DE10154994A1 - Dentofaziale Analysevorrichtung - Google Patents
Dentofaziale AnalysevorrichtungInfo
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- A61C11/088—Dental articulators, i.e. for simulating movement of the temporo-mandibular joints; Articulation forms or mouldings with means to secure dental casts to articulator using screws
Abstract
Eine Gesichtsbogenbaugruppe 10 mit einem Gesichtsbogen 12, der einen Bissgabelabschnitt 14 aufweist, um eine im Mund eines Patienten zu positionierende Registrierplatte 34 zu tragen. Der Bogen 12 weist sich nach außen erstreckende Flügel 18 auf, die es einem Zahnarzt ermöglichen, den Bogen zu halten. Ein am Bogen 12 befestigter vertikaler Markierungsstab 24 trägt dazu bei, die Registrierplatte 34 horizontal und den Markierungsstab 24 vertikal zur mittleren Sagittallinie des Patienten auszurichten, während Bissabdruckmaterial 158 auf der Registrierplatte 34 aushärtet. Die obere Registrierplatte 34 wird dann an einer Befestigungsplatte 60 an einem Dentalartikulator befestigt. Die Befestigungsplatte 60 weist eine Schneidezahnlinie 86 auf, die mit einer Schneidezahnlinie 40 oder Schneidezahnlinien 40 zur Einstellbarkeit auf der oberen Registrierplatte ausgerichtet werden. Die Befestigungsplatte 60 ist auch mit einer eingebauten Skala 75 vertikal oder horizontal einstellbar.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Dentalgerät und insbesondere auf
ein vereinfachtes System, um dentofaziale Daten eines Patienten an einen
Dentalartikulator zu übertragen, um das genaue Einsetzen von Zahnabgüssen zur
Diagnose und Behandlung der Ästhetik sowie Funktion am Artikulator zu erleichtern.
Bei der Analyse und Behandlung von Kieferanomalien und der Herstellung von
Dentalprothesen ist es wünschenswert, die Kieferbewegungen des Patienten zu
simulieren. Um dies an einem Dentalartikulator durchzuführen, müssen zunächst die
Kieferbewegungen untersucht und dann die Daten an einen Dentalartikulator übertragen
werden, damit dieser sich so bewegen kann, dass er die Kieferbewegungen des Patienten
simuliert. Dies versetzt den Zahnarzt oder Zahntechniker in die Lage, Dentalprothesen
am Artikulator zu testen und zu formen, bevor sie in den Mund des Patienten eingesetzt
werden.
In einem Analysesystem für Kieferbewegungen wird ein oberer Rahmen oder
Gesichtsbogen auf Nase und Ohren des Patienten gesetzt, wobei Seitenarme starre
Aufnahmeplatten stützen, die über den Kiefergelenken des Patienten aufliegen. Ein
Raster aus sich kreuzenden Linien auf Diagrammpapier ist auf den Aufnahmeplatten
vorgesehen. Ein unterer oder Unterkieferrahmen ist mittels eines Dentalklammer am
Unterkiefer des Patienten befestigt, um sich mit dem Kiefer zu bewegen, wobei
Seitenarme des unteren Rahmens Schreibelemente tragen, um Kieferbewegungen in den
Diagrammen aufzuzeichnen.
Bei der Verwendung eines solchen Geräts ist es eingangs für gewöhnlich
notwendig, die Gelenkachse, um die sich der Unterkiefer dreht, wenn er in seiner
hintersten Position ist und in Mundöffnungs- und Schließrichtungen bewegt wird, zu
lokalisieren. Wenn die Gelenkachse lokalisiert ist, werden die Kiefer auf verschiedene
Weisen bewegt, um Aufzeichnungen im Hinblick auf eine Bezugslinie durch die
Gelenkachse und einen Punkt auf der Nase oder dem Gesicht des Patienten
bereitzustellen. Die aus diesen Aufzeichnungen erhaltenen Daten werden dann zur
Einstellung eines Dentalartikulators verwendet.
Es gibt eine Vielzahl anderer, in der Literatur beschriebener System zum Erhalt
von Daten über die Kieferbewegungen, die alle kompliziert aufgebaut und mit Nachteilen
behaftet sind.
Beim Einsetzen von Zahnabgüssen in einen Artikulator ist es notwendig, den
Abguss in demselben Verhältnis zu positionieren wie die Zähne im Mund des Patienten
zueinander stehen, sowie ihn auf die Gelenkachse des Patienten auszurichten oder in
Bezug zu setzen. Dabei werden Zahnabdrücke des Patienten in Abdruckmaterial
gemacht, das sich auf einer flachen Bissgabel befindet, die zwischen der oberen und
unteren Zahnreihe des Patienten festgeklemmt wird. Die Position der Bissgabel im
Verhältnis zu einer Bezugsebene am Patienten wird bestimmt, indem ein Gesichtsbogen
beliebiger Achse, auch als Ohrbogen bekannt, verwendet wird, und die Bissgabel wird
dann am unteren Rahmen des Dentalartikulators in einer Position befestigt, um den
oberen Zahnabdruck der Zähne des Patienten abzunehmen. Diese sogenannten
verschiedenen Bezugsebenen wurden als "Frankfurt-horizontale", "Achsen-orbitale" oder
"Achsen-horizontale" Bezugsebenen bezeichnet. Der beliebige Gesichtsbogen bezieht
sich auf eine Durchschnittsentfernung von der Achse des Unterkiefers zur Ohröffnung
(meatus acusticus) bis zu einem dritten Bezugspunkt, der sich irgendwo auf dem Gesicht
des Patienten befindet. Während der Abdruck in dieser Position gehalten wird, wird er
durch Zahngips an einer am oberen Rahmen des Dentalartikulators befestigten
Grundplatte festgehalten. Wenn der obere Abguss befestigt ist, kann der untere Abguss
am Artikulator festgemacht werden, indem der obere Abguss zusammen mit einer
Kauflächenaufzeichnung als Führung verwendet wird.
Während diese bekannten Geräte relativ genau sind, sind sie nachteilhafterweise
immer noch etwas kompliziert und zeitaufwändig, erfordern viele verschiedene Schritte,
umfassen viele Komponenten einschließlich Schrauben zum Anziehen und Bissgabeln,
die vor jedem Gebrauch sterilisiert werden müssen. Diese Systeme beziehen sich auch
auf eine durchschnittliche Entfernung Achse-Ohröffnung. Als Ergebnis verwenden viele
Ärzte keinen Dentalartikulator, sondern setzen statt dessen alte manuelle Techniken ein
und gehen nach der Versuch-und-Irrtum-Methode vor, oder gestatten Technikern den
Einbau in kleine Einmalartikulatoren, die keine Rücksicht oder keinen Bezug auf die
Gelenkachse oder seitliche Bewegungen nehmen, was die Bereitstellung einer
ordnungsgemäßen Funktion und Anpassung von Prothesen auf den Patienten anbelangt.
