Beschreibung
Titel Hybridantriebssystem
Stand der Technik
Die Erfindung betrifft ein Hybridantriebssystem für ein Kraftfahrzeug, welches wenigstens ein Steuersystem, wenigstens eine Drehzahlerfassungsvor- richtung, wenigstens eine elektrische Maschine und wenigstens einen Verbrennungsmotor aufweist, und bei dem wenigstens eine elektrische Maschine und wenigstens ein Verbrennungsmotor zumindest zeitweise in einem festen Drehzahlverhältnis miteinander gekoppelt sind. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Betreiben zumindest einer elektrischen Maschine und zumindest einem Verbrennungsmotor, bei dem zumindest eine der elektrischen Maschinen und zumindest einer der Verbrennungsmotoren derart ausgebildet und eingerichtet sind, dass diese zumindest zeitweise in einem festen Drehzahlverhältnis zueinander betrieben werden.
Vor dem Hintergrund steigender Rohölpreise sowie dem sich abzeichnenden Wandel des Erdklimas wird die Forderung nach möglichst verbrauchsarmen und treibstoffeffizienten Kraftfahrzeugen zunehmend größer.
Ein vielversprechender Ansatz für derartige verbrauchsarme und treibstoffef- fiziente Kraftfahrzeuge liegt in der Verwendung von Hybridantriebssystemen. Bei Hybridantriebssystemen wird zusätzlich zum normalen Verbrennungsmotor eine weiterer Motor verwendet, der eine unterschiedliche Energieform nutzt, um das Kraftfahrzeug anzutreiben. In der Praxis haben sich hierzu Elektromotoren durchgesetzt.
Durch die Verwendung zusätzlicher Motoren ist es einerseits möglich, den Verbrennungsmotor weitgehend dauerhaft in einem besonders energieeffizienten Betriebsmodus zu betreiben. Die vom Verbrennungsmotor gelieferte Antriebsenergie, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zum Antrieb des Kraftfahrzeugs genutzt wird, kann in einem Energiespeicher, wie beispielsweise einem Akkumulator, zwischengespeichert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die so zwischengespeicherte Energie zum Antrieb des Kraftfahrzeugs genutzt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, bei einer Verzögerung des Kraftfahrzeugs die kinetische Energie des Kraftfahrzeugs in elektrische Energie umzuwandeln und im Akkumulator zwischenzuspei- chern. Die Bremsenergie geht dadurch nicht verloren.
Auf Grund dieser (und weiterer) Effekte sind Kraftfahrzeuge mit Hybridantriebssystemen besonders kraftstoffeffizient, insbesondere wenn das Kraft- fahrzeug im Stop-and-Go-Verkehr oder im Stadtverkehr betrieben wird.
Auf Grund der noch relativ jungen Technologie gibt es nach wie vor eine große Anzahl bislang ungelöster Teilprobleme, die eine rasche Verbreitung von Hybridantriebssystemen bislang verhindern.
Ein großes Problem stellen nach wie vor die Kosten für Hybridantriebssysteme dar. Da zusätzlich zum Verbrennungsmotor ein Elektromotor vorgesehen werden muss, steigen die Kosten dementsprechend an. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch, dass sowohl Verbrennungsmotor, als auch Elekt- romotor mit zusätzlichen Sensoren und zusätzlichen Steuereinrichtungen versehen werden müssen, die darüber hinaus eine ausreichende Genauigkeit aufweisen müssen.
Die im Stand der Technik bekannten Hybridantriebssysteme weisen ent- sprechende Nachteile auf.
