DE10145104A1 - Herstellung von Zahnersatz aus einem dreidimensional vermessenen und digitalisierten Modell - Google Patents

Herstellung von Zahnersatz aus einem dreidimensional vermessenen und digitalisierten Modell

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Abstract

Bei einem Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz (5) aus einem dreidimensional vermessenen und digitalisierten Modell wird zur Verbesserung der Handhabung, der Wirtschaftlichkeit und der Qualität des damit erstellten Zahnersatzes (5) ein Verfahren vorgeschlagen, das folgende Schritte umfasst: Einlesen der Daten des digitalisierten Modells; Beaufschlagen der Innenfläche (9) des Oberflächenmodells mit einem vorgegebenen Offsetwert zur Bildung eines Zementspaltes (7, 8) zwischen späterem Zahnersatz (5) und Zahnstumpf (1, 2) und Berechnung eines Programms für eine Bearbeitung des Rohlings oder einer Form durch eine Werkzeugmaschine.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz aus einem dreidimensional vermessenen und digitalisierten Modell.
  • Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf das Gebiet der Herstellung von Grundgerüsten für Zahnersatz, insbesondere für Zahnkronen und/oder Zahnbrücken zur Befestigung auf vorbereiteten natürlichen und/oder künstlichen Zahnstümpfen oder dergleichen.
  • Es sind eine Anzahl von Vorrichtungen und Verfahren zur Herstellung von künstlichen Zahnbrücken und Zahnkronen bekannt. Im Allgemeinen wird nach der zahnärztlichen Präparation, bei der die zur Verankerung dienenden Zähne zur Aufnahme einer Zahnkrone oder Zahnbrücke durch Beschleifen vorbereitet oder z. B. ein Stift implantiert wird, ein Abdruck des Zahnstumpfes, der Zahnumgebung und des Kiefers angefertigt. Dies erfolgt üblicherweise mit Silicon-Vergussmassen, es sind aber auch andere Materialien bekannt.
  • Aus dem Abdruck kann über eine Gipsabformung ein sogenanntes Meistermodell hergestellt werden. Dieses Modell zeigt die Situation im Mund des Patienten als Positivmodell. In diesem Modell modelliert der Zahntechniker mit seinen handwerklichen Fähigkeiten ein Modell des Grundgerüstes des Zahnersatzes in Wachs sowie bei niedriger Temperatur schmelzenden oder polymerisierend aushärtendem Kunststoff. Hierbei kann der Zahntechniker über das vorhandene Gipsmodell auch den Gegenbiss des anderen Kiefers berücksichtigen. Das Grundgerüst des Zahnersatzes wird so als Freiformmodell konstruiert.
  • Traditionell wird das von dem Zahntechniker erstellte Modell in feuerfesten Massen eingebettet und ausgeschmolzen. In der so entstandenen Gussform kann das Grundgerüst in den üblichen metallischen Dentallegierungen durch Feinguss erstellt werden.
  • Üblicherweise erfolgt aus kosmetischen Gründen zumindest im Frontzahnbereich noch eine Verblendung in Keramik oder Kunststoff.
  • Aus WO 99/47065 ist bekannt, im Anschluss an die Bildung eines Wachsmodells die äußere und innere Oberfläche des Gerüstmodells vollständig zu digitalisieren. Ein die Situation im Patientenmund unvollständig wiedergebendes Modell wird danach bezüglich der dreidimensionalen äußeren und inneren Oberfläche rechentechnisch ergänzt. Das Ergebnis der Digitalisierung und einer rechentechnischen Ergänzung soll eine digitale Beschreibung der kompletten Oberfläche des Prothesengrundgerüstes darstellen.
  • Dabei soll die Digitalisierung mechanisch oder optisch erfolgen. Hierzu wird auf Verfahren zur Digitalisierung im Mund eines Patienten auf einem präparierten Zahnstumpf oder nach einem Modell verwiesen, die beispielsweise hinsichtlich einer mechanischen Digitalisierung aus US 4,182,312 und hinsichtlich einer optischen Digitalisierung aus EP 0 054 785 A1 bekannt sind.
