EP0811485B1 - Vorrichtung zum Bedrucken insbesondere von textilen Werkstoffen, Keramik, Papier oder Kunststoff - Google Patents

Vorrichtung zum Bedrucken insbesondere von textilen Werkstoffen, Keramik, Papier oder Kunststoff Download PDF

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EP0811485B1
EP0811485B1 EP97108663A EP97108663A EP0811485B1 EP 0811485 B1 EP0811485 B1 EP 0811485B1 EP 97108663 A EP97108663 A EP 97108663A EP 97108663 A EP97108663 A EP 97108663A EP 0811485 B1 EP0811485 B1 EP 0811485B1
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Heinz Walz
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HEINZ WALZ TEXTILMASCHINEN HANDELSGESELLSCHAFT MBH
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    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F15/00Screen printers
    • B41F15/08Machines
    • B41F15/0863Machines with a plurality of flat screens mounted on a turntable

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bedrucken vom Materialien gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zum Bedrucken von textilen Werkstoffen, Keramik, Papier, Kunststoff, Glas oder dergleichen ist bereits eine Siebdruckvorrichtung VARIPRINT der Firma Schenk GmbH bekannt, die als Karussell-Maschine ausgebildet ist. An einem Gehäuse ist ein Drehteller drehbar gelagert, der über Palettenträger Paletten zur Aufnahme der zu bedruckenden Materialien aufnimmt. Oberhalb der Paletten ist ein Druckwerk an einem gehäusefesten Teller angeordnet. Die Palette und das Druckwerk bilden eine Druckstation. Im Regelfall sind bei derartigen Siebdruckvorrichtungen bei einer sechsfarbigen Maschine acht Paletten und beispielsweise bei einer vierzehnfarbigen oder vierzehnstationigen Maschine sechzehn Paletten vorhanden. Die zwei Paletten ohne Druckwerk dienen zum Bestücken und zur Entnahme der zu bedruckenden Materialien.
Eine ebenso nach diesem Prinzip arbeitende Vorrichtung ist aus der WO 95/01875 bekannt.
Bei derartigen Maschinen wird während des Druckvorganges das Druckwerk abgesenkt, so daß über Rakelsysteme ein flüssiges Medium, zumeist Farbe, durch ein Sieb auf die Oberfläche des zu bedruckenden Materials aufgebracht wird.
Nach dem Druckvorgang erfolgt ein Abheben der Siebdruckschablonen bzw. der Druckwerke und das Weiterdrehen der Paletten wird durchgeführt, so daß der nächste Druckvorgang erfolgen kann. Der die Paletten aufnehmende Drehteller wird mit einem Servomotor und einem Zahnriemen angetrieben, um ein Weitertakten der Paletten bzw. ein Positionieren der Paletten zur nächsten Druckstation zu ermöglichen. Die lagerichtige Positionierung erfolgt über eine mechanische Indexierung. Auf dem Drehteller sind Zapfen vorgesehen, die auf einen die Druckwerke tragenden Teller gerichtet sind, der beim Absenken der Druckwerke über eine Hubvorrichtung in einen Freiraum zwischen zwei an dem Teller angeordneten Rollen eingreift, so daß eine lagerichtige Positionierung der Druckwerke zu den Paletten gegeben ist.
