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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen eines individuellen
Abutments bestimmt für einen Zahnersatz zum Einsetzen in
ein in einem Kieferbereich verankertes Implantat mit einem Implantatanschluss,
auf dem das Abutment fixiert wird oder zu dem das Abutment ausgerichtet
wird, unter Verwendung eines von dem mit dem Implantat versehenen
Kieferbereich abgeformten Arbeitsmodells, wobei der oberhalb des
Implantats freigelegte und durch einen von dem Implantatanschluss
ausgehenden Sulcus-Former geformte Sulcus-Bereich des Zahnfleisches
in dem Arbeitsmodell nachgebildet ist und wobei das herzustellende
Abutment einen innerhalb des Sulcus-Bereichs verlaufenden Sulcus-Abschnitt
und einen sich anschließenden Kopfabschnitt zur Aufnahme
eines Zahnersatzteils umfasst, das ggfs. integraler Bestandteil
des Kopfabschnitts ist.
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Aus
der
EP-B-0 891 163 ist
ein Zahnersatz bekannt, bei dem das ein Implantat mit einer Krone verbindende
Abutment, das auch als Pfosten bezeichnet werden kann, individuell
derart gestaltet ist, dass sämtliche über dem
Zahnfleisch vorstehenden Flächen des Abutments einen geometrischen
Verlauf aufweisen, der dem der entsprechenden Flächen des äußeren
sichtbaren Teils des Zahnersatzes, also üblicherweise einer
Krone entspricht, allerdings mit kleinerer Dimensionierung, da das
Abutment mit einem Käppchen bzw. einer Verblendung versehen
wird.
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Bei
einem implantatgestützten Zahnersatz nach der
EP-B-1 062 916 wird ein Arbeitsmodell
eines mit einem Zahnersatz zu versehenen Kieferbereichs hergestellt
und in das Arbeitsmodell ein Manipulier-Implantat mit Hilfselementen
eingesetzt, die sodann gescannt werden, um Basisdaten zu ermitteln,
die benutzt werden, um Einschubdaten eines auf das Abutment aufzubringenden
Gerüsts oder eine das Gerüst umfassende Superkonstruktion
zu ermitteln. Hierzu wird das Abutment individuell gestaltet, wobei
ein zu bearbeitendes Abutment-Rohteil verwendet wird, das mit dem
geringsten Bearbeitungsaufwand an das benötigte anpassbar
ist.
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Auch
wenn nach dem Stand der Technik individuell gestaltete Abutments
bekannt sind, werden für den innerhalb des Zahnfleisches
verlaufenden Abschnitt standardisierte Geometrien verwendet, ohne
die individuellen Gegebenheiten des Kiefer- und Zahnfleischbereichs
zu berücksichtigen, in den der Zahnersatz und damit das
Abutment eingesetzt wird.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren
zuvor beschriebener Art so weiterzubilden, dass das Abutment in
seinem innerhalb des Zahnfleischs verlaufenden Bereich geometrisch
auf diesen angepasst wird. Dabei soll insbesondere sichergestellt
sein, dass eine Anpassung zwischen Abutment und Zahnfleisch derart
erfolgt, dass Ablagerungen vermieden werden und ein hierdurch bedingtes
Entzünden des Zahnfleisches unterbleibt. Auch soll eine
herstellungstechnische Vereinfachung gegeben sein.
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Zur
Lösung der Aufgabe sieht die Erfindung im Wesentlichen
vor, dass der Sulcus-Bereich des einen dem Implantatanschluss entsprechenden
Hilfsimplantatanschluss aufweisenden Arbeitsmodells gemessen wird,
dass auf der Basis der durch die Messung gewonnenen Daten ein Sulcus-Abschnittsmodell
ermittelt wird mit einer Umfangsfläche und einer diese
implantantseitig begrenzenden Ist-Sulcuslinie, dass fehlende Daten
zwischen ermitteltem Hilfsimplantatanschluss oder einem auf diesen
bezogenen Nullpunktbereich und der Ist-Sulcuslinie oder eine durch
interaktives Verändern der Ist-Sulcuslinie festgelegten
Hilfs-Sulcuslinie durch Bibliotheksdaten ergänzt werden,
die dem Sulcus-Former zugeordnet sind, und dass die Daten des Sulcus-Abschnittsmodells
unter Berücksichtigung der Ist-Sulcuslinie oder der Hilfs-Sulcuslinie
und der Bibliotheksdaten zur Herstellung des Sulcusabschnitts verwendet
werden.
