DE69935958T2 - Kopfträgerschicht, Druckkopf mit Datenspeicher und Druckvorrichtung - Google Patents

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Description

  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich einerseits auf eine Kopfträgerschicht mit einem Aufzeichnungsmittel zum Ausführen der Aufzeichnung gemäß Aufzeichnungsdaten mit einem Speichermittel zum Speichern verschiedener Daten auf einen Druckkopf unter Verwendung einer derartigen Kopfträgerschicht und andererseits sich auf einen Drucker, der einen solchen Druckkopf nutzt.
  • Zum Stand der Technik
  • Verschiedene Drucker mit einem Gerät, welches einen austauschbaren Druckkopf als Tintenstrahldrucker besitzt, werden bereits gehandelt. Beispielsweise sind in einem Tintenstrahldrucker mehrere Außenverbindungsanschlüsse in einem Druckerhauptkörper und einem Druckkopf vorgesehen, und diese Anschlüsse werden von Hand miteinander verbunden, wenn der Druckkopf auf den Druckergrundkörper montiert wird.
  • In einem derartigen Zustand kann der Druckergrundkörper verschiedene Signale übertragen, wie ein Bildaufzeichnungssignal und ein Aufzeichnungstaktsignal für den Druckkopf, so daß der Druckkopf die Aufzeichnung des von außen eingegebenen Bildsignals zu einer Zeit gemäß dem Aufzeichnungstaktsignal ausgeben kann.
  • Für einen derartigen Drucker mit austauschbarem Druckkopf ist nun vorgeschlagen worden, diesen mit verschiedenen Daten in lesbarer Form zu versehen, wie mit ID-Daten (Identifikationsdaten) vom Kopf. Zu diesem Zweck wurde vorgeschlagen, einen Druckkopf mit einem Datenspeichermittel wie einem ROM (Nurlesespeicher) zu versehen, wie in den japanischen Patentanmeldungen mit den Nummern 3-126560 und 8-177732 und in den U.S.-Patenten mit den Nummern 5 504 507 und 5 363 134 offenbart.
  • Diese Art von Druckkopf kann auswechselbar auf den Druckergrundkörper montiert werden und kann verschiedene Daten vom Datenspeichermittel in willkürlich lesbarer Form speichern.
  • Im Falle, daß der Druckkopf mit dem Datenspeichermittel, wie dem ROM, ausgestattet ist, ist es jedoch erforderlich, den Druckkopf und den Druckergrundkörper mit ausschließlichen Vielfachverbindungsanschlüssen zum Ausführen des Speicherzugriffs auszustatten. Eine derartige Konfiguration erhöht die Abmessungen der Außenverbindungsanschlüsse im Druckkopf und im Druckergrundkörper, was mit einem Produktivitätsverlust verbunden ist.
  • Auch im Falle, daß verschiedene Signale gemeinsam für die Aufzeichnungsoperation und das Datenschreiben/-lesen in/aus dem Speicher verwendet werden, können Daten durch Störungen geschrieben werden, die im Verlauf der Aufzeichnungsoperation aufkommen. In einem solchen Falle werden gespeicherte Daten mit der Störung überschrieben, so daß beim Datenauslesen ein Fehler auf kommt.
  • Das Dokument JP 08-156257 offenbart einen Druckaufzeichnungskopf. Der Druckaufzeichnungskopf verfügt über ein Schieberegister, das Druckdaten aus der Steuerschaltung eines Grunddruckerkörpers gemeinsam mit einem Taktsignal empfängt. Das Ausgangssignal vom Schieberegister wird in einem Zwischenspeicher beim Anstieg des Zwischenspeichersignals gehalten. Durch Senden der Daten vom Druckergrundkörper und vom Aufzeichnungskopf unter Verwendung des Taktsignals wird die Schaltung des Druckers vereinfacht, und die Anzahl an Signalleitungen läßt sich verringern.
  • Das Dokument EP 0571093 ist ein weiteres Beispiel eines Druckkopfs mit integrierter Schaltung für einen Tintenstrahldrucker. Der Druckkopf verfügt über eine Treiberschaltung und über eine Speicherschaltung. Ein Einzeltaktsignal wird vom Druckergrundkörper zur Kopfträgerschicht gesandt und sowohl von der Speicherschaltung als auch von der Aufzeichnungsschaltung des Druckkopfs verwendet.
  • Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist eine Kopfträgerschicht für einen Druckkopf, der vollständig austauschbar mit einem Druckergrundkörper montiert ist, wie im Patentanspruch 1 angegeben.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist ein austauschbar montierbarer Druckkopf für einen Druckerkörper, wie im Patentanspruch 18 angegeben.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist ein Drucker, wie er im Patentanspruch 22 angegeben ist.
  • In der vorliegenden Erfindung bedeutet "Aufzeichnen und Drucken" nicht nur, ein Aufzeichnungsmedium mit einem bedeutungsvollen Bild zu versehen, wie mit einem Zeichen oder mit Grafiken, sondern sieht auch ein Bild ohne jegliche Bedeutung vor, wie ein Muster.
  • Die vorliegende Erfindung kann auch bei einem Drucker zum Bedrucken verschiedener Aufzeichnungsmedien angewandt werden, wie Papier, Stoff, Fasern, Kunststoffe, Leder, Metall, Plastikmaterial, Glas, Holz oder Keramik, und zwar für ein Kopiergerät, für ein Faxgerät mit einem Übertragungssystem, für ein Druckersystem bestehend aus einer Kombination eines Übertragungssystems und einer Druckereinheit, für einen Wortprozessor mit einer Druckereinheit und für ein industrielles Aufzeichnungsgerät, das mit verschiedenen Verarbeitungseinheiten in komplexer Weise zusammengesetzt ist.
  • Die hier verwendete Bezeichnung "Kopfträgerschicht" bedeutet außerdem kein Substrat, das aus Siliziumhalbleitermaterial besteht, sondern zeigt ein Substrat auf, mit dem Schaltelemente (Funktionalelemente) und Leitungen beispielsweise durch Auftragen von Schichten über einen Halbleiterherstellprozeß eingeschlossen sind.
  • Auch verschiedene Mittel, auf die in der vorliegenden Erfindung Bezug genommen wird, können in passender Weise so gebildet sein, daß sie die gewünschten Funktionen realisieren; und dies beinhaltet eine ausschließliche Hardware, einen Computer, der mit passenden Funktionen durch ein Programm versehen ist, Funktionen, die innerhalb des Computers mit einem geeigneten Programm realisiert werden, sowie Kombinationen dieser.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • 1 ist ein Blockdiagramm, das den Schaltungsaufbau der Kopfträgerschicht in einem Ausführungsbeispiel nach der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 2 ist eine perspektivische Außenansicht eines Druckers;
  • 3 ist ein schematisches Blockdiagramm, das den Schaltungsaufbau des Druckers zeigt;
  • 4 und 5 sind Diagramme, die Treibersignale zeigen;
  • 6 ist ein Blockdiagramm, das den Schaltungsaufbau einer zweiten Abwandlung der Kopfträgerschicht zeigt;
  • 7 ist ein Blockdiagramm, das den Schaltungsaufbau einer dritten Abwandlung der Kopfträgerschicht zeigt;
  • 8 ist ein Blockdiagramm, das den Schaltungsaufbau einer vierten Abwandlung der Kopfträgerschicht zeigt;
  • 9 ist ein Blockdiagramm, das den Schaltungsaufbau einer fünften Abwandlung der Kopfträgerschicht zeigt;
  • 10 ist ein Blockdiagramm, das den Schaltungsaufbau eines zweiten Ausführungsbeispiels der Kopfträgerschicht nach der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 11 ist eine schematische Ansicht, die die Herstellungsschritte des Druckkopfs in Verbindung mit dem Verwendungszustand des Drucker; zeigt; und
  • 12 ist eine schematische Ansicht, die die Herstellungsschritte des Druckkopfs einer Abwandlung in Verbindung mit dem Verwendungszustand des Druckers zeigt.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist nachstehend anhand der beiliegenden Zeichnung beschrieben, in der 1 ein Blockdiagramm ist, das den Schaltungsaufbau der Kopfträgerschicht in einem Ausführungsbeispiel nach der vorliegenden Erfindung zeigt; 2 eine perspektivische Außenansicht eines Druckers ist; 3 ein schematisches Blockdiagramm ist, das den Schaltungsaufbau des Druckers zeigt; und die 4 bis 8 Blockdiagramme sind, die den Schaltungsaufbau in Abwandlungen der Kopfträgerschicht zeigen.
