EP1962713A2 - Verwendung von knochenklebstoff zur abdichtung eines apikalen foramens - Google Patents

Verwendung von knochenklebstoff zur abdichtung eines apikalen foramens

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EP1962713A2
EP1962713A2 EP06829216A EP06829216A EP1962713A2 EP 1962713 A2 EP1962713 A2 EP 1962713A2 EP 06829216 A EP06829216 A EP 06829216A EP 06829216 A EP06829216 A EP 06829216A EP 1962713 A2 EP1962713 A2 EP 1962713A2
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und einen Kit zur Herstellung eines Verschlussmittels zum apikalen Abdichten eines Zahnwurzelkanals, zur Verbesserung von Wurzelkanalfüllungen; die Erfindung betrifft auch die Verwendung von Knochenkleber zum Verschließen von Wurzelkanälen.

Description

Verwendung von Knochenkleber zum apikalen Abdichten eines
Zahnwurzelkanals
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und einen Kit zur Herstellung eines Verschlussmittels zum apikalen Abdichten eines Zahnwurzelkanals, zur Verbesserung von Wurzelkanalfüllungen; die Erfindung betrifft auch die Verwendung von Knochenkleber zum Verschließen von Wurzelkanälen.
Es ist bekannt, dass die Pulpa des Zahnes aufgrund von genü- gend starken Irritationen - z. B. Karies, Traumata oder präparatorische Maßnahmen - mit Entzündungen reagiert. Diese und andere Gründe können eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich machen. Unabhängig davon, welches Verfahren zur späteren therapeutischen oder prophylaktischen Wurzelfüllung verwandt wird, ist zunächst die Öffnung des Zahnes, einschließlich der Pulpa, mit mechanischen (z. B. Bohrern) und mit chemischen Mitteln erforderlich.
Die bekannten Aufbereitungen des Wurzelkanals betreffen die Erweiterung, Reinigung und Formgebung des Wurzelkanals, insbesondere durch eine biomechanische Aufbereitung, die insbesondere das Feilen und Spülen des Wurzelkanals bis zur im Wesentlichen absoluten Formgebung und Sauberkeit umfasst. Anschließend wird die Wurzel gefüllt, wobei es das Ziel der Wurzelfüllung ist, das gesamte Kanalsystem möglichst auf Dauer hermetische zu verschließen, um das Eindringen von Mikroorganismen oder Flüssigkeiten nach der Behandlung zu verhindern. Für die Wurzelfüllung stehen dem Fachmann verschiedene Techniken zur Verfügung. Eine bekannte Technik ist beispielsweise die so genannte laterale Kondensation, bei der ein mit Dichtzement (Sealer) beschichteter, langer - den Zahnkanal ausfül- lender - Guttapercha-Stift in den zuvor aufbereiteten Kanal eingebracht wird. Durch Spreaden und das Einführen weiterer Guttapercha-Stifte (Guttapercha-Points) wird der Kanal nahezu vollständig gefüllt. Die laterale Kondensation der akzessorischen Stifte ermöglicht hierbei eine Dichtesteigerung der Guttapercha-Füllung, was jedoch nur mit sehr großem Zeitaufwand möglich ist. Ein weiteres Problem entsteht dadurch, wenn zuviel Sealer an die Guttapercha-Pointspritze angetragen wird oder wenn generell übermäßig Sealer verwendet wird, da in diesen Fällen die Gefahr des Überstopfens besteht. Das über- mäßige Sealer-Material dringt dann am Ende der Wurzel aus und lagert sich im umgebenden Knochen ein.
