WO2005106478A1 - Verfahren zur funktionalisierung von biosensor-chips - Google Patents

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Franz Hofmann
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Funktionalisierung von Biosensoren, insbesondere solchen auf Basis von auf einem fertig prozessierten Wafer angeordneten Halbleiter-Chips mit darauf aufgebrachten Sensorfeldern, die üblicherweise im Arrayformat angeordnet sind, und zwar eine Funktionalisierung beispielsweise mit organischen Molekülen wie z.B. Nukleinsäuren wie DNA, RNA und PNA bzw. deren Derivaten, Proteinen, Zuckermolekülen oder Antikörpern.

Description

Verfahren zur Funktionalisierung von Biosensor-Chips
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Funktionalisierung von Biosensor-Chips, insbesondere solchen auf Basis von auf einem fertig prozessierten Wafer angeordneten Halbleiter-Chips mit darauf aufgebrachten Sensorfeldern, die üblicherweise im Arrayformat angeordnet sind, und zwar eine Funktionalisierung beispielsweise mit organischen Molekülen wie z.B. Nukleinsäuren wie DNA, RNA und PNA. bzw. deren Derivaten, Proteinen, Zuckermolekülen oder Antikörpern.
Biosensor-Arrays dienen zum Nachweis von Molekülen in einem zu untersuchenden Analyten. Solche Arrays werden zum Zwecke einer Miniaturisierung zunehmend auf Chips realisiert. Die Sensoren sind häufig in einer großen Anzahl auf einem Substrat angeordnet. Der hohe Grad an Parallelisierung ermöglicht eine zeitgleiche parallele Durchführung unterschiedlicher Tests, beispielsweise Tests auf das Vorhandensein unterschiedlicher Substanzen (z.B. Moleküle) in einem vorgegebenen Analyten. Aufgrund dieser Eigenschaft ergeben sich für derartige Sensor-Anordnungen, einschließlich entsprechendem Auswertesystem, vielfältige Anwendungen in der medizinischen Diagnosetechnik wie z.B. im Point-of-care oder Home-care-Bereich, in der Pharmaindustrie, (z.B. für das Pharma-Screening, Pharmakogenomics, „high troughput screening", HTS) , in der chemischen Industrie, in der Lebensmittel-Analytik, in der allgemeinen Grundlagenforschung wie z.B. Gensequenzierungen, sowie der Umwelt- und Lebensmitteltechnik.
Zur Funktionalisierung solcher Biosensoren bzw. BioChips wird üblicherweise eine kleine Menge bindungsbereiter Fängermoleküle die auch als Sonden bezeichnet werden, beispielsweise eine bestimmte Nukleinsäuresequenz, auf der Oberfläche eines spezifisch gestalteten Substrats (BioChip- Grundmodul) immobilisiert. Diese Immobilisierung erfolgt üblicherweise entsprechend der eingesetzten Kopplungschemie derart an der Substratoberfläche, daß die Fängermoleküle auch bei Waschvorgängen auf dieser verbleiben. Das Grundprinzip vieler bekannter Sensoren beruht somit darauf, daß positionsspezifisch auf einem Chip zunächst solche Fängermoleküle z.B. unter Verwendung von Mikro-
Dispensiertechniken aufgebracht und unter Einsatz einer entsprechenden Bindungschemie immobilisiert werden. Das Aufbringen erfolgt vorzugsweise im Arrayformat, wobei an verschiedenen Arraypositionen beispielsweise unterschiedliche Oligonukleotid-Sequenzen immobilisiert werden können. Durch möglichst kleine Abmessungen der Einzelpositionen eines Arrays kann zum einen die Arraydichte erhöht werden, zum anderen wird die Empfindlichkeit der Detektion verbessert. Mittels eines derart gebildeten DNA-Microarrays können dann beispielsweise hochgradig parallele DNA-Analysen durchgeführt werden. Die zu untersuchenden Analytmoleküle wie z.B. Nukleinsäuren werden dabei üblicherweise markiert und mit den Fängermolekülen wie z.B. Nukleinsäuren auf dem Chip hybridisiert. Eine Hybridisierung erfolgt in der Regel dabei nur zwischen exakt komplementären Nukleinsäuremolekülen. Die Intensität des gemessenen Signals ist üblicherweise zur Menge an hybridisierter Probe proportional .