Offenbarung der Erfindung Vorteile der Erfindung
Es wird daher vorgeschlagen, ein Hybridantriebssystem für ein Kraftfahr- zeug, welches wenigstens ein Steuersystem, wenigstens eine Drehzahlerfassungsvorrichtung, wenigstens eine elektrische Maschine und wenigstens einen Verbrennungsmotor aufweist, wobei wenigstens eine elektrische Maschine und wenigstens ein Verbrennungsmotor zumindest zeitweise in einem festen Drehzahlverhältnis miteinander gekoppelt sind, derart auszubil- den, dass das Steuersystem zumindest zeitweise die Daten einer ersten Drehzahlerfassungsvorrichtung zur zumindest teilweisen Steuerung zumindest einer elektrischen Maschine und zumindest eines Verbrennungsmotors heranzieht. Die zumindest zeitweise gleichzeitig erfolgende Erfassung der Drehzahl der zumindest einen elektrischen Maschine und der Drehzahl des zumindest einen Verbrennungsmotors mittels einer ersten Drehzahlerfassungsvorrichtung und deren Verwendung zur zumindest teilweisen Steuerung sowohl zumindest eines Elektromotors, als auch zumindest eines Verbrennungsmotors erfolgt insbesondere zu solchen Zeitpunkten (bzw. Zeitabschnitten), in denen die wenigstens eine elektrische Maschine und der wenigstens eine Verbrennungsmotor in einem festen Drehzahlverhältnis miteinander gekoppelt sind. Zu Zeitpunkten, in denen die elektrische Maschine und der Verbrennungsmotor miteinander gekoppelt sind, ist die Verwendung und ggf. auch das Vorsehen einer ersten (gemeinsamen) Drehzahlerfassungsvorrichtung oftmals vollständig ausreichend, und es kann gegebenen- falls auf eine zusätzliche Drehzahlerfassungsvorrichtung bzw. auf die Verwendung der von dieser gewonnenen Daten vollständig verzichtet werden. Hierbei ist daraufhin zu weisen, dass eine (genauere) Kenntnis über die Drehzahl von elektrischer Maschine und/oder Verbrennungsmotor üblicherweise insbesondere dann erforderlich ist, wenn sich das Fahrzeug in einem aktiven Fahrbetrieb, wie beispielsweise in einem Beschleunigungsvorgang,
einem Fahrvorgang oder einem Rekuperationsbetrieb befindet. In derartigen Bethebszuständen des Kraftfahrzeugs liegt aber oftmals ohnehin eine Kopplung von elektrischer Maschine und Verbrennungsmotor vor. In den sonstigen Betriebszuständen, in denen gegebenenfalls keine Kopplung zwischen elektrischer Maschine und Verbrennungsmotor in festem Drehzahlverhältnis zueinander vorliegt, kann von der einzelnen (gemeinsamen) Drehzahlerfassungsvorrichtung zwar nicht die (jeweilige) Drehzahl für beide Maschinen (also elektrische Maschine und Verbrennungsmotor) erfasst werden, die Drehzahl kann aber - sofern dies erforderlich sein sollte - beispielsweise über andere Parameter grob abgeschätzt werden (beispielsweise über die elektrische Leistung einer elektrischen Maschine oder die elektrische Leistung einer Einspritzpumpe für einen Verbrennungsmotor), oder es kann eine zusätzliche, unabhängige Drehzahlerfassungsvorrichtung in einem anderen Bereich des Hybridantriebssystems vorgesehen werden. Die zusätzliche, unabhängige Drehzahlerfassungsvorrichtung kann dabei in aller Regel einfacher als die gemeinsame Drehzahlerfassungsvorrichtung aufgebaut werden, sodass die Gesamtanordnung dennoch kostengünstiger sein kann. Die von ihr gewonnenen Daten können gegebenenfalls nur dann zur Steuerung des Hybridantriebssystems (bzw. von Teilen davon, wie insbesondere zur Steuerung des Verbrennungsmotors) verwendet werden, wenn Verbrennungsmotor und Elektromotor „unabhängig voneinander" (also nicht in einem festen Drehzahlverhältnis zueinander) betrieben werden. Möglich ist es aber auch, dass die von der zusätzlichen Drehzahlerfassungsvorrichtung gewonnenen Daten grundsätzlich zur Erfüllung bestimmter Steuerungsinformatio- nen verwendet werden. Lediglich anders geartete Steuerungsfunktionen, für die beispielsweise genauere Daten benötigt werden, werden dann unter Verwendung von Daten realisiert, die von der ersten Drehzahlerfassungsvorrichtung gewonnen werden (sofern Verbrennungsmotor und Elektromotor in einem festen Drehzahlverhältnis zueinander betrieben werden). Es genügt im Übrigen vollauf, dass Verbrennungsmotor und elektrische Maschine in
einem festen, bekannten Drehzahlverhältnis miteinander gekoppelt sind (beispielsweise über ein Planetengetriebe). Von der Drehzahl, beispielsweise der elektrischen Maschine, kann dann durch eine einfache Multiplikation mit dem entsprechenden Faktor auf die Drehzahl des Verbrennungsmotors geschlossen werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass das feste Drehzahlverhältnis in verschiedenen Betriebszuständen des Hybridantriebssystems unterschiedlich ist, während des eigentlichen Betriebszustands jedoch konstant ist. Mit anderen Worten ist es also auch möglich, dass das Drehzahlverhältnis von elektrischer Maschine und Verbrennungsmotor „ge- schaltet" wird. Unter dem Begriff „elektrische Maschine" sind insbesondere Elektromotoren, elektrische Generatoren sowie elektrische Maschinen, die zeitweise als Elektromotor und zeitweise als Generator betrieben werden, zu verstehen. Als Drehzahlerfassungsvorrichtung können grundsätzlich jegliche, im Stand der Technik bekannte Drehzahlerfassungsvorrichtungen ver- wendet werden, wie beispielsweise Drehzahlerfassungsvorrichtungen, die mit Hilfe eines Geberrads auf elektrischem, elektromagnetischem, magnetischem oder optischem Wege eine Aussage über die Drehzahl der entsprechenden Vorrichtung ermöglichen. Dabei ist bei entsprechend ausgebildeten Drehzahlerfassungsvorrichtungen auch eine im Wesentlichen stetige Mes- sung der Drehzahl (z.B. bereits nach einer Drehung um wenige Winkelgrade bzw. von Bruchteilen davon) möglich. Auch eine Winkellagebestimmung des betreffenden Bauteils ist bei Verwendung geeigneter Drehzahlerfassungsvorrichtungen in aller Regel problemlos möglich.