  • Der wesentliche Nachteil des aus US 4,182,312 bekannten mechanischen Digitalisierens liegt in der Fixierung des mechanischen Abtastgerätes am Patienten, da die Abtastung direkt in der Mundhöhle des Patienten erfolgen soll. Entsprechend problematisch ist die sichere Handhabung des Gerätes in der engen Mundhöhle. Mit der Abtastung von Zähnen und umliegendem Gewebe soll wie bei einer Kopierfräsmaschine direkt eine Bearbeitungsmaschine zur Herstellung von Zahnprothesen gesteuert werden.
  • Hierzu muss eine Sonde mit einem daran fest fixierten Übertragungsgestänge vom Zahnarzt über die interessierenden Oberflächen im Mund des Patienten bewegt werden. Eine vollständige Erfassung der Fläche erfordert sehr viele Abtastbewegungen, was aufgrund des Zeitbedarfes für den Patienten stark belastend ist. Weiterhin müssen die Sondenspitzen je nach Form des Bearbeitungswerkzeuges gewechselt werden.
  • Bei dem in EP 0 054 785 A1 beschriebenen Verfahren soll ein Bildaufnahmekopf in den Mund eines Patienten eingebracht werden. Dieser Bildaufnahmekopf soll ein dreidimensionales Bild einer Zahnkavität oder dergleichen erfassen. Die Bilddaten sollen dazu auf einen Computerbildschirm ausgegeben werden, so dass ein Zahnarzt überprüfen kann, ob die Positionierung des Bildaufnahmekopfes eine hinreichend genaue Abbildung ermöglicht. Gegebenenfalls kann die günstigere Positionierung des Bildaufnahmekopfes entsprechend verändert werden.
  • Wenn eine als zutreffend befundene Stellung erreicht worden ist, soll - ohne nähere Erläuterung - ein dreidimensionales Abbild der Zahnkavität oder dergleichen räumlich dimensionsgetreu gebildet werden. Die entsprechenden Daten sollen dann durch Interpolation und manuelle Bearbeitung des Datensatzes nach Art einer CAD- Konstruktion ergänzt werden, bis ein entsprechender Zahnersatzkörper fertig modelliert ist. Die entsprechenden Daten sollen dann direkt zur Bearbeitung eines geeigneten Rohlings verwendet werden, um unter Umgehung der eingangs beschriebenen handwerklichen Fertigungsschritte direkt aus der Bilddarstellung eine passende Zahnprothese herzustellen.
  • In der Praxis als nachteilig hat sich auch bei diesem Verfahren das umständliche Hantieren im Mund des Patienten mit der Kamera herausgestellt, insbesondere erfordert dies große Disziplin beim Patienten.
  • Weiterhin ist es, wie in der genannten Schrift beschrieben, erforderlich, den Zahn, der vermessen werden soll, mit einem Pulver zu beschichten, um definierte Reflektionsverhältnisse zu erhalten, da das natürliche Zahnmaterial transluzente Eigenschaften besitzt. Aufgrund der transluzenten Eigenschaften kann sonst Licht teilweise unkontrolliert in den zu vermessenden Zahnstumpf eindringen und unter Umständen in tieferen Schichten reflektiert werden, was zu einem fehlerhaften Ergebnis führen würde. Die Beschichtung mit einem Reflektionspulver erhöht aber gleichzeitig die Ungenauigkeit durch das Auftragen des Pulvers, das naturgemäß und aufgrund der beengten Verhältnisse im Patientenmund in der Praxis stets ungleichmäßig sein wird. Weiterhin nachteilig ist das begrenzte Auflösungsvermögen der Bildaufnehmer und der schwierigen Beleuchtungsverhältnisse in dem zu vermessenden Mund.
