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. Frischluftatemschutzgerät Die Erfindung betrifft ein Frischluftatemschutzgerät,
bei dem ein aus Düsen austretender, das Eindringen von Staub verhindernder Frischluftstrom
vor Mund und Nase vorbeistreicht.
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Atemschutzgeräte dieser Art werden in Betrieben, z. B. Bergwerken,
Steinverarbeitungsfabriken, Zementfabriken u. dgl., verwendet, wo die dort arbeitenden
Menschen Staubentwicklung ausgesetzt sind. Die Atmungsorgane des Benutzers solcher
Atemschutzgeräte sollen vor der mit Staub zu stark angereicherten Luft geschützt
werden, und Frischluft soll aus einem Frischluftvorrat den Atmungsorganen zugeführt
werden.
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Bei den bekannten Atemschutzgeräten dieser Art ist ein Düsenkörper
vorhanden, der sich unterhalb des Kinns des Benutzers innerhalb eines entsprechend
der Gesichtsform gekrümmten Schildes befindet, der dem Benutzer vor das Gesicht
gesetzt ist. Dabei strömt die Frischluft aus den Düsen in Richtung der Atmungsorgane,
wobei sie von der Innenwand des Schildes geführt wird. Da der Schild auf allen Seiten
nach oben hin völlig offen ist, ist eine zusammengefaßte Führung der Frischluft
in den begrenzten Bereich der Atmungsorgane nicht möglich, vielmehr wird ein großer,
wenn nicht der größte Teil der zuströmenden Frischluft an den Atmungsorganen vorbeigeführt.
Diese ungünstige Luftzuführung wird noch dadurch verschlechtert, daß der Düsenkörper
unterhalb des Kinns gelegen ist und infolgedessen sich die aus den Düsen austretenden
Frischluftbündel
bis zu den Atmungsorganen zu sehr verbreitern können. Dadurch bleibt die Strömungsintensität
der zugeführten Frischluft im Bereich der Atmungsorgane zu gering. Aus diesem Grunde
kann die Staubluft aus der Umgebung des Benutzers ohne erhebliche Widerstände in
den Bereich der Atmungsorgane gelangen, wodurch der Zweck des Gerätes mehr oder
weniger verfehlt wird.
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Eine weitere Möglichkeit von Staubluftzufuhr zu den Atmungsorganen
bei dem bekannten Gerät ergibt sich aus der Form des Schildes. Da es unmöglich ist,
diesen Schild auf dem Oberkörper des Benutzers luftdicht abzuschließen, entsteht
durch die aufströmenden Frischluftbündel innerhalb des Schildes ein Sog, der durch
die Kleidung hindurch Staubluft in den Raum innerhalb der Maske und damit zu den
Atmungsorganen führt. Außerdem hindert der verhältnismäßig sperrige Aufbau des Schildes
bei der Arbeit, und schließlich beansprucht das bekannte Gerät unverhältnismäßig
viel Material, da der Schild ringsherum am Oberkörper des Trägers aufsitzen muß.
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Alle diese Nachteile werden nach der Erfindung dadurch vermieden,
daß das mit den Düsen versehene, entsprechend der Gesichtsform gekrümmte Frischluftzuführungsrohr
dicht vor der Oberlippe des Gerätträgers angeordnet ist. Dadurch ist erreicht, daß
die Frischluft, ohne daß sie die Möglichkeit hätte, sich vorher in einem größeren
Raum zu verlieren, unmittelbar den Atmungsorganen, nämlich den Nasenöffnungen und
der Mundöffnung, zugeführt wird. Dabei ist die Strömungsintensität der austretenden
Frischluftbündel im Bereich der Atmungsorgane noch so groß, daß die umgebende Staubluft
auf keinen Fall in den Bereich der Atmungsorgane gelangen kann. Es ist daher mit
Sicherheit verhindert, daß selbst bei staubhaltigster Arbeitsluft Staubteile in
die Atmungsorgane des Benutzers des neuen Atmungsgerätes eindringen. Da das neue
Gerät lediglich in den zwischen Nasenunterseite und Oberlippe gebildeten Winkel
eingesetzt zu werden braucht, entfallen alle außerhalb dieses Bereiches sonst notwendigen
Führungen, wie Masken, Schilde od. dgl. Der Mund bleibt vollständig frei, so daß
der Benutzer beim Sprechen nicht behindert ist. Auch tritt keinerlei Behinderung
bei der Arbeit selbst ein. Das Gerät braucht lediglich mit wenigen Bändern am Kopf
festgemacht zu werden, so daß es mit billigsten Mitteln hergestellt werden kann.
Die Atmungstätigkeit ist in keiner Weise behindert. Außerdem läßt sich das Gerät
leicht jeder Kopfform anpassen, so daß ein leichter und bequemer Sitz in jedem Fall
gewährleistet werden kann.
