EP1226399A1 - Verankerungselement für ein schusswaffensystem sowie schusswaffensystem mit einem solchen verankerungselement - Google Patents

Verankerungselement für ein schusswaffensystem sowie schusswaffensystem mit einem solchen verankerungselement

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EP1226399A1 EP00974455A EP00974455A EP1226399A1 EP 1226399 A1 EP1226399 A1 EP 1226399A1 EP 00974455 A EP00974455 A EP 00974455A EP 00974455 A EP00974455 A EP 00974455A EP 1226399 A1 EP1226399 A1 EP 1226399A1
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Description

Verankerungselement für ein Schußwaffensystem sowie Schußwaffensyste mit einem solchen Verankerungselement
Die Erfindung betrifft ein Verankerungselement für ein Schußwaffensystem, sowie ein Schußwaffensystem mit einem solchen Verankerungselement .
Der Begriff "Schußwaffensystem" umfaßt Schußwaffen, die zumindest einen ersten Lauf und wenigstens zwei Module, d.h. Bau- und/oder Anbauelemente, aufweisen. Wahlweise kann das Schußwaffensystem zusätzlich ein Waffengehäuse aufweisen, dieses muß jedoch nicht zwingend vorhanden sein.
Die im folgenden verwendeten Lagebegriffe, wie "vorne", "oben", "links" usw. beziehen sich auf eine bei Abgabe eines horizontalen Schusses ordnungsgemäß positionierte Waffe, wobei die Schußrichtung nach vorne verläuft. Gleiches gilt für Richtungsangaben ("nach vorne", "nach oben", "nach links" usw. ) .
Als Stand der Technik wird ferner der Artikel "Realisierte Zukunftsvision" von R. Wilhelm, DE-Z: Deutsches Waffenjournal 5/99, Seiten 672-679 sowie die DE 198 15 261 Cl benannt.
Bei modernen, militärischen Handfeuerwaffen ist es üblich, daß optische Zieleinrichtungen oder andere Anbauelemente am Waffengehäuse angebracht werden. Dazu sind in der Regel Zu- Satzteile wie Halterungen oder andere Verbindungselemente vorgesehen, die am Waffengehäuse befestigt werden und ein Anbringen der Anbauelemente ermöglichen. Der Lauf der Schußwaffe ist dabei in den meisten Fällen zusammen mit dem Verschluß im Inneren des Waffengehäuses gelagert. Dieser Aufbau hat sich vielfach bewährt, da Lauf und Verschluß so gegen Beschädigung durch Stöße oder Schmutz geschützt werden. Allerdings hat ein solcher Aufbau auch den Nachteil, daß zwischen dem Lauf und einem Anbauelement , etwa einem Zielfernrohr, neben den Verbindungselementen auch Teile des Waffengehäuses liegen. Lauf und Zielfernrohr sind dann über eine Kette von Einzelteilen miteinander verbunden, deren Fertigungstoleranzen sich aufaddieren können. Diese "Toleranzketten" können auf- wendige Nachjustierungen erforderlich machen und im Extremfall zu Spiel und damit zu Ungenauigkeiten im Schußbild führen. Beim Anbringen eines weiteren Anbauelements am Waffengehäuse, etwa einer Anbau-Schußwaffe, ist die Kette zwischen dem Zielfernrohr und dem Lauf dieser Anbau-Schußwaffe dann noch länger und die Möglichkeit von Ungenauigkeiten noch größer.
Die geschilderte Problematik verstärkt sich noch, wenn die einzelnen Teile der besagten Kette aus verschiedenen Materia- lien bestehen. Dann können aufgrund der unterschiedlichen Wärmeausdehnungen der Einzelteile bei Temperaturschwankungen zusätzliche Präzisionsprobleme auftreten.
Nun liegt es grundsätzlich im Können des Fachmanns, den ge- schilderten Problemen durch genauere Fertigung bzw. geeignete Werkstoffwähl entgegenzuwirken. Solche Maßnahmen erhöhen jedoch zwangsläufig die Herstellungskosten der Schußwaffe.
