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Die
Erfindung betrifft einen Rohling gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1. Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Bearbeitungsvorrichtung
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 8 und ein Verfahren zur Erkennung eines oder mehrer Werkstücke gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 14.
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Werden
Rohlinge in Form von teilweise ausgehärteten Keramikblöcken bearbeitet,
welche nach der Bearbeitung einem Sinterprozess zur Erzielung der
Endfestigkeit unterworfen werden, so müssen diese gegenüber dem
Fertigteil vergrößert hergestellt werden,
da sie während
des Sinterprozesses schrumpfen. Die Schrumpfungsparameter beispielsweise
einer Dentalkeramik sind in der Regel abhängig von der Charge, aus welcher
die Rohlinge gebildet wurden.
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Darüber hinaus
weisen Rohlinge unterschiedliche Materialeigenschaften auf, wie
beispielsweise Farbe, Transluzenz oder äußere Gestalt, die bei der Bearbeitung
berücksichtigt
werden sollen.
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Aus
dem Stand der Technik ist bekannt, mit einem handelsüblichen
Strichcode-Leser auf dem Rohling befindliche, im Strichcode verschlüsselte, Schrumpfungsdaten
einzulesen, wie sie etwa aus der
WO 99/47065 A1 bekannt sind.
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Die
Schrumpfungsparameter sind auf dem Keramikblock selbst oder auf
der Halterung durch Aufdrucken eines Strichcodes angegeben. Diese Schrumpfungsparameter
werden vor der Bearbeitung bei der Berechnung des durch Materialabtrag herzustellenden
Halbfertigteils zugänglich
gemacht.
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Darüber hinaus
ist aus der
EP 1 106
146 A1 bekannt, die Daten mittels eines Lesegeräts in eine elektronische
Rechen- und Steuereinheit
einer Bearbeitungsmaschine einzugeben.
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Weiterhin
ist aus der
WO 01/97707
A1 ein Gerät
bekannt, das eine Bearbeitung eines Werkstücks, eine 3D-Vermessung einer
Vorlage und ein Strichcodelesen einer am Werkstück angebrachten Kennung in
einem Gerät,
jedoch an jeweils unterschiedlichen Stellen und mit jeweils unterschiedlichen
Mitteln, verbindet. Die Information kann dabei von der Bearbeitungsmaschine
durch Bearbeitung verändert
oder entfernt werden. Auch hier ist daher noch stets die Fehlerquelle
vorhanden, dass nach dem Scannen der Kennung des zu bearbeitenden Rohlings
doch noch ein Austausch des Rohlings erfolgt, etwa weil der Rohling
vor der Befestigung in der Aufnahme nochmals abgelegt wurde.
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Neben
der Strichcodetechnologie hat sich innerhalb automatischer Identifikationsverfahren
auch die RFID-Technologie entwickelt, bei dem ein Transponder an
das zu identifizierende Objekt angebracht wird und mit einem Erfassungsgerät die im
Transponder enthaltenen Daten mittels der Radiowellen oder magnetischer
Induktion erfasst werden. Derartige Transponder können beispielsweise
als Klebeetikett oder zum Einstecken oder Eingießen ausgeführt sein.
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Aus
der
DE 101 45 104
A1 ist der Einsatz von Transponderetiketten bei der Bearbeitung
von Rohlingen beschrieben. Ein als Transponderetikett ausgebildeter
Speicher kann dabei auf dem Rohling selbst oder seiner Verpackung
angeordnet sein. Die in dem Speicher enthaltenen Informationen können Transferfunktionen
für die
Bearbeitung des Rohlings oder Informationen über die Dichterverteilung des Rohlings
enthalten.
