DE102007012584A1 - Verfahren zur Kontrolle einer Präparation eines präparierten Zahns mit CAD-Verfahren - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kontrolle einer Präparation (14) eines präparierten Zahns (13) mit CAD-Verfahren unter Verwendung einer ersten 3-D-Aufnahme (11) des präparierten Zahns (13) mit zumindest einem Teil seines Nachbarzahns (2, 3). Diejenigen Teilflächen (24, 25, 53, 55, 78) der Präparation (14, 110, 130, 140, 152) markiert werden, deren Abstände (31.2, 32.2, 51, 75) zu den Nachbarzähnen (2, 3) zur gewünschten Präparation (50) und/oder zu einer Gingivaoberfläche (76) und/oder deren Winkel (60) und/oder deren Rauhigkeit außerhalb der Grenzen (54, 56, 77, 79) eines jeweiligen Toleranzbereichs (52) sind.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kontrolle einer Präparation eines präparierten Zahns oder eines präparierten Implantats mit CAD-Verfahren, unter Verwendung einer ersten 3D-Aufnahme des präparierten Zahns mit zumindest einem Teil seines Nachbarzahns.
  • Stand der Technik
  • In der Zahnheilkunde existieren zwei unterschiedliche Verfahren zur Restauration von Zähnen mit Hartsubstanzdefekten. Die Defekte – meist kariesbedingte Läsionen – werden entweder mit plastischem Füllungsmaterial direkt am Zahn therapiert. Nach Aushärtung und Nachbearbeitung der Füllungsmaterialen (z. B. Oberflächenpolitur) ist keine weitere therapeutische Maßnahme mehr erforderlich.
  • Diese direkt gefertigten Restaurationen unterscheiden sich von den indirekt hergestellten – oder mit anderen Worten extraoral gefertigten – Therapiemitteln. Hierzu zählen kleine Keramikaufbauten („Keramikchips"), Inlays, Onlays, Veneers und Kronen. Zum Ersatz ganzer Zähne dienen Brücken, deren Pfeilerzähne wie zur Aufnahme von Kronen präpariert werden. Die extraoralen Therapiemittel erfordern eine Präparation, die entweder konventionell mit Abformmassen erfasst oder mit Scannern intraoral vermessen werden. Die fertig gestellten Therapiemittel werden auf die präparierten Zähne mit speziellen Zementen befestigt.
  • Da die Werkstoffe dieser Therapiemittel – Metalle, Keramiken, Komposite, etc – unter klinischen Bedingungen nicht plastisch verformbar sind, sind gewisse 3D-Formen einer Präparation obligat. Konische Präparationswände einer Präparation ermöglichen ein Ein- oder Aufsetzen der Restauration am Zahn und definieren die Einschubachse. Ist eine Präparationswand oder ein Areal nicht konform mit dieser Einschubachse, besteht keine Möglichkeit das Therapiemittel exakt passend am Zahn zu positionieren bzw. mit Zementen zu befestigen. Somit weist jede korrekte Präparation zur Aufnahme einer extraoral gefertigten Restauration eine Einschubachse auf, welche durch den Bewegungsvektor der Restauration beim Eingliederungsvorgang definiert ist. Bei Vollkronen wird die Einschubachse meist parallel zur Zahnachse gewählt, um den Hartsubstanzverlust für die Gestaltung eines leicht konischen Kegels relativ gering zu halten. Im Falle von Einlagefüllungen (Inlays) sind die Kavitätenwände leicht divergierend zu präparieren. Der präparierte Zahn ist die Matrize, das Inlay ist hierzu die korrespondierhände, formschlüssige Patrize für die Kavität.
  • Die Konizität bzw. die Divergenz von gegenüberliegenden Präparationswänden wird in Relation zur Einschubachse bestimmt. Eine zu starke Konizität bzw. Divergenz von gegenüberliegenden Präparationsflächen verursacht einen unnötigen Substanzverlust und damit ein erhöhtes Risiko für eine Devitalisierung des Zahnes. Zudem erfährt der Zahn eine Schwächung gegenüber Kaukräften. Werden mechanisch retentive Befestigungsmaterialien verwendet – z. B. Zink-Phosphat-Zement – nimmt mit der Zunahme der Konizität bzw. Divergenz auch die Haftkraft solcher Befestigungszemente ab. Vor allem metallische Restaurationen erfahren dadurch zuwenig Haftkraft zum Zahn und Dezementieren sich nach kurzer Zeit. Im umgekehrten Fall – bei zu steilen bzw. fast parallelen gegenüberliegenden Flächen – wird die Eingliederung aufgrund eines hohen Reibungswiderstandes zwischen Zahn und Restauration erschwert bzw. unmöglich. Bei Vorhandensein von Präparationsoberflächen, die gegenüber der Einschubachse einen Unterschnitt darstellen, können die korrespondierenden Flächen der Restauration nicht mehr passgenau anliegen bzw. einen dünnen Zementspalt aufweisen. Vielmehr wird z. B. bei einer Vollkrone die Gestaltung eines passgenauen Kronenrandes unmöglich. Hinterschneidungen zählen somit – je nach Ausmaß – zu eindeutigen Fehlstellen bzw. Fehlern einer Präparation zur Aufnahme einer extraoral gefertigten Restauration.
  • Eine weitere Anforderung an eine Präparation leitet sich von der Limitation von extraaxialen Formgebungsverfahren (Gießen, Sintern, Pressen, Schleifen, etc.) ab. Der Restaurationsrand kann nur bis zu einem bestimmten Grad wellig realisiert werden, eine zackige Begrenzung ist nicht reproduzierbar komplementär zur Präparationsvorgabe herstellbar. Ebenso verhält sich es sich mit der Rauhigkeit der Präparationsfläche, die unmittelbar am Präparationsrand angrenzt. Ein exakt passender Übergang zwischen Restaurationsmaterial und der intakten Zahnoberfläche ist Voraussetzung für die Vermeidung von Sekundärkaries und somit essentiell für einen nachhaltigen Therapieerfolg. Eine glatte, möglichst nicht wellige, sondern geradlinig verlaufende Präparationsgrenze und eine glatte Oberfläche der Präparation unmittelbar am Präparationsrand zählen daher zu den Hauptanforderungen einer Präparation zur Aufnahme von indirekt gefertigten Therapiemitteln. Eine Differenzierung der Ausgestaltung einer Präparationsbegrenzung wird zusätzlich von den spezifischen Materialeigenschaften und den dazugehörigen Formgebungsverfahren beeinflusst.
  • Eine dritte Anforderung an eine Präparation wird von der Festigkeit und/oder den optischen Eigenschaften des Restau rationswerkstoffes definiert. Beide Parameter benötigen eine bestimmte Materialschichtstärke, um einerseits den hohen Kaubelastungen standzuhalten und/oder eine ansprechende Asthetik der Restauration erzielen zu können. Mit anderen Worten ist ein Mindestabtrag von Zahnhartsubstanz (Schmelz/Dentin) erforderlich, um obiges Kriterium einer Mindest-Materialschichtstärke erfüllen zu können. Ein in der Zahnmedizin allgegenwärtiger und medizinisch sehr folgenreicher Zielkonflikt besteht darin, weder zu wenig noch zu viel an Zahnhartsubstanz bei der Gestaltung der Präparation abzutragen. Vor allem ein nicht notwendiges zu viel an Hartsubstanzentfernung gefährdet sowohl die Vitalität des Zahnes als auch die mechanische Festigkeit der verbliebenen Restzahnsubstanz. Das Absterben des Zahnmarkgewebes (Zahnpulpa) ist eine schwere Komplikation, die meist eine endodontische Behandlung (Wurzelkanalbehandlung) mit anschließender Neuanfertigung der Restauration nach sich zieht. Im Falle eines Misserfolges der endodontischen Behandlung ist der Zahn nicht zu erhalten und muss entfernt werden. Das gleiche Schicksal erfahren abgestorbene Zähne, die wegen der sehr hohen Behandlungskosten nicht endodontisch behandelt werden.
  • Eine weitere Anforderung an eine Präparation ist auf die Notwendigkeit zurückzuführen, dass am Präparationsrand kein Kontakt bzw. ein minimaler Abstand zum Nachbarzahn bestehen muss. Andernfalls ist ein korrektes Einsetzen der Restauration nur erschwert oder nicht möglich.
  • Somit ist eine objektive Kontrolle einer Präparation von einer hohen klinischen Bedeutung für die Passgenauigkeit und Lebensdauer des am präparierten Zahn oder am präparierten Implantat eingesetzten Therapiemittels, wie, Inlays, Onlays, Veneers und Kronen.
  • Aus dem Stand der Technik sind mehrere Verfahren zur Kontrolle einer Präparation eines präparierten Zahns bekannt.
  • In der DE 197 14 526 A1 ist ein Kontrollsystem zur Beurteilung der Präparationen von Zähnen, Zahnrestaurationen oder Zahnersatz offenbart. Der präparierte Zahn wird durch eine Messeinrichtung vermessen und eine Auswertungseinrichtung beurteilt abhängig von vorgegebenen Sollinformationen sowie den von der Messeinrichtung gelieferten Messinformationen die Präparation. Das Kontrollsystem dient zu Lehr- und Ausbildungszwecken, wobei präparierte Zähne eines Ausbildungsmodells beurteilt werden. Dazu können die Zähne im Ausbildungsmodell aufgenommen werden oder zur Aufnahme aus dem Ausbildungsmodell herausgenommen werden. Zur Beurteilung wird ein angestrebte Präparationsergebnis mit den Messinformationen der Messeinrichtung überlagert.
  • Ein Nachteil dieses Kontrollsystems ist, dass zur Beurteilung eine Vorlage einer angestrebten Präparation mit der gemessenen Präparation überlagert wird. Dies erfordert eine Datenbank mit mehreren Vorlagen für unterschiedliche Präparationsarten unterschiedlicher Größe. Diese Beurteilung ist zu Lehrzwecken sinnvoll, da Zähnen gleicher Größe in standardisierten Ausbildungsmodellen präpariert werden und die angestrebte Präparation eindeutig bekannt ist. Für die Beurteilung von Präparationen echter Zähne ist dieses Verfahren ungeeignet, denn echte Zähne unterscheiden sich in ihrer Form und Größe und die optimale Präparation ist abhängig vom klinischen Einzelfall, wobei mehrere Präparationsformen innerhalb eines Toleranzbereichs klinisch indiziert sein können. Insbesondere defektorientierte Präparations-Arten – wie z. B. die Inlay-Präparation – weisen in Ihrer Ausdehnung und Ihrem Präparationsrandverlauf eine große Vielfalt auf. Daher ist eine Beurteilung anhand von vorgegebenen Kriterien eine objektivere Kontrollmethode.
  • Darüber hinaus können bei der Überlagerung der angestrebten Präparation und der Messinformationen Überlagerungsfehler zu einer fehlerhaften Beurteilung der Präparation führen.
  • Ein weiterer Nachteil ist, dass die Präparation nicht auf ihre Lage relativ zu den Antagonisten und den Nachbarzähnen, sondern ausschließlich auf ihre Form hin, kontrolliert wird.