  • Wie in 3 gezeigt, ist ein Bildverarbeitungssystem 100 des vorliegenden Ausführungsbelspiels ausgestattet mit einem Hostrechner 200, der eine Zentraleinheit bildet, und mit einem Tintenstrahldrucker 300, der einen Drucker bildet, wobei diese über ein Übertragungskabel 210 miteinander verbunden sind.
  • Der Tintenstrahldrucker 300 des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist ausgestattet mit einem Aufzeichnungskopf 400, der sich zusammensetzt aus einer Kopfträgerschicht 401 und einer nicht dargestellten Deckschicht, wie in 2 gezeigt. Wie in 1 gezeigt, ist die Kopfträgerschicht 401 mit einer Basisträgerschicht 410 versehen, auf der verschiedene Elemente und Schaltungen mit Schichten und anderem gebildet sind.
  • In der Kopfträgerschicht 401 des vorliegenden Ausführungsbeispiels trägt der Vorderkantenabschnitt der Oberfläche der Basisträgerschicht 410 mehrere Heizelemente (Wärmeerzeugungselemente) 411, die einen Heizabschnitt 412 bilden. Jeweils ein Ende der Vielzahl von Heizelementen 411 ist elektrisch mit den Source-Elektroden der Vielzahl von Leistungstransistoren 413 verbunden, die eine Treiberschaltung 414 bilden.
  • Die anderen Enden der Vielzahl von Heizelementen 411 und die Drain-Elektroden der Vielzahl von Leistungstransistoren 413 sind elektrisch mit einem Paar Heizelementstromversorgungsanschlüssen 415, 416 verbunden, die die Außenverbindungsanschlüsse bilden, und die Gate-Elektroden der Vielzahl von Leistungstransistoren 413 sind elektrisch mit der Vielzahl von UND-Gliedern 418 einer Heizelementelogikschaltung 417 verbunden. Die Heizelementelogikschaltung 417, die Treiberschaltung 414 und die Heizelementeeinheit 412 bilden das Aufzeichnungsausführungsmittel.
  • Das Heizelement 411 ist hergestellt aus einer Schicht, beispielsweise aus Tantalnitrid, Tantalaluminium, Tantalsilikonnitrid und so weiter, und erzeugt Wärme durch Zufuhr elektrischen Stroms aus der Treiberschaltung 414 über die Heizelementstromversorgungsanschlüsse 415, 416.
  • Die Vielzahl von UND-Gliedern 418 sind zu einer Matrix in mehreren Steuerblöcken verdrahtet, und mehrere Blockanschlüsse 419, die die Außenverbindungsanschlüsse bilden, sind mit der Vielzahl von UND-Gliedern 418 in jedem Block verbunden. Die Vielzahl von UND-Gliedern 418 ist ebenfalls mit einem Impulsanschluß 420, der einen Außenverbindungsanschluß bildet, sowie mit einer Zwischenspeicherschaltung 421 verbunden, die einem Schieberegister 422 parallel geschaltet ist.
  • Die Zwischenspeicherschaltung 421 und das Schieberegister 422 sind gemeinsam mit einem Rücksetzanschluß 423 verbunden, der einen Außenverbindungsanschluß bildet, und sind auch jeweils mit den Taktanschlüssen 424, 425 verbunden, die ebenfalls Außenverbindungsanschlüsse bilden. Das Schieberegister 422 ist auch mit einem Datenanschluß 426 verbunden, der einen weiteren Außenverbindungsanschluß bildet.
  • Der Blockanschluß 419 empfängt ein Auswahlsignal zur Auswahl der Vielzahl von Steuerblöcken der zahlreichen Heizelemente 411, während der Impulsanschluß 420 ein Aufzeichnungsimpulssignal zum Steuern der Wärmeerzeugungszeit vom Heizelement 411 empfängt. Der Rücksetzanschluß 423 empfängt ein Rücksetzsignal zum Zurücksetzen der Zwischenspeicherschaltung 421 und des Schieberegisters 422 als Binärlogiksignal entsprechend der An- oder Abwesenheit der Aufzeichnungsoperation (ob die Aufzeichnungsoperation ausgeführt wird oder nicht).
  • Der Taktanschluß 424 empfängt ein Zwischenspeichersignal zum Steuern der Datenzwischenspeicheroperation der Zwischenspeicherschaltung 421, und der Taktanschluß 425 empfängt ein Drucktaktsignal zum Bestimmen der Datenschiebefrequenz im Schieberegister 422.
  • Der Datenanschluß 426 empfängt ein serielles Bildsignal, das vom Schieberegister 422 in ein Parallelsignal umgesetzt wird, welches zeitweilig in der Zwischenspeicherschaltung 421 gehalten und durch die UND-Glieder 418 an die Treiberschaltung 414 geliefert wird, wodurch die Vielzahl an Heizelementen 411 die Wärme entsprechend dem Aufzeichnungssteuersignal erzeugen.
  • Auf der Basisträgerschicht 410 gebildet ist ebenfalls eine Sensoreinheit 430, die aus einem Temperatursensor und aus einem Temperaturhaltesensor besteht, und die Sensoreinheit 430 ist verbunden mit einem Paar Sensoranschlüssen 431, das die Außenverbindungsanschlüsse bildet. Die Außenverbindungsanschlüsse umfassen auch ein Paar Stromversorgungsanschlüsse 432, 433, an die verschiedene Einheiten angeschlossen sind.
  • Die Sensoreinheit 430 führt das Heizen (zur Wärmerückhaltung) der Basisträgerschicht 410 und die Messung der Temperatur dort aus, und der Sensoranschluß 431 empfängt ein Steuersignal für die Sensoreinheit 430. Stromversorgungsanschlüsse 432, 433 empfangen den elektrischen Betriebsstrom, der an verschiedene Einheiten einschließlich der Heizelementelogikschaltung 417 zu liefern ist.
  • In der Kopfträgerschicht 401 des vorliegenden Ausführungsbeispiels vorgesehen ist ein Sicherungs-ROM 441 als Datenspeichermittel auf der Oberfläche der Basisträgerschicht 410, und eine Sicherungslogikschaltung 442, die ein Speicherzugriffsmittel bildet, ist vorgesehen, um den Sicherungs-ROM 441 zu umgeben.
  • Der Sicherungs-ROM 441 zeichnet verschiedene Daten auf, wie den ID-Code des Druckkopfs 400 sowie die Funktionseigenschaften der Heizelementeeinheit 412 vor der Werksauslieferung, und die Heizelementelogikschaltung 442 führt den Speicherzugriff auf den Sicherungs-ROM 441 aus, einschließlich der Datenaufzeichnung und des Datenauslesens. Der Sicherungs-ROM 441 in diesem Ausführungsbeispiel ist mit einer Speicherkapazität ausgestattet, die 100 Bits nicht überschreitet, da die dort zu speichernden Daten der ID-Code und die Funktionseigenschaften sind, wie oben erläutert.
  • Im Druckkopf 400 des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist die Sicherungslogikschaltung 442 gemeinsam mit den zuvor genannten Außenverbindungsanschlüssen 423, 425, 426 verbunden, die wiederum über eine Signalleitung 444 mit der Aufzeichnungslogikschaltung 417 verbunden sind, womit ein gemeinsames Anschlußverdrahtungsmittel gebildet ist.
  • Das Rücksetzsignal für das Schieberegister 422 und für die Zwischenspeicherschaltung 421, von außen in den Rücksetzanschluß 423 eingegeben, wird demzufolge ebenfalls an die Sicherungslogikschaltung 442 über die Signalleitung 444 geliefert, wodurch die Sicherungslogikschaltung 442 das Rücksetzsignal eines zweiten Zustands als Zugriffserlaubnissignal erkennt.
  • Auch das von außen in den Taktanschluß 425 eingegebene Eingangssignal für das Schieberegister 422 wird als Speichertaktsignal an die Sicherungslogikschaltung 442 geliefert, wodurch die dort ausgelesenen Daten seriell durch eine Signalleitung 446 zum Datenanschluß 426 übertragen werden.