  • Die im Ausführungsbeispiel in WO 99/47065 beschriebene Digitalisierung einer Wachsmodulation einer Zahnbrückenkonstruktion soll durch schlangenlinienförmige mechanische Abtastung des Wachskörpers von zwei Seiten aus erfolgen, in dem der Wachskörper zwischen zwei Wellen eingespannt wird.
  • Um mit den aus der Digitalisierung des Wachsmodells gewonnen Daten einen Rohling aus poröser Keramik bearbeiten zu können, wird in der WO 99/47065 ausführlich beschrieben, dass die Dimensionen des Oberflächenmodells des digitalisierten Körpers zur Kompensation der Schrumpfung des Rohlings beim Sintern in allen Raumrichtungen linear vergrößert werden. Dabei soll sich der Vergrößerungsfaktor f nach einer bestimmten Funktion nach dem Verhältnis der Raumgewichte des Rohlings und eines daraus hergestellten Brückengrundgerüstes ergeben.
  • Aus den Daten der vergrößerten Oberfläche sollen die Steuerbefehle für eine Bearbeitungsmaschine generiert werden, mit denen das vergrößerte Brückengrundgerüst aus dem Rohling herausgearbeitet werden soll. Gegenüber der rechnerisch vergrößerten Oberfläche des Brückengrundgerüstes wird kein Aufmass vorgesehen, wobei die bearbeitete Fläche gegenüber dem digitalisierten Körper nach der Sinterschrumpfung exakt die gleichen Masse erreichen soll. Weiter soll auch keine Nachbearbeitung erfolgen.
  • In WO 99/47065 wird zudem vorgeschlagen, für die Herstellung des Brückengrundgerüstes einen Rohling zu verwenden, bei dem auf dem Rohling selbst oder seiner Verpackung, einem Anhängeetikett oder einem Beipackzettel ein maschinell oder visuell erfassbarer Identifikationscode mit angebracht ist, der den Vergrößerungsfaktor f enthält. Dazu wird ausgeführt, dass der Vergrößerungsfaktor f für die Herausarbeitung der Brückengrundgerüste aus Rohlingen aufgrund von Abweichungen bei Temperaturprofilen oder durch Temperaturschwankungen während einer thermischen Vorbehandlung eines Rohling normalerweise keine Konstante darstellt. Selbst bei Rohlingen aus ein und demselben Material, die auf den selben Fertigungseinrichtungen nach demselben Verfahren vorbehandelt wurden, soll der Vergrößerungsfaktor f nicht konstant bleiben. Um daher eine besonders hohe Passgenauigkeit des Zahnersatzes zu erhalten, soll ein auf den Rohling bezogener Vergrößerungsfaktor f verwendet werden.
  • Das Wachsmodell des Brückengrundgerüstes soll im Positiv auf einem Gipsabdruck der über eine Silikonmasse hergestellten Negativform der präparierten Zahnstümpfe erzeugt werden, wobei die Zahnstümpfe zuvor von Hand mit einem Distanzlack bestrichen werden sollen, um später einen Zementspalt zu bilden.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein insbesondere hinsichtlich der Handhabung, der Wirtschaftlichkeit und der Qualität des damit erstellten Zahnersatzes verbessertes Verfahren bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren das folgende Schritte umfasst: Einlesen der Daten des digitalisierten Modells; Beaufschlagen der Innenfläche des Oberflächenmodells mit einem vorgegebenen Offsetwert zur Bildung eines Zementspaltes zwischen späterem Zahnersatz und Zahnstumpf; und Berechnung eines Programms für eine Bearbeitung des Rohlings oder einer Form durch eine Werkzeugmaschine.
  • Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann ein zuverlässiger und präziser Spalt zur Aufnahme des Zementes bei der Befestigung des Zahnersatzes auf dem präparierten Zahnstumpf erhalten werden mit einer vorgebbaren Spaltweite. Damit kann das Risiko bekannter Verfahren ausgeschlossen werden, das in der Handauftragung von Distanzlack hinsichtlich Einhaltung der optimalen Dicke, Gleichmäßigkeit und Reproduzierbarkeit des Auftrags entsteht.