Ein weiteres Zahnfüllverfahren besteht aus der Verwendung von thermoplastischem Füllmaterial (Thermafill, Dentsply Maille- fer, Ballaigues, Schweiz) . Bei dem thermoplastischen Füllmaterial ist es erforderlich, dass ein konisch aufbereiteter Kanal im Zahn zur Verfügung steht und dass ein unversehrter apikaler Abschluss des Zahnes - beispielsweise durch das Einbringen von Sealer - bereitgestellt ist. Diese Voraussetzun- gen für das thermoplastische Füllmaterial beschreiben aber auch gleichzeitig den entscheidenden Nachteil dieses Verfahrens, da es leicht zur Überpressungen von Sealer über den A- pex hinaus kommen kann. Hierdurch wird das Zementmaterial in das den Zahn umgebende Gewebe eingepresst und dauerhaft ein- gelagert. Durch das eingelagerte Zementmaterial kann es zu unerwünschten Abwehrreaktionen im Gewebe oder zur Zystenbildung kommen. Ein weiteres bekanntes Verfahren ist die thermoplastische Kondensation. Voraussetzung hierfür ist ein unversehrtes und enges Foramen apicale. Bei diesem Verfahren wird ein speziell angepasster Guttapercha-Point durch Reibungswärme an der Ka- nalwand plastifiziert . Die Guttapercha wird hierbei apikal und an die Kanalwand gerieben. Auch bei diesem Verfahren besteht die Gefahr der Überfüllung mit Sealer.
Außerdem hat der Fachmann die Möglichkeit, den Wurzelkanal durch eine thermoplastische Injektion zu behandeln, bei der außerhalb des Mundes erwärmtes Guttapercha mittels einer Injektionsspritze in den Kanal eingebracht wird. Da die Guttapercha in flüssigem Zustand eingebracht wird, besteht auch hier die Gefahr des Überstopfens, wodurch Guttapercha- Material über den Zahnkanal hinaus in das umgebende Gewebe eingebracht wird. Ein weiterer Nachteil dieses Verfahrens ist, dass immer ein unversehrtes Foramen apicale als Voraussetzung für eine erfolgreiche Wurzelfüllung zur Verfügung stehen muss.
Allen bekannten Verfahren ist gemeinsam, dass das verwendete Füllmaterial durch die Gefahr des Überstopfens aus dem Wurzelkanal hinaus in das umgebende Gewebe gepresst werden kann. Hierdurch können Entzündungen initiiert werden bzw. eine Zys- tenbildung, die zum Knochensubstanzverlust führt und zu erheblichen Schmerzen bei den Patienten. Zusätzlich ist eine weitere Hauptproblematik die ovale (zumindest nicht runde Form) des Foramen apikale. Dadurch entstehen Undichtigkeiten bei einem Füllsystem, welches eine runde Form besitzt. Wenn diese Nachteile einmal eingetreten sind, ist eine Revision des gesamten Verfahrens erforderlich, bzw. eine Wurzelspitzenresektion bzw. die Extraktion des Zahnes. Derartige Therapien sind mit hohen Kosten und/oder operativen Eingriffen verbunden . Aufgabe der Erfindung war es daher, Mittel und Verfahren bereitzustellen, die die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweisen, und die insbesondere eine einfache, sichere und effektive Behandlung eines Zahnes, insbesondere eine sichere und weniger zeitintensive Wurzelfüllung ermöglichen, bevorzugt eine Spannungsspitzen-freie Verblockung.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die Verwendung eines Knochenklebers zur apikalen Verblockung eines Wurzelkanals.
Die Erfindung umfasst also apikales Wurzelfüllmaterial, welches physiologischen Kleber, beispielsweise Knochenkleber o- der Gewebekleber bevorzugt umfasst oder bevorzugt aus diesem besteht. Sofern im Sinne der Erfindung ein Knochenkleber genannt wird, betrifft dies immer auch Gewebekleber und somit alle physiologischen Kleber. Mit der Erfindung kann ein Wurzelkanal apikal verblockt werden, auch wenn der Kanal eine ovale oder nicht runde Form an seinem Apex besitzt, um bevor- zugt eine 100%ige Dichtigkeit im Bereich des Apex zu gewährleisten, oder bevorzugt wenn der circumradikale (um die Wurzelspitze befindliche) Knochen einen Knochensubstanzverlust aufzeigt. Der zum Einsatz kommende Knochenkleber kann beispielsweise Silikate und/oder Silane umfassen.
