EP0077508A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken von palettierten Gutstapeln - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken von palettierten Gutstapeln Download PDF

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EP0077508A1
EP0077508A1 EP82109357A EP82109357A EP0077508A1 EP 0077508 A1 EP0077508 A1 EP 0077508A1 EP 82109357 A EP82109357 A EP 82109357A EP 82109357 A EP82109357 A EP 82109357A EP 0077508 A1 EP0077508 A1 EP 0077508A1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B53/00Shrinking wrappers, containers, or container covers during or after packaging
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verpacken von palettierten Gutstapeln, die auf einem Kettenförderer zu einer Haubenüberziehstation gebracht und dort mit einer unterhalb der Haubenüberziehstation angeordneten Hebebühne angehoben werden, wobei ein unterhalb der Haubenüberziehstation (4) angeordnetes Sauggebläse (10) vorgesehen ist, das die über die Unterseite der Palette (2) vorstehenden Ränder (11) einer über den Gutstapel (3) gezogenen Schrumpfhaube (7) ansaugt, bevor der palettierte Gutstapel abgesenkt und zu einer Schrumpfstation (5) transportiert wird, wobei ferner im Bereich der Haubenüberziehstation Werkzeuge zum Umschlagen der vorstehenden Ränder der Schrumpfhaube unter die Palette angeordnet sind. Damit möglichst faltenfreie Umschläge an der Unterseite der Palette entstehen, sind die Werkzeuge Schiebeplatten, die bei angehobener Hebebühne in Höhe der Hebebühnenober seite angeordnet sind und deren Platten- und Schiebeebene sich im wesentlichen parallel zur Förderebene erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpacken von palettierten Gutstapeln, bei dem über den Gutstapel und die Palette eine Schrumpfhaube gezogen wird, die an den Gutstapel und die Palette angelegt und geschrumpft wird. Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
  • Palettierte Gutstapel werden mit einer Schrumpfhaube überzogen, die nach dem Schrumpfen den Stapel zusammen und an der Palette hält. Dazu soll die Schrumpfhaube nicht nur den Stapel sondern auch die Ränder der Palette umfassen und sich zumindest teilweise gegen die Unterseite der Palette legen, damit beim Schrumpfen der sogenannte Unterschrumpf entsteht. Das Haubenüberziehen und Schrumpfen kann weitgehend automatisiert sein. Dazu werden die palettierten Gutstapel auf einem Förderer, z.B. einem Rollenförderer bis in den Bereich einer Haubenüberziehstation gefahren, dort mit einer Schrumpfhaube versehen und anschließend vom Förderer bis in den Bereich einer Schrumpfstation transportiert, wo die.Schrumpfhauben geschrumpft werden. Eine Schrumpfstation besitzt in der Regel einen Heißgasmast, der um den palettierten Gutstapel herumführbar ist, wobei aus dem Heißgasmast Heißgas gegen die Flächen der Schrumpfhaube geblasen wird.
  • Es hat sich allerdings gezeigt, daß während des Transportes von der Haubenüberziehstation zur Schrumpfstation die Schrumpfhaube sich an der Rückseite des Gutstapels von dem Gutstapel und auch von der Palette abhebt, ohne daß nach dem Stillstand des Gutstapels die entsprechenden Bereiche der Schrumpfhaube wegen der Eigensteifigkeit des Materials und ggf. wegen Faltenbildung sich nicht wieder an den Gutstapel und an die Ränder der Palette anlegen. Dann muß manuell eingegriffen werden, damit beim Schrumpfen auch der gewünschte Unterschrumpf entsteht.
  • Außerdem kennt man zum Schrumpfen von Schrumpfhauben Schrumpföfen, die sich allerdings für einen weitgehend automatisierten Betrieb weniger eignen. Da ein Schrumpfofen, in dem sich ein palettierter Gutstapel befindet, nicht oder nur schwer zugänglich ist, wir die Schrumpfhaube während des Schrumpfens gegen den Gutstapel und auch gegen die Palette gesaugt. Dabei kommt es aber zu Faltenbildungen des Haubenmaterials, weil dieses im erwärmten Zustand keine Spannungen mehr aufnehmen kann. Im Ergebnis wird dadurch das Haubenmaterial geschwächt und der äußere Eindruck des mit einer geschrumpften Haube versehenen palettierten Gutstapels beeinträchtigt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, dafür zu sorgen, daß bei weitgehend automatisiertem Haubenüberziehen und Schrumpfen zuverlässig ein hinreichend großer Unterschrumpf entsteht.
