DE102009017450A1 - Industriell herstellbares Veneer zur dauerhaften Befestigung an einen Zahn - Google Patents

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft Veneers zur dauerhaften Befestigung an Zähnen, Verfahren zur Herstellung der Veneers, Verfahren und Vorrichtungen zur Befestigung der Veneers, die Verwendung der Veneers sowie Kits of Parts, die die erfindungsgemäßen Veneers enthalten und weitere Anwendungen und Ausgestaltungsformen der erfindungsgemäßen Veneers.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Veneers zur dauerhaften Befestigung an Zähnen, Verfahren zur Herstellung der Veneers, Verfahren und Vorrichtungen zur Befestigung der Veneers, die Verwendung der Veneers sowie Kits of Parts, die die erfindungsgemäßen Veneers enthalten und weitere Anwendungen und Ausgestaltungsformen der erfindungsgemäßen Veneers.
  • Veneers sind dünne Keramikschalen, die labial am Zahn befestigt werden. Veneers dienen dabei der Korrektur von Zahnfarbe, Zahnstellung und/oder Zahnform. Veneers können sowohl mit als auch ohne Einbeziehung der Inzisalkante und des Approximalkontakts hergestellt werden. Ein Veneer dient also zur Verblendung eines Zahnes, insbesondere der labialen Seite eines Zahnes im sichtbaren Bereich des Mundes.
  • Dauerhafte Veneers werden individuell, meist durch einen Zahntechniker oder mittels CAD/CAM Geräten, hergestellt. Veneers können aus unterschiedlichen Kunststoff-, Komposit- oder Keramikmaterialien hergestellt werden. Zur Herstellung eines individuellen Veneers wird von dem zu verblendenden Zahn ein Abdruck genommen. Anhand dieses Abdrucks kann mit Hilfe unterschiedlicher Methoden, beispielsweise anhand eines Modells des labial präparierten Zahns, ein Veneer hergestellt werden. Dabei ist die Innenseite des Veneers der spezifischen labialen Oberfläche des zu verblendenden Zahns angepasst. Die Innenseite, also die orale Fläche, des Veneers ist somit der individuellen Zahnanatomie angepasst. Die Außenseite des Veneers ist glatt und von Form und Farbe wunschgemäß ausgestaltet, stellt also die Ideal- oder Wunschform bzw. Ideal- oder Wunschfarbe des zu verblenden Zahnes dar. Das Veneer wird auf den Zahn so aufgebracht, dass die Veneerinnenseite, die als orale Fläche ein Negativ der spezifischen labialen Kontur der Oberfläche des Zahnes darstellt, passgenau auf der Zahnkontur sitzt. Veneers werden mit speziellen Klebern oder Zementen, beispielsweise Feinhybridkompositen, an der labialen Zahnoberfläche befestigt. Durch die exakte Passung der individuell geformten Veneerinnenseite kann eine gleichmäßige Adhäsivschicht bei der Befestigung an den Zahn erreicht werden. Korrekturen von Zahnstellung und Zahnform erfolgen durch die Ausgestaltung des Veneers in unterschiedlichen Dicken.
  • Einen Überblick über die herkömmliche Herstellung und Befestigung am Zahn von dauerhaften Veneers gibt C. Hämmerle et al. „Dentale Keramiken", Kapitel 3 (Seiten 23–36), Quintessenz Verlags GmbH, Berlin (2008).
  • Die US 4,579,530 beschreibt ein Verfahren zum Herstellen eine Veneers aus Hochleistungskeramik, durch das individuelle Veneers mit einer sehr dünnen Schichtstärke von nur 0,3 bis 0,55 mm erhalten werden können. Diese Veneers können noninvasiv am unpräparierten Zahn mit einem Klebstoff dauerhaft befestigt werden. Auch hier erfolgen Korrekturen von Zahnstellung und Zahnform durch unterschiedliche Dicken des Veneers. Solche dünnen Porzellanveneers sind am Markt als Lumineers® bekannt.
  • Die Oberfläche der Innenseite eines dauerhaften Veneers wird oftmals Präpariert. Die Präparation kann beispielsweise durch Schleifen mit einem Diamantschleifer oder durch Sandstrahlen, beispielsweise mit einem Aluminiumoxid-haltigen Luftstrom, erfolgen. Durch diese Präparation ergibt sich eine Rauhigkeit der präparierten Oberfläche. Die Rautiefe der aufgerauten Innenoberfläche eines Veneers beträgt im Allgemeinen bis zu 60 μm, insbesondere zwischen 15 μm und 50 bis 60 μm.
  • Bei den üblichen Veneertechniken sind zwei Arzttermine für den Patienten nötig. Beim ersten Termin wird der Abdruck des Zahnes genommen. Anhand des Abdrucks wird dann das Veneer hergestellt. Das Einsetzen und Befestigen des Veneers am Zahn erfolgt dann bei einem zweiten Termin. Dies ist sowohl für den Patienten als auch für den Zahnarzt aufwändig und zeitintensiv.
  • Die EP 0054785 A1 schlägt ein Verfahren vor, bei dem ein Veneer an einem Arzttermin erstellt und am Zahn befestigt werden kann. Diese Methode wird beispielsweise als sogenanntes CEREC® Verfahren angewendet. Der Arzttermin bei diesem Verfahren dauert jedoch sehr lange, da das Veneer während des Verfahrens hergestellt wird. Auch ist das Verfahren sehr kostenintensiv, da der Zahnarzt dafür teure Spezial-Geräte wie beispielsweise eine Messkamera und eine computergestützte Schleifeinheit einsetzen muss.
  • Die individuelle Herstellung von dauerhaften Veneers ist bislang sehr arbeitsintensiv. Die Veneers müssen von einem Zahntechniker individuell hergestellt werden. Durch die individuelle Herstellung ist eine kontinuierlich hohe Qualität der Veneers nicht gesichert. Vor allem ist die individuelle Herstellung von Veneers sehr teuer. Dadurch werden viele Patienten von der Versorgung mit Veneers abgehalten. Es besteht aber nicht nur aus ästhetischen Gründen häufig ein Bedarf an einer Versorgung von sichtbaren Zahnfehlern mit Veneers, sondern auch der psychische Druck ist bei Patienten mit sichtbaren Zahnfeh lern hoch. Der wirkliche Bedarf an Form- und Farbkorrekturen im sichtbaren Zahnbereich kann durch die vorhandenen Verfahren zur Herstellung und Befestigung dauerhafter Veneers nicht annähernd befriedigt werden.
  • Tagesveneers oder provisorische Veneers werden konfektioniert, also nicht individuell hergestellt. Sie unterscheiden sich von den individuell hergestellten Veneers dadurch, dass ihre orale Flächen nicht einer individuellen Zahnanatomie angepasst sind. Das Einsetzen der Tagesveneers erfolgt entweder durch den Zahnarzt in ähnlicher Form wie das Einsetzen von individuellen Veneers oder durch den Patienten selbst mit einem provisorischen Befestigungsmaterial. Korrekturen von Zahnstellung und Zahnform erfolgen durch unterschiedliche Dicken des Befestigungsmaterials, das zwischen Zahn und Veneer liegt. Tagesveneers sind beispielsweise aus der US 2005/0227204 A1 bekannt. Die dort gezeigten Veneers haben eine gänzlich glatte und ebene orale Veneerinnenfläche.