  • Für alle gängigen Befestigungstechniken einer Krone oder einer Brücke auf einem Zahnstumpf ist es vorteilhaft, wenn der Offsetwert bis zu 150 µm beträgt.
  • Geringste Spaltmasse im Bereich der Grenzfläche von Zahnersatz und Zahnstumpf und damit eine besonders gute Resistenz gegen späteren Kariesbefall lässt sich erhalten, wenn der Offsetwert von einem kleinen Wert am Rand der durch die Innenfläche des Oberflächenmodells definierten Kavität zu einem größeren Wert in der Spitze der Kavität unterschiedlich ist, insbesondere, wenn der Offsetwert am Rand der Kavität kleiner als 5 µm, vorzugsweise kleiner als 2,8 µm ist, besonders vorzugsweise nicht mehr als 1,5 µm beträgt.
  • Auch ohne Bedienereingriff ist das erfindungsgemäße Verfahren besonders sicher, wenn es ferner gekennzeichnet ist durch folgenden Schritt: Durchführen einer Plausibilitätsprüfung der Daten anhand der Daten benachbarter Bereiche des Oberflächenmodells und gegebenenfalls Ausgabe einer Warnung.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das Verfahren ferner gekennzeichnet durch folgenden Schritt: Ersatz, vorzugsweise einzelner, fehlender Datenpunkte oder von nicht plausiblen Datenpunkten durch interpolierte Werte anhand der Daten benachbarter Bereiche des Oberflächenmodells.
  • Um eine Bildung von Hohlräumen zwischen Zahnersatz und Zahnstumpf zu vermeiden, von dem aus in der Regel ein weiterer Kariesbefall des Zahnstumpfes und damit in der Regel eine Zerstörung des Pfeilerzahnes einer Brücke zu erwarten ist, ist das Verfahren vorteilhaft ferner gekennzeichnet durch folgenden Schritt: Durchführen einer Prüfung der Daten der Innenfläche des Oberflächenmodells auf Hinterschnitte anhand der Daten benachbarter Bereiche des Oberflächenmodells und gegebenenfalls Ausgabe einer Warnung.
  • Sofern keine gesonderte Verblendung des Zahnersatzes erfolgen soll, ist es für eine kostengünstige Versorgung zweckmäßig, wenn das Verfahren ferner gekennzeichnet ist durch folgenden Schritt: Glätten der äußeren Oberfläche des Datenmodells mittels einer Glättungsfunktion.
  • Für eine besonders hohe Sicherheit gegen Bruch des Zahnersatzes bei späterer Benutzung durch den Patienten ist das Verfahren ferner gekennzeichnet durch folgenden Schritt:
    Berechnen der Wandstärke des Datenmodells durch Vergleichen der Daten der Innenfläche des Oberflächenmodells mit den Daten der Außenfläche des Oberflächenmodells und Vergleichen des Wertes der Wandstärke mit einem Wandstärkenmindestwert, Korrektur der Daten der Außenseite des Oberflächenmodells so, dass zumindest der Wandstärkenmindestwert erhalten wird und/oder Ausgabe einer Warnung, insbesondere, wenn der Wandstärkenmindestwert zumindest etwa 0,1 mm, vorzugsweise etwa 0,5 mm, insbesondere zumindest etwa 0,8 mm beträgt.
  • Für die Erstellung besonders stabiler und dauerhafter Brücken ist das Verfahren ferner gekennzeichnet durch folgenden Schritt: Berechnen des Materialquerschnittes bei Brückengliedern im Bereich zwischen zwei durch Zahnstümpfe gebildeten Pfeilern, Vergleichen des Querschnittes mit einem Mindestwert, Korrektur der Daten der Außenseite des Oberflächenmodells so, dass zumindest der Mindestwert erhalten wird und/oder Ausgabe einer Warnung, insbesondere, wenn der Mindestwert zumindest etwa 2 mm2, vorzugsweise etwa 14 mm2, insbesondere zumindest etwa 20 mm2 beträgt.