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Die
EP 0 982 009 A2 beschreibt
den Einsatz von optischen Informationsträgern von Barcodes, auf dem
Rohlingshalter. Es wird zudem beschrieben, einen am Tragkörper angebrachten
Transponder zu verwenden.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Rohling, eine Bearbeitungsvorrichtung
und ein Verfahren bereitzustellen, bei dem weitere Informationen
des gekennzeichneten Werkstücks
zugänglich und
abrufbar sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß für den Rohling
durch die Merkmale des Anspruchs 1, für die Bearbeitungsvorrichtung
durch die Merkmale des Anspruchs 8 und für das Verfahren durch die Merkmale
des Anspruchs 14 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Der
erfindungsgemäße Rohling
für die
Herstellung eines Zahnersatzteils durch Bearbeitung des Rohlings,
wobei der Rohling mit für
die Bearbeitung relevanten Informationen versehen ist, weist einen mit
dem Rohling verbundenen auslesbaren Speicher auf, in dem die Informationen
enthalten sind. Der Speicher ist derart ausgebildet und an dem Rohling angeordnet,
dass die Informationen über
Funksignale auslesbar sind, wobei eine Information des Speichers
ein Signalwert eines in unmittelbarer Nähe des Speichers angeordneten
Sensors ist, wobei der Signalwert über den Speicher mittels Funksignalen
abfragbar ist. Auf diese Weise lässt
sich beispielsweise die Temperatur des Rohlings vor der Bearbeitung und/oder
während
der Bearbeitung ermitteln und gegebenenfalls können Maßnahmen ergriffen werden, um
die gewünschte
Temperatur einzustellen bzw. den Schleifplan an Temperaturabweichungen
anzupassen.
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Funksignale
haben gegenüber
einem Strichcode den Vorteil, dass kein direkter Sichtkontakt bestehen
muss, so dass der Speicher auch an nicht einsehbaren Stellen des
Rohlings angeordnet sein kann. Der Speicher umfasst demnach Mittel
zum Empfang von Funksignalen und zum Senden von Funksignalen, wobei
eine Energieversorgung durch die empfangenen Funksignale erfolgen
kann.
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Vorteilhafterweise
sind die im Speicher abgelegten Informationen auch über Funksignale
veränderbar.
Dadurch ist es möglich,
Bearbeitungszustände
zu dokumentieren.
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Beispielsweise
kann der Bearbeitungsverlauf und hier insbesondere die verwendeten
Instrumente, die Bearbeitungsgeschwindigkeit, die Drehzahl, die
Uhrzeit, die Identifikation der Schleifmaschine und/oder die des
Halters, gespeichert werden, so dass bei einem Abbruch der Bearbeitung
vor dem eigentlichen Ende der Bearbeitung der Verlauf dokumentiert
ist.
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Speziell
kann bei einem Rohling, aus dem nacheinander mehrere Zahnersatzteile
hergestellt werden, der Zustand so dokumentiert werden, dass eine
weitere automatisierte Bearbeitung des bereits bearbeiteten Rohlings
möglich
ist.
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Es
können
Parameter gespeichert werden, die für das Sintern im Ofen relevant
sind und vor Beginn des Sintervorganges im Ofen durch ein dort befindliches
Lesegerät
gelesen werden können.
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Gemäß einer
Weiterbildung weist der Rohling einen Halter zur Befestigung in
einer Bearbeitungsmaschine auf, wobei der Speicher an dem Halter
befestigt ist. Dadurch kann sicher gestellt werden, dass die Bearbeitung
des Rohlings nicht zu einem Verlust des Speichers führt.
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Vorteilhafterweise
weist der Rohling einen Rohlingskörper auf, aus dem das Zahnersatzteil
herausgearbeitet wird, wobei der Speicher auf dem Rohlingskörper befestigt
ist. Dies hat den Vorteil, dass der Speicher beim Herstellungsprozess
des Rohlingskörpers
angebracht werden kann und die aus dem Herstellungsprozess des Rohlingskörpers stammenden
Informa tionen unmittelbar im Rohlingskörper abgelegt werden. Eine
Fehlzuordnung von Rohlingskörper
zu Halter ist nicht möglich.
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Es
ist weiterhin möglich,
dass der Speicher in einer zwischen dem Rohlingskörper und
dem Halter vorhandenen Verbindungsschicht angeordnet ist, wenn der
Rohling aus einem Halter und einem Rohlingskörper besteht. Dadurch wird
eine Robustheit des Speichers gegen Umwelteinflüsse, z. B. Feuchtigkeit, sichergestellt.
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Gemäß einer
Weiterbildung ist der Speicher in den Halter eingebracht, wobei
der Halter zumindest teilweise für
Funksignale durchlässig
ist. Auch hier wird diese Robustheit erreicht.
