EP0788328A1 - Flachwischbezug für die fussbodenreinigung - Google Patents

Flachwischbezug für die fussbodenreinigung

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EP0788328A1 EP95936520A EP95936520A EP0788328A1 EP 0788328 A1 EP0788328 A1 EP 0788328A1 EP 95936520 A EP95936520 A EP 95936520A EP 95936520 A EP95936520 A EP 95936520A EP 0788328 A1 EP0788328 A1 EP 0788328A1
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Abstract

Der Flachwischbezug (1) hat ein Deckblatt (2), das auf der oberen Fläche Mittel (3) zum Befestigen auf einem Halter und im mittleren Bereich (5) der unteren Fläche ein hochsaugfähiges, zumindest teilweise aus Baumwolle und/oder Viscose bestehendes Material (6) aufweist. Zumindest die Längsseiten des Deckblatts (2) sind von einem Einfaßband gesäumt. Am Rand (4) des Bezuges (1) ist ein zumindest teilweise umlaufender Textilkranz (7) angebracht. Der Textilkranz (7) dient gleichzeitig als Einfaßband. Er besteht zumindest teilweise aus Mischgarnen aus Kunst- und Naturfasern. Der kostengünstig herstellbare, waschstabile Bezug eignet sich sowohl für trockene als auch für nasse/feuchte Reinigungsaufgaben, hat ein gutes Gleitverhalten und eine hohe Reinigungsleistung sowohl für wasserlöslichen als auch für festen Schmutz.

Description

"Flachwischbezuo för die F^ßbodenreiniouno,'
Die Erfindung betrifft einen Flachwischbezug för die Fußbodenreinigung mit einem Deckblatt, das auf der oberen Fläche Mittel zum Befestigen auf einem Halter und im mittleren Bereich der unteren Fläche ein hochsaugfähiges, zumindest teilweise aus Baumwolle und/oder Viscose bestehendes Material aufweist. Zumindest die Längsseiten des Deckblatts sind von einem Einfa߬ band gesäumt. Am Rand des Bezugs ist ein zumindest teilweise umlaufender Texti1kränz angebracht.
Eine Vielzahl von Flachwischbezügen für die Fußbodenreinigung ist bekannt. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf Feuchtwischbezüge, also auf zum feuchten oder nassen Reinigen von Fußböden geeignete Bezüge. An diese Bezüge werden eine Reihe von Anforderungen gestellt. Die Bezüge sollen die Reinigungsflüssigkeit schnell aufnehmen, sie ohne zu tropfen zum Fußboden transportieren, dort allmählich abgeben und die verschmutzte Reinigungs¬ flüssigkeit, das sogenannte Schmutzwasser, schnell wieder aufnehmen. Außerdem wird die Aufnahme einer möglichst großen Menge an festen Schmutz¬ partikeln, eine geringe Flusenabgabe und ein gutes Gleitverhalten über dem Fußboden gefordert. Da die Wischbezüge von Zeit zu Zeit bei höheren Tem¬ peraturen durchgewaschen werden, besteht eine weitere Forderung in einer hohen Waschstabilität. Schließlich sollen die Wischbezüge kostengünstig herstellbar sein.
Der Besatz der reinigungsaktiven Seite, also der Unterseite des Deck¬ blatts, kann als Fransen, Schlingen, Streifen oder Zotteln ausgebildet sein. Diese bestehen aus Viscose, Baumwolle, Kunstfasern und Mischungen aus diesen in unterschiedlichsten Mischungsverhältnissen. Die Vielzahl der Ausführungen von Flachwischbezügen erklärt sich durch die hohe Anzahl unterschiedlicher Anforderungen, die in der Regel nicht gleichzeitig optimal erfüllt werden können. Besteht die reinigungsaktive Seite, also die Unterseite des Deckblatts, aus Fransen, so ist zwar die Reinigungs¬ leistung hoch, aber eine starke Flusenabgabe und ein schlechtes Gleitver¬ halten ist die Folge. Werden Bezüge mit Schlingen anstelle von Fransen eingesetzt, so verbessert sich das Gleitverhalten und es werden weniger Flusen abgegeben, aber die Reinigungsleistung sinkt auf einen mittleren Wert ab. Besteht andererseits die Unterseite des Deckblatts aus einem Schwamm- oder Vliestuchmaterial in Form von mehreren, in Reihen nebenein¬ ander angeordneten Streifen, so werden praktisch keine Flusen abgegeben und die Reinigungsleistung ist sehr hoch. Nachteilig ist hier jedoch das schlechte Gleitverhalten. Ein derartiger streifenför iger Besatz der Unterseite des Deckblatts wird zum Beispiel in der DE 38 09 279 Cl be¬ schrieben.