Es kann sich insbesondere als sinnvoll erweisen, wenn zumindest eine der elektrischen Maschinen und zumindest einer der Verbrennungsmotoren zumindest im Wesentlichen dauerhaft in einem festen Drehzahlverhältnis miteinander gekoppelt sind. In diesem Falle ist es möglich, gegebenenfalls vollständig auf eine zusätzliche, unabhängige Drehzahlerfassungsvorrichtung zu verzichten, bzw. ist es möglich, eine gegebenenfalls erforderliche, zusätz-
liche, unabhängige Drehzahlerfassungsvorrichtung nochmals einfacher auszubilden. Ein besonders einfacher und kostengünstiger Aufbau des Hybrid- antriebssystems kann dadurch gefördert werden. Insbesondere dann, wenn die Zeitintervalle, bei denen gegebenenfalls keine Kopplung von Verbren- nungsmotor und elektrischer Maschine in festem Drehzahlverhältnis vorliegt, sehr kurz sind, kann in aller Regel vollständig auf das Vorsehen einer zusätzlichen, unabhängigen Drehzahlerfassungsvorrichtung verzichtet werden, da in diesen kurzen Zeitintervallen der Verbrennungsmotor und/oder die e- lekthsche Maschine beispielsweise ohnehin auf Grund von „Massenträgheit" nachläuft.
Möglich ist es darüber hinaus, dass zumindest eine erste Drehzahlerfassungsvorrichtung in Verbindung mit zumindest einer elektrischen Maschine, vorzugsweise integral mit zumindest einer elektrischen Maschine ausgebil- det ist. Denn häufig ist für den Betrieb einer elektrischen Maschine eine relativ genaue Kenntnis über deren Drehzahl erforderlich, weshalb entsprechende Drehzahlerfassungsvorrichtungen bei handelsüblichen elektrischen Maschinen oftmals ohnehin vorgesehen sind, und diese Drehzahlerfassungsvorrichtungen in der Regel bereits relativ genaue Messwerte liefern. Auch ist es teilweise möglich, basierend auf den elektrischen Eingangsbzw. Ausgangssignalen der elektrischen Maschine eine oftmals sehr genaue Aussage über deren Drehzahl treffen zu können, was meist auch möglich ist, ohne dass zusätzliche Drehzahlerfassungssensoren vorgesehen werden müssen. Dadurch ist es meist möglich, die Kosten für das Hybridantriebssys- tem nochmals zu senken.
Es kann darüber hinaus als sinnvoll erweisen, wenn zumindest Teile eines Steuersystems des Hybridantriebssystems in Verbindung mit zumindest einer elektrischen Maschine, insbesondere gemeinsam mit dem Steuergerät zumindest einer elektrischen Maschine ausgebildet sind. Für die Ansteue-
rung von elektrischen Maschinen ist es in der Regel ohnehin erforderlich, elektrische bzw. elektronische Steuergeräte (beispielsweise einen Einplatinenrechner) vorzusehen. Derartige elektrische bzw. elektronische Steuergeräte von elektrischen Maschinen weisen auch bei handelsüblichen elektri- sehen Maschinen in der Regel Systeme und/oder Algorithmen auf, die die Drehzahl der elektrischen Maschine für die Ansteuerung derselben mit einbeziehen. Diese Systeme und/oder Algorithmen können in der Regel leicht darauf hin angepasst werden, dass diese zumindest zeitweise und/oder zumindest zum Teil die Ansteuerung auch zumindest eines Verbrennungsmo- tors (mit-)übernehmen. Insofern kann das Steuersystem des Hybridantriebssystems in diesem Falle auf ohnehin bestehende Systeme zurückgreifen, sodass hierdurch auf besonders elegante Weise zusätzliche Kosten eingespart werden können. Insbesondere kann auf eine „Doppelauslegung" entsprechender Systeme meist verzichtet werden.
