WO1990006739A1 - Bediengerät - Google Patents

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WO1990006739A1 PCT/DE1989/000765 DE8900765W WO9006739A1 WO 1990006739 A1 WO1990006739 A1 WO 1990006739A1 DE 8900765 W DE8900765 W DE 8900765W WO 9006739 A1 WO9006739 A1 WO 9006739A1
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Reimar Berger
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Abstract

Es wird ein Bediengerät (1) zur manuellen Steuerung einer Vielzahl von Funktionen unterschiedlicher Geräte, insbesondere für Krankenhäuser oder Hotels, beschrieben. Das Bediengerät (1) ist in Modulbauweise erstellt und weist einen kastenförmigen Hauptmodul (2) sowie mindestens einen leistenförmigen Nebenmodul (3, 4, 8, 9) auf. Im bzw. am Hauptmodul (2) selbst ist mindestens ein Gerät angeordnet, dessen Funktion durch manuelle Tastenbedienung gesteuert wird. In den Nebenmodulen (3, 4, 8, 9) können Zusatzgeräte untergebracht sein. Das Gerät (1) zeichnet sich durch eine bequeme Handhabung und grosse Vielseitigkeit aus.

Description

Bediengerät
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bediengerät zur manuellen Steuerung einer Vielzahl von Funktionen unter¬ schiedlicher Geräte, insbesondere für Krankenhäuser oder Hotels, mit einem Gehäuse, einer Vielzahl von Tasten zur Funktionssteuerung am Gehäuse und einer im Gehäuse unter¬ gebrachten Verdrahtung zur Signalweiterleitung an die Geräte und ggf. Signalverarbeitung.
Derartige Bediengeräte sind beispielsweise als Fernsteuer- gerate für Fernsehapparate etc. bekannt. Hierbei wird ein einziges Gerät durch das Bediengerät angesteuert. Bei Kran¬ kenhäusern sind ferner Bediengeräte bekannt, mit denen man beispielsweise Krankenhausbetten verstellen kann. Auch hierbei ist das Bediengerät ausschließlich zur Ansteuerung eiens einzigen Gerätes bestimmt. Je nach der Art der
Ansteuerung sind diese Geräte entweder völlig unabhängig vom anzusteuernden Gerät oder über entsprechende Kabel mit diesem verbunden. Es ist ferner in Krankenhäusern oder Hotels bekannt, stationäre Bedienungseinrichtungen vorzu- sehen, mit denen beispielsweise Radios oder Fernsehgeräte angesteuert und Signale abgegeben werden können, um Be- dienungs- bzw. Pflegepersonal zu rufen. Von derartigen stationären Bedienungseinrichtungen geht die vorliegende Erfindung aus.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bediengerät der angegebenen Art zu schaffen, das bei guter räumlicher
Anpassung und einfacher rationeller Bauweise besonders viel¬ seitig einsetzbar sowie variierbar bzw. erweiterbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Bediengerät der angegebenen Art dadurch gelöst, daß
es als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche Einheit ausge¬ bildet ist,
das Gehäuse in Modulbauweise erstellt ist und einen die Vielzahl der Funktionstasten aufweisenden kastenförmigen Hauptmodul und mindestens einen weiteren, austauschbaren und seitlich lösbar am Hauptmodul befestigten leistenfδrmigen Nebenmodul aufweist, der entweder als Zwischenmodul oder als Abschlußmodul ausgebildet ist,
im bzw. am Hauptmodul selbst mindestens ein Gerät angeordnet ist, dessen Funktion durch manuelle Tastenbedienung ge¬ steuert wird, und
der Nebenmodul ebenfalls ein Gerät, dessen Funktion durch die manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und/oder ein unabhängiges Zusatzgerät enthält.
Die erfindungsgemäße Lösung geht somit davon aus, das
Bediengerät ähnlich wie die bekannten mobilen Steuergeräte als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche unabhängige Einheit auszubilden, so daß der Benutzer das Gerät an beliebigen Punkten eines Raumes benutzen kann. Dies kann einerseits dadurch erreicht werden, daß das Gerät als voll bewegliches Bediengerät ausgebildet ist, bei dem allenfalls eine Kabel¬ verbindung mit einem stationären Punkt besteht, oder als an einer Halterung angebrachtes Bediengerät, bei dem die Hal- terung entsprechende Freiheitsgrade der Bewegung des Bedien¬ gerätes ermöglicht. Die zuletzt genannte Lösung, bei der das Bediengerät an einer Halterung angeordnet ist, hat den Vor¬ teil, daß das Gerät nicht manuell gehaltert werden muß, wenn beispielsweise die Funktionstasten betätigt werden oder weitere Funktionen des Gerätes genutzt werden. Diese Lösung wird daher bevorzugt und ist insbesondere für Hotels oder Krankenhäuser geeignet, bei denen das Bediengerät so ver¬ schwenkbar angebracht ist, daß es vom bettlägerigen Patien¬ ten bzw. im Hotelbett befindlichen Hotelgast benutzt werden kann. Der Patient bzw. Gast hat dabei die Möglichkeit, das Bediengerät in eine für ihn bequeme Lage zur Benutzung zu bewegen. Es versteht sich, daß dabei die Halterung ent¬ sprechende Bewegungsmöglichkeiten des Gerätes gestatten muß. Hierauf wird später eingegangen werden.