Daneben sind aus dem Jagd- und Sportwaffenbereich Waffen be- kannt, bei denen die Halterung des Zielfernrohres direkt am Lauf befestigt ist. Die Toleranzkette zwischen Lauf und Visierung ist dadurch kürzer, was sich positiv auf die Genauigkeit des Schußbilds auswirkt. Solche Lösungen sind jedoch aus anderen Waffenbereichen, insbesondere aus dem Bereich der halb- und vollautomatischen Militärwaffen, nicht bekannt, was vermutlich auf die, bei diesen Waffen vorhandene Umkleidung des Laufes durch das Waffengehäuse zurückzuführen ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine weitere Möglichkeit anzugeben, bei einem Schußwaffensystem mehrere Module anzubringen und gleichzeitig die angesprochenen Präzisionsprobleme zu vermeiden. Die vorliegende Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß sich diese Aufgabe durch ein separates Bauteil lösen läßt, eben das besagte Verankerungselement. Dieses ist am ersten Lauf des Schußwaffensystems angebracht und über entsprechende Aufnahmeführungen mit mehreren der Module (Bau- bzw. Anbauelemente) verbindbar. Das Verankerungselement stellt so einen am ersten Lauf ausgerichteten "Fixkörper" dar, an dem mehrere Module direkt anbringbar und gegebenenfalls auf den ersten Lauf oder aufeinander ausrichtbar sind. Auf diese Weise wer- den längere Toleranzketten zwischen dem ersten Lauf und den Modulen bzw. zwischen den Modulen selbst vermieden.
Die Verwendung des erfindungsgemäßen Verankerungselements hat in der Regel Auswirkungen auf den Gesamtaufbau des Schußwaf- fensystems, da es - wie später noch ersichtlich wird - vorteilhaft ist, wenn die einzelnen Module zur Verbindung mit dem Verankerungselement in geeigneter Weise angeordnet sind. Daher richtet sich die Erfindung neben dem Verankerungselement auch auf ein Schußwaffensystem mit einem solchen Veran- kerungselement .
Im einzelnen stellt die Erfindung gemäß Anspruch 1 auf ein Verankerungselement für ein Schußwaffensystem der eingangs genannten Art ab, das ein mit dem Lauf verbindbares Verbin- dungsstück und eine oder mehrere mit den Modulen verbindbare Aufnahmeführung (en) aufweist, und mittels dessen die relative Lage von Lauf und Aufnahmeführung (en) zueinander festgelegt oder festlegbar ist.
Die erfindungsgemäße Lösung hat damit den Vorteil, daß es für eine präzise Justierbarkeit einzelner Module in der Regel ausreicht, nur das Verankerungselement (und nicht ganze Teile des Waffengehäuses) entsprechend genau zu fertigen. Der Fer- tigungs- und Kostenaufwand ist damit vergleichsweise gerin- ger.
Im Hinblick auf die Funktion des Verankerungselements sei nochmals klargestellt, daß dieses wenigstens zwei Module über die Aufnahmeführung (en) mit dem Lauf verbindet. Es ist also zwingend "multifunktionell" ausgestaltet, und geht damit weit über die Funktion bekannter Lösungen, etwa der eingangs beschriebenen Zielfernrohrhalterung, hinaus.
Dennoch behält sich die Anmelderin zusätzlich eigenständigen Schutz für ein Verankerungselement gemäß Anspruch 1 vor, welcher jedoch auf ein militärisches Schußwaffensystem mit wenigstens einem Modul abstellt. Weiter behält sich die Anmel- derin auch Schutz für ein solches Verankerungselement mit einem oder mehreren Merkmalen der nachfolgend ausgeführten Ansprüche 2 bis 10 vor.
Das Verankerungselement ist bevorzugt (gemäß Anspruch 2) so ausgestaltet, daß es über die Aufnahmeführun (en) mit wenigstens zwei der folgenden Module verbindbar ist: wenigstens einer optischen Zieleinrichtung, vorzugsweise einem computergestützten Feuerleitgerät und/oder einer Notvisierung, - einer Anbau-Schußwaffe, etwa einem Schnellfeuergewehr oder einem Granatwerfer-Anbaugerät, einem zweiten Lauf, einer Justiervorrichtung, vorzugsweise einer 2 -Achsen- Justierung, über die zum Beispiel ein weiteres Modul zum ersten Lauf justierbar ist, zumindest einem Teil des Waffengehäuses,
Mittel zum Tragen der Waffe, etwa einem Trageriemen oder
Tragegriff, und/oder zumindest einem Teil des Verschlusses oder der Ver- Schlußführung.
