EP0358594A2 - Vorrichtung zur Behandlung textiler Bodenbeläge - Google Patents
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Abstract
Bei einer manuell zu handhabenden Vorrichtung zur Behandlung textiler Bodenbeläge mit einer schäumenden Reinigungsflüssigkeit, bestehend aus einer stielförmigen Handhabe (8) mit daran befestigtem, beborstetem Reinigungsorgan (1) sowie einem mittels Halteorgan (24; 29, 31) auswechselbar an der Handhabe (8) angeordneten Behälters (23; 30) für die Reinigungsflüssigkeit und einem mit einem den Austritt der Reinigungsflüssigkeit aus dem Behälter (23; 30) regulierenden Dosiermechanismus in Wirkverbindung stehenden Schlauch (12) zur Verbindung von Behälter (23; 30) und Reinigungsorgan (1), soll eine Lösung geschaffen werden, die ein gleichmäßiges Verteilen der schäumenden Reinigungsflüssigkeit auf den zu behandelnden Boden sowie ein erstes, in der Vorrichtung stattfindendes Vorschäumen ermöglicht. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Schlauch (12) innenseitig eine geriffelte Profilierung (28) aufweist und, daß das Reinigungsorgan (1) ein Hohlschrubber (2) mit oberseitigem Zulaufstutzen (11) für den Schlauch (12) in Höhe der Befestigung (6) der Handhabe (8) und bodenseitigen, zwischen an den äußeren Rändern (17, 18, 19, 20) des Hohlschrubbers (2) angeordneten Borstenreihen ausgebildeten Auslaßlöchern (13) ist, wobei unterhalb der Auslaßlöcher (13) mit Abstand eine die mit den Auslaßlöchern (13) versehene Schrubberfläche (3) abdeckende und an den Borstenreihen endende Verteilplatte (14) angeordnet ist.
Description
- Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Behandlung textiler Bodenbeläge mit einer schäumenden Reinigungsflüssigkeit, bestehend aus einer stielförmigen Handhabe mit daran befestigtem, beborstetem Reinigungsorgan sowie einem mittels Halteorgan auswechselbar an der Handhabe angeordneten Behälters für die Reinigungsflüssigkeit und einem mit einem den Austritt der Reinigungsflüssigkeit aus dem Behälter regulierenden Dosiermechnismus in Wirkverbindung stehenden Schlauch zur Verbindung von Behälter und Reinigungsorgan.
- Zum Reinigen von Teppichen und Teppichböden werden Reinigungslösungen oder -pulver, insbesondere Shampoo-Lösungen, mit Hilfe von Ein- oder Mehrscheibenmaschinen, Bürst-Walzenmaschinen oder dergleichen üblicherweise in den Tepplichflor eingearbeitet. Bei kleineren Flächen, bei denen Maschinen nicht sinnvoll eingesetzt werden können, wird die Reinigungslösung oder -flüssigkeit manuell verarbeitet. In der Praxis geschieht das so, daß die Reinigungsflüssigkeit in einen Eimer gegeben und mit Hilfe eines Schrubbers auf den Teppich bzw. Teppichboden übertragen wird. Auf diese Weise läßt sich aber nur eine in der Fläche ungleichmäßige Benetzung des Teppichflors erreichen und ist auch die Schaumbildung bei schäumenden Reinigungsflüssigkeiten nicht immer besonders gleichmäßig, da der Schaum allein durch die Reibbewegung des Schrubbers auf dem Teppichflor erzeugt wird. Daraus resultiert eine ungleichmäßige Reinigung des Teppichflors.
- Aus der DE-OS 28 34 644 ist eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bekannt, die aber zum einen einen recht aufwendig im Stiel angeordneten Dosiermechnismus aufweist, und die zum anderen als Reinigungsorgan eine übliche Schrubberbürste aufweist.
- In der US-PS 26 33 590 ist vorgeschlagen worden, den Behälter für die Reinigungsflüssigkeit mit einer Auslauflöcher aufweisenden Bürste zu versehen und diesen bodennah, den Handhabungsstiel integrierend anzuordnen.
