DE10215821B4 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Zahnprothesen - Google Patents

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Abstract

Verfahren zur Herstellung von Zahnprothesen, wobei ein Modell aus einem Kieferabdruck des Patienten hergestellt und digitale Bilder des Modells ausgewertet werden, dadurch gekennzeichnet, dass
– die ersten Bilder des unmittelbar aus dem Kieferabdruck gewonnenen Modells in definierter Position zu einer Kamera und mit definierter Vergrößerung der Kamera aufgenommen werden,
– dass auf dem Modell durch einen Zahnaufbau zumindest die Außenkontur einer Prothese mit geeignetem Modellier- bzw. Zahnmaterial aufgebaut wird,
– dass digitale, wenigstens zweite Bilder des Modells mit Zahnaufbau in der gleichen Position zur Kamera und mit der gleichen Vergrößerung der Kamera aufgenommen werden wie die ersten Bilder des Modells ohne Zahnaufbau,
– dass die ersten Bilder des Modells ohne Zahnaufbau einerseits und die wenigstens zweiten Bilder des Modells mit Zahnaufbau andererseits rechnerisch übereinander gelegt werden, wobei wenigstens eines der übereinander gelegten Bilder transparent dargestellt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Zahnprothesen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung zur Positionierung eines Kiefermodells nach dem Obergriff des Anspruchs 5.
  • Bislang wurden Zahnprothesen sowie deren Unterkonstruktion an Modellen geplant, die aus einem Kieferabdruck des Patienten hergestellt wurden. Dieses Modell beinhaltete hierbei bereits etwaige Implantate zur Befestigung einer Prothese sowie einen Abguss etwaiger, noch vorhandener natürlicher Zähne. In herkömmlicher Weise wurde auf einem solchen Modell ein Modell der späteren Prothese aufgebaut und dem Patienten zur Ansicht vorgelegt. Danach wurde die Unterkonstruktion aufgebaut und anschließend die Prothese gefertigt. Dabei stellt sich das Problem, dass erst relativ spät im Fertigungsablauf festgestellt werden kann, ob die Unterkonstruktion problemlos mit der gewünschten Prothese in Einklang zu bringen ist. In Problemfällen ergibt sich dabei die Mehrfertigung von Prothesen und somit unnötige Kosten, zum einen durch die Fertigung von Ausschuss und zum anderen durch erhöhten Zeitaufwand.
  • Mit der Druckschrift EP 0 708 624 B1 ist ein Verfahren zur Fertigung von Zahnprothesen bekannt geworden, bei dem Bilder des Kiefermodells in einen Rechner eingelesen werden. Anschließend wird mit Hilfe entsprechender Software eine virtuelle Prothese samt virtueller Unterkonstruktion im Rechner zusammengestellt. Dabei werden die erforderlichen Anpassungen der Unterkonstruktion an die Prothese virtuell vorgenommen. Erst nach Erhalt der vollständigen Daten für die fertige Prothese einschließlich der Unterkonstruktion wird gemäß diesem Verfahren ein Modell der Prothese anhand der Computerdaten gefertigt und der korrekte Biss der Prothese anhand des Modells in einem sogenannten Artikulator getestet.
  • Nachteilig an diesem Verfahren ist der große Aufwand, der für eine Computeranlage aufzubringen ist, die ein Kiefermodell dreidimensional erfassen kann und die eine dreidimensionale Konstruktionsplanung von Zahnprothesen samt Unterkonstruktion ermöglicht. Insbesondere ist hierzu auch eine spezielle dreidimensionale Software erforderlich. Der Kostenaufwand für eine derartige Ausrüstung übersteigt in der Regel die Möglichkeiten zahntechnischer Betriebe.
  • Aus dem Stand der Technik gehen drei Entgegenhaltungen hervor. Es handelt sich dabei um die DE 299 11 227 U1 , WO 90/14803 A1 und US 2002/028418 A1. Die DE 299 11 227 U1 beschreibt ein Gerät zur Erzeugung digitaler Bilder, insbesondere für die kieferorthopädische Diagnostik. Dabei wird ein Gerät aufgezeigt, welches dazu geeignet ist, positive oder negative Bildvorlagen zu erfassen, die auf einem Lichttisch aufgelegt sind. Zusätzlich ist es möglich mit dieser Vorrichtung ein Kiefer-Abdruckmodell mittels einer Digitalkamera zu erfassen.
