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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verbindungsvorrichtung für optische
Kabel. Sie betrifft insbesondere ein dichtes Gehäuse zum Verbinden von optische
Fasern aufweisenden Kabeln, das als Gehäuse mit "optischem Organisator" bezeichnet wird.
Sie betrifft gleichermaßen
einen optischen Organisator, der insbesondere für den Einsatz in einem derartigen
Gehäuse
geeignet ist.
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Ein
Gehäuse
mit optischem Organisator besteht aus einem dichten Gehäuse mit
einem festen Boden und einem abnehmbaren Deckel, das mindestens
zwei optische Fasern enthaltende Kabel aufnimmt und das mindestens
eine oder mehrere Kassetten zum Aufnehmen von Spleißungen und Überlängen optischer
Fasern sowie oftmals eine Einrichtung zum Aufnehmen von Fasern enthält, die
einer späteren
Verwendung harren, wie beispielsweise ein "Durchgangskabel", d. h ein Kabel, das zur späteren Verwendung
lediglich das Gehäuse
durchquert, wobei die optischen Fasern in dem Gehäuse frei
liegen und eventuell abisoliert sind.
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Schließlich bilden
ein derartiges Gehäuse und
dessen Inhalt eine Struktur aus verschiedenen Elementen, welche
die folgenden vier Funktionen erfüllen müssen:
Funktion I: Befestigung
und Eintrittsabdichtung der optischen Kabel;
Funktion II: Ausrichten
der optischen Fasern auf den eigentlichen optischen Organisator;
Funktion
III: Aufnehmen der Spleißungen
und der Überlängen der
optischen Fasern in schwenkbaren Kassetten, mit welchen der optische
Organisator versehen ist;
Funktion IV: Aufnehmen von optischen
Fasern in Bereitschaft, insbesondere von optischen Fasern eines "Durchgangskabels".
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Der
Aufbau der von der Firma der Anmelderin gegenwärtig vertriebenen Organisatorgehäuse umfasst
im Inneren des Gehäuses
eine Metallplatte zum Befestigen der optischen Kabel, gefolgt von
einer Zone für
das Ausrichten der optischen Fasern und das Aufnehmen der Fasern
in Bereitschaft, wobei diese selbst von einer Metallplatte zum Aufnehmen
von Kassetten überlagert
ist, welche Spleißungen
und Überlängen von
optischen Fasern aufnimmt.
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Das
Dokument
WO-97/32231 beschreibt
einen optischen Organisator, der zum Anordnen in einem Gehäuse geeignet
ist. In einer Fläche
des Gehäuses
sind mehrere Einlässe
für den
Durchtritt von faseroptischen Kabeln vorgesehen. Der Organisator umfasst
eine Stützplatte
und Kassetten zum Aufnehmen optischer Fasern. Die Kassetten sind
im Inneren des Gehäuses
gestapelt, wobei sie zueinander versetzt und geneigt sind. Die Kassetten
sind durch Einrasten an der Platte festgehalten. Für die optischen Fasern
vorgesehene Führungseinrichtungen
sind in der Platte ausgebildet.
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Das
Dokument
US-5 332 480 beschreibt eine
Stütze
für die
Spleißungen
von optischen Fasern in Form eines in ein Gehäuse eingesetzten optischen
Organisators. In einer Fläche
des Gehäuses sind
mehrere Einlässe
für den
Durchtritt von faseroptischen Kabeln vorgesehen. Der Organisator
umfasst einen Sockel und Kassetten zum Aufnehmen optischer Fasern.
Die Kassetten sind zueinander versetzt im Inneren des Gehäuses gestapelt.
Die Kassetten sind an dem Sockel gehalten und in bezug auf den Sockel
schwenkbar. Ein Raum zum Aufnehmen von optischen Fasern ist im hinteren
Teil zwischen der letzten Kassette und dem Sockel ausgebildet.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, ein dichtes optisches Organisatorgehäuse zu schaffen,
das insbesondere kompakter, einfacher, universeller, da variierbar
und somit in der Lage, eine nach dem Bedarf gewählte Anzahl von Kassetten aufzunehmen,
und aufgrund der größeren Einfachheit
der Montage und der Benutzung benutzerfreundlicher und praktischer als
die bisher bekannten Vorrichtungen dieses Typs ist. Es ist ferner
die Aufgabe der Erfindung, einen praktischen, einfachen, variierbaren
und funktionellen optischen Organisator zu schaffen, wobei der optische
Organisator insbesondere geeignet ist, in ein derartiges Gehäuse eingesetzt
zu werden.
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Zu
diesem Zweck betrifft die Erfindung eine dichte Vorrichtung zum
Verbinden von faseroptischen Kabeln gemäß Anspruch 1.