Es kann sich als besonders sinnvoll erweisen, wenn zumindest eine erste Drehzahlerfassungsvorrichtung und/oder zumindest Teile der Steuervorrichtung des Hybridantriebssystems als Hochfrequenzdatenerfassungsvorrichtung ausgebildet sind. Mit einer derartigen schnellen und häufigen Datener- fassung kann die Qualität des Drehzahlsignals deutlich gesteigert werden. Speziell ist unter einer Hochfrequenzdatenerfassungsvorrichtung eine Datenerfassungsvorrichtung zu verstehen, die eine besonders hohe Datenab- tastrate aufweist. Insbesondere kann es dadurch ermöglicht werden, das erfasste Drehzahlsignal zur Berechnung zusätzlicher Parameter zu berück- sichtigen. Durch die vorgeschlagene hohe Datenrate bzw. Datengenauigkeit kann es ermöglicht werden, die entsprechenden Parameter mit einem besonders vorteilhaften Signal-Rausch-Verhältnis ermitteln zu können. Eine Abtastung kann dabei beispielsweise im 100μs-Zeitraster erfolgen. Das erfasste Drehzahlmesssignal wird somit vorteilhafterweise nicht erst nach ei- nem vollständigen Umlauf der entsprechenden Einrichtung nachgeführt,
sondern vorzugsweise häufiger, wie beispielsweise bereits nach einem Bruchteil eines Umlaufs der entsprechenden Einrichtung. Wie bereits erwähnt, liegt die Auflösung der Drehzahlerfassungsvorrichtungen und/oder der Steuervorrichtung von elektrischen Maschinen oftmals ohnehin in die- sem Bereich, oder zumindest in einem Bereich, der beispielsweise dem oben genannten Bereich nahekommt.
Möglich ist es beispielsweise, dass zumindest Teile des Steuersystems als Drehzahlunruhedetektionseinrichtung und/oder als Verbrennungsfehlerde- tektionseinrichtung, insbesondere für zumindest einen Verbrennungsmotor ausgebildet sind. Mit den Drehzahlsignalen, die von der ersten (gemeinsamen) Drehzahlerfassungsvorrichtung in der Regel mit einer hohen Güte vorliegen, ist es besonders vorteilhaft möglich, weitergehende Parameter zu bestimmen, welche basierend auf der erfassten Drehzahl ermittelt werden können. Die so ermittelten weitergehenden Parameter, wie beispielsweise eine Aussage über eine Drehzahlunruhe des Verbrennungsmotor, bzw. eine Aussage über Verbrennungsfehler des Verbrennungsmotors, können anschließend entsprechenden Steuersystemen zur Nachregelung von Verbrennungsmotor und/oder elektrischer Maschine zugeführt werden. Insbe- sondere bei einem genauen und häufig erneuerten Drehzahlmesswert, können die entsprechenden Parameter in der Regel mit hoher Qualität und einem sehr guten Signal-Rausch-Verhältnis ermittelt werden. Unter einem Verbrennungsfehlermesswert ist dabei insbesondere ein Signal zu verstehen, welches eine Aussage über das Vorliegen, die Qualität (Eigenschaften) bzw. die Häufigkeit von Zündaussetzern ermöglicht und/oder eine Aussage über die Vollständigkeit einer Verbrennung des Verbrennungsmotors ermöglicht. Dadurch wird eine Zündaussetzererkennung in einem Hybridfahrzeug besonders einfach möglich. Die Zündaussetzererkennung kann insbesondere basierend auf der Detektion einer Drehzahlunruhe aufgrund ausbleiben- der Momentenbeiträge des Verbrennungsmotors erfolgen.
Eine weitere sinnvolle Ausbildungsform kann sich ergeben, wenn beim Hybridsystem zumindest eine zusätzliche Drehzahlerfassungsvorrichtung vorgesehen ist, die vorzugsweise in Verbindung mit zumindest einem Verbren- nungsmotor ausgebildet ist. Diese zusätzliche Drehzahlerfassungsvorrichtung kann insbesondere dazu verwendet werden, auch dann Daten über den Betriebszustand von Teilen des Hybridantriebssystems zu gewinnen (insbesondere des Verbrennungsmotors), wenn elektrische Maschine und Verbrennungsmotor nicht in einem festen Drehzahlverhältnis zueinander betrieben werden. Eine weitere Verwendungsmöglichkeit für eine derartige zusätzliche Drehzahlerfassungsvorrichtung besteht darin, dass sie Daten liefern kann, die von der ersten (gemeinsamen) Drehzahlerfassungsvorrichtungen nicht, bzw. nur mit einem größeren Fehler behaftet gemessen werden können. Zu diesem Zweck ist es möglich, wenigstens eine zusätzliche Drehzahlerfassungsvorrichtung auf die Erfassung bestimmter Daten hin gezielt zu optimieren.