Bevorzugte physiologische Kleber oder Knochenkleber sind Kalziumphosphatzemente oder deren Granula (bsp. : von der Firma , Baxter'), aber auch Monomere und Comonomere, Hydroxyapatit , Polymere auf Methylacrylatbasis sowie auf Komposit-Basis; weiterhin kann „Cerasorb" eingesetzt werden (ein Kleber, der Kalziumionen umfasst); weitere Knochenkleber im Sinne der Erfindung sind Methacrylate, Knochenkleber auf Zementbasis sowie „Gelrin" (ein aus Fibrin und Glykol bestehender Kleber) . Dem Fachmann sind weitere Knochenkleber bekannt, wie beispielsweise Fibrinkleber.
Selbstverständlich ist es möglich, den Knochenkleber kombi- niert mit einer Sonde, die beispielsweise aus einem Guttapercha-Korken besteht, zu verwenden.
Ziel und Gegenstand der erfindungsgemäßen Lehre ist der Ab- schluss des apikalen Bereichs des geöffneten Wurzelkanals, so dass später eingebrachtes Material, welches der Zahnfüllung dient, nicht mehr durch Überpressung aus dem Wurzelkanal hinaus ins umgehende Gewebe gelangen kann und sogar bei nicht runden Apices und/oder auch bei geschädigten circumradikulä- ren Knochen eingesetzt werden kann. D. h. die erfindungsgemä- ße Verwendung des Knochenklebers dient nicht zum vollständigen Auffüllen des Wurzelkanals, sondern bevorzugt zur apikalen Verblockung. Die Verblockung umschreibt hierbei die Positionierung des Knochenklebers in dem apikalen Bereich, so dass das nachträglich eingebrachte Wurzelfüllmaterial nicht aus dem Wurzelkanal in apikaler Richtung austreten kann. Die Verblockung erfolgt hierbei bevorzugt hermetisch und/oder bakteriendicht bzw. im Wesentlichen hermetisch und/oder im Wesentlichen bakteriendicht. Das erfindungsgemäße Verfahren gemäß der Ansprüche erfolgt sowohl therapeutisch und kosme- tisch. Das erfindungsgemäße Verfahren wird in EPÜ- Mitgliedsstaaten bevorzugt nicht zur Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers in dem Sinne eingesetzt, dass es die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit oder die Vermeidung von Schmerz oder Beschwerden zum Ziel hat. Durch das erfindungsgemäße Verfahren sollen demgemäß in EPÜ- Mitgliedsstaaten insbesondere kosmetische Probleme gelöst werden, bzw. Probleme, die einen störenden (aber nicht gesundheitsschädigenden) Einfluss auf die Zahngesundheit haben. Sofern im Zusammenhang mit der Erfindung von therapeutischen Behandlungen oder Verfahren gesprochen wird, beschränkt sich dies in Bezug auf EPÜ-Mitgliedsstaaten daher auf die Verwendung der erfindungsgemäßen Mittel zur Herstellung eines Behandlungsmittels für die therapeutische Behandlung von patho- logischen Veränderungen der Zahnwurzel, insbesondere auf die Verblockung bzw. Sicherung des zirkumradikulären (um die Wurzelspitze befindlich) Knochens sowie Sicherung des Foramen apicale. Daher kann das Verfahren auch auf die Herstellung eines Behandlungsmittels gerichtet sein, das zur Wiederher- Stellung eines gesunden Zustandes einer Zahnwurzel bzw. zur Sicherung des Foramen apicale bzw. zur Sicherung des periapikalen Knochens herangezogen wird, wobei ein Knochenkleber verwendet wird. Sofern die erfindungsgemäße Lehre, dies meint in diesem Zusammenhang das Verfahren, auch in den USA bzw. in einem Land, in dem patentrechtlich keine Restriktionen in Bezug auf Therapieverfahren vorgesehen sind, eingesetzt wird, gelten die o. g. Beschränkungen nicht, so dass sich das Verfahren direkt auf die therapeutische Behandlung eines Zahnwurzelkanals richtet.