  • Die konventionelle, weltweit angewandte Methode basiert auf einer visuellen Kontrolle der Präparation direkt im Mund des Patienten. Zahnärztlicher Spiegel und zahnärztliche Sonde dienen als Hilfsmittel für eine rein subjektive und auf Erfahrung basierende Beurteilung der Präparation. Eine Lupenbrille bzw. ein OP-Mikroskop verbessern das Erkennen von kompromissbehafteten Oberflächen eines präparierten Zahnes. Zweidimensionale Fotographien der Präparationen werden zunehmend als Alternative zu den vorgenannten optischen Hilfsmitteln angewandt. Bei unzureichenden Voraussetzungen für eine visuelle Beurteilung kann der Zahn abgeformt werden, und anschließend das Negativ (Abformung) oder das Positiv (Ausguss der Abformung, Kiefermodell) der Präparation evaluiert werden. Bei letzterem kann zudem ein Parallelometer zur objektiven Erfassung von Präparationswinkel und von eventuell vorhandenen Unterschnitten genutzt werden. Werden fehlerbehaftete Regionen der Präparation entdeckt und durch erneutes Beschleifen des Zahnes zu beseitigen versucht, ist eine weitere Abformung für die erneute Kontrolle der Präparation oder für die Herstellung der zahnärztlichen Restauration auf einem Kiefermodell erforderlich. Der erhebliche zusätzliche Zeitaufwand, der damit enorme Kostenaufwand und die erhöhte Belastung des Pa tienten durch die mehrmalige Abformungen führten dazu, dass die Methodik einer Abformung zur Kontrolle einer Präparation nur extrem selten in zahnärztlichen Praxen oder Zahnkliniken angewandt wird.
  • Genau auf dieser nachteiligen Methodik – eine Abformung der Präparation – basieren jedoch alle bekannten neuen, CAD-basierten Verfahren zur Evaluation von Präparationen. Die Abformung wird in Gips ausgegossen. Anschließend ist eine kostenaufwändige Herstellung eines in Komponenten separierten Kiefermodells – meist aus Gips – notwendig, um den präparierten Zahn und seine in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Strukturen (Nachbarzähne, antagonistischen Zähne, zahnärztliche Therapiemittel, etc) einzeln in einen extraoralen Scanner dreidimensional zu vermessen. Zwischen Abformung des Zahnes und der Bereitstellung des 3D-Datensatzes zur Weiterverarbeitung in einer CAD-Evaluationssoftware vergeht mehr Zeit als eine Lokalanästhesie gewöhnlich wirkt. Eine eventuelle Korrektur der Präparation wäre mit einer erneuten Gabe von Lokalanästhesie oder mit der Durchführung einer weiteren Behandlungssitzung verbunden. Beides stellt sowohl für den Patienten als auch für den Zahnarzt in der Routinebehandlung eine unzumutbare Belastung dar.
  • Diese Problematik des enormen Zeitbedarfs für eine CAD-basierte Kontrolle der Präparation nach einer Abformung wird zusätzlich durch eine interaktive Evaluation des Datensatzes verschärft.
  • Derzeit am Markt verfügbare CAD-basierte Software zur Kontrolle von Präparationen liest den 3D-Datensatz eines extraoralen Scanners ein und visualisiert diesen am Bildschirm. Der Software-Benutzer wählt eine Reihe von Routinen aus, um die Präparationen jeweils an seiner selbst ausge wählten, lokal begrenzten Region zu vermessen. Die interaktive Vermessung der Präparation nimmt aufgrund dieser Vorgehensweise erheblich viel Zeit in Anspruch. Zudem besteht das Risiko, dass verbesserungswürdige Regionen der Präparation durch die benutzerabhängige Auswahl der evaluierten Areale der Präparation unentdeckt bleiben.
  • Ein Lösungsansatz obiger Problematik ist ein in Echtzeit dreidimensional erfasstes zahnärztliches Handstück während der Präparation. Hier werden vor Beginn der Präparation der Zahn und seine Nachbarstrukturen dreidimensional vermessen. Über ein vom Zahnarzt frei wählbaren Referenzpunkt innerhalb des 3D-Messdatendsatzes wird die Position des in das Handstück eingespannten Schleifkörpers korreliert und seine durch die Zahnarzthand geführten Bewegungen dreidimensional mit aufgezeichnet. Eine CAD-Software berechnet nun den Substanzabtrag des Zahnes virtuell in Echtzeit mit.
  • Der Einsatz dieses Verfahrens am Patienten ist allerdings durch die Bewegung des Kopfes und/oder des Unterkiefers stark limitiert und somit das Verfahren extrem risikoreich. Die Bewegungen des Kopfes/Unterkiefers und damit der Oberkiefer/Unterkieferzähne müssen ebenfalls in Echtzeit erfasst werden, um die Bewegung des Handstückes respektive des Schleifkörpers mit der Bewegung des Zahnes verrechnen zu können und dadurch stets die reelle Position des Schleifkörpers zum Zahn virtuell exakt abbilden zu können.
  • Allerdings ist die Bewegungserfassung des Kopfes/Unterkiefers z. B. durch einfaches Aufkleben von Referenzpunkten auf der Haut in der geforderten Präzision nicht möglich. Eine fixe Verankerung der Referenzpunkte an den Zähnen ist sehr zeitaufwendig und problematisch, da sie den eh beengten Zugang zu dem zu präparierenden Zahn zusätzlich behindert. Im Schädel- oder Gesichtsknochen verankerte Ver ankerungen sind indiskutabel, da das Risiko-Nutzen-Verhältnis keine Anwendung zulässt.
  • Alle oben genannten Nachteile der bisherigen CAD-basierten Verfahren zur Kontrolle von Präparationen führten ausschließlich zur deren Anwendung in der Ausbildung von Studenten oder Zahnärzten, die vornehmlich an Phantomköpfen durchgeführt wird.
  • Werden in der Ausbildung Kunststoffzähne präpariert, können diese leicht aus dem Phantomkopf entfernt und in einem extraoralen Scanner vermessen werden. Allerdings fehlen zu einer vollständigen Beurteilung der Präparation die Nachbarstrukturen, die wiederum nur mit dem aufwändigen Abform- und Modellherstellungsverfahren mit zur Beurteilung herangezogen werden müssen.
  • Die Aufgabe dieser Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Kontrolle einer Präparation eines präparierten Zahns bereitzustellen, das auf eine einfache und zeitsparende Art und Weise erlaubt objektiv zu beurteilen, ob die Präparation entsprechend den gewünschten bzw. erforderlichen Vorgaben durchgeführt wurde und damit den klinischen und werkstoffbezogenen Anforderungen gerecht wird, um ein extraoral gefertigtes Therapiemittel am präparierten Zahn passgenau einsetzen und befestigen zu können.
  • Darstellung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird durch die vorliegende Erfindung gelöst.
  • Erfindungsgemäß verwendet das Verfahren zur Kontrolle einer Präparation mindestens eines präparierten Zahns oder mindestens eines präparierten Implantats mit CAD-Verfahren eine erste 3D-Aufnahme des präparierten Zahns oder präparierten Implantats mit zumindest einem Teil seines Nachbarzahns. Ein Präparationsrand der Präparation wird ermittelt.
  • Aus der ersten 3D-Aufnahme werden Abstände der Präparation zu den Nachbarzähnen und/oder zu einer gewünschten Präparation und/oder zu einer Gingivaoberfläche und/oder ein Winkel einer Präparationswand und/oder eine Rauhigkeit der Präparation ermittelt. Diejenigen Teilflächen der Präparation werden markiert, deren Abstände zu den Nachbarzähnen, zur gewünschten Präparation und/oder zu einer Gingivaoberfläche und/oder deren Winkel und/oder deren Rauhigkeit außerhalb der Grenzen eines jeweiligen Toleranzbereichs sind. Darüber hinaus werden diejenigen Präparationsrandflächen, die an den Präparationsrand angrenzen, markiert, derer Welligkeit außerhalb eines Toleranzbereichs ist.
  • Die Präparation kann an einem Zahn oder einem Zahnimplantat erstellt werden. Das erfinderische Kontrollverfahren kann direkt in der Zahnarztpraxis unmittelbar nach der Präparation durchgeführt werden. Dadurch kann die Präparation und die eventuell erforderliche Korrektur der Präparation während einer einzelnen Zahnarztbehandlung durchgeführt werden.
  • Die erste Aufnahme bildet den präparierten Zahn mit zumindest Teilen seiner Nachbarzähne ab.
  • Der Präparationsrand ist die Grenze der Präparation zwischen einer nicht beschliffenen Zahnoberfläche und einer beschliffenen Zahnoberfläche. Präparationsrandflächen, die am Präparationsrand angrenzen, werden auf ihre Welligkeit hin geprüft. Präparationsrandflächen, deren Welligkeit einen festgelegten Toleranzbereich überschreiten werden markiert. Dadurch wird ein exakt passender Übergang zwischen dem Material eines Therapiemittels und der gesunden nicht beschliffenen Zahnoberfläche gewährleistet, der zur Vermeidung von Sekundärkaries führt. Abhängig vom Herstellungsverfahren kann ein Restaurationsrand des Therapiemittels nur bis zu einer bestimmten Welligkeit hergestellt werden. Ein Zacken aufweisender Präparationsrand beispielsweise ist nicht komplementär reproduzierbar.
  • Die gemessene Präparation wird mit einer gewünschten Präparation in der Form einer Hohlkehle, innen gekehlte Stufe sowie einer Abschrägung für einen Federrand verglichen und Teilflächen, derer Abweichungen über einen definierten Toleranzbereich hinausgehen, werden markiert.
  • Die markierten Teilflächen weisen folglich die genannten Parameter auf, die außerhalb der Grenzen eines jeweiligen Toleranzbereiches liegen und somit für eine Befestigung eines Therapiemittels auf dieser Präparation wegen mangelnder Stabilität, mangelnder Haftungsfähigkeit und/oder mangelnder, materialschichtbedingter optischer Eigenschaften der Restauration ungeeignet sind. Die markierten Teilflächen können bei zu geringem Zahnhartsubstanzabtrag durch weiteren Abtrag korrigiert werden, damit die genannten Parameter innerhalb der jeweiligen Toleranzbereiche liegen.
  • Teilflächen der Präparation werden markiert, die gegenüber der Einschubachse entweder zu konisch bzw. divergierend, zu steil bis parallel präpariert sind oder Hinterschneidungen aufweisen, denn diese Teilflächen weisen Winkel der Präparationswände und Abstände zu einer gewünschten Präparation auf, die außerhalb des Toleranzbereichs liegen.
  • Das erfinderische Verfahren zur Kontrolle von Präparationen kann bei einer zahnärztlichen Behandlung verwendet werden, um die Qualität der erstellten Zahnrestaurationen zu gewährleisten. Eine weitere Anwendungsmöglichkeit des Verfahrens ist die Kontrolle der Qualität von 3D-Aufnahmen von Präparationen aus einer Datenbibliothek. Die nach dem erfinderischen Kontrollverfahren gewonnenen Daten können als Nachweis für die Qualität der erstellten Präparation digi tal zu Dokumentationszwecken abgespeichert werden. Darüber hinaus kann das erfinderische Verfahren zu Lehrzwecken verwendet werden, indem die von Lernenden in Zahnmodellen gefertigten Präparationen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Dadurch kann der Lernende selbstständig und objektiv ohne Zuhilfenahme von Lehrpersonal die gefertigte Präparation auf ihre Qualität hin überprüfen und an den markierten Teilflächen korrigieren.
  • Ein Vorteil ist, dass die Passung der Restauration durch eine korrigierte Präparation verbessert wird und somit die Lebensdauer des Zahnersatzteils erhöht wird.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass bei Nachuntersuchungen es dem Zahnarzt ermöglicht wird, die Daten der Kontrolluntersuchung der entsprechenden Präparation aus der Datenbibliothek aufzurufen.
  • Darüber hinaus erlaubt die Auswertung der genannten Parameter im Gegensatz zu einem bloßen Vergleich mit einer gewünschten Präparationsform eine objektivere Beurteilung einer Präparation.
