EP0097203A2 - Verfahren zur Erkennung von gefälschten Datenträgern sowie Datenträger zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur Erkennung von gefälschten Datenträgern sowie Datenträger zur Durchführung des Verfahrens Download PDF

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EP0097203A2
EP0097203A2 EP82109732A EP82109732A EP0097203A2 EP 0097203 A2 EP0097203 A2 EP 0097203A2 EP 82109732 A EP82109732 A EP 82109732A EP 82109732 A EP82109732 A EP 82109732A EP 0097203 A2 EP0097203 A2 EP 0097203A2
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Hans-Jürgen Walter
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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/08Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means
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    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/08Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means
    • G07F7/12Card verification

Definitions

  • the invention relates to a method for detecting counterfeit data carriers, in particular copied magnetic cards, on which, in addition to identification data and other data, a financial credit can be stored and with which a number of machines installed in a permitted area can be used during a usage process by presenting a data carrier selectable machine service is called up, the counter value of the machine service provided being debited from the previous credit and the remaining credit is stored on the data carrier.
  • the invention further relates to a data carrier for carrying out the method according to the invention.
  • the invention has for its object to provide a method for detecting counterfeit data carriers of the type mentioned in the introduction, with which at least so high security against the use of counterfeit data carriers can be achieved with very little expenditure on equipment that practically no incentive to use of counterfeit media.
  • serial number stored in the machine currently in use and the number of uses of a single data carrier previously used in the machine currently used are applied to the present data carrier.
  • a greater number of data carriers previously used in the machine currently in use can be used to ensure even greater security.
  • a particularly preferred embodiment of the method according to the invention provides that after the triggering of a counterfeit detection signal, the data carrier recognized as a counterfeit is retained by the machine and is therefore withdrawn from the user's access. This not only ensures reliable preservation of evidence, it also prevents any further misuse with a forged data carrier from the outset. In addition, the psychological effect on the user of a counterfeit data carrier should also be particularly strong in that the counterfeit data carrier is withdrawn from its access.
  • a particularly rapid and effective dissemination of the fact that a certain data carrier has been identified as a forgery can preferably be achieved in that, after the recognition of a counterfeit data carrier, the sequence number and number of uses of the counterfeit data carrier are temporary for a predeterminable number of subsequent uses be applied to the data carrier present during use. It can preferably be provided that the sequence number and number of uses of the counterfeit data carrier are applied in ten subsequent uses.
  • the information about a data carrier recognized as a forgery is transmitted to all other machines in the area of use at a speed that increases like a avalanche. As a result, the likelihood that a forgery remains undetected is arbitrarily low.
  • a certain data medium for example a checking card
  • a certain data medium for example a checking card
  • All machines in the approved area only accept data carriers with a valid authorization code.
  • counterfeiting of a data carrier can be reliably detected at the central point and excluded from further misuse.
  • a data carrier which is particularly well suited for carrying out the method according to the invention is distinguished by this.
  • the data carrier is designed as a magnetic card on which the data are stored magnetically coded, in the memories already mentioned above.
  • the arrangement is advantageously such that the data can be stored in a predefinable map track.
  • a data carrier is also briefly referred to below as a magnetic card or also as a checking card.
  • the card sequence number of a specific magnetic card is assigned continuously during the initial issuance and thus enables each magnetic card issued to be clearly identified.
  • the process counter is set to "one" when a magnetic card is first issued and is increased by “one” each time the magnetic card is used in the machine.
  • a machine pre-user is understood to mean a user who happened to have used a particular machine in front of the holder of a magnetic card who currently has a magnetic card for obtaining machine service.
  • the process counter of the present magnetic card is increased by "one", apart from the debiting of the corresponding goods price. This increase takes place in the memory cell which is assigned to the associated card run number.
  • the transaction counter updated in this way is written back to the magnetic card together with the other data required for handling the transaction.
  • process counter and the card run number of the machine prior user are also transferred to the magnetic card currently in use.
  • a magnetic card or generally a data carrier is considered correct if the counter reading of the process counter on the data carrier is equal to or greater than the counter reading of the process counter stored in the machine that is currently being used for this data carrier.
  • a data carrier is forged, for example a magnetic card has been copied
  • the original and the copy have the same counter reading of the transaction counter and of course the same card sequence number.
