DE102015102992A1 - Verfahren zum Überprüfen oder Ermitteln der Wirkung einer kieferorthopädischen Behandlung, sowie Vorrichtungen - Google Patents

Verfahren zum Überprüfen oder Ermitteln der Wirkung einer kieferorthopädischen Behandlung, sowie Vorrichtungen Download PDF

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C7/00Orthodontics, i.e. obtaining or maintaining the desired position of teeth, e.g. by straightening, evening, regulating, separating, or by correcting malocclusions
    • A61C7/002Orthodontic computer assisted systems
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61C7/08Mouthpiece-type retainers or positioners, e.g. for both the lower and upper arch

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überprüfen oder Ermitteln der Wirkung eines kieferorthopädischen Behandlung und/oder kieferorthopädischen Vorrichtung mit den Schritten: Bereitstellen einer Einrichtung (5) zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung des Patienten, oder eines Abschnitts jeweils hiervon; Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung des Patienten, oder eines Abschnitts jeweils hiervon oder eines Abdrucks (11) oder Modells hiervon; und Abgleichen oder Bewerten der erfassten geometrischen Daten des Zahnbogens und/oder der Kieferstellung. Die Erfindung betrifft ferner Vorrichtungen zum Ausführen des Verfahrens.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Sie betrifft zudem eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 17 und ein Set gemäß dem Anspruch 26. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein digitales Speichermedium gemäß Anspruch 37, ein Computerprogramm-Produkt gemäß Anspruch 38 sowie ein Computerprogramm gemäß Anspruch 39.
  • Aus der Praxis ist eine Vielzahl von kieferorthopädischen Vorrichtungen bekannt. Zu ihnen zählen feste Spangen, Brackets, Aligner und dergleichen. Sie alle dienen dazu, Zähne des Patienten oder Trägers der kieferorthopädischen Vorrichtung relativ zum Kieferknochen zu bewegen.
  • Zum Erzielen der angestrebten Bewegung des Zahns oder der Zähne ist es von vorherrschender Bedeutung, dass die kieferorthopädische Vorrichtung, beispielsweise ein Aligner, und der Zahnbogen, jedenfalls an den therapeutisch und mechanisch relevanten Abschnitten des Zahnbogens, aufeinander abgestimmt sind. Es ist am Beispiel des Aligners ferner wichtig, den konkreten Aligner gegen den nächsten Aligner auszutauschen, sobald der konkrete Aligner seine Wirkung auf den Zahnbogen verloren hat. Letzteres ist i. a. R. der Fall wenn a) der Aligner partiell seine Form verloren haben sollte, oder b) der Zahnbogen dem Druck durch den Aligner auf gewünschte Weise durch die angestrebte Zahnbewegung nachgegeben hat. Im Idealfall sind somit am Ende der Tragezeit eines konkreten Aligners der Aligner und der Zahnbogen kongruent.
  • Es ist bislang Aufgabe des Kieferorthopäden, den Zeitpunkt zu bestimmten, an welchem ein Aligner oder eine andere kieferorthopädische Vorrichtung gegen einen nachfolgenden Aligner gewechselt bzw. nachjustiert werden sollte. Auch die Überprüfung, ob die kieferorthopädische Vorrichtung oder der nachfolgende Aligner – nicht zuletzt angesichts der zwischenzeitlich veränderten Geometrie des Zahnbogens – noch passen, ist Aufgabe des Kieferorthopäden. Dies aber erfordert wiederholte Besuche beim Kieferorthopäden im Laufe der Zahnbehandlung, die, zumindest zum Teil oder gar vornehmlich, allein der Kontrolle dienen.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung kann es sein, ein weiteres Verfahren vorzuschlagen, mit welchem die Wirksamkeit einer kieferorthopädischen Vorrichtung, beispielsweise eines konkreten Aligners oder Brackets, bei der Behandlung eines Patienten, insbesondere auch durch diesen selbst, beurteilt, ermittelt oder überprüft werden kann. Zudem sollen eine geeignete Vorrichtung, ein geeignetes Set, ein geeignetes digitales Speichermedium, ein geeignetes Computerprogramm-Produkt und ein geeignetes Computerprogramm angegeben werden.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Sie wird ferner gelöst mittels der Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 17, dem Set mit den Merkmalen des Anspruchs 26, des digitalen Speichermediums mit den Merkmalen des Anspruchs 37, des Computerprogramm-Produkts mit den Merkmalen des Anspruchs 38 sowie des Computerprogramms mit den Merkmalen des Anspruchs 39.
  • Erfindungsgemäß wird somit ein Verfahren vorgeschlagen zum Überprüfen oder Ermitteln der Wirkung einer kieferorthopädischen Behandlung oder der Wirkung einer kieferorthopädischen Vorrichtung, und/oder zur Kontrolle des Behandlungsverlaufs oder -fortschritts.
  • Das Verfahren umfasst das Bereitstellen einer Einrichtung zum Erfassen geometrischer Daten oder Positionsdaten des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung (d. h. die Stellung von Oberkiefer relativ zum Unterkiefer, die Okklusion oder der Biss; diese Begriffe können hierin unter der Kieferstellung verstanden werden) des Patienten (etwa als Positionswerte eines Koordinatensystems). Anstelle der Erfassung geometrischer Daten oder Positionsdaten des unteren und/oder Zahnbogens kann die Einrichtung geeignet sein, solche Daten eines Abdrucks oder Modells des Zahnbogens oder von Abschnitten jeweils hiervon zu erfassen.
  • Die Einrichtung wird vorzugsweise dem Patienten, oder von diesem, zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung kann ausgestaltet und konfiguriert sein, um die Geometrie oder Form bzw. die geometrischen Daten in einem vorbestimmten Koordinaten- oder Bezugssystem zu erfassen.
  • Ein weiterer Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens ist das Erfassen geometrischer Daten oder Positionsdaten des oberen und/oder unteren Zahnbogens des Patienten oder der Kieferstellung, oder eines Abschnitts jeweils hiervon, mittels vorstehend genannter Einrichtung.
  • Schließlich umfasst das Verfahren das Abgleichen oder Bewerten der erfassten geometrischen Daten.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist vorzugsweise programmiert und/oder konfiguriert (beide Begriffe sind hierin austauschbar verwendet, wo immer dies technisch Sinn macht) zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Sie dient dem Überprüfen oder Ermitteln der Wirkung einer kieferorthopädischen Behandlung und weist eine Einrichtung zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung des Patienten oder eines Abschnitts jeweils hiervon auf. Schließlich weist sie eine Einrichtung zum Abgleichen der erfassten geometrischen Daten des Zahnbogens und/oder der Kieferstellung auf.
  • Das erfindungsgemäße Set weist zumindest eine erfindungsgemäße Vorrichtung auf.
  • Ein erfindungsgemäßes digitales, insbesondere nicht-flüchtiges, Speichermedium, insbesondere in Form eines maschinenlesbaren Trägers, insbesondere in Form einer Diskette, CD, DVD oder EPROM, insbesondere mit elektronisch oder optisch auslesbaren Steuersignalen, kann derart mit einem programmierbaren Computersystem zusammenwirken, dass die maschinellen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens veranlasst werden.
  • Ein erfindungsgemäßes Computerprogramm-Produkt weist einen volatilen, flüchtigen (als Signalwelle) oder auf einem maschinenlesbaren Träger gespeicherten Programmcode zur Veranlassung der maschinellen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens, wenn das Computerprogramm-Produkt auf einem Rechner abläuft, auf. Unter einem Computerprogramm-Produkt kann erfindungsgemäß beispielsweise ein auf einem Träger gespeichertes Computerprogramm, ein Embedded System als umfassendes System mit einem Computerprogramm (z. B. elektronisches Gerät mit einem Computerprogramm), ein Netzwerk von computerimplementierten Computerprogrammen (z. B. Client/Serversystem, Cloud Computing System, etc.), oder ein Computer, auf dem ein Computerprogramm geladen ist, abläuft, gespeichert ist, ausgeführt oder entwickelt wird, verstanden werden.
  • Der Begriff „maschinenlesbarer Träger“, wie er hierin verwendet wird, bezeichnet in bestimmten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung einen Träger, der von Software und/oder Hardware interpretierbare Daten oder Informationen enthält. Der Träger kann ein Datenträger, wie eine Diskette, eine CD, DVD, ein USB-Stick, eine Flashcard, eine SD-Karte und dergleichen sein.
