WO2001028288A2 - Im ohr montiertes hörhilfe-implantat und hörhilfe-implantat - Google Patents

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Abstract

Ein Hörhilfe-Implantat (10) hat ein Gehäuse mit einem elektromechanischen Antriebswandler, der auf einen Aktuator wirkt. Das Gehäuse ist auf der Aussenohrseite des Trommelfellbereiches (22) befestigt, während der Aktuator ein im Mittelohr (25) wirksames Ende aufweist.

Description

Im Ohr montiertes Hörhilfe-Implantat und Hörhilfe-Implantat
Die vorliegende Erfindung betrifft ein im Ohr montiertes Hörhilfe-Implantat nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie ein Hörhilfe-Implantat nach demjenigen von Anspruch 16.
Sind mechanisch schwingungsübertragende Organe des Ohrs beschädigt und vermögen die Übertragung von Trommelfell über Hammer, Amboss, Steigbügel nicht auf das ovale Fenster mehr in einem beim Normalhörenden entsprechenden Ausmasse zu bewirken, so werden mit Implantaten der genannten Art gezielt an einem oder mehreren der erwähnten Organe die mechanischen Schwingungen getrieben erzwungen, entsprechend den von einer Mikrofonanordnung im oder ausserhalb des Gehörganges empfangenen auditiven Signalen. Auch dann, wenn Innenohrschäden vorliegen, werden derartige Implantate eingesetzt: In diesem Falle werden, im Vergleich zum Normalhörenden verstärkt oder im FrequenzSpektrum verändert, mechanische Schwingungen auf das ovale Fenster gegeben. Damit wird versucht, eine möglichst optimale Kompensation der Innenohrschädigung zu erreichen. Weiter ist es durchaus denkbar, dass grundsätzlich auch Normalhörende ein Implantat tragen, insbesondere dann, wenn der Applikations-Eingriff nur minimal ist. Dann könnten Audiosignale von elektrischen Audioquellen, wie z.B. Internet, MP3-Player, CD-Player oder auch von LeitSystemen direkt als elektrische Signale dem Individuum und schliesslich dem Implantat zugeführt werden. Auch vorgegebene, erwünschte Hörcharakteristiken, wie Richtcharakteristiken, können mit Implantaten und ohreingangsseitigen Mikrophonen sowohl für Normalhörende wie auch Hörgeschädigte, vorzugsweise in situ einstellbar realisiert werden.
So ist es beispielsweise aus der US 5 800 339 bekannt, im Mittelohr ein Implantat der erwähnten Art an eines der erwähnten Organe zu koppeln. Das Implantat besteht aus zwei relativ zueinander beweglichen Massen. Die leichtere der beiden Massen ist mit dem Organ, beispielsweise einem der Ossikel, verbunden, während die zweite schwebend ist. Elektrisch werden die beiden Massen relativ zueinander in Schwingung versetzt, entsprechend empfangenen akustischen Signalen.
Gemäss der US 5 558 618 ist es bei einem im Ohr montierten Implantat obgenannter Art bekannt, an einem der erwähnten Organe, insbesondere an einem der Ossikel, ein Permanentmagnetplättchen zu montieren und dieses, berührungslos, durch eine unmittelbar im Ossikelbereich montierte Spule mechanisch anzuregen. Dabei wird in einer Ausführungsform vorgeschlagen, Mikrofon, manuell betätigbare Schaltorgane, Batterien, Verstärker und Spule integral in einem Gehäuse einzubauen und im Gehörgang abzulegen, derart, dass die Spule wiederum unmittelbar am in Schwingung zu versetzenden Bereich eines Mittelohr- Organs, wie insbesondere eines Ossikels, nämlich des Hammers, anliegt. Dieses Vorgehen bedingt den Einbau eines relativ voluminösen Apparates im entsprechend vorbereiteten und bis zum Mittelohr freigelegten Gehörgang.