- Aufgabe der Erfindung ist es eine gattungsgemäße Vorrichtung dahingehend zu verbessern, daß sie technisch einfach und unkompliziert aufgebaut ist, handelsübliche Schrubber- oder Besenstiele problemlos damit nachrüstbar sind sowie die Schaumbildung der Reinigungsflüssigkeit verbessert und deren Auftrag auf die Bodenfläche vergleichmäßigt wird.
- Bei einer Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Schlauch innenseitig eine geriffelte Profilierung aufweist und, daß das Reinigungsorgan ein Hohlschrubber mit oberseitigem Zulaufstutzen für den Schlauch in Höhe der Befestigung der Handhabe und bodenseitigen, zwischen an den äußeren Rändern des Hohlschrubbers angeordneten Borstenreihen ausgebildeten Auslaßlöchern ist, wobei unterhalb der Auslaßlöcher mit Abstand eine die mit den Auslaßlöchern versehene Schrubberfläche abdeckende und an den Borstenreihen endende Verteilplatte angeordnet ist.
- Durch die geriffelte Profilierung des Schlauches zwischen Behälter und Schrubber wird erreicht, daß hier die Fließgeschwindigkeit der Reinigerlösung herabgesetzt wird und bei der Hin- und Herbewegung der schrubberähnlichen Vorrichtung bei der Reinigung textiler Bodenflächen schon im Schlauch eine erste Schaumbildung auftritt. Dieser Schaum gelangt dann in den Hohlschrubber und tritt durch die darin befindlichen Auslaßlöcher auf die Verteilplatte aus. Auf dieser Verteilplatte vergleichmäßigt sich der Schaum und wird den Borstenbündeln zugeführt, von wo aus er dann auf die zu reinigende Bodenfläche gelangt. Der Hohlschrubber ist gleichmäßig über den zu reinigenden textilen Bodenbelag hinwegzuführen und wird kontinuierlich und gleichmäßig mit einer vorgegebenen Menge von Reinigungsmittel bzw. Schaum versorgt. Über die Borsten läuft die vorgeschäumte Reinigungsflüssigkeit auf den Bodenbelag, wo dann durch die Hin- und Herbewegung mit Hilfe der Borsten die volle Schaumentwicklung zur Reinigung des textilen Bodenbelages erzeugt wird.
- Eine geeignet lange Strecke für die Erzielung des Vorschäumeffektes steht insbesondere dann zur Verfügung, wenn das Halteorgan in Griffhöhe an der stielförmigen Handhabe angeordnet und in etwa dieser Höhe der Dosiermechnismus in Form eines Dosierhahns im Schlauch angeordnet ist, wie dies die Erfindung in Weiterbildung vorsieht. Mit Hilfe des im Griffbereich des Stiels angebrachten Reinigungsmittelbehälters, insbesondere des Dosierhahns, läßt sich die Menge des pro Zeiteinheit abgegebenen Reinigungsmittels der Arbeitsgeschwindigkeit und der Aufnahmefähigkeit des zu behandelnden Teppichs bzw. textilen Bodenbelags so anpassen, daß die Teppichfasern überall auf der Teppichfläche annähernd gleich benetzt werden.
- Weiterhin ist es für die gleichmäßige Verteilung der vorgeschäumten Reinigungsflüssigkeit auf der Verteilplatte von Vorteil, wenn die Verteilplatte mittig an der Schrubberunterseite mittels eines Abstandhalters befestigt ist, da sich dann der Schaum störungsfrei auf der Verteilplatte verteilen kann.
- In vorteilhafter weiterer Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, daß die Beborstung an jedem Längsseitenrand des Schrubbers aus mindestens zwei Reihen von Borstenbündeln besteht, wobei die Borstenbündel vorzugsweise versetzt zueinander angeordnet sind. Hierdurch wird die gleichmäßige Verteilung des Reinigungsmittels weiterhin gefördert.