  • Solche Tagesveneers, deren orale Flächen nicht der Zahnanatomie angepasst sind, lassen sich nur extrem schwierig und exakt auf der Zahnoberfläche positionieren. Bereits geringe Unterschiede hinsichtlich Krümmung und Form des Zahns und des Veneers, sowie Unebenheiten auf der labialen Zahnoberfläche führen dazu, dass ein schaukelfreies und festes Einsetzen des Veneers nicht möglich ist. Auch wird bei dem Aufbringen der Tagesveneers auf den Zahn nur schwer eine ästhetisch gute, insbesondere ideale Verblendung des Zahnes erreicht, da eine nicht korrekte Positionierung des Veneers zu leicht sichtbaren Unregelmäßigkeiten im Zahnbild führt. Somit eignen sich Tagesveneers mit einer glatten oralen Oberfläche nicht für den dauerhaften Einsatz als Verblendungsmittel für einen Zahn.
  • Es besteht somit der Bedarf an preiswerten, in Konfektion herstellbaren Veneers, die als dauerhafte Veneers verwendet werden können und bei denen ein sicherer Halt am Zahn gewährleistet ist und deren Verwendung zu einem ästhetisch gewünschten Ergebnis der Zahnverblendung führt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen, die die Mängel, insbesondere die aufgezeigten Mängel, des Standes der Technik überwindet.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde, ein dauerhaftes Veneer bereitzustellen, das maschinell, insbesondere konfektioniert und als Massenprodukt hergestellt werden kann. Der vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde, ein dauerhaftes Veneer bereitzustellen, das industriell hergestellt werden kann. Der vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde, ein Veneer bereitzustellen, das maschinell, insbesondere konfektioniert und als Massenprodukt, beziehungsweise industriell hergestellt wird und als dauerhaftes Veneer verwendet werden kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde, ein Veneer bereitzustellen, das maschinell, insbesondere konfektioniert und als Massenprodukt hergestellt wird und gut und einfach am Zahn befestigt werden kann, wobei insbesondere ein mindestens ähnliches ästhetisches Ergebnis erreicht wird wie bei der Verwendung individuell hergestellter Veneers.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde, ein dauerhaftes Veneer bereitzustellen, das mit nur geringen Kosten hergestellt werden kann. Der vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde, ein dauerhaftes Veneer bereitzustellen, das für den Patienten mit nur geringen Kosten zur Verfügung steht.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde, ein dauerhaftes Veneer bereitzustellen, das maschinell und konfektioniert in gleichbleibend hoher Qualität hergestellt werden kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen, die eine Kombination von zwei oder von mehreren, insbesondere aller, genannten technischen Probleme löst.
  • Die vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische Problem durch die Bereitstellung eines Veneers gemäß den Patentansprüchen. Die vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische Problem insbesondere durch die Bereitstellung eines Veneer, wobei die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei Höhenstufen aufweist.
  • Ein erfindungsgemäßes Veneer ist ein grundsätzlich schalenförimges Plättchen mit einer Außenseite und einer Innenseite. Die Innenseite des Veneers ist die Seite, die an einen Zahn, insbesondere an der labialen Front eines Zahnes befestigt wird. Die Fläche, die die Innenseite des Veneers bildet, wird auch als orale Grundfläche bezeichnet. Die Außenseite des Veneers ist die Seite, die der Verblendung dient, also die vom Zahn abgewandte Seite. Die Oberfläche, die die Außenseite des Veneers bildet, wird auch als labiale Fläche bezeichnet.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die orale Grundfläche zumindest teilweise konkav. Erfindungsgemäß bevorzugt ist die orale Grundfläche konkav. Erfindungsgemäß bevorzugt ist die labiale Fläche zumindest teilweise konvex. Erfindungsgemäß bevorzugt ist die labiale Fläche konvex.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die orale Grundfläche in ihrer Dimensionierung der typischen Größe einer labialen Front eines Zahnes angepasst.
  • Erfindungsgemäß bildet die orale Grundfläche die erste Höhenstufe des Veneers.
  • Der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen Fläche des Veneers ist als die Dicke des Veneers zu verstehen. Der kürzest mögliche Abstand zwischen einem Punkt der oralen Grundfläche und einem direkt gegenüber liegenden Punkt der labialen Fläche des Veneers ist somit der Abschnitt des Veneers mit der geringsten Dicke.
  • Der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen Fläche des Veneers kann variieren. Auch wenn der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen Fläche des Veneers variiert, bildet die orale Grundfläche nur die erste Höhenstufe, da die Höhenstufen erfindungsgemäß auf die orale Grundfläche und nicht auf die labiale Fläche des Veneers bezogen werden.
  • Ein erfindungsgemäßes Veneer ist möglichst dünn, das bedeutet, der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen Fläche des Veneers ist möglichst dünn. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labia len Fläche des Veneers zwischen 0,1 und 2 mm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen Fläche des Veneers zwischen 0,2 und 1 mm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen Fläche des Veneers zwischen 0,3 und 0,8 mm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen Fläche des Veneers zwischen 0,3 und 0,6 mm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen Fläche des Veneers mindestens 0,1 mm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen Fläche des Veneers mindestens 0,2 mm. Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen Fläche des Veneers mindestens 0,3 mm beträgt.
  • Ein möglichst dünnes Veneer kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn es an einen nicht präparierten oder beschliffenen Zahn befestigt werden soll.
  • Auch kann bei einem erfindungsgemäßen Veneer in einer alternativen Ausführungsform vorgesehen sein, dass die Veneers abgekanntete Bereiche aufweisen, die die Inzisalkante eines Zahnes abdecken. Natürlich kann auch vorgesehen sein, die Inzisalkante nicht abzudecken. Die mögliche Abdeckung der Inzisalkante gehört erfindungsgemäß zur oralen Grundfläche des Veneers und somit zur ersten Höhenstufe. Auch kann in einer zusätzlichen oder alternativen Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Veneers vorgesehen sein, dass das Veneer den Approximalkontakt mit einbezieht. Auch der Bereich, der den Approximalkontakt mit einbezieht gehört erfindungsgemäß zur oralen Grundfläche des Veneers und somit zur ers ten Höhenstufe. Natürlich kann auch vorgesehen sein, den Approximalkontakt nicht einzubeziehen.