Die erfindungsgemäße Lösung ist desweiteren dadurch gekenn¬ zeichnet, daß das Gehäuse des Bediengerätes in Modulbauweise erstellt ist. Es findet dabei ein kastenförmiger Hauptmodul Verwendung, an dem mindestens ein leistenfδrmiger Nebenmodul lösbar befestigt ist. Diese Nebenmodulen sind austauschbar, so daß an einen Hauptmodul verschiedene Nebenmodulen an¬ schließbar sind. Desweiteren sind die Nebenmodulen entweder als Zwischenmodul oder Abschlußmodul ausgebildet, so daß auch mehrere Nebenmodulen hintereinander an einem Hauptmodul befestigt sein können. Durch diese Bauweise ist es möglich. Standardteile zu fertigen, die sich zu entsprechenden Ge¬ samtgeräten zusammenstellen lassen, je nach den speziellen Anforderungen_. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, daß das Bediengerät als kombiniertes Gerät ausge¬ bildet ist, mit dem sowohl entfernt angeordnete Geräte bedient werden als auch im Bediengerät selbst untergebrachte Geräte, wie beispielsweise ein Fernseher, ein Radio, ange¬ steuert werden. Desweiteren sind - je nach Anwendungsfall - im Bediengerät Zusatzgeräte untergebracht, die nicht über die vorhandenen Funktionstasten angesteuert werden, sondern davon unabhängig sind. Diese Zusatzgeräte sind im Nebenmodul oder in mehreren Nebenmodulen untergebracht.
Durch die erfindungsgemäße Lösung wird somit eine Vielzahl von Geräten und Bedienungsfunktionen in einem einzigen Gerät untergebracht, das eine größtmögliche Mobilität und Anpas- sungsfähigkeit an den jeweiligen Anwendungsfall besitzt.
Durch den standardisierten Aufbau des Gerätes - Unterteilung in einen Hauptmodul und Nebenmodulen - lassen sich nach dem Baukastenprinzip die verschiedensten Gerätevarianten her¬ stellen, wobei sich verschiedenartig ausgebildete Hauptmo- dulen mit verschiedenartigen Nebenmodulen beliebig koppeln lassen.
Der kastenförmige Hauptmodul besitzt vorzugsweise eine obere und eine untere Schale, die in geeigneter Weise aneinander befestigt sind. Als bevorzugte Befestigungsmöglichkeit für den Nebenmodul hat sich eine kombinierte Steck- bzw. Klemm¬ verbindung und Schraubverbindung erwiesen, die einen ver¬ hältnismäßig einfachen An- und Abbau des Nebenmoduls bei sicherer Halterung desselben am Hauptmodul gestattet. Die Klemm- bzw. Steckverbindung ist dadurch verwirklicht, daß an der entsprechenden Seitenfläche des Hauptmoduls sowie der Seitenfläche des Nebenmoduls vorstehende Klemmflansche an¬ geordnet sind, die im Klemmsitz in Vertiefungen der ent¬ sprechenden Gegenfläche eingreifen. Beim Ansetzen des Nebenmoduls an den Hauptmodul wird daher zuerst der Neben¬ modul auf die entsprechenden Klemmflansche gesteckt, so daß eine Klemmverbindung hergestellt wird. Danach wird der Nebenmodul mit Hilfe von Schrauben, die die entsprechenden Seitenflächen durchd ingen, endgültig am Hauptmodul be¬ festigt.