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Bei einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung ist
zwischen dem Frischluftzuführungsrohr und der Oberlippe des Benutzers des Atemschutzgerätes
eine vorzugsweise aus Gummi bestehende Leitwand für die Frischluft angeordnet, die
zugleich als Schutz der Oberlippe dient. Diese Leitwand erhöht die Bequemlichkeit
und den Nutzwert des neuen Atemschutzgerätes, indem verhindert wird, daß die nahe
der Oberlippe austretenden Frischluftbündel störende Einwirkungen auf der empfindlichen
Oberlippe herbeiführen.
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Zweckmäßig ist die Leitwand zwischen zwei seitlichen Stegen angeordnet,
die außen an den Nasenflügeln anliegen und so zusammen mit der Leitwand einen Führungskanal
für die Frischluft bilden. Sie verhindern, daß Frischluft seitlich neben der Nase
abströmen kann. Diese Maßnahme trägt wesentlich zur Erhöhung des Wirkungsgrades
des neuen Gerätes bei.
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Die Frischluftdüsen sind so angeordnet, daß wenigstens ein Teil von
ihnen auf die Leitwand gerichtet ist. Der dadurch erreichte Aufprall eines Teiles
der Frischluft auf die Außenseite der Leitwand hat zur Folge, daß die Frischluft
gleichzeitig nach oben und unten, d. h. unmittelbar zur Nase und zum Mund, umgelenkt
wird.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
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Fig. i zeigt schematisch ein Gesamtbild des Atemschutzgerätes; Fig.2
zeigt in größerem Maßstabe die Vorderansicht des Düsentragkörpers; Fig. 3 ist ein
Schnitt nach der Linie A-B in Fig. 2; Fig. 4. ist in größerem Maßstabe ein Schnitt
nach der Linie C-D in Fig. 2.
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Das Atemschutzgerät besteht aus einem Düsentragkörper i, dessen Mittelteil
2 als Leitwand ausgebildet ist. Mit dieser Leitwand liegt der Düsenkörper an der
Oberlippe des Benutzers an. Rechts und links neben der Leitwand 2 sind zwei Stege
3 angeordnet, die, wie sich aus Fig. i ergibt, nach oben hin über die Nasenunterseite
hinausragen und an den Nasenflügeln anliegen, so daß zwischen der Leitwand 2 und
den Stegen 3 ein Führungskanal gebildet ist. Der Düsentragkörper i ist zweckmäßig
aus einem biegsamen Stoff, z. B. Gummi, hergestellt, damit er sich der jeweiligen
Kopfform des Benutzers gut anpassen kann. Der Düsentragkörper i kann aber auch aus
starkem Material bestehen. In diesem Fall muß die Außenform des Düsentragkörpers
von vornherein der Kopfform angepaßt sein. Der Düsentragkörper i wird in seiner
Gebrauchslage am Kopf des Benutzers durch einen Kopfgurt q. und einen Nackengurt
5 gehalten. Die beiden Gurte 4. und sind durch einen Haltegurt 6 miteinander verbunden.
Der Nackengurt 5 ist mit Hilfe eines Hakens oder einer Schnalle 7 festziehbar und
lösbar.
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In den Düsentragkörper i ist ein Rohr 8 eingebettet, durch das in
Richtung des in Fig. 2 eingezeichneten Pfeiles die Frischluft zugeführt wird. Die
Frischluft wird irgendeiner Frischluftquelle entnommen, die unter dem erforderlichen
Druck steht. Das Frischluftzuführungsrohr 8 ist längs durch den Düsentragkörper
i hindurchgeführt. Das Ende 9 des Rohres 8 ist verschlossen. Innerhalb des Düsentragkörpers
i ist das Rohr 8 mit Düsen io versehen, und zwar nicht nur in dem Teil zwischen
den beiden Stegen 3, sondern auch in den rechts und links danebenliegenden Teilen,
wie sich aus Fig.2 ergibt. In den Seitenteilen des Düsentragkörpers i sind Kanäle
i i angeordnet; die das Rohr 8 mit einem
Teil ihrer Fläche frei
lassen. In diesem freien Teil befinden sich die Düsen io.
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Die Düsen i o selbst sind so angeordnet, daß ein Teil von ihnen unmittelbar
auf die Leitwand z gerichtet ist, die sich rechts und links an den Seitenteilen
des Düsentragkörpers i fortsetzt. Die auf diese Leitwand -> gerichteten F rischluftbündel
werden nach oben und unten abgelenkt. Diese abgelenkten Frischluftteile werden somit
unmittelbar der Nase und dem Munde zugeleitet. Die übrigen Düsen dienen dazu, eine
Frischluftwand zu bilden, die als Schutz gegen das Eindringen der Staubluft dient.
Diesen gleichen Zweck erfüllen auch die von der Leitwand 2 abgelenkten Frischluftschleier.