Weiterhin wird vorgeschlagen, ein Verfahren zum Betreiben zumindest einer elektrischen Maschine und zumindest einem Verbrennungsmotor, bei dem zumindest eine der elektrischen Maschinen und zumindest einer der Verbrennungsmotoren derart ausgebildet und eingerichtet sind, dass diese zumindest zeitweise in einem festen Drehzahlverhältnis zueinander betrieben werden, derart durchzuführen, dass zumindest während eines Betriebs mit festem Drehzahlverhältnis zueinander mittels zumindest einer ersten D- rehzahlerfassungsvorrichtung Daten erfasst werden, die zumindest zeitweise zur zumindest teilweisen Steuerung zumindest eines der Verbrennungsmotoren sowie zumindest einer der elektrischen Maschinen verwendet werden. Ein derartiges Verfahren weist die bereits im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Hybridantriebssystem beschriebenen Eigenschaften und Vor- teile in analoger Weise auf. Insbesondere ist es möglich, das Verfahren im
Sinne der im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Hybridantriebssystem gemachten Vorschläge in analoger Weise weiterzubilden. Ein derartig weitergebildetes Verfahren weist ebenfalls die bereits genannten Eigenschaften und Vorteile in analoger Weise auf.
Insbesondere ist es möglich, zumindest eine der elektrischen Maschinen und zumindest einen der Verbrennungsmotoren derart auszubilden und einzurichten, dass diese zumindest teilweise als Teil eines Hybridantriebssystems, insbesondere als Teil eines Hybridantriebssystems für ein Kraftfahr- zeug eingerichtet sind. Bei dem Kraftfahrzeug kann es sich in beliebiger Weise um ein Luftfahrzeug, ein Wasserfahrzeug und ein Landfahrzeug (schienengebunden/nicht-schienengebunden) handeln. Das vorab vorgeschlagene Verfahren eignet sich in besonderem Maße für den hier vorgeschlagenen Zweck.
Weiterhin ist es möglich, das Verfahren so durchzuführen, dass zumindest eine der elektrischen Maschinen und zumindest einer der Verbrennungsmotoren derart ausgebildet und eingerichtet sind, dass diese zumindest im Wesentlichen dauerhaft in einem festen Drehzahlverhältnis zueinander betrie- ben werden. Auch für diesen Einsatzfall ist das vorliegend vorgeschlagene Verfahren besonders vorteilhaft.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn die Drehzahlerfassung mit hoher Abtastrate erfolgt. Insbesondere sollte die Drehzahlerfassung häufiger als nur einmal pro Umdrehung der entsprechenden Einrichtung erfolgen. Vielmehr ist es sinnvoll, dass die Drehzahlerfassung jeweils nach Durchschreiten eines relativ kleinen Drehwinkels, wie beispielsweise von jeweils 1 °, 2°, 3°, 4° oder 5 ° (oder auch Bruchteilen vom einem Grad) erfolgt. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die Drehzahlerfassung mit einer Zeitrate von beispielsweise 300 μs, 250 μs, 200 μs, 150 μs, 100 μs, 75 μs, 50 μs
bzw. 25 μs erfolgt. Dadurch können sich besonders genaue Aussagen hinsichtlich der Drehzahl der Vorrichtung(en) ergeben. Insbesondere ist es möglich, die derart gewonnenen Drehzahlinformationen auch für weitergehende Zwecke, wie beispielsweise zur Berechnung weiterer Parameter, zu verwenden.
So ist es möglich, die Drehzahlerfassung zur Erkennung einer Drehzahlunruhe und/oder zur Erkennung von fehlerhaften Zündvorgängen, insbesondere des Verbrennungsmotors zu verwenden.
Auch kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn zur Steuerung zumindest einer elektrischen Maschine und/oder zumindest eines Verbrennungsmotors Daten zumindest einer zusätzlichen Drehzahlerfassungsvorrichtung verwendet werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird im Folgenden unter Verwendung von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher beschrieben: Es zeigt:
Fig. 1 : Eine schematische Ansicht eines Hybridkraftfahrzeugs gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel; Fig. 2: eine schematische Ansicht eines Hybridkraftfahrzeugs gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel; Fig. 3: eine schematische Ansicht eines Hybridkraftfahrzeugs gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel; Fig. 3: eine schematische Ansicht eines Hybridkraftfahrzeugs gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel.