  • the update procedure described above is carried out. As soon as the copy is presented to the machine after the original has been used, this copy can be recognized as a forgery in that the count of the process counter is smaller than the counter stored in the machine was standing.
  • the magnetic card or generally the data carrier is then retained in accordance with the above explanations.
  • the process counters are updated independently of the habits of a particular user and without his influence by the fact that each user, without being able to prevent this, also includes the process counter and the card run number of the machine user written on his magnetic card. This results in an indirect communication, which is beyond the influence of the user, between all the machines in the approved area of application, so that the information about a possibly counterfeited data carrier, such as a copied magnetic card, is quickly disseminated.
  • the process counter is set to "zero" and this counter reading is registered in the machine together with the associated card sequence number.
  • the card run number is written with the count "zero" of the process counter.

Abstract

Es wird ein Verfahren zur Erkennung von gefälschten Datenträgern beschrieben, mit denen bargeldlos Automatenleistungen bezogen werden können. Es wird für jeden Datenträger die Anzahl der Benutzungsvorgänge auf dem Datenträger selbst und in jedem Automaten gespeichert. Ein Datenträger gilt als korrekt, wenn die auf dem Datenträger selbst abgespeicherte Anzahl der Benutzungsvorgänge nicht kleiner ist als die im Automaten gespeicherte Anzahl der Benutzungsvorgänge. Andernfalls wird der Datenträger als Fälschung erkannt und vom Automaten einbehalten. Die Verbreitung der Information über eine Fälschung wird dadurch erreicht, daß auf jedem Datenträger bei einem Benutzungsvorgang außer den genannten Daten auch die Anzahl der Benutzungsvorgänge eines zuvor in dem Automaten verwendeten Datentragers abgespeichert wird. Zwangsläufig wird diese Information bei einem zukünftigen Benutzungsvorgang einem anderen Automaten übermittelt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erkennung von gefälschten Datenträger, insbesondere von kopierten Magnetkarten, auf denen außer Identifikationsdaten und anderen Daten ein finanzielles Guthaben speicherbar ist und mit denen an einer vorgebbaren Anzahl von in einem zugelsassenen Bereich aufgestellten Automaten bei einem Benutzungsvorgang durch Voralge eines Datenträgers eine wählbare Automatenleistung abgerufen wird, wobei der Gegenwert der erbrachten Automatenleistung von dem bisherigen Guthaben abgebucht und das Restguthaben auf dem Datenträger abgespeichert wird.
  • Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf einen Datenträger zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Erkennung von gefälschten Datenträgern der eingangs näher genannten Art zu schaffen, mit welchem bei sehr geringem gerätetechnischem Aufwand eine zumindest so hohe Sicherheit gegen die Verwendung von gefälschten Datenträgern erreichbar ist, daß praktisch kein Anreiz mehr zur Verwendung von gefälschten Datenträgern besteht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß bei der Vorlage eines Datenträgers bei einem Automaten außer den zur Erbringung der gewählten Automatenleistung und der zugehörigen Guthaben-Abbuchung erforderlichen Maßnahmen folgende Arbeitsschritte von dem gegenwärtig benutzten Automaten ausgeführt werden:
    • Es wird eine auf dem vorliegenden Datenträger vermerkte und zu seiner Identifikation dienende Laufnummer gelesen und gespeichert;
    • es wird die auf dem vorliegenden Datenträger vermerkte Anzahl seiner bisherigen Benutzungsvorgänge gelesen und gespeichert;
    • es wird die auf dem vorliegenden Datenträger vermerkte Laufnummer wenigstens eines anderen Datenträgers gelesen, die bei einem vorhergehenden Benutzungsvorgang des vorliegenden Datenträgers von dem dabei benutzten Automaten auf den vorliegenden Datenträger aufgebracht worden ist;
    • es wird die auf dem vorliegenden Datenträger vermerkte Anzahl der bisherigen Benutzungsvorgänge des wenigstens einen anderen Datenträgers gelesen, die bei dem vorhergehenden Benutzungsvorgang des vorliegenden Datenträgers von dem dabei benutzten Automaten auf den vorliegenden Datenträger aufgebracht worden ist;
    • es wird auf dem vorliegenden Datenträger die Anzahl der vermerkten Benutzungsvorgänge um "Eins" erhöht;
    • es wird auf den vorliegenden Datenträger die im gegenwärtig benutzten Automaten gespeicherte Laufnummer wenigstens eines im gegenwärtig benutzten Automaten zuvor verwendeten Datenträgers aufgebracht;
    • es wird auf den vorliegenden Datenträger die im gegenwärtig benutzten Automaten gespeicherte Anzahl der Benutzungsvorgänge des wenigstens einen im gegenwärtig benutzten Automaten zuvor verwendeten Datenträgers aufgebracht und
    • es wird die im gegenwärtig benutzten Automaten gespeicherte Anzahl der bisherigen Benutzungsvorgänge des vorliegenden Datenträgers mit der gelesenen Anzahl seiner bisherigen Benutzungsvorgänge verglichen und ein Fälschungserkennungssignal ausgelöst, wenn die gelesene Anzahl kleiner ist als di-e gespeicherte Anzahl der Benutzungsvorgänge.