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Gemäß einer
Weiterbildung ist der Speicher in einem Glasröhrchen oder in einem selbstklebenden
Etikett eingeschlossen.
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Der
Speicher kann auch am Werkstückhalter angebracht
sein solange sichergestellt ist, dass die Kennung in eingespanntem
Zustand erkennbar bleibt. Das Werkstück wird also in der Aufnahmevorrichtung
identifiziert, in der es dann bearbeitet wird.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung besteht in einer Bearbeitungsvorrichtung
zur Herstellung von Zahnersatzteilen aus einem Werkstück, welche
eine Aufnahmevorrichtung für
das Werkstück umfasst.
Am Werkstück
oder an einem Werkstückhalter
sind Informationen über
das Werkstück
vorhanden. Darüber
hinaus ist ein Lesegerät
zum Auslesen eines die Informationen enthaltenden Speichers mittels
Funksignalen vorhanden, wobei eine Information des Speichers ein
Signalwert eines in unmittelbarer Nähe des Speichers ange ordneten
Sensors ist, wobei der Signalwert über den Speicher mittels Funksignalen
abfragbar ist.
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Der
Vorteil besteht darin, dass die Erfassung der Informationen bezüglich des
Werkstücks
unmittelbar vor der Bearbeitung erfolgen sollte, ohne dass das Werkstück nochmals
verändert
wird, also, insbesondere ohne dass das Werkstück aus der Aufnahmevorrichtung
entfernt wird. Eine fehlerhafte Zuordnung von Werkstückinformationen
lässt sich
dadurch zuverlässig
vermeiden.
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Insbesondere
bei der Steuerung der Bearbeitungsmaschine unter Berücksichtigung
der in der Kennung enthaltenen Informationen lassen sich beträchtliche
Vorteile erzielen, die beispielsweise in der Anpassung der Vorschubgeschwindigkeit
in Abhängigkeit
des gewählten
Materials oder bei der Konstruktion die Berücksichtigung von minimalen
Wandstärken
in Abhängigkeit
der Festigkeit des Materials bestehen.
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Vorteilhafterweise
weist das Lesegerät
zusätzlich
eine Schreibfunktion auf, um die im Speicher abgelegten Informationen über Funksignale
zu verändern.
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Gemäß einer
Weiterbildung ist eine Software zur Herstellung des Zahnersatzteils
vorhanden und die Software ist derart ausgebildet, dass die über Funksignale
erhaltenen Informationen in die Berechnung des herzustellenden Zahnersatzteils
und/oder in die Steuerung der Bearbeitungsvorrichtung einfließen und/oder
zu Dokumentationszwecken verwendbar sind. Die Dokumentation umfasst
dabei neben der Speicherung der Informationen auch die Bereithaltung
der Information zum Zweck der Weiterverarbeitung wie Abrechnung,
Qualitätssicherung
usw.
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Vorteilhafterweise
ist das Lesegerät
so bezüglich
der Werkstückaufnahme
angebracht, dass die Informationen des in der Werkstückaufnahme
gehaltenen Werkstücks
gegenüber
außerhalb
der Werkstückaufnahme
befindlichen Werkstücken
das stärkste
Funksignal darstellen.
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Vorteilhafterweise
ist dazu der Abstand des Lesegeräts
von der Werkstückaufnahme
geringer als der Abstand des Werkstücks zu einem Außengehäuse der
Bearbeitungsmaschine. Dadurch wird vermieden, dass außerhalb
der Bearbeitungsmaschine befindliche Rohlinge beim Auslesen des
Speichers berücksichtigt
werden.
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Vorteilhafterweise
beträgt
die Reichweite des Lesegeräts
0,02 m bis 0,2 m.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Erkennung
eines oder mehrerer Werkstücke
in einer Bearbeitungsmaschine, wobei ein am Werkstück angebrachter
Speicher mittels eines Lesegeräts
an der Bearbeitungsmaschine über Funksignale
ausgelesen wird und wobei eine Überprüfung des
Funksignals erfolgt, bevor die Bearbeitung freigegeben wird. Dadurch
können
die Daten zur Abrechnung in einem nutzungsabhängigen Abrechnungssystem verwendet
werden, wobei eine Information des Speichers ein Signalwert eines
in unmittelbarer Nähe
des Speichers angeordneten Sensors ist, wobei der Signalwert über den
Speicher mittels Funksignale abfragbar ist.