Ausführungsformen der Erfindung
In Fig. 1 ist ein Kraftfahrzeug 1 dargestellt, welches als Antrieb einen Hybridantrieb 2 aufweist. Kraftfahrzeug 1 und Hybridantrieb 2 sind zur Verdeutlichung des Prinzips nur schematisch dargestellt.
Der Hybridantrieb 2 umfasst eine elektrische Maschine 3 mit einer ersten Antriebswelle 4 sowie einen Verbrennungsmotor 6 mit einer zweiten Antriebswelle 5. Die erste Antriebswelle 4 ist direkt mit der elektrischen Maschine 3 gekoppelt, während die zweite Antriebswelle 5 direkt mit dem Verbrennungsmotor 6 gekoppelt ist. Die beiden Antriebswellen 4, 5 sind ü- ber ein Planetengetriebe 7 miteinander gekoppelt, Die gemeinsame Antriebsleistung von Verbrennungsmotor 6 und elektrischer Maschine 3 (die selbstverständlich auch negativ sein kann, beispielsweise dann, wenn sich das Kraftfahrzeug in einem Rekuperationsbetrieb befindet) wird über das Planetengetriebe 7 der Antriebsachse 8 zugeführt, an welcher die Räder 9 befestigt sind. Dieser Aufbau eines Hybridantriebs 2 ist auch als sogenannte Drehmomentkopplung bekannt. Über das Planetengetriebe 7 sind also erste Antriebswelle 4 und zweite Antriebswelle 5 über ein festes Drehzahlverhältnis, welches vom Aufbau des Planetengetriebes 7 vorgegeben wird, miteinander gekoppelt.
Zusätzlich ist beim vorliegend dargestellten Ausführungsbeispiel des Hybridantriebs 2 bei der zweiten Antriebswelle 5 ein Schaltgetriebe 10 und eine Kupplung 11 zwischen Verbrennungsmotor 6 und Planetengetriebe 7 vorge- sehen. Dadurch ist es möglich, den Verbrennungsmotor 6 bei unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten des Kraftfahrzeugs 1 stets in einem jeweils weitgehend treibstoffeffizienten Drehzahl- bzw. Drehmomentbereich zu betreiben. Über die Kupplung 11 kann der Verbrennungsmotor 6 zusätzlich ausgekuppelt werden, beispielsweise um das Schaltgetriebe 10 zu schalten, oder aber das Kraftfahrzeug 1 in einem Betriebszustand zu betreiben, in
dem das Kraftfahrzeug 1 ausschließlich mit Hilfe der elektrischen Maschine 3 bewegt bzw. verzögert wird. In letzterem Fall kann Energie, die zur Überwindung des mechanischen Widerstands des Verbrennungsmotors 6 aufgebracht werden müsste, eingespart werden.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführung des Hybridantriebs 2 ermöglicht den Einsatz einer einzigen Geschwindigkeitsmessvorrichtung 12, sowohl für den Verbrennungsmotor 6, als auch für die elektrische Maschine 3. Ist die Kupplung 11 geschlossen, so kann in Kenntnis der jeweils aktuellen Übersetzung des Schaltgetriebes 10 sowie in Kenntnis des Übersetzungsverhaltens des Planetengetriebes 7 bei Kenntnis der Drehzahl der elektrischen Maschine 3 unmittelbar und eindeutig auf die Drehzahl des Verbrennungsmotors 6 geschlossen werden. Dabei ist eine genaue Kenntnis der Drehzahl des Verbrennungsmotors 6 nur in einem Betriebszustand erforderlich, in dem der Verbrennungsmotor 5 zumindest teilweise zum Antrieb des Kraftfahrzeugs 1 verwendet wird. In einem solchen Fall ist jedoch die Kupplung 11 ohnehin geschlossen.
Ist die Kupplung 11 dagegen geöffnet, so kann mit Hilfe der Geschwindig- keitsmessvorrichtung 12 keine (direkte) Aussage über die Drehzahl des Verbrennungsmotors 6 erzielt werden. Ein ungefährer Wert der Drehzahl kann jedoch basierend auf einem Ansteuersignal des Verbrennungsmotors 6 (beispielsweise für eine elektrische Einspritzpumpe des Verbrennungsmotors 6), welches von einer elektronischen Steuerung 13 über eine elektrische Leitung 14 dem Verbrennungsmotor 6 zugeführt wird, ermittelt werden. Da der Verbrennungsmotor 6 bei geöffneter Kupplung 11 nur die innere Reibung des Verbrennungsmotors 6 überwinden muss (die z. B. durch Versuchsstandmessungen ziemlich genau ermittelt werden kann), ist die Abschätzung für die Drehzahl, die man auf diese Weise gewinnen kann, für praktische Zwecke üblicherweise ausreichend genau.
