DE10154994B4 - Dentofaziale Analysevorrichtung - Google Patents

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Abstract

Verfahren zum Übertragen dentofazialer Patientendaten auf einen Dentalartikulator, um die Befestigung von Zahnabgüssen am Dentalartikulator zu erleichtern, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: eine Registrierplatte (34) im Mund eines Patienten zu positionieren und die faziale Inzisalkante der maxillaren Schneidezähne des Patienten mit einer Schneidezahnlinie (40) auszurichten, die auf einer oberen Oberfläche der Platte (34) markiert ist, wobei die Platte (34) an ihrer oberen Oberfläche weiches Bissregistrierungsmaterial aufweist, um die Abdrücke der maxillaren Zähne des Patienten aufzunehmen und die Okklusionsebene des Patienten zu registrieren; den Patienten anzuweisen, leicht in das Registrierungsmaterial zu beißen; die Platte in eine horizontale Position einzustellen, wobei der Patient aufrecht sitzt und gerade nach vorn blickt; die Registrierplatte (34) vorsichtig aus dem Mund des Patienten zu nehmen, nachdem das Registrierungsmaterial abgebunden hat und die Platte dabei in der horizontalen Position ist; und die Registrierplatte (34) auf einer horizontalen Befestigungsplatte (82) zu platzieren, die am unteren Rahmen (50) eines Dentalartikulators befestigt ist und die Befestigungsplatte (82) dabei von Seite zu Seite mittig positioniert und zwischen den oberen (152) und unteren (50) Rahmen des Artikulators positioniert ist, wobei der Artikulator Stützen aufweist, die eine Gelenkachse bilden und die Platte (82) nach vorn und unten von der Gelenkachse positioniert ist, wobei die Registrierplatte (34) so positioniert ist, dass die Schneidezahnlinie (40) der Registrierplatte (34) um einen bekannten Abstand von der Achse beabstandet ist, wodurch die Registrierplatte (34) in einem bekannten Verhältnis, das den patientenspezifischen Zahndaten oder Durchschnittswerten entspricht, an der Befestigungsplatte (82) befestigt ist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Dentalgerät und insbesondere auf ein vereinfachtes System, um dentofaziale Daten eines Patienten an einen Dentalartikulator zu übertragen, um das genaue Einsetzen von Zahnabgüssen zur Diagnose und Behandlung der Ästhetik sowie Funktion am Artikulator zu erleichtern.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Druckschrift DE 100 07 368 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Vermessung einer Kauebene. Dabei wird eine Bissgabel auf eine obere Zahnreihe aufgelegt und die Parallelität zu Referenzpunkten überprüft. DE 26 45 2 beschreibt ebenfalls eine Vorrichtung zur Bestimmung der Kauebene. Die Vorrichtung weist ein Hauptlager auf, das zwei Winkelstücke derart aufnimmt, dass vom Hauptlager aus ein Vertikalschenkel des einen Winkelstücks senkrecht nach oben und in gleicher Weise entgegensetzt ein Vertikalschenkel des anderen Winkelstücks senkrecht nach unten abgebogen ist. DE 1 945 655 beschreibt ein Gerät zur Fixierung der Bisslage unbezahnter Ober- und Unterkiefer. DE 42 92 389 T5 beschreibt eine Vorrichtung zur Registrierung des Zahnbisses von Patienten mit einer am Unterkiefer angreifenden Einrichtung zur Aufnahme der Schneidezähne. DE 91 16 256 U1 offenbart einen Artikulator zur Simulation von Kieferbewegungen.
  • Bei der Analyse und Behandlung von Kieferanomalien und der Herstellung von Dentalprothesen ist es wünschenswert, die Kieferbewegungen des Patienten zu simulieren. Um dies an einem Dentalartikulator durchzuführen, müssen zunächst die Kieferbewegungen untersucht und dann die Daten an einen Dentalartikulator übertragen werden, damit dieser sich so bewegen kann, dass er die Kieferbewegungen des Patienten simuliert. Dies versetzt den Zahnarzt oder Zahntechniker in die Lage, Dentalprothesen am Artikulator zu testen und zu formen, bevor sie in den Mund des Patienten eingesetzt werden.
  • In einem Analysesystem für Kieferbewegungen wird ein oberer Rahmen oder Gesichtsbogen auf Nase und Ohren des Patienten gesetzt, wobei Seitenarme starre Aufnahmeplatten stützen, die über den Kiefergelenken des Patienten aufliegen. Ein Raster aus sich kreuzenden Linien auf Diagrammpapier ist auf den Aufnahmeplatten vorgesehen. Ein unterer oder Unterkieferrahmen ist mittels eines Dentalklammer am Unterkiefer des Patienten befestigt, um sich mit dem Kiefer zu bewegen, wobei Seitenarme des unteren Rahmens Schreibelemente tragen, um Kieferbewegungen in den Diagrammen aufzuzeichnen.
  • Bei der Verwendung eines solchen Geräts ist es eingangs für gewöhnlich notwendig, die Gelenkachse, um die sich der Unterkiefer dreht, wenn er in seiner hintersten Position ist und in Mundöffnungs- und Schließrichtungen bewegt wird, zu lokalisieren. Wenn die Gelenkachse lokalisiert ist, werden die Kiefer auf verschiedene Weisen bewegt, um Aufzeichnungen im Hinblick auf eine Bezugslinie durch die Gelenkachse und einen Punkt auf der Nase oder dem Gesicht des Patienten bereitzustellen. Die aus diesen Aufzeichnungen erhaltenen Daten werden dann zur Einstellung eines Dentalartikulators verwendet.
  • Es gibt eine Vielzahl anderer, in der Literatur beschriebener System zum Erhalt von Daten über die Kieferbewegungen, die alle kompliziert aufgebaut und mit Nachteilen behaftet sind.
  • Beim Einsetzen von Zahnabgüssen in einen Artikulator ist es notwendig, den Abguss in demselben Verhältnis zu positionieren wie die Zähne im Mund des Patienten zueinander stehen, sowie ihn auf die Gelenkachse des Patienten auszurichten oder in Bezug zu setzen. Dabei werden Zahnabdrücke des Patienten in Abdruckmaterial gemacht, das sich auf einer flachen Bissgabel befindet, die zwischen der oberen und unteren Zahnreihe des Patienten festgeklemmt wird. Die Position der Bissgabel im Verhältnis zu einer Bezugsebene am Patienten wird bestimmt, indem ein Gesichtsbogen beliebiger Achse, auch als Ohrbogen bekannt, verwendet wird, und die Bissgabel wird dann am unteren Rahmen des Dentalartikulators in einer Position befestigt, um den oberen Zahnabdruck der Zähne des Patienten abzunehmen. Diese sogenannten verschiedenen Bezugsebenen wurden als „Frankfurt-horizontale”, „Achsen-orbitale” oder „Achsen-horizontale” Bezugsebenen bezeichnet. Der beliebige Gesichtsbogen bezieht sich auf eine Durchschnittsentfernung von der Achse des Unterkiefers zur Ohröffnung (meatus acusticus) bis zu einem dritten Bezugspunkt, der sich irgendwo auf dem Gesicht des Patienten befindet. Während der Abdruck in dieser Position gehalten wird, wird er durch Zahngips an einer am oberen Rahmen des Dentalartikulators befestigten Grundplatte festgehalten. Wenn der obere Abguss befestigt ist, kann der untere Abguss am Artikulator festgemacht werden, indem der obere Abguss zusammen mit einer Kauflächenaufzeichnung als Führung verwendet wird.