  • Ein erfindungsgemäßes Computerprogramm weist einen Programmcode auf zur Veranlassung der maschinellen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens, wenn das Computerprogramm auf einem Computer abläuft. Unter einem Computerprogramm kann erfindungsgemäß beispielsweise ein physikalisches, vertriebsfähiges Software-Produkt verstanden werden, welches ein Programm aufweist.
  • Für das erfindungsgemäße digitale Speichermedium, das erfindungsgemäße Computerprogramm-Produkt und das erfindungsgemäße Computerprogramm gilt, dass alle, einige oder manche der maschinell durchgeführten Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens veranlasst werden. Dies gilt insbesondere im Zusammenwirken mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung und/oder wenigstens einer der bereitgestellten Einrichtungen wie hierin beschrieben.
  • Bei allen folgenden Ausführungen ist der Gebrauch des Ausdrucks „kann sein“ bzw. „kann haben“ usw. synonym zu „ist vorzugsweise“ bzw. „hat vorzugsweise“ usw. zu verstehen und soll eine erfindungsgemäße Ausführungsform erläutern.
  • Wann immer hierin Zahlenworte genannt werden, so versteht der Fachmann diese als Angabe einer zahlenmäßig unteren Grenze. Sofern dies zu keinem für den Fachmann erkennbaren Widerspruch führt, liest der Fachmann daher beispielsweise bei der Angabe „ein“ oder „einem“ stets „wenigstens ein“ oder „wenigstens einem“ mit. Dieses Verständnis ist ebenso von der vorliegenden Erfindung mit umfasst wie die Auslegung, dass ein Zahlenwort wie beispielsweise „ein“ alternativ als „genau ein“ gemeint sein kann, wo immer dies für den Fachmann erkennbar technisch möglich ist. Beides ist von der vorliegenden Erfindung umfasst und gilt für alle hierin verwendeten Zahlenworte.
  • Vorteilhafte Weiterentwicklungen der vorliegenden Erfindung sind jeweils Gegenstand von Unteransprüchen und Ausführungsformen.
  • Erfindungsgemäße Ausführungsformen können eines oder mehrere der im Folgenden genannten Merkmale in beliebiger Kombination aufweisen, sofern eine solche Kombination für den Fachmann erkennbar technisch nicht unmöglich ist.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen erfolgt das Erfassen geometrischer Daten oder Positionsdaten des oberen und/oder unteren Zahnbogens des Patienten, oder eines Abschnitts jeweils hiervon durch Erstellen oder Speichern einer graphischen oder bildlichen Wiedergabe oder umfasst dieses.
  • In gewissen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen erfolgt das Erfassen geometrischer Daten oder Positionsdaten des oberen und/oder unteren Zahnbogens oder der Kieferstellung durch Anfertigen mehrerer, vorzugsweise mehr als 3 Fotographien, vorzugsweise in definierten Stellungen der beiden Kiefer zueinander, vorzugsweise des Bisses. Aus ihnen kann die Form des Zahnbogens oder die Kieferstellung errechnet werden. Das Ergebnis kann optional mit früheren Daten oder Eingangsdaten, z. B. in Gestalt von stl-files, verglichen werden. Dabei können Zahlenwerte ermittelt werden, die eine Veränderung angeben, etwa als Prozentzahl der angestrebten Verbesserung, als Abweichung des Angestrebten, als absolute Strecken (in mm, beispielsweise), als Winkel, usw.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen erfolgt das Erfassen geometrischer Daten oder Positionsdaten mittels Erstellen und zumindest flüchtigem Speichern von Roh- oder Messdaten, die beispielsweise in Matrixform gespeichert werden. In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen erfolgt das Abgleichen oder Bewerten mit oder anhand von Referenzdaten, vorbestimmten Kriterien, Indizes oder dergleichen.
  • Indizes können in diesem Zusammenhang sein: IOTN, Richmond (Manchester), Swedish Medical Health Board' (Linder Aronson, 1974), PAR-Index, „Andrews' Six keys of Occlusion“ und dergleichen.
  • Ein Abgleichen kann in gewissen, beispielhaften Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ein Bestimmen oder Messen einer Kontaktpunktabweichung (gemeint ist vorzugsweise die Kontaktpunktabweichung zweier, oder jeweils zweier, benachbarter Zähne), eine Korrelation mit kieferorthopädischen Indizes oder ein Ermitteln eines prozentualen Werts oder Anteils einer, ausgehend von einem Ausgangswert, angestrebten Verbesserung der Zahnstellung, oder umfasst ein solches jeweils.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen sind oder werden die Referenzdaten einem Index entnommen, mittels eines Index ermittelt und/oder liegen in einer Datenbank gespeichert vor.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist oder umfasst das Abgleichen oder Bewerten der erfassten geometrischen Daten einen Vergleich mit sog. stl-files („Surface Tesselation Language“), welche vom Kieferorthopäden, beispielsweise eingangs der Behandlung, erstellt werden können. Die Daten solcher stl-files können als Referenzdaten verstanden werden.
  • In gewissen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist oder umfasst das Abgleichen oder Bewerten der erfassten geometrischen Daten einen Vergleich mit Daten aus einer Eingangsuntersuchung oder mit Daten oder Bildern eines sog. set-up, also eines vom Zahnlabor erstellten Modells, welches die Idealposition oder eine Zielstellung der Zähne entweder in digitaler Form oder als (Gips-)Modell wiedergibt, und welches ebenfalls zum Vergleich herangezogen werden kann. Ein Abgleich kann ferner mit einem Clincheck-File der Fa. Align Technology, Inc., USA, erfolgen.
  • Das Verfahren umfasst in manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ein Bereitstellen einer Einrichtung zum Erfassen einer Geometrie oder Form einer kieferorthopädischen Vorrichtung, insbesondere einer kieferorthopädisch wirksamen Geometrie oder Form, oder eines Abschnitts hiervon.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst in gewissen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen weiter das Erfassen, insbesondere einer kieferorthopädisch wirksamen, Geometrie oder Form einer kieferorthopädischen Vorrichtung, zumindest in dessen Abschnitten, welche jenen Abschnitten des oberen und/oder unteren Zahnbogens entsprechen, für welche die geometrischen Daten erhoben wurden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst in gewissen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ferner das Erzeugen der Referenzdaten aus der erfassten Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung.
  • In gewissen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen sind die Einrichtung zum Erfassen geometrischer Daten oder Positionsdaten des oberen und/oder unteren Zahnbogens des Patienten und die Einrichtung zum Erfassen der Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung identisch. In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen liegen sie auf ein und derselben Vorrichtung vor, welche in diesen Beispielen programmiert ist, sowohl die geometrischen Daten des Zahnbogens als auch die Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung zu erfassen.
  • In gewissen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist das Abgleichen ein Vergleichen.
  • Das Vergleichen kann ein bildliches Vergleichen sein, bei dem beispielsweise Differenzbilder oder Differenzteilbilder erzeugt werden. Die Differenzbilder oder Ausschnitte, Merkmale, Charakteristika, Muster (Pattern), Segmente und dergleichen der Differenzbilder können, wie auch nachstehend beschrieben ist, durch einfachen Vergleich mit beispielsweise vorliegenden, gespeicherten Bildern ausgewertet, bewertet, Klassen zugeordnet, an Schwellenwerten oder -bereichen verglichen werden und dergleichen. Die gespeicherten Bilder können aus früheren Untersuchungen beispielsweise eines Zahnbogens, Abdrucks oder Modells desselben Patienten stammen.
  • Das Vergleichen kann ein rechnerisches Vergleichen sein, bei dem kennzeichnende Werte wie z. B. Abstände zwischen benachbarten Zähnen, Neigungen von Zähnen, und dergleichen beispielsweise unter Erstellen einer Differenz oder Differenzmatrix erfolgen.
  • In einigen erfindungsgemäßen Ausführungsformen ist das Erfassen geometrischer Daten oder Positionsdaten des oberen und/oder unteren Zahnbogens des Patienten, oder eines Abschnitts jeweils hiervon das Erstellen einer graphischen oder bildlichen Abbildung (und ggf. auch deren Wiedergabe) oder umfasst eine solche. Dasselbe kann für das Erfassen der Geometrie oder Form der kieferorthopädischen Vorrichtung gelten.
  • In einigen erfindungsgemäßen Ausführungsformen ist die kieferorthopädische Vorrichtung ein Aligner.
