DE102012012507A1 - Verfahren zum Aufstellen von künstlichen Seitenzähnen - Google Patents

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Abstract

Verfahren zum Aufstellen von künstlichen Seitenzähnen (1, 2, 3, 4, 19, 20, 21, 22) auf bzw. an einem vollständig zahnlosen oder zumindest bereichsweise zahnlosen Kiefermodell (5, 6), wobei mehrere künstliche Seitenzähne (1, 2, 3, 4, 19, 20, 21, 22) zu zumindest einem Zahnblock (7) zusammengefasst werden, wobei die künstlichen Seitenzähne (1, 2, 3, 4, 19, 20, 21, 22) in diesem Zahnblock (7) in einer fixen geometrischen Relation zueinander angeordnet sind und am Zahnblock (7) geometrische Parameter des Zahnblocks (7) festgelegt werden und am Kiefermodell (5, 6) geometrische Parameter des Kiefermodells (5, 6) festgelegt werden und zur Aufstellung des Zahnblocks (7) auf bzw. an dem Kiefermodell (5, 6) die geometrischen Parameter des Zahnblocks (7) den geometrischen Parametern des Kiefermodells (5, 6) zugeordnet werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufstellen von künstlichen Seitenzähnen auf bzw. an einem vollständig zahnlosen oder zumindest bereichsweise zahnlosen Kiefermodell.
  • Bei der Herstellung von künstlichen Zahnprothesen gilt es, auf einem vollständig zahnlosen oder zumindest teilweise zahnlosen Kiefermodell die künstlichen Zähne so aufzustellen, dass die in den Mund des Patienten dann letztendlich eingelegte Prothese beim Kauen stabil gelagert ist. Hierzu ist es wichtig, dass der Aufbau und die Form der Prothese an die natürlichen statischen Voraussetzungen im Mund des Patienten möglichst gut angepasst ist. Während die künstlichen Frontzähne vor allem auch nach optischen und phonetischen Gesichtspunkten aufgestellt werden, kommt insbesondere der akkuraten und richtigen Positionierung der künstlichen Seitenzähne am vollständig zahnlosen oder zumindest bereichsweise zahnlosen Kiefermodell eine besondere Bedeutung zu. Sind die künstlichen Seitenzähne in ihrer Lage relativ zum Kiefer oder in ihrer Lage relativ zueinander bezüglich der Okklusion falsch positioniert, so kommt es beim Kauen mit der Prothese zum Verschieben derselben im Mundhohlraum des Patienten. Beim Stand der Technik werden die Seitenzähne wie auch die Frontzähne einzeln aufgestellt und dann in ihrer Lage so gut wie möglich aneinander angepasst. Dies ist zum einen sehr aufwendig und führt zum anderen auch nicht immer zum optimalen Ergebnis, insbesondere bezüglich der genannten statischen Anforderungen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein gattungsgemäßes Verfahren zum Aufstellen von künstlichen Seitenzähnen zur Verfügung zu stellen, welches besonders effektiv und zeitsparend für den Anwender ist und bei dem trotzdem ausreichend auf die statischen Anforderungen in der Mundhöhle des Patienten Bedacht genommen werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird dies durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch 1 erreicht.
  • Es ist somit vorgesehen, dass mehrere künstliche Seitenzähne zu zumindest einem Zahnblock zusammengefasst werden, wobei die künstlichen Seitenzähne in diesem Zahnblock in einer fixen geometrischen Relation zueinander angeordnet sind und am Zahnblock geometrische Parameter des Zahnblocks festgelegt werden und am Kiefermodell geometrische Parameter des Kiefermodells festgelegt werden und zur Aufstellung des Zahnblocks auf bzw. an dem Kiefermodell die geometrischen Parameter des Zahnblocks den geometrischen Parametern des Kiefermodells zugeordnet werden.
  • Eine grundlegende Idee der Erfindung ist es somit, die Seitenzähne nicht mehr einzeln nacheinander auf oder an dem vollständig zahnlosen oder zumindest bereichsweise zahnlosen Kiefermodell aufzustellen, sondern mehrere künstliche Seitenzähne in einer fixen geometrischen Relation zueinander in einem Zahnblock anzuordnen und diesem Zahnblock gewisse geometrische Parameter zuzuordnen. Dies ermöglicht es dann, den gesamten Zahnblock auf bzw. an dem Kiefermodell aufzustellen, indem man die geometrischen Parameter des Zahnblocks den geometrischen Parametern des Kiefermodells zuordnet. Hierdurch werden gleichzeitig alle in diesem Zahnblock zusammengefassten Seitenzähne aufgestellt. Dies ist zum einen für den Anwender sehr schnell und effektiv durchführbar. Zum anderen vermeidet es aber auch Fehler bei der Zahnaufstellung. Ein Zahnblock umfasst mehrere, also zumindest zwei Seitenzähne, vorzugsweise handelt es sich um zumindest drei oder vier Seitenzähne pro Kieferquadrant. Der Zahnblock kann ausschließlich Seitenzähne für den Unterkiefer oder ausschließlich Seitenzähne für den Oberkiefer umfassen. Besonders bevorzugte Ausgestaltungsformen sehen aber vor, dass der Zahnblock sowohl Seitenzähne des Unterkiefers als auch diesem zugeordnete Seitenzähne des Oberkiefers umfasst. Bei den zugeordneten Seitenzähnen handelt es sich um die sogenannten Antagonisten. Besonders bevorzugt umfasst der Zahnblock drei oder vier künstliche Seitenzähne für den Unterkiefer und/oder den Oberkiefer. Umfasst er sowohl Zähne für den Oberkiefer als auch für den Unterkiefer, so handelt es sich jeweils um die Seitenzähne des Unterkiefers und deren Antagonisten im Oberkiefer. Solche Zahnblöcke umfassen dann günstigerweise sechs oder acht künstliche Seitenzähne. Umfasst der Zahnblock sowohl künstliche Seitenzähne des Unterkiefers als auch die des Oberkiefers, so sind die Seitenzähne günstigerweise in der Bissstellung bzw. Okklusion aneinanderliegend im Zahnblock angeordnet.
  • Bei den Seitenzähnen ist darauf hinzuweisen, dass diese auch als Backenzähne bezeichnet werden können. In der Zahnmedizin werden diese Seitenzähne als Vierer-, Fünfer-, Sechser- und Siebener-Zähne bezeichnet. Die Weisheitszähne bzw. Achterzähne werden bei der Herstellung von Prothesen in der Regel nicht aufgestellt. Zu unterscheiden von den Seitenzähnen sind die weiter unten noch genannten Frontzähne. Diese werden in der Zahnmedizin und auch im Folgenden als Einser-, Zweier-, und Dreier-Zähne bezeichnet. Die Einserzähne sind die mittleren Schneidezähne, die Zweier-Zähne sind die seitlichen Schneidezähne, die Dreier-Zähne sind die Eckzähne. Der erste Seitenzahn ist der Vierer-Zahn, dieser schließt an den Dreier-Zahn an.
  • Des vollständig oder zumindest bereichsweise zahnlose Kiefermodell kann digital durch Einscannen im Mund oder durch Einscannen eines Abdrucks oder durch Einscannen des Kiefermodells selber oder auf andere bekannte Art und Weise erzeugt oder hergestellt werden. Es kann als digitales Datenmodell oder als physisch tatsächlich vorhandenes Modell vorliegen. Es gibt zumindest bereichsweise die Form der Prothesenbasis wieder oder kann selbst bereits die physisch vorliegende Prothesenbasis sein. Die Prothesenbasis ist der Teil der späteren Prothese, der bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Prothese direkt am Kieferkamm und an den, die Mundhöhle begrenzenden Weichteilen des Patienten bzw. Prothesenträgers anliegt.