  • Die Sicherungslogikschaltung 442, die zum Speicherzugriff auf den Sicherungs-ROM 441 nach Erkennen des oben erläuterten Zugriffserlaubnissignals aktiviert ist, liest die im Sicherungs-ROM 441 gespeicherten Daten aus, wenn das Speichertaktsignal in diesem Zustand von außen eintritt.
  • Die Sicherungslogikschaltung 442 ist auch mit einem Paar Speicherstromversorgungsanschlüssen 447, 448 verbunden, die Außenverbindungsanschlüsse bilden, und die Sicherungslogikschaltung 442 führt den Speicherzugriff mit dem elektrischen Betriebsstrom aus, der durch diese Anschlüsse 447, 448 geliefert wird.
  • Im Aufzeichnungskopf mit der Kopfträgerschicht 401 des vorliegenden Ausführungsbeispiels sind ein Versiegelungsglied, das Unterteilungen vorbestimmter Form bildet, und ein Abdeckglied, bestehend aus einem Abdeckungssubstrat, mit der Oberfläche der Kopfträgerschicht 401 verklebt, um auf der Oberfläche der Kopfträgerschicht 401 durch Unterteilungen des Düsenglieds Düsen entsprechend den Heizelementen, Tintenlieferwege und einen Tintenhalteabschnitt (nicht dargestellt) zu bilden, einschließlich Tintenreservoirs.
  • Im Tintenstrahldrucker 300 des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist der Aufzeichnungskopf 400 mit dem oben beschriebenen Aufbau lösbar montiert, wie in 2 gezeigt, und zwar auf einem Schlitten 303 eines Kopfverschiebemechanismus' 302, und der Schlitten 303 ist in Hauptabtastrichtung beweglich gestützt, beispielsweise durch eine Führungswelle 304.
  • Der Aufzeichnungskopf 400 ist mit der Vielzahl von Außenverbindungsanschlüssen 415, ... versehen, wie im Vorstehenden bereits erläutert, und mehrere Außenverbindungsanschlüsse (nicht dargestellt) einer entsprechenden Anordnung sind ebenfalls auf dem Schlitten 303 vorgesehen. Wenn der Aufzeichnungskopf 400 auf dem Schlitten 303 befestigt ist, sind die zahlreichen Außenverbindungsanschlüsse 415, ... des Aufzeichnungskopfs 400 folglich jeweils mit jenen des Schlittens 303 verbunden.
  • In einer dem auf dem Schlitten 303 montierten Aufzeichnungskopf 400 gegenüberliegenden Position vorgesehen ist eine Druckwalze 305 zum Halten und Transportieren eines Aufzeichnungsblatts P, das das Aufzeichnungsmedium bildet, und die Druckwalze 305 und so weiter bilden einen Blattzuführmechanismus 306 zum Transport des Aufzeichnungsblatts P in sukzessiver Weise in Unterabtastrichtung.
  • Der Kopfverschiebemechanismus 302 und der Blattzuführmechanismus 306 sind an eine Bewegungssteuerschaltung 311 angeschlossen, die wiederum mit einem Mikrocomputer 312 verbunden ist. Der Mikrocomputer 312 steuert sowohl den Kopfverschiebemechanismus 302 als auch Blattzuführmechanismus 306, womit ein Relativverschiebemittel gebildet wird, um die Oberfläche des Aufzeichnungsblatts P relativ zur Tintenausstoßposition des Aufzeichnungskopfs 400 zu bewegen.
  • Der Mikrocomputer 412 ist auch an eine Dateneingabeschaltung 313, die ein Aufzeichnungseingabemittel bildet, an eine Datenausleseschaltung 314, die ein Zugriffssteuermittel bildet, eine Übertragungs-I/F 315 und so weiter angeschlossen, und der Hostrechner 200 ist mit der Übertragungs-I/F 315 über das Übertragungskabel 210 verbunden.
  • Die Dateneingabeschaltung 313 ist an die Logikschaltung 417 vom Aufzeichnungskopf 400 durch den Schlitten 303 verbunden, und die Datenausleseschaltung 314 ist mit der Sicherungslogikschaltung 442 vom Aufzeichnungskopf 400 über einen Stecker des Schlittens 303 verbunden.
  • Beim Ausführen der Bildaufzeichnung beliefert die Dateneingabeschaltung 313 die Heizelementelogikschaltung 417 vom Aufzeichnungskopf 400 mit einem Aufzeichnungsbildsignal, und beim Ausführen des Speicherzugriffs liest die Datenausleseschaltung 314 die gespeicherten Daten des Sicherungs-ROM 441 aus der Sicherungslogikschaltung 442 vom Aufzeichnungskopf 400 aus. Für eine genauere Erläuterung sind verschiedene Signale in Zeitdiagrammen in den 4 und 5 dargestellt.
  • Die Dateneingabeschaltung 313 hält das Rücksetzsignal im ersten Zustand (L-Zustand) zurück, wie in 4 gezeigt ist, bei der Ausführung der Bildaufzeichnung und sendet das Aufzeichnungsbildsignal und das Aufzeichnungstaktsignal individuell, wodurch die Heizelementelogikschaltung 417 und so weiter veranlaßt wird, die Aufzeichnungsoperation auszuführen. Somit entspricht dieser erste Zustand einem solchen, bei dem die Aufzeichnungsoperation zur Ausführung kommt. In dieser Periode (T in 4) variieren die Heizelementesteuersignale (beispielsweise HEAT und BLOCK) den Zustand, aber das Rücksetzsignal (RST) und das Zwischenspeichersignal (LTCLK) werden nicht im Logikzustand variiert.
  • Andererseits hält die Datenausleseschaltung 314 bei der Ausführung des Speicherzugriffs das Rücksetzsignal auf dem zweiten Zustand (H-Zustand) (siehe 5) zurück und sendet das Speichertaktsignal und empfängt seriell die Auslesedaten, die synchron und seriell aus der Sicherungslogikschaltung 442 gesendet wurden.
  • Wird das Rücksetzsignal in den H-Zustand verschoben, dann werden das Schieberegister 422 und die Zwischenspeicherschaltung 421 in einem fortgesetzten Rücksetzzustand gehalten, wodurch die Aufzeichnungsoperation nicht zur Ausführung kommt, selbst wenn verschiedene Signale durch die Außenverbindungsanschlüsse in einem solchen Speicherzugriffszustand gewechselt werden. Da die Sicherungslogikschaltung 442 den Speicherzugriff nur ausführt, wenn das Speichertaktsignal im H-Zustand des Rücksetzsignals eingegeben wird, kommt der Speicherzugriff während des Ausführens der Aufzeichnungsoperation nicht zur Ausführung.
  • Im in 5 gezeigten vorliegenden Ausführungsbeispiel wird das Rücksetzsignal zum Umschalten der Aufzeichnungsoperation und des Speicherzugriffs verwendet, kann aber auch für ein beliebiges anderes Signal, wie das Zwischenspeichersignal (LTCLK) verwendet werden, das den Logikzustand beim Übertragen des Aufzeichnungssignals nicht ändert. Im in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel wird das Rücksetzsignal zum Umschalten der Aufzeichnungsoperation und des Speicherzugriffs verwendet, während das Zwischenspeichersignal zum Umschalten des Kopfdatenverarbeitungsmodus und eines Vorgangs der Datenein-/ausgabe verwendet wird, sowie zum Datenschreiben.
  • Der Mikrocomputer 312 steuert selbstverständlich die Schaltungen 311, 313 und 314, wodurch das Aufzeichnungsbildsignal aus dem Hostrechner 200 an die Übertragungs-I/F 315 geliefert wird, zur Datenausgabeschaltung 313 und zur Datenausgabe, die die Datenausleseschaltung 314 aus dem Aufzeichnungskopf 400 zum Hostrechner 200 durch die Übertragungs-I/F 315 liest.
  • Der Tintenstrahldrucker 300 des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist auch mit einem nicht dargestellten Tintentank ausgestattet, der ein Tintenliefermittel bildet, und ein derartiger Tintentank ist mit dem Tintenstützabschnitt des Aufzeichnungskopfs 400 durch ein nicht dargestelltes Sockelglied vom Schlitten 303 verbunden. Der Tintentank ist im voraus mit flüssiger Tinte gefüllt worden und beliefert den Druckkopf 400 mit dieser Tinte.
