-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Zahnprothesen
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung zur Positionierung
eines Kiefermodells nach dem Obergriff des Anspruchs 5.
-
Bislang
wurden Zahnprothesen sowie deren Unterkonstruktion an Modellen geplant,
die aus einem Kieferabdruck des Patienten hergestellt wurden. Dieses
Modell beinhaltete hierbei bereits etwaige Implantate zur Befestigung
einer Prothese sowie einen Abguss etwaiger, noch vorhandener natürlicher
Zähne.
In herkömmlicher
Weise wurde auf einem solchen Modell ein Modell der späteren Prothese
aufgebaut und dem Patienten zur Ansicht vorgelegt. Danach wurde
die Unterkonstruktion aufgebaut und anschließend die Prothese gefertigt.
Dabei stellt sich das Problem, dass erst relativ spät im Fertigungsablauf
festgestellt werden kann, ob die Unterkonstruktion problemlos mit
der gewünschten
Prothese in Einklang zu bringen ist. In Problemfällen ergibt sich dabei die
Mehrfertigung von Prothesen und somit unnötige Kosten, zum einen durch
die Fertigung von Ausschuss und zum anderen durch erhöhten Zeitaufwand.
-
Mit
der Druckschrift
EP
0 708 624 B1 ist ein Verfahren zur Fertigung von Zahnprothesen
bekannt geworden, bei dem Bilder des Kiefermodells in einen Rechner
eingelesen werden. Anschließend
wird mit Hilfe entsprechender Software eine virtuelle Prothese samt
virtueller Unterkonstruktion im Rechner zusammengestellt. Dabei
werden die erforderlichen Anpassungen der Unterkonstruktion an die
Prothese virtuell vorgenommen. Erst nach Erhalt der vollständigen Daten
für die
fertige Prothese einschließlich der
Unterkonstruktion wird gemäß diesem
Verfahren ein Modell der Prothese anhand der Computerdaten gefertigt
und der korrekte Biss der Prothese anhand des Modells in einem sogenannten
Artikulator getestet.
-
Nachteilig
an diesem Verfahren ist der große Aufwand,
der für
eine Computeranlage aufzubringen ist, die ein Kiefermodell dreidimensional
erfassen kann und die eine dreidimensionale Konstruktionsplanung
von Zahnprothesen samt Unterkonstruktion ermöglicht. Insbesondere ist hierzu
auch eine spezielle dreidimensionale Software erforderlich. Der
Kostenaufwand für
eine derartige Ausrüstung übersteigt in
der Regel die Möglichkeiten
zahntechnischer Betriebe.
-
Aus
dem Stand der Technik gehen drei Entgegenhaltungen hervor. Es handelt
sich dabei um die
DE
299 11 227 U1 , WO 90/14803 A1 und US 2002/028418 A1. Die
DE 299 11 227 U1 beschreibt ein
Gerät zur
Erzeugung digitaler Bilder, insbesondere für die kieferorthopädische Diagnostik.
Dabei wird ein Gerät
aufgezeigt, welches dazu geeignet ist, positive oder negative Bildvorlagen
zu erfassen, die auf einem Lichttisch aufgelegt sind. Zusätzlich ist
es möglich
mit dieser Vorrichtung ein Kiefer-Abdruckmodell mittels einer Digitalkamera
zu erfassen.
-
Die
von der Digitalkamera erfassten Daten werden mittels eines aufwendigen
3D-Programmes auf einem PC weiterverarbeitet. Für eine räumliche Modellauswertung wird
mittels einer Auflageplatte, welche auf einem Modelltisch softwaregesteuert
mit Hilfe eines Servoantriebs höhenverstellbar
ist, eingesetzt, so dass die Aufzeichnung und Auswertung identischer
Modelle mit variierter Aufnahmegeometrie zwecks räumlicher
Koordinatenvermessung möglich
ist. Es handelt sich hierbei also um eine sehr aufwendige Vorrichtung
die wiederum teure Software und zusätzlich auch noch einen Servoantrieb
erfordert.
-
Die
WO 90/14803 A1 zeigt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur stereofotografischen
Dokumentation digitaler Erzeugnisse. Hierbei handelt es sich um
eine Vorrichtung zur dreidimensionalen Erfassung von Gipsmodellen
oder Gipsabdrücken
die mittels einer Kamera, einer Lichtquelle, einer Basisplatte und
einem zwischen der Basisplatte und der Kamera angeordneten Ständer aufgenommen
werden soll.