  • Hier als Aligner bezeichnete kieferorthopädische Apparaturen sind beispielsweise aus der US 6,607,382 B1 bekannt. Aber auch jede andere tiefgezogene oder mittels 3-D-Druck gefertige Korrekturschiene wird hierin als Aligner verstanden, weshalb diese beiden Begriffe gegeneinander austauschbar sind. Aligner oder Korrekturschienen sind zumeist transparent, aus Kunststoff – üblicherweise einem mittels Wärme verformbaren Polymer-Material, jedenfalls aber einem nicht-metallischen Material – gefertigt und dienen dazu, Zähne oder Zahnsegmente und ihre Stellung bezogen auf weitere Zähne oder Zahnsegmente auf gewünschte Weise und Richtung zu beeinflussen. Sie dienen der Übertragung von Kräften oder Drehmomenten auf vom Kieferorthopäden festgelegte einzelne Zähne oder konkrete Zahnsegmente.
  • Aligner, welche anders als beispielsweise sog. feste Zahnspangen keine festsitzenden kieferorthopädischen Hilfsmittel sind, werden vom Patienten lösbar auf den Zahnbogen aufgesteckt und auch wieder abgenommen. Sie dienen der Übertragung von Kräften oder Drehmomenten auf vom Kieferorthopäden festgelegte einzelne Zähne oder konkrete Zahnsegmente.
  • Die zur Korrektur der Zahnstellung erforderlichen Kräfte oder Drehmomente werden durch die konkrete Form des Aligners oder bestimmter Abschnitte hiervon, auf den Zahn oder die Zähne übertragen. Aligner werden üblicherweise in einer Mehrzahl benutzt; der Patient erhält eine Reihe (oft 25 bis 30 Stück) von zur aufeinanderfolgenden Benutzung vorgesehenen Alignern, von denen er jeweils den nächsten zu tragen beginnt, wenn bestimmte kieferorthopädische Kriterien durch das Tragen des konkreten Aligners erfüllt oder bestimmte Ziele erreicht wurden.
  • Die erfindungsgemäße Überprüfung kann vorzugsweise zu einem Zeitpunkt während oder nach der Tragezeit des Aligners erfolgen, also nach dem erstmaligen Tragen des Aligners. Die Überprüfung kann aber auch beispielsweise vor dem Beginn der Tragezeit erfolgen, also bevor der Aligner erstmalig vom Patienten oder Träger getragen wurde.
  • Das Verfahren umfasst hierzu optional ein Bereitstellen einer kieferorthopädischen Vorrichtung, beispielsweise eines Aligners. Ein Bereitstellen kann bedeuten, dass die kieferorthopädische Vorrichtung, welche für den konkreten Patienten gefertigt und/oder vorgesehen ist, beim Durchführen mancher Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorliegt.
  • Die Einrichtung zum Erfassen einer Geometrie oder Form der kieferorthopädischen Vorrichtung kann beispielsweise ausgestaltet sein zum Erfassen und vorzugsweise Hinterlegen der erfassten Geometrie als Positionswerte eines Koordinatensystems. Die Einrichtung kann ausgestaltet sein zum Erfassen und Hinterlegen der erfassten Geometrie als Bilddaten oder Bilddatensätze.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Verfahren das Auswerten eines Ergebnisses des (beispielsweise rechnerischen oder bildlichen) Abgleichens mit oder anhand vorbestimmter Kriterien. Zu solchen Kriterien können Werte aus Nachschlagetabellen oder gespeicherte Werte usw. zählen.
  • Zu diesen Kriterien zählen insbesondere aber auch Werte oder Angaben, welche bei der Behandlungsplanung durch den Kieferorthopäden festgehalten oder ermittelt wurden.
  • Zu derartigen Kriterien können ferner Werte oder Ergebnisse zählen, welche bei einer früheren Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens oder bei einer früherer Benutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung erhalten wurden.
  • Zu derartigen Kriterien können ferner Werte zählen, anhand derer die kieferorthopädischen Vorrichtung oder der konkrete Aligner seinerzeit justiert bzw. erstellt wurde. Dies können beispielsweise Werte oder Angaben zur Geometrie oder Position des Aligners oder von Abschnitten hiervon sein, anhand derer der Aligner seinerzeit erstellt werden sollte. Das erfindungsgemäße Verfahren kann somit vorteilhaft auch zur Überprüfung dienen, ob der konkrete Aligner sachgerecht gefertigt wurde, oder ob er die von ihm erwartet Wirkung überhaupt erbringen kann.
  • Ergebnisse von Auswertungen, Erfassungen, Bestimmungen, Ermittlungen, Berechnungen, Abgleichen, Überprüfungen und dergleichen, insbesondere sofern hierin als Ergebnis oder Zwischenergebnis genannt, werden in bestimmten erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ausgegeben. Das Ausgeben kann mittels Anzeige (z. B. mittels Monitor der Vorrichtung) mittels Ausgabe, durch beispielsweise den Drucker, oder durch Übertragen an Dritte erfolgen.
  • Das Ausgeben kann mittels oder als Signalübermittlung an einen Empfänger erfolgen, welcher beispielsweise Teil einer der hierin genannten Einrichtungen, insbesondere der Einrichtungen zum Erfassen, oder der erfindungsgemäßen Vorrichtung, ist.
  • Das Ausgeben kann kabellos erfolgen, etwa per Funk, Infrarot, Bluetooth oder dergleichen. Die verwendeten Einrichtungen oder die erfindungsgemäße Vorrichtung können entsprechend ausgestaltet sein.
  • Das Ausgeben kann ein Speichern von Ergebnissen in einer Datenbank sein oder umfassen. Die so gespeicherten Ergebnisse können vorteilhaft für einen späteren Vergleich mit später erhobenen Werten genutzt werden. Ergänzend oder alternativ kann vorgesehen sein, die Ergebnisse bei entsprechendem Wunsch an Dritte, etwa den behandelnden Kieferorthopäden oder eine anderen Kieferorthopäden zum Einholen einer Zweitmeinung, zu senden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann hierzu entsprechend ausgestaltet und programmiert sein.
  • Die Ausgabe kann eine quantitative oder qualitative Aussage sein oder umfassen. Die Aussage kann klassifiziert erfolgen, etwa in Güteklassen oder Klassen, welche Handlungsvorschlägen entsprechen oder umfassen.
  • Eine quantitative Aussage kann ein Handlungsvorschlag sein, etwa aus einer Gruppe, welche aus den Handlungsvorschlägen „Das Behandlungsergebnis oder Behandlungszwischenergebnis ist zufriedenstellend/gut/unbefriedigend“, „Der bisherige Behandlungsverlauf entspricht der ursprünglichen Planung.“, „Der Behandlungsverlauf entspricht dem vermuteten Zeitverlauf.“, „Der Zeitpunkt, ab welchem der nächste Aligner verwendet werden sollte, ist gekommen.“, „Es wird empfohlen, den Kieferorthopäden aufzusuchen.“, „Die kieferorthopädische Vorrichtung hat ihre Wirkung verloren oder an Wirkung eingebüßt (beispielsweise gemessen gegenüber der zuletzt erfolgten Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens).“, usw., Kombinationen hiervon oder jeweils der gegenteiligen Aussage jeweils hiervon, besteht.
  • Eine qualitative Aussage kann ein Zahlenwert sein oder einen solchen umfassen, etwa aus einer Gruppe, welche aus den Aussagen „Der aktuelle Zahnstatus ist, gemessen am ausgewählten Index, mit dem Wert „x“ zu bewerten.“, „Die verbleibende Behandlungsdauer wird auf „y“ Wochen/Monate geschätzt.“, „Das angestrebte Behandlungsergebnis ist zu „z“ Prozent erreicht“., usw., wobei x, y und z für Zahlenwerte stehen.
  • Eine Aussage kann mittels Bolten-Index oder Arch length discrepancy-Index ermittelt werden.
  • Das Abgleichen oder Bewerten der erfassten geometrischen Daten ist oder umfasst in manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen das Ausgeben von Ergebnissen von Auswertungen, Erfassungen, Bestimmungen, Ermittlungen, Berechnungen, Abgleichen, Überprüfungen und dergleichen.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist das Erfassen der geometrischen Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens des Patienten und/oder das Erfassen der Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung eine graphische oder bildliche Aufnahme, oder umfasst eine solche.