  • Diese Aufgabe wird bei dem Verfahren der eingangs beschriebenen Gattung dadurch gelöst, daß die Palette beim Überziehen der Schrumpfhaube angehoben wird, daß im angehobenen Zustand der Palette die Schrumpfhaube an den Gutstapel und unter die Ränder der Palette gelegt wird und daß die Palette dann abgesetzt und anschließend die Schrumpfhaube geschrumpft wird.
  • Der Erfolg dieses Verfahrens besteht im wesentlichen darin, daß die Schrumpfhaube an ihren freien Rändern zwischen der Unterseite der Palette und der Abstellfläche eingeklemmt und und festgehalten wird, so daß sie beim anschließenden Schrumpfen keine freien Bewegungen mehr ausführen kann. Gleichzeitig ist sichergestellt, daß der gewünschte Unterschrumpf entsteht, weil bereits ein wesentlicher Teil der freien Ränder der Schrumpfhaube sich unter den Rändern der Palette befindet.
  • Nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung soll die Schrumpfhaube durch Absaugen von Luft an den Gutstapel an- und unter die Ränder der Palette gelegt werden. Dazu wird zweckmäßig die Luft von der Unterseite der Palette abgesaugt. Denn diese Verfahrensweise ermöglicht einen weitgehend automatischen Betrieb ohne manuellen Eingriff, weil die Strömungskräfte der Luft ausreichen, um die Schrumpffolie in der beschriebenen Weise zu legen.
  • Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens besitzt einen Förderer für die palettierten Gutstapel, eine Haubenüberziehstation und eine Schrumpfstation, die im Bereich des Förderers angeordnet sind. Die Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer eineluftdurchlässige Förderbahn besitzt und daß unterhalb der Haubenüberziehstation eine Hebebühne und ein Sauggebläse angeordnet sind.
  • Hebebühne und Sauggebläse lassen sich nach Maßgabe des intermittierenden Vorschubs des Förderers automatisch steuern, so daß sie immer nur dann in Aktion treten, wenn ein palettierter Gutstapel sich im Bereich der Haubenüberziehstation befindet.
  • Der Förderer kann ein mehrspuriger Kettenförderer sein. Von einem solchen Kettenförderer können auch Paletten unterschiedlicher Größe transportiert werden und im Bereich dieses Kettenförderer kann eine Hebebühne installiert werden, mit der die Paletten unterschiedlicher Größe angehoben werden können.
  • Hebebühnen für diesen Zweck können verschieden gestaltet sein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Hebebühne eine Scheren-Hebebühne, deren Tragarme die Spuren des Förderers durchgreifen. Dann kann das Sauggebläse zwischen den Tragarmen der Scherden-Hebebühne angeordnet werden.
  • Im Bereich der Schrumpfstation können zusätzliche Halteeinrichtungen zum Andrücken der Schrumpfhaube an die freien Seiten des Gutstapels angeordnet sein, die eine Lockerung der Schrumpfhaube und dem Abheben der Schrumpfhaube entgegenwirken.
  • Probleme können entstehen bei Paletten mit rechteckförmiger Grundfläche, deren Schmalseiten verhältnismäßig weit vom Sauggebläse entfernt sind. Dann reichen die Strömungskräfte häufig nicht aus, um die freien Ränder der Schrumpffolie auf die Unterseite der Palette umzuschlagen.
  • Damit die über die Unterseite der Palette vorstehenden freien Ränder der über den Gutstapel gezogenen Schrumpfhaube zuverlässig auf die Unterseite der Palette umgeschlagen werden, können im Bereich der Haubenüberziehstation Werkzeuge zum Umschlagen der vorstehenden Ränder der Schrumpfhaube unter die Palette angeordnet sein.