Man glaubt, dass wesentlich mehr Ärzte einen Dentalartikulator verwenden würden,
wenn die Arbeitsschritte zum Erhalt dentofazialer Daten eines Patienten und das
Einbringen dieser Daten in einen Dentalartikulator deutlich vereinfacht würden.
Bei der Bereitstellung von Zahnprothesen wurde der Verbesserung der
ästhetischen Aspekte der Zähne eines Patienten gleichzeitig mit der Behandlung und
Verbesserung der funktionalen Aspekte erst in den letzten Jahren mehr Aufmerksamkeit
geschenkt. So ist es wünschenswert, dass nicht nur ein vereinfachtes System zur
vermehrten Anwendung von Dentalartikulatoren angesprochen wird, sondern dass auch
die ästhetischen Aspekte dabei ordnungsgemäß berücksichtigt werden.
Kurz ausgedrückt richtet sich die Erfindung auf ein ein Gerät und ein Verfahren
umfassendes System zum Ausrichten des Gebisses eines Patienten, der Abnahme bzw.
Aufzeichnung in Zahnabdruckmaterial der positiven oder negativen Neigung der
Kaufläche der Zähne des Patienten in drei Raumebenen im Bezug zum Schädel oder
Kopf und bezogen auf einen durchschnittlichen oder spezifischen Abstand von der
Schneidezahnachse. Das Abdruckmaterial wird auf einer Registrierplatte an einer
horizontalen Analysevorrichtung mit Gesichtsbogen positioniert. Die Erfindung umfasst
ferner am unteren Rahmen eines Dentalartikulators eine einstellbare Befestigungsplatte,
die dazu ausgelegt ist, die Registrierplatte aus dem Bogen des Analysegeräts
aufzunehmen, um Untersuchungsabgüsse auf einem Dentalartikulator zu befestigen.
Wird ein patientenspezifischer Achsen-Schneidezahnabstand verwendet, misst der
Bediener den Abstand der ungefähren Gelenkachse des Patienten von den maxillaren
Schneidezähnen. Das Gebiss des Patienten wird dann im dem Abdruckmaterial auf der
Registrierplatte mit einer Markierung, wie z. B. einer Linie, ausgerichtet ausgeformt, die
die Vorderkante der Schneidezähne des Patienten anzeigt. Der Abstand zwischen der auf
der Registrierplatte auf der Befestigungsplatte markierten Linie und der im
Dentalartikulator definierten Gelenkachse bezieht sich auf den Abstand zwischen der
Schneidezahnkante des Patienten und seiner Kiefergelenkachse. Der Abstand zwischen
der Artikulatorgelenkachse und der auf der Registrierplatte auf der Befestigungsplatte
markierten Schneidezahnlinie entspricht dem durchschnittlichen Abstand für Patienten
von 100 mm. Noch bevorzugter wird der für den Patienten spezifische Abstand der
Schneidezahnachse, der vorher vermessen wurde, auf der Registrierplatte von der Linie
der durchschnittlichen 100 mm weg markiert. Oder die Befestigungsplatte kann in einer
Vorher-Nachher-Position verstellbar sein, die noch stärker mit den vom Patienten
erhaltenen Messdaten korreliert. Ferner ist die Platte vorzugsweise vertikal verstellbar,
um die gewählte Schneidezahnlinie in einem gleichbleibenden horizontalen Abstand im
Hinblick auf die Gelenkachse zu positionieren und die Untersuchungsabgüsse im
Artikulator zu zentrieren.
Die Analysevorrichtung mit Gesichtsbogen umfasst einen Bissgabelabschnitt und
ein Paar Greifarme oder Griffe, die sich von einem Zentralabschnitt nach außen
aufweiten, von der Bissgabel nach vorne vorstehen und sich um das Gesicht des Patienten
schließen. Der Vorderabschnitt ist zur Aufnahme eines vertikalen Markierungsstabs mit
einem Langloch versehen. Der Stab ist in einem Halter gelagert, der verschiebbar im
Schlitz befestigt ist, damit der Stab nahe am Gesicht des Patienten bewegt werden kann.
Der Gesichtsbogen der Analysevorrichtung ist vorzugsweise ein einstückiges, dünnes,
flaches, starres Element.
Bei der Verwendung kann ein Durchschnittswert von 100 mm eingesetzt werden
oder vorzugsweise kann der Bediener den Achsen-/Schneidezahnabstand des Patienten
messen und den zu der auf der Registrierplatte vermerkten Abstand der
durchschnittlichen 100 mm-Schneidezahnlinie gemessenen Abstand markieren. Die unteren
und oberen Registrierplatten werden an der Bissgabel am Bogen der Analysevorrichtung
festgeklemmt, und Zahnabdruckmaterial wird auf die Platten aufgebracht. Der Bediener
nimmt dann die Arme des Bogen der Analysevorrichtung und führt die Bissgabel in den
Mund des Patienten ein und richtet die mittleren maxillaren Schneidezähne auf die an der
oberen Registrierplatte markierte Schneidezahnlinie aus, während der Patient aufrecht
sitzend geradeaus nach vorn schaut. Der Markierungsstab wird dann nach hinten auf das
Gesicht zu bewegt, und der Dentist stellt den Gesichtsbogen so ein, dass der
Markierungsstab von vorn gesehen vertikal und ausgerichtet sagittal mittig mit dem
Patienten ist. Der Patient hält das Abdruckmaterial auf den Platten leicht fest, aber die
Platten sind innerhalb der Abdruckmasse immer noch beweglich. Der Bediener betrachtet
dann den Bogen der Analysevorrichtung von der Seite, um ein Seitenprofil zu
bekommen, und bewegt den Bogen so, dass der Markierungsstab aus dieser Perspektive
vertikal ist. Ein Niveaumessgerät kann zusätzlich am Bogen der Analysevorrichtung
angebracht sein, um das horizontale Verhältnis des Bogens zu prüfen. Der Bogen der
Analysevorrichtung wird dann horizontal ausgerichtet und nimmt die positive oder
negative Neigung der Kaufläche des Patienten in Bezug auf den Schädel des Patienten in
drei Raumebenen auf, die sich auf einen durchschnittlichen oder
schneidezahnachsenspezifischen Abstand beziehen. Wenn der Bogens der
Analysevorrichtung so positioniert ist, kann das Zahnabdruckmaterial abbinden oder
aushärten.
Wenn das Material abgebunden hat, kann der Bediener die O-Ringe auf dem
vertikalen Markierungsstab an verschiedenen Gesichtsmarkierungspunkten, wie
beispielsweise Augen, Nase und Kinn positionieren, um die Gesichtsproportionen des
Patienten zu diagnostizieren. Die Höhe der rechten und linken Lippenkommissuren
können auch von der Registrierplatte abgemessen und in der Patientenakte für eine
spätere Einsichtnahme vermerkt werden, die auf die Untersuchungsabgüsse am
Artikulator übertragen werden soll.