  • In bestimmten erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfassen oder sind die Einrichtungen zum Erfassen der Geometrie oder Form der kieferorthopädischen Vorrichtung und/oder die Einrichtung zum Erfassen der geometrischen Daten des Zahnbogens oder des Modells oder Abdrucks und/oder die erfindungsgemäße Vorrichtung ein mobiles Handgerät, ein computergestütztes Telefon, ein Tablet Computer, ein Personal Computer, eine computergestützte Armbanduhr, eine computergestützte Brille, eine sonstige personenbezogene, computerähnliche Einrichtung oder eine Digitalkamera, oder ein Teil jeweils hiervon, insbesondere ausgestaltet als mittels Akku oder Batterie lösgelöst von einer Spannungsquelle eines festen Netzes (Steckdose).
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Verfahren das Bereitstellen einer ersten Ausrichtungseinrichtung. Diese dient dem Positionieren der Einrichtung zum Erfassen der Geometrie oder Form der kieferorthopädischen Vorrichtung relativ zu diesem, auf vorbestimmte und daher reproduzierbare Weise. Die erste Ausrichtungseinrichtung ist ausgestaltet, um bei ihrer Verwendung gemeinsam mit der Einrichtung zum Erfassen der Geometrie, die betrachtete Geometrie oder Form der kieferorthopädischen Vorrichtung unter vorbestimmten Bedingungen zu erfassen. Zu den vorbestimmten Bedingungen können der Winkel oder die Stellung zur kieferorthopädischen Vorrichtung, unter welchem/r erfasst wird, zählen. Ferner zählen die Höhe der Einrichtung über der kieferorthopädischen Vorrichtung, usw., zu den Bedingungen. Das Ausrichten mittels der ersten Ausrichtungseinrichtung kann die Reproduzierbarkeit der Erfassung gewährleisten oder zu dieser beitragen. Ferner kann ein ressourcenaufwändiges rechnerisches Transformieren der erfassten Daten in Daten, welche der weiteren Verarbeitung dienen, wie das rechnerische Beheben von Verzerrungen, usw., möglicherweise entfallen.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Verfahren das Bereitstellen einer zweiten Ausrichtungseinrichtung zum Positionieren der Einrichtung zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung des Patienten relativ zum Zahnbogen des Patienten unter vorbestimmten Bedingungen. Zu den vorbestimmten Bedingungen zählen u. a. die vorstehend zur ersten Ausrichtungseinrichtung genannten.
  • In gewissen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen sind die erste und die zweite Ausrichtungseinrichtungen identisch oder auf ein und derselben Vorrichtung verwirklicht.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen sind die erste und/oder die zweite Ausrichtungseinrichtung als Gestelle, Gerüste oder andere Strukturen ausgestaltet, welche eine räumliche Ausrichtung zwischen dem Zahnbogen bzw. der kieferorthopädischen Vorrichtung einerseits und der entsprechenden ersten oder zweiten Erfassungseinrichtung andererseits sicherstellen. Die Ausrichtungseinrichtungen können die Form eines Stativs haben, welches seinerseits z. B. Verbindung mit der kieferorthopädischen Vorrichtung hat. Sie können als Mundstücke ausgestaltet sein, welche einen vorbestimmten Abstand und eine Ausrichtung zwischen Zahnbogen und Erfassungseinrichtung sicherstellt.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen liegen die erste und/oder die zweite Ausrichtungseinrichtung hingegen alternativ oder ergänzend zu ihrer möglichen strukturellen Ausgestaltung als Softwarelösungen, Programmabschnitt oder dergleichen vor (oder weisen solche auf). Diese Ausgestaltung kann es vorteilhaft erlauben, alternativ oder ergänzend zu einer räumlichen Anordnung der jeweiligen Erfassungseinrichtung zu dem zu erfassenden Gegenstand, nach Erfassen eine rechnerische Ausrichtung des Ergebnisses der Erfassung vorzunehmen. So können die erste und/oder zweite Erfassungseinrichtung beispielsweise programmiert sein, einen Winkel, unter welchem die Erfassung erfolgt ist, rechnerisch zu berücksichtigen, indem das Erfasste entsprechend korrigiert oder transformiert wird. Auch diese nicht-gegenständliche Ausgestaltung des Mittels zum Korrigieren des Erfassten kann hierin unter dem Begriff Ausrichtungseinrichtung verstanden werden.
  • In gewissen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen weist die kieferorthopädische Vorrichtung wenigstens eine Druckbestimmungsvorrichtung auf. Sie ist angeordnet, um beim Tragen der kieferorthopädischen Vorrichtung mit einem Zahn des Patienten unter Vorspannung in Kontakt zu stehen.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist die Druckbestimmungsvorrichtung eine drucksensitive Paste, welche einen auf sie ausgeübten Druck anzeigt oder vermitteln kann, oder eine Druckmessfolie. Sie kann vor dem Tragen der kieferorthopädischen Vorrichtung jeweils auf die kieferorthopädische Vorrichtung aufgebracht werden, insbesondere auch vom Patienten selber, und erlaubt es, nach erfolgtem Tragen der kieferorthopädischen Vorrichtungen den während der bisherigen Behandlung oder Tragezeit erfahrenden Druck oder Maximaldruck abzulesen. Paste und/oder vorzugsweise auch die Druckmessfolie können vorzugsweise vom Patienten auf die kieferorthopädische Vorrichtung aufgebracht werden.
  • In gewissen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist die Druckbestimmungsvorrichtung eine Sensoreinrichtung. Sie misst oder ermittelt eine übertragene Kraft, einen übertragenen Druck und/oder ein übertragenes Drehmoment. Die Sensoreinrichtung kann ausgestaltet sein, um den durch Kraft, Druck oder Drehmoment bewirkten mechanischen, elektromechanischen, kapazitiven, piezo-resistiven, piezo-elektrischen, magneto-striktiven, magneto-elastischen Effekt und/oder Hall-Effekt zu messen, beispielsweise als Dünnfilmsensor, Dickschichtsensor, Festkörpersensor und/oder mittels Dehnmessstreifen.
  • Die Druckbestimmungsvorrichtung kann eine kapazitive Sensoreinheit sei. Wirkt auf sie Kraft, Druck oder Drehmoment, kann die hierdurch bewirkte mechanische Verformung elektrisch ausgelesen werden.
  • Die Sensoreinrichtung kann eine Halbleitereinrichtung sein. Sie kann ein Substrat aus im Wesentlichen monokristallinen Silizium aufweisen, in die zumindest eine Sensoreinheit, bevorzugt als diffundierte(r) Widerstand bzw. Widerstände und/oder als Dünnschichtwiderstände aus Polysilizium oder Metalldünnschichten, integriert ist. Alternativ enthält die Sensoreinheit Halbleiterdioden, Bipolar- und/oder Feldeffekt-Transistoren, welche auf mechanische Spannungen empfindlich sind. Sensoreinheiten dieser Art werden bevorzugt mittels Dotierung, Dünnschichtwachstum- bzw. -abscheidung, Photolithographie, Strukturierung und thermischen Prozessen erzeugt.
  • Die Sensoreinrichtung kann eine mikromechanisch gefertigte Sensoreinheit sein, beispielsweise mittels Halbleiter- und Dünnschichtätztechniken, Opferschichttechnik, sowie Techniken der Aufbau- und Verbindungstechnik. Aufgrund der Integration in einer Halbleitereinrichtung ist es möglich, eine Sensoreinrichtung vorzusehen, die mit den geringen Abmessungen der kieferorthopädischen Vorrichtung kompatibel ist und dennoch eine hohe Detektions- bzw. Messgenauigkeit ermöglicht.
  • Die Sensoreinrichtung kann eine in ihr integrierte Schaltung aufweisen oder hiermit in Signalverbindung stehen.
  • Die Druckmessvorrichtung kann derart ausgestaltet und angeordnet sein, dass ein von ihr erzeugtes Signal durch den Patienten ausgelesen werden kann, etwa an einer Außenseite der kieferorthopädischen Vorrichtung. Vorzugsweise kann die Druckmessvorrichtung oder das von ihr erzeugte Signal ausgelesen werden, ohne dass dies ein zahnärztliches Werkzeug oder Instrument erfordert. Die Signalverbindung kann derart sein, dass die Druckmessvorrichtung Signale auf mobile Vorrichtungen des Patienten sendet, beispielsweise auf dessen Smartphone, Handy, oder dergleichen.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist die Druckbestimmungsvorrichtung eine Druckmessvorrichtung oder ein Drucksensor, welcher ausgestaltet ist, einen Druck in eine elektrische Größe umzuwandeln. Dies dient zum Bestimmen (z. B. Messen und Anzeigen) des mittels der kieferorthopädischen Vorrichtung, während einer dem Verfahren vorausgegangenen Tragezeit, auf wenigstens einen Zahn des Patienten ausgeübten mechanischen Drucks.