  • Vorteilhafterweise kann eine weitere zweite 3D-Aufnahme einer Abformung des Gegengebisses an der Stelle des präparierten Zahns oder des präparierten Implantats und zumindest eines Teils eines Nachbarzahns zur Kontrolle der Präparation verwendet werden. Die erste 3D-Aufnahme wird mit der zweiten 3D-Aufnahme in Korrelation gebracht. Aus den korrelierten 3D-Aufnahmen wird ein erster Abstand der Präparation des präparierten Zahns zum Gegengebiss ermittelt. Diejenigen Teilflächen der Präparation werden markiert, deren erster Abstand zum Gegengebiss außerhalb der Grenzen eines Toleranzbereichs ist.
  • Die zweite Aufnahme erfasst die Bezahnung bzw. die eingesetzten Therapiemittel im Gegengebiss an der Stelle des präparierten Zahnes. Die Abformung des Gegenkiefers kann unter Verwendung eines dynamischen interokklusalen Registrats (Abformmasse) erzeugt werden, welches auf dem präparierten Zahn angebracht wird, ohne die Nachbarzähne abzudecken. Markente Punkte und Strukturen der Nachbarzähne können dann zur Korrelation der ersten 3D-Aufnahme umfassend den präparierten Zahn mit der zweiten 3D-Aufnahme umfassend eine Abformung des Antagonisten verwendet werden.
  • Die räumliche Zuordnung der in antagonistischer Beziehung stehender Zähne bzw. zahnärztlicher Therapiemittel in der dynamischen Okklusion des Patienten wird mittels der Korrelation der ersten mit der zweiten 3D-Aufnahmen ermittelt.
  • Die Abformung des Gegengebisses an der Stelle des präparierten Zahns wird erzeugt, indem die Abformmasse an der Stelle des präparierten Zahns angebracht wird und der Patient auf die Formmasse beißt, so dass die Nachbarzähne des präparierten Zahns in Kontakt mit den jeweiligen Gegenzähnen kommen und eine Abformung vom Gegengebiss im Bereich des präparierten Zahns in der Formmasse erzeugt wird.
  • Teilflächen der Präparation werden markiert, deren Abstand zum Gegengebiss (Antagonisten) außerhalb des Toleranzbereiches liegt. Ein zu geringer Abstand würde zu einer Restauration mit einer geringen Materialdicke führen, die nicht die erforderliche Festigkeit und/oder die ästhetischen optischen Eigenschaft erzielen würde.
  • Vorteilhafterweise kann zur Kontrolle der Präparation eine dritte 3D-Aufnahme des zu präparierenden Zahns vor dem Präparieren und zumindest eines Teils eines Nachbarzahns verwendet werden. Die erste 3D-Aufnahme wird mit der dritten 3D-Aufnahme in Korrelation gebracht. Aus den korrelierten 3D-Aufnahmen wird ein Abstand der Präparation zur Oberfläche des Zahns vor dem Präparieren senkrecht zu der Oberfläche der Präparation ermittelt. Diejenigen Teilflächen der Präparation werden markiert, deren Abstand zum Zahns vor dem Präparieren außerhalb der Grenzen eines Toleranzbereichs liegt.
  • Dadurch kann der Abstand der Präparation zum Zahn bzw. Implantat vor dem Präparieren ermittelt werden und die Teilflächen markiert werden, deren Abstand den zulässigen Toleranzbereich überschreitet. Die Korrelation der dritten mit der ersten 3D-Aufnahme erfolgt wie bei der Korrelation der zweiten mit der ersten 3D-Aufnahme über mindestens drei übereinstimmende markante Punkte.
  • Vorteilhafterweise kann die Präparation zur Versorgung mit einer Vollkrone, einem Onlay, einem Inlay, einem Veneer oder einer Brücke ausgebildet sein.
  • Die zu kontrollierende Präparation kann folglich zum Einsatz von extraoral gefertigten Therapiemitteln, wie Vollkronen, Inlays, Onlays, Frontzahnveneers und Brücken dienen. Im Folgenden werden die Präparationen Vollkronen-Präparation, Onlay-Präparation, Inlay-Präparation, Veneer-Präparation und Brücken-Präparation genannt.
  • Vorteilhafterweise können die außerhalb der Grenzen eines jeweiligen Toleranzbereichs liegenden Teilflächen der Präparation computergestützt automatisch markiert werden.
  • Dadurch kann das erfinderische Kontrollverfahren vollautomatisch durchgeführt werden, indem Teilflächen, deren genannte Messparameter außerhalb der jeweiligen Toleranzbereiche liegen, ohne Einwirkung des Benutzers markiert und angezeigt werden.
  • Vorteilhafterweise kann die erste, die zweite und/oder die dritte 3D-Aufnahme intraoral in einer Mundhöhle eines Patienten oder eines Phantomkopfes erfolgt.
  • Dadurch kann der präparierte Zahn im Phantomkopf aufgenommen werden, ohne dass dieser aus dem Phantomkopf herausgenommen werden muss.
  • Vorteilhafterweise kann die Welligkeit von Präparationsrandflächen, die am Präparationsrand angrenzen, ermittelt werden und diejenigen Präparationsrandflächen werden markiert, deren Präparationsrand Zacken aufweist.
  • Dadurch werden Präparationsrandflächen markiert, die für einen zum Präparationsrand passgenauen Einsatz eines Therapiemittels, wie einer Krone, ungeeignet sind.
  • Vorteilhafterweise kann die Präparation eine Einschubachse aufweisen. Ein erster Abstand einer Okklusalfläche der Präparation zur Abdruckfläche des Gegengebisses entlang der Einschubachse kann ermittelt werden und Teilflächen können markiert werden, deren erster Abstand außerhalb eines Toleranzbereichs um einen festgelegten gewünschten ersten Abstand ist.
  • Die Einschubachse stellt eine Verbindungsachse zwischen der Präparation und der Krone dar. Diese Einschubachse kann als Symmetrieachse zu den Präparationswänden der Präparation definiert werden, indem die Einschubachse über den Summenvektor von Einzelvektoren bestimmt wird, die parallel zu den ermittelten Präparationswänden verlaufen.
  • Dadurch kann festgestellt werden, welche Teilfläche einen ersten Abstand außerhalb des festgelegten Toleranzbereichs aufweisen. Ein zu kurzer erster Abstand führt zu mangelnder Stabilität der Krone, weil die Krone besonders bei seitlicher Belastung von der Präparation gelöst werden kann. Ein zu langer erster Abstand führt dazu, dass die obere Okklusalfläche der Krone dünnwandig gefertigt werden muss und bei Belastung schneller brechen kann.
  • Der erste Abstand bei Vollkronen-Präparation bezüglich der zum Gegengebiss hin angeordneten Flächen und bei Onlay-Präparation bezüglich eines Präparationsbodens muss innerhalb eines Toleranzbereichs zwischen 1,0 mm und 2,5 mm liegen.
  • Vorteilhafterweise können Rauhigkeitskennwerte einer Präparationsoberfläche der Präparation ermittelt werden und Teilflächen markiert werden, deren Rauhigkeitskennwerte außerhalb eines Toleranzbereichs um einen festgelegten gewünschten Rauhigkeitskennwert sind.
  • Als Rauhigkeitskennwerte können beispielsweise die mittlere Rauhigkeit, die quadratische Rauhigkeit und die gemittelte Rautiefe verwendet werden. Die Rauhigkeitskennwerte werden indirekt mittels computergestützter Verfahren aus der optischen zweiten 3D-Aufnahme und nicht unmittelbar an der Präparationsoberfläche ermittelt. Die Rauhigkeitskennwerte werden daraufhin überprüft, ob sie in einem festgelegten Toleranzbereich liegen. Dieser Toleranzbereich wird so festgelegt, dass die gewünschte Stabilität einer Krone gewährleistet ist. Bei zu glatten Teilflächen verringert sich die Haftung des Zahnzements zur Verbindung der Präparation mit der Krone, wogegen zu raue Teilflächen am Restaurationsrand zu einer klinisch intolerablen Passungenauigkeit führen. Die Rauhigkeitskennwerte der Präparationswände sollte mindestens 90% der Rauhigkeitskennwerte intakter nicht beschliffener Zahnoberflächen betragen.
  • Vorteilhafterweise kann ein Rauhigkeitskennwert an einer Oberfläche eines gesunden Nachbarzahns ermittelt werden, um als Referenzwert für die Ermittlung der Rauhigkeitskennwerte der Präparationsoberfläche zu dienen.
  • Ein Rauhigkeitskennwert wird vor der Messung an einer gesunden Zahnoberfläche, wie den Okklusalflächen der Nachbarzähne, bestimmt und als Referenzwert verwendet. Auf diese Weise kann zumindest eine relative Messung der Rauhigkeit durchgeführt werden, um festzustellen, ob die untersuchten Teilflächen glatter oder rauer als die Oberfläche gesunder, nicht beschliffener Nachbarzähne sind.
  • Eine funktionale Abhängigkeit in Form einer Kennkurve der Rauhigkeitskennwerte aus der Auswertung der optischen zweiten 3D-Aufnahme und der tatsächlichen Rauhigkeit kann experimentell bestimmt werden, so dass die Rauhigkeitskennwerte einer tatsächlichen Rauhigkeit zugeordnet werden können und eventuelle Kameraartefakte nicht als tatsächlichen Rauhigkeit interpretiert werden. Bei der optisch Referenzmessung am nicht beschliffenen, gesunden Zahn wird der ermittelte Messwert in Relation zu der bekannten tatsächlichen Rauhigkeit von gesunden Zahnoberflächen gesetzt.
  • Vorteilhafterweise kann ein zweiter Abstand, der senkrecht zu der Präparationsoberfläche der gefertigten Präparation ist, zwischen der Präparationsoberfläche und der Oberfläche einer gewünschten Präparation ermittelt werden und Teilflächen können markiert werden, deren zweiter Abstand außerhalb der Grenzen eines Toleranzbereichs ist.
  • Dadurch kann überprüft werden, inwieweit die gefertigte Präparation von der gewünschten Präparation abweicht. Eine gewünschte Präparation kann beispielsweise die Form einer Tangential-, Hohlkehlen- oder Stufenpräparation haben. Der Benutzer kann eine gewünschte Präparationsart aus einer Datenbank mit verschiedenen 3D-Modellen von Präparationsarten auswählen und ihre Größe an den zu präparierenden Zahn an passen. Die Präparationsart wird abhängig von den Anforderungen an die Schonung der Zahnsubstanz, den ästhetischen Eindruck und die Stabilität ausgewählt. Falls die gefertigte Präparation von der gewünschten Präparation abweicht, können diese Anforderungen nicht erfüllt werden.
  • Vorteilhafterweise kann ein dritter Abstand, der senkrecht zur Einschubachse ausgerichtet ist, zwischen der Präparationswand und der Oberfläche des Nachbarzahns ermittelt werden und Teilflächen können markiert werden, deren dritter Abstand außerhalb der Grenzen eines Toleranzbereichs ist.
  • Dadurch wird die erforderliche seitliche Materialdicke des Therapiemittels für die erforderlichen Stabilität und gewünschten ästhetisch optischen Eigenschaften kontrolliert. Darüber hinaus wird der für den Einsatz des Therapiemittels entlang der Einschubachse erforderliche dritte Abstand zu den Nachbarzähnen kontrolliert.
  • Der dritte Abstand für Vollkronen-, Onlay- und Inlay-Präparationen sollte mindestens 0,5 mm sein.
  • Vorteilhafterweise kann die Präparation eine Einschubachse aufweisen. Ein Winkel zwischen einer Präparationswand und der Einschubachse wird im zervikalen oder im mastikalen Bereich ermittelt. Anschließend werden Teilflächen markiert, deren Winkel außerhalb eines Toleranzbereichs um einen festgelegten gewünschten Winkel liegen.