  • Diese Werkzeuge, die nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung als Arme ausgebildet sind, die um vertikale Achsen schwenkbar sind und sich in horizontaler Richtung unterhalb der Palettenunterseite erstrecken, wirken in Kombination mit den durch das Sauggebläse erzeugten Strömungskräften derart, daß auch diejenigen freien Ränder der Schrumpfhaube, die vom Sauggebläse verhältnismäßig weit entfernt sind, zuverlässig unter die Unterseite der Palette umgeschlagen werden. Einerseits sind nämlich in den Bereichen einer Schmalseite der Palette noch Strömungskräfte vorhanden, die die vorstehenden Ränder der Schrumpfhaube in Richtung auf die Palettenmitte umzuschlagen versuchen. Dadurch erfolgt bereits eine Vororientierung dieser Ränder. Wenn die Werkzeuge bzw. Arme unter die Palettenunterseite geschwenkt werden, schlagen sie die überstehenden Ränder vollständig unter die Unterseite der Palette.
  • Die Arme sind angetrieben und sie sollten wenigstens auf jeder Seite des Förderers einen gemeinsamen Antrieb aufweisen. Der Antrieb kann ein Hubzylinder sein, dessen Kolbenstange ein an die Arme angeschlossenes Hebelgetriebe betätigt. Das Hebelgetriebe seinerseits greift an den vertikalen Schwenkachsen der Arme an und verschwenkt diese aus ihrer Ruhestellung in die Betriebstellung bzw. umgekehrt.
  • Zweckmäßig werden auf jeder Seite der Haubenüberziehstation zwei Arme angeordnet. Es hat sich herausgestellt, daß günstigste Wirkungen jeweils dann erreicht werden, wenn die Arme jeweils auf ca. 1/4 und ca. 3/4 der Palettenabmessung in Förderrichtung sowie in einem Abstand von ca. 1/4 dieser Abmessung von der zugeordneten Schmalseite der Palette angeordnet sind. Damit werden auch die Eckbereiche der vorstehenden Ränder der Schrumpfhaube erfaßt, insbesondere dann, wenn die Schwenkrichtung der Arme beim Umschlagen der Ränder der Schrumpfhaube im wesentlichen auf den Flächenmittelpunkt der Palette gerichtet ist. Anders ausgedrückt sollen die Arme so verschwenken, daß der in Transportrichtung des Gutstapels vordere Arm in Ruhestellung nach vorn weist und dann in Richtung auf die Palette geschwenkt wird, während der in Transportrichtung des Gutstapels hintere Arm in Ruhestellung nach hinten weist und ebenfalls in Richtung auf die Palette geschwenkt wird.
  • Wenn die vorstehenden Ränder der Schrumpfhaube unter die Palette geschlagen sind, kann der palettierte Gutstapel wieder auf den Förderer abgesenkt und zu einer Schrumpfstation transportiert werden. Durch Absetzen des Gutstapel auf den Förderer werden die umgeschlagenen Ränder der Schrumpfhaube zwischen Gutstapel und Förderer festgeklemmt und damit für den Transport zur Schrumpfstation und für sich den dort anschließenden Schrumpfvorgang derart fixiert, daß sie sich auch unter Einwirkung der Schrumpfkräfte nicht mehr hochziehen können. Der Förderer hat also zusätzlich zu seiner Transportfunktion die Aufgabe, die untergeschlagenen Ränder der Schrumpfhaube nach dem Absenken des Gutstapels zu fixieren.
  • Der Förderer sollte dabei Förderelemente aufweisen, die sich beim Transport mit dem auf diesen abgesetzten Gutstapel mitbewegen. Auf diese Weise wird verhindert, daß durch eine Relativbewegung zwischen Gutstapel und Förderelementen die untergeschlagenen Ränder wieder hochgedrückt werden.
  • Als mitbewegte Förderelemente bieten sich beispielsweise Transportwagen oder -unterlagen an. Besonders zweckmäßig ist die Ausbildung des Förderers als Kettenförderer mit zumindest zwei außenliegenden Kettensträngen, auf denen die Palette absetzbar ist. Damit auch der mittlere Bereich der untergeschlagenen Ränder festgeklemmt ist, sollte zusätzlich zwischen den beiden außen angeordneten Kettensträngen zumindest ein weiterer Kettenstrang vorgesehen sein.
