Verfahren und Vorrichtung zur Überwachung einer Getränke¬ abgabe, insbesondere in Form einer Schankanlage
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Überwachung einer Getränkeabgabe, insbesondere in Form einer Schankanlage nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. 14.
Ein gattungsbildendes Verfahren und eine zugehörige Vor¬ richtung zur Überwachung der Getränkeabgabe in Gaststätten oder dergleichen ist beispielsweise aus der EP 0 442 375 AI bekannt geworden. Wie üblich, muß sich beim Abzapfen eines Getränkes ein Berechtigter durch eine Kennung aus¬ weisen. Um die abgegebenen Mengen und Getränkearten der richtigen Kennung zuzuweisen, ohne den Schankbetrieb zu behindern, wurde vorgeschlagen, daß die Getränkeabgabe permanent freigehalten wird, wobei beim Zapfen eines Ge¬ tränkes ohne Kennungseingabe ein Alarmsignal erfolgt, und daß das Alarmsignal erst dann beendet wird, wenn die Ken-
nung durchgeführt wird. Die entnommene Getränkeflüssigkeit soll dann der zur Löschung des Alarms verwendeten Kennung zugeordnet werden.
Ein derartiges Verfahren weist aber gleichwohl Nachteile auf. Nicht auszuschließen ist, daß ein Berechtigter einen Zapfvorgang vollendet und die Getränkeabgabestation ver¬ läßt, ohne seine Kennung eingegeben zu haben. Soll der weitere ZapfVorgang nicht unterbrochen werden, so müßte ein anderer Berechtigter dann zwangsweise zum Stoppen des abgegebenen Alarmsignals seine Kennung eingeben und die von ihm gewünschten Getränke und/oder Getränkemengen ab¬ zapfen. In diesem Falle würde ihm aber der in dem voraus¬ gegangenen, gegebenenfalls von einem anderen Berechtigten durchgeführte Zapfvorgang bezüglich der abgezapften Ge¬ tränkemenge und des ausgewählten Getränkes zugeordnet und seine Kennung entsprechend belastet werden.
In den nicht vorveröffentlichten Patentanmeldungen P 43 07 415.4-23 bzw. P 43 17 946.0-23, auf deren Offenbarungsge¬ halt jeweils in vollem Umfange Bezug genommen wird, ist demgegenüber ein anderes Verfahren vorgeschlagen worden. Zur Vermeidung einer nicht richtigen Zuordnung der abge¬ zapften Menge zu einer bestimmten Kennung ist hier vor- gesehen, daß nach Erreichen einer voreinstellbaren Dosier¬ menge der Dosiervorgang durch Schließen des mit dem Hand¬ ventil in Reihe geschalteten Automatikventils automatisch beendet wird. Dies bietet im Zusammenhang mit der vorein¬ gestellten Elektronik auch den Vorteil, daß gegebenenfalls beliebig oft oder entsprechend dem Vorschlag der P 43 17 946.0-23 nur im Falle einer zulässigen nachfolgenden Ab¬ frage eine entsprechende Unterbrechung durchgeführt und dann gleichwohl der ZapfVorgang, d.h. die Getränkeabgabe, vollständig abgeschlossen und beendet werden kann. Das Automatikventil öffnet dabei bevorzugt erst nach Eingabe der Personalidentifikation, um hier eine eindeutige Zuord-
nung zu erzielen.