  • Dadurch wird die Passgenauigkeit und Stabilität der Restauration gewährleistet, denn Teilflächen mit einem zu steilen oder zu flachen Winkel könnten zu einer Verminderung der Stabilität der Restauration führen. Bei einem zu flachen Winkel ist die Haftreibung entgegengesetzt zur Einschubachse zu gering, um die Haftung durch das Zahnzement zwischen der Präparation und der Krone in notwendiger Weise zu un terstützen. Bei einem zu steilen Winkel sind die Scherkräfte an den Präparationswänden zu hoch, um ein problemloses Einsetzen der Restauration bis zur exakt passenden Endposition der Restauration im Zahn zu gewährleisten. Bei einer Vollkronen-Präparation wird der Winkel für den zur Okklusalfläche der Präparation gerichteten mastikalen Bereich oder für den zum Zahnhals gerichteten zervikalen Bereich bestimmt. Im zervikalen Bereich ist der gewünschte Winkel steiler als im mastikalen Bereich.
  • Bei Vollkronen-Präparationen liegt der Toleranzbereich des Winkels zwischen 4° und 9°. Bei Onlay- und Inlay-Präparation liegt dieser Toleranzbereich zwischen 6° und 15°.
  • Vorteilhafterweise werden bei der Bestimmung des Winkels Punkte an einer nahezu ebenen Oberfläche ausgewählt und linear approximiert.
  • Dadurch kann die Ausrichtung der Teilflächen bestimmt werden, um den Winkel zu ermitteln. Es können mehr als zwei Punkte ausgewählt und linear approximiert werden. Dadurch kann ein Winkel auch für Teilflächen mit Unebenheiten bestimmt werden, weil die Unebenheiten sich bei der Vermessung vieler Punkte herausmitteln.
  • Vorteilhafterweise können die Punkte in einem vorher festgelegten Abstand vom Präparationsrand parallel zur Einschubachse ausgewählt werden.
  • Dadurch können die Punkte automatisch in definierten Abständen ausgewählt, so dass eine objektive Bewertung verschiedener Präparationen ermöglicht wird.
  • Vorteilhafterweise können die Punkte an einer nahezu ebenen Oberfläche computergestützt automatisch ausgewählt und linear approximiert werden.
  • Dadurch wird das manuelle Auswählen der Punkte eingespart und somit das erfinderische Verfahren beschleunigt.
  • Vorteilhafterweise kann der vierte Abstand zwischen Teilflächen oberhalb des Präparationsrandes und der Gingivaoberfläche bestimmt werden. Teilflächen oberhalb des Präparationsrandes werden markiert, deren vierter Abstand außerhalb eines Toleranzbereichs um einen festgelegten gewünschten vierten Abstand ist.
  • Dadurch werden Teilflächen der Präparation, die zu nah oder zu weit von der Gingivaoberfläche angeordnet sind bestimmt. Falls der Präparationsrand zu weit von der Gingivaoberfläche ist, kann der Übergang vom präparierten Zahn zur künstlichen Krone bei verschiedener Farbgebung den optischen Eindruck des Zahnersatzteils beinträchtigen. Falls der Präparationsrand zu nah an der Gingivaoberfläche ist, kann der untere Rand der künstlichen Krone zu Entzündungen des Zahnfleisches führen.
  • Bei Vollkronen-Präparationen sollte der vierte Abstand einen sogenannten äquigingivaler Präparationsverlauf mit einem Toleranzbereich von –0,2 mm bis +0,2 mm oder einensupragingivaler Gingivaverlauf mit einem vierten Abstand von mindestens 0,2 mm aufweisen. Bei Veneer-Präparationen sollte der vierte Abstand einen sogenannte subgingivaler Präparationsverlauf mit einem Toleranzberich –0,5 mm bis –1,5 mm unterhalb der Gingiva aufweisen.
  • Vorteilhafterweise können die Teilflächen farblich markiert werden und die Farbintensität mit dem Abstand zum gewünschten Wert innerhalb der Grenzen des jeweiligen Toleranzbereichs zunehmen.
  • Dadurch werden die markierten Teilflächen bei der Anzeige mittels einer Anzeigevorrichtung, wie beispielsweise eines Monitor, hervorgehoben und für den Betrachter wahrnehmbar dargestellt. Die Zunahme der Farbintensität innerhalb des Toleranzbereichs zeigt den Abstand zum gewünschten Wert an. Teilflächen mit dem gewünschten Wert werden demnach nicht markiert.
  • Vorteilhafterweise können die Teilflächen farblich markiert werden, deren Abstände zum gewünschten Wert außerhalb der Grenzen des jeweiligen Toleranzbereichs liegen.
  • Dadurch werden diese Teilflächen deutlich hervorgehoben und können gezielt nachpräpariert werden.
  • Vorteilhafterweise kann die erste 3D-Aufnahme aus mehreren Aufnahmen erzeugt werden, die aus unterschiedlichen Richtungen aufgenommenen wurden. Zumindest eine der Aufnahmen erfolgt dabei parallel zu einer Einschubachse der Präparation und dient als Referenzaufnahme für das Festlegen eines Koordinatensystems.
  • Die Ausrichtung der Kamera in Einschubachse wird über ein simultanes, zweidimensionales Videobild ermöglicht. Die Kamera muss so lange ausgerichtet werden bis auf diesem 2D-Bild z. B. bei Vollkronen-Präparationen der gesamte Präparationsrand abgebildet ist, bei Onlay- oder Inlay-Präparationen der gesamte Präparationsboden einsehbar ist, oder bei Veneer-Präparationen die gesamte labial beschliffene Zahnfläche erfasst wird.
  • Mehrere Aufnahmen aus verschiedenen Richtungen werden unter Verwendung von bildbearbeitenden Algorithmen zu der zweiten 3D-Aufnahme zusammengesetzt. Eine der Aufnahmen kann in Richtung der Einschubachse erfolgen und die Einschubachse kann automatisch als beispielsweise die Z-Achse eines kartesischen Koordinatensystems festgelegt werden. Falls keine Aufnahme in Richtung der Einschubachse erfolgt muss eine Einschubachse entweder vollautomatisch berechnet oder interaktiv festgelegt werden, um die Aufnahmen auszuwerten.
  • Vorteilhafterweise kann bei Fehlen einer Referenzaufnahme parallel zur Einschubachse die Einschubachse über den Summenvektor von Einzelvektoren bestimmt werden, die parallel zu den ermittelten Präparationswänden verlaufen.
  • Eine vollautomatische Berechnung der Einschubachse basiert auf einer durch das CAD-System erfolgende Identifizierung von Präparationswänden und der Identifizierung einer Okklusalfläche der Präparation. Die Okklusalfläche der Präparation ist eine Ebene, die parallel zu der Okklusalfläche eines Nachbarzahnes ist oder parallel zur mittleren Ebene von zwei Okklusalflächen der beiden Nachbarzähne ist. Die Präparationswände werden vom CAD-System anhand von Kanten automatisch segmentiert und durch einen Einzelvektor repräsentiert, der parallel zur segmentierten Präparationswand ausgerichtet ist und dessen Betrag mit der Flächengröße korreliert ist. Alle Einzelvektoren, die im Toleranzbereich von ±30° parallel zur Okklusalfläche der Präparation gerichtet sind, werden verworfen. Die verbleibenden Vektoren werden summiert. Der Summenvektor definiert die berechnete Einschubachse der Präparation.
  • Vorteilhafterweise können bei Brücken-Präparationen die einzelnen, die Präparationswände repräsentierenden Einzelvektoren der für eine Krone präparierten Pfeilerzähne miteinander verglichen werden.
  • Dadurch können parallele oder divergierende Präparationswände automatisch detektiert werden, die ein Einsetzen einer ungeteilten Brückenrestauration nicht zulassen.} Vorteilhafterweise kann die Korrelation der mindestens zwei 3D-Aufnahme computergestützt automatisch erfolgen, indem zumindest ein Teilbereich des Nachbarzahns in den mindestens zwei 3D-Aufnahmen erkannt und überlagert wird.
  • Dadurch ist kein manueller Eingriff in die Korrelation erforderlich und die Zeitdauer des erfinderischen Verfahrens wird verkürzt.
  • Vorteilhafterweise kann die Korrelation der mindestens zwei 3D-Aufnahme manuell erfolgen, indem zumindest drei ähnliche Punkte im Teilbereich des Nachbarzahns in den mindestens zwei 3D-Aufnahmen durch den Benutzer ausgewählt werden und in Übereinstimmung gebracht werden.
  • Falls die automatische Korrelation nicht das gewünschte Ergebnis liefert wird die manuelle Korrelation durchgeführt, denn der Benutzer wählt markante ähnliche Punkte und die abweichenden Teilbereiche werden im Gegensatz zum computergestürzten Verfahren für die Korrelation nicht berücksichtigt.
  • Vorteilhafterweise kann der Präparationsrand der Präparation automatisch ermittelt werden, indem ein Punkt am Präparationsrand automatisch oder durch den Benutzer ausgewählt wird und mittels einer Kantenverfolgung der restliche Verlauf des Präparationsrandes ermittelt wird.
  • Dadurch wird ein Startpunkt für einen Computeralgorithmus zur Kantenverfolgung vorgegeben, der automatisch den Verlauf des Präparationsrandes ermittelt.
  • Die Präparation kann für eine Vollkrone präpariert sein. Bei einer Vollkrone werden alle Flächen des Zahns ummantelt. Diese Kronen bestehen meist aus keramischen Werkstoffen.
  • An die Vollkronen-Präparation werden unterschiedliche Anforderungen gestellt, die erfüllt sein müssen, um die gewünschte Haltbarkeit und die gewünschten optischen Eigen schaften der Vollkrone zu gewährleisten. Diese Anforderungen werden gemäß der vorliegenden Erfindung kontrolliert und Teilflächen markiert, deren Parameter außerhalb der vorgegebenen Toleranzbereiche liegen.
  • Der erste Abstand ist ein interokklusaler Abstand zwischen der Teilfläche der Präparation, die dem Gegengebiss zugewandt ist, und der Oberfläche des Gegengebisses. Der Toleranzbereich dieses Abstandes liegt zwischen 1,0 mm und 2,5 mm.
  • Die Präparationswände sollten einen Winkel zur Einschubachse, den sogenannten Präparationswinkel, aufweisen, der innerhalb eines Toleranzbereichs zwischen 4° und 9° liegt.
  • Die Präparationswände sollten einen Abstand zu den Nachbarzähnen von mindestens 0,5 mm aufweisen.
  • Die Vollkronen-Präparation kann eine Tangentialpräparation, eine Hohlkehlpräparation oder eine Stufenpräparation sein. Bei der Tangentialpräparation weist die gewünschte Präparationsform einen stetigen Übergang zwischen der beschliffenen Präparationsfläche und dem unbeschliffenen Zahn auf. Der Vorteil dieser Präparationsform ist eine minimale Abtragung des Zahnschmelzes, hat aber Nachteile bei der Haltbarkeit und Passgenauigkeit der Krone.
  • Die Hohlkehlpräparation weist eine zum Gegengebiss gerichtete Hohlkehle auf, deren Krümmungsradius und Ausgestaltung vom Material und Schleifkörperform abhängig ist.
  • Die Stufenpräparation weist am Präparationsrand eine stufenförmige Aussparung auf, die möglichst rechtwinklig zu den Präparationswänden verläuft, nämlich innerhalb eines Toleranzbereichs zwischen 90° und 100°.
  • Ein Onlay kann als eine Vollkrone beschrieben werden, deren Präparationsrand unmittelbar unterhalb der Okklusalfläche positioniert ist, so dass das Onlay die ganze Okklusalfläche bis zu den Höckerspitzen überdeckt. Der Präparationsrand liegt vorwiegend vestibulär und labial auf der Höhe des Approximalkontaktes zu den Nachbarzähnen.