  • Die erste Höhenstufe der Oberfläche der Innenseite eines erfindungsgemäßen Veneers wird durch die orale Grundfläche des Veneers gebildet. Somit wird durch die erste Höhenstufe und die labiale Oberfläche der Veneergrundkörper gebildet, der ein, bevorzugt gekrümmtes, Plättchen oder Schälchen darstellt, wobei dieser Grundkörper des Plättchens oder des Schälchens an verschiedenen Stellen verschieden Dick sein kann. Erfindungsgemäß stellt ein dickerer Abschnitt eines Veneergrundkörpers keine zweite oder weitere Höhenstufe dar. Der Veneergrundkörper eines erfindungsgemäßen Veneers kann zum Beispiel in Dimensionierung, Form, Krümmung und/oder Dicke einem typischen Veneer, wie es der Fachmann aus dem Stand der Technik kennt, entsprechen.
  • Die Dimensionierung des Veneergrundkörpers ist an die Dimensionierung eines Veneers aus dem Stand der Technik angelehnt. Ein Fachmann kennt typische Dicken, Breiten, Höhen, Krümmungsradien und Formen eines herkömmlichen Veneers, beispielsweise eines herkömmlichen Tagesveneers. Diese typischen Parameter kann er ohne Weiteres auf den Grundkörper eines erfindungsgemäßen Veneers übertragen. Er kann dabei insbesondere Dimensionierungen wählen, die für bestimmte Zähne, beispielsweise Dentes incisivi, Dentes canini, Dentes praemolares oder Dentes molares typisch sind. Einem Fachmann sind die Grunddimensionierungen und Abweichungsmöglichkeiten in der Dimensionierung von labialen Oberflächen von menschlichen Zähnen bekannt, so dass er diese Dimensionierung ohne Weiteres verallgemeinern kann, einen durchschnittlichen Wert bilden kann und/oder auf ein erfindungsgemäßes Veneer übertragen kann. Der Fachmann kann auch verschiedene Dimensionierungen kombinieren oder verschiedene erfindungsgemäße Veneers mit unterschiedlichen Dimensionierungen herstellen.
  • Die Oberfläche der Innenseite eines erfindungsgemäßen Veneers weist mindestens zwei Höhenstufen auf. Dabei wird die erste Höhenstufe durch die orale Grundfläche des Veneers gebildet. Die zweite und jede weiter Höhenstufe weist einen größeren Abstand zur labialen Fläche auf als es an diesem Punkt die orale Grundfläche tun würde. Das Veneer ist somit bevorzugt an der zweiten und jeder weiteren Höhenstufe dicker als an der ersten Höhenstufe. Die zweite und jede weitere Höhenstufe bilden erfindungsgemäß bevorzugt Erhebungen, die auf der ersten Höhenstufe, also der oralen Grundfläche, liegen. Somit sind die zweite und jede weitere Höhenstufe Erhebungen aus dem durch die erste Höhenstufe oral begrenzten Grundkörper des Veneers heraus.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt stellt also die erste Höhenstufe eine, besonders bevorzugt konkave, Fläche dar, nämlich die orale Grundfläche des Veneers, und die zweite und jede weitere Höhenstufe stellen Erhebungen, insbesondere die oberen Abschlüsse oder Enden von Erhebungen dar, die aus der konkaven Grundfläche mit einer bestimmten Höhe herausragen.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei und höchstens hundert Höhenstufen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei und höchstens zwanzig Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei und höchstens zehn Hö henstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei und höchstens sechs Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei und höchstens fünf Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei und höchstens vier Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei und höchstens drei Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers zwei Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers drei Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers vier Höhenstufen auf.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei Höhenstufen auf.
  • In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens hundert Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens fünfzig Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens zwanzig Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens fünfzehn Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens zehn Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens neun Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens acht Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens sieben Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens sechs Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens fünf Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens vier Höhenstufen auf.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten Höhenstufen größer als die Höhendifferenzen, die als Rauhigkeit durch das Präparieren eines herkömmlichen Veneers entstehen.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen größer als die Höhendifferenz, die als Rauhigkeit durch das Präparieren eines herkömmlichen Veneers entsteht. Erfindungsgemäß stellen Rauhigkeiten, wie sie in den Innenseiten von Veneers aus dem Stand der Technik vorhanden sind, keine unterschiedlichen Höhenstufen dar.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen mindestens 20 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen mindestens 50 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen mindestens 60 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen mehr als 60 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen min destens 100 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt ragt somit die zweite Höhenstufe um mindestens 100 μm aus der ersten Höhenstufe, nämlich der oralen Grundfläche, heraus. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen mindestens 101 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen mehr als 100 μm. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen mindestens 200 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen mindestens 0,3 mm beträgt.
  • Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten Höhenstufe mindestens 20 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten Höhenstufe mindestens 50 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten Höhenstufe mindestens 60 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten Höhenstufe mehr als 600 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten Höhenstufe mindestens 100 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten Höhenstufe mindestens 200 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten Höhenstufe mindestens 0,3 mm beträgt.
  • Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der zweiten und der dritten Höhenstufe mindestens 20 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der zweiten und der dritten Höhenstufe mindestens 50 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der zweiten und der dritten Höhenstufe mindestens 60 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der zweiten und der dritten Höhenstufe mehr als 60 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der zweiten und der dritten Höhenstufe mindestens 100 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der zweiten und der dritten Höhenstufe mindestens 200 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen der zweiten und der dritten Höhenstufe mindestens 0,3 mm beträgt.
  • Erfindungsgemäß kann auch insbesondere vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen, insbesondere zwischen der ersten und der zweiten Höhenstufe, höchstens 100 mm, insbesondere höchsten 10 mm beträgt. Veneers mit einer großen Höhendifferenz zwischen der ersten und den weiteren Höhenstufen können insbesondere bei einer großen Stellungsverschiebung des zu verblendenden Zahnes zur Verwendung kommen, da die große Höhendifferenz diese Verschiebung ausgleichen kann.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe, also die orale Grundfläche, mindestens 25%, insbesondere mindestens 50% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 60%, insbesondere mindestens 70% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 66% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 75%, insbesondere mindestens 80% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 85%, insbesondere mindestens 87% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 90% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 91% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 92% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 93% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 94% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 95% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 96% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 97% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 98% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 99% der Innenoberfläche.
  • In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe höchstens 99,9% der Innenoberfläche.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt bildet die erste Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe eine konkav gekrümmte Fläche und die weiteren Höhenstufen stellen Erhebungen, beziehungsweise die oberen Abschlüsse oder Enden der Erhebungen, aus der ersten Höhenstufe dar.
  • Die zweite und/oder mindestens eine weitere Erhebung, die die Höhenstufen bilden, eines erfindungsgemäßen Veneers können bei der Verwendung des Veneers ohne großen Aufwand gekürzt werden, das heißt die entsprechenden Höhenstufen können in ihrem Abstand zu der ersten Höhenstufe verringert werden. Das Kürzen kann beispielsweise durch Beschleifen der Erhebungen erfolgen. Durch das Kürzen bestimmter Höhenstufen um bestimmte Längen kann der Sitz des Veneers auf der labialen Oberfläche eines Zahn verändert werden und damit eine gewünschte Sitzposition des Veneers auf dem Zahn erhalten werden.