Auch die für die Unterseite des Deckblatts eingesetzte Faserart beeinflußt das Reinigungsergebnis und die Lebensdauer der Wischbezüge. Eine hohe Saugleistung wird zwar mit Viscose erreicht, dieses Material ist jedoch nicht zu einem häufigen Auswaschen bei höheren Temperaturen geeignet. Baumwolle ist zwar waschstabiler als Viscose, aber die Saugleistung ist geringer. Eine besonders hohe Waschstabilität und damit eine sehr hohe Lebensdauer wird mit einer Unterseite des Deckblatts aus Kunstfasern er¬ reicht. Ein derartiger Wischbezug zeigt jedoch keine Saugleistung.
Aus diesen Gründen hat sich ein Wischbezug nach der DE 32 26 947 AI als für die Praxis besonders geeignet erwiesen. Der Bezug hat zwei Bereiche mit unterschiedlicher Textilform. Der mittlere Bereich der unteren Fläche des Deckblatts enthält Schlingen aus einer Mischung von Kunstfasern und Baumwolle. Sie dienen zur Aufnahme des Schmutzwassers mit darin gelöstem Schmutz. Zusätzlich ist am Rand ein umlaufender Textilkranz aus Fransen mit offenen Garnenden angebracht, die ebenfalls aus einer Mischung von Kunstfasern und Baumwolle bestehen. Die Fransen dienen zur gründlichen Aufnahme von festen Schmutzpartikeln im sogenannten Achterwischverfahren, bei dem immer nur eine der beiden längeren Seiten des rechteckigen Wisch¬ bezuges vorne liegt. Eine weitere Steigerung der Reinigungsleistung sowie der Lebensdauer bei einer Senkung der Herstellkosten wäre vorteilhaft. Die Herstellung eines Flachwischbezuges der in der DE 32 26 947 AI be¬ schriebenen Art ist aufwendig. Das zugeschnittene Deckblatt muß von einem Einfaßband umsäumt werden, damit die Ränder des Deckblatts nicht aus¬ fransen. Das Einfaßband ist ein aus Polyamid und Polyester, also ein aus¬ schließlich aus Kunstfasergarnen gewebtes Textil. An das Einfaßband wird zusätzlich ein umlaufender Textilkranz aus Schlingen oder Fransen mit offenen Garnenden angebracht. Nach dem Aufbringen von Einschubtaschen auf der Oberseite sowie von Schlingen oder Fransen auf der Unterseite des Deckblatts ist der Wischbezug schließlich fertiggestellt. Das Vorfertigen und Anbringen des umlaufenden, aus Schlingen oder Fransen bestehenden Text lkranzes ist bei der Herstellung des Flachwischbezugs besonders auf¬ wendig.
Es sind auch Wischbezüge ohne einen umlaufenden Textilkranz bekannt. So besteht der Flachwischbezug nach DE 93 01 615 U vollständig aus einem relativ dicken sogenannten Mikrofasertuch. Das Mikrofasertuch hat zwar eine sehr hohe Reinigungskraft und nach den Angaben in dieser Druckschrift (Seite 2, Zeile 1) ein außerordentlich hohes Wasseraufnahmevermögen. Die Angabe des hohen Wassersaugvermögens ist unverständlich, wenn man von der üblichen und auch in dieser Anmeldung verwendeten Definition des Begriffs "Mikrofaser" ausgeht, die "Mikrofasern" durch eine Feinheit von weniger als 1 dtex charakterisiert. Mit anderen Worten: 10.000 m Faser wiegen weniger als 1 g. Solche feinen Fasern können nicht aus Naturstoffen be¬ stehen, sondern werden auch Kunststoffen, z. B. Polyester, hergestellt. Aufgrund ihrer extrem glatten Faseroberfläche sowie der hydrophoben Materialeigenschaft sind die Mikrofasern überhaupt nicht in der Lage, Wasser anzusaugen und zu binden. Ausschließlich aus Mikrofasern bestehende Wischbezüge eignen sich daher nicht zur Naßreinigung.
