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Die
vorliegende Erfindung betrifft Veneers zur dauerhaften Befestigung
an Zähnen, Verfahren zur Herstellung der Veneers, Verfahren
und Vorrichtungen zur Befestigung der Veneers, die Verwendung der
Veneers sowie Kits of Parts, die die erfindungsgemäßen
Veneers enthalten und weitere Anwendungen und Ausgestaltungsformen
der erfindungsgemäßen Veneers.
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Veneers
sind dünne Keramikschalen, die labial am Zahn befestigt
werden. Veneers dienen dabei der Korrektur von Zahnfarbe, Zahnstellung
und/oder Zahnform. Veneers können sowohl mit als auch ohne Einbeziehung
der Inzisalkante und des Approximalkontakts hergestellt werden.
Ein Veneer dient also zur Verblendung eines Zahnes, insbesondere
der labialen Seite eines Zahnes im sichtbaren Bereich des Mundes.
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Dauerhafte
Veneers werden individuell, meist durch einen Zahntechniker oder
mittels CAD/CAM Geräten, hergestellt. Veneers können
aus unterschiedlichen Kunststoff-, Komposit- oder Keramikmaterialien
hergestellt werden. Zur Herstellung eines individuellen Veneers
wird von dem zu verblendenden Zahn ein Abdruck genommen. Anhand
dieses Abdrucks kann mit Hilfe unterschiedlicher Methoden, beispielsweise
anhand eines Modells des labial präparierten Zahns, ein
Veneer hergestellt werden. Dabei ist die Innenseite des Veneers
der spezifischen labialen Oberfläche des zu verblendenden
Zahns angepasst. Die Innenseite, also die orale Fläche,
des Veneers ist somit der individuellen Zahnanatomie angepasst.
Die Außenseite des Veneers ist glatt und von Form und Farbe
wunschgemäß ausgestaltet, stellt also die Ideal-
oder Wunschform bzw. Ideal- oder Wunschfarbe des zu verblenden Zahnes
dar. Das Veneer wird auf den Zahn so aufgebracht, dass die Veneerinnenseite,
die als orale Fläche ein Negativ der spezifischen labialen
Kontur der Oberfläche des Zahnes darstellt, passgenau auf
der Zahnkontur sitzt. Veneers werden mit speziellen Klebern oder
Zementen, beispielsweise Feinhybridkompositen, an der labialen Zahnoberfläche
befestigt. Durch die exakte Passung der individuell geformten Veneerinnenseite
kann eine gleichmäßige Adhäsivschicht
bei der Befestigung an den Zahn erreicht werden. Korrekturen von
Zahnstellung und Zahnform erfolgen durch die Ausgestaltung des Veneers
in unterschiedlichen Dicken.
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Einen Überblick über
die herkömmliche Herstellung und Befestigung am Zahn von
dauerhaften Veneers gibt C. Hämmerle et al. „Dentale
Keramiken", Kapitel 3 (Seiten 23–36), Quintessenz
Verlags GmbH, Berlin (2008).
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Die
US 4,579,530 beschreibt
ein Verfahren zum Herstellen eine Veneers aus Hochleistungskeramik,
durch das individuelle Veneers mit einer sehr dünnen Schichtstärke
von nur 0,3 bis 0,55 mm erhalten werden können. Diese Veneers
können noninvasiv am unpräparierten Zahn mit einem
Klebstoff dauerhaft befestigt werden. Auch hier erfolgen Korrekturen
von Zahnstellung und Zahnform durch unterschiedliche Dicken des
Veneers. Solche dünnen Porzellanveneers sind am Markt als
Lumineers
® bekannt.
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Die
Oberfläche der Innenseite eines dauerhaften Veneers wird
oftmals Präpariert. Die Präparation kann beispielsweise
durch Schleifen mit einem Diamantschleifer oder durch Sandstrahlen,
beispielsweise mit einem Aluminiumoxid-haltigen Luftstrom, erfolgen.
Durch diese Präparation ergibt sich eine Rauhigkeit der
präparierten Oberfläche. Die Rautiefe der aufgerauten
Innenoberfläche eines Veneers beträgt im Allgemeinen
bis zu 60 μm, insbesondere zwischen 15 μm und
50 bis 60 μm.
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Bei
den üblichen Veneertechniken sind zwei Arzttermine für
den Patienten nötig. Beim ersten Termin wird der Abdruck
des Zahnes genommen. Anhand des Abdrucks wird dann das Veneer hergestellt. Das
Einsetzen und Befestigen des Veneers am Zahn erfolgt dann bei einem
zweiten Termin. Dies ist sowohl für den Patienten als auch
für den Zahnarzt aufwändig und zeitintensiv.
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Die
EP 0054785 A1 schlägt
ein Verfahren vor, bei dem ein Veneer an einem Arzttermin erstellt und
am Zahn befestigt werden kann. Diese Methode wird beispielsweise
als sogenanntes CEREC
® Verfahren
angewendet. Der Arzttermin bei diesem Verfahren dauert jedoch sehr
lange, da das Veneer während des Verfahrens hergestellt
wird. Auch ist das Verfahren sehr kostenintensiv, da der Zahnarzt
dafür teure Spezial-Geräte wie beispielsweise
eine Messkamera und eine computergestützte Schleifeinheit einsetzen
muss.
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Die
individuelle Herstellung von dauerhaften Veneers ist bislang sehr
arbeitsintensiv. Die Veneers müssen von einem Zahntechniker
individuell hergestellt werden. Durch die individuelle Herstellung
ist eine kontinuierlich hohe Qualität der Veneers nicht gesichert.
Vor allem ist die individuelle Herstellung von Veneers sehr teuer.
Dadurch werden viele Patienten von der Versorgung mit Veneers abgehalten. Es
besteht aber nicht nur aus ästhetischen Gründen häufig
ein Bedarf an einer Versorgung von sichtbaren Zahnfehlern mit Veneers,
sondern auch der psychische Druck ist bei Patienten mit sichtbaren
Zahnfeh lern hoch. Der wirkliche Bedarf an Form- und Farbkorrekturen
im sichtbaren Zahnbereich kann durch die vorhandenen Verfahren zur
Herstellung und Befestigung dauerhafter Veneers nicht annähernd
befriedigt werden.
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Tagesveneers
oder provisorische Veneers werden konfektioniert, also nicht individuell
hergestellt. Sie unterscheiden sich von den individuell hergestellten
Veneers dadurch, dass ihre orale Flächen nicht einer individuellen
Zahnanatomie angepasst sind. Das Einsetzen der Tagesveneers erfolgt
entweder durch den Zahnarzt in ähnlicher Form wie das Einsetzen
von individuellen Veneers oder durch den Patienten selbst mit einem
provisorischen Befestigungsmaterial. Korrekturen von Zahnstellung
und Zahnform erfolgen durch unterschiedliche Dicken des Befestigungsmaterials,
das zwischen Zahn und Veneer liegt. Tagesveneers sind beispielsweise
aus der
US 2005/0227204
A1 bekannt. Die dort gezeigten Veneers haben eine gänzlich
glatte und ebene orale Veneerinnenfläche.