  • Mesial und distal ist meistens wegen häufig auftretendem approximal zwischen den Zähnen angeordnetem Karies zusätzlich ein nach zervikal sich verbreitender Kasten einpräpariert.
  • Die beiden Wände eines Kastens sind konisch divergierend zu gestalten und deren Winkel zur Einschubachse der gesamten Präparation sollten innerhalb eines Toleranzbereichs zwischen 6° und 15° liegen.
  • Die Schwierigkeit einer solchen Onlay-Präparation liegt vor allem in der relative Vermessung der beiden Wände des mesialen Kastens zu den beiden Wänden des distalen Kastens. Die vier Wände müssen konisch symmetrisch zur Einschubachse der gesamten Präparation präpariert sein, so dass die Einschubachsen des distalen und den mesialen Kastens möglichst parallel sind.
  • Onlays aus Keramik dürfen generell nur mit einer Stufen- oder Hohlkehlpräparation gestaltet werden, d. h. eine Tangentialpräparation ist für dieses Material ungeeignet.
  • Onlays aus Metall können insbesondere im Approximalbereich auch mit einer Tangentialpräparation gestaltet werden.
  • Die beiden approximal platzierten Kästen werden meistens mit einem Isthmus verbunden, der eine konische und kastenförmige Form aufweist und senkrecht zur Einschubachse der gesamten Präparation verläuft.
  • Die Toleranzbereiche des ersten Abstandes, des Abstandes zu den Nachbarzähnen und der Form des Präparationsrandes für die verschiedenen Präparationsformen sind zu den Vollkronen-Präparation identisch.
  • Die Präparation kann auch für ein Inlay präpariert sein. Eine Inlay-Präparartion ist im Gegensatz zu einer Vollkrone-Präparation eine defektorientierte Präparation, d. h. das Ausmaß der Präparation hängt vorwiegend vom Ausmaß des vorangegangenem Karies, der Füllung oder der Kavität ab.
  • Wie beim Onlay sind am Approximalbereich, falls dort schon eine karies- oder füllungsbedingte Kavität vorhanden ist, ein nach zervikal sich verbreitender Kasten zu präparieren.
  • Die beiden Wände dieses Kastens sind konisch divergierend zu gestalten und sollten einen Winkel zur Einschubachse zwischen 6° und 15° aufweisen.
  • Vorteilhafterweise kann bei der Inlay-Präparation größerer Ausdehnung wie bei der Onlay-Präparation ein mesialer und ein distaler Kasten präpariert werden.
  • Die Schwierigkeit einer solchen Inlay-Präparation liegt vor allem in der relativen Vermessung der beiden Wände des mesialen Kastens zu den beiden Wänden des distalen Kastens. Die vier Wände müssen konisch und symmetrisch zur Einschubachse präpariert sein, d. h. die Einschubachsen des mesialen und des distalen Kastens sollten möglichst mit der Einschubachse der gesamten Präparation übereinstimmen.
  • Inlays aus Keramik dürfen generell nur mit einer Stufen- oder Hohlkehlpräparation gestaltet werden, d. h. eine Tangentialpräparation ist für dieses Material ungeeignet.
  • Inlays aus Metall können insbesondere im Approximalbereich auch mit einer Tangentialpräparation gestaltet werden. Zudem kann der Rand im Approximalbereich auch mit Federrand, d. h. mit einer Abschrägung präpariert werden.
  • Falls im zentralen Kauflächenbereich schon eine karies- oder füllungsbedingte Kavität vorhanden ist, wird ein Isthmus präpariert, d. h. eine konisch gestaltete Kavität.
  • Beim Inlay muss ein solcher okklusaler Isthmus oder Kavität einen minimalen Abstand der beiden gegenüberliegenden Präparationswände aufweisen, um die erforderliche Festigkeit der Restauration zu erzielen. Der minimaler Abstand hängt somit vom später verwendeten Material ab, aus dem das Inlay gefertigt wird. Dieser Abstand sollte mindestens 1,5 mm sein.
  • Zudem ist auch ein minimaler Abstand des Präparationsbodens zur Oberfläche des Gegengebisses erforderlich, um die erforderliche Festigkeit zu erreichen. Dieser Abstand sollte mindestens 1,5 mm betragen.
  • Bei einem Inlay aus Metall sollte darüber hinaus der okklusale Kasten (Isthmus) eine Abschrägung mit einem Winkel von 45° zur Einschubachse und einer Breite zwischen 0,5 mm und 1,0 mm aufweisen.
  • Der Abstand der Präparationswände zu den Nachbarzähnen sollte wie bei der Vollkronen-Präparation mindestens 0,5 mm betragen.
  • Aufgrund der zahnmedizinischen Anforderung einer defektorientierten Gestaltung einer Inlay-Präparartion mit dem Ziel einer Minimalinvasivität wird nach der vorliegenden Erfindung in einer optischen 3D-Aufnahme die Kavität des Zahns nach Entfernung des kariös erkrankten Zahnhartgewebes oder nach Entfernung einer vorhandenen Zahnfüllung erstellt. Mittels eines computergestützten Optimierungsalgorithmus wird eine Inlay-Präparation berechnet, die zwei Eigenschaften gleichzeitig erfüllt. Zum einen ist die vorgeschlagene Inlay-Präparation in ihrer Dimension so nah wie möglich an der präparierten Kavität approximiert, zum anderen werden jedoch materialbedingt Mindestabstände der Präparationswände im okklusalen Isthmusbereich sowie der Abstand des Präparationsbodens im Isthmusbereichs berücksichtigt. Anschließend kann der Anwender die ermittelte optimale Inlay-Präparation als Richtform bei der Erstellung der Präparation verwenden.
  • Diese mittels Optimierungsalgorithmus berechnete und somit ideal gestaltete Inlay-Präparation definiert nun die gewünschte Masterpräparation, die zum Vergleich mit der vom Anwender tatsächlich erstellten Inlay-Präparation dient, wobei Teilflächen der Präparation aus der ersten 3D-Aufnahme werden markiert, die von der gewünschten Masterpräparation abweichen.
  • Anstelle der Masterpräparation kann selbstverständlich auch eine vom Anwender selbst konstruierte gewünschte Präparationsform verwendet werden.
  • Eine Veneer-Präparation hat generell als Ausgangssituation einen intakten Frontzahn mit kariesbedingte Läsionen oder einen mit Füllung vollständig restaurierten Frontzahn.
  • Die Schwierigkeit einer Veneer-Präparation besteht im wesentlichen darin, dass eine Abtragung der intakten labial gerichtete Zahnoberfläche mit einer gleichmäßigen Schichtstärke durchzuführen ist, um die Anforderung der Minimalinvasivität zu erfüllen. Die Schichtdicke, nämlich der Anstand der labialen Präparationswand zur labialen Zahnoberfläche des Frontzahns vor dem Präparieren, sollte zwischen 0,3 mm und 0,8 mm liegen.
  • Die labiale Wand einer Veneer-Präparation sollte folglich die gleiche Krümmung wie die intakte labiale Zahnoberfläche vor dem Präparieren aufweisen.
  • Nur bei Korrektur der Zahnstellung durch Veneer-Schalen kann von dieser Anforderung abgewichen werden.
  • Zur Erzielung einer minimalinvasiv gestalteten Veneer-Präparation wird in der dritten optischen 3D-Aufnahme die intakte Zahnoberfläche des Frontzahns vor dem Präparieren, sowie der marginale Gingivasaum und die Papille erfasst.
  • Nach einem computergestützten Optimierungsverfahren wird eine ideale Veneer-Präparation mit gleichmäßiger Schichtstärke und mit einer Hohlkehle oder einer innen gerundeter Stufe berechnet, die zwei Anforderungen gleichzeitig erfüllt. Zum einen weist sie einen zur intakten labialen Zahnoberfläche vor dem Präparieren gleichmäßigen Abstand auf, zum anderen wird ein idealer Präpärationsrand berechnet, der entlang des Gingivasaums oder unterhalb des Gingivasaums verläuft.
  • Im Falle von Zahnstellungskorrektur oder einer dem Anwender nicht befriedigenden Präparationsberechnung kann der Anwender selbst eine gewünschten Veneer-Restauration planen. Die gerechnete optimale Venner-Präparation oder die vom Anwender festgelegte gewünschte Veneer-Präparation definiert eine Masterpräparation, die zum Vergleich mit der vom Anwender tatsächlich erstellten Veneer-Präparation dient, wobei Teilflächen der Präparation aus der ersten 3D-Aufnahme markiert werden, die von der gewünschten Masterpräparation abweichen.
  • Die Präparation von mehreren Zähnen kann auch für eine Brücke präpariert sein.
  • Eine Brücken-Präparation enthält sämtliche Anforderungen einer Vollkronen-Präparation an die Präparationen der einzelnen Zähne, die bereits oben ausführlich beschrieben wurden.
  • Bei einer Brücken-Präparation kommt eine weitere Anforderung hinzu. Die Präparationswände jedes präparierten Pfeilerzahns verlaufen konisch und definieren eine Einschubachse dieses Pfeilerzahns. Die Präparationswände sollten folglich einen solche Winkel zur Einschubachse der gesamten Brücken-Präparation aufweisen, dass die Einschubachsen der einzelnen präparierten Pfeilerzähne zu der Einschubachse der gesamten Brücken-Präparation parallel sind.
  • Falls diese Anforderung nicht erfüllt ist, ist keine gemeinsame Einschubachse mehr gewährleistet und eine Eingliederung einer ungeteilten Brücke nicht möglich.
  • Diese Beurteilung einer Brücken-Präparation gehört zu den schwierigsten Aufgaben des Anwenders, die oft nur mit einer Abformung und Vermessung am Parallelometer objektiv verifiziert werden kann.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt die
  • 1 eine Skizze eines zu präparierender Zahn und einem Gegengebiss, die
  • 2 eine erste 3D-Aufnahme und eine zweite 3D-Aufnahme, die
  • 3 eine zweite 3D-Aufnahme zur Ermittlung des Präparationsrandes, die
  • 4 eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie AA aus der 3 korreliert mit der ersten 3D-Aufnahme aus 2 zur Bestimmung eines ersten Abstandes, die
  • 5 eine Schnittansicht wie in 4 zur Bestimmun eines zweiten Abstandes, die
  • 6 ein Teil der Schnittansicht aus 4 zur Bestimmung eines Winkels, die
  • 7 eine 3D-Ansicht der Schnittansicht aus 4 zur Erläuterung der verwendete CAD-Verfahren, die
  • 8 eine Skizze der Aufnahme aus drei verschiedenen Richtungen, die
  • 9a eine dritte optische 3D-Aufnahme des Zahns vor dem Präparieren, die
  • 9b Korrelation der ersten 3D-Aufnahme mit der dritten 3D-Aufnahme, die
  • 10 eine erste 3D-Aufnahme einer Onlay-Präparation, die
  • 11 eine erste 3D-Aufnahme einer Inlay-Präparation, die
  • 12 eine erste 3D-Aufnahme einer Veneer-Präparation, die
  • 13 eine erste 3D-Aufnahme einer Brücken-Präparation, die
  • 14 ein Implantat mit einer Vollkronen-Präparation.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung
  • In der 1 ist ein zu präparierender Zahn 1 vor dem Präparieren mit seinen Nachbarzähnen 2 und 3 dargestellt. Zwischen dem zu präparierendem Zahn 1 und einem Gegengebiss 4 ist eine Formmasse 5 angebracht. Der Patient beißt auf die Formmasse 5, so dass eine Abformung 6 des Gegengebisses 4 mit einer Okklusalfläche 7 an der Stelle des zu präparierenden Zahns 1 erzeugt wird. Diese Abformung 6 kann auch nach dem Präparieren erstellt werden, indem die Formmasse 5 zwischen einem bereits präparierten Zahn 1 und dem Gegenge biss 4 angebracht wird. Ein Abdruck 6 nach dem Präparieren hat jedoch den Nachteil, dass Teile der Formmasse 5 zu Verunreinigungen eines präparierten Zahns führen würden. Die Nachbarzähne 2 und 3 weisen die Okklusalflächen 8 und 9 auf.