Hieraus ergibt sich, daß die einzelnen Aufnahmeführungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können, je nachdem mit welchen Modulen sie jeweils verbunden werden sollen, und welcher Genauigkeitsgrad bei der Verbindung gefordert ist. Der Begriff "Aufnähmeführung" umfaßt daher jede Art von Verbindung¬ selement, wie Halterungen, Führungen oder Abstützungen. Weitere Beispiele dafür sind Profilschienen, Anschlußelemente für Paß-, Schnapp- oder Klemmverbindungen oder auch einfache Befestigungsbohrungen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, daß die Aufnahmeführung das jeweilige Modul alleine trägt. Vielmehr kann das betreffende Modul zusätzlich an ei- nem anderen Teil des Schußwaffensystems abgestützt sein.
Das Verankerungselement ist erfindungsgemäß über das Verbindungsstück mit dem ersten Lauf verbunden. Dies bedeutet nicht zwingend, daß die relative Lage von Verankerungselement und Lauf vollkommen fixiert ist. Vielmehr genügt es, wenn die Lage des Verankerungselements zumindest bezüglich einer Achse des Laufs, welche im allgemeinen die Seelenachse sein wird, festgelegt ist .
In einer bevorzugten Ausgestaltung (gemäß Anspruch 3) ist das Verankerungselement über sein Verbindungsstück mit einem, den ersten Lauf tragenden Aufnähmezylinder oder einem anderen Teil des Schußwaffensystems, etwa dem Waffengehäuse, verbindbar. Das Verankerungselement und der Aufnahmezylinder können dabei auch zu einem integralen Bauteil zusammengefaßt sein. Eine solche Anordnung ist besonders in jenen Fällen sinnvoll, in denen der erste Lauf gegenüber dem Verankerungselement teilweise beweglich sein soll, etwa zum Zwecke einer Rückstoßdämpfung. Der Lauf ist dann innerhalb des Aufnahmezylin- ders in Richtung seiner Seelenachse beweglich gelagert.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung (gemäß Anspruch 4) ist das Verankerungselement über sein Verbindungsstück unmittelbar mit dem ersten Lauf verbindbar. Auch bei dieser An- Ordnung ist durch entsprechende konstruktive Maßnahmen eine Relativbewegung zwischen Lauf und Verankerungselement möglich. Der Vorteil ist hier, daß durch die unmittelbare Verbindung Zwischenteile (wie der besagte Aufnahmezylinder) ausgeschlossen werden, wodurch die Toleranzkette zwischen Veran- kerungselement und Lauf verkürzt und die Genauigkeit der Verbindung noch weiter erhöht werden kann. In einer weiteren Ausgestaltung (gemäß Anspruch 5) ist das Verankerungselement so ausgestaltet, daß es am vorderen Teil des Laufes anordbar ist . Eine Anordnung in diesem Bereich ist aus konstruktiven Gründen oftmals vorteilhaft, insbesondere dann, wenn Teile des Waffengehäuses oder bewegliche Verschlußteile ein Anbringen des Verankerungselements am hinteren Teil des Laufes erschweren. Zum Anbringen einer optischen Zieleinrichtung muß die betreffende Aufnähmeführung dann gegebenenfalls (bei zu weit vorne liegendem Verankerungseie- ment) nach hinten verlängert werden, etwa durch einen oberhalb des Waffengehäuses nach hinten verlaufenden Verlängerungssteg. Dies damit sich die Zieleinrichtung bei ordnungsgemäß angelegter Waffe in der richtigen Position befindet. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die optische Zielein- richtung nur mit ihrem vorderen Ende am Verankerungselement anzubringen und das hintere Ende im Bedarfsfall, d.h. falls die Anbringung vorne nicht ausreicht, noch zusätzlich mit dem Waffengehäuse oder einem anderen Teil des Schußwaffensystems zu verbinden.
Bei einem Schußwaffensystem in Bullpup-Bauweise sind das Magazin und damit die Schließlage des Verschlusses hinter anstatt vor dem Abzug plaziert. Der zentrale Einbau ist daher aus obigen Gründen bei einer solchen "Bullpup" im allgemeinen einfacher. Daher ist das Schußwaffensystem bevorzugt (gemäß Anspruch 10) als Bullpup ausgebildet.