Bei einem zu bedruckenden Motiv, welches aus einem oder mehreren Farben besteht, ist erforderlich, daß eine exakte Positionierung mit einer Genauigkeit von weniger als 0,25 mm der einzelnen Motivkomponenten zueinander erfolgt, damit die unterschiedlichen Farben der einzelnen Motivkomponenten exakt aneinander angrenzen und ein sauberer Druck ohne Überlappung oder zu großem Abstand der einzelnen Komponenten zueinander ermöglicht ist. Um dies mit einem Servomotor zu erreichen, ist ein hoher Aufwand für die Ansteuerung erforderlich. Zudem ist der Servomotor in seiner Leistungsfähigkeit beschränkt. Darüber hinaus ist eine genaue Positionierung durch den Antrieb des Drehtellers mittels eines Zahnriemens erschwert, da dieser zumindest geringfügig elastisch ausgebildet ist und insbesondere beim Abbremsen der Drehbewegung aufgrund der Trägheit des Drehtellers bzw. der großen bewegten Massen eine exakte Positionierung schwer möglich ist. Darüber hinaus ist erforderlich, daß eine mechanische Indexierung zu jeder Bearbeitungsstation anzubringen ist, wodurch die Herstellung derartiger Siebdruckmaschinen in der Montage sehr aufwendig ist, um auch die Summe der möglichen Toleranzen gering halten zu können. Des weiteren ist ein langsames Absenken der Druckstationen erforderlich, um den Zapfen in den Freiraum zwischen den Rollen einzuführen. Dadurch ist die maximale Taktzeit für das Bedrukken von Materialien beschränkt.
Aus der US-PS 5,520,106 ist eine Vorrichtung bekanntgeworden, die für das Bedrucken einer Oberfläche von Compact-Discs vorgesehen ist. Diese Vorrichtung ist ebenfalls als Ringtakttisch ausgebildet mit einem Rundschalttisch, an dem ein Drehteller befestigt ist. Durch einen Indexierantrieb, der mechanisch wie die zuvor beschriebenen Vorrichtungen arbeitet, wird der Drehteller in die einzelnen Positionen weitergetaktet.
Aus der EP-A-0 268 466 ist des weiteren eine Vorrichtung zum Bedrucken von Bildschirmen bekanntgeworden, welche ebenfalls einen Rundschalttisch mit einem Drehteller aufweist. Während des Weitertaktens von einer Bearbeitungsstation zur nächsten, wird eine ungefähre Endposition indexiert und anschließend über Bremselemente der Drehteller zum Stillstand gebracht, wobei die Endposition durch eine mechanische Fixierung erfolgt, bei der ein am Drehteller angeordneter Bolzen in eine entsprechende Aufnahme des Traggestells eingreift.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, bei der eine einfache und kostengünstige Anordnung und Ausgestaltung eines Drehantriebes und somit eine genaue Positionierung der Paletten zu den Druckwerken ermöglicht ist und bei der die Handhabung, Aufnahme und Zugänglichkeit der Siebdruckschablonen durch die Druckwerke verbessert ist und eine Verdrehsicherung der Druckwerke zum Gehäuse gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Durch den Einsatz eines Rundschalttisches als Drehantrieb mit einem Drehteller, der vorzugsweise durch einen Drehstrom-Bremsmotor angetrieben ist und mit einer elektromechanischen Indexierung, die die zurückgelegte Drehbewegung abfragen und erkennen kann, ist ermöglicht, daß ein schnelles Positionieren der Palette von einer Druckstation zur nächsten gegeben ist. Durch diese Maßnahme kann der Arbeitstakt bis auf 0,8 s reduziert werden, so daß gleichzeitig eine Leistungssteigerung bzw. Erhöhung der Produktivität gegeben sein kann. Durch die an dem Drehantrieb integrierte elektromechanische Indexierung kann ein aufwendiger Montageaufwand gegenüber dem aus dem Stand der Technik bekannten mechanischen Indexierungen entfallen. Des weiteren kann durch den Einsatz des Drehantriebes mit elektromechanischer Indexierung mit einer Steuerkurve und einem mit dieser zusammenwirkenden Signalgeber eine Passergenauigkeit von mindestens 0,025 mm erreichbar sein.