  • Durch die Kürzung der zweiten und/oder mindestens einer weiteren Erhebung, beziehungsweise der aus der Erhebung resultierenden Höhenstufe, kann auch ein Unterschied in den Radien der Veneergrundfläche und der zu verblendenden Zahnoberfläche ausgeglichen werden. Dauerhafte Veneers aus dem Stand der Technik sind der Krümmung des zu verblendenden Zahns individuell angepasst. Da die erfindungemäßen Veneers erfindungsgemäß bevorzugt konfektioniert hergestellt werden, hat ihre konkave Innenfläche meist eine andere Krümmung als die konvexe Außenfläche des Zahns. Beispielsweise kann die konkave Innenfläche des Veneers stärker oder schwächer gekrümmt sein als die konvexe Außenfläche des zu verblendenden Zahnes. Durch unterschiedliche Krümmungen eines Veneergrundkörpers mit nur einer Höhenstufe und einer Zahn oberfläche liegt der Veneergrundkörper auf dem Zahn entweder nur mit seinem Mittelteil auf, wenn das Veneer einen größeren Radius als die Zahnoberfläche hat, oder der Veneergrundkörper liegt nur mit seinen Außenkanten auf dem Zahn auf, wenn das Veneer einen kleineren Radius als die Zahnoberfläche hat. Dies spielt bei den erfindungsgemäßen Veneers jedoch keine Rolle, da die mindestens zweite Höhenstufe als Stütze genutzt werden kann, die trotz Krümmungsunterschiede einen zusätzlichen Kontaktpunkt des Veneers zum Zahn bietet.
  • Wenn ein Körper drei Berührungspunkte zu einer Oberfläche, die nicht zwingend eben ist, aufweist, liegt der Körper auf einer Oberfläche stabil auf. Dieses Prinzip ist beispielsweise bei einem Dreibein-Stativ verwirklicht. Die Erfinder der vorliegenden Erfindung fanden nun, dass auch ein Veneer insbesondere stabil auf die Oberfläche eines individuell geformten Zahnes aufliegt und damit stabil am Zahn befestigt werden kann, wenn das Veneer drei Berührungspunkte zum Zahn hat. Werden die Berührungspunkte nun durch verschiedene Höhenstufen gebildet, kann durch Veränderung mindestens einer Höhenstufe, insbesondere durch kürzen mindestens einer Höhenstufe das Veneer auch exakt und in gewünschter Position am Zahn befestigt werden.
  • Ein erfindungsgemäßes Veneer mit mindestens zwei Höhenstufen kann in einfacher Weise fest, stabil und exakt an einen individuell geformten Zahn befestigt werden. Ein Veneer liegt besonders stabil an einem Zahn an, wenn es drei Berührungspunkte zum Zahn aufweist. Dann kann das Veneer nicht wackeln, kippeln oder schaukeln. Das Veneer kann probeweise an den Zahn angesetzt werden. Sollte das Veneer nicht stabil an dem Zahn anliegen, also mehr oder weni ger als drei Berührungspunkte zum Zahn aufweisen, kann die zweite Höhenstufe bzw. eine oder mehrere der weiteren Höhenstufen so gekürzt werden, dass das Veneer mit drei Punkten auf dem Zahn aufliegt. Durch das Kürzen der zweiten und oder einer oder mehrerer Höhenstufen kann das Veneer auch so eingestellt werden, dass es exakt am Zahn anliegt, also in der gewünschten Position am Zahn anliegt. Dann kann das Veneer auf einfache Weise an den Zahn befestigt werden.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt sind die zweite und jede weitere Höhenstufe als Erhebung, beziehungsweise als das obere Ende der Erhebung, aus der ersten Höhenstufe heraus ausgebildet.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis hundert Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis zwanzig Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis zehn Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis neun Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis acht Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis sieben Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis sechs Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis fünf Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis vier Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis drei Erhebungen auf. Erfindungsgemäß alternativ und bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis zwei Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers zwei bis fünf Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers zwei bis vier Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers zwei bis drei Erhebungen auf.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt erstrecken sich die Erhebungen zusammen über höchstens 30% der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt erstrecken sich die Erhebungen zusammen über höchstens 10% der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt erstrecken sich die Erhebungen zusammen über höchstens 5% der Oberfläche der Innenseite des Veneers.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt sind die Erhebungen über die Oberfläche der Innenseite des Veneers verteilt.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers zwei Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers drei Erhebungen auf. Ein erfindungsgemäß bevorzugtes Veneer mit zwei oder drei Erhebungen, insbesondere eins mit drei Erhebungen, wird auch „Tripod Veneer” oder „Dipod Veneer” genannt.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers zwischen zwei und vier Höhenstufen auf, und die erste Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe bildet eine konkav gekrümmte Fläche, die drei Erhebungen aufweist, wobei jede der drei Erhebungen die Höhe der zweiten, dritten oder vierten Höhenstufe aufweist.
  • Erfindungsgemäß kann dabei vorgesehen sein, dass die drei Erhebungen die gleiche Höhenstufe aufweisen, also die zweite Höhenstufe bilden.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt erstrecken sich die drei Erhebungen zusammen über höchstens 30% der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt erstrecken sich die drei Erhebungen zusammen über höchstens 10% der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt erstrecken sich die drei Erhebungen zusammen über höchstens 5% der Oberfläche der Innenseite des Veneers.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt sind die drei Erhebungen über die Oberfläche der Innenseite des Veneers verteilt.
  • In einer erfindungsgemäßen ebenfalls bevorzugten Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers zwischen zwei und drei Höhenstufen auf, und die erste Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe bildet eine konkav gekrümmte Fläche, die zwei Erhebungen aufweist, wobei jede der zwei Erhebungen die Höhe der zweiten oder dritten Höhenstufe aufweist. Erfindungsgemäß kann dabei vorgesehen sein, dass die zwei Erhebungen die gleiche Höhenstufe aufweisen, also die zweite Höhenstufe bilden.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt erstrecken sich die zwei Erhebungen zusammen über höchstens 30% der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt erstrecken sich die zwei Erhebungen zusammen über höchstens 10% der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt erstrecken sich die zwei Erhebungen zusammen über höchstens 5% der Oberfläche der Innenseite des Veneers.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt sind die zwei Erhebungen über die Oberfläche der Innenseite des Veneers verteilt.
  • Erhebungen können in jeglicher Form eines Körpers ausgebildet sein. Der eine Erhebung bildende Körper ragt aus der oralen Grundfläche heraus, wobei der Teil des Körpers, der am weitesten von der Grundfläche entfernt ist, die zweite oder eine weitere Höhenstufe darstellt.
  • Der eine Erhebung bildende Körper und die oralen Grundfläche können einstückig gebildet sein. Der eine Erhebung bildende Körper kann alternativ auf der oralen Grundfläche aufgesetzt sein.