  • Günstigerweise werden erfindungsgemäße Verfahren digital oder zumindest teilweise digital am Computer durchgeführt. Es handelt sich dann um digital vorliegende Kiefermodelle, Seitenzähne und Zahnblöcke. Die Kiefermodelle werden wie gesagt durch entsprechendes Einscannen oder Abformen im Mund des Patienten oder an Modellen des Mundes des Patienten gewonnen. Auch die einzelnen Seitenzähne gibt es am Markt bereits sowohl in digitaler als auch als physisch tatsächlich vorliegende künstliche Seitenzähne zu kaufen.
  • Besonders bevorzugt findet das erfindungsgemäße Verfahren in der CAD-CAM-Technologie Anwendung. Bevorzugt ist vorgesehen, dass die mehreren künstlichen Seitenzähne als digitaler Datensatz aus einer digitalen Datenbank entnommen werden. Weiters ist es bevorzugt, wenn die künstlichen Seitenzähne digital zu einem Zahnblock als Datensatz zusammengefasst werden. Auch das Festlegen der geometrischen Parameter des Zahnblocks am Zahnblock und/oder das Festlegen der geometrischen Parameter des Kiefermodells am Kiefermodell kann, vorzugsweise interaktiv mit dem Benutzer, digital durchgeführt werden. Weiters kann auch die Zuordnung der geometrischen Parameter des Zahnblocks zu den geometrischen Parametern des Kiefermodells, vorzugsweise vollautomatisch, digital erfolgen. Das Wort digital ist dabei der Hinweis auf eine rechnergestützte Vorgehensweise bzw. auf eine Durchführung des Verfahrensschrittes am Computer.
  • Auf Basis eines erfindungsgemäß digital erzeugten Kiefermodells samt darauf digital aufgestellten Seitenzähnen kann dann entsprechend eine physisch tatsächlich vorhandene Prothese hergestellt werden. Dabei ist es grundlegend möglich, dass die Prothese sowohl die Prothesenbasis als auch die Seitenzähne und gegebenenfalls auch die Frontzähne einstückig umfasst. So ist es z. B. möglich, die gesamte Prothese durch an sich bekannte spanabhebende Verfahren oder auch durch an sich bekannte aufbauende Verfahren zu erzeugen. Besonders bevorzugt ist aber vorgesehen, dass auf Basis des digitalen Kiefermodells eine entsprechende Prothesenbasis durch an sich bekannte spanabhebende oder aufbauende oder sonstige geeignete Verfahren geschaffen wird, auf der bzw. in die dann die entsprechend vorkonfektionierten am Markt erhältlichen Seitenzähne entsprechend aufgestellt bzw. eingesetzt bzw. positioniert werden. Hierzu kann es notwendig sein, dass die Seitenzähne vorab eingekürzt werden müssen. Die Verfahren zur Herstellung solcher physisch dann tatsächlich vorhandener Prothesen, die in den Mund des Patienten eingesetzt werden, sind beim Stand der Technik an sich bekannt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es, dass dem Anwender in einer Bibliothek bzw. Datenbank vorgefertigte Zahnblöcke mit Angabe ihrer entsprechenden geometrischen Parameter zur Auswahl angeboten werden. Am Markt bieten verschiedene Hersteller unterschiedliche Zahnformen und -größen in Form von künstlichen Zähnen an, welche erfindungsgemäß dann zu einem Zahnblock zusammengefasst und als solcher dann weiter verwendet werden können. Der Anwender kann dann aus dieser Bibliothek anhand bestimmter geometrischer Parameter einen geeigneten Zahnblock auswählen. Die Auswahl der geeigneten Zahnblöcke kann aber auch automatisiert anhand der genannten geometrischen Parameter des Zahnblocks und des Kiefermodells erfolgen. So kann z. B. vorgesehen sein, dass die Auswahl des Zahnblocks mit den Seitenzähnen nach den geometrischen Parametern des Kiefermodells des Unterkiefers erfolgt und die Auswahl der passenden Frontzähne an den geometrischen Parametern des Oberkiefermodells orientiert. Die passenden Antagonisten richten sich je nach den ausgewählten Seiten- und Frontzähnen. Die Aufstellung erfolgt dann voll automatisiert oder teilautomatisiert, über die Zuordnung der geometrischen Parameter des Zahnblocks zu den geometrischen Parametern des individuellen Kiefermodells. Gegebenenfalls ist innerhalb gewisser vorgegebener Toleranzbereiche dann noch eine individuelle Anpassung möglich. Vor allem ist es aber möglich, die in einem Zahnblock vereinten künstlichen Seitenzähne des Oberkiefers und Unterkiefers durch Zuordnung der geometrischen Parameter dieses Zahnblocks zu den geometrischen Parametern eines Kiefermodells des Patienten gleichzeitig sowohl am einartikulierten Ober- und Unterkiefermodell des Patienten aufzustellen.
  • Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass das erfindungsgemäße Verfahren auch vollständig analog also nicht rechnergestützt durchgeführt werden kann. Als Kiefermodell kann dann z. B. eine physisch tatsächlich vorhandene Prothesenbasis verwendet werden. Die künstlichen Seitenzähne können durch leicht lösbare Kleb- oder Kontaktmittel zum Zahnblock zusammengefügt werden. Die Bestimmung der für die erfindungsgemäße Zuordnung benötigten geometrischen Parameter des Kiefermodells und des Zahnblocks und die erfindungsgemäße Zuordnung mittels dieser geometrischen Parameter erfolgt auch im rein analogen Anwendungsfall unverändert.
  • Die geometrischen Parameter des Kiefermodells geben natürliche Gegebenheiten in der Mundhöhle des Patienten wieder, soweit sie für die Aufstellung der künstlichen Seitenzähne bzw. des Zahnblocks von Bedeutung sind. Die geometrischen Parameter bzw. Charakteristika des Kiefermodells können wie an sich bekannt durch eine sogenannte Modellanalyse bestimmt werden. Grundsätzlich können bei erfindungsgemäßen Verfahren verschiedene geometrische Parameter des Zahnblocks und des Kiefermodells zum Einsatz kommen. Auch die Anzahl der benötigten Parameter kann variieren.
  • Bevorzugte Ausgestaltungsformen der Erfindung sehen vor, dass bei der Aufstellung des Zahnblocks auf bzw. an dem Kiefermodell die geometrischen Parameter des Zahnblocks mit den geometrischen Parametern des Kiefermodells in Deckung gebracht werden.
