DE102005041693B4 - Rohling für ein Zahnersatzteil mit für eine Bearbeitung relevanten Informationen und Bearbeitungsvorrichtung und Verfahren für diesen - Google Patents

Rohling für ein Zahnersatzteil mit für eine Bearbeitung relevanten Informationen und Bearbeitungsvorrichtung und Verfahren für diesen Download PDF

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Abstract

Rohling (10) für die Herstellung eines Zahnersatzteils (21) durch Bearbeitung des Rohlings (10), wobei der Rohling (10) mit für die Bearbeitung relevanten Informationen versehen ist, wobei ein die Informationen enthaltender, mit dem Rohling (10) verbundener auslesbarer Speicher (22) vorgesehen ist, wobei der Speicher (22) derart ausgebildet und an dem Rohling (10) angeordnet ist, dass die Informationen über Funksignale (23) auslesbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine Information des Speichers (22) ein Signalwert eines in unmittelbarer Nähe des Speichers (22) angeordneten Sensors (25) ist, wobei der Signalwert über den Speicher (22) mittels Funksignal abfragbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Rohling gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Bearbeitungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 8 und ein Verfahren zur Erkennung eines oder mehrer Werkstücke gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 14.
  • Werden Rohlinge in Form von teilweise ausgehärteten Keramikblöcken bearbeitet, welche nach der Bearbeitung einem Sinterprozess zur Erzielung der Endfestigkeit unterworfen werden, so müssen diese gegenüber dem Fertigteil vergrößert hergestellt werden, da sie während des Sinterprozesses schrumpfen. Die Schrumpfungsparameter beispielsweise einer Dentalkeramik sind in der Regel abhängig von der Charge, aus welcher die Rohlinge gebildet wurden.
  • Darüber hinaus weisen Rohlinge unterschiedliche Materialeigenschaften auf, wie beispielsweise Farbe, Transluzenz oder äußere Gestalt, die bei der Bearbeitung berücksichtigt werden sollen.
  • Aus dem Stand der Technik ist bekannt, mit einem handelsüblichen Strichcode-Leser auf dem Rohling befindliche, im Strichcode verschlüsselte, Schrumpfungsdaten einzulesen, wie sie etwa aus der WO 99/47065 A1 bekannt sind.
  • Die Schrumpfungsparameter sind auf dem Keramikblock selbst oder auf der Halterung durch Aufdrucken eines Strichcodes angegeben. Diese Schrumpfungsparameter werden vor der Bearbeitung bei der Berechnung des durch Materialabtrag herzustellenden Halbfertigteils zugänglich gemacht.
  • Darüber hinaus ist aus der EP 1 106 146 A1 bekannt, die Daten mittels eines Lesegeräts in eine elektronische Rechen- und Steuereinheit einer Bearbeitungsmaschine einzugeben.
  • Weiterhin ist aus der WO 01/97707 A1 ein Gerät bekannt, das eine Bearbeitung eines Werkstücks, eine 3D-Vermessung einer Vorlage und ein Strichcodelesen einer am Werkstück angebrachten Kennung in einem Gerät, jedoch an jeweils unterschiedlichen Stellen und mit jeweils unterschiedlichen Mitteln, verbindet. Die Information kann dabei von der Bearbeitungsmaschine durch Bearbeitung verändert oder entfernt werden. Auch hier ist daher noch stets die Fehlerquelle vorhanden, dass nach dem Scannen der Kennung des zu bearbeitenden Rohlings doch noch ein Austausch des Rohlings erfolgt, etwa weil der Rohling vor der Befestigung in der Aufnahme nochmals abgelegt wurde.
  • Neben der Strichcodetechnologie hat sich innerhalb automatischer Identifikationsverfahren auch die RFID-Technologie entwickelt, bei dem ein Transponder an das zu identifizierende Objekt angebracht wird und mit einem Erfassungsgerät die im Transponder enthaltenen Daten mittels der Radiowellen oder magnetischer Induktion erfasst werden. Derartige Transponder können beispielsweise als Klebeetikett oder zum Einstecken oder Eingießen ausgeführt sein.