Ein weiterer Nachteil des aus der DE 93 01 615 U bekannten Wischbezugs liegt in der großen Menge des erforderlichen, extrem kostspieligen Mikro- fasermaterials.
Ein weiterer, aus einem Mikrofasertuch bestehenden Flachwischbezug ist aus der DE 29 34 009 AI bekannt. Es ist zum einmaligen Einsatz vorgesehen und nicht auswaschbar. Das bekannte Tuch ist zum trockenen Reinigen von glat¬ ten harten Oberflächen, also zum Abstauben, vorgesehen. Es handelt sich um ein höchstens 1 mm dickes Wirrfaservlies aus Mikrofasern, das unterschied¬ lich geprägte Bereiche aufweist, um die Staubaufnahmefähigkeit bei gleich¬ zeitig ausreichender Standzeit zu verbessern. Zum nassen oder feuchten Wischen von Fußböden ist es nicht geeignet.
Ein aus der EP 0250429 Bl bekanntes wiederbenutzbares Reinigungstuch für einen Halter eines Reinigungsgerätes besteht auf der reinigungsaktiven Unterseite aus unterschiedlichen, streifenförmig quer zur Länge sich er¬ streckenden Bereichen. Diese Bereiche werden dadurch gebildet, daß in ein aus gehäkelten Kunstfasern bestehendes Deckblatt teilweise Baumwollfasern eingehäkelt sind. Zwischen den Baumwollfaserstreifen ist die Unterseite des Deckblatts freigelegt. Die aus Baumwolle bestehenden Schlingen haben nur eine eingeschränkte Reinigungsleistung und aufgrund ihrer geschlosse¬ nen Form eine geringere effektive Gesamtoberfläche als z. B. offene Fransen und damit ein vermindertes spontanes Saugvermögen und ein einge¬ schr nktes Schmutzaufnahmevermögen.
Auch das Naßwischtuch nach der DE 91 06 415 Ul zeigt ein Wischtuch eines Bodenwischgerätes mit unterschiedlichen, streifenför igen Bereichen auf der Unterseite des Tuches. Die Unterseite besteht überwiegend aus einem Frotteegewebe aus Baumwolle, das von parallel zur Längsrichtung des Wisch¬ tuchs verlaufenden Streifen unterbrochen ist, an denen die Unterseite des Deckblatts freigelegt ist. Als Material für die Unterseite des Deckblatts ist ebenfalls Baumwolle vorgesehen. Dieses Naßwischtuch hat nur die mäßige, für Baumwolle typische Reinigungskraft und zeigt keine abrasive Wirkung gegenüber festsitzendem Schmutz.
Ein weiteres Reinigungstuch, das zum Anbringen an eine auf einem Stiel gehaltene Grundplatte vorgesehen ist, wird in der DE 2827909 C2 beschrie¬ ben. Etwa in der Mitte der Unterseite verläuft ein sich in Längsrichtung erstreckender Streifen aus einer saugfähigen Schicht, z. B. einem Vlies oder einem Schwamm. An den Längsrändern sind angrenzende Streifen aus einem Wirrfaservlies mit Scheuerwirkung, z. B. aus Kunststoffasern oder Metallfäden, angebracht. Die drei Streifen sind auf einem Deckblatt auf¬ genäht. Nachteilig bei der Herstellung dieses bekannten Reinigungstuches ist die Notwendigkeit, sowohl ein Einfaßband für das zugeschnittene, z. B. aus einem Gewebe bestehende Deckblatt vorzusehen als auch die Streifen aus den Wirrfaservlies anschließend aufzunähen. Eine Verbesserung des Her¬ stellungsverfahren läge in einer Verringerung der Zahl der Arbeits¬ schritte.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen kostengünstig in einer möglichst geringen Anzahl von Arbeitsschritten herstellbaren, sowohl für trockene als auch für nasse/feuchte Reinigungsaufgaben geeigneten Flach¬ wischbezug zu entwickeln, der neben einem guten Gleitverhalten, also einer geringen Reibung auf dem Boden, gleichzeitig eine besonders hohe Reini- gungsleistung sowohl für wasserlöslichen als auch für festen Schmutz und eine hohe Lebensdauer, also eine gute Waschstabilität aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Flachwischbezug der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß der Textilkranz vom Einfaßband gebildet wird, das sich auf der Unterseite des Deckblatts mindestens um ein Sechstel der Breite des Deckblatts zur Mitte hin erstreckt und zumindest teilweise, insbesondere vollständig, aus Mischgarnen aus Kunst- und Natur¬ fasern besteht. Der Textilkranz dient also gleichzeitig als Einfaßband.