  • Besonders bevorzugte Varianten der Erfindung sehen vor, dass das Kiefermodell ein Kiefermodell des Unterkiefers ist und der Zahnblock künstliche Seitenzähne zumindest für den Unterkiefer aufweist. Dabei ist es grundsätzlich möglich und auch bevorzugt, wenn der Zahnblock künstliche Seitenzähne für den Unterkiefer und diesen zugeordnete künstliche Seitenzähne für den Oberkiefer umfasst. Durch die Aufstellung eines solchen Zahnblocks auf dem Kiefermodell des Unterkiefers erfolgt automatisch auch eine lagerichtige Aufstellung der im Zahnblock enthaltenen künstlichen Seitenzähnen für den Oberkiefer am einartikulierten Kiefermodell des Oberkiefers. Der Zahnblock umfasst günstigerweise zumindest drei oder vier künstliche Seitenzähne für den Unterkiefer. Enthält er auch künstliche Seitenzähne für den Oberkiefer, so entspricht deren Anzahl günstigerweise der Anzahl der künstlichen Seitenzähne für den Unterkiefer. Es handelt sich eben um die entsprechenden Antagonisten.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass ein geometrischer Parameter des Zahnblocks eine den künstlichen Seitenzähnen des Zahnblocks gemeinsame Zahnblockokklusionsebene ist und ein geometrischer Parameter des Kiefermodells eine diesem zugeordnete Kiefermodellokklusionsebene ist, wobei bei der Aufstellung dieses Zahnblocks auf bzw. an dem Kiefermodell die Zahnblockokklusionsebene in die Kiefermodellokklusionsebene gelegt wird. Weiters kann vorgesehen sein, dass ein geometrischer Parameter des Zahnblocks eine den künstlichen Seitenzähnen dieses Zahnblocks gemeinsame, vorzugsweise gerade, Hauptfissurlinie ist und ein geometrischer Parameter des Kiefermodells eine diesem zugeordnete, vorzugsweise gerade, Grundstatiklinie ist, wobei bei der Aufstellung des Zahnblocks auf bzw. an dem Kiefermodell die Hauptfissurlinie und die Grundstatiklinie in einer gemeinsamen Grundstatikebene angeordnet werden. Die Grundstatikebene steht dabei vorzugsweise orthogonal auf der Kiefermodellokklusionsebene. Umfasst der Zahnblock sowohl künstliche Seitenzähne für den Unterkiefer als auch für den Oberkiefer, so handelt es sich bei der Grundstatiklinie günstigerweise um eine gemeinsame Grundstatiklinie des Kiefermodells des Unterkiefers und des Oberkiefers. Um dem Anwender des Verfahrens innerhalb dieser Vorgaben einen gewissen individuellen Eingriffsspielraum zu verschaffen, kann vorgesehen sein, dass der Grundstatikebene ein, vorzugsweise von ebenfalls orthogonal auf der Kiefermodellokklusionsebene angeordneten Korrekturebenen, begrenzter Toleranzbereich zugeordnet ist, in dem Abweichungen der Hauptfissurlinie von der Grundstatikebene zugelassen werden.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren können auch vorsehen, dass ein geometrischer Parameter des Zahnblocks eine, einem künstlichen 4er-Zahn des Zahnblocks zugeordnete Zahn-4er-Position ist und ein geometrischer Parameter des Kiefermodells eine diesem zugeordnete Kiefermodell-4er-Position ist, wobei bei der Aufstellung des Zahnblocks auf bzw. an dem Kiefermodell die Zahn-4er-Position und die Kiefermodell-4er-Position auf einer gemeinsamen 4er-Gerade angeordnet werden, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass die 4er-Gerade normal auf der Kiefermodellokklusionsebene angeordnet wird.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird anhand der Figurenbeschreibung im Folgenden beispielhaft erläutert. Anschließend erfolgt eine Erläuterung wie zusätzlich auch Frontzähne aufgestellt werden können. Es zeigen:
  • 1 einen Zahnblock mit vier künstlichen Seitenzähnen;
  • 2 und 3 Draufsichten auf ein Kiefermodell des Unterkiefers;
  • 4 eine seitliche Ansicht auf den Kieferkammverlauf des Unterkiefers gemäß 2 und 3;
  • 5 künstliche Frontzähne;
  • 6 und 7 Draufsichten auf ein Kiefermodell des Oberkiefers;
  • 8 und 9 Ansichten von der Seite und von vorne auf einen Artikulator mit einartikulierten Kiefermodellen des Unter- und Oberkiefers;
  • 10 und 11 Ansichten von hinten auf die einartikulierten Kiefermodelle des Unterkiefers und Oberkiefers;
  • 12 bis 15 die künstlichen Seitenzähne für den Unterkiefer eines Zahnblocks in verschiedenen Ansichten;
  • 16 einen gesamten Zahnblock mit den Antagonisten des Oberkiefers;
  • 17 eine Symbolzeichnung zur Zuordnung der Antagonisten zueinander;
  • 18 ein Schaubild zur erfindungsgemäßen Zuordnung des Zahnblock zum Kiefermodell;
  • 19 ein Schaubild zu den geometrischen Parametern;
  • 20 und 21 künstliche Frontzähne des Oberkiefers und
  • 22 und 23 künstliche Frontzähne des Unterkiefers.
  • In 1 ist schematisiert ein Zahnblock 7 mit vier künstlichen Seitenzähnen 1 bis 4 für den Unterkiefer dargestellt. Der künstliche Seitenzahn 1 ist der sogenannte Vierer-Zahn, also der erste Seiten- bzw. Backenzahn, welcher auf den Eckzahn bzw. den Dreier-Zahn der Frontzähne folgt. An diesen anschließend kommen dann der Fünfer-Zahn als künstlicher Seitenzahn 2, der Sechser-Zahn als künstlicher Seitenzahn 3 und der Siebener-Zahn als künstlicher Seitenzahn 4. In bevorzugten Ausgestaltungsformen der Erfindung umfasst der Zahnblock 7 die vier künstlichen Seitenzähne 1 bis 4 des Unterkiefers. Ist nicht genug Platz vorhanden, so kann der Zahnblock 7 aber auch nur die ersten drei, also den Vierer-, Fünfer- und Sechser-Zahn und damit die künstlichen Seitenzähne 1 bis 3 umfassen. Weiterhin ist es bei fehlendem Platzangebot auch möglich, dass der Zahnblock 7 nur die künstliche Seitenzähne 1, 3 und 4 beinhaltet. Als Auswahlkriterium, wie viele und welche Seitenzähne im Gebiss letztendlich aufgestellt werden sollen, werden in diesem hier geschilderten, bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung zum einen der Abstand 23 von der Mitte des Vierer-Zahns 1 bzw. dessen Zahn-4er-Position 16 bis zur Mitte des Sechser-Zahns 3 bzw. dessen Zahn-6er-Position 65 sowie der Abstand 24 zwischen der Mitte des Sechserzahns 3 bzw. dessen Zahn-6er-Position 65 und dem hinteren Ende bzw. der distalen Fläche des Siebener-Zahns 4 bzw. der Zahnstopppunkt 66 genommen. Anhand dieser Abstände 23 und 24 und der weiter unten noch erläuterten Abstände 29 und 30 des Kiefermodells 5 des Unterkiefers wird im geschliderten Ausführungsbeispiel ein geeigneter Zahnblock 7 ausgewählt und auch bestimmt, ob dieser drei oder vier künstliche Seitenzähne 1 bis 4 des Unterkiefers umfasst. Dies wird weiter unten aber noch einmal im Detail erläutert.
  • 2 und 3 zeigen eine Draufsicht auf ein Beispiel eines Kiefermodells 5 des Unterkiefers. 2 zeigt verschiedene an diesem Kiefermodell 5 zu bestimmende Eigenschaften bzw. Parameter, welche Ausgangspunkt der anhand von 3 weiter erläuterten Modellanalyse sind. Mit der Modellanalyse werden die in diesem Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Zuordnung benötigten geometrischen Parameter des Kiefermodells 5 bestimmt. Bei den in 2 gezeigten Parametern handelt es sich um in der Zahnmedizin bekannte optisch am Kiefermodell erkennbare anatomische Merkmale, welche die Grundlage der nachfolgenden Modellanalyse bilden. Das Kiefermodell 5 gibt die Oberflächenkontur des zahnlosen Unterkiefers des Patienten bzw. der zu fertigenden Prothesenbasis zumindest bereichsweise wieder. Auf diesem Kiefermodell 5 des Unterkiefers sollen nun erfindungsgemäß die beispielhaft in 1 gezeigten Seitenzähne 1 bis 4 aufgestellt werden. Es werden dabei die entsprechenden Seitenzähne 1 bis 4 bzw. 1 bis 3 auf beiden Seiten aufgestellt. Dies erfolgt auf beiden Seiten in entsprechender Art und Weise, ohne dass dies im Folgenden explizit doppelt dargelegt werden muss.