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Erfindungsgemäß wird
insbesondere durch Scannen der Sulcus-Bereich des Arbeitsmodells
gemessen, um sodann die Messdaten, also Punktewolken in ein trianguliertes
Oberflächenmodell umzuwandeln, so dass grafisch das Sulcus-Abschnittsmodell
bzw. Abschnitte dieses dargestellt wird bzw. werden. Hierzu werden
aus den Daten ermittelte Einzelpunkte verbunden und Bereiche, in
denen Messdaten fehlen, unter Berücksichtigung der ermittelten Messdaten
ergänzt bzw. Daten aus einer Bibliothek berücksichtigt,
die grundsätzlich dem Sulcus-Former zugeordnet sind.
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Um
eine eindeutige Zuordnung zwischen den Messdaten des Sulcus-Bereichs
und den Bibliotheksdaten des Sulcus-Formers oder sonstigen für die
Herstellung des Sulcus-Bereichs des Abutments erforderlichen Bibliotheksdaten
zu ermöglichen, wird zunächst in das Modell ein
sogenanntes Laborimplantat – das auch als Hilfsimplantat
zu bezeichnen ist – eingesetzt, das von Lage und Geometrie
dem des Implantats im Kiefer entspricht, soweit der Bereich betroffen
ist, der für das Positionieren und Befestigen des Abutments
benötigt wird. Das Laborimplantat wird sodann mit einem
Hilfselement versehen, das zu dem Laborimplantat und damit dem Implantat
an sich eine eindeutige geometrische Zuordnung aufweist, so dass
eine eindeutige Orientierung- bzw. Lagebestimmung des Laborimplantats
und damit des Implantats sichergestellt ist. Das Hilfselement und
das Arbeitsmodell werden gemeinsam gemessen wie gescannt. Dabei
ist es nicht erforderlich, dass gleichzeitig der gesamte Sulcus-Bereich
gemessen wird, um Daten für den herzustellenden Sulcus-Abschnitt
und damit das Sulcus-Abschnittsmodell zu ermitteln. Vielmehr kann
zur Ermittlung des Sulcus-Abschnittsmodells zuvor das Hilfselement
entfernt werden, damit das Hilfselement Teile des Sulcus-Bereichs
nicht abschattet.
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Da
auch der in den Kiefer eingesetzte Sulcus-Former eine eindeutige
Orientierung und Lage zu dem Implantat aufweist, sind folglich die
in einer Bibliothek abgelegten Daten des Sulcus-Formers eindeutig
den Messdaten zuzuordnen. Somit sind sämtliche Daten in
einem gemeinsamen Koordinatensystem dargestellt.
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Aus
dem Hilfselement kann ggfs. auch der Typ des verwendeten Implantats
abgeleitet werden.
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Die
Sulcus-Linie selbst verläuft auf der Umfangsfläche
des Sulcus-Formers. Hierzu werden implantatseitig verlaufende Messdaten
als erste Messpunkte ermittelt, die untereinander verbunden werden,
wobei durch die Verbindungslinie die Ist-Sulcuslinie vorgegeben
wird. Bei der Ermittlung der Ist-Sulcuslinie werden die Bibliotheksdaten
des Sulcus-Formers berücksichtigt. Dabei werden die Daten
verändert, um entweder automatisch oder interaktiv die Hilfs-Sulcuslinie
festzulegen, wenn Messdaten Messpunkte ergeben würden,
die zwischen dem Hilfsimplantatanschluss und dem Nullpunktbereich
oder sogar unterhalb des Hilfsimplantatanschlusses liegen, wobei
ein Verschieben der Ist-Sulcuslinie auf der Umfangsfläche
des Sulcus-Formers bis zumindest dem Nullpunktbereich wie Nullpunktlinie
oder -ebene erfolgt.