-
Die
Auswertung der erfassten Daten erfolgt mittels eines aufwendigen
Rechenprogrammes, wobei als Referenz für die dreidimensionale Erfassung Referenzobjekte
mit unterschiedlichen Höhen
gegenüber
der Grundfläche
ausgebildet sind.
-
Es
handelt sich hierbei in erster Linie um die Erfassung aller wesentlichen,
dreidimensionalen Punkte und der Berechnung und Rekonstruktion dieser
Punkte zur Abspeicherung in digitaler Form, um anschließend die
Gipsmodelle vernichten zu können, so
dass dadurch eine Platzersparnis erreicht wird.
-
Dazu
ist jedoch eine sehr rechenintensive Software erforderlich, die
die einzelnen Koordinaten des Kiefermodells bestimmt und abspeichert,
so das dieses aufgrund der abgelegten Daten wieder rekonstruiert
werden kann.
-
Die
US 2002/028418 A1 zeigt ein Verfahren und eine Vorrichtung zu digitalen,
dreidimensionalen Rekonstruktion der Mundhöhle mittels zweidimensionaler
Bilder. Dabei wird mittels einer Kamera und eines entsprechenden
Armes eine Mundhöhle über zweidimensionale
Bilder erfasst, die durch ein aufwendiges Rechenprogramm eine dreidimensionale Rekonstruktion
der Mundhöhle
ermöglichen.
D.h. auch hierzu ist eine extrem aufwendige 3D-Software für das Verfahren
erforderlich. Dies bedeutet jedoch wiederum entsprechend hohen Kosten-
und Rechneraufwand.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es demgegenüber, ein
Verfahren und eine Vorrichtung vorzuschlagen, die mit geringen Investitionskosten
eine Konstruktionsplanung bei der Fertigung von Zahnprothesen an einem
Computer ermöglicht
und dabei die Entstehung unnötiger
Kosten durch Ausschuss oder Mehrfachfertigung vermeidet.
-
Diese
Aufgabe wird ausgehend von einem Verfahren sowie einer Vorrichtung
der einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale der
Ansprüche
1 und 5 gelöst.
-
Dementsprechend
zeichnet sich ein erfindungsgemäßes Verfahren
zur Herstellung von Zahnprothesen, bei dem ein Modell aus einem
Kieferabdruck gewonnen und digitale Bilder dieses Modells ausgewertet
werden, dadurch aus, dass
- – diese ersten Bilder des unmittelbar
aus dem Kieferabdruck gewonnenen Modells in definierter Position
zu einer Kamera und mit definierter Vergrößerung der Kamera aufgenommen
werden,
- – dass
auf dem Modell durch einen Zahnaufbau zumindest die Außenkontur
einer Prothese mit geeignetem Modellier- bzw. Zahnmaterial aufgebaut
wird,
- – dass
digitale zweite Bilder des Modells mit Zahnaufbau in der gleichen
Position zur Kamera und mit der gleichen Vergrößerung der Kamera aufgenommen
werden wie die ersten Bilder des Modells ohne Zahnaufbau und
- – dass
die ersten Bilder des Modells vor dem Aufbau der Zähne einerseits
und die zweiten Bilder des Modells nach dem Aufbau der Zähne andererseits
rechnerisch übereinander
gelegt und auf einem Computermonitor dargestellt werden, wobei wenigstens
eines der übereinander
gelegten Bilder transparent dargestellt wird.
-
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist zum einen eine herkömmliche
Digitalkamera zur Aufnahme der digitalen Bilder verwendbar. Alternativ kann
auch eine herkömmliche
Fotokamera verwendet werden, deren Bildabzüge mit einem normalen Bildscanner
eingescannt werden.
-
Wesentlich
hierbei ist, dass die Bilder in der gleichen Position und in der
gleichen Vergrößerung und
somit reproduzierbar gewonnen werden.
-
Ein
weiterer Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass ein dreidimensionaler
virtueller Aufbau der Prothese bzw. des fertigen Gebisses entfällt. Dies
wird erfindungsgemäß in herkömmlicher
Weise durch einen Zahnaufbau auf dem Modell des Kiefers, beispielsweise
als Wachsaufbau vorgenommen. Derartige Techniken stehen jedem Fachmann
ohne zusätzliche
Ausrüstung
zur Verfügung.