Obgleich sich die zuletzt genannten Schankanlagen in ihrer Funktion als günstig erweisen, kann hier bei bestimmten Getränken, beispielsweise bei Bier, unter Umständen das Problem auftauchen, daß nach dem Schließen des Automatik¬ ventils der nachfolgende Leitungsabschnitt zwischen Auto¬ matikventil und Handventil nicht unter Druck steht, so daß es hier zu einem gewissen und gegebenenfalls nicht immer gewünschten Entkarbonisieren, d.h. Aufschäumen des Geträn¬ kes, kommen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es von daher, ein nochmals verbessertes Verfahren bzw. eine verbesserte Schankanlage zu schaffen, bei welchem insbesondere das Entkarbonisieren nur auf jene Fälle einer echten Fehlbe¬ dienung beim Zapfen ohne vorher eingegebener Kennung be¬ schränkt bleibt.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß bezüglich des Verfahrens entsprechend den im Anspruch 1 und bezüglich der Vorrich¬ tung entsprechend den im Anspruch 14 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Mit der Erfindung ist eine Möglichkeit geschaffen, die den Anreiz zu einer Manipulation völlig nimmt. Selbst wenn vom Personal etwa versucht wird, ein Getränk ohne Identifika¬ tion (und damit ohne Abrechnung) in Stückchen zu beziehen, dauert dies über einen längeren Zeitraum, so daß fraglich ist, ob das Getränk überhaupt noch verkauft werden kann. Zudem hat der Manipulierende als Nebeneffekt ein lautes Signal zu ertragen, das auf das Fehlverhalten stets auf¬ merksam macht.
Grundsätzlich sind die Mengen, die ohne Kellner-Identifi-
kation bezogen werden können, verhältnismäßig gering und können in der Abrechnung zudem erfaßt und damit kontrol¬ liert werden.
Während einer Identifikationsphase ist keine Möglichkeit einer Manipulation gegeben, da die verschiedenen Einheiten automatisch erkannt werden.
Das Verfahren ermöglicht das Betreiben eines traditionel- len, herkömmlichen Schankbalkens unter weitgehender Beibe¬ haltung bislang praktizierter und bewährter Zapfbewohnhei- ten und sichert damit eine schnelle und problemlose Ge¬ tränkeabgabe, verbunden mit den großen Vorteilen einer nahezu 100 %igen Kontrolle und einer exakten automatischen Abrechnung.
Erfindungsgemäß ist nunmehr vorgesehen, daß das Automatik¬ ventil nach dem Öffnen des Handventils, also nach Beginn des ZapfVorganges, und zwar auch dann, wenn keine Kennung eingegeben worden ist, nicht sofort, sondern zeitlich versetzt schließt. D.h. eine gewisse geringfügige, aber insgesamt kaum ins Gewicht fallende und einer Kennung nicht zuordenbare Leckmenge wird abgegeben.
Sollte der ZapfVorgang ohne zuvor eingegebener Kennung gestartet werden, so kann natürlich gleichzeitig auch noch ein akustisches und/oder optisches Signal ergänzend er¬ scheinen.
Ein Berechtigter erkennt u. a. an dem sofort versiegenden Getränkestrom, daß die Kennung nicht eingegeben ist und kann danach sofort das Handventil wieder schließen. Er¬ folgt das Schließen des Handventils zumindest vor dem endgültigen Schließen des Automatikventils oder in diesem Zeitraum, so kann das Automatikventil sofort wieder öff¬ nen, um die Leitung bis zum Handventil unter Druck zu
halten. Dadurch wird ein Entkarbonisieren, d.h. Aufschäu¬ men der Getränke und insbesondere des Bieres stets sicher vermieden.
Der Fall, daß keine Kennung eingegeben worden ist und daß das Handventil trotz erkennbaren Versiegens des Geträn¬ kestroms in geöffnetem Zustand belassen wird, mit der Folge, daß dann das Automatikventil tatsächlich schließt, kann tatsächlich als echter Fall einer nur höchst selten auftretenden Fehlbedienung bezeichnet werden. Aber selbst wenn danach das Handventil wieder geschlossen und eine Kennung eingegeben wird, kann sofort durch Öffnen des Handventils der Zapfvorgang wieder normal durchgeführt werden, wobei in diesem Fall sofort das Automatikventil wieder öffnet. Der somit verbleibende kurze Zeitraum, in dem das Automatikventil tatsächlich geschlossen war, ist nicht ausreichend, damit es in dem Leitungsabschnitt zwi¬ schen Automatik- und Handventil zu einem unerwünschten Entkarbonisieren des Getränkes kommen kann.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung schließt das Automatikventil bei dem Versuch der Getränke¬ abgabe ohne zuvor eingegebener Kennung langsam und kon¬ tinuierlich. Ergänzend bzw. alternativ dazu kann der Schließvorgang des Automatikventils auch abgestuft erfol¬ gen. Die Schließzeit, d.h. der Abschluß des vollständigen Schließvorganges des Automatikventils, kann bezogen auf den Zeitpunkt des Öffnens des Handventils um eine Zeitein¬ heit von zumindest 0,5 sec versetzt liegen. Ein Zeitbe- reich von 0,5 sec bis 2 sec mag ausreichend sein.