  • Während diese bekannten Geräte relativ genau sind, sind sie nachteilhafterweise immer noch etwas kompliziert und zeitaufwändig, erfordern viele verschiedene Schritte, umfassen viele Komponenten einschließlich Schrauben zum Anziehen und Bissgabeln, die vor jedem Gebrauch sterilisiert werden müssen. Diese Systeme beziehen sich auch auf eine durchschnittliche Entfernung Achse-Ohröffnung. Als Ergebnis verwenden viele Ärzte keinen Dentalartikulator, sondern setzen statt dessen alte manuelle Techniken ein und gehen nach der Versuch-und-Irrtum-Methode vor, oder gestatten Technikern den Einbau in kleine Einmalartikulatoren, die keine Rücksicht oder keinen Bezug auf die Gelenkachse oder seitliche Bewegungen nehmen, was die Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Funktion und Anpassung von Prothesen auf den Patienten anbelangt. Man glaubt, dass wesentlich mehr Ärzte einen Dentalartikulator verwenden würden, wenn die Arbeitsschritte zum Erhalt dentofazialer Daten eines Patienten und das Einbringen dieser Daten in einen Dentalartikulator deutlich vereinfacht würden.
  • Bei der Bereitstellung von Zahnprothesen wurde der Verbesserung der ästhetischen Aspekte der Zähne eines Patienten gleichzeitig mit der Behandlung und Verbesserung der funktionalen Aspekte erst in den letzten Jahren mehr Aufmerksamkeit geschenkt. So ist es wünschenswert, dass nicht nur ein vereinfachtes System zur vermehrten Anwendung von Dentalartikulatoren angesprochen wird, sondern dass auch die ästhetischen Aspekte dabei ordnungsgemäß berücksichtigt werden.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die obengenannte Aufgabe wird durch die Gegenstände gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst. Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Kurz ausgedrückt richtet sich die Erfindung auf ein ein Gerät und ein Verfahren umfassendes System zum Ausrichten des Gebisses eines Patienten, der Abnahme bzw. Aufzeichnung in Zahnabdruckmaterial der positiven oder negativen Neigung der Kaufläche der Zähne des Patienten in drei Raumebenen im Bezug zum Schädel oder Kopf und bezogen auf einen durchschnittlichen oder spezifischen Abstand von der Schneidezahnachse. Das Abdruckmaterial wird auf einer Registrierplatte an einer horizontalen Analysevorrichtung mit Gesichtsbogen positioniert. Die Erfindung umfasst ferner am unteren Rahmen eines Dentalartikulators eine einstellbare Befestigungsplatte, die dazu ausgelegt ist, die Registrierplatte aus dem Bogen des Analysegeräts aufzunehmen, um Untersuchungsabgüsse auf einem Dentalartikulator zu befestigen.
  • Wird ein patientenspezifischer Achsen-Schneidezahnabstand verwendet, misst der Bediener den Abstand der ungefähren Gelenkachse des Patienten von den maxillaren Schneidezähnen. Das Gebiss des Patienten wird dann im dem Abdruckmaterial auf der Registrierplatte mit einer Markierung, wie z. B. einer Linie, ausgerichtet ausgeformt, die die Vorderkante der Schneidezähne des Patienten anzeigt. Der Abstand zwischen der auf der Registrierplatte auf der Befestigungsplatte markierten Linie und der im Dentalartikulator definierten Gelenkachse bezieht sich auf den Abstand zwischen der Schneidezahnkante des Patienten und seiner Kiefergelenkachse. Der Abstand zwischen der Artikulatorgelenkachse und der auf der Registrierplatte auf der Befestigungsplatte markierten Schneidezahnlinie entspricht dem durchschnittlichen Abstand für Patienten von 100 mm. Noch bevorzugter wird der für den Patienten spezifische Abstand der Schneidezahnachse, der vorher vermessen wurde, auf der Registrierplatte von der Linie der durchschnittlichen 100 mm weg markiert. Oder die Befestigungsplatte kann in einer Vorher-Nachher-Position verstellbar sein, die noch stärker mit den vom Patienten erhaltenen Messdaten korreliert. Ferner ist die Platte vorzugsweise vertikal verstellbar, um die gewählte Schneidezahnlinie in einem gleichbleibenden horizontalen Abstand im Hinblick auf die Gelenkachse zu positionieren und die Untersuchungsabgüsse im Artikulator zu zentrieren.
  • Die Analysevorrichtung mit Gesichtsbogen umfasst einen Bissgabelabschnitt und ein Paar Greifarme oder Griffe, die sich von einem Zentralabschnitt nach außen aufweiten, von der Bissgabel nach vorne vorstehen und sich um das Gesicht des Patienten schließen. Der Vorderabschnitt ist zur Aufnahme eines vertikalen Markierungsstabs mit einem Langloch versehen. Der Stab ist in einem Halter gelagert, der verschiebbar im Schlitz befestigt ist, damit der Stab nahe am Gesicht des Patienten bewegt werden kann. Der Gesichtsbogen der Analysevorrichtung ist vorzugsweise ein einstückiges, dünnes, flaches, starres Element.