-
Weiterhin
kann für
die Computerauswertung gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
Standardsoftware verwendet werden. So ermöglichen beispielsweise übliche Programme
zur Präsentation von
grafischen Darstellungen die Präsentation
als Folie mit einstellbarer Transparenz. Zum Übereinanderlegen der ersten
und zweiten erfindungsgemäß gewonnenen
Bilder kann beispielsweise eine solche Präsentationssoftware verwendet
werden, die kostengünstig
erhältlich
und vielfach bereits im Lieferumfang von Computern enthalten ist.
-
Diese
Programme bieten in der Regel auch die Möglichkeit, grafische Ergänzungen
durch entsprechende Eingaben am Rechner vorzunehmen, so dass die
Konstruktionsplanung des Unterbaus zur Fixierung der künftigen
Prothese anhand der übereinander
gelegten Bildaufnahmen durch Computergrafik durchzuführen ist.
-
Zur
Durchführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
sind somit nur geringe Investitionen erforderlich. Dabei kann jedoch
ohne weiteres die Unterkonstruktion virtuell geplant werden, wobei
bei der Planung erkennbar ist, ob die gewünschte Unterkonstruktion mit
dem Zahnaufbau, der ein Modell der späteren Prothese darstellt und
der zunächst
aus geeignetem Modellier- bzw. Zahnmaterial gefertigt wird, zu vereinen
ist. Bei Schwierigkeiten hierbei muss allenfalls der Aufbau auf
dem Kiefermodell mit entsprechendem Modelliermaterial, wie beispielsweise Wachs
oder dergleichen, modifiziert und erneut als Bild aufgenommen werden.
Die Fertigung der eigentlichen Zahnprothese sowie der Unterkonstruktion wird
erst dann begonnen, wenn feststeht, dass die entsprechende Konstruktion
mit dem gewünschten Zahnaufbau
bzw. mit der gewünschten
Prothese zu vereinen ist.
-
Vorteilhafterweise
werden verschiedene erste Bilder und zugehörige zweite Bilder in unterschiedlichen,
jedoch definierten und damit reproduzierbaren Positionen aufgenommen.
Hierdurch stehen bei der Konstruktionsplanung verschiedene Ansichten zur
Verfügung,
so dass eine genauere und insgesamt verbesserte Planung möglich ist.
-
Wesentlich
bei der Erfindung ist der Umstand, dass die erforderlichen ersten
und zweiten Bilder in jeweils reproduzierbarer Position im Bezug
zur Kamera aufgenommen werden. Hierzu wird erfindungsgemäß eine Vorrichtung
verwendet, mittels der diese Position einstellbar ist.
-
Eine
solche Vorrichtung umfasst eine Kamerahalterung, einen Modellträger und
einen Abstandhalter. Durch die Kamerahalterung wird die Kameraposition
und durch den Modellträger
die Position des Modells sowohl zur Bildaufnahme des Kiefermodells als
auch zur Aufnahme des darauf aufgebauten Zahnaufbaus bestimmt. Durch
den Abstandhalter wird der Abstand zwischen der Kamera und Modellträger fest
vorgegeben, so dass eine reproduzierbare Bildaufnahme möglich ist.
Die Vergrößerung wird
in der Kamera entsprechend eingestellt und für weitere Bildaufnahmen beibehalten.
-
Weiterhin
wird vorteilhafterweise ein Modellträger so aufgebaut, dass er unterschiedliche
Fixierstellungen aufweist. Dies ermöglicht die Bildaufnahme in
unterschiedlichen Positionen und somit mit unterschiedlichen Ansichten,
wodurch die Konstruktionsplanung, wie bereits oben angedeutet, verbessert wird.
-
Vorteilhafterweise
wird der Abstandhalter mit einer Modellaufnahme zur Fixierung des
Modellträgers
versehen. Modellaufnahme und Modellträger können hierbei so ausgebildet sein,
dass der Modellträger
in unterschiedlichen Stellungen an der Modellaufnahme zu befestigen
ist.
-
In
einer Weiterbildung dieser Ausführungsform
werden der Modellträger
sowie die Modellaufnahme mit einander entsprechenden Steckelementen
versehen, so dass zum Wechsel der Stellung des Modellträgers in
der Modellaufnahme dieser herausgezogen und mit veränderter
Position, z.B. verdreht, wieder eingesteckt werden kann.
-
In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird der Modellträger mit
wenigstens einer Positionierungshilfe zur Positionierung eines Modells in
definierter Stellung auf dem Modellträger versehen. Auf diese Weise
kann das entsprechende Modell vom Modellträger zur Bearbeitung, z.B. zum
Anbringen oder zur Korrektur eines Wachsaufbaus, entnommen und anschließend wieder
in der gleichen und somit reproduzierbaren Position auf dem Modellträger befestigt
werden.