  • Zur Vermeidung einer zu engen Kavität des Zahnersatzes bei Spitzpräparation des Zahnstumpfes, die keine für übliche Fräser ausreichende Verrundung aufweist, ist das Verfahren ferner gekennzeichnet durch folgenden Schritt: Berechnen der Radien der Innenfläche des Oberflächenmodells Vergleichen der Werte der Radien mit einem Mindestradius, Korrektur der Daten der Innenfläche des Oberflächenmodells so, dass die Kavität so weit vergrößert ist, dass zumindest der Mindestradius erhalten wird und/oder Ausgabe einer Warnung.
  • Je nach Ansteuerung der zu verwendenden Werkzeugmaschine kann es zweckmäßig sein, dass das Verfahren, ferner gekennzeichnet ist durch folgenden Schritt: Beaufschlagen des Oberflächenmodells mit einem vorgegebenen Offsetwert zur Anpassung an die Werkzeugkontur bei der nachfolgenden Bearbeitung.
  • Für die Herstellung von Zahnersatz aus Rohlingen, die nach der maschinellen Bearbeitung bei der Fertigstellung einer Dimensionsänderung unterliegen, z. B. nicht oder vorgesinterte Keramikrohlinge, die nach der formgebenden Bearbeitung noch fertiggesintert werden müssen und dabei schrumpfen, ist das erfindungsgemäße Verfahren besonders vorteilhaft ferner gekennzeichnet durch folgenden Schritt: Beaufschlagen der Daten des Oberflächenmodells mit einem Vergrößerungsfaktor zur Kompensation von Schrumpfung oder Quellung des Materials für einen Zahnersatz bei der Fertigung, insbesondere für eine gute Passform, wenn der Vergrößerungsfaktor über das Oberflächenmodell nichtlinear und/oder anisotrop ist.
  • Besonders genau passender Zahnersatz kann dabei insbesondere bei real anisotropen oder inhomogenen Rohlingen erhalten werden, wenn der Vergrößerungsfaktor über das Oberflächenmodell durch eine dreidimensionale Transferfunktion f(x, y, z) bestimmt ist, wobei die dreidimensionale Transferfunktion f(x, y, z) zweckmäßig bestimmt wird durch die dreidimensionale Dichteverteilung F(x, y, z) eines Keramikrohlings.
  • Für die weitgehend automatisierte Erstellung ist das Verfahren dabei weiter vorteilhaft gekennzeichnet durch Einlesen der einem zu bearbeitenden Rohling zugeordneten Transferfunktion f(x, y, z) oder Dichteverteilung F(x, y, z) von einem Datenträger, insbesondere, wenn der Datenträger ein Barcodeetikett, ein über ein Lesegerät auslesbares Transponderetikett oder eine Datenbank ist, auf die über ein an oder bei dem Rohling angebrachten Identifikationsmittel zugegriffen werden kann.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung noch näher erläutert werden.
  • Es zeigt:
  • Fig. 1 einen schematischen Querschnitt durch zwei Zahnstümpfe mit Zahnersatz n Form einer Brücke.
  • Die Fig. 1 zeigt zwei präparierte Zahnstümpfe 1 und 2, die in ihren oberen Bereichen 3 und 4 zur Aufnahme eines Zahnersatzes beschliffen sind. Der Zahnersatz umfasst hier ein Brückengrundgerüst 5, das zusätzlich in herkömmlicher Weise zur Herstellung der Sicht- und Kauflächen mit einer Verblendung 6 versehen ist. Das Brückengrundgerüst 5 ist auf den Zahnstümpfen 1, 2 jeweils in mittels einer Schicht eines Dentalzementes in den Zementspalten 7 und 8 befestigt.
  • Insbesondere die Zementspalte 7, 8 sind aus Gründen der Übersichtlichkeit völlig unmaßstäblich dargestellt.