- Zweckmäßig ist es hierbei, daß die Borstenbündel aus und gedrillten Borsten, vorzugsweise aus Polypropylen, bestehen.
- Schließlich sieht die Erfindung in weiterer Ausgestaltung vor, daß das Halteorgan ein nach Art eines Trichters ausgebildete Einsteckaufnahme zum Über-Kopf-Einsetzen des Behälters aufweist, in deren Grund eine in den Trichterstauraum hineinragende Stechspitze mit Auslaufloch und einem Dosierhahn sowie Schlauchansatzstutzen zur Verbindung von Behälterinnenraum und Schlauch angeordnet ist. Diese Ausbildung des Halteorgans ist besonders zweckmäßig, falls Einwegbehälter mit fertiger Reinigungslösung verwendet werden sollen.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert. Diese zeigt in
- Figur 1 einen Längsschnitt durch einen Hohlschrubber mit Stiel,
- Figur 2 einen Schnitt längs der Linie II-II von Figur 1,
- Figur 3 eine Aufsicht auf einen Schnitt längs der Linie III-III von Figur 1,
- Figur 4 eine Ansicht, teilweise im Schnitt, eines Schrubberstiels mit daran befestigtem Behälter und Schlauch,
- Figur 5 ein Halteorgan gemäß Anspruch 6 und in
- Figur 6 eine Ansicht eines Schrubberstiels mit daran befestigtem Halteorgan gemäß Figur 5.
- Der insgesamt mit 1 bezeichnete Schrubber besteht aus einem Schrubberhohlkörper 2 mit an dessen Unterseite 3 angesetzter Beborstung 4 sowie mit an dessen Oberseite 5 angeformten Schrubberstutzen 6 mit einem Gewindeteil 7 zur Aufnahme eines endseitig mit einem dazu korrespondierenden Gewinde versehenen Schrubberstiels 8. Der Schrubberstutzen 6 ist in der Mitte einer Längsseite des Hohlschrubbers 2 aus der Längsachse heraus, auf den Rand 18 zu, versetzt angeordnet. Der Schrubberhohlkörper 2 besitzt einen Hohlraum 9 mit einem Durchgang 10, welcher in Höhe des Schrubberstutzens 6 aus der Oberseite 5 des Hohlschrubbers 2 hervortretend ausgebildet ist und einen Einlaufstutzen 11 zur Aufnahme eines Schlauches 12 aufweist. Die Unterseite 3 des Hohlschrubbers 2 weist eine Vielzahl von Löchern 13 auf, die von einer von diesen beabstandet angeordneten Verteilplatte 14 bodenseitig überdeckt werden. Die Verteilplatte 14 ist mittig auf der Unterseite 3 des Hohlschrubbers 2 mittels eines Abstandshalters 15 befestigt. Die Verteilplatte 14 überdeckt die gesamte, nicht mit einer Beborstung versehene bodenseitige Fläche des Hohlschrubbers 2. Die Beborstung 4 besteht aus einzelnen Borstenbündeln 16. Diese sind entlang der Längsseitenränder 17 und 18 des Hohlschrubbers 2 in zwei Reihen angeordnet, wobei die einzelnen Borstenbündel 16 jeweils versetzt zueinander stehen. An den Breitseitenrändern 19 und 20 sind die Borstenbündel 16 jeweils in einer Reihe angeordnet.
- In Figur 4 ist ein Ausführungsbeispiel des Stiels 8 dargestellt. Der Stiel 8 besitzt an seinem unteren Ende ein Gewinde 21 zu Befestigung in dem Schrubberstutzen 6. In der Nähe des Griffbereiches 22 des Schrubberstiels 8 ist ein Reinigungsmittelbehälter 23 mittels Befestigungsschellen 24 an dem Stiel 8 befestigt. Der Behälter 23 soll vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt sein und ein Volumen von 1 - 2 Litern aufweisen. Der Behälter 23 besitzt eine große Einfüllöffnung, die mit einem mit einem Entlüftungsventil 25 versehenen Deckel 26 zu verschließen ist. Bodenseitig weist der Behälter 23 einen Auslaß zur Aufnahme eines in dem Schlauch 12 eingebauten Dosierhahnes 27 auf. Der Dosierschlauch 12 weist innenseitig eine geriffelte Profilierung 28 auf und verbindet den Auslaß des Behälters 23 mit dem Einlaufstutzen 11 des Hohlschrubbers 2.