  • Damit möglichst faltenfreie Umschläge an der Unterseite der Palette entstehen, können die Werkzeuge Schiebeplatten sein, die bei angehobener Hebebühne in Höhe der Hebebühnenoberseite angeordnet sind und deren Platten- und Schiebeebene sich im wesentlichen parallel zur Förderebene erstreckt.
  • Die Schiebeplatten sind flächige Bauelemente, die im wesentlichen parallel zur Unterseite der Palette verschoben werden und dabei die überstehenden Ränder der Schrumpfhaube erfassen sowie diese flächig gegen die Unterseite der Palette legen. Die nach wie vor wirksamen Strömungskräfte des Sauggebläses werden damit in vorteilhafter Weise bei der Bildung von faltenfreien Umschlägen an der Unterseite der Palette unterstützt. Es versteht sich, daß auf allen vier Seiten der Palette derartige Schiebeplatten angeordnet sind.
  • Im einzelnen können an der in Transportrichtung vorderen und rückwärtigen Seite der Hebebühne außerhalb und/oder zwischen den Spuren des Kettenförderers Schiebeplatten gehalten sein, die mit der Hebebühne vertikal verstellbar und im übrigen in bzw. gegen die Förderrichtung verschieblich sind. Durch diese Schiebeplatten wird der Betrieb des Förderers nicht behindert, da die Schiebeplatten zusammen mit der Hebebühne angehoben bzw. abgesenkt werden und diese Schiebeplatten sich außerhalb oder zwischen den Spuren des Kettenförderers befinden. Zweckmäßig wird zwischen jeweils benachbarten Spuren des Kettenförderers und/oder benachbarten Tragleisten der Hebebühne eine Schiebeplatte angeordnet. Auf diese Weise kann auch bei mehrspurigen Kettenförderern zwischen jeweils benachbarten Spuren immer eine Schiebeplatte vorgesehen sein, so daß die in Transportrichtung vorderen und hinteren Seiten der Hebebühne mit Schiebeplatten besetzt sind, die die zugeordneten überstehenden Ränder der Schrumpffolie auf dem größten Teil ihrer Länge erfassen können.
  • Zusätzlich werden beidseits des Kettenförderers weitere Schiebeplatten vorgesehen, deren Schieberichtung sich quer zur Förderrichtung erstreckt. Diese beidseits des Kettenförderers angeordneten Schiebeplatten können höhenfest angeordnet sein. Nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung sollen sie sich über die zugeordnete äußere Spur des Kettenförderers erstrecken, wenn sie unter die angehobene Palette geschoben sind. Dann läßt sich nämlich erreichen, daß die von diesen Schiebeplatten erfaßten und umgeschlagenen Ränder der Schrumpfhaube soweit unter die Palette geschlagen werden, daß sie nach dem Absenken der Palette zwischen dieser und den jeweils äußeren Spuren des Kettenförderers eingeklemmt werden und keine freien Bewegungen mehr ausführen können.
  • Besonders günstig werden die Verhältnisse dann, wenn die beidseits des Kettenförderers angeordneten Schiebeplatten sich zumindest teilweise mit den außerhalb der Spuren angeordneten, an der Hebebühne gehaltenen Schiebeplatten überdecken, wenn alle Schiebeplatten unter die Palette geschoben sind, weil dann die umgeschlagenen Ränder sich im Bereich der Ecken nach Art einer.Schachtelfaltung überlappen. Es versteht sich, daß in diesem Fall die Schiebeebene der beidseits des Kettenförderers angeordneten Schiebeplatten etwas höher liegt als die der anderen Schiebeplatten.
  • Als Antriebe der Schiebeplatten können Hubzylinder vorgesehen sein, die pneumatisch oder hydraulisch betätigt werden.