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Vorzugsweise
betrifft die Erfindung eine derartige Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet
ist, dass jede der jeweiligen Kabeleingangsvorrichtungen aufweist:
- – im
vorderen Bereich: eine starre Befestigungsklemme mit Öffnungen
oder Schlitzen zum Einführen
der mittleren und/oder seitlichen Verstärkungsschnüre des Kabels, wobei die Öffnungen oder
Schlitze jeweils mit einem üblicherweise durch
Drehen einer Schraube wirkenden Klemmelement für die Schnur oder die Schnüre, welche
es aufnimmt, zusammenwirken,
- – im
hinteren Bereich: eine Mutter zum Klemmen der Stopfbuchse, die ferner
zum Aufnehmen des Elements zum Spannen des äußeren Mantels des optischen
Kabels ausgebildet ist,
- – zwischen
dem vorderen und dem hinteren Bereich: einen rohrförmigen Dichtkörper, dessen vorderer
Teil teleskopartig in die Befestigungsklemme eingespannt ist, wobei
Einrichtungen zum Verbinden des Dichtkörpers und der Befestigungsklemme
in der eingespannten Position vorgesehen sind, und wobei der hintere
Teil des rohrförmigen
Körpers
zusammen mit einem Dichtring die zu der Klemmmutter komplementäre Dichtungsstopfbuchse
bildet, welche die Abdichtung durch Klemmung auf den äußeren Mantel
des Kabels bewirkt,
wobei der Dichtkörper ferner eine Einrichtung
zur Abdichtung in bezug auf den Eintrittsdurchlass in das Gehäuse umfasst,
und ferner ein Anschlagelement aufweist, das durch Zusammenwirken
mit einer komplementären
Ausgestaltung des Eintrittsdurchlasses das Einführen des vorderen Teils der
Eintrittsdichtvorrichtung durch den Eintrittsdurchlass begrenzt,
wobei der Anschlag derart positioniert ist, dass der Kopf der Vorrichtung
in das Innere des Gehäuses
ragt, wobei zu diesem Zeitpunkt die Keilverbindungseinrichtung vorgesehen
wird, um die Vorrichtung in dieser Position zu verriegeln.
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Vorteilhafterweise
ist der zweite Freiraum derart ausgebildet, dass er zumindest eine
Kassette zum Aufnehmen der in Bereitschaft vorgesehenen Fasern aufnimmt.
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In
jedem Fall ist die Erfindung aus der nachfolgenden Beschreibung
eines nicht einschränkenden
Ausführungsbeispiels
besser verständlich
und ihre verschiedenen Vorteile und Merkmale ergeben sich deutlicher
daraus, wobei die Beschreibung unter Bezugnahme auf die zugehörigen schematischen Zeichnungen
erfolgt, welche zeigen:
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1 eine
partielle und vereinfachte perspektivische Darstellung des leeren
Gehäuses
ohne den eigentlichen optischen Organisator.
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2 eine
Schnittdarstellung eine der Schließvorrichtungen des Gehäuses.
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3 eine
Draufsicht auf das optische Organisatorgehäuse bei abgenommenem Deckel.
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4 eine
perspektivische Explosionsdarstellung einer Kabeleingangsvorrichtung.
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5 bis 12 – sowie
deren Komplemente 7A, 7B, 7C und 12A – schematische
Darstellungen der aufeinanderfolgenden Phasen der Montage und der
Positionierung der Kabeleingangsvorrichtung.
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13 eine
Vertikal-, Axial- und Längsschnittdarstellung
der montierten und positionierten Kabeleingangsvorrichtung.
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14 einen
Längs-
und Vertikalschnitt durch den eigentlichen optischen Organisator,
entlang der Linie XIV-XIV der 15.
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15 einen
Horizontalschnitt durch den optischen Organisator entlang der Linie
XV-XV der 14, wobei der Boden des Gehäuses nicht
dargestellt ist.
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16 eine
Darstellung ähnlich
der 14, ohne Aufnahmekassette.
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17 eine
perspektivische Explosionsdarstellung des optischen Organisators
ohne installierte optische Fasern und mit einer einzelnen Kassette zum
Aufnehmen von Spleißungen
und Überlängen.
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18 eine
Längs-
und Vertikalschnittdarstellung des Sockels, in welchen zwei ineinandergeschachtelte
Module eingesetzt sind, wobei der Schnitt durch eine der schrägen Einsetzachsen
verläuft
und die gemeinsame Halteschraube zeigt.
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19 eine
Darstellung ähnlich
der 18, jedoch unter Anwendung auf den Fall, in dem
ein einzelnes Modul eingesetzt ist.
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20 eine
geschnittene Halbperspektive der beiden Stützkassetten von 17.
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21 eine
geschnittene Halbperspektive des Sockels.
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22 eine
geschnittene Halbperspektive einer schwenkbaren Kassette zum Aufnehmen
von Spleißungen
und Überlängen von
Fasern.
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23 eine
geschnittene Halbperspektive der Aufnahmekassette.
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Zunächst Bezug
nehmend auf die 1 bis 3 und 14 bis 16,
handelt es sich um eine dichte Vorrichtung zum Verbinden von vier
faseroptischen Kabeln 101, 102, 103 und 104.
In der Fachsprache wird diese Vorrichtung als "optisches Organisatorgehäuse" bezeichnet.
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Ein
derartiges Gehäuse
und sein Inhalt bestehen aus einer Struktur aus verschiedenen Elementen,
welche die folgenden vier Funktionen erfüllen müssen:
Funktion I: Befestigung
und Eintrittsabdichtung der optischen Kabel;
Funktion II: Ausrichten
der optischen Fasern auf den eigentlichen optischen Organisator;
Funktion
III: Aufnehmen der Spleißungen
und der Überlängen der
optischen Fasern in schwenkbaren Kassetten, mit welchen der optische
Organisator versehen ist;
Funktion IV: Aufnehmen von optischen
Fasern in Bereitschaft, insbesondere von optischen Fasern eines "Durchgangskabels".
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Die 1 und 2 stellen
zusammen das leere Gehäuse
oder den leeren Behälter 8 sowie
dessen Schließsystem 108 näher dar,
wobei der eigentliche optische Organisator noch nicht in dem Gehäuse 8 angeordnet
ist.
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Das
Gehäuse 8 hat
einen Boden 81, der eben und von im Wesentlichen rechteckigem
Querschnitt ist, und einen Deckel 82, der unter Zwischenfügung einer
Dichtung 106 auf den Boden passt.