Erfindungsgemäß wird bevorzugt, die in diesem Fall der Fehlbedienung abgegebene geringfügige Getränkemenge der nachfolgenden Getränkeabgabe bei Eingabe der Kennung nicht zuzuordnen. Die im Falle der geschilderten Fehlbedienung abgegebenen geringfügigen Getränkemengen bis zum Schließen
des Automatikventils können dann aber durch die zugehörige Auswertelektronik einem Konto "Fehlbedienung" zugeordnet werden. Dadurch läßt sich für den Betreiber der Schank¬ anlage bzw. dem Gaststätteneigentümer etc. Häufigkeit und Umfang derartiger Fehlbedienungen ablesen.
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht u. a. bevorzugt auch vor, daß die Schankanlage prozessorgestützt ständig auf Bedienungs- und Systemfehler untersucht wird und nur bei einer festgestellten Abweichung vom Normalbetrieb zunächst ein deutliches Signal gesetzt wird und - falls die Abwei¬ chung nicht schnellstens behoben wird oder werden kann - ein Schließen der Automatikventile erfolgt. Die Rückset¬ zung des Signals und der Ventile ist dann nur über eine Berechtigungs-Identifikation möglich. Während der Geträn¬ keabgabe gewährleistet ein automatisches Proportionener¬ kennungssystem für eine schnelle und sichere Erfassung der Getränke-Einheiten, als Basis für eine hochgenaue automa¬ tische Abrechnung.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich nachfolgend aus dem anhand von Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel. Dabei zeigen im ein¬ zelnen:
Figur 1 : eine schematische perspektivische Darstel¬ lung einer erfindungsgemäßen automatisier¬ ten Schankanlage;
Figur 2 : ein Ablaufdiagramm zur Erläuterung des
Grundprinzips des erfindungsgemäßen Ver¬ fahrens.
In Figur 1 ist der Grundaufbau in schematischer perspekti- vischer Darstellung einer erfindungsgemäßen automatisier¬ ten Schankanlage beschrieben, deren Grundaufbau vom Prin-
zip her der in der nicht vorveröffentlichten Patentanmel¬ dung P 43 07 415.4-23 und/oder der in der nicht vorveröf¬ fentlichten Patentanmeldung P 43 17 946.0-23 beschriebenen Schankanlage entspricht, weshalb auf deren Offenbarungs¬ gehalt in vollem Umfange Bezug genommen wird.
Die Schankanlage gemäß Figur 1 umfaßt mehrere Theken- oder Abgabebereiche AI bis A6, einen Kühlraumbereich B und den Büro-, Rechner- oder Auswertbereich C.
Bei dem Thekenbereich AI handelt es sich beispielsweise um eine im Prinzip herkömmliche Schanktheke mit Schankbalken 3 und daran vorgesehenen Zapfhähnen bzw. Handventilen 5.
Ferner vorgesehen sein kann ein Dosiermengen-Wahlschalter 9. Über ein sog. Kellner-Erkennungs- oder Personallesege¬ rät 11 erfolgt die Kennungs-Identifikation.
Die Ausführungsbeispiele A2 bis A4 umfassen beispielsweise räumlich getrennt von der eigentlichen Getränke-Abgabesta¬ tion die vorgesehenen Kellner-Erkennungsgeräte 11, die in einem auf einem biegbaren Schwanenhals 12 sitzenden Gehäu¬ se untergebracht sind. Die empfangenen Signale werden über eine Leitung oder Leitungsbus 15 (im gezeigten Ausfüh- rungsbeispiel über eine entsprechende Ringleitung 15) zu einer Steuer-Auswertelektronik 17 im Bürobereich C wei¬ tergegeben.