  • Der eine Erhebung bildende Körper und die oralen Grundfläche können aus dem gleichen Material gebildet sein. Der eine Erhebung bildende Körper und die oralen Grundfläche können aus unterschiedlichen Materialien gebildet sein.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt sind die Erhebungen als Halbkugel, Säule, Würfel, Quader oder Pyramide ausgebildet. Ein Fachmann wird aber leicht auch andere geeignete Körperformen der Erhebung finden können, die auch in einem erfindungsgemäßen Veneer verwirklicht sein können. Erfindungsgemäß bevorzugt sind die Erhebungen als Halbkugel ausgebildet. Alternativ sind die Erhebungen als Quader ausgebildet. Alternativ sind die Erhebungen als Pyramide ausgebildet. Alternativ sind die Erhebungen als Säule ausgebildet.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt besteht das Veneer aus Porzellan, Komposit, Keramik Hochleistungskeramik, oder Kunststoff oder enthält diese Materialien. Erfindungsgemäß bevorzugt besteht das Veneer aus Porzellan, Komposit, Keramik Hochleistungskeramik, oder Kunststoff. In einer erfindungsgemäßen Alternative besteht das Veneer aus Porzellan. In einer erfindungsgemäßen Alternative besteht das Veneer aus Keramik. In einer erfindungsgemäßen Alternative besteht das Veneer aus Kunststoff. In einer erfindungsgemäßen Alternative besteht das Veneer aus Hochleistungskeramik.
  • Die vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische Problem auch die Bereitstellung eines Verfahrens zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Veneers, wobei das Veneer maschinell, insbesondere industriell hergestellt wird.
  • Erfindungsgemäß kann dabei vorgesehen sein, dass mindestens ein erfindungsgemäßes Veneer maschinell und/oder industriell anhand einer Form hergestellt wird. Dabei kann ein herkömmliches Verfahren wie Gießen, Pressen oder Schleifen verwendet werden. Dem Fachmann ist bekannt, welche Verfahren er zur Herstellung verwenden kann und wie er die Verfahren anwendet. Es handelt sich beispielsweise um Verfahren, die normalerweise zur Herstellung individueller Veneers anhand einer individuellen Form verwendet werden.
  • Das erfindungsgemäße Herstellverfahren hat den Vorteil, dass besonders dünne Veneers leicht hergestellt werden können. Solche dünnen Veneers ermöglichen es, dass die Veneers ohne ein Präparieren oder Beschleifen des Zahnes an den Zahn befestigt werden können, ohne, dass die Veneers in labialer Richtung von dem Zahnverlauf abstehen.
  • Die vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische Problem auch die Bereitstellung eines Verfahrens zum Herstellen von mindestens zwei erfindungsgemäßen Veneers, wobei die mindestens zwei Veneers anhand derselben Form angefertigt werden.
  • Das erfindungsgemäße Herstellverfahren ermöglicht das Herstellen von mindestens zwei Veneers, insbesondere von vielen Veneers, anhand einer Form. Es muss also nur eine Form hergestellt werden, anhand derer mindestens zwei Veneers hergestellt werden. Dies reduziert sehr stark die Herstellungskosten der Veneers. Auch kann durch die maschinelle beziehungsweise industrielle Produktion der Veneers eine bessere Qualität der hergestellten Veneers erzeugt werden. Somit können die erfindungsgemäßen Veneers als Massenprodukt in industrieller Qualität preiswert hergestellt werden.
  • Die vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische Problem auch die Bereitstellung eines Kits, enthaltend mindestens zwei erfindungsgemäße Veneers.
  • Im Zusammenhang mit dieser Erfindung wird unter einem Kit ein „Kit of parts”, also eine Zusammenstellung, die mindestens zwei erfindungsgemäße Veneers enthält, verstanden.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt enthält der Kit eine Gebrauchsanweisung.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt enthält der Kit eine Mehrzahl an erfindungsgemäßen Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt enthält der Kit eine Mehrzahl an erfindungsgemäßen Veneers, wobei im Kit Veneers mit unterschiedlicher Größe, Form und/oder Krümmung enthalten sind. Erfindungsgemäß bevorzugt sind in dem Kit Veneers vorhanden, die unterschiedliche Positionierungen der Erhebungen aufweisen. Erfindungsgemäß bevorzugt sind in dem Kit Veneers vorhanden, wobei die Höhenstufen der Erhebungen der verschiedenen Veneers unterschiedlich sind.
  • Ein erfindungsgemäßes Kit ermöglicht es ein Veneer aus dem Kit auszuwählen, das in Form und Größe in etwa der zu verblendenden Zahnoberfläche entspricht.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch die Verwendung eines erfindungsgemäßen Veneers zur Befestigung an einem Zahn, insbesondere zur dauerhaften Befestigung an einem Zahn.
  • Die vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische Problem auch die Bereitstellung eines Verfahrens zur Befestigung eines erfindungsgemäßen Veneers an einen Zahn, enthaltend die Schritte a) Kürzen mindestens einer der Erhebungen eines erfindungsgemäßen Veneers, so dass das Veneer schaukelfrei an den Zahn positioniert werden kann, und b) Befestigen des Veneers mit einem Befestigungsmaterial an den Zahn.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann bei präparierten oder bei unpräparierten Zähnen eingesetzt werden.
  • Das Kürzen des Veneers kann beispielsweise durch Abschleifen oder Abschneiden eines Teilstücks mindestens einer Erhebung erfolgen.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt wird in Schritt a) die mindestens eine Erhebung des Veneers um eine Länge gekürzt, so dass das Veneer beim Aufsetzen auf den Zahn den Zahn an drei Punkten berührt. Beispielsweise können zwei Erhebungen so gekürzt werden, dass das Veneer mit zwei Erhebungen und an einer Stelle mit der Grundfläche aufliegt, oder dass das Veneer mit drei Erhebungen aufliegt.
  • Es können auch alle vorhandenen Erhebungen gekürzt werden. Es kann auch mindestens eine Erhebung ganz entfernt werden, was einer maximalen Kürzung entspricht.
  • Das Befestigen des Veneers in Schritt b) folgt grundsätzlich der Methode aus dem Stand der Technik. Dem Fachmann sind insbesondere geeignete Befestigungsmaterialien, beispielsweise Klebstoffe, aus dem Stand der Technik bekannt.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt wird das Veneer vor der endgültigen Befestigung in Schritt b) vorübergehend, also reversibel, am Zahn befestigt. Die vorübergehende Befestigung dient der Überprüfung der richtigen Positionierung des Veneers und der Kontrolle der Kürzung der mindestens einen Erhebung in Schritt a).
  • Die vorübergehende Befestigung des Veneers am Zahn kann durch verschiedenartigste Befestigungsmaterialien erfolgen. Beispielsweise kann eine feste oder flüssige Klebmasse verwendet werden. Als Klebmasse eignet sich zum Beispiel Silikon. Es können aber auch Vorrichtungen vorgesehen sein, die das Veneer vorübergehend am Zahn fixieren, also das Veneer vorübergehend an den Zahn befestigen oder das Veneer vorübergehend an den Zahn andrücken.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt wird das Veneer in den Schritten a) und b) durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung fixiert.