  • Im Bildverarbeitungssystem 100 des oben beschriebenen Aufbaus beim vorliegenden Ausführungsbeispiel beliefert der Hostrechner 200 den Tintenstrahldrucker 300 mit dem Aufzeichnungsbildsignal, welches vom Drucker 300 auf das Aufzeichnungsblatt P abgegeben wird.
  • Unter Steuerung des Mikrocomputers 311 verschiebt sich bei einer derartigen Operation der Kopfverschiebemechanismus 302 des Aufzeichnungskopfs 400 in Hauptabtastrichtung, während der Blattzuführmechanismus 306 das Aufzeichnungsblatt in die Unterabtastrichtung versetzt, und die Dateneingabeschaltung 313 gibt das Aufzeichnungsbildsignal synchron mit diesen Operationen in den Druckkopf 400 ein.
  • Der Aufzeichnungskopf 400 stützt in Tintenstützabschnitten die konstant aus dem Tintentank gelieferte Tinte, und die Heizelementelogikschaltung 417 steuert in selektiver Weise die Vielzahl an Heizelementen 411 gemäß dem eingegebenen Aufzeichnungssignal an. Die flüssige Tinte im Tintenstützabschnitt erzeugt Blasen durch selektive Wärmeerzeugung der Vielzahl von Heizelementen (Wärmeerzeugungselemente), wodurch Tintentröpfchen auf das Aufzeichnungsblatt in relativer Bewegung ausgestoßen und aufgetragen werden, womit ein Punktmatrixbild erzeugt wird.
  • Im Bilderzeugungssystem 100 des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist der Aufzeichnungskopf 400 mit dem Sicherungs-ROM 441 ausgestattet, und der ID-Code der Funktionseigenschaften von der Heizelementeeinheit 412 wird im Sicherungs-ROM 441 zur Zeit nach der Herstellung des Aufzeichnungskopfs 400 und vor der Werksauslieferung aufgezeichnet.
  • Wird der nach einer derartigen Datenaufzeichnung werkseitig ausgelieferte Aufzeichnungkopf 400 in den Tintenstrahldrucker 300 eingesetzt, wird er in der Lage gehalten, die gespeicherten Daten aus dem Sicherungs-ROM 441 vom Aufzeichnungskopf 400 durch die Ausleseschaltung 314 auszulesen.
  • Der Tintenstrahldrucker 300 wird folglich in der Lage gehalten, den elektrischen Strom zu regeln, der der Heizelementeeinheit 412 gemäß der Funktionseigenschaften zugeführt wird, die aus dem Sicherungs-ROM 441 des Aufzeichnungskopfs 400 ausgelesen worden sind, und um den Hostrechner 200 über den ID-Code vom Aufzeichnungskopf 400 zu informieren.
  • Auch im Tintenstrahldrucker 300 des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist der Druckkopf 400 mit dem Sicherungs- ROM 441 ausgestattet, wie er vorstehend erläutert worden ist, aber die Signale zum Zugriff auf einen derartigen Speicher werden über die Außenverbindungsanschlüsse 423, 425, 426 eingegeben, die der Aufzeichnungsoperation dienen.
  • Bei einer derartigen Konfiguration ist es nicht erforderlich, den Aufzeichnungskopf 400 mit den zusätzlichen Anschlüssen zu versehen, ausschließlich zum Zugriff auf den Sicherungs-ROM 441, wodurch es möglich wird, die Abmessungen und das Gewicht des Druckkopfs 400 zu verringern und die Produktionsfähigkeit zu verbessern. Gleichermaßen ist es nicht erforderlich, den Schlitten 300 mit zusätzlichen Anschlüssen auszustatten, so daß der Tintenstrahldrucker 300 kompakter und leichter mit verbesserter Herstelleigenschaft realisierbar ist.
  • Da verschiedene Signale bei der Aufzeichnungsoperation für die Signale zum Speicherzugriff verwendet werden, wie im vorstehenden erläutert wurde, können die Datenausleseschaltung 314 und die Dateneingabeschaltung 313 gemeinsam in einem hohen Verhältnis der Hardware beim Tintenstrahldrucker 300 geschaffen werden, wodurch der Tintenstrahldrucker 300 in der Struktur einfacher und in Abmessungen und Gewicht geringer wird.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das vorstehende Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt verschiedene Abwandlungen innerhalb des Umfangs vom technischen Konzept der vorliegenden Erfindung. Das vorstehende Ausführungsbeispiel zeigt beispielsweise einen Tintenstrahldrucker des elektrothermischen Umsetztyps, aber die vorliegende Erfindung ist auf Drucker verschiedener Arten anwendbar, bei denen der Druckkopf austauschbar ist.
  • Der Tintenstrahldrucker und der Druckkopf 400 im vorstehenden Ausführungsbeispiel verwenden auch einen Datenanschluß 426 zum seriellen Übertragen des Aufzeichnungsbildsignals und der aus dem Sicherungs-ROM 441 gelesenen Daten, aber diese können parallel durch mehrere Außenverbindungsanschlüsse übertragen werden.
  • Der Sicherungs-ROM 441 im vorstehenden Ausführungsbeispiel und die Sicherungslogikschaltung 442 sind auch gemeinsam mit der Heizelementeeinheit 412 und der Heizelementelogikschaltung 417 auf einer Einzelbasisträgerschicht 410 in Schichtstruktur aufgebaut, aber es ist auch möglich, ein unabhängiges Chip zu montieren, das den Sicherungs-ROM 441 oder die Sicherungslogikschaltung 442 auf der Basisträgerschicht 410 trägt. Das Einbeziehen dieser Elemente in eine einzige Basisträgerschicht ermöglicht jedoch die Kompaktheit und die Kostenreduzierung.
  • Im vorstehenden Ausführungsbeispiel werden auch das Rücksetzsignal für das Schieberegister 422 und die Zwischenspeicherschaltung 421 als Zugriffserlaubnissignal für die Sicherungslogikschaltung 444 verwendet, aber es ist auch möglich, wie im Falle der in 6 gezeigten Kopfträgerschicht 500, das Zwischenspeichersignal für die Zwischenspeicherschaltung 421 zu verwenden, das von außen zu diesem Zwecke dem Taktanschluß 424 zugeführt wird.
  • Das Schieberegister 422 im vorstehenden Ausführungsbeispiel und die Zwischenspeicherschaltung 421 verwenden auch ein Rücksetzsignal gemeinsam, aber es ist die separate Signalverwendung für diesen Zweck möglich, und in einem solchen Falle können alle derartigen Signale als Zugriffserlaubnissignal für die Sicherungslogikschaltung 442 verwendet werden.
  • Der Tintenstrahldrucker im vorangehenden Ausführungsbeispiel veranlaßt auch die Sicherungslogikschaltung 442 nur zum Auslesen der Daten, die im Sicherungs-RPM 1441 gespeichert sind, aber es ist auch möglich, das Datenschreiben oder selektive Ausführen des Datenauslesens und des Datenschreibens auszuführen.
  • Wenn der Inhalt des Speicherzugriffs in der oben erläuterten Weise erhöht wird, ist jedoch ein Steuersignal erforderlich, und folglich ist es wie in der in 7 gezeigten Kopfträgerschicht 510 vorzuziehen, die Sicherungslogikschaltung 442 mit vier Außenverbindungsanschlüssen 423 bis 426 zu verbinden.
  • Bereits erläutert wurde, daß die wechselseitigen fehlerhaften Operationen zwischen der Aufzeichnungsoperation und dem Speicherzugriff im vorstehenden Ausführungsbeispiel nicht auftreten, aber es ist erwünscht, derartige Fehloperationen strikt zu vermeiden, und es ist vorzuziehen, wie in der in 8 gezeigten Kopfträgerschicht 520 zusätzlich einen Außenverbindungsanschluß 521 ausschließlich zur externen Eingabe des Aktivierungssignals für den Speicherzugriff bereitzustellen.
  • Auch ist es wie in der in 9 gezeigten Kopfträgerschicht 530 möglich, die Stromversorgungsanschlüsse 415, 416 für die Heizelemente der Heizelementeeinheit 412 mit dem elektrischen Betriebsstrom zu beliefern, auch für die Sicherungslogikschaltung 442, womit auf die exklusiven Speicherstromversorgungsanschlüsse 447, 448 zum Beliefern der Sicherungslogikschaltung 442 mit elektrischem Betriebsstrom verzichtet werden kann.