  • Die von der Digitalkamera erfassten Daten werden mittels eines aufwendigen 3D-Programmes auf einem PC weiterverarbeitet. Für eine räumliche Modellauswertung wird mittels einer Auflageplatte, welche auf einem Modelltisch softwaregesteuert mit Hilfe eines Servoantriebs höhenverstellbar ist, eingesetzt, so dass die Aufzeichnung und Auswertung identischer Modelle mit variierter Aufnahmegeometrie zwecks räumlicher Koordinatenvermessung möglich ist. Es handelt sich hierbei also um eine sehr aufwendige Vorrichtung die wiederum teure Software und zusätzlich auch noch einen Servoantrieb erfordert.
  • Die WO 90/14803 A1 zeigt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur stereofotografischen Dokumentation digitaler Erzeugnisse. Hierbei handelt es sich um eine Vorrichtung zur dreidimensionalen Erfassung von Gipsmodellen oder Gipsabdrücken die mittels einer Kamera, einer Lichtquelle, einer Basisplatte und einem zwischen der Basisplatte und der Kamera angeordneten Ständer aufgenommen werden soll.
  • Die Auswertung der erfassten Daten erfolgt mittels eines aufwendigen Rechenprogrammes, wobei als Referenz für die dreidimensionale Erfassung Referenzobjekte mit unterschiedlichen Höhen gegenüber der Grundfläche ausgebildet sind.
  • Es handelt sich hierbei in erster Linie um die Erfassung aller wesentlichen, dreidimensionalen Punkte und der Berechnung und Rekonstruktion dieser Punkte zur Abspeicherung in digitaler Form, um anschließend die Gipsmodelle vernichten zu können, so dass dadurch eine Platzersparnis erreicht wird.
  • Dazu ist jedoch eine sehr rechenintensive Software erforderlich, die die einzelnen Koordinaten des Kiefermodells bestimmt und abspeichert, so das dieses aufgrund der abgelegten Daten wieder rekonstruiert werden kann.
  • Die US 2002/028418 A1 zeigt ein Verfahren und eine Vorrichtung zu digitalen, dreidimensionalen Rekonstruktion der Mundhöhle mittels zweidimensionaler Bilder. Dabei wird mittels einer Kamera und eines entsprechenden Armes eine Mundhöhle über zweidimensionale Bilder erfasst, die durch ein aufwendiges Rechenprogramm eine dreidimensionale Rekonstruktion der Mundhöhle ermöglichen. D.h. auch hierzu ist eine extrem aufwendige 3D-Software für das Verfahren erforderlich. Dies bedeutet jedoch wiederum entsprechend hohen Kosten- und Rechneraufwand.
  • Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, ein Verfahren und eine Vorrichtung vorzuschlagen, die mit geringen Investitionskosten eine Konstruktionsplanung bei der Fertigung von Zahnprothesen an einem Computer ermöglicht und dabei die Entstehung unnötiger Kosten durch Ausschuss oder Mehrfachfertigung vermeidet.
  • Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Verfahren sowie einer Vorrichtung der einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 5 gelöst.
  • Dementsprechend zeichnet sich ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung von Zahnprothesen, bei dem ein Modell aus einem Kieferabdruck gewonnen und digitale Bilder dieses Modells ausgewertet werden, dadurch aus, dass
    • – diese ersten Bilder des unmittelbar aus dem Kieferabdruck gewonnenen Modells in definierter Position zu einer Kamera und mit definierter Vergrößerung der Kamera aufgenommen werden,
    • – dass auf dem Modell durch einen Zahnaufbau zumindest die Außenkontur einer Prothese mit geeignetem Modellier- bzw. Zahnmaterial aufgebaut wird,
    • – dass digitale zweite Bilder des Modells mit Zahnaufbau in der gleichen Position zur Kamera und mit der gleichen Vergrößerung der Kamera aufgenommen werden wie die ersten Bilder des Modells ohne Zahnaufbau und
    • – dass die ersten Bilder des Modells vor dem Aufbau der Zähne einerseits und die zweiten Bilder des Modells nach dem Aufbau der Zähne andererseits rechnerisch übereinander gelegt und auf einem Computermonitor dargestellt werden, wobei wenigstens eines der übereinander gelegten Bilder transparent dargestellt wird.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist zum einen eine herkömmliche Digitalkamera zur Aufnahme der digitalen Bilder verwendbar. Alternativ kann auch eine herkömmliche Fotokamera verwendet werden, deren Bildabzüge mit einem normalen Bildscanner eingescannt werden.
