WO2003019434A2 - Vorrichtungen, geräte und verfahren zur verbreitung, abrechnung, bezahlung und zum abspielen digitaler medieninhalte - Google Patents

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    • G06F2221/2135Metering

Definitions

  • the invention relates to devices, devices and methods for distributing, billing and paying for digital media content.
  • the Internet is ideally suited as a technical platform for the distribution of digital data from content providers to their customers.
  • Media content such as texts, audio content such as music or speech, images and moving video content are now almost entirely produced in digital form or can be digitized with little effort. Thanks to highly developed compression techniques such as MP3 (for the audio area) or MPEG (for the video area), data-intensive content can also be transported via today's Internet infrastructure, which is still relatively narrow-band on the consumer side.
  • Software intended for use by the customer is also part of the aforementioned digital content in the context of the present invention.
  • a provider of such multimedia content operates a so-called “server”, a so-called “server” that is permanently connected to the Internet via a broadband dedicated line.
  • the customers of the content providers must each have access to a computer connected or connectable to the Internet, for example a so-called “personal computer” (PC), and using suitable Internet service protocols such as - in the simplest case - the "Hypertext Transport Protocol” (HTTP) download the data representing the content from the server to the local computer (»client «).
  • the digital content is common first stored in the form of a file on the local computer before it can be used there.
  • so-called »streaming « protocols are also available, in which the data representing the content is immediately converted into perceptible sensory impressions during the download from the server computer to the client computer, without the digital content corresponding to the client computer File is created and stored.
  • MP3.COM a company based in the United States
  • MP3.COM operates a business that includes an offer to all Internet users, originally only distributed as audio CD ("compact disk") content in the form of audio files in MP3 format free of charge to be able to download.
  • the original concept originally contained a control component in such a way that the download of the MP3 audio file belonging to a specific audio CD from a central server operated by the company is only enabled for a single customer if this customer previously had a characteristic data sample of a corresponding audio -Transfer CD to the server, whereby the proof should be provided that the customer in question already has a purchase of this CD and the provision of a corresponding MP3 audio file is covered by copyright restrictions.
  • This approach 95 cannot be considered forward-looking for several reasons:
  • Times of a digital internet economy can be seen as a disadvantage.
  • server computer only takes on an intermediary function, i.e. it receives a request from Napster customers for certain digital content and then supplies the Internet address of those client computers on which a corresponding file is available for download. Accordingly, only what is available at a given time can be called up.
  • the distribution of digital content-embodying files takes place exclusively in encrypted form both over the Internet and by means of physical data carriers such as CDs, and / or
  • the content provider (s) rely, constructed in such a way that they filter out the steganographically embedded copyright information and evaluate it in a suitable manner in order to effectively prevent unauthorized use processes, in particular unauthorized reproduction.
  • DRMS Digital Rights Management System
  • DRMS are known, with which digital content can be added to tariff information using suitable technical concepts.
  • markup language XrML Extensible rights Markup Language
  • XML Extensible Markup Language
  • the specification of which can be obtained from http://www.xrml.org/ contains provisions for classifying information in a for To map data processing systems suitable form.
  • closed systems of this type, including a DRMS can only be implemented on the market if they also offer perceptible advantages to the consumer, because the presence of the DRMS will initially be viewed as a hindrance by the consumer.
  • An important social aspect in media use is the option of the consumer to be able to act anonymously when purchasing media, for example by purchasing physical media for cash at a kiosk.
  • Known digital distribution, billing and payment concepts using 290 data traffic networks such as the Internet in particular are based on the identifiability of individual consumers.
  • the object of the invention is therefore to specify an apparatus and a method for the distribution, billing and payment of digital content, in which the above disadvantages have been reduced or overcome and in which, in particular, finer-level billing is possible without a permanent data connection, for example with a billing server.
  • the solution according to the invention enables an improved technical infrastructure for the distribution (distribution), billing and payment of digital content, by means of which a partial or total abandonment of the rigid binding of media use to the purchase of material data carriers such as CDs, DVDs or Video cassettes can be implemented.
  • the consumer acquires a single copy of a physical data medium with content recorded on it through a 325 act of purchase, which he can dispose of at his own discretion:
  • this approach leads to the full purchase price being calculated 330, even if the consumer only uses part of the content stored on the data carrier.
  • the physicality of the data carriers enables a comparatively easy handling of the fees to be paid by the consumer, provided that the uncontrolled duplication 340 of the data carriers is sufficiently unattractive for the consumer, for example with regard to the effort required for copying or visibly inevitable loss of quality, such as is inevitable with analog copies of content on audio or video cassettes.
  • the solution according to the invention is therefore based on the approach that in a 355 digital economy the purchase of copies of a digital content file with the subsequent and logically based right of disposal of the consumer purchasing the copy must be replaced or at least supplemented by the concept of (in granting access and usage rights to the consumer (usually against payment), which, however, means that the consumer is no longer able to exercise the property-related power of disposal that is typical of possession.
  • the risk from the dependency of the consumer on the continuous granting of access and usage rights by the content provider is potentially greater, because in contrast to the purchase and ownership model of conventional characteristics, the access and usage model is based on the assumption that the consumer is constantly The content provider is available as a counterpart who is willing, willing and 385 able to actually perform the management due to access and usage rights. If the content provider - for whatever reason - ceases to operate its business or, for economic considerations or external pressure, for example, refrains from continuing to market certain content, 390 the consumer is no longer able, as with the purchase and ownership model, to use his acquired, owned and archived copy for continued consumption.
  • the solution according to the invention therefore provides, in particular, a technical infrastructure, with which an access and usage concept as a replacement or supplement to the purchase and ownership model is made technically possible:
  • a first aspect in connection with the invention is that the distribution (distribution), billing and payment of digital media content for a large number of content providers and for a large number of consumers
  • files representing digital content can be loaded onto the portal data processing device on the one hand by content providers and on the other hand by consumers from this portal data processing device via digital wide area networks (WAN)
  • WAN digital wide area networks
  • the portal data processing device can also manage access and usage rights and collect billing data from the devices operated by the consumers and, based on this billing data, bills both of the usage fees to be paid by the individual consumers as well as bills of the royalties to be distributed to the individual content providers make. Finally, the portal data processing device can also handle the corresponding payment processes.
  • portal data processing device is operated in a mode in which the contents of numerous rights holders are marketed together:
  • the portal data processing system can be expanded 460 into a content archive for all files with digital content ever marketed, as a result of which the portal operator can interact with the consumer
  • the portal data processing device can also be configured 470 in such a way that it can be operated as a component of "peer-to-peer" exchange exchanges.
  • the files embodying the digital content are kept available for retrieval on client computers operated by the consumer, for example.
  • the administration of access and usage rights as well as the functions related to billing and payment then typically remain with the portal data processing device.
  • a second aspect in connection with the invention consists in the fact that the 480 billing and / or the payment of fees incurred for the use of digital content does not necessarily have to be synchronized with the usage process itself. That is, depending on the credit policy of content providers or billing companies, the consumer can be given the opportunity to make a certain amount of use of digital 485 content with a suitable device according to the invention, without an uninterrupted data traffic connection to any billing center, in particular to the portal, during this time -Data processing device, must exist. For this purpose, all necessary data about the 490 usage behavior of the consumer is collected locally during a time interval between two billing times in order to be able to bill the contractually due usage fee at the next billing time. These recorded data are preferably secured by suitable techniques against unauthorized manipulation, in particular by the consumer.
  • a preferred embodiment is one in which the risk for the content provider or service processor is limited by the fact that further use of digital content is blocked if the accumulated payment amount exceeds a certain threshold value.
  • a third aspect in connection with the invention consists in that an exchangeable module-like element, for example a chip card or a flash memory module, can preferably be used in particular for storing identity, billing and payment information.
  • an exchangeable module-like element for example a chip card or a flash memory module
  • This module does not necessarily have to be a card; it is also possible to use other designs, for example those which are suitable for attachment, in particular sewing or gluing, into articles of clothing.
  • card module is used in the following; however, other designs are expressly considered to be included.
  • the card module has an interface by means of which it can exchange data with other devices, in particular with a device which is suitable and intended to make digital content perceptible to the consumer, which is referred to below as a “user device” .
  • This data transmission can take place, for example, in a line-bound manner via electrical plug connectors, contact fields or coupling lines.
  • the data transmission can be wireless via radio connection, for example 525 according to the Bluetooth standard, or by magnetic induction or optically, for example with infrared coupling according to the IrDA standard.
  • 530 in the distribution (distribution) of digital content, for example by storing work-related address information, i.e. Reference information about network paths, via which digital content can be reached, or by storing files representing the digital content on the card module;
  • work-related address information i.e. Reference information about network paths, via which digital content can be reached, or by storing files representing the digital content on the card module;
  • a card module in particular also facilitates the bundling of contracts, since the card module can be used in connection with a large number of 545 individual devices for which separate usage and remuneration contracts would otherwise have to be concluded.
  • a fourth aspect in connection with the invention is that all files which embody digital content are preferably distributed in encrypted form. This means that any unauthorized use of digital content can be effectively prevented in connection with a cryptographic DRMS. In connection with the use of a cryptographic
  • the multimedia works can be decoder-specific, not card-specific, on the one hand, i.e. the card is used to authorize the decoder,
  • the data of the files representing the digital content to be used is decrypted by the user device by means of cryptographic decryption keys stored in the decoder and converted into a sensible form.
  • the card module is preferably authenticated using suitable cryptographic protocols.
  • the multimedia works can be encrypted card-specifically, not decoder-specifically,
  • decryption keys can be transmitted to the decoder via a sufficiently secure data transmission coupling.
  • 580 parts can then be decrypted by the user device using the cryptographic decryption keys transmitted by the card module and converted into a form that is perceptible to the senses.
  • a fifth aspect in connection with the invention is that the consumption of digital content is recorded in a finely graded manner and billed fairly. This means, in particular, that a possibility is created whereby the consumer only pays the content provider a fee for the parts of the multimedia works that he actually used. If only part of a multimedia work is used, a tariff can be provided that also only bills part of the fee for the use of the entire work. A distinction is made between
  • a device-specific device tariff in which billing takes place independently of the factory according to the properties of the device
  • time-based billing for example, used listening time at Audio 610;
  • volume-based billing for example the number of pages used for page-oriented text content
  • 615 - hybrid billing models for example volume-based billing modified with time-based tariff components for page-oriented text content.
  • the usage fee envisaged for using half the volume of digital content could be set at half the fee envisaged for using the entire content.
  • digital content in the form of a text work for example, a measurement could be made on the basis of the pages used in relation to the total number of pages.
  • other non-linear pricing models 625 are also possible.
  • a differentiation is made possible as to whether the consumer would like to use a multimedia work like a conventional item of purchase as often as required after a one-off payment of a fee, or whether a limitation in the number of usage processes can be considered with a significantly reduced fee.
  • the fee calculation can also depend on how often its individual text pages have been used by the consumer.
  • An advantageous, complex pricing model can, in particular, provide a predetermined page fee per page advertisement, a predetermined orientation time being defined before the expiration of one
  • each page is not assumed to be readable by the reader. This allows a dis- non-discrimination leaf function.
  • each page can be assigned a predetermined reading time, after the expiration of which it is assumed with regard to the classification that the consumer was able to completely absorb the page content offered. Is the period of time a given page
  • 650 is continuously displayed on the display after the orientation time has elapsed, less than the predetermined reading time, for example, it is faked that the reader has used the content only to the extent that the ratio of the actual display time exceeding the orientation time to the predetermined reading time equivalent.
  • time-dependent activation tariffs in 665 come into consideration, in which, for example, a certain individualized device is activated for 24 hours to use any works.
  • a sixth aspect in connection with the invention is that the use of the digital content is billed on the basis of the pricing models.
  • a specific amount to be paid by the consumer in a currency recognized as a means of payment or as a fraction or multiple of other units of value is determined on the basis of the details of the usage activities carried out by the consumer on the basis of the applicable pricing model.
  • Two sub-aspects are particularly important for billing:
  • the consumer can prepare an invoice-like list of the digital content usage processes he has carried out, for example, in a billing period, from which he can see the composition of the final amount.
  • the content provider can be provided with a list of how often and if so at what tariffs certain of their digital content has been used and which total remuneration is calculated in favor of the content provider.
  • the solution according to the invention therefore makes it possible to bill the use of digital content not only for the consumer, but also for the content provider, without any generalizations.
  • a seventh aspect in connection with the invention is to store data features corresponding to status and privilege rights (“privileges”) that the consumer can acquire by executing usage transactions that are enabled and billed via the card. For example, that the user has such pages of a text work without can use additional remuneration that he has used with sufficient payment in the past. Provision can also be made to grant discounts to the consumer depending on previously used usage processes. Status rights can be granted in particular at the following levels:
  • Consumer-specific status rights i.e. Certain status rights are linked to the identity of the consumer or, if applicable, to a pseudonymous identity of the consumer, but not to a specific digital content ("work").
  • this category of status rights is the total sales volume that can be used, for example, as the basis for a discount.
  • Consumer-related, plant-specific status rights i.e. these status rights are simultaneously bound both to the identity of the consumer or to his pseudonymous identity and to a file representing a digital content ("work").
  • An example of this category of status rights is a work-specific statement that a certain consumer has already used a certain page-oriented text work so extensively, 725 that, according to the tariff, he now has the right to use this text work without further restrictions and without further calculation of usage actions.
  • Consumer-related work-specific status rights can also be bound to a group of works, for example all works that are marketed by a certain content provider, for example by a certain publisher.
  • These status rights 735 are not only linked to the identity or pseudonymity of a certain consumer, but also to a certain part of a work.
  • An example of this category of status rights is the right attributed to a certain consumer to be able to use certain individual pages 740 of the work without additional recalculation when using a certain page-oriented text work, since for the
  • Status rights each give the beneficiary a claim to a certain service, which, depending on the circumstances of the individual case, can be provided, for example, by the content provider or the operator of the portal data processing device.
  • the following services are particularly considered:
  • Discounts for other files of media consumption by the consumer for example for cinema visits, festival visits etc., whereby in particular different forms of marketing of one and the same work can be coupled, for example when discounts are granted for conventional book purchases, if the film belonging to the book by means of the solution according to the invention has been consumed digitally;
  • the acquisition of status rights based on a consumption history can be
  • the off-line i.e. the device operated at the consumer determines the status rights to which the consumer is entitled from the consumption data directly on the basis of the consumption history 775, or
  • the portal data processing device determines the status rights attributed to the consumer only after the consumption history has been transferred by the consumer from the 780 device operated by the latter to the portal data processing device.
  • This variant has the advantage that the consumer is encouraged to establish an online connection for the transmission of the consumption history as often as possible.
  • An eighth aspect in connection with the invention consists in the fact that the payment of the fees incurred can on the one hand adapt to known payment systems that are introduced on the market, but on the other hand preferably 790 by means of technical arrangements
  • Credit-based payment i.e. the consumer must deposit an amount of money before commencing the consumption activities, whereby 810 technical locks prevent further use as soon as the credit amount has been used up, or
  • Payment on a credit basis i.e. the content provider or the operator of the portal data processing device makes advance payments in that the consumer is able to use them without first depositing any credit, the payment having to be made after the billing by the consumer.
  • payment can be processed via conventional channels such as credit card, direct debit or bank transfer.
  • a variant of the solution according to the invention proves to be particularly advantageous, in which the payment process is carried out with the participation of a card module (see third aspect above).
  • the data relating to the payment method agreed with the consumer can be stored on the card module are digitally stored and can be used through the use of online payment techniques.
  • a ninth aspect in connection with the invention consists in the use of appliances with reduced complexity (“appliances”) in order to make digital content perceptible to the consumer.
  • appliances appliances with reduced complexity
  • data processing devices networked through the Internet or other telecommunication systems have been used not only by companies but also by end consumers in the context of "electronic commerce" (“E-Com-840 merce”) for the conduct of all kinds of business.
  • the end user almost always uses the Internet and other telecommunication systems such as proprietary online systems using a "personal computer”, also called a “PC”, or 845 a comparable device, for example a workstation, a portable computer (“notebook”) ) or a mini device to be held in one hand (“palm top”).
  • a "personal computer” also called a "PC”
  • 845 a comparable device, for example a workstation, a portable computer (“notebook”)
  • notebook portable computer
  • Personal computers and such comparable devices have the advantage that the amount of functionality that they can make available to the end user is not determined solely by the hardware used, but can be changed extremely flexibly at any time by loading various programs can be. For example, it is possible to install and install certain software retrospectively, 855 if the end user wants to use additional functionalities.
  • the mobile phone which represents a data processing device coupled to a telecommunications network, which essentially serves only a single purpose, namely for making calls.
  • a restriction to a single functionality per device type proves
  • Content providers to customers can include 910 images, multimedia works or video animations.
  • a special feature of this field of application is that the exchange of services between content provider and customer can be completely disembodied, since both the offer catalog, the ordering process, the delivery of the ordered goods and the billing in
  • the invention is therefore related to a technical infrastructure suitable for such purposes.
  • a tenth aspect in connection with the invention consists in the approach of implementing the technical infrastructure according to the invention for the dissemination, billing and payment of digital media content, including a card module in connection with SIM cards and similar devices, in mobile radio communication networks, such as GSM or UMTS ,
  • a card module in connection with SIM cards and similar devices, in mobile radio communication networks, such as GSM or UMTS .
  • WAN digital wide area network
  • the identity or at least pseudonymity of a consumer is known to the telecommunication provider that issues the SIM card.
  • the telecommunications provider In the case of SIM cards that are used on a credit basis without a credit amount, the telecommunications provider must know at least the name and an invoice address of his customer for billing purposes.
  • the telecommunications provider In the case of credit-granting SIM cards, the telecommunications provider often has information about a specific payment method, for example in the form of a direct debit, to collect amounts due by direct debit from a specific account.
  • An eleventh aspect in connection with the solution according to the invention consists in the approach of using a specific appliance for the distribution, billing and
  • this can take the form of a so-called "set-top box", i.e. a converter device between a cable television network and a television set.
  • This set-top box can also be provided with a digitizing device for adapting analog television channels, for example by means of a
  • a twelfth aspect relates to a particularly suitable solution for ordering and playing works and can be realized with an independent inventive idea.
  • intangible works include to select and download or stream over the Internet. It is possible to broadcast certain works in real time at predetermined times via broadcast.
  • 1025 work identifier in the sent work can be marked by entering it on the device. With the marking of certain works, corresponding filters are set up on the receiving part of the device, for example.
  • the trailers can be broadcast over several days at different intervals. These can be pieces of music (radio), games (games).
  • the preset device at the consumer selects the desired works by filtering out the undesired works and stores them on a suitable storage medium provided for this purpose. If the user has been granted the appropriate rights, for example via a rights card (smart card)
  • 1040 gitimized, so he is able to consume stored works. Fees preferably only apply if the works are actually used.
  • the works can also be ordered via the Internet or offline, in which case the works are delivered addressed. 1045
  • a thirteenth aspect in connection with the solution according to the invention consists in the approach of providing technical precautions which are suitable and 1050 intended to send personal data from the area of the consumer, for example regarding their consumption habits, to the operator of the portal data processing system or to individual content providers transmit, whereby the consumer is rewarded with status rights in return for this transfer of data.
  • FIG. 1 schematically shows a networked data processing device according to the invention with a server part and a client part.
  • FIG. 2 shows a schematic representation of various aspects in the commercial use of a data processing device according to the invention.
  • FIG. 3 shows a first application of the invention on the basis of a schematic illustration of a data processing device according to the invention.
  • FIG. 4 shows a second application of the invention on the basis of a schematic representation of a data processing device according to the invention.
  • FIG. 5 shows a fourth application of the invention on the basis of a schematic illustration of a data processing device according to the invention.
  • FIG. 6 shows a first variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • FIG. 7 shows a second variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • FIG. 8 shows a third variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • FIG. 9 shows a fourth variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • FIG. 10 shows a fifth variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • FIG. 11 shows a sixth variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • FIGS. 12 to 15 show variants of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • 16 shows a schematic block diagram representation of a device according to the invention for the distribution, billing and payment of digital media content.
  • FIG. 17 shows a schematic block diagram representation of a section of the device shown in FIG. 16.
  • FIG. 18 shows a schematic illustration of a first exemplary system architecture of a distribution device according to the invention
  • Billing and payment of digital media content shows a schematic representation of a second exemplary system architecture of a device according to the invention for the distribution, billing and payment of digital media content.
  • FIG. 20 shows a first diagram for discussing the dependence of the volume received by the consumer on the side of a page-oriented text document on the usage time used for the use of this page.
  • 21 shows a curve diagram for discussing the relationship between the intensity of use of a work and the associated price.
  • FIG. 22 shows a first diagram for discussing the dependence of the volume of a page of a text document received by the consumer on the usage time used for the use of this page.
  • FIG. 23 schematically shows, by way of example, time sequences when the consumer uses a page of a page-oriented text work.
  • FIG. 24 shows a second diagram for discussing the dependence of the volume of a page of a text document received by the consumer on the usage time used for the use of this page.
  • 25 shows a third diagram for discussing the dependence of the volume of a page of a text document received by the consumer on the usage time used for the use of this page.
  • Fig. 26 shows a schematic representation for reading with the acquisition of status rights.
  • 27 shows a schematic illustration of a device according to the invention with a card.
  • FIG. 28 shows a schematic illustration of rights administration and transmission by means of a card module.
  • 29 shows a schematic illustration of another rights management 1145 and transmission by means of a card module.
  • FIG. 30 shows a flowchart of a downloading process.
  • FIG. 31 shows a diagram of various implementation options and 1150 security levels of the invention.
  • 32A shows a portable wearable computer with a display and control unit for universal communication options
  • FIG. 32 B shows a cross section through the portable wearable computer according to FIG. 32A
  • a hand part as a universal display and control unit for use as a separate device (PDA, web browser, media player, telephone 1160 and / or remote control) or in connection with a portable wearable computer,
  • PDA personal digital assistant
  • 35 shows a preferred embodiment of the previously described distribution and payment options (in the further Play & Pay system or PP system) in the form of a PCMCIA card and a smart card. Readers, in which different formats are accessible via a PP module solution 1170,
  • Fig. 39 shows the usability of the PP system for online ordering and distribution and offline consumption
  • PP customer card 42 shows an example of a PP customer card being designed as a fan card with 1190 access for a specific fan portal and a link to other PP factories (registers and search masks),
  • PP streamer device with an integrated PP decoder or 1200 control module and smart card reader for, among other things, PP authorization cards for streaming in coupled playback devices,
  • 45 shows end playback devices with a smart card reader and integrated PP decoder or control unit and player or browser.
  • Fig. 46 shows the connection of the Play & Pay system (PP-) described with a display and control unit and terminals.
  • 47 shows a schematic block diagram of a further device according to the invention for the distribution, playback, accounting and payment of digital media content.
  • FIG. 48 shows a schematic illustration of a further development of the one shown in FIG.
  • FIG. 49 shows a schematic illustration of a further development of the one shown in FIG.
  • FIG. 50 shows a schematic overview of a phase model for marketing multimedia purchased products on the basis of the data in FIGS.
  • 51A shows a schematic illustration of an exemplary user interface of a first aspect of a first sub-step according to the 1225 first phase of the phase model from FIG. 50.
  • 51B shows a schematic illustration of an exemplary user interface of a second aspect of the first substep according to the first phase of the phase model from FIG. 50.
  • 51C shows a schematic illustration of an exemplary user interface of a second substep according to the first phase of the phase model from FIG. 50.
  • FIG. 51 D shows a schematic illustration of an exemplary user interface of a first aspect of a third sub-step according to the first phase of the phase model from FIG. 50.
  • 51E shows a schematic illustration of an exemplary user interface 1240 of a second aspect of the third substep according to the first phase of the phase model from FIG. 50.
  • FIGS. 47, 48 or 49 1245 shows a schematic representation of processes when using an arrangement according to the invention according to FIGS. 47, 48 or 49 1245 on both the content provider and the
  • 53A shows a schematic illustration of an apparatus and a method for broadcast distribution of digital content in a first 1250 method step.
  • 53B shows a schematic illustration of an apparatus and a method for broadcast distribution of digital content in a second method step.
  • 1255 53C shows a schematic illustration of an apparatus and a method for broadcast distribution of digital content in a third method step.
  • FIG. 53D shows a schematic illustration of an apparatus and a method for broadcast distribution of digital content in a fourth method step.
  • FIG. 1 schematically shows a networked data processing device 1265 according to the invention with a server part 110 and a client part 120.
  • the server part 110 and the client part 120 are connected via a telecommunication network 130 referred to as a WAN (Wide Area Network), for example via the analog telephone network, via the ISDN network, connected via the Internet or via a satellite link to exchange data.
  • a WAN Wide Area Network
  • the server 1270 part 1 10 and the client part 120 are each assigned a unique address or identifier 1 12, 122 for the purpose of data exchange via the WAN 130, for example a telephone number, an Internet address or the like.
  • the client part 120 wants to establish a connection to the server part 110 via the WAN 130, it needs information about its address 1 12.
  • the server part 110 needs information about the address 122 of the client part 120.
  • the client part 120 is set up to receive a mobile card module 140.
  • the card module 140 comprises at least one storage device for
  • the card module 140 can in particular be designed as a chip card; however, other easily transportable designs are also possible. Basic properties of smart cards are among others in
  • a card module 140 that can be used as a double-sided printed chip card is particularly preferred. For example, one side of the
  • a connection to a register and / or a search engine of this operator of the portal data processing device, which enables a media content provider to select works independently, is preferably provided 1295 this side of the card upwards.
  • preference is given at least to
  • At least 1300 there is a link to the operator of the portal data processing device, so that the user does not have to remove the card and turn it over, but can also switch to other providers and their media offers by clicking on a link button.
  • the server part 110 is a computer that is typically associated with a commercial provider of goods and / or services.
  • the server part 110 can be, for example, a computer coupled to the telephone network via modem or ISDN, which can be dialed from the client part 120 via a dial-up line connection for data communication.
  • the server part 110 is a "World Wide Web” server (“WWW server”) connected to the Internet, which can communicate with the client part 120 via the "Hypertext Transport Protocol" ("HTTP protocol").
  • WWW server World Wide Web
  • HTTP protocol Hypertext Transport Protocol
  • the server part is designed, for example, as a computer connected to the Internet that uses the "Simple Mail Transport.”
  • Protocol 1315 Protocol "(" SMTP ") and via the" Post Office Protocol “(” POP ") electronic mail (“ E-Mail ”) with the client part 120.
  • the invention is not for certain types of telecommunication networks or for certain Pro - tokolle restricted; The above information is only used for illustration.
  • FIG. 2 shows a schematic representation of various aspects in the commercial use of a data processing device according to the invention.
  • the interaction according to the invention of the card module 140 with the client part 120 enables the end user (not shown) who has access 1325 to the server part 110 via the client part 120 to carry out transactions in an advantageous manner.
  • the card module 140 in cooperation with the client part 120, enables a system-independent structure of the communication
  • server part 1 Relationship to server part 1 10, for example through a system-independent dialing process.
  • access data, access configurations or access procedures are stored in the memory of the card module 140. This saves the end user from having to configure the access data, for example, for an Internet access provider.
  • the client part 120 can be configured with the card module 140 in such a way that the end user only has to insert the card module 140 into the client part 120 in order to establish a telecommunications connection.
  • the initiation of the establishment of a telecommunications connection to the server part 110 can additionally be made dependent on the actuation of an operating element, in particular on the client part 120, and / or on the entry of security information, for example a PIN.
  • the card module 140 in cooperation with the client part 120, enables the end user to be differentiated and / or identified from the server part 1 10.
  • three cases can be distinguished: firstly, there can be cases in which an identification the end user zers with name, address etc. not required or not desirable
  • End users who each have separate card modules 140, are said to be distinguishable from one another. On the one hand, this can be done by simply serializing the card module 140, for example by means of a memory area of the card module 140 that cannot be overwritten.
  • a third variant includes a pseudonymous identification
  • the card module 140 In cooperation with the client part 120, the card module 140 also enables its authentication to the server part 110, ie certain authenticity properties of a card module 140 can be checked from the 1375 server part.
  • Known cryptographic methods can preferably be used for this. For example, it is possible, in a tamper-proof non-volatile area of the memory (not shown) of the card module 140, to have a secret cryptographic code assigned to a specific end user 1380 keys to store. However, the cryptographic key does not always have to be assigned to an end user; it is also possible, using the same techniques, to distinguish card modules 140 that are authorized to be placed on the market by an authorized manufacturer from card modules that have been copied by unauthorized third parties.
  • the card module 140 in cooperation with the client part 120, enables the control of recurring transactions with the server part 1 10, in particular subscriptions to certain services.
  • the card module 140 in cooperation with the client part 120, enables card module-bound decryption of files supplied by the server part 1 10, which can represent software, texts and / or multimedia works, for example. Since 1395, effective technical protection of copyright can be achieved.
  • the card module 140 in cooperation with the client part 120, also enables timed use of files supplied by the server part 1 10, which can represent multimedia works 1400, for example. This enables a technical infrastructure to be used for calculating copyrights based on usage time (see also especially aspect 7).
  • the card module 140 in cooperation with 1405, also enables the client part 120 to process payment transactions against the
  • Server part 1 10 for example, by transferring credit card numbers or digital tokens ("digital cash").
  • a card module 140 that is placed on the market can embody a predetermined prepaid credit, 1410 which can be replaced by a corresponding, in the memory (not shown) of the card.
  • ten module stored predetermined data element is represented.
  • payment can be made personally by invoicing, credit card or direct debit, whereby the necessary information on identity and payment transaction data (account number, credit or
  • card number, billing address etc. are stored in the memory (not shown) of the card module 140. In both cases, it is advantageous to secure the authenticity of the card module 140 and the data elements stored in its memory with a digital signature generated by the authorized issuing body. Regardless of the above
  • card modules 140 which are already provided with all the necessary billing-related data elements at the time when they are placed on the market, and those card modules 140 in which the
  • invoice-related data elements are only transferred from the server part 110 to the memory (not shown) of the card module 140 after delivery to the end user.
  • the eight individual cases resulting from the combination of these three alternatives each require a specific technical configuration of the card module and its interaction within the framework of
  • Aspect (8) If the card module 140 is equipped with sufficient storage capacity, for example in the form of so-called flash memory, files which, for example, were programs for data processing systems, texts or multimedia works can be stored in the card module temporarily or permanently. This in particular will Technical implementation of systems already mentioned in aspect (4) for the automated periodic acquisition of software, texts and / or multimedia works and files distributed by the server part 1445 110 improved.
  • the card module 140 can be used to telematically enable or block certain functionalities by the server part 1 10.
  • FIG. 3 shows a first application of the invention on the basis of a schematic illustration of a data processing device according to the invention.
  • a client part 120 is connected to a server via a WAN 130
  • the client part 120 is provided with a display device 125 which is only shown schematically.
  • the card module 140 received by the client part identifies a specific end user (not shown) to whom the card module 140 is assigned, personally or pseudonymously.
  • identity information 141 is stored in the card module 140.
  • the 1470 stores which can be transferred to the server part 110 via the WAN 130.
  • the identity information 141 can be provided on the client part 120 side in the usual way, for example by means of a PIN or by means of biometric identity detection devices. directions (not shown) must also be secured.
  • other card modules 140a, 140b, 140c can exist, each
  • the first application of the invention shown in FIG. 3 is especially of
  • Fig. 4 shows a second application of the invention using a schematic
  • a client part 120 is connected to a server part 110 via a WAN 130.
  • the client part 120 is provided with a display device 125 which is only shown schematically.
  • the card module 140 received by the client part can in particular be via a predetermined data element
  • the respective contractual relationship information 141, 141a, 141b, 141c is a parameter which is an automatic selection process with regard to the
  • 1500 file (not shown) to be transferred from the server part 110 to the client part 120 and representing a multimedia representation and controls the transmission time.
  • 5 shows a fourth application of the invention using a schematic
  • a client part 120 is connected to a server part 110 via a WAN 130.
  • the client part 120 is provided with a display device 125 which is only shown schematically.
  • the card module 140 received by the client part identifies in particular a specific server part 110,
  • card 1510 which can be assigned, for example, to an associated specific service provider SPr4.
  • other card modules 140a, 140b, 140c can exist, which are each assigned to the service providers SPr1, SPr2 and SPr3 (141a, 141b, 141c). If the card module 140 belonging to the service provider 141 against one of the other card modules 140a,
  • the respective service provider information 141, 141a, 141b, 141c is a parameter which, in particular, causes an automatic selection process with regard to the data transmission parameters from the client part 120, so that a
  • FIG. 6 shows a first variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1. As already shown in FIG. 1, a
  • a client module 120 set up a card module 140 would be connected to a server part 110 via a WAN 130.
  • the client part 120 is provided with a display device 125 which is only shown schematically. 6 thus shows a solution in which the client part 120 set up for receiving a card module 140 and the display device 125 insert a mechanically essentially
  • FIG. 7 shows a second variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • a client part 120 that is set up to accommodate a card module 140 is provided.
  • the 1535 Client part 120 is coupled via a data communication device 123 to a display device 125, only shown schematically, which is connected to a server part 110 via a WAN 130.
  • 7 thus shows a solution in which the client part 120 set up to receive a card module 140 on the one hand and the display device 125 connected to the WAN 130,
  • Wireless and wired devices and methods come into consideration as technical implementations for the data communication device,
  • FIG. 8 shows a third variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1. As already shown in FIG. 1, a
  • FIG. 8 thus shows a solution in which the one set up for receiving a card module 140 and with
  • the client part 120 connected to the WAN 130 on the one hand and the display device 125 on the other hand each form a mechanically essentially one-piece device, the data exchange between the client part 120 and the display part 125 being carried out by the data communication device 123.
  • the data communication device 123 As technical realizations for the data communication device
  • wireless and wired device methods come into consideration, in particular by data transmission cable (not shown), by radio (not shown) or by infrared, e.g. IrDA (not shown).
  • FIG. 9 shows a fourth variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • a would take at least one card module 140 provided client part 120, which is connected via a WAN 130 to a server part 110.
  • client part 120 In addition to the client part 120, there is a display device 125 which is only shown schematically and which also holds at least one card module
  • FIG. 9 thus shows a solution in which the client part 120, which is set up to receive a card module 140 and is connected to the WAN 130, on the one hand, and the display device 125, on the other hand, each form a device that can be mechanically constructed in one piece, with the data exchange between the client part 120 and the display part
  • the card module 140 can be accommodated in the client part 140 for storing data supplied by the server part 110. After the relevant data has been stored in the card module 140, this data can be perceived by plugging the card module into the display device.
  • 1580 bar can be made.
  • FIG. 10 shows a fifth variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • a client part 120 that is set up to accommodate a card module 140 is provided.
  • the client part 120 is connected via a data communication device 123 with only one
  • 1590 schematically shown display device 125 which is connected to a server part 110 via a WAN 130.
  • 10 thus shows a solution in which the client part 120 set up for receiving a card module 140 on the one hand and the display device 125 connected to the WAN 130 on the other hand each have a mechanically essentially one-piece design.
  • wireless and wire-bound devices can be considered, in particular by data transmission cable (not shown), by radio (not shown in 1600) or by infrared, for example IrDA (not shown).
  • the client part 120 shown in FIG. 10 is designed to accommodate a plurality of card modules 140a-140e, which each communicate independently of one another by means of the card module data (not shown) stored on them.
  • the 1605 can initiate and control nication processes with the server part 110 and the communication processes initiated by the server part 110 can be addressed independently of one another from the point of view of the server part 110.
  • the card modules 140a-140e may act as part of a system shown in FIG. one card module or several card
  • 1610 ten modules serve as a memory for digital multimedia products supplied regularly, but asynchronously, with respect to operator actions by the server part 1 10 via the WAN 130.
  • the arrangement shown in FIG. 1615 7 consists in particular in that a master card module 140 is provided with which the display device 125 can identify and authenticate itself in a special way with respect to the client part 120 or the other card modules 140a-140e used therein.
  • the master card module 140 can be used as a display device
  • the master book module 140 sets up the digital book in such a way that certain privileged operations can be carried out by the user, for example, via the data communication device 123 relative to the client part or the further card modules 140a-140e used therein
  • the activation or blocking of the client part 120 for deliveries by the server part 110 or the carrying out of ordering processes with respect to the server part 110 the data communication via the data communication ons worn 123 preferably secured by suitable techniques, especially cryptographic techniques, against tapping and manipulation.