Die vorgenannten Arrays werden in jüngster Zeit technisch auch in einem Biochip mit integrierter elektronischer
Auswertetechnik verwirklicht. Ein solcher Biochip ermöglicht eine schnelle, einfache und kostengünstige Analyse von Biomolekülen, wie z.B. die vorgenannten Nukleinsäuren oder Proteine, in der klinischen Diagnostik und der patientenindividuellen Medizin. Ein derartiger Biochip bzw. dessen Grundmodul kann beispielsweise eine Vielzahl miniaturisierter Probenträger bzw. Sensorelemente mit in Interdigitalstruktur angeordneten Metallelektroden wie z.B. Goldelektroden, auf die jeweils Biomoleküle aufgebracht werden können, enthalten. Die Auswertung erfolgt dann über kleinste Stromverläufe. Derartige Biochips basieren auf einem Standard-CMOS- ( "Complementary Metal Oxide Semiconductor") - Halbleiter-Fertigungsprozeß mit zusätzlichen Goldelektroden.
Nachteilig bei der Fertigung solcher Biosensoren ist jedoch, daß bisher kein Funktionalisieren von Halbleiter-Chips, z.B. mit organischen Molekülen wie DNA oder Proteinen, auf Waferebene möglich ist, da die FunktionsSchicht, d.h. die Schicht, welche die Fängermoleküle umfasst, nicht dauerhaft konservierbar ist und beim Vereinzeln bzw. Aussägen der Chips häufig zerstört wird. Zudem ist das Aufbringen einer definierten Menge an funktionstragenden Molekülen zur Funktionalisierung der Sensorfelder dahingehend problematisch, daß ein Auseinanderfließen der Flüssigkeitsmenge die Konzentration verringert und ein
Ineinanderfließen ein Übersprechen des Sensorsignales zur Folge hat. Ein weiterer Nachteil liegt darin, daß vor dem Funktionalisieren eine aufwändige, aber letztlich ungenügende Reinigungsprozedur durchgeführt werden muß. Ein weiteres Problem der im Stand der Technik verfügbaren Biosensoren stellt auch das Auftreten von durch unspezifische Reaktionen hervorgerufenen Offset-Strömen beim elektrochemischen Auslesen dar.
Zur Überwindung der vorstehenden Probleme werden derzeit die
Chips nach dem Vereinzeln aufwändig und von Hand einzeln gereinigt und funktionalisiert . Dieses Handling ist jedoch nicht großtechnisch realisierbar. Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, insbesondere ein Verfahren bereitzustellen, das ein Funktionalisieren von Biosensoren auf Waferebene ermöglicht, ohne die vorstehend erläuterten Probleme aufzuweisen bzw. hervorzurufen. Eine weitere Aufgabe liegt in der Bereitstellung eines Biochips, der insbesondere beim Einsatz in Assay-Verfahren kein Auftreten von durch unspezifische Reaktionen hervorgerufenen Offset-Strδmen beim elektrochemischen Auslesen zeigen soll .
Diese Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen gekennzeichneten Ausführungsformen gelöst.
Insbesondere wird ein Verfahren zur Funktionalisierung eines Biosensors bereitgestellt, umfassend die Schritte: (i) Bereitstellen eines Substrats, das darauf angeordnet eine Vielzahl von Sensorfeldern aufweist, (ii) Aufbringen einer vorbestimmt strukturierten Schicht, wodurch oberhalb der Sensorfelder eine entsprechende Kavität gebildet wird, und (iii) Aufbringen von Fängermolekülen auf die Sensorfelder, so daß die Fängermoleküle innerhalb der Kavität oberhalb der
Sensorfelder immobilisiert werden.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens werden durch das Aufbringen einer vorbestimmt strukturierten Schicht, die üblicherweise auf Basis eines organischen Polymers ist, über den zu funktionalisierenden Sensorfeldern Kavitäten gebildet, die im weiteren als Kompartimente fungieren können. In diese Kompartimente können Fängermoleküle, welche zur
Funktionalisierung dienen, z.B. DNA-Moleküle, eingebracht werden.
Das in Schritt (i) eingesetzte Substrat kann ein Keramik- Substrat, ein Halbleitersubstrat (insbesondere ein Silizium- Substrat, das heißt ein Silizium-Wafer oder ein Silizium- Chip) , ein Glas-Substrat oder ein Kunststoff-Substrat sein.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird in Schritt (i) als Substrat ein fertig prozessierter Wafer mit mindestens einem Halbleiter-Chip, wobei mindestens ein Sensorfeld, üblicherweise jeweils zwei oder mehrere Sensorfelder, auf dem Halbleiter-Chip angeordnet ist bzw. sind, eingesetzt. In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Biosensors ist die elektrische
Erfassungsschaltung in dem Halbleiter-Chip integriert. Dies hat den Vorteil, daß dadurch der gesamte Meßaufbau vereinfacht werden kann, und eine höhere Meßempfindlichkeit erreicht wird. Eine weitere Vereinfachung ergibt sich durch eine Ausgestaltung, bei der die Sensorfelder auf dem Halbleiter-Chip angeordnet sind.
Als Halbleiter-Chip kann prinzipiell jedes geeignete Halbleiter-Bauelement verwenden werden. Vorzugsweise wird ein Transistorchip verwendet, der ein CMOS-Chip sein kann.