Je nach ihrer Funktion und dem Gerät, das in ihnen unterge¬ bracht ist, besitzen die Nebenmodulen unterschiedliche For- men. Sie sind jedoch im großen und ganzen immer leisten- fδrmig ausgebildet und weisen die gleiche Höhe auf wie der Hauptmodul, so daß die Nebenmodulen nach ihrer Befestigung oben und unten mit dem Hauptmodul fluchten. Die Breite der Nebenmodulen ist je nach Gerät und Funktion unterschiedlich. Es gibt Zwischenmodulen und Abschlußmodulen, je nachdem, ob mehrere Nebenmodulen hintereinander angeordnet werden sollen oder ob der Nebenmodul das Endglied einer Reihe bildet. In der Regel sind jedoch alle Nebenmodulen im Schnitt etwa C- fδrmig ausgebildet und übergreifen mit ihren Randflanschen von der Seitenfläche des Hauptmoduls im Abstand vom Rand vorstehende Klemmflansche, derart, daß die Randflansche des Nebenmoduls und die Vorder- und Rückfläche des Hauptmoduls bündig sind. Damit ergibt sich nach dem Zusammenbau ein einheitliches kastenförmiges Gebilde, das sich aus dem kastenförmigen Hauptmodul und mindestens einem leisten- förmigen Nebenmodul zusammensetzt. Es versteht sich, daß an beiden Seiten des Hauptmoduls Nebenmodulen angeordnet sein können. Bei einer einseitigen Anordnung von Nebenmodulen ist auf der gegenüberliegenden Seite des Hauptmoduls vorzugs- weise ein Abschlußmodul angeordnet. Für diesen Fall kann jedoch der Hauptmodul auch selbst mit einer geeigneten Abschlußwand versehen sein. Bei der Ausbildung des Nebenmoduls als Abschlußmodul gehen die Randflansche rechtwinklig in eine Abschluß- bzw. Ab¬ deckwand über, während bei der Ausbildung als Zwischenmodul die Wandflansche rechtwinklig in eine Zwischenwand über- gehen, die im Abstand vom Rand mit entsprechenden vorstehen¬ den Klemmflanschen versehen ist. Mit Hilfe dieser Klemm¬ flansche läßt sich ein weiterer Nebenmodul anschließen.
Wie vorstehend erwähnt, erfolgt die endgültige Verbindung der Modulen aneinander vorzugsweise mit Hilfe von Schrauben. Zur Anbringung der Schrauben sind in den Abschlußwänden bzw. Zwischenwänden entsprechende Bohrungen vorgesehen, oder die Modulen weisen Halteplatten auf, die mit Schraubenbohrungen versehen sind. Diese Halteplatten können eine begrenzte Aus— dehnung aufweisen, um den in den Modulen enthaltenen Raum nicht zu verringern.
In der vorstehend geschilderten Weise können somit "Terminals" beispielsweise für Patienten oder Hotelgäste zusammengestellt werden. Als Beispiel für den Aufbau von derartigen Terminals sei hier folgendes genannt: Der Haupt¬ modul kann beispielsweise einen TV-Bildschirm, mindestens einen Lautsprecher, die Funktionstasten und eine Karten- eingabe/ausgabe-Einheit aufweisen. Die Funktionstasten sind vorzugsweise in Form einer Tastenmatrix ausgebildet. Diese Tastenmatrix kann die entsprechenden Bedientasten für einen LCD-Farbfernseher und ein Radio enthalten. Desweiteren ist vorzugsweise eine gesonderte Ruftaste vorgesehen, mit der Personal herbeigerufen werden kann. Je nach der Art und Zahl der vorhandenen Nebenmodulen besitzt der Hauptmodul ferner entsprechende Funktionstasten zur Bedienung der in diesen Nebenmodulen untergebrachten Geräte. Wenn beispielsweise ein Nebenmodul als Lampenhalterung mit Lampe ausgebildet ist, weist der Hauptmodul eine oder mehrere Funktionstasten zur Bedienung dieser Lampe auf. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Nebenmodul als Telefon mit entsprechender Halterung ausgebildet. Das zugehörige Tastenfeld für das Telefon kann ebenfalls am Hauptmodul an- geordnet sein, sich jedoch auch am Nebenmodul, d.h. am Hörer selbst, befinden. Weitere Funktionstasten am Hauptmodul sind beispielsweise Bedientasten für die erwähnte Karteneingabe/ ausgabe-Einheit. Ober diese Einheit können beispielsweise Codes eingegeben werden, die bestimmte Gerät in Funktion setzen. Ferner können Bedientasten für einen Drucker vor¬ gesehen sein.