  • Bei der Verwendung kann ein Durchschnittswert von 100 mm eingesetzt werden oder vorzugsweise kann der Bediener den Achsen-/Schneidezahnabstand des Patienten messen und den zu der auf der Registrierplatte vermerkten Abstand der durchschnittlichen 100 mm-Schneizahnlinie gemessenen Abstand markieren. Die unteren und oberen Registrierplatten werden an der Bissgabel am Bogen der Analysevorrichtung festgeklemmt, und Zahnabdruckmaterial wird auf die Platten aufgebracht. Der Bediener nimmt dann die Arme des Bogen der Analysevorrichtung und führt die Bissgabel in den Mund des Patienten ein und richtet die mittleren maxillaren Schneidezähne auf die an der oberen Registrierplatte markierte Schneidezahnlinie aus, während der Patient aufrecht sitzend geradeaus nach vorn schaut. Der Markierungsstab wird dann nach hinten auf das Gesicht zu bewegt, und der Dentist stellt den Gesichtsbogen so ein, dass der Markierungsstab von vorn gesehen vertikal und ausgerichtet sagittal mittig mit dem Patienten ist. Der Patient hält das Abdruckmaterial auf den Platten leicht fest, aber die Platten sind innerhalb der Abdruckmasse immer noch beweglich. Der Bediener betrachtet dann den Bogen der Analysevorrichtung von der Seite, um ein Seitenprofil zu bekommen, und bewegt den Bogen so, dass der Markierungsstab aus dieser Perspektive vertikal ist. Ein Niveaumessgerät kann zusätzlich am Bogen der Analysevorrichtung angebracht sein, um das horizontale Verhältnis des Bogens zu prüfen. Der Bogen der Analysevorrichtung wird dann horizontal ausgerichtet und nimmt die positive oder negative Neigung der Kaufläche des Patienten in Bezug auf den Schädel des Patienten in drei Raumebenen auf, die sich auf einen durchschnittlichen oder schneidezahnachsenspezifischen Abstand beziehen. Wenn der Bogens der Analysevorrichtung so positioniert ist, kann das Zahnabdruckmaterial abbinden oder aushärten.
  • Wenn das Material abgebunden hat, kann der Bediener die O-Ringe auf dem vertikalen Markierungsstab an verschiedenen Gesichtsmarkierungspunkten, wie beispielsweise Augen, Nase und Kinn positionieren, um die Gesichtsproportionen des Patienten zu diagnostizieren. Die Höhe der rechten und linken Lippenkommissuren können auch von der Registrierplatte abgemessen und in der Patientenakte für eine spätere Einsichtnahme vermerkt werden, die auf die Untersuchungsabgüsse am Artikulator übertragen werden soll.
  • Danach entfernt der Bediener vorsichtig die Bissgabel aus dem Mund des Patienten, indem er die Arme des Bogens erfasst, und die obere Registrierplatte wird entfernt und ans Labor geschickt, um auf der am Dentalartikulator gelagerten Befestigungsplatte zur Befestigung des oberen Abgusses des Patienten am oberen Rahmen eines Dentalartikulators positioniert zu werden.
  • Dies geschieht, indem eine bewegliche Befestigungsplatte, die dazu ausgelegt ist, die obere Registrierplatte aufzunehmen, an einem Artikulator befestigt wird, wobei sich die Gelenkachse auf eine Schneidezahnlinie auf der Registrierplatte bezieht. Die Befestigungsplatte ist mit einer Millimeterskala vertikal verstellbar, die auf eine bestimmte Schneidezahnlänge eingestellt werden kann.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Baugruppe aus Analysevorrichtung und Gesichtsbogen.
  • 2 ist die in ihre Einzelteile zerlegte Ansicht der Baugruppe von 1.
  • 3 ist eine Querschnittsansicht von Registrierplatten, die auf dem Bissgabelabschnitt der Baugruppe der 1 und 2 positioniert sind.
  • 4 ist eine Seitenaufrissansicht des unteren Rahmens eines Dentalartikulators, der eine obere Registrierplatte aus den 1 und 2 zeigt, die auf einer auf dem Artikulatorrahmen gelagerten Plattenbaugruppe befestigt ist.
  • 5 ist eine in ihre Einzelteile zerlegte perspektivische Ansicht der Komponenten der Befestigungsplatte von 4 und der oberen Registrierplatte von 2.
  • 6A ist eine perspektivische Ansicht einer alternativen Befestigungsplatte von 5.
  • 6B ist eine vergrößerte Ansicht des Abschnitts 6B-6B von 6A.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht einer anderen alternativen Befestigungsplatte von 5.
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht einer horizontal verstellbaren Platte.
  • 9 ist eine Draufsicht auf ein Werkzeug, das zur Messung eines Abstandes Gelenkachse – maxillare Schneidezahnlinie verwendet wird.
  • 10 ist eine schematische Ansicht, die die Positionierung des Gesichtsbogens von 1 an einem Patienten in der Vorderansicht zeigt.
  • 11 ist eine schematische Ansicht, die die Positionierung des Gesichtsbogens von 1 an einem Patienten in einer Profilansicht zeigt.
  • 12 ist eine schematische Ansicht, die die Ausrichtung der oberen Registrierplatte an der Befestigungsplatte zeigt, die am unteren Rahmen eines Dentalartikulators befestigt ist.
  • 13 ist eine schematische Ansicht eines oberen Zahnabgusses, der an einer Registrierplatte in einem Artikulator befestigt ist.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • Mit Bezug auf die 1 und 2 ist eine Gesichtsbogenbaugruppe 10 der Analysevorrichtung dargestellt, deren primäre Komponente ein Gesichtsbogen 12 ist. Der Gesichtsbogen ist eine multifunktionales Element mit vorzugsweise einem dünnen, flachen Aufbau aus steifem Material wie beispielsweise einem geeigneten Metall oder Kunststoff. Er umfasst eine im allgemeinen U-förmige Bissgabel bzw. Abdruckplatte 14, die so dimensioniert ist, dass sie mit den Zähnen oder dem Gaumen eines Patienten zusammenpasst, wenn die Kiefer auf der Platte festgeklemmt sind. Das geschlossene vordere Ende der Bissgabel führt zu einem mittigen vorderen Abschnitt 16, und einem Paar Armen 18, die sich vom Abschnitt 16 seitlich nach außen erstrecken. Die Arme sind in Anbetracht der Tatsache von der Bissgabel beabstandet, dass die Bissgabel 14 so angepasst ist, dass sie in den Mund des Patienten passt, und die Arme 18 sollen den vorderen Abschnitt des Gesichts einer Person in einem Abstand vom Gesicht umgeben. Die Arme 18 könnten als Griffe bezeichnet werden, da sie vom Bediener ergriffen werden, wenn der Bogen 12 installiert, eingestellt und entfernt wird. Der Zentralabschnitt 16 umfasst einen geraden Langschlitz 19, der sich aus der Mitte der Bissgabel 14 nach vorn erstreckt und sich zum Vorderrand oder Vorderabschnitt 16 des Gesichtsbogens 12 hin öffnet.
  • Ein scheibenförmiger Halter 20, der an seinen Seiten Rillen 21 umfasst, ist so bemessen, dass er innerhalb des Schlitzes 19 gleiten kann. Der Halter ist mit einem Zentralloch 22 ausgebildet, das so bemessen ist, dass es einen vertikalen Markierungsstab 24 aufnehmen kann. Dies positioniert den Stab 24 senkrecht zum Flachbogen 12. Einer oder mehrere rohrförmige Markierer 28 gleitet/gleiten am oberen und unteren Ende des Stabs. Aus Sicherheitsgründen ist eine Schutzkappe 30 an beiden Enden des Stabs 24 angebracht. Eine daumenbetätigte Schraube 25 fixiert den Stab relativ zum Halter 20.