  • In gewissen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen weist das drucksensitive Material eine druckabhängige Materialtransparenz und/oder eine druckabhängige Farbe auf. Die erreichbare Transparenz oder die wenigstens zwei der Farben, die das Material druckbedingt annehmen kann, sind jeweils einem Druck oder Druckbereich zugeordnet.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist die Druckbestimmungsvorrichtung ausgestaltet, um eine quantitative Bestimmung zu ermöglich, vorzugsweise keine qualitative Bestimmung. Dies kann die Anforderungen an die Druckbestimmungsvorrichtung sowie die Kosten hierfür erheblich senken.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist die Druckbestimmungsvorrichtung mit piezochromatischem Material beschichtet oder weist ein solches auf.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen liegt die Druckbestimmungsvorrichtung bei Verwendung der kieferorthopädischen Vorrichtung formschlüssig am Zahn an.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist die Druckbestimmungsvorrichtung konfiguriert, mittels kabelloser Signalverbindung, etwa mittels des Handys des Patienten, auslesbar zu sein.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen weist die Druckbestimmungsvorrichtung ein drucksensitives Material auf (oder besteht hieraus), welches derart an der kieferorthopädischen Vorrichtung angeordnet ist, dass es beim Gebrauch der kieferorthopädischen Vorrichtung in direktem oder indirektem Zahnkontakt steht.
  • Das drucksensitive Material kann ausgestaltet sein, um bei manchen Druckverhältnissen transparent zu sein, bei anderen hingegen nicht. Alternativ oder ergänzend kann das drucksensitive Material ausgestaltet sein, um in Abhängigkeit vom erfahrenden Druck den Farbton zu wechseln. Dabei kann der druckabhängige Transparenz- oder Farbwechsel (vorzugsweise im sichtbaren Lichtbereich) das flüchtige oder auch bei Wegfall des Drucks bleibende Ergebnis des aktuellen Drucks oder eines über die Zeit, beispielsweise die Tragezeit – kumulierten Drucks sein.
  • Hierin zu Druck gemachte Ausführungen gelten auch für die Begriffe Kraft oder Drehmoment. Diese drei Begriffe können daher gegeneinander austauschbar verstanden werden, sofern dies nicht für den Fachmann technisch unmöglich ist.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Verfahren das Anfertigen eines Abdrucks des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung, oder jeweils eines Abschnitts hiervon. Hierzu wird Abdruckmaterial verwendet, welches dem Fachmann aus dem zahnärztlichem Umfeld bekannt ist. Zum Einsatz kann beispielsweise auch eine Wachsschicht kommen, mit welcher der Biss bzw. die Kieferstellung ermittelt werden kann.
  • Das Abdruckmaterial kann dergestalt sein, dass der Druck, der auf das Material beim Erstellen des Abdrucks wirkt, oder das Eindringen des Zahns in das Abdruckmaterial zu einer lokalen Verfärbung des Materials führt. Dies kann es erlauben, aufgrund der Verfärbung des Abdruckmaterials durch das Eindrücken der Zähne durch den Patienten ein 3-dimensionales Modell des Zahnbogens zu erstellen, sei es virtuell oder plastisch. Mehrere Farben können materialinhärent hierzu zur Verfügung stehen. Farbgradienten, welche den Druck oder die Eindringtiefe des Zahns in das Material anzeigen, können erzielbar sein.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen weist die Druckbestimmungsvorrichtung einen drucksensitiven Schlauchabschnitt oder einen drucksensitiven Hohlrohrabschnitt („strain gauge“) auf oder besteht hieraus.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Verfahren ein Initiieren, das vorliegende Verfahren auszuführen, falls (oder sobald) die Druckbestimmungsvorrichtung anzeigt (oder dies erkannt wurde), dass der ermittelte oder gemessene Druck unter einen vorbestimmten Wert gefallen ist.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen wird das Ergebnis des rechnerischen, bildlichen oder anderweitigen Abgleichs ausgegeben. Eine entsprechend Ausgabeeinrichtung, etwa ein Display, ein Drucker oder dergleichen, kann vorgesehen, in Signalverbindung stehen und/oder entsprechend programmiert sein.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst die Vorrichtung eine Einrichtung zum Auswerten eines Ergebnisses des Abgleichens mit, oder anhand, vorbestimmter Kriterien.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist die Vorrichtung ein mobiles Handgerät, ein computergestütztes Telefon, ein Tablet Computer, ein Personal Computer, eine computergestützte Armbanduhr, eine computergestützte Brille oder eine sonstige personenbezogene computerähnliche Einrichtung.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Set eine kieferorthopädische Vorrichtung.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Set wenigstens einen Aligner, in anderen eine ganz Reihe von Alignern, die es nacheinander zu tragen gilt.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Set Abdruckmaterial zum Fertigen wenigstens eines Abdrucks des oberen und/oder unteren Zahnbogens, der Kieferstellung, oder eines Abschnitts hiervon.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Set wenigstens eine erste Ausrichtungseinrichtung zum Positionieren der Einrichtung zum Erfassen der Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung unter vorbestimmten, reproduzierbaren Bedingungen relativ zu der kieferorthopädischen Vorrichtung.
  • In einigen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Set wenigstens eine zweite Ausrichtungseinrichtung zum Positionieren der Einrichtung zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens, Modells oder Abdrucks, oder eines Abschnitts jeweils hiervon, unter vorbestimmten Bedingungen relativ zum oberen und/oder unteren Zahnbogen des Patienten.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Set wenigstens eine Ablage oder Ablagefläche, auf welcher der Abdruck des Zahnbogens zum Erfassen seiner geometrischen Daten abgelegt wird. Die Ablage kann hierzu oder ergänzend eine oder mehrere Markierungen als Beispiel einer zweiten Ausrichtungseinrichtung aufweisen, anhand welcher der Abdruck auf der Ablage ausgerichtet wird. Die Ablage kann eine Skalierungshilfe aufweisen, zum Ermitteln der tatsächlichen oder für die Weiterbearbeitung relevanten Größenverhältnisse des erfassten Abdrucks.
  • In bestimmten erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen umfasst das Verfahren keine Auswertung von Röntgenbildern.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen wird das Verfahren vom Patienten durchgeführt, vorzugsweise außerhalb der Behandlungsräume (s) eines Kieferorthopäden und in dessen Abwesenheit. In anderen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen wird das Verfahren vom Kieferorthopäden oder einen Dritten, welcher Fachmann oder Laie ist, durchgeführt.
  • Die hierin genannten Einrichtungen können geeignet sein, die ihnen zugeschriebenen Funktionen zu erfüllen. Sie können hierzu programmiert und/oder konfiguriert sein.
  • Einige oder alle erfindungsgemäßen Ausführungsformen können einen oder mehrere der oben oder im Folgenden genannten Vorteile aufweisen.
  • So kann dem Patienten, aber auch dem Kieferorthopäden oder einem Dritten, erfindungsgemäß ein Verfahren oder eine Vorrichtung an die Hand gegeben werden, welche auf einfache Weise eine Überprüfung einer laufenden Behandlung der Fehlstellung von Zähnen erlauben.
  • Dabei kann der Fortgang der Behandlung überprüft werden, indem beispielsweise eine absolute Veränderung oder Korrektur der Zahnstellung ermittelt wird. Alternativ kann eine Überprüfung anhand eines Vergleichs erfolgen, beispielsweise eines Vergleichs mit Referenzdaten von Behandlungen Dritter, Ausgangsdaten desselben Patienten zu Beginn oder einem früherer Zeitpunkt der Behandlung, anhand bekannter Indize, usw.
  • Der Patient ist für sich in der Lage festzustellen, ob eine von ihm getragene kieferorthopädische Vorrichtung die gewünschte Wirkung bringt oder bislang erbracht hat. Er kann, sollte er beispielsweise Aligner tragen, überprüfen, ob ein konkreter Aligner noch Wirkung zeigen kann oder ob – angesichts seines derzeitigen Zahnstatus – der Umstieg auf einen Folgealigner angezeigt ist. Der Patient kann dabei erkennbar auch den optimalen Zeitpunkt bestimmen, zu dem ein Wechsel auf den Folgealigner erfolgen sollte. Der Patient kann optimaler Weise vorteilhaft den Zeitplan, nach welchem ursprünglich angedacht war, zwischen Folgealignern zu wechseln, in Frage stellen oder optimieren. Die Behandlung kann mittels erfindungsgemäßer Überprüfung somit möglicherweise verkürzt werden.