  • In der 2 wird eine erste 3D-Aufnahme 10 und eine zweite 3D-Aufnahme 11 dargestellt. Die erste 3D-Aufnahme 10 wird durch optisches Erfassen der Abformung 6 aus 1 und von Teilen der Nachbarzähne 2 und 3 erzeugt. Die Abformung 6 weist eine Abdruckfläche 12 auf, die eine Gegenfläche zu der Okklusalfläche 7 aus 1 des Gegengebisses 4 darstellt. Die Abformung 6 muss so bemessen sein, dass die Okklusalflächen 8, 9 der Nachbarzähne 2, 3 möglichst unbedeckt bleiben, um auf der ersten Aufnahme 10 zur Korrelation erkennbar zu sein. Die zweite 3D-Aufnahme 11 umfasst den präparierten Zahn 13 mit der Präparation 14 und Teile der Nachbarzähne 2, 3 mit ihren Okklusalflächen 8, 9. Die zweite 3D-Aufnahme 11 wurde nach dem Entfernen der Formmasse 5 und dem Präparieren erzeugt. Die erste 3D-Aufnahme 10 wird mit der zweiten 3D-Aufnahme 11 in Korrelation zueinander gebracht, indem die übereinstimmenden Teile der Okklusalflächen 8, 9 der Nachbarzähnen 2, 3 in beiden 3D-Aufnahmen 10, 11 überlagert werden. Die Korrelation kann automatisch erfolgen, indem mittels eines Computers die Teile der Okklusalflächen 8, 9 erkennt und überlagert werden. Falls die automatische Korrelation nicht erfolgen kann, weil die Okklusalflächen 8, 9 nicht als solche erkannt werden, wird eine manuelle Korrelation durchgeführt. Bei der manuellen Korrelation werden mindestens drei markante Punkte 15, 16 und 17 auf der Okklusalfläche 8 im ersten 3D-Modell 10 und anschließend zu den Punkten 15, 16 und 17 entsprechende drei Punkte 15', 16' und 17' auf der Okklusalfläche 9 des zweiten 3D-Modells 11 durch einem Benutzer ausgewählt. Die Punkte 15, 16 und 17 werden mit den Punkten 15', 16' und 17' in Übereinstimmung gebracht und somit die Korrelation der beiden 3D-Aufnahmen 10, 11 zueinander ermittelt.
  • In der 3 ist die zweite 3D-Aufnahme 11 mit dem präparierten Zahn 13 und seinen Nachbarzähnen 2, 3 wie in 2 dargestellt. Die Präparation 14 weist einen Präparationsrand 20 auf, der die bearbeitete Präparationsoberfläche 21 der Präparation 14 von der nicht bearbeiteten Oberfläche 22 des präparierten Zahns 13 trennt. Der Präparationsrand 20 wird aus der zweiten 3D-Aufnahme 11 manuell oder automatisch ermittelt. Bei der manuellen Ermittlung wird der Präparationsrand 20 mittels eines Eingabemittels, wie einer Computermaus, markiert. Bei der automatischen Ermittlung wird ein Punkt 23 am Präparationsrand 20 durch den Benutzer ausgewählt oder automatisch computergestürzt erkannt und ausgehend von diesem Punkt 23 wird mittels einer computergestürzten Kantenverfolgung der restliche Verlauf des Präparationsrandes 20 ermittelt.
  • Darüber hinaus wird die erste 3D-Aufnahme 11 zur Kontrolle der Oberflächenbeschaffenheit der Präparation 14 verwendet, wobei die Präparation 14 auf Unebenheiten untersucht wird, die bei einem fehlerhaften Schleifprozess oder bei einem starken kariösen Befall des zu präparierenden Zahns entstehen können. Es werden Rauhigkeitskennwerte an der Präparationsoberfläche 21 mittels computergestützter Verfahren gemessen. Teilflächen 24 mit Rauhigkeitskennwerten, die einen festgelegten Toleranzbereich um einen gewünschten Ruhigkeitswert überschreiten, werden rot markiert. Teilflächen 25, die den Toleranzbereich unterschreiten werden grün markiert. Vor der Messung der Rauhigkeit wird ein Ruhigkeits wert an einer gesunden Zahnoberfläche wie an den Okklusalflächen 8, 9 der Nachbarzähne 2, 3 bestimmt, um als Referenzwert zur Bestimmung der relativen Rauhigkeit zu dienen.
  • Die funktionale Abhängigkeit der Rauhigkeitskennwerte aus der ersten 3D-Aufnahme zu der tatsächlichen Rauhigkeit wird experimentell bestimmt, so dass Kameraartefakte nicht als tatsächliche Rauhigkeit interpretiert werden.
  • Die Rauhigkeitskennwerte müssen in einem festgelegtem Toleranzbereich liegen, um die Stabilität einer Krone zu gewährleisten, das auf die Präparation 14 passgenau aufgesetzt wird und mittels Zahnzement verbunden wird. Bei zu glatten Teilflächen 25 und 31 und 32 aus 4 verringert sich die Haftung des Zahnzements zur Verbindung der Präparation 14 mit der Krone, wogegen zu raue Teilflächen der Präparationsoberfläche 21 am Restaurationsrand zu klinisch intolerable Passungenauigkeiten führen. Ein Rauhigkeitskennwert wird vor der Messung an einer gesunden Zahnoberfläche, wie den Okklusalflächen 8, 9 der Nachbarzähne 2, 3, bestimmt und als Referenzwert verwendet. Auf diese Weise kann zumindest eine relative Messung der Rauhigkeit durchgeführt werden, um festzustellen, ob die untersuchten Teilflächen 24, 25 und 31, 32 aus 4 glatter oder rauer als die Oberfläche gesunder, nicht beschliffener Nachbarzähne sind.
  • Am Präparationsrand 20 liegen Präparationsrandflächen 26 an. Die Präparationsrandflächen 26 dürfen eine festgelegte Welligkeit nicht überschreiten, denn ein Restaurationsrand einer zu den Präparationsrandflächen 26 komplementär passenden Krone kann nur bis zu einer bestimmten Welligkeit hergestellt werden. Ein Zacken aufweisender Präparationsrand 20 beispielsweise ist nicht komplementär reproduzier bar. Präparationsrandflächen 26 mit einer Welligkeit außerhalb eines festgelegten Toleranzbereichs werden markiert und können zur Korrektur nachbeschliffen werden.
  • In der 4 ist eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie AA aus der 3 mit der Präparation 14 und den Nachbarzähnen 2, 3 dargestellt. Über der Präparation 14 ist die Abdruckfläche 12 aus der ersten 3D-Aufnahme 10 in 2 dargestellt. Die Abdruckfläche 12 stellt die Okklusalfläche des Gegengebisses 4 an der Stelle der Präparation 14 dar. Die Präparation 14 weist eine Einschubachse 30 auf, die als Symmetrieachse der seitlichen Präparationswände 31 und 32 bestimmt wird. Eine passende Krone wird auf die Präparation 14 entlang dieser Einschubachse 30 aufgesetzt. Ein erster Abstand 33 zwischen einer Okklusalfläche 34 der Präparation 14 und der Abdruckfläche 12 des Gegengebisses 4 wird parallel zur Einschubachse 30 ermittelt. Der erste Abstand 33 kann automatisch computergestützt berechnet werden.
  • Die Abstandsvektoren für den Abstand 33 sind alle parallel zur Einschubsachse (d. h. parallel zur z-Achse im 3D-Koordinatensystem). Teilflächen 34 und 35 mit einem ersten Abstand 33, der größer als der festgelegte Toleranzbereiches 36 mit einem minimalen ersten Abstand 37 und einem maximalen ersten Abstand 38 ist, werden rot markiert. Teilflächen 39 mit einem ersten Abstand 33, der kleiner als der festgelegter Toleranzbereich 36 mit einem minimalen Abstand 37 und einem maximalen Abstand 38, werden grün markiert. Innerhalb des Toleranzbereiches wird die Farbintensität des Grüns entsprechend der Nähe zu den Intervallgrenzen 37 und 38 verändert bzw. codiert. Beispielsweise kann die Farbintensität von Teilflächen mit einem ersten Abstand 33 innerhalb des Toleranzbereichs 36 vom gewünschtem ersten Abstand 40 zu den Randwerten 37, 38 des Toleranzbereichs 36 hin zunehmen.
  • Der Toleranzbereich 36 wird um einen gewünschten ersten Abstand 40 festgelegt, der die Stabilität einer mit der Präparation 14 verbundenen Krone gewährleistet.
  • Die Lage des Toleranzbereiches 36 in z-Richtung wird um einen gewünschten ersten Abstand 40 definiert, der für die optimale mechanische Stabilität und für die gewünschten optische Eigenschaften der Krone erforderlich ist.
  • Die Präparationswände 31 und 32 weisen Abstände 31.2 und 32.2 zu den Nachbarzähnen 2 und 3 auf. Zu geringe Abstände 31.2 und 32.2 führen zu einer geringen Materialdicke der Kronenwand, so dass die Anforderungen an die Stabilität und die ästhetisch optischen Eigenschaften der Krone nicht erfüllt werden. Darüber hinaus müssen die Abstände 31.2 und 32.2 lang genug sein, um den Einsatz der Krone entlang der Einschubachse 30 zu ermöglichen. Eine Einschubachse 30, die schräg zu den Nachbarzähnen 2 und 3 ausgerichtet ist, erfordert folglich längere Abstände 31.2 und 32.2.
  • In der 5 ist eine Schnittansicht der gefertigten Präparation 14 und den Nachbarzähnen 2, 3 wie in 4 dargestellt. Eine gewünschte Präparation 50 weist einen zweiten Abstand 51 zu der gefertigten Präparation 14 auf, wobei der zweite Abstand 51 senkrecht zur Präparationsoberfläche 21 der Präparation 14 gemessen wird. Teilflächen der Präparationsoberfläche 21 mit einem zweiten Abstand 51, der sich außerhalb eines festgelegten Toleranzbereichs 52 befindet, werden farblich markiert. Teilflächen 53 der Präparationsoberfläche 21 deren zweiter Abstand 51 die erste Grenze 54 des Toleranzbereichs 52 zur Präparation 14 hin überschreiten, werden rot markiert. Teilflächen 55 der Präparationsoberfläche 21 deren zweiter Abstand 51 die zweite Grenze 56 des Toleranzbereichs 52 von der Präparation 14 weg überschreiten, werden grün markiert.
  • In der 6 ist ein Teil der Schnittansicht der Präparation 14 aus 4 dargestellt und umfasst die Präparationswand 31. Es ist ein Verfahrensschritt zur Kontrolle eines Winkels 60 zwischen der Präparationswand 31 und der Einschubachse 30 dargestellt. Diese Verfahrensschritt läuft computergestützt automatisch ab. Aus Gründen der Obersichtlichkeit wurde eine Parallele 30' zur Einschubachse 30 dargestellt. In einem zur Okklusalfläche 34 gerichteten mastikalen Bereich 61 sowie im einem zum Zahnhals gerichteten zervikalen Bereich 62 wird der Winkel 60 dadurch ermittelt, dass im ersten Schritt jeweils zwei Punkte 63, 64 und 65, 66 an möglichst ebenen Teilflächen 67 und 68 ausgewählt und linear approximiert werden und im zweiten Schritt der Winkel 60 zwischen den linearen Approximationen 69, 70 und der Einschubachse 30 ermittelt wird. Für die lineare Approximation können auch mehr als zwei Punkte ausgewählt werden, so dass auch eine Ausrichtung einer unebenen Fläche ermittelt werden kann. Teilflächen deren Winkel 60 außerhalb eines Toleranzbereichs sind, werden rot markiert. Der Toleranzbereich beinhaltet einen gewünschten Winkel für den jeweiligen Teilbereich 61 oder 62. Die Punkte 63, 64, 65 und 66 werden in festgelegten Abständen 71, 72, 73 und 74 vom Präparationsrand 20, die parallel zur Einschubachse 30 gemessen werden, ausgewählt. Dadurch wird eine objektive Bewertung verschiedener Präparationen hinsichtlich des Winkels 60 ermöglicht. Die lineare Approximation wird computergestürzt automatisch durchgeführt.