Unter „Sensorfeld" wird im Sinne der Erfindung eine Anordnung bzw. Oberfläche verstanden, auf welcher bzw. über welche die Fängermoleküle immobilisiert werden können, d.h. an welche die Fängermoleküle durch physikalische oder chemische
Wechselwirkungen binden können bzw. gekoppelt sind. Diese Wechselwirkungen schließen hydrophobe, hydrophile, von der Waalsche oder ionische (elektrostatische) Wechselwirkungen und kovalente Bindungen ein. Vorzugsweise weist das Sensorfeld eine elektrisch leitende Oberfläche auf. Beispiele für geeignete Oberflächen-Materialien, die für das Sensorfeld verwendet werden können, sind Metalle wie beispielsweise Gold, Platin oder Palladium oder elektrisch leitfähige Polymere. Vorzugsweise stellt ein Sensorfeld in der vorliegenden Erfindung eine Elektrode oder einen Bestandteil einer Elektrode dar. Die Immobilisierung auf einem Sensorfeld kann in der Weise erfolgen, daß die gesamte Oberfläche eines Feldes zum Immobilisieren mit Fängermolekülen versehen wird. Es ist jedoch auch möglich, die Immobilisierung selektiv auf einzelne Bereiche/Punkte („spots") eines Feldes zum
Immobilisieren zu beschränken. Um letzteres zu erreichen, kann das Sensorfeld entsprechend ausgestaltet sein, z.B. durch chemisch für die Immobilisierung aktivierte Bereiche. In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die Fängermoleküle direkt, d.h. ohne die Anordnung einer weiteren Schicht wie einer nachfolgend beschriebenen Trägerschicht, an die Sensorfläche gebunden bzw. gekoppelt.
Das Sensorfeld kann ein elektrochemisches Sensorfeld oder ein Impedanz-Sensorfeld sein. Wenn das Sensorfeld ein elektrochemisches Sensorfeld ist, kann es insbesondere als Redox-Recycling-Sensorfeld eingerichtet sein. Bei einem Redox-Recycling-Sensorfeld werden zu erfassende Partikel bzw. Teilchen bzw. Targets üblicherweise mit einem Enzym-Label versehen, das nach einem erfolgten Hybridisierungsereignis mit auf dem Sensorfeld immobilisierten Fängermolekülen dazu verwendet wird, eine in die Anordnung einzubringende elektrochemisch inaktive Substanz in zwei Teilmoleküle zu spalten, von denen mindestens eines elektrochemisch aktiv ist. Dies führt zu einer Veränderung der elektrischen Eigenschaften der jeweiligen Sensor-Position im entsprechenden Biosensor-Array.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die Sensorfelder als
Interdigitalelektroden-Felder, vorzugsweise hergestellt aus Gold, Platin oder Palladium, eingerichtet.
In Schritt (ii) des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die vorbestimmt strukturierte Schicht üblicherweise in einer Dicke im Bereich von 10 bis 300 μm aufgebracht. In Abhängigkeit von den vorgegebenen Sensorfeldern weisen die erzeugten Kavitäten bzw. Kompartiments üblicherweise einen
Durchmesser im Bereich von 10 bis 300 μm auf. In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt in Schritt (ii) zunächst das Aufbringen einer Photolackschicht über die gesamte Oberfläche des Substrats und nachfolgend ein photolithographisches Strukturieren der Photolackschicht unter Verwendung einer Photomaske mit vorbestimmtem Muster, wodurch oberhalb des Sensorfelds eine entsprechende Kavität gebildet wird. Die Art des Photolacks unterliegt keiner spezifischen Beschränkung. Vorzugsweise ist der Photolack jedoch ein negativer UV-Photoresist vom Epoxy- Typ. Derartige Photolacke sind unter den Handelsnamen SU-8 oder THB-430N erhältlich. Nach Belichtung mit einer entsprechend strukturierten Maske werden oberhalb der Sensorfelder entsprechende Kavitäten bzw. Kompartiments in einer Höhe bzw. Tiefe entsprechend der Dicke der Photolackschicht gebildet .
Alternativ kann das Aufbringen der vorbestimmt strukturierten Schicht in Form einer dreidimensional ausgebildeten organischen Polymermatrix durch Mikrokontakt-Drucken bzw. Mikrokontakt-Stempeln oder Softlithographie, wie es im Stand der Technik bekannt ist, erfolgen. Die Polymermatrix kann beispielsweise aus Epoxidharz, Polyolefinen wie Polypropylen, Poly (meth) acrylaten, Fluorpolymeren wie z.B. Teflon, Polysiloxanen oder Polyimid aufgebaut sein.
Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann vor dem eigentlichen Funktionalisieren der Sensorfelder, d.h. vor Schritt (iii) , eine Trägerschicht auf vorzugsweise Hydrogel-Basis, insbesondere auf Poly (meth) acrylamidgel- Basis, auf die Sensorfelder aufgebracht werden. Dabei kann das Aufbringen von Fängermolekülen auf die Sensorfelder in Schritt (iii) insbesondere auch unter gleichzeitigem Aufbringen einer Trägerschicht auf vorzugsweise Hydrogel- Basis, insbesondere auf Poly (meth) acrylamidgel-Basis, auf die Sensorfelder erfolgen. Der Einsatz solcher Trägerschichten ist im Stand der Technik bekannt; siehe beispielsweise A.Yu. Rubina, Analytical Biochemistry, 325 (2004), Seiten 92-106. Dabei werden zunächst Acrylamidgruppen bzw. Methacrylamidgruppen z.B. in die terminale 3' oder 5'- Stellung von DNA-Moleküle eingeführt, gefolgt von der Polymerisation solcher Zwischenstufen, so daß ein Hydrogel gebildet wird, in welchem bzw. an welchem kovalent Fängermoleküle wie z.B. DNA-Moleküle gebunden sind. In einem solchen Fall sind die Fängermoleküle wie z.B. DNA-Moleküle nicht direkt an die Sensorfelder gebunden bzw. gekoppelt, sondern in einer entsprechenden Trägerschicht auf vorzugsweise Hydrogel-Basis über dem jeweiligen Sensorfeld immobilisiert .
In Schritt (iii) des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt das Aufbringen von Fängermolekülen wie beispielsweise
Nukleinsäuren, Proteinen, Zuckermolekülen, Antikörpern, etc., insbesondere Oligonukleotidsonden, auf die Sensorfelder, so daß die Fängermoleküle innerhalb der durch die vorbestimmt strukturierte Schicht, insbesondere einer entsprechend strukturierten Photolackschicht erzeugten Kavität oberhalb der Sensorfelder immobilisiert werden. Dies kann entweder auf einer geeigneten Sensoroberfläche oder mittels einer dreidimensionalen Matrix, z.B. Hydrogel, durchgeführt werden. In besonders vorteilhafter Weise kann dieser Vorgang automatisiert auf Waferebene erfolgen. Wenn das Sensorfeld in Form einer Goldelektrode vorgesehen wird, kann das Immobilisieren der Fängermoleküle unter Verwendung der aus der Biochemie bekannten, besonders vorteilhaften Gold- Schwefel-Kopplung realisiert werden, indem beispielsweise eine Thiolendgruppe der Fängermoleküle mit der Goldelektrode chemisch gekoppelt wird.
Anzumerken ist, daß es selbstverständlich möglich ist, mit dem vorliegenden Verfahren nicht nur eine einzige Art von Nukleinsäuren in einer einzelnen Meßreihe zu erfassen. Vielmehr können mehrere Nukleinsäuren gleichzeitig oder auch nacheinander erfaßt werden. Dazu können auf den Sensorfeldern mehrere Arten von Fängermolekülen, von denen jedes eine (spezifische) Bindungsaffinität für eine bestimmte zu erfassende Nukleinsäure aufweist, gebunden werden, und/oder es können mehrere Einheiten zum Immobilisieren eingesetzt werden, wobei an jeder von diesen Einheiten nur eine Art von Fängermolekül gebunden wird. Bei diesen Mehrfachbestimmungen wird für jede zu erfassende Nukleinsäure vorzugsweise eine von den anderen Markierungen unterscheidbare Markierung verwendet, um so z.B. ungewollte Nebenreaktionen zu vermeiden. Zum Einsatz für eine solche Mehrfachbestimmung weist der Biosensor vorzugsweise mehrere, d.h. mehr als zwei,
Sensorfelder zum Immobilisieren von Nukleinsäuren in einer regelmäßigen Anordnung auf .
Nach Schritt (iii) kann optional das Aufbringen einer Verkapselungsschicht auf vorzugsweise Hydrogel-Basis, insbesondere auf Poly (meth) acrylamidgel-Basis, erfolgen.