Danach entfernt der Bediener vorsichtig die Bissgabel aus dem Mund des
Patienten, indem er die Arme des Bogens erfasst, und die obere Registrierplatte wird
entfernt und ans Labor geschickt, um auf der am Dentalartikulator gelagerten
Befestigungsplatte zur Befestigung des oberen Abgusses des Patienten am oberen
Rahmen eines Dentalartikulators positioniert zu werden.
Dies geschieht, indem eine bewegliche Befestigungsplatte, die dazu ausgelegt ist,
die obere Registrierplatte aufzunehmen, an einem Artikulator befestigt wird, wobei sich
die Gelenkachse auf eine Schneidezahnlinie auf der Registrierplatte bezieht. Die
Befestigungsplatte ist mit einer Millimeterskala vertikal verstellbar, die auf eine
bestimmte Schneidezahnlänge eingestellt werden kann.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Baugruppe aus
Analysevorrichtung und Gesichtsbogen.
Fig. 2 ist die in ihre Einzelteile zerlegte Ansicht der Baugruppe von Fig. 1.
Fig. 3 ist eine Querschnittsansicht von Registrierplatten, die auf dem
Bissgabelabschnitt der Baugruppe der Fig. 1 und 2 positioniert sind.
Fig. 4 ist eine Seitenaufrissansicht des unteren Rahmens eines
Dentalartikulators, der eine obere Registrierplatte aus den Fig. 1 und 2 zeigt, die auf
einer auf dem Artikulatorrahmen gelagerten Plattenbaugruppe befestigt ist.
Fig. 5 ist eine in ihre Einzelteile zerlegte perspektivische Ansicht der
Komponenten der Befestigungsplatte von Fig. 4 und der oberen Registrierplatte von
Fig. 2.
Fig. 6A ist eine perspektivische Ansicht einer alternativen Befestigungsplatte
von Fig. 5.
Fig. 6B ist eine vergrößerte Ansicht des Abschnitts 6B-6B von Fig. 6A.
Fig. 7 ist eine perspektivische Ansicht einer anderen alternativen
Befestigungsplatte von Fig. 5.
Fig. 8 ist eine perspektivische Ansicht einer horizontal verstellbaren Platte.
Fig. 9 ist eine Draufsicht auf ein Werkzeug, das zur Messung eines Abstandes
Gelenkachse - maxillare Schneidezahnlinie verwendet wird.
Fig. 10 ist eine schematische Ansicht, die die Positionierung des Gesichtsbogens
von Fig. 1 an einem Patienten in der Vorderansicht zeigt.
Fig. 11 ist eine schematische Ansicht, die die Positionierung des Gesichtsbogens
von Fig. 1 an einem Patienten in einer Profilansicht zeigt.
Fig. 12 ist eine schematische Ansicht, die die Ausrichtung der oberen
Registrierplatte an der Befestigungsplatte zeigt, die am unteren Rahmen eines
Dentalartikulators befestigt ist.
Fig. 13 ist eine schematische Ansicht eines oberen Zahnabgusses, der an einer
Registrierplatte in einem Artikulator befestigt ist.
Mit Bezug auf die Fig. 1 und 2 ist eine Gesichtsbogenbaugruppe 10 der
Analysevorrichtung dargestellt, deren primäre Komponente ein Gesichtsbogen 12 ist. Der
Gesichtsbogen ist eine multifunktionales Element mit vorzugsweise einem dünnen,
flachen Aufbau aus steifem Material wie beispielsweise einem geeigneten Metall oder
Kunststoff. Er umfasst eine im allgemeinen U-förmige Bissgabel bzw. Abdruckplatte 14,
die so dimensioniert ist, dass sie mit den Zähnen oder dem Gaumen eines Patienten
zusammenpasst, wenn die Kiefer auf der Platte festgeklemmt sind. Das geschlossene
vordere Ende der Bissgabel führt zu einem mittigen vorderen Abschnitt 16, und einem
Paar Armen 18, die sich vom Abschnitt 16 seitlich nach außen erstrecken. Die Arme sind
in Anbetracht der Tatsache von der Bissgabel beabstandet, dass die Bissgabel 14 so
angepasst ist, dass sie in den Mund des Patienten passt, und die Arme 18 sollen den
vorderen Abschnitt des Gesichts einer Person in einem Abstand vom Gesicht umgeben.
Die Arme 18 könnten als Griffe bezeichnet werden, da sie vom Bediener ergriffen
werden, wenn der Bogen 12 installiert, eingestellt und entfernt wird. Der Zentralabschnitt
16 umfasst einen geraden Langschlitz 19, der sich aus der Mitte der Bissgabel 14 nach
vorn erstreckt und sich zum Vorderrand oder Vorderabschnitt 16 des Gesichtsbogens 12
hin öffnet.
Ein scheibenförmiger Halter 20, der an seinen Seiten Rillen 21 umfasst, ist so
bemessen, dass er innerhalb des Schlitzes 19 gleiten kann. Der Halter ist mit einem
Zentralloch 22 ausgebildet, das so bemessen ist, dass es einen vertikalen Markierungsstab
24 aufnehmen kann. Dies positioniert den Stab 24 senkrecht zum Flachbogen 12. Einer
oder mehrere rohrförmige Markierer 28 gleitet/gleiten am oberen und unteren Ende des
Stabs. Aus Sicherheitsgründen ist eine Schutzkappe 30 an beiden Enden des Stabs 24
angebracht. Eine daumenbetätigte Schraube 25 fixiert den Stab relativ zum Halter 20.
Die Baugruppe 10 umfasst auch eine obere Registrierplatte 34 und eine untere
Registrierplatte 36. Die obere Registrierplatte umfasst vier sich nach unten erstreckende
Stifte oder Vorsprünge 35, die so bemessen sind, dass sie in vier Gegenlöcher 37 passen,
die, wie in Fig. 3 zu sehen ist, in der Bissgabel 14 ausgebildet sind. Die Vorsprünge 35
sind lang genug, um durch die Bissgabel 14 hindurchzugehen und sich in die vier
Gegenlöcher 37 in der unteren Registrierplatte 36 einzupassen.
Die obere Registrierplatte 34 und die untere Registrierplatte 36 sind auch mit
einer Anzahl kleiner Löcher 38 ausgestattet, um das Zahnabdruckmaterial wie
beispielsweise Abdruckmasse aufzunehmen. Gegebenenfalls können die Löcher 38
kegelstumpfartig geformt sein und an ihrem oberen Ende einen kleineren Durchmesser
und an ihrem unteren Ende einen größeren Durchmesser mit zulaufenden Seiten
dazwischen aufweisen, die dazu beitragen, die Abdruckmasse festzuhalten. Die obere
Oberfläche der oberen Platte besitzt eine Markierung 40, die als Schneidezahnlinie
bezeichnet wird, und eine Mittellinie 44, die senkrecht zur Schneidezahnlinie 40 ist und
sie halbierend schneidet.