  • Für die meisten praktischen Anwendungsfälle wird es ausreichend sein, daß auf den vorliegenden Datenträger die im gegenwärtig benutzten Automaten gespeicherte Laufnummer und die Anzahl der Benutzungsvorgänge eines einzigen zuvor im gegenwärtig benutzten Automaten verwendeten Datenträgers aufgebracht werden. Natürlich können zur Gewährleistung einer noch höheren Sicherheit eine größere Anzahl von zuvor im gegenwärtig benutzten Automaten verwendeten Datenträgern herangezogen werden.
  • Wenn jedoch ein einziger zuvor benutzter Datenträger als ausreichend angesehen wird, läßt sich eine besonders wirksame Aktualisierung dadurch erreichen, daß die Laufnummer und Anzahl der Benutzungsvorgänge des unmittelbar zuvor verwendeten Datenträgers aufgebracht werden.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, daß nach der Auslösung eines Fälschungserkennungssignals der als Fälschung erkannte Datenträger vom Automaten einbehalten und somit dem Zugriff des Benutzers entzogen wird. Auf diese Weise wird nicht nur eine zuverlässige Beweissicherung gewährleistet, es wird vielmehr auch jeder weitere Mißbrauch mit einem gefälschten Datenträger von vorneherein ausgeschlossen. Zusätzlich dürfte auch die psychologische Wirkung auf den Benutzer eines gefälschten Datenträgers dadurch besonders stark sein, daß der gefälschte Datenträger seinem Zugriff entzogen wird.
  • Eine besonders rasche und wirksame Verbreitung der Tatsache, daß ein bestimmter Datenträger als Fälschung erkannt wurde, läßt sich vorzugsweise dadurch erreichen, daß nach der Erkennung eines gefälschten Datenträgers vorübergehend, für eine vorgebbare Anzahl von nachfolgenden Benutzungsvorgängen jeweils die Laufnummer und Anzahl der Benutzungsvorgänge des gefälschten Datenträgers auf den bei einer Benutzung jeweils vorliegenden Datenträger aufgebracht werden. Dabei kann vorzugsweise vorgesehen sein, daß die Laufnummer und Anzahl der Benutzungsvorgänge des gefälschten Datenträgers bei zehn nachfolgenden Benutzungsvorgängen aufgebracht werden.
  • Eine besonders zuverlässige Erkennung des gefälschten Datenträgers in den übrigen Automaten wird dadurch begünstigt, daß unmittelbar nach der Erkennung eines gefälschten Datenträgers dessen Anzahl der Benutzungsvorgänge auf "Null" gesetzt wird. Die Verbreitung der Information über den als Fälschung erkannten Datenträger auf die übrigen Automaten innerhalb eines bestimmten Bereiches kann weiterhin dadurch gefordert werden, daß außer den zur korrekten Abwicklung eines Geschäftes für den Bezug von Automatenleistung zur Sicherung gegen Fälschungen für Sicherungsdaten auf dem Datenträger folgende Speicher vorgesehen sind:
    • Ein Speicher (MKKLN) für eine individuelle Laufnummer des Datenträgers,
    • ein Speicher (MKVGZ) für einen Vorgangszähler des Datenträgers, in welchem die Anzahl seiner Benutzungsvorgänge speicherbar ist,
    • ein Speicher (MBKLN) für die Laufnummer eines Automatenvorbenutzers und
    • ein Speicher (MBVGZ) für einen Vorgangszähler, in welchem die Anzahl der Benutzungsvorgänge des Datenträgers des Automatenvorbenutzers speicherbar ist.