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Erfindungswesentlich
ist, dass die Ist-Sulcuslinie, also die durch das Messen ermittelte
untere Begrenzungslinie des Sulcus-Abschnittsmodells, als Ausgangspunkt
zur individuellen Gestaltung des Sulcus-Bereichs des herzustellenden
Abutments benutzt werden kann. Dabei verläuft die Ist-Sulcuslinie grundsätzlich
oberhalb des Nullpunktbereichs, der eine Fläche oder Linie
sein kann, zwischen der und dem im Kieferbereich eingesetzten Implantat,
d. h. den Implantatanschluss, der z. B. eine Implantatschulter sein
kann. Eine individuelle Gestaltung des Abutments unterbleibt in
diesem Implantatabschnitt, der in seiner Geometrie fest vorgegeben
und auf die Konstruktion des Implantats ausgelegt ist, um sicherzustellen,
dass das Abutment – ungeachtet seiner ansonsten individuellen
Gestaltung – passgenau in bzw. auf das Implantat einsetz-
und befestigbar ist.
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Nullpunktbereich
des Abutments kann Unterseite des Abutments selbst sein. Üblicherweise
weist der Implantatabschnitt jedoch eine Zylinder- oder Kegelform-Geometrie
auf, wobei zusätzlich Positionierungselemente wie ein Hexagon,
ein Oktagon, ein Rhombus, ein Ovalzylinder endseitig vorgesehen sind,
das bzw. der formschlüssig in einen geometrisch angepassten
Abschnitt des Implantats eingreift, so dass eine Verdrehsicherung
gegeben ist.
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Ein
Abformen des Kieferbereichs erfolgt dann, wenn das eingesetzte Implantat
eingewachsen ist, das Zahnfleisch über dem Implantat entfernt
und ein Sulcus-Former auf dem Implantat befestigt ist. Nachdem der
Sulcus-Former über eine vorgegebene Zeit – z.
B. zwei Wochen – auf dem Implantat befestigt war, wird
dieser entfernt, um sodann einen Negativ abdruck zu erstellen, aufgrund
dessen das Arbeitsmodell hergestellt wird, das folglich die Situation
im Kiefer des Patienten darstellt, in dem der Zahnersatz zu integrieren
ist.
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Aus
den Mess- bzw. Scanndaten ergibt sich nicht nur eine Ist-Sulcuslinie,
sondern auch eine Emergenzlinie, die den oberen Randbereich des Zahnfleisches
beschreibt, über den das Abutment hervorragt. Wie die Ist-Sulcuslinie
kann auch die Emergenzlinie individuell verändert werden,
um auf der Basis der sodann zur Verfügung stehenden Daten
den Sulcus-Abschnitt des Abutments herzustellen.
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Die
Emergenzlinie, die im eigentlichen Sinne eine Profillinie ist, wird
unmittelbar aus den Mess- bzw. Scanndaten ermittelt, wobei gleichfalls – wie
bei der Ist-Sulcuslinie – aus Messdaten einzelne zweite Messpunkte
ermittelt werden, die untereinander verbunden die Emergenzlinie
definieren. Dabei kann nach entsprechend erfolgter Ermittlung der
Emergenzlinie diese automatisch in ihrem Verlauf verändert
werden, insbesondere umfangsseitig insgesamt um eine Strecke d wie
d ≤ 0,5 mm in Richtung des Implantats verschoben werden.
Ein Verschieben in entgegengesetzte Richtung ist gleichfalls möglich.
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Liegt
die Ist-Sulcuslinie auf der Umfangsfläche des Sulcus-Formers,
sind folglich die Daten der Ist-Sulcuslinie an die des Sulcus-Formers
angeglichen, so verläuft die Emergenzlinie außerhalb
des Sulcus-Formers.
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Zur
Bildung der Umhüllenden des Sulcus-Abschnittsmodells werden
sodann die in ihrer Anzahl gleichen ersten und zweiten Punkte untereinander
verbunden, ohne dass diese sich schneiden. Dabei wird der Verlauf
der Verbindungslinien durch die Messdaten des Sulcus-Bereichs ermittelt.
Die die Umhüllende bildenden Linien können sodann
automatisch oder interaktiv in ihrem Verlauf verändert werden.
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Wird
die Ist-Sulcuslinie verändert, so wird infolgedessen der
Bibliotheksanteil an Daten, die dem Sulcus-Former entsprechen, verändert.