  • Wesentlich hierbei ist, dass die Bilder in der gleichen Position und in der gleichen Vergrößerung und somit reproduzierbar gewonnen werden.
  • Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass ein dreidimensionaler virtueller Aufbau der Prothese bzw. des fertigen Gebisses entfällt. Dies wird erfindungsgemäß in herkömmlicher Weise durch einen Zahnaufbau auf dem Modell des Kiefers, beispielsweise als Wachsaufbau vorgenommen. Derartige Techniken stehen jedem Fachmann ohne zusätzliche Ausrüstung zur Verfügung.
  • Weiterhin kann für die Computerauswertung gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren Standardsoftware verwendet werden. So ermöglichen beispielsweise übliche Programme zur Präsentation von grafischen Darstellungen die Präsentation als Folie mit einstellbarer Transparenz. Zum Übereinanderlegen der ersten und zweiten erfindungsgemäß gewonnenen Bilder kann beispielsweise eine solche Präsentationssoftware verwendet werden, die kostengünstig erhältlich und vielfach bereits im Lieferumfang von Computern enthalten ist.
  • Diese Programme bieten in der Regel auch die Möglichkeit, grafische Ergänzungen durch entsprechende Eingaben am Rechner vorzunehmen, so dass die Konstruktionsplanung des Unterbaus zur Fixierung der künftigen Prothese anhand der übereinander gelegten Bildaufnahmen durch Computergrafik durchzuführen ist.
  • Zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens sind somit nur geringe Investitionen erforderlich. Dabei kann jedoch ohne weiteres die Unterkonstruktion virtuell geplant werden, wobei bei der Planung erkennbar ist, ob die gewünschte Unterkonstruktion mit dem Zahnaufbau, der ein Modell der späteren Prothese darstellt und der zunächst aus geeignetem Modellier- bzw. Zahnmaterial gefertigt wird, zu vereinen ist. Bei Schwierigkeiten hierbei muss allenfalls der Aufbau auf dem Kiefermodell mit entsprechendem Modelliermaterial, wie beispielsweise Wachs oder dergleichen, modifiziert und erneut als Bild aufgenommen werden. Die Fertigung der eigentlichen Zahnprothese sowie der Unterkonstruktion wird erst dann begonnen, wenn feststeht, dass die entsprechende Konstruktion mit dem gewünschten Zahnaufbau bzw. mit der gewünschten Prothese zu vereinen ist.
  • Vorteilhafterweise werden verschiedene erste Bilder und zugehörige zweite Bilder in unterschiedlichen, jedoch definierten und damit reproduzierbaren Positionen aufgenommen. Hierdurch stehen bei der Konstruktionsplanung verschiedene Ansichten zur Verfügung, so dass eine genauere und insgesamt verbesserte Planung möglich ist.
  • Wesentlich bei der Erfindung ist der Umstand, dass die erforderlichen ersten und zweiten Bilder in jeweils reproduzierbarer Position im Bezug zur Kamera aufgenommen werden. Hierzu wird erfindungsgemäß eine Vorrichtung verwendet, mittels der diese Position einstellbar ist.
  • Eine solche Vorrichtung umfasst eine Kamerahalterung, einen Modellträger und einen Abstandhalter. Durch die Kamerahalterung wird die Kameraposition und durch den Modellträger die Position des Modells sowohl zur Bildaufnahme des Kiefermodells als auch zur Aufnahme des darauf aufgebauten Zahnaufbaus bestimmt. Durch den Abstandhalter wird der Abstand zwischen der Kamera und Modellträger fest vorgegeben, so dass eine reproduzierbare Bildaufnahme möglich ist. Die Vergrößerung wird in der Kamera entsprechend eingestellt und für weitere Bildaufnahmen beibehalten.