Zur Erhöhung der Druckgenauigkeit ist des weiteren vorteilhafterweise eine Verdrehsicherung vorgesehen, die an einer Hubsäule, die die Hubvorrichtung mit dem Teller verbindet, angeordnet ist. Die Verdrehsicherung ist in einer Führung am Gehäuse geführt. Dadurch kann die einmal eingestellte Genauigkeit der Druckwerke zu der Bearbeitungsstation unabhängig von möglichen Einflüssen durch die Hubbewegungen auf die Hubsäule und somit auf die Druckwerke aufrecht erhalten werden. Nach einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Verdrehsicherungsvorrichtung über eine Klemmverbindung das Joch an der Führungssäule angreift. Vorteilhafterweise kann auch vorgesehen sein, daß die Hubsäule im Bereich der Angriffsfläche des Jochs eine Abflachung aufweist, so daß eine zusätzliche Verdrehsicherung über die Klemmung hinaus erzielt werden kann.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die freien Enden quer zur Längsachse des Jochs Führungsrollen aufweisen, die zwischen zwei parallel zueinander beabstandeten Schienen geführt sind. Durch diese Ausgestaltung können große Hebel wirken, so daß eine sichere und lagerichtige Positionierung des Tellers und der darauf angeordneten Druckwerke gegeben ist, so daß unabhängig von Drehmomenten, die über den Drehantrieb oder die Paletten auf das Gehäuse wirken, eine hohe Passergenauigkeit erzielt werden kann.
Des weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß das Druckwerk einen im wesentlichen horizontal verlaufenden Auslegerarm aufweist, an dem nahe einem rechten und einem linken Ende ein rechter und linker, rechtwinklig dazu angeordneter Rahmen zur Aufnahme von Siebdruck-Schablonen vorgesehen ist. Diese portalförmige Anordnung weist den Vorteil auf, daß ein leichtes und schnelles Auswechseln von Siebdruckschablonen ermöglicht ist, in dem Klemmschrauben von an den Rahmen angeordneten Siebdruck-Schablonenhalter gelöst werden. Des weiteren weist diese Anordnung den Vorteil auf, daß der rechte oder linke Rahmen zueinander verschiebbar angeordnet ist, so daß eine schnelle Anpassung an unterschiedliche Größen der Siebdruckschablonen ermöglicht ist.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des portalförmig ausgestalteten Druckwerks ist vorgesehen, daß parallel zum Auslegerarm ein doppelt beaufschlagbarer Hubzylinder vorgesehen ist, der ein Rakelsystem längs zum Auslegerarm hin und her bewegt. Dadurch kann eine kompakte Bauweise erzielt werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Rahmens ist vorgesehen, daß der Auslegerarm als Hohlprofil ausgebildet ist. Dadurch können Versorgungsleitungen innerhalb eines Hohlprofils geführt werden, so daß diese vor Beschädigung und unsachgemäßer Handhabung geschützt sind. Derartige Versorgungsleitungen können sowohl das Druckmedium als auch Druckluft für den Pneumatikzylinder zuführen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in der Beschreibung, in den Patentansprüchen und den Zeichnungen angegeben.
In der Zeichnung ist ein bevorzugtes Ausbildungsbeispiel dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1
eine schematische Seitenansicht einer Siebdruckvorrichtung,
Fig. 2
eine schematische Seitenansicht gemäß Pfeilrichtung II in Fig. 1 und
Fig. 3
eine Schnittdarstellung entlang der Linie III - III in Fig. 1.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung 11 zum Bedrucken von Materialien, insbesondere textilen Werkstoffen, dargestellt. Ein Gehäuse 12 weist eine Grundplatte 13 auf, die über vertikalen Säulen 14 eine Deckplatte 16 tragen. Auf der Deckplatte 16 ist ein Drehantrieb 17 befestigt, der über einen Antriebsmotor 18 elektrisch angetrieben wird. Über ein nicht dargestelltes Getriebe treibt der Antriebsmotor 18 einen Drehteller 19 an, der um die Längsachse 21 drehbar gelagert ist. Auf dem Drehteller 19 sind sternförmig Palettenträger 22 angeordnet, die an ihren freien Enden jeweils eine Palette 23 tragen. Die Palette 23 weist an ihrer Unterseite einen Führungsschuh 24 auf, der den Palettenträger 22 umgreift. Die Palette 23 ist über eine am Führungsschuh 24 angeordnete Schraubklemmverbindung 25 zum Palettenträger 22 befestigbar.