  • Im folgenden werden in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert; es zeigen:
    • Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Verpacken von palettierten Gutstapeln,
    • Fig. 2 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 1
    • Fig. 3 in perspektivischer Darstellung eine andere Ausführungsform des Gegenstandes nach Fig. 1,
    • Fig. 4 in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf eine weitere Vorrichtung zum Verpacken von palettierten Gutstapeln,
    • Fig. 5 eine Stirnansicht in Richtung des Pfeils II auf den Gegenstand nach Fig. 4,
    • Fig. 6 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils III auf den Gegenstand nach Fig. 4.
  • Die dargestellte Vorrichtung besteht in ihrem grundsätzlichen Aufbau aus einem intermittierend arbeitenden Förderer 1, auf dem Paletten 2 mit Gutstapeln 3 abgesetzt und zunächst in den Bereich einer im einzelnen nicht dargestellten Haubenüberziehstation 4 sowie anschließend in den Bereich einer Schrumpfstation 5 transportiert werden.
  • Der Förderer 1 ist ein Kettenförderer mit mehreren Spuren 6, beim dargestellten Ausführungsbeispiel drei Spuren 6, die sich parallel zueinander erstrecken. Im Bereich der Haubenüberziehstation 4 wird jeweils eine Schrumpfhaube 7 über den unter der Haubenüberziehstation 4 befindlichen Gutstapel 3 gezogen.
  • Unterhalb der Haubenüberziehstation 4 befindet sich eine Scheren-Hebebühne 8, deren Tragarme 9 die Spuren 6 des Förderers 1 durchgreifen und dadurch die Unterseite der dort befindlichen Palette 2 erfassen können.
  • Wenn die Palette 2 in den Bereich der Haubenüberziehstation 4 gelangt, wird der Förderer 1 angehalten und wird die Palette 2 mit dem darauf befindlichen Gutstapel 3 von den Tragarmen 9 der Scheren-Hebebähne 8 angehoben, so daß die Schrumpfhaube 7 nicht nur über den Gutstapel sondern auch bis über die Seiten der Palette 2 gezogen wird.
  • Ferner befindet sich zwischen den Tragarmen 9 der Scheren-Hebebühne 8 ein Sauggebläse 10, das dazu dient, die Seiten der Schrumpfhaube 7 an die zugeordneten Seiten des Gutstapels 3 anzusaugen und gleichzeitig den freien unteren Rand 11 der Schrumpfhaube 7 unter den Rand der Palette 2 zu legen.
  • Bei laufendem Sauggebläse 10 wird dann die Palette 2 wieder abgesenkt, so daß der freie Rand 11 der Schrumpfhaube 7 zwischen der Unterseite der Palette 2 und der Oberseite des Förderers 1 eingeklemmt und dort festgehalten wird.
  • In diesem Zustand wird die Palette 2 mit dem Gutstapel 3 und der Schrumpfhaube 7 dann bis in den Bereich der Schrumpfstation 5 transportiert, wo die Schrumpfhaube 7 geschrumpft wird. Dazu weist die Schrumpfstation 5 einen nicht dargestellten Heißgasmast auf, der um den Gutstapel 3 herumgeführt wird und aus dem ein auf die Schrumpfhaube 7 gerichteter Heißgasstrahl austritt. Durch die Erwärmung schrumpft das Material der Schrumpfhaube 7 nicht nur an den freien Seiten des Gutstapels 3 sondern auch im Bereich des unter der Palette 2 befindlichen freien Randes 11, so daß der gewünschte Unterschrumpf entsteht,
  • Da sich während des Transportes von der Haubenüberziehstation 4 zur Schrumpfstation 5 wieder Luft unter der Schrumpfhaube 7 sammelt, lockert sich die Schrumpfhaube 7 wieder etwas, weil kein Unterdruck unter der Palette 2 erzeugt wird. Außerdem wird durch die Wirkung der Schrumpfeinrichtung die unterhalb der Schrumpfhaube 7 befindliche Luft erwärmt, so daß sich die Schrumpfhaube 7 etwas ausdehnen kann. Da sie jedoch mit ihrem freien Rand 11 an der Unterseite der Palette 2 gehalten wird, schrumpft das Material der Schrumpfhaube 7 gleichmäßig.