  • In 2 sind zunächst die innere Umschlagfalte 26 und die äußere Umschlagfalte 25 des Kiefermodells 5 zu erkennen. Zwischen ihnen ist gut der Kieferkammverlauf 27 zu sehen. Mit der 28 ist das Wangenbändchen bezeichnet. Durch die Verlängerung des Wangenbändchens 28 bis zum Kieferkammverlauf 27 wird am dadurch entstehenden Schnittpunkt die Kiefermodell-4er-Position 17, in diesem Ausführungsbeispiel des Kiefermodells 5 des Unterkiefers, bestimmt. Mit dem Bezugszeichen 32 ist die Unterkiefer-6er-Position bezeichnet. Diese wird als tiefster Punkt in der in 4 dargestellten Seitenansicht auf den Kieferkammverlauf 27 bestimmt und liegt ebenfalls auf dem Kieferkammverlauf 27. Der Unterkieferstopppunkt 33 wird anhand der in 4 dargestellten Seitenansicht des Kieferkammverlaufs 27 bestimmt, indem man die Gerade 62 in einem Winkel 63 von 22,5° zu einer Parallelen 64 zur weiter unten noch geschilderten Kiefermodellokklusionsebene 9 durch die Unterkiefer-6er-Position 32 zieht. Am zweiten bzw. oberen Schnittpunkt der Gerade 62 mit dem Kieferkammverlauf 27 befindet sich dann der Unterkieferstopppunkt 33. Der Abstand 29 zwischen der Kiefermodell-4er-Position 17 und der Unterkiefer-6er-Position 32 wie auch der Abstand 30 zwischen der Unterkiefer-6er-Position 32 und dem Unterkiefer-Stopppunkt 33 werden dann bei der gezeigten Variante der Erfindung dazu herangezogen, über einen Vergleich mit den in 1 gezeigten Abständen 23 und 24, welche am Zahnblock 7 mit den künstlichen Seitenzähnen bestimmt wurden, einen geeigneten Zahnblock 7 auszuwählen. Stimmt der Abstand 23 mit dem Abstand 29 und der Abstand 24 mit dem Abstand 30 innerhalb vorgebbarer Toleranzbereiche überein, so ist derjenige Zahnblock 7 mit diesen Abständen 23 und 24 dazu geeignet, auf dem Kiefermodell 5 den Abständen 29 und 30 aufgestellt zu werden. Liegt der Abstand 30 unterhalb eines gewissen Minimalwertes, so kann auch entschieden werden, dass auf diesem Kiefermodell ein Zahnblock 7 mit nur drei künstlichen Seitenzähnen 1 bis 3 für den Unterkiefer und gegebenenfalls den entsprechenden Antagonisten für den Oberkiefer auf der entsprechenden Seite aufgestellt werden. In diesem Fall wird dann im Zahnblock 7 auf den jeweiligen Siebener-Zahn 4 bzw. 22 verzichtet. Bevorzugt ist, dass hinter dem Unterkiefer-Stopppunkt 33 kein Zahn mehr aufgestellt werden darf.
  • Am Unterkiefermodell 5 wird dann noch am Kontaktpunkt der beiden inneren Umschlagfalten 26 das Unterkieferzungenbändchen 36 und am jeweiligen hinteren Ende des Kieferkammverlaufs 27 die jeweilige Trigone 34 markiert. Die Punkte 35 sind jeweils die Mittelpunkte der Trigonen 34. Durch eine gerade Verbindung zwischen der Kiefermodell-4er-Position 17 und dem Mittelpunkt 35 der Trigone 34 wird die Grunstatiklinie 11a des Kiefermodells 5 des Unterkiefers festgelegt. Die Unterkieferaußenkorrekturlinie 37a entsteht durch das Verbinden der äußeren Begrenzung der Trigone 34 mit der Kiefermodell-4er-Position 17. Die Unterkieferinnenkorrekturlinie 38a entsteht durch das Verbinden der Innenbegrenzung der Trigone 34 mit der Kiefermodell-4er-Position 17. Es handelt sich hier jeweils um gerade Linien. Die Unterkiefermittenlinie 39 verläuft durch die Mitte zwischen den beiden Mittelpunkten 35 der Trigonen 34 und das Unterkieferzungenbändchen 36. Die Unterkieferkammmittenlinie 40 steht orthogonal auf der Unterkiefermittenlinie 39 und schneidet diese am Schnittpunkt mit dem Kieferkammverlauf 27. Die frontale Unterkieferlabialflächenbegrenzungslinie 31 schneidet die Unterkiefermittenlinie 39 wiederum orthogonal und zwar am tiefsten Punkt der äußeren Umschlagfalte 25.
  • Damit sind alle für den weiteren Fortgang der geschilderten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens nötigen Schritte der Modellanalyse am Kiefermodell 5 des Unterkiefers abgeschlossen. Die Abstände 29 und 30 werden wie gesagt zur Auswahl eines geeigneten Zahnblockes 7 benötigt. Die Grundstatiklinie 11a sowie die Unterkieferaußenkorrekturlinie 37a und Unterkieferinnenkorrekturlinie 38a dienen der nachfolgenden Aufstellung des Zahnblocks 7 der künstlichen Seitenzähne genauso wie die Kiefermodell-4er-Position 17. Die frontale Unterkieferkammmittenlinie 40 und die frontale Unterkieferlabialflächenbegrenzungslinie 31 dienen der Aufstellung der Frontzähne. Dies betrifft zwar nicht unmittelbar die Aufstellung der Seitenzähne, wird aber der Vollständigkeit halber am Ende der Beschreibung noch beispielhaft erläutert. Grundsätzlich ist noch darauf hinzuweisen, dass, auch wenn dies in 3 zum Teil nur einseitig dargestellt ist, die entsprechende Analyse und Bestimmung der Parameter entsprechend beidseitig erfolgt, soweit auch auf beiden Seiten entsprechende Zahnblöcke 7 mit entsprechenden künstlichen Seitenzähnen aufgestellt werden sollen.