  • Die vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische Problem auch die Bereitstellung einer Vorrichtung zum Fixieren mindestens eines Veneers, insbesondere eines erfindungsgemäßen Veneers, beim Einsetzen und Befestigen an einen Zahn, wobei die Vorrichtung eine Halterung für mindestens ein Veneer aufweist, die über ein Scharnier mit einer Halterung zum Befestigen der Vorrichtung im Mundbereich verbunden ist. Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Halterung zum Befestigen für das mindestens eine Veneer als kartenförmige Fläche ausgebildet. Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Halterung zum Befestigen der Vorrichtung im Mundbereich als kartenförmige Fläche ausgebildet.
  • Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass eine kartenförmig ausgebildete Halterung für das Veneer leicht gekrümmt ist, um das Veneer besser aufnehmen zu können.
  • Das Scharnier, auch „Memory Scharnier” genannt, ermöglicht ein Verstellen der Position der zwei Halterungen zueinander um die Scharnierachse. Das Scharnier ermöglicht also ein Aufklappen und ein Zuklappen der beiden Halterungen.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist mindestens ein Teil einer Oberfläche der Halterung zum Befestigen mindestens eines Veneers mit einem adhäsiven Material beschichtet. Das adhäsive Material ermöglicht das Befestigen, insbesondere das reversible Befestigen, des Veneers an die Vorrichtung.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist mindestens ein Teil einer Oberfläche der Halterung zum Befestigen der Vorrichtung im Mundbereich mit einem adhäsiven Material beschichtet. Das adhäsive Material ermöglicht das Befestigen, insbesondere das reversible Befestigen, der Vorrichtung im Mundbereich.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist an einer Oberfläche der Halterung zum Befestigen mindestens eines Veneers mindestens ein Saugnapf angebracht. Der Saugnapf ermöglicht das Befestigen des Veneers an die Vorrichtung.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist an einer Oberfläche der Halterung zum Befestigen der Vorrichtung im Mundbereich mindestens ein Saugnapf angebracht. Der Saugnapf ermöglicht das Befestigen der Vorrichtung im Mundbereich.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Vorrichtung aus Kunststoff hergestellt. Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Vorrichtung ein Einwegartikel.
  • Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ein Veneer, insbesondere ein erfindungsgemäßes Veneer, an einen Zahn positioniert und dreidimensional fixiert werden. Dadurch kann das Veneer nach dem kürzen der Erhebungen wieder in die exakte vorgesehene Position am Zahn zurückgeführt werden.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch die Verwendung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Befestigen mindestens eines Veneers, insbesondere mindestens eines erfindungsgemäßen Veneers.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Befestigen eines Veneers, insbesondere eines erfindungsgemäßen Veneers, bei dem eine erfindungsgemäße Vorrichtung verwendet wird.
  • Das Verfahren enthält die folgenden Schritte: a) Befestigen der Vorrichtung am Zahn im aufgeklappten Zustand und Ansetzen des Veneers an den Zahn in der gewünschten Position, b) Zuklappen der Vorrichtung, so dass die Halterung zum Befestigen des Veneers an das Veneer gedrückt wird und das Veneer an der Vorrichtung befes tigt, c) Aufklappen der Vorrichtung, so dass der labiale Bereich des Zahns nicht mehr durch das Veneer verdeckt wird, d) Aufbringen eines Befestigungsmaterials auf die labiale Oberfläche des Zahns, e) Zuklappen der Vorrichtung so dass, das Veneer wieder an der gewünschten Position am Zahn anliegt und über das Befestigungsmittel mit dem Zahn verbunden ist, f) entfernen der Vorrichtung vom Veneer und aus dem Mundraum.
  • Wenn es sich bei dem Veneer um ein erfindungsgemäßes Veneer handelt, kann das Veneer in Schritt c) nach dem Aufklappen der Vorrichtung angepasst werden, indem mindestens eine Erhebung gekürzt wird. Bevor in Schritt d) das Befestigungsmaterial aufgebracht wird, kann zur Kontrolle der Positionierung des Veneers die Vorrichtung, auch mehrfach, zu und wieder aufgeklappt werden.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt wird die Halterung zum Befestigen der Vorrichtung im Mundbereich am Zahn, insbesondere an der oralen Fläche des Zahns befestigt.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt handelt es sich bei den Verfahren zum Befestigen der Veneers und der Verwendung der Veneers um keine chirurgische oder therapeutische Behandlung. Erfindungsgemäß bevorzugt handelt es sich bei den Verfahren zum Befestigen der Veneers und der Verwendung der Veneers um rein ästhetische Maßnahmen.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungsformen der Erfindung finden sich in den Unteransprüchen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden in den Figuren und den Beispielen gezeigt.
  • 1 zeigt zwei erfindungsgemäße Veneers und ein Tagesveneer aus dem Stand der Technik in Seitenansicht. 1a zeigt ein erfindungsgemäßes Veneer mit zwei Höhenstufen in, wobei die zweite Höhenstufe durch drei halbkreisförmige Erhebungen gebildet wird. 1b zeigt ein erfindungsgemäßes Veneer mit drei Höhenstufen, wobei die zweite und die dritte Höhenstufe durch je eine quaderförmige Erhebung gebildet werden. 1c zeigt ein Veneer aus dem Stand der Technik mit nur einer Höhenstufe.
  • 2 zeigt weitere Ansichten von Veneers. 2a zeigt ein erfindungsgemäßes Veneer in Ansicht von oral. 2b zeigt ein Tagesveneer in Ansicht von oral. 2c zeigt ein Veneer in Ansicht von labial.
  • 3 zeigt ein erfindungsgemäßes Veneer beim Anpassen an einen Zahn.
  • 4 zeigt ein erfindungsgemäßes Veneer, das an einem Zahn befestigt ist.
  • 5 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem Veneer an einem Zahn. 5a zeigt die Vorrichtung in aufgeklappter Position. 5b zeigt die Vorrichtung in zugeklappter Position.
  • Beispiele:
  • Im Folgenden werden beispielhafte bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der Figuren erläutert. Natürlich ist die Erfindung nicht auf die beispielhaften Ausführungsformen beschränkt.