  • Aus der DE 101 45 104 A1 ist der Einsatz von Transponderetiketten bei der Bearbeitung von Rohlingen beschrieben. Ein als Transponderetikett ausgebildeter Speicher kann dabei auf dem Rohling selbst oder seiner Verpackung angeordnet sein. Die in dem Speicher enthaltenen Informationen können Transferfunktionen für die Bearbeitung des Rohlings oder Informationen über die Dichterverteilung des Rohlings enthalten.
  • Die EP 0 982 009 A2 beschreibt den Einsatz von optischen Informationsträgern von Barcodes, auf dem Rohlingshalter. Es wird zudem beschrieben, einen am Tragkörper angebrachten Transponder zu verwenden.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Rohling, eine Bearbeitungsvorrichtung und ein Verfahren bereitzustellen, bei dem weitere Informationen des gekennzeichneten Werkstücks zugänglich und abrufbar sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß für den Rohling durch die Merkmale des Anspruchs 1, für die Bearbeitungsvorrichtung durch die Merkmale des Anspruchs 8 und für das Verfahren durch die Merkmale des Anspruchs 14 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Der erfindungsgemäße Rohling für die Herstellung eines Zahnersatzteils durch Bearbeitung des Rohlings, wobei der Rohling mit für die Bearbeitung relevanten Informationen versehen ist, weist einen mit dem Rohling verbundenen auslesbaren Speicher auf, in dem die Informationen enthalten sind. Der Speicher ist derart ausgebildet und an dem Rohling angeordnet, dass die Informationen über Funksignale auslesbar sind, wobei eine Information des Speichers ein Signalwert eines in unmittelbarer Nähe des Speichers angeordneten Sensors ist, wobei der Signalwert über den Speicher mittels Funksignalen abfragbar ist. Auf diese Weise lässt sich beispielsweise die Temperatur des Rohlings vor der Bearbeitung und/oder während der Bearbeitung ermitteln und gegebenenfalls können Maßnahmen ergriffen werden, um die gewünschte Temperatur einzustellen bzw. den Schleifplan an Temperaturabweichungen anzupassen.
  • Funksignale haben gegenüber einem Strichcode den Vorteil, dass kein direkter Sichtkontakt bestehen muss, so dass der Speicher auch an nicht einsehbaren Stellen des Rohlings angeordnet sein kann. Der Speicher umfasst demnach Mittel zum Empfang von Funksignalen und zum Senden von Funksignalen, wobei eine Energieversorgung durch die empfangenen Funksignale erfolgen kann.
  • Vorteilhafterweise sind die im Speicher abgelegten Informationen auch über Funksignale veränderbar. Dadurch ist es möglich, Bearbeitungszustände zu dokumentieren.
  • Beispielsweise kann der Bearbeitungsverlauf und hier insbesondere die verwendeten Instrumente, die Bearbeitungsgeschwindigkeit, die Drehzahl, die Uhrzeit, die Identifikation der Schleifmaschine und/oder die des Halters, gespeichert werden, so dass bei einem Abbruch der Bearbeitung vor dem eigentlichen Ende der Bearbeitung der Verlauf dokumentiert ist.
  • Speziell kann bei einem Rohling, aus dem nacheinander mehrere Zahnersatzteile hergestellt werden, der Zustand so dokumentiert werden, dass eine weitere automatisierte Bearbeitung des bereits bearbeiteten Rohlings möglich ist.
  • Es können Parameter gespeichert werden, die für das Sintern im Ofen relevant sind und vor Beginn des Sintervorganges im Ofen durch ein dort befindliches Lesegerät gelesen werden können.