Versuche haben gezeigt, daß ein vom Rand des Deckblatts sich erstreckendes Textil aterial, wie Schlingen, Fransen, Zotteln oder Streifen nicht not¬ wendig ist, um die festen Schmutzteilchen in dem Wischbezug zu halten. Ein Textilkranz in Form eines Einfaßbandes mit den genannten Mischgarnen er¬ füllt zumindest ebensogut diese Aufgabe. Der besondere Vorteil liegt in den niedrigeren Produktionskosten. Bei der Herstellung des Wischbezuges wird das Deckblatt nämlich aus breiten Ballen auf das gewünschte Maß ge¬ schnitten und der äußere Rand muß auf jeden Fall gesäumt oder mit einem Schrägband eingefaßt werden. In der Erfindung können das Einfassen des Randes und das Anbringen des Textilkranzes in nur einem Arbeitsschritt durchgeführt werden. Obwohl auf der Unterseite des Deckblatts Streifen mit unterschiedlichen Reinigungsaufgaben vorgesehen sind, ist also dennoch kein zusätzlicher Arbeitsschritt gegenüber einem Flachwischbezug ohne um¬ laufendem Textilkranz erforderlich. Das ohnehin notwendige Einfaßband für das Deckblatt übernimmt diese Aufgabe. Zu diesem Zweck erstreckt es sich auf der Unterseite des Deckblatts mindestens um ein Sechstel der Breite des Deckblatts zur Mitte hin.
Der zweite wichtige Vorteil liegt in den Eigenschaften des derart gebil¬ deten Textilkranzes. Da das Einfaßband teilweise, insbesondere vollstän¬ dig, aus Mischgarnen aus Kunst- und Naturfasern besteht, zeigt sich zum einen die kombinierte Wirkung der Reinigungseigenschaften beider Fasern. Der Kunstfaseranteil führt zu einem abrasiven Effekt gegenüber auf dem Fußboden fest anbackendem Schmutz. Der gelöste Schmutz wird an den Natur¬ fasern mit ihren typischen, Vertiefungen und Hohlräume aufweisenden Ober¬ flächen schnell aufgenommen. Das an den Rändern der Unterseite des Bezuges vorgesehene Mischgarn hat zusätzlich die vorteilhafte Wirkung, daß die am Fußboden festhaftenden Schmutzteilchen unmittelbar nach dem Ablösen von dem Naturfaseranteil festgehalten werden und zwar am gleichen Ort, so daß kaum Schmutzteilchen in den mittleren Bereich der Unterseite des Deck¬ blatts gelangen, der zur Flüssigkeitsaufnahme vorgesehen ist. Die Ver¬ schmutzung des mittleren Bereichs der Unterseite wird damit auf ein Mini¬ mum reduziert. Ein Auswaschen oder Auswringen des Wischbezuges ist ent¬ sprechend weniger häufig notwendig.
Die Gebrauchseigenschaften des erfindungsgemäßen Flachwischbezugs unter¬ scheiden sich in zwei wesentlichen Punkten vom Wischbezug nach der DE 3226947 AI. Zum einen ist der vom Einfaßband gebildete Textilkranz we¬ sentlich waschstabiler als das Fransenmaterial aus Baumwolle. Zum anderen erbringt der aus den Mischgarnen bestehende Textilkranz für feste Schmutz¬ partikel eine besonders hohe Reinigungsleistung, die wesentlich höher als die der umlaufenden Baumwollfransen des bekannten Feuchtwischbezuges ist. Der Textilkranz zeigt zwar keine Saugleistung für flüssigen und gelösten Schmutz und ist damit kaum in der Lage, flüssigen Schmutz aufzunehmen, aber diese Teilaufgabe wird durch den saugfähigen Mittelbereich der unteren Fläche des Deckblattes gelöst. Der scheinbare Nachteil der schlechten Saugleistung der Mischgarne wird also durch die saugfähige Unterseite des Deckblatts in ausreichendem Maße ausgeglichen. Insgesamt sind damit die Gebrauchseigenschaften des erfindungsgemäßen Flachwisch¬ bezuges erheblich besser als die der bekannten Bezüge mit umlaufendem Schlingen- oder Fransenkranz. Ein weiterer Vorteil der Mischgarne ist die leichte Abgabe des aufgenommenen Schmutzes unter fließendem Wasser oder in Waschbädern.