-
Vorzugsweise
wird als Positionierungshilfe hierbei eine Ausnehmung im Modellträger vorgesehen,
die eine Passkontur für
das Modell aufweist. Derartige Positionierungshilfen sind beispielsweise
in Halterungen von sogenannten Artikulatoren in Gebrauch, in denen
der Biss, d.h. das Ineinanderpassen eines Ober- und Unterkiefers,
geprüft
werden kann.
-
In
einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung werden
verschiedene Positionierungshilfen für unterschiedliche Modelltypen
vorgesehen. Die Positionierungshilfen von Modellen auf Artikulatoren
unterscheiden sich beispielsweise bei unterschiedlichen Herstellern
von Sockel- oder Basiselementen für Kiefermodelle bzw. von Artikulatoren. Werden
unterschiedliche Positionierungshilfen für unterschiedliche Modelltypen
verwendet, so kann der gleiche Modellträger in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
für verschiedene
Modelltypen verwendet werden.
-
In
einer Weiterbildung der Erfindung wird der Modellträger mit
einer Magnethalterung versehen. Auf diese Weise kann das entsprechende
Modell besonders einfach vom Modellträger, z.B. zur Bearbeitung,
entnommen und anschließend
zur erneuten Bildaufnahme wieder aufgesetzt werden.
-
Vorteilhafterweise
wird der Modellträger
mit seinen Positionierungshilfen so ausgebildet, dass die Positionierungshilfen
der Ausbildung wenigstens eines Artikulatortyps entspricht. Hierdurch
ist es möglich,
das Modell, das in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendbar
ist, auch auf einen Artikulator zur Überprüfung des Bisses einzusetzen.
-
In
einer Weiterbildung der Erfindung wird weiterhin ein Hintergrundschirm
vorgesehen, der einen gewünschten
Bildhintergrund bewirkt. Darüber hinaus
können
an dem Hintergrundschirm Informationen, beispielsweise Hersteller- oder Produktangaben
oder aber auch patientenbezogene Daten, angebracht werden. Insbesondere
zum Anbringen von personenbezogenen Daten wird vorteilhafterweise am
Hintergrundschirm eine entsprechende Halterung zur Fixierung eines
entsprechenden Datenträgers vorgesehen.
Im einfachsten Fall kann eine Klemmhalterung für Papierblätter angebracht werden, so dass
entsprechende Notizblätter
am Hintergrundschirm angeklemmt werden können, die in den Bildern dementsprechend
als Hintergrundinformation mit erfasst sind.
-
Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand der
Figuren nachfolgend näher
erläutert.
-
Im
Einzelnen zeigen
-
1 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
-
2 eine
Draufsicht auf einen Modellträger mit
aufgesetztem Modell und
-
3 eine
Draufsicht auf einen Modellträger ohne
Modell.
-
1 zeigt
die Vorrichtung 1 mit einer Kamerahalterung 2,
einem Abstandhalter 3 sowie einer Modellaufnahme 4.
In die Modellaufnahme 4 ist ein Modellträger 5 eingesteckt,
auf dem ein Zahnmodell 6 aufgesetzt ist. Am Ende des Abstandhalters 3 ist ein
Hintergrundschirm 7 befestigt. Die Modellaufnahme 4 ist
ebenso wie eine Kameraaufnahme 8 sowie eine Schirmaufnahme 9 aus
einem Rundmaterial gefertigt.
-
In
eine Bohrung 10 bzw. 11 oder 12 der Modellaufnahme 4 bzw.
der Kameraaufnahme 8 oder der Schirmaufnahme 9 ist
der Abstandhalter 3 eingesteckt, der hierzu aus fertigungstechnischen
Gründen
bevorzugt ebenfalls aus Rundmaterial, z.B. einem gewichtsparenden
Rundrohr, besteht.
-
Über quer
verlaufende Gewindebohrungen 13, 14, 15 können die
Modellaufnahme 4, die Kameraaufnahme 8 sowie die
Schirmaufnahme 9 mittels Spannschrauben am Abstandhalter 3 fixiert
werden.
-
Die
Kameraaufnahme 8 weist ein fest angebrachtes Winkelstück 16,
auf das die Kamera 17 aufgesetzt und wie auf einem Fotostativ
befestigt ist. Die Stellung der Kamera 17 ist somit genau
definiert.