- Der Hohlschrubber 2 besteht vorzugsweise aus Kunststoff und weist Maße von ca. 280 x 42 x 55 mm auf. Die Löcher 13 in der Schrubberunterseite 3 können gleich verteilt und überall gleich groß sein und weisen einen Durchmesser von ca. 2 mm auf. Es kann aber auch vorgesehen sein, die Löcher an den von dem Einlaufstutzen 11 entferntesten Breitseitenrändern 19 und 20 größer und/oder mit größerer Zahl als in der Schrubbermitte vorzusehen. Der Abstandhalter 15 weist eine Stärke von ca. 3 mm auf.
- Die einzelnen Borstenbündel 16 bestehen aus und gedrillten Polypropylen-Borsten.
- In der Gebrauchsstellung läuft die verschäumbare Reinigungsflüssigkeit aus dem Behälter 23 bei geöffnetem Dosierhahn 27 durch den Schlauch 12 und den Einlaufstutzen 11 in den Hohlraum 9 des Hohlraumschrubbers 2. Durch die Innenriffelung 28 wird die Fliesgeschwindigkeit der Reinigungsflüssigkeit, beispielsweise eine Shampoo-Lösung, im Bereich des Schlauches herabgesetzt, sowie durch die Hin- und Herbewegung des Stieles 8 bei der langsamen Fliesgeschwindigkeit der Shampoo-Lösung im Bereich des Schlauches bereits ein erstes Vorschäumen der Lösung erzeugt. Dieser Schaum gelangt dann in den Hohlkörper 9 und tritt durch die Löcher 13. Er wird auf der Oberseite der Verteilplatte 14 vergleichmäßigt und kontinuierlich an die Borstenreihen herangeführt. An den einzelnen Borstenbündeln läuft der Schaum dann auf den zu reinigenden textilen Bodenbelag hinab und wird dann unter intensiver Schaumbildung mit Hilfe der Borstenbündel in den Belag eingearbeitet.
- Durch Lösen der Befestigungsschellen 24 ist der Behälter 23 auswechselbar. Die Schellen 24 können aber auch fester Bestandteil des Behälters 23 sein.
- Um den Behälter für die Reinigungsflüssigkeit, insbesondere wenn dieser als Einwegbehälter ausgebildet ist, leicht auswechseln und problemlos mit der Vorrichtung verbinden zu können, ist in den Figuren 5 und 6 eine weitere Ausführungsform des Halteorgans 24 dargestellt. Die Figuren 5 und 6 zeigen den Schrubberstiel 8 und einen mit Hilfe eines Halteorgans 29 außen am Stiel 8 zu befestigenden, über den Schlauch 12 mit Dosierhahn 27 mit dem Hohlschrubber 2 zu verbindenden und insgesamt mit 30 bezeichneten Reinigungsmittelbehälter. Der Schrubberkörper 2 ist wie in den Figuren 1 - 3 dargestellt ausgebildet. Zu dem Halteorgan 29 gehört eine fest mit dem Schrubberstiel 8 zu verbindende, insgesamt mit 31 bezeichnete Einsteckaufnahme zum Über-Kopf-Einsetzen des Reinigungsmittelbehälters 30. Die Einsteckaufnahme 31 weist ein durch das Einstecken mit einer Behälteröffnung 32 zu kuppelndes Auslaufloch 33 mit Ausgang zu dem Dosierhahn 27 und weiter über einen Schlauchansatzstutzen 34 zu dem Schrubberkörper 2 auf.