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An
den beiden langen Seiten weist der Boden 81 sehr geringfügig, zur
besseren Vorstellung etwa in der Größenordnung eines Zentimeters,
erhabene Ränder 204 und 205 auf,
um einen guten seitlichen Zugang zu dem eigentlichen optischen Organisator
zu haben.
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Im
Gegensatz dazu weist die schmale Seite, welche die vier jeweiligen
Eingänge 111 bis 114 der vier
Kabel 101 bis 104 getrennt aufnimmt, einen deutlich
höheren
Rand 107 auf, um den für
die vier getrennten Eingänge
erforderlichen Platz zu schaffen.
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Wie
im Folgenden näher
dargelegt, wird jede Kabeleingangsvorrichtung vorab außerhalb
des Gehäuses 8 an
jedem Kabel, beispielsweise dem Kabel 101, angebracht,
woraufhin die derart montierte Anordnung in eine jeweilige Eingangshülse 131 bis 134 bis
zum Anschlag eingesetzt wird, und anschließend mittels eines jeweiligen
(oder auch mehreren Kabeln gemeinsamen) Keils 32 verriegelt
wird.
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Die
Höhe des
Deckels 82 ist an die Höhe
des optischen Organisators angepasst, der, wie im Folgenden beschrieben,
variierbar ist, und der Deckel 82 wird, was sehr praktisch
ist, mittels einiger Bügelverschlüsse 108 (2)
verriegelt, wel che jeweils aus zwei Elementen 109 und 110 bestehen,
die in herkömmlicherweise
gelenkig miteinander verbunden sind.
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3 vermittelt
einen allgemeinen Eindruck des Aufbaus dieses optischen Organisatorgehäuses.
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Die
vorgenannten Funktion I (Befestigung und Eintrittsabdichtung der
optischen Kabel) wird einfach durch die vier Kabeleingangsvorrichtungen 111 bis 114 umgesetzt,
die alle vier nebeneinander und in der selben horizontalen Ebene,
das heißt "in einer Reihe", an der selben Schmalseite 107 des
Bodens des Gehäuses 81 angeordnet
sind. Eine dieser Kabeleingangsvorrichtungen wird im Folgenden anhand
der 4 bis 13 beschrieben.
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Die
vorgenannte Funktion II (Ausrichten der optischen Fasern auf den
eigentlichen optischen Organisator 115) wird einfach und
ohne die Notwendigkeit einer "Ummantelung" der abisolierten
optischen Fasern einerseits durch das Vorhandensein eines auf die
Kabeleingänge 111 bis 114 folgenden Übergangsfreiraums 116 ohne
Metallteile und andererseits durch die Tatsache umgesetzt, dass
die schwenkbaren Kassetten 117 bis 120, welche
den Organisator 115 bilden, von einem Kunststoffsockel 122 getragen
sind, dessen Form zumindest in seinen seitlichen Teilen 123 und 124 (siehe
auch 15) abgerundet ist, um die optischen Fasern 125 "sanft" zu führen, ohne
Gefahr zu laufen, sie in dem Fall zu beschädigen, dass, wie in der 3 dargestellt,
diese ohne "Ummantelung" abisoliert sind
(d. h.: ohne dass jede von ihnen mit einem kleinen flexiblen Schlauch
zum mechanischen Schutz versehen wurde).
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Die
vorgenannte Funktion III wird auf herkömmliche Weise durch die Kassetten 117 bis 120 umgesetzt,
welche im Allgemeinen zumindest in Hinblick auf diese Funktion bis
auf einige Details, die später
beschrieben werden, nichts Besonderes aufweisen.
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Die
vorgenannte Funktion IV wird (siehe 14 und 16)
durch das Vorhandensein eines zweiten Freiraums 126 umgesetzt,
der sich zwischen dem Sockel 122 und der der Schmalseite 107 gegenüberliegenden
Schmalseite 127 (1) befindet,
wobei diese Freiraum 126 unter der unteren Kassette 117 des
Stapels der Kassetten 117–120 angeordnet ist,
wenn diese Kassette 117 sich in ihrer horizontalen Position
(parallel zur Ebene des Bodens 128) befindet, wie in den 14 und 16 dargestellt.
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In 16 ist
der Raum 126 vollkommen leer gehalten und er kann daher
in Bereitschaft stehende Fasern aufnehmen, insbesondere nicht abisolierte oder
abisolierte, jedoch "ummantelte" Fasern.
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In 14 hingegen
nimmt der Raum 126 eine Kassette 129 zum Aufnehmen
von "in Bereitschaft" stehenden abisolierten
Kabeln auf. Eine derartige Aufnahmekassette 129 ist in
den 17 und 23 perspektivisch
dargestellt.
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 4 bis 13,
eine der vier Kabeleingangsvorrichtungen 111 bis 114 anhand
der Kabeleingangsvorrichtung 111 für das Kabel 101 näher beschrieben.
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Das
Kabel 101 hat einen festen halbstarren Außenmantel 2,
der eine Anordnung von kleinen flexiblen Schläuchen 3 schützt, welche
jeweils einige optische Fasern 4 enthalten, die selbst
oft in ein Schutz- und Dichtfett eingebettet sind.
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Darüber hinaus
sind in dem Mantel 2 zwei halbstarre Verstärkungsschnüre 5, 6,
beispielsweise aus Aramidfasern, vorgesehen, welche als "Umfangsverstärkungen" bezeichnet werden,
da sie zu beiden Seiten der Längsmittelachse
des optischen Kabels 101 nahe dem Umfang des Mantels 2 angeordnet
sind.