Fig. 4 zeigt den unteren Rahmen 50 eines Dentalartikulators, der ein vertikales
Rahmenelement 52 umfasst, an dessen Spitze ein Paar Kugeln 54 sitzt, von denen eine in
Fig. 4 gezeigt ist. Die Kugelmitten bilden eine Gelenkachse. Ein horizontales unteres
Rahmenelement 56 ist am unteren Abschnitt des vertikalen Elements 52 angeschlossen
und an seinem Vorderende durch einen Schenkel 58 gelagert. Eine
Befestigungsplattenbaugruppe 60 ist auf einer magnetischen Grundplatte 62 befestigt, die
durch ein Befestigungselement 64 am unteren Rahmenelement 56 befestigt ist.
Mit Bezug auf die Fig. 4 und 5 umfasst die Befestigungsplattenbaugruppe 60
eine untere Grundplatte 66 mit einer im allgemeinen rechteckigen Ausnehmung 68 in
ihrer oberen Oberfläche. Eine rohrförmige Stützsäule 70, die mit einer im allgemeinen
rechteckigen Basis 71 ausgebildet ist, passt sich in die Ausnehmung 68 ein, und hindert
die Säule daran, sich zu drehen. Die Säule 70 ist in der Platte 66 mittels einer
Unterlegscheibe 72 und mittels eines Befestigungselements 74, beide aus Eisenmetall,
verriegelt und letzteres erstreckt sich durch ein Loch in der Grundplatte 66 und schraubt
sich in das Innere der Stützsäule 70. Das Befestigungselement 74 und die
Unterlegscheibe 72 haften an der magnetischen Grundplatte 62 und passen sich in eine
Ausnehmung in der unteren Oberfläche der Grundplatte 66 ein. Ein Stützring 76 ist
einstellbar auf das obere Ende der Säule 70 aufgeschoben und wird von einer
Einstellschraube 78 gehalten, die in das obere Ende der Säule 70 geschraubt ist. Der Kopf
78a der Einstellschraube 78 passt sich in eine Ausnehmung 76a im oberen Ende des
Ringes 76 ein und greift an einer Schulter 76b in der Ausnehmung an. Der
Schraubenkopf ist in der Ausnehmung des Ringes 76 festgehalten, und zwar durch das
untere Ende eines Anschlussteils 80, das sich in die Ausnehmung 76a einpasst und mit
Passstiften 81 an dem Ring 76 befestigt ist. Ein im allgemeinen rechteckiger Kopf 80a am
Anschlussteil 80 bildet eine Presspassung innerhalb einer Gegenausnehmung in der
Bodenoberfläche einer Befestigungsplatte 82.
Auf diese Weise hebt oder senkt ein Verdrehen der Einstellschraube 78 die Platte
82. Ein im Ring 76 befestigter Stift 83 erstreckt sich in eine sich axial erstreckende Rille
73 im Äußeren der Säule 70, um eine Drehung des Ringes 76 zu verhindern. Das Äußere
der Säule weist eine Skala oder Markierungen 75 auf, die die Vertikaleinstellung
anzeigt/anzeigen. Eine daumenbetätigte Verschlussschraube 77 verriegelt den Ring 76
ferner an der Säule 70, nachdem die Vertikaleinstellung vorgenommen wurde.
Die Platte ist durch die Kugeln 54, die der Gelenkachse eines Patienten
entsprechen, in einem bekannten Verhältnis im Hinblick auf die Gelenkachse und die
Schneidezahnkante positioniert. Für eine ordnungsgemäße Befestigung mit der oberen
Registrierplatte 34 weist die Platte 82 vorzugsweise vier beabstandete Löcher 84 auf, die
mit den vier sich von der oberen Registrierplatte 34 nach unten erstreckenden
Vorsprüngen 35 fluchten. Die Befestigungsplatte 82 weist vorzugsweise eine
Schneidezahnlinie 86 auf, die zur Ausrichtung mit der Schneidezahnlinie 40 der
Registrierplatte darauf markiert ist. Wird jedoch nur ein durchschnittlicher
Schneidezahnlinien-Gelenkachsen-Abstand von 100 mm verwendet, wird die Linie auf
der Platte nicht benötigt. Die Linien 40 auf der oberen Registrierplatte 34 und die Linie
86 auf der Platte 82 können selbstverständlich auf jede erdenkliche Weise, wie z. B. als
Rillen, durchgezogene oder unterbrochene Linien, etc. markiert sein.
Die Fig. 6A stellt eine alternative Befestigungsplatte 88 dar. Sie weist vier Sätze
von jeweils fünf Löchern 90 und fünf beabstandete Schneidezahnlinien 92 auf. Dadurch
kann die Registrierplatte 34 in fünf verschiedenen Positionen an der Befestigungsplatte
88 befestigt werden, wie beispielsweise 90 mm, 95 mm, 100 mm, 105 mm, 110 mm von
der Gelenkachse eines Patienten, wie beispielsweise einer Schneidezahnlinie 92, weg. Es
ist auch festzuhalten, dass anstelle oder zusätzlich die äußeren Ränder der Linien 92 der
Platte 82 und die Linie 40 auf der oberen Registrierplatte 34 wie bei 92a gerillt oder
gekerbt sein können, um die Ränder der Linie, wie in Fig. 6B zu sehen ist, zu
markieren.
Fig. 7 stellt eine andere Form einer Befestigungsplatte 98 dar, bei der die Seiten
der Platte bei 98a ausgespart sind, um ein Lösen der Registrierplatte von der Platte zu
erleichtern.
Fig. 8 stellt eine alternative Form einer Befestigungsplatte 99 dar, die horizontal
verstellt werden kann anstatt oder zusätzlich vertikal verstellbar zu sein. Ein oberer
Abschnitt 99a ist verschiebbar an einem unteren Abschnitt 99b befestigt, der am in Fig.
5 gezeigten Anschlussteil 80 befestigt werden kann. Skalenlinien 99c zeigen die Position
des oberen Abschnitts 99a im Hinblick auf den unteren Abschnitt 99b an. Eine
Verriegelungsschraube oder eine andere (nicht gezeigte) Einrichtung kann vorgesehen
sein, um die beiden Abschnitte nach der Einstellung miteinander zu verriegeln.
Wenn ein spezifischer Achsen-Schneidezahn-Abstand verwendet werden soll,
kann der Bediener vor dem Beginn die Kiefer des Patienten um die Kiefergelenke
bewegen, um die ungefähre Gelenkachse des Kauapparats zu lokalisieren. Der Bediener
kann den Abstand von dieser lokalisierten Gelenkachse des Patienten zu dessen
maxillaren Schneidezahnkante messen und diesen Abstand in der Patientenakte zu einer
Verwendung im Zusammenhang mit der Registrierplatte oder im Zusammenhang mit der
einstellbaren Befestigungsplatte verzeichnen. Soll ein spezifischer Achsen-Schneidezahn-
Abstand verwendet werden, kann der Bediener entweder nach vorn oder hinten von der
durchschnittlichen 100 mm-Schneidezahnlinie aus messen, die auf der oberen
Registrierplatte markiert ist, und auf der Registrierplatte eine neue spezifische Achsen-
Schneidezahnlinie markieren, die mit dem tatsächlichen, am Patienten gemessenen
Abstand übereinstimmt.