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Solche
Tagesveneers, deren orale Flächen nicht der Zahnanatomie
angepasst sind, lassen sich nur extrem schwierig und exakt auf der
Zahnoberfläche positionieren. Bereits geringe Unterschiede
hinsichtlich Krümmung und Form des Zahns und des Veneers,
sowie Unebenheiten auf der labialen Zahnoberfläche führen
dazu, dass ein schaukelfreies und festes Einsetzen des Veneers nicht
möglich ist. Auch wird bei dem Aufbringen der Tagesveneers
auf den Zahn nur schwer eine ästhetisch gute, insbesondere
ideale Verblendung des Zahnes erreicht, da eine nicht korrekte Positionierung
des Veneers zu leicht sichtbaren Unregelmäßigkeiten
im Zahnbild führt. Somit eignen sich Tagesveneers mit einer
glatten oralen Oberfläche nicht für den dauerhaften
Einsatz als Verblendungsmittel für einen Zahn.
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Es
besteht somit der Bedarf an preiswerten, in Konfektion herstellbaren
Veneers, die als dauerhafte Veneers verwendet werden können
und bei denen ein sicherer Halt am Zahn gewährleistet ist
und deren Verwendung zu einem ästhetisch gewünschten
Ergebnis der Zahnverblendung führt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine
Vorrichtung bereitzustellen, die die Mängel, insbesondere
die aufgezeigten Mängel, des Standes der Technik überwindet.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde,
ein dauerhaftes Veneer bereitzustellen, das maschinell, insbesondere konfektioniert
und als Massenprodukt hergestellt werden kann. Der vorliegenden
Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde, ein dauerhaftes Veneer
bereitzustellen, das industriell hergestellt werden kann. Der vorliegenden
Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde, ein Veneer
bereitzustellen, das maschinell, insbesondere konfektioniert und
als Massenprodukt, beziehungsweise industriell hergestellt wird
und als dauerhaftes Veneer verwendet werden kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde,
ein Veneer bereitzustellen, das maschinell, insbesondere konfektioniert und
als Massenprodukt hergestellt wird und gut und einfach am Zahn befestigt
werden kann, wobei insbesondere ein mindestens ähnliches ästhetisches
Ergebnis erreicht wird wie bei der Verwendung individuell hergestellter
Veneers.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde,
ein dauerhaftes Veneer bereitzustellen, das mit nur geringen Kosten hergestellt
werden kann. Der vorliegenden Erfindung liegt auch das technische
Problem zugrunde, ein dauerhaftes Veneer bereitzustellen, das für
den Patienten mit nur geringen Kosten zur Verfügung steht.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde,
ein dauerhaftes Veneer bereitzustellen, das maschinell und konfektioniert
in gleichbleibend hoher Qualität hergestellt werden kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt auch das technische Problem zugrunde,
eine Vorrichtung bereitzustellen, die eine Kombination von zwei
oder von mehreren, insbesondere aller, genannten technischen Probleme
löst.
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Die
vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische
Problem durch die Bereitstellung eines Veneers gemäß den
Patentansprüchen. Die vorliegende Erfindung löst
das ihr zugrunde liegende technische Problem insbesondere durch die
Bereitstellung eines Veneer, wobei die Oberfläche der Innenseite
des Veneers mindestens zwei Höhenstufen aufweist.
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Ein
erfindungsgemäßes Veneer ist ein grundsätzlich
schalenförimges Plättchen mit einer Außenseite
und einer Innenseite. Die Innenseite des Veneers ist die Seite,
die an einen Zahn, insbesondere an der labialen Front eines Zahnes
befestigt wird. Die Fläche, die die Innenseite des Veneers
bildet, wird auch als orale Grundfläche bezeichnet. Die
Außenseite des Veneers ist die Seite, die der Verblendung
dient, also die vom Zahn abgewandte Seite. Die Oberfläche,
die die Außenseite des Veneers bildet, wird auch als labiale
Fläche bezeichnet.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die orale Grundfläche zumindest teilweise konkav. Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die orale Grundfläche konkav. Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die labiale Fläche zumindest teilweise konvex. Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die labiale Fläche konvex.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die orale Grundfläche in ihrer Dimensionierung der
typischen Größe einer labialen Front eines Zahnes
angepasst.
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Erfindungsgemäß bildet
die orale Grundfläche die erste Höhenstufe des
Veneers.
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Der
Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen
Fläche des Veneers ist als die Dicke des Veneers zu verstehen.
Der kürzest mögliche Abstand zwischen einem Punkt
der oralen Grundfläche und einem direkt gegenüber
liegenden Punkt der labialen Fläche des Veneers ist somit
der Abschnitt des Veneers mit der geringsten Dicke.
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Der
Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen
Fläche des Veneers kann variieren. Auch wenn der Abstand
zwischen der oralen Grundfläche und der labialen Fläche
des Veneers variiert, bildet die orale Grundfläche nur
die erste Höhenstufe, da die Höhenstufen erfindungsgemäß auf die
orale Grundfläche und nicht auf die labiale Fläche des
Veneers bezogen werden.
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Ein
erfindungsgemäßes Veneer ist möglichst dünn,
das bedeutet, der Abstand zwischen der oralen Grundfläche
und der labialen Fläche des Veneers ist möglichst
dünn. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt der
Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labia len
Fläche des Veneers zwischen 0,1 und 2 mm. Erfindungsgemäß bevorzugt
beträgt der Abstand zwischen der oralen Grundfläche
und der labialen Fläche des Veneers zwischen 0,2 und 1
mm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt
der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen
Fläche des Veneers zwischen 0,3 und 0,8 mm. Erfindungsgemäß bevorzugt
beträgt der Abstand zwischen der oralen Grundfläche
und der labialen Fläche des Veneers zwischen 0,3 und 0,6
mm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt
der Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen
Fläche des Veneers mindestens 0,1 mm. Erfindungsgemäß bevorzugt
beträgt der Abstand zwischen der oralen Grundfläche
und der labialen Fläche des Veneers mindestens 0,2 mm.
Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass der
Abstand zwischen der oralen Grundfläche und der labialen
Fläche des Veneers mindestens 0,3 mm beträgt.
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Ein
möglichst dünnes Veneer kann insbesondere dann
vorteilhaft sein, wenn es an einen nicht präparierten oder
beschliffenen Zahn befestigt werden soll.
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Auch
kann bei einem erfindungsgemäßen Veneer in einer
alternativen Ausführungsform vorgesehen sein, dass die
Veneers abgekanntete Bereiche aufweisen, die die Inzisalkante eines
Zahnes abdecken. Natürlich kann auch vorgesehen sein, die
Inzisalkante nicht abzudecken. Die mögliche Abdeckung der
Inzisalkante gehört erfindungsgemäß zur
oralen Grundfläche des Veneers und somit zur ersten Höhenstufe.
Auch kann in einer zusätzlichen oder alternativen Ausgestaltung
eines erfindungsgemäßen Veneers vorgesehen sein,
dass das Veneer den Approximalkontakt mit einbezieht. Auch der Bereich,
der den Approximalkontakt mit einbezieht gehört erfindungsgemäß zur
oralen Grundfläche des Veneers und somit zur ers ten Höhenstufe.
Natürlich kann auch vorgesehen sein, den Approximalkontakt
nicht einzubeziehen.