  • FIG. 11 shows a sixth variant of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • a client part 120 is provided for receiving a card module 140, which is connected to a server part 110 via a WAN 130.
  • 1635 part 120 is coupled via a data communication device 123 to a display device 125 which is only shown schematically. 10 thus also shows a solution in which the client part 120 set up for receiving at least one card module 140 on the one hand and the display device 125 connected to the WAN 130 on the other hand each have a mechanically essentially
  • Form 1640 Chen unitary device the data exchange between the client part 120 and the display part 125 is carried out by the data communication device 123.
  • the particularity of the arrangement shown in FIG. 11 compared to the arrangement shown in FIG. 7 is, in particular, that the client part 120, as in the case shown in FIG. 11
  • a plurality of card modules 140a-140e is set up, which can initiate and control communication processes with the server part 110 independently of one another by means of the card module data (not shown) stored thereon, and which, from the point of view of the server part 110, in the case of communication processes initiated by the server part 110 independent of-
  • the card modules 140a-140e may act as part of a system shown in FIG. one card module or several card modules serve as a memory for digital multimedia devices supplied regularly, but asynchronously, with respect to operator actions by the server part 110 via the WAN 130.
  • the client part 120 it proves to be particularly advantageous to implement the client part 120 as a stationary card module station that is essentially permanently connected to the WAN 130 and can therefore always initiate data communication processes with respect to the server part 110 and, moreover, can receive data communication processes initiated by the server part 110 asynchronously to user actions, even if the display device 125 is designed as a mobile device, that the user carries with them even when they are away.
  • FIGS. 12 and 13 each have a variant in which a client part 120 without its own
  • FIG. 13 shows a client part 120 which is set up to receive a complete display device 125, the display device 125 again being set up to receive at least one card module 140.
  • Data communication between server part 110 and card module 140 takes place in such a way that the exchanged data
  • 1680 can be passed through the display device 125 by means of suitable electronic arrangements. Of course, it is not absolutely necessary for the client part 120 to be set up to accommodate a complete display device 125.
  • 1685 125 can also be implemented, for example, as shown in FIG. 13, by means of a data communication device 123.
  • wireless and wired devices can be used, in particular by means of methods Data transmission cable (not shown), by radio (not shown) or by 1690 infrared, eg IrDA (not shown).
  • FIGS. 14 and 15 show further variants of an embodiment of the solution according to the invention shown in FIG. 1.
  • a client device set up for receiving a card module 140.
  • 1695 part 120 is provided, which is connected to a server part 110 via a WAN 130.
  • a display device 125 is also connected to the WAN 130a.
  • WAN 130 can be identical to WAN 130a. An interaction with the server part 110 triggered by the display device 125 and transmitted via the WAN 130a leads to the transmission of multimedia data
  • the user can, for example, call up data from the server part 110 while on the move, which data is transmitted via the WAN 130 to the client part 120, for example at home.
  • FIG. 15 shows a variant in which the client part 120 is provided with a display device 125.
  • the data retrieved from server part 110 (not shown) is transmitted via WAN 130 to a secondary client part 120a.
  • FIG. 16 shows a schematic block diagram representation of a device 100 according to the invention for the distribution, billing and payment of digital media content.
  • Files 104, 106, 108 made available by content providers 102 are provided on a server 110 for distribution on 1715.
  • the files are preferably distributed to individual client computers in encrypted form by downloading them from the Internet or by selling physical data carriers such as CDs, DVDs, flash memory, etc. (not shown).
  • certain works formats can be created by means in the client computer. 1720 or selected in the player so that, for example, only MP3-compatible works are made available for downloading to an MP3 player.
  • all formats of distributable works could be selected and ordered via certain categories (download, upload, streaming)
  • the digital content made available to the client computer is represented symbolically and marked with the reference number 1 12.
  • the billing and payment of the fees for this digital content 112 is carried out by an exemplary function block 120.
  • the function block 120 has a decoder 122, which first decrypts the digital content cryptographically (reference number 124) and then makes it accessible to the sensible perception by the consumer 128 in a suitable technical manner. For MP3 audio files, this can be done, for example, by creating one with a speaker 126 or
  • a rating device 130 is connected to the decoder 120 in order to continuously generate data for a consumption chronicle 132 during the media use by the consumer 128, which data describe the respective usage process with sufficient accuracy in order to be able to carry out billing later.
  • the consumption history for example, contains data on the temporal
  • a limiter 134 is provided in order to continuously or at certain intervals depending on the charge amount accumulated in the consumption record 132 according to the data in the consumption record 132, and to transmit a blocking signal 136 to the decoder 122 when predetermined charge amounts are exceeded. As soon as the decoder 122
  • a credit memory 140 stores a data value that represents a sum of money, an available usage time or an available usage volume, which the consumer 128 has deposited in order to cover future billing sums, for example by prepayment in the form of a security.
  • 1765 credit memory 140 can be replenished by all common micro-payment systems. This includes, for example, Click & Buy, Paysafe (prepaid) or charging via a service number such as B. a 0190 number. When you top up your credit using a 0190 number, you can use various phone numbers, for example, to end numbers as one
  • 1770 master number can be designed, certain credit values loaded and settled through the telecommunications companies. Charging a credit memory, in particular for offline use of digital works, programs or the like, via a service number is an independent inventive concept for which protection is claimed independently
  • a credit memory in a connectable payment module for example a smart card
  • This credit can in turn be a monetary credit, a time credit or a volume-related credit.
  • Works-specific usage rights and / or privileges are also via a service number
  • the limiter 134 preferably fulfills its functionality in cooperation with the credit memory 140, ie as long as there is credit, the decoder 122 is not blocked.
  • Function block 120 contains critical data and functionalities that must be protected against any unauthorized manipulation from outside, in particular by the consumer.
  • the decryption key 123 by means of which the decoder 122, which represents the digital content, is particularly sensitive.
  • the credit value (not shown) stored in the credit memory 140 is also highly sensitive.
  • the consumption measurement 130 and the limiter 134 represent critical functionalities, because manipulation of these devices can result in the intended payroll accounting
  • the function block 120 is therefore advantageous to construct the function block 120 as a particularly protected (“tamper-proof") assembly.
  • the individual components of this assembly 120 can, for example, be encapsulated in a casting compound
  • sensors can be provided which are suitable for detecting impermissible mechanical and / or electrical manipulations. The output signal of these sensors can then be used to generate critical data such as cryptographic keys 123 or credit values in the credit
  • All of the components combined in the function module 120 can be implemented either as separate hardware components or as individual software modules or as a whole as a software solution, for example in the form of plug-ins for a browser.
  • the consumption history 132 also represents an aggregation of sensitive data that must be protected against manipulation.
  • the memory (not shown) for storing the consumption history 132 can also be included in the protected function block 120 (not shown).
  • Another possibility is to protect the data values of the consumption history 132 by means of one or more digital signatures against unauthorized changes.
  • a digital signature generation and verification component (not shown) is then provided, which is advantageously included in the protected critical function block 120.
  • the data content of the consumption chronicle is transmitted to a billing server 145 in a suitable manner, preferably via a data network connection which is cryptographically secured against unauthorized eavesdropping and data manipulation.
  • invoice server uses the data from the consumption history to calculate the fee to be paid by the consumer and posts the corresponding amount, for example, by debiting to a (shadow) account 150 assigned to the consumer.
  • the consumer can then carry out a payment process in a conventional manner, for example using a
  • Account 150 is not mandatory; If such payment systems are to be used which, like anonymous digital money (digital cash), do not require a (shadow) account 150, the account 150 can be dispensed with.
  • the credit value stored in the credit memory 140 can be increased by a certain credit value by transmitting a credit message 155 cryptographically secured against manipulation on the part of the accounting server 145 to the functional unit 1845 or to the credit memory 140.
  • the credit memory 140 is particularly preferably accommodated on a SmartCard in order to be able to use the stored credit value independently of the system and mobile 1850 on other devices.
  • the function module 120 contains a smart card reader, not shown.
  • the component containing the smart card reader can be designed, for example, as a PCMCIA card, which comprises the functionalities of the functional module 120.
  • FIG. 16 An alternative, not shown, to FIG. 16 is the formation of a module that can be coupled to a playback device, preferably for plugging in, for example, PCMCIA, with an integrated memory in which, among other things, So-called players and / or playback licenses can be stored in such a way that when the module is coupled to another playback device or computer, the license can be saved
  • a smart card is designed with means as a rights card in such a way that, in cooperation with a software license installed on a computer, it is provided in a corresponding manner.
  • a smart card in 1875 can be used without having to install a new license on the computer or player.
  • Payment by smart card e.g. monetary units, offsetting against a time credit and / or a credit of usable data volume are possible.
  • the training is also
  • FIG. 17 shows a schematic block diagram representation of a section of the device shown in FIG. 16.
  • the server 110 provides digital content (not shown) and can, for example,
  • 1885 tion data network (WAN) 210 can be connected to the protected function block 120 via a modem 212.
  • function block 120 is connected to a playback device and has a browser / player 1500, which can also be designed as a plug-in to an existing browser and which, in addition to the decrypted data, is also able to
  • FIG. 17 Another suitable network functionality device, for example for ISDN, GSM or UMTS, can also be used. 16, such as in particular consumption measurement 130, limiter 134 and credit memory 140, are shown in FIG. 17
  • a card module 215 is provided, which can optionally be used as a rights and control card for controlling the decoder 122, which is preferably designed as a SmartCard.
  • a user device for the use of digital content by the consumer is designated by reference number 310.
  • the usage device 310 can be provided with a coupling device for coupling a card module 315.
  • a media server 320 holds content files 330, each of which contains digital content and pricing information.
  • the media server 320 can be connected to the use device 310, in particular for downloading content files 330, via a data network connection 340, preferably via the Internet.
  • Individual providers of digital content can operate supply servers 350A, 350B, 350C, each of which is connected to the media server 320 via a data network connection 352A, 352B, 325C, for example via the Internet.
  • content files 354A, 354B, 354C received certain tariff information 356A, 356B, 356C and transmitted the content files 354A, 354B, 354C to media server 320, from where they were transmitted to user device 310 for use by the consumer can be.
  • Fig. 19 shows a schematic representation of a second exemplary system architecture of a device according to the invention for the distribution, billing and payment of digital media content.
  • predetermined tariff categories 322A, 322B, 322C, 322D are set up on the 1935 media server 320, and the providers of content files 354A, 354B, 354C establish the valid tariff model
  • Each of the content files is fixed in that the data transmission 352A, 352B, 352C, 352D is file-specific in an area 322A, 322B, 322C, 322D of the media server 320 which is separate according to tariff categories.
  • FIG. 20 shows a first diagram for the discussion of the dependency of the volume received by the consumer on the side of a page-oriented text document (not shown) on the vertical axis on the usage time used on the use of this page in 1945 on the horizontal axis.
  • the scaling of the vertical axis is to be understood in such a way that a page of text read several times also counts accordingly several times.
  • the number of pages of the text work assumed in the example shown is 120 pages.
  • the reading curve labeled C has a low steepness, in which after approximately 15 hours of reading, each of the 120 pages of the work has been read once by the consumer.
  • the reading curve marked B is steep, in which, after about 4 hours of reading, each of the 120 pages of the work has been read once by the consumer.
  • the reading curve marked A with a low steepness results, for example, in which, after approximately 7.5 hours of reading time, each of the 120 pages of the work has been read once by the consumer. 1965 In relation to reading curve A, the tariff was chosen such that the distance from zero to the point at which approximately 240 pages were read by the consumer after about 15 hours was assigned a fee of DM 6. Reading the work once therefore costs DM 3 in approx. 7.5 hours. Fractions or multiples thereof are proportionally proportional
  • FIG. 21 shows a curve diagram for discussing the relationship between the intensity of use of a work and the associated price. While in the diagram shown in FIG. 20 the fee increases proportionally to the number of pages read in 1975, FIG. 21 shows alternative, non-linear tariff curves.
  • 22 shows a first diagram for discussing the dependence of the volume of a page of a text document received by the consumer on the usage time used in 2000 for the use of this page.
  • the time that the consumer spends reading a single page of a text-oriented work is plotted on the horizontal axis.
  • the percentage of the amount of text already read by the consumer in relation to the total amount of text on the page is shown on the vertical axis.
  • the reading curve entered in the diagram shown takes into account a certain orientation time t1 of 15 seconds as an example, i.e. for all times in the time interval between 0 and 15 seconds, it is assumed in 2010 that the reader has not yet substantially absorbed reading material.
  • time t1 + t2 in the example after 2 minutes and 53 seconds, the reader read about 75% of the amount of text on the text page under consideration.
  • time t1 + t2 + t3 3 minutes and 45 seconds
  • the invention enables, in particular, tariffing, in which a page-oriented text work is invoiced depending on volume, a single page displayed on a display not being fully calculated immediately after it becomes visible. Rather, during the orientation time [0, t1], page 2020 is considered to be unused in terms of tariffing and is not calculated at all. Only after a predetermined time t1 + t2 + t3 is the page considered to be fully used by the consumer in terms of tariffs. 2025 FIG. 23 schematically shows, by way of example, time sequences when the consumer uses a page of a page-oriented text work with a tariffing methodology shown in FIG. 22.
  • the site only received a fraction.
  • the period of time during which this page is shown on the display is continuously recorded (FIG. 23C). Assume that the reader ends the display of the relevant page after 15 seconds from the start of the fee-based page usage after the orientation time has expired by turning to another page (in the example to the page
  • FIG. 24 shows a second diagram for discussing the dependence of the volume of a page of a text document received by the 2060 consumer on the usage time used for the use of this page.
  • the reading curve shown in FIG. 24 corresponds to the reading state of the page shown in FIG. 23C.
  • 25 shows a third diagram for discussing the dependence of the volume of a page of a text document received by the consumer on the usage time used for the use of this page.
  • the reading curve shown in FIG. 25 corresponds to the reading state of the page shown in FIG. 23H.
  • Fig. 26 shows a schematic representation of the reading process with the acquisition of status rights.
  • the tariffing options made possible by the invention include, in particular, tariffing models in which status rights can be acquired from a page-oriented text work at plant level and / or at page level and can be mapped in a suitable manner using information technology.
  • tariffing models in which status rights can be acquired from a page-oriented text work at plant level and / or at page level and can be mapped in a suitable manner using information technology.
  • FIG. 2080 enables the in Figs. 20 to 25 complex volume / time billing mode shown that the consumer is credited with residual portions of the page-related reading time. This is symbolically indicated in FIG. 26 by the fact that the time shares consumed per page are shown hatched, whereas the remaining time shares are not hatched.
  • the provider can also specify rules that govern the transition from volume-based billing to time-based billing or describe a complex volume / time settlement in a purchase-oriented settlement.
  • Fig. 26 further possible classification rules are given purely symbolically, for example that a degressive tariff is used or that the content may not be used after it has been read twice.
  • FIG. 27 shows a schematic representation of a device according to the invention with a card.
  • Reference numerals 1202 and 1204 each designate a first device for use and usage billing of digital content or a second device for use and usage billing.
  • the distribution server
  • 2105 ver 110 is connected via the data traffic network (WAN) 210 to the devices 1202 and 1204 for downloading files held on the server with digital content intended for use by the consumer (not shown). It goes without saying that these files can also be exchanged using physical data carriers (e.g. CDs, CD-ROMs, DVDs, etc.)
  • WAN data traffic network
  • 2110 can be transmitted to consumers for use by means of devices 1202 or 1204.
  • the devices 1202 and 1204 each have a receiving device 1206 or 1208 for a card module 1210.
  • Each of the devices 2115 1202 and 1204 also has the one shown in FIGS. 16 and 17 show details corresponding to the structure, ie in particular a decoder 1212 or 1214 is provided.
  • the others for billing Components such as consumption measurement, limiter, credit memory and consumption history are not shown.
  • Privileges acquired in 2130 are nevertheless effective by inserting the card module 1210 into the device 1204, so that depending on the tariff model, for example degressively, the replay of the work 333 cumulatively, for example, is viewed at 600% in the end and calculated accordingly.
  • the example in Figure 27 shows that one and the same work is used differently.
  • 2135 keys can be provided in different devices and can nevertheless be called up by means of the same card module 1210.
  • FIG. 28 shows a schematic illustration of rights administration and transmission by means of a card module.
  • FIG. 28 shows that a and
  • the same card module 1210 is able to retrieve digital media content from one or more servers on different playback devices in different formats.
  • the card module 1210 is shown in the left part in connection with an MP3 player to play sound signals or music, in the middle part in a set top box B or a television set or another
  • 2145 is used with this connected terminal to display video signals and in the right part in connection with an e-book reader for displaying text and / or image pages.
  • 29 shows a schematic representation of another rights management
  • module-based encryption is shown here, which enables calls to be made online, data to be transmitted and consumed offline.
  • a telecommunications module equipped with a rights card e.g. GSM or UMTS
  • the user requests a work at a telecommunications module equipped with a rights card (e.g. GSM or UMTS).
  • the rights card is additionally provided with an encryption module, the key type of which is known to the telecommunications service.
  • the multimedia content provider CPr1 as a synergy partner of the telecommunication service, asks the telecommunication service based on the telephone number of the end user which key for
  • this telephone number is to be used and sends its work with the appropriate encryption directly to the end user. He can only consume the work using his rights card with the appropriate individual decryption module either in life streaming mode or offline in viewing mode. Billing takes place via the telecommunications
  • a device for the use and usage billing of digital content is designated by reference number 1410.
  • a technical IT infrastructure of a telecommunications provider is designated by the reference number 1415.
  • Technical 2170 IT infrastructures from content providers for files with digital (multimedia) contents are designated by the reference numerals 1420A, 1420B, 1420C and 1420D.
  • Figure 30 shows a flow diagram of a download process in connection with 2175
  • the entire encryption of the media files and the user and tariff data is done using a software 2180 solution implemented on a conventional PC.
  • a software 2180 solution implemented on a conventional PC.
  • the latter can also communicate with a token solution, for example a chip card.
  • the highest security is given with an integrated and encapsulated end device (appliance solution, eg MP3 player), in which opening leads to data loss.
  • FIG. 32 shows an advantageous digital mobile device in a special embodiment as a wearable computer 127010, which can be used in particular as a multimedia 2190 player, preferably including a digital rights management system (DRMS).
  • the mobile device 127010 can have a PCMCIA slot 127020, which can in particular be used to hold a smart card chip card, for example for distribution and payment systems.
  • DRMS digital rights management system
  • the PCMCIA interface can thus also be used for other functionalities or extensions, for example for adapter cards for smart media modules or similar memory cards, processor cards or other software and / or hardware expansions. It is then also possible to equip the 127010 mobile device with a mobile phone functionality, for example
  • One embodiment is the design of a PCMCIA card as a decoder module for digital rights management with integrated memory, smart card reader and / or means for telephony or for data communication / transmission via WAN (GSM, UMTS, GPRS, etc .). It is also advantageous to provide the usual functions of a Personal Digital Assistant (PDA) such as scheduling, notes, etc.
  • PDA Personal Digital Assistant
  • the reference number 127030 denotes a display and operating unit.
  • the display and control unit 127030 has a display 127040, which is used to display texts and graphics including videos on the
  • the coupling between the mobile device 127010 and the display and control unit 127030 can also take place by means of a cable (not shown), but a wireless data communication connection is preferred, for example by means of radio waves, for example using the Bluetooth standard or by means of infrared data transmission, for example
  • the display and control unit 127030 can advantageously also be provided with an audio subsystem, for example an earphone-microphone combination 127050.
  • HiFi headphones can also be used for pure listening purposes.
  • the microphone can also be used in the display and
  • service unit 127030 can be integrated.
  • the display and control unit 127030 is preferably dimensioned so that it can be comfortably held in one hand. If the 127030 display and control unit is designed with a touch screen, the user can
  • the microphone / earphone set 127050 has a switching device 127060 with which, for example, music playback is switched off and an incoming telephoto
  • 2240 call can be activated. After the end of the phone call The music playback can be switched on again by pressing again.
  • the 127030 display and control unit can be equipped with its own processor or
  • the playback software (“Player") can run directly on the display and control unit 127030. This makes it possible in particular to first copy-protected data formats in the display and control unit 127030 and to feed them to the listener.
  • the encryption of the data stream
  • the factory decoder (not shown) can be provided with the digital rights management system in the mobile device 127010 without there being a risk of unauthorized copying. In this embodiment, you can
  • content can be streamed from the wearable computer to a player or a browser set up for this purpose in the display and control unit, as long as the requirements for this are met, for example by means of a coupled rights smart card in the wearable section or in the display and control section.
  • a special design of the display and control unit is the possibility of displaying the operating function of the device to be controlled and the possibility of displaying, for example, multimedia content that is currently being played with the associated information such as title, credit, playing time etc. or lists of playable or orderable multimedia works.
  • the display and control unit for example both as a media player and as a mobile phone, can be used to display e.g. Telephone numbers and the display of currently played tracks or the available or orderable tracks can be switched back and forth automatically, depending on the operating mode or upon input. If a call is being made, the subscriber can answer
  • a piece of music is played, for example (suppressed when calling) the corresponding information is shown on the display.
  • the mobile device 127010 can cooperate with other devices such as e-book reader, PDA, web tablet, PC or projector in the same or similar form via a LAN data link, if provided for this purpose.
  • the mobile device can also interact with the Internet via a WAN link other than wireless via GSM, GPRS, UMTS etc., such as via an analog telephone line, an ISDN line or DSL.
  • 32B shows a side view of the mobile device 127010.
  • the housing has an ergonomic shape which has an arch 127070 on the side facing the belt.
  • 2285 batteries are arranged in the lower area of the housing for reasons of load.
  • An embodiment is particularly advantageous in which the housing can rotate somewhat relative to the belt 2290 by means of a coupling part (not shown), so that it can always align itself in the direction of gravity.
  • Conventional peripheral devices such as printers, etc., can be connected to the mobile device 127010 in a further developed embodiment.
  • Fig. 33 shows the display and control unit 127040 from Fig. 32.
  • the display and operating unit 127040 on the upper and lower end faces 128010a, 128010b each has a plug-in and snap-in device (not shown) by means of which a cover module 128020 is pushed onto the display and operating unit 127040, can be locked and optionally also electrically connected.
  • the cover module 128020 is equipped with a telephone keypad and has a viewing window for the display of the display and control unit 127040 and - if the microphone is not included in the display and control unit 127040 - can have an ear cup and speech microphone (not shown).
  • the lid module 128020 can be designed in a wide and fashionable range of shapes and colors. The purpose is
  • a device originally configured as a playback device can be subsequently upgraded to a mobile phone in a simple manner, or vice versa.
  • the lid module 128020 can be plugged onto the display and control unit 127040 at the top or bottom, depending on the left or right handedness of the user.
  • the orientation of the display on the 127040 display and control unit is oriented accordingly
  • a further advantageous design option for the display and control unit is the lateral design of input or control elements, facing away from the display, on the edge of the display, with which the display and control unit 127040
  • a special embodiment is the implementation of the input option by means of at least three input buttons, which enables certain basic functions, such as scrolling, scrolling and triggering marked functions or menus.
  • the input options can also vary in individual cases.
  • the plug-in connection is particularly advantageous due to the possibility of coupling with a holder, such as in vehicles (not shown), the operation and the sound input and output taking place via the same interface as that of the cover module.
  • the advantage of the separate display and control unit 127040 lies in particular in the compact and very easy to implement design.
  • the GSM or UMTS transmission antenna can be attached to the mobile device 127010 by 2340, which may even be away from the body e.g. can be stored on a table, away from particularly sensitive body parts such as the head.
  • the display and control unit and the wearable part can also be made in one piece 2345, provided disclosed embodiments and / or functionalities, such as a DRM solution via a smart and / or PCMCIA module, receiving and / or transmitting module for telephony, media player and PDA combination, remote controls for end devices and / or a cover with a viewing window solution.
  • a DRM solution via a smart and / or PCMCIA module
  • receiving and / or transmitting module for telephony, media player and PDA combination remote controls for end devices and / or a cover with a viewing window solution.
  • the advantage of the viewing window in the flap cover of mobile, hand-held devices is, in particular, that an existing display can still be read when the protective cover is closed, whereby other functionalities can be made possible by closing the cover or by flipping the cover over the functionality of the mobile device.
  • the use of the cover can include all mobile handheld devices with the functionalities shown in this disclosure, for example PDA, telephony (wireless and / or with cable) and / or media player with or without remote control function. It is also possible to carry out the special ceiling training firmly connected to a mobile display and control unit, regardless of whether the display and control unit is made in one piece with a control unit or in several pieces with an external wearable computer.
  • the display and control unit 127040 can always be kept ready for use on or near the body and within the e.g. cooperate with numerous other electronic devices using Bluetooth or infrared (IrDA) bridgeable distance.
  • IrDA infrared
  • Fig. 34 shows a stationary version 129010 similar to the mobile device with the same functional and educational possibilities, among others. that of streaming DRM-protected content to corresponding display components.
  • the stationary version 129010 provides a fixed network connection option and a satellite communication connection option as the primary WAN connection, while it is preferably GSM, UMTS or fixed network for the mobile device.
  • an external audio output can be provided, since it is advantageous to separate image and sound from each other using a digital rights management system.
  • the previously described display and control unit 127040 of the mobile device can also be used to operate the base station, which is advantageous for the user, since he uses his universal
  • 2390 display unit can be used to carry out and display operating and display functions in the usual way without the need for another remote control.
  • Another advantage of the 127040 display and control unit is that both the operation of different devices, as shown, and the reception audio channels is possible without having to go through the external output of the stationary device, to which loudspeaker systems are usually connected ("remote control with headphones").
  • stationary station 129010 e.g. Home surveillance, game console, television, landline telephone, 2400 phone, set-top box, video recorder, multimedia player, cell phone or PDA.
  • the display and control unit 127040 advantageously recognizes when it is within range of a registered terminal device which it can operate. A corresponding symbol for the respective operable end
  • the most cost-effective transmission is selected in a particularly preferred embodiment.
  • the most cost-effective transmission is selected in a particularly preferred embodiment.
  • control unit 127040 show and control unit 127040 a uniform address and telephone number register and, depending on the telephone number of the call participant, decides which transmission route is chosen as the cheapest or better one.
  • the reference number 129020 denotes the PCMCIA module, which in one embodiment represents a digital rights management system (DRMS) with a decoder function and can be easily coupled back and forth from the base station 129010 to the mobile device 127010.
  • the functionalities 129030 can be supported by the DRMS.
  • the PCMCIA module is designed with a smart card reader and / or an internal data 2425 memory for storing, for example, licenses, DRM software, decoder software, player software, browser, rights information, status information, user privileges and / or consumption history possible, provided that these are not implemented in terms of hardware or are provided at all. It goes without saying that the entire disclosure content prescribed
  • 35 shows a preferred embodiment of the previously described distribution and payment options in the form of a PCMCIA card with a smart card reader, which, by interacting with a playback device, allows the consumption of protected multimedia data with a corresponding basis for billing this data,
  • FIG. 47 shows a schematic block diagram of a further device according to the invention for distributing, playing, accounting and paying for digital media content.
  • a provider of digital media content operates a server computer 2445, which is coupled via a digital network, for example via the Internet (not shown), to a media playback component 4720 located at the media consumer (not shown).
  • the media playback component 4720 is an audio player with at least one loudspeaker or headphones 2450 4722, which obtains digital audio data from the server 4710 by means of a streaming protocol and converts it into sound perceptible by the media consumer. It is understood that the invention is not limited to audio media; Likewise, in modified embodiments, video media, electronic books or other media content can also be distributed and consumed, 2455 where appropriate means of presentation are required.
  • the playback function of the media playback component 4720 is dependent on control signals from a transaction control component 4730, which only then send an enable signal (not shown) to the media playback component
  • An identification and authentication component 4740 is coupled to the transaction control component 4730 and has a suitable user
  • a hardware token 4745 for example a SmartCard
  • Other means of authentication such as fingerprint, voice recognition and / or other known biometric identification and authentication
  • the transaction control component 4730 is coupled to a money transfer control component 4750.
  • the money transfer control component 4750 receives instructions from the transaction control component 4730 regarding 2485 amounts of money that are to be billed to the media consumer and signals the transaction control Component 4730, whether the settlement of these monetary amounts has been completed or at least should be considered secured.
  • the transaction control component 4730 controls the media playback component 4720 in a
  • the money transfer control component 4750 is preferably connected to a first financial institution
  • the money transfer control component triggers the transfer of a certain amount of money from the media consumer's account to the media provider's account or to the billing entity commissioned by him. So that a rapid repetition unnecessarily increases the money transfer costs
  • the money transfer control component 4750 can then preferably be configured in such a way that a money transfer order that is effective externally with respect to the financial institution computer systems 4760 and 4765 is only issued from time to time if a predetermined disposition limit of the media consumer
  • bonus point storage component 4735 in which at least one number (“bonus point number”) is stored, the monetary assurances to the media consumer
  • FIGS. 16 and 17 share specified principles and features.
  • An alternative embodiment is shown in FIGS. 16 and 17.
  • a preferred embodiment provides that, for example,
  • the media provider provides a catalog server 4770 with a search component ("search engine”) 4775.
  • search engine search component
  • the media consumer can conveniently search the offer of the media provider, for example on the basis of title, composer, genre, album and / or artist information.
  • An alphabetical directory index may suffice for extensive offers; a full text search is advantageous for very rich offers. If the media consumer has found a work of interest using the catalog server 4770 and the search component ("search engine") 4775, he can use suitable dialogues on the user interface (not shown).
  • the media playback component 4720 can only be activated via trial listening or viewing via the work list 4780; the media consumer cannot consume a work for which there is no data record in the 4780 work list. Conversely, the generation of a data record means for a specific work
  • work list 4780 does not require that a chargeable consumption act must be carried out. Rather, the list of works 4780 represents a data structure that summarizes information about those works that the media consumer sees as potentially interesting. From the results list of the Search components can play works for a predetermined time, for example.
  • the work list 4780 not only serves as a memory for mere work-specific information such as author or title; it also forms the basis for a plant-specific management of the work usage options by the media consumer. In particular, it can preferably be provided that 2555 are saved in the work list 4780 for each work:
  • Corresponding information can also be displayed in the search component results list, in particular whether and in which work list certain works are already registered.
  • a user interface (not shown) assigned to the work list 4780 can in particular also include precautions in order to use a workpiece administration component 4790 to order a discounted order for the purchase of a physical workpiece to a dealer system 4795 in accordance with bonus points stored in the bonus point storage component 4735
  • the number of bonus points stored in the bonus point storage component 4735 is then reduced in accordance with the tariff.
  • the media consumer creates a physical workpiece, such as an audio CD, for sale
  • 2580 advertises. If at least one work stored on the audio CD can also be called up online via the server 4710, it can be provided that the media consumer may note in a corresponding work entry in the work list 4780 that the online use of this work will be free of charge for him in the future or possible at preferential rates, unless this is
  • 2585 happens automatically on the supplier side using suitable processes and / or technical precautions, for example when purchasing a product.
  • the misuse protection can be done by the dealer, together with a work identification and together with the personal data of the media consumer, as far as this is necessary to clearly identify him.
  • each workpiece sold for example every audio CD sold, is accompanied by a unique, concealed code number. This code number can be used as a sufficiently large
  • the workpiece administration component 4790 communicates this code number to the dealer system 4795, where it is checked whether it is a valid code number that is recorded in the database and is marked as unused. In such a favored transaction, the code number is marked in the database as used and in return 2610 a corresponding discount is entered in the relevant data record (or in the case of several plants also in several affected data records) in the work list 4780. It is also possible to use a token solution, for example a smart card, to make the appropriate rights registrations.
  • One design variant provides for work rights (usage rights) in conjunction
  • the invention therefore makes it possible to combine the disembodied on-line use of 2,620 digitizable works and the purchase of workpieces in the most advantageous manner. If the media consumer begins with the online use of a certain work, the proposed technical infrastructure can enable him to purchase a corresponding physical copy at a reduced price when billing this media consumption in accordance with the tariff. Conversely, if the media consumer begins by buying a physical copy, then according to the tariff, he can be given cheaper and possibly even free online access to the same work.
  • the hard-to-imitate hardware token 4745 proves to be very advantageous for authentication.
  • FIG. 48 shows a schematic illustration of a further development of the one shown in FIG.
  • FIG. 48 While only one catalog server 4770 and one content server 4710 from a single content provider were provided in the arrangement shown in FIG. 47, the further development shown in FIG. 48 includes corresponding computers from several content providers, namely a catalog server 4770A, 4770B, 4770C and each a streamer server 4710A,
  • the media consumer accesses the individual vendor-specific catalog servers 4770A, 477B, 4770C and the vendor-specific streamerserver 4710A, 4710B, 4710C via a cross-vendor portal with a 4770X meta catalog server and a 4710X meta streamer server
  • a special embodiment provides that individual providers offer and invoice their products themselves using the system described in FIG. 47, it being possible, for example, for freely purchased online works not only to be registered and played back in the work lists of the individual providers, but that all the corresponding works various providers via a link to the Metapor
  • 2660 tal can be registered and played in a kind of universal work list.
  • the list of works in the metaportal serves as a quasi-depot for all works that are freely purchased by various providers (e.g. publishers) and can therefore be played free of charge.
  • a token solution, preferably designed for this purpose, e.g. in the form of a SmartCard serves to clearly authenticate a user and
  • 2665 prevents the free transfer of PIN or password to third parties.
  • the management of free works via the work lists of the metaportal is particularly advantageous, since the consumer can use offers from individual publishers, but if he wishes to consume only, he can preferably access one of the content providers or directly into the work list of the metaportal,
  • FIG. 49 shows a schematic illustration of a further development of the arrangement shown in FIG. 48. While in the arrangement shown in Fig. 48, no
  • FIG. 49 includes a work storage component 4712 equipped with a sufficiently dimensioned mass storage (not shown), in the content data digital works created by
  • 2680 of the content servers 4710 have been downloaded, can be stored so that they can also be consumed off-line by the media consumer without an open online data network connection.
  • the local off-line availability of a work in the work storage component 4712 is in the corresponding data record of the work list belonging to the work concerned
  • a DRMS (not shown) with an enforcement component (not shown) is preferably used to protect the digital content data from misuse.
  • Figs. 47, 48 and 49 arrangements shown can be technically implemented in a variety of ways. In particular, they can also be represented by computer programs running on universal computers. While the servers 4770, 4710, 4760, 4765, 4795 are generally designed as computers set up and operated outside of the sphere of the media consumer, the other components with the exception of the token 4795 can be embodied, for example, by software running on a PC. However, it is also possible to use special application-specific devices 2705 which implement these components in a different way, for example using suitable electronic circuits.
  • FIGS. 47 to 2710 49 shows a schematic overview of a phase model for the marketing of multimedia purchase products on the basis of the data shown in FIGS. 47 to 2710 49 arrangements shown. There are three phases:
  • Phase 1 In phase 1, an arrangement according to FIG. 47 is typically used, with three operating steps being available on a provider-specific basis, i.e. without cross-provider functionality:
  • Phase 2 In phase 2, an arrangement according to FIG. 48 is typically used, in which "freely purchased” works from various content providers ("content providers”) can be bundled, managed and played across providers.
  • content providers content providers
  • Phase 3 In phase 3, an arrangement according to FIG. 49 is typically used, in which works from different content providers (“content providers”) are downloaded, managed and managed online and off-line on a mass storage device of a multimedia application of the media consumer -line can be played.
  • content providers content providers
  • a menu bar 51 10 is shown on a display device (not shown in more detail).
  • the menu bar 51 10 enables the activation of a search function broken down into musical works, videos, games and electronic books.
  • An alphabetical index bar 51 12 enables performs an alphabetical index search for the name of the artist by scrolling through the alphabetical index.
  • a result list 5115 appears, in which all plants contained in the result set are listed in a table with one line each. In the example from the "Music" division, a consecutive numbering, the work title,
  • a first control element 5115a is also generated, when triggered, for example, by clicking the mouse, the title in question is briefly played for a work-specific predetermined time, for example for 30 seconds.
  • a second control element 51 15b is generated for each plant, for example when it is triggered
  • FIG. 51B shows a schematic illustration of an exemplary user interface of a second aspect of the first sub-step according to the first phase of the phase model from FIG. 50.
  • the media consumer (not shown) has 5115 in the result list by triggering the second control element 5115b for a number of marked ones Works 5117a, 51 17b, 5117c, 5117d
  • the online playlist display 5120 can be sorted according to genres or user-defined categories 5122a, 5122b, 5122c, 5122d, 5122e and / or be groupable.