Die Erfindung betrifft auch einen Zahnwurzelversiegelungs- Kit, der mindestens einen Knochenkleber umfasst, ggf. mit einer Information zum Kombinieren oder Verwenden der Inhalte des Kits. Selbstverständlich kann es auch möglich sein, dass der Kit neben dem Knochenkleber Sonden umfasst, die zum Abdichten des Wurzelkanals dienen. Hierbei ist es bevorzugt, dass der Kit mehrere beispielsweise Guttapercha-Korken bzw. verschiedene Sonden, die Guttapercha-Korken mit verschiedenen Konizitäten aufweisen, umfasst. Die Information zum Kombinie- ren der Inhalte bzw. zum Verwenden der Inhalte des Kits können beispielsweise einen Therapieplan bwz. einen Plan zur Behandlung oder Vorbeugung von Zahnläsionen umfassen, insbesondere für die Behandlung von Wurzelkanälen und deren Füllung. Bevorzugt ist ein Verfahren zur Wurzelkanalfüllung, dadurch gekennzeichnet, dass es eine nachfolgende Wurzelfüllung mit der Einstifttechnik, lateralen Kondensation und/oder mit thermoplastischem Füllmaterial umfasst.
Bevorzugt ist ein apikales Wurzelfüllmaterial umfassend Knochenkleber und/oder einen Guttapercha-Korken.
Bevorzugt ist ein Wurzelfüllmaterial, dadurch gekennzeichnet, dass es nicht in den nicht-apikalen Bereich des Wurzelkanals hineinreicht und besonders bevorzugt 1/3 bis 1/2 der Wurzelkanallänge abdeckt. Ganz besonders bevorzugt werden 1/5 bis 1/10 der Wurzelkanallänge abgedeckt, insbesondere nicht mehr als 1/10 der Gesamtwurzellänge.
Bevorzugt ist ein Verfahren zum bakteriendichten Verschluss eines Wurzelkanals, dadurch gekennzeichnet, dass ein separater apikaler Verschlussstopfen in den Wurzelkanal eingebracht wird, wobei der Stopfen einen Knochenkleber umfasst.
Besonders bevorzugt ist es, wenn der Knochenkleber bzw. der Gewebekleber in den Wurzelkanal so eingebracht wird, dass er überstopft. Besonders vorteilhaft ist das Überstopfen, wenn es so erfolgt, dass der Kleber aus dem Wurzelkanal hinausge- presst wird und in das umgebende Gewebe eindringt. Besonders bei Läsionen im Knochen kann dadurch eine schnellere Ausheilung und dadurch eine vorzeitigere endgültige Versorgung des Zahnes erfolgen.
Bevorzugt wird der Knochenkleber zur sicheren Abdichtung bei nicht runden Foramina mit lateralen Seitenkanälen eingesetzt; apikales Delta. Der Kleber, bevorzugt Knochenkleber, kann besonders bevorzugt verwendet werden, um Milchzähne apikal abzuschließen, wobei der Knochenkleber gegenüber dem bisher verwandten Kalziumhydroxid (insbesondere bei Milchzähnen) vorteilhaft ist.
Der Kleber sollte in einer bevorzugten Ausführungsform so aufgebaut sein, dass er Bestandteile umfasst, die sowohl eine schnelle Fixation wie auch eine langsame Fixation ermöglicht; dem Fachmann sind solche Bestandteile bekannt. Das langsame Binden des Klebers führt vorteilhafterweise dazu, dass er ü- ber den Apex in das Gewebe hinausdringt. Der Kleber kann weiterhin Materialien umfassen, die zu einer Röntgen-Opazität führen. Außerdem kann der Kleber in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform auch mit bioresorbierbaren Granula ver- mengt werden.
Es sind hauptsächlich fünf verschiedene Arten von synthetischen Knochenklebern oder -Zementen vorteilhaft: Cyanoacryla- te, Polyurethane, Polymethylmethacrylate, Epoxydharze, Fi- brinkleber. Bevorzugt finden diese ihre Einsatzgebiete vor allen Dingen bei der Verankerung von Prothesen oder der Fixierung von kleinen Knochendefekten.