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Die
erste Höhenstufe der Oberfläche der Innenseite
eines erfindungsgemäßen Veneers wird durch die
orale Grundfläche des Veneers gebildet. Somit wird durch
die erste Höhenstufe und die labiale Oberfläche
der Veneergrundkörper gebildet, der ein, bevorzugt gekrümmtes,
Plättchen oder Schälchen darstellt, wobei dieser
Grundkörper des Plättchens oder des Schälchens
an verschiedenen Stellen verschieden Dick sein kann. Erfindungsgemäß stellt
ein dickerer Abschnitt eines Veneergrundkörpers keine zweite
oder weitere Höhenstufe dar. Der Veneergrundkörper
eines erfindungsgemäßen Veneers kann zum Beispiel
in Dimensionierung, Form, Krümmung und/oder Dicke einem
typischen Veneer, wie es der Fachmann aus dem Stand der Technik
kennt, entsprechen.
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Die
Dimensionierung des Veneergrundkörpers ist an die Dimensionierung
eines Veneers aus dem Stand der Technik angelehnt. Ein Fachmann kennt
typische Dicken, Breiten, Höhen, Krümmungsradien
und Formen eines herkömmlichen Veneers, beispielsweise
eines herkömmlichen Tagesveneers. Diese typischen Parameter
kann er ohne Weiteres auf den Grundkörper eines erfindungsgemäßen
Veneers übertragen. Er kann dabei insbesondere Dimensionierungen
wählen, die für bestimmte Zähne, beispielsweise
Dentes incisivi, Dentes canini, Dentes praemolares oder Dentes molares
typisch sind. Einem Fachmann sind die Grunddimensionierungen und
Abweichungsmöglichkeiten in der Dimensionierung von labialen
Oberflächen von menschlichen Zähnen bekannt, so
dass er diese Dimensionierung ohne Weiteres verallgemeinern kann,
einen durchschnittlichen Wert bilden kann und/oder auf ein erfindungsgemäßes
Veneer übertragen kann. Der Fachmann kann auch verschiedene
Dimensionierungen kombinieren oder verschiedene erfindungsgemäße Veneers
mit unterschiedlichen Dimensionierungen herstellen.
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Die
Oberfläche der Innenseite eines erfindungsgemäßen
Veneers weist mindestens zwei Höhenstufen auf. Dabei wird
die erste Höhenstufe durch die orale Grundfläche
des Veneers gebildet. Die zweite und jede weiter Höhenstufe
weist einen größeren Abstand zur labialen Fläche
auf als es an diesem Punkt die orale Grundfläche tun würde.
Das Veneer ist somit bevorzugt an der zweiten und jeder weiteren
Höhenstufe dicker als an der ersten Höhenstufe.
Die zweite und jede weitere Höhenstufe bilden erfindungsgemäß bevorzugt
Erhebungen, die auf der ersten Höhenstufe, also der oralen
Grundfläche, liegen. Somit sind die zweite und jede weitere
Höhenstufe Erhebungen aus dem durch die erste Höhenstufe
oral begrenzten Grundkörper des Veneers heraus.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
stellt also die erste Höhenstufe eine, besonders bevorzugt
konkave, Fläche dar, nämlich die orale Grundfläche
des Veneers, und die zweite und jede weitere Höhenstufe stellen
Erhebungen, insbesondere die oberen Abschlüsse oder Enden
von Erhebungen dar, die aus der konkaven Grundfläche mit
einer bestimmten Höhe herausragen.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens
zwei und höchstens hundert Höhenstufen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt
weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens
zwei und höchstens zwanzig Höhenstufen auf. In
einer erfindungsgemäßen Alternative weist die
Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei und
höchstens zehn Hö henstufen auf. In einer erfindungsgemäßen
Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers
mindestens zwei und höchstens sechs Höhenstufen
auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist
die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens zwei
und höchstens fünf Höhenstufen auf. In einer
erfindungsgemäßen Alternative weist die Oberfläche
der Innenseite des Veneers mindestens zwei und höchstens
vier Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen
Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers
mindestens zwei und höchstens drei Höhenstufen
auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist
die Oberfläche der Innenseite des Veneers zwei Höhenstufen
auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist
die Oberfläche der Innenseite des Veneers drei Höhenstufen
auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative weist
die Oberfläche der Innenseite des Veneers vier Höhenstufen auf.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers mindestens
zwei Höhenstufen auf.
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In
einer erfindungsgemäßen Alternative weist die
Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens
hundert Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen
Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers
höchstens fünfzig Höhenstufen auf. In
einer erfindungsgemäßen Alternative weist die
Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens
zwanzig Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen
Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers
höchstens fünfzehn Höhenstufen auf. In
einer erfindungsgemäßen Alternative weist die
Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens
zehn Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen
Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers
höchstens neun Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen
Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens
acht Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen
Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers
höchstens sieben Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen
Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers
höchstens sechs Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen Alternative
weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers höchstens
fünf Höhenstufen auf. In einer erfindungsgemäßen
Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers
höchstens vier Höhenstufen auf.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten
Höhenstufen größer als die Höhendifferenzen,
die als Rauhigkeit durch das Präparieren eines herkömmlichen
Veneers entstehen.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen
größer als die Höhendifferenz, die als
Rauhigkeit durch das Präparieren eines herkömmlichen
Veneers entsteht. Erfindungsgemäß stellen Rauhigkeiten,
wie sie in den Innenseiten von Veneers aus dem Stand der Technik
vorhanden sind, keine unterschiedlichen Höhenstufen dar.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei
Höhenstufen mindestens 20 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt
beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei
Höhenstufen mindestens 50 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt beträgt
die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen
mindestens 60 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt
beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei
Höhenstufen mehr als 60 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt
beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei
Höhenstufen min destens 100 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt
ragt somit die zweite Höhenstufe um mindestens 100 μm
aus der ersten Höhenstufe, nämlich der oralen
Grundfläche, heraus. Erfindungsgemäß bevorzugt
beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei
Höhenstufen mindestens 101 μm. Erfindungsgemäß bevorzugt
beträgt die Höhendifferenz der mindestens zwei
Höhenstufen mehr als 100 μm. Erfindungsgemäß kann
auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz der mindestens
zwei Höhenstufen mindestens 200 μm beträgt.
Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass
die Höhendifferenz der mindestens zwei Höhenstufen
mindestens 0,3 mm beträgt.
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Erfindungsgemäß kann
auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen
der ersten und der zweiten Höhenstufe mindestens 20 μm
beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen
sein, dass die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten
Höhenstufe mindestens 50 μm beträgt.
Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass
die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten Höhenstufe
mindestens 60 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann
auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen
der ersten und der zweiten Höhenstufe mehr als 600 μm
beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen
sein, dass die Höhendifferenz zwischen der ersten und der
zweiten Höhenstufe mindestens 100 μm beträgt.
Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass
die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten
Höhenstufe mindestens 200 μm beträgt.
Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass
die Höhendifferenz zwischen der ersten und der zweiten
Höhenstufe mindestens 0,3 mm beträgt.
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Erfindungsgemäß kann
auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen
der zweiten und der dritten Höhenstufe mindestens 20 μm
beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen
sein, dass die Höhendifferenz zwischen der zweiten und der
dritten Höhenstufe mindestens 50 μm beträgt.
Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die
Höhendifferenz zwischen der zweiten und der dritten Höhenstufe
mindestens 60 μm beträgt. Erfindungsgemäß kann
auch vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz zwischen
der zweiten und der dritten Höhenstufe mehr als 60 μm
beträgt. Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen
sein, dass die Höhendifferenz zwischen der zweiten und
der dritten Höhenstufe mindestens 100 μm beträgt.
Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass
die Höhendifferenz zwischen der zweiten und der dritten
Höhenstufe mindestens 200 μm beträgt.
Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass
die Höhendifferenz zwischen der zweiten und der dritten
Höhenstufe mindestens 0,3 mm beträgt.
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Erfindungsgemäß kann
auch insbesondere vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz
der mindestens zwei Höhenstufen, insbesondere zwischen der
ersten und der zweiten Höhenstufe, höchstens 100
mm, insbesondere höchsten 10 mm beträgt. Veneers
mit einer großen Höhendifferenz zwischen der ersten
und den weiteren Höhenstufen können insbesondere
bei einer großen Stellungsverschiebung des zu verblendenden
Zahnes zur Verwendung kommen, da die große Höhendifferenz
diese Verschiebung ausgleichen kann.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe,
also die orale Grundfläche, mindestens 25%, insbesondere
mindestens 50% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen
Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
mindestens 60%, insbesondere mindestens 70% der Innenoberfläche.
In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet
die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens
66% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen
Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
mindestens 75%, insbesondere mindestens 80% der Innenoberfläche.
In einer erfindungsgemäßen Alternative bildet
die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens
85%, insbesondere mindestens 87% der Innenoberfläche. In
einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die
Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe mindestens
90% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen
Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
mindestens 91% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen
Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
mindestens 92% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen
Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
mindestens 93% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen
Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
mindestens 94% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen
Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
mindestens 95% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen
Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
mindestens 96% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen
Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
mindestens 97% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen
Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
mindestens 98% der Innenoberfläche. In einer erfindungsgemäßen
Alternative bildet die Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
mindestens 99% der Innenoberfläche.
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In
einer erfindungsgemäßen Alternative bildet die
Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe höchstens
99,9% der Innenoberfläche.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
bildet die erste Höhenstufe mit der niedrigsten Höhe
eine konkav gekrümmte Fläche und die weiteren
Höhenstufen stellen Erhebungen, beziehungsweise die oberen
Abschlüsse oder Enden der Erhebungen, aus der ersten Höhenstufe
dar.
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Die
zweite und/oder mindestens eine weitere Erhebung, die die Höhenstufen
bilden, eines erfindungsgemäßen Veneers können
bei der Verwendung des Veneers ohne großen Aufwand gekürzt werden,
das heißt die entsprechenden Höhenstufen können
in ihrem Abstand zu der ersten Höhenstufe verringert werden.
Das Kürzen kann beispielsweise durch Beschleifen der Erhebungen
erfolgen. Durch das Kürzen bestimmter Höhenstufen
um bestimmte Längen kann der Sitz des Veneers auf der labialen Oberfläche
eines Zahn verändert werden und damit eine gewünschte
Sitzposition des Veneers auf dem Zahn erhalten werden.
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Durch
die Kürzung der zweiten und/oder mindestens einer weiteren
Erhebung, beziehungsweise der aus der Erhebung resultierenden Höhenstufe,
kann auch ein Unterschied in den Radien der Veneergrundfläche
und der zu verblendenden Zahnoberfläche ausgeglichen werden.
Dauerhafte Veneers aus dem Stand der Technik sind der Krümmung
des zu verblendenden Zahns individuell angepasst. Da die erfindungemäßen
Veneers erfindungsgemäß bevorzugt konfektioniert
hergestellt werden, hat ihre konkave Innenfläche meist
eine andere Krümmung als die konvexe Außenfläche
des Zahns. Beispielsweise kann die konkave Innenfläche
des Veneers stärker oder schwächer gekrümmt
sein als die konvexe Außenfläche des zu verblendenden Zahnes.
Durch unterschiedliche Krümmungen eines Veneergrundkörpers
mit nur einer Höhenstufe und einer Zahn oberfläche
liegt der Veneergrundkörper auf dem Zahn entweder nur mit
seinem Mittelteil auf, wenn das Veneer einen größeren
Radius als die Zahnoberfläche hat, oder der Veneergrundkörper liegt
nur mit seinen Außenkanten auf dem Zahn auf, wenn das Veneer
einen kleineren Radius als die Zahnoberfläche hat. Dies
spielt bei den erfindungsgemäßen Veneers jedoch
keine Rolle, da die mindestens zweite Höhenstufe als Stütze
genutzt werden kann, die trotz Krümmungsunterschiede einen
zusätzlichen Kontaktpunkt des Veneers zum Zahn bietet.
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Wenn
ein Körper drei Berührungspunkte zu einer Oberfläche,
die nicht zwingend eben ist, aufweist, liegt der Körper
auf einer Oberfläche stabil auf. Dieses Prinzip ist beispielsweise
bei einem Dreibein-Stativ verwirklicht. Die Erfinder der vorliegenden Erfindung
fanden nun, dass auch ein Veneer insbesondere stabil auf die Oberfläche
eines individuell geformten Zahnes aufliegt und damit stabil am
Zahn befestigt werden kann, wenn das Veneer drei Berührungspunkte
zum Zahn hat. Werden die Berührungspunkte nun durch verschiedene
Höhenstufen gebildet, kann durch Veränderung mindestens
einer Höhenstufe, insbesondere durch kürzen mindestens
einer Höhenstufe das Veneer auch exakt und in gewünschter
Position am Zahn befestigt werden.
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Ein
erfindungsgemäßes Veneer mit mindestens zwei Höhenstufen
kann in einfacher Weise fest, stabil und exakt an einen individuell
geformten Zahn befestigt werden. Ein Veneer liegt besonders stabil an
einem Zahn an, wenn es drei Berührungspunkte zum Zahn aufweist.
Dann kann das Veneer nicht wackeln, kippeln oder schaukeln. Das
Veneer kann probeweise an den Zahn angesetzt werden. Sollte das Veneer
nicht stabil an dem Zahn anliegen, also mehr oder weni ger als drei
Berührungspunkte zum Zahn aufweisen, kann die zweite Höhenstufe
bzw. eine oder mehrere der weiteren Höhenstufen so gekürzt werden,
dass das Veneer mit drei Punkten auf dem Zahn aufliegt. Durch das
Kürzen der zweiten und oder einer oder mehrerer Höhenstufen
kann das Veneer auch so eingestellt werden, dass es exakt am Zahn
anliegt, also in der gewünschten Position am Zahn anliegt.
Dann kann das Veneer auf einfache Weise an den Zahn befestigt werden.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
sind die zweite und jede weitere Höhenstufe als Erhebung,
beziehungsweise als das obere Ende der Erhebung, aus der ersten
Höhenstufe heraus ausgebildet.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis hundert
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis zwanzig
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis zehn
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis neun
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis acht
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis sieben
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis sechs
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis fünf
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis vier
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers eine bis drei
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß alternativ und
bevorzugt weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers
eine bis zwei Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers zwei bis fünf
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers zwei bis vier
Erhebungen auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist
die Grundfläche der Innenseite des Veneers zwei bis drei
Erhebungen auf.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
erstrecken sich die Erhebungen zusammen über höchstens
30% der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt
erstrecken sich die Erhebungen zusammen über höchstens
10% der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt
erstrecken sich die Erhebungen zusammen über höchstens
5% der Oberfläche der Innenseite des Veneers.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
sind die Erhebungen über die Oberfläche der Innenseite
des Veneers verteilt.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
weist die Grundfläche der Innenseite des Veneers zwei Erhebungen
auf. Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Grundfläche
der Innenseite des Veneers drei Erhebungen auf. Ein erfindungsgemäß bevorzugtes
Veneer mit zwei oder drei Erhebungen, insbesondere eins mit drei
Erhebungen, wird auch „Tripod Veneer” oder „Dipod
Veneer” genannt.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers zwischen
zwei und vier Höhenstufen auf, und die erste Höhenstufe
mit der niedrigsten Höhe bildet eine konkav gekrümmte Fläche,
die drei Erhebungen aufweist, wobei jede der drei Erhebungen die
Höhe der zweiten, dritten oder vierten Höhenstufe
aufweist.