  • Weiterhin wird vorteilhafterweise ein Modellträger so aufgebaut, dass er unterschiedliche Fixierstellungen aufweist. Dies ermöglicht die Bildaufnahme in unterschiedlichen Positionen und somit mit unterschiedlichen Ansichten, wodurch die Konstruktionsplanung, wie bereits oben angedeutet, verbessert wird.
  • Vorteilhafterweise wird der Abstandhalter mit einer Modellaufnahme zur Fixierung des Modellträgers versehen. Modellaufnahme und Modellträger können hierbei so ausgebildet sein, dass der Modellträger in unterschiedlichen Stellungen an der Modellaufnahme zu befestigen ist.
  • In einer Weiterbildung dieser Ausführungsform werden der Modellträger sowie die Modellaufnahme mit einander entsprechenden Steckelementen versehen, so dass zum Wechsel der Stellung des Modellträgers in der Modellaufnahme dieser herausgezogen und mit veränderter Position, z.B. verdreht, wieder eingesteckt werden kann.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird der Modellträger mit wenigstens einer Positionierungshilfe zur Positionierung eines Modells in definierter Stellung auf dem Modellträger versehen. Auf diese Weise kann das entsprechende Modell vom Modellträger zur Bearbeitung, z.B. zum Anbringen oder zur Korrektur eines Wachsaufbaus, entnommen und anschließend wieder in der gleichen und somit reproduzierbaren Position auf dem Modellträger befestigt werden.
  • Vorzugsweise wird als Positionierungshilfe hierbei eine Ausnehmung im Modellträger vorgesehen, die eine Passkontur für das Modell aufweist. Derartige Positionierungshilfen sind beispielsweise in Halterungen von sogenannten Artikulatoren in Gebrauch, in denen der Biss, d.h. das Ineinanderpassen eines Ober- und Unterkiefers, geprüft werden kann.
  • In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung werden verschiedene Positionierungshilfen für unterschiedliche Modelltypen vorgesehen. Die Positionierungshilfen von Modellen auf Artikulatoren unterscheiden sich beispielsweise bei unterschiedlichen Herstellern von Sockel- oder Basiselementen für Kiefermodelle bzw. von Artikulatoren. Werden unterschiedliche Positionierungshilfen für unterschiedliche Modelltypen verwendet, so kann der gleiche Modellträger in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung für verschiedene Modelltypen verwendet werden.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung wird der Modellträger mit einer Magnethalterung versehen. Auf diese Weise kann das entsprechende Modell besonders einfach vom Modellträger, z.B. zur Bearbeitung, entnommen und anschließend zur erneuten Bildaufnahme wieder aufgesetzt werden.
  • Vorteilhafterweise wird der Modellträger mit seinen Positionierungshilfen so ausgebildet, dass die Positionierungshilfen der Ausbildung wenigstens eines Artikulatortyps entspricht. Hierdurch ist es möglich, das Modell, das in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendbar ist, auch auf einen Artikulator zur Überprüfung des Bisses einzusetzen.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung wird weiterhin ein Hintergrundschirm vorgesehen, der einen gewünschten Bildhintergrund bewirkt. Darüber hinaus können an dem Hintergrundschirm Informationen, beispielsweise Hersteller- oder Produktangaben oder aber auch patientenbezogene Daten, angebracht werden. Insbesondere zum Anbringen von personenbezogenen Daten wird vorteilhafterweise am Hintergrundschirm eine entsprechende Halterung zur Fixierung eines entsprechenden Datenträgers vorgesehen. Im einfachsten Fall kann eine Klemmhalterung für Papierblätter angebracht werden, so dass entsprechende Notizblätter am Hintergrundschirm angeklemmt werden können, die in den Bildern dementsprechend als Hintergrundinformation mit erfasst sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand der Figuren nachfolgend näher erläutert.
  • Im Einzelnen zeigen
  • 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 eine Draufsicht auf einen Modellträger mit aufgesetztem Modell und
  • 3 eine Draufsicht auf einen Modellträger ohne Modell.
  • 1 zeigt die Vorrichtung 1 mit einer Kamerahalterung 2, einem Abstandhalter 3 sowie einer Modellaufnahme 4. In die Modellaufnahme 4 ist ein Modellträger 5 eingesteckt, auf dem ein Zahnmodell 6 aufgesetzt ist. Am Ende des Abstandhalters 3 ist ein Hintergrundschirm 7 befestigt. Die Modellaufnahme 4 ist ebenso wie eine Kameraaufnahme 8 sowie eine Schirmaufnahme 9 aus einem Rundmaterial gefertigt.