Wenn im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens ein fertig prozessierter Wafer mit darauf angeordneten Halbleiter-Chips, wobei die Sensorfelder jeweils auf den Halbleiter-Chips angeordnet sind, eingesetzt wird, kann der nach Schritt (iii) derart funktionalisierte Wafer im upside-down-Modus auf eine in einem Sägerahmen gespannte Sägefolie, wie z.B. eine für derartige Zwecke üblicherweise verwendete Mylar®-Folie, angeordnet werden, wonach das Aussägen der einzelnen Chips aus dem Wafer gemäß üblichen Techniken erfolgt. Das Sägen der Wafer erfolgt im sog. upside-down-Modus, also mit der Unterseite des Wafers nach oben. Vor der Vereinzelung der Chips kann die Folie, typischerweise nach UV-Belichtung oder Wärmebehandlung, wieder rückstandsfrei abgelöst werden, und die Funktionsschicht steht dem Anwender direkt zur Verfügung. Durch das erfindungsgemäße Aufbringen einer Photolackschicht und der daraus resultierenden Bildung von entsprechenden Kavitäten bzw. Kompartiments wird die Funktionsschicht in den Kompartimenten vor mechanischen Beschädigungen und
Verunreinigungen geschützt und über einen längeren Zeitraum konserviert .
Weiterhin ist durch Verwendung des beschriebenen Verfahrens keine aufwändige chemische Reinigung der Sensorflächen (z.B. mit Cyaniden) vom Sägeschmutz mehr nötig. Ein Auseinanderfließen, resultierend in Konzentrationsverringerung, der aufzubringenden, funktionstragenden Moleküle wird ebenso durch die gemäß dem Verfahren der vorliegenden Erfindung erreichte
Kompartimentierung verhindert wie ein Ineinanderfließen (Übersprechen) . Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann somit eine genau definierte Menge an funktionstragenden Molekülen in jedes Kompartiment eingebracht werden. Werden zusätzlich noch dreidimensionale Trägermaterialien wie
Hydrogele verwendet, kann die Menge der funktionstragenden Moleküle pro Sensorfeld zusätzlich erhöht werden. Somit ist auch eine Verdichtung der Sensorfelder pro Fläche leichter erreichbar.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft einen Biosensor-Chip, umfassend ein Substrat mit mindestens einem Halbleiter-Chip darauf angeordnet, wobei auf dem Halbleiter-Chip wiederum mindestens ein Sensorfeld angeordnet ist, das am Boden einer Kavität vorliegt, die von einer vorbestimmt strukturierten Schicht, insbesondere einer Photolackschicht, umgeben ist, die vollständig über die gesamte Fläche des Halbleiter-Chips aufgebracht ist, wobei in der Kavität über dem Sensorfeld eine Funktionsschicht, umfassend Fängermoleküle, immobilisiert ist. Ein derartiger Chip kann durch das vorstehend erläuterte Verfahren hergestellt werden. Ein solcher Biosensor-Chip kann ferner einen Steuer-Schaltkreis, eine elektrische Erfassungseinrichtung bzw. einen Auswerte-Schaltkreis aufweisen. Darüberhinaus kann, wenn erforderlich, auch eine Temperaturkontroll- und regelvorrichtung wie z.B. ein Thermofühler vorgesehen werden. Diesbezüglich wird beispielsweise auf die Offenbarung von DE 102 24 567 AI, DE 102 28 125 AI und DE 101 12 778 AI Bezug genommen.
Noch ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft die Verwendung einer mit Vertiefungen bzw. Kavitäten strukturierten, über einem Sensorfeld eines Biosensors angeordneten Schicht auf Basis eines organischen Polymers, insbesondere einer Photolackschicht, zur Immobilisierung einer Funktionsschicht, umfassend Fängermoleküle, auf bzw. über dem Sensorfeld.
Die Figuren zeigen:
Fig. 1 zeigt schematisch die Herstellung einzelner Biosensor- Chips mittels einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens .
Figuren 2, 3 und 4 zeigen schematisch das Sensorprinzip einer bevorzugten Ausführungsform eines gemäß dem Verfahren der vorliegenden Erfindung hergestellten Biosensor-Chips, wobei Fig. 2 die Draufsicht auf ein Kompartment über einer Interdigital-Goldelektroden-Anordnung zeigt, Fig. 3 schematisch zeigt, wie bei einem Biomolekulnachweisverfahren auf „Redox-Recycling"-Basis ein entsprechender Strom erzeugt wird, und Fig. 4 das bewirkte Ausgangssignal wiedergibt.
Fig. 5 zeigt schematisch das Problem der Erzeugung unspezifischer Signale, wie es sich bei Biosensoren gemäß dem Stand der Technik darstellt.
Fig. 6 zeigt schematisch, wie das Problem der Erzeugung unspezifischer Signale durch die erfindungsgemäß hergestellten Biosensoren überwunden werden kann.