  • 51C shows a schematic illustration of an exemplary user interface of a second sub-step according to the first phase of the phase model from FIG. 50.
  • the media playback component 4720 from FIG. 47 then appears on the user interface in the form of an "online player" object 5130 with the usual functionalities such as start / stop, fast forward, fast rewind.
  • the play function of the "online player" object 5130 can only be enabled if the 2770 in connection with the fig. 47, 48 and 49 transaction control allows the money transfer as intended.
  • the consumption-oriented calculation of usage fees or, as shown in FIG / or services of the respective content provider can be purchased.
  • 51D shows a schematic illustration of an exemplary user interface 2780 of a first aspect of a third sub-step according to the first phase of the phase model from FIG. 50.
  • the workpiece administration 4790 from FIG. 47 appears on the user interface in the form of a "product manager" object with a product list 5142, in which physical copies of works that can be purchased, examples CD albums, are listed and preferably illustrated by icons in 2785, it proving particularly advantageous to design the icons in accordance with the front of the CD booklets, to ensure a high recognition effect.
  • the relevant icon is displayed in the product field 5144.
  • control elements 5146a, 2790 5146b, 5146c are generated in order to be able to trigger various commercial processes in relation to the CD album symbolized by the icon in the product field 5144.
  • Triggering the first control element 4146a has the effect that the number of bonus points stored in the bonus point storage component 4735 from FIG. 47 is reduced by 400 and thus all works of the AI 2795 bums can be bought free for online use, which is also marked in the list of works.
  • Triggering the second control element 4146b in the case of previously acquired usage rights has the effect that the number of bonus points stored in the bonus point storage component 4735 from FIG. 47 is reduced by 800 and thereby under the control of the
  • FIG. 51E shows a schematic representation of an exemplary user interface 2815 of a second aspect of the third sub-step according to the first phase of the phase model from FIG. 50.
  • the first operating element 5146a is activated
  • the online playlist display 5120 of the media consumer (“Hans Mustermann")
  • a 2820 data record is displayed for each of the works contained in the CD album, from which it can be seen that the rights of use have been acquired, ie that the work is "freely bought”.
  • a play list with all the tracks on the album is automatically created. Titles that are already in individual lists of works are also marked and, if they are included on the purchased album, can be played 2825 free of charge. It goes without saying that the relationships described above on the basis of a CD album can also be readily transferred to other digitalisable media such as videos or electronic books.
  • An "on-demand" distribution of digital content for example via a data network such as the Internet or via a terrestrial transmitter channel or via a cable or satellite channel, proves to be extremely bandwidth-intensive, especially when relatively few different works by many individual users differ from one another Times can be requested. In practice, therefore, there is a considerable need to propose a bandwidth-saving device or a corresponding bandwidth-saving method.
  • a channel for example a terrestrial transmitter channel
  • a specific first time window for example from 9:00 a.m.
  • trailers can relate in particular to video films, audio media or games.
  • a device for example in the form of a so-called “set-top box”
  • the media consumer can then view the sequence of trailer broadcasts during the day and finally reach a decision in a decision-making process, for example the next
  • the media consumer shows during the running time of the corresponding trailer by actuating an operating means, for example on the set-top box or on one belonging to the set-top box
  • remote control can be arranged to indicate that he would like to consume the corresponding long version.
  • a display Remote control (not shown) advantageous, as you previously as a universal remote control in Figs. 32 to 34 is shown.
  • On the display it is possible to show corresponding work identifications such as titles and
  • a direct key that makes a setting in the set-top box.
  • This can be a filter setting that enables a work to be broadcast later to be recognized and downloaded. Other works that are not marked in the set-top box are not allowed to be downloaded.
  • Another option is to preset one
  • the device for example in the form of the set-top box, routes the request for consumption via a suitable return channel, for example
  • the server of the content provider distributes the digital content requested by the individual media consumers over the same channel that was used during the first time window to distribute the content
  • the set-top box is then designed with a mass storage device (for example a hard drive with a capacity of 160 GB) and a control unit in such a way that it is possible, during this second time window, to send those encrypted out of the set of all digital works sent out in broadcast mode filter out and encrypted
  • a mass storage device for example a hard drive with a capacity of 160 GB
  • 53A shows a schematic illustration of an apparatus and a method for broadcast distribution of digital content in a first method step.
  • product presentations with trailers are continuously shown during the first time window from 9:00 a.m. to midnight
  • a further improved variant is characterized in that
  • each advertising block for example a number or a combination of letters.
  • the media consumer will only be awarded bonus points if, during the display or within a short time window afterwards, he recognizes the symbol he has recognized, for example via an in
  • the channel 5310 is evaluated by a set-top box 5320 according to the invention.
  • the individual trailers are and the associated long versions can be identified by suitable measures, for example by a clear advertising
  • 2910 identifier or by specifying an exact time window during which the corresponding long version will be broadcast.
  • the consumer marks trailer A by actuating an operating means on the control panel (for example remote control) 5330 of the set-top box 5320.
  • 2915 screen 5340 and / or a loudspeaker 5350.
  • 53B shows a schematic illustration of an apparatus and a method for broadcast distribution of digital content in a second method. step.
  • the long versions corresponding to the trailers are transmitted in an encrypted manner in broadcast mode on channel 5210 and filtered out under the control of control unit 5360 and stored in memory module 5370.
  • 53C shows a schematic illustration of a device and a method for broadcast distribution of digital content in a third method step.
  • the token SmartCard
  • 53D shows a schematic illustration of an apparatus and a method for broadcast distribution of digital content in a fourth method step.
  • the digital content stored in the memory module 5370 for example a video film about the trailer A, 2935, can be decrypted and consumed.

Abstract

Mobile Vorrichtung zur Übermittlung und/oder Speicherung und/oder Darstellung von Daten, mit einem zweiteiligen Aufbau bestehend aus einem Anzeige- und Bedienteil und einem tragbaren Rechner (Wearable Rechner), wobei Anzeige- und Bedienteil und Bedienteil und tragbarer Rechner über eine drahtgebundene oder drahtlose Datenverbindung verbindbar sind und wobei das Anzeige- und Bedienteil als eigenständiges Endgerät (z. B. Telefon, PDA, Mediaplayer oder Fernbedienung) verwendbar ist.

Description

Vorrichtungen, Geräte und Verfahren zur Verbreitung, Abrechnung, Bezahlung und zum Abspielen digitaler Medieninhalte
Die Er indung betrifft Vorrichtungen, Geräte und Verfahren zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
Das Internet eignet sich als weltumspannendes digitales Netzwerk hervorragend als technische Plattform zur Distribution digitaler Daten von Inhalteanbietern an deren Abnehmer. Medieninhalte wie Texte, Audio-Inhalte wie Musik oder Sprache, Bilder und bewegte Videoinhalte werden heute fast durchgängig in digitaler Gestalt produziert oder können mit geringem Aufwand digitalisiert werden. Durch hochentwickelte Kompressionstechniken wie beispielsweise MP3 (für den Audio-Bereich) oder MPEG (für den Video-Bereich) können auch datenintensive Inhalte über die heutige auf der Konsumentenseite immer noch relativ schmalbandige Intern et- Infrastruktur transportiert werden. Auch für die Nutzung durch den Abnehmer bestimmte Software gehört im Zusammenhang der vorliegenden Erfindung zu den vorstehend erwähnten digitalen Inhalten.
Typischerweise betreibt ein Anbieter derartiger multimedialer Inhalte einen über eine breitbandige Standleitung ständig mit dem Internet verbundenen und besonders leistungsfähigen Rechner, einen sogenannten »Server«. Die Kunden der Inhalteanbieter müssen jeweils Zugang zu einem mit dem Internet verbundenen oder verbindbaren Rechner haben, beispielsweise zu einem sogenannten "Personal Computer" (PC), und unter Nutzung geeigneter Internet-Dienstprotokolle wie beispielsweise - im einfachsten Falle - dem "Hypertext Transport Protocol" (HTTP) die Inhalte repräsentierenden Daten vom Server auf den loka- len Rechner (»Client«) herunterladen. Dabei werden die digitalen Inhalte häufig zunächst in Gestalt einer Datei auf dem lokalen Rechner abgelegt, bevor sie dort genutzt werden können. Alternativ stehen auch sogenannte »Streaming«- Protokolle zur Verfügung, bei denen die die Inhalte repräsentierenden Daten während des Herunterladens vom Server-Rechner auf den Client-Rechner unmittelbar in wahrnehmbare Sinneseindrücke umgesetzt werden, ohne dass auf dem Client-Rechner eine den digitalen Inhalten entsprechende Datei erzeugt und abgelegt wird.
Als Client-Rechner kommen längst nicht mehr nur stationäre Geräte nach Art eines PCs in Betracht, die über leitungsgebundene Übertragungswege mit dem Internet verbunden oder verbindbar sind. Mobile Geräte sind verfügbar, die leicht mitgenommen werden können. Beispiele hierfür sind handliche Abspielgeräte (»Player«) beispielsweise für MP3-Audiodateien oder für digitale Lese- Stoffe (»e-Books«). Neuerdings sind auch Geräte zum Umsetzen digitaler Inhalte in wahrnehmbare Sinneseindrücke bekannt, die über eine drahtlose Funkfre- quenzanbindung an das Internet verfügen, beispielsweise über Mobiltelefonnetze wie GSM oder UMTS.
Hinsichtlich derjenigen technischen Vorrichtungen und Verfahren, die eingesetzt werden, um einen digitalen Inhalt in eine für den Konsumenten sinnlich wahrnehmbare Gestalt umzusetzen, werden üblicherweise unterschiedliche Medientypen unterschieden. Bei Texten und Bildern einschließlich Video-Sequenzen wird der Augensinn angesprochen und man spricht von "Anzeigevor- richtungen" beziehungsweise "Anzeigeverfahren". Bei den Gehörsinn ansprechenden Audio-Medien spricht man von "Wiedergabevorrichtungen" beziehungsweise "Wiedergabeverfahren". Es ist möglich, dass digitale Medien auch andere Sinne ansprechen, insbesondere den Tastsinn und den Geruchssinn. Der Gegenstand dieser Erfindung steht in seiner allgemeinsten Form in einer Beziehung zu der Umsetzung aller dieser verschiedenen Medientypen in eine jeweils für die Sinneswahrnehmung geeignete Form. Die im folgenden Text erläuterten allgemeinen erfinderischen Aspekte gelten ungeachtet bestimmter a
sprachlicher Ausdrucksweisen wie "Anzeige", "Wiedergabe", "Abspielen" etc., grundsätzlich für alle Formen des Konsums von Medien, solange sie nicht aus- drücklich auf bestimmte Medientypen, wie beispielsweise seitenorientierte Textwerke, beschränkt sind. Auch die Benutzung von Software wird hier darunter subsumiert, denn auch bei dem Ablauf von Software wie beispielsweise eines Computerspiels oder einer Textverarbeitungssoftware interagiert der Konsument auf der Ebene von Sinneseindrücken. Dessen ungeachtet erscheint es unvermeidbar, dass sich konkrete, zur Veranschaulichung eingeführte Beispiele auf bestimmte Medientypen beschränken.
Ungelöste Probleme bestehen hinsichtlich von Abrechnungs- und Bezahlkonzepten für diese Art von moderner Distribution digitaler Inhalte.
Erfahrungsgemäß liegt die erste und fundamentale Frage darin, ob der Kunde überhaupt willens ist, für den Konsum digitaler Inhalte über das Internet über die reinen InternetNerbindungskosten hinaus Entgelte an die jeweiligen Inhalteanbieter zu entrichten. Die Beantwortung dieser Frage hängt wesentlich von der vorausgesetzten technischen Infrastruktur ab.
Beispielsweise betreibt ein in den Vereinigten Staaten ansässiges Unternehmen (MP3.COM) einen Geschäftsbetrieb, der ein Angebot an alle Internet-Nutzer beinhaltet, ursprünglich nur als Audio-CD (»Compact Disk«) vertriebene Inhalte in Gestalt von Audiodateien im MP3-Format unentgeltlich herunterladen zu können. Das ursprüngliche Konzept enthielt ursprünglich eine Steuerungskomponente dergestalt, dass das Herunterladen der zu einer bestimmten Audio-CD gehörigen MP3-Audiodatei von einem von dem Unternehmen betriebenen zentralen Server für einen einzelnen Kunden nur dann freigeschaltet wird, wenn dieser Kunde zuvor eine charakteristische Datenprobe einer entsprechenden Audio-CD an den Server übertragen hatte, wodurch der Nachweis als erbracht gelten sollte, dass der betreffende Kunde bereits über ein Kaufstück dieser CD verfügt und das Zurverfügungstellen einer entsprechenden MP3-Audiodatei durch Schrankenbestimmungen des Urheberrechtes gedeckt ist. Dieser Ansatz 95 kann aus mehreren Gründen nicht als zukunftsweisend betrachtet werden:
1. Zum einen ist - zumindest für die Vereinigten Staaten - inzwischen durch Gerichtsprozesse deutlich geworden, dass zumindest das ursprüngliche Geschäftsmodell wohl nicht durch die Schrankenbestimmungen des U.S.-Co- 100 pyright-Rechtes gedeckt sein dürfte.
2. Zum anderen basiert der Geldfluß vom Konsumenten zum Anbieter nach der
Theorie dieses Geschäftsmodells immer noch auf dem Verkauf materieller Güter, denn nur durch den Kauf einer entsprechenden Audio-CD sollte sich 105 der Konsument den Zugang zum Server verschaffen können. Dies muß in
Zeiten einer digitalen Internet-Ökonomie als Nachteil gewertet werden.
3. Dadurch, dass die vom Server heruntergeladenen MP3-Audiodateien die ursprünglich auf der Audio-CD vermarkteten Werke in überaus guter Qualität 110 repräsentieren und darüber hinaus über das Internet ohne großen Aufwand und ohne weiteren Qualitätsverlust weiterverbreitet werden können, entsteht ein Anreiz für die Kunden des Unternehmens, die heruntergeladenen MP3-Audiodateien ihrerseits nicht etwa nur engen Freunden oder Verwandten, sondern darüber hinaus einer breiten Öffentlichkeit unentgeltlich zur 115 Verfügung zu stellen. Dadurch entgehen den Inhalteanbietern Einnahmen, da die Verbreitung der MP3-Audiodateien in einem weitaus größeren Umfeld stattfindet als der entgeltliche Verkauf der Audio-CDs.
4. Schließlich ist der temporäre Besitz einer passenden Audio-CD nicht mit ei- 120 ner legitimen Eigentümerstellung an diesem Datenträger gleichzusetzen, d.h. es ist nicht auszuschließen, dass Audio-CDs vom Eigentümer kurzzeitig an Dritte ausschließlich zum Zweck der Zugangsverschaffung auf dem Server ausgeliehen werden. 125 Möglicherweise auch in Anbetracht der Defizite des vorstehend dargestellten Abrechnungs- und Bezahlkonzeptes von MP3.COM hat ein weiteres in den Vereinigten Staaten ansässiges Unternehmen, Napster Inc., ein anderes Geschäftsmodell entwickelt, dessen Nutzer unentgeltlich in den Genuß von insbesondere als MP3-Audiodateien vorliegenden digitalen Inhalten kommen.
130
Bei diesem Konzept (»Peer-to-Peer File Sharing«) gibt es keinen zentralen Serverrechner zum Abspeichern digitaler Inhalte mehr; die MP3-Audiodateien und andere Inhalte sind ausschließlich auf den lokalen Client-Rechnern unter der Kontrolle der Kunden dieses Unternehmens gespeichert. Der zentrale Napster-
135 Serverrechner übernimmt lediglich eine Vermittlungsfunktion, d.h. er nimmt von Napster-Kunden eine Anfrage nach einem bestimmten digitalen Inhalt entgegen und liefert daraufhin die Internet-Adresse von solchen Client-Rechnern, auf denen eine entsprechende Datei zum Herunterladen abrufbar vorgehalten wird. Abrufbar ist demnach nur das, was zu einem gegebenen Zeitpunkt minde-
140 stens ein Napster-Kunde auf einem unter seiner Kontrolle stehenden Rechner zum Herunterladen abrufbereit vorhält. Das ursprüngliche Geschäftskonzept geht davon aus, dass der nicht-kommerzielle Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken unter Privaten durch Schrankenbestimmungen des Urheberrechtes gedeckt ist, wobei angenommen wird, dass die gewerbliche Ver-
145 mittlertätig keit durch Napster den nichtgewerblich-privaten Charakter des Ver- breitens digitaler Inhalte nicht beeinträchtigt. Auch in diesem Fall scheint derzeit wohl deutlich geworden zu sein, dass das Geschäftsmodell zumindest mit den Schrankenbestimmungen des U.S.-Copyright-Rechtes nicht konform geht.
150 Bei den bekannten Peer-to-Peer-Konzepten ist ein Geldfluß vom Konsumenten zum Inhalteanbieter konzeptionell nicht vorgesehen. Die Inhaber der Verwertungsrechte digitaler Inhalte empfinden daher einen deutlichen Mangel an verfügbaren technischen Konzepten, um auch unter den Bedingungen der Internet-Ökonomie ein angemessenen Entgelt abrechnen und vereinnahmen zu
155 können. Dabei scheinen technische Ansätze, Peer-to-Peer-Transaktionen im Internet beispielsweise auf der Ebene der Infrastruktur der Internet-Zugangsanbieter durch Zwangsfilterung der Internet-Datenströme grundsätzlich unterbinden zu wollen,
160 problematisch zu sein. Zum einen kann aus politischen und rechtlichen Aspekten heraus bezweifelt werden, dass eine erforderliche flächendeckende Durchsetzung dieser Konzepte möglich ist. Zum anderen werden ständig neue technische Konzepte entwickelt, um den Dateiaustausch durch Peer-to-Peer-Transaktionen nicht zuletzt auch gegen juristisch-administrative Eingriffe zu härten. Ein
165 Beispiel hierfür ist das Peer-to-Peer-Dateitransferprotokoll »Gnutella«, das im Gegensatz zum Napster-Konzept ohne einen zentralen Vermittlungsserver auskommt. Gegen die Identifizierbarkeit der Client-Teilnehmer eines solchen Protokolls und die damit zusammenhängende Möglichkeit, auf dem rechtlich-administrativen Wege gegen die Nutzung dieser Techniken vorzugehen, stehen inzwi-
170 sehen kryptographische Anonymisierungstechniken zur Verfügung, wie sie beispielsweise in das sogenannte »Freenet«-Protokoll eingeflossen sind.
Eine technische Grundvoraussetzung für die Möglichkeit einer nachhaltigen Abrechnung eines Nutzungsentgeltes für die Nutzung digitaler Inhalte durch Kon- 175 sumenten ist ein hinreichender Schutz vor unautorisierter Vervielfältigung. Wird dieses Problem nicht gelöst, erscheint keine wirtschaftlich sinnvolle Abrechnung möglich.
Hierzu bieten sich kryptographische Konzepte an, bei denen
die Distribution von digitale Inhalte verkörpernden Dateien sowohl über das Internet als auch mittels körperlicher Datenträger wie beispielsweise CDs ausschließlich in verschlüsselter Form erfolgt, und/oder
185 - bei denen digitale Inhalte verkörpernde Dateien mit steganographisch verdeckten Informationen, sogenannten »Wasserzeichen« oder »Watermarks«, versehen sind, die Auskunft über den urheberrechtlichen Status der darin abgebildeten Werke wiedergeben und die durch den Konsumenten nicht wieder durch illegitime technische Manipulationen aus den die digitalen In- 190 halte repräsentierenden Dateien entfernt werden können.
Die zur Entschlüsselung der Dateien erforderlichen kryptographische Schlüssel müssen in der Konsequenz dieses Ansatzes jedem unautorisierten Zugriff Dritter, insbesondere auch dem der Konsumenten, wirksam und zuverlässig entzo-
195 gen werden. In besonders vorteilhafter Form läßt sich dies realisieren, indem Inhalteanbieter spezielle Geräte auf den Markt bringen oder von anderen interessierten Unternehmen auf den Markt bringen lassen, auf deren funktionale Zuverlässigkeit der Inhalteanbieter sich verläßt und bei denen insbesondere kryptographische Schlüssel bevorzugterweise beispielsweise in besonderen versie-
200 gelten Baugruppen eingeschlossen sind, wobei durch geeignete technische Maßnahmen dafür gesorgt wird, dass die darin abgespeicherten kryptographi- schen Schlüssel augenblicklich gelöscht werden, sobald ein Manipulationsversuch detektiert ist.
205 Das Einbetten von Wasserzeichen in digitale Inhalte ermöglicht für sich genommen noch keine nachhaltige Abrechnungspraxis der Mediennutzung durch die Konsumenten. Auch hierzu ist seitens des Inhalteanbieters eine Kontrolle über die Geräteausstattung erforderlich, mittels der die Konsumenten die Nutzung der digitalen Inhalte bewerkstelligen. Dabei sind die Geräte, auf deren Funktio-
210 nalität sich der oder die Inhalteanbieter verlassen, so konstruiert, dass sie die steganographisch eingebetteten Urheberrechtsinformationen herausfiltern und in geeigneter Weise auswerten, um unautorisierte Benutzungsvorgänge, insbesondere unautorisiertes Vervielfältigen, wirksam zu unterbinden.
215 Ein Beispiel für eine derartige technische Infrastruktur ist aus dem SDMI-Projekt (Secure Digital Music Initiative) bekannt. a
Generell werden Vorrichtungen und Verfahren, die dazu dienen, die urheberrechtliche Monopolstellung des Urhebers oder seines Rechtsnachfolgers an di- 220 gitalen Inhalten technisch durchzusetzen, als "Digital Rights Management System" (DRMS) bezeichnet.
Technische Konzepte für DRMS sind beispielsweise aus US-A-6,112,181 sowie aus US-A-6,138,119 bekannt.
225
Aber auch eine derartige geschlossene technische Infrastruktur mit einem DRMS, die dem Konsumenten jegliche vom Inhalteanbieter nicht autorisierte Nutzung digitaler Inhalte wirksam und nachhaltig versperrt, löst noch nicht das Problem einer möglichst flexiblen Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung di- 230 gitaler Inhalte sowohl über das Internet als auch mittels körperlicher Datenträger wie beispielsweise CDs.
Gleichwohl stellt die Kopplung mit einem kryptographisch gegen Mißbrauch "gehärteten" DRMS bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zur Verbreitung, 235 Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte sowie bei einer entsprechenden Vorrichtung nur eine bevorzugte Realisierungsform dar; zwingend erforderlich ist ein derartiges kryptographisch gehärtetes DRMS nicht.
Zwar sind DRMS bekannt, mit denen digitalen Inhalten mittels geeigneter tech- 240 nischer Konzepte Tarifierungsinformationen beigefügt werden können. Beispielsweise sind in der auf XML ("Extensible Markup Language") aufgebauten Auszeichnungssprache XrML ("Extensible rights Markup Language"), deren Spezifikation über http://www.xrml.org/ bezogen werden kann, Vorkehrungen enthalten, um Tarifierungsinformationen in einer für Datenverarbeitungssyste- 245 me geeigneten Form abzubilden. Durch derartige Ansätze werden jedoch Probleme im Bereich der technischen Abwicklung von Abrechnung und Bezahlung noch nicht befriedigend gelöst. Nach Lage der Dinge sind derartige geschlossene Systeme unter Einschluß ei- 250 nes DRMS nur dann am Markt durchsetzbar, wenn diese auch dem Konsumenten wahrnehmbare Vorteile bieten, denn das Vorhandensein des DRMS wird vom Konsumenten zunächst tendenziell als hinderlich angesehen werden. Es ist aber auch keineswegs so, dass Konsumenten nicht bereit wären, für die Nutzung digitaler Inhalte Entgelte an den Inhalteanbieter zu entrichten; es kommt 255 vielmehr darauf an, dass die Modalitäten der Abrechnung und Bezahlung den Kundenwünschen entgegenkommen. In dieser Hinsicht gibt es beim derzeitigen Stand der Technik erhebliche Defizite.
Eines der Probleme bisheriger technischer Systeme zur Verbreitung, Abrech- 260 nung und Bezahlung digitaler Inhalte besteht darin, dass sie auf zu unflexiblen Konzepten einer Kauf- oder Abonnementstarifierung aufsetzen.
Beispielsweise sind Systeme bekannt, bei denen etwa mittels Kreditkartenzahlung ein voller Kaufpreis entrichtet werden muß, bevor eine einen digitalen In-
265 halt darstellenden Datei von einem Server-Rechner heruntergeladen werden kann. Dies führt insbesondere dazu, dass ein vorheriges unentgeltliches Sichten des digitalen Inhaltes durch den Konsumenten auf Geeignetheit, Gefallen, usw. usf. nicht mehr möglich ist. Hierdurch wird eine hohe Hemmschwelle für den Erwerb eines digitalen Inhaltes durch Kauf geschaffen, da bei Nichtgefallen
270 eine Rückabwicklung des Kaufes in der Regel daran scheitert, dass dem Konsumenten - anders als beispielsweise beim Kauf eines körperlichen Buches oder einer CD - die sachliche Verfügungsgewalt über die ihm als Vervielfältigungsstück übergebene Datei nur schwer zuverlässig wieder entzogen werden kann.
275 Andererseits sind Systeme bekannt, die eine nutzungsabhängige Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte nach Art des »Video on Demand« ermöglichen. Bei derartigen Systemen tritt jedoch der Nachteil auf, dass die Feinkörnigkeit der Abrechnung an das Vorhandensein einer Datenverbindung des Endgerätes (Client) mit einem Server des Inhalteanbieters gekoppelt ist. 280 Obwohl die Datenübertragungskosten durch Einsatz moderner Telekommunikationstechnik stetig sinken, ist es derzeit eine unrealistische Annahme, dass Konsumenten bei der Nutzung digitaler Inhalte stets einen ununterbrochenen und sicheren Zugang zu Telekommunikationsnetzen bei geringen Kosten zur Verfügung haben werden.
285
Ein wichtiger sozialer Aspekt bei der Mediennutzung besteht in der Option des Konsumenten, bei dem Erwerb von Medien anonym handeln zu können, beispielsweise durch Einkauf körperlicher Medien gegen Barzahlung an einem Kiosk. Bekannte digitale Distributions-, Abrechnungs- und Bezahlkonzepte unter 290 Nutzung von Datenverkehrsnetzen wie insbesondere dem Internet beruhen auf einer Identifizierbarkeit der einzelnen Konsumenten. Es besteht ein Bedarf nach einer verbesserten technischen Infrastruktur zur Distribution, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte, bei denen der Konsument auch anonym handeln kann.
295
Bekanntlich herrscht auf dem Markt für digitale Inhalte ebenso wie auf dem Markt für technische Geräte, mit denen digitale Inhalte dem Konsumenten sinnlich wahrnehmbar gemacht werden können, ein Wettbewerb, der unterschiedlichste technische Ausführungsformen dieser technischen Infrastruktur hervor-
300 bringt. Es ist für den Kunden jedoch ein wesentlicher Nachteil, wenn sich diese Diversizität auch in einer Vielzahl von Abrechnungs- und Bezahlsystemen niederschlägt. In der Praxis führt diese Vielfalt dazu, dass dem Konsumenten zugemutet wird, zahlreiche Einzelverträge mit Anbietern von Bezahlsystemen zu unterhalten, wie beispielsweise Kreditkartenunternehmen, Unternehmen für mo-
305 bilfunkbasierte Bezahlsysteme und anderen. Durch diese Nachteile wird die Akzeptanz von technischen Infrastrukturen zur kontrollierten Distribution, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte empfindlich beeinträchtigt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Ver- 310 breitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte anzugeben, bei denen die vorstehenden Nachteile vermindert oder überwunden sind und bei denen insbesondere eine feinstufigere Abrechnung ohne permanente Datenverbindung beispielsweise mit einem Abrechnungsserver möglich ist.
315 Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den jeweils darauf rückbezogenen Unteransprüchen enthalten.
Durch die erfindungsgemäße Lösung wird eine verbesserte technische Infra- 320 Struktur für die Verbreitung (Distribution), Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte ermöglicht, mittels der eine partielle oder totale Abkehr von der starren Bindung der Mediennutzung an den Kauf materieller Datenträger wie beispielsweise CDs, DVDs oder Videokassetten implementierbar wird. Gemäß den Prinzipien der herkömmlichen Mediennutzung erwirbt der Konsument durch einen 325 Kaufakt ein einzelnes Vervielfältigungsstück eines körperlichen Datenträgers mit darauf aufgezeichneten Inhalten, über das er nach eigenem Gutdünken verfügen kann:
Zum einen führt dieser Ansatz dazu, dass der volle Kaufpreis berechnet 330 wird, auch wenn der Konsument nur einen Teil der auf dem Datenträger gespeicherten Inhalte nutzt.
Außerdem erfordert die Verbreitung von Medieninhalten durch Vertrieb körperlicher Vervielfältigungsstücke eine aufwendige und kostenträchtige 335 Logistik bei Herstellung, Lagerung und Verkauf der Datenträger.
Zum anderen ermöglicht aber die Körperlichkeit der Datenträger eine vergleichsweise einfach zu handhabende Abrechnung der vom Konsumenten zu entrichtenden Entgelte, vorausgesetzt, die unkontrollierte Duplizierung 340 der Datenträger ist für den Konsumenten hinreichend unattraktiv, beispielsweise hinsichtlich des zum Kopieren erforderlichen Aufwandes oder hin- sichtlich unvermeidlicher Qualitätsverluste, wie sie etwa bei Analogkopien von Inhalten auf Audio- oder Videokassetten zwangsläufig auftreten.
345 Bei dem Übergang zu der unkörperlichen Distribution digitaler Inhalte über Datennetze entfallen zwar automatisch die hohen durch die Körperlichkeit der Datenträger bedingten Transaktionskosten. Gleichzeitig entfällt jedoch jegliche Unterscheidungsmöglichkeit zwischen dem legitim durch einen Kaufakt erworbenen "Original" einer digitale Inhalte repräsentierenden Datei und deren beinahe
350 mühe- und kostenlos hergestellten Kopien. Bei einer digitalen Distribution von Dateien über Datenverkehrsnetze wie insbesondere das Internet macht die Unterscheidung zwischen "Original" und "Kopie" überhaupt keinen Sinn mehr.
Die erfindungsgemäße Lösung geht daher von dem Ansatz aus, dass in einer 355 digitalen Ökonomie der Kauf von Vervielfältigungsstücken einer digitale Inhalte repräsentierenden Datei mit dem nachfolgenden und logisch darauf aufbauenden Verfügungsrecht des das Vervielfältigungsstück erwerbenden Konsumenten abgelöst oder zumindest ergänzt werden muß durch das Konzept des (in der Regel entgeltlichen) Einräumens von Zugangs- und Nutzungsrechten ("Ac- 360 cess Rights") an den Konsumenten, der dadurch jedoch nicht mehr die für den Besitz typische sachliche Verfügungsgewalt über einen Datenträger auszuüben in der Lage ist.
Durch diesen Paradigmenwechsel weg von Kauf und Besitz und hin zu tempo- 365 rarer Gewährung von Zugangs- und Nutzungsrechten
wird einerseits eine Lösung des Problems der beliebigen Kopierbarkeit von digitale Inhalte repräsentierenden Dateien ermöglicht, da durch eine in geeigneter Weise ausgestaltete technische Infrastruktur der Besitz von ("Origi- 370 nal"-)Dateien durch den Konsumenten nicht mehr für den Nutzungsvorgang ausschlaggebend ist; während nämlich im Zusammenhang der erfindungsgemäßen Lösung die Dateien als solche im Prinzip ohne Beeinträchtigung der Interessen der Rechteinhaber durch den Konsumenten beliebig kopiert und verbreitet werden können, muß nur die für die Nutzung der in den Da- 375 teien enthaltenen Inhalte erforderlichen kritischen Zugangsrechtsinformation wiederum mit technischen Mitteln gemäß der erfindungsgemäßen Lösung streng unter Kontrolle gehalten werden;
wird andererseits potentiell die Gefahr aus der Abhängigkeit des Konsu- 380 menten von der fortwährenden Einräumung von Zugangs- und Nutzungsrechten durch den Inhalteanbietern größer, denn im Gegensatz zum Kaufund Besitzmodell herkömmlicher Prägung basiert das Zugangs- und Nutzungsmodell auf der Annahme, dass dem Konsumenten fortwährend ein Inhalteanbieter als Gegenüber zur Verfügung steht, der gewillt, bereit und 385 in der Lage ist, die aufgrund von Zugangs- und Nutzungsrechten ihm zustehende Leitung auch tatsächlich zu erbringen. Stellt der Inhalteanbieter - aus welchen Gründen auch immer - seinen Geschäftsbetrieb ein oder verzichtet er beispielsweise aus wirtschaftlichen Überlegungen oder auf äußeren Druck auf die Fortführung der Vermarktung eines bestimmten Inhaltes, so 390 ist der Konsument nicht mehr wie beim Kauf- und Besitzmodell in der Lage, auf sein erworbenes, in Besitz genommenes und archiviertes Vervielfältigungsstück für eine fortgesetzte Konsumnutzung zurückzugreifen.
Die erfindungsgemäße Lösung stellt daher insbesondere eine technische Infra- 395 Struktur bereit, mit der ein Zugangs- und Nutzungskonzept als Ersatz oder Ergänzung zum Kauf- und Besitzmodell technisch ermöglicht wird:
Der unten näher erläuterte Aspekt der Einbindung eines Kartenmoduls in eine erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es zudem, "Nutzung" und "Besitz" in eine 400 Synthese einzubringen, da das Nutzungsrecht an einen körperlichen Gegenstand gebunden werden kann, der schwer zu duplizieren ist und überdies dem Konsumenten die ihm übertragenen Nutzungsrechte sinnfällig verkörpert. Durch die Vorzüge der erfindungsgemäßen Lösung können entgeltpflichtige 405 Konzepte zur Nutzung digitaler Inhalte durch den Konsumenten im Verhältnis zu unentgeltlichen Tauschbörsen attraktiver ausgestaltet werden, da der Konsument mehr erhält als nur eine einen digitalen Inhalt verkörpernde Datei:
Zum einen ist ein gleichmäßiger Qualitätsstandard gewährleistet, d.h. im 410 Gegensatz zu nichtkommerziellen unentgeltlichen Tauschbörsen muß der
Konsument nicht mit technisch mangelhaft aufbereiteten Dateien rechnen, und
durch das unten näher erläuterte Konzept der Statusrechte und dessen 415 technischer Implementierung ist es auf der kaufmännischen Ebene möglich, Angebote zu gestalten, bei denen der Konsument über die reine, einen digitalen Inhalt repräsentierende Datei hinaus einen attraktiven Mehrwert erwerben kann.
420 Technische Portallösung
Ein erster Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, dass die Verbreitung (Distribution), Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte für eine Vielzahl von Inhalteanbietern und für eine Vielzahl von Konsumenten
425 über eine technische Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung abgewickelt werden kann. Dabei können insbesondere digitale Inhalte darstellende Dateien über digitale Weitverkehrsnetze ("wide area networks" - WAN) einerseits von Inhalteanbieter auf die Portal-Datenverarbeitungseinrichtung geladen und andererseits vom Konsumenten von dieser Portal-Datenverarbeitungseinrichtung
430 heruntergeladen werden. Dabei sind insbesondere zwei Ausprägungsformen vorgesehen: Gezielte Individuelle Übertragung bestimmter Inhalte "on demand" von der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung an eine bestimmte, bei einem Konsu- 435 menten betriebene Vorrichtung, und
Ungezielte Übertragung bestimmter Inhalte durch "Broadcast" -Techniken von der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung an eine unbestimmte Vielzahl von bei einer Menge von Konsumenten betriebenen Vorrichtungen.
440
Die Portal-Datenverarbeitungseinrichtung kann ferner Zugangs- und Nutzungsrechte verwalten und Abrechnungsdaten von den bei den Konsumenten betriebenen Vorrichtungen sammeln und auf der Grundlage dieser Abrechnungsdaten Abrechnungen sowohl der von den einzelnen Konsumenten zu entrichten- 445 den Nutzungsentgelte als auch Abrechnungen der an die einzelnen Inhalteanbieter auszuschüttenden Tantiemen vornehmen. Schließlich kann die Portal-Datenverarbeitungseinrichtung auch die entsprechenden Bezahlvorgänge abwik- keln.