  • Der Patient kann sich – und seinem Kieferorthopäden – mittels der vorliegenden Erfindung Besuche beim Kieferorthopäden, die allein der Kontrolle des Behandlungsfortgangs dienen, ersparen. Letztes kann dazu beitragen, Kosten einsparen.
  • Zugleich kann der Patient die Planung des Kieferorthopäden überprüfen. Er kann möglicherweise Abweichungen zwischen Planung und Verlauf erkennen und optional entsprechend vorstellig werden.
  • In jedem Fall kann die vorliegende Erfindung dem Patienten Sicherheit hinsichtlich der Behandlung und Unabhängigkeit hinsichtlich der Beurteilung des Behandlungsfortschritts, welche bislang allein dem Kieferorthopäden unterlag, geben.
  • Schließlich kann die Überprüfbarkeit der Behandlung, welche die Erfindung bieten kann, eine höhere Compliance des Patienten zur Folge haben, da die reine Rolle des passiven Patienten aufgeben kann und aufgrund seiner erfindungsgemäßen Überprüfungsmöglichkeiten zum Assistenten des Kieferorthopäden wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann wie die erfindungsgemäßen Vorrichtungen und deren Nutzung dem Patienten durch den Kieferorthopäden selbst nahegelegt oder zur Verfügung gestellt werden. Der Kieferorthopäde kann hiermit einen hervorragenden Beitrag zur Motivationssteigerung seitens des Patienten leisten. Ferner kann er Feedback und frühzeitige Informationen durch den Patienten erhalten, welcher dieser mittels der vorliegenden Erfindung gewinnen konnte, und welche dem Kieferorthopäden helfen können, zeitsparend und rechtzeitig oder frühzeitig das weitere Vorgehen zu planen und/oder in Angriff zu nehmen.
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen, in welchen identische Bezugszeichen gleiche oder ähnliche Bauteile bezeichnen, exemplarisch erläutert. Dabei wird auf einen Aligner als Beispiels einer kieferorthopädischen Vorrichtung Bezug genommen. Dies stellt keine Beschränkung der vorliegenden Erfindung dar. Die folgende Diskussion, bei welcher ein Aligner im Vordergrund steht, ist exemplarisch. In den zum Teil stark vereinfachten Figuren gilt:
  • 1 zeigt schematisch sehr vereinfacht den Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens in einer ersten, beispielhaften Ausführungsform;
  • 2 zeigt schematisch sehr vereinfacht den Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens in einer zweiten, beispielhaften Ausführungsform
  • 3 zeigt einen Aligner in Draufsicht, wie er bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendet werden kann;
  • 4 zeigt einen Abdruck des oberen Zahnbogens (Oberkiefer) in einem Abdrucklöffel zur Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren; und
  • 5 zeigt eine Ablagefläche, auf welchen der Abdruck der 4 in einer beispielhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens abgelegt wird;
  • 6a–c zeigen drei unterschiedliche Befüllungen des Abdrucklöffels der 4, jeweils dargestellt in einem Querschnitt des Abdrucklöffels; und
  • 7 zeigt eine hierin als zweite bezeichnete Ausrichteinrichtung, wie sie bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendet werden kann.
  • 1 zeigt schematisch sehr vereinfacht den Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens in einer ersten, rein beispielhaften Ausführungsform. Die zu 1 genannten Bezugszeichen finden sich zum Teil erstmals in den folgenden Figuren.
  • Mit einer Einrichtung 5 zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens des in den Figuren nicht gezeigten Patienten nimmt der Benutzer, vorzugsweise der Patient in Schritt S1 ein Abbild eines seiner Zahnbögen. Alternativ nimmt er in Schritt S1 ein Abbild eines Abdrucks 11 des betrachteten Zahnbogens oder eines relevanten Abschnitts hiervon.
  • Der Abdruck 11 kann vorab, d. h. vor Beginn des erfindungsgemäßen Verfahrens erstellt worden sein. Er kann alternativ und insbesondere durch den Patienten als Teil des erfindungsgemäßen Verfahrens erstellt worden sein.
  • Die mittels der Einrichtung 5 erfassten Daten werden in einem Schritt S2 abgeglichen, beispielsweise indem sie mit Referenzdaten verglichen werden. Der Abgleich erlaubt eine Aussage über die Zahnstellung des Patienten, beispielsweise im Lichte einer Ausgangszahnstellung zu Beginn einer kieferorthopädischen Maßnahme, dem Tragen einer kieferorthopädischen Vorrichtung, Referenzwerten aus Behandlungen Dritter, usw.
  • 2 zeigt schematisch sehr vereinfacht den Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens in einer zweiten, rein beispielhaften Ausführungsform. Auch die zu 2 genannten Bezugszeichen finden sich zum Teil erstmals in den folgenden Figuren.
  • In einem ersten Schritt S1 wird ein Aligner 1 als Beispiel einer kieferorthopädischen Vorrichtung vorzugsweise außerhalb der Mundhöhle zum Erfassen seiner Geometrie oder Form bereitgestellt.
  • Seine Geometrie wird in Schritt S2 mittels einer Einrichtung 3 zum Erfassen der Geometrie erfasst, bei welcher es sich um ein entsprechend programmiertes oder anderweitig vorbereitetes Smartphone oder ein anderes Handgerät, beispielsweise eines der oben genannten Handgeräte, handeln kann. Das Erfassen erfolgt beispielsweise in Form einer Fotografie, eines Abscannens oder einer anderen graphischen oder bildlichen Aufnahme.
  • Mit einer Einrichtung 5 zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens des in den Figuren nicht gezeigten Patienten nimmt beispielsweise der Patient in Schritt S3 ein Abbild eines seiner Zahnbögen. Alternativ nimmt er in Schritt S3 ein Abbild eines Abdrucks 11 des betrachteten Zahnbogens oder eines relevanten Abschnitts hiervon. Die Einrichtung 5 kann optional wie die Einrichtung 3 ausgestaltet oder mit dieser identisch sein.
  • Der Abdruck 11 kann vorab, d. h. vor Beginn des erfindungsgemäßen Verfahrens erstellt worden sein. Er kann alternativ und insbesondere durch den Patienten als Teil des erfindungsgemäßen Verfahrens erstellt worden sein, etwa in einem Schritt 2‘.
  • Die mittels der Einrichtungen 3 und 5 erfassten Daten werden in einem Schritt S4 abgeglichen, beispielsweise indem sie miteinander verglichen werden. Der Vergleich erlaubt eine Aussage über die, ggf. verbleibende, Wirkung des Aligners 1.
  • Bei wiederholter Anwendung dieses Vorgehens kann der Behandlungsverlauf bewertet werden. So ließe sich mittels entsprechend programmierten Einrichtungen beispielsweise hochrechnen, wie lange die aufgenommene Behandlung dauern könnte oder frühzeitig aufzeigen, welche Defizite, gemessen am angestrebten Behandlungserfolg, verbleiben könnten.
  • Die Reihenfolge der vorstehend diskutierten Schritte kann erfindungsgemäß von jener in 2 gezeigten auf beliebige Weise abweichen, soweit dies für den Fachmann nicht mit der Idee der vorliegenden Erfindung unvereinbar ist.
  • 3 zeigt einen Aligner 1 in Draufsicht, wie er bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendet werden kann.
  • Der Aligner 1 ist vorbereitet, um, vorzugsweise von seiner Unterseite aus, mittels der Erfassungsvorrichtung 3 erfasst zu werden. Das Erfassen kann ein Fotografieren, Vermessen, Abbilden oder dergleichen sein.
  • Um einen aussagekräftigen Abgleich mit dem Ergebnis der Erfassung des Zahnbogens machen zu können, weist die Unterlage, auf welchem der Aligner 1 in 3 ruht, eine erste Ausrichtungseinrichtung 9 auf. Diese ist nur beispielhaft in Form einer Art Barcodes, also als Graphik, ausgestaltet. Die Verzerrung des Barcodes, welches sich bei entsprechender Programmierung der Einrichtung 3 oder der erfindungsgemäßen Vorrichtung leicht feststellen lässt, kann rechnerisch bei der Auswertung der erfassten Geometrie des Aligners 1 berücksichtigt werden.
  • Die erste Ausrichtungseinrichtung 9 kann optional als Lineal ausgestaltet sein. Die Software kann im Vergleich hiermit auf die reellen Maße, Winkel, Strecken und Abstände schließen.