  • In eine Bohrung 10 bzw. 11 oder 12 der Modellaufnahme 4 bzw. der Kameraaufnahme 8 oder der Schirmaufnahme 9 ist der Abstandhalter 3 eingesteckt, der hierzu aus fertigungstechnischen Gründen bevorzugt ebenfalls aus Rundmaterial, z.B. einem gewichtsparenden Rundrohr, besteht.
  • Über quer verlaufende Gewindebohrungen 13, 14, 15 können die Modellaufnahme 4, die Kameraaufnahme 8 sowie die Schirmaufnahme 9 mittels Spannschrauben am Abstandhalter 3 fixiert werden.
  • Die Kameraaufnahme 8 weist ein fest angebrachtes Winkelstück 16, auf das die Kamera 17 aufgesetzt und wie auf einem Fotostativ befestigt ist. Die Stellung der Kamera 17 ist somit genau definiert.
  • Der Hintergrundschirm 7 ist in einen Spalt 18 der Hintergrundaufnahme 19 eingeschoben und dadurch in seiner Position gehalten.
  • Der Modellträger 5 weist verschiedene bodenseitige Bohrungen 19 sowie stirnseitige Passstifte 20 auf. In der Modellaufnahme 4 sind fünf Bohrungen 21 vorgesehen, wobei die beiden jeweils äußeren Bohrungen 21 mit Passstiften 22 versehen sind, während die beiden inneren, in der Darstellung gemäß 1 nicht sichtbaren Bohrungen offen sind.
  • Die Passstifte 21 dienen zur Fixierung des Modellträgers 5 in der waagerechten dargestellten Position, wobei aufgrund der Bohrungen 19 eine oder mehrere Winkelstellungen um die Drehachse D herum möglich sind.
  • Die beiden inneren freibleibenden Bohrungen der Modellaufnahme 4 dienen zum Einstecken der Passstifte 20 des Modellträgers 5 in der senkrechten Stellung, so dass die Kamera 17 auf die Kauflächen 23 des Zahnmodells 6 blickt.
  • Diese Blickrichtung ist in 2 dargestellt. Aufgrund der runden Ausführung des Modellträgers 5 ist ein Einstecken mit den Passstiften 20 in die Modellaufnahme 4 möglich, ohne dass die Passstifte 22 anstoßen.
  • Die Passstifte 20 sind beidseits am Modellträger 5 angebracht, so dass auch eine um 180° verdrehte Position möglich ist.
  • Die um 180° gedrehte Einsteckmöglichkeit hat eine besondere Bedeutung, die anhand von 3 ersichtlich ist. In 3 sind die Außenkonturen 24, 25 von Magnetplattensystemen verschiedener Hersteller erkennbar. Beide Außenkonturen weisen eine trapezartige Grundstruktur auf, wobei die Schräge der Seitenlinien 26, 27 entgegengesetzt angeordnet ist. Die Außenkonturen 24, 25 sind so angeordnet, dass die Modelle des jeweiligen Herstellers um 180° verdreht eingesetzt werden können. Um die gleiche Bildaufnahme hierbei zu ermöglichen, ist daher vorliegend der Modellträger 5 um 180° verdreht auf der Modellaufnahme 4 einsteckbar.
  • Die Außenkonturen 24, 25 bzw. die zugehörigen Magnetplattensysteme entsprechen den Systemen, die in Artikulatoren eingesetzt werden, so dass ein Zahnmodell 6 problemlos sowohl in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Bildaufnahme als auch in einem Artikulator einsetzbar ist.
  • In der Darstellung gemäß 2 ist neben vorhandenen Zähnen 28 des Modells, die aus einem Kieferabdruck stammen und die die tatsächlich im Mund des Patienten noch vorhandenen Zähne nachbilden, eine Zahnprothese 29 mit gestrichelten Linien dargestellt. Die Zahnprothese 29 umfasst im vorliegenden Ausführungsbeispiel 3 künstliche Zähne 30, 31, 32. Sie wird auf Implantaten 33, 34 befestigt.
  • Mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 lassen sich nunmehr Aufnahmen des ursprünglichen, unmittelbar aus dem Kieferabdruck gewonnenen Zahnmodells 6 gewinnen, wobei in diesen ersten Bildern die Implantate 33, 34 und die entsprechenden Zahnlücken an der Stelle der künftigen Prothese 29 sichtbar sind.
  • Anschließend kann erfindungsgemäß die Außenkontur der künftigen Prothese als Zahnaufbau 29 aus entsprechendem Modelliermaterial, z.B. in Form eines Wachsaufbaus, auf dem Zahnmodell 6 angebracht werden. Eine erneute Aufnahme in reproduzierbarer Stellung zur Kamera 17 ergibt somit ein Abbild eines vollständigen Gebisses. Durch Übereinanderlegen dieser Bilder, die aus der gleichen Blickrichtung und mit der gleichen Vergrößerung aufgenommen wurden, kann nun festgestellt werden, ob der modellierte Zahnaufbau 29 mit den vorhandenen Implantaten 33, 34 zu befestigen ist.
  • Gegebenenfalls kann eine Zwischenverbindung als Unterkonstruktion am Bildschirm des Computers eingezeichnet und somit vorgeplant werden.
  • Bei konstruktiven Schwierigkeiten kann das Zahnmodell 6 vom Modellträger 5 entnommen werden und die vorläufig modellierte Prothese entsprechend abgeändert werden. Da es sich hierbei um ein leicht zu modellierendes Material wie beispielsweise Wachs handelt, ist dies ohne großen Aufwand durch den Zahntechniker möglich.
  • Anschließend kann das überarbeitete Modell 6 erneut in den Modellträger 5 eingesetzt werden, wobei zuverlässig die ursprüngliche Stellung wiedergefunden wird. Dieser Vorgang kann so lange wiederholt werden, bis ein Zahnaufbau 29 und somit ein Modell der Zahnprothese gefunden ist, die mit der erforderlichen Unterkonstruktion und insbesondere mit den Implantaten 33, 34 befestigbar ist. Darüber hinaus kann dieses Modell der Prothese dem Patienten vorab zur Ansicht vorgestellt werden, so dass dieser gegebenenfalls noch Abänderungswünsche vorbringen kann.
  • Erst wenn die Unterkonstruktion, die u.a. auch Spangen oder Bügel zwischen Implantaten 33, 34 umfassen kann, und die gewünschte Form des Zahnaufbaus 29 bzw. der späteren Zahnprothese festliegt, wird diese aus dem entsprechenden, endgültigen Prothesenmaterial, z.B. Keramik, Metall, usw., gefertigt. Durch die erfindungsgemäße Planung ist sichergestellt, dass das einmal so gefertigte Unikat sowohl von der Konstruktion als auch von dem gewünschten Aussehen her passt und allen Vorstellungen entspricht.
  • Durch die erfindungsgemäßen Bildaufnahmen ist eine Planung am Computerbildschirm möglich, wobei herkömmliche Heimcomputer mit herkömmlicher Bildsoftware verwendbar sind. Wie oben bereits angedeutet, sind insbesondere Programme zur Präsentation von Bilddarstellungen in der Regel in der Lage, Bilder mit gewünschter Transparenz darzustellen, so dass mehrere Bilder übereinander gelegt darstellbar sind. Derartige handelsübliche und kostengünstig erhältliche Programme ermöglichen in der Regel auch das Einzeichnen von zusätzlichen Grafikelementen, z.B. im vorliegenden Fall das Einzeichnen von Konstruktionselementen zur Befestigung einer Zahnprothese 29.