Die Steuer- und Auswertelektronik 17 arbeitet bevorzugt auf der Basis eines Mikroprozessors oder PC's, worüber über entsprechende Eingabe- und Bedienerpulte 19 sowie eine Ausgabeeinheit 21 entsprechende, für den Gesamtbe¬ trieb der Anlage notwendigen Eingaben oder entsprechende Daten ausgegeben werden können.
Bevorzugt von einem Kühlraumbereich B sind beispielsweise
mehrere Getränkebehälter 25 u. a. zur Abgabe von Bier vorgesehen, die über entsprechende Leitungen 27 zu den Zapfhähnen bzw. Handventilen 5 führen.
Bezüglich der Schankanlage AI ist dargestellt, daß in jeder Leitung 27 an geeigneter Stelle einmal ein Automa¬ tikventil 29 und ein Durchfluß-Meßsensor 31 in Reihe ge¬ schaltet sind. Bevorzugt ist das Automatikventil 29 un¬ abhängig von der Reihenfolge gegenüber dem Durchfluß-Meß- sensor 31 von den Handventilen bzw. Zapfhähnen 5 räumlich entfernt liegend untergebracht. Die Automatikventile 29 und die Durchfluß-Meßsensoren 31 sind ebenfalls über ent¬ sprechende Leitungen und Leitungsbusse 33 mit der rech¬ nergestützten Steuer- und Auswertelektronik 17 verbunden.
Die in Figur 1 dargestellten weiteren Getränkeabgabesta- tionen oder Zapfstationen A2 bis A5 betreffen beispiels¬ weise einen extern dosierenden Schankbalken, wozu eine entsprechende Wahltastatur 9 zur Eingabe der Getränkemenge und/oder des spezifischen Getränkes zugeschaltet ist.
In diesem Ausführungsbeispiel gemäß A2 ist der Wahltasta¬ tur 9 auch die Personal-Identifikations-Kennungs-Erfassung 11 zugeordnet. In einem armbanduhrengleichen Gehäuse kann beispielsweise jeder Kellner eine persönliche Identifika- tions-Kennung abgespeichert haben, die die entsprechenden Signale aussendet und beim Vorbeiführen an dem Kennungs- erfassungsgerät 11 erfaßt und entsprechend verarbeitet wird.
Getränkeabgabestation A3 betrifft einen Schankbalken mit interner Dosierung, worüber durch die abgezapfte Menge letztlich die Gesamtmenge automatisch ermittelt (über einen entsprechenden Durchfluß-Meßsensor 31) und an die Auswertelektronik 17 weiter gegeben wird.
Die Getränkeabgabestation A4 betrifft einen Schnapsdosie- rer, der auch nach Art eines Getränkeportionierers (gege¬ benenfalls also auch ohne Durchfluß-Meßsensor 31) arbeiten kann.
Bezüglich der Getränkeabgabestation A5 und A6 ist nur schematisch gezeigt, daß auch noch weitere Getränkeabga- bestationen beispielsweise in Form eines Kaffee- oder Teeautomatens oder eines Flaschenschrankes im Rahmen der gesamten Anlage mit integriert und gemeinschaftlich ver¬ waltet und gesteuert werden.
Anhand von Figur 2 wird nunmehr die Betriebsweise der vorstehend erläuterten Schankanlage beschrieben.
Grundsätzlich ist während des gesamten Betriebes der Schankanlage das jeweils erwähnte und dem einzelnen Zapf- hahn zugeordnete Automatikventil 29 geöffnet. Wie bei jeder herkömmlichen Schankanlage auch, wird durch Öffnen des Zapfhahnes bzw. Handventils 5 die Getränkeabgabe be¬ gonnen und letztlich nach Erreichen der gewünschten Menge beendet. Dazu wird der Zapfhahn, d.h. das Handventil 5, wieder geschlossen. Das Automatikventil 29 bleibt dabei unverändert weiterhin geöffnet. Bereits daraus ist ersichtlich, daß, wie bei jeder herkömmlichen Schankanla¬ ge, der ZapfVorgang - wenn keine anderen Zulässigkeits- abfragen vorliegen und elektronisch zugeschaltet und/oder eine entsprechende Überwachung vorgesehen ist - einmal oder gegebenenfalls mehrmals unterbrochen werden kann.
