das auf Endfestigkeit gebrachte Formteil (2'; 56; 63) auf einem Halter (51; 61) mit einer die Schrumpfparameter (Xs) berücksichtigenden Anschlussgeometrie (54; 65) befestigt ist.
  45. Verfahren nach einem der Ansprüche 35 bis 44, bei dem die Vermessungsdaten des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils (2'; 56; 63) und/oder des Referenzkörpers (6) erzeugt und zur optimierten Steuerung des Nachbearbeitungsprozesses bzgl. Geschwindigkeit, Genauigkeit und/oder Abnutzung der Bearbeitungswerkzeuge verwendet werden.
  46. Verfahren nach einem der Ansprüche 35 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) und/oder des Referenzkörpers (6) mittels einer Vermessungsvorrichtung an einer Bearbeitungseinheit zur Durchführung des 3-D-Formbearbeitungsprozesses erfolgt.
  47. Verfahren nach einem der Ansprüche 35 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) nur in bestimmten Bereichen (45, 46, 47), die eine hohe Präzision erfordern, erfolgt.
  48. Verfahren nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, dass das die Endfestigkeit aufweisende Formteil (2'; 56; 63) ein Gerüst (41) ist und dass die Bearbeitung im Bereich der Innenpassung (45), der Passung an der Präparationsgrenze (46) und den Kronenkappen (47) einer mehrgliedrigen Versorgung erfolgt.
  49. Verfahren nach einem der Ansprüche 40 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtrennung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) von dem Restbereich (4) während des Nachbearbeitungsprozesses erfolgt.
  50. Verfahren nach einem der Ansprüche 35, 36, 43, 45 und/oder 46, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) mittels einer Vermessungsvorrichtung an der Bearbeitungseinheit erfolgt.
  51. Verfahren zur Erstellung eines Zahnersatzteils (21), insbesondere eines Gerüsts (41), unter Verwendung eines in einem materialabtragenden 3D-Formgebungsprozess zu bearbeitenden Rohlings (3) aus noch nicht die Endfestigkeit aufweisendem Material, umfassend eine Endverfestigung des durch den Formgebungsprozess entstandenen Formteils (2) zu einem die Endfestigkeit aufweisenden Formteil (2'; 56; 63), wobei der 3D-Formgebungsprozess aufgeteilt wird in einen Grobbearbeitungsprozess des Rohlings (3) und in einen präzisen Nachbearbeitungsprozess des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils (2'; 56; 63) zur Herstellung der Endform des Zahnersatzteils (21), wobei die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) mittels einer Vermessungsvorrichtung an einer Bearbeitungseinheit zur Durchführung des 3-D-Formbearbeitungsprozesses erfolgt.
  52. Verfahren nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, dass während des Grobbearbeitungsprozesses ein Referenzkörper (6) am Rohling (3) oder am Formteil (2) erzeugt wird und dass nach der Herstellung der Endfestigkeit ein am Formteil (2'; 56; 63) befindlicher Referenzkörper (6) vermessen wird, wobei die Lage des Referenzkörpers (6) relativ zum Formteil (2'; 56; 63) der Steuersoftware des 3-D-Formbearbeitungsprozesses bekannt ist und der Referenzkörper (6) nach der Herstellung der Endfestigkeit die Schrumpfparameter (Xs) abbildet, vorzugsweise in allen Raumrichtungen.
  53. Verfahren nach Anspruch 51 oder 52, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohling (3) zu seiner Bearbeitung auf einem Halter (1) mit einer ersten Anschlussgeometrie (53; 64) befestigt ist.
  54. Verfahren nach einem der Ansprüche 51 bis 53, dadurch gekennzeichnet, dass der Grobbearbeitungsprozess Schrumpfparameter (Xs) der Endverfestigung und ein weiteres Übermaß einbezieht, welches das Toleranzfeld des 3-D-Formbearbeitungsprozesses (Tp) des Formteils (2) einschließlich der Toleranzen (Ts) der Fertigungschargen des Rohlings (3) abdeckt.
  55. Verfahren nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, dass das Übermaß (Xs, Ts, Tp) abhängig von der lokalen Position im die Endfestigkeit aufweisenden Formteil (2'; 56; 63) bestimmt wird.