  • Durch die stets reproduzierbare Position des Zahnmodells 6 im Modellträger 5 sowie des Modellträgers 5 in der Modellaufnahme 4 ist stets der gleiche Abstand sowie die gleiche Blickrichtung der Kamera gewährleistet. Bei definierter Kameravergrößerung entstehen somit Bilder, die ohne weitere bildverarbeitende Maßnahmen von gleicher Größe sind und unmittelbar übereinander gelegt werden können.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist kostengünstig herstellbar und in Verbindung mit einer herkömmlichen, handelsüblichen Digitalkamera in jedem zahntechnischen Betrieb zu verwenden. Es wird keinerlei Gerätschaft zur dreidimensionalen Bilderfassung und -auswertung und ebenso wenig zur dreidimensionalen virtuellen Modellierung von Zähnen oder Prothesen benötigt.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Kamerahalterung
    3
    Abstandhalter
    4
    Modellaufnahme
    5
    Modellträger
    6
    Zahnmodell
    7
    Hintergrundschirm
    8
    Kameraaufnahme
    9
    Schirmaufnahme
    10
    Bohrung
    11
    Bohrung
    12
    Bohrung
    13
    Gewindebohrung
    14
    Gewindebohrung
    15
    Gewindebohrung
    16
    Winkelstück
    17
    Kamera
    18
    Spalt
    19
    Bohrung
    20
    Passstift
    21
    Bohrung
    22
    Passstift
    23
    Kauflächen
    24
    Außenkontur
    25
    Außenkontur
    26
    Seitenlinie
    27
    Seitenlinie
    28
    Zahn
    29
    Zahnaufbau
    30
    Kunstzahn
    31
    Kunstzahn
    32
    Kunstzahn
    33
    Implantat
    34
    Implantat

Claims (15)

  1. Verfahren zur Herstellung von Zahnprothesen, wobei ein Modell aus einem Kieferabdruck des Patienten hergestellt und digitale Bilder des Modells ausgewertet werden, dadurch gekennzeichnet, dass – die ersten Bilder des unmittelbar aus dem Kieferabdruck gewonnenen Modells in definierter Position zu einer Kamera und mit definierter Vergrößerung der Kamera aufgenommen werden, – dass auf dem Modell durch einen Zahnaufbau zumindest die Außenkontur einer Prothese mit geeignetem Modellier- bzw. Zahnmaterial aufgebaut wird, – dass digitale, wenigstens zweite Bilder des Modells mit Zahnaufbau in der gleichen Position zur Kamera und mit der gleichen Vergrößerung der Kamera aufgenommen werden wie die ersten Bilder des Modells ohne Zahnaufbau, – dass die ersten Bilder des Modells ohne Zahnaufbau einerseits und die wenigstens zweiten Bilder des Modells mit Zahnaufbau andererseits rechnerisch übereinander gelegt werden, wobei wenigstens eines der übereinander gelegten Bilder transparent dargestellt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass eine Konstruktion zur Fixierung der künftigen Prothese anhand der übereinander gelegten Bildaufnahmen mit Hilfe einer Computergrafik geplant wird.
  3. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene erste Bilder und zugehörige, wenigstens zweite Bilder in unterschiedlichen, definierten Positionen aufgenommen werden.
  4. verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung zur Positionierung der Kamera bezüglich des Modells nach einem der nachfolgenden Ansprüche verwendet wird.
  5. Vorrichtung zur Positionierung eines Kiefermodells vor einer Kamera, wobei eine Kamerahalterung (2), ein Modellträger (5), eine Modellaufnahme (4) und ein Abstandhalter (3) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Modellträger (5) und die Modellaufnahme (4) einander entsprechende Steckelemente (19, 20, 21, 22) aufweisen, die als Positionierungselemente zur definierten und reproduzierbaren Positionierung des Modellträgers (5) in Bezug zu einer am Abstandhalter (3) angeordneten Modellaufnahme (4) vorgesehen sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Modellträger (5) unterschiedliche Fixierstellungen auf der Modellaufnahme (4) aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (3) eine Modellaufnahme (4) zur Fixierung des Modellträgers (5) aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Modellträger (5) wenigstens eine Positionierungshilfe (24, 25, 26, 27) zur Positionierung eines Kiefermodells in definierter Position auf dem Modellträger (5) aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungshilfe eine Ausnehmung mit einer passgenauen Kontur (24, 25) für ein Zahnmodell (6) aufweist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene Positionierungshilfen (24, 25) für unterschiedliche Modelltypen (6) vorgesehen sind.
  11. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Modellträger (5) eine Magnethalterung aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungshilfe des Modellträgers (5) wenigstens teilweise die passgenaue Kontur (24, 25) für wenigstens zwei unterschiedliche Modelltypen (6) aufweist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Modellträger (5) einem Modellträger eines Artikulators entspricht.
  14. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein Hintergrundschirm (7) vorgesehen ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Halterung für einen Datenträger am Hintergrundschirm (7) vorgesehen ist.
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