  • Gemäß einer Weiterbildung weist der Rohling einen Halter zur Befestigung in einer Bearbeitungsmaschine auf, wobei der Speicher an dem Halter befestigt ist. Dadurch kann sicher gestellt werden, dass die Bearbeitung des Rohlings nicht zu einem Verlust des Speichers führt.
  • Vorteilhafterweise weist der Rohling einen Rohlingskörper auf, aus dem das Zahnersatzteil herausgearbeitet wird, wobei der Speicher auf dem Rohlingskörper befestigt ist. Dies hat den Vorteil, dass der Speicher beim Herstellungsprozess des Rohlingskörpers angebracht werden kann und die aus dem Herstellungsprozess des Rohlingskörpers stammenden Informa tionen unmittelbar im Rohlingskörper abgelegt werden. Eine Fehlzuordnung von Rohlingskörper zu Halter ist nicht möglich.
  • Es ist weiterhin möglich, dass der Speicher in einer zwischen dem Rohlingskörper und dem Halter vorhandenen Verbindungsschicht angeordnet ist, wenn der Rohling aus einem Halter und einem Rohlingskörper besteht. Dadurch wird eine Robustheit des Speichers gegen Umwelteinflüsse, z. B. Feuchtigkeit, sichergestellt.
  • Gemäß einer Weiterbildung ist der Speicher in den Halter eingebracht, wobei der Halter zumindest teilweise für Funksignale durchlässig ist. Auch hier wird diese Robustheit erreicht.
  • Gemäß einer Weiterbildung ist der Speicher in einem Glasröhrchen oder in einem selbstklebenden Etikett eingeschlossen.
  • Der Speicher kann auch am Werkstückhalter angebracht sein solange sichergestellt ist, dass die Kennung in eingespanntem Zustand erkennbar bleibt. Das Werkstück wird also in der Aufnahmevorrichtung identifiziert, in der es dann bearbeitet wird.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung besteht in einer Bearbeitungsvorrichtung zur Herstellung von Zahnersatzteilen aus einem Werkstück, welche eine Aufnahmevorrichtung für das Werkstück umfasst. Am Werkstück oder an einem Werkstückhalter sind Informationen über das Werkstück vorhanden. Darüber hinaus ist ein Lesegerät zum Auslesen eines die Informationen enthaltenden Speichers mittels Funksignalen vorhanden, wobei eine Information des Speichers ein Signalwert eines in unmittelbarer Nähe des Speichers ange ordneten Sensors ist, wobei der Signalwert über den Speicher mittels Funksignalen abfragbar ist.
  • Der Vorteil besteht darin, dass die Erfassung der Informationen bezüglich des Werkstücks unmittelbar vor der Bearbeitung erfolgen sollte, ohne dass das Werkstück nochmals verändert wird, also, insbesondere ohne dass das Werkstück aus der Aufnahmevorrichtung entfernt wird. Eine fehlerhafte Zuordnung von Werkstückinformationen lässt sich dadurch zuverlässig vermeiden.
  • Insbesondere bei der Steuerung der Bearbeitungsmaschine unter Berücksichtigung der in der Kennung enthaltenen Informationen lassen sich beträchtliche Vorteile erzielen, die beispielsweise in der Anpassung der Vorschubgeschwindigkeit in Abhängigkeit des gewählten Materials oder bei der Konstruktion die Berücksichtigung von minimalen Wandstärken in Abhängigkeit der Festigkeit des Materials bestehen.
  • Vorteilhafterweise weist das Lesegerät zusätzlich eine Schreibfunktion auf, um die im Speicher abgelegten Informationen über Funksignale zu verändern.
  • Gemäß einer Weiterbildung ist eine Software zur Herstellung des Zahnersatzteils vorhanden und die Software ist derart ausgebildet, dass die über Funksignale erhaltenen Informationen in die Berechnung des herzustellenden Zahnersatzteils und/oder in die Steuerung der Bearbeitungsvorrichtung einfließen und/oder zu Dokumentationszwecken verwendbar sind. Die Dokumentation umfasst dabei neben der Speicherung der Informationen auch die Bereithaltung der Information zum Zweck der Weiterverarbeitung wie Abrechnung, Qualitätssicherung usw.