Grundsätzlich wird vor der Entnahme von Getränken die KellnerIdentifikation erwartet. Nur wenn diese vorliegt, kann ein Zapfvorgang mit Erfolg durchgeführt und beendet werden.
In diesem Falle können bevorzugt beliebig viele Getränke-
Mengen und/oder unterschiedliche Getränke gezapft werden, die der jeweils eingegebenen Kennung zugeordnet werden.
Dabei kann die abgezapfte Menge durch den Durchfluß-Meß- sensor 31 erfaßt und der eingegebenen Kennung zugeordnet werden. Die abgezapfte Menge kann aber auch nach bestimm¬ ten Stufen und Portionen ermittelt und dann der Kennung zugeordnet werden. Wird beispielsweise eine voreinge¬ stellte Menge von 0,25 1 überschritten oder nach Über- schreiten einer noch zulässigen geringfügigen Überdosie¬ rung bis beispielsweise 0,26 1, so wird prozessorgestützt automatisch davon ausgegangen, daß als nächstes die nächst größere zulässige Abgabemenge von beispielsweise 0,5 1 (im Falle von Bier) abgegeben werden soll. Selbst bei einer endgültigen Unterbrechung des Zapfvorganges und Entfernen der Kellner-Kennung würde dann automatisch diese ermittel¬ te Portionsgröße der zuvor gültigen Kellner-Kennung zu¬ geordnet werden.
Durch diese prozessorgestützte Analyse der mengen- und zeit-bezogenen Volumenströme über einen Vergleich mit einer vorher eingegebenen getränkespezifischen Zapf-Cha¬ rakteristik werden auch unterschiedliche Portionsgrößen automatisch erkannt, ohne daß vorher eine Portionswahl über eine Tastatur nötig ist.
Nebem dem Schankbalken 3 kann ein Display vorgesehen sein, das bei Normalbetrieb informativ die unter der letzten Kennung erfaßten Getränke aufzeigt. Zudem können Störungs- meidungen, Fehlermeldungen und Informationen angezeigt werden, welche Mengen das Faß 25 möglicherweise (noch ungefähr) enthält und ob ein Faß oder Getränkecontainer dann tatsächlich völlig geleert ist.
Daneben kann die Anzeige auch noch zur Wiedergabe der Bonierung und/oder des Betrages der abgegebenen Getränke-
mengen und der abgegebenen Getränkesorten erfolgen.
Neben dem Schankbalken 3 kann eine Tastatur 9 vorgesehen sein, um Spezialgetränke oder Mischgetränke, die nicht automatisch erfaßt werden, eingeben zu können. Zudem kann über die Tastatur nach erfolgter Berechtigungs-Identifika¬ tion eine Löschung oder Änderung der zuletzt erfaßten Getränke vorgesehen sein, z. B. wenn die erfaßten Mengen, bedingt durch einen Bedienungsfehler, nicht mit den ent- nommenen Mengen übereinstimmen.
Wird jedoch aus Versehen versucht, eine Getränkeentnahme ohne Kellner-Identifikation durchzuführen, so ertönt be¬ vorzugt zunächst ein nicht überhörbares und/oder überseh- bares Signal 103. Dadurch wird der Bedienungsperson ver¬ deutlicht, daß der Zapfhahn 5 unmittelbar wieder zu schließen ist, weil die KellnerIdentifikation nicht einge¬ geben wurde. Wird daraufhin der Handhahn 5 innerhalb einer voreingestellten Zeit tWϊrte (Abfrage 104 in Figur 2) wieder geschlossen, so wird auch das abgegebene Signal bei 105 wieder gelöscht.
Danach kann durch Nachholen der Eingabe der Kellner-Iden¬ tifikation bei 107 (in Figur 2) der ZapfVorgang regulär durchgeführt werden. D.h. nach Öffnen des Handhahnes 5 können beliebig viele Getränkemengen entnommen werden.