Vorteilhaft in dieser Erfindung ist außerdem die Anordnung der Mischgarne an derjenigen Stelle des Wischbezugs, die als erste mit dem Bodenschmutz in Berührung kommt, also an der Wischkante. Wichtig ist auch, daß das saugfähige Textil in Wischrichtung hinter den Mischgarnen liegt, denn es dient unter anderem zum Auftrocknen der gereinigten, noch feuchten Boden¬ fläche.
Als Kunstfaseranteil des Mischgarns können erfindungsgemäß unterschied¬ liche Faserarten vorgesehen sein. Wichtig ist der abrasive Effekt gegen¬ über fest anhaftenden Schmutzteilchen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Kunstfaseranteil des Mischgarns aus Polyester besteht. Die Polyester¬ faser zeigt zwar ein schlechtes Schmutzhaltevermögen aber eine hohe abrasive Wirkung. Die Funktion, den gelösten Schmutz festzuhalten, wird wie oben beschrieben vom Naturfaseranteil übernommen.
Zur Unterstützung der Aufgabe der Naturfaser, den losgelösten Schmutz festzuhalten, können als Kunstfasern auch Fasern vorgesehen sein, die neben einer hohen abrasiven Wirkung zusätzlich zum Festhalten des losge¬ lösten Schmutzes befähigt sind. Eine solche Faser ist die bereits oben genannte Mikrofaser. Daher wird vorgeschlagen, daß das Mischgarn Mikro¬ fasern enthält, wobei der Durchmesser der Mikrofasern nicht mehr als 10 μ beträgt.
Der im Mischgarn enthaltene Naturfaseranteil kann aus Baumwolle, Viscose oder einer anderen geeigneten Naturfaser bestehen. Vorzugsweise besteht der Naturfaseranteil des Mischgarns überwiegend aus Baumwolle. Die Breite des Einfaßbandes auf der Unterseite des Deckblattes kann unter¬ schiedlich sein und den jeweiligen Anforderungen bei der Fußbodenreinigung angepaßt und z. B. unterschiedlich für eine Grundreinigung oder eine Unterhaltsreinigung sein. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfin¬ dung hat das Einfaßband auf der Unterseite des im wesentlichen rechtecki¬ gen Deckblatts eine Breite von etwa einem Fünftel bis einem Drittel der Breite des Deckblatts bzw. des Wischbezugs.
Die Textilart des Einfaßbandes, das erfindungsgemäß zusätzlich die Funk¬ tion eines Textilkranzes hat, kann unterschiedlich sein. So kann ein Ein¬ faßband aus Vlies, Pad, Filz vorgesehen sein. Vorzugsweise ist das Einfa߬ band jedoch ein gewebtes oder gewirktes Flächengebilde. Es kann auf unter¬ schiedliche Weise am Deckblatt befestigt sein, z. B. auch durch Aufkleben. Vorzugsweise ist es auf dem Rand des Deckblatts aufgenäht.
Die Fähigkeit des Einfaßbandes, fest anhaftenden Schmutz vom Fußboden zu entfernen und im Einfaßband zu halten, wird verstärkt, wenn das Einfaßband ein velourartiges oder ein frotteeartiges textiles Flächengebilde ist. Beim velourartigen Flächengeb lde ist das Abrasionsvermögen und beim frotteeartigen Flächengebilde das Schmutzaufnahme- und Schmutztragever¬ mögen verstärkt.