  • Bei der Herstellung des Zahnersatzes 5 mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens kann der Offsetwert, mit dem die Innenfläche 9 des Oberflächenmodells zur Bildung Zementspaltes 7, 8 zwischen späterem Zahnersatz 5 und Zahnstumpf 1, 2 beaufschlagt wird, vom Zahnarzt voreingestellt oder fest in ein Programm eingegeben werden.
  • Geringste Spaltmasse im Bereich der Grenzfläche von Zahnersatz 5 und Zahnstumpf 1, 2 und damit eine besonders gute Resistenz gegen späteren Kariesbefall lässt sich erhalten, wenn der Offsetwert von einem kleinen Wert am Rand 10 der durch die Innenfläche 9 des Oberflächenmodells definierten Kavität zu einem größeren Wert in der Spitze 11 der Kavität unterschiedlich ist, insbesondere, wenn der Offsetwert am Rand 10 der Kavität kleiner als 5 µm, vorzugsweise kleiner als 2,8 µm ist, besonders vorzugsweise nicht mehr als 1,5 µm beträgt.
  • Um eine Bildung von Hohlräumen zwischen Zahnersatz 5 und Zahnstumpf 1, 2 zu vermeiden, von dem aus in der Regel ein weiterer Kariesbefall des Zahnstumpfes 1, 2 und damit in der Regel eine Zerstörung des Pfeilerzahnes einer Brücke 5 zu erwarten ist, ist es vorteilhaft, ferner eine Prüfung der Daten der Innenfläche 9 des Oberflächenmodells auf Hinterschnitte anhand der Daten benachbarter Bereiche des Oberflächenmodells durchzuführen, da Hinterschnitte entweder dazu führen, dass der Zahnersatz nicht auf den Stumpf 1, 2 gesteckt werden kann, oder sich ein Hohlraum bildet.
  • Für eine besonders hohe Sicherheit gegen Bruch des Zahnersatzes 5 bei späterer Benutzung durch den Patienten erfolgt ferner ein Berechnen der Wandstärke des Datenmodells durch Vergleichen der Daten der Innenfläche 9 des Oberflächenmodells mit den Daten der Außenfläche 12 des Oberflächenmodells und Vergleichen des Wertes der Wandstärke mit einem Wandstärkenmindestwert, der entweder durch eine Eingabe des Zahnarztes oder Zahntechnikers bestimmt oder durch die Programmierung fest voreingestellt sein kann. Bei Verwendung von Zirkonoxidkeramik ist es zweckmäßig, wenn der Wandstärkenmindestwert vorzugsweise etwa 0,5 mm bis 0,8 mm beträgt.
  • Für die Erstellung besonders stabiler und dauerhafter Brücken 5 erfolgt vorzugsweise ein Berechnen des Materialquerschnittes bei Brückengliedern im Bereich 13, 14 zwischen zwei durch Zahnstümpfe 1, 2 gebildeten Pfeilern und Vergleichen des Querschnittes mit einem Mindestwert, der entweder durch eine Eingabe des Zahnarztes oder Zahntechnikers bestimmt oder durch die Programmierung fest voreingestellt sein kann, und Korrektur der Daten der Außenseite 12 des Oberflächenmodells so, dass zumindest der Mindestwert erhalten wird, der vorzugsweise bei Yttriumverstärkter Zirkonoxidkeramik etwa 14 mm2 bis 20 mm2 beträgt.