450 Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung in einem Modus betrieben wird, bei dem Inhalte zahlreicher Rechteinhaber gemeinsam vermarktet werden :
Zum einen bleibt dem Konsumenten der Abschluß einer Vielzahl von Ein- 455 zelverträgen mit Rechteinhabern erspart; erforderlich ist lediglich ein einziger Globalvertrag mit dem Portalbetreiber.
Zum anderen kann das Portal-Datenverarbeitungssystem zu einem Inhaltearchiv für alle jemals vermarkteten Dateien mit digitalen Inhalten ausgebaut 460 werden, wodurch der Portalbetreiber gegenüber dem Konsumenten in die
Lage versetzt wird, eine Art "Garantenstellung" bezüglich der weiteren Verfügbarkeit der zum Zugangs- und Nutzungsrecht gehörenden Leistung einzunehmen. Auch wenn der Rechteinhaber einen bestimmten Inhalt aufge- geben hat und die entsprechenden Dateien nicht weiter pflegen und archi- 465 vieren will (sogenannte "Abandonware"), kann der Konsument über die Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung eine seinen Zugangs- und Nutzungsrechten gemäße Gegenleistung erhalten.
Die Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung kann auch derart ausgestaltet wer- 470 den, dass sie als Bestandteil von "Peer-To-Peer"-Tauschbörsen betrieben werden kann. Dabei werden die digitale Inhalte verkörpernden Dateien auf beispielsweise vom Konsumenten betriebenen Client-Rechnern zum Abruf bereitgehalten. Die Verwaltung von Zugangs- und Nutzungsrechten sowie die im Zusammenhang mit der Abrechnung und Bezahlung stehenden Funktionen ver- 475 bleiben dann typischerweise bei der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung.
Offline-Modus
Ein zweiter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, dass die 480 Abrechnung und/oder die Bezahlung angefallener Entgelte für die Nutzung digitaler Inhalte nicht notwendig zeitsynchron mit dem Nutzungsvorgang selbst ausgestaltet sein muß. Das heißt, in Abhängigkeit von der Kreditierungspolitik von Inhalteanbietern oder Abrechnungsfirmen kann dem Konsumenten die Möglichkeit eingeräumt werden, ein bestimmtes Quantum an Nutzung digitaler 485 Inhalte mit einer geeigneten erfindungsgemäßen Vorrichtung vorzunehmen, ohne dass während dieser Zeit eine ununterbrochene Datenverkehrsverbindung zu irgendeiner Abrechnungszentrale, insbesondere zur Portal-Datenverarbeitungseinrichtung, existieren muß. Dazu werden während eines Zeitinterval- les zwischen zwei Abrechnungszeitpunkten alle erforderlichen Daten über das 490 Nutzungsverhalten des Konsumenten lokal gesammelt, um daraus zum nächsten Abrechnungszeitpunkt das vertraglich fällige Nutzungsentgelt abrechnen zu können. Diese aufgezeichneten Daten werden bevorzugt durch geeignete Techniken gegen unautorisierte Manipulationen insbesondere seitens des Konsumenten abgesichert. Es kann vorgesehen sein, dass der Konsument eine 495 Pfandsumme hinterlegen muß, um das Kreditrisiko durch später anzurechnende Nutzungsvorgänge digitaler Inhalte aufzufangen. Bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei der das Risiko für den Inhalteanbieter oder Leistungsabrechner dadurch begrenzt wird, dass eine weitere Nutzung digitaler Inhalte gesperrt wird, wenn die aufgelaufene Entgeltsumme einen bestimmten Schwellenwert über-
500 steigt. Erst nach erfolgter Abrechnung und Bezahlung wird die weitere Nutzung digitaler Inhalte wieder freigegeben.
Kartenmodul
505 Ein dritter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, dass insbesondere zur Speicherung von Identitäts-, Abrechnungs- und Bezahlinformationen bevorzugt ein austauschbares modulartiges Element, beispielsweise eine Chipkarte oder ein Flash-Speichermodul, eingesetzt werden kann.
510 Dieses Modul muß nicht notwendigerweise als Karte ausgeführt sein; es ist auch möglich, andere Bauformen zu verwenden, beispielsweise solche, die für das Anbringen, insbesondere Einnähen oder Einkleben, in Bekleidungsstücke geeignet sind.
515 Der Einfachheit halber wird im folgenden der Begriff "Kartenmodul" verwendet; dabei sollen aber andere Bauformen ausdrücklich als mit umfaßt gelten.
Das Kartenmodul verfügt über eine Schnittstelle, mittels der es Daten mit anderen Vorrichtungen, insbesondere mit einem Gerät austauschen kann, das ge- 520 eignet und bestimmt ist, digitale Inhalte für den Konsumenten sinnlich wahrnehmbar zu machen, welches im folgenden als "Nutzungsgerät" bezeichnet wird. Diese Datenübertragung kann beispielsweise leitungsgebunden über elektrische Steckverbinder, Kontaktfelder oder Koppelleitungen erfolgen. Ebenso kann die Datenübertragung drahtlos per Funkverbindung, beispielsweise 525 nach dem Bluetooth-Standard, oder per Magnetinduktion oder optisch, beispielsweise mit Infrarotkopplung nach dem IrDA-Standard, erfolgen.
Ein Kartenmodul kann im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung vorteilhaft eingesetzt werden
530 bei der Verbreitung (Distribution) digitaler Inhalte, beispielsweise durch Speicherung werkbezogener Adreßinformationen, d.h. Referenzinformationen über Netzwerkpfade, über die digitale Inhalte erreichbar sind, oder durch Speicherung der digitale Inhalte repräsentierenden Dateien auf dem Kartenmodul;
535 bei der Abrechnung durch Speicherung abrechnungsbezogener Daten auf dem Kartenmodul, und
bei der Bezahlung durch Speicherung von Daten auf dem Kartenmodul, die 540 im Zusammenhang mit der Zahlungsmethode und dem Zahlungsweg stehen.
Durch den Einsatz eines Kartenmoduls wird insbesondere auch eine Vertragsbündelung erleichtert, da das Kartenmodul im Zusammenhang mit einer Viel- 545 zahl von Einzelgeräten einsetzbar ist, für die sonst gesonderte Nutzungs- und Entgeltverträge abzuschließen wären.
DRMS
550 Ein vierter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, dass alle Dateien, die digitale Inhalte verkörpern, bevorzugt in verschlüsselter Form dis- tributiert werden. Dadurch kann im Zusammenhang mit einem kryptographi- schen DRMS jegliche unautorisierte Nutzung digitaler Inhalte wirksam unterbunden werden. Im Zusammenhang mit dem Einsatz eines kryptographischen
555 DRMS ist es erforderlich, den oder die Schlüssel, die zur rechtmäßigen Ent- schlüsselung der digitale Inhalte repräsentierenden Dateien erforderlichen kryp- tographischen Schlüssel in einer geeigneten technischen Weise abzuspeichern, so dass der Konsument die in verschlüsselter Form distribuierten Inhalte nutzen kann. Dabei sind bei Anwendung eines Kartenmoduls zwei Fälle zu unterschei- 560 den:
Bei Anwendung eines Kartenmoduls können die multimedialen Werke einerseits decoderspezifisch, nicht kartenspezifisch verschlüsselt werden, d.h., die Karte wird zur Berechtigung gegenüber dem Decoder verwendet,
565 wohingegen die Daten der die zu nutzenden digitalen Inhalte repräsentierenden Dateien vom Nutzungsgerät mittels im Decoder abgelegter krypto- graphischer Entschlüsselungsschlüssel entschlüsselt und in eine sinnlich wahrnehmbare Form umgesetzt werden. Dabei authentifiziert sich das Kartenmodul bevorzugterweise mittels geeigneter kryptographischer Protokol-
570 le unter Verwendung der Datenübertragungsschnittstelle gegenüber dem
Nutzungsgerät.
Bei Anwendung eines Kartenmoduls können die multimedialen Werke andererseits kartenspezifisch, nicht decoderspezifisch verschlüsselt werden,
575 d.h., die Karte wird zur Speicherung der zur Entschlüsselung der digitalen
Inhalte erforderlichen kryptographischen Entschlüsselungsschlüssel herangezogen, wobei diese Entschlüsselungsschlüssel über eine hinreichend sichere Datenübertragungskopplung zum Decoder übertragen werden können. Die Daten der die zu nutzenden digitalen Inhalte repräsentierenden Da-
580 teien können dann vom Nutzungsgerät mittels der von dem Kartenmodul übertragenen kryptographischen Entschlüsselungsschlüssel entschlüsselt und in eine sinnlich wahrnehmbare Form umgesetzt werden.
Flexible Tarifierungsmodelle
585 Ein fünfter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, daß der Konsum digitaler Inhalte feinstufig erfaßt und fair abgerechnet wird. Dies bedeutet insbesondere, dass eine Möglichkeit geschaffen wird, wonach der Konsument nur für diejenigen Anteile multimedialer Werke ein Entgelt an den Inhal- 590 teanbieter zahlt, die er auch tatsächlich genutzt hat. Wird nur ein Teil eines multimedialen Werkes genutzt, kann eine Tarifierung vorgesehen werden, die auch nur einen Teil des für die Nutzung des Gesamtwerkes angesetzten Entgeltes in Rechnung stellt. Dabei wird unterschieden zwischen
595 - einem werkspezifischen Werketarif, bei dem die Abrechnung unabhängig vom Gerät nach Maßgabe von Eigenschaften des Werkes erfolgt, und
einem gerätespezifischen Gerätetarif, bei dem die Abrechnung unabhängig vom Werk nach Maßgabe von Eigenschaften des Gerätes erfolgt, sowie
600 hybride Tarif Strukturen aus Werketarif und Gerätetarif, bei dem beispielsweise ein Werk mit einem höheren Entgelt abgerechnet werden kann, wenn es auf einem Gerät genutzt wird, welches eine höhere Darstellungsqualität (größerer Bildschirm, bessere Tonqualität oder dergleichen) ermög- 605 licht.
Grundlegende Instrumente für den Werketarif sind
die zeitbezogene Abrechnung, beispielsweise genutzte Hörzeit bei Audioin- 610 halten;
die volumenbezogene Abrechnung, beispielsweise Anzahl der genutzten Seiten eines seitenorientierten Textinhaltes; 615 - hybride Abrechnungsmodelle, beispielsweise eine durch zeitbezogene Tari- fierungsanteile modifizierte volumenorientierte Abrechnung bei einem seitenorientierten Textinhalt.
Beispielsweise könnte das für eine Nutzung der Hälfte des Volumens eines digi- 620 talen Inhaltes vorgesehene Nutzungsentgelt auf die Hälfte des für die Nutzung des Gesamtinhaltes vorgesehenen Entgeltes festgesetzt werden. Bei einem digitalen Inhalt in Gestalt eines Textwerkes (Buch) könnte beispielsweise eine Bemessung anhand der genutzten Seiten im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Seiten vorgenommen werden. Aber auch andere nichtlineare Tarifierungsmodelle 625 sind möglich. Ferner wird eine Differenzierung ermöglicht, ob der Konsument ein multimediales Werk wie ein herkömmliches Kaufstück nach einmaliger Entrichtung eines Entgeltes beliebig oft nutzen möchte oder ob eine anzahlmäßige Begrenzung der Nutzungsvorgänge bei einem deutlich reduzierten Entgelt in Betracht kommt. Beispielsweise kann bei einem Textwerk die Entgeltbemes- 630 sung auch davon abhängig sein, wie oft dessen einzelne Textseiten vom Konsumenten genutzt worden sind.
Wird das Entgelt für die Nutzung eines seitenorientiertes Textwerk ausschließlich pro Seiten-Anzeigevorgang berechnet, besteht der gravierende Nachteil,
635 dass ein intuitiv-suchendes "Blättern" für den Konsumenten überaus kostenintensiv abgerechnet wird, da bei diesem Vorgang gegebenenfalls eine Vielzahl an Seitendarstellungen in kurzer Zeit stattfindet, ohne dass der jeweilige Seiteninhalt, wie bei diesem Tarifierungsmodell angenommen wird, tatsächlich vom Konsumenten hätte genutzt werden können. Wird andererseits das Entgelt für
640 die Nutzung eines seitenorientierten Textwerkes rein zeitabhängig berechnet, wäre ein langsamer Leser gegenüber einem schnellen Leser als Konsument ungebührlich benachteiligt. Ein vorteilhaftes komplexes Tarifierungsmodell kann insbesondere ein vorbestimmtes Seitenentgelt pro Seitenanzeige vorsehen, wobei eine vorbestimmte Orientierungszeit festgelegt ist, vor deren Ablauf eine
645 Seite nicht als vom Leser rezipierbar angenommen wird. Dies erlaubt eine dis- kriminierungsfreie Blätterfunktion. Darüber hinaus kann jeder Seite eine vorbestimmte Lesezeit zugeordnet werden, nach deren Ablauf hinsichtlich der Tarifierung angenommen wird, der Konsument habe den angebotenen Seiteninhalt vollständig aufnehmen können. Ist der Zeitraum, den eine bestimmte Seite
650 nach Ablauf der Orientierungszeit zusammenhängend auf der Anzeige angezeigt wird, kleiner als die vorbestimmte Lesezeit, wird beispielsweise fingiert, der Leser habe den Inhalt erst in dem Maße des Bruchteils genutzt, der dem Verhältnis von tatsächlicher, über die Orientierungszeit hinausgehender Anzeigezeit zu der vorbestimmten Lesezeit entspricht. Für den verbleibenden
655 (Rest-)Anteil an der Lesezeit wird dem Leser ein Zeitguthaben eingeräumt, d.h., wenn der Konsument dieselbe Seite sich erneut anzeigen läßt, wird ihm nach Ablauf einer neuen Orientierungszeit erst dann ein erneutes Seitenbenutzungsentgelt berechnet, wenn die gutgeschriebene Restanteilszeit abgelaufen ist. Es ist auch möglich alle durch vorzeitige Beendigung des Lesens einer Seite ent-
660 stehenden Zeitguthaben in einem nutzerspezifischen Zeitguthaben-Konto zu sammeln. Aus diesem Konto können dann weitere Seiten gebührenfrei betrachtet werden.
Bei den Gerätetarifen kommen insbesondere zeitabhängige Freischalttarife in 665 Betracht, bei denen beispielsweise ein bestimmtes individualisiertes Gerät für 24 Stunden zur Benutzung beliebiger Werke freigeschaltet wird.
Auch wenn der dargestellte Aspekt sich mit einer technischen Infrastruktur befaßt, die eine faire und feinstufige Abrechnung der Nutzung digitaler Inhalte 670 durch den Konsumenten ermöglicht, so schließt dies verständlicherweise aber solche Tarifierungen nicht aus, die auf Pauschalentgelten basieren ("Flatrate"). Dies gilt sowohl für Werktarife als auch für Gerätetarife.
Abrechnung
675 Ein sechster Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, dass auf der Grundlage der Tarifierungsmodelle eine Abrechnung der Nutzung der digitalen Inhalte vorgenommen wird. Bei der Abrechnung wird auf der Grundlage der Einzelheiten der vom Konsumenten vorgenommenen Nutzungshandlun- 680 gen auf der Grundlage des jeweils anwendbaren Tarifierungsmodells ein konkreter vom Konsumenten zu bezahlender Betrag in einer als Zahlungsmittel anerkannten Währung oder als Bruchteil oder Vielfaches sonstiger Werteinheiten ermittelt. Bei der Abrechnung sind insbesondere zwei Unteraspekte von Bedeutung:
685
Zum einen kann für den Konsumenten eine rechnungsartige Aufstellung der von ihm beispielsweise in einem Abrechnungszeitraum getätigten Nutzungsvorgänge digitaler Inhalte aufbereitet werden, aus denen er die Zusammensetzung des Endbetrages ersehen kann.
690
Zum anderen kann für die Inhalteanbieter eine Aufstellung darüber erbracht werden, wie oft und gegebenenfalls auch zu welchen Tarifen bestimmte ihrer digitale Inhalte genutzt worden sind und welche Gesamtvergütung sich hieraus zugunsten des Inhalteanbieters errechnet.
695
Durch die erfindungsgemäße Lösung ist es mithin möglich, die Nutzung digitaler Inhalte nicht nur gegenüber dem Konsumenten, sondern auch gegenüber den Inhalteanbietern faktenbasiert und ohne Pauschalierungen abzurechnen.
700 Statusrechte
Ein siebenter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, Datenmerkmale entsprechend Status- und Vergünstigungsrechten („Privilegien") zu speichern, die der Konsument durch den Vollzug von über die Karte ermög- 705 lichten und abgerechneten Nutzungsvorgängen erwerben kann. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass der Nutzer solche Seiten eines Textwerkes ohne weiteres Entgelt nutzen kann, die er in der Vergangenheit hinreichend oft entgeltpflichtig genutzt hat. Auch kann vorgesehen sein, dem Konsumenten in Abhängigkeit von zuvor getätigten Nutzungsvorgängen Rabatte zu gewähren. Sta- 710 tusrechte können insbesondere auf folgenden Eben gewährt werden:
Konsumentenspezifische Statusrechte, d.h. bestimmte Statusrechte sind an die Identität des Konsumenten oder gegebenenfalls an eine pseudonyme Identität des Konsumenten gebunden, nicht jedoch an einen bestimmten digitalen 715 Inhalt ("Werk"). Ein Beispiel für diese Kategorie von Statusrechten bilden in der Vergangenheit insgesamt getätigte Umsatzsummen, die beispielsweise als Grundlage für eine Rabattgewährung herangezogen werden können.
Konsumentengebundene werkspezifische Statusrechte, d.h. diese Status- 720 rechte sind gleichzeitig sowohl an die Identität des Konsumenten oder an dessen pseudonyme Identität als auch an eine einen digitalen Inhalt ("Werk") repräsentierende Datei gebunden. Ein Beispiel für diese Kategorie von Statusrechten bildet eine werkspezifische Aussage, dass ein bestimmter Konsument ein bestimmtes seitenorientiertes Textwerk bereits derart umfangreich genutzt hat, 725 dass ihm nunmehr tarifgemäß das Recht zukommt, dieses Textwerk ohne weitere Einschränkungen und ohne weitere Berechnung von Nutzungshandlungen nutzen zu dürfen.
Konsumentengebundene werkspezifische Statusrechte können auch an ei- 730 ne Gruppe von Werken gebunden sein, beispielsweise alle Werke, die von einem bestimmten Inhalteanbieter, beispielsweise von einem bestimmten Verlag, vermarktet werden.
Konsumenten- und werkgebundene Substatusrechte. Diese Statusrechte 735 sind nicht nur an die Identität oder Pseudonymität eines bestimmten Konsumenten, sondern auch darüber hinaus an einen bestimmten Teil eines Werkes gebunden. Ein Beispiel für diese Kategorie von Statusrechten ist das einem bestimmten Konsumenten zukommende Recht, bei der Nutzung eines bestimmten seitenorientierten Textwerkes bestimmte Einzelseiten 740 des Werkes ohne zusätzliche Nachberechnung nutzen zu dürfen, da für die
Nutzung dieser Seiten in der Vergangenheit bereits ein maximales tarifgemäßes Entgelt entrichtet worden ist.
Statusrechte begründen jeweils einen Anspruch des begünstigten Konsumen- 745 ten auf eine bestimmte Leistung, die je nach den Umständen des Einzelfalles beispielsweise vom Inhalteanbieter oder vom Betreiber der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung zu erbringen sein können. Als Leistung kommt dabei insbesondere in Betracht:
750 - Auszahlung von Geldbeträgen oder sonstigen Werteinheiten, gegebenenfalls auch bei Verrechnung mit bestehenden Forderungen aus anderen bereits getätigten oder zukünftig zu tätigenden Nutzungsvorgängen des Konsumenten;
755 - unentgeltliche Nutzung bestimmter digitaler Inhalte mit oder ohne zeitliche Beschränkungen;
Rabatte bei anderen Akten des Medienkonsums durch den Konsumenten, beispielsweise bei Kinobesuchen, Festivalbesuchen etc., wobei insbeson- 760 dere verschiedene Vermarktungsformen ein und desselben Werkes gekoppelt werden können, etwa bei Rabattgewährung bei herkömmlichem Buchkauf, wenn der zum Buch gehörige Film mittels der erfindungsgemäßen Lösung digital konsumiert worden ist;
765 - Abgabe eines körperlichen Datenträgers mit bestimmten digitalen Werken, beispielsweise einer CD-ROM mit einem bestimmten Musiktitel, wenn dieser hinreichend oft (d.h., mindestens eine vorbestimmte Anzahl von Vor- gangen) entgeltpflichtig über die erfindungsgemäße Lösung konsumiert worden ist.
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Der Erwerb von Statusrechten anhand einer Verbrauchschronik kann
off-line erfolgen, d.h. die beim Konsumenten betriebene Vorrichtung ermittelt aus den Verbrauchsdaten unmittelbar anhand der Verbrauchschronik 775 die dem Konsumenten zustehenden Statusrechte, oder
online erfolgen, d.h., die Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung ermittelt die dem Konsumenten zukommenden Statusrechte erst nachdem die Verbrauchschronik durch den Konsumenten von der durch diesen betriebenen 780 Vorrichtung zur Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen worden ist. Bei dieser Variante besteht der Vorteil, dass der Konsument animiert wird, möglichst häufig eine online-Verbindung zur Übertragung der Verbrauchschronik herzustellen.
785 Bezahlverfahren
Ein achter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, dass die Bezahlung der angefallenen Entgelte sich einerseits bekannten und am Markt eingeführten Bezahlsystemen anpassen kann, andererseits aber bevorzugt 790 durch technische Vorkehrungen sowohl
anonym, d.h. ohne Kenntnis der Identität des Konsumenten und ohne Möglichkeit, durch Rückgriff auf einen Ersatznamen ("Pseudonym") mehrere Mediennutzungsvorgänge verknüpfen zu können,
795 pseudonym, d.h. ohne Kenntnis der Identität des Konsumenten, jedoch mit der Möglichkeit, durch Rückgriff auf einen Ersatznamen ("Pseudonym") mehrere Mediennutzungsvorgänge verknüpfen zu können, als auch 800 - unter voller Aufdeckung der Identität des Konsumenten, d.h. unter Aufdek- kung von Name und Anschrift des Konsumenten,
möglich ist.
805 Im Rahmen der erfindungsgemäßen Lösung kann insbesondere vorgesehen werden:
Bezahlung auf Guthabenbasis, d.h. der Konsument muß vor Aufnahme der Konsumhandlungen einen Geldbetrag hinterlegen, wobei durch technische 810 Sperren keine weitere Nutzung ermöglicht wird, sobald der Guthabenbetrag aufgebraucht ist, oder
Bezahlung auf Kreditbasis, d.h. der Inhalteanbieter oder der Betreiber der Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung tritt in Vorleistung, indem dem Kon- 815 sumenten die Nutzung ohne vorherige Hinterlegung eines Guthabens ermöglicht wird, wobei die Bezahlung nach der Abrechnung durch den Konsumenten zu erfolgen hat.
Auch bei Bezahlung auf Kreditbasis kann vorgesehen sein, dass ab einem 820 bestimmten Kreditbetrag eine technische Sperre weitere Nutzungshandlungen seitens des Konsumenten unterbindet.
Im Prinzip kann die Abwicklung der Bezahlung über herkömmliche Kanäle wie Kreditkarte, Lastschrift oder Banküberweisung vorgenommen werden. Beson- 825 ders vorteilhaft erweist sich jedoch eine Variante der erfindungsgemäßen Lösung, bei der der Bezahlvorgang unter Mitwirkung eines Kartenmoduls (siehe oben, dritter Aspekt) vorgenommen wird. Hierbei können die Daten betreffend den mit dem Konsumenten vereinbarten Zahlungsweg auf dem Kartenmodul digital hinterlegt werden und durch Anwendung von Techniken des Online-Pay- 830 ment genutzt werden.
Komplexitätsreduzierte "Appliances"
Ein neunter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht in dem Ein- 835 satz komplexitätsreduzierter Nutzungsvorrichtungen ("Appliances"), um digitale Inhalte für den Konsumenten sinnlich wahrnehmbar zu machen. Seit einiger Zeit werden durch das Internet oder andere Telekommunikationssysteme vernetzte Datenverarbeitungseinrichtungen nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Endverbrauchern im Rahmen des "Elektronischen Handels" ("E-Com- 840 merce") zur Abwicklung von Geschäften aller Art herangezogen.
Die Nutzung des Internet und anderer Telekommunikationssysteme wie beispielsweise proprietärer Online-Systeme durch den Endbenutzer erfolgt fast stets unter Verwendung eines "Personal Computers", auch "PC" genannt, oder 845 eines vergleichbaren Gerätes, beispielsweise einer Workstation, eines tragbaren Computers ("Notebook") oder eines in einer Hand zu haltenden Minigerätes ("Palmtop").
Personal Computer und solche vergleichbaren Geräte haben den Vorteil, dass 850 der Umfang an Funktionalität, der durch sie dem Endbenutzer zur Verfügung gestellt werden kann, nicht allein durch die verwendete Hardware determiniert ist, sondern durch das Laden verschiedener Programme zu einem beliebigen Zeitpunkt äußerst flexibel verändert werden kann. Beispielsweise ist es möglich, nachträglich eine bestimmte Software aufzuspielen und zu installieren, 855 wenn der Endbenutzer zusätzliche Funktionalitäten nutzen möchte.
Der Nachteil dieser Universalität besteht in einer ausufernden Komplexität von mit üblichen Betriebssystemen wie Windows oder Unix ausgestatteten PCs bzw. Workstations. Der Endbenutzer muß zunächst ein beträchtliches Hinter- 860 grundwissen über den Aufbau und die Funktionszusammenhänge des komplexen Gesamtsystems erwerben, um die in ihm angelegte potentielle Universalität zur Lösung konkreter Aufgaben praktisch nutzen zu können.
Es erweist sich, dass nicht unbeachtliche Gruppen von Endbenutzern oder pro- 865 spektiven Endbenutzern Telekommunikationsdienste deshalb insbesondere für Zwecke des E-Commerce nicht nutzen wollen oder nutzen können, weil sie die Komplexität von PCs oder vergleichbaren Geräten nicht zu meistern imstande sind, deren Einsatz bislang de facto eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an oder Nutzung von Telekommunikationsdiensten ist.
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Die für den Endbenutzer bei herkömmlichen Datenverarbeitungseinrichtungen auftretenden technischen Probleme sind vielgestaltig. Sie beginnen in der Regel damit, dass nicht nur das Betriebssystem eingerichtet, sondern auch eine Verbindung zu einem Telekommunikationssystem, beispielsweise dem Inter- 875 net, konfiguriert und schließlich hergestellt werden muß. Die Modalitäten des Zuganges zum Internet variieren dabei unter anderem lokal je nach Land oder Region und überdies am selben Ort von Provider zu Provider.
Wenn schließlich eine einsatzfähige vernetzte Datenverarbeitungseinrichtung 880 erzielt worden ist, sieht sich der Endbenutzer beispielsweise im Internet einer unstrukturierten Vielfalt von Angeboten zur geschäftlichen Betätigung gegenüber. Bei herkömmlichen Datenverarbeitungseinrichtungen muß sich der Endbenutzer selber ein umfangreiches Fundstellenwissen erarbeiten und aneignen, um die für ihn interessanten Angebote über das Telekommunikationsnetz nut- 885 zen zu können.
Hat der Endbenutzer schließlich einen Anbieter gefunden, mit dem er geschäftlich näher in Verbindung treten möchte, so sind in der Regel bei jedem Anbieter zahlreiche Besonderheiten hinsichtlich der Identifizierung und der Authenti- )7
890 kation des Kunden sowie der Lieferung der bestellten Güter und der Zahlungsabwicklung zu beachten.
In Anbetracht dieses Problems ist bislang vorgeschlagen worden, extrem spezialisierte Datenverarbeitungseinrichtungen zu schaffen, die lediglich einen ein-
895 zige Funktionalität oder höchstens einige wenige Funktionalitäten zu erbringen vermögen. Ein Beispiel hierfür ist das Mobiltelefon, das eine an ein Telekommunikationsnetz angekoppelte Datenverarbeitungseinrichtung darstellt, welche im wesentlichen lediglich einem einzelnen Zweck, nämlich dem Telefonieren dient. Eine Beschränkung auf eine einzelne Funktionalität je Gerätetyp erweist
900 sich jedoch bei zunehmender Bedeutung von vernetzten Datenverarbeitungseinrichtungen als hinderlich, da die Anzahl der für die verschiedenen Nutzungsbereiche benötigten unterschiedlichen Gerätetypen zu stark ansteigt. Bei einer Erhöhung der Anzahl der Funktionalitäten je Gerät entlang herkömmlicher Vorgehensweisen beispielsweise durch Hinzunahme von Textnachrichtenabruf bei
905 Mobiltelefonen wird rasch wieder ein Komplexitätsniveau hinsichtlich der Gerätebedienung erreicht, welches für breite Nutzerkreise abschreckend wirkt.
Ein wichtiges Anwendungsfeld des E-Commerce besteht im Zusammenhang mit der Distribution von Dateien, die Datenverarbeitungsprogramme, Texte,
910 Abbildungen, multimediale Werke oder Videoanimationen beinhalten können, durch Inhalteanbieter an Kunden. Bei diesem Anwendungsfeld besteht eine Besonderheit darin, dass der Leistungstausch zwischen Inhalteanbieter und Kunde vollkommen körperlos ablaufen kann, da sowohl der Angebotskatalog, der Bestellvorgang, die Lieferung der bestellten Ware als auch die Abrechnung in
915 Form von über Telekommunikationseinrichtungen ausgetauschten Daten abgewickelt werden kann. Ein Nachteil bisheriger Lösungsansätze zur Distribution von Werken besteht darin, dass der Kunde in der Regel ein Vervielfältigungsexemplar des Werkes als Kaufstück erwerben muß, auch wenn er dieses lediglich kurzzeitig oder auszugsweise nutzt.
920 Die Erfindung steht daher in einem Zusammenhang mit einer für derartige Zwecke geeigneten technischen Infrastruktur.
Telekommunikationskarten
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Ein zehnter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht in dem Ansatz, die erfindungsgemäße technische Infrastruktur zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte unter Einschluß eines Kartenmoduls im Zusammenhang mit SIM-Karten und ähnlichen Einrichtungen in Mobil- 930 kommunikationsfunknetzen zu implementieren, etwa GSM oder UMTS. Dadurch kann die Funktionalität einer Telekommunikationskarte auf vorteilhafte Weise mit der Funktionalität des Multimediakonsums verbunden werden, indem diese zugleich als Kartenmodul dient.
935 Der durch diesen Aspekt vermittelte Vorteil besteht vor allem darin, dass es durch eine derartige Multifunktionskarte möglich ist,
die Verbreitung digitaler Inhalte über ein Mobilfunknetz,
940 - die Identifikation und Authentifikation der Identität des Medienkonsumenten,
die Abrechnung des Konsums digitaler Inhalte, gegebenenfalls unter Mitwirkung eines durch das Mobilfunknetz erreichbaren Abrechnungsservers, 945 sowie
die Bezahlung konsumierter und abgerechneter digitaler Inhalte insbesondere unter Mitwirkung des Telekommunikationsanbieters,
950 in einer für den Konsumenten transparenten Art und Weise in einer einzigen Anwendungsvorrichtung ("Appliance") zusammenzufassen. Auch wenn die vorliegende Erfindung die Distribution digitaler Inhalte mittels Vertrieb körperlicher Datenträger nicht ausschließt, so wird doch eine körperlo- 955 se Übertragung unter dem Aspekt der Minimierung betriebswirtschaftlicher Transaktionskosten wichtiger. Hierzu bedarf es eines geeigneten digitalen Weitverkehrsnetzes (WAN). Mobilfunkgeräte stellen per Definition einen Zugang zu einem digitalen Weitverkehrsnetz in Gestalt eines digitalen Mobilfunkbetzes dar.
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Wenngleich auch die körperlose Distribution digitaler Inhalte mittels drahtgebundener Weitverkehrsnetze im Rahmen der vorliegenden Erfindung durchaus möglich ist, so erscheint solch eine drahtlose Übertragung beispielsweise mittels eines Mobilfunknetzes besonders vorteilhaft, da der Konsument in diesem 965 Fall seine Konsumakte vollziehen kann, ohne an eine leitungsgebundene und daher nicht überall zu seiner Verfügung stehende Netzwerkinfrastruktur gebunden zu sein.
Die Identität oder zumindest Pseudonymität eines Konsumenten ist dem Tele- 970 kommunikationsanbieter, der die SIM-Karte herausgibt, bekannt. Bei SIM-Kar- ten, die auf Kreditbasis ohne Guthabensbetrag eingesetzt werden, muß der Telekommunikationsanbieter schon für Abrechnungszwecke mindestens den Namen und eine Rechnungsanschrift seines Kunden kennen. Bei kreditgewährenden SIM-Karten verfügt der Telekommunikationsanbieter häufig über Informa- 975 tionen zu einem bestimmten Zahlungsweg, beispielsweise in Gestalt einer Einzugsermächtigung, fällige Beträge im Lastschriftverfahren von einem bestimmten Konto einzuziehen.
Bei SIM-Karten, die vom Telekommunikationsanbieter als vorausbezahlte "Pre- 980 paid"-Guthabenkarten ausgegeben werden, können die Entgelte für die Nutzung digitaler Inhalte von dem vom Telekommunikationsanbieter verwalteten Guthabenbetrag abgebucht werden. Hierbei sind prinzipiell pseudonyme oder sogar anonyme Dienste technisch möglich. Was das Territorium der Bundesrepublik Deutschland anbetrifft, kommt eine pseudonyme oder gar anonyme 985 Ausgabe von SIM-Karten für GSM-Netze auf Grund von einschlägigen Bestimmungen des Telekommunikationsrechtes nicht in Betracht, die den ermächtigten Bedarfsträgern eine reibungslose Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ermöglichen sollen. Im Ausland kann dieser Sachverhalt jedoch im Einzelfall anders gelagert sein.
990
Video-On-Demand
Ein elfter Aspekt im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung besteht in dem Ansatz, eine spezifische Appliance für die Verbreitung, Abrech-
995 nung und Bezahlung digitaler Inhalte als Video-on-Demand vorzusehen. Beispielsweise kann dies in Gestalt einer sogenannten "Settop-Box", d.h. einer Umsetzervorrichtung zwischen einem Kabelfernsehnetz und einem Fernsehgerät geschehen. Diese Settop-Box kann auch zur Adaptierung analoger Fernsehkanäle mit einer Digitalisierungseinrichtung versehen sein, die etwa mittels einer
1000 sogenannten "Frame Grabber"-Einrichtung das ein Fernsehhalbbild darstellende Analogsignal erkennt, abtastet und digitalisiert.
Play and Order
1005 Ein zwölfter Aspekt betrifft eine besonders geeignete Lösung zum Bestellen und Abspielen von Werken und lässt sich mit einer eigenständigen Erfindungsidee realisieren. Herkömmlicherweise sind intangible Werke u.a. über das Internet zu selektieren und downzuloaden, oder zu streamen. Über Broadcast ist es möglich, zu vorbestimmten Zeiten bestimmte Werke in Realtime ver-
1010 schlüsselt oder unverschlüsselt auszustrahlen und dem Verbraucher bei Erfüllung bestimmter Bedingungen verfügbar zu machen. Dies verursacht dem Contentanbieter jedoch erhebliche Kosten, wenn Filme beispielsweise On-Demand geliefert werden sollen. Da in diesem Fall ein und der selbe Film zeitversetzt über mehrere Kanäle gesendet werden muss, um den quasi „On Demand-Ef-
1015 fekt" für den Verbraucher zu realisieren, wird nicht nur die Luftschnittstelle überstrapaziert, sondern die Übertragung ist auch noch ineffektiv. Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, über entsprechende Kanäle nur Anschauungsmaterial in Form von Trailern oder in Kurzform mit einer Bewerbung auszustrahlen, um möglichst viele Werke in einem Zeitablauf den Konsumenten
1020 nahzulegen. Dies wird bei Radiosendung ohnehin bereits betrieben, da der Sender über Werbeeinnahmen sein Geld verdienen muss. Durch eine geeignete technische Vorrichtung beim Verbraucher können solche Werke bei entsprechender eindeutiger Identifizierbarkeit, beispielsweise durch verbale oder schriftliche Angaben eines Präsentators oder technisch durch Anfügen einer
1025 Werkekennung im gesendeten Werk (analog zum DaB beim Autoradio) durch Eingabe an der Vorrichtung markiert werden. Mit der Markierung bestimmter Werke werden beispielsweise entprechende Filter am Empfangsteil der Vorrichtung eingerichtet. Möglich ist die Ausstrahlung der Trailer über Tage in mehreren Intervallen. Dabei kann es sich um Musikstücke (Radio), Spiele (Games-
1030 how), Filme (Video-Trailer) usw. handeln.