  • Vorteilhafterweise ist das Lesegerät so bezüglich der Werkstückaufnahme angebracht, dass die Informationen des in der Werkstückaufnahme gehaltenen Werkstücks gegenüber außerhalb der Werkstückaufnahme befindlichen Werkstücken das stärkste Funksignal darstellen.
  • Vorteilhafterweise ist dazu der Abstand des Lesegeräts von der Werkstückaufnahme geringer als der Abstand des Werkstücks zu einem Außengehäuse der Bearbeitungsmaschine. Dadurch wird vermieden, dass außerhalb der Bearbeitungsmaschine befindliche Rohlinge beim Auslesen des Speichers berücksichtigt werden.
  • Vorteilhafterweise beträgt die Reichweite des Lesegeräts 0,02 m bis 0,2 m.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Erkennung eines oder mehrerer Werkstücke in einer Bearbeitungsmaschine, wobei ein am Werkstück angebrachter Speicher mittels eines Lesegeräts an der Bearbeitungsmaschine über Funksignale ausgelesen wird und wobei eine Überprüfung des Funksignals erfolgt, bevor die Bearbeitung freigegeben wird. Dadurch können die Daten zur Abrechnung in einem nutzungsabhängigen Abrechnungssystem verwendet werden, wobei eine Information des Speichers ein Signalwert eines in unmittelbarer Nähe des Speichers angeordneten Sensors ist, wobei der Signalwert über den Speicher mittels Funksignale abfragbar ist.
  • Vorteilhafterweise erfolgt vor dem Einsetzen in eine Aufnahme der Bearbeitungsmaschine eine Aktivierung des Speichers über ein Funksignal, insbesondere durch Beschreiben mit einem handgehaltenen Schreib-Lesegerät. Diese Aktivierung stellt sicher, dass eine Prüfung der im Speicher enthaltenen Informationen stattgefunden hat und dass der beabsichtigte Rohling bearbeitet wird.
  • Der Speicher wird mittels des Lese-Schreibgeräts aktiviert. Dieses befindet sich innerhalb der Bearbeitungsmaschine in der Nähe des gehaltenen Werkstücks. Alternativ kann auch ein separates Handgerät ausserhalb der Bearbeitungsmaschine für die Aktivierung verwendet werden.
  • Es ist auch vorstellbar, dass nach dem Start des Bearbeitungsvorganges die Bewegung des Speichers erkannt werden kann und damit sichergestellt ist, dass der beabsichtigte Rohling bearbeitet wird. Dies kann z. B. durch eine Messung der Veränderung der Signalstärke geschehen. Bei einem sich drehenden Rohling oszilliert die Signalstärke mit der Drehfrequenz. So ist ein eindeutiges Erkennen des Rohlings möglich.
  • Es ist möglich, den Bearbeitungsvorgang erst dann zu starten, wenn vorher definierte Anfangsbedingungen erreicht sind, etwa eine bestimmte Temperatur.
  • Es ist vorteilhaft, wenn nach der erfolgreichen Überprüfung des Funksignals aus dem Speicher Informationen ausgelesen werden und der Bearbeitungsvorgang unter Berücksichtigung der Informationen abläuft, da dann sichergestellt ist, dass rohlingsspezifische Informationen entsprechend berücksichtigt wurden.
  • Darüber hinaus kann es vorteilhaft sein, die Überprüfung des Funksignals anhand der Stärke des Funksignals vorzunehmen, wobei im Falle mehrerer Funksignale das Funksignal mit der größten Signalstärke verwendet wird. In diesem Fall ist es unschädlich, wenn mehrere Speicher von unterschiedlichen Rohlingen auf ein Lesegerät reagieren. Es wird gleichwohl der richtige Rohling bezüglich der im Speicher enthaltenen Informationen ausgelesen.