In Fig. 1 ist schematisch die Herstellung einzelner Biosensor-Chips mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens für den Fall gezeigt, daß im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens als Substrat ein fertig prozessierter Wafer (10) mit darauf angeordneten Halbleiter-Chips (20) , wobei auf den Halbleiter-Chips jeweils Sensorfelder (30) angeordnet sind, eingesetzt wird; siehe Fig. la) . Anschließend wird über die gesamte Oberfläche des Wafers eine Photolackschicht (40) beispielsweise mittels Spincoating, etc., aufgebracht; siehe Fig. lb) . Nach der Photolackstrukturierung mittels entsprechender Photomaske (siehe Fig. lc) ) , wobei Sensorfelder (60) und Sägerahmen frei belichtet werden und entsprechende Kompartiments (50) über den Sensorfelder gebildet werden, kann optional zunächst das Aufbringen einer Trägerschicht (60) auf z.B. Hydrogel-Basis auf die Sensorfelder (30) zur Bildung einer 3D-Matrix mittels z.B. Spotting erfolgen; siehe Fig. ld) . Anschließend erfolgt die Funktionalisierung, d.h. die Immobilisierung von Fängermolekülen unter Bildung der eigentlichen
Funktionsschicht (70) über den Sensorfeldern (30) ; siehe Fig. le) . Optional kann sich daran das Aufbringen einer Verkapselungsschicht (80) auf z.B. Hydrogel-Basis anschließen; vgl. Fig. If) . Das Aufbringen der Trägerschicht und der Funktionsschicht kann auch gleichzeitig durchgeführt werden. Anschließend wird der Wafer mit der funktionalisierten Seite nach unten (upside-down-Modus) auf eine in einem Sägerahmen (90) gespannte Sägefolie (91) angeordnet; siehe Fig. lg). Abschließend werden die Biosensor-Chips aus dem Wafer ausgesägt; siehe Fig. 1h) .
Im Folgenden werden weitere Vorteile erläutert, die sich insbesondere für elektrochemische Nachweisverfahren, bei denen Konvektions- und Diffusionsvorgänge stattfinden, ergeben. Ein Beispiel für ein solches
Biomolekulnachweisverfahren ist das in Figur 3 dargestellte „Redox Recycling".
Auf jeder Oberfläche eines Pixels des Sensorfeldes ist DNA mit einer bestimmten Sequenz immobilisiert. Nach der
Hybridisierung findet man Pixel mit doppelsträngiger DNA vor.
Üblicherweise ist ein Label am Target-DNA Strang angekoppelt.
Substratteilchen werden mit Hilfe des Enzymlabels in redoxaktive Spezies umgewandelt und diffundieren zu den Elektroden. Durch Anlegen geeigneter Potentiale wird dort ein
Redox-Prozeß initiiert, der ein spezifisches Signal liefert; siehe auch R. Thewes et al, „Sensor arrays for fully electronic DNA detection on CMOS", Tech. Dig. International
Solid-State Curcuits Conference (ISSCC), 2002, Seiten 350-351 und 472-473 bzw. A. Frey et al . , „Design of an integrated potentiostat circuit for CMOS biosensor chips", Proc .
International Symposium on Circuits and Systems (ISCAS) ,
2003, Seiten V9-V12.
Es ergeben sich jedoch Probleme dahingehend, daß die
Redoxteilchen nicht nur spezifisch in der Nähe der sie generierenden Label zu finden sind. Hierfür kann es mehrere Ursachen geben. Ein erster Grund für das unspezifische Vorhandensein von Redoxteilchen liegt im Reaktionsgleichgewicht zwischen Substrat und Redoxteilchen. So kann unter anderem eine nicht-enzymatisehe spontane Hydrolyse des Substrats auftreten. Ein zweiter Grund liegt im Testablauf begründet. Die Substratteilchen werden dem Sensorchip mit einer Pumpe, also im Fluß, zugeführt (siehe Figur 5a) . So bald Substrat vorhanden ist, werden an den Sensorpositionen mit einem Match (d.h. Vorhandensein von Enzymlabeln) Redoxteilchen gebildet. Diese Teilchen werden in dieser Phase durch Konvektion über den gesamten Chip verteilt und sind damit ebenfalls unspezifisch (siehe Figur 5b) . Ein weiterer Grund für unspezifische Redoxteilchenkonzentrationen ist die gradientengetriebene Diffusion z.B. zwischen benachbarten Pixeln mit Match und Mismatch, wie in Figur 5c) dargestellt.
Die beschriebenen unspezifischen Redoxteilchenkonzentrationen sind besonders dann kritisch, wenn sie groß gegenüber der nachzuweisenden Konzentration sind. Es resultiert eine Gesamtkonzentration von Nachweisteilchen, die sich in einen unspezifischen Sensorstromanteil übersetzt. Dieser Offset- Anteil kann die Signalauflösung begrenzen und damit den
Dynamikbereich nach unten limitieren.