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Vorteilhafterweise
erfolgt vor dem Einsetzen in eine Aufnahme der Bearbeitungsmaschine
eine Aktivierung des Speichers über
ein Funksignal, insbesondere durch Beschreiben mit einem handgehaltenen
Schreib-Lesegerät.
Diese Aktivierung stellt sicher, dass eine Prüfung der im Speicher enthaltenen Informationen
stattgefunden hat und dass der beabsichtigte Rohling bearbeitet
wird.
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Der
Speicher wird mittels des Lese-Schreibgeräts aktiviert. Dieses befindet
sich innerhalb der Bearbeitungsmaschine in der Nähe des gehaltenen Werkstücks. Alternativ
kann auch ein separates Handgerät
ausserhalb der Bearbeitungsmaschine für die Aktivierung verwendet
werden.
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Es
ist auch vorstellbar, dass nach dem Start des Bearbeitungsvorganges
die Bewegung des Speichers erkannt werden kann und damit sichergestellt ist,
dass der beabsichtigte Rohling bearbeitet wird. Dies kann z. B.
durch eine Messung der Veränderung der
Signalstärke
geschehen. Bei einem sich drehenden Rohling oszilliert die Signalstärke mit
der Drehfrequenz. So ist ein eindeutiges Erkennen des Rohlings möglich.
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Es
ist möglich,
den Bearbeitungsvorgang erst dann zu starten, wenn vorher definierte
Anfangsbedingungen erreicht sind, etwa eine bestimmte Temperatur.
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Es
ist vorteilhaft, wenn nach der erfolgreichen Überprüfung des Funksignals aus dem
Speicher Informationen ausgelesen werden und der Bearbeitungsvorgang
unter Berücksichtigung
der Informationen abläuft,
da dann sichergestellt ist, dass rohlingsspezifische Informationen
entsprechend berücksichtigt
wurden.
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Darüber hinaus
kann es vorteilhaft sein, die Überprüfung des
Funksignals anhand der Stärke
des Funksignals vorzunehmen, wobei im Falle mehrerer Funksignale
das Funksignal mit der größten Signalstärke verwendet
wird. In diesem Fall ist es unschädlich, wenn mehrere Speicher
von unterschiedlichen Rohlingen auf ein Lesegerät reagieren. Es wird gleichwohl
der richtige Rohling bezüglich
der im Speicher enthaltenen Informationen ausgelesen.
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Es
kann vorteilhaft sein, beim Einsetzen des Werkstücks in die Bearbeitungsmaschine
den Speicher zu aktivieren, ohne dass noch von Hand eingegriffen
werden muss, so dass die Gefahr des Ablegens des Rohlings nach dem
Auslesen des Speichers und die Aufnahme eines falschen Rohlings
vermieden wird.
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Vorteilhafterweise
wird der Speicher während
der Bearbeitung ständig
ausgelesen, so dass eine fortwährende
Kontrolle möglich
ist, beispielsweise können
ständig
Signale von Sensoren, z. B. für
die Temperatur ausgelesen werden.
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Vorteilhafterweise
wird der Speicher nach dem Bearbeiten so beschrieben, dass das Werkstück für dieselbe
Bearbeitung gesperrt ist oder der Speicher wird durch das Bearbeitungswerkzeug
zerstört. Auch
dann ist sichergestellt, dass eine weitere Bearbeitung nicht mehr
möglich
ist.
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In
der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung angegeben. Es zeigt:
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1A–D mehrere
Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Rohlings
mit einem auslesbaren Speicher;
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2A,
B mehrere Ausführungsformen
eines auslesbaren Speichers;
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3 einen
schematischen Aufbau einer erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine mit
einer erfindungsgemäßen Vermessungseinrichtung
und angeschlossenem Computer;
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4 eine
Detailansicht der Bearbeitungsmaschine im Bereich des Bearbeitungsraums
mit einem Lesegerät
für den
in einer Aufnahmevorrichtung gehaltenen Rohling.