  • Es kann vorteilhaft sein, beim Einsetzen des Werkstücks in die Bearbeitungsmaschine den Speicher zu aktivieren, ohne dass noch von Hand eingegriffen werden muss, so dass die Gefahr des Ablegens des Rohlings nach dem Auslesen des Speichers und die Aufnahme eines falschen Rohlings vermieden wird.
  • Vorteilhafterweise wird der Speicher während der Bearbeitung ständig ausgelesen, so dass eine fortwährende Kontrolle möglich ist, beispielsweise können ständig Signale von Sensoren, z. B. für die Temperatur ausgelesen werden.
  • Vorteilhafterweise wird der Speicher nach dem Bearbeiten so beschrieben, dass das Werkstück für dieselbe Bearbeitung gesperrt ist oder der Speicher wird durch das Bearbeitungswerkzeug zerstört. Auch dann ist sichergestellt, dass eine weitere Bearbeitung nicht mehr möglich ist.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung angegeben. Es zeigt:
  • 1A–D mehrere Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Rohlings mit einem auslesbaren Speicher;
  • 2A, B mehrere Ausführungsformen eines auslesbaren Speichers;
  • 3 einen schematischen Aufbau einer erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine mit einer erfindungsgemäßen Vermessungseinrichtung und angeschlossenem Computer;
  • 4 eine Detailansicht der Bearbeitungsmaschine im Bereich des Bearbeitungsraums mit einem Lesegerät für den in einer Aufnahmevorrichtung gehaltenen Rohling.
  • Der in den 1A–D dargestellte erfindungsgemäße Rohling 10 weist einen Rohlingskörper 11 und einen Halter 12 auf. Der Rohlingskörper 11 ist in seiner Größe und Form so ausgewählt, dass ein durch Bearbeitung herzustellendes Zahnersatzteil 21 herausgearbeitet werden kann. Darüber hinaus weist der Rohling 10 einen Speicher 22 auf, in welchem unter anderem materialspezifische Informationen enthalten sind.
  • Der Speicher 22 ist über Funksignale auslesbar und die Informationen können über eine Software in auswertbare Daten übersetzt werden. Derartige Speicher sind beispielsweise als RFID bekannt und ermöglichen im Gegensatz zu den herkömmlichen Stichcodes durch eine hohe Informationsdichte, umfangreiche Informationen auf geringem Raum zu speichern. Dabei müssen diese Speicher nicht optisch lesbar an einer sichtbaren Oberfläche des markierten Objekts angebracht sein und können jederzeit über eine Entfernung von mehreren Metern ausgelesen werden.
  • Das RFID kann z. B. auf die nachfolgend beschriebene Art in den Rohling integriert werden:
    Gemäß 1A wird das RFID auf den Halter 12 in Form eines selbstklebenden Etiketts angebracht, etwa als Plastikstreifen. Gemäß 1B wird das RFID auf den Rohlingskörper 11 aufgebracht. Gemäß 1C wird das RFID in ein Glasröhrchen eingeschlossen und in einem Hohlraum 7 des Halters 12 untergebracht. Der Hohlraum 7 kann eine Aussparung in der Achse oder im Teller des Halters sein. Gemäß 1D ist das RFID in eine Klebstoffschicht 8 zwischen Halter 12 und Rohlingskörper 11 eingebracht, z. B. in einem Glasröhrchen eingeschlossen.
  • Das Material des Halters 12 kann Metall oder Kunststoff sein. Bei Einbau nach 1C ist Kunststoff vorzuziehen, da Metall die Signale abschirmt.
  • Wie in den 2A, B dargestellt, kann der Speicher 22 als Teil eines selbstklebenden Etiketts 9.1 ausgebildet sein oder in einem Glasröhrchen 9.2 eingeschlossen sein.