In Figur 6 ist dargestellt, wie mit Hilfe der erfindungsgemäß erzeugten Kavitäten das zuvor beschriebene Problem unspezifischer Signale vermieden bzw. deutlich reduziert werden kann. Figur 6a) zeigt eine in den Kavitäten befindliche erste Schicht (Trägerschicht) , die als 3D- Funktionalisierungs-Matrix dient. Über dieser ersten Schicht befindet sich eine zweite Schicht (Verkapselungsschicht) als Diffusionsbarriere aus z.B. gleichem Material aber ohne
Funktionalisierung (keine DNA-Fängermoleküle in dieser Schicht) . Die zweite Schicht kann auch aus einem von der ersten Schicht verschiedenem Material bestehen, um bestimmte Eigenschaften vorteilhaft einstellen zu können (z.B. Diffusionskonstante für Substrat- und Redoxteilchen) . Wird nun das Substratmaterial über den Chip gepumpt, verzögert sich das Einsetzen der Erzeugung der Redoxteilchen aufgrund der zweiten Schicht. Die Verzögerungszeit ist in gewissem Rahmen mit Hilfe der Dicke der zweiten Schicht und Materialeigenschaften, die Einfluß auf die Diffusionskonstante der Substratteilchen haben, einstellbar. Ein weiteres wichtiges Zeitintervall ist die Periode, in der sich die ■ erzeugten Redoxteilchen noch innerhalb der Kavitäten befinden. Wird der Pumpenfluß innerhalb der Summe der zuvor beschriebenen Zeiten gestoppt, wird das unspezifische Übersprechen durch Konvektion unterbunden. Ebenfalls verhindert bzw. zumindest reduziert wird das diffusionsgetriebene elektrochemische Übersprechen, wie in Figur 6c) dargestellt. Hierfür vorteilhaft sind die diffusionsbehindernde Wirkung der zweiten Schicht und die geometrische Abschirmung der Kavitäten.
Neben der zuvor beschriebenen Unterdrückung unspezifischer Signale bewirken die Kavitäten zusammen mit den beiden Schichten auch eine Vergrößerung des Sensorsignals, da die spezifisch erzeugten Redoxteilchen räumlich besser über dem Ort der elektrochemischen Reaktion konzentriert bleiben. Ein Signalverlust durch Diffusion wird somit reduziert. Insgesamt wird also das Signal zu Rauschverhältnis verbessert.
• Das erfindungsgemäße Verfahren weist zusammenfassend die folgenden Vorteile auf: Funktionalisierung der Sensoroberflächen automatisiert auf Waferlevel möglich - Schutz vor mechanischen Beschädigungen Schutz vor Verunreinigungen Keine aufwändige chemische Reinigungsprozedur vor dem Funktionalisieren mehr nötig Konservierung der Funktionsschicht über längeren Zeitraum - Kein Auseinanderfließen der Funktionsschicht Aufbringen genau definierter Molekülmengen möglich Kein Ineinanderfließen der Funktionsschicht und somit kein Übersprechen des Signals Verringerung von Dissoziation, Diffusion und Konvektion, somit Unterdrückung des unspezifischen Signalanteils Optionaler Einbau einer künstlichen Diffusionsbarriere (Verkapselungsschicht) Verbesserung des Signal-Rauschverhältnisses Vergrößerung des Sensorsignals - Verkleinerung der Sensorfelder möglich Reduktion des Offset-Signals Universelle Verwendbarkeit auf aktiven/passiven Chips im Arrayformat mit optischem oder elektronischem Auslesen und Beschichtung jeder Art - adaptierbar sowohl für aktive und passive Chips als auch für Verfahren mit und ohne Label .
Das erfindungsgemäße Verfahren ist sowohl für die industrielle oder laborspezifische Herstellung von elektrisch aktiven oder passiven Halbleiter- oder anderen Chips mit Funktionsschichten, wie z.B. Nukleinsäuren, Proteinen, Zuckern, Antikörpern oder anderen chemischen und biologischen Schichten (Chemosensoren, Biochips) einsetzbar. Ebenso können die erfindungsgemäß erzeugten Kompartimente als Mini- Reaktionsgefäße, z.B. für PCR, ZellkulturZüchtung, o.a., gegebenenfalls ausgestattet mit Temperaturkontroll- und regelvorrichtung(en) und Mikrofluidik-Rührsystem(en) , eingesetzt werden.