Bei der gewerblichen Gebäudereinigung wird in der Regel nach dem Achter¬ wischverfahren gearbeitet. Dabei liegt immer nur eine der beiden Längs¬ seiten des rechteckigen Wischbezugs vorne in Wischrichtung. Beim erfin¬ dungsgemäßen Flachwischbezug reicht es daher aus, wenn nur eine der beiden Längsseiten mit dem erfindungsgemäßen Textilkranz versehen ist. In diesem Fall muß der Benutzer jedoch auf die korrekte Ausrichtung des Wischbezuges achten. Vorteilhaft ist daher ein vollständig umlaufendes Einfaßband der erfindungsgemäßen Art, das zusätzlich die Funktion eines Textilkranzes hat. Hier ist es nicht notwendig, auf die Lage des Wischbezuges zur Wisch¬ richtung zu achten, und bei einer Abweichung vom Achterwischverfahren kann auch in Richtung der Schmalseiten des Wischbezuges gearbeitet werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Einfaßband nur an den Längsseiten des rechteckigen Wischbezuges angebracht ist. Das Deckblatt mit dem Besatz an der Unterseite und dem Einfaßband kann auf diese Weise als ein Endlos¬ band produziert werden, wobei in einem nachfolgenden Schritt das Band auf die gewünschte Länge des Bezuges zugeschnitten, nur noch die Schmalseiten umsäumt werden müssen und die Mittel zum Befestigen auf einem Halter ange¬ bracht werden. Das bei der Herstellung der bekannten Wischbezüge mit um¬ laufenden Fransen, Streifen oder Schlingen notwendige aufwendige Anbringen des Textilkranzes wird vereinfacht und kann problemlos automatisiert werden.
Vorzugsweise ist der an der Unterseite des Deckblatts aufliegende Teil des Einfaßbandes nur unmittelbar am Rand des Deckblatts befestigt. Der nach innen weisende Rand des unterea Einfaßbandes ist also freibeweglieh. Beim Wischen klappt das in Wischrichtung hinten liegende Einfaßband um, und die nun vergrößerte Wischfläche steigert die Reinigungsleistung.
Zur leichten Unterscheidbarkeit der unterschiedlichen Leistungsbereiche des erfindungsgemäßen Flachwischbezuges, nämlich des Textilkranzes bzw. des Einfaßbandes und des mittleren, hochsaugfähigen Bereichs der unteren Fläche, sind das Einfaßband und das saugfähige Material im mittleren Be¬ reich der unteren Fläche des Deckblatts unterschiedlich gefärbt.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeich¬ nungen näher beschrieben. Es zeigen
Figur 1 die Draufsicht von oben auf ein Ausführungsbeispiel eines erfin¬ dungsgemäßen Flachwischbezuges und
Figur 2 die Draufsicht auf die Unterseite dieses Bezuges.
Der Flachwischbezug 1 besteht aus einem Deckblatt 2 mit Einschubtaschen 3 für einen Halter eines Fußbodenwischgerätes. Der mittlere Bereich 5 der Unterseite (Figur 2) ist mit Schlingen 6 aus Viscose, Baumwolle oder Mischungen von Viscose/Baumwolle mit Kunstfasern besetzt. Als Kunstfasern kommen Polyester, Polyamid oder Polypropylen in Betracht. Die Schlingen 6 können auch teilweise Garne mit Mikrofasern enthalten. Wichtig ist jedoch die Forderung nach einer hohen Saugfähigkeit, die nur durch Viscose oder Baumwolle erreicht wird. Alternativ kann der mittlere Bereich der Unter¬ seite auch mit Fransen, Zotteln, Streifen, Velour oder einem flächigen Textilgebilde ausgestattet sein.
Die Ränder 4 des rechteckigen Wischbezuges sind mit einem frotteeartigen Textil gesäumt, das aus einem Mischgarn aus Polyesterfasern und Baumwoll- fasern besteht. Dieses Einfaßband 7 dient zum einen zum Umsäumen des Randes und zum anderen zum Lockern und Festhalten von festen Schmutz¬ partikeln. Die Breite a des Einfaßbandes 7 auf der Unterseite liegt zwi¬ schen 1/5 und 1/6 der Breite b des Deckblatts. Der umlaufende Textilkranz 7 kann im Gegensatz zum beigen mittleren Bereich der Unter- und Oberseite des Deckblatts blau eingefärbt sein.