  • Die Baugruppe 10 umfasst auch eine obere Registrierplatte 34 und eine untere Registrierplatte 36. Die obere Registrierplatte umfasst vier sich nach unten erstreckende Stifte oder Vorsprünge 35, die so bemessen sind, dass sie in vier Gegenlöcher 37 passen, die, wie in 3 zu sehen ist, in der Bissgabel 14 ausgebildet sind. Die Vorsprünge 35 sind lang genug, um durch die Bissgabel 14 hindurchzugehen und sich in die vier Gegenlöcher 37 in der unteren Registrierplatte 36 einzupassen.
  • Die obere Registrierplatte 34 und die untere Registrierplatte 36 sind auch mit einer Anzahl kleiner Löcher 38 ausgestattet, um das Zahnabdruckmaterial wie beispielsweise Abdruckmasse aufzunehmen. Gegebenenfalls können die Löcher 38 kegelstumpfartig geformt sein und an ihrem oberen Ende einen kleineren Durchmesser und an ihrem unteren Ende einen größeren Durchmesser mit zulaufenden Seiten dazwischen aufweisen, die dazu beitragen, die Abdruckmasse festzuhalten. Die obere Oberfläche der oberen Platte besitzt eine Markierung 40, die als Schneidezahnlinie bezeichnet wird, und eine Mittellinie 44, die senkrecht zur Schneidezahnlinie 40 ist und sie halbierend schneidet.
  • 4 zeigt den unteren Rahmen 50 eines Dentalartikulators, der ein vertikales Rahmenelement 52 umfasst, an dessen Spitze ein Paar Kugeln 54 sitzt, von denen eine in 4 gezeigt ist. Die Kugelmitten bilden eine Gelenkachse. Ein horizontales unteres Rahmenelement 56 ist am unteren Abschnitt des vertikalen Elements 52 angeschlossen und an seinem Vorderende durch einen Schenkel 58 gelagert. Eine Befestigungsplattenbaugruppe 60 ist auf einer magnetischen Grundplatte 62 befestigt, die durch ein Befestigungselement 64 am unteren Rahmenelement 56 befestigt ist.
  • Mit Bezug auf die 4 und 5 umfasst die Befestigungsplattenbaugruppe 60 eine untere Grundplatte 66 mit einer im allgemeinen rechteckigen Ausnehmung 68 in ihrer oberen Oberfläche. Eine rohrförmige Stützsäule 70, die mit einer im allgemeinen rechteckigen Basis 71 ausgebildet ist, passt sich in die Ausnehmung 68 ein, und hindert die Säule daran, sich zu drehen. Die Säule 70 ist in der Platte 66 mittels einer Unterlegscheibe 72 und mittels eines Befestigungselements 74, beide aus Eisenmetall, verriegelt und letzteres erstreckt sich durch ein Loch in der Grundplatte 66 und schraubt sich in das Innere der Stützsäule 70. Das Befestigungselement 74 und die Unterlegscheibe 72 haften an der magnetischen Grundplatte 62 und passen sich in eine Ausnehmung in der unteren Oberfläche der Grundplatte 66 ein. Ein Stützring 76 ist einstellbar auf das obere Ende der Säule 70 aufgeschoben und wird von einer Einstellschraube 78 gehalten, die in das obere Ende der Säule 70 geschraubt ist. Der Kopf 78a der Einstellschraube 78 passt sich in eine Ausnehmung 76a im oberen Ende des Ringes 76 ein und greift an einer Schulter 76b in der Ausnehmung an. Der Schraubenkopf ist in der Ausnehmung des Ringes 76 festgehalten, und zwar durch das untere Ende eines Anschlussteils 80, das sich in die Ausnehmung 76a einpasst und mit Passstiften 81 an dem Ring 76 befestigt ist. Ein im allgemeinen rechteckiger Kopf 80a am Anschlussteil 80 bildet eine Presspassung innerhalb einer Gegenausnehmung in der Bodenoberfläche einer Befestigungsplatte 82.
  • Auf diese Weise hebt oder senkt ein Verdrehen der Einstellschraube 78 die Platte 82. Ein im Ring 76 befestigter Stift 83 erstreckt sich in eine sich axial erstreckende Rille 73 im Äußeren der Säule 70, um eine Drehung des Ringes 76 zu verhindern. Das Äußere der Säule weist eine Skala oder Markierungen 75 auf, die die Vertikaleinstellung anzeigt/anzeigen. Eine daumenbetätigte Verschlussschraube 77 verriegelt den Ring 76 ferner an der Säule 70, nachdem die Vertikaleinstellung vorgenommen wurde.
  • Die Platte ist durch die Kugeln 54, die der Gelenkachse eines Patienten entsprechen, in einem bekannten Verhältnis im Hinblick auf die Gelenkachse und die Schneidezahnkante positioniert. Für eine ordnungsgemäße Befestigung mit der oberen Registrierplatte 34 weist die Platte 82 vorzugsweise vier beabstandete Löcher 84 auf, die mit den vier sich von der oberen Registrierplatte 34 nach unten erstreckenden Vorsprüngen 35 fluchten. Die Befestigungsplatte 82 weist vorzugsweise eine Schneidezahnlinie 86 auf, die zur Ausrichtung mit der Schneidezahnlinie 40 der Registrierplatte darauf markiert ist. Wird jedoch nur ein durchschnittlicher Schneidezahnlinien-Gelenkachsen-Abstand von 100 mm verwendet, wird die Linie auf der Platte nicht benötigt. Die Linien 40 auf der oberen Registrierplatte 34 und die Linie 86 auf der Platte 82 können selbstverständlich auf jede erdenkliche Weise, wie z. B. als Rillen, durchgezogene oder unterbrochene Linien, etc. markiert sein.
  • Die 6A stellt eine alternative Befestigungsplatte 88 dar. Sie weist vier Sätze von jeweils fünf Löchern 90 und fünf beabstandete Schneidezahnlinien 92 auf. Dadurch kann die Registrierplatte 34 in fünf verschiedenen Positionen an der Befestigungsplatte 88 befestigt werden, wie beispielsweise 90 mm, 95 mm, 100 mm, 105 mm, 110 mm von der Gelenkachse eines Patienten, wie beispielsweise einer Schneidezahnlinie 92, weg. Es ist auch festzuhalten, dass anstelle oder zusätzlich die äußeren Ränder der Linien 92 der Platte 82 und die Linie 40 auf der oberen Registrierplatte 34 wie bei 92a gerillt oder gekerbt sein können, um die Ränder der Linie, wie in 6B zu sehen ist, zu markieren.