  • In 5 sind künstliche Frontzähne dargestellt. Es sind dies die künstlichen Einser-Frontzähne 41, Zweier-Frontzähne 42 und Dreier-Frontzähne 43 für den Oberkiefer. Die Abstände 44 verlaufen zwischen dem mesialen Kontaktpunkt der künstlichen Einser-Frontzähne 41 und den jeweiligen Zahnmitten der Dreier- bzw. Eckfrontzähne 43. 6 und 7 zeigen wieder entsprechende Draufsichten auf ein Kiefermodell 6. Allerdings handelt es sich hierbei um das Kiefermodell 6 des Oberkiefers. Zu sehen sind zunächst die äußeren Umschlagfalten 25 und der Kieferkammverlauf 27 sowie die ersten großen Gaumenfalten 48. 47 bezeichnet den Mittelpunkt der Pappilla incisiva 46. An den jeweils äußeren Enden der ersten großen Gaumenfalten 48 befindet sich jeweils die Oberkiefer-3er-Position 50. Der jeweilige Abstand zwischen der Oberkiefer-3er-Position 50 und dem Mittelpunkt der Pappilla incisiva 46 ist mit 45 bezeichnet. Am hinteren Ende des Oberkiefermodells 6 befinden sich jeweils die Punkte 49 der Rachenbläserfalte 49. Im Zuge der Fortsetzung der Modelanalyse am Oberkiefermodell 6 kann dann auf dem jeweiligen Kieferkammverlauf 27 die jeweilige Oberkiefer-4er-Position 51 eingezeichnet werden. Sie ist von der Oberkiefer-3er-Position 50 die halbe Breite eines Oberkiefer-4er-Zahns entfernt. Die Oberkiefer-6er-Position 52 wird von der Unterkiefer-6er-Position 32 durch orthogonale Projektion von einartikulierten Oberkiefermodell 6 und Unterkiefermodell 5 orthogonal zur Kiefermodellokklusionsebene 9 und entsprechenden Schnitt mit dem Kieferkammverlauf 27 des Oberkiefermodells 6 erzeugt. Der Tuber 53 kann wie an sich bekannt am Oberkiefermodell eingezeichnet werden. 54 bezeichnet den Mittelpunkt dieses Tubers 53. Durch gerades Verbinden dieses Mittelpunktes 54 des Tubers 53 mit der Oberkiefer-4er-Position 51 wird die Grundstatiklinie 11b des Kiefermodells 6 des Oberkiefers eingezeichnet. Die Oberkieferaußenkorrekturlinie 37b entsteht durch Verbinden der Oberkiefer-4er-Position 51 mit der Oberkiefer-6er-Position 52. Durch Verbinden der Oberkiefer-4er-Positon 51 mit der Rachenbläserfalte 49 entsteht die Oberkieferinnenkorrekturlinie 38b. Dies wird auf beiden Seiten in gleicher Art und Weise durchgeführt, wenn entsprechende Daten für beide Seiten des Kiefermodells 6 benötigt werden. Zur Frontzahnaufstellung kann dann noch die Oberkiefermittenlinie 55 durch Verbinden der Mitte zwischen den beiden Mittelpunkten 54 der Tuber 53 mit dem Mittelpunkt 47 der Pappilla incisiva 46 erzeugt werden. Durch Einzeichnen einer orthogonal zur Oberkiefermittenlinie 55 verlaufenden Linie im Mittelpunkt 47 der Pappilla incisiva 46 wird dann die frontale Oberkieferkammmittenlinie 56 bestimmt. Die Oberkieferlabialflächenbegrenzungslinie 57 verläuft parallel zur frontalen Oberkieferkammmittenlinie 56 in einem Abstand von 8 mm in labialer Richtung. Auch hier sind alle genannten Linien als Geraden ausgeführt. Damit ist die Modellanalyse auch am Oberkiefermodell 6 abgeschlossen. Die für die Auswahl der Oberkieferfrontzähne wichtigen Abmessungen sind der an den künstlichen Frontzähnen bestimmte Abstand 44 sowie der Abstand 45 am Oberkiefermodell 6 aus der Modellanalyse. Anhand dieser Abstände erfolgt die Auswahl der geeigneten Oberkieferfrontzahngarnitur bezüglich der Zahnbreite. Weiterhin kann die Kopfform, der Körperbau oder die Nasenbreite des Patienten als Referenzwert herangezogen werden, die richtige Zahnlänge der Oberkieferfrontzahngarnitur richtet sich nach dem okklusalen Platzangebot und kann aus dem Abstand zwischen der Kiefermodellokklusionsebene 40 und der frontalen Oberkieferkammmittenlinie 56 bestimmt werden. Jeder Oberkieferfrontzahngarnitur ist eine passende Unterkieferfrontzahngarnitur zugeordnet, die digital automatisch geladen werden kann.
  • 8 zeigt beispielhaft das Kiefermodell 5 des Unterkiefers und das Kiefermodell 6 des Oberkiefers einartikuliert in einem Artikulator 58. Der Vorgang des Einartikulierens ist an sich bekannt und muss nicht weiter beschrieben werden. Im Artikulator 58 kann dann die Kiefermodellokklusionsebene 9 vorzugsweise digital festgelegt werden. Dies kann wie in 8 eingezeichnet, anhand geeigneter Markierungen 59 am Artikulator 58 mittelwertig einartikulierten Modellen erfolgen. Eine alternative, beim Stand der Technik ebenfalls bekannte Art und Weise ist es, die Kiefermodellokklusionsebene 9 wie in 9 gezeigt, mittels entsprechender Markierungen 61 wie z. B. drei Punkten an einer Bissschablone 60 zwischen Kiefermodell 5 des Unterkiefers und Kiefermodell 6 des Oberkiefers zu bestimmen. Auch andere beim Stand der Technik an sich bekannte Bestimmungsarten der Kiefermodellokklusionsebene 9 können herangezogen werden. Das Bestimmen der Kiefermodellokklusionsebene 9 wie auch das Einartikulieren der Kiefermodelle 5 und 6 ist sowohl in digitaler als auch in analoger Art und Weise bekannt.
  • 10 und 11 zeigen nun das Kiefermodell 5 des Unterkiefers und das Kiefermodell 6 des Oberkiefers in einartikulierter Stellung zueinander jeweils aus dorsaler Richtung. In 10 sind die, wie vorab geschildert, mit der Modellanalyse bestimmten Grundstatiklinien 11a des Kiefermodells 5 des Unterkiefers und 11b des Kiefermodells 6 des Oberkiefers eingezeichnet. Diese müssen, wie hier auch dargestellt, nicht unbedingt deckungsgleich zueinander liegen. Für den weiteren Verfahrensablauf wird dann günstigerweise die hier eingezeichnete gemeinsame Grundstatiklinie 11 vom Kiefermodell 5 des Unterkiefers und Kiefermodell 6 des Oberkiefers bestimmt. Es kann sich wie hier z. B. um die Mittellinie zwischen den beiden Grundstatiklinien 11a und 11b, also um eine Art gemittelte Grundstatiklinie handeln. Hieraus ergibt sich auch der Verlauf der Grundstatikebene 12, welche normal bzw. orthogonal auf der Kiefermodellokklusionsebene 9 steht und durch die Grundstatiklinie 11 verläuft. In bevorzugten Ausgestaltungsformen können der Grundstatikebene 12, z. B. durch orthogonal auf der Kiefermodellokklusionsebene 9 angeordnete Korrekturebenen 13 und 14 Toleranzbereiche 15 zugeordnet werden, in denen bei der späteren Zuordnung der Hauptfissurlinie 10 Abweichungen von der Grundstatikebene 12 zugelassen werden. Diese Toleranzbereiche 15 sind in 11 gestrichelt eingezeichnet. Sie werden von den Korrekturebenen 13 der Innenkorrekturlinien und Korrekturebenen 14 der Außenkorrekturlinien begrenzt. Die Korrekturebenen 13 und 14 stehen wiederum normal bzw. orthogonal auf der Kiefermodellokklusionsebene 9. Zur Bestimmung der Korrekturebenen 13 und 14 werden jeweils die Unterkieferaußenkorrekturlinien 37a und Oberkieferaußenkorrekturlinien 37b sowie die Unterkieferinnenkorrekturlinien 38a und Oberkieferinnenkorrekturlinien 38b herangezogen, die am nächsten zur Grundstatiklinie 11 bzw. Grundstatikebene 12 liegen. Dies ist in 11 gezeigt. In bevorzugten Ausgestaltungsformen ist dabei vorgesehen, dass alle Kontaktpunkte zwischen den Antagonisten des jeweiligen Zahnblocks 7 innerhalb dieses Toleranzbereiches 15 liegen müssen. Tun sie dies nicht, so ist die Abweichung der weiter unten geschilderten Hauptfissurlinie 10 von der gemeinsamen Grundstatikebene 12 nicht mehr zulässig.
  • Damit sind im gezeigten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens alle benötigten geometrischen Parameter des Kiefermodells bestimmt.