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Der
in den 1A–D dargestellte erfindungsgemäße Rohling 10 weist
einen Rohlingskörper 11 und
einen Halter 12 auf. Der Rohlingskörper 11 ist in seiner
Größe und Form
so ausgewählt,
dass ein durch Bearbeitung herzustellendes Zahnersatzteil 21 herausgearbeitet
werden kann. Darüber
hinaus weist der Rohling 10 einen Speicher 22 auf,
in welchem unter anderem materialspezifische Informationen enthalten
sind.
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Der
Speicher 22 ist über
Funksignale auslesbar und die Informationen können über eine Software in auswertbare
Daten übersetzt
werden. Derartige Speicher sind beispielsweise als RFID bekannt
und ermöglichen
im Gegensatz zu den herkömmlichen Stichcodes
durch eine hohe Informationsdichte, umfangreiche Informationen auf
geringem Raum zu speichern. Dabei müssen diese Speicher nicht optisch
lesbar an einer sichtbaren Oberfläche des markierten Objekts
angebracht sein und können
jederzeit über
eine Entfernung von mehreren Metern ausgelesen werden.
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Das
RFID kann z. B. auf die nachfolgend beschriebene Art in den Rohling
integriert werden:
Gemäß 1A wird
das RFID auf den Halter 12 in Form eines selbstklebenden
Etiketts angebracht, etwa als Plastikstreifen. Gemäß 1B wird
das RFID auf den Rohlingskörper 11 aufgebracht.
Gemäß 1C wird
das RFID in ein Glasröhrchen
eingeschlossen und in einem Hohlraum 7 des Halters 12 untergebracht.
Der Hohlraum 7 kann eine Aussparung in der Achse oder im
Teller des Halters sein. Gemäß 1D ist
das RFID in eine Klebstoffschicht 8 zwischen Halter 12 und
Rohlingskörper 11 eingebracht,
z. B. in einem Glasröhrchen
eingeschlossen.
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Das
Material des Halters 12 kann Metall oder Kunststoff sein.
Bei Einbau nach 1C ist Kunststoff vorzuziehen,
da Metall die Signale abschirmt.
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Wie
in den 2A, B dargestellt, kann der Speicher 22 als
Teil eines selbstklebenden Etiketts 9.1 ausgebildet sein
oder in einem Glasröhrchen 9.2 eingeschlossen
sein.
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In 3 ist
eine Bearbeitungsmaschine 1 mit einem Bearbeitungsraum 2 dargestellt,
welche über ein
Verbindungskabel 3 mit einem Computer (PC) 4 verbunden
ist. Der Computer kann auch in das Gehäuse der Bearbeitungsmaschine
integriert sein. Der PC 4 ist mit einer Eingabeeinrichtung
in Form einer Tastatur und einer Ausgabeeinrichtung in Form eines Bildschirms 6 versehen. Über die
Verbindungsleitung 3 können
Daten übertragen
werden, welche zum Betrieb der Bearbeitungsvorrichtung erforderlich
sind.
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In
dem Bearbeitungsraum 2 findet die Bearbeitung eines von
mehreren Rohlingen 10 statt und es ist ein Lesegerät 16 vorgesehen,
um den Speicher am zu bearbeitenden Rohling 10 auszulesen.
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Falls
in der Bearbeitungskammer 2 kein Auslesen erfolgt, kann
ein Lesegerät 40 vorgesehen sein,
welche mit dem Computer verbunden ist und mit welchem der Speicher
vor dem Einsetzen in die Bearbeitungsmaschine ausgelesen wird.
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In 4 ist
ein Teilbereich des Bearbeitungsraumes 2 im Detail dargestellt.
Zu erkennen ist ein Werkstück
in Form eines noch zu bearbeitenden Rohlings 10, wie er
von Dentalkeramiken bekannt ist, wobei der Rohlingskörper 11 auf
einem Halter 12 befestigt ist und der Halter 12 in
eine Aufnahmevorrichtung 13 eingespannt ist.
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In
dem Bearbeitungsraum 2 befindet sich darüber hinaus
mindestens ein Werkzeug 14, etwa ein Schleifstift 15,
welches beim Eingriff in den Rohlingskörper 11 eine Materialabtragung
bewirkt.