Auch die US 5 906 635 schlägt das Vorsehen einer Permanentmagnetscheibe an einem Ossikel vor und deren Schwingungsanregung über eine in ihrem unmittelbaren Bereich berührungslos montierte Spule. Diese auf Organe im Mittelohr einwirkenden Implantate weisen den wesentlichen Nachteil auf, dass sie im Mittelohrbereich selber sowie im Übergangsbereich von Aussenohr zu Mittelohr, d.h. im Bereiche des Trommelfelles, weitgehende operative Eingriffe erfordern, anhand welcher die jeweiligen Bereiche den spezifisch ausgewählten Implantat-Techniken angepasst werden. Vielfach ist ein Wechsel von einer Implantat-Technik zur andern höchst problematisch, weil Aussen- und Mittelohr-Bereiche spezifisch der vorgängig installierten Implantat-Technik angepasst werden mussten.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein im Ohr montiertes Hörhilfe-Implantat obgenannter Art vorzuschlagen, bei welchem der Applikationsbereich, d.h. Aussen- und Mittelohr, nur minimal invasiv angepasst sind.
Dies wird an dem im Ohr montierten Hörhilfe-Implantat obgenannter Art dadurch erreicht, dass das Gehäuse auf der Aussenohrseite des Trommelfellbereiches befestigt ist und der Aktuator ein vom Gehäuse abgewandtes, im Mittelohr wirksames Ende hat.
Dadurch wird es möglich, vom Aussenohrbereich, über den Trommelfellbereich schliesslich ins Mittelohr, nur lediglich mittels einer kleinen Durchführung wirksam zu werden, Gehäuse mit Antriebswandler im Aussenohrbereich zu platzieren. Der Applikationseingriff erfolgt dabei normalerweise durch den Gehörgang. Dort kann aufgrund des Gehörgangvolumens und der einfachen operativen Zugänglichkeit der Gehörgangswandungsbereiche der Einbau des Gehäuses mit dem darin vorgesehenen Antriebswandler einfach und anderseits minimal invasiv gestaltet werden. Auch die Durchführung hin ins Mittelohr, für den Aktuator, kann durch nur minimalen Eingriff realisiert sein, d.h. es sind praktisch keine Implantat-spezifischen operativen Anpassungen vorzunehmen. Damit wird auch ein Auswechseln oder ein Wechsel auf ein anderes Implantat-Produkt ohne weiteres möglich.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird dabei das Gehäuse unmittelbar an der Gehδrgangwandung oder unmittelbar angrenzend in das Gehörgangwandungsgewebe montiert.
Obwohl es durchaus möglich ist, das erwähnte Ende des Aktuators im Mittelohr überall dort wirksam anzukoppeln, wo sich mechanische Schwingungen letztendlich über das ovale Fenster auf das Innenohr auswirken, wird in einer bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, das erwähnte Ende des Aktuators an einem der Ossikel zu verankern, sei dies beispielsweise durch einen Aktuator-endständigen Clip oder durch eine andere bekannte Ankopplungstechnik, die eine einwandfreie Schwingungsübertragung auf das jeweilige Ossikel erlaubt .
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des im Ohr montierten Hörhilfe-Implantates hat der elektro-mechanische Antriebswandler eine elektrische Eingangsstufe, welche gehäusefest ist. Dadurch wird der Vorteil erwirkt, dass elektrische Anschlussleitungen von einem nicht Gegenstand der Erfindung bildenden akustisch-elektrischen Wandler, beispielsweise montiert ausserhalb des Ohres, mechanisch stationär sind. Damit wird das Wechsel-Belastungsproblem für derartige äusserst dünne elektrische Zuleitungen umgangen, und damit auch durch solche mechanische Schwingungen bedingte sekundäre akustische Störsignale. Obwohl im weiteren als elektro-mechanische Antriebswandler grundsätzlich alle bekannten Prinzipien, sofern von ihrer Baugrösse geeignet, eingesetzt werden können, wie beispielsweise elektrodynamische Antriebswandler, wird in der heute bevorzugten Ausführungsform der elektro- mechanische Antriebswandler als elektromagnetischer oder ggf. als piezoelektrischer Antriebswandler ausgebildet. Diese erlauben eine äusserst kleinvolumige Bauweise, die sich im weiteren entlang einer Achse stäbchenartig aufbauen lässt . Dies ist eine äusserst geeignete Formgebung für einen Einbau an der Gehörgangswandung oder im gehörgangumgebenden Gewebe. Entsprechend wird das Gehäuse bevorzugterweise röhrchenförmig ausgebildet und weist an mindestens einer seiner Stirnseiten eine Öffnung auf, aus welcher der Aktuator hin zum Mittelohr herausgeführt ist.