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Am
freien Ende des Kabels 101 ist das Kabel abisoliert, das
heißt,
der Mantel 2, die kleinen Schutzschläuche und das Dichtfett wurden
entfernt.
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Der
feste Außenmantel 2,
die Verstärkungsschnüre 5, 6,
die kleinen Schläuche 3 und
das Verkleidungsfett der Fasern 4 sind mechanische Schutzeinrichtungen
der optischen Fasern 4, die aufgrund der Tatsache erforderlich
sind, dass die optischen Fasern keinerlei mechanischer Belastung
standhalten können.
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Anstatt
halbstarre und seitliche Schnüre 6, 5 zum
Sicherstellen der mechanischen Festigkeit des optischen Kabels 101 zu
verwenden, ist es auch möglich, wie
in der 4 und der 13 als
Beispiel schematisch dargestellt, eine halbstarre axiale und zentrale
Verstärkung 7 und
(nicht dargestellte) flexible seitliche Verstärkungsschnüre zu verwenden, wobei dies
alles dem Fachmann bekannt ist.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass in der Fachsprache die halbstarre axiale
und zentrale Schnur 7 als "mittlerer Träger" und das wie in 4 dargestellt abisolierte
Kabel als "vorbereitet" bezeichnet wird.
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Angesichts
der mechanischen Zerbrechlichkeit der optischen Fasern ist es erforderlich,
für den dichten
Eingang eines optischen Kabels in eine Kammer oder einen Behälter nicht
nur Dichteinrichtungen, sondern auch solide Befestigungseinrichtungen für den äußeren Mantel 2 des
Kabels sowie für
dessen Verstärkungsschnüre, wie
die Umfangsverstärkungen 5, 6 oder
den mittleren Träger 7 und
dessen zugehörige
flexible Umfangsschnüre,
vorzusehen.
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Am
vorderen Teil der Vorrichtung, das heißt an dem in bezug auf die
Einführrichtung
des optischen Kabels 101 in das Verbindungsgehäuse 8 am weitesten
stromabwärts
gelegenen Ende, befindet sich eine metallische Befestigungsklemme 16.
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Diese
Befestigungsklemme 16 wird in einen rohrförmigen Dichtkörper 17 aus
Kunststoff teleskopartig eingesetzt, wie in der Zeichnung zu erkennen und
hier nicht im Detail ausgeführt,
wobei die beiden Elemente 16 und 17 schließlich mittels
einer Verriegelungsschraube 18 fest miteinander verbunden werden.
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Der
Dichtkörper 17 nimmt
eine äußere Ringdichtung 19 auf,
und falls sein vorderer Teil 68 zum Aufnehmen der Befestigungsklemme 16 ausgebildet ist,
so ist sein hinterer Teil 20 als Stopfbuchse mit einem
Gewinde 21 und Stützlamellen 22 ausgebildet, die
in herkömmlicher
Weise mit einer Ringdichtung 23 zusammenwirken die an den
Durchmesser des Kabels 1 angepasst ist, und mit einer sehr
speziellen Spannmutter 24 mit hexagonalem Außenquerschnitt, um
das Klemmen auf den äußeren Mantel 2 des
Kabels 101 zu bewirken.
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Da
die optischen Kabel unterschiedliche Durchmesser aufweisen können, ist
ein ebenfalls an den Durchmesser des verwendeten Kabels 101 angepasster
starrer Ausgleichsring 25 vorgesehen, der sich auf das
Gewinde 21 auffädelt
und es infolgedessen ermöglicht,
die Klemmung der Mutter 24 auf den richtigen Wert zu begrenzen,
wobei letztere am Ende des Spannwegs an den Ring 25 stößt.
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In
ihrem hinteren Bereich weist die Mutter 24 ferner zwei
längsgerichtete
und seitliche Ansätze 26, 27 auf,
welche über
zwei Schrauben 28 und zwei zugehörige Muttern 29 die
beiden Hälften 30, 31 eines mechanischen
Spannbügels
für das
Kabel 101 durch Spannen des Bügels auf dem äußeren Mantel 2 des Kabels
aufnehmen.
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Schließlich ist
ein Keil in Form einer halbstarren Gabel 32 vorgesehen,
welche der Verriegelung der Vorrichtung dient, wenn diese an dem
Kabel 101 angebracht und letztlich in dem Gehäuse 8 angeordnet
ist.
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Sämtliche
Elemente der in der 4 gezeigten Kabeleingangsvorrichtung
wurden hier kurz beschrieben. Die nachfolgende Beschreibung der
aufeinanderfolgenden Phasen der Montage und Anbringung dieser Vorrichtung
ermöglichen
eine Präzisierung
der fehlenden Details.
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Wie
in 5 dargestellt, wird bei auf die richtige Länge zugeschnittenem,
jedoch noch nicht abisoliertem freiem Ende 33 des Kabels 101 damit
begonnen, auf das Kabel nacheinander die sehr spezielle Stopfbuchsenmutter 24,
die Ringdichtung 23 und erforderlichenfalls den Ausgleichsring 25 und
danach den vorab mit dem O-Ring 19 bestückten rohrförmigen Dichtkörper 17 aufzufädeln.
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Das
Teil 17 besteht aus einem Kunststoff, der gleichwohl er
sehr starr ist, dennoch eine ausreichende Biegsamkeit aufweist,
um es den Lamellen 22 der Stopfbuchse zu ermöglichen,
die Ringdichtung 23 einzuklemmen, wenn die Mutter 24 der
Stopfbuchse (deren Innenquerschnitt, wie in 13 zu
erkennen, üblicherweise
kegelstumpfförmig
ist) auf deren Aufnahmegewinde 21 geschraubt wird. Der
hierfür
verwendete Kunststoff ist beispielsweise ein nicht verstärktes Polyamid.