Die Cyanoacrylate wurden 1959 von Coover et al. entwickelt. Davon ausgehend sind verschiedene Derivate hergestellt worden. Das einfachste ist Methyl-2-Cyanoacrylat . Weitere Derivate besitzen mehr C-Atome, wie Ethyl-, Butyl- und Isobutyl- 2-Cyanoacrylat . Die flüssigen Monomere polymerisieren bei Zusatz von Wasser zu einem festen Polymer. Sie besitzen eine starke Haftkraft vor allen Dingen auch in feuchter Umgebung. Ihre Adhäsionskraft lässt mit ansteigender Zahl von C-Atomen nach, wobei Elastizität und Polymerisationszeit zunehmen. Dafür nimmt die oftmals beobachtete Toxizität mit längerer Seitenkette aber auch ab. Man nimmt an, dass diese Toxizität vor allen Dingen von den Abbauprodukten herrührt. Der Cyanoacry- latkleber hat den großen Vorteil, abgebaut werden zu können. Der Kleber findet seine Anwendung vor allen Dingen auch in der Verkelbung von Weichteilgewebe.
Ostamer ist das bekannteste und am besten untersuchte Polyurethan; er polymerisiert unter Hohlraumbildung, so dass Knochen in diese Hohlräume einwachsen können. Das polymerisierte Polyurethan dient bevorzugt als Gerüstmaterial für den ein- wachsenden Knochen.
Als Knochenzement kann Polymethylmethacrylat (PMMA) eingesetzt werden, welches Knochenkleber im Sinne der Erfindung ein kann. Insbesondere kann es als Stabilisator und Raumfül- ler von osteoporotischem und tumorösem Knochen im Zahnbereich genutzt werden. PMMA zeigt keine Toxizität. PMMA verzahnt sich mit dem trabekulären Knochen. Zusätzlich ist PMMA als Medikamententräger, vor allen Dingen für Antibiotika einsetzbar.
Epoxydharze sind ebenfalls als Knochenkleber vorteilhaft. Die meisten Fibrinkleber sind Mixturen aus Fibrinogen, Thrombin, Calcium und Faxtor XIII. Sie stellen den physiologischsten Kleber dar und zeigen deshalb auch keine allergischen oder toxischen Reaktionen. Daraus ergeben sich auch weitere Vorteile. Sie werden innerhalb kurzer Zeit ohne Gewebereizung abgebaut, wobei diese Zeit zu kurz für die knöcherne Durch- bauung sein kann. Des Weiteren zeigen sie keine hohen Polymerisationstemperaturen. Darüber hinaus gibt es Untersuchungen, die eine Beschleunigung der Heilung, Blutstillung und verbesserte Revaskularisation beschreiben.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum apikalen Einbringen von Knochenkleber in einen Wurzelkanal, wobei die Vorrichtung folgende Bestandteile umfasst: ein Kleberdepot, einen Druckstempel, ein Druckstempel-Oberteil, einen normierter Klickansatz eines Führungsstiftes, einen Gummistopper zur Längensicherung, eine Meßskalierung, einen Fϋhrungsstift mit Applikationsschläuchen, einen integrierten Applikationsschlauch, eine ISO-normierte Stiftspitze mit seitlich befindlichen Applikationsschlauchausführungsgängen, ein Klicksystem am Kleberdepot und/oder einen Applikationsschlauchansatz.
Die Bestandteile dieser Vorrichtung sind vorzugsweise im Spritzgussverfahren zu realisieren und sollten bevorzugt in Polymeren ausgeführt sein.
Die Vorrichtung umfasst demgemäß eine Zwei-Komponenten-Kleber oder eine Einkomponentenkleber befüllte Dosiereinrichtung, ein Anschlussstück mit einer Vermischungsvorrichtung und Einfüllrohr mit Skala. Weiterhin ist es möglich, neben der klassischen Spritzenversion auch eine Kartusche mit Dosiervorrichtung einzusetzen. Dabei ist der Kleber in einer verform- baren Kartusche enthalten, die in eine wieder verwendbare Dosiervorrichtung eingespannt werden kann.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung der Vermischungsvorrichtung, die eine Kanüle aufweist, wobei sie vorteilhafterweise als Einwegartikel als spritzbares Polymer ausgeführt ist.