  • Nicht dargestellt ist, daß im Bereich der Schrumpfstation 5 auch Halteeinrichtungen zum Andrücken der Schrumpfhaube an die freien Seiten des Gutsstapels 3 vorgesehen sein können. Dabei kann es sich um pneumatisch arbeitende Halteeinrichtungen handeln.
  • Da die Strömungskräfte mit zunehmendem Abstand vom Sauggebläse 10 abnehmen, sind im Bereich der Haubenüberziehstation und außerhalb der Palettentransportbahn Werkzeuge zum Umschlagen der vorstehenden Ränder 11 der Schrumpfhaube 7 unter der Palette 2 vorgesehen. Bei den Werkzeugen handelt es sich jeweils um paarweise auf jeder Seite des Förderers 1 bzw. Haubenüberziehstation angeordnete Arme 12,13, die sich im wesentlichen in horizontaler Richtung erstrecken und die um vertikale Achsen 14 bzw. 15 schwenkbar sind. Wie man der Zeichnung entnimmt, besitzen die beiden Arme 12,12 an jeder Seite einen gemeinsamen Antrieb aus einem Hubzylinder 16, der beim dargestellten Ausführungsbeispiel pneumatisch betätigbar ist und einem Hebelgetriebe 17,
  • das die beiden Arme 12,13 gegensinnig verschwenkt, wie das durch Pfeile 18,19 angedeutet ist.
  • Der Arm 12 ist auf ca. 1/4 und der Mrm 13 ist auf ca. 3/4 der Palettenabmessung in Förderrichtung angeordnet. Beide Arme 12,13 befinden sich in einem Abstand von ca. 1/4 der Palettenabmessung in Förderrichtung von der zugeordneten Schmalseite der Palette.
  • Der Arm 12 ist in Ruhestellung entgegen der Förderrichtung gerichtet, während der Arm 13 in Ruhestellung in Förderrichtung gerichtet ist. Bei Betätigung des Hubzylinders 16 werden die beiden Arme in Richtung auf die Palette und damit unter die Palette geschwenkt, wobei sie die vorstehenden Ränder 11 der Schrumpfhaube 7 erfassen und gegen die Unterseite legen. Dort können die Ränder 11 dann durch Strömungskräfte des Sauggebläses 10 gehalten werden.
  • Bei laufendem Sauggebläse 10 wird die Palette 2 wieder abgesenkt, so daß der umgeschlagene Rand 11 der Schrumpfhaube 7 zwischen der Unterseite der Palette 2 und dem Förderer 1 eingeklemmt und dort festgehalten wird. In diesem Zustand wird die Palette 2 mit dem Gutstapel 3 und der Schrumpfhaube 7 bis zu der nicht dargestellten Schrumpfstation transportiert, wo die Schrumpfhaube 7 geschrumpft wird.
  • Nicht dargestellt ist, daß die Arme 12,13 auch in vertikaler Richtung verschiebbar sein können. Dann werden die Arme 12,13 nach dem Umschlagen der Ränder 11 zusammen mit der Palette 2 abgesenkt, bis die umgeschlagenen Ränder 11 zwischen Palette 2 und Förderer 1 eingeklemmt und gehalten werden.
  • Bei der in den Fig. 4 bis 6 dargestellten Vorrichtung bezeichnen gleiche Bezugszeichen wiederum gleiche Teile. Zur Unterstützung der Arbeit des Sauggebläses sind im Bereich der Haubenüberziehstation Werkzeuge zum Umschlagen der vorstehenden Ränder 11 der Schrumpfhaube 7 unter die Palette 2 vorgesehen. Es handelt sich bei den Werkzeugen um gruppenweise angeordnete Schiebeplatten 20,21 bzw. 22. Die Schiebeplatten 20,21 sind jeweils an der in Transportrichtung des Kettenförderers 1 vorderen bzw. rückwärtigen Seite der Hebebühne 8 an diese angeschlossen und zwar mit Hilfe eines Tragrahmens 23, der in Richtung der Pfeile 24 über Hubzylinder 25 zusammen mit den Schiebeplatten 20,21 verstellbar ist. Die Schiebeplatten 20 befinden sich außerhalb der äußeren Spuren 6 des Kettenförderers 1, während die Schiebeplatten 21 jeweils zwischen zwei benachbarten Spuren 6 des Kettenförderers 1 und/oder zwischen benachbarten Tragarmen 8 der Hebebühne 9 angeordnet sind, so daß sie den Betrieb des Kettenförderers 1 nicht stören können.