  • Im Folgenden wird geschildert, wie die in diesem Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Zuordnung benötigten geometrischen Parameter des Zahnblocks 7 der Erfindung festgelegt werden. Die geometrischen Parameter der Zahnblöcke 7 können, wenn sie im Vorfeld bestimmt wurden, für den Anwender in einer Datenbank hinterlegt werden, aus der der Anwender sie dann nur noch abzurufen braucht. Dies wird nun anhand der 12 bis 15 geschildert. Zunächst wird jeder künstliche Seitenzahn 1 bis 4 des Unterkiefers, oder, falls nur drei künstliche Seitenzähne des Unterkiefers zum Zahnblock 7 zugerechnet werden sollen, 1 bis 3, der gemeinsamen Zahnblockokklusionsebene 8 zugeordnet. Hierzu stehen für jeden Zahn entsprechende Informationen zur Verfügung. Z. B. geben einige Hersteller von künstlichen Zähnen die Abstände gewisser festgelegter Punkte auf der Kaufläche der künstlichen Zähne zur Okklusionsebene an. Anschließend kann die in 15 in der Draufsicht auf die vier Seitenzähne 1 bis 4 gezeichnete gemeinsame Hauptfissurlinie 10 festgelegt werden. Bei den Fünfer-, Sechser- und Siebener-Zähnen 2, 3 und 4 läuft die gemeinsame Hauptfissurlinie 10 auf den jeweiligen Hauptfissurlinien dieser Zähne. Gegebenenfalls ist dabei eine gewisse Mittelung vorzunehmen. Beim Vierer-Zahn 1 verläuft sie zwischen dem bukkalen Höcker und der Hauptfissurlinie dieses künstlichen Vierer-Zahns 1. Anschließend werden noch die Abstände zwischen den so bezüglich der gemeinsamen Zahnblockokklusionsebene 8 angeordneten und entlang der gemeinsamen Hauptfissurlinie 10 aufgereihten künstlichen Seitenzähne 1 bis 4 festgelegt. So ist es z. B. möglich, zwischen jedem der benachbarten Zähne 1 bis 4 einen variablen Abstand von 0 bis 1 mm vorzusehen.
  • Anschließend wird die in 15 eingezeichnete Zahn-4er-Postion 16 festgelegt. Sie liegt auf dem höchsten Punkt des bukkalen Höckers des 4er-Seitenzahns 1. Anschließend wird die Zahn-6er-Position 65 festgelegt. Sie liegt im Kauzentrum des künstlichen Sechser-Seitenzahns 3 und auf der Hauptfissurlinie 10, der Zahnstopppunkt 66 wird im Falle eines Vierer-Zahnblocks am distalen Ende des Siebener-Seitenzahns 4 und auf der Hauptfissurlinie 10 liegend, im Falle eines Dreier-Zahnblocks am distalen Ende des Sechser-Seitenzahns 3 und auf der Hauptfissurlinie 10 festgelegt. Der Abstand zwischen der Zahn-4er-Position 16 und der Zahn-6er-Position 65 ergibt den eingangs bereits erwähnten Abstand 23, der Abstand zwischen dem der Zahn-6er-Position 65 und dem Zahnstopppunkt 66 ergibt den eingangs bereits erwähnten Abstand 24. Wie bereits erläutert, bilden die Abstände 23 und 24 die Auswahlkriterien, welcher Zahnblock 7 in der jeweiligen Mundhöhlensituation des Patienten aufgestellt werden soll. Der Abstand 23 des jeweiligen Zahnblocks muss innerhalb vorgegebener Toleranzen mit dem in der Modellanalyse wie vorab beschrieben bestimmten Abstand 29 des Unterkiefermodells 5 zusammenstimmen. Der Abstand 24 muss, sofern vier Seitenzähne 1 bis 4 des Unterkiefers im Zahnblock 7 vorhanden sein sollen, mit dem Abstand 30 des Unterkiefermodells 5 zusammenstimmen. Bevorzugte Varianten der Erfindung sehen vor, dass dem Benutzer in einer Datenbank eine Kollektion von verschiedenen Zahnblöcken 7 mit verschiedenen Seitenzähnen 1 bis 4 bzw. 1 bis 3 des Unterkiefers sowie gegebenenfalls entsprechenden Antagonisten des Oberkiefers 19 bis 22 bzw. 19 bis 21 zur Verfügung steht, anhand derer er dann den für den jeweiligen Anwendungsfall passenden Zahnblöcke 7 mittels Vergleich der genannten Abstände auswählen kann.
  • 16 zeigt nun beispielhaft einen Zahnblock 7 mit vier künstlichen Seitenzähnen des Unterkiefers 1 bis 4 und vier künstlichen Seitenzähnen des Oberkiefers 19 bis 22. Die Seitenzähne 1 bis 4 und 19 bis 22 sind in einer fixen geometrischen Relation zueinander im Zahnblock 7 angeordnet. Es handelt sich hier um die Bissstellung bzw. Okklusion, in der die jeweiligen Antagonisten mit ihren okklusalen Kontaktpunkten 67 aneinander anliegen. Die Zuordnung der jeweiligen Antagonisten, also Seitenzähne des Unterkiefers zu den zugeordneten Seitenzähnen des Oberkiefers, kann, wie an sich bekannt, anhand der bekannten bzw. vom Hersteller der künstlichen Seitenzähne angegebenen okklusalen Kontaktpunkte 67 erfolgen, wie dies in 17 beispielhaft gezeigt ist. Durch die Zuordnung der Seitenzähne 19 bis 22 über ihre okklusalen Kontaktpunkte 67 zu den Seitenzähnen 1 bis 4 ist die Position der Seitenzähne 19 bis 22 auch den, anhand der künstlichen Seitenzähne 1 bis 4 des Unterkiefers bestimmten geometrischen Parameter des Zahnblocks 7 eindeutig zugeordnet. Die Bestimmung der geometrischen Parameter der verschiedenen Zahnblöcke 7 erfolgt günstigerweise ebenfalls vorab und wird bevorzugt in einer Datenbank für die entsprechenden Zahnblöcke 7 zur Verfügung gestellt, sodass für den anhand der oben genannten Abstände bestimmten Zahnblock 7 auch automatisch dessen für die Zuordnung zum Kiefermodell benötigte geometrische Parameter zur Verfügung stehen. Im hier explizit gezeigten Ausführungsbeispiel sind die benötigten geometrischen Parameter des Zahnblocks 7 die Zahnblockokklusionsebene 8, die gemeinsame Hauptfissurlinie 10 und die Zahn-4er-Position 16. Die in diesem Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Zuordnung benötigten geometrischen Parameter des Kiefermodells 5 sind die Kiefermodellokklusionsebene 9, die gemeinsame Grundstatiklinie 11 und die Kiefermodell-4er-Position 17. Der Zahnstopppunkt 66 und der Unterkiefer-Stopppunkt 33 müssen nicht genau deckungsgleich aufeinanderliegen. Der Zahnstopppunkt 66 am distalen Ende des Sechser-Seitenzahns 3 bzw. Siebener-Seitenzahns 4 sollte in jedem Fall vor dem Unterkiefer-Stopppunkt 33 liegen.
  • Anhand von 18 wird beispielhaft die erfindungsgemäße Zuordnung des Zahnblocks 7 zum Kiefermodell 5, hier des Unterkiefers, mit den wie vorab geschildert bestimmten geometrischen Parametern beispielhaft gezeigt. Beim Kiefermodell 5 sind dies zunächst die Kiefermodellokklusionsebene 9, die gemeinsame Grundstatiklinie 11 und die Kiefermodell-4er-Position 17. Beim Zahnblock 7 sind in 18 nur die vier künstlichen Seitenzähne 1 bis 4 des Unterkiefers dargestellt. Die zugeordneten künstlichen Seitenzähne 19 bis 22 des Oberkiefers dieses Zahnblocks 7 sind der zeichnerischen Vereinfachung wegen hier weggelassen. Eingezeichnet ist aber die Zahnblockokklusionsebene 8, die gemeinsame Hauptfissurlinie 10 und die Zahn-4er-Position 16, welche in diesem Ausführungsbeispiel die geometrischen Parameter des Zahnblocks 7 bilden. Die erfindungsgemäße Zuordnung erfolgt in diesem Ausführungsbeispiel, indem die geometrischen Parameter des Kiefermodells 5 mit den geometrischen Parametern des Zahnblocks 7 in Deckung gebracht werden. Hierfür werden die Zahnblockokklusionsebene 8 und die Kiefermodellokklusionsebene 9 miteinander in Deckung gebracht. In anderen Worten wird die Zahnblockokklusionsebene 8 in die Kiefermodellokklusionsebene 9 gelegt. Die gemeinsame Hauptfissurlinie 10 des Zahnblocks 7 und die Grundstatiklinie 11 werden in der gemeinsamen Grundstatikebene 12 angeordnet, wobei die Grundstatikebene 12 orthogonal auf der Kiefermodellokklusionsebene 9 steht. Die Zahn-4er-Position 16 und die Kiefermodell-4er-Position 17 werden auf einer gemeinsamen 4er-Geraden 18 angeordnet, wobei die 4er-Gerade 18 normal auf der Kiefermodellokklusionsebene 9 angeordnet wird. Hierdurch ist eine eindeutige Zuordnung aller künstlichen Seitenzähne des Zahnblocks 7 zum Unterkiefermodell 5 erreicht. Umfasst der Zahnblock 7, wie bevorzugt vorgesehen, auch die Antagonisten des Oberkiefers so sind auch die künstlichen Seitenzähne 19, 20, 21, 22 des Oberkiefers damit aufgestellt und korrekt bezüglich des einartikulierten, in 18 nicht dargestellten, Oberkiefermodells 6 aufgestellt.