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Darüber hinaus
ist in dem Bearbeitungsraum 2 ein Lesegerät 16 vorgesehen.
Das Lesegerät 16 umfasst
einen Sender 17, aus welchem ein Funksignal 23.1 austritt
und einen Empfänger 18,
in welchem ein vom Speicher 22 ausgesandtes Funksignal 23.2 empfangen
wird.
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Über das
Lesegerät 16 festgestellte
Funksignale 23 werden über
ein Verbindungskabel 20 an die Bearbeitungsvorrichtung
und gegebenenfalls nach einer Vorverarbeitung von dieser über das
Verbindungskabel 3 (3) an den
Computer übermittelt. Die
im Speicher 22 enthaltenen Informationen werden auf diese
Art und Weise von der im Computer 4 ablaufenden Software
ausgewertet.
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Der
Ablauf beim Einsatz einer erfindungsgemäßen Bearbeitungsvorrichtung
wird nachfolgend beschrieben. Ausgehend von einem Datensatz eines herzustellenden
Zahnersatzteils wählt
der Benutzer einen Rohling 10 aus, aus welchem das Zahnersatzteil 21 herausgearbeitet
werden soll.
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Der
Rohling 10 kann aus einem Material sein, welches nach der
Bearbeitung noch thermisch behandelt wird. Als Material kommt hier
insbesondere eine noch nicht vollständig gesinterte Keramik in Betracht.
Dieses Material verändert
seine Form in vorhersehbarer Weise während der thermischen Behandlung,
wobei jedoch die bestimmten Eigenschaften des Materials von der
Herstellung abhängen
und daher von Charge zu Charge unterschiedlich sein können. In
diesem Fall erfolgt nach dem Bearbeiten ein Sinterprozess, in dem
das Zahnersatzteil eine höhere
Festigkeit erhält.
Allerdings erfolgt durch die thermische Behandlung des Sinterns
auch ein Schrumpfen.
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Es
ist daher erforderlich, die Dimensionsänderung durch Schrumpfen bei
der Konstruktion des durch Bearbeitung herzustellenden Formteils
zu berücksichtigen.
Dieses Zahnersatzteil muss mit einem Übermaß hergestellt werden, so dass
die anschließende
Schrumpfung auf das Endmaß erfolgt.
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Dazu
werden die Informationen aus dem am Rohling befindlichen Speicher über Funksignale
ausgelesen. Die Anpassung des Datensatzes über das herzustellende Zahnersatzteil
erfolgt über
die in dem Speicher 22 vorhandenen materialspezifischen
Informationen über
die Software, so dass ein korrigierter Datensatz für die Herstellung
des Zahnersatzteils verwendet wird.
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Neben
den Schrumpfungsparametern können
in dem Speicher 22 auch andere Angaben enthalten sein,
beispielsweise über
die Härte
des Materials, das verwendete Material, die Korngröße, die Blockgröße, die
Blockform, die Farbe, die Schichtung, die Ausrichtung, Seriennummer,
Hersteller oder andere Identifikationsmerkmale des Einzelstücks und
anderes.
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Anhand
dieser Informationen können
auch die Bearbeitungsgeschwindigkeit, das zu verwendende Werkzeug,
Mindestwandstärken
und andere für
die Bearbeitung wichtige Größen abgeleitet
werden und von der Software zur Erstellung des korrigierten Datensatzes
berücksichtigt
werden.
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Der
mit einem Speicher 22 versehene Rohling 10 ist
in seiner räumlichen
Orientierung bezüglich des
Lesegeräts 16 so
festgelegt, dass das Lesegerät die
Funksignale des Speichers 22 erfasst. Die typische Reichweite
des Lesegeräts
beträgt
2–20 cm
bei einem Abstrahlwinkel von größer als
60°. Vorteilhaft ist
es, das Lesegerät
nah am Speicher anzuordnen, beispielsweise auf der Werkzeugspindel 14.
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Das
Auslesen des Speichers kann vor Beginn oder zusätzlich auch während der
gesamten Bearbeitung erfolgen. Nach der Bearbeitung können die im
Speicher enthaltenen Informationen geändert werden, indem der Speicher
beschrieben wird.