Zu einem späteren Zeitpunkt oder auf einem anderen Kanal können entsprechend der Werke diese gegebenenfalls in gleicher Reihenfolge der Präsentation nur diesmal in voller Länge komprimiert und verschlüsselt über Broadcast einer
1035 Vielzahl von Verbrauchern gleichzeitig übermittelt werden. Die voreingestellte Vorrichtung beim Verbraucher selektiert durch die Filter die gewünschten Werke unter Herausfilterung der unerwünschten Werke und speichert diese auf ein geeignetes, dafür vorgesehenes Speichermedium. Ist der Anwender durch entsprechende Rechte, beispielsweise über eine Rechtekarte (Smartcard) dazu le-
1040 gitimiert, so ist er in der Lage, abgespeicherte Werke zu konsumieren. Vorzugsweise fallen Gebühren nur bei einer tatsächlichen Nutzung der Werke an. Die Bestellung der Werke kann auch über das Internet oder Offline erfolgen, wobei die Lieferung der Werke in diesem Falle adressiert erfolgt. 1045
Entgeltliche Datenüberlassung seitens des Konsumenten
Ein dreizehnter Aspekt im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung besteht in dem Ansatz, technische Vorkehrungen vorzusehen, die geeignet und 1050 bestimmt sind, personenbezogene Daten aus dem Bereich des Konsumenten, beispielsweise betreffend dessen Konsumgewohnheiten, an den Betreiber der Portal-Datenverarbeitungsanlage oder an einzelne Inhalteanbieter zu übermitteln, wobei der Konsument im Gegenzug für diese Überlassung von Daten mit Statusrechten vergütet wird.
1055
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert:
Fig. 1 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße vernetzte Datenverarbei- 1060 tungseinrichtung mit einem Serverteil und einem Clientteil.
Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung verschiedener Aspekte bei der geschäftlichen Nutzung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
1065
Fig. 3 zeigt eine erste Applikation der Erfindung anhand einer schematischen Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
Fig. 4 zeigt eine zweite Applikation der Erfindung anhand einer schemati- 1070 sehen Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
Fig. 5 zeigt eine vierte Applikation der Erfindung anhand einer schematischen Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
1075 Fig. 6 zeigt eine erste Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
Fig. 7 zeigt eine zweite Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 darge- 1080 stellten erfindungsgemäßen Lösung.
Fig. 8 zeigt eine dritte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
1085 Fig. 9 zeigt eine vierte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
Fig. 10 zeigt eine fünfte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
1090
Fig. 11 zeigt eine sechste Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
Fign. 12 bis 15 zeigen Varianten einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestell- 1095 ten erfindungsgemäßen Lösung.
Fig. 16 zeigt eine schematische blockdiagrammartige Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
1100
Fig. 17 zeigt eine schematische blockdiagrammartige Darstellung eines Ausschnittes der in Fig. 16 dargestellten Vorrichtung.
Fig. 18 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten exemplarischen Syste- 1105 marchitektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verbreitung,
Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte. Fig. 19 zeigt eine schematische Darstellung einer zweiten exemplarischen Systemarchitektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verbreitung, 1110 Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
Fig. 20 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens an Seiten eines seitenorientierten Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten 1115 Nutzungszeit.
Fig. 21 zeigt ein Kurvendiagramm zur Diskussion der Abhängigkeit zwischen Nutzungsintensität eines Werkes und zugeordnetem Preis.
1120 Fig. 22 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
Fig. 23 zeigt schematisch in exemplarischer Weise Zeitabläufe beim Nutzen ei- 1125 ner Seite eines seitenorientierten Textwerkes durch den Konsumenten.
Fig. 24 zeigt ein zweites Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
1130
Fig. 25 zeigt ein drittes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
1135 Fig. 26 zeigt eine schematische Darstellung zum Lesen mit dem Erwerb von Statusrechten. Fig. 27 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer Karte.
1140
Fig. 28 zeigt eine schematische Darstellung einer Rechteverwaltung und -Übertragung mittels einem Kartenmodul.
Fig. 29 zeigt eine schematische Darstellung einer anderen Rechteverwaltung 1145 und -Übertragung mittels einem Kartenmodul.
Fig. 30 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Herunterlade-Vorgangs.
Fig. 31 zeigt ein Diagramm über verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten und 1150 Sicherheitsstufen der Erfindung.
Fig. 32A zeigt einen tragbaren Wearable-Rechner mit einer Anzeige- und Bedieneinheit für universelle Kommunikationsmöglichkeiten,
1155 Fig. 32 B zeigt einen Querschnitt durch den tragbaren Wearable-Rechner gemäß Fig. 32A,
Fig. 33 zeigt einen Handteil als universelle Anzeige-und Bedieneinheit zur Verwendung als separates Gerät (PDA, Webbrowser, Mediaplayer, Telefon 1160 und/oder Fernbedienung) oder in Verbindung mit einem tragbaren Wearable-Rechner,
Fig. 34 zeigt die Verwendung des Anzeige-und Bedienteils in Verbindung mit einer Homestation oder einem Wearable-Rechner,
1165
Fig. 35 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform der zuvor beschriebenen Distri- butions-und Bezahlungsmöglichkeiten ( im weiteren Play & Pay- System oder PP-System) in Form einer PCMCIA-Karte und eines Smartcard- Readers, bei der unterschiedliche Formate über eine PP-Modullösung 1170 zugänglich sind,
Fig. 36 zeigt die Vorteile des PP-Systems für den Content-Anbieter,
Fig. 37 zeigt die Vorteile des PP-Systems für den Verbraucher durch unter- 1175 schiedlichste Verwendungsmöglichkeiten,
Fig. 38 zeigt die Verwendbarkeit des PP-Systems in unterschiedlichsten Abspielgeräten,
1180 Fig. 39 zeigt die Verwendbarkeit des PP-Systems für ein Online-bestellen und distribuieren und ein Offline-konsumieren,
Fig. 40 zeigt die Vorteile des Handlings über das PP-Modul-System durch die Möglichkeit der Verwendung unterschiedlichster Datenspeicher und 1185 Übertragungswege für den verschlüsselten Content,
Fig. 41 zeigt generell die Vorteile des PP-Systems,
Fig. 42 ein Beispiel für eine Ausbildung einer PP-Kundenkarte als Fan-Karte mit 1190 einem Zugang für ein bestimmtes Fan-Portal und einem Link zu anderen PP-Werken (Registern und Suchmasken),
Fig. 43 zeigt die Verwendung eines externen (Smartcard/PCMCIA) PP-Systems zum Koppeln mit einem Computer welcher als Streamer mit unter-
1195 schiedlichen Abspiel-bzw. Darstellungsgeräten kommuniziert, wobei die
Werke beispielsweise in einen Browser des Abspielgerät gestreamt werden. Fig. 44 zeigt einen PP-Streamer (Gerät) mit integriertem PP-Decoder bzw. 1200 Steuerungsmodul und Smartcard-Reader für unter anderem PP-Berech- tigungskarten zum Streamen in gekoppelte Abspielgeräte,
Fig. 45 zeigt Endabspielgeräte mit Smartcard-Reader und integriertem PP-Decoder bzw. Steuereinheit und Player bzw. Browser.
1205
Fig. 46 zeigt die Verbindung des beschriebenen Play & Pay- Systems (PP-) mit einem Anzeige- und Bedienteil und Endgeräten.
Fig. 47 zeigt ein schematisches Blockdiagramm einer weiteren erfindungsge- 1210 mäßen Vorrichtung zum Verbreiten, Abspielen, Abrechnen und Bezahlen digitaler Medieninhalte.
Fig. 48 zeigt eine schematische Darstellung einer Weiterentwicklung der in Fig.
47 gezeigten Anordnung.
1215
Fig. 49 zeigt eine schematische Darstellung einer Weiterentwicklung der in Fig.
48 gezeigten Anordnung.
Fig. 50 zeigt eine schematische Übersicht über ein Phasenmodell zur Vermark- 1220 tung von multimedia-Kaufprodukten auf der Grundlage der in den Fign.
47 bis 49 dargestellten Anordnungen.
Fig. 51A zeigt eine schematische Darstellung einer exemplarischen Bedien- oberfläche eines ersten Aspektes eines ersten Teilschrittes gemäß der 1225 ersten Phase des Phasenmodells aus Fig. 50. Fig. 51B zeigt eine schematische Darstellung einer exemplarischen Bedien- oberfläche eines zweiten Aspektes des ersten Teilschrittes gemäß der ersten Phase des Phasenmodells aus Fig. 50.
1230
Fig. 51C zeigt eine schematische Darstellung einer exemplarischen Bedienoberfläche eines zweiten Teilschrittes gemäß der ersten Phase des Phasenmodells aus Fig. 50.
1235 Fig. 51 D zeigt eine schematische Darstellung einer exemplarischen Bedienoberfläche eines ersten Aspektes eines dritten Teilschrittes gemäß der ersten Phase des Phasenmodells aus Fig. 50.
Fig. 51E zeigt eine schematische Darstellung einer exemplarischen Bedien- 1240 Oberfläche eines zweiten Aspektes des dritten Teilschrittes gemäß der ersten Phase des Phasenmodells aus Fig. 50.
Fig. 52 zeigt eine schematische Darstellung von Abläufen bei der Nutzung einer erfindungsgemäßen Anordnung gemäß den Fign. 47, 48 oder 49 1245 sowohl auf der Seite des Inhalteanbieters als auch auf der Seite des
Medienkonsumenten (Kunde).
Fig. 53A zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler Inhalte in einem ersten 1250 Verfahrensschritt.
Fig. 53B zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler Inhalte in einem zweiten Verfahrensschritt.
1255 Fig. 53C zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler Inhalte in einem dritten Verfahrensschritt.
1260 Fig. 53D zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler Inhalte in einem vierten Verfahrensschritt.
Fig. 1 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße vernetzte Datenverarbeitungs- 1265 einrichtung mit einem Serverteil 110 und einem Clientteil 120. Der Serverteil 110 und der Clientteil 120 sind über ein als WAN (Wide Area Network) bezeichnetes Telekommunikationsnetz 130, beispielsweise über das analoge Telefonnetz, über das ISDN-Netz, über das Internet oder über einen Satellitenlink zum Austausch von Daten miteinander verbunden. Typischerweise ist dem Server- 1270 teil 1 10 und dem Clientteil 120 zum Zwecke des Datenaustausches über das WAN 130 jeweils eine eindeutige Adresse oder Kennung 1 12, 122 zugeordnet, beispielsweise eine Telefonnummer, eine Internet-Adresse oder dergleichen. Wenn der Clientteil 120 über das WAN 130 eine Verbindung zum Serverteil 1 10 aufbauen will, benötigt er eine Information über dessen Adresse 1 12. Umge- 1275 kehrt benötigt der Serverteil 110 eine Information über die Adresse 122 des Clientteils 120.
Der Clientteil 120 ist eingerichtet zur Aufnahme eines mobilen Kartenmoduls 140. Das Kartenmodul 140 umfaßt mindestens eine Speichereinrichtung zur
1280 nichtflüchtigen Speicherung von Daten (nicht dargestellt) und kann über eine Datenkommunikationseinrichtung (nicht dargestellt) Daten mit dem Clientteil 120 austauschen. Das Kartenmodul 140 kann ins besondere als Chipkarte ausgestaltet sein; es kommen aber auch andere leicht transportable Bauformen in Betracht. Grundlegende Eigenschaften von Chipkarten sind unter anderem in
1285 Wolfgang Rankl und Wolfgang Effing: "Handbuch der Chipkarten", München: Carl Hanser Verlag, 2. Auflage 1996, bekannt. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift wird durch Bezugnahme in die vorliegende Beschreibung aufgenommen. Besonders bevorzugt ist ein Kartenmodul 140, das als doppelseitig bedruckte Chipkarte verwendbar ist. Dabei kann beispielsweise eine Seite der
1290 Chipkarte von einem Medieninhalte-Anbieter (Content-Provider) gestaltet sein, der diese Karte an seine Kunden ausgibt. Bei Einschub der Karte mit dieser Seite nach oben in ein Endgerät wird eine bevorzugte Verbindung zu einer Auswahlseite dieses Anbieters aufgebaut. Die andere Seite wird beispielsweise vom Betreiber der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung gestaltet. Bei Einschub
1295 dieser Seite der Karte nach oben wird bevorzugt eine Verbindung zu einem Register und/oder einer Suchmaschine dieses Betreibers der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung bereitgestellt, die eine Medieninhalte-Anbieter unabhängige Auswahl von Werken ermöglicht. Bevorzugt ist jedoch auf der spezifischen Seite des die eine Kartenseite einnehmenden Medieninhalte-Anbieters zumin-
1300 dest ein Link auf die Seite des Betreibers der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung vorhanden, so dass der Benutzer die Karte nicht entnehmen und umdrehen muß, sondern auch auf dem Wege eines Anklickens eines Link-Buttons zu anderen Anbietern und deren Medien-Angeboten wechseln kann.
1305 Der Serverteil 110 ist ein Computer, der typischerweise einem kommerziellen Anbieter von Waren und/oder Dienstleistungen zugeordnet ist. Der Serverteil 110 kann beispielsweise ein über Modem oder ISDN mit dem Telefonnetz gekoppelter Rechner sein, der über eine Wählleitungsverbindung von dem Clientteil 120 aus zur Datenkommunikation angewählt werden kann. Bei einer ande-
1310 ren Ausführungsform ist der Serverteil 110 ein am Internet angeschlossener "World Wide Web"-Server ("WWW-Server"), der über das "Hypertext Transport Protokoll" ("HTTP-Protokoll") mit dem Clientteil 120 kommunizieren kann. Bei einer weiteren Ausführungsform ist der Serverteil beispielsweise als ein am Internet angeschlossener Rechner ausgeführt, der über das "Simple Mail Transport
1315 Protocol" ("SMTP") und über das "Post Office Protokoll" ("POP") elektronische Post ("E-Mail") mit dem Clientteil 120 austauschen kann. Die Erfindung ist nicht auf bestimmte Typen von Telekommunikationsnetzen oder auf bestimmte Pro- tokolle beschränkt; die vorstehenden Angaben dienen insoweit ausschließlich der Illustration.
1320
Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung verschiedener Aspekte bei der geschäftlichen Nutzung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung. Das erfindungsgemäße Zusammenwirken des Kartenmoduls 140 mit dem Clientteil 120 ermöglicht dem über den Clientteil 120 auf den Serverteil 1 10 Zugriff 1325 nehmenden Endbenutzer (nicht dargestellt) eine vorteilhafte Abwicklung von Transaktionen.
Aspekt (1 ): Zum einen ermöglicht das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 einen systemunabhängigen Aufbau der Kommu-
1330 nikationsbeziehung zum Serverteil 1 10, beispielsweise durch einen systemunabhängigen Einwählvorgang. Dazu werden Zugangsdaten, Zugangskonfigurationen oder Zugangsprozeduren im Speicher des Kartenmoduls 140 abgespeichert. Dies erspart dem Endbenutzer eine aufwendige Konfiguration der Zugangsdaten beispielsweise zu einem Internet-Zugangsprovi-
1335 der, zu einem Server für elektronische Post oder zu einem Server zur Abwicklung elektronischer Abonnements. In einer bevorzugten Variante kann der Clientteil 120 mit dem Kartenmodul 140 derart ausgestaltet sein, dass der Endbenutzer lediglich das Kartenmodul 140 in den Clientteil 120 einstecken muß, um den Aufbau einer Telekommunikationsverbindung zu ei-
1340 nem Serverteil 1 10 zu initiieren. Dort, wo es angezeigt ist, kann die Initiierung des Aufbaues einer Telekommunikationsverbindung zu dem Serverteil 110 zusätzlich von der Betätigung eines Bedienelementes insbesondere am Clientteil 120 und/oder von der Eingabe einer Sicherheitsinformation, beispielsweise einer PIN, abhängig gemacht werden.
1345 - Aspekt (2): Das Kartenmodul 140 ermöglicht im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 die Unterscheidung und/oder Identifikation des Endbenutzers gegenüber dem Serverteil 1 10. Hier bei sind drei Fälle zu unterscheiden: Zum einen kann es Fälle geben, bei denen eine Identifikation des Endbenut- zers mit Namen, Adresse usw. nicht erforderlich oder nicht wünschenswert
1350 oder gesetzlich nicht zulässig ist, bei denen aber dennoch verschiedene
Endbenutzer, die jeweils über gesonderte Kartenmodule 140 verfügen, voneinander unterscheidbar sein sollen. Dies kann einerseits durch eine reine Serialisierung des Kartenmoduls 140 beispielsweise mittels einer in einen nicht überschreibbaren Speicherbereich des Kartenmoduls 140 einge-
1355 schriebenen eindeutigen, sich nie wiederholenden Seriennummer geschehen; wenn der Endbenutzer nacheinander verschiedene Kartenmodule 140 mit verschiedener Seriennummer verwendet, kann ohne zusätzliche Verknüpfungsinformationen nicht auf die Person des Endbenutzers rückgeschlossen werden. Eine dritte Variante beinhaltet eine pseudonyme Identifi-
1360 kation des Endbenutzers über mehrere Kartenmodule 140 hinweg, die jedoch ohne zusätzliche Informationen keinen Rückschluß auf die Identität des Endbenutzers zuläßt. Bei vorbezahlten Kartenmodulen 140 wird häufig auf eine Identifikation des Endbenutzers verzichtet werden können. Wenn eine Zahlungsabwicklung über Rechnungsstellung, Kreditkarte, Lastschrift
1365 etc. vorgesehen ist, werden in der Regel Daten zur vollen Identifizierung des Endbenutzers erforderlich sein. Ein Pseudonym ist stets dann sinnvoll, wenn der beabsichtigte Leistungstausch auch ohne Kenntnis der Identität des Endbenutzers, aber unter Berücksichtigung des Wissens, welche verschiedenen Kartenmodule 140 ein und demselben Endbenutzer zuzuordnen
1370 sind, abgewickelt werden soll (siehe auch insbesondere Aspekt 7).
Aspekt (3): Auch ermöglicht das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 seine Authentikation gegenüber dem Serverteil 1 10, d.h., es können bestimmte Echtheitseigenschaften eines Kartenmoduls 140 vom 1375 Serverteil aus überprüft werden. Hierzu können bevorzugt bekannte kryptographische Verfahren herangezogen werden. Beispielsweise ist es möglich, in einen einbruchssicher gestalteten ("tamper-proof") nichtflüchtigen Bereich des Speichers (nicht dargestellt) des Kartenmoduls 140 einen einem bestimmten Endbenutzer zugeordneten geheimen kryptographischen 1380 Schlüssel zu speichern. Der kryptographische Schlüssel muß jedoch nicht in jedem Fall einem Endbenutzer zugeordnet sein; es ist auch möglich, mit denselben Techniken von einem autorisierten Hersteller befugterweise in den Verkehr gebrachte Kartenmodule 140 von solchen Kartenmodulen zu unterscheiden, die von unbefugten Dritten nachgemacht worden sind.
1385
Aspekt (4): Ferner ermöglicht das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 die Steuerung zeitlich wiederkehrender Transaktionen gegenüber dem Serverteil 1 10, insbesondere Abonnements bestimmter Leistungen.
1390
Aspekt (5): Weiterhin ermöglicht das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 eine Kartenmodulgebundene Entschlüsselung von durch den Serverteil 1 10 gelieferten Dateien, die beispielsweise Software, Texte und/oder multimediale Werke repräsentieren können. Da durch 1395 läßt sich ein wirksamer technischer Schutz von Urheberrechten erreichen.
Aspekt (6): Das Kartenmodul 140 ermöglicht im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 ferner eine nach Zeittakt bemessene Nutzung von durch den Serverteil 1 10 gelieferten Dateien, die beispielsweise multimediale Werke 1400 repräsentieren können. Dadurch kann eine technische Infrastruktur zur nutzungszeitabhängigen Berechnung von Urheberrechten realisiert werden (siehe auch insbesondere Aspekt 7).
Aspekt (7): Auch ermöglicht das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit 1405 dem Clientteil 120 die Abwicklung von Zahlungsvorgängen gegenüber dem
Serverteil 1 10 beispielsweise durch Übertragung von Kreditkartennummern oder digitalen Wertzeichen ("Digital Cash"). Dabei sind verschiedene Alternativen zu unterscheiden: Zum einen kann ein in den Verkehr gebrachtes Kartenmodul 140 ein vorbestimmtes vorbezahltes Guthaben verkörpern, 1410 das durch ein entsprechendes, in dem Speicher (nicht dargestellt) des Kar- tenmoduls abgespeichertes vorbestimmtes Datenelement repräsentiert wird. Zum anderen kann die Zahlung personenbezogen durch Rechnungsstellung, Kreditkarte oder Lastschrift erfolgen, wobei die notwendigen Angaben zur Identität und die Zahlungsverkehrsdaten (Kontonummer, Kredit-
1415 kartennummer, Rechnungsadresse etc.) in dem Speicher (nicht dargestellt) des Kartenmoduls 140 abgespeichert sind. Für beide Fälle ist es vorteilhaft, die Authentizität des Kartenmoduls 140 und der in seinem Speicher abgelegten Datenelemente mit einer von der befugten ausgebenden Stelle erzeugten digitalen Signatur abzusichern. Unabhängig von der vorstehenden
1420 Unterscheidung zwischen vorbezahltem Guthaben und laufender Abrechnung besteht eine Alternative zwischen einem Erwerb von Dateien nach dem Prinzip des Kaufes, d.h. nach einmaliger Entrichtung eines Kaufpreises besteht eine zeitlich unbeschränkte Nutzungsmöglichkeit, und einer Abrechnung nach Nutzungsintensität, vorzugsweise gemessen an der Nut-
1425 zungszeit oder an dem Volumen tatsächlich genutzter Daten einer Datei.
Schließlich besteht eine weitere unabhängige Alternative zwischen Kartenmodulen 140, die bereits zu dem Zeitpunkt, in dem sie in den Verkehr gebracht werden, mit allen erforderlichen abrechnungsbezogenen Datenelementen versehen sind, und solchen Kartenmodulen 140, bei denen die ab-
1430 rechnungsbezogenen Datenelemente erst nach der Abgabe an den Endbenutzer von dem Serverteil 1 10 zum Speicher (nicht dargestellt) des Kartenmoduls 140 übertragen werden. Die aus der Kombination dieser drei Alternativen herrührenden acht Einzelfälle bedingen jeweils eine bestimmte technische Ausgestaltung des Kartenmoduls und seiner Interaktion im Rah-
1435 men der erfindungsgemäßen Lösung.
Aspekt (8): Wenn das Kartenmodul 140 mit genügend Speicherkapazität beispielsweise in Gestalt von sogenanntem Flash-Speicher ausgestattet ist, können Dateien, die beispielsweise Programme für Datenverarbeitungsan- 1440 lagen, Texte oder multimediale Werke repräsentieren, in dem Kartenmodul zeitweise oder dauernd abgelegt werden. Dadurch wird insbesondere die technische Realisierung von bereits in Aspekt (4) angesprochenen Systemen zum automatisierten periodischen Bezug von Software, Texte und/oder multimediale Werke repräsentierenden und durch den Serverteil 1445 110 distributierten Dateien verbessert.
Aspekt (9): Schließlich kann das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 dazu herangezogen werden, bestimmte Funktionalitäten durch den Serverteil 1 10 telematisch freizugeben oder zu sperren.
1450
Bei einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung müssen nicht alle Aspekte gleichzeitig verwirklicht sein.
Die im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele und deren Varianten 1455 machen zum Teil Gebrauch von bestimmten kryptographischen Techniken wie beispielsweise asymmetrischer Kryptographie und digitalen Signaturen. Eine Einführung in die angewandte Kryptographie findet sich beispielsweise in: Bruce Schneier: "Applied Cryptography", New York: John Wiley & Sons, Inc., 1994. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift wird durch Bezugnahme in die vor- 1460 liegende Beschreibung aufgenommen.
Fig. 3 zeigt eine erste Applikation der Erfindung anhand einer schematischen Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenvararbeitungseinrichtung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein Clientteil 120 über ein WAN 130 mit einem Ser-
1465 verteil 110 verbunden. Der Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 versehen. Das von dem Clientteil aufgenommene Kartenmodul 140 identifiziert einen bestimmten Endbenutzer (nicht dargestellt), dem das Kartenmodul 140 zugeordnet ist, persönlich oder pseudonym. In dem Kartenmodul 140 ist insbesondere eine Identitätsinformation 141 abge-
1470 speichert, die über das WAN 130 zum Serverteil 1 10 übertragbar ist. Die Identitätsinformation 141 kann auf Seiten des Clientteils 120 auf übliche Weise beispielsweise durch eine PIN oder durch biometrische Identitätsdetektionsvor- richtungen (nicht dargestellt) zusätzlich gesichert sein. Neben dem Kartenmodul 140 können andere Kartenmodule 140a, 140b, 140c existieren, die jeweils
1475 den Identitäten SN1, SN2 bzw. SN3 zugeordnet sind. Wenn das zur Identität SN4 141 gehörende Kartenmodul 140 gegen eines der anderen Kartenmodule 140a, 140b, 140c ausgetauscht wird, kann die jeweilige zugeordnete Identitätsinformation SN1, SN2 bzw. SN3 an den Serverteil 110 übertragen werden. Die in Fig. 3 dargestellte erste Applikation der Erfindung ist vor allem dann von
1480 Bedeutung, wenn ein handelndes Subjekt beispielsweise in seiner Eigenschaft als Vertragspartner auf Seiten des Serverteils 110 mindestens unterscheidbar oder aber unmittelbar oder über ein Pseudonym identifizierbar sein soll.
Fig. 4 zeigt eine zweite Applikation der Erfindung anhand einer schematischen
1485 Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenvararbeitungseinrichtung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein Clientteil 120 über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden. Der Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 versehen. Das von dem Clientteil aufgenommene Kartenmodul 140 kann insbesondere über ein vorbestimmtes Datenelement
1490 ein bestimmtes Vertragsverhältnis AbD 141 identifizieren, das im vorliegenden Beispiel die regelmäßige Lieferung (Abonnement) eines digitalen Multimediaerzeugnisses beinhaltet. Neben dem Kartenmodul 140 können andere Kartenmodule 140a, 140b, 140c existieren, die jeweils den Vertragsverhältnissen AbA, AbB bzw. AbC (141a, 141 b, 141c) zugeordnet sind. Wenn das zum Vertragsver-
1495 hältnis 141 gehörende Kartenmodul 140 gegen eines der anderen Kartenmodule 140a, 140b, 140c ausgetauscht wird, kann die jeweilige zugeordnete Vertragsverhältnisinformation 141a, 141b bzw. 141c an den Serverteil 110 übertragen werden. Die jeweilige Vertragsverhältnisinformation 141, 141a, 141b, 141c ist eine Kenngröße, die einen automatischen Selektionsvorgang hinsichtlich der
1500 von dem Server teil 110 auf den Clientteil 120 zu übertragenden und eine multimediale Darstellung repräsentierende Datei (nicht dargestellt) sowie hinsichtlich des Übertragungszeitpunktes steuert. Fig. 5 zeigt eine vierte Applikation der Erfindung anhand einer schematischen
1505 Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenvararbeitungseinrichtung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein Clientteil 120 über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden. Der Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 versehen. Das von dem Clientteil aufgenommene Kartenmodul 140 identifiziert insbesondere einen bestimmten Serverteil 110,
1510 der beispielsweise einem zugehörigen bestimmten Diensteanbieter SPr4 zugeordnet sein kann. Neben dem Kartenmodul 140 können andere Kartenmodule 140a, 140b, 140c existieren, die jeweils den Diensteanbietern SPr1, SPr2 bzw. SPr3 (141a, 141 b, 141c) zugeordnet sind. Wenn das zum Diensteanbieter 141 gehörende Kartenmodul 140 gegen eines der anderen Kartenmodule 140a,
1515 140b, 140c ausgetauscht wird, kann die jeweilige zugeordnete Diensteanbiete- rinformation 141a, 141 b bzw. 141c an den Serverteil 110 übertragen werden. Die jeweilige Diensteanbieterinformation 141, 141a, 141 b, 141c ist eine Kenngröße, die insbesondere einen automatischen Selektionsvorgang hinsichtlich der von dem Clientteil 120 Datenübertragungsparameter bewirkt, so dass eine
1520 automatische Initiierung eines Datenaustausches zwischen Clientteil 120 und Serverteil 110 ermöglicht wird.
Fig. 6 zeigt eine erste Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Auf-
1525 nähme eines Kartenmoduls 140 eingerichtetes Clientteil 120 über ein WAN 130 mit einem Serverteil 1 10 verbunden. Der Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 versehen. Fig. 6 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete Clientteil 120 und die Anzeigeeinrichtung 125 ein mechanisch im wesentlichen einstük-
1530 kig ausgeführtes Gerät bilden.
Fig. 7 zeigt eine zweite Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen. Der 1535 Clientteil 120 ist über eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt, welche über ein WAN 130 mit einem Serverteil 1 10 verbunden ist. Fig. 7 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete Clientteil 120 einerseits und die mit dem WAN 130 verbundene Anzeigeeinrichtung 125,
1540 andererseits je für sich ein mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführtes Gerät bilden, wobei der Datenaustausch zwischen dem Client teil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt. Als technische Realisierungen für die Datenkommunikationseinrichtung kommen drahtlose und drahtgebundene Vorrichtungen und Verfahren in Betracht,
1545 insbesondere per Datenübertragungskabel (nicht dargestellt), per Funk (nicht dargestellt) oder per Infrarot, z.B. IrDA (nicht dargestellt).
Fig. 8 zeigt eine dritte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Auf-
1550 nähme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen, welcher über ein WAN 130 mit einem Serverteil 1 10 verbunden ist. Der Clientteil 120 ist über eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt. Fig. 8 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete und mit
1555 dem WAN 130 verbundene Clientteil 120 einerseits und die Anzeigeeinrichtung 125 andererseits je für sich ein mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführtes Gerät bilden, wobei der Datenaustausch zwischen dem Clientteil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt. Als technische Realisierungen für die Datenkommunikationseinrichtung
1560 kommen drahtlose und drahtgebundene Vorrichtungen Verfahren in Betracht, insbesondere per Datenübertragungskabel (nicht dargestellt), per Funk (nicht dargestellt) oder per Infrarot, z.B. IrDA (nicht dargestellt).
Fig. 9 zeigt eine vierte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestell- 1565 ten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Auf- nähme mindestens eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen, welcher über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden ist. Neben dem Clientteil 120 existiert eine nur schematisch dargestellte Anzeigeeinrichtung 125, welche ebenfalls zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls
1570 140 eingerichtet ist. Fig. 9 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete und mit dem WAN 130 verbundene Clientteil 120 einerseits und die Anzeigeeinrichtung 125 andererseits je für sich ein Gerät bilden, das mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführt sein kann, wobei der Datenaustausch zwischen dem Clientteil 120 und dem Anzeigeteil
1575 125 durch Umstecken des Kartenmoduls 140 erfolgt. Beispielsweise kann das Kartenmodul 140 zum Abspeichern von durch den Serverteil 110 gelieferten Daten in dem Clientteil 140 aufgenommen werden. Nachdem die betreffenden Daten in dem Kartenmodul 140 abgespeichert worden sind, können diese Daten durch Umstecken des Kartenmoduls in die Anzeigeeinrichtung wahrnehm-
1580 bar gemacht werden. Umgekehrt ist es auch möglich, beispielsweise Bestellvorgänge betreffende Daten in das Kartenmodul 140 einzuspeichern, wenn es von der Anzeigeeinrichtung 125 aufgenommen worden ist. Diese Bestelldaten können nach dem Umstecken des Kartenmoduls 140 in den Clientteil 140 über das WAN 130 dem Serverteil 1 10 zugeleitet werden.
1585
Fig. 10 zeigt eine fünfte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen. Der Clientteil 120 ist über eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit einer nur
1590 schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt, welche über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden ist. Fig. 10 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete Clientteil 120 einerseits und die mit dem WAN 130 verbundene Anzeigeeinrichtung 125 andererseits je für sich ein mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführ-
1595 tes Gerät bilden, wobei der Datenaustausch zwischen dem Clientteil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt. Als technische Realisierungen für die Datenkommunikationseinrichtung kommen drahtlose und drahtgebundene Vorrichtungen Verfahren in Betracht, insbesondere per Datenübertragungskabel (nicht dargestellt), per Funk (nicht dar- 1600 gestellt) oder per Infrarot, z.B. IrDA (nicht dargestellt).
Der in Fig. 10 dargestellte Clientteil 120 ist zur Aufnahme einer Mehrzahl von Kartenmodulen 140a-140e eingerichtet, die mittels der auf ihnen gespeicherten Kartenmoduldaten (nicht dargestellt) jeweils unabhängig voneinander Kommu-
1605 nikationsvorgänge mit dem Serverteil 1 10 initiieren und steuern können und die bei von dem Serverteil 1 10 initiierten Kommunikationsvorgängen aus der Sicht des Serverteils 110 unabhängig voneinander adressierbar sind. Beispielsweise kann mindestens eines der Kartenmodule 140a-140e als Bestandteil eines in Fig. 4 dargestellten Systems wirken, d.h. ein Kartenmodul oder mehrere Kar-
1610 tenmodule dienen als Speicher für regelmäßig, aber asynchron bezüglich Bedienhandlungen des Benutzers digital durch den Serverteil 1 10 via das WAN 130 gelieferter digitaler Multimediaerzeugnisse.
Die Besonderheit der in Fig. 10 dargestellten Anordnung gegenüber der in Fig.
1615 7 dargestellten Anordnung besteht insbesondere darin, dass ein Master-Kartenmodul 140 vorgesehen ist, mit welchem die Anzeigeeinrichtung 125 sich in einer besonderen Weise gegenüber dem Clientteil 120 bzw. den darin eingesetzten übrigen Kartenmodulen 140a-140e identifizieren und authentisieren kann. Beispielsweise kann das Master-Kartenmodul 140 in ein als Anzeigeeinrichtung
1620 125 verwendetes digitales Buch eingesetzt werden. Durch das Master-Kartenmodul 140 wird dann das digitale Buch derart eingerichtet, dass über die Datenkommunikationseinrichtung 123 gegenüber dem Clientteil bzw. den darin eingesetzten weiteren Kartenmodulen 140a-140e bestimmte priviligierte Bedienvorgänge durch den Benutzer vorgenommen werden können, beispielsweise
1625 das Freischalten oder Sperren des Clientteils 120 für Lieferungen durch den Serverteil 110 oder das Vornehmen von Bestellvorgängen gegenüber dem Serverteil 110. Dazu wird die Datenkommunikation über die Datenkommunikati- onseinrichtung 123 bevorzugt durch geeignete Techniken, insbesondere kryptographische Techniken, gegen Anzapfen und Manipulation gesichert.
1630
Fig. 11 zeigt eine sechste Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen, welcher über ein WAN 130 mit einem Server teil 110 verbunden ist. Der Client-
1635 teil 120 ist über eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt. Auch Fig. 10 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 eingerichtete Clientteil 120 einerseits und die mit dem WAN 130 verbundene Anzeigeeinrichtung 125 andererseits je für sich ein mechanisch im wesentli-
1640 chen einstückig ausgeführtes Gerät bilden, wobei der Datenaustausch zwischen dem Clientteil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt. Die Besonderheit der in Fig. 11 dargestellten Anordnung gegenüber der in Fig. 7 dargestellten Anordnung besteht insbesondere darin, dass der Clientteil 120 wie auch bei dem in Fig. 10 dargestellten Fall zur
1645 Aufnahme einer Mehrzahl von Kartenmodulen 140a-140e eingerichtet ist, die mittels der auf ihnen gespeicherten Kartenmoduldaten (nicht dargestellt) jeweils unabhängig voneinander Kommunikationsvorgänge mit dem Serverteil 110 initiieren und steuern können und die bei von dem Serverteil 110 initiierten Kommunikationsvorgängen aus der Sicht des Serverteils 110 unabhängig von-
1650 einander adressierbar sind. Beispielsweise kann mindestens eines der Kartenmodule 140a-140e als Bestandteil eines in Fig. 4 dargestellten Systems wirken, d.h. ein Kartenmodul oder mehrere Kartenmodule dienen als Speicher für regelmäßig, aber asynchron bezüglich Bedienhandlungen des Benutzers digital durch den Serverteil 110 via das WAN 130 gelieferter digitaler Multimediaer-
1655 Zeugnisse.
Bei der in Fig. 11 dargestellten Variante erweist es sich als besonders vorteilhaft, den Clientteil 120 als eine stationäre Kartenmodulstation zu realisieren, die im wesentlichen ständig mit dem WAN 130 verbunden ist und somit stets Da- 1660 tenkommunikationsvorgänge gegenüber dem Serverteil 110 initiieren kann und darüber hinaus von dem Serverteil 110 initiierte Datenkommunikationsvorgänge asynchron zu Benutzungshandlungen des Benutzers entgegennehmen kann, auch wenn die Anzeigevorrichtung 125 als mobiles Gerät ausgeführt ist, das der Benutzer auch bei Ortsabwesenheit mit sich führt.