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Erfindungsgemäß kann
dabei vorgesehen sein, dass die drei Erhebungen die gleiche Höhenstufe
aufweisen, also die zweite Höhenstufe bilden.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
erstrecken sich die drei Erhebungen zusammen über höchstens
30% der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt
erstrecken sich die drei Erhebungen zusammen über höchstens
10% der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt
erstrecken sich die drei Erhebungen zusammen über höchstens
5% der Oberfläche der Innenseite des Veneers.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
sind die drei Erhebungen über die Oberfläche der
Innenseite des Veneers verteilt.
-
In
einer erfindungsgemäßen ebenfalls bevorzugten
Alternative weist die Oberfläche der Innenseite des Veneers
zwischen zwei und drei Höhenstufen auf, und die erste Höhenstufe
mit der niedrigsten Höhe bildet eine konkav gekrümmte
Fläche, die zwei Erhebungen aufweist, wobei jede der zwei
Erhebungen die Höhe der zweiten oder dritten Höhenstufe aufweist.
Erfindungsgemäß kann dabei vorgesehen sein, dass
die zwei Erhebungen die gleiche Höhenstufe aufweisen, also
die zweite Höhenstufe bilden.
-
Erfindungsgemäß bevorzugt
erstrecken sich die zwei Erhebungen zusammen über höchstens 30%
der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt
erstrecken sich die zwei Erhebungen zusammen über höchstens
10% der Oberfläche der Innenseite des Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt
erstrecken sich die zwei Erhebungen zusammen über höchstens
5% der Oberfläche der Innenseite des Veneers.
-
Erfindungsgemäß bevorzugt
sind die zwei Erhebungen über die Oberfläche der
Innenseite des Veneers verteilt.
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Erhebungen
können in jeglicher Form eines Körpers ausgebildet
sein. Der eine Erhebung bildende Körper ragt aus der oralen
Grundfläche heraus, wobei der Teil des Körpers,
der am weitesten von der Grundfläche entfernt ist, die
zweite oder eine weitere Höhenstufe darstellt.
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Der
eine Erhebung bildende Körper und die oralen Grundfläche
können einstückig gebildet sein. Der eine Erhebung
bildende Körper kann alternativ auf der oralen Grundfläche
aufgesetzt sein.
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Der
eine Erhebung bildende Körper und die oralen Grundfläche
können aus dem gleichen Material gebildet sein. Der eine
Erhebung bildende Körper und die oralen Grundfläche
können aus unterschiedlichen Materialien gebildet sein.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
sind die Erhebungen als Halbkugel, Säule, Würfel,
Quader oder Pyramide ausgebildet. Ein Fachmann wird aber leicht auch
andere geeignete Körperformen der Erhebung finden können,
die auch in einem erfindungsgemäßen Veneer verwirklicht
sein können. Erfindungsgemäß bevorzugt
sind die Erhebungen als Halbkugel ausgebildet. Alternativ sind die
Erhebungen als Quader ausgebildet. Alternativ sind die Erhebungen
als Pyramide ausgebildet. Alternativ sind die Erhebungen als Säule
ausgebildet.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
besteht das Veneer aus Porzellan, Komposit, Keramik Hochleistungskeramik,
oder Kunststoff oder enthält diese Materialien. Erfindungsgemäß bevorzugt
besteht das Veneer aus Porzellan, Komposit, Keramik Hochleistungskeramik,
oder Kunststoff. In einer erfindungsgemäßen Alternative
besteht das Veneer aus Porzellan. In einer erfindungsgemäßen
Alternative besteht das Veneer aus Keramik. In einer erfindungsgemäßen
Alternative besteht das Veneer aus Kunststoff. In einer erfindungsgemäßen
Alternative besteht das Veneer aus Hochleistungskeramik.
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Die
vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische
Problem auch die Bereitstellung eines Verfahrens zum Herstellen
eines erfindungsgemäßen Veneers, wobei das Veneer
maschinell, insbesondere industriell hergestellt wird.
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Erfindungsgemäß kann
dabei vorgesehen sein, dass mindestens ein erfindungsgemäßes
Veneer maschinell und/oder industriell anhand einer Form hergestellt
wird. Dabei kann ein herkömmliches Verfahren wie Gießen,
Pressen oder Schleifen verwendet werden. Dem Fachmann ist bekannt,
welche Verfahren er zur Herstellung verwenden kann und wie er die
Verfahren anwendet. Es handelt sich beispielsweise um Verfahren,
die normalerweise zur Herstellung individueller Veneers anhand einer
individuellen Form verwendet werden.
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Das
erfindungsgemäße Herstellverfahren hat den Vorteil,
dass besonders dünne Veneers leicht hergestellt werden
können. Solche dünnen Veneers ermöglichen
es, dass die Veneers ohne ein Präparieren oder Beschleifen
des Zahnes an den Zahn befestigt werden können, ohne, dass
die Veneers in labialer Richtung von dem Zahnverlauf abstehen.
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Die
vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische
Problem auch die Bereitstellung eines Verfahrens zum Herstellen
von mindestens zwei erfindungsgemäßen Veneers,
wobei die mindestens zwei Veneers anhand derselben Form angefertigt
werden.
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Das
erfindungsgemäße Herstellverfahren ermöglicht
das Herstellen von mindestens zwei Veneers, insbesondere von vielen
Veneers, anhand einer Form. Es muss also nur eine Form hergestellt werden,
anhand derer mindestens zwei Veneers hergestellt werden. Dies reduziert
sehr stark die Herstellungskosten der Veneers. Auch kann durch die
maschinelle beziehungsweise industrielle Produktion der Veneers
eine bessere Qualität der hergestellten Veneers erzeugt
werden. Somit können die erfindungsgemäßen
Veneers als Massenprodukt in industrieller Qualität preiswert
hergestellt werden.
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Die
vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische
Problem auch die Bereitstellung eines Kits, enthaltend mindestens
zwei erfindungsgemäße Veneers.
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Im
Zusammenhang mit dieser Erfindung wird unter einem Kit ein „Kit
of parts”, also eine Zusammenstellung, die mindestens zwei
erfindungsgemäße Veneers enthält, verstanden.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
enthält der Kit eine Gebrauchsanweisung.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
enthält der Kit eine Mehrzahl an erfindungsgemäßen
Veneers. Erfindungsgemäß bevorzugt enthält
der Kit eine Mehrzahl an erfindungsgemäßen Veneers,
wobei im Kit Veneers mit unterschiedlicher Größe,
Form und/oder Krümmung enthalten sind. Erfindungsgemäß bevorzugt
sind in dem Kit Veneers vorhanden, die unterschiedliche Positionierungen
der Erhebungen aufweisen. Erfindungsgemäß bevorzugt
sind in dem Kit Veneers vorhanden, wobei die Höhenstufen
der Erhebungen der verschiedenen Veneers unterschiedlich sind.