Aus dem bisher Gesagten ist ersichtlich, daß das Verankerungselement in der Regel mit Modulen verbunden ist, die außer- halb des Waffengehäuses angeordnet sind oder zumindest aus diesem herausragen. Diese Module sind beim Gebrauch der Waffe, insbesondere beim Gefechtseinsatz, oftmals Stößen und anderen hohen Kräften ausgesetzt, die zum Beispiel durch die Manöver des Schützen im Gelände bedingt sind. Das Veranke- rungselement ist daher bevorzugt (gemäß Anspruch 6) so ausgebildet, daß es solche Kräfte aufnehmen kann. Die auftretenden Kräfte werden vom Verankerungselement über dessen Verbindung mit dem ersten Lauf ins Waffeninnere übertragen, vorzugsweise auf tragende Teile, d.h. Teile, die entsprechend belastbar sind. Auf diese Weise wird die eingeleitete Kraft im Waffe— inneren verteilt. Zum einen wird dadurch das Waffengehäuse entlastet, so daß es entsprechend leichter und kostengünsti- ger ausgelegt werden kann. Zum anderen wird eine Beschädigung von weniger robusten Teilen im Waffeninneren vermieden.
In einer weiteren Ausgestaltung (gemäß Anspruch 7) ist das Verankerungselement aus einem einstückigen Werkstoffblock hergestellt, und vorzugsweise aus diesem herausgefräst. Der Vorteil dieser Ausgestaltung liegt neben fertigungstechnischen Gründen insbesondere in einer erhöhten Robustheit gegenüber den bereits angesprochenen, beim Gebrauch der Waffe auftretenden Kräften. Aus den gleichen Gründen ist das Veran- kerungselement in einer weiteren Ausgestaltung (gemäß Anspruch 8) aus einer Metalllegierung, zur Einsparung von Gewicht vorzugsweise aus einer Aluminiumlegierung, hergestellt.
Alternativ hierzu kann das Verankerungselement auch durch an- dere Verfahren, wie Spritzen oder Gießen, und/oder aus anderen Werkstoffen, wie Kunststoff, hergestellt sein.
In einer weiteren Ausgestaltung (gemäß Anspruch 9) ist das Schußwaffensystem als halb- oder vollautomatische Handfeuer- waffe ausgebildet. Alternativ kann das Schußwaffensystem auch als Einzellader ausgebildet sein.
Die obigen Ausführungen zum Verankerungselement haben auch vollinhaltlich Gültigkeit für das erfindungsgemäße Schußwaf - fensystem gemäß Anspruch 11, nämlich ein Schußwaffensystem mit einem ersten Lauf, wenigstens zwei Modulen (Bau- und/oder Anbauelementen) , wahlweise einem Waffengehäuse, und einem Verankerungselement, wobei das Verankerungselement ein mit dem Lauf verbindbares Verbindungsstück und eine oder mehrere mit den Modulen verbindbare Aufnahmeführung (en) aufweist, und mittels des Verankerungsselementes die relative Lage von Lauf und Aufnähmeführung (en) zueinander festgelegt oder festlegbar ist. Die obigen Ausführungen zum Verankerungselement haben weiter auch vollinhaltlich Gültigkeit für die vorteilhaften Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Schußwaffensystems gemäß Anspruch 12.