1665
Sowohl hinsichtlich der in Fig. 10 dargestellten Variante als auch hin sichtlich der in Fig. 1 1 dargestellten Variante kann es sich als vorteilhaft erweisen, die Anzeigeeinrichtung 125 zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 auszubilden, so dass durch Umstecken eines Kartenmoduls der in Fig. 9 darge- 1670 stellte Nutzungsmodus genutzt werden kann.
Während bei den in den Fign. 6 bis 1 1 dargestellten Varianten der Clientteil 120 zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 eingerichtet ist, zeigen die Fign. 12 und 13 jeweils eine Variante, bei der ein Clientteil 120 ohne eigenes
1675 Kartenmodul zum Einsatz gelangt. Fig. 13 zeigt ein Clientteil 120, das zur Aufnahme einer kompletten Anzeigeeinrichtung 125 eingerichtet ist, wobei die Anzeigeeinrichtung 125 wiederum zur Aufnahme von mindestens einem Kartenmodul 140 eingerichtet ist. Eine Datenkommunikation zwischen Serverteil 110 und Kartenmodul 140 läuft in einer Weise ab, bei der die ausgetauschten Daten
1680 mittels geeigneter elektronischer Vorkehrungen durch die Anzeigeeinrichtung 125 hindurchgereicht werden. Freilich ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Clientteil 120 zur Aufnahme einer kompletten Anzeigeeinrichtung 125 eingerichtet ist. Der Datenaustausch zwischen Clientteil 120 einerseits und zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 vorbereiteter Anzeigeeinrichtung
1685 125 andererseits kann beispielsweise auch wie in Fig. 13 dargestellt mittels einer Datenkommunikationseinrichtung 123 realisiert werden. Als technische Realisierungen für die Datenkommunikationseinrichtung kommen drahtlose und drahtgebundene Vorrichtungen Verfahren in Betracht, insbesondere per Datenübertragungskabel (nicht dargestellt), per Funk (nicht dargestellt) oder per 1690 Infrarot, z.B. IrDA (nicht dargestellt).
Fign. 14 und 15 zeigen weitere Varianten einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist auch in Fig. 14 ein zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Client-
1695 teil 120 vorgesehen, welcher über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden ist. Eine Anzeigeeinrichtung 125 ist ebenfalls mit dem WAN 130a verbunden. Das WAN 130 kann mit dem WAN 130a identisch sein. Eine über die Anzeigeeinrichtung 125 ausgelöste und über das WAN 130a übertragene Interaktion mit dem Serverteil 110 führt zur Übertragung von multimedialen Daten
1700 von Server 1 10 über das WAN 130 zum Clientteil 120. Dadurch kann der Benutzer (nicht dargestellt) beispielsweise von unterwegs beim Serverteil 1 10 Daten abrufen, die über das WAN 130 zu dem beispielsweise zuhause aufgestellten Clientteil 120 übertragen werden.
1705 Fig. 15 zeigt eine Variante, bei der der Clientteil 120 mit einer Anzeigeeinrichtung 125 versehen ist. Die Übertragung der beim Serverteil 1 10 abgerufenen Daten (nicht dargestellt) erfolgt über das WAN 130 zu einem Sekundär-Clientteil 120a.
1710 Fig. 16 zeigt eine schematische blockdiagrammartige Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
Von Inhalteanbietern 102 zur Verfügung gestellte Dateien 104, 106, 108 sind auf 1715 einem Server 110 zur Distribution bereitgestellt. Die Distribution der Dateien auf einzelne Client-Rechner erfolgt bevorzugt in verschlüsselter Form per Herunterladen über das Internet oder durch Vertrieb körperlicher Datenträger wie CDs, DVDs, Flash-Speicher etc. (nicht dargestellt). Dabei können bei der Einwahl bei einem Service-Provider bestimmte Werke-Formate durch Mittel im Client-Rech- 1720 ner bzw. im Abspielgerät selektiert werden, so dass beispielsweise einem MP3- Player nur MP3-taugliche Werke zum Downloaden zur Verfügung gestellt werden. Mittels Personalcomputer oder Notebook oder Fernseher mit Internet-An- schluss würden sämtliche Formate von distribuierbaren Werken über bestimmte Rubriken zur Auswahl und zum bestellen (Download, Upload, Streaming
1725 oder Broadcast) einsehbar sein. Der dem Client-Rechner zur Verfügung gestellte digitale Inhalt ist symbolisch dargestellt und mit dem Bezugszeichen 1 12 markiert. Die Abrechnung und Bezahlung der Entgelte für diese digitalen Inhalte 1 12 erfolgt durch einen beispielhaften Funktionsblock 120.
1730 Der Funktionsblock 120 weist einen Decoder 122 auf, der die digitalen Inhalte zunächst kryptographisch entschlüsselt (Bezugszeichen 124) und sodann auf eine geeignete technische Art und Weise einer sinnlichen Wahrnehmbarkeit durch den Konsumenten 128 zugänglich macht. Bei MP3-Audiodateien kann dies beispielsweise durch Erzeugen eines mit einem Lautsprecher 126 oder
1735 Kopfhörer (nicht dargestellt) wiedergebbaren analogen Audiosignals geschehen. Bei anderen Inhalten (beispielsweise Texte, Bilder, Video; nicht dargestellt) kann beispielsweise auch eine visuelle Darstellung auf einer Anzeigeeinrichtung (nicht dargestellt) stattfinden.
1740 Eine Bewertüngseinrichtung 130 ist mit dem Decoder 120 verbunden, um während der Mediennutzung durch den Konsumenten 128 fortlaufend Daten für eine Verbrauchschronik 132 zu generieren, die den jeweiligen Nutzungsvorgang hinreichend genau beschreiben, um später eine Abrechnung durchführen zu können. Die Verbrauchschronik enthält beispielsweise Daten über die zeitliche
1745 Dauer einer Werknutzung eines Audio-Titels oder bei anderen Werkformen (beispielsweise Text; nicht dargestellt) auch Daten über benutzte Textseiten und die individuellen Nutzungszeiten hinsichtlich einzelner Textseiten. Auch andere Möglichkeiten einer Nutzungserfassung oder - Bemessung sind möglich. 1750 Ein Limitierer 134 ist vorgesehen, um fortwährend oder in bestimmten Zeitabständen in Abhängigkeit der in der Verbrauchschronik eine Berechnung der gemäß der Daten in der Verbrauchschronik 132 aufakkumulierten Entgeltsumme zu liefern und bei Überschreitung vorbestimmter Entgeltsummen ein Sperrsignal 136 an den Decoder 122 zu übermitteln. Sobald der Decoder 122 das
1755 Sperrsignal 136 vom Limitierer 134 erhält, wird die Nutzung der verschlüsselten Inhalte 112 unterbrochen, bis der Limitierer 134 das Sperrsignal 136 aufhebt. Anstatt einer Entgeltsumme sind Zeitguthaben oder Guthaben an Nutzungsvolumen möglich. Ebenso eine hybride Variante der voranstehend beschriebenen Möglichkeiten.
1760
Ein Guthabenspeicher 140 speichert einen Datenwert, der eine Geldsumme, eine verfügbare Nutzungszeit oder ein verfügbares Nutzungsvolumen repräsentiert, die der Konsument 128 zur Abdeckung zukünftiger Abrechnungssummen beispielsweise durch Vorauszahlung in Form einer Sicherheit hinterlegt hat. Der
1765 Guthabenspeicher 140 kann durch alle gängigen Micro-Payment-Systeme aufgefüllt werden. Hierzu gehören beispielsweise Click & Buy, Paysafe (Prepaid) oder das Aufladen über eine Service-Nummer wie z. B. eine 0190-Nummer. Beim Aufladen des Guthabens über eine 0190-Nummer können beispielsweise über verschiedene Telefonnummern, die als Endnummern zu einer
1770 Stammnummer ausgelegt sein können, bestimmte Guthabenwerte aufgeladen und über die Telekommunikationsgesellschaften abgerechnet werden. Das Aufladen eines Guthabenspeichers insbesondere für eine Offline-Nutzung von digitalen Werken, Programmen oder dergleichen über eine Servicenummer ist ein eigenständiger Erfindungsgedanke, für den selbstständig Schutz beansprucht
1775 wird. Insbesondere das Aufladen eines Guthabenspeichers in einem koppelbaren Bezahlmodul, beispielsweise einer Smartcard über eine Servicenummer ist vorteilhaft möglich. Dieses Guthaben kann wiederum ein geldwertes Guthaben, ein Zeitguthaben oder ein volumenbezogenes Guthaben sein. Auch Werke-spezifische Nutzungsrechte und/oder Privilegien sind über eine Servicenummer
1780 einrichtbar. Der Limitierer 134 erfüllt seine Funktionalität bevorzugterweise im Zusammenwirken mit dem Guthabenspeicher 140, d.h. solange ein Guthaben vorhanden ist, wird der Decoder 122 nicht blockiert.
1785
Der Funktionsblock 120 enthält kritische Daten und Funktionalitäten, die gegen jegliche unautorisierte Manipulation von außen, insbesondere durch den Konsumenten, geschützt werden müssen. Besonders sensitiv ist der Entschlüsselungsschlüssel 123, mittels dem der Decoder 122 die die digitalen Inhalte reprä-
1790 sentierenden Daten 1 12 kryptographisch entschlüsselt und so einer Weiterverarbeitung zugänglich macht. Auch der im Guthabenspeicher 140 abgespeicherte Guthabenwert (nicht dargestellt) ist hochsensitiv. Die Verbrauchsmessung 130 und der Limitierer 134 stellen kritische Funktionalitäten dar, denn durch eine Manipulation dieser Einrichtungen kann die bezweckte Entgeltabrechnung
1795 sabotiert werden.
Es ist daher vorteilhaft, den Funktionsblock 120 als besonders geschützte ("tam- per-proof) Baugruppe aufzubauen. Im einfachsten Fall können die einzelnen Bauelemente dieser Baugruppe 120 beispielsweise in eine Vergußmasse, etwa
1800 Kunstharz, eingebettet werden. Bei weiter fortentwickelten Lösungen können Sensoren (nicht dargestellt) vorgesehen sein, die geeignet sind, unzulässige mechanische und/oder elektrische Manipulationen zu detektieren. Das Ausgangssignal dieser Sensoren kann dann herangezogen werden, um kritische Daten wie etwa kryptographische Schlüssel 123 oder Guthabenwerte im Gutha-
1805 benspeicher 140 augenblicklich zu löschen. Die Komponenten Guthabenspeicher 140 und/oder Limitierer 134, die im gezeigten Ausführungsbeispiel gemäß Figur 16 in einem Funktionsblock 120 zusammengefaßt sind, können auch in einem separaten Modul oder separaten Modulen enthalten sein, welche mit dem Funktionsmodul 120 koppelbar sind.
1810 Sämtliche im Funktionsmodul 120 zusammengefaßte Komponenten können entweder als separate Hardware-Komponenten oder als einzelne Software-Module oder auch insgesamt als Softwarelösung, beispielsweise in Form von Plug-ins für einen Browser realisiert werden.
1815
Auch die Verbrauchschronik 132 stellt eine Aggregation sensitiver Daten dar, die gegen Manipulation geschützt werden muß. Hierzu kann der Speicher (nicht dargestellt) zum Speichern der Verbrauchschronik 132 mit in den geschützten Funktionsblock 120 einbezogen werden (nicht dargestellt). Eine andere Mög- 1820 lichkeit besteht darin, die Datenwerte der Verbrauchschronik 132 durch eine oder mehrere digitale Signaturen gegen unautorisierte Veränderungen zu schützen. Dazu ist dann eine digitale Signaturerzeugungs- und Prüfungskomponente (nicht dargestellt) vorgesehen, die vorteilhafterweise in den geschützten kritischen Funktionsblock 120 einbezogen wird.
1825
Bei der Durchführung der verbindlichen Abrechnung und Bezahlung wird der Dateninhalt der Verbrauchschronik auf geeignete Weise, bevorzugt über eine kryptographisch gegen unbefugtes Abhören und Datenmanipulation gesicherte Datennetzverbindung, an einen Abrechnungsserver 145 übermittelt. Der Ab-
1830 rechnungsserver errechnet anhand der Daten der Verbrauchschronik das vom Konsumenten zu entrichtende Entgelt und verbucht den entsprechenden Betrag beispielsweise durch eine Belastungsbuchung auf einem dem Konsumenten zugeordneten (Schatten-)Konto 150. Der Konsument kann dann auf herkömmliche Weise einen Bezahlvorgang durchführen, beispielsweise durch eine
1835 Banküberweisung oder über eine Kreditkarten-Clearingstelle. Das Konto 150 ist nicht obligatorisch; wenn solche Bezahlsysteme zu Einsatz gelangen sollen, die wie anonymes Digitales Geld (Digital Cash) kein (Schatten-)Konto 150 erfordern, kann auf das Konto 150 verzichtet werden.
1840 Nach erfolgter Bezahlung oder - bei entsprechender Kreditwürdigkeit des Konsumenten - auch schon nach erfolgter Abrechnung durch den Abrechnungs- Server 145 kann der im Guthabenspeicher 140 gespeicherte Guthabenwert durch Übermitteln einer kryptographisch gegen Manipulationen gesicherten Guthaben-Nachricht 155 seitens des Abrechnungsservers 145 an die Funktions- 1845 einheit 120 bzw. an den Guthabenspeicher 140 um einen bestimmten Guthabenwert erhöht werden.
Der Guthabenspeicher 140 ist besonders bevorzugt auf einer SmartCard untergebracht, um den gespeicherten Guthabenwert systemunabhängig und mobil 1850 auch auf anderen Geräten benutzen zu können. Das Funktionsmodul 120 enthält in diesem Fall einen nicht gezeigten SmartCard-Reader. Das den Smart- Card-Reader enthaltende Bauteil kann beispielsweise als PCMCIA-Karte ausgebildet sein, das die Funktionalitäten des Funktionsmoduls 120 umfasst.
1855 Eine nicht dargestellte Alternative zur Fig. 16 ist die Ausbildung eines mit einem Abspielgerät koppelbaren Moduls vorzugsweise zum Stecken beispielsweise PCMCIA, mit einem integriertem Speicher, in welchem u.a. sogenannte Player und/oder Abspiellizenzen derart gespeichert werden können, dass beim Koppeln des Moduls mit einem anderen Abspielgerät oder Computer die Lizenz mit
1860 entsprechenden Abspiel- bzw. Nutzungsrechten genutzt werden kann, und nicht durch Verwendung einer anderen Abspielvorrichtung unbrauchbar bzw. ungültig gemacht wird. Hierbei können bereits vorhandene Lizenzlösungen anderer Anbieter leicht modifiziert werden und/oder das Modul derart mit Mitteln versehen sein, dass die systemunabhängige Nutzung der Lizenz(en), des(der)
1865 Player und/oder der Werke der Anbieter durch das Modul möglich ist jedoch keine Kopie von Lizenzen Rechten oder Guthaben erstellt werden kann. In einer weiteren Ausführungsform (nicht dargestellt) ist eine Smartcard mit Mitteln derart als Rechtekarte ausgebildet, dass sie in Zusammenwirken mit einer auf einem Computer installierten Software-Lizenz entsprechend vorgesehene multi-
1870 mediale Daten (Werke) abspielbar machen. Hierbei werden insbesondere Informationen zur Identifikation und/oder Überprüfung der Berechtigung einer Nutzung der Lizenz, des Players und/oder bestimmter Werke mittels der Smartcard zur Verfügung gestellt. Bei einer Weiterentwicklung kann eine Softwarelizenz bzw. ein Player derart modifiziert sein, dass verschiedene Nutzer mittels eige-
1875 ner Smart-Card bereitgestellte Werke oder Anwendungsprogramme etc. Nutzen können, ohne eine neue Lizenz auf dem Computer bzw. Abspielgerät installieren zu müssen. Eine Bezahlung mittels Smart-Card z.B. über geldwerte Einheiten, über die Verrechnung mit einem Zeitguthaben und/oder einem Guthaben an verbrauchbarem Datenvolumen sind möglich. Ebenso ist die Ausbil-
1880 düng der Smart-Card als Debit und/oder Kreditkarte möglich.
Fig. 17 zeigt eine schematische blockdiagrammartige Darstellung eines Ausschnittes der in Fig. 16 dargestellten Vorrichtung. Der Server 110 stellt digitale Inhalte (nicht dargestellt) bereit und kann beispielsweise über ein Weitverbin-
1885 dungs-Datennetzwerk (WAN) 210 via einem Modem 212 mit dem geschützten Funktionsblock 120 verbunden werden. Der Funktionsblock 120 ist in diesem Falle mit einem Abspielgerät verbunden und weist einen Browser/Player 1500 auf, der auch als Plugin zu einem bestehenden Browser ausgebildet sein kann und der in der Lage ist, zusätzlich zu den entschlüsselten Daten auch Statusin-
1890 formationen über verbrauchte Einheiten, Zeiten bzw. Preise oder Restguthaben darzustellen. Statt eines Modems kann auch eine andere geeignete Netzwerkfunktionalitätseinrichtung, beispielsweise für ISDN, GSM oder UMTS, eingesetzt werden. Bestimmte Einzelheiten aus Fig. 16, wie insbesondere Verbrauchsmessung 130, Limitierer 134 und Guthabenspeicher 140 sind in Fig. 17
1895 nicht dargestellt.
In Fig. 17 ist ein Kartenmodul 215 vorgesehen, das optional als Rechte- und Regelkarte zur Steuerung des Decoders 122 eingesetzt werden kann, die vorzugsweise als SmartCard ausgebildet ist.
1900
Fig. 18 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten exemplarischen Systemarchitektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte. 1905 Eine Nutzungsvorrichtung zur Nutzung digitaler Inhalte durch den Konsumenten ist mit dem Bezugszeichen 310 bezeichnet. Die Nutzungsvorrichtung 310 kann mit einer Koppelungsvorrichtung zum Ankoppeln eines Kartenmoduls 315 versehen sein.
1910 Ein Media-Server 320 hält Inhalte-Dateien 330 bereit, die jeweils digitale Inhalte sowie Tarifierungsinformationen beinhalten. Der Media-Server 320 kann über eine Datennetz-Verbindung 340, bevorzugt über das Internet, mit der Nutzungsvorrichtung 310 insbesondere zum Herunterladen von Inhalte-Dateien 330 verbunden werden.
1915
Einzelne Anbieter von digitalen Inhalten können Zuliefer-Server 350A, 350B, 350C betreiben, die jeweils über eine Datennetz-Verbindung 352A, 352B, 325C, beispielsweise über das Internet, mit dem Media-Server 320 verbunden sind.
1920 Bei der in Fig. 18 dargestellten Anordnung ist es Sache der Anbieter 350A, 350B, 350C, Dateien 354A, 354B, 354C mit digitalen Inhalten sowie Tarifierungsinformationen 356A, 356B, 356C vorzuhalten. Wird ein bestimmter digitaler Inhalt durch den Konsumenten (nicht dargestellt) mittels der Nutzungsvorrichtung 310 angefordert, ordnet der Inhalteanbieter 350A, 350B, 350C der entspre-
1925 chenden Inhalte-Datei 354A, 354B, 354C bestimmte Tarifierungsinformationen 356A, 356B, 356C zu und überträgt die Inhalte-Dateien 354A, 354B, 354C auf den Media-Server 320, von wo aus diese auf die Nutzungsvorrichtung 310 zur Nutzung durch den Konsumenten übertragen werden können.
1930 Fig. 19 zeigt eine schematische Darstellung einer zweiten exemplarischen System architektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte. Bei der in Fig. 19 gezeigten Variante der Anordnung aus Fig. 18 sind auf dem 1935 Media-Server 320 vorbestimmte Tarifkategorien 322A, 322B, 322C, 322D eingerichtet, und die Anbieter von Inhalte-Dateien 354A, 354B, 354C legen das gültige Tarifierungsmodell für jede der Inhalte-Dateien dadurch fest, indem die Datenübertragung 352A, 352B, 352C, 352D dateispezifisch in einen nach Tarifkategorien gesonderten Bereich 322A, 322B, 322C, 322D des Media-Servers 320 er- 1940 folgt.
Fig. 20 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens an Seiten eines seitenorientierten Textdokumentes (nicht dargestellt) auf der senkrechten Achse von der auf die Nutzung 1945 dieser Seite verwendeten Nutzungszeit auf der waagerechten Achse. Dabei ist die Skalierung der senkrechten Achse so zu verstehen, dass eine mehrmals gelesene Textseite auch entsprechend mehrmals zählt. Die in dem dargestellten Beispiel angenommene Seitenanzahl des Textwerkes beträgt 120 Seiten.
1950 Bei Annahme einer konstanten Lesegeschwindigkeit ergibt sich für einen exemplarischen langsamen Leser beispielsweise die mit C bezeichnete Lesekurve geringer Steilheit, bei der nach ungefähr 15 Stunden Lesezeit jede der 120 Seiten des Werkes einmal vom Konsumenten gelesen worden ist.
1955 Entsprechend ergibt sich für einen exemplarischen schnellen Leser beispielsweise die mit B bezeichnete Lesekurve großer Steilheit, bei der nach ungefähr 4 Stunden Lesezeit jede der 120 Seiten des Werkes einmal vom Konsumenten gelesen worden ist.
i960 Schließlich ergibt sich für einen exemplarischen mittelschnellen Leser beispielsweise die mit A bezeichnete Lesekurve geringer Steilheit, bei der nach ungefähr 7,5 Stunden Lesezeit jede der 120 Seiten des Werkes einmal vom Konsumenten gelesen worden ist. 1965 Bezogen auf die Lesekurve A sei die Tarifierung derart gewählt, dass die Strek- ke vom Nullpunkt bis zu dem Punkt, bei dem nach ca. 15 Stunden ungefähr 240 Seiten vom Konsumenten gelesen worden sind, einem Entgeltbetrag von DM 6,- zugeordnet ist. Das Werk einmal zu lesen kostet demnach DM 3,-- in ca. 7,5 Stunden. Bruchteile oder Vielfache davon werden entsprechend proportional
1970 abgerechnet.
Fig. 21 zeigt ein Kurvendiagramm zur Diskussion der Abhängigkeit zwischen Nutzungsintensität eines Werkes und zugeordnetem Preis. Während bei dem in Fig. 20 dargestellten Diagramm das Entgelt proportional zu der Anzahl der gele- 1975 senen Seiten zunimmt, sind in Fig. 21 alternative, nichtlineare Tarifkurven dargestellt.
Dazu werden in dem dargestellten Beispiel "sinnliche Werke" wie Texte der schöngeistigen Literatur von "funktionalen Werken" wie Lehrbüchern unter- 1980 schieden.
Bei sinnlichen Werken kann es unter Marketinggesichtspunkten erstrebenswert sein, die Nutzung digitaler Inhalte mittels einer entsprechenden technischen Infrastruktur derart zu tarifieren, dass die ersten Quantitätsanteile der Werknut- 1985 zung durch den Konsumenten mit einem geringeren Entgelt abgerechnet werden, damit dieser sich ohne Besorgnis hinsichtlich hoher zu erwartender Nutzungsentgelte orientieren kann und bei ihm Interesse geweckt wird, mit dem Konsum fortzufahren.
1990 Entsprechend kann es bei funktionalen Werken erstrebenswert sein, die Nutzung digitaler Inhalte mittels einer entsprechenden technischen Infrastruktur derart zu tarifieren, dass die ersten Quantitätsanteile der Werknutzung gegenüber der Nutzung weiter hinten liegender Werkteile durch den Konsumenten mit einem höheren Entgelt abgerechnet werden, da die vom Konsumenten am 1995 Anfang aus dem Werk extrahierten Informationen für diesen häufig subjektiv den größten Nutzwert darstellen.
Fig. 22 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der 2000 auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
Auf der horizontalen Achse ist die Zeit aufgetragen, die der Konsument auf das Lesen einer einzelnen Seite eines textorientierten Werkes verwendet. Auf der vertikalen Achse ist der prozentuale Anteil der vom Konsumenten bereits gele- 2005 senen Textmenge im Verhältnis zur Gesamttextmenge der Seite dargestellt.
Die in dem gezeigten Diagramm eingetragene Lesekurve berücksichtigt eine gewisse Orientierungszeit t1 von exemplarisch 15 Sekunden, d.h. für alle Zeitpunkte im Zeitintervall zwischen 0 und 15 Sekunden wird davon ausgegangen, 2010 dass noch keine substantielle Aufnahme von Lesestoff durch den Leser erfolgt ist. Zu einem exemplarisch herausgegriffenen Zeitpunkt t1 +t2, im Beispiel also nach 2 Minuten und 53 Sekunden, habe der Leser ca. 75% der Textmenge der betrachteten Textseite gelesen. Nach einer Gesamtzeit t1 +t2+t3 von 3 Minuten und 45 Sekunden ist die Seite vollständig gelesen.
2015
Durch die Erfindung wird beispielsweise insbesondere eine Tarifierung ermöglicht, bei der ein seitenorientiertes Textwerk volumenabhängig abgerechnet wird, wobei eine einzelne auf einem Anzeigedisplay angezeigte Seite nicht sofort nach ihrem Sichtbarwerden voll berechnet wird. Vielmehr wird die Seite 2020 während der Orientierungszeit [0,t1] im Hinblick auf die Tarifierung als nicht genutzt angesehen und überhaupt nicht berechnet. Erst nach einer vorbestimmten Zeit t1 +t2+t3 gilt die Seite als vom Konsumenten in tarifmäßiger Hinsicht vollständig genutzt. 2025 Fig. 23 zeigt schematisch in exemplarischer Weise Zeitabläufe beim Nutzen einer Seite eines seitenorientierten Textwerkes durch den Konsumenten bei einer in Fig. 22 dargestellten Tarifierungsmethodik.
Die Rechtecke symbolisieren exemplarisch ein und dieselbe Seite eines sei-
2030 tenorientierten Textwerkes; hier einer Seite mit der Seitenzahl 21. Nach dem Anzeigen der Seite auf einer Anzeigevorrichtung gilt die Seite innerhalb der Orientierungszeit von beispielsweise 15 Sekunden als nicht genutzt (Fig. 23A). Nach Ablauf der Orientierungszeit wird der Seitennutzungspreis von beispielsweise DM 0,025 voll berechnet (Fig. 23B), auch wenn der Benutzer den Textin-
2035 halt der Seite nur zu einem Bruchteil rezipiert hat. Es wird fortlaufend die Zeitdauer erfaßt, während der diese Seite auf dem Display angezeigt ist (Fig. 23C). Angenommen, der Leser beendet nach 15 Sekunden ab dem Beginn der entgeltpflichtigen Seitennutzung nach Ablauf der Orientierungszeit die Anzeige der betreffenden Seite, indem er zu einer anderen Seite blättert (im Beispiel zur Sei-
2040 te 36), die Nutzung des jeweiligen Werkes abbricht oder gar das Anzeigegerät abschaltet (Fig. 23D), so wird die bis dahin für diese Seite gespeicherte Nutzungszeit zwischengespeichert. Für die Orientierung auf der neuen Seite 36 wird wiederum eine gebührenfreie Orientierungszeit von 15 Sekunden eingeräumt. Wenn der Konsument dann zu einem späteren Zeitpunkt dieselbe Seite
2045 21 erneut sich anzeigen läßt (Fig. 23E), wird zunächst eine neue Orientierungszeit gewährt. Nach Ablauf der erneuten Orientierungszeit (Fig. 23F) erfolgt die Fortsetzung der Zeitberechnung unter Berücksichtigung der durch den Konsumenten in der Vergangenheit bereits kumulativ mit der Betrachtung dieser Seite verbrachten Zeit. Wenn die zur einmaligen Nutzung der Seite vorbestimmte
2050 Zeit abgelaufen ist, gilt die Seite als vollständig gelesen (Fig. 23G). Es erfolgt keine weitere zeitabhängige Entgeltberechnung, solange die Seite ununterbrochen weiter auf dem Display angezeigt wird (Fig. 23H). Anstelle einer Ein- zelspeicherung von angefangenen Nutzungszeiten für spezielle Seiten kann auch vereinfacht ein Zeitguthaben-Konto geführt werden, in dem nicht benutzte
2055 Zeiten von allen vorzeitig verlassenen Seiten kumuliert und dem Benutzer zum Betrachten derselben oder völlig neuer weiterer Seiten zur Verfügung gestellt werden.
Fig. 24 zeigt ein zweites Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom 2060 Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
Dabei entspricht die in Fig. 24 dargestellte Lesekurve dem in Fig. 23C dargestellten Lesezustand der Seite.
2065
Fig. 25 zeigt ein drittes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
2070 Dabei entspricht die in Fig. 25 dargestellte Lesekurve dem in Fig. 23H dargestellten Lesezustand der Seite.
Fig. 26 zeigt eine schematische Darstellung des Lesevorganges mit dem Erwerb von Statusrechten.
2075
Die durch die Erfindung ermöglichten Tarifierungsoptionen beinhalten insbesondere Tarifierungsmodelle, bei denen bei einem seitenorientierten Textwerk auf Werkebene und/oder auf Seitenebene Statusrechte erworben und in geeigneter Weise informationstechnisch abgebildet werden können. Beispielsweise
2080 ermöglicht der in den Fign. 20 bis 25 dargestellte komplexe Volumen-/Zeit-Ab- rechnungsmodus, dass dem Konsumenten Restanteile der jeweils seitenbezogenen Lesezeit gutgeschrieben werden. In Fig. 26 ist dies dadurch symbolisch angezeigt, dass die verbrauchen Zeitanteile pro Seite jeweils schraffiert dargestellt sind, wohingegen die verbleibenden Restzeitanteile nicht schraffiert sind.
2085 Ferner können Anbieterseitig Regeln vorgegeben werden, die den Übergang von einer volumenorientierten Abrechnung, einer zeitorientierten Abrechnung oder einer komplexen Volumen-/Zeit-Abrechnung in eine kauforientierte Abrechnung beschreiben.
2090 Beispielsweise kann für ein bestimmtes Werk (in Fig. 26 identifiziert durch eine Werke-Identnummer 2349457) vorbestimmt sein, dass der Leser nach zweimaligem Lesen ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ohne weitere Entgeltpflichtig keit erwirbt.
2095 In Fig. 26 sind rein symbolisch weitere mögliche Tarifierungsregeln angegeben, beispielsweise dass ein degressiver Tarif zur Anwendung kommt oder dass nach zweimaligem Lesen der Inhalt nicht weiter genutzt werden darf.
Fig. 27 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrich- 2100 tung mit einer Karte.
Mit den Bezugszeichen 1202 und 1204 ist jeweils eine erste Vorrichtung zur Nutzung und Nutzungs-Abrechnung digitaler Inhalte bzw. eine zweite Vorrichtung zur Nutzung und Nutzungs-Abrechnung bezeichnet. Der Distributionsser-
2105 ver 110 ist über das Datenverkehrsnetz (WAN) 210 mit den Vorrichtungen 1202 und 1204 zum Herunterladen von auf dem Server vorgehaltenen Dateien mit zur Nutzung durch den Konsumenten (nicht dargestellt) vorgesehenen digitalen Inhalten verbunden. Es versteht sich, dass diese Dateien auch mittels Austausch körperlicher Datenträger (beispielsweise CDs, CD-ROM, DVD etc.) an
2110 den Konsumenten zur Nutzung mittels der Vorrichtungen 1202 bzw. 1204 übermittelt werden können.
Die Vorrichtungen 1202 und 1204 weisen jeweils eine Aufnahmevorrichtung 1206 beziehungsweise 1208 für ein Kartenmodul 1210 auf. Jede der Vorrichtun- 2115 gen 1202 und 1204 weist im übrigen einen den in den Fign. 16 und 17 dargestellten Einzelheiten entsprechenden Aufbau auf, d.h. insbesondere ist jeweils ein Decoder 1212 beziehungsweise 1214 vorgesehen. Die anderen zur Abrech- nung erforderlichen Komponenten wie Verbrauchsmessung, Limitierer, Guthabenspeicher und Verbrauchschronik sind nicht dargestellt.
2120
In Fig. 27 ist zum einen dargestellt, dass der Konsument (nicht dargestellt) mittels der Vorrichtung 1202 ein Werk mit einer Werk-Identifikation 333 nutzt und dabei das Werkvolumen insgesamt zu 420%, also über 4 mal, genutzt hat. Die durch das mehrfache Abspielen des Werkes 333 erworbenen Privilegien
2125 werden dabei auf dem Kartenmodul 1210 gespeichert. Wenn der Nutzer zu einer anderen Vorrichtung 1204 (in Figur 27 in der rechten Hälfte) wechselt und dort das auf der Vorrichtung 1204 nicht vorhandene Werk erneut anfordert, so dass dieses über das WAN 210 vom Server 110 erneut bereitgestellt werden muß, so wird dieses für den Decoder B in unterschiedlicher Form codiert. Die
2130 erworbenen Privilegien werden durch das Einschieben des Kartenmoduls 1210 in die Vorrichtung 1204 dennoch wirksam, so dass je nach Tarifierungsmodell, beispielsweise degressiv das erneute Abspielen des Werkes 333 kumuliert beispielsweise am Ende zu 600% angesehen und entsprechend berechnet wird. Das Beispiel der Figur 27 zeigt, dass ein und dasselbe Werk unterschiedlich ver-
2135 schlüsselt in unterschiedlichen Vorrichtungen bereitgestellt werden kann und dennoch mittels des gleichen Kartenmoduls 1210 abrufbar ist.
Fig. 28 zeigt eine schematische Darstellung einer Rechteverwaltung und -Übertragung mittels einem Kartenmodul. In Figur 28 ist dargestellt, dass ein und
2140 dasselbe Kartenmodul 1210 in der Lage ist, digitale Medieninhalte von einem oder mehreren Servern auf unterschiedlichen Abspielgeräten in unterschiedlichen Formaten abzurufen. So ist im linken Teil das Kartenmodul 1210 in Verbindung mit einem MP3-Player dargestellt, um Tonsignale oder Musik abzuspielen, im mittleren Teil in eine Settop-Box B oder ein Fernsehgerät oder ein anderes
2145 mit diesem verbundenes Endgerät eingesetzt ist, um Videosignale darzustellen und im rechten Teil in Verbindung mit einem E-Book-Reader zur Darstellung von Text- und/oder Bildseiten. Fig. 29 zeigt eine schematische Darstellung einer anderen Rechteverwaltung
2150 und -Übertragung mittels einem Kartenmodul. Hier wird insbesondere eine modulgebundene Verschlüsselung dargestellt, die es ermöglicht, online zu telefonieren und Daten zu übertragen und offline zu konsumieren. Der Benutzer fordert über ein mit einer Rechte-Karte ausgestattetes Telekommunikations-Modul (z.B. GSM oder UMTS) über seinen Telekommunikationsdienst ein Werk bei ei-
2155 nem Multimedia-Content-Provider CPr1 an. Die Rechte-Karte ist zusätzlich mit einem Verschlüsselungsmodul versehen, dessen Schlüsseltyp dem Telekommunikationsdienst bekannt ist. Der Multimedia-Content-Provider CPr1 als Synergie-Partner des Telekommunikationsdienstes fragt anhand der Telefonnummer des Endnutzers beim Telekommunikationsdienst an, welcher Schlüssel für
2160 diese Telefonnummer zu verwenden ist und sendet sein Werk mit der entsprechenden Verschlüsselung direkt an den Endnutzer. Dieser kann das Werk nur unter Verwendung seiner Rechte-Karte mit dem passenden individuellen Entschlüsselungsmodul entweder im Life-Streaming-Modus oder offline im Betrachtungsmodus konsumieren. Die Abrechnung erfolgt über den Telekommu-
2165 nikationsdienst.