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Ein
erfindungsgemäßes Kit ermöglicht es ein Veneer
aus dem Kit auszuwählen, das in Form und Größe
in etwa der zu verblendenden Zahnoberfläche entspricht.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch die Verwendung eines erfindungsgemäßen
Veneers zur Befestigung an einem Zahn, insbesondere zur dauerhaften
Befestigung an einem Zahn.
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Die
vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische
Problem auch die Bereitstellung eines Verfahrens zur Befestigung
eines erfindungsgemäßen Veneers an einen Zahn,
enthaltend die Schritte a) Kürzen mindestens einer der
Erhebungen eines erfindungsgemäßen Veneers, so dass
das Veneer schaukelfrei an den Zahn positioniert werden kann, und
b) Befestigen des Veneers mit einem Befestigungsmaterial an den
Zahn.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren kann bei präparierten
oder bei unpräparierten Zähnen eingesetzt werden.
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Das
Kürzen des Veneers kann beispielsweise durch Abschleifen
oder Abschneiden eines Teilstücks mindestens einer Erhebung
erfolgen.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
wird in Schritt a) die mindestens eine Erhebung des Veneers um eine
Länge gekürzt, so dass das Veneer beim Aufsetzen
auf den Zahn den Zahn an drei Punkten berührt. Beispielsweise
können zwei Erhebungen so gekürzt werden, dass
das Veneer mit zwei Erhebungen und an einer Stelle mit der Grundfläche
aufliegt, oder dass das Veneer mit drei Erhebungen aufliegt.
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Es
können auch alle vorhandenen Erhebungen gekürzt
werden. Es kann auch mindestens eine Erhebung ganz entfernt werden,
was einer maximalen Kürzung entspricht.
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Das
Befestigen des Veneers in Schritt b) folgt grundsätzlich
der Methode aus dem Stand der Technik. Dem Fachmann sind insbesondere
geeignete Befestigungsmaterialien, beispielsweise Klebstoffe, aus
dem Stand der Technik bekannt.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
wird das Veneer vor der endgültigen Befestigung in Schritt
b) vorübergehend, also reversibel, am Zahn befestigt. Die vorübergehende
Befestigung dient der Überprüfung der richtigen
Positionierung des Veneers und der Kontrolle der Kürzung
der mindestens einen Erhebung in Schritt a).
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Die
vorübergehende Befestigung des Veneers am Zahn kann durch
verschiedenartigste Befestigungsmaterialien erfolgen. Beispielsweise
kann eine feste oder flüssige Klebmasse verwendet werden.
Als Klebmasse eignet sich zum Beispiel Silikon. Es können
aber auch Vorrichtungen vorgesehen sein, die das Veneer vorübergehend
am Zahn fixieren, also das Veneer vorübergehend an den
Zahn befestigen oder das Veneer vorübergehend an den Zahn
andrücken.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
wird das Veneer in den Schritten a) und b) durch eine erfindungsgemäße
Vorrichtung fixiert.
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Die
vorliegende Erfindung löst das ihr zugrunde liegende technische
Problem auch die Bereitstellung einer Vorrichtung zum Fixieren mindestens eines
Veneers, insbesondere eines erfindungsgemäßen
Veneers, beim Einsetzen und Befestigen an einen Zahn, wobei die
Vorrichtung eine Halterung für mindestens ein Veneer aufweist,
die über ein Scharnier mit einer Halterung zum Befestigen
der Vorrichtung im Mundbereich verbunden ist. Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die Halterung zum Befestigen für das mindestens eine
Veneer als kartenförmige Fläche ausgebildet. Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die Halterung zum Befestigen der Vorrichtung im Mundbereich
als kartenförmige Fläche ausgebildet.
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Erfindungsgemäß kann
vorgesehen sein, dass eine kartenförmig ausgebildete Halterung
für das Veneer leicht gekrümmt ist, um das Veneer
besser aufnehmen zu können.
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Das
Scharnier, auch „Memory Scharnier” genannt, ermöglicht
ein Verstellen der Position der zwei Halterungen zueinander um die
Scharnierachse. Das Scharnier ermöglicht also ein Aufklappen
und ein Zuklappen der beiden Halterungen.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist mindestens ein Teil einer Oberfläche der Halterung
zum Befestigen mindestens eines Veneers mit einem adhäsiven Material
beschichtet. Das adhäsive Material ermöglicht
das Befestigen, insbesondere das reversible Befestigen, des Veneers
an die Vorrichtung.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist mindestens ein Teil einer Oberfläche der Halterung
zum Befestigen der Vorrichtung im Mundbereich mit einem adhäsiven
Material beschichtet. Das adhäsive Material ermöglicht
das Befestigen, insbesondere das reversible Befestigen, der Vorrichtung
im Mundbereich.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist an einer Oberfläche der Halterung zum Befestigen mindestens
eines Veneers mindestens ein Saugnapf angebracht. Der Saugnapf ermöglicht
das Befestigen des Veneers an die Vorrichtung.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist an einer Oberfläche der Halterung zum Befestigen der
Vorrichtung im Mundbereich mindestens ein Saugnapf angebracht. Der
Saugnapf ermöglicht das Befestigen der Vorrichtung im Mundbereich.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die Vorrichtung aus Kunststoff hergestellt. Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die Vorrichtung ein Einwegartikel.
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Durch
die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ein Veneer,
insbesondere ein erfindungsgemäßes Veneer, an
einen Zahn positioniert und dreidimensional fixiert werden. Dadurch
kann das Veneer nach dem kürzen der Erhebungen wieder in
die exakte vorgesehene Position am Zahn zurückgeführt
werden.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch die Verwendung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Befestigen mindestens eines Veneers, insbesondere
mindestens eines erfindungsgemäßen Veneers.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Befestigen
eines Veneers, insbesondere eines erfindungsgemäßen
Veneers, bei dem eine erfindungsgemäße Vorrichtung
verwendet wird.
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Das
Verfahren enthält die folgenden Schritte: a) Befestigen
der Vorrichtung am Zahn im aufgeklappten Zustand und Ansetzen des
Veneers an den Zahn in der gewünschten Position, b) Zuklappen
der Vorrichtung, so dass die Halterung zum Befestigen des Veneers
an das Veneer gedrückt wird und das Veneer an der Vorrichtung
befes tigt, c) Aufklappen der Vorrichtung, so dass der labiale Bereich
des Zahns nicht mehr durch das Veneer verdeckt wird, d) Aufbringen
eines Befestigungsmaterials auf die labiale Oberfläche
des Zahns, e) Zuklappen der Vorrichtung so dass, das Veneer wieder
an der gewünschten Position am Zahn anliegt und über
das Befestigungsmittel mit dem Zahn verbunden ist, f) entfernen
der Vorrichtung vom Veneer und aus dem Mundraum.