  • 1a zeigt eine nicht maßstäbliche erfindungsgemäße alternative Ausführungsform eines Veneers (100). Das Veneer hat eine konvex gekrümmte Außenseite, auch labiale Fläche (20) genannt. Die labiale Fläche (20) ist in Form und Farbe der gewünschten Verblendung angepasst. Das Veneer hat eine konkav gekrümmte Innenseite, auch orale Grundfläche (10) genannt. Der Abstand zwischen oraler Grundfläche (10) und labialer Fläche (20) an einem bestimmten Punkt des Veneers (100) bestimmt die Dicke des Veneers (100) an diesem Punkt. Auch ist das okklusale Ende (30) des Veneers (100) gekennzeichnet. Die orale Grundfläche (10) bildet die erste Höhenstufe (11) des Veneers. Aus der oralen Grundfläche ragen drei halbkugelförmige Erhebungen (15) heraus. Die Erhebungen (15) sind aus dem gleichen Material wie der Rest des Veneers, da das Veneer im vorliegenden Fall einstückig hergestellt wurde. Die Erhebungen (15) können aber bei der Herstellung eines erfindungsgemäßen Veneers (100) auch nachträglich aufgesetzt werden und aus einem anderen Material oder einer anderen Materialzusammensetzung als das Veneer (100) bestehen. Die Erhebungen (15) sind im vorliegenden Fall gleich hoch, so dass ihre Enden die zweite Höhenstufe (12) bilden. Bei Verwendung des Veneers (100) kann eine oder mehrere der Erhebungen (15) auf eine gewünschte Höhenstufe, beispielsweise durch beschleifen, gekürzt werden.
  • 1b zeigt eine zweite nicht maßstäbliche erfindungsgemäße alternative Ausführungsform eines Veneers (100). Das Veneer (100) hat wieder eine labiale Fläche (20), eine orale Fläche (10) und ein okklusales Ende (30). Die orale Fläche (10) bildet die erste Höhenstufe (11). Das Ende einer niedrigeren quaderförmigen Erhebung (15) bildet die zweite Höhenstufe (12). Das Ende einer höheren quaderförmigen Erhebung (16) bildet die dritte Höhenstufe (13). Bei Verwendung des Veneers (100) kann eine oder beide der Erhebungen (15, 16) auf eine gewünschte Höhenstufe gekürzt werden.
  • 1c zeigt nicht maßstäblich ein Tagesveneer (200) aus dem Stand der Technik, wie es zum Beispiel in der US 2005/0227204 A1 offenbart wird. Das Veneer (200) hat wieder eine labiale Fläche (20), eine orale Fläche (10) und ein okklusales Ende (30). Bei dem Veneer (200) ist nicht nur die labiale Fläche (20), sondern auch die orale Fläche (10) gänzlich glatt. Die orale Fläche (10) bildet die einzige Höhenstufe (11) des Veneers. Es ist keine weitere Höhenstufe vorhanden, die gekürzt werden könnte, um das Veneer (200) an den Zahn anzupassen. Das dargestellte Veneer (200) stellt auch den Veneergrundkörper eines erfindungsgemäßen Veneers (100) dar, wobei ein erfindungsgemäßes Veneer (100) noch zusätzlich mindestens eine zweite Höhenstufe aufweist, die durch mindestens eine Erhebung aus der oralen Grundfläche (10) heraus gebildet wird.
  • 2a zeigt eine nicht maßstäbliche erfindungsgemäße alternative Ausführungsform eines Veneers (100) von oral aus gesehen. Es ist die orale Fläche (10) des Veneers (100) zu sehen. Die orale Fläche (10) bildet wieder die erste Höhenstufe (11). Auf der oralen Fläche (10) sind drei halbkugelförmige Erhebungen verteilt (15), die aus der oralen Fläche (10) herausragen. Die oberen Enden der drei Erhebungen (15) bilden die zweite Höhenstufe (12) des Veneers (100). Das okklusale Ende (30) des Veneers ist gekennzeichnet. Bei Verwendung des Veneers (100) kann eine oder mehrere der Erhebungen (15) auf eine gewünschte Höhenstufe gekürzt werden.
  • 2b zeigt zum Vergleich zu 2a wieder nicht maßstäblich ein Tagesveneer (200) aus dem Stand der Technik, wie es zum Bei spiel in der US 2005/0227204 A1 offenbart wird. Das Veneer (200) hat wieder eine orale Fläche (10) mit einem okklusalen Ende (30). Bei dem Veneer (200) ist die orale Fläche (10) gänzlich glatt. Die orale Fläche (10) bildet die einzige Höhenstufe (11) des Veneers. Es ist keine weitere Höhenstufe vorhanden, die gekürzt werden könnte, um das Veneer (200) an den Zahn anzupassen. Das dargestellte Veneer (200) stellt auch den Veneergrundkörper eines erfindungsgemäßen Veneers (100) dar, wobei ein erfindungsgemäßes Veneer (100) noch zusätzlich mindestens eine zweite Höhenstufe aufweist, die durch mindestens eine Erhebung aus der oralen Grundfläche (10) heraus gebildet wird.
  • 2c zeigt nicht maßstäblich die erfindungsgemäße alternative Ausführungsform des Veneers (100) aus 2a von labial aus gesehen. In dieser Ansicht sind wieder die orale Fläche (10) mit einem okklusalen Ende (30) zu sehen, die die erste Höhenstufe (11) bildet. Hauptsächlich ist jedoch die labiale Fläche (20) zu sehen, die zwei Erhebungen verdeckt, so dass nur eine Erhebung (15) zu sehen ist, deren oberes Ende einen Teil der zweiten Höhenstufe (12) bildet.
  • 3 zeigt nicht maßstäblich eine erfindungsgemäße alternative Ausführungsform eines Veneers (100), das zur Verblendung eines Zahns (50) verwendet wird. Es sind Zahnschmelz (51), Dentin (52) und die Pulpa (53) des Zahns (50) gezeigt. Auch das Zahnfleisch (54) ist zu sehen. Der Zahn (50) ist nicht beschliffen, das heißt die Substanz an der zu verblendenden Region des Zahns (50) ist nicht reduziert. Trotzdem kann das Veneer (100) passgenau und stabil an den Zahn (50) angesetzt werden. Da das Veneer sehr dünn ist, also der Abstand zwischen oraler Fläche (10) und labialer Fläche (20) sehr gering ist und die Erhebungen (15) eine zweite Höhenstufe (12) bilden, die nur einen geringen Höhenunterschied zur ersten Höhenstufe (11) hat, kann das Veneer (100) an den unbeschliffenen Zahn (50) angesetzt werden, ohne dass das Veneer deutlich hervorsteht, vor allem im Vergleich zu der labialen Oberfläche der Nachbarzähne.
  • 4 zeigt nicht maßstäblich eine erfindungsgemäße alternative Ausführungsform eines Veneers (100), das zur Verblendung eines Zahns (50) verwendet wurde. Die labiale Fläche (20) des Veneers (100) dient der Verblendung. Die orale Fläche (10), die die erste Höhenstufe (11) des Veneers (100) bildet, ist über ein Befestigungsmaterial (60) mit der labialen Fläche des Zahns (50) verbunden. Zwei verschieden hohe Erhebungen (15, 16) bilden die zweite und dritte Höhenstufe (12, 13). Eine bevorzugte dritte Erhebung ist nicht zu sehen, da sie von der ersten Erhebung (15) verdeckt wird. Die Erhebungen (15, 16) liegen auf der Zahnoberfläche auf und positionieren somit das Veneer (100) auf einen gewünschten Abstand zum Zahn (50). Darüber hinaus verhindern die Erhebungen ein Schaukeln des Veneers (100) beim Befestigen an den Zahn (50), was zu einer falschen Positionierung des Veneers (100) führen könnte. Das okklusale Ende (30) des Veneers (100) ist als Inzisalkante ausgeführt.