Bei der Realisation des bevorzugten elektro-mechanischen Wandlers als elektromagnetischer Antriebswandler wird dabei bevorzugterweise am Gehäuse stationär eine Spulenanordnung vorgesehen, und es ist der Aktuator mit einer Permanentmagnetpartie in der Spule gleitgelagert. Als
Permanentmagnetmaterial kann dabei beispielsweise Neodymium eingesetzt werden, das erlaubt, bei geringem Bauvolumen äusserst starke Permanentmagnete zu bauen, beispielsweise Nd-Fe-B-Material . In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden die elektrischen Zuführleitungen hin zum Implantat bzw. zu dessen elektromechanischem Antriebswandler entlang der Gehörgangswandung oder im an den Gehörgang angrenzenden Gewebe bzw. Knochen geführt. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemässen Implantates ist dessen Aktuator bezüglich des Gehäuses federnd beweglich gelagert.
Im weiteren hat in bevorzugter weiterer Ausführungsform das Gehäuse in seiner erwähnten röhrchenförmigen Ausbildung mit dem aus einer stirnseitigen Öffnung geführten Aktuator eine gegen die erwähnte Öffnung hin sich im Durchmesser verjüngende Partie. Damit ist es möglich, in dieser kleinstdurchmessrigen Partie den Aktuator möglichst weit gegen sein erwähntes Ende hin mechanisch zu führen, dabei aber diese, nicht für den Einbau des elektro-mechanischen Wandlers benötigten Partie, trotzdem minimalvolumig zu bauen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das Gehäuse weiterhin röhrchenförmig, bevorzugterweise als
Rotationskörper, d.h. im wesentlichen zylindrisch, ggf. mit stetigen kegelförmigen Verjüngungspartien aufgebaut.
Im weiteren ist es ohne weiteres möglich, in bevorzugter Ausführungsform, am Gehäuse Verankerungsorgane, wie Rippen oder Noppen, vorzusehen, für die Verankerung in
Körpergewebe bzw. in Knochenmaterial. Bezeichnet 1 die Länge des Implantates in Übertragungsrichtung zwischen dem wirksamen Ende des Aktuators einerseits und dem diesem Ende abgewandten Ende des Gehäuses, so liegt diese bevorzugterweise im Bereich:
8 mm < 1 < 30 mm, dabei bevorzugt im Bereich
8 mm < 1 < 15 mm, typischerweise bei ca. 13 mm. Weiter ist bevorzugterweise der maximale Durchmesser des Gehäuses D bevorzugterweise wie folgt gewählt:
2 mm < D < 6 mm, dabei bevorzugt im Bereich
2 mm < D < 4mm, typischerweise bei ca. 3 mm.