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Wenn
es sich bei dem Veneer um ein erfindungsgemäßes
Veneer handelt, kann das Veneer in Schritt c) nach dem Aufklappen
der Vorrichtung angepasst werden, indem mindestens eine Erhebung gekürzt
wird. Bevor in Schritt d) das Befestigungsmaterial aufgebracht wird,
kann zur Kontrolle der Positionierung des Veneers die Vorrichtung,
auch mehrfach, zu und wieder aufgeklappt werden.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
wird die Halterung zum Befestigen der Vorrichtung im Mundbereich am
Zahn, insbesondere an der oralen Fläche des Zahns befestigt.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
handelt es sich bei den Verfahren zum Befestigen der Veneers und der
Verwendung der Veneers um keine chirurgische oder therapeutische
Behandlung. Erfindungsgemäß bevorzugt handelt
es sich bei den Verfahren zum Befestigen der Veneers und der Verwendung
der Veneers um rein ästhetische Maßnahmen.
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Weitere
bevorzugte Ausgestaltungsformen der Erfindung finden sich in den
Unteransprüchen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden in den Figuren
und den Beispielen gezeigt.
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1 zeigt zwei erfindungsgemäße
Veneers und ein Tagesveneer aus dem Stand der Technik in Seitenansicht. 1a zeigt
ein erfindungsgemäßes Veneer mit zwei Höhenstufen
in, wobei die zweite Höhenstufe durch drei halbkreisförmige
Erhebungen gebildet wird. 1b zeigt
ein erfindungsgemäßes Veneer mit drei Höhenstufen,
wobei die zweite und die dritte Höhenstufe durch je eine
quaderförmige Erhebung gebildet werden. 1c zeigt
ein Veneer aus dem Stand der Technik mit nur einer Höhenstufe.
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2 zeigt weitere Ansichten von Veneers. 2a zeigt
ein erfindungsgemäßes Veneer in Ansicht von oral. 2b zeigt
ein Tagesveneer in Ansicht von oral. 2c zeigt
ein Veneer in Ansicht von labial.
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3 zeigt
ein erfindungsgemäßes Veneer beim Anpassen an
einen Zahn.
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4 zeigt
ein erfindungsgemäßes Veneer, das an einem Zahn
befestigt ist.
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5 zeigt eine erfindungsgemäße
Vorrichtung mit einem Veneer an einem Zahn. 5a zeigt die
Vorrichtung in aufgeklappter Position. 5b zeigt
die Vorrichtung in zugeklappter Position.
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Beispiele:
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Im
Folgenden werden beispielhafte bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung anhand der Figuren erläutert. Natürlich
ist die Erfindung nicht auf die beispielhaften Ausführungsformen
beschränkt.
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1a zeigt
eine nicht maßstäbliche erfindungsgemäße
alternative Ausführungsform eines Veneers (100).
Das Veneer hat eine konvex gekrümmte Außenseite,
auch labiale Fläche (20) genannt. Die labiale
Fläche (20) ist in Form und Farbe der gewünschten
Verblendung angepasst. Das Veneer hat eine konkav gekrümmte
Innenseite, auch orale Grundfläche (10) genannt.
Der Abstand zwischen oraler Grundfläche (10) und
labialer Fläche (20) an einem bestimmten Punkt
des Veneers (100) bestimmt die Dicke des Veneers (100)
an diesem Punkt. Auch ist das okklusale Ende (30) des Veneers (100)
gekennzeichnet. Die orale Grundfläche (10) bildet
die erste Höhenstufe (11) des Veneers. Aus der oralen
Grundfläche ragen drei halbkugelförmige Erhebungen
(15) heraus. Die Erhebungen (15) sind aus dem
gleichen Material wie der Rest des Veneers, da das Veneer im vorliegenden
Fall einstückig hergestellt wurde. Die Erhebungen (15)
können aber bei der Herstellung eines erfindungsgemäßen
Veneers (100) auch nachträglich aufgesetzt werden
und aus einem anderen Material oder einer anderen Materialzusammensetzung
als das Veneer (100) bestehen. Die Erhebungen (15)
sind im vorliegenden Fall gleich hoch, so dass ihre Enden die zweite
Höhenstufe (12) bilden. Bei Verwendung des Veneers
(100) kann eine oder mehrere der Erhebungen (15)
auf eine gewünschte Höhenstufe, beispielsweise
durch beschleifen, gekürzt werden.
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1b zeigt
eine zweite nicht maßstäbliche erfindungsgemäße
alternative Ausführungsform eines Veneers (100).
Das Veneer (100) hat wieder eine labiale Fläche
(20), eine orale Fläche (10) und ein
okklusales Ende (30). Die orale Fläche (10)
bildet die erste Höhenstufe (11). Das Ende einer
niedrigeren quaderförmigen Erhebung (15) bildet
die zweite Höhenstufe (12). Das Ende einer höheren
quaderförmigen Erhebung (16) bildet die dritte
Höhenstufe (13). Bei Verwendung des Veneers (100)
kann eine oder beide der Erhebungen (15, 16) auf
eine gewünschte Höhenstufe gekürzt werden.
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1c zeigt
nicht maßstäblich ein Tagesveneer (
200)
aus dem Stand der Technik, wie es zum Beispiel in der
US 2005/0227204 A1 offenbart
wird. Das Veneer (
200) hat wieder eine labiale Fläche
(
20), eine orale Fläche (
10) und ein
okklusales Ende (
30). Bei dem Veneer (
200) ist
nicht nur die labiale Fläche (
20), sondern auch
die orale Fläche (
10) gänzlich glatt.
Die orale Fläche (
10) bildet die einzige Höhenstufe
(
11) des Veneers. Es ist keine weitere Höhenstufe
vorhanden, die gekürzt werden könnte, um das Veneer
(
200) an den Zahn anzupassen. Das dargestellte Veneer (
200)
stellt auch den Veneergrundkörper eines erfindungsgemäßen
Veneers (
100) dar, wobei ein erfindungsgemäßes
Veneer (
100) noch zusätzlich mindestens eine zweite
Höhenstufe aufweist, die durch mindestens eine Erhebung
aus der oralen Grundfläche (
10) heraus gebildet
wird.
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2a zeigt
eine nicht maßstäbliche erfindungsgemäße
alternative Ausführungsform eines Veneers (100)
von oral aus gesehen. Es ist die orale Fläche (10)
des Veneers (100) zu sehen. Die orale Fläche (10)
bildet wieder die erste Höhenstufe (11). Auf der
oralen Fläche (10) sind drei halbkugelförmige Erhebungen
verteilt (15), die aus der oralen Fläche (10)
herausragen. Die oberen Enden der drei Erhebungen (15)
bilden die zweite Höhenstufe (12) des Veneers
(100). Das okklusale Ende (30) des Veneers ist
gekennzeichnet. Bei Verwendung des Veneers (100) kann eine
oder mehrere der Erhebungen (15) auf eine gewünschte
Höhenstufe gekürzt werden.
-
2b zeigt
zum Vergleich zu
2a wieder nicht maßstäblich
ein Tagesveneer (
200) aus dem Stand der Technik, wie es
zum Bei spiel in der
US
2005/0227204 A1 offenbart wird. Das Veneer (
200)
hat wieder eine orale Fläche (
10) mit einem okklusalen
Ende (
30). Bei dem Veneer (
200) ist die orale
Fläche (
10) gänzlich glatt. Die orale
Fläche (
10) bildet die einzige Höhenstufe
(
11) des Veneers. Es ist keine weitere Höhenstufe
vorhanden, die gekürzt werden könnte, um das Veneer
(
200) an den Zahn anzupassen. Das dargestellte Veneer (
200)
stellt auch den Veneergrundkörper eines erfindungsgemäßen
Veneers (
100) dar, wobei ein erfindungsgemäßes
Veneer (
100) noch zusätzlich mindestens eine zweite
Höhenstufe aufweist, die durch mindestens eine Erhebung
aus der oralen Grundfläche (
10) heraus gebildet
wird.