Insbesondere dann, wenn die Sulcuslinie angehoben, also in Richtung
der Emergenzlinie verschoben wird, wird der Bibliotheksanteil der
Daten des Sulcus-Formers entsprechend erhöht.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass die durch das Messen des Sulcus-Bereichs des
Arbeitsmodells ermittelten Daten und damit das aus den Daten abgeleitete
Oberflächenmodell in Form des Sulcus-Abschnittsmodells
interaktiv derart verändert wird, dass die Gesamtaußenfläche
des Sulcus-Abschnittsmodells radial konvex und axial konvex oder
geradlinig verläuft. Hierdurch wird sichergestellt, dass
bei dem in CAD/CAM-Technik herzustellenden Abutment, und zwar in
dessen Sulcus-Bereich, Ablagerungen zwischen diesem und dem Zahnfleisch
nicht auftreten.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass das Modell radial gedehnt wird, wodurch ein
sattes Anliegen des Sulcus-Bereichs des Abutments am Zahnfleisch sichergestellt
wird. Es wird folglich das Radieren der Zahnfleischmaske simuliert,
wie dies bei üblicher Technik erfolgt. Ferner können
die Daten zur Glättung der Außenfläche
des Sulcus-Bereichs verändert werden.
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Sollten
Messdaten vorliegen, die unterhalb des Nullpunktbereichs liegen,
so ist erwähntermaßen erfindungsgemäß vorgesehen,
dass ein Verschieben der Ist-Sulcuslinie in Richtung des Nullpunktbereichs erfolgt,
so dass infolgedessen stets sichergestellt ist, dass der Implantatabschnitt
des Abutments geometrisch an das eingesetzte Implantat exakt angepasst ist.
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Fehlende
Messdaten zwischen der Ist-Sulcuslinie oder der automatisch oder
interaktiv veränderten Ist-Sulcuslinie, die als Hilfs-Sulcuslinie
bezeichnet wird, und dem Nullpunktbereich des Sulcus-Abschnitts
werden sodann durch die Daten des Sulcus-Formers ergänzt.
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Erfindungsgemäß wird
der Sulcus-Bereich des Abutments individuell gestaltet, also der
Teil des Abutments, der zum oberen Teil hin, also dem Kopfabschnitt
durch die Emergenzlinie bzw. das Emergenzprofil und zum unteren
Teil durch den Nullpunktbereich begrenzt wird.
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Der
Sulcus-Abschnitt des Abutments kann automatisch exakt entsprechend
des gemessenen Sulcus-Bereichs im Arbeitsmodell angeglichen und im
erforderlichen Umfang geglättet werden. Insbesondere kann
vorgesehen sein, dass ein automatisches Glätten unter Be rücksichtigung
der Emergenzlinie bzw. des Emergenzprofils und des Nullpunktbereichs
erfolgt.
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Es
kann ein automatisches Verändern der aus den Messdaten
ermittelten geometrischen Daten, die den Sulcus-Bereich repräsentieren,
derart erfolgen, dass sich eine vollständig konvexe Geometrie bei
gleichzeitiger Glättung der Oberfläche ergibt.
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Ferner
kann der Sulcus-Bereich aufgeweitet bzw. vergrößert
werden. Dies kann insbesondere im Bereich der Emergenzlinie erfolgen,
wodurch ein sattes Anliegen des in CAD/CAM-Technik herzustellenden
Abutments an das Zahnfleisch erfolgt.
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Fehlende
Daten werden durch die des verwendeten Sulcus-Formers ergänzt,
d. h. dessen geometrische Informationen werden übernommen.
Sofern – wie im Energenzprofilbereich – eine Anpassung
an den Sulcus-Former nicht erfolgen soll, werden durch geeignete
Algorithmen fehlende Daten ergänzt.
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Weitere
Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht
nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen
-für sich und/oder in Kombination-, sondern auch aus der nachfolgenden
Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmenden Ausführungsbeispiels.
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Es
zeigen:
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1 einen
Zahnersatz,
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2 ein
Arbeitsmodell,
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3 ein
durch Scannen einer Lücke des Arbeitsmodells in 2 ermitteltes
Bild mit Messpunkten,
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4 eine
weitere Darstellung der Lücke in dem Arbeitsmodell gemäß 2 mit überlagertem Sulcus-Former,
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5 eine
Darstellung von Messdaten mit überlagertem Sulcus-Former
und
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6 eine
der 5 entsprechende Darstellung mit individuell veränderten
Daten.