Die vorstehend aufgeführten Geräte und Funktionen sind le¬ diglich beispielhaft. Es versteht sich, daß das erfindungs- gemäß ausgebildete Bediengerät hierauf nicht beschränkt ist. So kann das Bediengerät eine Vielzahl von weiteren Geräten und Funktionen enthalten bzw. besitzen, die entweder im Hauptmodul oder in den Nebenmodulen untergebracht sein können. Als Beispiel hierfür seien genannt: Weitere Ruftasten für Menüwahl, Filmwahl etc., Bedientasten für eine Gegensprechanlage, Anschlußmöglichkeiten für einen Datenaus¬ tausch mit Diagnosegeräten, ein Lesegerät für EEPROM-Karten, Bedientasten für externe Geräte bzw. Funktionen, wie bei¬ spielsweise das Raumlicht, die Raumheizung etc., eine in- tegrierte Kamera (CCD) zur Patientenüberwachung, Anschlüsse für Ferndiagnose, Temperaturdiagnose, weitere Kartenleser etc.
Wie bereits eingangs erwähnt, weist eine besonders bevor- zugte Lösung des erfindungsgemäß ausgebildeten Bedienge¬ rätes eine Halterung zur Befestigung an einer Wand u. dgl. auf, die als Gelenkgestänge ausgebildet ist. Diese Halte¬ rung soll ermöglichen, daß das Bediengerät einerseits in einer manuell eingestellten Lage fixiert wird, und ande¬ rerseits eine möglichst große Bewegungsfreiheit des Be¬ diengerätes gestatten. Hierzu weist das Gelenkgestänge bzw. der Schwenkarm zweckmäßigerweise vier Gelenke auf, von denen ein Gelenk am Positionierungsort des Gestänges an einer Wand u. dgl. angeordnet ist. Das zweite Gelenk ist ein mittleres Gelenk, während das dritte und vierte Gelenk in der Form eines Doppelgelenkes am Verbindungspunkt zwischen Gestänge und Bediengerät angeordnet sind. Dieses Doppelgelenk er- mδglicht eine Drehung des Bediengerätes um seine Horizon¬ talachse und um seine Vertikalachse. Die Verbindung zwischen Gelenkgestänge und Bediengerät ist derart bewerkstelligt, daß ein entsprechender Abschlußmodul eine mittige Bohrung besitzt, in der ein Gelenkzapfen des Doppelgelenkes drehbar, jedoch in der entsprechenden Drehstellung fixierbar gela¬ gert ist. Hierdurch kann das Gerät um seine Horizontalachse gedreht werden. Der Gelenkzapfen weist in seiner Verlänge¬ rung eine senkrecht dazu angeordnete Gelenkscheibe auf, die mit einer anderen Gelenkscheibe am Gestänge drehbar zusam- menwirkt. Mit Hilfe dieses Gelenkes läßt sich das Bedien¬ gerät um seine Vertikalachse bzw. um eine Vertikalachse im Raum verschwenken.
Es versteht sich, daß weitere Ausgestaltungen in bezug auf die Halterung möglich sind, wobei je nach den gestellten Anforderungen eine mehr oder weniger große Bewegungsfrei¬ heit des Bediengerätes erreicht wird.
Um zu verhindern, daß die Halterung aus ihrem Befestigungs- punkt herausreißt, wenn entsprechende äußere Kräfte auf das Bediengerät einwirken (sich beispielsweise ein Patient am Bediengerät abstützt) , ist das Gelenkgestänge zweckmäßiger- weise über eine Gasdruckmechanik an einer Wand u. dgl. be¬ festigt, die zur Vernichtung der entsprechenden Energie führt.
Eine weitere Alternative der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Halterung zur Befestigung des Gerätes an einer Wand u. dgl. an der Rückseite des Hauptmoduls montiert ist. Hierbei weist zweckmäßigerweise die Rückseite des Hauptmoduls eine Erhebung auf, an der ein Gestängearm der Halterung fixiert ist. Die Befestigung geschieht dabei vorzugsweise über eine auf der Erhebung angeordnete Metall¬ platte, mittels der und dem entsprechenden Gehäuseteil des Hauptmoduls der Gestängearm verschraubt ist. Der Montagepunkt ist dabei vorzugsweise gelenkig ausgebildet, so daß das Gerät relativ zum Gestängearm gedreht und auch verschwenkt werden kann, wobei insbesondere ein Kugelgelenk Verwendung findet, das ein Verschwenken in alle Richtungen ermöglicht. Die Befestigung des Gerätes an der Rückseite des Hauptmoduls hat den Vorteil, daß hierdurch in keiner Weise die Anordnung von weiteren Nebenmodulen störend beeinflußt wird .
ie Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbei- spiels in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen erläu¬ tert. Es zeigen:
Figur 1 •ine Vorderansicht eines erfindungsge- iß ausgebildeten Bediengerites, wobei ein« Alternative für die Ausbildung eines Hebenmoduls getrennt dargestellt ist;
Figur 2 eine Unteransicht des Bediengerätes der Figur 1, wobei die Alternative für den Nebenmodul ebenfalls in der Unteran¬ sicht dargestellt ist;
Figur 3 eine perspektivische Darstellung des Bediengerätes der Figuren 1 und 2 im ausgeschwenkten Zustand des Halterungs¬ gestänges; und
Figur 4 eine Explosionsdarstellung des Bedien¬ gerätes der Figuren 1 bis 3.