Ein Schneidezahnabstand eines Patienten kann mit einem geeigneten, wie
beispielsweise in Fig. 8 gezeigten Werkzeug 100 gemessen werden. Wie zu sehen ist
weist das Werkzeug eine flache 90°-Form auf, wobei ein Arm 100a darauf markierte
Abstands- oder Skalenmarkierungen 102 aufweist. Beim Gebrauch wird der innere Rand
des unmarkierten Arms 102b am unteren Rand der Schneidezähne des Patienten angelegt
und der Arm 100a so platziert, dass die Markierungen neben der Gelenkachse des
Patienten liegen. Der Abstand von der Schneidezahnlinie zur Achse kann dann
beobachtet und aufgezeichnet werden.
Beim Gebrauch wird der vertikale Markierungsstab 24 mit dem Bogen 12 der
Analysevorrichtung verbunden, indem der Stabhalter 20 in den Schlitz 19 am Bogen
eingeschoben wird. Danach wird eine obere Registrierplatte 34 am Bissgabelabschnitt 14
des Bogens 12 der Analysevorrichtung befestigt, wobei die herabhängenden oder
vorstehenden Stifte 35 sich in die Gegenlöcher 36 am Bissgabelabschnitt 14 hinein
erstrecken. Diese Stifte erstrecken sich durch die Bissgabel und erstrecken sich in
entsprechende Löcher 37 in der unteren Registrierplatte 36 hinein. Auf diese Weise
werden die beiden Registrierplatten 34, 36 auf dem Bissgabelabschnitt 14 des Bogens 12
der Analysevorrichtung aufeinandergepresst bzw. fest damit verbunden. Weiches
Abdruckmaterial, d. h. eine Abdruckmasse oder ein anderes geeignetes Material wird
sowohl an den unteren als auch oberen Kauflächenseiten der Registrierplatten 34 und 36
aufgebracht. Dabei sollte Sorge getragen werden, dass die Schneidezahnlinie auf der
Registrierplatte nicht bedeckt wird, bei der das Zahnabdruckmaterial verwendet werden
wird.
Vor der patientenausgerichteten Positionierung des Bogens sollte der Patient
aufrecht auf einem Stuhl ohne Rückenlehne sitzen und gerade nach vorn schauen.
Vorzugsweise schaut der Patient in einen Spiegel, um es ihm leichter zu machen, die
gewünschte Position beizubehalten. Die Bogenbaugruppe 10 der Analysevorrichtung
muss dann am Patienten befestigt werden, indem der Bissgabelabschnitt 14 im Mund des
Patienten positioniert wird. Die Schneidezahnkante der maxillaren Schneidezähne des
Patienten sollte mit der auf der oberen Oberfläche der Registrierplatte markierten
Schneidezahnlinie fluchten. Dann sollte der Patient angewiesen werden, leicht in die
Masse zu beißen, um die Abdrücke der Zähne des Patienten abzunehmen und den
Bediener beim Halten des Bogens der Analysevorrichtung zu unterstützen.
Der vertikale Markierungsstab 24 wird dann im Schlitz 19 des Bogens 12 der
Analysevorrichtung nach hinten nahe an das Gesicht des Patienten geschoben. Die
Bogenbaugruppe 10 der Analysevorrichtung wird so eingestellt, dass der vertikale
Markierungsstab 24 von vorn gesehen wie in Fig. 10 mit der zentralen mittelsagittalen
Ebene durch den Kopf des Patienten fluchtet. Dies geschieht, indem der Bediener die
Arme 18 des Bogens 12 der Analysevorrichtung ergreift und den Bogen relativ zu den
Zähnen und dem Gesicht des Patienten entsprechend bewegt. Das heißt, der Patient sitzt
immer noch aufrecht und das Zahnabdruckmaterial ist immer noch weich, so dass die am
Bogen der Analysevorrichtung befestigten Registrierplatten eingestellt werden können,
um den Markierungsstab vertikal zentriert oder mit der mittleren Sagittalebene des
Patienten von vorn auf den Patienten gesehen ausgerichtet einzustellen.
Dann wird der Bogen wie in Fig. 11 von der Seite beobachtet, um eine
Profilansicht zu erhalten, und der Bogen wird so eingestellt, dass er horizontal erscheint
und der Stab vertikal ist. Falls gewünscht können den Bogenarmen
Nivelliereinrichtungen hinzugefügt oder in sie eingebaut werden, um den
Nivelliervorgang zu überprüfen bzw. zu erleichtern. Der Bogen der Analysevorrichtung
wird dann beim Aushärten des Zahnabdruckmaterials in dieser Soll-Ausrichtung
gehalten. Der nun horizontale Bogen und der nun vertikale Markierungsstab sind im
Hinblick auf den Schädel des Patienten in allen drei Raumebenen bezüglich auf einen
Durchschnittsabstand von 100 mm oder auf einen spezifischen Abstand zur
Achsen-/Schneidezahnkante ausgerichtet.
Während die Bogenbaugruppe 10 der Analysevorrichtung noch am Patienten
befestigt ist, sollte der Patient angewiesen werden, zu lächeln, damit der Bediener die
Höhe der Lippenkommissuren von der oberen Oberfläche der oberen Registrierplatte 34
des Bogens der Analysevorrichtung messen kann, d. h. des Abstands, um den sich die
Mundwinkel über die am Bogen der Analysevorrichtung befestigten Registrierplatte
erheben. Dieser Messwert sollte aufgezeichnet und auf den Zahnabguss übertragen
werden, wenn er in einem Dentalartikulator befestigt ist. Die Höhe der Augen, des nasal
labialen Punkts, der Schneidezahnkante, des Kinns und weitere gesichtsspezifische
Markierungspunkte können ebenfalls zur Bestimmung von Gesichtsproportionen auf dem
vertikalen Markierungsstab markiert werden. Die verschiebbaren Bünde oder O-Ringe 28
können auch dazu verwendet werden, um diese Markierungspunkte des Gesichts auf dem
vertikalen Markierungsstab zu markieren.
Der Mund des Patienten kann dann geöffnet werden, damit der Bediener die
Bogenbaugruppe 10 der Analysevorrichtung vorsichtig entfernen kann. Die untere
Registrierplatte 36 kann dann von der Bissgabel entfernt und entsorgt werden. Die obere
Registrierplatte 34 wird ebenfalls entfernt und ans Labor geschickt, um mit der
Befestigungsplatte als Unterstützung bei der Befestigung eines Zahnabgusses am
Dentalartikulator verwendet zu werden.
Die einstellbare Befestigungsplattenbaugruppe 60 wird am unteren Rahmen 50
des Dentalartikulators befestigt. Die vertikale Höhe der Platte 82 wird wie gewünscht mit
den Einstellschrauben 78 eingestellt und mit der Verriegelungsschraube 77 festgesetzt.