  • Die Schiebeplatten 22 sind jeweils beidseits des Kettenförderers 1 außerhalb der äußeren Spuren 6 in fester Höhe angeordnet. Sie lassen sich mit nicht dargestellten Hubzylindern in Richtung der Pfeile 26 quer zur Förderrichtung verschieben. Im übrigen sind diese quer zur Förderrichtung verschieblichen Schiebeplatten 22 so angeordnet, daß sie dann, wenn sie unter die Palette 2 geschoben sind, nicht nur die äußeren Spuren 6 des Kettenförderers 1 sondern auch die äußeren in Förderrichtung verschieblichen Schiebeplatten 20 überdecken. Dementsprechend liegt die Schiebeebene der Schiebeplatten 22 etwas höher als die Schiebeebene der Schiebeplatten 20.
  • Die dargestellte Vorrichtung arbeitet wie folgt: wenn die Schrumpfhaube 7 über den angehobenen Gutstapel 3 gezogen ist, wird, sofern nicht bereits geschehen, das Sauggebläse 10 eingeschaltet, so daß unter der Wirkung der Strömungskräfte die überstehenden Ränder 11 der Schrumpfhaube 7 zumindest in Richtung auf das Sauggebläse 11 und damit wenigstens teilweise unter die Unterseite der Palette 2 gezogen. Dann werden die Antriebe der Schiebeplatten 22 betätigt, so daß diese Schiebeplatten 22 von beiden Außenseiten des Gutstapels 3 unter die Palette 2 fahren und dabei die zugeordneten überstehenden Ränder 11 der Schrumpfhaube 7 glatt unter die Palette 2 legen. Anschließend werden die Hubzylinder 25 betätigt, so daß auch die Schiebeplatten 20 und 21 von der Vorderseite und/oder Rückseite des Gutstapels 3 unter die Palette 2 geschoben werden, wobei sie die zugeordneten Ränder 11 der Schrumpfhaube 7 glatt unter die Palette 2 legen. Im Überlappungsbereich 27 zwischen den Schiebeplatten 20 und 22 entsteht eine saubere Faltung nach Art einer Bodenfaltung bei einer Schachtel. Die Schiebeplatten 22 können dann wieder zurückgezogen werden. Die zugeordneten Ränder 11 werden durch Strömungskräfte und zumindest bereichsweise auch durch die Faltung im Überlappungsbereich 27 unter der Palette 2 gehalten. Wenn nunmehr die Palette 2 mit den Schiebeplatten 20, 21 abgesenkt wird, dann werden die umgeschlagenen, flach unter der Palette 2 liegenden Ränder 11 zwischen dieser und den Spuren 6 des Kettenförderers 1 eingeklemmt. Sie können sich auf dem weiteren Transport zur Schrumpfstation nicht mehr frei bewegen.

Claims (27)

1. Verfahren zum Verpacken von palettierten Gutstapeln, bei dem über den Gutstapel und die Palette eine Schrumpfhaube gezogen wird, die an den Gutstapel und die Palette angelegt und geschrumpft wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Palette (2) beim Überziehen der Schrumpfhaube (7) angehoben wird, daß im angehobenen Zustand der Palette (2) die Schrumpfhaube (7) an den Gutstapel (3) und unter die Ränder der Palette (2) gelegt wird und daß die Palette (2) dann abgesetzt und anschließend die Schrumpf- .haube (7) geschrumpft wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrumpfhaube (7) durch Absaugen von Luft an den Gutstapel (3) an- und unter die Ränder der Palette (2) gelegt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Luft von der Unterseite der Palette (2) abgesaugt wird.