Es wird zuerst auf die Figuren 1 und 2 Bezug genommen. Das hier dargestellte Bediengerät 1 besitzt ein Gehäuse, in dem diverse Geräte bzw. eine entsprechende Verdrahtung unter¬ gebracht sind. Dieses Gehäuse ist über ein Gestänge 7 an einer Wand u. dgl. fixiert. Das Gestänge ist so ausgebildet, daß für das Bediengerät eine möglichst große Bewegungsfrei- heit besteht. Das Gehäuse des Bediengerätes 1 besteht aus einem kasten¬ förmigen Hauptmodul 2 und drei leistenfδrmigen Nebenmodulen 3, 4 und 8. Diese Nebenmodulen sind seitlich am Hauptmodul 2 befestigt, wobei die Nebenmodulen 4 und 8 Abschlußmodulen darstellen, während der Nebenmodul 3 als Zwischenmodul aus¬ gebildet ist. Mit 9 ist ein weiterer Nebenmodul bezeichnet, der als Handgriff ausgebildet ist und anstelle des Neben¬ moduls 8 Verwendung finden kann.
Der Hauptmodul 2 bildet mit den Nebenmodulen 3, 4 und 8 im zusammengebauten Zustand ein einheitliches kompaktes Ge¬ häuse, das etwa Kastenform besitzt, wie insbesondere die Unteransicht der Figur 2 zeigt. Die einzelnen Gehäuseteile, d.h. Modulen, sind aus einem hierfür geeigneten Kunststoff gefertigt. Derartige Kunststoffe sind dem Fachmann bekannt und brauchen daher an dieser Stelle nicht im einzelnen auf¬ geführt zu werden. Wie man den Figuren 1 und 2 desweiteren entnehmen kann, sind die Modulen so aneinandergesetzt, daß sich ebene Vorder-, Rück- und Seitenflächen ergeben. Die entsprechenden Kanten sind vorzugsweise abgerundet, damit sich das Gerät besser handhaben läßt und eine bessere Erscheinungsform erhält. Auch können insbesondere die Vor¬ der und Rückfläche eine geringe Wölbung aufweisen.
Der Hauptmodul 2 setzt sich aus einem oberen schalenformi¬ gen Bauteil 16 und einem unteren schalenformigen Bauteil 17 zusammen, wie man Figur 2 entnehmen kann. Auf der Vorder¬ fläche des oberen schalenformigen Bauteils 16 sind ein Bild¬ schirm 10 für einen LCD-Farbfernseher, eine Tastenmatrix 11, die diverse Bedientasten für den Farbfernseher sowie ein
Radio enthält, eine Ruftaste 12 für Bedienungs- oder Pflege¬ personal, zwei Lichttasten 13 und eine Quittungstaste 15 angeordnet. An der Unterseite des Hauptmoduls 2 befinden sich eine Kartenein/ausgabe-Einheit 14, diverse Steckan¬ schlüsse 19 für Kabel und ein Lautsprecher 18. Mit den Bedientasten 13 läßt sich eine Lampe bedienen, die im Nebenmodul 3 untergebracht ist bzw. die als Nebenmodul 3 ausgebildet ist. Dieser Nebenmodul 3 setzt sich aus einer
Lampenhaiterung und der eigentlichen Lampe zusammen, die von der Halterung abschwenkbar ist, wie dies in Figur 3 gezeigt ist. Im eingeschwenkten Zustand fügt sich die Lampe voll¬ ständig in das Bediengerät ein, so daß hierdurch dessen Handhabbarkeit nicht nachteilig beeinträchtigt wird.
Der rechts neben dem Hauptmodul 2 angeordnete Nebenmodul 8 ist als Telefon ausgebildet, wobei der in der Figur untere Teil des Nebenmoduls nach außen erweitert ist und eine entsprechende Halterung für den Telefonhörer bildet. Anstatt eines derartigen Telefons kann auch ein vereinfachter Neben¬ modul vorgesehen sein, der die Form eines Handgriffes be¬ sitzt, wie bei 9 gezeigt.