  • 7 stellt eine andere Form einer Befestigungsplatte 98 dar, bei der die Seiten der Platte bei 98a ausgespart sind, um ein Lösen der Registrierplatte von der Platte zu erleichtern.
  • 8 stellt eine alternative Form einer Befestigungsplatte 99 dar, die horizontal verstellt werden kann anstatt oder zusätzlich vertikal verstellbar zu sein. Ein oberer Abschnitt 99a ist verschiebbar an einem unteren Abschnitt 99b befestigt, der am in 5 gezeigten Anschlussteil 80 befestigt werden kann. Skalenlinien 99c zeigen die Position des oberen Abschnitts 99a im Hinblick auf den unteren Abschnitt 99b an. Eine Verriegelungsschraube oder eine andere (nicht gezeigte) Einrichtung kann vorgesehen sein, um die beiden Abschnitte nach der Einstellung miteinander zu verriegeln.
  • Betrieb
  • Wenn ein spezifischer Achsen-Schneidezahn-Abstand verwendet werden soll, kann der Bediener vor dem Beginn die Kiefer des Patienten um die Kiefergelenke bewegen, um die ungefähre Gelenkachse des Kauapparats zu lokalisieren. Der Bediener kann den Abstand von dieser lokalisierten Gelenkachse des Patienten zu dessen maxillaren Schneidezahnkante messen und diesen Abstand in der Patientenakte zu einer Verwendung im Zusammenhang mit der Registrierplatte oder im Zusammenhang mit der einstellbaren Befestigungsplatte verzeichnen. Soll ein spezifischer Achsen-Schneidezahn-Abstand verwendet werden, kann der Bediener entweder nach vorn oder hinten von der durchschnittlichen 100 mm-Schneidezahnlinie aus messen, die auf der oberen Registrierplatte markiert ist, und auf der Registrierplatte eine neue spezifische Achsen-Schneidezahnlinie markieren, die mit dem tatsächlichen, am Patienten gemessenen Abstand übereinstimmt.
  • Ein Schneidezahnabstand eines Patienten kann mit einem geeigneten, wie beispielsweise in 8 gezeigten Werkzeug 100 gemessen werden. Wie zu sehen ist weist das Werkzeug eine flache 90°-Form auf, wobei ein Arm 100a darauf markierte Abstands- oder Skalenmarkierungen 102 aufweist. Beim Gebrauch wird der innere Rand des unmarkierten Arms 102b am unteren Rand der Schneidezähne des Patienten angelegt und der Arm 100a so platziert, dass die Markierungen neben der Gelenkachse des Patienten liegen. Der Abstand von der Schneidezahnlinie zur Achse kann dann beobachtet und aufgezeichnet werden.
  • Beim Gebrauch wird der vertikale Markierungsstab 24 mit dem Bogen 12 der Analysevorrichtung verbunden, indem der Stabhalter 20 in den Schlitz 19 am Bogen eingeschoben wird. Danach wird eine obere Registrierplatte 34 am Bissgabelabschnitt 14 des Bogens 12 der Analysevorrichtung befestigt, wobei die herabhängenden oder vorstehenden Stifte 35 sich in die Gegenlöcher 37 am Bissgabelabschnitt 14 hinein erstrecken. Diese Stifte erstrecken sich durch die Bissgabel und erstrecken sich in entsprechende Löcher 37 in der unteren Registrierplatte 36 hinein. Auf diese Weise werden die beiden Registrierplatten 34, 36 auf dem Bissgabelabschnitt 14 des Bogens 12 der Analysevorrichtung aufeinandergepresst bzw. fest damit verbunden. Weiches Abdruckmaterial, d. h. eine Abdruckmasse oder ein anderes geeignetes Material wird sowohl an den unteren als auch oberen Kauflächenseiten der Registrierplatten 34 und 36 aufgebracht. Dabei sollte Sorge getragen werden, dass die Schneidezahnlinie auf der Registrierplatte nicht bedeckt wird, bei der das Zahnabdruckmaterial verwendet werden wird.
  • Vor der patientenausgerichteten Positionierung des Bogens sollte der Patient aufrecht auf einem Stuhl ohne Rückenlehne sitzen und gerade nach vorn schauen. Vorzugsweise schaut der Patient in einen Spiegel, um es ihm leichter zu machen, die gewünschte Position beizubehalten. Die Bogenbaugruppe 10 der Analysevorrichtung muss dann am Patienten befestigt werden, indem der Bissgabelabschnitt 14 im Mund des Patienten positioniert wird. Die Schneidezahnkante der maxillaren Schneidezähne des Patienten sollte mit der auf der oberen Oberfläche der Registrierplatte markierten Schneidezahnlinie fluchten. Dann sollte der Patient angewiesen werden, leicht in die Masse zu beißen, um die Abdrücke der Zähne des Patienten abzunehmen und den Bediener beim Halten des Bogens der Analysevorrichtung zu unterstützen.
  • Der vertikale Markierungsstab 24 wird dann im Schlitz 19 des Bogens 12 der Analysevorrichtung nach hinten nahe an das Gesicht des Patienten geschoben. Die Bogenbaugruppe 10 der Analysevorrichtung wird so eingestellt, dass der vertikale Markierungsstab 24 von vorn gesehen wie in 10 mit der zentralen mittelsagittalen Ebene durch den Kopf des Patienten fluchtet. Dies geschieht, indem der Bediener die Arme 18 des Bogens 12 der Analysevorrichtung ergreift und den Bogen relativ zu den Zähnen und dem Gesicht des Patienten entsprechend bewegt. Das heißt, der Patient sitzt immer noch aufrecht und das Zahnabdruckmaterial ist immer noch weich, so dass die am Bogen der Analysevorrichtung befestigten Registrierplatten eingestellt werden können, um den Markierungsstab vertikal zentriert oder mit der mittleren Sagittalebene des Patienten von vorn auf den Patienten gesehen ausgerichtet einzustellen.
  • Dann wird der Bogen wie in 11 von der Seite beobachtet, um eine Profilansicht zu erhalten, und der Bogen wird so eingestellt, dass er horizontal erscheint und der Stab vertikal ist. Falls gewünscht können den Bogenarmen Nivelliereinrichtungen hinzugefügt oder in sie eingebaut werden, um den Nivelliervorgang zu überprüfen bzw. zu erleichtern. Der Bogen der Analysevorrichtung wird dann beim Aushärten des Zahnabdruckmaterials in dieser Soll-Ausrichtung gehalten. Der nun horizontale Bogen und der nun vertikale Markierungsstab sind im Hinblick auf den Schädel des Patienten in allen drei Raumebenen bezüglich auf einen Durchschnittsabstand von 100 mm oder auf einen spezifischen Abstand zur Achsen-/Schneidezahnkante ausgerichtet.