Die Palette 23 und ein Druckwerk 26 bilden eine Druckstation 27. Das Druckwerk 26 weist einen im wesentlichen horizontal verlaufenden Auslegerarm 29 mit einem linken und rechten Rahmen 31, 32 auf. Die Rahmen 31, 32 tragen jeweils eine Siebdruck-Schablonenhalterung 33, über die eine Siebdruckschablone 34 aufgenommen werden kann. An dem Auslegerarm 29 ist ein doppelseitig beaufschlagbarer Hubzylinder 34 angeordnet, der ein Rakelsystem 36 entlang des Auslegerarmes 29 hin- und herbewegt, um die Rakel 37 über die Siebdruckfolie hin- und herzubewegen, damit das jeweilige Material bedruckt wird.
Der Rahmen 31, 32 , wie in Fig. 3 näher dargestellt ist, ist aus Profilelementen aufgebaut, die über eine Schraubverbindung miteinander verbindbar sind. Zum Auslegerarm 29 sind links und rechts horizontal angeordnete Abschnitte 38, 39 vorgesehen, die mit ihren aufeinander zu weisenden Stirnseiten zu den Seitenflächen des Auslegerarmes 29 weisen. Die Abschnitte 38, 39 sind über eine Platte 41 miteinander verbunden, die auf einer Oberseite 42 des Auslegerarmes 29 anliegt. Die Platte 41 ist über eine Schraubverbindung 43 zum Auslegerarm 29 befestigbar, wobei jeweils ein Nutenstein in eine Nut 44 eingreift. Durch diese lösbare Klemmverbindung ist ermöglicht, daß die Rahmen 31, 32 auf unterschiedliche Größen der Siebdruckschablonen 34 einstellbar sind. An die Abschnitte 38, 39 schließen sich rechtwinklig dazu angeordnete Streben 46, 47 an, die an ihren freien Enden die Siebdruck-Schablonenhalterung 33 tragen. Somit ist ein in etwa rechteckförmiger Rahmen 31, 32 gegeben, dessen Größe durch das über den Hubzylinder 34 getragene Rakelsystem 36 bzw. dessen Höhe bestimmt ist. Der Hubzylinder 34 ist ebenfalls über eine in die Nuten 44 des als Hohlprofil ausgebildeten Auslegerarmes 29 eingreifende Hammerkopfschrauben befestigbar.
Der Auslegerarm 29 mit seinem genuteten Hohlprofil weist den Vorteil auf, daß eine einfache Anbringung von Anbauteilen und eine einfache Montage mit Serienkomponenten gegeben ist. Darüber hinaus weist das Hohlprofil den Vorteil auf, daß in einer Kernloch-Bohrung 64 des Auslegerarmes 29 Versorgungsleitungen 47 geführt werden. Zum einen ist eine Pneumatikleitung vorgesehen, die den Hubzylinder 34 mit Druckluft versorgt. Des weiteren sind Versorgungsleitungen 47 für das Rakelsystem 36 vorgesehen, um dieses mit flüssigem Medium, vorzugsweise Farbe, zu versorgen. Vorteilhafterweise treten diese Versorgungsleitungen in einem mittleren Bereich des Auslegerarmes 29 aus einer Öffnung 48 auf und führen von einem Schutzschlauch umhüllt zu einem Rakelsystem 36.
An einem freien Ende des Auslegerarmes 29 ist eine Befestigungsplatte 49 bzw. Adapterplatte vorgesehen, die einerseits an dem genuteten Profil des Auslegerarmes 29 und andererseits über eine Schraubverbindung zu einem Teller 51 befestigbar ist. Bei einer sechsfarbigen Vorrichtung 11 sind acht Bearbeitungsstationen mit acht Paletten 23 und sechs Druckwerken 26 vorgesehen. Die Paletten 23 sind sternförmig gleichmäßig zueinander beabstandet am Drehteller 19 befestigt. Die Druckwerke 26 sind zu sechs aufeinander folgenden Paletten 23 positioniert, so daß zwei nebeneinander liegende Paletten 23 für die Entnahme und Bestückung frei sind.