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Anschließend erfolgt,
wie in 6 dargestellt, das "Vorbereiten" des Kabels 101. Ausgehend von
der Stelle 34, die gewählt
wurde, um eine ausreichende gewünschte
freie Länge
der optischen Fasern 4 in dem Behälter 8 zu belassen,
werden hierzu der äußere Mantel 2 und
die kleinen Schutzrohre 3 des Kabels abisoliert und die
derart abisolierten optischen Fasern 4 von Fett befreit.
Darüber
hinaus werden die Verstärkungsschnüre 5, 6 derart
geschnitten, dass sie nicht weiter über die Querebene der Abisolierung 34 ragen,
als mit einer Länge,
die im wesentlichen gleich der Länge
L der Befestigungsklemme 16 ist.
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Die
Klemme 16 aus Metall besteht (siehe auch 4)
einstückig
aus einem Kopf 35, welcher, wie aus dem folgenden ersichtlich,
der Befestigung der Umfangsverstärkungen,
beispielsweise der Verstärkungen 5 und 6,
sowie gegebenenfalls des Mittelträgers 7 (11)
dient, und einem Endteil 36 in Form eines Halbzylinders
mit halbkreisförmigem Querschnitt.
Dieses Endteil 36 sitzt in enger Passung in der rohrförmigen Öffnung,
die in der vorderen Hälfte 68 des
Dichtkörpers 17 ausgebildet
ist.
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Wie
durch den Pfeil 69 in der 6 dargestellt
und wie aus 7 ersichtlich, wird die Befestigungsklemme 16 an
dem nicht abisolierten Ende des Kabels 101 angrenzend angeordnet,
das heißt
derart, dass die Querebene der Abisolierung 34 und die Querebene 37 des
hinteren Endes des Endteils 36 im wesentlichen ein und
die selbe Querebene bilden, welche in der Zeichnung vertikal verläuft.
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Gemäß den 7 bis 7C erfolgt
nun die Befestigung der beiden Umfangsverstärkungen 5 und 6 des
Kabels in dem Kopf 35 der Befestigungsklemme 16.
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Um
eine derartige Befestigung zu ermöglichen, ist der Kopf 35 (siehe
insbesondere die 4, 7A bis 7C)
mit zwei seitlichen Schlitzen 38, 39 zum seitlichen
Einführen
der Umfangsverstärkungen 6 und 5 versehen.
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In
jedem dieser Schlitze 38, 39 ist ein U-förmiger Metallbügel 40 bzw. 41 angeordnet,
der in einem vertikalen Führungseinschnitt 42 und
einer vertikalen Führungsöffnung 43 von
oben nach unten gleitend verschiebbar montiert ist. Durch Schrauben jede
der beiden vertikalen Schrauben 44 und 45 in deren
jeweilige vertikale Gewindeöffnung 46 und 47 werden
die Bügel 40 und 41 fortschreitend abgesenkt,
wodurch sie stark auf jede der beiden zuvor in die jeweiligen Schlitze 38 und 39 eingeführten Umfangsverstärkungen 6 und 5 drücken, ohne
diese zu beschädigen.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass der Kopf 35 ferner zum Befestigen
des Mittelträgers 7 (13) ausgebildet
ist. Hierzu ist der Kopf 35 entlang der Längsmittelachse 48 der
Vorrichtung von einer axialen Öffnung 49 mit
in vertikaler Richtung ovalem Querschnitt durchsetzt, welche einen
anderen Befestigungsbügel 50 aus
Metall aufnimmt und hält
(4 und 13). Das Befestigen des Mittelträgers 7 erfolgt,
wie zuvor, durch Klemmen des Mittelträgers zwischen dem Bügel 50 und
der Wand des ovalen Lochs 49, in welches der Mittelträger 7 zuvor
eingesetzt wurde, wobei dieser ebenfalls durch eine vertikale Spannschraube 51 betätigt wird.
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Das
Vorhandensein der Bügel 40, 41, 50 ist nicht
obligatorisch und man kann sich, wie dies bei Kupferdrähten geschieht,
darauf beschränken,
die Verstärkungsschnüre 5, 6 und 7 mit
Hilfe entsprechender Schrauben 44, 45 und 51 zu
fixieren. Die Bügel
sind jedoch hier sehr nützlich,
da sie ein festes Fixieren der Verstärkungen 5, 6, 7 ermöglichen,
ohne sie in einer für
die Zuverlässigkeit
der Befestigung nachteiligen Weise zu beschädigen.
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Nach
der solchermaßen
erfolgten Befestigung der Verstärkungsschnüre 6, 5 wird
der rohrförmige
Dichtkörper 17 ergriffen
und, wie in 8 gezeigt, auf vollständig auf
das Endteil 36 der Befestigungsklemme 16 aufgesteckt.
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Um
diesen Vorgang zu optimieren und zu führen, ist der vordere Umfang
des Dichtkörpers 17 mit
einem längsgerichteten
Vorsprung 52 versehen (4), der
in eine längsgerichtete
und entsprechende Ausnehmung 53 des Kopfs 35 der
Befestigungsklemme 16 aus Metall eingreift. Darüber hinaus
sind zwei seitliche Rippen 65, 66 (12A) der zylindrischen Innenwand des Körpers 17 an
der Führung des
Körpers 17 beteiligt,
wenn dieser auf dem Endteil 36 der Metallklemme 16 gleitet.