- Im Ausführungsbeispiel ist die Einsteckaufnahme 31 so topf- oder trichterförmig ausgebildet, daß ihre Innenform 35 im wesentlichen der Außenform 36 des Behälters 30 entspricht. Die Einsteckaufnahme 31 kann daher im unteren Teil eine den Schultern 37 des Behälters 30 entsprechend geformte Innenfläche nach Art eines Trichters 38 besitzen. An den Trichter 38 schließt sich nach oben ein zylindrischer Haltebereich 39 an, welcher zum Beispiel mit Hilfe von Schrauben 40 und Befestigungsschelle 41 am Schrubberstiel 8 befestigt ist.
- In dem gezeichneten Ausführungsbeispiel ist die Einsteckaufnahme 31 als Trichter, also gewissermaßen als Hohlkörper, dargestellt. Grundsätzlich kann die Einsteckaufnahme aber auch lediglich aus einem Bügel zum Beispiel mit U- und/oder V-Form, bestehen, wie er sich aus dem Schnittbild der Figur 5 ergibt. Wegen der besseren Abdichtung wird jedoch die Hohlform - etwa diejenige eines Trichters - bevorzugt.
- Am Boden der Einsteckaufnahme 36 befindet sich eine beim Einsetzen des Behälters 30 in diesem eine Auslauföffnung 32 erzeugende Einstechspitze 42 mit dem Auslaufloch 33. Letzteres stellt also gewissermaßen einen in den Stauraum 43 des Trichters 38 bzw. der Einsteckaufnahme 31 zurückspringenden Trichter- Ausgang dar. Um zu vermeiden, daß seitlich der Einstechspitze 42 und vorbei am Rand der Behälteröffnung 32 Reinigungsmittel abfließt, also nicht zu dem Auslaufloch 33 gelangt, wird bevorzugt am Trichterboden 44 ein Dichtring 45 vorgesehen, der unmittelbar nach dem, bzw. durch das Bilden Einstechen der Behälteröffnung 32 zur Wirkung kommt.
- Im Ausführungsbeispiel ist ferner vorgesehen, daß die Behälterhalterung zusätzlich zu der Einsteckaufnahme 31 eine am Schrubberstiel 8 verstellbare Arretierung 46 zum Festlegen des in die Einsteckaufnahme 31 eingesetzten Reinigungsmittelbehälters 30 aufweist. Die Arretierung 46 besteht im Ausführungsbeispiel aus einem Deckel oder Bügel 47, der am Rand 48 bzw. an den Enden zum Festlegen des Behälters 30 nach unten abgewinkelt, bzw. abgebogen ist. Der Deckel 47 ist mit einer zusätzlichen Halterung 49 am Schrubberstiel 8 befestigt. Die Halterung 49 ist mit Hilfe von Schrauben 50 sowie eines Feststellhebels 51 lösbar an dem Stiel 8 festgelegt. Insgesamt bildet also die Arretierung 46 eine Rückhaltevorrichtung, die am Behälterboden 52 angreift.
Claims (6)
1. Vorrichtung zur Behandlung textiler Bodenbeläge mit einer schäumenden Reinigungsflüssigkeit, bestehend aus einer stielförmigen Handhabe (8) mit daran befestigtem, beborstetem Reinigungsorgan (1) sowie einem mittels Halteorgan (24; 29, 31) auswechselbar an der Handhabe (8) angeordneten Behälters 23; 30) für die Reinigungsflüssigkeit und einem mit einem den Austritt der Reinigungsflüssigkeit aus dem Behälter (23; 30) regulierenden Dosiermechanismus (27, 25) in Wirkverbindung stehenden Schlauch (12) zur Verbindung von Behälter (23; 30) und Reinigungsorgan 1),
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlauch (12) innenseitig eine geriffelte Profilierung (28) aufweist und, daß das Reinigungsorgan (1) ein Hohlschrubber (2)mit oberseitigem Zulaufstutzen 11) für den Schlauch (12) in Höhe der Befestigung (6) der Handhabe (8) und bodenseitigen, zwischen an den äußeren Rändern (17, 18, 19, 20) des Hohlschrubbers (2) angeordenten Borstenreihen (4) ausgebildeten Auslaßlöchern (13) ist, wobei unterhalb der Auslaßlöcher (13) mit Abstand eine die mit den Auslaßlöcher (13) versehene Schrubberfläche (3) abdeckende und an den Borstenreihen endende Verteilplatte (14) angeordnet ist.