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2c zeigt
nicht maßstäblich die erfindungsgemäße
alternative Ausführungsform des Veneers (100)
aus 2a von labial aus gesehen. In dieser Ansicht sind
wieder die orale Fläche (10) mit einem okklusalen
Ende (30) zu sehen, die die erste Höhenstufe (11)
bildet. Hauptsächlich ist jedoch die labiale Fläche
(20) zu sehen, die zwei Erhebungen verdeckt, so dass nur
eine Erhebung (15) zu sehen ist, deren oberes Ende einen
Teil der zweiten Höhenstufe (12) bildet.
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3 zeigt
nicht maßstäblich eine erfindungsgemäße
alternative Ausführungsform eines Veneers (100),
das zur Verblendung eines Zahns (50) verwendet wird. Es
sind Zahnschmelz (51), Dentin (52) und die Pulpa
(53) des Zahns (50) gezeigt. Auch das Zahnfleisch
(54) ist zu sehen. Der Zahn (50) ist nicht beschliffen,
das heißt die Substanz an der zu verblendenden Region des
Zahns (50) ist nicht reduziert. Trotzdem kann das Veneer
(100) passgenau und stabil an den Zahn (50) angesetzt
werden. Da das Veneer sehr dünn ist, also der Abstand zwischen
oraler Fläche (10) und labialer Fläche
(20) sehr gering ist und die Erhebungen (15) eine
zweite Höhenstufe (12) bilden, die nur einen geringen
Höhenunterschied zur ersten Höhenstufe (11)
hat, kann das Veneer (100) an den unbeschliffenen Zahn
(50) angesetzt werden, ohne dass das Veneer deutlich hervorsteht,
vor allem im Vergleich zu der labialen Oberfläche der Nachbarzähne.
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4 zeigt
nicht maßstäblich eine erfindungsgemäße
alternative Ausführungsform eines Veneers (100),
das zur Verblendung eines Zahns (50) verwendet wurde. Die
labiale Fläche (20) des Veneers (100)
dient der Verblendung. Die orale Fläche (10),
die die erste Höhenstufe (11) des Veneers (100)
bildet, ist über ein Befestigungsmaterial (60)
mit der labialen Fläche des Zahns (50) verbunden.
Zwei verschieden hohe Erhebungen (15, 16) bilden
die zweite und dritte Höhenstufe (12, 13).
Eine bevorzugte dritte Erhebung ist nicht zu sehen, da sie von der ersten
Erhebung (15) verdeckt wird. Die Erhebungen (15, 16)
liegen auf der Zahnoberfläche auf und positionieren somit
das Veneer (100) auf einen gewünschten Abstand
zum Zahn (50). Darüber hinaus verhindern die Erhebungen
ein Schaukeln des Veneers (100) beim Befestigen an den
Zahn (50), was zu einer falschen Positionierung des Veneers
(100) führen könnte. Das okklusale Ende
(30) des Veneers (100) ist als Inzisalkante ausgeführt.
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5 zeigt nicht maßstäblich
eine erfindungsgemäße Vorrichtung (70)
zum Positionieren eines Veneers (100) an einen Zahn (50).
Der Zahn (50) ist im vorliegenden Fall beschliffen, was
aber nicht zwingend der Fall sein muss. Die Vorrichtung enthält ein
Scharnier (71), eine Halterung (72) zum Befestigen
der Vorrichtung (70) im Mundbereich und eine Halterung
(73) zum Befestigen eines Veneers (100). Im vorliegenden
Fall ist die Halterung (72) über ein adhäsives
Material (80) reversibel an der oralen Seite des Zahnes
(50) befestigt. Auch das Veneer (100) ist reversibel über
ein adhäsives Material mit seiner labialen Fläche
(20) an der Halterung (73) befestigt. Zu sehen
ist eine Erhebung (15) des Veneers, deren Ende die zweite
Höhenstufe (12) bildet. 5a zeigt die
Vorrichtung in aufgeklappter Positionierung. In dieser Position
kann bei Bedarf die labiale Oberfläche des Zahns (50)
bearbeitet werden. Auch kann eine Erhebung, beispielsweise die gezeigte
Erhebung (15), bei Bedarf gekürzt werden. Durch
zuklappen der Vorrichtung (70) über das Scharnier
(71) wird das Veneer (100) an den Zahn in einer
bestimmten Position gedrückt. Die Position wird durch die
Vorrichtung (70) in Längsrichtung und Höhenrichtung bestimmt
und beibehalten. Die Position wird auch beibehalten, wenn die Vorrichtung
(70) über das Scharnier (71) aufgeklappt
wird, der Zahn (50) und oder eine Erhebung (15)
bearbeitet werden, und dann die Vorrichtung (70) wieder
zugeklappt wird. Somit kann die einmal gewählte Positionierung
des Veneers (100) auch bei zwischenzeitlicher Bearbeitung
wieder eingenommen werden. Der Abstand des Veneers (100)
beziehungsweise bestimmter Bereiche des Grundkörpers des
Veneers (100) zum Zahn (50) kann durch das Verkürzen
einer Erhebung (15) und damit einer zweiten oder weiteren
Höhenstufe (12) verändert werden. Wenn
die gewünschte Positionierung des Veneers gefunden wurde
und die Erhebungen (15) auf eine gewünschte Höhenstufe,
beispielsweise durch Beschleifen, gekürzt wurden, kann ein
Befestigungsmaterial (60) auf die labiale Zahnoberfläche
des Zahns (50) und/oder die orale Fläche des Veneers
(100) aufgebracht werden. Dann wird die Vorrichtung (70) über
das Scharnier (71) wieder zugeklappt. 5b zeigt
die Vorrichtung (70) in dieser zugeklappten Position. Das
Veneer (100) ist über das Befestigungsmaterial
(60) mit dem Zahn (50) verbunden. Dabei liegt
das obere Ende der Erhebung (15), das die zweite Höhenstufe
(12) bildet am Zahn (50) an. Dadurch wird das Veneer
am Zahn (50) im gewünschten Abstand zum Zahn (50)
befestigt. Wenn das Veneer (100) zwei oder drei Erhebungen (15)
aufweist, so ist das Veneer (100) besonders stabil gelagert,
da es dann drei Auflagepunkte auf dem Zahn (50) hat. Bei
zwei Erhebungen (50) kann das Veneer (100) auf
diesen beiden Erhebungen (50) und einem Teilbereich der
oralen Fläche (10) aufliegen, bei drei Erhebungen
(15) kann das Veneer (100) auf diesen drei Erhebungen
(15) aufliegen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 4579530 [0005]
- - EP 0054785 A1 [0008]
- - US 2005/0227204 A1 [0010, 0111, 0113]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - C. Hämmerle
et al. „Dentale Keramiken”, Kapitel 3 (Seiten
23–36), Quintessenz Verlags GmbH, Berlin (2008) [0004]