  • Während die Bogenbaugruppe 10 der Analysevorrichtung noch am Patienten befestigt ist, sollte der Patient angewiesen werden, zu lächeln, damit der Bediener die Höhe der Lippenkommissuren von der oberen Oberfläche der oberen Registrierplatte 34 des Bogens der Analysevorrichtung messen kann, d. h. des Abstands, um den sich die Mundwinkel über die am Bogen der Analysevorrichtung befestigten Registrierplatte erheben. Dieser Messwert sollte aufgezeichnet und auf den Zahnabguss übertragen werden, wenn er in einem Dentalartikulator befestigt ist. Die Höhe der Augen, des nasallabialen Punkts, der Schneidezahnkante, des Kinns und weitere gesichtsspezifische Markierungspunkte können ebenfalls zur Bestimmung von Gesichtsproportionen auf dem vertikalen Markierungsstab markiert werden. Die verschiebbaren Bünde oder O-Ringe 28 können auch dazu verwendet werden, um diese Markierungspunkte des Gesichts auf dem vertikalen Markierungsstab zu markieren.
  • Der Mund des Patienten kann dann geöffnet werden, damit der Bediener die Bogenbaugruppe 10 der Analysevorrichtung vorsichtig entfernen kann. Die untere Registrierplatte 36 kann dann von der Bissgabel entfernt und entsorgt werden. Die obere Registrierplatte 34 wird ebenfalls entfernt und ans Labor geschickt, um mit der Befestigungsplatte als Unterstützung bei der Befestigung eines Zahnabgusses am Dentalartikulator verwendet zu werden.
  • Die einstellbare Befestigungsplattenbaugruppe 60 wird am unteren Rahmen 50 des Dentalartikulators befestigt. Die vertikale Höhe der Platte 82 wird wie gewünscht mit den Einstellschrauben 78 eingestellt und mit der Verriegelungsschraube 77 festgesetzt. Wenn der patientenspezifische Achsen-Schneidezahnabstand auf der oberen Platte markiert wurde und verwendet wird, oder ein Durchschnittswert von 100 mm für den Abstand zwischen Gelenkachse durch die Kondylenkugeln 54 am Artikulator und der Schneidezahnlinie auf der Befestigungsplatte verwendet wird, kann die Platte 82 mit der einzelnen Schneidezahnlinie 86 verwendet werden, da keine Einstellung stattfinden würde. Eine wie in 6 gezeigte Befestigungsplatte 88 könnte hingegen eingesetzt werden, um die Registrierplatte im Dentalartikulator so auszurichten, dass dies dem Abstand der Gelenkachse des Patienten von der maxillaren Schneidezahnkante am besten entspricht. Ein Durchschnittswert für den Abstand λ von der Gelenkachse zur Schneidezahnlinie eines Patienten beträgt ca. 100 mm, und das ist das Maß, das auf der oberen Registrierplatte und am Artikulator verwendet wird. Der horizontale Abstand α von der Gelenkachse zur Schneidezahnlinie auf der Platte 82 beträgt vorzugsweise ca. 87 mm. Die Höhe der Platte über dem Rahmenelement 56 des Artikulators ist vorzugsweise mittig zwischen den oberen und unteren Rahmen des Artikulators. In einer bevorzugten Ausführungsform beträgt die Höhe β ca. 60 mm. Diese gleiche Beabstandung zwischen den Rahmen des Artikulators und den Zahnabgüssen gibt Raum für magnetische Befestigungsplattensystem, Indexsysteme, Zahnimplantate und andere Arbeitsabläufe. 12 stellt die ordnungsgemäß auf der Platte befestigte Registrierplatte (ohne das Abdruckmaterial) dar.
  • Die Registrierplatte kann nun dazu verwendet werden, den maxillaren Zahnabguss 156 des Patienten im Artikulator 50 zu befestigen. Dies wird auf eine bekannte Weise bewerkstelligt. Wie in 13 gesehen werden kann ist der obere Rahmen 152 eines Artikulators typischerweise an den Achskugeln 54 des unteren Rahmens 52 befestigt, wobei ein Inzisalstift 154, der das Vorderende des oberen Rahmens stützt, auf Null gesetzt ist, was einer horizontalen Ausrichtung entspricht. Der Maxillarabguss 156 des Patienten wird dann auf den Abdrücken positioniert, die sich in dem auf der Registrierplatte 34 anhaftenden Zahnabdruckmaterial 158 befinden, und es wird Gips 160 verwendet, um den Zahnabguss mit dem oberen Rahmen des Dentalartikulators zu verbinden.
  • Bei der Ausformung der künstlichen Zähne, die ausgehend vom Zahnabguss ausgebildet werden sollen, können die vorher aufgezeichneten Daten bezüglich der Gesichtsmerkmale des Patienten dazu verwendet werden, um das ästhetische Erscheinungsbild der auszubildenden Prothese zu verbessern. Beispielsweise kann die Höhe der Lippenkommissuren von der Registrierplatte abgemessen und auf dem Zahnabguss zur Unterstützung der Zahnhöhenbestimmung markiert werden, um das Lächeln einer Person besser dem Lippenverlauf anzupassen. Ferner kann der vertikale Markierungsstab verwendet und analysiert werden, um die Länge des Schneidezahns bzw. die vertikale Abmessung der Okklusion in Bezug auf andere Gesichtsproportionen am besten mit einzubeziehen. Die Befestigungsplatte kann millimeterweise vertikal auf eine gewünschte Schneidezahnlänge eingestellt werden. Das heißt, wenn der Zahnabguss vom oberen Rahmen des Artikulators gehaltert wird und der Inzisalstift und die Platte um einen Sollbetrag gesenkt werden, könnte die Länge der Schneidezähne so vergrößert werden, dass sie mit der Schneidezahnlinie auf der Platte fluchtet.