  • Darüber hinaus ist ein weiterer Verfahrensschritt zur Kontrolle eines dritten Abstandes 75 zwischen dem Präparationsrand 20 und einer Gingivaoberfläche 76 dargestellt.
  • Falls der vierte Abstand 75 geringer als die untere Grenze 77 des festgelegten Toleranzbereichs ist, so werden die Teilflächen 78 zwischen dem Präparationsrand 20 und der unteren Grenze 77 rot markiert. Teilflächen die einen dritten Abstand aufweisen, der größer als die obere Grenze 79 sind, werden grün markiert.
  • In der 7 ist eine 3D-Ansicht der Präparation 14 und des Gegengebisses 4 aus 4 dargestellt. Das verwendete CAD-Verfahren ermöglicht Schnittdarstellungen an beliebiger Stelle des Gegengebisses 4 auszuwählen und anzuzeigen. Darüber hinaus ermöglichen das verwendete CAD-Verfahren Punkte an dargestellten Oberflächen auszuwählen und den Abstand zwischen diesen Punkten zu ermitteln. In 7 wurde ein Punkt 80 auf der Okklusalfläche 34 und ein Punkt 81 auf der Abdruckfläche 12 ausgewählt und rot markiert. Ein Abstand 82 zwischen den Punkten 80 und 81 wurde ermittelt und als blauer Strich dargestellt. Im Gegensatz zum Abstand 33 aus 4 ist der Abstand 82 nicht parallel zu der Einschubachse 30. Dadurch lässt sich manuell prüfen, ob bestimmte Abstände sich innerhalb ihres Toleranzbereichs befinden. Beispielsweise lässt sich der Abstand 51 der Präparation 14 zu der gewünschten Präparation 50 aus 5 sowie der Abstand 33 aus 4 manuell prüfen.
  • In der 8 wird die zweite 3D-Aufnahme 11 mit der Präparation 14 und Teilen von Nachbarzähnen 2, 3 erstellt, indem eine optische Aufnahmevorrichtung 90 aus drei verschiedenen Richtungen 91, 92 und 93 Aufnahmen erzeugt, die zur Erstellung der zweiten 3D-Aufnahme 11 zusammengesetzt werden. Eine der Aufnahmen in der Richtung 92 erfolgt parallel der Einschubachse und als Referenzaufnahme für das Festlegen eines Koordinatensystems 94 dient. Dabei kann beispielweise die Einschubachse 30 als die Z-Achse definiert werden.
  • Falls keine der Aufnahmen in der Richtung der Einschubachse 30 erfolgt, muss die Einschubachse 30 nachträglich in der zweiten 3D-Aufnahme 11 festgelegt werden, um beispielsweise den ersten Abstand 33 aus 4 entlang der Einschubachse 30 messen zu können.
  • In der 9a ist eine dritte optische 3D-Aufnahme 100 des Zahns 101 vor dem Präparieren sowie seiner Nachbarzähne 2 und 3 dargestellt. Die Nachbarzähne weisen markante Punkte 15, 16 und 17 auf.
  • In der 9b ist die erste 3D-Aufnahme 11 des präparierten Zahns 14 gezeigt, die unter Verwendung der übereinstimmenden markanten Punkte 15', 16' und 17' in Korrelation zu der dritten 3D-Aufnahme 100 aus 9a gebracht wurde. Aus der korrelierten Aufnahme, bestehend aus der ersten 3D-Aufnahme 11 und der dritten 3D-Aufnahme 100 lässt sich ein Abstand 102 zwischen der Oberfläche der Präparation 21 und der Zahnoberfläche 103 des Zahn 101 vor dem Präparieren bestimmen, wobei der Abstand 102 senkrecht zur Präparationsoberfläche bestimmt wird.
  • In der 10 ist eine erste 3D-Aufnahme einer Onlay-Präparation 110 dargestellt, wobei die erste 3D-Aufnahme 11 mit der zweiten 3D-Aufnahme 10 der Abformung des Gegengebisses aus 2 mit der dritten 3D-Aufnahme 100 aus 9a des Zahns vor dem Präparieren korreliert ist. Die gestrichelte Linie repräsentiert die Zahnoberfläche 103 des Zahns 101 vor dem Präparieren und die gewellte Ebene stellt die Abdruckfläche 12 des Gegengebisses aus 4 dar. Die Onlay-Präparation 110 umfasst einen distalen Kasten 111, einen mesialen Kasten 112 und einen okklusalen Kasten 113 (Isthmus) dar. Der distale Kasten 111 weist die Präparationswände 114, 115 und 116 auf. Der mesiale Kasten 112 weist die Präparationswände 117, 118 und 119 auf. Darüber hinaus weist der okklusale Kasten 113 (Isthmus) die seitlichen Präparationswände 120 und 121 auf. Die seitlichen Präparationswände 114, 115 und 116 des distalen Kastens 111 bilden eine Einschubachse 122 des distalen Kastens. Die seitlichen Präparationswände 117, 118 und 119 bilden die Einschubachse 123 des mesialen Kastens und die seitlichen Präparationswände 120 und 121 bilden die Einschubachse 124 des okklusalen Kastens. Die Präparationswände müssen in ihrer Neigung so gestaltet sein, dass die Einschubachsen 122, 123 und 124 des distalen Kastens 111, des mesialen Kastens 112 und des okklusalen Kastens 113 möglichst übereinstimmen, um ein Einsetzten eines Onlays entlang einer gemeinsamen Einschubachse zu ermöglichen. Der Winkel der seitlichen Präparationswände 114, 115, 116, 117, 119, 120 und 121 zu einer gemeinsamen Einschubachse 125 kann innerhalb eines Toleranzbereichs zwischen 6° und 15° liegen. Teilflächen 126 der Onlay-Präparation werden markiert, deren Winkel zur gemeinsamen Einschubachse 125 außerhalb dieses Toleranzbereichs liegen.
  • In der 11 wird die erste optische 3D-Aufnahme 11 einer Präparation 130 für ein Inlay dargestellt. Die dargestellte Inlay-Präparation 130 ist labial angeordnet und weist die konisch verlaufenden Präparationswände 131, 132 und 133 auf. Darüber hinaus weist die Inlay-Präparation 130 einen Präparationsboden 134 auf. Die erste 3D-Aufnahme 11 der Inlay-Präparation 130 ist mit der dritten Aufnahme 100 des Zahns vor dem Präparieren aus 9a koreliiert, das durch ein gestricheltes Gitter dargestellt. Die seitlichen Präparationswände 131, 132 und 133 bilden eine Einschubachse 135 der Inlay-Präparation 130 und müssen einen Winkel zu dieser Einschubachse 135 aufweisen, der innerhalb eines Toleranzbereichs zwischen 6° und 15° liegt. Teilbereiche 136, deren Winkel außerhalb dieses Toleranzbereichs liegen werden markiert. Eine weitere Anforderung an die Inlay-Präparation 130 ist, dass der Abstand 102 zwischen dem Präparationsboden 134 und der Zahnoberfläche 102 des Zahns vor dem Präparieren mindestens 1,5 mm beträgt. Bei Inlay's aus Metall muss eine weitere Anforderung der Inlay-Präparation 130 erfüllt sein, nämlich dass die gegenüberliegenden Präparationswände 131 und 133 mindestens einen Abstand von 1,5 mm aufweisen.
  • In der 12 ist eine erste 3D-Aufnahme 11 einer Präparation 140 für ein Veneer dargestellt, die mit einer dritten 3D-Aufnahme 100 eines Frontzahns 141 korreliert ist. Die Hauptanforderung an die Veneer-Präparation 144 ist, dass die labiale Zahnoberfläche 103 des Frontzahns 141 zur Präparationsoberfläche 21 einen Abstand 102 aufweist, der innerhalb eines Toleranzbereichs zwischen 0,3 mm und 0,8 mm liegt.
  • In der 13 ist eine erste 3D-Aufnahme 11 von der Präparation 14 des Zahns 1, einer zweiten Präparation 150 des Nachbarzahns 2 und einer dritten Präparation 151 des Nachbarzahns 3 dargestellt. Die erste 3D-Aufnahme 11 der drei Präparationen 14, 150 und 151 ist mit der dritten 3D-Aufnahme 100 der Zähne 1, 2 und 3 vor dem Präparieren korreliert, wobei die dritte 3D-Aufnahme 100 durch gestrichelte Linien dargestellt ist. Die Präparationen 14, 150 und 151 bilden zusammen eine Präparation 152 für eine Brücke. Die einzelnen Präparationen 14, 150 und 151 müssen die Anforderungen an eine Vollkronen-Präparation erfüllen, die in den Figuren 4 bis 7 erläutert wurden. Die Präparationswände 31 und 32 der Vollkronen-Präparation 14 bilden eine Einschubachse 30. Die Präparationswände 153 und 154 bilden eine Einschubachse 155 der Vollkronen-Präparation 150 und die Präparationswände 156 und 157 bilden die Einschubachse 158 der Vollkronen-Präparation 151. Eine Hauptanforderung an die Brücken-Präparation 152 ist, dass die Einschubachsen 30, 155 und 158 der einzelnen Präparationen 14, 150 und 151 parallel zueinander und zu einer gemeinsamen Einschubachse 159 der Brücken-Präparation 152 ausgerichtet sind. Dadurch wird das Einbringen einer ungeteilten Brücke entlang einer gemeinsamen Einschubachse 159 ermöglicht.
  • In der 14 ist ein Implantat 160 im Kieferknochen 161 dargestellt. Ein über eine Gingivaoberfläche 162 hinausgehender Implantataufbau 163 weist eine Vollkronen-Präparation 14 wie in 3 auf. Der Implantataufbau 163 kann ein vom Implantat trennbares Abutment sein oder ein nichttrennbarer Fortsatz des Implantats sein. Die Vollkronen-Präparation 14 des Implantats 161 weist eine Einschubachse 30 auf. Gemäß der vorliegenden Erfindung kann die dargestellte Präparation 14 eines Implantats 161 nach den gleichen Kriterien wie in 4 bis 7 dargestellt beurteilt werden.