  • 4 zeigt einen Abdruck 11 des oberen Zahnbogens (Oberkiefer) in einem Abdrucklöffel 13.
  • Der Abdrucklöffel 13 kann ebenso wie die zum Erstellen des Abdrucks 11 erforderliche Masse Teil des erfindungsgemäßen Sets sein.
  • 5 zeigt eine Ablagefläche 15, auf welcher der Abdruck 11 der 4 in einer beispielhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens abgelegt wird. Die Ablagefläche 15 ist im Beispiel der 5 ein Stück Papier oder Karton.
  • Die Ablagefläche 15, welche als Ablage dient, ist nur rein exemplarisch eine Fläche wie in 5 gezeigt. Sie kann durchaus auch eine andere Form als eine Fläche aufweisen.
  • Wie in 5 zu erkennen weist die Ablagefläche 15 eine zweite Ausrichtungseinrichtung 17 auf. Diese dient zur Orientierung des Abdrucks der oberen Schneidezähne innerhalb des Abdrucks 11 auf der Ablagefläche 15. Die zweite Ausrichtungseinrichtung 17 ist hier rein exemplarisch als graphisches Element gezeigt. Sie könnte allerdings auch als Erhebung vorgesehen sein.
  • Die Ablagefläche 15 ist im Beispiel der 5 mit einer Skalierung 19 versehen, ähnlich der ersten Ausrichtungseinrichtung 9 der 3. Die Skalierung dient als Referenz für die korrekten Größenverhältnisse. Ferner können Verzerrungen anhand der erfassten Darstellung der Skalierung 19 erkannt und rechnerisch behoben werden.
  • Die Ablagefläche 15 kann Teil des erfindungsgemäßen Sets sein.
  • 6 zeigt als 6a, 6b und 6c drei unterschiedliche Befüllungen des Abdrucklöffels 13, jeweils dargestellt in einem Querschnitt des Abdrucklöffels 13.
  • Wie die 6a, 6b und 6c zeigen, kann eine Abdruckmasse 21 mit nicht ebener Oberfläche hiervon in den Abdrucklöffel 13 eingefüllt sein. Letzteres erlaubt es, die Eindringtiefe der Zähne in die Abdruckmasse 21 eindeutig zu bestimmen. Eine 3-dimensionale Bestimmung der geometrischen Daten des Zahnbogens ist somit vorteilhaft möglich.
  • In manchen erfindungsgemäßen, beispielhaften Ausführungsformen ist die Abdruckmasse 21 derart, dass ein hierin erfolgter Eindruck, beispielsweise eines Zahns, in Abhängigkeit von der Tiefe, mit der er in die Abdruckmasse 21 eingedrungen ist, einen farbigen Abdruck hinterlässt. So kann ein Eindruck von geringer Tiefe zu einem anderen Farbbild in der Abdruckmasse führen als ein Eindruck großer Tiefe. Ein Nebeneinander unterschiedlicher Farben bei einem Eindruck kann ebenfalls auftreten; beispielsweise kann sich die Farbe zunehmend mit der Eindringtiefe verändern. Die Abdruckmasse 21 kann hierzu aus verschiedenfarbigen Schichten aufgebaut sein. Auf diese Weise kann dem Abdruck 13 vorteilhaft eine 3-dimensionale Struktur des eingedrückten Zahnbogens bereits in Draufsicht entnommen werden.
  • Eine derart ausgestaltete Abdruckmasse wird hierin als farbresponsiv bezeichnet.
  • 7 zeigt eine zweite Ausrichteinrichtung 17, wie sie bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendet werden und Teil des erfindungsgemäßen Sets sein kann.
  • In der 7 gezeigten Ausführungsform weist die Ausrichtungseinrichtung 17 einen Rahmen bestehend aus vier Seitenstreben 17‘, 17‘‘, 17‘‘‘ und 17‘‘‘‘ auf. Der Rahmen kann auf Füssen stehen, wie aus 7 ebenfalls erkennbar.
  • Der Rahmen kann in wenigstens einer Raumrichtung verstellbar ausgestaltet sein, etwa durch teleskopierbare oder anderweitig verstellbare oder verlängerbare Seitenstreben. Die Verstellbarkeit, welche in 6 mittels Doppelpfeilen angedeutet ist, erlaubt es, den Rahmen beispielsweise auf die Maße der gängigen Smartphones, Handys oder dergleichen anzupassen, welche bei entsprechender Programmierung die Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung oder einer ihrer Einrichtungen 3, 5 übernehmen kann.
  • Die zweite Ausrichteinrichtung 17, welche somit der Aufnahme der erfindungsgemäßen Vorrichtung (oder einer der Einrichtungen 3 oder 5) dienen kann, kann beispielsweise auf hierzu vorbereitete Markierungen der Ablage oder Ablagefläche 15 aufgesetzt werden. Solche Markierungen können eine optimale Erfassung des Abdrucks erlauben.
  • Die zweite Ausrichteinrichtung 17 erlaubt es ferner, die geometrischen Daten des Abdrucks 13 mit der Einrichtung 5 zu erfassen, ohne hierzu die Einrichtung 3 oder die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Hand halten zu müssen. Auf diese Weise wird vorteilhaft nicht nur sichergestellt, dass die gewünschte Ausrichtung vorliegt, sondern auch ein Verwackeln der Einrichtung 5 bei der Erfassung ausgeschlossen.
  • Um ein Verwackeln zu vermeiden, kann ferner eine Selbstauslösefunktion der Erfassungsvorrichtung 5 vorgesehen sein, welche beispielsweise auf einer Zeitschaltung basiert. Eine entsprechende Funktion kann programmiert sein. Sie kann alternativ als App oder dergleichen geladen und gespeichert werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Aligner
    3
    Einrichtung zum Erfassen der Geometrie des Aligners
    5
    Einrichtung zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens des Patienten
    9
    erste Ausrichtungseinrichtung
    11
    Abdruck des Zahnbogens
    13, 13a, 13b, 13c
    Abdrucklöffel
    15
    Ablage oder Ablagefläche
    17
    zweite Ausrichtungseinrichtung
    17‘, 17‘‘, 17‘‘‘, 17‘‘‘‘
    Seitenstreben
    19
    Skalierung
    21
    Abdruckmasse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 6607382 B1 [0040]

Claims (39)

  1. Verfahren zum Überprüfen oder Ermitteln der Wirkung einer kieferorthopädischen Behandlung und/oder kieferorthopädischen Vorrichtung, gekennzeichnet durch die Schritte: – Bereitstellen einer Einrichtung (5) zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens des Patienten und/oder der Kieferstellung, oder eines Abschnitts jeweils hiervon; – Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung des Patienten, eines Abschnitts oder eines Abdrucks oder Modells jeweils hiervon; und – Abgleichen oder Bewerten der erfassten geometrischen Daten des Zahnbogens und/oder der Kieferstellung.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Abgleichen oder Bewerten mit oder anhand von Referenzdaten, vorbestimmten Kriterien, Indizes oder dergleichen erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die Referenzdaten einem Index entnommen sind, mittels eines Index ermittelt werden und/oder in einer Datenbank gespeichert vorliegen.
  4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit dem Schritt: – Bereitstellen einer kieferorthopädischen Vorrichtung zum Tragen durch den Patienten; – Bereitstellen einer Einrichtung (3) zum Erfassen einer Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung; – Erfassen einer Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung; – Erzeugen der Referenzdaten aus der erfassten Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei die kieferorthopädische Vorrichtung ein Aligner (1) oder eine Korrekturschiene ist.
  6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung des Patienten, oder eines Abschnitts jeweils hiervon, und/oder das Erfassen der Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung eine graphische oder bildliche Aufnahme ist oder umfasst.
  7. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Einrichtung (3) zum Erfassen der Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung und/oder die Einrichtung zum Erfassen der geometrischen Daten des Zahnbogens und/oder der Kieferstellung ein mobiles Handgerät, ein computergestütztes Telefon, ein Tablet Computer, ein Personal Computer, eine computergestützte Armbanduhr, eine computergestützte Brille, eine sonstige personenbezogene, computerähnliche Einrichtung oder eine Digitalkamera sind oder umfassen.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 7, mit dem Schritt: – Bereitstellen einer ersten Ausrichtungseinrichtung (9) zum Positionieren der Einrichtung (3) zum Erfassen der Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung relativ zur kieferorthopädischen Vorrichtung unter vorbestimmten Bedingungen.