  • Bei einem derartigen Aufbau gibt es keine Außerverbindungsanschlüsse, die mit der Sicherungslogikschaltung 442 verbunden sind, so daß der Druckkopf und der Drucker, der eine Kopfträgerschicht 530 verwendet, in befriedigender Weise klein und leicht gebaut werden können. Es ist gleichermaßen möglich, die Sicherungslogikschaltung 442 mit den Stromversorgungsanschlüssen 432, 433 zu verbinden, womit auf die Heizelementstromversorgungsanschlüsse 415, 416 verzichtet wird.
  • Beim vorstehenden Druckkopf 400 wird die An- oder Abwesenheit der Operation der Heizelementeeinheit 412 gelegentlich bestimmt durch die An- oder Abwesenheit des Aufzeichnungsimpulssignals, das von außen in den Impulsanschluß 420 eingegeben wird, so daß es möglich wird, verschiedene Signale der Sicherungslogikschaltung 417 für die Speicherzugriffsoperation zu verwenden durch Begrenzen des Aufzeichnungsimpulssignals bei der Ausführung des Speicherzugriffs.
  • Beim Ausführen der Aufzeichnungsoperation im vorstehenden Ausführungsbeispiel werden verschiedene Signale für die Aufzeichnungsoperation aus dem Druckergrundkörper an die Außenverbindungsanschlüsse der Kopfträgerschicht geliefert, wodurch das Aufzeichnungsausführungsmittel die Aufzeichnungsoperation ausführen kann, wenn das Aufzeichnungsbildsignal und das Aufzeichnungstaktsignal extern im ersten Zustand des Binärlogiksignals eingegeben werden. Beim Ausführen des Speicherzugriffs werden auch verschiedene Signale für den Speicherzugriff aus dem Druckergrundkörper an die Außenverbindungsanschlüsse der Kopfträgerschicht geliefert, womit das Speicherzugriffsmittel den Zugriff auf das Datenspeichermittel zu einer Zeit ausführen kann, die dem Speichertaktsignal entspricht, wenn das Zugriffserlaubnissignal von außen eingegeben wird. Durch Verwenden eines Signals, das dem Zustand zugeordnet ist, bei dem die Aufzeichnungsoperation ausgeführt wird oder nicht und sich während der Aufzeichnungsoperation unter den Signalen, die zum Aufzeichnen verwendet werden, wie beim Zugriffserlaubnissignal, und somit Umschalten der Speicherzugriffsoperation, nicht verändert, ist es möglich, die Logikschaltung innerhalb des Aufzeichnungskopfes zu vereinfachen und die Anzahl an Außenverbindungsanschlüsse zu verringern.
  • Auch bei der Konfiguration, bei der das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel das Speicherzugriffsmittel mit dem Binärlogiksignal beliefert, das in den Außenverbindungsanschluß eingegeben wird, und bei dem ein derartiges Speicherzugriffsmittel das Binärlogiksignal vom zweiten Zustand als das Zugriffserlaubnissignal erkennt, ist es nicht erforderlich, den Anschluß ausschließlich zum Übertragen eines derartigen Zugriffserlaubnissignals an das Speicherzugriffsmittel vorzusehen, so daß der Druckkopf und der Drucker sowie die Kopfträgerschicht kleiner und leichter sowie hervorragend für die Herstellfähigkeit zu gestalten sind.
  • Bei der oben beschriebenen Kopfträgerschicht beliefert das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel das Speicherzugriffsmittel mit dem Eingangssignal beim einzigen Außenverbindungsanschluß, bei dem das Aufzeichnungsbildsignal seriell als Schreibdaten eingegeben wird, wodurch die Eingabe des Aufzeichnungsbildsignals und das Schreiben von Daten von einem einzigen Außenverbindungsanschluß realisiert wird.
  • In der oben beschriebenen Kopfträgerschicht beliefert das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel einen Außenverbindungsanschluß, der seriell das Aufzeichnungsbildsignal empfängt, mit den aus dem Speicherzugriffsmittel ausgelesenen Daten, wodurch die Eingabe des Aufzeichnungsbildsignals und die Ausgabe der gelesenen Daten durch einen einzigen Außenverbindungsanschluß realisiert werden.
  • Das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel bei der oben beschriebenen Kopfträgerschicht beliefert das Speicherzugriffsmittel parallel mit den Eingangssignalen der Vielzahl von Außenverbindungsanschlüssen, die parallel die Eingabe des Aufzeichnungsbildsignals empfangen, wodurch das Ausführen der Hochgeschwindigkeitseingabe vom Aufzeichnungsbildsignal und das Datenschreiben realisiert werden.
  • Das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel in der oben beschriebenen Kopfträgerschicht beliefert die Vielzahl von Außenverbindungsanschlüssen, die parallel das Aufzeichnungsbildsignal empfangen, in paralleler Weise mit aus dem Speicherzugriffsmittel ausgelesenen Daten, womit die Hochgeschwindigkeitsausführung von der Eingabe des Aufzeichnungsbildsignals und der Ausgabe der Lesedaten realisiert wird.
  • Das Aufzeichnungsausführungsmittel in der oben beschriebenen Kopfträgerschicht ist ausgestattet mit einer Vielzahl von Aufzeichnungselementen zur Abgabe des Aufzeichnungsbildsignals, das parallel von der Zwischenspeicherschaltung entsprechend einem von außen in einen spezifizierten der Außenverbindungsanschlüsse eingegebenen Aufzeichnungsimpulssignal kommt, womit verschiedene Signale, die bei der Aufzeichnungsoperation verwendet werden, auch für den Speicherzugriff durch Begrenzen des Aufzeichnungsimpulssignals für die Aufzeichnungselemente beim Ausführen des Speicherzugriffs verwendet werden können.
  • Das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel in der oben beschriebenen Kopfträgerschicht beliefert das Speicherzugriffsmittel mit dem Aufzeichnungstaktsignal vom Schieberegister als Speichertaktsignal, wodurch die Verwendung eines vorhandenen Signals als Speichertaktsignal möglich ist und die Schaltungskonfiguration des Druckers vereinfacht wird.
  • Das Datenspeichermittel in der oben beschriebenen Kopfträgerschicht führt sowohl das Dateneinschreiben als auch das Datenauslesen als Speicherzugriffsoperation aus, während das Speicherzugriffsmittel in selektiver Weise sowohl das Datenschreiben als auch das Datenlesen entsprechend dem von außen eingegebenen Modusumschaltsignal ausführt, und ein gemeinsames Anschlußverdrahtungsmittel beliefert das Speicherzugriffsmittel mit dem Eingangssignal an einen spezifizierten der Außenverbindungsanschlüsse, womit das Datenspeichermittel sowohl das Dateneinschreiben als auch das Datenauslesen ausführen kann.
  • Das Aufzeichnungsausführungsmittel in der oben beschriebenen Kopfträgerschicht empfängt den elektrischen Betriebsstrom von außen aus einem spezifizierten Außenverbindungsanschluß, und das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel beliefert das Speicherzugriffsmittel mit dem elektrischen Betriebsstrom für das Aufzeichnungsausführungsmittel, womit der Verzicht auf den Außenverbindungsanschluß zum Beliefern des Speicherzugriffsmittels mit elektrischem Betriebsstrom möglich wird, und auch das Reduzieren von Abmessungen und Gewicht des Druckkopfes und somit des gesamten Druckers.
  • Die Außenverbindungsanschlüsse in der oben beschriebenen Kopfträgerschicht, aus Aufzeichnungsausführungsmittel, Datenspeichermittel, Speicherzugriffsmittel und gemeinsamem Anschlußverdrahtungsmittel sind aufgebaut aus Schichten auf der Grundlage einer Basisträgerschicht, wodurch der Druckkopf kompakt und leicht gebaut werden kann.
  • [Zweites Ausführungsbeispiel]
  • Im vorstehenden Ausführungsbeispiel erläutert wurde eine Konfiguration, bei der unter den Aufzeichnungssignalen, die im Kopf geliefert werden, ein Signal entsprechend der Tatsache, ob die Aufzeichnungsoperation auszuführen ist und während der Aufzeichnungsoperation nicht variiert wird, als Zugriffssignal für den Speicher verwendet wird, der im Kopf vorgesehen ist.