Der Teller 51 ist von einer Hubsäule 52 getragen und drehfest zum Gehäuse 12 angeordnet. Die Hubsäule 52 durchdringt den Drehantrieb 17 entlang der Längsachse 21 und wird von einem Hubzylinder 53 getragen. Der Hubzylinder 53 wiederum ist auf der Grundplatte 13 befestigt.
In dem Gehäuse 12 ist eine an der Hubsäule 52 angreifende Verdrehsicherungsvorrichtung 54 vorgesehen, die als Joch ausgebildet ist. Im mittleren Bereich des Jochs ist eine Klemmverbindung 56 vorgesehen, die die Hubsäule 52 umgreift. Links und rechts der Klemmverbindung 56 erstrecken sich Arme 57, 58, die an ihren freien Enden Führungsrollen 61, 62 tragen, die in einer linken und rechten Führung 60 geführt sind. Die Rotationsachsen der Führungsrollen 61, 62 sind parallel zur Längsachse der Verdrehsicherungsvorrichtung 54 angeordnet. Dadurch können die Führungsrollen 61, 62 in zwei parallel zueinander angeordneten Schienen 63, 64 geführt werden. Diese Schienen 63, 64 sind über Distanzhalter 66, 67 zu einer linken und rechten Strebe 68, 69 gehalten und justierbar, die getrennt oder vorzugsweise einen Teil der Säule bilden. Der Hubzylinder 53 weist einen Hubweg von in etwa 15 mm auf. Die Schienen 63, 64 sind zumindest geringfügig größer als die Hubstrecke ausgebildet.
Die Siebdruckvorrichtung arbeitet folgendermaßen. Die Siebdruckvorrichtung 11 ist beispielsweise als sechsfarbige Maschine ausgebildet. Das heißt, es sind sechs Druckstationen und zwei freie Paletten 23 also insgesamt acht Stationen vorgesehen.
Nachdem die freie Palette 23 mit zu bedruckendem Material bestückt ist, wird der Drehantrieb 17, der als Drehstrom-Bremsmotor ausgebildet ist, bestromt und taktet die Palette 23 zu einer ersten Druckstation. Über eine elektromechanische Indexierung 70 des Drehantriebs 17 kann der zurückgelegte Weg genau abgefragt werden, so daß nach Überfahren bestimmter Winkelgrade oder einer Teilung, der Drehtisch 19 über den Drehstrom-Bremsmotor abgebremst und exakt positioniert wird. Durch die elektromechanische Indexierung 70 kann eine Positioniergenauigkeit von weniger als zweieinhalb Zehntel Millimeter erzielt werden, so daß die Passergenauigkeit erfüllt ist. Diese Weitertaktung kann durch den erfindungsgemäß eingesetzten Rundschalttisch mit einem Drehstrom-Bremsantrieb in einem Takt von weniger als 1 s erfolgen. Bei der elektromechanischen Indexierung erfolgt die Steuerung über eine Steuerkurve, welche eine Umdrehung durchführt, wobei ein Teilabschnitt der Steuerkurve einen Totpunkt aufweist bzw. derart ausgebildet ist, daß der Rundschalttisch für das Bedrucken stillsteht. An der Steuerkurve greift ein Abtastmittel an, welches mit einem elektrischen Sensor verbunden ist. Dadurch kann eine exakte Positionierung und eine schnelle Taktzeit erzielt werden. Pro Takt führt die Steuerkurve eine Umdrehung durch, wobei der Rundschalttisch entsprechend der Teilung über den Umfang weitergetaktet wird.
Nachdem die Palette 23 ihre Arbeitsposition erreicht hat, wird der Hubzylinder 53 abgesenkt, so daß die Siebdruckschablone 34 auf dem zu bedruckenden Material anliegt. Der Druckvorgang kann, wie bereits aus dem Stand der Technik bekannt ist, durchgeführt werden. Anschließend wird der Hubzylinder 53 mit Druckluft beaufschlagt und die Druckwerke 26 werden in eine obere Position übergeführt. Der Drehantrieb 17 beginnt von neuem, die Paletten 23 in die nächste Bearbeitungsstation weiterzutakten.