  9. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit dem Schritt: – Bereitstellen einer zweiten Ausrichtungseinrichtung (17) zum Positionieren der Einrichtung (5) zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung oder eines Modells oder eines Abdrucks (11) hiervon des Patienten, oder eines Abschnitts jeweils hiervon, relativ zum oberen und/oder unteren Zahnbogens des Patienten unter vorbestimmten Bedingungen.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 9, wobei die kieferorthopädische Vorrichtung wenigstens eine Druckbestimmungsvorrichtung aufweist, welche angeordnet ist, um beim Tragen der kieferorthopädischen Vorrichtung mit einem Zahn des Patienten unter Vorspannung in Kontakt zu stehen.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei die Druckbestimmungsvorrichtung eine Druckmessvorrichtung oder ein Drucksensor oder eine Druckmessfolie ist, ausgestaltet zum Bestimmen des mittels der kieferorthopädischen Vorrichtung auf wenigstens einen Zahn des Patienten ausgeübten Drucks, wobei die Druckmessvorrichtung zum Auslesen durch den Patienten oder durch eine Software oder einen Signalempfänger vorbereitet ist.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 11, wobei die Druckbestimmungsvorrichtung ein drucksensitives Material mit im Gebrauch der kieferorthopädischen Vorrichtung wenigstens abschnittsweise direktem oder indirektem Zahnkontakt aufweist oder hieraus besteht.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei das drucksensitive Material eine druckabhängige Materialtransparenz und/oder eine druckabhängige Farbe aufweist, wobei die erreichbare Transparenz oder die wenigstens zwei der vom Material annehmbaren Farben einem Druck oder Druckbereich zugeordnet sind.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13, wobei die Druckbestimmungsvorrichtung, die vom Patienten auf die kieferorthopädische eine Paste ist Vorrichtung aufgetragen wird oder wurde.
  15. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit dem Schritt: – Anfertigen eines Abdrucks (1) des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung oder eines Abschnitts hiervon unter Verwenden eines Abdruckmaterials (21).
  16. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit dem Schritt: – Initiieren, die Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung und/oder die geometrischen Daten des Zahnbogens und/oder der Kieferstellung zu erfassen und die Geometrie mit den geometrischen Daten abzugleichen, falls die Druckbestimmungsvorrichtung anzeigt, dass der mittels Druckbestimmungsvorrichtung gemessene oder ermittelte Druck einen vorbestimmten Wert untersteigt.
  17. Vorrichtung zum Überprüfen oder Ermitteln der Wirkung einer kieferorthopädischen Behandlung, gekennzeichnet durch: – eine Einrichtung (5) zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung des Patienten, oder eines Abschnitts jeweils hiervon; und – eine Einrichtung zum Abgleichen oder Bewerten der erfassten geometrischen Daten des Zahnbogens und/oder der Kieferstellung.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, wobei die Einrichtung zum Abgleichen oder Bewerten konfiguriert ist für ein Abgleichen oder Bewerten mit oder anhand von Referenzdaten, vorbestimmten Kriterien, Indizes oder dergleichen.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 18, aufweisend: – eine Einrichtung konfiguriert zum Auswerten eines Ergebnisses des Abgleichens mit, oder anhand, vorbestimmter Kriterien.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19 aufweisend oder verbunden mit einer Einrichtung zum Ermitteln von Referenzdaten anhand eines Index und/oder anhand einer Datenbank mit gespeicherten Referenzdaten.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, aufweisend: – eine Einrichtung (3) zum Erfassen einer Geometrie einer kieferorthopädischen Vorrichtung zum Tragen durch den Patienten; – eine Einrichtung zum Erzeugen der Referenzdaten aus der erfassten Geometrie.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21 wobei die kieferorthopädischen Vorrichtung ein Aligner (1) oder eine Korrekturschiene ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 22, wobei die Einrichtung (5) zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung des Patienten, oder eines Abschnitts jeweils hiervon, und/oder die Einrichtung (3) zum Erfassen der Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung eine graphische oder bildliche Aufnahmeeinrichtung ist oder umfasst.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 23, wobei die Einrichtung (3) zum Erfassen der Geometrie der kieferorthopädischen Vorrichtung und/oder die Einrichtung (5) zum Erfassen der geometrischen Daten des Zahnbogens ein mobiles Handgerät, ein computergestütztes Telefon, ein Tablet Computer, ein Personal Computer, eine computergestützte Armbanduhr, eine computergestützte Brille, eine sonstige personenbezogene, computerähnliche Einrichtung oder eine Digitalkamera ist oder umfasst.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 24, ausgestaltet als ein computergestütztes Telefon, ein Tablet Computer, ein Personal Computer, eine computergestützte Armbanduhr, eine computergestützte Brille, eine sonstige personenbezogene, computerähnlich Einrichtung oder.
  26. Set, gekennzeichnet durch wenigstens eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 25.
  27. Set nach Anspruch 26, mit wenigstens einer kieferorthopädischen Vorrichtung.
  28. Set nach Anspruch 27, wobei die kieferorthopädische Vorrichtung wenigstens eine Druckbestimmungsvorrichtung aufweist, welche angeordnet ist, um beim Tragen der kieferorthopädischen Vorrichtung mit einem Zahn des Patienten unter Vorspannung in Kontakt zu stehen.
  29. Set nach Anspruch 28, wobei die Druckbestimmungsvorrichtung eine Druckmessvorrichtung oder ein Drucksensor ist, welcher ausgestaltet ist zum Bestimmen des mittels der kieferorthopädischen Vorrichtung auf wenigstens einen Zahn des Patienten ausgeübten Drucks, wobei die Druckmessvorrichtung zum Auslesen durch den Patienten oder durch eine Software oder einen Signalempfänger vorbereitet ist.
  30. Set nach einem der Ansprüche 28 bis 29, wobei die Druckbestimmungsvorrichtung ein drucksensitives Material mit im Gebrauch wenigstens abschnittsweise direktem oder indirektem Zahnkontakt aufweist oder hieraus besteht.
  31. Set nach Anspruch 30, wobei das drucksensitive Material eine druckabhängige Materialtransparenz und/oder eine druckabhängige Farbe aufweist, wobei die erreichbare Transparenz oder die wenigstens zwei der durch das Material annehmbaren Farben einem Druck oder Druckbereich zugeordnet sind.
  32. Set nach einem der Ansprüche 30 bis 31, wobei das drucksensitive Material eine Paste oder eine Druckmessfolie ist.
  33. Set nach einem der Ansprüche 28 bis 32, mit Abdruckmaterial (21) zum Fertigen eines Abdrucks (11) des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung oder eines Abschnitts hiervon.
  34. Set nach einem der Ansprüche 28 bis 33, mit einer ersten Ausrichtungseinrichtung (9) zum Positionieren der Einrichtung (3) zum Erfassen der Geometrie relativ zur kieferorthopädischen Vorrichtung unter vorbestimmten Bedingungen.
  35. Set nach einem der Ansprüche 28 bis 34, mit einer zweiten Ausrichtungseinrichtung (17) zum Positionieren der Einrichtung (5) zum Erfassen geometrischer Daten des oberen und/oder unteren Zahnbogens und/oder der Kieferstellung des Patienten, oder eines Abschnitts jeweils hiervon, relativ zum oberen und/oder unteren Zahnbogens des Patienten unter vorbestimmten Bedingungen.
  36. Set nach einem der Ansprüche 27 bis 35, wobei die kieferorthopädische Vorrichtung ein Aligner (1) ist.
  37. Digitales Speichermedium, insbesondere in Form einer Diskette, CD oder DVD oder EPROM, mit elektronisch auslesbaren Steuersignalen, konfiguriert, um derart mit einem programmierbaren Computersystem oder mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung, zusammenzuwirken, dass die maschinellen Schritte eines erfindungsgemäßen Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 16 mittels des Computersystems oder der Vorrichtung ausführbar werden.
  38. Computerprogramm-Produkt, als Signalwelle oder mit einem auf einem maschinenlesbaren Träger gespeicherten Programmcode, zur Veranlassung der maschinellen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16 oder der Programmierung hierzu, wenn das Computerprogramm-Produkt auf einem Rechner, oder auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung, abläuft.
  39. Computerprogramm mit einem Programmcode zur Veranlassung der maschinellen Schritte eines erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16, wenn das Computerprogramm auf einem Computer, insbesondere auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung, abläuft, oder zu einer solchen Programmierung des Computers oder der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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