  • Die Zuordnung wird vorzugsweise digital durchgeführt und kann weitgehend automatisch erfolgen. Dem Anwender kann dann noch die Möglichkeit einer Justierung bzw. Veränderung der Position des Zahnblocks 7 innerhalb der genannten Toleranzbereiche 15, welche der Übersichtlichkeit wegen in 18 nicht eingezeichnet sind, geben sein. Eine mögliche Vorschrift dabei kann vorsehen, dass alle okklusalen Kontaktpunkte 67 im Toleranzbereich 15 liegen müssen.
  • In 19 sind die für die erfindungsgemäß ausgeführte Zuordnung verwendeten geometrischen Parameter noch einmal beispielhaft dargestellt. Damit ist die erfindungsgemäße Aufstellung der Seitenzähne des Zahnblocks 7 erfolgt.
  • Im Anschluss an die erfindungsgemäße Aufstellung der Seitenzähne wird beispielhaft noch die Aufstellung der künstlichen Frontzähne 68, 69 und 70 des Unterkiefers sowie der künstlichen Frontzähne 41, 42 und 43 des Oberkiefers in einer von vielen möglichen Varianten erläutert. Der Frontzahn 68 ist der Einser-Zahn des Unterkiefers, der Frontzahn 69 ist der Zweier-Zahn des Unterkiefers und der Frontzahn 70 der Dreier-Zahn, also der Eckzahn des Unterkiefers. Im Oberkiefer bezeichnet die Bezugsziffer 41 den Einser-Frontzahn, die 42 den Zweier-Frontzahn und die 43 den Dreier-Frontzahn, also den Eckzahn. Eine von verschiedenen Möglichkeiten der Aufstellung der künstlichen Frontzähne 41, 42, 43, 68, 69 und 70 auf bzw. an dem Oberkiefer- und Unterkiefermodell 6 und 5 sieht unter Bezugnahme auf 20 bis 23 folgendes vor:
    So können die Oberkiefer-Einser-Zähne 41 mit ihren Basalflächen 80 auf der frontalen Oberkieferkammmittenlinie 56 des Oberkiefermodells 6 stehen. Die Labialflächen 89 der Einser-Zähne 41 des Oberkiefers dürfen die Oberkieferlabialflächenbegrenzungslinie 57 dabei nicht überschreiten. Die Inzisalkante 82 der Oberkiefer-Einser-Frontzähne 41 steht 1 mm unter der Kiefermodellokklusionsebene 9.
  • Die Basalflächen 87 der Dreier-Zähne 43 des Oberkiefers stehen auf der Oberkiefer-3er-Position 50 des Oberkiefermodells 6. Der distale Kontaktpunkt 88 des Oberkiefer Dreier-Zahns 43 muss den Oberkiefer 4er-Zahn 19 jeweils berühren. Die Eckzahnspitze 86 des Dreier-Zahns 43 des Oberkiefers steht 1 mm unterhalb der Kiefermodellokklusionsebene 9. Die Zweier-Zähne 42 des Oberkiefers werden so zwischen den Einser-Zähnen 41 und den Dreier-Zähnen 43 des Oberkiefers eingeordnet, dass sich ein harmonischer Bogen ergibt. Die mesialen Flächen 83 der Zweier-Zähne 42 des Oberkiefers müssen die distalen Flächen der Einser-Zähne 41 des Oberkiefers berühren, die distalen Flächen 84 der Zweier-Zähne 42 des Oberkiefers müssen die jeweiligen mesialen Flächen des Dreier-Zahns 43 des Oberkiefers berühren. Die Inzisalkanten 85 der Zweier-Zähne 42 des Oberkiefers stehen auf der Kiefermodellokklusionsebene 9.
  • Die Einser-Zähne 68 des Unterkiefers müssen mit ihren Basalflächen 77 auf der Unterkieferkammmittenlinie 40 des Unterkiefermodells 5 stehen. Die Labialflächen 78 des Einser-Zahns 68 dürfen die Unterkieferlabialflächenbegrenzungslinie 31 nicht überschreiten. Die Inzisalkante 76 des Einser-Zahns 68 des Unterkiefers steht auf der Kiefermodellokklusionsebene 9 und idealerweise 1 mm bis 2 mm hinter der lingualen Fläche 81 des Einser-Zahns 41 des Oberkiefers. Die Dreier-Zähne 70 des Unterkiefers stehen auf dem Kieferkammverlauf 27 des Unterkiefermodells 5. Der distale Kontaktpunkt 72 des Dreier-Zahns 70 des Unterkiefers muss den Vierer-Zahn 1 des Unterkiefers berühren. Die Eckszahnspitze 71 des Dreier-Zahns 70 des Unterkiefers steht 1 mm über der Kiefermodellokklusionsebene 9. Die Zweier-Zähne 69 des Unterkiefers werden so zwischen die Einser-Zähne 68 des Unterkiefers und die Dreier-Zähne 70 des Unterkiefers eingeordnet, dass sich ein harmonischer Bogen ergibt. Die mesiale Fläche 74 des Zweier-Zahns 69 des Unterkiefers muss den Einser-Zahn 68 des Unterkiefers berühren. Die Inzisalkante 75 des Zweier-Zahns 69 des Unterkiefers steht auf der Kiefermodellokklusionsebene 9.