Bezugszeichenliste
10 Wafer 20 Halbleiter-Chip 30 Sensorfeld Photolack Kavität Trägerschicht auf z .B .Hydrogel-Basis Vorrichtung zum Aufbringen der Trägerschicht Funktionsschicht, umfassend Fängermoleküle Vorrichtung zum Aufbringen der Funktionsschicht bzw. Fängermoleküle Verkapselungsschicht auf z .B.Hydrogel-Basis Vorrichtung zum Aufbringen der Verkapselungsschicht Sägerahmen Sägefolie

Claims

Ansprüche
1. Verfahren zur Funktionalisierung eines Biosensors, umfassend die Schritte: (i) Bereitstellen eines Substrats, das darauf angeordnet mindestens ein Sensorfeld aufweist, (ii) Aufbringen einer vorbestimmt strukturierten Schicht, wodurch oberhalb der Sensorfelder eine entsprechende Kavität gebildet wird, und (iii) Aufbringen von Fängermolekülen auf das Sensorfeld, so daß die Fängermoleküle innerhalb der Kavität oberhalb des Sensorfelds immobilisiert werden.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei in Schritt (i) als
Substrat ein fertig prozessierter Wafer mit mindestens einem Halbleiter-Chip, wobei mindestens ein Sensorfeld auf dem Halbleiter-Chip angeordnet ist, bereitgestellt wird.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, wobei in dem Halbleiter-Chip eine elektrische Erfassungsschaltung integriert ist.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, wobei der Halbleiter- Chip ein CMOS-Chip ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Sensorfelder als Interdigitalelektroden-Felder, vorzugsweise hergestellt aus Gold, Platin oder Palladium, eingerichtet sind.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei in Schritt (ii) zunächst das Aufbringen einer Photolackschicht über die gesamte Oberfläche des Substrats und nachfolgend ein photolithographisches Strukturieren der Photolackschicht unter Verwendung einer Photomaske mit vorbestimmtem Muster erfolgt, wodurch oberhalb des Sensorfelds eine entsprechende Kavität gebildet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei der Photolack in einer Dicke im Bereich von 10 bis 300 μm aufgebracht wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, wobei der Photolack ein negativer UV-Photoresist vom Epoxy-Typ ist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei vor dem Schritt (iii) eine Trägerschicht auf Hydrogel-Basis, insbesondere auf Poly (meth) acrylamidgel-Basis, auf die Sensorfelder aufgebracht wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9 , wobei das Aufbringen von Fängermolekülen auf die Sensorfelder in Schritt (iii) unter gleichzeitigem Aufbringen einer Trägerschicht auf Hydrogel-Basis, insbesondere auf Poly (meth) acrylamidgel-Basis, auf die Sensorfelder erfolgt.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei nach Schritt (iii) das Aufbringen einer Verkapselungsschicht auf Hydrogel-Basis, insbesondere auf Poly (meth) acrylamidgel- Basis, erfolgt.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 11, weiter umfassend die Schritte des Montierens des nach Schritt (iii) derart funktionalisierten Wafers im upside-down-Modus auf eine in einem Sägerahmen gespannte Sägefolie und Aussägen der einzelnen Chips aus dem Wafer.
13. Biosensor-Chip, umfassend ein Substrat mit mindestens einem Halbleiter-Chip darauf angeordnet, wobei auf dem Halbleiter-Chip wiederum mindestens ein Sensorfeld angeordnet ist, das am Boden einer Kavität vorliegt, die von einer vorbestimmt strukturierten Schicht umgeben ist, die vollständig über die gesamte Fläche des Halbleiter-Chips aufgebracht ist, wobei in der Kavität über dem Sensorfeld eine Funktionsschicht, umfassend Fängermoleküle, immobilisiert ist.
14. Biosensor-Chip nach Anspruch 13, wobei das Substrat ein fertig prozessierter Si-Wafer ist.
15. Biosensor-Chip nach Anspruch 13 oder 14, wobei in dem Halbleiter-Chip eine elektrische Erfassungsschaltung integriert ist.
16. Biosensor-Chip nach Anspruch 13, 14 oder 15, wobei der Halbleiter-Chip ein CMOS-Chip ist.
17. Biosensor-Chip nach einem der Ansprüche 13 bis 16, wobei die Sensorfelder als Interdigitalelektroden-Felder, vorzugsweise hergestellt aus Gold, Platin oder Palladium, eingerichtet sind.
18. Biosensor-Chip nach einem der Ansprüche 13 bis 17, wobei die vorbestimmt strukturierte Schicht eine strukturierte Photolackschicht ist.
19. Biosensor-Chip nach einem der Ansprüche 13 bis 18, wobei die Fängermoleküle Oligonukleotidsonden sind.
20. Verwendung einer mit Vertiefungen strukturierten, über einem Sensorfeld eines Biosensors angeordneten Schicht auf
Basis eines organischen Polymers, insbesondere einer Photolackschicht, zur Immobilisierung einer Funktionsschicht, umfassend Fängermoleküle, auf dem Sensorfeld.
21. Verwendung nach Anspruch 20, wobei der Photolack in einer Dicke im Bereich von 10 bis 300 μm aufgebracht wird.
22. Verwendung nach Anspruch 20 oder 21, wobei der Photolack ein negativer UV-Photoresist vom Epoxy-Typ ist.
23. Verwendung nach Anspruch 20, 21 oder 22, wobei die Fängermoleküle Oligonukleotidsonden sind.
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