Claims (27)

  1. Verfahren zum Übertragen dentofazialer Patientendaten auf einen Dentalartikulator, um die Befestigung von Zahnabgüssen am Dentalartikulator zu erleichtern, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: eine Registrierplatte (34) im Mund eines Patienten zu positionieren und die faziale Inzisalkante der maxillaren Schneidezähne des Patienten mit einer Schneidezahnlinie (40) auszurichten, die auf einer oberen Oberfläche der Platte (34) markiert ist, wobei die Platte (34) an ihrer oberen Oberfläche weiches Bissregistrierungsmaterial aufweist, um die Abdrücke der maxillaren Zähne des Patienten aufzunehmen und die Okklusionsebene des Patienten zu registrieren; den Patienten anzuweisen, leicht in das Registrierungsmaterial zu beißen; die Platte in eine horizontale Position einzustellen, wobei der Patient aufrecht sitzt und gerade nach vorn blickt; die Registrierplatte (34) vorsichtig aus dem Mund des Patienten zu nehmen, nachdem das Registrierungsmaterial abgebunden hat und die Platte dabei in der horizontalen Position ist; und die Registrierplatte (34) auf einer horizontalen Befestigungsplatte (82) zu platzieren, die am unteren Rahmen (50) eines Dentalartikulators befestigt ist und die Befestigungsplatte (82) dabei von Seite zu Seite mittig positioniert und zwischen den oberen (152) und unteren (50) Rahmen des Artikulators positioniert ist, wobei der Artikulator Stützen aufweist, die eine Gelenkachse bilden und die Platte (82) nach vorn und unten von der Gelenkachse positioniert ist, wobei die Registrierplatte (34) so positioniert ist, dass die Schneidezahnlinie (40) der Registrierplatte (34) um einen bekannten Abstand von der Achse beabstandet ist, wodurch die Registrierplatte (34) in einem bekannten Verhältnis, das den patientenspezifischen Zahndaten oder Durchschnittswerten entspricht, an der Befestigungsplatte (82) befestigt ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, die Schritte umfassend, zunächst die Registrierplatte (34) im Mund des Patienten zu platzieren, die Registrierplatte (34) auf einer Bissgabel (14) zu positionieren, die die Registrierplatte (34) im Mund des Patienten tragen soll, wobei die Bissgabel (14) an einem Bogen (12) befestigt ist, der außerhalb des Mundes des Patienten positioniert ist, um das Bewegen der Bissgabel (14) in die Position zu erleichtern, in der sie horizontal ausgerichtet ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem der Bogen (12) einen zentral angeordneten Schlitz (19) umfasst, der von der Befestigungsplatte (82) nach vorne positioniert ist, und die Schritte umfasst, einen vertikalen Markierungsstab (24) in dem Schlitz (19) zu positionieren, wodurch der Stab (24) senkrecht zur Bissgabel (14) und zum Bogen (12) ist, und den Stab (24) nahe an das Gesicht des Patienten zu schieben und die horizontale Ausrichtung des Bogens (12) einzustellen, um den Stab (24) vertikal mit der mittleren Sagittalebene des Patienten ausgerichtet zu positionieren.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, die Schritte umfassend, zunächst die Registrierplatte (34) im Mund des Patienten zu platzieren, den Achsen-Schneidezahn-Abstand des Patienten zu messen, und eine spezifische Schneidezahnlinie vom durchschnittlichen, auf der Registrierplatte markierten 100 mm-Abstand aus zu markieren.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, den Schritt umfassend, die Befestigungsplatte (82) in Übereinstimmung mit den dentofazialen Daten des Patienten oder unter Verwendung einer Durchschnittslinie so einzustellen, dass die Schneidezahnlinie auf der Registrierplatte eine bekannte vertikale Linie halbierend schneidet.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, die Schritte umfassend: die Höhe der Lippenkommissuren von der Registrierplatte (34) ab zu messen; und Markierer (28) auf einem vertikalen Markierungsstab (24) zur Auswertung der Gesichtsproportionen zu Gesichtsmarkierungspunkten zu verschieben.
  7. Dentalvorrichtung, um einen Zahnabguss in Übereinstimmung mit patientenspezifischen dentofazialen Daten oder Durchschnittswerten an einem Artikulator zu befestigen, wobei die Vorrichtung umfasst: eine Gesichtsbogenbaugruppe (10) der Analysevorrichtung einschließlich eines Gesichtsbogens (12) mit einer Bissgabel (14), einer oberen Registrierplatte (34) und einer unteren Registrierplatte (36), wobei die Bissgabel (14) zwischen den Registrierplatten (34, 36) festgeklemmt ist, wobei die Registrierplatten (34, 36) so angepasst sind, dass sie Zahnregistrierungsmaterial aufnehmen können, um einen Abdruck der Zähne des Patienten in Bezug auf das Gesicht eines Patienten und einen durchschnittlichen oder spezifischen Abstand von der Gelenkachse eines Patienten von der maxillaren Schneidezahnlinie des Patienten bereitzustellen, wobei die obere Registrierplatte (34) auf ihrer oberen Oberfläche eine mit den Vorderkanten der maxillaren Schneidezähne eines Patienten auszurichtende Schneidezahnmarkierung aufweist, und eine am unteren Rahmen (50) eines Dentalartikulators zu befestigende Zahnabguss-Befestigungsplattenbaugruppe (60), wobei die Plattenbaugruppe (60) eine obere Befestigungsplatte (82) umfasst, die so ausgelegt ist, dass sie mit der oberen Registrierplatte (34) zusammenpasst, wobei die Platte (82) eine mit der Schneidezahnmarkierung (40) an der oberen Registrierplatte (34) auszurichtende Schneidezahnmarkierung (86) aufweist, wobei die Platte (82) in einem bekannten Abstand am Artikulator zwischen einer Gelenkachse am Artikulator und der Schneidezahnmarkierung (40) an der Registrierplatte (34) befestigt werden soll, der bezogen ist auf den Abstand der patientenspezifischen oder durchschnittlichen Gelenkachse und der maxillaren Schneidezahnkante des Patienten.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der die Befestigungsplattenbaugruppe (60) vertikal verstellbar ist und eine darin markierte Messskala aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der die Befestigungsplattenbaugruppe (60) horizontal verstellbar ist und eine darin markierte Messskala aufweist.
  10. Dentalvorrichtung mit einem Gesichtsbogen (12), der ein starres Element mit einem im allgemeinen flachen Bissgabelabschnitt (14) umfasst, der so ausgelegt ist, dass er im Mund eines Patienten zwischen den oberen und unteren Zähnen des Patienten positioniert werden kann, wobei der Bogen (12) ferner einen Vorderabschnitt (16) aufweist, der mit der Bissgabel (14) verbunden und angepasst ist, um einen vertikalen Markierungsstab (24) in einem im allgemeinen senkrechten Verhältnis zur Bissgabel (14) und zum Bogen (12) der Analysevorrichtung zu haltern, weiterhin mit einer oberen Registrierplatte (34), die an der Bissgabel (14) befestigt und ausgelegt ist, um Bissabdruckmaterial aufzunehmen, wobei die obere Registrierplatte (34) auf sich eine Markierung aufweist, die eine Schneidezahnlinie (40) zur Ausrichtung mit der Kante der maxillaren Schneidezähne eines Patienten anzeigt.