Die elektronische Steuervorrichtung 13 steht im Übrigen nicht nur mit dem Verbrennungsmotor 6 in Verbindung, sondern ebenfalls mit der Kupplung 11 , dem Schaltgetriebe 10, der Geschwindigkeitsmessvorrichtung 12, der elektrischen Maschine 3 und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen. Die Verbindung über die in Fig. 1 dargestellten elektrischen Leitungen 14 kann dabei in einer beliebigen Richtung, oder aber auch in beide Richtungen erfolgen. Eine elektrische Leitung 14 kann somit dafür stehen, dass über diese elektrische Leitung 14 ein Messsignal erfasst wird, ein Steuersignal ausge- geben wird, oder beides.
Im in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel des Hybridantriebs 2 umfasst die Geschwindigkeitsmessvorrichtung 12 ein Geberrad 15, welches drehfest an der ersten Antriebswelle 4 befestigt ist, sowie einen Messsensor 16, der benachbart zu einem radial äußeren Bereich des Geberrads 15 angeordnet ist. Im in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind Geberrad 15, Messsensor 16 und elektrische Maschine 3 zu einer Baueinheit 17 zusammenge- fasst. Die Erfassung der Drehgeschwindigkeit über die Geschwindigkeitsmessvorrichtung 12 kann in beliebiger Weise auf mechanischem Wege, auf optischem Wege, auf elektrischem Wege, auf magnetischem Wege und/oder auf elektromagnetischem Wege erfolgen. Rein beispielhaft kann ein Shunt-Widerstand, ein Sense-MOSFET und/oder ein Hall-Sensor, verwendet werden.
Möglich ist es im Übrigen auch, dass zusätzlich oder alternativ zur in Fig. 1 dargestellten Geschwindigkeitsmessvorrichtung 12 eine Drehzahldetektion unter Zuhilfenahme des inneren Aufbaus der elektrischen Maschine 3 erfolgen kann. So kann sich die Drehzahldetektion auf den Strom beziehen, der in einer oder in mehreren Ständerwicklungen der elektrischen Maschine fließt. Ebenso kann sich die Drehzahldetektion auf den Strom beziehen, der
in die Reglerwicklung der elektrischen Maschine 3 fließt, um beispielsweise die Spannungskomponente zu ermitteln, die sich durch die Induktion der Ständerwicklungen zurück in die Reglerwicklung ergibt. Auch können die derart gewonnenen Signale ohne weiteres mit den Signalen der gegebenen- falls vorhandenen Geschwindigkeitsmessvorrichtung 12 (oder einer anderen Art von Geschwindigkeitsmessvorrichtung) kombiniert werden, um die Genauigkeit der Drehgeschwindigkeitsmesswerte zu erhöhen. Diese Kombination kann beispielsweise in der elektronischen Steuervorrichtung 13 erfolgen.
In Fig. 3 ist eine Abwandlung des in Fig. 1 dargestellten Hybridantriebs 1 gezeigt. Beim vorliegenden Hybridantrieb 23 ist auf der Antriebswelle 5 des Verbrennungsmotors 6 ein Zusatzgeberrad 25 angebracht. Der Zusatzmesssensor 24 ermittelt unter Zuhilfenahme des Zusatzgeberrads 25 die Dreh- zahl des Verbrennungsmotors 6 unabhängig davon, ob die Kupplung 11 geöffnet oder geschlossen ist.
Die Daten, die mit Hilfe des Zusatzmesssensors 24 gewonnen werden, werden von der elektronischen Steuervorrichtung 13 dazu verwendet, den Verbrennungsmotor 6 anzusteuern. Beispielsweise dienen die vom Zusatzmesssensor 24 gewonnenen Daten dazu, die Schaltstrategie des Schaltgetriebes 10 zu ermitteln, die Kraftstoffzufuhr zum Verbrennungsmotor 6 zu steuern. Zusatzmesssensor 24 und Zusatzgeberrad 25 sind darauf hin optimiert, die dafür erforderlichen Daten in hoher Güte zur Verfügung stellen zu können. In analoger Weise werden die vom Messsensor 16 ermittelten Daten dazu verwendet, die elektrische Maschine 3 anzusteuern.
