DE102011119511A1 - Dentalmodell - Google Patents
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- A61C9/002—Means or methods for correctly replacing a dental model, e.g. dowel pins; Dowel pin positioning means or methods
Abstract
Die Erfindung betrifft ein Dentalmodell als Arbeits- und Kontrollmodell zur Anfertigung von Zahnersatz, bestehend aus einem Basismodell (1a) mit einem Grundkörper und darauf geformter Modellgingiva und Modellzähnen sowie einem Bereich, in dem ein Modellimplantat eines Zahnes oder einer Zahngruppe auszubilden ist, wobei in dem Bereich in dem das Modellimplantat des Zahnes oder Zahngruppe auszubilden ist, eine Aussparung vorgesehen ist, in die lösbar eine Platte (3a) mit einer Gingiva-Maske (4a) eingesetzt ist, ein ein- oder mehrteiliger Modellimplantatstecker (2a, 2b) lösbar in ein Führungsloch (1b) im Bereich der Aussparung einsetzbar oder eingesetzt ist, in dem ein Modellimplantat oder Implantatschraubenimitat aus geeignetem Werkstoff gehalten ist, wobei die Platte (3a) eine Ausnehmung für das Durchstecken des Modellimplantates und das Aufstecken des Modellimplantates oder eines Abutments dafür auf den Modellimplantatstecker (2a/2b) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein generativ gefertigtes Dentalmodell als Arbeits- und Kontrollmodell zur Anfertigung von Zahnersatz, bestehend aus einem Basismodell mit einem Grundkörper und darauf geformter Modellgingiva und Modellzähnen sowie einem Bereich, in dem ein Modellimplantat eines Zahnes oder einer Zahngruppe auszubilden ist.
- Solche Dentalmodelle werden beispielsweise als Gipsmodell angefertigt. Dazu wird ein Abdruck beim entsprechenden Patienten genommen und nach dem Abdruck wird ein Dentalmodell angefertigt, welches dann als Arbeits- und Kontrollmodell zur Anfertigung von Zahnersatz dient. Das Dentalmodell weist eine Fehlstelle an der Position auf, an welcher der Patient einen fehlenden Zahn oder eine fehlende Zahngruppe aufweist.
- Der Dentaltechniker muss an dieser Stelle des Dentalmodells einen entsprechenden Zahn modellieren, der dann später im Mund des Patienten positioniert und fixiert werden muss.
- Es ist auch bekannt, Dentalmodelle durch so genannte generative Fertigung zu erzeugen. Hierbei werden digitale Daten direkt im Mund des Patienten aufgenommen, so dass die Form des bestehenden Zahnbesatzes samt Gingiva, in Form eines digitalen Datensatzes zur Verfügung steht. Nach diesem digitalen Datensatz wird dann generativ ein Modell gefertigt, beispielsweise durch Schichtbau. Auch hierbei ist an der Stelle, an welcher im Mund des Patienten ein Zahn fehlt, eine Freistelle, so dass bei dem generativ erzeugten Dentalmodell der Dentaltechniker an dieser Stelle einen Modellzahn aufbauen muss oder auch eine Modellzahngruppe.
- In herkömmlicher Weise werden Gingiva-Masken aufwändig manuell in einem zweiten Verfahren auf Gipsmodellen hergestellt.
- Diese Vorgehensweise ist insofern nachteilig, als beim Aufbau des Modellzahnes das gesamte Dentalmodell vom Zahntechniker gehandhabt werden muss, was bei der Anfertigung des Modellzahnes, insbesondere des Modellimplantates des Zahnes oder der Zahngruppe dazu führt, dass die Formung dieses Modells äußerst schwierig und in manchen Fällen auch unzureichend ist.
- Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Dentalmodell zu schaffen, welches für den Dentaltechniker eine erleichterte Fertigung des Modelimplantates eines Zahnes oder einer Zahngruppe ermöglicht, wobei eine hohe Präzision erreicht wird und eine gute Bearbeitbarkeit des zu erzeugenden Modellimplantates gewährleistet ist.
- Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass in dem Bereich in dem das Modellimplantat des Zahnes oder Zahngruppe auszubilden ist, eine Aussparung vorgesehen ist, in die lösbar eine Platte mit einer Gingiva-Maske eingesetzt ist, dass ein ein- oder mehrteiliger Modellimplantatstecker lösbar in ein Führungsloch im Bereich der Aussparung einsetzbar oder eingesetzt ist, in dem ein Modellimplantat oder Implantatschraubenimitat aus geeignetem Werkstoff gehalten ist, wobei die Platte eine Ausnehmung für das Durchstecken des Modellimplantates und das Aufstecken des Modellimplantates oder eines Abutments dafür auf den Modellimplantatstecker aufweist.
- Gemäß dieser Ausbildung ist in dem Bereich, in welchem das Modellimplantat eines Zahnes oder einer Zahngruppe auszubilden ist, eine Aussparung in dem Dentalmodell vorgesehen. Diese Aussparung dient dazu, eine Platte mit einer Gingiva-Maske aufzunehmen, wobei zudem in diesem Bereich ein Führungsloch zur Aufnahme eines Modellimplantatsteckers vorgesehen ist. Diese Teile, insbesondere die Platte mit der Gingiva-Maske sind dem Originalmodell, also dem entsprechenden Bereich des Kiefers oder des Zahnbesatzes des Patienten nachgebildet, so dass bei Anordnung der entsprechenden Teile in der Aussparung ein originalgetreues Dentalmodell erzeugt ist. Damit der Dentaltechniker das Modellimplantat aufbauen kann, kann die Platte gelöst werden und auch der Modellimplantatstecker, in den das entsprechende Abutment mit eingebracht ist. Dieses Gesamtelement kann dann vom Zahntechniker zum Aufbau des Zahnmodells oder der Zahngruppe benutzt werden und gehandhabt werden, ohne dass der Zahntechniker durch das viel größere Gesamtdentalmodell behindert wäre. Nach fertiger Modellierung kann dann das Modell samt Platte und Modellimplantatstecker in das Dentalmodell eingesetzt werden, so dass der Gesamteindruck und Gesamtaufbau des Dentalmodelles ersichtlich ist. Die Arbeit des Zahntechnikers ist hierbei erheblich erleichtert, weil die Bestandteile, die zur Aufmodellierung des Modellzahnes oder der Modellzahngruppe dienen, aus dem Dentalmodell herausgenommen werden können, bis die entsprechende Modellierung fertiggestellt ist. Danach können diese Teile wieder in das Dentalmodell eingegliedert werden.
- Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, dass das Modellimplantat/der Modellimplantatstecker ein Implantatschraubenimitat hält, auf welchem ein Abutment befestigbar ist, auf welches eine Modellimplantat, zum Beispiel eine Krone, aufbaubar ist.
- Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die Platte der Aussparung derart angepasst ist, dass eine verwechslungsfreie eindeutige Anordnung der Platte in der Aussparung erreicht ist.
- Beispielsweise kann die Aussparung eine bestimmte Formkontur haben, wobei die Platte dieser Formkontur exakt angepasst ist, so dass im Aufsetzen der Platte und Einpassen der Platte in die Aussparung eine eindeutige Anordnung erreicht wird.
- Um die Positionierung und verwechslungsfreie Anordnung sicherzustellen, kann zudem vorgesehen sein, dass die Aussparung ein Steckelement oder eine Ausnehmung aufweist und die Platte eine zum Steckelement passende Lochung oder ein zur Ausnehmung passendes Steckelement aufweist, wobei diese Teile in Solllage ineinander greifen.
- Auch kann vorgesehen sein, dass die Platte einstückig mit der Gingiva-Maske ausgebildet ist.
- Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Platte aus einem formstabilen Werkstoff besteht und die Gingiva-Maske aus einem elastischen Werkstoff besteht, wobei die Gingiva-Maske in Solllage mit der Platte verbunden ist.
- Hierbei besteht die Platte und die Gingiva-Maske aus unterschiedlichem Material, wobei die Platte aus einem formstabilem Werkstoff besteht, während die Gingiva-Maske aus elastischem Werkstoff besteht, um annähernd das verhalten des Zahnfleisches nachzuahmen, was beim Aufbau des Zahnmodells vorteilhaft ist.
- Des Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass die Ausnehmung der Platte und/oder der Gingiva-Maske sich von außen zum Boden der Aussparung und/oder in entgegengesetzter Richtung sich konisch verjüngt.