Wird allerdings das Signal über mehr als beispielsweise 2 sec (twϊrte) mißachtet, indem der Zapfzahn 5 nicht geschlos- sen wird, wird von einer Manipulation ausgegangen und es werden das Automatikventil 31 der betroffenen Leitung 27 oder alle Automatikventile 29 des betroffenen Schankbal- kens 3 geschlossen.
Der Schließvorgang erfolgt zum Beginn des Öffnens des Handventils 5 zeitlich versetzt. D.h., das Automatikventil
29 schließt in einem derartigen Fall erst nach einer Über- brückungszeit t,^ von in der Regel mehr als 2 sec bis etwa 2,5 oder 3 sec. Der Schließvorgang kann mit Öffnen des Handventils 5 (bei Fehlen der Kellner-Identifikation) abgestuft oder kontinuierlich oder nach Abwarten einer Überbruckungszeit von beispielsweise etwa 2 sec dann schlagartig oder ebenfalls abgestuft oder kontinuierlich bis zum Erreichen einer Gesamtzeit von beispielsweise 2,5 sec oder 3 sec schließen. In jedem Falle erkennt die Be- dienungsperson an dem unmittelbar versiegenden Getränke¬ strom (und bei Vorliegen des akustischen und/oder opti¬ schem Signales 103 ergänzend) sofort, daß die Kellner- Identifikation nicht eingegeben wurde (das akustische und/oder optische Signal 103 ist dabei vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig) .
Mit anderen Worten soll die endgültige Schließposition des Automatikventils 29 nach Öffnen des Handventils 5 zeitlich versetzt so erreicht werden, daß die gesamte Schließphase gerechnet vom Öffnungsbeginn des Handventils 5 länger dau¬ ert als zumindest 0,5 sec, vorzugsweise 0,75 sec oder 1 sec. Bevorzugte Werte liegen auf jeden Fall über 1,25 sec, 1,5 sec, 1,75 sec oder sogar 2 sec, wie oben ausgeführt.
Die übliche Betriebsweise ist also derart, daß bei fehlen¬ der Kellner-Identifikation und Öffnen des Handventils 5 grundsätzlich das Automatikventil 29 nach Erreichen einer voreingestellten Zeit von twute vollständig geschlossen wird, sofern nicht innerhalb dieser Zeit das Handventil 5 in Schließstellung gebracht wird. In diesem Falle wird der weitere Schließvorgang des Automatikventils 29 sofort ge¬ stoppt und das Automatikventil 29 kann wieder in seine volle Öffnungsstellung umschalten. Dies kann durch den Durchfluß-Meßsensor 31 und die entsprechende Stellung des Automatikventils 29 erkannt werden. Denn wenn bei noch nicht völlig geschlossenem Automatikventil 29 der Durch-
fluß-Meßsensor 31 eine Unterbrechung der durchströmenden Getränkemenge erkennt, heißt dies, daß der Zapfhahn und damit das Handventil 5 bereits geschlossen worden sein muß.
Auch in diesem Falle wird also sicher vermieden, daß in dem Abschnitt der Leitung 27 zwischen Automatikventil 29 und Handventil bzw. Zapfhahn 5, die Leitung drucklos ge¬ schaltet wird, wodurch sicher vermieden werden kann, daß bestimmte Getränke, wie beispielsweise Bier, in der Lei¬ tung entkarbonisieren bzw. aufschäumen.
Im geschilderten Fall wird also bis zum Schließen des Automatikventils 29 (wenn zuvor nicht das Handventil 5 be- reits geschlossen ist) nur eine höchst geringe Getränke¬ menge abgegeben. Diese wird bevorzugt nicht der nachfol¬ gend vorgenommenen Personal-Identifikation bei einem er¬ neuten ZapfVorgang zugeordnet, sondern einem speziellen Konto zugewiesen. Hierüber kann also später erfaßt werden, ob es zu den erwähnten Fehlbedienungen gar nicht, nur selten oder öfters gekommen ist.