  • In 3 ist eine Bearbeitungsmaschine 1 mit einem Bearbeitungsraum 2 dargestellt, welche über ein Verbindungskabel 3 mit einem Computer (PC) 4 verbunden ist. Der Computer kann auch in das Gehäuse der Bearbeitungsmaschine integriert sein. Der PC 4 ist mit einer Eingabeeinrichtung in Form einer Tastatur und einer Ausgabeeinrichtung in Form eines Bildschirms 6 versehen. Über die Verbindungsleitung 3 können Daten übertragen werden, welche zum Betrieb der Bearbeitungsvorrichtung erforderlich sind.
  • In dem Bearbeitungsraum 2 findet die Bearbeitung eines von mehreren Rohlingen 10 statt und es ist ein Lesegerät 16 vorgesehen, um den Speicher am zu bearbeitenden Rohling 10 auszulesen.
  • Falls in der Bearbeitungskammer 2 kein Auslesen erfolgt, kann ein Lesegerät 40 vorgesehen sein, welche mit dem Computer verbunden ist und mit welchem der Speicher vor dem Einsetzen in die Bearbeitungsmaschine ausgelesen wird.
  • In 4 ist ein Teilbereich des Bearbeitungsraumes 2 im Detail dargestellt. Zu erkennen ist ein Werkstück in Form eines noch zu bearbeitenden Rohlings 10, wie er von Dentalkeramiken bekannt ist, wobei der Rohlingskörper 11 auf einem Halter 12 befestigt ist und der Halter 12 in eine Aufnahmevorrichtung 13 eingespannt ist.
  • In dem Bearbeitungsraum 2 befindet sich darüber hinaus mindestens ein Werkzeug 14, etwa ein Schleifstift 15, welches beim Eingriff in den Rohlingskörper 11 eine Materialabtragung bewirkt.
  • Darüber hinaus ist in dem Bearbeitungsraum 2 ein Lesegerät 16 vorgesehen. Das Lesegerät 16 umfasst einen Sender 17, aus welchem ein Funksignal 23.1 austritt und einen Empfänger 18, in welchem ein vom Speicher 22 ausgesandtes Funksignal 23.2 empfangen wird.
  • Über das Lesegerät 16 festgestellte Funksignale 23 werden über ein Verbindungskabel 20 an die Bearbeitungsvorrichtung und gegebenenfalls nach einer Vorverarbeitung von dieser über das Verbindungskabel 3 (3) an den Computer übermittelt. Die im Speicher 22 enthaltenen Informationen werden auf diese Art und Weise von der im Computer 4 ablaufenden Software ausgewertet.
  • Der Ablauf beim Einsatz einer erfindungsgemäßen Bearbeitungsvorrichtung wird nachfolgend beschrieben. Ausgehend von einem Datensatz eines herzustellenden Zahnersatzteils wählt der Benutzer einen Rohling 10 aus, aus welchem das Zahnersatzteil 21 herausgearbeitet werden soll.
  • Der Rohling 10 kann aus einem Material sein, welches nach der Bearbeitung noch thermisch behandelt wird. Als Material kommt hier insbesondere eine noch nicht vollständig gesinterte Keramik in Betracht. Dieses Material verändert seine Form in vorhersehbarer Weise während der thermischen Behandlung, wobei jedoch die bestimmten Eigenschaften des Materials von der Herstellung abhängen und daher von Charge zu Charge unterschiedlich sein können. In diesem Fall erfolgt nach dem Bearbeiten ein Sinterprozess, in dem das Zahnersatzteil eine höhere Festigkeit erhält. Allerdings erfolgt durch die thermische Behandlung des Sinterns auch ein Schrumpfen.
  • Es ist daher erforderlich, die Dimensionsänderung durch Schrumpfen bei der Konstruktion des durch Bearbeitung herzustellenden Formteils zu berücksichtigen. Dieses Zahnersatzteil muss mit einem Übermaß hergestellt werden, so dass die anschließende Schrumpfung auf das Endmaß erfolgt.