  • Es wird gemäß der Erfindung die Information über einen als Fälschung erkannten Datenträger mit lavinenartig anwachsender Geschwindigkeit auf alle übrigen Automaten in dem Benutzungsbereich übertragen. Es wird dadurch die Wahrscheinlichkeit beliebig gering, daß eine Fälschung unerkannt bleibt.
  • Es ist jedoch theoretisch denkbar, daß eine Anzahl von Datenträgern gefälscht werden, indem beispielsweise Magnetkarten, die auch als Girokarten bezeichnet werden können, einfach kopiert werden. Es könnten dann solche Kopien (Fälschungen) zu einer Zeit in verschiedenen Automaten verwendet werden, in welcher eine gemäß der Erfindung vorgesehene indirekte Übertragung und Verbreitung der Fälschungs-Information dadurch verhindert wird, daß keine anderen Personen anwesend sind. Dieser theoretisch denkbare Fall widerspricht jedoch grundsätzlich dem Sinn des Aufstellens von Automaten und kann als Sonderfall betrachtet werden, dem auch mit gesonderten Maßnahmen wirksam begegnet werden kann. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, daß grundsätzlich das in einem zugelassenen Bereich vorhandene Berechtigungssystem in vorgegebenen Zeitabständen aktiviert werden muß. Dies kann beispielsweise folgendermaßen geschehen: An einer zentralen Stelle wird ein Berechtigungscode mit Hilfe von Zufallszahlen ausgegeben. Es muß zu diesem Zweck ein bestimmter Datenträger, beispielsweise eine Girokarte an der zentralen Stelle vorgelegt werden, an welcher sie überprüft und mit einem für eine bestimmte Zeit gültigen Berechtigungscode versehen wird. Sämtliche Automaten im zugelassenen Bereich akzeptieren nur noch Datenträger mit einem gültigen Berechtigungscode. Bei diesem System kann an der zentralen Stelle eine Fälschung eines Datenträgers zuverlässig erkannt und von der weiteren mißbräuchlichen Benutzung ausgenommen werden.
  • Ein zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besonders gut geeigneter Datenträger zeichnet sich dadurch aus. daß der Datenträger als Magnetkarte ausgebildet ist, auf welcher die Daten magnetisch kodiert gespeichert sind, und zwar in den oben bereits genannten Speichern. Vorteilhafterweise ist die Anordnung dabei derart getroffen, die Daten in einer vorgebbaren Kartenspur speicherbar sind.
  • Insgesamt läßt sich feststellen, daß gemäß der Erfindung ein außerordentlich flexibles und im praktischen Gebrauch zuverlässiges System zur Erkennung von gefälschten Datenträgern wie Magnetkarten erreicht ist. Es kann das erfindungsgemäße Verfahren auch den Erfordernissen des Einzelfalls problemlos angepaßt werden und zwar auch im Hinblick auf den zur Erkennung von Fälschungen jeweils gerechtfertigten Aufwand.
  • Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt die einzige Figur ein Flußdiagramm in welchem diejenigen Vorgänge veranschaulicht sind, welche dann ablaufen, wenn ein Datenträger zum Bezug einer Automatenleistung bei einem Automaten vorgelegt wird.
  • Ein Datenträger wird nachfolgend auch kurz als Magnetkarte oder auch als Girokarte bezeichnet.
  • Neben anderen Daten enthält jede Girokarte wenigstens vier Speicherplätze, auf denen zur Erkennung von Fälschungen verwendbare Daten speicherbar sind. Nachfolgend werden für die vier vorzugsweise verwendeten Speicher die im Flußdiagramm verwendeten Kurzbezeichnungen und der jeweils zugehörige Speicherinhalt angegeben:
    • 1. MBKLN enthält die Kartenlaufnummer des Automatenvorbenutzers,
    • 2. MBVGZ enthält den Vorgangszähler des Automatenvorbenutzers,
    • 3. MKKLN enthält die Kartenlaufnummer der gegenwärtig verwendeten Magnetkarte und
    • 4. MKVGZ enthält den Vorgangszähler der gegenwärtig verwendeten Magnetkarte.