Wird nach einer versehentlichen Getränkeentnahme ohne zuvor eingegebener Kellner-Identifikation zwar der Hand- hahn 5 geschlossen, anschließend aber der Versuch unter¬ nommen, ein zweites Mal eine Getränkeentnahme ohne Kell¬ ner-Identifikation durchzuführen, wird gleichfalls von einer Manipulation ausgegangen. Gemäß dem Ablaufdiagramm nach Figur 2 wird bei 111 erneut ein Signal gesetzt und das zugeordnete Automatikventil 29 bei 113 im Flußdiagramm geschlossen. Eine Rückstellung des Automatikventils 29 und des Signals ist dann nur über eine Eingabe einer Berechti¬ gungs-Identifikation möglich. Dadurch soll verhindert werden, daß mehrere geringfügige Leckmengen hintereinander aufaddiert werden.
Im Laufe einer Abrechnungsperiode werden die nicht identi¬ fizierten Mengen und/oder die Anzahl der nicht identifi¬ zierten Entnahmeversuche erfaßt. Bei Überschreiten eines frei festlegbaren Grenzwertes (z. B. mehr als 5 Fehlbedie- nungen in 10 Minuten oder mehr als 30 Fehlbedienungen während einer Abrechnungsperiode oder mehr als 0,5 Liter Schwund in 60 Minuten) wird wieder von einer Manipulation ausgegangen und die Automatikventile 29 schließen, mit zu¬ sätzlicher Signalsetzung. Eine Rückstellung der Automatik- ventile 29 und des Signales ist dann nur über eine Berech¬ tigungs-Identifikation möglich.
Wird nach der Abfrage bei 104 im Abflußdiagramm der Hand¬ hahn 5 nicht oder erst geschlossen, nachdem die voreinge- stellte Zeit twιrte überschritten und damit das zugehörige Automatikventil 29 geschlossen ist, so erfolgt eine Zu¬ rücksetzung des Automatikventils 29 in den geöffneten Zu¬ stand sowie ein Löschen des Signals nur durch die erneute Eingabe einer Berechtigungs-Identifikation.
Danach kann wieder der übliche Zapfbetrieb durchgeführt werden.
Wie aus dem geschilderten Aufbau der gesamten Anlage gemäß Figur 1 auch ersichtlich ist, sind die Kellner-Erken¬ nungsgeräte 11 bevorzugt von dem jeweiligen Getränkeabga¬ be-Automat oder Schankbalken 3 getrennt angeordnet. Da¬ durch kommt es zu keiner Behinderung bei der Personal- Identifikations-Eingabe und der Abgabe der Getränke. Bei Eingabe einer neuen Kellner-Identifikation wird die vor¬ hergehende gelöscht.
Bei Verwendung externer Dosiereinrichtungen (siehe 9) können hier bevorzugt nicht nur die Getränke, sondern eben auch die Getränkemengen voreingestellt werden, was Vor¬ teile vor allem auch bei Mixgetränken, beispielsweise
Cola-Limonaden-Mixgetränken oder sog. "Radler" bietet.
Ferner kann noch eine Maßnahme zur Verhinderung von Ge¬ tränkeabgaben bei Auftreten von Systemfehlern vorgesehen sein.
Dabei kann die Elektronikeinheit 17 mit einer Fehlererken¬ nung ausgestattet sein, die ständig ihre eigene Funktions¬ fähigkeit und die der Peripherie-Einheiten und/oder -Gerä- te überprüft. Wird ein Fehler erkannt, so erfolgt eine Fehlermeldung (z. B. "Turbine 12 defekt!", "Automatikven¬ til 02 schließt nicht!", "Leck in Leitung 03!, "Elektronik defekt" usw.) und alle Automatikventile 29 schließen, mit zusätzlicher Signalsetzung. Eine Rückstellung der Automa- tikventile 29 und des Signales ist dann nur über eine Be¬ rechtigungs-Identifikation möglich.
Schließlich kann auch eine unkontrollierte Getränkeabgabe bei Stromausfall verhindert werden.
Dazu ist vorgesehen, daß im Falle eines Stromausfalls ebenfalls alle Automatikventile 29 schließen. Über einen Berechtigungsschlüsselschalter können diese wieder geöff¬ net werden, um einen manuellen Notbetrieb zu ermöglichen (eine Gangreserve in Form eines Akkus kann diesen Vorgang beispielsweise ermöglichen) .