  • Bei der oben beschriebenen Konfiguration, die ein Signal gemeinsam für den Zugriff auf die Daten und für die Aufzeichnungsoperation verwendet, können die im Speicher gespeicherten Daten verändert werden durch Störungen oder dergleichen bei der Aufzeichnungsoperation, aber das vorliegende Ausführungsbeispiel kennzeichnet sich durch die Tatsache, das die Daten im Speicher des Kopfs nicht überschrieben werden können, selbst im Falle eines gemeinsam für die Aufzeichnungsoperation und für den Datenzugriff verwendeten Signals. Die Aufzeichnungsoperation, die Speicherzugriffsoperation und die Schaltungskonfiguration sind dieselben wie jene beim vorigen Ausführungsbeispiel und werden folglich nicht erneut erläutert.
  • 20 zeigt die Schaltungskonfiguration von der Kopfträgerschicht des vorliegenden Ausführungsbeispiels. Die Aufzeichnungsoperation, die Speicherzugriffsoperation und die Schaltungskonfiguration sind dieselben wie jene des vorherigen Ausführungsbeispiels und werden folglich nicht erneut erläutert.
  • Die Sicherungslogikschaltung 442 ist auch mit dem Paar Speicherstromversorgungsanschlüssen 447, 448 verbunden, die Außenverbindungsanschlüsse bilden, wodurch der für die Sicherungslogikschaltung 442 erforderliche elektrische Betriebsstrom beim Ausführen des Datenschreibens in den Sicherungs-ROM 441 aus den Speicherstromversorgungsanschlüssen 447, 448 geliefert wird.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist jedoch eine elektrische Stromversorgungssicherung 449 in die elektrische Stromversorgungsleitung der Speicherstromversorgungsanschlüsse 447, 448 und die Sicherungsschaltung 442 eingebaut, und die Verbindung zwischen den Stromversorgungsanschlüssen 447, 448 und der Logikschaltung 442 wird von der gesicherten elektrischen Stromversorgungssicherung 449 beim Ausliefern vom Werk des Druckkopfs 400 unterbrochen, wodurch das Datenschreiben von der Sicherungslogikschaltung 442 in den Sicherungs-ROM 441 permanent unterbunden ist.
  • Im Falle der Außenverbindungsanschlüsse für den Druckkopf 400, der gemeinsam verwendet wird für die Aufzeichnungsoperation und für den Speicherzugriff, kann die Störung, die beim Ausführen der Aufzeichnungsoperation des Tintenstrahldruckers aufkommt, als Schreibdaten in die Sicherungslogikschaltung 442 gelangen.
  • Beim Druckkopf des vorliegenden Ausführungsbeispiels, wie er in 11 gezeigt ist, werden jedoch verschiedene Daten in den Sicherungs-ROM 441 von der Sicherungslogikschaltung 442 vor der Werksauslieferung des Druckkopfs geschrieben, aber die elektrische Stromversorgungssicherung 449 ist bei der Werksauslieferung abgeschaltet.
  • Im Druckkopf 400, der als das Produkt werksmäßig ausgeliefert wurde, kann der für das Datenschreiben erforderliche elektrische Betriebsstrom nicht aus den Speicherstromversorgungsanschlüssen 447, 448 für die Sicherungslogikschaltung 442 geliefert werden, so daß das Datenschreiben von der Sicherungslogikschaltung 442 in den Sicherungs-ROM 441 nicht realisiert wird, selbst wenn eine Störung im Verlauf der Aufzeichnungsoperation aufkommt.
  • In 11 gezeigt sind Prozesse zum Einschreiben/Auslesen von Daten, die den Widerstandswert vom Kopfheizelement repräsentieren. In der Zusammenfassung der Operationen stellt die linke Seite eines Vorbereitungsprozesses zum Durchführen der Operation und die rechte Seite eine Operation dar, die aktuell kopfseitig ausgeführt wird.
  • Im Tintenstrahldrucker 300 des vorliegenden Ausführungsbeispiels können die im Sicherungs-ROM 441 vom Druckkopf 400 gespeicherten Daten nicht durch Störungen überschrieben werden, wie schon erwähnt, so daß die im Sicherungs-ROM 441 erforderlichen gespeicherten Daten nicht verlorengehen können und immer genau aus dem Sicherungs-ROM 441 gelesen werden.
  • Die im vorliegenden Ausführungsbeispiel beschriebene Kopfträgerschicht kann natürlich bei der Konfiguration des Druckkopfs oder beim Drucker verwendet werden, wie bereits im vorigen Ausführungsbeispiel erläutert.
  • Variationen bezüglich der Aufzeichnungsoperation und dem Speicherzugriff, die im vorigen Ausführungsbeispiel erläutert wurden, sind auch beim hiesigen Ausführungsbeispiel anwendbar.
  • Im vorstehenden ist erläutert worden, alle erforderlichen Daten in den Sicherungs-ROM 441 einzuschreiben und dann das Überschreiben aller Daten zu sperren durch Sichern der elektrischen Stromversorgungssicherung 449. Es ist jedoch auch möglich, wie es in 12 gezeigt ist, Daten mehrerer Arten in Aufeinanderfolge in den Sicherungs-ROM 441 einzuschreiben und individuell das Überschreiben der eingeschriebenen Daten mehrerer Arten in der Reihenfolge des Schreibens zu sperren. Das heißt, wenn die Kopfträgerschicht hergestellt wird, erfolgt das Sperren des Schreibens vom ROM nach Einschreiben des Widerstandswerts in den ROM. Nach Kopfherstellung wird dann das Schreiben vom ROM gesperrt, nachdem die Kopf-ID in den ROM eingeschrieben ist. Eine derartige Konfiguration läßt sich realisieren durch Bereitstellen mehrerer Sicherungs-ROM 441 und mehrerer elektrischer Stromsicherungen 449.
  • Die Funktionseigenschaften, wie sie beispielsweise in 12 von der Heizelementeeinheit 412 gezeigt sind, werden eingeschrieben, und das Überschreiben wird im Sicherungs-ROM 441 nach Fertigstellung der Kopfträgerschicht 410 gesperrt, und die Kopf-ID wird eingeschrieben, und das Überschreiben wird bei Fertigstellung des Druckkopfs 400 gesperrt. Auf diese Weise ist es möglich, verschiedene Daten zu passender Zeitvorgabe in nicht neuschreibbarer Weise einzuschreiben, und die Daten der Funktionseigenschaften können nicht überschrieben werden, selbst wenn eine Störung beim Einschreiben der Kopf-ID aufkommt.
  • Im vorstehenden ist auch erläutert worden, die Stromversorgungsleitung zwischen der Sicherungslogikschaltung 442 und den Speicherstromversorgungsanschlüssen 447, 448 von der elektrischen Stromversorgungssicherung 449 zu trennen, um das Datenüberschreiben vom Sicherungs-ROM 441 nach dem Dateneinschreiben zu sperren. Es ist jedoch auch möglich, die Signalleitung für das Zugriffserlaubnissignal für das Dateneinschreiben zu trennen, wenn das Signaleinschreiben zur Eingabe des Zugriffserlaubnissignals in die Sicherungslogikschaltung separat für das Dateneinschreiben und für das Datenauslesen bereitsteht.
  • Das vorliegende Ausführungsbeispiel, das wie im vorstehenden erläutert aufgebaut ist, schafft weiterhin folgende Vorteile.
  • Da das Dateneinschreiben in das Datenspeichermittel vom Speicherzugriffsmittel permanent vom Schreibsperrmittel gesperrt wird, können die im Datenspeichermittel gespeicherten Daten nicht durch eine Störung überschrieben werden, die eventuell in das Speicherzugriffsmittel aus den Außenverbindungsanschlüssen im Verlauf der Aufzeichnungsoperation gelangen, und die erforderlichen Daten können nicht verlorengehen und lassen sich immer genau auslesen.
  • Bei der oben beschriebenen Kopfträgerschicht trennt das Schreibsperrmittel die elektrische Stromversorgungsleitung für das Liefern des elektrischen Betriebsstroms für das Datenschreiben aus den Außenverbindungsanschlüssen zum Speicherzugriffsmittel, wodurch das Datenüberschreiben vom Speicherzugriffsmittel sicher verhindert werden kann, da ein derartiger elektrischer Betriebsstrom zum Datenschreiben nicht an das Speicherzugriffsmittel gelangt.