Wenn der patientenspezifische Achsen-Schneidezahnabstand auf der oberen Platte
markiert wurde und verwendet wird, oder ein Durchschnittswert von 100 mm für den
Abstand zwischen Gelenkachse durch die Kondylenkugeln 54 am Artikulator und der
Schneidezahnlinie auf der Befestigungsplatte verwendet wird, kann die Platte 82 mit der
einzelnen Schneidezahnlinie 86 verwendet werden, da keine Einstellung stattfinden
würde. Eine wie in Fig. 6 gezeigte Befestigungsplatte 88 könnte hingegen eingesetzt
werden, um die Registrierplatte im Dentalartikulator so auszurichten, dass dies dem
Abstand der Gelenkachse des Patienten von der maxillaren Schneidezahnkante am besten
entspricht. Ein Durchschnittswert für den Abstand λ von der Gelenkachse zur
Schneidezahnlinie eines Patienten beträgt ca. 100 mm, und das ist das Maß, das auf der
oberen Registrierplatte und am Artikulator verwendet wird. Der horizontale Abstand α
von der Gelenkachse zur Schneidezahnlinie auf der Platte 82 beträgt vorzugsweise ca. 87 mm.
Die Höhe der Platte über dem Rahmenelement 56 des Artikulators ist vorzugsweise
mittig zwischen den oberen und unteren Rahmen des Artikulators. In einer bevorzugten
Ausführungsform beträgt die Höhe β ca. 60 mm. Diese gleiche Beabstandung zwischen
den Rahmen des Artikulators und den Zahnabgüssen gibt Raum für magnetische
Befestigungsplattensystem, Indexsysteme, Zahnimplantate und andere Arbeitsabläufe.
Fig. 12 stellt die ordnungsgemäß auf der Platte befestigte Registrierplatte (ohne das
Abdruckmaterial) dar.
Die Registrierplatte kann nun dazu verwendet werden, den maxillaren Zahnabguss
156 des Patienten im Artikulator 50 zu befestigen. Dies wird auf eine bekannte Weise
bewerkstelligt. Wie in Fig. 13 gesehen werden kann ist der obere Rahmen 152 eines
Artikulators typischerweise an den Achskugeln 54 des unteren Rahmens 52 befestigt,
wobei ein Inzisalstift 154, der das Vorderende des oberen Rahmens stützt, auf Null
gesetzt ist, was einer horizontalen Ausrichtung entspricht. Der Maxillarabguss 156 des
Patienten wird dann auf den Abdrücken positioniert, die sich in dem auf der
Registrierplatte 34 anhaftenden Zahnabdruckmaterial 158 befinden, und es wird Gips 160
verwendet, um den Zahnabguss mit dem oberen Rahmen des Dentalartikulators zu
verbinden.
Bei der Ausformung der künstlichen Zähne, die ausgehend vom Zahnabguss
ausgebildet werden sollen, können die vorher aufgezeichneten Daten bezüglich der
Gesichtsmerkmale des Patienten dazu verwendet werden, um das ästhetische
Erscheinungsbild der auszubildenden Prothese zu verbessern. Beispielsweise kann die
Höhe der Lippenkommissuren von der Registrierplatte abgemessen und auf dem
Zahnabguss zur Unterstützung der Zahnhöhenbestimmung markiert werden, um das
Lächeln einer Person besser dem Lippenverlauf anzupassen. Ferner kann der vertikale
Markierungsstab verwendet und analysiert werden, um die Länge des Schneidezahns
bzw. die vertikale Abmessung der Okklusion in Bezug auf andere Gesichtsproportionen
am besten mit einzubeziehen. Die Befestigungsplatte kann millimeterweise vertikal auf
eine gewünschte Schneidezahnlänge eingestellt werden. Das heißt, wenn der Zahnabguss
vom oberen Rahmen des Artikulators gehaltert wird und der Inzisalstift und die Platte um
einen Sollbetrag gesenkt werden, könnte die Länge der Schneidezähne so vergrößert
werden, dass sie mit der Schneidezahnlinie auf der Platte fluchtet.
Claims (28)
1. Verfahren zum Übertragen dentofazialer Patientendaten auf einen
Dentalartikulator, um die Befestigung von Zahnabgüssen am Dentalartikulator zu
erleichtern, wobei das Verfahren die Schritte umfasst:
eine Registrierplatte im Mund eines Patienten zu positionieren und die faziale Inzisalkante der maxillaren Schneidezähne des Patienten mit einer Schneidezahnlinie auszurichten, die auf einer oberen Oberfläche der Platte markiert ist, wobei die Platte an ihrer oberen Oberfläche weiches Bissregistrierungsmaterial aufweist, um die Abdrücke der maxillaren Zähne des Patienten aufzunehmen und die Okklusionsebene des Patienten zu registrieren;
den Patienten anzuweisen, leicht in das Registrierungsmaterial zu beißen;
die Platte in eine horizontale Position einzustellen, wobei der Patient aufrecht sitzt und gerade nach vorn blickt;
die Registrierplatte vorsichtig aus dem Mund des Patienten zu nehmen, nachdem das Registrierungsmaterial abgebunden hat und die Platte dabei in der horizontalen Position ist; und
die Registrierplatte auf einer horizontalen Befestigungsplatte zu platzieren, die am unteren Rahmen eines Dentalartikulators befestigt ist und die Befestigungsplatte dabei von Seite zu Seite mittig positioniert und zwischen den oberen und unteren Rahmen des Artikulators positioniert ist, wobei der Artikulator Stützen aufweist, die eine Gelenkachse bilden und die Platte nach vorn und unten von der Gelenkachse positioniert ist, wobei die Registrierplatte so positioniert ist, dass die Schneidezahnlinie der Registrierplatte um einen bekannten Abstand von der Achse beabstandet ist, wodurch die Registrierplatte in einem bekannten Verhältnis, das den patientenspezifischen Zahndaten oder Durchschnittswerten entspricht, an der Befestigungsplatte befestigt ist.
eine Registrierplatte im Mund eines Patienten zu positionieren und die faziale Inzisalkante der maxillaren Schneidezähne des Patienten mit einer Schneidezahnlinie auszurichten, die auf einer oberen Oberfläche der Platte markiert ist, wobei die Platte an ihrer oberen Oberfläche weiches Bissregistrierungsmaterial aufweist, um die Abdrücke der maxillaren Zähne des Patienten aufzunehmen und die Okklusionsebene des Patienten zu registrieren;
den Patienten anzuweisen, leicht in das Registrierungsmaterial zu beißen;
die Platte in eine horizontale Position einzustellen, wobei der Patient aufrecht sitzt und gerade nach vorn blickt;
die Registrierplatte vorsichtig aus dem Mund des Patienten zu nehmen, nachdem das Registrierungsmaterial abgebunden hat und die Platte dabei in der horizontalen Position ist; und
die Registrierplatte auf einer horizontalen Befestigungsplatte zu platzieren, die am unteren Rahmen eines Dentalartikulators befestigt ist und die Befestigungsplatte dabei von Seite zu Seite mittig positioniert und zwischen den oberen und unteren Rahmen des Artikulators positioniert ist, wobei der Artikulator Stützen aufweist, die eine Gelenkachse bilden und die Platte nach vorn und unten von der Gelenkachse positioniert ist, wobei die Registrierplatte so positioniert ist, dass die Schneidezahnlinie der Registrierplatte um einen bekannten Abstand von der Achse beabstandet ist, wodurch die Registrierplatte in einem bekannten Verhältnis, das den patientenspezifischen Zahndaten oder Durchschnittswerten entspricht, an der Befestigungsplatte befestigt ist.