In Figur 1 links neben dem Nebenmodul 3 befindet sich ein weiterer Nebenmodul 4, der als Abschlußmodul ausgebildet ist und den Anschluß für die Halterung 7 des Bediengerätes auf¬ weist. Hierzu besitzt der Nebenmodul 4 mittig einen nach außen vorstehenden Ringflansch, in den ein Gelenkzapfen eines Drehgelenkes 5 eingesetzt ist. Auf diese Weise kann das Bediengerät manuell um seine Horizontalachse gedreht werden. Der Gelenkzapfen geht in ein weiteres Drehgelenk 6 über, mittels dem das Bediengerät um eine Vertikalachse drehbar ist. Der genauere Aufbau des entsprechenden Gelenk- gestänges wird in Verbindung mit den Figuren 3 und 4 er¬ läutert.
Figur 4 zeigt den Aufbau, des Bediengerätes 1 im Detail. Wie man der Figur entnehmen kann, sind die einzelnen Bauteile - beide Schalen 16 und 17 des Hauptmoduls 2 und die Neben¬ modulen 3, 4 und 8 - über Steck- bzw. Klemmverbindungen in Verbindung mit Schraubverbindungen aneinandergesetzt. Der Anschluß der Nebenmodulen an den Hauptmodul sowie der An- schluß der Nebenmodulen untereinander erfolgt dabei über an den entsprechenden Seitenflächen angebrachte, vorstehende Klemmflansche 20, die in Vertiefungen am benachbarten Teil klemmend eingreifen. Beim Anschluß eines Nebenmoduls an den Hauptmodul braucht daher der Nebenmodul nur auf die Seiten- fläche des Hauptmoduls gesteckt zu werden, so daß der entsprechende Klemmeingriff zwischen den Klemmflanschen und den Vertiefungen hergestellt wird. In Figur 1 ist auf der rechten Seitenfläche des Hauptmoduls ein Klemmflansch 20 dargestellt, über den ein Randflansch 21 des Nebenrooduls 8 greift. Nachdem der Nebenmodul 8 über den Klemmflansch 20 gesetzt worden ist, erfolgt eine endgültige Befestigung über Schrauben 23, die in entsprechende Bohrungen in Wänden bzw. Platten 22 des Hauptmoduls und Nebenmoduls eingreifen.
Wenn der Nebenmodul als Zwischenteil ausgebildet ist, wie dies bei dem Modul 3, der die Lampe trägt, gezeigt ist, so besitzt dieser auf der einen Seite einen gegenüber dem Rand zurückversetzten Klemmflansch 20 und auf der gegenüber¬ liegenden Seite einen Randflansch 21, wobei bei dem dar- gestellten Ausführungsbeispiel der Randflansch 21 einen auf der zugehörigen Seitenfläche des Hauptmoduls 2 vorgesehenen Klemmflansch 20 übergreift, während der auf der gegen¬ überliegenden Seite des Nebenmoduls angeordnete Klemmflansch 20 von einem Randflansch 21 des entsprechenden Abschluß- moduls 4 übergriffen wird. Die Teile werden nach dem Zusam¬ mensetzen in entsprechender Weise aneinander geschraubt.
Das Gelenkgestange 7 zur Halterung des Bediengerätes ist am besten in Figur 3 zu erkennen. Es umfaßt zwei Gestängeab- schnitte, die durch ein mittleres Gelenk voneinander getrennt sind. Wie erwähnt, befindet sich am Befestigungs¬ punkt des Gestänges an einer Wand u. dgl. ein Gelenk und am Verbindungspunkt mit dem Bediengerät ein entsprechendes Doppelgelenk. Die Gestänge- und entsprechenden Gelenkab¬ schnitte sind hohl ausgebildet, so daß hierdurch Kabel in das Innere des Bediengerätes geführt werden können, wie bei 20 gezeigt.
In der vorstehenden Beschreibung wurde ein in Modulbauweise erstelltes Bediengerät erläutert. Die Erfindung bezieht sich darüberhinaus jedoch auch auf ein solches Gerät, das ein exnziges Gehäuse aufweist, in dem bzw. an dem sämtliche Teile des Bediengerätes untergebracht sind. Hierbei besitzt das Gerät erfindungsgemäß ein kasten¬ förmiges Gehäuse, das mit der Vielzahl der Funktions¬ tasten versehen ist, wobei im Gehäuse mindestens ein Gerät, dessen Funktion durch manuelle Bedienung der Funktionstasten steuerbar ist, und mindestens ein da- von unabhängiges Zusatzgerät bzw. eine solche Zusatzein¬ richtung angeordnet ist. Bei einem solchen Gerät sind daher in einem einzigen Gehäuse beispielsweise ein TV- Gerät, Radiogerät, Telefon, Lampe, Kartenein/ausgabe- Einheit etc. integriert.