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In 1 ist
rein prinzipiell ein Zahnersatz 10 dargestellt, der einen
Frontzahn ersetzen soll. Der Zahnersatz 10 besteht dabei
aus einem in den Kieferbereich, in dem der Frontzahn ersetzt werden
soll, vorzugsweise einschraubbares Implantat 12, ein Abutment 14,
das formschlüssig und unverdrehbar in das Implantat 12 einsetzbar
und mit diesem verbindbar ist, sowie eine verblendete Krone 16.
Bezüglich des prinzipiellen Aufbaus des Zahnersatzes 10 wird jedoch
auf hinlänglich bekannte Konstruktionen verwiesen, so dass
es insoweit umfassender Erläuterungen nicht bedarf. Daher
wird auch nicht näher auf die Positionierungselemente,
die einerseits in dem Implantat 12 und andererseits an
dem Abutment 14 vorgesehen sind, eingegangen. Allerdings
ist aus der Prinzipdarstellung der 1 ein Hexagon 19 als
Positioniereinrichtung erkennbar, das in eine entsprechend geometrisch
angepasste Aufnahme in das Implantat 12 eingreift.
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Das
Implantat 12 weist eine Schulter 20 auf, auf der
ein umlaufender Bund 22 des Abutments 14 bei ordnungsgemäßer
Positionierung aufsitzt. Das Abutment selbst wird über
ein nicht näher dargestelltes und das Implantat 14 in
Längsachsenrichtung durchsetzendes Schraubelement mit dem
Implantat 12 verbunden. Hierzu weist das Implantat ein
Sackloch mit entsprechendem Innengewinde auf, ohne dass dies der
Zeichnung zu entnehmen ist.
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Erfindungsgemäß wird
das Abutment 14 individuell gestaltet, und zwar zumindest
in einem sogenannten Sulcus-Abschnitt 24, der bei fixiertem
Abutment 14 vom Zahnfleisch umgeben ist. Der Sulcus-Abschnitt 24 geht
implantatseitig in einen Implantatabschnitt 25 über,
dessen Geometrie durch das in dem Kiefer eingesetzte Implantat vorgegeben
ist, also unabhängig von der ansonsten individuellen Gestaltung
des Abutments 14. Ferner geht der Sulcus-Abschnitt 24 kopfseitig
in einen Kopfabschnitt 27 über, der von der verblendeten
Krone 16 umgeben ist.
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Die
Trennlinie zwischen dem Kopfabschnitt 27 und dem Sulcus-Abschnitt 24 wird
durch eine sogenannte Emergenzlinie 146 begrenzt. Die Emergenzlinie
wird an den oberen Rand des Zahnfleischsaums ausgerichtet, über
den der Kopfabschnitt 27 des Abutments 14 ragt.
Gegebenenfalls kann die Emergenzlinie nach deren Ermittlung in Richtung
des Implantats oder des Kopfabschnitts verschoben werden.
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Ein
sogenannter Nullpunktbereich trennt den Sulcus-Abschnitt 24 von
dem Implantatabschnitt 25. In der zeichnerischen Darstellung
der 1 verläuft der Bund 22 in dem
Nullpunktbereich. Um entsprechend der Umgebungsbedingungen im Kiefer,
in den der Zahnersatz 10 eingesetzt wird, den Sulcus-Abschnitt 24 zu
gestalten, wird erfindungsgemäß wie folgt verfahren.
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In
gewohnter Weise wird zunächst nach Entfernen des zu ersetzenden
Zahnes in den Kieferknochen des Patienten ein Implantat eingesetzt.
Nachdem das Implantat in den Knochen eingewachsen ist, wird das
das Implantat abdeckende Zahnfleisch geöffnet, um einen
sogenannten Sulcus-Former einzusetzen. Nachdem dieser über
eine nach Erfahrungswert folgenden Zeit, z. B. nach zwei Wochen,
in der Zahnlücke verblieb, wird dieser entfernt, um sodann durch
Abformen des Kiefers in diesem Bereich einen Negativabdruck herzustellen,
aus dem ein Arbeitsmodell hergestellt wird, das die Situation im
Kiefer des Patienten wiedergibt, in den der Zahnersatz eingesetzt
wird.