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Anschließend werden
die Klemme 16 und der Körper 17 mittels
der Schraube 18 miteinander verbunden, welche sich durch
eine vertikale Öffnung 54 des
Vor sprungs 52 erstreckt und in ein vertikales Gewinde 55 des
Kopfs 35 (4 und 13) eingeschraubt
wird, wobei das Gewinde 55 und die Öffnung 54 somit zueinander
koaxial sind.
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Nachdem
man sich davon überzeugt
hat, dass die ringförmige
Dichtung 23 und der Ausgleichsring 25 korrekt
positioniert sind, wird, wie in 9 dargestellt,
nunmehr die spezielle Mutter 24 der Stopfbuchse aufgeschraubt.
Die Dichtigkeit an dem äußeren Mantel 2 des
Kabels 101 ist, wie zuvor erwähnt, gewährleistet, wenn die Mutter 24 bis
zum Anschlag an den Ausgleichsring 25 aufgeschraubt ist.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass die hexagonale Außenform, als mit sechs Flächen, der
Mutter 24 gegebenenfalls das Schrauben mit einem Schlüssel ermöglicht.
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Zu
diesem Zeitpunkt wird (10 und 11) mit
Hilfe des aus zwei Hälften 30, 31 bestehenden
Bügels,
zweier Muttern 29 und zweier zugehöriger Spannschrauben 28 das
Befestigen des Kabels 101 an den beiden hinteren Laschen 26, 27 durchgeführt, welche
eigens zu diesem Zweck an der speziellen Stopfbuchsenmutter 24 vorgesehen
sind.
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Hierzu
werden die beiden Vierkantmuttern 29 seitlich in ihre jeweiligen
Aufnahmevertiefungen 56 der unteren Bügelhälfte 31 eingesetzt,
die beiden Bügelhälften 30, 31 werden
derart angeordnet, dass ihre Durchgangsöffnungen 57, 58 für die beiden Schrauben 28 mit
den ebenfalls für
den Durchtritt der beiden Schrauben vorgesehenen Öffnungen 59 fluchten,
welche in jeder der beiden hinteren Laschen 26, 27 der
Stopfbuchsenmutter 24 vorgesehen sind. Die beiden Spannschrauben 28 werden
eingeführt und
verschraubt, bis die Mutter 24, der Bügel 30, 31 und
das Kabel 101 über
dessen äußeren Mantel 2 fest
miteinander verspannt sind.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass der Bügel 30, 31 aus
einem sehr starren Kunststoff besteht, beispielsweise aus mit Glasfasern
verstärktem
Polyamid.
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Der
Körper 17 und
die zugehörige
Mutter 24 bestehen beispielsweise aus verstärktem oder
nicht verstärktem
Polyamid, wodurch ihnen eine sehr geringfügige Flexibilität vermittelt
wird, die für
die Funktion der Stopfbuchse unerlässlich ist.
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Die
Anordnung ist somit, wie in 11 dargestellt,
vollständig
vorbereitet, befestigt und mit Abdichtungen versehen, wobei dies
vorteilhafterweise sämtlich
außerhalb
des Verbindungsgehäuses 8 erfolgt.
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Der
nachfolgende Ablauf umfasst, wie in den 11 und 12 dargestellt,
das Einführen
der Anordnung in das Gehäuse 8 durch
deren zu diesem Zweck vorgesehenen Eintrittsdurchlass 11,
bis sie an einer Position anschlägt
(12), an der lediglich der Kopf 35 der
Metallklammer 16 und eine vordere Nut 60 des Körpers 17 aus
dem Eintrittsdurchlass 11 in das Innere des Gehäuses 8 ragen,
wobei die Abdichtung des Eingangs des Durchlasses 11 durch
den vorgenannten O-Ring 19 erfolgt.
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Hierzu
weist der Eintrittsdurchlass 11 eine besondere Form auf,
die zu diesem Zweck an diejenige des Körpers 17 angepasst
ist, wobei ihm diese besondere Form in diesem Ausführungsbeispiel,
und somit keinesfalls an sich einschränkend, durch die Form der Eingangsbuchse 131 verliehen
wird.
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Wie
in der Zeichnung zu erkennen (siehe insbesondere 11),
weist der Eintrittsdurchlass 11, das heißt die Innenwand
des Adapterstücks 12,
an ihrem vorderen Ende eine Verengung des Ausgangsquerschnitts 61 auf,
welche bei gleichzeitigem einfachem Durchlass des Kopfs 35 und
der Nut 60, eine kreisförmige
Schulter 62 bildet, welche unter Zusammenwirken mit einer
entsprechenden Ringschulter 63 des Körpers 17, die, wie
in der Zeichnung gezeigt, geringfügig stromaufwärts der
Nut 60 angeordnet ist, als Endanschlag beim Einführen der
Anordnung in die Öffnung 11 dient.
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Der
O-Ring 19 ist in einer Ringnut 64 des Körpers 17 angeordnet,
die sich unmittelbar vor der Anschlagschulter 63 befindet,
und in der Anschlagposition gemäß 9 wird
diese Dichtung 19 zwischen der Nut 64 und der
Innenwand des Durchlasses 11, somit des Stücks 12,
gedrückt,
dessen Querschnitt an dieser Stelle entsprechend angepasst ist.
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Die
hintere Hälfte 70 des
Eintrittsdurchlasses 11, das heißt die hintere Innenfläche der
Eingangshülse 131 hat
höchst
vorteilhafterweise eine hexagonale Form, bei der es sich um die
entsprechende weibliche Form zu der hexagonalen Außenfläche der Stopfbuchsenmutter 24 handelt.