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlauch (12) innenseitig eine geriffelte Profilierung (28) aufweist und, daß das Reinigungsorgan (1) ein Hohlschrubber (2)mit oberseitigem Zulaufstutzen 11) für den Schlauch (12) in Höhe der Befestigung (6) der Handhabe (8) und bodenseitigen, zwischen an den äußeren Rändern (17, 18, 19, 20) des Hohlschrubbers (2) angeordenten Borstenreihen (4) ausgebildeten Auslaßlöchern (13) ist, wobei unterhalb der Auslaßlöcher (13) mit Abstand eine die mit den Auslaßlöcher (13) versehene Schrubberfläche (3) abdeckende und an den Borstenreihen endende Verteilplatte (14) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Halteorgan (24; 29, 31; 46) in Griffhöhe (22) an der stielförmigen Handhabe (8) befestigt und in etwa dieser Höhe der Dosiermechanismus in Form eines Dosierhahns (27) im Schlauch (12) angeordnet ist.
dadurch gekennzeichnet,
daß das Halteorgan (24; 29, 31; 46) in Griffhöhe (22) an der stielförmigen Handhabe (8) befestigt und in etwa dieser Höhe der Dosiermechanismus in Form eines Dosierhahns (27) im Schlauch (12) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verteilplatte (14) mittig an der Schrubberunterseite (3) mittels eines Abstandhalters (15) befestigt ist.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verteilplatte (14) mittig an der Schrubberunterseite (3) mittels eines Abstandhalters (15) befestigt ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Beborstung (4) an jedem Längsseitenrand (17, 18) des Schrubbers (1) aus mindestens zwei Reihen von Borstenbündeln (16) besteht, wobei die Borstenbündel (16) vorzugsweise versetzt zueinander angeordnet sind.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Beborstung (4) an jedem Längsseitenrand (17, 18) des Schrubbers (1) aus mindestens zwei Reihen von Borstenbündeln (16) besteht, wobei die Borstenbündel (16) vorzugsweise versetzt zueinander angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Borstenbündel (16) aus und gedrillten Borsten, vorzugsweise aus Polypropylen, bestehen.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Borstenbündel (16) aus und gedrillten Borsten, vorzugsweise aus Polypropylen, bestehen.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Halteorgan (29, 31) eine nach Art eines Trichters (35, 38) ausgebildete Einsteckaufnahme (31) zum Über-Kopf-Einsetzen des Behälters (30) aufweist, in deren Grund eine in den Trichterstauraum (43) hineinragende Stechspitze (42) mit Auslaufloch (33) und einem Dosierhahn (27) sowie Schlauchansatzstutzen (34) zur Verbindung von Behälterinnenraum und Schlauch (12) angeordnet ist.
dadurch gekennzeichnet,
daß das Halteorgan (29, 31) eine nach Art eines Trichters (35, 38) ausgebildete Einsteckaufnahme (31) zum Über-Kopf-Einsetzen des Behälters (30) aufweist, in deren Grund eine in den Trichterstauraum (43) hineinragende Stechspitze (42) mit Auslaufloch (33) und einem Dosierhahn (27) sowie Schlauchansatzstutzen (34) zur Verbindung von Behälterinnenraum und Schlauch (12) angeordnet ist.
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DE3905760A DE3905760A1 (de) | 1988-08-16 | 1989-02-24 | Vorrichtung zur behandlung textiler bodenbelaege |
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EP89710032A Withdrawn EP0358594A2 (de) | 1988-08-16 | 1989-04-24 | Vorrichtung zur Behandlung textiler Bodenbeläge |
Family Applications Before (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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