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In 2 weist
das Arbeitsmodell 26 zwei Lücken 28, 30 auf,
in die jeweils ein Zahnersatz integriert wird. Das Arbeitsmodell 26 ist
des Weiteren dahingehend von einem Zahntechniker bearbeitet worden,
als dass in dem Arbeitsmodell 26 sogenannte Laborimplantate 32, 34 eingesetzt
sind, die von der Orientierung und Lage her den Implantaten gleichkommen,
die in den Kiefer eingesetzt sind. Der Bereich des Laborimplantats 32, 34,
auf den ein Abutment aufsitzt oder zu dem das Abutment eine fest vorgegebene
Positionierung einnimmt, der beim Implantat als Implantatanschluss
und beim Laborimplantat als Hilfsimplantatanschluss bezeichnet ist,
ist die sichtbare Außenfläche des Implantats bzw.
des Laborimplantats.
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Sodann
werden die Lücken 28, 30 gemessen, um
Daten für den Bereich der Abutments zu ermitteln, der innerhalb
des Sulcus-Bereichs verläuft. Dies wird anhand der 3 bis 5 rein
beispielhaft erläutert.
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So
wird z. B. die Lücke 28 mit angrenzendem den Verlauf
des Zahnfleisches real wiedergebenden Bereich 36, der im
Ausführungsbeispiel die Lücke 28 umgibt,
gescannt oder durch andere geeignete Verfahren gemessen. Dabei wird
in einem ersten Messschritt in das Laborimplantat 32, dessen
Lage und Orientierung erwähntermaßen mit dem realen
Implantat, das in den Kieferknochen eingesetzt ist, übereinstimmt,
ein Hilfselement – auch Scannhilfe genannt – eingesetzt,
das zu dem Hilfsimplantat 32 eine definierte Orientierung
aufweist, so dass die gemessenen Daten die Lage und Orientierung
des Implantats im Kieferbereich wiedergeben.
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Da
auch der in dem Implantat eingesetzte Sulcus-Former eine eindeutige
Orientierung und Lage zu dem Implantat hat, können demzufolge
die in einer Bibliothek abgelegten Daten des Sulcus-Formers zu den
Daten des Laborimplantats und damit des realen Implantats eindeutig
zueinander in Beziehung gesetzt werden, so dass infolgedessen Messdaten
des Sulcus-Bereichs des Abdrucks, also des Bereichs 36,
der zwischen Oberseite oder Schulter 40 des Laborimplantats 32,
also dem Hilfsimplantatanschluss, und die obere Begrenzung des die
Lücke 28 umgebenden Bereichs 36 verläuft,
eindeutig koordinatenmäßig zu dem Implantat korreliert
werden. Die Daten des Implantats, des Sulcus-Formers und die des
Sulcus-Bereichs des Arbeitsmodells und damit des Zahnfleisches,
das die Lücke umgibt, können folglich in einem
gemeinsamen Koordinatensystem dargestellt werden, dessen Ursprung
in 4 als Zeropoint 43 bezeichnet ist.
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Um
beim Scannen des Sulcus-Bereichs 38 des Arbeitsmodells 26,
also des Bereichs, der die Lücke 28 umgibt, der
sich zwischen der als Hilfsimplantatansatz zu bezeichnenden Schulter 40 bis
zum oberen Rand 42 des Bereichs 36 erstreckt,
ohne Abschattungen messen zu können, wird üblicherweise das
Hilfselement entfernt, nachdem dieses zuvor bei ordnungsgemäßer
Positionierung in dem Laborimplantat 32 zusammen mit dem
relevanten Bereich des Arbeitsmodells 26, also zumindest
unter Erfassung des Hilfsimplantatansatzes und des Bereichs 26 mit der
diesen begrenzenden oberen Rand 42 gemessen worden ist.
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Die
beim Messen wie Scannen ermittelten Punktwolken werden sodann in
grafisch darstellbare Oberflächendaten umgewandelt, wie
sich dies aus den 3 und 4 ergibt.
Dabei werden die Messdaten, die durch das Scannen der Lücke 28 gewonnen
werden, durch zwei für die Lücke charakteristische
Linien begrenzt, die aus den Messdaten ermittelt werden.
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Wie
sich aus der 4 ergibt, wird aus den Messdaten
eine Sulcus-Linie 44 und eine Emergenz-Profillinie 46 generiert.
Die Emergenz-Profillinie 46 wird durch den oberen Rand
des die Lücke 28 umgebenden Bereichs 36 bestimmt.