-
Der
Hintergrundschirm 7 ist in einen Spalt 18 der Hintergrundaufnahme 19 eingeschoben
und dadurch in seiner Position gehalten.
-
Der
Modellträger 5 weist
verschiedene bodenseitige Bohrungen 19 sowie stirnseitige
Passstifte 20 auf. In der Modellaufnahme 4 sind
fünf Bohrungen 21 vorgesehen,
wobei die beiden jeweils äußeren Bohrungen 21 mit
Passstiften 22 versehen sind, während die beiden inneren, in
der Darstellung gemäß 1 nicht
sichtbaren Bohrungen offen sind.
-
Die
Passstifte 21 dienen zur Fixierung des Modellträgers 5 in
der waagerechten dargestellten Position, wobei aufgrund der Bohrungen 19 eine
oder mehrere Winkelstellungen um die Drehachse D herum möglich sind.
-
Die
beiden inneren freibleibenden Bohrungen der Modellaufnahme 4 dienen
zum Einstecken der Passstifte 20 des Modellträgers 5 in
der senkrechten Stellung, so dass die Kamera 17 auf die
Kauflächen 23 des
Zahnmodells 6 blickt.
-
Diese
Blickrichtung ist in 2 dargestellt. Aufgrund der
runden Ausführung
des Modellträgers 5 ist
ein Einstecken mit den Passstiften 20 in die Modellaufnahme 4 möglich, ohne
dass die Passstifte 22 anstoßen.
-
Die
Passstifte 20 sind beidseits am Modellträger 5 angebracht,
so dass auch eine um 180° verdrehte
Position möglich
ist.
-
Die
um 180° gedrehte
Einsteckmöglichkeit hat
eine besondere Bedeutung, die anhand von 3 ersichtlich
ist. In 3 sind die Außenkonturen 24, 25 von
Magnetplattensystemen verschiedener Hersteller erkennbar. Beide
Außenkonturen
weisen eine trapezartige Grundstruktur auf, wobei die Schräge der Seitenlinien 26, 27 entgegengesetzt
angeordnet ist. Die Außenkonturen 24, 25 sind
so angeordnet, dass die Modelle des jeweiligen Herstellers um 180° verdreht
eingesetzt werden können.
Um die gleiche Bildaufnahme hierbei zu ermöglichen, ist daher vorliegend
der Modellträger 5 um
180° verdreht auf
der Modellaufnahme 4 einsteckbar.
-
Die
Außenkonturen 24, 25 bzw.
die zugehörigen
Magnetplattensysteme entsprechen den Systemen, die in Artikulatoren
eingesetzt werden, so dass ein Zahnmodell 6 problemlos
sowohl in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Bildaufnahme als auch in einem Artikulator einsetzbar ist.
-
In
der Darstellung gemäß 2 ist
neben vorhandenen Zähnen 28 des
Modells, die aus einem Kieferabdruck stammen und die die tatsächlich im Mund
des Patienten noch vorhandenen Zähne
nachbilden, eine Zahnprothese 29 mit gestrichelten Linien dargestellt.
Die Zahnprothese 29 umfasst im vorliegenden Ausführungsbeispiel 3 künstliche
Zähne 30, 31, 32.
Sie wird auf Implantaten 33, 34 befestigt.
-
Mit
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 lassen
sich nunmehr Aufnahmen des ursprünglichen, unmittelbar
aus dem Kieferabdruck gewonnenen Zahnmodells 6 gewinnen,
wobei in diesen ersten Bildern die Implantate 33, 34 und
die entsprechenden Zahnlücken
an der Stelle der künftigen
Prothese 29 sichtbar sind.
-
Anschließend kann
erfindungsgemäß die Außenkontur
der künftigen
Prothese als Zahnaufbau 29 aus entsprechendem Modelliermaterial,
z.B. in Form eines Wachsaufbaus, auf dem Zahnmodell 6 angebracht
werden. Eine erneute Aufnahme in reproduzierbarer Stellung zur Kamera 17 ergibt
somit ein Abbild eines vollständigen
Gebisses. Durch Übereinanderlegen
dieser Bilder, die aus der gleichen Blickrichtung und mit der gleichen
Vergrößerung aufgenommen
wurden, kann nun festgestellt werden, ob der modellierte Zahnaufbau 29 mit
den vorhandenen Implantaten 33, 34 zu befestigen
ist.
-
Gegebenenfalls
kann eine Zwischenverbindung als Unterkonstruktion am Bildschirm
des Computers eingezeichnet und somit vorgeplant werden.