In der Anschlagposition gemäß 12 ist
die Mutter 24 zumindest teilweise in diesen hexagonalen
Eingang 70 des Durchlasses 11 eingesetzt, wodurch
sich gegen Drehung gesichert ist, so dass die Kabeleingangsvorrichtung wirksam äußeren Torsionsbelastungen
standhält, welche
eventuell später
auf das Kabel 101 aufgebracht werden.
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Es
bleibt gemäß den 12, 12A und 13 nur
noch, das Anbringen der vorgenannten Verriegelungsgabel oder -keils 32 durch
Einclicken in die Nut 60. Der Kabeleingang ist somit vollständig angeordnet,
befestigt, verriegelt und abgedichtet, ohne dass, wie zuvor üblich, in
das Gehäuse
eingegriffen werden muss, um dort beispielsweise eine oftmals schwierig
durchzuführende
Verschraubung vorzunehmen, und ohne dass die Abdichtung an dem äußeren Mantel
des Kabels wie früher
stromaufwärts des
Befestigungspunkts desselben erfolgt sowie ohne die daraus resultierende
Sprödigkeit
der Verbindung.
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Die
Montage und die Anbringung dieser Vorrichtung ist besonders einfach
und benutzerfreundlich, wodurch die Arbeit des Benutzers erheblich
vereinfacht ist, und darüber
hinaus ist ihr Platzbedarf in Längsrichtung
im Inneren der Kammer oder des Behälters erheblich verringert.
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 14 bis 22 der
eigentliche optische Organisator 115 beschrieben.
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Wie
in den 14 und 16 dargestellt,
ist der optische Organisator an dem flachen Boden 81 des
Gehäuses
durch selbstschneidende Schrauben 121 befestigt.
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Er
besteht aus einem Kunststoffsockel 122 mit, wie zuvor erwähnt, gerundeten
Rändern 123 und 124 und
aus einem bis mehreren Kassettenträgern, hier zwei übereinander
angeordnete Module 135 und 136.
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Die
gerundete Form des Sockels 122 ist besonders gut in den 17 und 21 zu
erkennen.
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Auf
der stromabwärtigen
Seite, das heißt
in der Zeichnung rechts, weist der Sockel 122 eine freitragende
horizontale Plattform 130 auf (14 bis 19 und 21),
deren Ebene die obere Höhe des
Aufnahmeraums 126 begrenzt, und welche zum Stützen (14 und 16)
der unteren Kassette 117 des Stapels 117–119 dient,
wenn dieser in die horizontale Position abgesenkt ist.
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Wie
in den 17 bis 21 dargestellt,
ist der Sockel 122 von zwei Aufnahmeöffnungen 137 durchsetzt,
welche zwei in die Öffnungen 137 eingesteckte
rohrförmige
Pfosten 138, 139 des ersten Kassettenträgermoduls 135 aufnehmen.
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Die Öffnungen 137 sind
um ungefähr
45 Grad zur Horizontalen geneigt, wie dies in der Zeichnung dargestellt
ist. Es sind Blindöffnungen,
deren Boden mit einem metallischen Einsatz oder einer Mutter 140 zum
Aufnehmen einer Metallschraube 140 zum Befestigen zweier
ineinander geschachtelter Module 135 und 136 an
dem Sockel 122 versehen ist.
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In
der 18, in der zwei Module 135 und 136 an
dem Sockel 122 angebracht sind, ist die Halteschraube 141 länger als
in der 19, in der nur das untere Modul 135 an
dem Sockel angebracht ist.
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Ferner
ist der Sockel in einem Aufnahmehohlraum 142 mit einem
vertikalen Vorsprung 143 in Form eines Spazierstocks, der,
wie im Folgenden erläutert,
zum Halten der unteren Kassette 117 in deren vertikalen
Position dient. Dieses Halten erfolgt durch Einclicken einer Querachse 144 der
Kassette 117 in das freie, entsprechend gebogene Ende des
Vorsprungs 143.
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Die
Kassettenträgermodule 135 und 136.
deren Zahl im Übrigen
nicht auf zwei begrenzt ist, sind identisch und ihre seitlichen
rohrförmigen
Pfosten 138, 139 sind nicht nur so ausgebildet,
dass das erste Modul 135 in den Sockel 122 eingesetzt
werden kann, sondern so, dass sich sämtliche Module 135, 136,
... in ineinander geschachtelter Weise aufeinander setzen lassen,
wobei die gemeinsame Einsetzrichtung, wie zuvor in Zusammenhang
mit dem unteren Modul 135 beschrieben, einen Winkel von
ungefähr
45 Grad zur Horizontalen bildet.
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In
der vorliegenden Figur ist jedes Modul 135, 136,
... des Stapels derart ausgebildet, dass es in Öffnungen 147, welche
zu diesem Zweck in seitlichen Ansätzen 145 ausgebildet
sind, die jeweiligen Drehachsen 146 zweier Kassetten 117, 118 und 119, 120 für die Aufnahme
von Spleißungen
und Überlängen von
Fasern aufnehmen. Selbstverständlich
kann jedes der Module zum Aufnehmen von einer oder, im Gegensatz
dazu, von mehr als zwei Kassetten ausgebildet sein.
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Wie
in den 14, 16 und 20 gut zu
erkennen, ist jedes der Module ähnlich
wie der Sockel 122 mit zwei vertikalen Vorsprüngen 148, 149 bzw. 150, 151 in
Form eines Spazierstocks versehen, welche durch Einclicken die Achsen 144 der
anderen Kassetten 118, 119, 120, ...
des Kassettenstapels aufnehmen.