Bevorzugt kann auch TRICOS resorbierbarere Knochenersatzstoff als Knochenkleber eingesetzt werden. Dieser ist ein resor- bierbares, bioaktives Knochenersatzstoff-Material, das besonders bevorzugt durch sich neu bildendes Knochengewebe ersetzt werden kann. Es umfasst eine Zweiphasenkeramik aus Kalziumphosphat und Beta-Tri-Kalziumphosphat . Die erfindungsgemäße Lehre weist daher die folgenden Vorteile auf :
" Abkehr vom technisch Üblichen " neue Aufgabenstellung * Vorliegen eines seit langem ungelösten dringenden Bedürfnisses für die Lösung des mit der Erfindung gelösten Problems
" bisheriges vergebliches Bemühen der Fachwelt " die Einfachheit der Lösung spricht für erfinderische Tätigkeit, insbesondere da sie kompliziertere Lehren ersetzt
" Entwicklung der wissenschaftlichen Technik ging in eine andere Richtung " entwicklungsstraffende Leistung " Fehlvorstellungen der Fachwelt über die Lösung des entsprechenden Problems (Vorurteil)
" technischer Fortschritt, wie z. B.: Verbesserung, Leistungssteigerung, Verbilligung, Ersparnis an Zeit, Material, Arbeitsstufen, Kosten oder schwer beschaff- baren Rohstoffen, erhöhte Zuverlässigkeit, Beseitigung von Fehlern, Qualitätshebung, Wartungsfreiheit, größere Effektivität, höhere Ausbeute, Vermehrung der technischen Möglichkeiten, Bereitstellung eines weiteren Mittels, Eröffnung eines zweiten Weges, Eröffnung ei- nes neuen Gebietes, erstmalige Lösung einer Aufgabe, Reservemittel, Alternativen, Möglichkeit der Rationalisierung, Automatisierung oder Miniaturisierung oder Bereichung des Arzneimittelschatzes
" glücklicher Griff, da aus einer Vielzahl von Möglich- keiten eine bestimmte gewählt wurde, deren Ergebnis nicht vorausgesagt werden konnte " Irrtum in Entgegenhaltungen ' junges Gebiet der Technik " Kombinationserfindung, d.h. mehrere bekannte Elemente werden zu einer Kombination zusammengeführt, die einen überraschenden Effekt aufweist
" Lizenzvergabe " Lob der Fachwelt und
" wirtschaftlicher Erfolg.
Die oben genannten Vorteile der erfindungsgemäßen Lehre lassen sich im Detail wie folgt darlegen.
Abkehr vom technisch Üblichen:
Es wird ein apikaler (an der Wurzelspitze befindlicher) Stopp in den Wurzelkanal (nachfolgend WK genannt) eingebracht, was bisher neu ist und zu überraschenden Resulta- ten führt. Ein skalierter, flexibler, der Krümmung des WK folgender Applikationsstift mit integriertem Applikationsschlauch oder Schläuchen ist technisch neu und wird im Stand der Technik nicht nahegelegt.
- Neue Aufgabenstellung:
Mit dem Knochenkleber werden die Hauptfehlerquellen der misserfolgten WF, das Überpressen von Füllmaterial und die Undichtigkeiten bei nicht runden Apices, angegangen und als zentrale Aufgabenstellung verstanden. Darüber hinaus soll das Füllmaterial sogar überstopft werden, um die Heilung des Konchens zu beschleunigen. Alle anderen bisher bekannten WF-Methoden beschränken sich auf das Füllen des Kanals an sich, ohne besonderes Augenmerk auf das Überstopfen von Füllmaterial und die Undichtigkeit im Bereich des Apex zu legen.
Bedürfnisbefriedigung:
Das Überstopfen/Überpressen und die Undichtigkeit im apikalen Bereich und deren Behebung, welches in nahezu allen WF-Methoden ein unbefriedigtes Bedürfnis ist, wird mit dem , Kleber' befriedigt. Vergebliches Bemühen der Fachwelt:
Die bisherigen Methoden der WF gehen die Problematik des Überstopfens und der apikalen Undichtigkeit nur indirekt an, so wird beispielsweise versucht, über Reibungswärme und der daraus resultierenden Plastifizierung der Gutta- perche einen apikalen Abschluss zu finden, was jedoch unsicher ist und immer noch die Fehlerquelle des Überpres- sens und der apikalen Undichtigkeit beinhaltet.