  • 1
    zu präparierender Zahn
    2
    Nachbarzahn
    3
    Nachbarzahn
    4
    Gegengebiss
    5
    Formmasse
    6
    Abdruck
    7
    Okklusalfläche
    8
    Okklusalfläche
    9
    Okklusalfläche
    10
    zweite 3D-Aufnahme
    11
    erste 3D-Aufnahme
    12
    Abdruckfläche
    13
    präparierter Zahn
    14
    Präparation
    15, 16 und 17
    markante Punkte
    15', 16' und 17'
    entsprechende drei Punkte
    20
    Präparationsrand
    21
    Präparationsoberfläche
    22
    nicht bearbeiteten Oberfläche
    23
    Punkt
    24
    Teilflächen
    25
    Teilflächen
    26
    Präparationsrandflächen
    30
    Einschubachse
    31, 32
    Präparationswände
    31.1, 32.1
    Einzelvektoren
    31.2, 32.2
    dritter Abstand zu den Nachbarzähnen
    33
    erster Abstand
    34
    Okklusalfläche
    35
    Teilflächen
    36
    Toleranzbereich
    37
    minimalen ersten Abstand
    38
    maximalen ersten Abstand
    39
    Teilflächen
    40
    gewünschten ersten Abstand
    50
    gewünschte Präparation
    51
    zweiter Abstand
    52
    Toleranzbereich
    53
    Teilflächen
    54
    erste Grenze
    55
    Teilflächen
    56
    zweite Grenze
    60
    Winkel
    61
    mastikaler Bereich
    62
    zervikaler Bereich
    63, 64, 65, 66
    Punkte
    67, 68
    ebene Teilflächen
    69, 70
    linearen Approximationen
    71, 72, 73, 74
    Abstände
    75
    vierter Abstand
    76
    Gingivaoberfläche
    77
    untere Grenze
    78
    Teilflächen
    80, 81
    Punkte
    82
    Abstand
    90
    Aufnahmevorrichtung
    91, 92 und 93
    Richtungen
    94
    Koordinatensystem
    100
    3D-Aufnahme
    101
    Zahn
    102
    Abstand
    103
    Zahnoberfläche des Zahns 101
    110
    Onlay-Präparation
    111
    Distaler Kasten
    112
    Messialer Kasten
    113
    Okklusaler Kasten
    114, 115 und 116
    seitliche Präparationswände des distalen Kastens 112
    117, 118 und 119
    seitliche Präparationswände des messialen Kastens
    120, 121
    seitliche Präparationswände des okklusalen Kastens 113
    122, 123 und 124
    Einschubachsen
    125
    gemeinsame Einschubachse
    126
    Teilflächen
    130
    Inlay-Präparation
    131, 132 und 133
    seitliche Präparationswände
    134
    Präparationsboden
    135
    Einschubachse
    136
    Teilbereiche
    140
    Veneer-Präparation
    141
    Frontzahn
    144
    Veneer-Präparation
    150
    zweite Präparation des Nachbarzahns 2
    151
    dritte Präparation des Nachbarzahns 3
    152
    Brückenpräparation
    153, 154
    Präparationswände
    155
    Einschubachse
    156, 157
    Präparationswände
    158
    Einschubachse
    159
    gemeinsame Einschubachse
    160
    Implantat
    161
    Kieferknochen
    162
    Gingivaoberfläche
    163
    Implantataufbau
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19714526 A1 [0011]

Claims (24)

  1. Verfahren zur Kontrolle einer Präparation (14, 110, 130, 140, 152) mindestens eines präparierten Zahns (13) oder mindestens eines präparierten Implantats (161) mit CAD-Verfahren, unter Verwendung einer ersten 3D-Aufnahme (11) des präparierten Zahns (13) oder des präparierten Implantats (161) mit zumindest einem Teil seines Nachbarzahns (2, 3), dadurch gekennzeichnet, dass ein Präparationsrand (20) der Präparation (14, 110, 130, 140, 152) ermittelt wird, dass aus der ersten 3D-Aufnahmen (11) Abstände (31.2, 32.2, 33, 51, 75) der Präparation (14) zu den Nachbarzähnen (2, 3) und/oder zu einer gewünschten Präparation (50) und/oder zu einer Gingivaoberfläche (76) und/oder ein Winkel (60) einer Präparationswand (31, 32) und/oder eine Rauhigkeit der Präparation (14, 110, 130, 140, 152) ermittelt werden, dass diejenigen Teilflächen (24, 25, 53, 55, 78) der Präparation (14) markiert werden, deren Abstände (51, 75) zu den Nachbarzähnen (2, 3), zur gewünschten Präparation (50) und/oder zu einer Gingivaoberfläche (76) und/oder deren Winkel (60) und/oder deren Rauhigkeit außerhalb der Grenzen (54, 56, 77, 79) eines jeweiligen Toleranzbereichs (52) sind und/oder dass diejenigen Präparationsrandflächen (26), die an den Präparationsrand (20) angrenzen, markiert werden, derer Welligkeit außerhalb eines Toleranzbereichs ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Kontrolle der Präparation (14, 110) eine zweite 3D- Aufnahme (10) einer Abformung (6) des Gegengebisses (4) an der Stelle des präparierten Zahns (13) oder des präparierten Implantats und zumindest eines Teils eines Nachbarzahns (2, 3) verwendet wird, dass die erste 3D-Aufnahme (11) mit der zweiten 3D-Aufnahme (10) in Korrelation gebracht wird, dass aus den korrelierten 3D-Aufnahmen (10, 11) ein erster Abstand (33) der Präparation (14, 110) des präparierten Zahns (13) zum Gegengebiss (4) ermittelt wird und diejenigen Teilflächen (35, 39) der Präparation markiert werden, deren erster Abstand (33) zum Gegengebiss (4) außerhalb der Grenzen (37, 38) eines Toleranzbereichs liegt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Kontrolle der Präparation (14, 140) eine dritte 3D-Aufnahme (100) des zu präparierenden Zahns (101, 141) vor dem Präparieren und zumindest eines Teils eines Nachbarzahns (2, 3) verwendet wird, dass die erste 3D-Aufnahme (11) mit der dritten 3D-Aufnahme (100) in Korrelation gebracht wird, dass aus den korrelierten 3D-Aufnahmen (100, 11) ein Abstand (102) der Präparation (14, 140) zur Oberfläche (103) des Zahns (101, 141) vor dem Präparieren senkrecht zu der Oberfläche (21) der Präparation (14, 140) ermittelt wird und diejenigen Teilflächen der Präparation markiert werden, deren Abstand zum Zahns (101, 141) vor dem Präparieren außerhalb der Grenzen eines Toleranzbereichs liegt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Präparation (14, 110, 130, 140, 152) zur Versorgung mit einer Vollkrone, einem Onlay, einem Inlay, einem Veneer oder einer Brücke ausgebildet ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die außerhalb der Grenzen (54, 56, 77, 79) eines jeweiligen Toleranzbereichs (52) liegenden Teil flächen (24, 25, 53, 55, 78, 126, 136) der Präparation (14, 110, 130, 140, 152) computergestützt automatisch markiert werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste, die zweite und/oder die dritte 3D-Aufnahme (11, 11, 100) intraoral in einer Mundhöhle eines Patienten oder eines Phantomkopfes erfolgt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Welligkeit von Präparationsrandflächen (26), die am Präparationsrand (20) angrenzen, ermittelt wird und diejenigen Präparationsrandflächen (26) markiert werden, deren Präparationsrand (20) Zacken aufweist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Präparation (14, 110) eine Einschubachse (30, 125) aufweist und dass ein erster Abstand (33) einer Okklusalfläche (34) der Präparation (14, 100) zur Abdruckfläche (12) des Gegengebisses entlang der Einschubachse (30, 125) ermittelt wird und Teilflächen (35, 39) markiert werden, deren erster Abstand (33) außerhalb eines Toleranzbereichs (36) um einen festgelegten gewünschten ersten Abstand (40) ist.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass Rauhigkeitskennwerte einer Präparationsoberfläche (21) der Präparation (14, 110, 130, 140, 152) ermittelt werden und Teilflächen (24, 25) markiert werden, deren Rauhigkeitskennwerte außerhalb eines Toleranzbereichs um einen festgelegten gewünschten Rauhigkeitskennwert sind.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rauhigkeitskennwert an einer Oberfläche (8, 9) eines gesunden Nachbarzahns (2, 3) ermittelt wird, um als Referenzwert für die Ermittlung der Rauhigkeitskennwerte der Präparationsoberfläche (21) zu dienen.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Abstand (51), der senkrecht zu der Präparationsoberfläche (21) der gefertigten Präparation (14, 110, 130, 140, 152) ist, zwischen der Präparationsoberfläche (21) und der Oberfläche einer gewünschten Präparation (50) ermittelt wird und Teilflächen (53, 55) markiert werden, deren zweiter Abstand (51) außerhalb der Grenzen (54, 56) eines Toleranzbereichs (52) ist.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein dritter Abstand (31.1, 32.2), der senkrecht zur Einschubachse (30) ausgerichtet ist, zwischen der Präparationswand (31, 32) und der Oberfläche des Nachbarzahns (2, 3) ermittelt wird und Teilflächen markiert werden, deren dritter Abstand (31.1, 32.2) außerhalb der Grenzen eines Toleranzbereichs ist.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Präparation (14) eine Einschubachse (30) aufweist und dass ein Winkel (60) zwischen einer Präparationswand (31, 32) und der Einschubachse (30) im zervikalen oder im mastikalen Bereich (61, 62) ermittelt wird und Teilflächen (78) markiert werden, deren Winkel (60) außerhalb eines Toleranzbereichs um einen festgelegten gewünschten Winkel sind.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Bestimmung des Winkels (60) Punkte (63, 64, 65, 66) an einer nahezu ebenen Oberfläche (67, 68) ausgewählt werden und linear approximiert werden.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Punkte (63, 64, 65, 66) in einem vorher festgelegten Abstand (71, 72, 73, 74) vom Präparationsrand (20) parallel zur Einschubachse (30) ausgewählt werden.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Punkte (63, 64, 65, 66) an einer nahezu ebenen Oberfläche (67, 68) computergestützt automatisch ausgewählt und linear approximiert werden.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der vierte Abstand (75) zwischen Teilflächen oberhalb des Präparationsrandes (20) und der Gingivaoberfläche (76) bestimmt wird und Teilflächen (78) oberhalb des Präparationsrandes markiert werden, deren vierter Abstand (77) außerhalb der Grenzen (77, 79) eines Toleranzbereichs um einen festgelegten gewünschten vierten Abstand ist.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilflächen (78) farblich markiert werden und die Farbintensität mit dem Abstand zum gewünschten Wert (40, 50) innerhalb der Grenzen (37, 38, 54, 56, 77, 79) des jeweiligen Toleranzbereichs (36, 52) zunimmt.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilflächen (78) farblich markiert werden, deren Abstände zum gewünschten Wert (40, 50) außerhalb der Grenzen (37, 38, 54, 56, 77, 79) des jeweiligen Toleranzbereichs (36, 52) liegen.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die erste 3D-Aufnahme (11) aus mehreren Aufnahmen erzeugt wird, die aus unterschiedlichen Richtungen (91, 92, 93) aufgenommenen werden, wobei zumindest eine der Aufnahmen parallel zu einer Einschubachse (30) der Präparation (14) erfolgt und als Referenzaufnahme für das Festlegen eines Koordinatensystems (94) dient.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass bei Fehlen einer Referenzaufnahme parallel zur Einschubachse (30) die Einschubachse (30) über den Summenvektor von Einzelvektoren (31.1, 32.1) bestimmt wird, die parallel zu den ermittelten Präparationswänden (31, 32) verlaufen.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Korrelation der mindestens zwei 3D-Aufnahmen (10, 11, 100) computergestützt automatisch erfolgt, indem zumindest ein Teilbereich (8, 9) des Nachbarzahns (2, 3) in den mindestens zwei 3D-Aufnahmen (10, 11, 100) erkannt und überlagert wird.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Korrelation der mindestens zwei 3D-Aufnahmen (10, 11) manuell erfolgt, indem zumindest drei ähnliche Punkte (15, 16, 17, 15', 16', 17') im Teilbereich (8, 9) des Nachbarzahns (2, 3) in den mindestens zwei 3D-Aufnahmen (10, 11, 100) durch den Benutzer ausgewählt werden und in Übereinstimmung gebracht werden.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Präparationsrand (20) der Präparation (14) automatisch ermittelt wird, indem ein Punkt (23) am Präparationsrand automatisch oder durch den Benutzer ausgewählt wird und mittels einer Kanten verfolgung der restliche Verlauf des Präparationsrandes (20) ermittelt wird.
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