  • Dazu werden die Informationen aus dem am Rohling befindlichen Speicher über Funksignale ausgelesen. Die Anpassung des Datensatzes über das herzustellende Zahnersatzteil erfolgt über die in dem Speicher 22 vorhandenen materialspezifischen Informationen über die Software, so dass ein korrigierter Datensatz für die Herstellung des Zahnersatzteils verwendet wird.
  • Neben den Schrumpfungsparametern können in dem Speicher 22 auch andere Angaben enthalten sein, beispielsweise über die Härte des Materials, das verwendete Material, die Korngröße, die Blockgröße, die Blockform, die Farbe, die Schichtung, die Ausrichtung, Seriennummer, Hersteller oder andere Identifikationsmerkmale des Einzelstücks und anderes.
  • Anhand dieser Informationen können auch die Bearbeitungsgeschwindigkeit, das zu verwendende Werkzeug, Mindestwandstärken und andere für die Bearbeitung wichtige Größen abgeleitet werden und von der Software zur Erstellung des korrigierten Datensatzes berücksichtigt werden.
  • Der mit einem Speicher 22 versehene Rohling 10 ist in seiner räumlichen Orientierung bezüglich des Lesegeräts 16 so festgelegt, dass das Lesegerät die Funksignale des Speichers 22 erfasst. Die typische Reichweite des Lesegeräts beträgt 2–20 cm bei einem Abstrahlwinkel von größer als 60°. Vorteilhaft ist es, das Lesegerät nah am Speicher anzuordnen, beispielsweise auf der Werkzeugspindel 14.
  • Das Auslesen des Speichers kann vor Beginn oder zusätzlich auch während der gesamten Bearbeitung erfolgen. Nach der Bearbeitung können die im Speicher enthaltenen Informationen geändert werden, indem der Speicher beschrieben wird.

Claims (22)

  1. Rohling (10) für die Herstellung eines Zahnersatzteils (21) durch Bearbeitung des Rohlings (10), wobei der Rohling (10) mit für die Bearbeitung relevanten Informationen versehen ist, wobei ein die Informationen enthaltender, mit dem Rohling (10) verbundener auslesbarer Speicher (22) vorgesehen ist, wobei der Speicher (22) derart ausgebildet und an dem Rohling (10) angeordnet ist, dass die Informationen über Funksignale (23) auslesbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine Information des Speichers (22) ein Signalwert eines in unmittelbarer Nähe des Speichers (22) angeordneten Sensors (25) ist, wobei der Signalwert über den Speicher (22) mittels Funksignal abfragbar ist.
  2. Rohling nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die im Speicher (22) abgelegten Informationen über Funksignale (23) veränderbar sind.
  3. Rohling nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Halter (12) zur Befestigung in einer Bearbeitungsmaschine (1) vorhanden ist und dass der Speicher (22) auf dem Halter (12) befestigt ist.
  4. Rohling nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rohlingskörper (11) vorhanden ist, aus dem das Zahnersatzteil (21) herausgearbeitet wird, und dass der Speicher (22) auf dem Rohlingskörper (11) befestigt ist.
  5. Rohling nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Halter (12) zur Befestigung in einer Bearbeitungsmaschine (1) und ein Rohlingskörper (11), aus dem das Zahnersatzteil (21) herausgearbeitet wird, vorhanden sind und dass der Speicher (22) in einer zwischen dem Rohlingskörper (11) und dem Halter (12) vorhandenen Verbindungsschicht (8) angeordnet ist.
  6. Rohling nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Halter (12) zur Befestigung in einer Bearbeitungsmaschine (1) vorhanden ist und der Speicher (22) in den Halter (12) eingebracht ist, wobei der Halter (12) zumindest teilweise für Funksignale durchlässig ist.
  7. Rohling nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (22) in einem Glasröhrchen (9.2) oder in einem selbstklebenden Etikett (9.1) eingeschlossen ist.