  • Dies ist nur ein Beispiel, wie die Frontzähne aufgestellt werden können. Insbesondere bei den Frontzähnen kann auch eine Manipulation der geschilderten Aufstellung durchgeführt werden, um individuelle Charakteristika des ursprünglich natürlichen Zahnbestandes des Patienten zu rekonstruieren und wiederzugeben. Die Zahnaufstellung der Frontzähne kann digital bzw. rechnergesteuert erfolgen. Gegebenenfalls kann auch eine entsprechende Interaktion mit dem Anwender vorgesehen sein. Die Frontzähne können entweder einzeln aufgestellt werden oder gemeinsam z. B. in einer Kette.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    künstlicher Seitenzahn
    2
    künstlicher Seitenzahn
    3
    künstlicher Seitenzahn
    4
    künstlicher Seitenzahn
    5
    Kiefermodell des Unterkiefers
    6
    Kiefermodell des Oberkiefers
    7
    Zahnblock
    8
    Zahnblockokklusionsebene
    9
    Kiefermodellokklusionsebene
    10
    Hauptfissurlinie
    11
    Grundstatiklinie
    11a
    Grundstatiklinie des Kiefermodells des Unterkiefers
    11b
    Grundstatiklinie des Kiefermodells des Oberkiefers
    12
    Grunstatikebene
    13
    Korrekturebene der Innenkorrekturlinie
    14
    Korrekturebene der Außenkorrekturlinie
    15
    Toleranzbereich
    16
    Zahn-4er-Position
    17
    Kiefermodell-4er-Position
    18
    4er-Gerade
    19
    künstlicher Seitenzahn
    20
    künstlicher Seitenzahn
    21
    künstlicher Seitenzahn
    22
    künstlicher Seitenzahn
    23
    Abstand
    24
    Abstand
    25
    äußere Umschlagfalte
    26
    innere Umschlagfalte
    27
    Kieferkammverlauf
    28
    Wangenbändchen
    29
    Abstand
    30
    Abstand
    31
    Unterkieferlabialflächenbegrenzungslinie
    32
    Unterkiefer-6er-Position
    33
    Unterkiefer-Stopppunkt
    34
    Trigone
    35
    Mittelpunkt Trigone
    36
    Unterkieferzungenbändchen
    37a
    Unterkieferaußenkorrekturlinie
    37b
    Oberkieferaußenkorrekturlinie
    38a
    Unterkieferinnenkorrekturlinie
    38b
    Oberkieferinnenkorrekturlinie
    39
    Unterkiefermittenlinie
    40
    frontale Unterkieferkammmittenlinie
    41
    künstlicher Frontzahn
    42
    künstlicher Frontzahn
    43
    künstlicher Frontzahn
    44
    Abstand
    45
    Abstand
    46
    Pappilla incisiva
    47
    Mittelpunkt
    48
    erste große Gaumenfalte
    49
    Rachenbläserfalte
    50
    Oberkiefer-3er-Position
    51
    Oberkiefer-4er-Position
    52
    Oberkiefer-6er-Position
    53
    Tuber
    54
    Mittelpunkt Tuber
    55
    Oberkiefermittenlinie
    56
    frontale Oberkieferkammmittenlinie
    57
    Oberkieferlabialflächenbegrenzungslinie
    58
    Artikulator
    59
    Markierung
    60
    Bissschablone
    61
    Markierung
    62
    Gerade
    63
    Winkel
    64
    Parallele
    65
    Zahn-6er-Position
    66
    Zahnstopppunkt
    67
    okklusaler Kontaktpunkt
    68
    künstlicher Frontzahn
    69
    künstlicher Frontzahn
    70
    künstlicher Frontzahn
    71
    Eckzahnspitze
    72
    distaler Kontaktpunkt
    73
    distale Fläche
    74
    mesiale Fläche
    75
    Inzisalkante
    76
    Inzisalkante
    77
    Basalfläche
    78
    Labialfläche
    79
    mesialer Kontaktpunkt
    80
    Basalfläche
    81
    linguale Fläche
    82
    Inzisalkante
    83
    mesiale Fläche
    84
    distale Fläche
    85
    Inzisalkante
    86
    Eckzahnspitze
    87
    Basalfläche
    88
    distaler Kontaktpunkt
    89
    Labialfläche

Claims (10)

  1. Verfahren zum Aufstellen von künstlichen Seitenzähnen (1, 2, 3, 4, 19, 20, 21, 22) auf bzw. an einem vollständig zahnlosen oder zumindest bereichsweise zahnlosen Kiefermodell (5, 6), dadurch gekennzeichnet, dass mehrere künstliche Seitenzähne (1, 2, 3, 4, 19, 20, 21, 22) zu zumindest einem Zahnblock (7) zusammengefasst werden, wobei die künstlichen Seitenzähne (1, 2, 3, 4, 19, 20, 21, 22) in diesem Zahnblock (7) in einer fixen geometrischen Relation zueinander angeordnet sind und am Zahnblock (7) geometrische Parameter des Zahnblocks (7) festgelegt werden und am Kiefermodell (5, 6) geometrische Parameter des Kiefermodells (5, 6) festgelegt werden und zur Aufstellung des Zahnblocks (7) auf bzw. an dem Kiefermodell (5, 6) die geometrischen Parameter des Zahnblocks (7) den geometrischen Parametern des Kiefermodells (5, 6) zugeordnet werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Aufstellung des Zahnblocks (7) auf bzw. an dem Kiefermodell (5, 6) die geometrischen Parameter des Zahnblocks (7) mit den geometrischen Parametern des Kiefermodells (5, 6) in Deckung gebracht werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein geometrischer Parameter des Zahnblocks (7) eine den künstlichen Seitenzähnen (1, 2, 3, 4, 19, 20, 21, 22) des Zahnblocks (7) gemeinsame Zahnblockokklusionsebene (8) ist und ein geometrischer Parameter des Kiefermodells (5, 6) eine diesem zugeordnete Kiefermodellokklusionsebene (9) ist, wobei bei der Aufstellung dieses Zahnblocks (7) auf bzw. an dem Kiefermodell (5, 6) die Zahnblockokklusionsebene (8) in die Kiefermodellokklusionsebene (9) gelegt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein geometrischer Parameter des Zahnblocks (7) eine den künstlichen Seitenzähnen (1, 2, 3, 4, 19, 20, 21, 22) dieses Zahnblocks (7) gemeinsame, vorzugsweise gerade, Hauptfissurlinie (10) ist und ein geometrischer Parameter des Kiefermodells (5, 6) eine diesem zugeordnete, vorzugsweise gerade, Grundstatiklinie (11) ist, wobei bei der Aufstellung des Zahnblocks (7) auf bzw. an dem Kiefermodell die Hauptfissurlinie (10) und die Grundstatiklinie (11) in einer gemeinsamen Grundstatikebene (12) angeordnet werden, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass die Grundstatikebene (12) orthogonal auf der Kiefermodellokklusionsebene (9) angeordnet wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundstatikebene (12) ein, vorzugsweise von ebenfalls orthogonal auf der Kiefermodellokklusionsebene (9) angeordneten Korrekturebenen (13, 14), begrenzter Toleranzbereich (15) zugeordnet ist, in dem Abweichungen der Hauptfissurlinie (10) von der Grundstatikebene (12) zugelassen werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein geometrischer Parameter des Zahnblocks (7) eine, einem künstlichen 4er-Zahn (1, 19) des Zahnblocks (7) zugeordnete Zahn-4er-Position (16) ist und ein geometrischer Parameter des Kiefermodells (5, 6) eine diesem zugeordnete Kiefermodell-4er-Position (17) ist, wobei bei der Aufstellung des Zahnblocks (7) auf bzw. an dem Kiefermodell (5, 6) die Zahn-4er-Position (16) und die Kiefermodell-4er-Position (17) auf einer gemeinsamen 4er-Gerade (18) angeordnet werden, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass die 4er-Gerade (18) normal auf der Kiefermodellokklusionsebene (9) angeordnet wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kiefermodell ein Kiefermodell des Unterkiefers (5) ist und der Zahnblock (7) künstliche Seitenzähne (1, 2, 3, 4, 19, 20, 21, 22) zumindest für den Unterkiefer aufweist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahnblock (7) zumindest drei oder vier künstliche Seitenzähne (1, 2, 3, 4, 19, 20, 21, 22), vorzugsweise für den Unterkiefer, umfasst.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahnblock (7) künstliche Seitenzähne (1, 2, 3, 4) für den Unterkiefer und diesen zugeordnete künstliche Seitenzähne (19, 20, 21, 22) für den Oberkiefer umfasst.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest teilweise digital auf einem Computer durchgeführt wird und auf Basis eines in dieser Weise digital erzeugten digitalen Modells des Kiefermodells (5, 6) samt aufgestellten Seitenzähnen (1, 2, 3, 4, 19, 20, 21, 22), vorzugsweise zusätzlich samt aufgestellten Frontzähnen (41, 42, 43, 68, 69, 70), eine Prothese hergestellt wird.
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