In der vorstehenden Beschreibung wurde ferner erläutert, daß das Bediengerät als bewegliche bzw. begrenzt beweg¬ liche Einheit ausgebildet ist. Die Erfindung betrifft jedoch auch Fälle, bei denen das Bediengerät für einen stationären Einbau, beispielsweise in einem Nachttisch, der Rückenlehne eines Autobussitzes etc., geeignet ist. Die Erfindung betrifft ebenfalls Fälle, bei denen ein an sich stationär eingebautes Gerät in begrenzter Weise bewegt werden kann, beispielsweise aus einer Vertiefung herausgeschwenkt werden kann oder um seine Horizontal- achse gekippt werden kann, um die Handhabung und Bedienung des Gerätes zu erleichtern.
Wie bereits erwähnt, können die vorstehend beschriebenen. Nebenmodulen im einfachsten Fall auch als bloße Abdeck- platte für den Hauptmodul ausgebildet se n. Unter dem Begriff "Zusatzgerät", das diese Nebenmodulen enthalten, sollen daher im weitesten Sinne auch sämtliche Zusatz¬ einrichtungen verstanden werden, die irgendeine Funktion erfüllen, wie beispielsweise Abdeckplatte, Halterungen, Gπffeinrichtungen, Standfußeinrichtungen etc.
Die Halterung für das Bediengerät kann auch in der Form eines Standfusses ausgebildet sein. Es können auch zwei Standfüße zu beiden Seiten des Gerätes angeordnet sein.
Anstatt eines Lautsprechers oder zusätzlich zu einem Lautsprecher können auch ein Kopfhöreranschluß oder eine Gegensprechanlage vorgesehen sein.
Der vorstehend in Verbindung mit den Nebenmodulen ver¬ wendete Begriff "leistenförmig" ist ebenfalls weit aus¬ zulegen. Dieser Begriff soll auch solche Nebenmodulen umfassen, die ggf. eine größere Breite als Höhe be- sitzen. Solche Fälle werden jedoch selten sein und be¬ treffen insbesondere Anwendungsfälle, bei denen zusätz¬ liche Diagnosegeräte am Bediengerät vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang schlägt die Erfindung auch vor, daß das Gerät mindestens einen Aufsteckmodul aufweist, der entweder auf den Hauptmodul oder einen Nebenmodul auf¬ steckbar ist und ohne Lösen einer permanenten Verbindung (Schraubverbindung) wieder abgezogen werden kann. Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere für Diagnose¬ geräte, die als zusätzliche Geräte auf das Bediengerät aufgesteckt werden.
Es versteht sich, daß sämtliche vorstehend aufgeführten Ausführungsformeπ sowohl bei dem in Modulbauweise er¬ stellten Bediengerät als auch bei einem Bediengerät An¬ wendung finden können, das ein einziges kastenförmiges Gehäuse aufweist. Alle Ausführungsformen sind sowohl für das mobile bzw. begrenzt mobile als auch das stationär angeordnete Gerät geeignet.

Claims

Patentansprüche
1. Bediengerät zur manuellen Steuerung einer Vielzahl von Funktionen unterschiedlicher Geräte, insbesondere für Krankenhäuser oder Hotels, mit einem Gehäuse, einer Viel¬ zahl von Tasten zur FunktionsSteuerung am Gehäuse und einer im Gehäuse untergebrachten Verdrahtung zur Signalweiter¬ leitung an die Geräte und ggf. Signal erarbeitung,
dadurch gekennzeichnet, daß
es als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche Einheit (1) aus¬ gebildet ist,
das Gehäuse in Modulbauweise erstellt ist und einen die Vielzahl der Funktionstasten (11, 12, 13, 15) aufweisenden kastenförmigen Hauptmodul (2) und mindestens einen weiteren, austauschbaren und seitlich lösbar am Hauptmodul (2) be¬ festigten leistenförmigen Nebenmodul (3, 4, 8) aufweist, der entweder als Zwischenmodul oder als Abschlußmoduls ausgebil¬ det ist.
im bzw. am Hauptmodul (2) selbst mindestens ein Gerät ange¬ ordnet ist, dessen Funktion durch manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und der Nebenmodul (3, 4, 8} ebenfalls ein Gerät, dessen Funktion durch die manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und/oder ein unabhängiges Zusatzgerät enthält.
2. Bediengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Hauptmodul (2) und Nebenmodul (3, 4, 8) über eine Steck¬ bzw. Klemmverbindung und zusätzlich eine Schraubverbindung lösbar aneinander befestigt sind.
3. Bediengerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß Hauptmodul (2) und Nebenmodul (3, 4, 8) über jeweils an einer Seitenfläche angeordnete vorstehende Klemmflansche (20) und/oder Vertiefungen zur Aufnahme der Klemmflansche (20) aneinander befestigt sind.
4. Bediengerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Nebenmodul (3, 4, 8) im Schnitt etwa C-fδrmig aus¬ gebildet ist und mit seinen Randflanschen (21) von der Seitenfläche des Hauptmoduls (2) im Abstand vom Rand vor- stehende Klemmflansche (20) übergreift, derart, daß die
Randflansche (21) des Nebenmoduls und die Vorder- und Rück¬ flächen des Hauptmoduls bündig sind.
5. Bediengerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ausbildung des Nebenmoduls (4, 8) als Abschlußmodul die Randflansche (21) in eine Abschluß- bzw. Abdeckwand übergehen.
6. Bediengerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ausbildung des Nebenmoduls (3) als Zwischenmodul die Randflansche (21) rechtwinklig in eine Zwischenwand über¬ gehen, die im Abstand vom Rand mit entsprechenden vorstehen¬ den Klemmflanschen (20) versehen ist.
7. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptmodul (2) beidseitig zum Anbringen von Nebenmodulen (3, 8) ausgebildet ist.
8. Bediengerät nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Haupt- und/oder Nebenroodul zur Auf¬ nahme der Schrauben (23) entsprechende Halteplatten (22) mit Schraubenbohrungen vorgesehen sind.
9. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptmodul (2) einen TV- Bildschirm (10) , mindestens einen Lautsprecher (18) oder Kc fhöreranschli-ß, die Funktionstasten (11, 12, 13, 15) und eine Karteneingabe/- ausgabe-Einheit (14) aufweist.
10. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Nebenmodul (8) als Telefon mit Halterung ausgebildet ist.
11. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Nebenmodul (3) als La pen- halterung mit Lampe ausgebildet ist.
12. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschlußmodul (9) als
Haltegriff ausgebildet ist.
13. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Halterung zur Be- festigung an einer Wand u. dgl. aufweist, die als Gelenk¬ gestänge (7) ausgebildet ist.
14. Bediengerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkgestänge vier Gelenke aufweist.
15. Bediengerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß es über ein Doppelgelenk (5, 6) mit dem Ge¬ lenkgestänge (7) verbunden ist, das eine Drehung des Gerätes (1) um seine Horizontalachse und eine Vertikalachse ermδg- licht.
16. Bediengerät nach einem der Ansprüche 13 - 15, dadurch gekennzeichnet, daß es über einen Abschlußmodul (4) am Gelenkgestänge (7) befestigt ist, wobei das Gestänge (7) mit einem Drehzapfen drehbar in einer Axialbohrung des Ab¬ schlußmoduls (4) gelagert ist.
17. Bediengerät nach einem der Ansprüche 13 - 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkgestänge (7) hohl ausgebildet ist und in seinem Inneren die zum Bediengerät (1) führenden Kabel (20) aufnimmt.
18. Bediengerät nach einem der Ansprüche 13 - 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkgestänge (7) über eine Gas- druckmechanik an einer Wand u. dgl. befestigt ist.
19. Bediengerät nach einem der Ansprüche 1 - 12, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Halterung zur Befestigung an einer Wand u. dgl. aufweist, die als biegsames Rohr (Schwanenhals) ausgebildet ist.
20. Bediengerät zur manuellen Steuerung einer Vielzahl von Funktionen unterschiedlicher Geräte, insbesondere für Krankenhäuser oder Hotels, mit einem Gehäuse, einer Vielzahl von Tasten zur Funktionssteuerung am Gehäuse und einer im Gehäuse untergebrachten Verdrahtung zur Signalweiterleitung an die Geräte und ggf. Signalver- arbeitung, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät ein kastenförmiges Gehäuse aufweist, das mit der Vielzahl der Funktionstasten versehen ist, und daß im Gehäuse mindestens ein Gerät, dessen Funktion durch manuelle Bedienung der Funktionstasten steuerbar ist, und mindestens ein davon unabhängiges Zusatzgerät bzw. eine solche Zu¬ satzeinrichtung angeordnet sind.
21. Bediengerät nach einem der Ansprüche 13 bis 15 und 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung zur Befestigung an einer Wand' u. dgl. an der Rückseite des Hauptmoduls montiert ist.
22. Bediengerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite des Hauptmoduls eine Erhebung aufweist, an der ein Gestängearm der Halterung fixiert ist.
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