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Ferner
sind diese Module jeweils mit einer der Anzahl von vertikalen Vorsprüngen 148 bis 151 gleichen
Anzahl von dem Halten jeder Kassette 117 bis 120 in
ihrer horizontalen Position dienenden horizontalen Zähnen 152 bis 155 versehen,
welche diese durch Einrasten der Achse 144 jeder Kassette
an dem jeweiligen Zahn 152 bis 152 halten.
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Jede
Kassette 117 bis 120 kann um 90 Grad zwischen
einer "horizontalen" Position, in der
sie parallel zur Ebene 128 des Bodens 81 des Gehäuses liegt,
und einer "vertikalen" Position bewegt
werden, in welcher sie um 90 Grad entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt
ist, um ihre Drehachse 146 verschwenkt werden.
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In
den 14 und 16 befinden
sich die drei ersten Kassetten 117, 118, 119 des
Stapels in der "horizontalen" Position und sie
sind durch das lösbare
Einrasten ihrer Halteachsen 144 an dem jeweiligen Haltezahn 152 bis 155 in
sehr vorteilhafter Weise in dieser Position gehalten, während sich
m Gegensatz dazu die letzte Kassette 120 in der "vertikalen" Position befindet
und in sehr vorteilhafter Weise durch das lösbare Einrasten ihrer Halteachse 144 in
den jeweiligen Haltevorsprung 150 in dieser Position gehalten
ist.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass, was per se nichts Neues ist, die Kassetten 117–120 des
Stapels von einer Kassette 117 zur nächsten 118 um einen Betrag
horizontal versetzt sind, der gleich bis geringfügig größer als die Dicke einer Kassette ist,
wodurch Treppenstufen gebildet werden, deren Neigung in bezug auf
die Horizontale gleich bis, im Hinblick auf ein kleines Spiel, geringfügig weniger
als 45 Grad beträgt.
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Infolgedessen
ist die Achse 156 des Einsetzens (20 und 21)
der ineinandergeschachtelten Module 135, 136,
... in den Sockel 122 ebenfalls um ungefähr 45 Grad
im Uhrzeigersinn in bezug zur Horizontalen geneigt.
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Diese
an sich herkömmliche
Anordnung der Kassetten 117–120 des Stapels in
Form von "Treppenstufen" ermöglicht ein
Schwenken jeder der Kassetten, wie in den 14 und 16 dargestellt,
um 90 Grad zwischen einer horizontalen Endposition und einer vertikalen
Endposition, wobei sie in der einen oder der anderen der beiden
Positionen erfindungsgemäß durch
Einrichtungen zum lösbaren
Einrasten gehalten sind.
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Selbstverständlich können die
Kassetten nach einem anderen Ausführungsbeispiel über einen größeren Winkel
als 90 Grad verschwenkt werden. ES genügt somit, einen relativen Versatz
vorzusehen, der deutlich größer als
die Dicke einer Kassette ist, wodurch eine Neigungsachse 156 von
deutlich weniger als 45 Grad im Uhrzeigersinn in bezug auf die Horizontale
gebildet ist.
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Die
Aufnahmekassetten, wie die Kassette 117, welche in den 17 und 22 gut
in der Perspektive zu sehen ist, weist in an sich herkömmlicher Weise
einen Raum 157 zum Aufnehmen von Spleißungen sowie einen Raum 158 zum
Aufnehmen von Überlängen optischer
Fasern durch Wickeln (oder "Aufschießen") um eine Nabe 159 auf.
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Gemäß einer
kleinen Besonderheit sind die kleinen Einlässe oder Auslässe 160, 161 für die abisolierten
optischen Fasern über
den optischen Fasern mit einem jeweiligen Deckel 162, 163 verschlossen,
welcher durch Anformen auf einer Seite durch ein biegsames Scharnier 164 an
der Kassette 117 befestigt ist (22). Auf
herkömmliche
Weise ist jeder der Einlässe/Auslässe mit
einem (nicht dargestellten) Schaumstoffstopfen gefüllt, der
die abisolierten Fasern klemmt und schützt.
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Ferner
sind die Kassetten, wie zuvor erwähnt, mit einer Drehachse 146 und
einer Achse 144 zum Einrasten an den beiden Schwenkendpositionen versehen,
wobei die Achse 144 parallel zur Drehachse 146 verläuft.
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Die
Aufnahmekassette 129 (insbesondere 17 und 23),
welche dem Aufnehmen von Fasern in Bereitschaft dient, weist ausschließlich einen
Aufnahmeraum 165 auf, der mit einer mittigen Nabe 166 versehen
ist, um welche die in Bereitschaft befindlichen Fasern gewickelt
werden.
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Diese
Aufnahmekassette 129 ist gemäß 14 am
Boden des Gehäuses 81 mittels
einer selbstschneidenden Schraube 167 befestigt.
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Selbstverständlich ist
die Erfindung nicht auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel
begrenzt.
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Insbesondere
hängt der
Platzbedarf des Deckels 82 in der Höhe von der Anzahl der Module 135, 136,
..., die aufeinander in den Sockel 122 einsetzbar sind.
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Gleichermaßen können die
ineinandergeschachtelten Module 135, 136, ...
und der Sockel 122, anstatt durch eine Schraube 141 und
einen zugehörigen
Einsatz 140 (18 und 19) untereinander
und an dem Sockel 122 befestigt zu werden, hinsichtlich
ihrer Abmessungen so ausgebildet werden, dass sie durch Einstecken
und Einklemmen ineinander und in den Sockel 122 gesetzt
werden.