Einfachheit der Vorrichtung:
Ein Zwei-Depot-System mit flexibler, skalierter Kanüle ist durch einen einfachen Druckmechanismus auszulösen. Es entfällt kompliziertes Einbringen von sonstigem Füllmaterial. Die angebrachte Skala ermöglicht einfaches Überprüfen der Länge zu jeder Zeit der Behandlung.
Verbesserung: Es wird ein apikaler Stopp, beispielsweise bei der thermoplastischen Injektion, eingebracht, der oben und unten genannte Verbesserungen mit sich bringt. Die Gefahr des Überpressens wird minimiert, nahezu ausgelöscht und die daraus resultierenden Folgen wie Entzündungen, Zystenbil- düng, Knochensubstanzverlust, Schmerzen für den Patienten ebenfalls gegen Null gesenkt. Ausserdem wird die apikale Undichtigkeit nahezu ausgelöscht und deren Konsequenzen wie Bakterieninvasion von apikal und daraus resultierende Zerstörung der Zahnhartsubstanz minimiert. Der , Kleber' ist auf nahezu alle gängigen Methoden anwendbar. Auch bei anatomischen Abweichungen ist der , Kleber' anwendbar, was einen Unterschied zu den bisher bekannten Methoden darstellt. Verbilligung:
Die WF-Methoden werden verbessert (s. o.) und die Therapie einer nicht geglückten WF bzw. eines Überpressens, welche mit enormen Kosten verbunden ist, wird ausge- schlössen. Kosten bei einer Revision (Herausholen der alten WF mit anschließender neuer WF) liegen bei ca. 800,00 - 1.000,00 EUR; in Amerika sind die Kosten pro Kanal mit 1.000,00 USD zu beziffern, so dass für einen vollständigen Zahn, der vier bis fünf Kanäle umfassen kann, bis zu 5.000,00 USD zu veranschlagen sind. Kosten bei Zahnextraktion und anschließender Versorgung durch beispielsweise Implantate belaufen sich auf ca. 2.000,00 EUR pro Implantat etc.
- Schonung des Patienten:
Die Therapie von den unter „Verbesserung" genannten Punkten wie Entzündung, Zystenbildung, Knochenverlust, stellen operative Eingriffe dar. Diese beinhalten nicht nur weitere Kosten (z. B. Knochenaufbau bei Knochenverlust), sondern stellen auch extreme psychische Belastungen für den Patienten dar, u. a. Verlust von Selbstwertgefühl durch fehlende Frontzähne und daraus resultierender Aus- schluss aus der sozialen Gesellschaft, etc.
- Ersparnis an Zeit:
Schweres, lästiges Abmessen der herkömmlichen Guttapercha-Points entfällt durch skalierten Meßgriff. Eine Röntgen (Rö) -Aufnahme (Masterpoint ) wird erspart. Dies ist nicht nur eine Zeitersparnis, sondern auch eine geringere Belastung des Patienten durch Röntgenstrahlen. Des Weiteren stellt diese Ersparnis auch eine Kostenersparnis (Rö- Maschine, Rö-Bilder, Arbeitskraft etc.) dar. Durch einfache Handhabung generelle Ersparnis an Arbeitszeit. Zuverlässigkeit:
Gegeben durch einfache Handhabung und flüssiges Einfüllen des Materials werden alle lateralen Öffnungen im apikalen Bereich verschlossen, ohne auf das Überstopfen von Mate- rial achten zu müssen. Skalierung am Messgriff macht das Arbeiten genauer und zuverlässiger. Wartungsfreiheit: Gegeben durch Einmal-Systematik der Kleberkanüle.
- Größere Effektivität:
Ergibt sich aus Kombination der oben genannten Punkte, wie Einfachheit, Zuverlässigkeit, Wartungsfreiheit etc.
Kombinationserfindung: Bekannte WF-Materialien wie der Knochenkleber werden mit dem neu entwickelten Messgriff zusammengeführt und kombiniert .
Wirtschaftlicher Erfolg: Durch kostengünstiges Anbieten der Produkte und deren einfache Handhabung inklusive der Verbesserung der herkömmlichen Techniken ist wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten .
Im Folgenden soll die Erfindung anhand von Beispielen und
Zeichnungen näher erläutert werden, ohne auf diese beschränkt zu sein.