  • Die Kartenlaufnummer einer bestimmten Magnetkarte wird bei der Erstausstellung fortlaufend vergeben und ermöglicht somit eine eindeutige Identifizierung jeder ausgegebenen Magnetkarte.
  • Der Vorgangszähler wird bei der Erstausstellung einer Magnetkarte auf "Eins" gestellt und bei jeder Verwendung der Magnetkarte im Automaten um "Eins" erhöht.
  • Unter einem Automatenvorbenutzer wird ein solcher Benutzer verstanden, der zufällig vor demjenigen Inhaber einer Magnetkarte einen bestimmten Automaten benutzt hat, welchem gegenwärtig eine Magnetkarte zum Bezug einer Automatenleistung vorliegt.
  • Wenn eine bestimmte Magnetkarte einem Automaten zur Benutzung, d.h. zum Bezug einer Automatenleistung vorgelegt wird, laufen folgende Vorgänge ab:
    • Es wird der Inhalt der gesamten Magnetkarte vom Automaten gelesen.
  • Nachdem der gewünschte Bezugsvorgang für den Automaten freigegeben wurde, wird der Vorgangszähler der vorliegenden Magnetkarte, außer der Abbuchung des entsprechenden Warenpreises, um "Eins" erhöht. Diese Erhöhung erfolgt in derjenigen Speicherzelle, welche der zugehörigen Kartenlaufnummer zugeordnet ist.
  • Der auf diese Weise aktualisierte Vorgangszähler wird mit den übrigen für die Abwicklung des Geschäftes erforderlichen Daten auf die Magnetkarte zurückgeschrieben.
  • Zusätzlich werden der Vorgangszähler und die Kartenlaufnummer des Automatenvorbenutzers, genauer gesagt seiner entsprechenden Magnetkarte, ebenfalls auf die gegenwärtig in der Benutzung befindliche Magnetkarte übertragen.
  • Eine Magnetkarte oder allgemein ein Datenträger gilt als korrekt, wenn der Zählerstand des Vorgangszählers auf dem Datenträger gleich oder größer ist als der im Automaten, der gerade benutzt wird, für diesen Datenträger abgespeicherte Zählerstand des Vorgangszählers.
  • Wenn ein Datenträger gefälscht ist, beispielsweise eine Magnetkarte kopiert wurde, so haben das Original und die Kopie den gleichen Zählerstand des Vorgangszählers und natürlich auch die gleiche Kartenlaufnummer. Bei der Benutzung des Originals oder der Kopie erfolgt die oben beschriebene Vorgehensweise der Aktualisierung. Sobald nach der Benutzung des Originals die Kopie dem Automaten vorgelegt wird, kann diese Kopie dadurch als Fälschung erkannt werden, daß der Zählerstand des Vorgangszählers kleiner ist als der im Automaten abgespeicherte Zählerstand. Die Magnetkarte oder allgemein der Datenträger wird dann gemäß den obigen Erläuterungen einbehalten.
  • Da von einer unterschiedlichen Frequentierung der verschiedenen Automaten durch die einzelnen Benutzer auszugehen ist, werden die Vorgangszähler unabhängig von den Gewohnheiten eines bestimmten Benutzers und ohne seinen Einfluß dadurch aktualisiert, daß jeder Benutzer, ohne dies verhindern zu können, den Vorgangszähler und die Kartenlaufnummer des Automatenvorbenutzers mit auf seine Magnetkarte geschrieben bekommt. Dadurch erfolgt eine indirekte und dem Einfluß der Benutzer entzogene Kommunikation zwischen allen Automaten im zugelassenen Anwendungsbereich, so daß dadurch auch die Information über einen unter Umständen gefälschten Datenträger wie eine kopierte Magnetkarte rasch verbreitet wird.
  • Sobald eine Magnetkarte als Kopie erkannt worden ist, wird der Vorgangszähler auf "Null" gesetzt, und es wird dieser Zählerstand zusammen mit der zugehörigen Kartenlaufnummer im Automaten registriert.