Die Erfindung wird nun durch ein Ausführungsbeispiel sowie die angefügte beispielhafte Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine geschnittene Seitenansicht von links eines er- findungsgemäßen Verankerungselements mit ausgeklapptem Notkorn, Aufnähmezylinder und 2 -Achsen- Justierung;
Fig. 2 eine (nicht maßstäbliche) isolierte Rückansicht des Verankerungselements aus Fig. 1 ;
Fig. 3 eine Draufsicht des Schnittes III-III aus Fig. 2 ;
Fig. 4 eine Vorderansicht des Schnittes IV- IV aus Fig. 3.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Verankerungselement 1 für eine teilweise dargestellte Schußwaffe 3. Die Schußrichtung der Schußwaffe 3 ist durch einen Pfeil 5 angedeutet. Bei dieser Schußwaffe 3 handelt es sich um eine Kombination aus Großkaliber-Selbstladebüchse und Anbau-Schnellfeuergewehr mit gemeinsamer Abzugseinrichtung, deren Läufe zueinander justierbar sein sollen. Der erste Lauf, hier der Lauf der Großkaliber-Selbstladebüchse (nicht dargestellt) ist spielfrei in einer als Aufnahmezylinder dienenden Zwischenhülse 7 gela- gert, die fest mit dem Waffengehäuse verbunden ist. Die Lagerung in der Zwischenhülse 7 erlaubt eine Längsbewegung dieses Laufes beim Schußvorgang. Der zweite Lauf, hier der Lauf des Anbau-Schnellfeuergewehrs (nicht dargestellt) ist mit einer 2-Achsen-Justierung 9 verbunden, über welche dieser in seiner Lage relativ zum ersten Lauf justiert werden kann. Diese 2- Achsen-Justierung 9 ist aus einer älteren, nicht veröffent¬ lichten Anmeldung der Anmelderin (Aktenzeichen 199 23 474.4) bekannt und dort ausführlich beschrieben. Das Verankerungselement 1 weist einen oberen Kopfteil la sowie einen unteren, ringförmig ausgestalteten Basisteil lb auf (siehe Fig. 2 oder 4), der im folgenden als Verbindungsring bezeichnet wird. Im Kopfteil la ist ein Notkorn 13 angebracht, das über einen Stift 15 drehbar gelagert und über einen federbelasteten Bolzen 17 (Feder nicht dargestellt) in seiner Lage gesichert ist. Das Notkorn 13 kann so von der dargestellten, ausgeklappten Position nach vorne in eine im wesentlichen horizontale Ruheposition umgeklappt werden. Das Verankerungselement 1 ist spielfrei und drehbar auf der Zwischenhülse 7 gelagert und über eine erste Nu -Feder- Verbindung 11 so mit dieser verbunden, daß es gegen Verdrehen gesichert ist.
Die 2 -Achsen-Justierung 9 ist neben dem Verankerungselement 1 auf der Zwischenhülse 7 gelagert. Ein Stellglied 9a der 2- Achsen-Justierung 9 ist über eine zweite Nut -Feder-Verbindung 19 mit dem Verankerungselement 1 verbunden und dadurch gegen Verdrehen gesichert (zum Zwecke der Justierung bleibt es dabei in vertikaler Richtung verschiebbar) .
In Fig. 2 ist zu erkennen, daß das Kopfteil la an der Oberseite in Längsrichtung eine Schwalbenschwanzführung 21 auf- weist. Diese dient als universelle Schnittstelle zur Aufnahme verschiedener Anbaugeräte, insbesondere von optischen Zieleinrichtungen. Das Kopfteil la weist außerdem zwei Sackbohrungen 23a und 23b auf (siehe auch Fig. 3), die zur Aufnahme von zwei nicht dargestellten Schließfederstangen dienen. Die- se sind Teil der Verschlußführung der Großkaliber-Selbstladebüchse und stützen sich im eingebauten Zustand mit ihrem vorderen Ende in den Sackbohrungen 23a, b ab, während ihre hinteren Enden sich am Waffengehäuse abstützen.
Der Verbindungsring lb weist zwei, sich im wesentlichen horizontal erstreckende Tragestege 25a und 25b auf, die im eingebauten Zustand des Verankerungselements 1 auf der linken bzw. rechten Seite der Waffe über das Waffengehäuse hinausstehen. In Fig. 3 (oder auch Fig. 4) ist zu sehen, daß die Tragestege 25a, b ösenförmige Querbohrungen 27a bzw. 27b aufweisen. Diese dienen zur Befestigung eines Trageriemens zum Tragen der Schußwaffe 3. Die Tragestege 25a, b weisen außerdem zwei, in die Höhe abstehende Absätze 29a bzw. 29b auf (siehe Fig. 2) , die das Gegenstück zu einer Schnappverbindung eines nicht dargestellten Teils des Waffengehäuses bilden. Dieses Gehäuseteil, der als Schutzabdeckung für die 2 -Achsen-Justierung dient, wird zur Befestigung am Verankerungselement 1 von der Vorderseite der Schußwaffe 3 auf die Tragestege 25a, b aufgesteckt. Dabei schnappen entsprechend ausgeformte, elastische Seitenpartien des Gehäuseteils von der Innenseite her in die Absätze 29a, b ein. Das Gehäuseteil ist damit in seiner aufgesteckten Lage gesichert und kann dabei im Bedarfsfall, etwa zur Bedienung der 2 -Achsen- ustierung, vom Schützen ohne Hinzunahme von Werkzeug wieder abgenommen werden.