Entsprechend wird aus den unteren, also in Bezug auf das Laborimplantat 32 diesem
am nächsten liegende Messdaten die Sulcus-Linie 44 ermittelt.
Sowohl die Sulcus-Linie 44 als auch die Emergenz-Profillinie 46 wird
dabei aus aus den Messdaten ermittelten und untereinander verbundenen
Messpunkten 48, 50 bzw. 52, 54 gebildet.
Die Messpunkte 48, 50 der Sulcus-Linie 44 werden
als erste Messpunkte und die Messpunkte 52, 54 der
Emergenz-Profillinie 46 als zweite Messpunkte bezeichnet.
Die ersten Messpunkte 48, 50 und die diese verbindenden
Abschnitte 56, 58 zur Bildung der Sulcus-Linie 44 werden
dabei so modifiziert, dass sie datenmäßig auf
der Umfangsfläche des Sulcus-Formers zu liegen kommen,
dessen Daten in einer Bibliothek abgelegt sind. Dies soll prinzipiell
durch die 3 verdeutlicht werden. Man erkennt
die Sulcus-Linie 44, die auf der Umfangsfläche 60 eines
dargestellten Sulcus-Formers 62 liegt.
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Der
entsprechende Sulcus-Former 62 ist auch in den 5 und 6 dargestellt.
Die Emergenz-Profillinie 46, die dem Höhenprofil
des oberen Randes des Zahnfleisches, in den der Zahnersatz eingesetzt
wird, und damit dem Rand 42 in dem Arbeitsmodell 26 folgt,
verläuft demgegenüber beabstandet zu dem Sulcus-Former 62.
Fehlen Messdaten, so werden diese unter Berücksichtigung
benachbarter Messdaten und unter Zugrundelegung eines geeigneten
Algorithmus ermittelt. Bezüglich der Sulcus-Linie 44 werden
fehlende Daten durch Oberflächendaten des Sulcus-Formers 62 ergänzt.
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Die
Sulcus-Linie 44 wird durch Daten bestimmt, die beim Scannen
des Bereichs 36, der die Lücke 28 umgibt,
noch erfasst werden. Die Sulcus-Linie 44 verläuft üblicherweise
beabstandet zu der in 6 eingezeichneten Nullpunktlinie 67,
unterhalb der das herzu stellende Abutment fest vorgegebene Geometrienwerte
aufweisen muss, um passgenau in das Implantat eingesetzt werden
zu können. Die Nullpunktlinie 67 würde
in 1 dem Bund 22 entsprechen. Vom Bund 22 bis
zum unteren Ende 66 des Abutments 14 wird folglich
auf Bibliotheksdaten zurückgegriffen, die nicht verändert
werden, wodurch sichergestellt ist, dass ungeachtet der individuellen Gestaltung
des Sulcus-Bereichs 24 des Abutments 14 das Abutment 14 positionsgemäß und
passgenau in das Implantat 12 eingesetzt wird.
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Die
zwischen der Sulcus-Linie 44 und der Nullpunktlinie 67 fehlenden
Daten werden sodann durch die in der Bibliothek abgelegten Daten
des Sulcus-Formers 62 ergänzt.
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Wie
ein Vergleich der 5 und 6 verdeutlicht,
besteht die Möglichkeit, die Sulcus-Linie 44 individuell
zu verschieben. So wird gemäß 6 ein Abschnitt
der Sulcus-Linie 44 in 5 in Richtung der
Emergenz-Profillinie 46 verschoben. Die so geänderte
Sulcus-Linie 66 verläuft jedoch weiterhin auf der
Oberfläche des Sulcus-Formers 62.
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Aus
den 5 und 6 wird auch deutlich, dass der
Sulcus-Former 62 in seinem oberen Bereich zum zahnmedizinisch
im eigentlichen Sinne als Sulcus bezeichneten Bereich 68 – bzw.
dem im Ausführungsbeispiel der 2 die Lücke 28 umgebenden Bereich 36 – beabstandet
verläuft.