  • Es werden dann bei den nächsten zehn Benutzungsvorgängen anstatt der Kartenlaufnummer und der zugehörigen Vorgangszähler des jeweiligen Automatenvorbenutzers bzw. seines Datenträgers die Kartenlaufnummer, deren Kopie entdeckt wurde, mit dem Zählerstand "Null" des Vorgangszählers eingeschrieben.
  • Auf diese Weise wird dafür gesorgt, daß die Kartenlaufnummer der kopierten Magnetkarte (Fälschung) auf schnellstem Weg an alle weiteren Automaten gelangt. Auf Grund der Mitteilung, daß der Zählerstand des Vorgangszählers den Wert "Null" aufweist, wird nun auch jeder andere Automat, also nicht derjenige Automat, der die Fälschung entdeckt hat, dazu veranlaßt, seinerseits zehn mal die Kartenlaufnummer der als Fälschung entdeckten Kopie mit dem Zählerstand "Null" des Vorgangszählers anstatt der Daten des Automatenvorbenutzers in die Speicher MBKLN und MBVGZ einzuschreiben Die verschiedenen Möglichkeiten, wie ein Benutzungsvorgang bei der Vorlage eines Datenträgers bei einem Automaten ablaufen kann, gehen .unmittelbar anschaulich aus dem in der Zeichnung dargestellten Flußdiagramm hervor.
  • Um nach einer erkannten Kopie für die nächsten zehn Benutzungsvorgänge anstatt der Kartenlaufnummer mit dem zugehörigen Vorgangszähler des jeweiligen Vorbenutzers die oben erläuterten Daten der Kopie an die übrigen Automaten weiterzugeben, wird ein Fälschungszähler auf "10" gestellt, der bei jedem Benutzungsvorgang um "1" vermindert wird. Sobald der Fälschungszähler wieder auf "0" steht, werden wieder die Vorbenutzer-Daten verwendet.

Claims (11)

1. Verfahren zur Erkennung von gefälschten Datenträgern, insbesondere von kopierten Magnetkarten, auf denen außer Identifikationsdaten und anderen Daten ein finanzielles Guthaben speicherbar ist und mit denen an einer vorgebbaren Anzahl von in einem zugelassenen Bereich aufgestellten Automaten bei einem Benutzungsvorgang durch Vorlage eines Datenträgers eine wählbare Automatenleistung abgerufen wird, wobei der Gegenwert der erbrachten Automatenleistung von dem bisherigen Guthaben abgebucht und das Restguthaben auf dem Datenträger abgespeichert wird, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Vorlage eines Datenträgers bei einem Automaten außer den zur Erbringung der gewählten Automatenleistung und der zugehörigen Guthaben-Abbuchung erforderlichen Maßnahmen folgende Arbeitsschritte von dem gegenwärtig benutzten Automaten ausgeführt werden:
1.1 Es wird eine auf dem vorliegenden Datenträger vermerkte und zu seiner Identifikation dienende Laufnummer gelesen und gespeichert;
1.2 es wird die auf dem vorliegenden Datenträger vermerkte Anzahl seiner bisherigen Benutzungsvorgänge gelesen und gespeichert;
1.3 es wird die auf dem vorliegenden Datenträger vermerkte Laufnummer wenigstens eines anderen Datenträgers gelesen, die bei einem vorhergehenden Benutzungsvorgang des vorliegenden Datenträgers von dem dabei benutzten Automaten auf den vorliegenden Datenträger aufgebracht worden ist;
1.4 es wird die auf dem vorliegenden Datenträger vermerkte Anzahl der bisherigen Benutzungsvorgänge des wenigstens einen anderen Datenträgers gelesen, die bei dem vorhergehenden Benutzungsvorgang des vorliegenden Datenträgers von dem dabei benutzten Automaten auf den vorliegenden Datenträger aufgebracht worden ist;
1.5 es wird auf dem vorliegenden Datenträger die Anzahl der vermerkten Benutzungsvorgänge um "Eins" erhöht;
1.6 es wird auf den vorliegenden Datenträger die im gegenwärtig benutzten Automaten gespeicherte Laufnummer wenigstens eines im gegenwärtig benutzten Automaten zuvor verwendeten Datenträgers aufgebracht;
1.7 es wird auf den vorliegenden Datenträger die im gegenwärtig benutzten Automaten gespeicherte Anzahl der Benutzungsvorgänge des wenigstens einen im gegenwärtig benutzten Automaten zuvor verwendeten Datenträgers aufgebracht und