Die vom Messsensor 16 gewonnenen Daten werden jedoch von der elektronischen Steuervorrichtung 13 zusätzlich dazu verwendet, Zündaussetzer oder sonstige Verbrennungsfehler des Verbrennungsmotors 6 zu erkennen,
um gegebenenfalls entsprechende Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Die vom Messsensor 16 gewonnenen Daten sind hierzu besonders geeignet, da bei handelsüblichen elektrischen Maschinen 3 in der Regel ohnehin ein Geberrad 15 und ein Messsensor 16 verwendet werden muss, die eine hohe Genauigkeit sowie eine hohe Messwert-Samplingfrequenz aufweisen. Sowohl eine hohe Genauigkeit, als auch eine hohe Messwert-Samplingfrequenz verbessern die Genauigkeit der Erkennung von Zündaussetzern und/oder sonstigen Verbrennungsfehlern des Verbrennungsmotors 6.
In Fig. 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel für ein Kraftfahrzeug 18 dargestellt, das mit einem Hybridantrieb 19 ausgerüstet ist, der von dem in Fig. 1 gezeigten Hybridantrieb 2 im manchen Teilen abweicht. Für gleichartige Komponenten werden aus Einheitlichkeitsgründen die gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 1 verwendet.
Analog zum in Fig. 1 dargestellten Kraftfahrzeug 1 ist auch das vorliegende Kraftfahrzeug mit einem Verbrennungsmotor 6 und einer elektrischen Maschine 3 versehen, die beide ihre Antriebsleistung einer gemeinsamen Antriebsachse 8 zuführen. Der Verbrennungsmotor 6 treibt eine Antriebswelle 21 an, die über eine Kupplung 11 mit einer gemeinsamen Antriebswelle 20 drehfest verbunden werden kann, bzw. mechanisch von dieser getrennt werden kann. An der gemeinsamen Antriebswelle 20 ist die elektrische Maschine 3 angeordnet. Die gemeinsame Antriebswelle 20 kann dabei als durchgängige Welle ausgebildet werden, die die elektrische Maschine 3 durch- greift. Die gemeinsame Antriebswelle 20 führt zu einem Schaltgetriebe 10, mit welchem das Drehzahlverhältnis zwischen gemeinsamer Antriebswelle 20 und Antriebsachse 8 geeignet angepasst werden kann. Vom Schaltgetriebe 10 führt die Antriebsenergie über ein Differential 22 an die Antriebsachse 8 und somit schlussendlich an die Räder 9.
An der gemeinsamen Antriebswelle 20 ist zusätzlich eine Geschwind ig- keitsmessvorrichtung 12 mit einem Geberrad 15 und einem Messsensor 16 angeordnet. Auch hier können Geberrad 15, Messsensor 16 und elektrische Maschine 3 als eine Baueinheit 17 ausgeführt sein.
Dadurch, dass der Verbrennungsmotor 6 lediglich über die Kupplung 11 mit der gemeinsamen Antriebswelle 20 (und somit mit dem Geberrad 15) mechanisch gekoppelt ist, kann der Messsensor 16 besonders genaue Messdaten über das Drehzahlverhalten des Verbrennungsmotors 6 erfassen. Insbe- sondere kann es zu keinen Störungen durch ein mechanisches Spiel von ineinandergreifenden Zahnrädern kommen. Ein derartiges mechanisches Spiel ist bei einem Schaltgetriebe 10 in aller Regel nicht vermeidbar. Wenn es sich bei dem Schaltgetriebe 10 um ein Automatikgetriebe handelt, kommt es bei üblichen Bauformen darüber hinaus zu einem Schlupf zwischen Ein- gangswelle und Ausgangswelle des Automatikgetriebes. Aufgrund des Aufbaus des in Fig. 2 dargestellten Hybridantriebs 19 ist dieser jedoch auch für automatische Schaltgetriebe geeignet.
In Fig. 4 ist eine Abwandlung des in Fig. 3 dargestellten Hybridantriebs 19 dargestellt. Das vorliegend dargestellte Hybridantriebssystem 26 weist analog zum in Fig. 3 dargestellten Hybridantriebssystem 23 ein Zusatzgeberrad 25 und einen Zusatzmesssensor 24 an der Antriebswelle 21 des Verbrennungsmotors 6 auf.
Analog zum in Fig. 3 dargestellten Hybridantrieb 23 werden auch hier die vom Messsensor 16 gewonnenen Daten von der elektronischen Steuervorrichtung 13 zur Ansteuerung der elektrischen Maschine 3 sowie zusätzlich zur Erkennung von Zündaussetzern und/oder sonstigen Verbrennungsfehlern des Verbrennungsmotors 6 verwendet. Die sonstigen Steuerungsaufga- ben des Verbrennungsmotors 6 werden jedoch von der elektronischen Steu-
ervorrichtung unter Verwendung von Daten übernommen, die vom Zusatzmesssensor 24 gewonnen werden.