Das erfindungsgemässe Hörhilfe-Implantat an sich zeichnet sich zur Lösung der oben erwähnten Aufgabe nach dem Wortlaut von Anspruch 16 aus, mit bevorzugten Ausführungsformen gemäss den Ansprüchen 17 bis 21. Die Erfindung wird anschliessend beispielsweise anhand von Figuren erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemässes Implantat, teilweise geschnitten und schematisiert, in einer ersten bevorzugten Ausführungsform; Fig. 2 in Darstellung analog zu derjenigen von Fig. 1, eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemässen Implantates;
Fig. 3 wiederum in Darstellung analog zu den Fig. 1 bzw. 2, eine noch weitere Ausführungsform eines erfindungsgemässen Implantates;
Fig. 4 weiterhin der erwähnten Darstellung folgend, eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemässen Implantates mit piezoelektrischem Antriebswandler;
Fig. 5 ein erfindungsgemässes Implantat mit Verankerungsorganen für Weichgewebe;
Fig. 6 in Darstellung analog zu Fig. 5, ein erfindungsgemässes Implantat mit Verankerungsorganen für Knochengewebe; Fig. 7 ein erfindungsgemäss im Ohr eingebautes Hörhilfe- Implantat mit endständiger Aktuatorankopplung am Hammer;
Fig. 8a bis 8c schematisch die Ankopplung des Aktuatorendes an Hammer, Amboss oder Steigbügel mit entsprechend mechanisch geführtem Aktuator;
Fig. 8d eine alternative Ankopplungsmöglichkeit und geometrische Auslegung des Aktuators am Amboss, und
Fig. 8e eine weitere Aktuatorführung und Hammer- Ankopplung .
Das Implantat 10 weist ein im wesentlichen zylinderförmiges Gehäuse 1 mit Achse A auf . An eine relativ grossdurch- messrige Partie 3 schliessen sich diesbezüglich stark verjüngte Aktuatorfuhrungspartien 5 an über im wesentlichen kegelstumpfförmig sich verjüngende Übergangspartien 7. Das Gehäuse 1 ist röhrchenförmig ausgebildet und weist eine koaxiale Führungsbohrung 9 für einen Aktuator 11 auf. Die Bohrung erstreckt sich von einer stirnseitigen
Gehäuseöffnung 12 praktisch durch das ganze Gehäuse 1. In dieser Bohrung 9 ist der stabförmige Aktuator 11 gleitgelagert und ist bezüglich des Gehäuses 1 und gemäss Fig. 1 endständig mittels einer Feder 14 gefedert. Im Gehäuseteil 3 ist darin, koaxial zur Achse A, eine
Spulenanordnung 16 eingebaut, deren Magnetfeld mit einem Permanentmagnetbereich 18 am Aktuator 11 in Wirkverbindung steht. Elektrische Anschlüsse 20 sind gegen das von der Öffnung 12 abgelegene Ende des Gehäuses 1 hin nach aussen geführt. Das aus der Öffnung 12 ausragende Ende des Aktuators 11 ist mit einer Ankopplungsvorrichtung, wie dargestellt einem Clip 22, versehen, soll es z.B. an ein Ossikel im Mittelohr angekoppelt werden.
Als Material, insbesondere der wie noch zu erläutern sein wird am oder ins Körpergewebe einzubettenden Gehäusepartien wird ein biokompatibles Material eingesetzt, wie beispielsweise Titan, Platin, Tantal, Kunststoffe wie Polyethylene, Hydroxylapatite, Keramiken oder Gläser.
In bekannter Art und Weise wird dabei angestrebt , das Streufeld der Spulenanordnung 16 zu minimalisieren, indem beispielsweise die Spulenanordnung in einem (nicht dargestellten) Mantel aus ferromagnetischem Material eingebettet wird.
Bezüglich des Aktuators ist zu berücksichtigen, dass er in longitudinaler Richtung mechanische Schwingungen möglichst verzerrungsfrei übertragen sollte, in dieser Richtung also grosse Steifheit erfordert ist. Senkrecht zur Längsrichtung kann der Aktuator im Betrieb durchaus Scherkräften ausgesetzt sein, weshalb er in dieser Richtung eine gewisse Elastizität und eine relativ hohe Bruchfestigkeit aufweisen sollte. Mindestens derjenige Teil des Aktuators, welcher gegenüber Körpergewebe freiliegt, sollte im weiteren ebenfalls aus biokompatiblem Material gefertigt sein. Als Materialien für die Fertigung des Aktuators oder von dessen Teilen kommen deshalb am ehesten Metalle, wie beispielsweise Titan, Tantal, Nitinol etc. in Frage.