1.8 es wird die im gegenwärtig benutzten Automaten gespeicherte Anzahl der bisherigen Benutzungsvorgänge des vorliegenden Datenträgers mit der gelesenen Anzahl seiner bisherigen Benutzungsvorgänge verglichen und ein Fälschungserkennungssignal ausgelöst, wenn die gelesene Anzahl kleiner ist als die gespeicherte Anzahl der Benutzungsvorgänge.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf den vorliegenden Datenträger die im gegenwärtig benutzten Automaten gespeicherte Laufnummer und die Anzahl der Benutzungsvorgänge eines einzigen zuvor im gegenwärtig benutzten Automaten verwendeten Datenträgers aufgebracht werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufnummer und Anzahl der Benutzungsvorgänge des unmittelbar zuvor verwendeten Datenträgers aufgebracht werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Auslösung eines Fälschungserkennungssignals der als Fälschung erkannte Datenträger vom Automaten einbehalten und somit dem Zugriff des Benutzers entzogen wird. .
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Erkennung eines gefälschten Datenträgers vorübergehend, für eine vorgebbare Anzahl von nachfolgenden Benutzungsvorgängen jeweils die Laufnummer und Anzahl der Benutzungsvorgänge des gefälschten Datenträgers auf den bei einer Benutzung jeweils vorliegenden Datenträger aufgebracht werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufnummer und Anzahl der Benutzungsvorgänge des gefälschten Datenträgers bei zehn nachfolgenden Benutzungsvorgängen aufgebracht werden.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unmittelbar nach der Erkennung eines gefälschten Datenträgers dessen Anzahl der Benutzungsvorgänge auf "Null" gesetzt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Automat, der bei einem zur Benutzung vorliegenden Datenträger als Anzahl der Benutzungsvorgänge des vorbenutzten Datenträgers eine "Null" vorfindet, bei einer vorgebbaren Anzahl von nachfolgenden Benutzungsvorgängen jeweils die Anzahl "Null" der Benutzungsvorgänge und die zugehörige Laufnummer auf den bei einer Benutzung jeweils vorliegenden Datenträger als Vorbenutzerdaten aufbringt.
9. Datenträger zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß außer den zur korrekten Abwicklung eines Geschäftes für den Bezug von Automatenleistung zur Sicherung gegen Fälschungen für Sicherungsdaten auf dem Datenträger folgende Speicher vorgesehen sind:
9.1 Ein Speicher (MKKLN) für eine individuelle Laufnummer des Datenträgers,
9.2 ein Speicher (MKVGZ) für einen Vorgangszähler des Datenträgers, in welchem die Anzahl seiner Benutzungsvorgänge speicherbar ist,
9.3 ein Speicher (MBKLN) für die Laufnummer eines Automatenvorbenutzers und
9.4 ein Speicher (MBVGZ) für einen Vorgangszähler, in welchem die Anzahl der Benutzungsvorgänge des Datenträgers des Automatenvorbenutzers speicherbar ist.
10. Datenträger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger als Magnetkarte ausgebildet ist, auf welcher die Daten magnetisch kodiert gespeichert sind.
11. Datenträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten in einer vorgebbaren Kartenspur speicherbar sind.
EP82109732A 1982-06-19 1982-10-21 Verfahren zur Erkennung von gefälschten Datenträgern sowie Datenträger zur Durchführung des Verfahrens Expired EP0097203B1 (de)

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AT82109732T ATE35335T1 (de) 1982-06-19 1982-10-21 Verfahren zur erkennung von gefaelschten datentraegern sowie datentraeger zur durchfuehrung des verfahrens.

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Application Number Priority Date Filing Date Title
DE3223034A DE3223034C2 (de) 1982-06-19 1982-06-19 Verfahren zur Erkennung von gefälschten Datenträgern
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