  8. Bearbeitungsvorrichtung zur Herstellung von Zahnersatzteilen aus einem Rohling (10), mit einer Werkstückaufnahme (13) für den Rohling (10), wobei am Rohling (10) Informationen über den Rohling (10) vorhanden sind, wobei ein Lesegerät (16) zum Auslesen eines die Informationen enthaltenden Speichers (22) mittels Funksignalen (23) vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Information des Speichers (22) ein Signalwert eines in unmittelbarer Nähe des Speichers (22) angeordneten Sensors (25) ist, wobei der Signalwert über den Speicher (22) mittels Funksignal abfragbar ist.
  9. Bearbeitungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Lesegerät (16) zusätzlich eine Schreibfunktion aufweist, um die im Speicher (22) abgelegten Informationen über Funksignale zu verändern.
  10. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Software zur Herstellung des Zahnersatzteils (21) vorhanden ist und dass die Software derart ausgebildet ist, dass die über Funksignale (23) erhaltenen Informationen in die Berechnung des herzustellenden Zahnersatzteils (21) und/oder in die Steuerung der Bearbeitungsvorrichtung (1) und/oder in eine andersartige weitere Bearbeitung des Zahnersatzteils (21) einfließt und/oder zu Dokumentationszwecken verwendbar sind.
  11. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Lesegerät (16) so bezüglich der Werkstückaufnahme (13) angebracht ist, dass die Informationen des in der Werkstückaufnahme (13) gehaltenen Rohlings (10) gegenüber außerhalb der Werkstückaufnahme (13) befindlichen Rohlingen (10) dem stärksten Funksignal zugeordnet sind.
  12. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand des Lesegeräts (16) von der Werkstückaufnahme (13) geringer ist als der Abstand des Rohlings (10) zu einem Außengehäuse (1.1) der Bearbeitungsmaschine (1).
  13. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Reichweite des Lesegeräts (16) 0,02 m bis 0,2 m beträgt.
  14. Verfahren zur Erkennung eines oder mehrerer Werkstücke in einer Bearbeitungsmaschine bei dem ein am Rohling (10) angebrachter Speicher (22) vor oder nach dem Einsetzen in eine Werkstückaufnahme (13) über ein Funksignal (23.1) ausgelesen wird, insbesondere durch Beschreiben mit einem handgehaltenen Schreib-Lesegerät, dadurch gekennzeichnet, dass eine Information des Speichers (22) ein Signalwert eines in unmittelbarer Nähe des Speichers (22) angeordneten Sensors (25) ist, wobei der Signalwert über den Speicher (22) mittels Funksignal abgefragt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (22) vor dem Auslesen aktiviert wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (22) mittels eines Lesegeräts (16) an der Bearbeitungsmaschine (1) über Funksignale (23) ausgelesen wird und dass eine Überprüfung des vom Speicher (22) ausgehenden Funksignals (23.2) erfolgt, bevor die Bearbeitung freigegeben wird.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass nach der erfolgreichen Überprüfung des Funksignals (23.2) aus dem Speicher (22) Informationen ausgelesen werden und der Bearbeitungsvorgang unter Berücksichtigung der Informationen abläuft.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Überprüfung des Funksignals (23.2) anhand der Stärke des Funksignals (23.2) erfolgt, wobei im Falle mehrerer Funksignale das Funksignal mit der größten Signalstärke verwendet wird.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass beim Einsetzen des Rohlings (10) in die Bearbeitungsmaschine (1) der Speicher (22) aktiviert wird.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (22) während der Bearbeitung ständig ausgelesen wird.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (22) nach dem Bearbeiten so beschrieben wird, dass der Rohling (10) für eine weitere Bearbeitung gesperrt ist oder dass der Speicher (22) durch ein Bearbeitungswerkzeug (15) zerstört wird.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (22) nach dem Bearbeiten so beschrieben ist, dass sein Zustand für eine weitere Bearbeitung bekannt ist.
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