Durch Beaufschlagung der Zuleitungen 20 mit dem ausgangsseitigen Signal eines akustisch-elektrischen Wandlers, der beispielsweise ausserhalb des Ohres ähnlich einem Aussenohr-Hörhilfegerät angebracht ist, wird die Spulenanordnung 16 erregt und das im Bereich der Achse A konzentrierte Magnetfeld versetzt, über die Permanentmagnetpartie 18, den Aktuator 11 in die entsprechenden Schwingungen. Diese werden durch den Aktuator 11 ins Mittelohr z.B. und in bevorzugter
Ausführungsform an eines der Ossikel übertragen. Bevor weitere Ausführungsformen des erfindungsgemässen Implantates vorgestellt werden, sei anhand von Fig. 7 das erfindungsgemäss im Ohr montierte Implantat erläutert. In Fig. 7 bezeichnen:
21 den trommelfellseitigen Bereich des Gehörganges
22 das Trommelfell
23 den Ossikel-„Hammer"
25 den Ossikel-„Amboss" Erfindungsgemäss ist das in einer bevorzugten
Ausführungsform anhand von Fig. 1 erläuterte Implantat 10 mit seinem Gehäuse 1 gemäss Fig. 1 gehörgangsseitig des Trommelfelles 22, d.h. am Aussenohr, montiert, wie dargestellt bevorzugterweise in das den Gehörgang umgebende Gewebe eingebettet. Der Aktuator und ggf. die vorgesehene durchmesserreduzierte Führungs-Partie 5, die der Öffnung 12 gemäss Fig. 1 zugewandt ist, ist durch den Trommelfell- bereich durchgeführt, so dass das Ende des Aktuators 11 ins Mittelohr einragt und dort, wie in Fig. 7 beispielsweise dargestellt, mit einem der Ossikel, vorzugsweise dem
Fortsatz des Ambosses 25, wirkverbunden ist. Die in Fig. 7 nicht dargestellten elektrischen Zuführleitungen 20 sind im Gehörgang aussenliegend entlang dessen Wandung nach aussen geführt oder geringfügig tief in das den Gehδrgang umgebende Gewebe eingebettet. Aufgrund der nur geringen Durchführungsδffnung für den Aktuator 11 gemäss Fig. 1, vom Aussen- ins Mittelohr und der dortigen Ankopplung des Aktuatorendes beispielsweise an eines der Ossikel, weiter der kleinvolumigen, längsausgedehnten Ausformung des Implantatgehäuses mit dem Antrieb, ist es möglich, mit nur geringstfügigen invasiven Eingriffen das Implantat einzubauen.
In Fig. 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen Implantates dargestellt, welches sich lediglich mit Bezug auf die anhand von Fig. 1 beschriebene Anordnung der Feder 14a unterscheidet. Anstelle einer Feder 14, die - gemäss Fig. 1 - auf das eine Ende des Aktuators 11 wirkt, ist gemäss Fig. 2 eine Feder 14a entlang des Aktuators zwischen letzterem und dem Gehäuse 1 wirkend vorgesehen, in einer in der Gehäusepartie 3 eigens dafür ausgenommenen Federaufnahmekammer 29.