-
Bei
konstruktiven Schwierigkeiten kann das Zahnmodell 6 vom
Modellträger 5 entnommen
werden und die vorläufig
modellierte Prothese entsprechend abgeändert werden. Da es sich hierbei
um ein leicht zu modellierendes Material wie beispielsweise Wachs
handelt, ist dies ohne großen
Aufwand durch den Zahntechniker möglich.
-
Anschließend kann
das überarbeitete
Modell 6 erneut in den Modellträger 5 eingesetzt werden, wobei
zuverlässig
die ursprüngliche
Stellung wiedergefunden wird. Dieser Vorgang kann so lange wiederholt
werden, bis ein Zahnaufbau 29 und somit ein Modell der
Zahnprothese gefunden ist, die mit der erforderlichen Unterkonstruktion
und insbesondere mit den Implantaten 33, 34 befestigbar
ist. Darüber
hinaus kann dieses Modell der Prothese dem Patienten vorab zur Ansicht
vorgestellt werden, so dass dieser gegebenenfalls noch Abänderungswünsche vorbringen
kann.
-
Erst
wenn die Unterkonstruktion, die u.a. auch Spangen oder Bügel zwischen
Implantaten 33, 34 umfassen kann, und die gewünschte Form
des Zahnaufbaus 29 bzw. der späteren Zahnprothese festliegt,
wird diese aus dem entsprechenden, endgültigen Prothesenmaterial, z.B.
Keramik, Metall, usw., gefertigt. Durch die erfindungsgemäße Planung ist
sichergestellt, dass das einmal so gefertigte Unikat sowohl von
der Konstruktion als auch von dem gewünschten Aussehen her passt
und allen Vorstellungen entspricht.
-
Durch
die erfindungsgemäßen Bildaufnahmen
ist eine Planung am Computerbildschirm möglich, wobei herkömmliche
Heimcomputer mit herkömmlicher
Bildsoftware verwendbar sind. Wie oben bereits angedeutet, sind
insbesondere Programme zur Präsentation
von Bilddarstellungen in der Regel in der Lage, Bilder mit gewünschter
Transparenz darzustellen, so dass mehrere Bilder übereinander
gelegt darstellbar sind. Derartige handelsübliche und kostengünstig erhältliche
Programme ermöglichen
in der Regel auch das Einzeichnen von zusätzlichen Grafikelementen, z.B.
im vorliegenden Fall das Einzeichnen von Konstruktionselementen
zur Befestigung einer Zahnprothese 29.
-
Durch
die stets reproduzierbare Position des Zahnmodells 6 im
Modellträger 5 sowie
des Modellträgers 5 in
der Modellaufnahme 4 ist stets der gleiche Abstand sowie
die gleiche Blickrichtung der Kamera gewährleistet. Bei definierter
Kameravergrößerung entstehen
somit Bilder, die ohne weitere bildverarbeitende Maßnahmen
von gleicher Größe sind
und unmittelbar übereinander
gelegt werden können.
-
Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist kostengünstig
herstellbar und in Verbindung mit einer herkömmlichen, handelsüblichen
Digitalkamera in jedem zahntechnischen Betrieb zu verwenden. Es
wird keinerlei Gerätschaft
zur dreidimensionalen Bilderfassung und -auswertung und ebenso wenig
zur dreidimensionalen virtuellen Modellierung von Zähnen oder
Prothesen benötigt.
-
- 1
- Vorrichtung
- 2
- Kamerahalterung
- 3
- Abstandhalter
- 4
- Modellaufnahme
- 5
- Modellträger
- 6
- Zahnmodell
- 7
- Hintergrundschirm
- 8
- Kameraaufnahme
- 9
- Schirmaufnahme
- 10
- Bohrung
- 11
- Bohrung
- 12
- Bohrung
- 13
- Gewindebohrung
- 14
- Gewindebohrung
- 15
- Gewindebohrung
- 16
- Winkelstück
- 17
- Kamera
- 18
- Spalt
- 19
- Bohrung
- 20
- Passstift
- 21
- Bohrung
- 22
- Passstift
- 23
- Kauflächen
- 24
- Außenkontur
- 25
- Außenkontur
- 26
- Seitenlinie
- 27
- Seitenlinie
- 28
- Zahn
- 29
- Zahnaufbau
- 30
- Kunstzahn
- 31
- Kunstzahn
- 32
- Kunstzahn
- 33
- Implantat
- 34
- Implantat