4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 3, mit einem Förderer für die palettierten Gutstapel, mit einer Haubenüberziehstation und einer Schrumpfstation, die im Bereich des Förderers angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (1) eine luftdurchlässige Förderbahn (6) besitzt und daß unterhalb der Haubenüberziehstation (4) eine Hebebühne (8) und ein Sauggebläse (10) angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (1) ein mehrspuriger Kettenförderer ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebebühne eine Scheren-Hebebühne (8) ist, deren Tragarme (9) die Spuren (6) des Förderers (1) durchgreifen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Sauggebläse (10) zwischen den Tragarmen (9) der Scheren-Hebebühne (8) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, gekennzeichnet durch im Bereich der Schrumpfstation (5) angeordnete Halteeinrichtungen zum Andrücken der Schrumpfhaube (7) an die freien Seiten des Gutstapels (3).
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Haubenüberziehstation und außerhalb der Palettentransportbahn Werkzeuge (12,13) zum Umschlagen der vorstehenden Ränder (11) der Schrumpfhaube (7) unter die Palette (2) angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeuge als Arme (12,13) ausgebildet sind, die um vertikale Achsen (14,15) schwenkbar sind und sich in horizontaler Richtung unterhalb der Palettenunterseite erstrecken.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (12,13) wenigstens auf jeder Seite des Förderers (1) einen gemeinsamen Antrieb (16,17) aufweisen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb ein Hubzylinder (16) ist, dessen Kolbenstange ein an die Arme (12,13) angeschlossenes Hebelgetriebe (17) betätigt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf jeder Seite der Haubenüberziehstation zwei Arme (12,13) angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (12,13) jeweils auf ca. 1/4 und ca. 3/4 der Palettenabmessung in Förderrichtung sowie in einem Abstand von ca. 1/4 dieser Abmessung von der zugeordneten Schmalseite der Palette (2) angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkrichtung (18,19) der Arme (12,13) beim Umschlagen der Ränder (11) der Schrumpfhaube (7) im wesentlichen auf den Flächenmittelpunkt der Palette (2) gerichtet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (12,13) in vertikaler Richtung verschiebbar und zusammen mit der Palette (2) absenkbar sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (1) Förderelemente (6) aufweist, die sich beim Transport mit dem auf diesen abgesetzten Gutstapel (3) mitbewegen.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (1) als Kettenförderer mit mindestens zwei außenliegenden Kettensträngen ausgebildet ist, auf denen der Gutstapel (3) absetzbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei außen angeordneten Kettensträngen zumindest ein weiterer Kettenstrang vorgesehen ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeuge Schiebeplatten (20,21,22) sind, die bei angehobener Hebebühne (8) in Höhe der Hebebühnenoberseite angeordnet sind und deren Platten- und Schiebeebene sich im wesentlichen parallel zur Förderebene erstreckt.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß an der in Transportrichtung vorderen und rückwärtigen Seite der Hebebühne (8) außerhalb und/oder zwischen den Spuren (6) des Kettenför- derers (1) Schiebeplatten (20,21) gehalten sind, die mit der Hebebühne (8) vertikal verstellbar und in bzw. gegen die Förderrichtung verschieblich sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jeweils benachbarten Spuren (6) des Kettenförderers (3) und/oder benachbarten Tragarmen (9) der Hebebühne (8) eine Schiebeplatte (21) angeordnet ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß beidseits des Kettenförderers (1) weitere Schiebeplatten (22) vorgesehen sind, deren Schieberichtung sich quer zur Förderrichtung erstreckt.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die beidseits des Kettenförderers (1) angeordneten Schiebeplatten (22) sich über der zugeordneten äußeren Spur (6) des Kettenförderers (1) befinden, wenn sie unter die angehobene Palette (2) geschoben sind.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die beidseits des Kettenförderers (1) angeordneten Schiebeplatten (22) sich zumindest teilweise mit den außerhalb der Spuren (6) angeordneten, an der Hebebühne (8) gehaltenen Schiebeplatten (22) überdecken, wenn alle Schiebeplatten (20,21,22) unter die Palette (2) geschoben sind.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeebene der beidseits des Kettenförderers (1) angeordneten Schiebeplatten (22) etwas höher liegt als die der anderen Schiebeplatten (20,21).
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebe der Schiebeplatten (20,21,22) Hubzylinder (25) vorgesehen sind.
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