  • Bei der oben beschriebenen Kopfträgerschicht empfängt ein spezifizierter der Außenverbindungsanschlüsse das Zugriffserlaubnissignal von außen zum Zulassen des Dateneinschreibens, während das Speicherzugriffsmittel das Datenschreiben in das Datenspeichermittel nach Empfangen des Zugriffserlaubnissignals von außen über den Außenverbindungsabschnitt ausführt, und das Schreibsperrmittel trennt die Signalleitung zum Liefern des Zugriffserlaubnissignals für das Dateneinschreiben aus dem Außenverbindungsabschnitt zum Speicherzugriffsmittel, wodurch das Datenüberschreiben vom Speicherzugriffsmittel sicher vermieden werden kann, weil das Zugriffserlaubnissignal, das zum Dateneinschreiben erforderlich ist, nicht zum Speicherzugriffsmittel geliefert wird.
  • Das Speicherzugriffsmittel bei der oben beschriebenen Kopfträgerschicht schreibt Daten mehrerer Arten nacheinander in das Datenspeichermittel, und das Schreibsperrmittel deaktiviert in individueller Weise das Überschreiben der Daten mehrerer Schreibarten nacheinander in das Datenspeichermittel vom Speicherzugriffsmittel, wodurch Daten mehrerer Arten eingeschrieben werden können und das Überschreiben zu passenden Zeitvorgaben gesperrt ist.
  • Beim Herstellungsverfahren für die Kopfträgerschicht und den Druckkopf nach der vorliegenden Erfindung verbindet das gemeinsame Anschlußleitungsmittel das Speicherzugriffsmittel mit dem Aufzeichnungsausführungsmittel zu einem gemeinsamen Außenverbindungsanschluß, aber das Datenschreiben in das Datenspeichermittel vom Speicherzugriffsmittel ist dauernd nach Abschluß des Dateneinschreibens in das Datenspeichermittel vom Speicherzugriffsmittel gesperrt, wodurch es möglich ist, eine Kopfträgerschicht und einen Druckkopf zu schaffen, bei dem die erforderlichen Daten nicht verlorengehen können und immer genau zu lesen sind, da die im Datenspeichermittel gespeicherten Daten nicht durch Störungen überschrieben werden können, die gelegentlich in das Speicherzugriffsmittel über den Außenverbindungsanschluß gelangen, wenn die Aufzeichnungsoperation durch Montieren des Druckkopfs in den Drucker erfolgt.
  • Beim Herstellungsverfahren für die oben beschriebene Kopfträgerschicht und den Druckkopf, die elektrische Stromversorgungsleitung zum Liefern des elektrischen Betriebsstroms für das Dateneinschreiben aus den Außenverbindungsanschlüssen zum Speicherzugriffsmittel, um dauerhaft das Dateneinschreiben in das Speichermittel durch das Speicherzugriffsmittel zu sperren, wird es möglich, eine Kopfträgerschicht und einen Druckkopf zu schaffen, bei dem das Datenüberschreiben vom Speicherzugriffsmittel sicher vermieden wird, wofür der für das Dateneinschreiben erforderliche elektrische Betriebsstrom nicht an das Speicherzugriffsmittel gelangt.
  • Beim Herstellungsverfahren für die oben beschriebene Kopfträgerschicht und für den Druckkopf wird die Signalleitung, die die Verbindung zum Außenanschluß herstellt, der das Zugriffserlaubnissignal zum Zulassen des Datenschreibens von außen empfängt, und das Speicherzugriffsmittel abgetrennt, um das Dateneinschreiben in das Datenspeichermittel dauerhaft zu sperren, wodurch es möglich wird, eine Kopfträgerschicht und einen Druckkopf zu schaffen, bei dem das Datenüberschreiben vom Speicherzugriffsmittel sicher vermieden wird, da die für das Dateneinschreiben erforderliche elektrische Betriebsstromversorgung nicht an das Speicherzugriffsmittel geliefert wird.

Claims (24)

  1. Kopfträgerschicht (401) für einen Druckkopf, der austauschbar mit einem Druckergrundkörper (300) verbunden ist, mit: einer Vielzahl von Außenverbindungsanschlüssen (419, 420, 422, 423, 426), die individuell betriebsbereit sind zum Empfang eines Taktsignals und eines Bildsignals von außerhalb des Druckkopfes; einem Druckausführungsmittel (411), das über die Außenverbindungsanschlüsse ein Taktsignal und ein Bildsignal empfängt, um eine Druckoperation entsprechend dem Bildsignal und dem Taktsignal auszuführen; und mit einem Datenspeichermittel zum Ausführen eines Speicherzugriffs, der wenigstens entweder Datenschreiben oder Datenlesen umfaßt, wobei das Datenspeichermittel (441) zur Datenspeicherung betriebsbereit ist; wobei wenigstens einer der Vielzahl der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) des weiteren betriebsbereit ist zum Empfangen eines binären Logiksignals, das aufzeigt, ob eine Druckoperation auszuführen ist, wobei das Druckausführungsmittel (411) auf ein solches binäres Logiksignal anspricht, um eine Druckoperation entsprechend einem empfangenen Bildsignal und einem Taktsignal auszuführen, wenn das empfangene binäre Logiksignal einen ersten Zustand aufzeigt; wobei die Kopfträgerschicht (401) des weiteren über ein Speicherzugriffsmittel (442) verfügt, das auf den Empfang einer derartigen Binärlogik anspricht, um das empfangene binäre Logiksignal als Zugriffserlaubnissignal zu erkennen und Speicherzugriffsoperationen auszuführen, wobei auf das Datenspeichermittel (441) zu einer Zeit zugegriffen wird, die einem empfangenen Taktsignal entspricht, wenn die empfangene Binärlogik einen zweiten Zustand aufzeigt; und wobei die Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) ausgestattet sind mit: einem ersten gemeinsamen Anschlußverdrahtungsmittel zum Liefern eines empfangenen binären Logiksignals für das Druckausführungsmittel (411) und für das Speicherzugriffsmittel (442); und mit zweiten gemeinsame Anschlußverdrahtungsmitteln zum Liefern eines empfangenen Taktsignals als Druckertaktsignal für das Druckausführungsmittel (411) und als Speichertaktsignal für das Speicherzugriffsmittel (442).
  2. Kopfträgerschicht (401) nach Anspruch 1, wobei deren Druckausführungsmittel (411) eingerichtet ist zum Ausführen einer Druckoperation auf der Grundlage eines seriell in einen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegebenen Bilddaten; und wobei das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel eingerichtet ist zum seriellen Beliefern des Speicherzugriffsmittels (442) mit dem Eingangssignal zum selben Außenverbindungsanschluß, der das serielle Eingangssignal vom Bildsignal als Schreibdaten empfängt.
  3. Kopfträgerschicht (401) nach Anspruch 1, wobei: deren Druckausführungsmittel (411) eingerichtet ist zum Ausführen einer Druckoperation auf der Grundlage eines seriell in einen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegebenen Bildsignals; und wobei das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel eingerichtet ist zum seriellen Liefern von Lesedaten des Speicherzugriffsmittels (442) an denselben Außenverbindungsanschluß, der das serielle Eingangssignal vom Bildsignal empfängt.
  4. Kopfträgerschicht (401) nach Anspruch 1, wobei: das Druckausführungsmittel (411) eingerichtet ist zum Ausführen einer Druckoperation auf der Grundlage eines parallel in eine Vielzahl der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegebenen Bildsignals; und wobei das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel eingerichtet ist zum parallelen Beliefern des Speicherzugriffsmittels (442) mit einem Eingangssignal an die Vielzahl der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426), die das parallele Eingangssignal des Bildsignals als Schreibdaten empfangen.
  5. Kopfträgerschicht (401) nach Anspruch 1, wobei: das Druckausführungsmittel (411) eingerichtet ist zum Ausführen einer Druckoperation auf der Grundlage eines parallel in die Vielzahl der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegebenen Bildsignals; und wobei das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel eingerichtet ist zum parallelen Liefern von Lesedaten des Speicherzugriffsmittels (442) an die Vielzahl der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426), die das parallele Eingangssignal vom Bildsignal empfangen.