  • 5 zeigt nicht maßstäblich eine erfindungsgemäße Vorrichtung (70) zum Positionieren eines Veneers (100) an einen Zahn (50). Der Zahn (50) ist im vorliegenden Fall beschliffen, was aber nicht zwingend der Fall sein muss. Die Vorrichtung enthält ein Scharnier (71), eine Halterung (72) zum Befestigen der Vorrichtung (70) im Mundbereich und eine Halterung (73) zum Befestigen eines Veneers (100). Im vorliegenden Fall ist die Halterung (72) über ein adhäsives Material (80) reversibel an der oralen Seite des Zahnes (50) befestigt. Auch das Veneer (100) ist reversibel über ein adhäsives Material mit seiner labialen Fläche (20) an der Halterung (73) befestigt. Zu sehen ist eine Erhebung (15) des Veneers, deren Ende die zweite Höhenstufe (12) bildet. 5a zeigt die Vorrichtung in aufgeklappter Positionierung. In dieser Position kann bei Bedarf die labiale Oberfläche des Zahns (50) bearbeitet werden. Auch kann eine Erhebung, beispielsweise die gezeigte Erhebung (15), bei Bedarf gekürzt werden. Durch zuklappen der Vorrichtung (70) über das Scharnier (71) wird das Veneer (100) an den Zahn in einer bestimmten Position gedrückt. Die Position wird durch die Vorrichtung (70) in Längsrichtung und Höhenrichtung bestimmt und beibehalten. Die Position wird auch beibehalten, wenn die Vorrichtung (70) über das Scharnier (71) aufgeklappt wird, der Zahn (50) und oder eine Erhebung (15) bearbeitet werden, und dann die Vorrichtung (70) wieder zugeklappt wird. Somit kann die einmal gewählte Positionierung des Veneers (100) auch bei zwischenzeitlicher Bearbeitung wieder eingenommen werden. Der Abstand des Veneers (100) beziehungsweise bestimmter Bereiche des Grundkörpers des Veneers (100) zum Zahn (50) kann durch das Verkürzen einer Erhebung (15) und damit einer zweiten oder weiteren Höhenstufe (12) verändert werden. Wenn die gewünschte Positionierung des Veneers gefunden wurde und die Erhebungen (15) auf eine gewünschte Höhenstufe, beispielsweise durch Beschleifen, gekürzt wurden, kann ein Befestigungsmaterial (60) auf die labiale Zahnoberfläche des Zahns (50) und/oder die orale Fläche des Veneers (100) aufgebracht werden. Dann wird die Vorrichtung (70) über das Scharnier (71) wieder zugeklappt. 5b zeigt die Vorrichtung (70) in dieser zugeklappten Position. Das Veneer (100) ist über das Befestigungsmaterial (60) mit dem Zahn (50) verbunden. Dabei liegt das obere Ende der Erhebung (15), das die zweite Höhenstufe (12) bildet am Zahn (50) an. Dadurch wird das Veneer am Zahn (50) im gewünschten Abstand zum Zahn (50) befestigt. Wenn das Veneer (100) zwei oder drei Erhebungen (15) aufweist, so ist das Veneer (100) besonders stabil gelagert, da es dann drei Auflagepunkte auf dem Zahn (50) hat. Bei zwei Erhebungen (50) kann das Veneer (100) auf diesen beiden Erhebungen (50) und einem Teilbereich der oralen Fläche (10) aufliegen, bei drei Erhebungen (15) kann das Veneer (100) auf diesen drei Erhebungen (15) aufliegen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 4579530 [0005]
    • - EP 0054785 A1 [0008]
    • - US 2005/0227204 A1 [0010, 0111, 0113]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - C. Hämmerle et al. „Dentale Keramiken”, Kapitel 3 (Seiten 23–36), Quintessenz Verlags GmbH, Berlin (2008) [0004]

Claims (16)

  1. Veneer, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei Höhenstufen aufweist.
  2. Veneer nach Anspruch 1, wobei die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei und höchstens zwanzig Höhenstufen aufweist.
  3. Veneer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Oberfläche der Innenseite des Veneers zwei Höhenstufen aufweist.
  4. Veneer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen mindestens 50 μm, insbesondere mindestens 100 μm beträgt.
  5. Veneer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens 25%, insbesondere mindestens 50% der Innenoberfläche bildet.
  6. Veneer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe eine konkav gekrümmte Fläche bildet und die weiteren Höhenstufen Erhebungen aus der ersten Höhenstufe darstellen.
  7. Veneer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Oberfläche der Innenseite des Veneers zwischen zwei und vier Höhenstufen aufweist, und wobei die erste Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe eine konkav gekrümmte Fläche bildet, die drei Erhebungen aufweist, wobei jede der drei Erhe bungen die Höhe der zweiten, dritten oder vierten Höhenstufe aufweist.
  8. Veneer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Veneer aus Porzellan, Komposit, Keramik und/oder Kunststoff besteht.
  9. Verfahren zum Herstellen eines Veneers nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Veneer maschinell, insbesondere industriell hergestellt wird.
  10. Verfahren zum Herstellen von mindestens zwei Veneers nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die mindestens zwei Veneers anhand derselben Form angefertigt werden.
  11. Kit, enthaltend mindestens zwei Veneers nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
  12. Verwendung eines Veneers nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zur Befestigung an einem Zahn, insbesondere zur dauerhaften Befestigung an einem Zahn.
  13. Verfahren zur Befestigung eines Veneers nach einem der Ansprüche 1 bis 8 an einen Zahn, enthaltend die Schritte: a) Kürzen mindestens einer der Erhebungen eines Veneers nach einem der Ansprüche 1 bis 8, so dass das Veneer schaukelfrei auf den Zahn positioniert werden kann, und b) Befestigen des Veneers mit einem Befestigungsmaterial an den Zahn.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei das Veneer in den Schritten a) und b) durch eine Vorrichtung nach Anspruch 15 fixiert wird.
  15. Vorrichtung zum Fixieren mindestens eines Veneers, insbesondere eines Veneers nach einem der Ansprüche 1 bis 8, beim Einsetzen und Befestigen an einen Zahn, wobei die Vorrichtung eine Halterung für mindestens ein Veneer aufweist, die über ein Scharnier mit einer Halterung zum Befestigen der Vorrichtung im Mundbereich verbunden ist.
  16. Verwendung der Vorrichtung nach Anspruch 15 zum Befestigen mindestens eines Veneers, insbesondere mindestens eines Veneers nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
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