Der Textilkranz 7 ist 3 cm breit. Die Naht 8 verläuft aber im Abstand von etwa 0,5 cm von der äußeren Kante, so daß der Rand 10 des an der Unter¬ seite des Deckblatts 2 angebrachten Einfaßbandes 7 frei beweglich ist. Dies bewirkt bei beiden angenähten Textilkränzen c, d ein unterschied¬ liches Verhalten während des Wischvorgangs. Bei der Wischbewegung in Richtung des Pfeils 9 legt sich der Kranz d plan auf den Boden und der Kranz d klappt um, da die Naht sich erst im Bereich der letzten 0,5 cm befindet. Dieses Abheben vom Deckblatt und Umklappen bewirkt einen gründ¬ lichen Reinigungseffekt, da der Textilkranz nicht nur plan über den Boden rutscht.
B e z u g s z e i c h e n l i s t e
1 Flachwischbezug
2 Deckblatt
3 Einschubtasche
4 Rand
5 mittlerer Bereich
6 Schlingen
7, c, d Textilkranz, Einfaßband a Breite des Einfaßbandes b Breite des Deckblatts
8 Verbindungsnaht von Deckblatt und Textilkranz (Einfaßband)
9 Pfeil
10 Rand

Claims

P a t e n t a n s p r ü c h e
1. Flachwischbezug (1) für die Fußbodenreinigung mit einem Deckblatt (2), das auf der oberen Fläche Mittel (3) zum Befestigen auf einem Halter und im mittleren Bereich (5) der unteren Fläche ein hochsaug- fähiges, zumindest teilweise aus Baumwolle und/oder Viscose bestehen¬ des Material (6) aufweist, wobei zumindest die Längsseiten des Deck¬ blatts (2) von einem Einfaßband gesäumt sind und am Rand (4) des Bezuges (1) ein zumindest teilweise umlaufender Textilkranz (7) ange¬ bracht ist, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß der Textilkranz (7) vom Einfaßband gebildet wird, das sich auf der Unterseite des Deckblatts mindestens um ein Sechstel der Breite des Deckblatts zur Mitte hin erstreckt und zumindest teilweise, ins¬ besondere vollständig, aus Mischgarnen aus Kunst- und Naturfasern besteht.
2. Flachwischbezug nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß der Kunstfaseranteil des Mischgarns aus Polyester besteht.
3. Flachwischbezug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß das Mischgarn Mikrofasern enthält, wobei der Durchmesser der Mikrofasern nicht mehr als 10 μ beträgt.
4. Flachwischbezug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß der Naturfaseranteil des Mischgarns überwiegend aus Baumwolle besteht.
5. Flachwischbezug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß das Einfaßband (7) auf der Unterseite des im wesentlichen recht- eckigen Deckblatts (2) eine Breite (a) von etwa einem Fünftel bis einem Drittel der Breite (b) des Deckblatts (2) bzw. des Wischbezugs (1) hat.
6. Flachwischbezug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß das Einfaßband (7) ein gewebtes oder gewirktes Flächengebilde ist, das auf dem Rand des Deckblatts insbesondere aufgenäht ist.
7. Flachwischbezug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß das Einfaßband (7) ein velourartiges text les Flächengebilde ist.
8. Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß das Einfaßband (7) ein frotteeartiges textiles Flächengebilde ist.
9. Flachwischbezug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, g e k e n n z e i c h n e t d u r c h ein vollständig umlaufendes Einfaßband (7).
10. Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß das Einfaßband (7) nur an den Längsseiten des rechteckigen Wisch¬ bezuges (1) angebracht ist.
11. Flachwischbezug nach dem vorhergehenden Anspruch, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß der an der Unterseite des Deckblatts (2) aufliegende Teil des Einfaßbandes (7) nur unmittelbar am Rand des Deckblatts (2) befestigt ist.
12. Flachwischbezug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß das Einfaßband (7) und das saugfähige Material (6) im mittleren Bereich (5) der unteren Fläche des Deckblatts (2) unterschiedlich gefärbt sind.
EP95936520A 1994-10-26 1995-10-18 Flachwischbezug für die fussbodenreinigung Expired - Lifetime EP0788328B1 (de)

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