Claims (20)

1. Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz (5) aus einem dreidimensional vermessenen und digitalisierten Modell, das folgende Schritte umfasst:
- Einlesen der Daten des digitalisierten Modells;
- Beaufschlagen der Innenfläche (9) des Oberflächenmodells mit einem vorgegebenen Offsetwert zur Bildung eines Zementspaltes (7, 8) zwischen späterem Zahnersatz (S) und Zahnstumpf (1, 2); und
- Berechnung eines Programms für eine Bearbeitung des Rohlings oder einer Form durch eine Werkzeugmaschine.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Offsetwert bis zu 150 µm beträgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Offsetwert von einem kleinen Wert am Rand (10) der durch die Innenfläche (9) des Oberflächenmodells definierten Kavität zu einem größeren Wert in der Spitze (10) der Kavität unterschiedlich ist.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Offsetwert am Rand der Kavität kleiner als 5 µm, vorzugsweise kleiner als 2,8 µm ist, besonders vorzugsweise nicht mehr als 1,5 µm beträgt.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgenden Schritt:
Durchführen einer Plausibilitätsprüfung der Daten anhand der Daten benachbarter Bereiche des Oberflächenmodells und gegebenenfalls Ausgabe einer Warnung.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgenden Schritt:
Ersatz, vorzugsweise einzelner, fehlender Datenpunkte oder von nicht plausiblen Datenpunkten durch interpolierte Werte anhand der Daten benachbarter Bereiche des Oberflächenmodells.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgenden Schritt:
Durchführen einer Prüfung der Daten der Innenfläche (9) des Oberflächenmodells auf Hinterschnitte anhand der Daten benachbarter Bereiche des Oberflächenmodells und gegebenenfalls Ausgabe einer Warnung.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgenden Schritt:
Glätten der äußeren Oberfläche (12) des Datenmodells mittels einer Glättungsfunktion.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgenden Schritt: Berechnen der Wandstärke des Datenmodells durch Vergleichen der Daten der Innenfläche (9) des Oberflächenmodells mit den Daten der Außenfläche (12) des Oberflächenmodells und Vergleichen des Wertes der Wandstärke mit einem Wandstärkenmindestwert, Korrektur der Daten der Außenseite (12) des Oberflächenmodells so, dass zumindest der Wandstärkenmindestwert erhalten wird und/oder Ausgabe einer Warnung.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandstärkenmindestwert zumindest etwa 0,1 mm, vorzugsweise etwa 0,5 mm, insbesondere zumindest etwa 0,8 mm beträgt.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgenden Schritt:
Berechnen des Materialquerschnittes bei Brückengliedern im Bereich (13, 14) zwischen zwei durch Zahnstümpfe (1, 2) gebildeten Pfeilern, Vergleichen des Querschnittes mit einem Mindestwert, Korrektur der Daten der Außenseite (12) des Oberflächenmodells so, dass zumindest der Mindestwert erhalten wird und/oder Ausgabe einer Warnung.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Mindestwert zumindest etwa 2 mm2, vorzugsweise etwa 14 m2, insbesondere zumindest etwa 20 mm2 beträgt.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgenden Schritt:
Berechnen der Radien der Innenfläche des Oberflächenmodells, Vergleichen der Werte der Radien mit einem Mindestradius, Korrektur der Daten der Innenfläche des Oberflächenmodells so, dass die Kavität so weit vergrößert ist, dass zumindest der Mindestradius erhalten wird und/oder Ausgabe einer Warnung.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgenden Schritt:
Beaufschlagen des Oberflächenmodells mit einem vorgegebenen Offsetwert zur Anpassung an die Werkzeugkontur bei der nachfolgenden Bearbeitung.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgenden Schritt:
Beaufschlagen der Daten des Oberflächenmodells mit einem Vergrößerungsfaktor zur Kompensation von Schrumpfung oder Quellung des Materials für einen Zahnersatz bei der Fertigung.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Vergrößerungsfaktor über das Oberflächenmodell nichtlinear und/oder anisotrop ist.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Vergrößerungsfaktor über das Oberflächenmodell durch eine dreidimensionale Transferfunktion f(x, y, z) bestimmt ist.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die dreidimensionale Transferfunktion f(x, y, z) bestimmt wird durch die dreidimensionale Dichteverteilung F(x, y, z) eines Keramikrohlings.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, gekennzeichnet durch Einlesen der einem zu bearbeitenden Rohling zugeordneten Transferfunktion f(x, y, z) oder Dichteverteilung F(x, y, z) von einem Datenträger.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger ein Barcodeetikett, ein Transponderetikett oder eine Datenbank ist, auf die über ein an oder bei dem Rohling angebrachten Identifikationsmittel zugegriffen werden kann.
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