  6. Kopfträgerschicht (401) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei: das Druckausführungsmittel (411) über ein Schieberegister (422) verfügt, das ein von außen in einen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegebenes Rücksetzsignal zurücksetzt und eingerichtet ist zum zeitweiligen Halten und zum parallelen Abgeben des seriell in einen anderen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) zu einer Zeit gemäß dem Taktsignal eingegebenen Bildsignals; und wobei das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel eingerichtet ist zum Beliefern des Speicherzugriffsmittels (442) mit dem Rücksetzsignal für das Schieberegister (422) als das binäre Logiksignal, das das Zugriffserlaubnissignal bildet.
  7. Kopfträgerschicht (401) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei: das Druckausführungsmittel (411) über ein Schieberegister (422) verfügt, das eingerichtet ist, einerseits von einem extern in einen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegebenen Rücksetzsignal zurückgesetzt zu werden und andrerseits zum zeitweiligen Halten und parallelen Abgeben zu einer Zeit entsprechend dem Taktsignal, wobei das Eingeben des Bildsignals seriell in einen anderen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) und über eine Zwischenspeicherschaltung (421) erfolgt, die eingerichtet ist zum Rücksetzen mit dem Rücksetzsignal und dann zum zeitweiligen Halten und Abgeben des parallel vom Schieberegister (422) abgegebenen Bildsignals; und wobei das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel eingerichtet ist zum Beliefern des Speicherzugriffsmittels (442) mit dem Rücksetzsignal für die Zwischenspeicherschaltung (421) als das binäre Logiksignal, das das Zugriffserlaubnissignal bildet.
  8. Kopfträgerschicht (401) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei: das Druckausführungsmittel (411) über ein Schieberegister (422) verfügt, das eingerichtet ist, vom von außen in einen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegebenes Rücksetzsignal zurückgesetzt zu werden, und dann zum zeitweiligen Halten und parallelen Abgeben zu einer dem Taktsignal entsprechenden Zeit, wobei das Bildsignal seriell in einen anderen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegeben wird und wobei eine Zwischenspeicherschaltung (421) eingerichtet ist zum Rücksetzen mit dem Rücksetzsignal und dann zum zeitweiligen Halten und Abgeben des parallel vom Schieberegister (422) abgegebenen Bildsignals; und wobei das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel eingerichtet ist zum Beliefern des Speicherzugriffsmittels (422) mit dem Rücksetzsignal als das das Zugriffserlaubnissignal bildende binäre Logiksignal.
  9. Kopfträgerschicht (401) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei: das Druckausführungsmittel (411) über ein Schieberegister (422) verfügt, das eingerichtet ist, von einem von außen in einen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegebenen Rücksetzsignal zurückgesetzt zu werden und dann zum zeitweiligen Halten und parallelen Abgeben zu einer Zeit entsprechend dem Taktsignal, wobei das Bildsignal seriell in einen anderen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegeben wird, und über eine Zwischenspeicherschaltung (421), die eingerichtet ist zum zeitweiligen Halten und Abgeben des Bildsignals, das parallel aus dem Schieberegister (422) zu einer Zeit entsprechend einem von außen in einen noch anderen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegebenen Zwischenspeichersignal kommt; und wobei das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel eingerichtet ist zum Beliefern des Speicherzugriffsmittels (442) mit dem Zwischenspeichersignal und dem binären Logiksignal, das das Zugriffserlaubnissignal bildet.
  10. Kopfträgerschicht (401) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der das Druckausführungsmittel (411) über mehrere Druckelemente zum Herbeiführen des Druckens eines Bildsignals eingerichtet ist, das die Zwischenspeicherschaltung (421) einem von außen in einen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) eingegebenen Aufzeichnungsimpulssignal entsprechend parallel abgibt.
  11. Kopfträgerschicht (401) nach Anspruch 10, deren Druckelemente Wärmeerzeugungselemente sind.
  12. Kopfträgerschicht (401) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, deren gemeinsames Anschlußverdrahtungsmittel eingerichtet ist zum Beliefern des Speicherzugriffsmittels (442) mit dem Taktsignal für das Bildsignal als Speichertaktsignal.
  13. Kopfträgerschicht (401) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei: das Datenspeichermittel (441) ein Mittel zum Ausführen sowohl des Datenschreibens als auch des Datenlesens als Speicherzugriff ist; das Speicherzugriffsmittel (442), das ein Mittel zum selektiven Ausführen entweder des Datenschreibens in oder des Datenauslesens aus den/dem Datenspeichermittel (441) entsprechend einem extern eingegebenen Modusumschaltsignal ist; und wobei das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel eingerichtet ist zum Beliefern des Speicherzugriffsmittels (442) mit dem Eingangssignal an einen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) als das Modusumschaltsignal.
  14. Kopfträgerschicht (401) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei: das Druckausführungsmittel (411) eingerichtet ist, aus einem der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) von außen eingegebene elektrische Antriebsleistung zu empfangen; und wobei das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel eingerichtet ist, das Speicherzugriffsmittel (442) mit der elektrischen Antriebsleistung für das Druckausführungsmittel (411) zu beliefern.
  15. Kopfträgerschicht (401) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der die Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426), das Druckausführungsmittel (411), das Datenspeichermittel (411), das Speicherzugriffsmittel (442) und das gemeinsame Anschlußverdrahtungsmittel durch Schichten auf dem Trägersubstrat gebildet sind.
  16. Kopfträgerschicht (401) nach einem der vorstehenden Ansprüche, deren Vielzahl der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) individuell betriebsbereit sind zum Empfangen eines Zwischenspeichersignals, um ein empfangenes Bildsignal zeitweilig zu speichern.
  17. Kopfträgerschicht (401) nach einem der vorstehenden Ansprüche, deren Vielzahl der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) über einen gemeinsamen Anschluß verfügen, der zum Empfangen eines Taktsignals beim Antrieb des Druckausführungsmittels (411) und beim Antrieb des Speicherzugriffsmittels (442) bereit ist.
  18. Druckkopf (400), der lösbar mit einem Druckerhauptkörper (300) verbunden ist, der über eine Kopfträgerschicht (401) nach einem der vorstehenden Ansprüche verfügt.
  19. Druckkopf (400) nach Anspruch 18, dessen Druckausführungsmittel (411) über mehrere Druckelemente zum Drucken verfügt.
  20. Druckkopf (400) nach Anspruch 18, dessen Druckausführungsmittel (411) ein Wärmeerzeugungselement enthält.
  21. Druckkopf (400) nach Anspruch 20, bei dem das Drucken durch Ausstoß von Tinte durch die Wärme des Wärmeerzeugungselements erfolgt.
  22. Drucker (300), mit: einem Druckkopf (400) nach einem der Ansprüche 18 bis 21; einem Eingabemittel zum individuellen Senden eines binären Logiksignals, das einen ersten Zustand aufzeigt, eines Bildsignals und eines Taktsignals an die Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) des Druckkopfs (400), wodurch das Druckausführungsmittel (411) veranlaßt wird, eine Druckoperation auszuführen; und mit einem Zugriffssteuermittel zum Senden eines binären Logiksignals, das einen zweiten Zustand aufzeigt, eines Bildsignals und eines Taktsignals an die Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426) des Druckkopfes (400), womit das Speicherzugriffsmittel (442) zum Ausführen einer Speicherzugriffsoperation veranlaßt wird.
  23. Drucker (300) nach Anspruch 22, dessen Eingabemittel eingerichtet ist zum seriellen Übertragen des Bildsignals an einen speziellen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426); und dessen Speicherzugriffsmittel eingerichtet ist zum seriellen Übertragen der Schreibdaten für das Speicherzugriffsmittel (442) an einen der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426), in den die Bilddaten seriell gelangen.
  24. Drucker (300) nach Anspruch 22,: dessen Eingabemittel eingerichtet ist zum parallelen Senden des Bildsignals an einen speziellen der Vielzahl der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426); und dessen Zugriffssteuermittel eingerichtet ist zum parallelen Senden der Schreibdaten für das Speicherzugriffsmittel (442) der Vielzahl der Außenverbindungsanschlüsse (419, 420, 422, 423, 426), in die das Bildsignal parallel gelangt.
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