Eine Vorrichtung zur Nutzung und Nutzungs-Abrechnung digitaler Inhalte ist mit dem Bezugszeichen 1410 bezeichnet. Eine technische IT-Infrastruktur eines Telekommunikationsproviders ist mit dem Bezugszeichen 1415 bezeichnet. Tech- 2170 nische IT- Infrastrukturen von Inhalteanbietern für Dateien mit digitalen (Multi- media-)lnhalten sind mit den Bezugszeichen 1420A, 1420B, 1420C beziehungsweise 1420D bezeichnet.
Fig. 30 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Herunterlade-Vorganges in Verbindung 2175 mit
Fig. 31 zeigt verschieden Lösungsmöglichkeiten für die Realisierung der Erfindung. Im einfachsten und unsichersten Fall wird die gesamte Verschlüsselung der Medien-Dateien und der Nutzer- und Tarifierungsdaten über eine Software- 2180 lösung auf einem herkömmlichen PC realisiert. Zur Erhöhung der Sicherheit kann dieser zusätzlich mit einer Token-Lösung, beispielsweise einer Chipkarte kommunizieren. Die höchste Sicherheit ist bei einem integrierten und möglichst gekapselten Endgerät (Appliance-Lösung, z.B. MP3-Player) gegeben, bei dem ein Öffnen zum Datenverlust führt.
2185
Universales Mobilgerät
Fig. 32 zeigt ein vorteilhaftes digitales Mobilgerät in einer besonderen Ausführungsform als Wearable-Rechner 127010, der insbesondere als Multimedia- 2190 Player vorzugsweise inclusive Digital Rights Management System (DRMS) einsetzbar ist. Das Mobilgerät 127010 kann einen PCMCIA-Slot 127020 aufweisen, der insbesondere zur Aufnahme einer Smartcard-Chipcarte beispielsweise für Distributions- und Zahlungssysteme verwendet werden kann.
2195 Die PCMCIA-Schnittstelle kann somit auch für andere Funktionalitäten oder Erweiterungen genutzt werden, beispielsweise für Adapterkarten für Smart-Me- dia-Module bzw. ähnliche Speicherkarten, Prozessorkarten oder andere Soft- und/oder Hardwareerweiterungen. Es ist dann auch möglich, das Mobilgerät 127010 mit einer Mobile-Phone-Funktionalität auszustatten, beispielsweise
2200 WAP, SMS, GSM, GAPS, UMTS.
Eine Ausführungsform ist die Ausbildung einer PCMCIA-Karte als Decodermodul für das Digital-Rights-Management mit integriertem Speicher, Smartcard- Reader und/oder Mitteln zur Telefonie bzw. zur Datenkommunikation/-übertra- 2205 gung über WAN (GSM, UMTS, GPRS etc.). Ferner ist es vorteilhaft, übliche Funktionen eines Personal Digital Assistant (PDA) wie Terminplanung, Notizen etc. vorzusehen.
Diese können ebenfalls im Mobilgerät 127010 selbst, im Anzeige- und Bedien- 2210 teil 127030 oder in einem Koppelmodul beispielsweise 127020 realisiert sein. Alle Funktionen können gegebenenfalls einzeln oder in Kombination nutzbar sein. Weitere Funktionalitäten sind ebenso möglich. Der Offenbarungsgehalt der PCT/ EP 01/ 03738, insbesondere die Beschreibung über besondere Ausführungsformen von Wearable-Rechnern wird hiermit ausdrücklich zum Gegen- 2215 stand dieser Patentanmeldung gemacht.
Mit dem Bezugszeichen 127030 ist eine Anzeige- und Bedieneinheit bezeichnet. Die Anzeige- und Bedieneinheit 127030 weist ein Display 127040 auf, welches zur Anzeige von Texten und Graphiken einschließlich Videos der auf dem
2220 Mobilgerät 127010 ablaufenden Anwendungen dient. Die Kopplung zwischen dem Mobilgerät 127010 und der Anzeige- und Bedieneinheit 127030 kann auch durch ein Kabel (nicht dargestellt) erfolgen, bevorzugt ist jedoch eine kabellose Datenkommunikationsverbindung beispielsweise mittels Funkwellen etwa unter Nutzung des Bluetooth-Standards oder mittels Infrarotdatenübertragung etwa
2225 unter Nutzung des IrDA-Standards. Die Anzeige- und Bedieneinheit 127030 kann vorteilhafterweise auch mit einem Audio-Subsystem beispielsweise einer Ohrhörer -Mikrofon-Kombination 127050 versehen sein. Für reine Hörzwecke kann auch beispielsweise ein HiFi-Kopfhörer verwendet werden. Das Mikrofon kann in einer anderen Variante (nicht dargestellt) auch in die Anzeige und Be-
2230 dieneinheit 127030 integriert sein.
Die Anzeige- und Bedieneinheit 127030 wird bevorzugterweise so dimensioniert, dass sie bequem in einer Hand zu halten ist. Wird die Anzeige- und Bedieneinheit 127030 mit einem Touch Screen ausgeführt, kann der Benutzer Ein-
2235 gabeoperationen einfach mit dem Daumen derjenigen Hand durchführen, mit der er die Einheit hält. Alternativ kann auch eine Bedienung mit einem Eingabestift (nicht dargestellt) vorgesehen sein. In einer Weiterentwicklung weist der Mikrofon-/Ohrhörer-Set 127050 eine Schalteinrichtung 127060 auf, mit der beispielsweise eine Musikwiedergabe abgeschaltet und ein ankommendes Tele-
2240 fongespräch zugeschaltet werden kann. Nach dem Ende des Telefongesprä- ches kann durch erneutes Betätigen die Musikwiedergabe erneut zugeschaltet werden.
Die Anzeige- und Bedieneinheit 127030 kann mit einem eigenen Prozessor bzw.
2245 Steuereinrichtung und eigenem Akkumulator (Batterie) ausgestattet sein. Daher kann bei dieser Variante die Abspielsoftware ("Player") direkt auf der Anzeige- und Bedieneinheit 127030 ablaufen. Dadurch ist es insbesondere möglich, ko- piergeschütze Datenformate erst in der Anzeige- und Bedieneinheit 127030 aufzulösen und dem Hörer zuzuspeisen. Die Verschlüsselung des Datenstromes
2250 zwischen Mobilgerät 127010 und Anzeige- und Bedieneinheit 127030 kann beispielsweise mittels des SSL-Protokolls vorgenommen werden. Bei einer derartigen Konfiguration kann der Werkedecoder (nicht dargestellt) mit dem Digital Rights Management System im Mobilgerät 127010 vorgesehen sein, ohne dass ein Risiko unbefugten Kopierens besteht. Bei dieser Ausführungsform können
2255 beispielsweise Inhalte vom Wearable Rechner zu einem Player oder dafür eingerichteten Browser in der Anzeige- und Bedieneinheit gestreamt werden, solange die Vorraussetzungen dazu erfüllt sind, beispielsweise durch eine gekoppelte Rechte-Smart-Card im Wearable-Teil oder im Anzeige- und Bedienteil.
2260 Eine besondere Ausbildung der Anzeige- und Bedieneinheit ist die Möglichkeit der Darstellung von Bedienfunktion des zu steuernden Gerätes und die Möglichkeit der Anzeige beispielsweise gerade abgespielter multimedialer Inhalte mit dazugehörigen Informationen wie Titel, Guthaben, Spielzeit etc. oder Listen abspielbarer oder bestellbarer multimedialer Werke. Bei multifunktionaler Aus-
2265 bildung der Anzeige- und Bedieneinheit beispielsweise sowohl als Media-Player wie auch als Mobiltelefon kann zwischen der Anzeige von z.B. Telefonnummern und der Anzeige aktuell gespielter Titel oder der zu Verfügung stehenden oder bestellbaren Titeln automatisch, je nach Betriebsmodus oder auf Eingabe hin, hin und hergeschaltet werden. Wird gerade telefoniert, kann der Teilnehmer an-
2270 gezeigt oder sogar bildlich dargestellt werden, wird ein z.B. Musikstück gespielt (unterdrückt beim telefonieren) werden enstprechende Informationen auf dem Display dargestellt.
Das Mobilgerät 127010 kann über eine LAN-Datenkopplung mit anderen Gerä- 2275 ten wie e-Book-Reader, PDA, Webtablet, PC oder Beamer in gleicher oder ähnlicher Form zusammenarbeiten, sofern dafür vorgesehen. Auch über eine andere WAN-Kopplung als drahtos per GSM, GPRS, UMTS etc., wie beispielsweise per analoger Telefonleitung, per ISDN-Leitung oder per DSL kann das Mobilgerät mit dem Internet zusammenwirken.
2280
Fig. 32B zeigt eine Seitenansicht des Mobilgerätes 127010. Für einen angenehmen Tragekomfort bei der Befestigung des Mobilgerätes an einem Kleidungsgürtel (nicht dargestellt) weist das Gehäuse eine ergonomische Form auf, die auf der dem Gürtel zugewandten Seite eine Einwölbung 127070 aufweist. Vor- 2285 teilhafterweise sind aus Lastigkeitsgründen Akkus (nicht dargestellt) im unteren Bereich des Gehäuses angeordnet.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsform, bei der sich das Gehäuse durch ein Kupplungsteil (nicht dargestellt) etwas relativ am Gürtel drehen kann, 2290 so dass es sich stets in Richtung der Schwerkraft ausrichten kann. Übliche Peripheriegeräte, wie beispielsweise Drucker usw. können in einer weiterentwickelten Ausführungsform an das Mobilgerät 127010 angeschlossen werden.
Fig.33 zeigt die Anzeige- und Bedieneinheit 127040 aus Fig.32. In einer beson- 2295 ders bevorzugten Weiterentwicklung weist die Anzeige- und Bedieneinheit 127040 an der oberen und unteren Stirnseite 128010a, 128010b je eine Steck- und Einrasteinrichtung (nicht dargestellt) auf, mittels der ein Deckelmodul 128020 auf die Anzeige- und Bedieneinheit 127040 geschoben, arretiert und gegebenenfalls auch elektrisch konnektiert werden kann. In einer speziellen Aus- 2300 führungsform ist das Deckelmodul 128020 mit einer Telefontastatur ausgestattet, weist ein Sichtfenster zum Display der Anzeige- und Bedieneinheit 127040 auf und kann - sofern das Mikrofon nicht in der Anzeige- und Bedieneinheit 127040 enthalten ist - Ohrmuschel und Sprechmikrofon (nicht dargestellt) aufweisen.
2305
Das Deckelmodul 128020 kann in einer breiten auch modischen Palette von Formen und Farben ausgestaltet werden. Der Zweck liegt darin,
a) dass der Benutzer telefonieren kann, wie er es vom herkömmlichen Mobil- 2310 telefon her gewohnt ist, und
b) dass ein ursprünglich als Abspielgerät konfiguriertes Gerät gegebenenfalls nachträglich auf einfache Weise zu einem Mobiltelefon aufgerüstet werden kann oder umgekehrt.
2315
Das Deckelmodul 128020 ist bei koppelbarer Ausführung entsprechend der Links- oder Rechtshändigkeit des Benutzers oben oder unten auf die Anzeige- und Bedieneinheit 127040 aufsteckbar. Die Anzeige auf dem Display der Anzeige- und Bedieneinheit 127040 richtet sich in ihrer Orientierung entsprechend
2320 automatisch aus, so dass Texte und Bilder stets ablesbar sind. Bei einer vereinfachten Ausführungsform kann dieses Merkmal auch fortgelassen werden. Eine weitere vorteilhafte Ausbildungsmöglichkeit der Anzeige- und Bedieneinheit ist die vom Display abgewandte seitliche Ausbildung von Eingabe- bzw. Bedienelementen, am Displayrand, womit die Anzeige- und Bedieneinheit 127040
2325 sowohl mit einer Hand gehalten, als auch bedient werden kann. Eine besondere Ausführungsform ist die Realisierung der Eingabemöglichkeit mittels zumindest drei Eingabetaster, die bestimmte Grundfunktionen, wie beispielsweise Blättern, Scrollen und Auslösen markierter Funktionen oder Menüs ermöglicht. Die Lage und Anzahl der Steck- und Einrastverbindungen (falls vorhanden), wie
2330 auch der Eingabemöglichkeiten kann im Einzelfall variieren. Besonders vorteilhaft ist die Steckverbindung durch die Koppelmöglichkeit mit einer Halterung wie beispielsweise in Fahrzeugen (nicht dargestellt), wobei die Bedienung und die Ton- Ein-und-Ausgabe über dieselbe Schnittstelle wie dieje- 2335 nige des Deckelmoduls erfolgt. Der Vorteil bei der separaten Anzeige- und Bedieneinheit 127040 liegt insbesondere in der kompakten und sehr leicht ausführbaren Bauweise.
Bei Mobilfunkanwendungen kann die GSM- oder UMTS-Sendeantenne durch 2340 deren Anbringung am Mobilgerät 127010, welches gegebenenfalls sogar vom Körper weg z.B. auf einem Tisch gelagert werden kann, von für besonders empfindlichen Körperteilen wie dem Kopf entfernt angeordnet sein.
Die Anzeige- und Bedieneinheit und der Wearable-Teil (Rechner) können auch 2345 einstückig ausgebildet sein, sofern offenbarte Ausführungsformen und/oder Funktionalitäten , wie beispielsweise eine DRM-Lösung über Smart- und/oder PCMCIA-Modul, Empfangs- und/oder Sendemodul für Telefonie, Mediaplayer und PDA-Kombination, Fernbedienungen für Endgeräte und/oder ein Deckel mit Sichtfensterlösung realisiert sind.
2350
Selbstverständlich ist die Ausführungsform eines handgehaltenen Mobilgerätes mit einem auf- und zuklappbaren bzw. umklappbaren Deckel, welches ein Sichtfenster zum darunter liegenden Display aufweist in unterschiedlichsten Ausführungsformen möglich. Der vorteilhafte Deckel mit Sichtfenster begrün-
2355 det eine eigenständige Erfindungsidee. Der Vorteil des Sichtfensters im Klappendeckel mobiler, handgehaltener Geräte besteht insbesondere darin, ein vorhandenes Display bei geschlossenem Schutzdeckel noch ablesbar zu machen, wobei andere Funktionalitäten durch Schliessen des Deckels möglich werden können oder durch Umklappen des Deckels das mobile Gerät in seiner Funktio-
2360 nalität zu erweitern, ohne das hierzu ein weiteres Display benötigt wird. Dadurch kann das Verwendung des Deckels umfasst somit alle mobilen Handgeräte mit in dieser Offenbarung aufgezeigten Funktionalitäten beispielsweise PDA, Telefonie (drahtlos und/oder mit Kabel) und/oder Media-Player mit oder ohne Fernbedienungsfunktion. Ebenso ist es möglich, die besondere Decke- 2365 lausbildung fest verbunden mit einem mobilen Anzeige- und Bedienteil auszuführen, gleich ob der Anzeige- und Bedienteil einstückig mit einer Steuereinheit oder mehrstückig mit einem externen Wearable Rechner ausgeführt ist.
Fig. 34 zeigt die Verwendbarkeit der Anzeige- und Bedieneinheit 127040 aus
2370 Fig. 32 für unterschiedliche Geräte und Anwendungen. Die Anzeige- und Bedieneinheit 127040 kann stets am Körper oder in Körpernähe einsatzbereit vorgehalten werden und innerhalb der z.B. mit Bluetooth oder Infrarot (IrDA) überbrückbaren Distanz mit zahlreichen anderen elektronischen Geräten kooperieren. Beispielsweise Hausüberwachung, Spielekonsole, Fernsehgerät, Festnetz-
2375 telefon, Set-Top-Box, Videorecorder, Multimediaplayer, Mobiltelefon oder PDA. Des weiteren zeigt Fig. 34 eine stationäre Version 129010 ähnlich des mobilen Gerätes mit den gleichen funktionalen und ausbildungstechnischen Möglichkeiten u.a. der des Streamens von DRM-geschützten Inhalten auf entsprechende Darstellungskomponenten. Der Unterschied zum Mobilgerät 127010
2380 aus Fig.32 liegt darin, dass ohne weiteres beispielsweise größere Festplatten- speichersysteme integriert werden können. Des weiteren ist bei der stationären Version 129010 eine Festnetzanschlußmöglichkeit und eine Satellitenkommunikationsanschlussmöglichkeit als primäre WAN-Verbindung vorgesehen, während es beim Mobilgerät bevorzugt GSM, UMTS oder Festnetz ist. Bei der sta-
2385 tionären Variante 129010 kann ein externer Audio-Ausgang vorgesehen sein, da es vorteilhaft ist, Bild und Ton durch ein Digital Rights Management System voneinander zu trennen. Die vorher beschriebene Anzeige- und Bedieneinheit 127040 des Mobilgerätes kann ebenso zur Bedienung der Feststation verwendet werden, was für den Anwender vorteilhaft ist, da er über seine universelle
2390 Einzeigeeinheit in gewohnter Weise Bedien- und Anzeigefunktionen ausführen und anzeigen lassen kann, ohne eine andere Fernbedienung zu benötigen. Ein weiterer Vorteil der Anzeige- und Bedieneinheit 127040 liegt darin, dass sowohl die Bedienung unterschiedlicher Geräte, wie aufgezeigt, als auch der Empfang von Audiokanälen möglich ist, ohne über den externen Ausgang des stationa- 2395 ren Gerätes gehen zu müssen, an den üblicherweise Lautsprechersysteme angeschlossen sind ("Fernbedienung mit Kopfhörer").
Auch auf der stationären Station 129010 können verschiedenste Anwendungen ablaufen wie z.B. Hausüberwachung, Spielekonsole, Fernsehgerät, Festnetztele- 2400 fon, Set-Top-Box, Videorecorder, Multimediapayer, Mobiltelefon oder PDA.
Die Anzeige-und Bedieneinheit 127040 erkennt vorteilhaft, wenn sie sich in Reichweite eines angemeldeten, von ihr bedienbaren Endgerätes befindet. Im Display wird dann ein entsprechendes Symbol für die jeweils bedienbaren End-
2405 gerate angezeigt. Sind unterschiedliche Ubertragungswege, wie beispielsweise stationäres Netz oder Funknetz für die Signalübertragung zwischen Anzeige- und Bedieneinheit 127040 und dem jeweiligen Endgerät möglich, so wird in einer besonders bevorzugten Ausführungsform die jeweils kostengünstigste Übertragung ausgewählt. Bei einer Verwendung als Telefon verwendet die An-
2410 zeige-und Bedieneinheit 127040 ein einheitliches Adress- und Telefonnummernregister und entscheidet je nach Telefonnummer des Gesprächsteilnehmers, welcher Übertragungsweg als der kostengünstigste oder bessere gewählt wird.
2415 Sämtliche Funktionen der Anzeige-und Bedieneinheit, unabhängig davon, ob diese ein- oder zweiteilig ausgeführt ist, können auch mittels Sprachbefehls- steuerung ausgelöst werden.
Das Bezugszeichen 129020 bezeichnet das PCMCIA-Modul, das in einer Ausfüh- 2420 rungsform ein Digital Rights Managment System (DRMS) mit Decoderfunktion darstellt und leicht von der Feststation 129010 zum Mobilgerät 127010 hin- und hergekoppelt werden kann. Insbesondere die Funktionalitäten 129030 können durch das DRMS unterstützt sein. Wie beim Mobilgerät ist die Ausbildung des PCMCIA-Moduls mit einem Smart-Card-Reader und/oder einem internen Daten- 2425 Speicher zum Speichern von beispielsweise Lizenzen, DRM-Software, Decoder- Software, Player-Software, Browser, Rechteinformationen, Statusinformationen, Nutzerprivilegien und/oder Verbrauchschroniken möglich, sofern diese nicht hardwaretechnisch realisiert sind oder überhaupt vorgesehen sind. Es versteht sich von selbst, das der gesammte Offenbarungsgehalt vorbeschriebe-
2430 ner Möglichkeiten, insbesondere des Distributions- und Zahlungssystemes und seiner Aspekte in verschiedenen Ausführungsformen sowohl bei der mobilen wie stationären Lösung angewendet werden kann.
Fig. 35 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform der zuvor beschriebenen Distri- 2435 butions-und Bezahlungsmöglichkeiten in Form einer PCMCIA-Karte mit einem Smartcard-Reader, welche durch Zusammenwirken mit einem Abspielgerät das Konsumieren geschützter multimedialer Daten erlaubt mit entsprechender Grundlage zur Abrechnung dieser Daten,
2440 Fig. 47 zeigt ein schematisches Blockdiagramm einer weiteren erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verbreiten, Abspielen, Abrechnen und Bezahlen digitaler Medieninhalte.
Ein Anbieter digitaler Medieninhalte (nicht dargestellt) betreibt einen Server- 2445 rechner, der über ein digitales Netzwerk, beispielsweise über das Internet (nicht dargestellt) mit einer beim Medienkonsumenten (nicht dargestellt) befindlichen Medienwiedergabekomponente 4720 gekoppelt ist. Bei dem abgebildeten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei der Medienwiedergabekomponente 4720 um einen Audio-Player mit mindestens einem Lautsprecher oder Kopfhörer 2450 4722, der digitale Audiodaten durch ein Streaming-Protokoll von dem Server 4710 bezieht und in vom Medienkonsumenten wahrnehmbaren Schall umsetzt. Es versteht sich, daß die Erfindung nicht auf Audiomedien beschränkt ist; ebenso können in abgewandelten Ausführungsformen auch Videomedien, elektronische Bücher oder andere Medieninhalte distributiert und konsumiert werden, 2455 wobei entsprechende Mittel zur darstellung vorausgesetzt sind. Die Abspielfunktion der Medienwiedergabekomponente 4720 ist abhängig von Steuersignalen einer Transaktionssteuerungskomponente 4730, die ein Freigabesignal (nicht dargestellt) nur dann an die Medienwiedergabekomponente
2460 4720 übermittelt, wenn eine tarifgemäße Abrechnung der konsumierten Medieninhalte sichergestellt ist. Zu diesem Zweck ist zunächst eine hinreichend sichere Identifikation und Authentikation des Medienkonsumenten erforderlich. Eine Identifikations- und Authentikationskomponente 4740 ist mit der Transakti- onssteuerungskomponente 4730 gekoppelt und weist eine geeignete Benutzer-
2465 schnittsteile (nicht dargestellt) auf, mit der der Medienkonsument sich identifizieren und authentifizieren kann. In einer sehr einfachen Variante kann dies beispielsweise derart geschehen, indem der Medienkonsument durch eine Aufforderung auf einem Display (nicht dargestellt) dazu angehalten wird, seinen Benutzernamen und sein Paßwort einzugeben. Wenn der eingegebene Benutzer-
2470 name und das eingegebene Paßwort mit einem in der Identifikations- und Authentikationskomponente 4740 sicher hinterlegten Paar aus Benutzernamen und Paßwort übereinstimmt, wird angenommen, daß der eingegebene Benutzername zutreffend ist und daß alle weiteren Medienkonsumakte diesem auf diese Weise identifizierten Medienkonsumenten in Rechnung zu stellen sind. In
2475 einer fortgeschrittenen Variante der Identifikations- und Authentikationskomponente 4740 kann auch der Einsatz eines Hardwaretokens 4745, beispielsweise einer SmartCard, zur Absicherung der Identifikation und der Authentikation vorgesehen sein. Auch andere Authentikationsmittel wie etwa Fingerprint, Spracherkennung und/oder andere bekannte biometrische Identifikations- und Authen-
2480 tikationsmittel können vorgesehen sein.
Ferner ist die Transaktionssteuerungskomponente 4730 mit einer Geldtransfer- steuerungskomponente 4750 gekoppelt. Die Geldtransfersteuerungskompo- nente 4750 nimmt von der Transaktionssteuerungskomponente 4730 Anwei- 2485 sungen hinsichtlich solcher Geldbeträge entgegen, die gegenüber dem Medienkonsumenten abzurechnen sind, und signalisiert der Transaktionssteue- rungskomponente 4730, ob die Abrechnung dieser Geldbeträge vollzogen worden ist oder zumindest als gesichert gelten soll. Die Transaktionssteuerungs- komponente 4730 steuert die Medienwiedergabekomponente 4720 in einer be-
2490 stimmten Weise, so daß der Medienkonsum unterbrochen wird, sobald die Geldtransfersteuerungskomponente 4750 nicht mehr signalisiert, daß die Abrechnung der vom Medienkonsumenten geschuldeten Geldbeträge vollzogen worden ist oder zumindest als gesichert gelten soll. Die Geldtransfersteue- rungskomponente 4750 ist bevorzugterweise mit einem ersten Geldinstituts-
2495 Rechnersystem 4760 eines Geldinstitutes, bei dem der Medienanbieter oder eine von ihm beauftragte Abrechnungsinstanz ein Konto hat, sowie mit einem zweiten Geldinstituts-Rechnersystem 4765, bei dem der Medienkonsument ein Konto hat, gekoppelt. Diese Kopplung kann insbesondere über die üblichen Abrechnungsdatenzentren der Banken oder der Kreditkartenwirtschaft geschehen.
2500 Bei Bedarf löst die Geldtransfersteuerungskomponente den Transfer eines bestimmten Geldbetrages von dem Konto des Medienkonsumenten auf das Konto des Medienanbieters oder der von ihm beauftragten Abrechnungsinstanz aus. Damit eine die Geldtransferkosten unnötig erhöhende rasche Wiederholung ei-
2505 ner Vielzahl von Geldtransaktionen über sehr kleine Geldbeträge vermieden wird, ist es zweckmäßig, dem Medienkonsumenten einen Kreditrahmen zu gewähren, einen Vorschuß abzuverlangen oder beides zu kombinieren und einen Geldkontospeicher 4755 vorzusehen, in dem eine Zahl gespeichert wird, die dem durch den Medienkonsumenten geschuldeten Betrag oder dem dem Me-
2510 dienkonsumenten gehörende Vorschußbetrag entspricht. Die Geldtransfer- steuerungskomponente 4750 kann dann bevorzugterweise derart ausgestaltet werden, daß ein nach außen gegenüber den Geldinstituts-Rechnersystemen 4760 und 4765 wirksamer Geldtransferauftrag nur von Zeit zu Zeit ausgegeben wird, wenn ein vorbestimmtes Dispositionslimit des Medienkonsumenten
2515 durch fortgesetzten Medienkonsum erreicht oder überschritten ist oder wenn ein vom Medienkonsumenten geleisteter Vorschuß aufgebraucht ist. Mit der Transaktionssteuerung 4730 gekoppelt ist ferner eine Bonuspunkte-Speiche- rungskomponente 4735, in der mindestens eine Zahl ("Bonuspunktezahl") abgespeichert wird, die geldwerten Zusicherungen gegenüber dem Medienkonsu-
2520 menten entspricht, ohne jedoch einen Geldbetrag in einer staatlichen Währung auszudrücken. Die Tarifierung von durch den Medienkonsumenten vollzogenen Medienkonsumakten sowie die von diesen Konsumakten abhängige Generierung von zusätzlichen Bonuspunkten in der Bonuspunkte-Speicherungskomponente 4735 vollzieht sich insbesondere nach den vorstehenden Beschreibungs-
2525 teilen spezifizierten Grundsätzen und Merkmalen. Eine alternative Ausführungsform ins in den Fign. 16 und 17 beschrieben.
Um für den Medienkonsumenten die Mediennutzung so einfach wie möglich zu gestalten, ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, daß beispiels-
2530 weise der Medienanbieter einen Katalogserver 4770 mit einer Suchkomponente ("Suchmaschine") 4775 bereitstellt. Durch den Katalogserver 4770 mit der Suchkomponente ("Suchmaschine") 4775 kann der Medienkonsument das Angebot des Medienanbieters bequem durchsuchen, beispielsweise anhand von Titel-, Komponisten-, Genre-, Album- und/oder Interpretenangaben. Bei weni-
2535 ger umfangreichen Angeboten kann ein alphabetischer Verzeichnisindex genügen; bei sehr reichhaltigen Angeboten ist eine Volltextsuche vorteilhaft. Wenn der Medienkonsument mittels des Katalogservers 4770 und der Suchkomponente ("Suchmaschine") 4775 ein ihn interessierendes Werk aufgefunden hat, kann er mittels geeigneter Dialoge an der Bedienschnittstelle (nicht dargestellt)
2540 für dieses Werk einen Datensatz in einer Werkliste 4780 erstellen. Die Medienwiedergabekomponente 4720 kann über das Probehören oder-sehen hinaus nur über die Werkliste 4780 aktiviert werden; der Medienkonsument kann kein Werk konsumieren, für das kein Datensatz in der Werkliste 4780 existiert. Umgekehrt bedeutet die Generierung eines Datensatzes für ein bestimmtes Werk
2545 in der Werkliste 4780 nicht notwendig, daß ein kostenpflichtiger Konsumakt durchgeführt werden muß. Die Werkliste 4780 stellt vielmehr eine Datenstruktur dar, die Angaben über diejenigen Werke zusammenfaßt, die der Medienkonsument als potentiell interessant ansieht. Aus der Ergebnisliste der Suchkomponente können Werke beispielsweise für eine vorgestimmte Zeit abgespielt werden.
2550
Die Werkliste 4780 dient jedoch nicht nur als Merkspeicher für bloße werkspezifische Angaben wie Autor oder Titel; sie stellt auch die Grundlage für eine werkspezifische Verwaltung der Werknutzungsoptionen durch den Medienkonsumenten dar. Insbesondere kann bevorzugterweise vorgesehen werden, daß 2555 in der Werkliste 4780 für jedes Werk gespeichert werden:
ob jegliche Werknutzung für das jeweilige Werk verbrauchsabhängig, also etwa zeit- oder volumenabhängig abgerechnet wird, oder ob das Werk als nach den anwendbaren Tarifierungsregeln "freigekauft" gilt, d.h., daß das Werk ohne 2560 weitere Berechnung unbegrenzt konsumiert werden darf;
ob ein körperliches Vervielfältigungsstück des jeweiligen Werkes zu einem aufgrund einer vorherigen online-Nutzung tarifmäßig begünstigten Preis erworben worden ist.
2565
Entsprechende Informationen können ebenfalls in der Ergebnisliste der Suchkomponente dargestellt sein, insbesondere auch ob und in welcher Werkeliste bestimmte Werke bereits registriert sind.
2570 Eine der Werkliste 4780 zugeordnete Bedienoberfläche (nicht dargestellt) kann insbesondere auch Vorkehrungen umfassen, um über eine Werkstückadministrationskomponente 4790 eine nach Maßgabe von in der Bonuspunkte-Speicherungskomponente 4735 gespeicherten Bonuspunkten vergünstigte Bestellung zum Kauf eines körperlichen Werkstückes an ein Händlersystem 4795 zu
2575 übermitteln. Im Zusammenhang mit dem Kaufvorgang wird dann die Anzahl der in der Bonuspunkte-Speicherungskomponente 4735 gespeicherten Bonuspunkte tarifgemäß vermindert. Umgekehrt kann in einer bevorzugten Ausführungsform auch vorgesehen sein, daß der Medienkonsument ein einem Ge- schäft ein körperliches Werkstück, beispielsweise eine Audio-CD, käuflich er-
2580 wirbt. Wenn mindestens ein auf der Audio-CD gespeichertes Werk auch über den Server 4710 online abrufbar ist, kann vorgesehen werden, daß der Medienkonsument in einem entsprechenden Werkeintrag in der Werkliste 4780 vermerken darf, daß für ihn die online-Nutzung dieses Werkes in Zukunft tarifgemäß unentgeltlich oder zu Vorzugskonditionen möglich ist, sofern dies nicht an-
2585 bieterseitig mittels geeigneter Verfahren und/oder technischer Vorkehrunge, zum Beispiel bei Kauf eines Produktes, automatisch geschieht. Die Mißbrauchsabsicherung kann dadurch geschehen, indem der Händler den Kaufakt zusammen mit einer Werkidentifizierung und zusammen mit den persönlichen Daten des Medienkonsumenten, soweit diese nötig sind, um ihn eindeutig zu identifi-
2590 zieren, in das Händlersystem 4795 einspeist, so daß die Werkstückadministrationskomponente 4790 den Kaufakt verifizieren kann. Eine andere Form der Mißbrauchsabsicherung kann darin bestehen, daß jedem verkauften Werkstück, also beispielsweise jeder verkauften Audio-CD, eine eineindeutige verdeckte Codenummer beigefügt ist. Diese Codenummer kann als hinreichend große Zu-
2595 fallszahl realisiert werden, die auf einer Beilage aufgedruckt und mit einer undurchsichtigen Deckschicht überzogen ist. Die Zufallszahl muß derartig viele Stellen aufweisen, daß in Abhängigkeit von der Auflage die Wahrscheinlichkeit, diese erraten zu können, für praktische Zwecke hinreichend gering ist. Alle jemals als Codenummer ausgegebenen Zufallszahlen werden in einer Datenbank
2600 im Händlersystem gespeichert. Für jede ausgegebene Codezahl wird ferner vermerkt, ob sie schon für eine tarifgemäße Vergünstigung in Anspruch genommen worden ist oder nicht. Der Medienkonsument kann dann die undurchsichtige Deckschicht entfernen und die Codenummer über eine geeignete Bedienschnittstelle (nicht dargestellt) an die Werkstückadministrationskomponen-
2605 te 4790 übermitteln. Die Werkstückadministrationskomponente 4790 kommuniziert diese Codenummer an das Händlersystem 4795, wo geprüft wird, ob es sich um eine gültige Codenummer handelt, die in der Datenbank verzeichnet und als unbenutzt markiert ist. Bei einer derartigen Begünstigungstransaktion wird die Codenummer in der Datenbank als benutzt markiert und im Gegenzug 2610 eine entsprechende Vergünstigung in den betreffenden Datensatz (bzw. bei mehreren Werken auch in mehrere betroffene Datensätze) in der Werkliste 4780 eingetragen. Ebenso ist es möglich, mittels einer Tokenlösung beispielsweise einer Smartcard entsprechende Rechteregistrierungen vorzunehmen. Eine Ausführungsvariante sieht vor, Werkerechte (Nutzungsrechte) in Verbindung
2615 mit einer eindeutigen Werkeidentifikation direkt auf der Smartcard zu speichern. Hierbei ist der Zugriff und die Änderung von daten nur durch den Provider oder das Händlersystem möglich.
Durch die Erfindung ist es daher möglich, die körperlose on-line-Nutzung von 2620 digitalisierbaren Werken und den käuflichen Erwerb von Werkstücken auf das vorteilhafteste miteinander zu verbinden. Beginnt der Medienkonsument zunächst mit der on-line-Nutzung eines bestimmten Werkes, so kann es ihm bei der tarifgemäßen Abrechnung dieses Medienkonsums durch die vorgeschlagene technische Infrastruktur ermöglicht werden, ein entsprechendes körperli- 2625 ches Vervielfältigungsstück vergünstigt zu erwerben. Beginnt der Medienkonsument umgekehrt zunächst mit dem Kauf eines körperlichen Vervielfältigungsstückes, so kann ihm tarifgemäß ein vergünstigter und gegebenenfalls sogar unentgeltlicher on-line-Zugang zu demselben Werk ermöglicht werden.
2630 Insoweit die vorstehend beschriebene technische Anordnung auf eine Art und Weise betrieben wird, bei der ein "Freikaufen" einzelner Werke nicht vorgesehen ist, bleibt eine tarifgemäße verbrauchsabhängige Abrechnung möglich. In diesem Fall wird im Hinblick auf die Identifikations- und Authentikationskompo- nente 4740 eine einfache Authentikation mit einem Paßwort ausreichend sein,
2635 da der Medienkonsument dann aufgrund der mit jedem Konsumakt verknüpften Kostenfolge ein starkes Eigeninteresse entwickeln wird, seine Zugangsdaten zu schützen und insbesondere nicht vorsätzlich Dritten mitzuteilen. Anders verhält sich die Sachlage, sobald der "Freikauf' von Werken erlaubt wird. Durch den Wegfall der Kostenfolge besteht hier das Risiko, daß einzelne Medienkon-
2640 sumenten ihre Zugangsdaten freigiebig an Dritte weitergeben. Bei einer derarti- gen Konstellation erweist sich der schwer nachahmbare Hardware-Token 4745 zur Authentikation als stark vorteilhaft.
Fig. 48 zeigt eine schematische Darstellung einer Weiterentwicklung der in Fig.