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Um
Daten für die Umhüllende des in 1 mit 24 gezeichneten
Sulcus-Abschnitts des Abutments 14 zu erhalten, werden
die ersten Messpunkte 48, 50 mit den zweiten Messpunkten 52, 54 verbunden,
wobei der Verlauf der Verbindungslinien aus den Scanndaten des sogenannten
Sulcus-Bereichs 38 im Arbeitsmodell 26 ermittelt
wird, der durch den Verlauf des Zahnfleischs vorgegeben ist, der
zwischen Emergenzlinie und Nullpunktlinie 64 verläuft.
Auf diese Weise werden Daten für ein Sulcus-Abschnittsmodell
generiert, die zur Herstellung des Sulcus-Abschnitts 24 in
CAM-Technik benötigt werden.
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Erfindungsgemäß besteht
die Möglichkeit, den Sulcus-Abschnitt 24 nicht
nur dadurch individuell zu gestalten, dass die Sulcus-Linie 46 in
ihrem Verlauf verändert wird, sondern die aus den Messwerten ermittelten
Oberflächendaten des Sulcus-Abschnittsmodells kön nen
auch dahingehend verändert werden, dass die Oberfläche
geglättet wird. Dabei ist ergänzend und in hervorzuhebender
Ausgestaltung vorgesehen, dass die Oberfläche derart verändert wird,
dass diese vollumfanglich in axialer Richtung konvex, ggfs. abschnittsweise
geradlinig, radial grundsätzlich konvex verläuft.
Dies schließt jedoch nicht aus, dass sich abschnittsweise
auch lokale konkave Oberflächenbereiche bei der Berechnung
des Sulcus-Abschnittsmodells ergeben, die nicht geglättet
werden, so dass der in CAD/CAM-Technik hergestellte Sulcus-Abschnitt 24 entsprechende
Einbuchtungen aufweist.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass das aus den Messdaten unter Berücksichtigung
der Bibliotheksdaten des Sulcus-Formers 62 hergestellte
Sulcus-Abschnittsmodell, aus dem der Sulcus-Abschnitt 24 in
CAD/CAM-Technik hergestellt wird, im Bereich der Emergenz-Profillinie 46 aufgeweitet
wird, so dass infolgedessen ein sattes Anliegen des Sulcus-Abschnitts 24 an
dem Zahnfleisch im Bereich des Austrittsbereichs des Abutments aus
dem Zahnfleisch gegeben ist.
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Des
Weiteren wird in bevorzugter Weise der Verlauf der Emergenz-Profillinie 46 dahingehend
verändert, dass die zur Konstruktion des Sulcus-Abschnitts 24 benötigte
Emergenz-Profillinie in Richtung der Sulcus-Linie verschoben wird.
So kann die zur Herstellung des Sulcus-Abschnitts 24 berücksichtigte
Emergenz-Profillinie z. B. im Abstand von bis zu 0,5 mm zu der gemessenen
Emergenz-Profillinie verlaufen.
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In 1 ist
die zur Herstellung des Sulcus-Abschnitts 24 berücksichtigte
Emergenzlinie mit dem Bezugszeichen 146 und die Nullpunktlinie
mit dem Bezugszeichen 164 gekennzeichnet, die mit dem umlaufenden
Bund 20 zusammenfällt.
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Der
von der verblendeten Krone 16 umgebene obere Abschnitt
oder Kopfabschnitt 70 des Abutments 14 kann gleichfalls
individuell gestaltet werden. Hierzu ist vorgesehen, dass in die
Lücke 28 ein physisches Wax up eingesetzt wird,
das von der äußeren Gestaltung her dem zu ersetzenden
Zahn entspricht. Sodann erfolgt ein Scannen, um die Oberflächengeometrie
zu ermitteln. Diese Oberflächengeometrie wird unter Berücksichtigung
der Dicke der verblendeten Krone 16 reduziert, um auf der
Basis dieser Daten die Oberflächengenmetrie des Kopfabschnitts 70 des
Abutments 14 festzustellen. Somit kann faziale und/oder bukkale
und/oder mesiale und/oder distale und/oder linguale und/oder okklusale
Fläche des Kopfabschnitts 70 dem Verlauf der entsprechenden
Außenflächen der Verblendung 18 geometrisch
folgen.
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Das
Abutment 14 selbst wird aus einem Rohling oder Halbfabrikat
hergestellt. Ein entsprechender Rohling bzw. ein Halbfabrikat kann
bereits als vorgefertigter Abschnitt den Implantatabschnitt 25 aufweisen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0891163 [0002]
- - EP 1062916 [0003]