Durch den erfindungsgemäßen Einsatz von Rundschalttischen mit elektromechanischer Indexierung kann eine schnelle und einfache Montage erfolgen, die darüber hinaus eine hohe Positioniergenauigkeit bei hohen Taktzeiten ermöglicht.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Bedrucken von Materialien mit einem Gehäuse (12) und einer Antriebsvorrichtung (18), mit mehreren Druckwerken (26), die jeweils zu einer an einem Palettenträger (22) angeordneten Palette (23) zugeordnet sind und mit einem die Paletten (23) aufnehmenden Drehantrieb (17), der die Paletten (23) in eine nächste Bearbeitungsstation überführt und mit einem die Druckwerke (26) tragenden Teller (51), der mit einer Hubvorrichtung (53) auf- und abbewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehantrieb (17) als Rundschalttisch mit einem Drehteller (19) ausgebildet ist und ein Arbeitstakt mit einer Steuerkurve elektromechanisch indexierbar, die in einer indexierten Position einen Totpunkt aufweist, in dem der Rundschalttisch stillsteht und nach Überfahren des Totpunkts ein Weitertakten des Rundschalttisches vorgesehen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehantrieb (17) einen elektrischen Drehstrom-Bremsmotor aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Paletten (23) die Teilung bestimmt.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehantrieb (17) für einen Arbeitstakt der Paletten (23) in eine nächstfolgende Bearbeitungsstation eine Taktzeit von weniger als einer Sekunde aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Hubvorrichtung (53) und dem die Druckwerke (26) aufnehmenden Teller (51) eine Hubsäule (52) vorgesehen ist, an der eine Verdrehsicherungsvorrichtung (54) angreift, die mit zumindest einem Ende in einer Führung (60) des Gehäuses (12) aufgenommen ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdrehsicherungsvorrichtung (54) als Joch ausgebildet ist, das mit einer Klemmverbindung (56) an der Hubsäule (52) angreift und über einen linken und rechten Arm (57, 58) in der Führung (60) geführt ist und vorzugsweise am freien Ende der Arme (57, 58) Führungsrollen (61, 62) vorgesehen sind, deren Rotationsachse parallel zur Längsachse der Verdrehsicherungsvorrichtung (54) läuft.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (60) durch zwei parallel zueinander beabstandete Schienen (63, 64) ausgebildet ist, die über Distanzhalter (68) zu Streben (68, 69) des Gehäuses (12) einstellbar sind.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Druckwerk (26) einen im wesentlichen horizontal verlaufenden Auslegerarm (29) mit einem linken Rahmen (31) und rechten Rahmen (32), die jeweils einen Siebdruck-Schablonenhalter (33) tragen, umfaßt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckwerk (26) einen parallel zum Auslegerarm (29) angeordneten, vorzugsweise einen doppelt beaufschlagbaren, Hubzylinder (34) aufweist, der ein Rakelsystem (36) hin- und herbewegbar antreibt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslegerarm (29) als genutetes Hohlprofil ausgebildet ist und daß in einer Kernlochbohrung (46) des Auslegerarmes (29) Versorgungsleitungen (47) angeordnet sind und vorzugsweise die Rahmen (31, 32) mit einem in die Nuten des Auslegerarmes (29) eingreifenden Schnellverbindungssystem auf die Länge der Siebdruckschablone (35) anpaßbar sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der die Siebdruck-Schablonenhalter (33) tragende Rahmen (31, 32) zwei senkrechte, an dem Siebdruck-Schablonenhalter (33) angreifende Profilstreben (46, 47) aufweist, die von jeweils einem rechtwinklig dazu angeordneten Auslegerarm (29) aufgenommen sind, wobei Enden der Abschnitte (38, 39) mit einer Platte (41) zueinander angeordnet und an dem Auslegerarm (29) befestigbar sind.
EP97108663A 1996-06-03 1997-05-30 Vorrichtung zum Bedrucken insbesondere von textilen Werkstoffen, Keramik, Papier oder Kunststoff Expired - Lifetime EP0811485B1 (de)

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