- Besonders bevorzugt ist zudem vorgesehen, dass der Modellimplantatstecker aus zwei halbschalenartigen Teilen besteht, die eine formangepasste Ausnehmung für ein Implantatschraubenimitat aufweisen und in Zusammenbaulage letzteres unverschieblich halten.
- Hierdurch ist das Zusammenführen der Einzelteile und das Einpassen der Implantatschraube/des Implantatschraubenimitates vereinfacht und die Ausrichtung in Solllage sichergestellt.
- Zudem ist zur verwechslungsfreien Anordnung vorzugsweise vorgesehen, dass der Modellimplantatstecker eine polygonale Außenumfangskontur aufweist und das Führungsloch eine gleiche Querschnittsform aufweist.
- Schließlich ist vorgesehen, dass das Basismodell mit der Aussparung, die Platte, die Gingiva-Maske sämtlich generativ gefertigte Teile sind, die aufgrund eines vom Patienten abgenommenen Datensatzes schichtweise exakt zu einem der Originalform entsprechenden Modell aufgebaut sind.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben.
- Es zeigt:
- die einzige Zeichnungsfigur ein Dentalmodell in einer Explosionsdarstellung in Schrägansicht gesehen.
- Bei dem Gesamtobjekt handelt es sich um ein Dentalmodell, welches im Allgemeinen als Arbeits- und Kontrollmodell zur Herstellung von Zahnersatz genutzt wird.
- Dieses Dentalmodell besteht aus einem Basismodell
1a , welches mindestens mit einem Führungsloch für die Aufnahme eines Zahnstumpfes oder im Besonderen mindestens mit einem Führungsloch1b für die Aufnahme eines Modellimplantatsteckers2a ,2b ausgebildet ist, sowie mit mindestens einem Steckelement1c oder Federelement zur Führung und Fixierung von ansteckbaren Bauteilen. Das Basismodell1a weist eine Aussparung auf. Diese Aussparung ist in der Zeichnungsfigur vorn rechts ersichtlich. Diese Aussparung ist einer dort anzuordnenden Platte3a in ihrer Form angepasst. Die Ausbildung dient dazu, dass die Platte3a vom Basismodell1a abgenommen werden kann, um die Herstellung des Zahnmodells zu vereinfachen. - Das Objekt besteht weiterhin aus mindestens einem ein- oder mehrteiligen Modellimplantatstecker
2a ,2b , welcher das Einbetten beziehungsweise Einklemmen von Modellimplantaten oder anderen Implantatschrauben – Imitaten aus Kunststoff, Keramik oder Metall ermöglicht. Solche Modellimplantate lassen sich durch Fügetechniken oder durch Verwendung von mechanischen Retentionen in die mehrteiligen Implantatstecker2a ,2b eingliedern, in einer definierten Position fixieren und anschließend passgenau in die vorgesehenen Führungslöcher einbringen. Weiterer Bestandteil des Objektes ist mindestens die schon genannte Platte3a , die steckbar ist und die als Träger von flexiblen oder starren Bauteilen, wie zum Beispiel einer Gingiva-Maske4a verwendet werden kann. - Die Platte
3a ist mit mindestens einer Bohrung zur Führung des Steckelementes1c oder Federelementes ausgestattet, um eine exakte Positionierung der Platte3a auf dem Basismodell1a in der entsprechenden Aussparung zu gewährleisten. Weiterhin weist die Platte3a eine Bohrung oder Aussparung für das Hindurchstecken des Modellimplantates oder Bestandteilen desselben auf. Hiermit ist das Aufstecken der Platte3a auf das Basismodell mit Modellimplantatstecker2a ,2b und Modellimplantat ermöglicht. Weiterer Bestandteil des Modells ist zumindestens eine Gingiva-Maske4a aus vorzugsweise flexiblem Material. Diese Gingiva-Maske könnte bei Materialgleichheit einstückig mit der Platte3a ausgebildet sein. Vorzugsweise besteht sie aber aus anderem Material, insbesondere flexiblem Material, wobei sie dann durch Fügetechniken oder durch Verwendung von mechanischen Retentionen mit der Platte3a in Sollposition verbunden werden kann. Auch die Gingiva-Maske4a weist ein Loch zum Durchstecken eines Modellimplantates auf. Das Loch ist zur Bodenseite hin konisch auslaufend, wodurch das Hindurchstecken von Modellimplantaten erleichtert wird. - Besonders bevorzugt werden sämtliche Bestandteile des Dentalmodells generativ gefertigt, zumindest das Basismodell
1a , die Platte3a und die Gingiva-Maske4a , um einen originalgetreuen Zustand des Modells zu erreichen. Als Material für das Basismodell und die Platte3a kommt beispielsweise Methacrylat oder auch Epoxidharz in Betracht. Als Material für die separate Gingiva-Maske4a kommt vorzugsweise ein geeignetes elastomeres Material in Betracht. In den Modellimplantatstecker2a ,2b ist vorzugsweise ein Implantatschraubenimitat eingebettet. Auf dieses kann wiederum ein so genanntes Abutment aufgesetzt werden, auf welches die entsprechende Krone oder die Zahngruppe vom Zahntechniker aufgebaut werden kann. - Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist die Arbeit für den Zahntechniker erheblich erleichtert, wobei dennoch insbesondere bei generativer Fertigung der Einzelbestandteile eine äußerst hohe Präzision erreicht wird und insgesamt auch die Präzision der digitalen Prozesskette zur Erzeugung des Dentalmodelles erhalten bleibt.
- Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
- Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (10)
- Dentalmodell als Arbeits- und Kontrollmodell zur Anfertigung von Zahnersatz, bestehend aus einem Basismodell (
1a ) mit einem Grundkörper und darauf geformter Modellgingiva und Modellzähnen sowie einem Bereich, in dem ein Modellimplantat eines Zahnes oder einer Zahngruppe auszubilden ist, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Bereich in dem das Modellimplantat des Zahnes oder Zahngruppe auszubilden ist, eine Aussparung vorgesehen ist, in die lösbar eine Platte (3a ) mit einer Gingiva-Maske (4a ) eingesetzt ist, dass ein ein- oder mehrteiliger Modellimplantatstecker (2a ,2b ) lösbar in ein Führungsloch (1b ) im Bereich der Aussparung einsetzbar oder eingesetzt ist, in dem ein Modellimplantat oder Implantatschraubenimitat aus geeignetem Werkstoff gehalten ist, wobei die Platte (3a ) eine Ausnehmung für das Durchstecken des Modellimplantates und das Aufstecken des Modellimplantates oder eines Abutments dafür auf den Modellimplantatstecker (2a /2b ) aufweist. - Dentalmodell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Modellimplantatstecker (
2a ,2b ) ein Implantatschraubenimitat hält, auf welchem ein Abutment befestigbar ist, auf welches eine Modellimplantat, zum Beispiel eine Krone, aufbaubar ist. - Dentalmodell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
3a ) der Aussparung derart angepasst ist, dass eine verwechslungsfreie eineindeutige Anordnung der Platte (3a ) in der Aussparung erreicht ist. - Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung ein Steckelement (
1c ) oder eine Ausnehmung aufweist und die Platte (3a ) eine zum Steckelement (1c ) passende Lochung oder ein zur Ausnehmung passendes Steckelement aufweist, wobei diese Teile in Solllage ineinander greifen. - Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
3a ) einstückig mit der Gingiva-Maske (4a ) ausgebildet ist. - Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
3a ) aus einem formstabilen Werkstoff besteht und die Gingiva-Maske (4a ) aus einem elastischen Werkstoff besteht, wobei die Gingiva-Maske (4a ) in Solllage mit der Platte (3a ) verbunden ist. - Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung der Platte (
3a ) und/oder der Gingiva-Maske (4a ) sich von außen zum Boden der Aussparung und/oder in entgegengesetzter Richtung sich konisch verjüngt. - Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Modellimplantatstecker (
2a ,2b ) aus zwei halbschalenartigen Teilen besteht, die eine formangepasste Ausnehmung für ein Implantatschraubenimitat aufweisen und in Zusammenbaulage letztere unverschieblich halten. - Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Modellimplantatstecker (
2a ,2b ) eine polygonale Außenumfangskontur aufweist und das Führungsloch eine gleiche Querschnittsform aufweist. - Dentalmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Basismodell (
1a ) mit der Aussparung, die Platte (3a ), die Gingiva-Maske (4a ) sämtlich generativ gefertigte Teile sind, die aufgrund eines vom Patienten abgenommenen Datensatzes schichtweise exakt zu einem der Originalform entsprechenden Modell aufgebaut sind.
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