In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemässen Implantates dargestellt. Diese unterscheidet sich von der anhand von Fig. 1 erläuterten lediglich dadurch, dass die Permanentmagnetpartie 18a des Aktuators 11 einen grösseren Durchmesser aufweist als insbesondere der aus Öffnung 12 des Gehäuses 1 herausgeführte Aktuatorteil . Der Permanentmagnetteil 18a liegt in einer seinem vergrösserten Durchmesser angepassten Übertragungskammer 31 in der Gehäusepartie 3. Damit wird es möglich, unabhängig von der geometrischen Ausgestaltung des nach aussen ins Mittelohr geführten Aktuators 11, die Permanentmagnetpartie 18a zu dimensionieren, entsprechend den erwünschten magnetischen Übertragungsverhältnissen. Gemäss Fig. 4 ist am Gehäuse 1 des erfindungsgemässen
Implantates nicht ein elektromagnetischer Antrieb, sondern ein piezoelektrischer eingebaut. Das Gehäuse des Implantates ist im wesentlichen gleich geformt, wie es bereits anhand der Figuren 1 bis 3 erläutert wurde. Im Antriebsteil 3 des Gehäuses 1 ist der piezoelektrische Antrieb 33 eingebaut und - wie bei 35 dargestellt - direkt mit dem Aktuator 11 gekoppelt.
Gemäss den Fig. 5 sind an einem erfindungsgemässen Implantat 10 bevorzugt, wie dies anhand der Fig. 1 bis 4 erläutert wurde, Verankerungsausformungen 35 für Weichgewebe bzw. in Fig. 6 Verankerungsausformungen 37 für Knochengewebe vorgesehen.
In den Fig. 8a bis 8e sind endständige Abschnitte des Durchmesser-verjüngten Gehäuseteiles 5 dargestellt, mit der Öffnung 12, aus welcher der jeweilige Aktuator 11 ins Mittelohr MO vorragt. Hier sind weiter schematisiert dargestellt der Gehörgang 21, Trommelfell 22, Hammer 23, Amboss 25 und Steigbügel 40 mit ovalem Fenster 42. Gemäss Fig. 8a ist der koaxial aus der Partie 5 herausgeführte Aktuator 11, beispielsweise mit einem Clip oder auf eine andere bekannte Art und Weise, mit dem Hammer 23 bewegungsgekoppelt, gemäss Fig. 8b mit dem Amboss 25, während der Aktuator 11 gemäss Fig. 8c endständig abgeknickt ist und mit dem Steigbügel 40 bewegungsgekoppelt ist. Wie aus den Figuren 8d und 8e ersichtlich, ist es aber ohne weiteres möglich, den Endbereich des verjüngten
Gehäuseteiles 5 und/oder den Endbereich des Aktuators 11 aus der Achse A gemäss Fig. 1 abzubiegen, bei abgeknicktem Gehäuseteil 5 den entsprechenden Endbereich des Aktuators 11 biegeflexibel, beispielsweise als Kabelendstück auszubilden. Rückblickend auf Fig. 1 wird das erfindungsgemässe Implantat in bevorzugter Ausführungsform wie folgt dimensioniert: Die Länge 1 zwischen Ankopplungsende 22 des Aktuators 11 und diesem abgewandten Ende des Gehäuses 1 wird in folgendem Bereich gewählt:
8 mm < 1 < 30 mm, bevorzugt im Bereich
8 mm < 1 < 15 mm, typischerweise bei ca. 13 mm und der grösste Durchmesser D des Gehäuses 1 in folgendem Bereich:
2 mm < D < 5 mm, bevorzugt
2 mm < D < 4 mm, typischerweise bei ca. 3 mm.
Dabei ist zu betonen, dass der in der Praxis vom Aktuator 11 durchgeführte Schwingungshub derart gering ist, dass er mit Bezug auf die erwähnte Länge 1 vernachlässigbar ist.
Mit dem erfindungsgemäss vorgeschlagenen Implantat an sich bzw. im Ohr eingebaut, müssen nur geringfügige operative Eingriffe am Ohr vorgenommen werden, im wesentlichen aussenohrseitig lediglich für die Verankerung des
Implantatgehäuses und mittelohrseitig für Verankerung des Aktuators an vorgesehenem Ort . Die Bewegungsübertragung von aussenohrseitigem Gehäuse zu mittelohrseitigem Aktuatorende erfordert eine nur geringfügige Durchführungsδffnung durch den Trommelfellbereich.