Fig. 4 zeigt schließlich, daß das Kopfteil la sich nach vorne hin in zwei Stege la ' und la ' ' teilt, über die der Kopfteil la mit dem Verbindungsring lb verbunden ist. Die Stege la ' und la1 ' definieren einen Hohlraum 31 zwischen sich, der zur Aufnahme des Notkorns 13 im eingebauten Zustand (nicht dargestellt) dient. Der Stift 15 des Notkorns 13 ist dann in Durchgangsbohrungen 33a und 33b der Stege la ' bzw. la' ' gela- gert.
Zusammenfassend ist damit zu sehen, daß das vorliegende Verankerungselement 1 insgesamt sechs Funktionen erfüllt. Es dient : 1. als Aufhängung des Notkorns und seiner Rastung,
2. zur Aufnahme diverser Anbaugeräte, insbesondere von optischen Zieleinrichtungen,
3. als Trageriemenhaiterung,
4. zur Sicherung eines als Abdeckung dienenden Gehäuseteils, 5. als Teil der Führung für die 2 -Achsen-Justierung des Anbau-Schnellfeuergewehrs,
6. als Abstützung für die beiden Schließfederstangen. Das Verankerungselement 1 besteht dabei aus einer Aluminiumlegierung und ist durch Ausfräsen aus einem einstückigen Werkstoffblock hergestellt. Es weist dadurch sowohl eine hohe Formgenauigkeit als auch eine hohe Stabilität auf.
Durch diese besondere Ausgestaltung des Verankerungselements 1 und seine spielfreie Lagerung auf der Zwischenhülse 7 ist eine präzise Justierung der am Schwalbenschwanz anbringbaren optischen Zieleinrichtungen auf den ersten Lauf möglich. Auf- grund der relativ geringen Länge der Schwalbenschwanzführung werden größere Zieleinrichtungen, etwa ein Nachtsichtgerät oder ein computergestütztes Feuerleitgerät, so an der Schußwaffe 3 angebracht, daß es mit dem einen Ende am Verankerungselement 1 und mit dem anderen Ende am hinteren Teil des Waf- fengehäuses aufgehängt ist. Praxistests haben gezeigt, daß auch eine solche, partielle Befestigung am Verankerungselement ausreichend ist, um ein genaues Schußbild zu gewährleisten.
Wie bereits beschrieben, ist beim vorliegenden Beispiel zwischen dem Verankerungselement 1 und dem ersten Lauf die Zwischenhülse 7 angeordnet. Es ist aber durch eine konstruktive Änderung ohne weiteres auch möglich, das Verankerungselement 1 unmittelbar am ersten Lauf anzubringen und neben der Zwi- schenhülse 7 anzuordnen (diese wird dann gegebenenfalls an der entsprechenden Stelle vom Verankerungselement 1 durchbrochen) . Im vorliegenden Beispiel wurde aber aus fertigungstechnischen Gründen auf eine solche Lösung verzichtet.
Neben einer Verbesserung der Schußgenauigkeit bringt das Verankerungselement 1 den Vorteil, daß das Waffengehäuse bei der Konstruktion relativ leicht und kostengünstig ausgelegt werden kann. Der Grund hierfür ist, daß die normalerweise auf das Waffengehäuse einwirkenden Kräfte nun fast ausschließlich vom Verankerungselement getragen werden. So werden Stöße und ähnliche Kräfte, die beim Gebrauch der Waffe auf die Anbaugeräte oder insbesondere auch auf die Tragestege 25a, b einwirken, vom Verankerungselement 1 ins Waffeninnere geleitet. Diese Kräfte werden dann auf tragende Teile der Schußwaffe 3, etwa die Zwischenhülse 7 und den ersten Lauf, übertragen und auf diese Weise großflächig verteilt . Eine Beschädigung des Waffengehäuses oder auch anderer Teile der Schußwaffe 3 wird damit wirksam vorgebeugt, die Waffe ist insgesamt robuster.