Beispiele :
Der Kunststoff des bevorzugten erfindungsgemäßen Mittels ist so gewählt, dass er biokompatibel, flexibel und biegsam, stauchfest, untoxisch und rückstellfähig ist. Er wird so produziert, dass das Mittel (Applikationskanüle) als Einmal- System zu verwenden ist. Des Weiteren ist die Skalierung des Mittels in 0,5 mm Schritten gehalten, wobei jeder ganze 1 mm- Schritt durch durchgängig gezogene Kreise und jeder 0,5 mm- Schritt durch halbgezogene Kreise dargestellt ist. Alle 5 mm ist eine andere Farbe für die Skalierung gewählt, so dass der Behandler jederzeit die Längenüberprüfung durchführen kann. Außerdem ist an jedem 5. Teilstrich die Länge in Form einer Zahl aufgedruckt (Bsp.: auf der Länge 20 mm steht neben dem Skalierungsstrich eine 20) .
Figur 1 :
Die Figur 1 zeigt eine Vorzugsvariante der erfindungsgemäßen 0, die aus folgenden Bestandteilen besteht: Kleberdepot (1), Druckstempel (2), Druckstempel-Oberteil (3), normierter Klickansatz des Führungsstiftes (4), Gummistopper zur Längensicherung (beweglich) (5), Meßskalierung (6), Führungsstift mit Applikationsschläuchen (oder nur einem Schlauch) (7), integrierte Applikationsschläuche (oder Schlauch) (8), ISO- normierte Stiftspitze mit seitlich befindlichen Applikations- Schlauchausführungsgängen (9), Klicksystem am Kleberdepot (10), Applikationsschlauchansatz (verstärkt) (11).
Die zwei Hauptkomponenten (oder nur eine Komponente) des Klebers werden in (einem) zwei separaten Depots im Griffteil der Spritze aufbewahrt, wodurch auch hier die Injektionskanülen als Einmal-System verwendbar sind. Als Injektionskanülenfüh- rungsstift wird der gleiche Kunststoff verwandt, wie dies bei der bevorzugten Variante der erfindungsgemäßen Sonde der Fall ist. An dem Führungsstift befindet sich jeweils (oder mittig nur einer) links-/rechtsseitig ein Injektionsschlauch, der jeweils seine Kleberkomponente nach apikal (zur Wurzelspitze hin) befördert, (um dort die beiden Komponenten zusammenfließen zu lassen.) Die Skalierung ist auf gleiche Weise gestaltet, wie das für die Figur 1 oben erläutert wurde.

Claims

Patentansprüche
1. Verwendung von Knochenkleber zur Herstellung eines Mit- tels zur apikalen Verblockung eines Wurzelkanals.
2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Knochenkleber zur sicheren Abdichtung bei nicht run- den Foramina mit lateralen Seitenkanälen eingesetzt wird.
3. Verwendung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Knochenkleber zur prophylaktischen oder therapeuti- sehen Behandlung von Zahnläsionen eingesetzt wird.
4. Verwendung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die apikale Verblockung zur Vorbereitung einer Wurzelka- nalfüllung eingesetzt wird.
5. Vorrichtung zum apikalen Einbringen von Knochenkleber in einen Wurzelkanal, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung folgende Bestandteile umfasst: ein Kleberdepot, einen Druckstempel, ein Druckstempel-Oberteil, einen normierter Klickansatz eines Führungsstiftes, einen Gummistopper zur Längensicherung, eine Meßskalierung, einen Fϋhrungsstift mit Applikationsschläuchen oder einem Schlauch, einen integrierten Applikationsschlauch, eine ISO-normierte Stiftspitze mit seitlich befindlichen Ap- plikationsschlauchausführungsgängen, ein Klicksystem am Kleberdepot und/oder einen Applikationsschlauchansatz.
EP06829216A 2005-11-25 2006-11-24 Verwendung von knochenklebstoff zur abdichtung eines apikalen foramens Ceased EP1962713A2 (de)

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EP06829216A EP1962713A2 (de) 2005-11-25 2006-11-24 Verwendung von knochenklebstoff zur abdichtung eines apikalen foramens

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US73973805P 2005-11-25 2005-11-25
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DE102006012777 2006-03-17
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