Claims

Patentansprüche:
1. Im Ohr montiertes Hörhilfe-Implantat mit einem Gehäuse (1) , einem bezüglich des Gehäuses beweglich daran gelagerten Aktuator (11) sowie einem zwischen Gehäuse (1) und Aktuator (11) wirkenden elektro-mechanischen
Antriebswandler (16, 33), dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) auf der Aussenohrseite des Trommelfellbereiches befestigt ist und der Aktuator ein vom Gehäuse abgewandtes, im Mittelohr wirksames Ende hat .
2. Hörhilfe-Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) am oder in der Gehörgangswandung montiert ist .
3. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des Aktuators an einem der Ossikel verankert ist.
4. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der elektro-mechanische Antriebswandler eine elektrische Eingangsstufe (16) hat, die gehäusefest ist.
5. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der elektro-mechanische Antriebswandler ein elektromagnetischer Antriebswandler ist .
6. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse röhrchenförmig ausgebildet ist und an mindestens einer seiner Stirnseiten eine Öffnung (12) aufweist.
7. Hörhilfe-Implantat nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (1) eine Spulenanordnung (16) vorgesehen ist und der Aktuator (11) mit einer Permanentmagnetpartie (18) in der Spule gleitgelagert ist.
8. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass elektrische Zuführleitungen (20) zum elektro-mechanischen Antriebswandler entlang der Gehörgangswandung oder im angrenzenden Gewebe bzw. Knochen verlaufen.
9. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der elektro-mechanische Antriebswandler ein piezoelektrischer Antriebswandler ist.
10. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktuator bezüglich des Gehäuses federnd (14, 14a) beweglich gelagert ist.
11. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse gegen die Öffnung
(12) hin eine Durchmesser-verjungte Partie (5) aufweist.
12. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse die Form eines Rotationskörpers hat, vorzugsweise im wesentlichen zylindrisch ist.
13. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse Verankerungsorgane (35, 37) für die Verankerung in Kδrpergewebe und/oder in Knochen vorgesehen sind.
14. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (1) zwischen wirksamem Ende des Aktuators und diesem abgewandtem Ende des Gehäuses in folgendem Bereiche liegt:
8 mm < 1 < 30 mm, bevorzugt im Bereich 8 mm < 1 < 15 mm, typischerweise bei ca. 13 mm.
15. Hörhilfe-Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der maximale Durchmesser des Gehäuses (d) in folgendem Bereiche liegt:
2 mm < D < 5 mm, bevorzugt bei
2 mm < D < 4 mm, typischerweise bei ca. 3 mm.
16. Hörhilfe-Implantat mit einem Gehäuse (1), einem bezüglich des Gehäuses (1) beweglich daran gelagerten
Aktuator (11) sowie einem zwischen Gehäuse (1) und Aktuator (11) wirkenden elektro-mechanischen Antriebswandler, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse röhrchenförmig ausgebildet ist, an mindestens einer seiner Stirnseiten eine Öffnung (12) aufweist, der Aktuator (11) im Gehäuse verschieblich gelagert ist und durch die Öffnung (12) ragt.
17. Implantat nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der elektromechanische Antriebswandler ein elektromagnetischer Antriebswandler ist.
18. Implantat nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der elektro-mechanische Antriebswandler ein Piezoantriebswandler ist.
19. Implantat nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (1) eine zur Achse des Gehäuses koaxiale Spulenanordnung (16) vorgesehen ist mit nach aussen geführten elektrischen Anschlüssen (20) und dass der Aktuator (11) eine im Gehäuse (1) gleitgelagerte, vorzugsweise federn (14, 14a) gleitgelagerte Permanentmagnetpartie (18) aufweist.
20. Implantat nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Aussenseite des Gehäuses (1) Verankerungsorgane (35, 37) wie Rippen vorgesehen sind für die Implantatverankerung im Gehörkanal-Wandgewebe oder - Knochen.
21. Implantat nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktuator (11) an seinem vom Gehäuse (1) abgewandten Ende eine Ankopplungsanordnung (22) für eines der Ossikel trägt.
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