Claims

Patentansprüche
1. Verankerungselement (1) für ein, einen ersten Lauf, we- nigstens zwei Module (Bau- und/oder Anbauelemente) und wahlweise ein Waffengehäuse aufweisendes Schußwaffensystem (3) , mit :
- einem mit dem Lauf verbindbaren Verbindungsstück (lb) , und - einer oder mehreren Aufnahmeführung (en) (la, 19,
21, 23a, 23b, 25a, 25b, 33a, 33b), an der/denen die Module anbringbar sind, wobei
- mittels des Verankerungsselementes die relative Lage von Lauf und Aufnahmeführung (en) zueinander festgelegt oder festlegbar ist.
2. Verankerungselement (1) nach Anspruch 1, bei welchem die Aufnahmeführung (en) (la, 19, 21, 23a, 23b, 25a, 25b, 33a, 33b) mit folgenden Modulen verbindbar ist/sind: - wenigstens einer optischen Zieleinrichtung, vorzugsweise einem computergestützten Feuerleitgerät und/oder einer Notvisierung (13),
- einer Anbau-Schußwaffe,
- einem zweitem Lauf, - einer Justiervorrichtung, vorzugsweise einer 2-
Achsen-Justierung (9, 9a) über die ein weiteres Modul zum ersten Lauf justierbar ist,
- zumindest einem Teil des Waffengeh uses,
- Mitteln zum Tragen der Waffe, und/oder - zumindest einem Teil des Verschlusses oder der Verschlußführung .
3. Verankerungselement (1) nach Anspruch 1 oder 2, welches über sein Verbindungsstück (lb) mit einem, den ersten Lauf tragenden Aufnähmezylinder (7) oder einem anderen Teil des Schußwaffensystems verbindbar ist.
4. Verankerungselement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches über sein Verbindungsstück (lb) unmittelbar mit dem ersten Lauf verbindbar ist.
5. Verankerungselement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches derart ausgestaltet ist, daß es am vorderen Teil des Laufes anordbar ist.
6. Verankerungselement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches derart ausgestaltet ist, daß es die beim Gebrauch des Schußwaffensystems (3) auftretenden Kräfte aufnehmen kann, und diese vorzugweise auf tragende Teile des Schußwaffensystems (7, 3) überträgt.
7. Verankerungselement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches aus einem einstückigen Werkstoff- block, vorzugsweise durch Fräsen, hergestellt ist.
8. Verankerungselement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches aus einer Metallegierung, vorzugsweise einer Aluminiumlegierung, hergestellt ist.
9. Verankerungselement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das Schußwaffensystem (3) als halb- oder vollautomatische Handfeuerwaffe ausgebildet ist .
10. Verankerungselement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das Schußwaffensystem (3) als Bullpup ausgebildet ist.
11. Schußwaffensystem (3) mit:
- einem ersten Lauf,
- wenigstens zwei Modulen (Bau- und/oder Anbauelemen- ten) ,
- wahlweise einem Waffengehäuse, und
- einem Verankerungselement (1) , wobei - das Verankerungselement (1) ein mit dem Lauf verbindbares Verbindungsstück (lb) und eine oder mehrere Aufnahmeführung (en) (la, 19, 21, 23a, 23b, 25a, 25b, 33a, 33b) aufweist, - die Module an der/den Aufnahmeführung (en) (la, 19, 21, 23a, 23b, 25a, 25b, 33a, 33b) anbringbar sind, und
- mittels des Verankerungsselementes (1) die relative Lage von Lauf und Aufnahmeführung (en) zueinander festgelegt oder festlegbar ist.
12. Schußwaffensystem (3) nach Anspruch 11, mit einem oder mehreren Merkmalen der Ansprüche 2 bis 10.
EP00974455A 1999-11-05 2000-10-25 Verankerungselement für ein schusswaffensystem sowie schusswaffensystem mit einem solchen verankerungselement Expired - Lifetime EP1226399B1 (de)

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DE19953365A DE19953365A1 (de) 1999-11-05 1999-11-05 Verankerungselement für ein Schuzwaffensystem sowie Schußwaffensystem mit einem solchen Verankerungselement
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