  56. Verfahren nach Ansprüchen 51 bis 55, dadurch gekennzeichnet, dass während des Grobbearbeitungsprozesses am Rohling (3) ein nicht bearbeiteter Restbereich (4) verbleibt.
  57. Verfahren nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (2) nach dem Grobbearbeitungsprozess an dem Restbereich (4) verbleibt.
  58. Verfahren nach Anspruch 51 bis 57, dadurch gekennzeichnet, dass das auf Endfestigkeit gebrachte Formteil (2'; 56; 63) auf einem Halter (1; 52; 61) mit einer die Schrumpfparameter (Xs) berücksichtigenden Anschlussgeometrie (54; 65) befestigt ist.
  59. Verfahren nach einem der Ansprüche 51 bis 58, bei dem die Vermessungsdaten des die Endfestigkeit aufweisenden Formteils (2'; 56; 63) und/oder des Referenzkörpers (6) erzeugt und zur optimierten Steuerung des Nachbearbeitungsprozesses bzgl. Geschwindigkeit, Genauigkeit und/oder Abnutzung der Bearbeitungswerkzeuge verwendet werden.
  60. Verfahren nach einem der Ansprüche 51 bis 59, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) nur in bestimmten Bereichen (45, 46, 47), die eine hohe Präzision erfordern, erfolgt und der Vergleich dieser Messdaten mit den Daten des Grobbearbeitungsprozesses zur Erstellung des Bearbeitungsplans für das Nachbearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung des aus dem Vergleich ermittelten Schrumpfparameters (X) verwendet wird.
  61. Verfahren nach Anspruch 60, dadurch gekennzeichnet, dass das die Endfestigkeit aufweisende Formteil (2'; 56; 63) ein Gerüst (41) ist und dass die Vermessung im Bereich der Innenpassung (45), der Passung an der Präparationsgrenze (46) und der Lage der Kronenkappen (47) einer mehrgliedrigen Versorgung zueinander erfolgt.
  62. Verfahren nach einem der Ansprüche 51 bis 61, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) nur in bestimmten Bereichen (45, 46, 47), die eine hohe Präzision erfordern, erfolgt.
  63. Verfahren nach Anspruch 62, dadurch gekennzeichnet, dass das die Endfestigkeit aufweisende Formteil (2'; 56; 63) ein Gerüst (41) ist und dass die Bearbeitung im Bereich der Innenpassung (45), der Passung an der Präparationsgrenze (46) und den Kronenkappen (47) einer mehrgliedrigen Versorgung erfolgt.
  64. Verfahren nach einem der Ansprüche 56 bis 63, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtrennung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) von dem Restbereich (4) während des Nachbearbeitungsprozesses erfolgt.
  65. Verfahren nach einem der Ansprüche 51 bis 61, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermessung des auf die Endfestigkeit gebrachten Formteils (2'; 56; 63) mittels einer Vermessungsvorrichtung an der Bearbeitungseinheit erfolgt.
  66. Formteil (2) zur Erstellung eines Zahnersatzteils, wobei das Formteil (2) aus einem noch nicht die Endfestigkeit aufweisenden Material besteht und endformnah, aber mit Übermaß unter Berücksichtigung eines Schrumpfparameters (Xs) der Endverfestigung aus einem Rohling (3) herausgearbeitet ist, wobei im Formteil (2) ein weiteres Übermaß berücksichtigt ist, welches das Toleranzfeld des 3-D-Formbearbeitungsprozesses (Tp) des Zahnersatzteils (21) einschließlich der Toleranzen (Ts) der Fertigungschargen des Rohlings (3) abdeckt.
  67. Zahnersatzteil (21), hergestellt aus einem dichtgesinterten Formteil (2'; 56; 63) gemäß Anspruch 18, 19 oder 66, wobei das Zahnersatzteil (21) durch zumindest teilweise Bearbeitung des Formteils (2'; 56; 63) zumindest in Teilbereichen an das Grundmaß X0 angepasst ist und dass die unbearbeiteten Flächen des Zahnersatzteils (21) gegenüber diesem Grundmaß X0 ein Übermaß, das das Toleranzfeld des 3D-Formgebungsprozesses und die Toleranzen der Fertigungschargen des Rohlings (3) abdeckt, aufweisen.
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