  11. Dentalvorrichtung mit einem Gesichtsbogen (12), der ein starres Element mit einem im allgemeinen flachen Bissgabelabschnitt (14) umfasst, der so ausgelegt ist, dass er im Mund eines Patienten zwischen den oberen und unteren Zähnen des Patienten positioniert werden kann, wobei der Bogen (12) ferner einen Vorderabschnitt (16) aufweist, der mit der Bissgabel (14) verbunden und angepasst ist, um einen vertikalen Markierungsstab (24) in einem im allgemeinen senkrechten Verhältnis zur Bissgabel (14) und zum Bogen (12) der Analysevorrichtung zu haltern, wobei der Gesichtsbogen (12) ein Paar Flügel (18) umfasst, die sich vom Vorderabschnitt (16) nach außen erstrecken, um die vertikale Positionierung zu überprüfen und die Handhabung der Registrierplatte durch einen Bediener zu erleichtern, wobei sich die Flügel (18) im Hinblick auf den Vorderabschnitt (16) nach hinten krümmen und von der Bissgabel (14) beabstandet sind, um neben dem Gesicht eines Patienten aber davon beabstandet angeordnet zu sein, wenn sich die Bissgabel (14) im Mund des Patienten befindet.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, bei der der Vorderabschnitt (16) einen Schlitz (19) umfasst, der sich zum vorderen Rand des Gesichtsbogens (12) hin öffnet und sich zur Bissgabel (14) hin erstreckt, wobei der Schlitz (19) so ausgelegt ist, dass er einen vertikalen Markierungsstab (24) verschiebbar aufnimmt, damit der Stab (24) so nah wie möglich an das Gesicht des Patienten geschoben werden kann, wenn sich die Bissgabel (14) im Mund des Patienten befindet.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 10, bei der der Gesichtsbogen (12) ein Paar Flügel (18) umfasst, die sich vom Vorderabschnitt (16) nach außen erstrecken, um die vertikale Positionierung zu überprüfen und die Handhabung der Registrierplatte durch einen Bediener zu erleichtern.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, bei der die Bissgabel (14) eine Mehrzahl an Löchern (37) aufweist, um Stifte (35) aufzunehmen, die mit einer oberen Registrierplatte (34) verbunden sind, die angepasst ist, um an der Bissgabel (14) befestigt zu sein, um die richtige Ausrichtung der Registrierplatte (34) am Gesichtsbogen (12) aufrechtzuerhalten.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11 mit einer oberen Registrierplatte (34), die an der oberen Oberfläche des Bissgabel (14) befestigt ist, und einer unteren Registrierplatte (36), die an einer Bodenfläche der Bissgabel (14) befestigt ist, wobei die Registrierplatten (34, 36) ausgelegt sind, um ein die Zähne des Patienten aufzunehmendes Bissabdruckmaterial aufzunehmen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15 mit einer Mehrzahl an Stiften (35), die von der oberen Registrierplatte (34) herabhängen und sich durch Löcher (37) in der Bissgabel (14) erstrecken und sich in Löcher (37) in der unteren Registrierplatte (36) hinein erstrecken, um die Registrierplatten (34, 36) an der Bissgabel (14) zu befestigen.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 mit einer an der oberen Oberfläche der oberen Registrierplatte (34) in einem Vorderabschnitt ausgebildeten Linie, die mit den Schneidezähnen eines Patienten ausgerichtet werden soll, wenn die Registrierplatte (34) und die Bissgabel (14) von den Zähnen des Patienten leicht festgehalten werden.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, bei der der Gesichtsbogen (12) eine dünne, flache Platte aus steifem Material ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11 mit einer Zahnabguss-Befestigungsbaugruppe (60), die Markierungen zur Ausrichtung mit der Schneidezahnlinie der oberen Registrierplatte aufweist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, bei der die obere Registrierplatte (34) und die Befestigungsplatte (82) ineinandergreifende Stifte (35) und Löcher (84) aufweisen, um die Registrierplatte an der Befestigungsplatte zu befestigen.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 19, bei der die Befestigungsplattenmarkierungen eine Reihe beabstandeter paralleler Linien (92) ausweisen, die Abstände zwischen der Gelenkachse eines Patienten und einer maxillaren Schneidezahnlinie darstellen.
  22. Dentalvorrichtung, um einen Zahnabguss in Übereinstimmung mit patientenspezifischen dentofazialen Daten oder Durchschnittswerten an einem Artikulator zu befestigen, wobei die Vorrichtung umfasst: eine obere Registrierplatte (34), die dazu ausgelegt ist, Zahnregistrierungsmaterial aufzunehmen, um einen Abdruck der maxillaren Zähne eines Patienten bereitzustellen, wobei die Registrierplatte (34) an ihrer oberen Oberfläche eine Markierung (40) aufweist, die mit den Vorderkanten der maxillaren Schneidezähne eines Patienten auszurichten ist; und eine am unteren Rahmen (50) eines Dentalartikulators zu befestigende Zahnabguss-Befestigungsplattenbaugruppe (60), wobei die Plattenbaugruppe (60) eine obere Befestigungsplatte (82) umfasst, die ausgelegt ist, um mit der oberen Registrierplatte (34) so zusammenzupassen, dass die Schneidezahnmarkierung (40) an der oberen Registrierplatte (34), wenn sie an der Befestigungsplatte (82) befestigt ist, in einem bekannten Abstand von der Gelenkachse am Artikulator beabstandet ist, und der in Bezug steht mit dem Abstand zwischen der patientenspezifischen oder durchschnittlichen Gelenkachse und der maxillaren Schneidezahnkante des Patienten.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, bei der die Befestigungsplatte (82) eine Mehrzahl an Schneidezahnmarkierungen (92) aufweist, die so angeordnet sind, dass sie mit der Markierung (40) auf der Registrierplatte (34) ausgerichtet sind, um die Registrierplattenmarkierungen mit einem vorbestimmten horizontalen Abstand von der Achse zu positionieren.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der die Befestigungsplatte (82) und die Registrierplatte (34) eine Mehrzahl an ineinandergreifenden Abschnitten aufweisen, die es der Registrierplatte ermöglichen, die gewünschte Gelenkachse und den gewünschten Schneidezahnlinienabstand einzustellen.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, bei der die ineinandergreifenden Abschnitte Stifte (35) auf der Registrierplatte (34) umfassen, die sich in Löcher (84) in der Befestigungsplatte (82) einpassen.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, bei der die Befestigungsplatte (82) vertikal verstellbar ist und eine Messskala in Millimetern oder Zoll aufweist.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 25, bei der die Befestigungsplatte (82) horizontal verstellbar ist und eine Messskala aufweist.
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