2. Verfahren nach Anspruch 2, die Schritte umfassend, zunächst die
Registrierplatte im Mund des Patienten zu platzieren, die Registrierplatte auf einer
Bissgabel zu positionieren, die die Registrierplatte im Mund des Patienten tragen soll,
wobei die Bissgabel an einem Bogen befestigt ist, der außerhalb des Mundes des
Patienten positioniert ist, um das Bewegen der Bissgabel in die Position zu erleichtern, in
der sie horizontal ausgerichtet ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem der Bogen einen zentral angeordneten
Schlitz umfasst, der von der Befestigungsplatte nach vorne positioniert ist, und die
Schritte umfasst, einen vertikalen Markierungsstab in dem Schlitz zu positionieren,
wodurch der Stab senkrecht zur Bissgabel und zum Bogen ist, und den Stab nahe an das
Gesicht des Patienten zu schieben und die horizontale Ausrichtung des Bogens
einzustellen, um den Stab vertikal mit der mittleren Sagittalebene des Patienten
ausgerichtet zu positionieren.
4. Verfahren nach Anspruch 1, die Schritte umfassend, zunächst die
Registrierplatte im Mund des Patienten zu platzieren, den Achsen-Schneidezahn-Abstand
des Patienten zu messen, und eine spezifische Schneidezahnlinie vom durchschnittlichen,
auf der Registrierplatte markierten 100 mm-Abstand aus zu markieren.
5. Verfahren nach Anspruch 1, den Schritt umfassend, die Befestigungsplatte in
Übereinstimmung mit den dentofazialen Daten des Patienten oder unter Verwendung
einer Durchschnittslinie so einzustellen, dass die Schneidezahnlinie auf der
Registrierplatte eine bekannte vertikale Linie halbierend schneidet.
6. Verfahren nach Anspruch 1, die Schritte umfassend:
die Höhe der Lippenkommissuren von der Registrierplatte ab zu messen; und
Markierer auf einem vertikalen Markierungsstab zur Auswertung der Gesichtsproportionen zu Gesichtsmarkierungspunkten zu verschieben.
die Höhe der Lippenkommissuren von der Registrierplatte ab zu messen; und
Markierer auf einem vertikalen Markierungsstab zur Auswertung der Gesichtsproportionen zu Gesichtsmarkierungspunkten zu verschieben.
7. Dentalvorrichtung, um einen Zahnabguss in Übereinstimmung mit
patientenspezifischen dentofazialen Daten oder Durchschnittswerten an einem Artikulator
zu befestigen, wobei die Vorrichtung umfasst:
eine Gesichtsbogenbaugruppe der Analysevorrichtung einschließlich eines Gesichtsbogens mit einer Bissgabel, einer oberen Registrierplatte und einer unteren Registrierplatte, wobei die Bissgabel zwischen den Registrierplatten festgeklemmt ist, wobei die Registrierplatten so angepasst sind, dass sie Zahnregistrierungsmaterial aufnehmen können, um einen Abdruck der Zähne des Patienten in Bezug auf das Gesicht eines Patienten und einen durchschnittlichen oder spezifischen Abstand von der Gelenkachse eines Patienten von der maxillaren Schneidezahnlinie des Patienten bereitzustellen, wobei die obere Registrierplatte auf ihrer oberen Oberfläche eine mit den Vorderkanten der maxillaren Schneidezähne eines Patienten auszurichtende Schneidezahnmarkierung aufweist, und
eine am unteren Rahmen eines Dentalartikulators zu befestigende Zahnabguss- Befestigungsplattenbaugruppe, wobei die Plattenbaugruppe eine obere Befestigungsplatte umfasst, die so ausgelegt ist, dass sie mit der oberen Registrierplatte zusammenpasst, wobei die Platte eine mit der Schneidezahnmarkierung an der oberen Registrierplatte auszurichtende Schneidezahnmarkierung aufweist, wobei die Platte in einem bekannten Abstand am Artikulator zwischen einer Gelenkachse am Artikulator und der Schneidezahnmarkierung an der Registrierplatte befestigt werden soll, der bezogen ist auf den Abstand der patientenspezifischen oder durchschnittlichen Gelenkachse und der maxillaren Schneidezahnkante des Patienten.
eine Gesichtsbogenbaugruppe der Analysevorrichtung einschließlich eines Gesichtsbogens mit einer Bissgabel, einer oberen Registrierplatte und einer unteren Registrierplatte, wobei die Bissgabel zwischen den Registrierplatten festgeklemmt ist, wobei die Registrierplatten so angepasst sind, dass sie Zahnregistrierungsmaterial aufnehmen können, um einen Abdruck der Zähne des Patienten in Bezug auf das Gesicht eines Patienten und einen durchschnittlichen oder spezifischen Abstand von der Gelenkachse eines Patienten von der maxillaren Schneidezahnlinie des Patienten bereitzustellen, wobei die obere Registrierplatte auf ihrer oberen Oberfläche eine mit den Vorderkanten der maxillaren Schneidezähne eines Patienten auszurichtende Schneidezahnmarkierung aufweist, und
eine am unteren Rahmen eines Dentalartikulators zu befestigende Zahnabguss- Befestigungsplattenbaugruppe, wobei die Plattenbaugruppe eine obere Befestigungsplatte umfasst, die so ausgelegt ist, dass sie mit der oberen Registrierplatte zusammenpasst, wobei die Platte eine mit der Schneidezahnmarkierung an der oberen Registrierplatte auszurichtende Schneidezahnmarkierung aufweist, wobei die Platte in einem bekannten Abstand am Artikulator zwischen einer Gelenkachse am Artikulator und der Schneidezahnmarkierung an der Registrierplatte befestigt werden soll, der bezogen ist auf den Abstand der patientenspezifischen oder durchschnittlichen Gelenkachse und der maxillaren Schneidezahnkante des Patienten.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der die Befestigungsplattenbaugruppe
vertikal verstellbar ist und eine darin markierte Messskala aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der die Befestigungsplattenbaugruppe
horizontal verstellbar ist und eine darin markierte Messskala aufweist.