2645 47 gezeigten Anordnung. Während bei der in Fig. 47 gezeigten Anordnung lediglich je ein Katalogserver 4770 und ein Inhalte-Server 4710 eines einzelnen Inhalteanbieters vorgesehen waren, beinhaltet die in Fig. 48 gezeigte Weiterentwicklung entsprechende Rechner mehrerer Inhalteanbieter, nämlich je einen Katalogserver 4770A, 4770B, 4770C sowie je einen Streamer-Server 4710A,
2650 4710B, 4710C eines ersten, zweiten beziehungsweise dritten Inhalteanbieters. Der Medienkonsument greift dabei über ein anbieterübergreifendes Portal mit einem Meta-Katalogserver 4770X und mit einem Meta-Streamerserver 4710X auf die einzelnen anbieterspezifischen Katalogserver 4770A, 477B, 4770C beziehungsweise auf die anbieterspezifischen Streamerserver 4710A, 4710B, 4710C
2655 zu. Eine besondere Ausführungsform sieht vor, daß einzelne Anbieter über das in Fig. 47 beschriebene System ihre Produkte anbieten und selbst abrechnen, wobei zum Beispiel freigekaufte online-Werke nicht nur in den Werkelisten der einzlenen Anbieter registriert und abgespielt werden können, sondern daß alle entsprechenden Werke verschiedenster Anbieter über einen Link zum Metapor-
2660 tal in einer Art universaler Werkeliste registriert und abgespielt werden können. Hierzu dient die Werkeliste des Metaportals als quasi-Depot für alle von verschiedenen Anbietern (z.B. Verlagen) freigekauften und somit kostenfrei abspielbaren Werke. Eine hierfür vorzugsweise ausgebildete Token-Lösung z.B. in Form einer SmartCard dient der eindeutigen Authentikation eines Nutzers und
2665 verhindert die kostenlose Weitergabe von PIN oder Password an Dritte. Die Verwaltung freier Werke über die Werkelisten des Metaportals ist besonders vorteilhaft, da der Konsument zwar Angebote einzelner Verlage nutzen kann, bei dem Wunsch reinen Konsumierens jedoch vorzugsweise über einen der Content-Anbieter oder direkt in die Werkeliste des Metaportals zugreifen kann,
2670 um dort sämtliche freigekauften Werke abzuspielen, ohne zwischen den Werkelisten einelner Anbieter hin- und herwechseln zu müssen. Fig. 49 zeigt eine schematische Darstellung einer Weiterentwicklung der in Fig. 48 gezeigten Anordnung. Während bei der in Fig. 48 gezeigten Anordnung kei-
2675 ne lokale Abspeicherung von digitalen Werken vorgesehen ist und ein Medienkonsum daher stets eine on-line Verbindung zu einem Inhalteserver 4710 voraussetzt, beinhaltet die in Fig. 49 gezeigte Weiterentwicklung eine mit einem hinreichend dimensionierten Massenspeicher (nicht dargestellt) ausgestattete Werkspeicherkomponente 4712, in der Inhaltedaten digitaler Werke, die von ei-
2680 nem der Inhalteserver 4710 heruntergeladen worden sind, gespeichert werden können, um auch off-line, also ohne offene on-line-Datennetzverbindung vom Medienkonsumenten verkonsumiert werden zu können. Die lokale off-line-Ver- fügbarkeit eines Werkes in der Werkspeicherkomponente 4712 wird in den entsprechenden zu dem betreffenden Werk gehörenden Datensatz der Werkliste
2685 4780 eingetragen. Auch bei der off-line-Verkonsumierung von in der Werkspeicherkomponente 4712 abgespeicherten Werke kommen die verschiedenen vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Tarifierungsmodi zur Anwendung. Da während des off-line-Konsumierens keine Geldtransaktionen über die Geldinstitute 4760, 4765 vorgenommen werden können, ist bei dieser Variante der
2690 Geldkontospeicher 4755 nicht nur vorteilhaft, sondern erforderlich.
Bei allen in den Fign. 47, 48 und 49 dargestellten Anordnungen wird bevorzugterweise ein DRMS (nicht dargestellt) mit einer Durchsetzungskomponente (nicht dargestellt) eingesetzt, um die digitalen Inhaltedaten vor Mißbrauch zu 2695 schützen.
Die in den Fign. 47, 48 und 49 dargestellten Anordnungen können auf vielfältige Weise technisch realisiert werden. Insbesondere können sie auch durch auf Universalrechnern ablaufende Computerprogramme dargestellt werden. Wäh- 2700 rend die Server 4770, 4710, 4760, 4765, 4795 in der Regel als außerhalb der Sphäre des Medienkonsumenten aufgestellte und betriebene Rechner ausgebildet sind, können die übrigen Komponenten mit Ausnahme des Tokens 4795 beispielsweise durch auf einem PC ablaufende Software verkörpert werden. Es ist jedoch auch möglich, spezielle applikationsspezifische Geräte zu verwenden, 2705 die diese Komponenten auf andere Weise, beispielsweise durch geeignete elektronische Schaltungen, realisieren.
Fig. 50 zeigt eine schematische Übersicht über ein Phasenmodell zur Vermarktung von Multimedia-Kaufprodukten auf der Grundlage der in den Fign. 47 bis 2710 49 dargestellten Anordnungen. Es werden drei Phasen unterschieden:
a) Phase 1 : In der Phase 1 kommt typischerweise eine Anordnung gemäß Fig. 47 zur Anwendung, wobei drei Bedienungsschritte anbieterspezifisch, also ohne anbieterübergreifende Funktionalität, verfügbar sind:
2715 b) Phase 2 : In der Phase 2 kommt typischerweise eine Anordnung gemäß Fig. 48 zur Anwendung, bei der "freigekaufte" Werke verschiedener Inhalteanbieter ("Contentanbieter") anbieterübergreifend gebündelt, verwaltet und abgespielt werden können.
2720 c) Phase 3: In der Phase 3 kommt typischerweise eine Anordnung gemäß Fig. 49 zur Anwendung, bei der Werke verschiedener Inhalteanbieter ("Contentanbieter") anbieterübergreifend auf einen Massenspeicher einer Multimediaapplikation des Medienkonsumenten heruntergeladen, verwaltet und on- 2725 line wie auch off-line abgespielt werden können.
Fig. 51A zeigt eine schematische Darstellung einer exemplarischen Bedienoberfläche eines ersten Aspektes eines ersten Teilschrittes gemäß der ersten Phase des Phasenmodells aus Fig. 50. Auf einer Anzeigeeinrichtung (nicht näher dar- 2730 gestellt) wird eine Menueleiste 51 10 dargestellt. Die Menueleiste 51 10 erlaubt die Aktivierung einer Suchfunktion gegliedert nach Musikwerken, Videos, Spielen und elektronischen Büchern. Eine alphabetische Indexleiste 51 12 ermög- licht eine alphabetische Indexsuche nach dem Namen des Interpreten durch Durchblättern des alphabetischen Index. Eine entsprechende alphabetische In-
2735 dexsuche ist auch nach anderen Kriterien wie dem Werktitel, dem Album, dem Genere etc. möglich (nicht näher dargestellt). Als Ergebnis des Suchvorganges erscheint eine Ergebnisliste 5115, in der alle in der Ergebnismenge enthaltenen Werke tabellenartig mit je einer Zeile aufgelistet sind. Angegeben wird bei dem Beispiel aus der Sparte "Musik" eine fortlaufende Numerierung, der Werktitel,
2740 der Name des Interpreten sowie der Name des Albums. Je Werk wird ferner ein erstes Bedienelement 5115a generiert, bei dessen Auslösung beispielsweise durch Mausklick der betreffende Titel für eine werkspezifisch vorbestimmte Zeit kurz angespielt wird, beispielsweise für 30 Sekunden. Ferner wird je Werk ein zweites Bedienelement 51 15b generiert, bei dessen Auslösung beispielsweise
2745 durch Mausklick ein aufgesuchtes Werk zur späteren Übertragung in der "Playlist", also in der Werkliste 4780 aus Fig. 47, markiert wird. Auch eine direkte Übertragung einzelner Werke ist möglich, sofern hierzu ein ein Bedienelement vorgesehen ist (nicht dargestellt).
2750 Fig. 51B zeigt eine schematische Darstellung einer exemplarischen Bedienoberfläche eines zweiten Aspektes des ersten Teilschrittes gemäß der ersten Phase des Phasenmodells aus Fig. 50. Der Medienkonsument (nicht dargestellt) hat in der Ergebnisliste 5115 durch Auslösen des zweiten Bedienelementes 5115b für eine Anzahl von markierten Werken 5117a, 51 17b, 5117c, 5117d die Generie-
2755 rung jeweils eines entsprechenden Datensatzes in der Werkeliste 4780 veranlaßt und erhält auf der Bedienoberfläche eine Online-Abspiellisten-Anzeige 5120 In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Online-Abspiellisten-Anzeige 5120 nach Genres oder benutzerdefinierten Kategorien 5122a, 5122b, 5122c, 5122d, 5122e sortierbar und/oder gruppierbar ausgestaltet sein.
2760
Fig. 51C zeigt eine schematische Darstellung einer exemplarischen Bedienoberfläche eines zweiten Teilschrittes gemäß der ersten Phase des Phasenmodells aus Fig. 50. Aus der Online-Abspiellisten-Anzeige 5120 heraus kann beispiels- weise durch Mausklick ein einzelnes Werk oder eine gesamte Playliste mit meh- 2765 reren Werken ausgewählt und abgespielt werden. Die Medienwiedergabekomponente 4720 aus Fig. 47 erscheint dann auf der Bedienoberfläche in Gestalt eines "Online-Player"-Objektes 5130 mit den üblichen Funktionalitäten wie Start/Stopp, schneller Vorlauf, schneller Rücklauf. Die Abspielfunktion des "On- line-Player"-Objektes 5130 ist nur dann freigebene, wenn die im Zusammen- 2770 hang mit den Fign. 47, 48 und 49 beschriebene Transaktionssteuerung den Geldtransfer bestimmungsgemäß ermöglicht. Mit dem Auslösen der Abspielfunktion des 'Online-Player"-Objektes 5130 mittels des entsprechenden Bedienelementes beginnt die verbrauchsorientierte Berechnung von Nutzungsentgelten oder wie in der Fig. 51C gezeigt Wandlung von staatlichen Zahlungsmit- 2775 teln in Contentanbieterspezifische geldwerte Punkte, mit denen vorteilhafterweise ausschließlich Produkte und/oder Dienstleistungen des jeweiligen Content-Anbieters eingekauft werden können.
Fig. 51D zeigt eine schematische Darstellung einer exemplarischen Bedienober- 2780 fläche eines ersten Aspektes eines dritten Teilschrittes gemäß der ersten Phase des Phasenmodells aus Fig. 50. Die Werkstückadministration 4790 aus Fig. 47 erscheint dabei auf der Bedienoberfläche in Gestalt eines "Produktmanager"- Objektes mit einer Produkteliste 5142, in der erwerbbare körperliche Vervielfältigungsstücke von Werken, hier exemplarisch CD-Alben, aufgelistet und bevor- 2785 zugterweise durch Icons illustriert sind, wobei es sich als besonders vorteilhaft erweist, die Icons entsprechend der Frontseite der CD-Booklets zu gestalten, um einen hohen Wiedererkennungseffekt sicherzustellen. Durch Anklicken eines Icons der Produkteliste 5142 wird das betreffende Icon im Produktfeld 5144 angezeigt. In Bezug zu dem Produktfeld 5144 werden Bedienelemente 5146a, 2790 5146b, 5146c generiert, um verschiedene kommerzielle Vorgänge in Bezug auf das durch das Icon im Produktfeld 5144 symbolisierte CD-Album auslösen zu können. Ein Auslösen des ersten Bedienelementes 4146a bewirkt, daß die in der Bonuspunkte-Speicherungskomponente 4735 aus Fig. 47 gespeicherte Anzahl an Bonuspunkten um 400 vermindert wird und somit alle Werke des AI- 2795 bums für die Onlinenutzung freigekauft werden, was ebenfalls in der Werkeliste markiert wird. Ein Auslösen des zweiten Bedienelementes 4146b bewirkt im Falle bereits zuvor erworbener Nutzungsrechte (siehe oben), daß die in der Bonuspunkte-Speicherungskomponente 4735 aus Fig. 47 gespeicherte Anzahl an Bonuspunkten um 800 vermindert wird und dadurch unter der Kontrolle der
2800 Werkstückadministrationskomponente 4790 und des Händlersystems 4795 ein vertragliches Versprechen des Inhalteanbieters oder eines beauftragten Zwischenhandelsagenten auf Lieferung eines körperlichen Vervielfältigungsstückes des betreffenden Albums an den jeweiligen Medienkonsumenten ausgelöst wird. Ein Auslösen des dritten Bedienelementes 4146c bewirkt, daß der in dem
2805 Geldkontospeicher 4755 abgebildete Guthaben des Medienkonsumenten um 15 EURO vermindert wird, wobei ohne Voraussetzung bereits erworbener Nutzungsrechte eine Bestellung eines körperlichen Vervielfältigungsstückes des betreffenden CD-Albums bei dem Inhalteanbieter oder bei einem von diesem beauftragten Zwischenhandelsagenten ausgelöst wird. Hierzu wird vorteilhaf-
2810 terweise die Bestellung über einen Warenkorb (nicht dargestellt) ausgeführt. Es versteht sich von selbst, daß mit den erworbenen Punkten auch andere Produkte oder Dienstleistungen des Anbieters eingekauft werden können.
Fig. 51E zeigt eine schematische Darstellung einer exemplarischen Bedienober- 2815 fläche eines zweiten Aspektes des dritten Teilschrittes gemäß der ersten Phase des Phasenmodells aus Fig. 50. Nach dem Erwerb von Nutzungsrechten für alle Werke des betreffenden CD-Albums durch Auslösen des ersten Bedienelementes 5146a wird in der Online-Abspiellisten-Anzeige 5120 des Medienkonsumenten ("Hans Mustermann") für jedes der in dem CD-Album enthaltenen Werke ein 2820 Datensatz angezeigt, aus dem hervorgeht, daß die Nutzungsrechte erworben sind, d.h. daß das Werk "freigekauft" ist. Vorteilhafterweise wird automatisch eine Abspielliste mit sämtlichen auf dem Album befindlichen Titeln angelegt. Tit- tel, die sich bereits in einzelnen Werkelisten befinden, werden ebenfalls markiert und sind, sofern diese auf dem freigekauften Album enthalten sind, ko- 2825 stenfrei abspielbar. Es versteht sich, daß die vorstehend anhand eines CD-Albums dargestellten Zusammenhänge ohne weiteres auch auf andere digitalisierbare Medien wie beispielsweise Videos oder elektronische Bücher übertragbar sind.
2830
Eine "on-demand"-Distribution digitaler Inhalte beispielsweise über ein Datennetzwerk wie das Internet oder über einen terrestrischen Senderkanal oder über einen Kabel- oder Satellitenkanal erweist sich als überaus bandbreitenintensiv, insbesondere wenn relativ wenige verschiedene Werke von vielen ein- 2835 zelnen Benutzern zu unterschiedlichen Zeiten angefordert werden. Es besteht daher in der Praxis ein erheblicher Bedarf, eine bandbreitensparende Vorrichtung beziehungsweise ein entsprechendes bandbreitensparendes Verfahren vorzuschlagen.
2840 Bei der erfindungsgemäßen Lösung dieser Aufgabe kann ein Kanal, beispielsweise ein terrestrischer Senderkanal, bevorzugterweise während eines bestimmten ersten Zeitfensters, beispielsweise von 09:00 Uhr Ortszeit bis 24:00 Ortszeit, zur fortwährenden sequentiellen Aussendung von unverschlüsselten Ausschnittproben digitaler Werke, sogenannter "Trailer", genutzt werden. Die
2845 Trailer können sich insbesondere auf Videofilme, Audiomedien oder Spiele beziehen. Mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung beispielsweise in Gestalt einer sogenannten "Set-Top-Box" kann sich der Medienkonsument dann tagsüber die Sequenz von Trailer-Aussendungen ansehen und schließlich in einem Willensbildungsprozeß zu einem Entschluß gelangen, beispielsweise am näch-
2850 sten Tag bestimmte, zu einzelnen gesehenen Trailern gehörende Werke, beispielsweise Videofilme, in der Langfassung zu konsumieren. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zeigt der Medienkonsument dann während der Laufzeit des entsprechenden Trailers durch Betätigen eines Bedienmittels, das beispielsweise an der Set-Top-Box oder an einer zu der Set-Top-Box gehörenden
2855 Fernbedienung angeordnet sein kann, an, daß er die entsprechenden Langfassung konsumieren möchte. Hierzu ist eine mit einem Display ausgestattete Fernbedienung (nicht dargestellt) vorteilhaft, wie sie vorab als universale Fernbedienung in den Fign. 32 bis 34 aufgezeigt ist. Auf dem Display ist es möglich, entsprechende Werkeidentifikationen wie beispielsweise Titel anzuzeigen und
2860 über eine Direkttaste eine Funktion auszulösen, die in der Set-Top-Box eine Einstellung vornimmt. Dies kann eine Filtereinstellung sein, die es ermöglicht, ein später per Broadcast zu übertragendes Werk zu erkennen und herunterzuladen. Andere Werke, welche nicht in der Set-Top-Box markiert sind, werden zum Download nicht zugelassen. Eine andere Möglichkeit ist das Voreinstellen eines
2865 mit dem z.B. Trailer gesendeten Zeitfenstereinstallung, die es ermöglicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem vorbestimmten Kanal eine bestimmte Sendung zu empfangen, welche über Broadcast unadressiert gesendet wird. Optional ist möglich: Die Vorrichtung, beispielsweise in Gestalt der Set-Top- Box, leitet den Konsumwunsch über einen geeigneten Rückkanal, beispielswei-
2870 se über eine Telefonleitung oder über das Internet, an einen Server des Inhalteanbieters weiter. Während eines zweiten Zeitfensters, beispielsweise von 01 :00 Uhr Ortszeit bis 08:00 Uhr Ortszeit, distributiert der Server des Inhalteanbieters die von den einzelnen Medienkonsumenten angeforderten digitalen Inhalte über denselben Kanal, der während des ersten Zeitfensters zur Distribution der
2875 Trailer genutzt worden war. Die Set-Top-Box ist dann derart mit einem Massenspeicher (beispielsweise einer Festplatte mit einer Kapazität von 160 GByte) und einer Steuereinheit ausgestaltet, daß es möglich ist, während dieses zweiten Zeitfensters aus der Menge aller im Broadcast-Modus verschlüsselt ausgesendeten digitalen Werke diejenigen herauszufiltern und in verschlüsselter
2880 Form auf der Festplatte abzuspeichern, deren Trailer der Medienkonsument während des ersten Zeitfensters markiert hatte. Während dieses automatischen Herunterlade- und Abspeicherungsprozesses ist keinerlei Bedieneingriff seitens des Medienkonsumenten erforderlich. Spätestens nach Abschluß des zweiten Zeitfensters sind alle vom Medienkonsumenten bestellten digitalen Werke auf
2885 der Festplatte gespeichert und können von diesem nach einer Entschlüsselung konsumiert werden. Es ist vorteilhaft, die Inhaltsdaten durch ein DMRS zu schützen und den berechtigten Medienkonsumenten vor dem Zugriff auf die In- haltsdaten zu identifizieren und zu authentifizieren; letzteres wiederum bevorzugt mittels eines Hardware-Tokens, beispielsweise mittels einer SmartCard.
2890
Fig. 53A zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler Inhalte in einem ersten Verfahrensschritt. Auf einem Kanal 5210 werden während des ersten Zeitfensters von 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr fortwährend Produktpräsentationen mit Trailern im
2895 Broadcast-Modus ausgesendet. Zwischen den Trailern können bei Bedarf auch Werbeblöcke geschaltet werden. In einer noch weiter verbesserten Variante können dem Medienkonsumenten für das konsumieren dieser Werbeblöcke geldwerte Vorteile beispielsweise in Gestalt von Bonuspunkten zugebilligt werden. Eine darüber hinaus verbesserte Variante zeichnet sich dadurch aus, daß
2900 in jeden Werbeblock (Werbespot) ein spezifisches Symbol eingeblendet wird, beispielsweise eine Zahl oder eine Buchstabenkombination. Dem Medienkonsumenten werden Bonuspunkte bei dieser ultimativen Verbesserung nur noch dann zuerkannt, wenn er während der Einblendung oder innerhalb eines kurzen Zeitfensters danach das von ihm erkannte Symbol beispielsweise über eine in
2905 der Fernbedienung der Set-Top-Box vorgesehene Tastatur eingibt und auf diese Weise nachweist, daß der den Werbeblock tatsächlich konsumiert hat. Der Kanal 5310 wird von einer erfindungsgemäßen Set-Top-Box 5320 ausgewertet. Die einzelnen Trailer sind und die dazugehörigen Langfassungen sind durch geeignete Maßnahmen identifizierbar, beispielsweise durch eine eindeutige Wer-
2910 kekennung oder durch Angabe eines genauen Zeitfensters, während dessen die entsprechende Langfassung ausgesendet werden wird. Der Konsument (nicht dargestellt) markiert in dem gezeigten Beispiel den Trailer A durch betätigen eines Bedienmittels an dem Bedienteil (beispielsweise Fernbedienung) 5330 der Set-Top-Box 5320. Die Trailer können beispielsweise über einen Bild-
2915 schirm 5340 und/oder einen Lautsprecher 5350 konsumiert werden.
Fig. 53B zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler Inhalte in einem zweiten Verfahrens- schritt. Auf dem Kanal 5210 werden während des zweiten Zeitfensters von 2920 01 :00 Uhr bis 08:00 Uhr die zu den Trailern entsprechenden Langfassungen im Broadcast-Modus verschlüsselt ausgesendet und unter der Kontrolle der Steuereinheit 5360 herausgefiltert und im Speichermodul 5370 abgespeichert.
Fig. 53C zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung und eines Ver- 2925 fahrens zur Broadcast-Distribution digitaler Inhalte in einem dritten Verfahrensschritt. Durch einen Token (SmartCard) identifiziert und authentifiziert sich der berechtigte Medienkonsument gegenüber einer Clearingstelle, von der ein decoderspezifischer Entschlüsselungsschlüssel für den im Speichermodul 5370 gespeicherten digitalen Inhalt bezogen wird.
2930
Fig. 53D zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler Inhalte in einem vierten Verfahrensschritt. Unter der Kontrolle der Steuereinheit 5360 kann der im Speichermodul 5370 gespeicherte digitale Inhalt, beispielsweise ein Videofilm zum Trailer A, 2935 entschlüsselt und konsumiert werden.

Claims

Patentansprüche:
2940 1. Mobile Vorrichtung zur Übermittlung und/oder Speicherung und/oder Darstellung von Daten, mit einem zweiteiligen Aufbau bestehend aus einem Anzeige- und Bedienteil (127030) und einem tragbaren Rechner (Wearable Rechner 127010), wobei Anzeige- und Bedienteil (127030) und tragbarer Rechner (127010) über eine drahtgebundene oder drahtlose Datenverbin-
2945 düng (z.B. Bluetooth) verbindbar sind und wobei das Anzeige- und Bedienteil (127030) als eigenständiges Endgerät (z.B. als Telefon, als PDA, als Mediaplayer und/oder als Fernbedienung) verwendbar ist.
2. Mobile Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der 2950 tragbare Rechner (127010) einen Speicher zum Speichern digitaler Werke aufweist.
3. Mobile Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der tragbare Rechner (127010) einen Speicher zum Speichern von PDA-ty-
2955 pischen Daten, wie Adressen, Telefonnummern, Terminen, Aufgaben und dergleichen aufweist.
4. Mobile Vorrichtung nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeige-und Bedienteil (127030) einen Speicher zum Speichern von
2960 PDA-typischen Daten, wie Adressen, Telefonnummern, Terminen, Aufgaben und dergleichen aufweist, dessen Inhalt bei Herstellung einer Datenverbindung zum tragbaren Rechner (127010) mit dessen Speicher synchronisiert wird.
2965 5. Mobile Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeige-und Bedienteil (127030) und/oder der tragbare Rechner (127010) ein Koppelmodul zum Koppeln mit mobilen oder stationären Abspielgeräten aufweist.
2970 6. Mobile Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeige-und Bedienteil (127030) und/oder der tragbare Rechner (127010) einen Smartcard-Reader (127020) aufweisen.
7. Mobile Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der 2975 Smartcard-Reader zur Aufnahme eines PCMCIA-Moduls dient, welches zumindest einen Datenspeicher zum Speichern wenigstens einer Lizenz und/oder eines Decoders und/oder eines Limitierers und/oder einer Verbrauchschronik und/oder eines Guthabens und/oder eines Players und/oder eines Browsers und/oder eines multimedialen Werkes aufweist.
2980
8. Mobile Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeige -und Bedienteil (127030) und/oder der tragbare Rechner (127010) ein Uhr-Modul aufweisen oder mit einem solchen verbindbar sind.
2985
9. Mobile Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeige-und Bedienteil (127030) und/oder der tragbare Rechner (127010) zur Datenübertragung mit einem Mobilfunknetz oder einem Festnetz in Verbindung bringbar sind.
2990
10. Mobile Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeige- und Bedienteil (127030) bei Verwendung als Fernbedienung mit verschiedenartigen Endgeräten kommuniziert.
2995 11. Mobile Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeige- und Bedienteil (127030) in einem Display (127040) Symbole der Endgeräte angezeigt, in dessen Reichweite es sich befindet.
12. Mobile Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch 3000 gekennzeichnet, dass das Anzeige-und Bedienteil (127030) an Stelle des tragbaren Rechners (127010) oder gleichzeitig mit diesem mit einer Feststation (129010) verbindbar ist, die im übrigen alle Merkmale des tragbaren Rechners (127010) aus den vorhergehenden Ansprüchen aufweisen kann.
3005 13. Mobile Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststation (129010) mit einem Speicher und einer Koppel-Schnittstelle für ein DRM- Modul (Digital Rights Management-Modul 129020)) zur Verwaltung von Zugangsrechten für digitale Medieninhalte versehen ist.
3010 14. Mobile Vorrichtung, insbesondere Anzeige-und Bedienteil (127030) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem zweiteiligen, ein Gehäuseunterteil (127040) und ein Gehäuseoberteil (Deckelmodul 128020) aufweisenden Gehäuse, wobei wenigstens eines der Gehäuseteile (127040) ein Display aufweist und wobei durch eine Bewegung der beiden Gehäuseteile
3015 (127040 und 128020) relativ zueinander aus einer geschlossenen Position in eine geöffnete Position unterschiedliche Bedienfunktionen aktivierbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Gehäuseteile (Deckelmodul 128020) einen Durchbruch aufweist, der eine Verwendung des Displays im anderen Gehäuseteil (127040) auch in der geschlossenen Position gestattet.
3020
15. Mobile Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (127040 und 128020) schwenkbar zueinander angeordnet sind.
3025 16. Mobile Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseoberteil (128020) in der geschlossenen Position zumindest ein Bedienelement am Gehäuseunterteil (127040) freilässt.
17. Mobile Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekenn- 3030 zeichnet, dass der Durchbruch im Gehäuseoberteil (128020) von einer transparenten Scheibe abgedeckt ist.
18. Mobile Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass Bedienelemente an der Innenseite des Gehäuseoberteils an-
3035 geordnet sind.
19. Mobile Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseoberteil (128020) für eine rechtshändige oder linkshändige Bedienung in unterschiedlichen Positionen am Gehäuseunter-
3040 teil (127040) befestigbar ist.
20. Mobile Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseoberteil (128020) die Funktionen eines Mobiltelefons aufweist.
3045
21. Mobile Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseunterteil (127040) die Funktionen eines PDA (Personal Digital Assistant) und/oder einer universellen Fernbedienung aufweist.
3050
22. Verfahren zur Darstellung, zum Anfordern, Übermitteln und/oder Abrechnen von digitalen Medieninhalten unter Verwendung einer Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 21 mit folgenden Verfahrensschritten :
Bereitstellung eines Medienverzeichnisses und/oder einer Suchmaschi- 3055 ne zur Auswahl von Werken über ein Online-Portal,
Auswahl eines Werkes oder mehrerer gewünschter Werke durch den Nutzer über das Online-Portal, Übermittlung des Werkes oder der Werke an den Nutzer zur unmittelbaren Online-Nutzung und/oder zur Speicherung für eine spätere Offline- 3060 Nutzung,
Erfassen der Online-Nutzungen und der Offline-Nutzungen durch eine elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung beim Nutzer, Übermittlung der aufgezeichneten Nutzungsdaten an ein Abrechnungs- Portal.
3065
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Übermittlung des oder der Werke an den Nutzer über eine Online-Datenleitung erfolgt.
3070 24. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Übermittlung des oder der Werke an den Nutzer in verschlüsselter Form erfolgt und dass die elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung ein Entschlüsselungsprogramm oder Entschlüsselungsmodul aufweist.
3075 25. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Übermittlung aufgezeichneter Nutzungsdaten an das Abrechnungs-Portal von der Datenverarbeitungsvorrichtung bei der nächsten An- wahl des Medienverzeichnisses und/oder der Suchmaschine vorgenommen wird.
3080
26. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung einen einführbaren und entfernbaren Datenträger, vorzugsweise in Form einer mit einem elektronischen Speicher versehenen Karte, aufweist.
3085
27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger einen Speicherbereich zur bevorzugten Anwahl eines bestimmten On- line-Portals mit einem Anbieter-spezifischen Medienverzeichnis und/oder einer Anbieter-spezifischen Suchmaschine aufweist.
3090
28. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 22 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Online-Portal zumindest eine Verbindung zu einem weiteren Online-Portal und/oder zum Abrechnungsportal aufweist.
3095 29. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 22 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass bei Übermittlung von Abrechnungsdaten die zeitliche und/oder mengenmäßige Benutzung von Werken vom Abrechnungsportal zur Errechnung einer an den Nutzungsumfang angepaßten Tarifierung verwendet wird und die neuen Tarifierungs-Daten an die Datenverarbeitungs-
3100 Vorrichtung und/oder den mit dieser zusammenwirkenden entfernbaren Datenträger übermitteln.
30. Datenverarbeitungsvorrichtung, insbesondere unter Verwendung einer mobilen Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 21 und/oder eines 3105 Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 22 bis 29, die folgende Komponenten aufweist: einen Datenträger mit einem Speicherbereich zur Speicherung von Nutzer-spezifischen Daten, wenigstens einem weiteren Speicherbereich zur Speicherung von Nutzungszeiten und/oder Benutzung-Datenmengen 3110 von online oder offline genutzten medialen Werken, wenigstens ein Datenendgerät mit einer Einrichtung zur Aufnahme des Datenträgers, mit wenigstens einer Dateneingabe-Einrichtung und wenigstens einer Datenausgabe-Einrichtung und mit einer Kopplungsvorrichtung zur Verbindung mit einem digitalen Datennetz.
3115
31. Datenverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Datenendgerät wenigstens einen Speicher zur Speicherung eines medialen Werkes aufweist.
3120 32. Datenverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger einen Speicherbereich zur Speicherung Nutzer-spezifischer Tarifierungsdaten enthält.
33. Datenverarbeitungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 30 bis 32, da- 3125 durch gekennzeichnet, dass der Datenträger einen Speicherbereich zur
Speicherung wenigstens einer Adresse eines Online-Portals aufweist.
34. Datenträger mit einem Speicherbereich zur Speicherung von Nutzer-spezifischen Daten und mit wenigstens einem weiteren Speicherbereich zur Spei-
3130 cherung von Nutzungszeiten und/oder Benutzung-Datenmengen von online oder offline genutzten medialen Werken.
35. Datenverarbeitungsvorrichtung mit einer Speicherkarte, die durch Benutzung ihren Status verändert.
3135
36. Datenverarbeitungsvorrichtung mit einer Speicherkarte, die Tarifierungsre- geln für das Übertragen und/oder Benutzen digitaler Medieninhalte enthält.
37. Datenverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeich- 3140 net, dass die Tarifierungsregeln auf der Speicherkarte andere im digitalen
Werk gespeicherte Regeln überlagern oder aufheben.
38. Vorrichtung zur Verbreitung und Nutzung digitaler Medieninhalte, aufweisend a) mindestens einen Inhalteserver zur Speicherung und Bereitstellung di- 3145 gitaler Medieninhalte, b) mindestens einen Client zur Nutzung digitaler Medieninhalte, c) wobei der Inhalteserver befähigt ist, digitale Medieninhalte über ein Datennetzwerk an den Client zu übermitteln, d) wobei der Server eine Identifikations- und Authentifikationskomponente 3150 aufweist, mit der es möglich ist, daß sich ein Benutzer gegenüber dem
Server identifiziert und authentifiziert, e) wobei der Server einen Werklistenspeicher aufweist, in dem für mindestens einen Benutzer je mindestens eine benutzerspezifische Werkliste gespeichert ist,
3155 f) wobei die benutzerspezifische Werkliste Kenndaten von durch den Inhalteserver an den Client übermittelbaren Werken beinhaltet.
39. Vorrichtung zur Verbreitung und Nutzung digitaler Medieninhalte, aufweisend
3160 a) mindestens einen Inhalteserver zur Speicherung und Bereitstellung digitaler Medieninhalte, b) mindestens einen Client zur Nutzung digitaler Medieninhalte, c) wobei der Inhalteserver befähigt ist, digitale Medieninhalte über ein Datennetzwerk an den Client zu übermitteln,
3165 d) wobei der Client eine Identifikations- und Authentifikationskomponente aufweist, mit der es möglich ist, daß sich ein Benutzer gegenüber dem Server identifiziert und authentifiziert, e) wobei der Client einen Werklistenspeicher aufweist, in dem für mindestens einen Benutzer jeweils mindestens eine benutzerspezifische
3170 Werkliste gespeichert ist, f) wobei die benutzerspezifische Werkliste Kenndaten von durch den Inhalteserver an den Client übermittelbaren Werken beinhaltet.
40. Verfahren zum Verkauf von Datenträgern mit darauf aufgezeichneten digital 3175 codierten Werken, mit folgenden Schritten: a) Anbieten der digital codierten Werke zur entgeltlichen on-line-Nutzung durch mindestens einen Benutzer, b) Nutzung mindestens eines digital codierten Werkes durch den mindestens einen Benutzer,
3180 c) Verkauf mindestens eines Vervielfältigungsstückes des Datenträgers an den mindestens einen Benutzer, d) wobei der Kaufpreis des Vervielfältigungsstückes des Datenträgers in Abhängigkeit von der vor dem Kauf stattgefundenen entgeltlichen on-line-Nutzung vermindert ist.
3185
41. Verfahren zur on-line-Nutzung von digital codierten Werken, mit folgenden Schritten : a) Anbieten von Vervielfältigungsstücken von von Datenträgern mit mindestens einem darauf aufgezeichneten digital codiertem Werken, 3190 b) Verkauf von mindestens einem Datenträger, c) wobei jedem Kaufakt ein spezifischer eindeutiger Identifizierer zugeordnet wird, d) Zuordnen des eindeutigen Identifizierers zu einem online-Nutzer, e) Anbieten der digital codierten Werke zur entgeltlichen on-line-Nutzung, 3195 wobei die Nutzung durch denjenigen online-Nutzer, dem der eindeutige
Identifizierer zugeordnet ist, zu reduziertem Entgelt oder unentgeltlich erfolgt.
42. Verfahren zum Distributieren von digitalen Inhalten im Broadcast-Modus 3200 über einen Datenkanal, mit folgenden Schritten: a) Aussenden einer Folge von Trailerblöcken auf dem Datenkanal während eines ersten Zeitfensters, wobei jedem Trailerblock vorab ein bestimmtes digitales Werk zugeordnet ist; b) interaktives Markieren einzelner Trailerblöcke durch einen Benutzer;
3205 c) Aussenden einer Folge von digitalen Werken auf dem Datenkanal während eines bezüglich des ersten Zeitfensters disjunkten zweiten Zeitfensters, wobei jedes Werk, zu dem während des ersten Zeitfensters ein Trailer augesendet worden ist, mindestens einmal im Broadcast-Modus ausgesendet wird;
3210 d) selektives Herausfiltern, Herunterladen und lokales Abspeichern aller derjenigen digitalen Werke, die zu einem der durch den Benutzer interaktiv markierten Trailerblöcke gehören; und e) Abspielen der heruntergeladenen digitalen Werke.
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