10. Dentalvorrichtung mit einem Gesichtsbogen, der ein starres Element mit
einem im allgemeinen flachen Bissgabelabschnitt umfasst, der so ausgelegt ist, dass er im
Mund eines Patienten zwischen den oberen und unteren Zähnen des Patienten positioniert
werden kann, wobei der Bogen ferner einen Vorderabschnitt aufweist, der mit der
Bissgabel verbunden und angepasst ist, um einen vertikalen Markierungsstab in einem im
allgemeinen senkrechten Verhältnis zur Bissgabel und zum Bogen der
Analysevorrichtung zu haltern.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, bei der der Vorderabschnitt einen Schlitz
umfasst, der sich zum vorderen Rand des Gesichtsbogens hin öffnet und sich zur
Bissgabel hin erstreckt, wobei der Schlitz so ausgelegt ist, dass er einen vertikalen
Markierungsstab verschiebbar aufnimmt, damit der Stab so nah wie möglich an das
Gesicht des Patienten geschoben werden kann, wenn sich die Bissgabel im Mund des
Patienten befindet.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10, bei der der Gesichtsbogen ein Paar Flügel
umfasst, die sich vom Vorderabschnitt nach außen erstrecken, um die vertikale
Positionierung zu überprüfen und die Handhabung der Registrierplatte durch einen
Bediener zu erleichtern.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, bei der sich die Flügel im Hinblick auf den
Vorderabschnitt nach hinten krümmen und von der Bissgabel beabstandet sind, um neben
dem Gesicht eines Patienten aber davon beabstandet angeordnet zu sein, wenn sich die
Bissgabel im Mund des Patienten befindet.
14. Vorrichtung nach Anspruch 10, bei der die Bissgabel eine Mehrzahl an
Löchern aufweist, um Stifte aufzunehmen, die mit einer oberen Registrierplatte
verbunden sind, die angepasst ist, um an der Bissgabel befestigt zu sein, um die richtige
Ausrichtung der Registrierplatte am Bogen des Analysevorrichtung aufrechtzuerhalten.
15. Vorrichtung nach Anspruch 10 mit einer oberen Registrierplatte, die an der
Bissgabel befestigt und ausgelegt ist, um Bissabdruckmaterial aufzunehmen, wobei die
obere Registrierplatte auf sich eine Markierung aufweist, die eine Schneidezahnlinie zur
Ausrichtung mit der Kante der maxillaren Schneidezähne eines Patienten anzeigt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 10 mit einer oberen Registrierplatte, die an der
oberen Oberfläche des Bissgabel befestigt ist, und einer unteren Registrierplatte, die an
einer Bodenfläche der Bissgabel befestigt ist, wobei die Registrierplatten ausgelegt sind,
um ein die Zähne des Patienten aufzunehmendes Bissabdruckmaterial aufzunehmen.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16 mit einer Mehrzahl an Stiften, die von der
oberen Registrierplatte herabhängen und sich durch Löcher in der Bissgabel erstrecken
und sich in Löcher in der unteren Registrierplatte hinein erstrecken, um die
Registrierplatten an der Bissgabel zu befestigen.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 mit einer an der oberen Oberfläche der oberen
Registrierplatte in einem Vorderabschnitt ausgebildeten Linie, die mit den
Schneidezähnen eines Patienten ausgerichtet werden soll, wenn die Registrierplatte und
die Bissgabel von den Zähnen des Patienten leicht festgehalten werden.
19. Vorrichtung nach Anspruch 10, bei der der Gesichtsbogen eine dünne, flache
Platte aus steifem Material ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 10 mit einer Zahnabguss-Befestigungsbaugruppe,
die Markierungen zur Ausrichtung mit der Schneidezahnlinie der oberen Registrierplatte
aufweist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, bei der die obere Registrierplatte und die
Befestigungsplatte ineinandergreifende Stift und Löcher aufweisen, um die
Registrierplatte an der Befestigungsplatte zu befestigen.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20, bei der die Befestigungsplattenmarkierungen
eine Reihe beabstandeter paralleler Linien ausweisen, die Abstände zwischen der
Gelenkachse eines Patienten und einer maxillaren Schneidezahnlinie darstellen.
23. Dentalvorrichtung, um einen Zahnabguss in Übereinstimmung mit
patientenspezifischen dentofazialen Daten oder Durchschnittswerten an einem Artikulator
zu befestigen, wobei die Vorrichtung umfasst:
eine obere Registrierplatte, die dazu ausgelegt ist,
Zahnregistrierungsmaterial aufzunehmen, um einen Abdruck der maxillaren Zähne eines Patienten bereitzustellen, wobei die Registrierplatte an ihrer oberen Oberfläche eine Markierung aufweist, die mit den Vorderkanten der maxillaren Schneidezähne eines Patienten auszurichten ist; und
eine am unteren Rahmen eines Dentalartikulators zu befestigende Zahnabguss-Befestigungsplattenbaugruppe, wobei die Plattenbaugruppe eine obere Befestigungsplatte umfasst, die ausgelegt ist, um mit der oberen Registrierplatte so zusammenzupassen, dass die Schneidezahnmarkierung an der oberen Registrierplatte, wenn sie an der Befestigungsplatte befestigt ist, in einem bekannten Abstand von der Gelenkachse am Artikulator beabstandet ist, und der in Bezug steht mit dem Abstand zwischen der patientenspezifischen oder durchschnittlichen Gelenkachse und der maxillaren Schneidezahnkante des Patienten.
eine obere Registrierplatte, die dazu ausgelegt ist,
Zahnregistrierungsmaterial aufzunehmen, um einen Abdruck der maxillaren Zähne eines Patienten bereitzustellen, wobei die Registrierplatte an ihrer oberen Oberfläche eine Markierung aufweist, die mit den Vorderkanten der maxillaren Schneidezähne eines Patienten auszurichten ist; und
eine am unteren Rahmen eines Dentalartikulators zu befestigende Zahnabguss-Befestigungsplattenbaugruppe, wobei die Plattenbaugruppe eine obere Befestigungsplatte umfasst, die ausgelegt ist, um mit der oberen Registrierplatte so zusammenzupassen, dass die Schneidezahnmarkierung an der oberen Registrierplatte, wenn sie an der Befestigungsplatte befestigt ist, in einem bekannten Abstand von der Gelenkachse am Artikulator beabstandet ist, und der in Bezug steht mit dem Abstand zwischen der patientenspezifischen oder durchschnittlichen Gelenkachse und der maxillaren Schneidezahnkante des Patienten.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der die Befestigungsplatte eine Mehrzahl
an Schneidezahnmarkierungen aufweist, die so angeordnet sind, dass sie mit der
Markierung auf der Registrierplatte ausgerichtet sind, um die
Registrierplattenmarkierungen mit einem vorbestimmten horizontalen Abstand von der
Achse zu positionieren.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, bei der die Befestigungsplatte und die
Registrierplatte eine Mehrzahl an ineinandergreifenden Abschnitten aufweisen, die es der
Registrierplatte ermöglichen, die gewünschte Gelenkachse und den gewünschten
Schneidezahnlinienabstand einzustellen.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, bei der die ineinandergreifenden Abschnitte
Stifte auf der Registrierplatte umfassen, die sich in Löcher in der Befestigungsplatte
einpassen.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, bei der die Befestigungsplatte vertikal
verstellbar ist und eine Messskala in Millimetern oder Zoll aufweist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26, bei der die Befestigungsplatte horizontal
verstellbar ist und eine Messskala aufweist.
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