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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Tintenbehälter, der
entnehmbar in einem Gehäuse
einer Aufzeichnungsvorrichtung vom Tintenstrahltyp aufgenommen ist,
um Tinte zu einem Aufzeichnungskopf zuzuführen, und insbesondere auf einen
flexiblen Tintenbeutel zum Speichern von Tinte darin.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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Eine
Aufzeichnungsvorrichtung vom Tintenstrahltyp führt einen Druckvorgang durch
Hin- und Herbewegen eines Aufzeichnungskopfes in der Blattbreitenrichtung
eines Aufzeichnungsblatts aus. Um Tinte von einer Tintenzufuhrquelle
zu dem Aufzeichnungskopf zuzuführen,
während
das Gewicht eines sich hin- und herbewegenden Abschnitts vermindert wird,
setzt eine Aufzeichnungsvorrichtung, die eine große Druckmenge
ausführt,
im allgemeinen eine Anordnung ein, bei welcher die Tintenzufuhrquelle
in einem Gehäuse
der Vorrichtung vorgesehen ist, während Tinte durch einen Schlauch
zu dem Aufzeichnungskopf zugeführt
wird.
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Die
Aufzeichnungsvorrichtung vom Tintenstrahltyp ist dazu ausgelegt,
Tinte in einer Druckerzeugungskammer mit Druck zu beaufschlagen,
um hierdurch Tintentropfen zu erzeugen. Falls die Tinte Luftblasen
darin enthält,
wird der erzeugte Druck infolge solcher Luftblasen vermindert, was
die Ausstoßleistung
der Tintentropfen vermindert. Um dieses Problem zu vermeiden, erfordert
die Aufzeichnungsvorrichtung vom Tintenstrahltyp Tinte, welche darin gelöste Luft
beseitigt.
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Aus
diesem Grund ist ein in 14 gezeigter Tintenbeutel 60 auf
folgende Weise gebildet: das heißt ein laminierter Film mit
einer Gasbarriereneigenschaft, derart durch einen Polyethylenfilm
und Aluminium, das auf dem Polyethylenfilm dampfabgelagert ist,
gebildet ist, wird in seiner Mitte derart gefaltet, dass zwei Halbabschnitte
des laminierten Films übereinander
gelegt sind. Die drei Seiten des so übereinander gelegten, laminierten
Films außer
der einen kurzen Seite hiervon werden miteinander durch thermisches
Schweißen
oder einen anderen geeigneten Vorgang verbunden. Die verbleibende eine
kurze Seite wird mit einem Tintenzufuhrloch bildenden Element 61 abgedichtet,
das durch ein hieran zu befestigendes Kunststoffgussteil gebildet
ist. Ferner wird, um den Tintenbeutel 60 gegenüber Beschädigung infolge
einer äußeren Kraft
oder dergleichen zu schützen
und um eine Tintenpatrone zu bilden, der Tintenbeutel 60 in
einem Hartgehäuse 62 gespeichert,
der aus einem hochmolekularen Material gebildet ist. In 14 bezeichnet
Bezugszeichen 63 ein Plattenelement, das an einer Seite
des Tintenbeutels 60 zu befestigen ist, um den Tintenbeutel 60 gleichmäßig zu verformen
und eine Erfassung des Tintenendes zu ermöglichen, und 64 bezeichnet
eine Abdeckung, die einen Teil des Hartgehäuses 62 bildet.
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Allerdings
muss ein Tintenbeutel für
gewerbliche Druckzwecke zu einem Benutzer geliefert oder verteilt
werden, ohne in dem Hartgehäuse
gespeichert zu sein, da die Kapazität des Tintenbeutels 60 erhöht werden
muss und die Kosten hiervon vermindert werden müssen.
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Daher
muss der Tintenbeutel selbst eine solche Festigkeit besitzen, um
dem Verteilungs- und Einsetzvorgang zum Einsetzen des Tintenbeutels
in die Aufzeichnungsvorrichtung zu widerstehen, jedoch behindert
die Erhöhung
der Festigkeit des Tintenbeutels eine sanfte Verminderung der Kapazität des Beutels
in Verbindung mit dem Tintenverbrauch beim Drucken, was wiederum
ein Hindernis beim Zuführen
der Tinte zu dem Aufzeichnungskopf darstellt. Der Tintenbeutel,
der mit Tinte gefüllt
ist, besitzt eine solche abgerundete Form, dass der zentrale Abschnitt
des Tintenbeutels eine größere Dicke
besitzt als die Randabschnitte hiervon, und daher lässt das Aufnehmen
des relativ abgerundeten Tintenbeutels in einem leicht zu handhabbaren,
rechteckigen Gehäuse
ein weiteres Problem entstehen, dass die Raumausnutzung gering ist
infolge der Anwesenheit eines Totraums.
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Falls
darüber
hinaus die Tintenspeicherkapazität
des Tintenbeutels erhöht
wird, erzeugt die Schüttel-
oder Wackelbewegung der Tinte während der
Verteilung größere Stöße in dem
Tintenbeutel, so dass der Tintenbeutel leicht brechen kann.
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EP 899112 A offenbart
eine flexible Packung zur Verwendung in einem Tintenbehälter.
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DARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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Dementsprechend
ist es eine erste Aufgabe der Erfindung, einen Tintenbeutel bereitzustellen,
der ein solches Maß an
Festigkeit sicherstellen kann, um in der Lage zu sein, den Tintenbeutel
vor einer Beschädigung
beim Handhaben zu schützen,
wenn er in einer Aufzeichnungsvorrichtung eingesetzt wird.
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Eine
zweite Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Tintenbeutel
bereitzustellen, der seine rechteckige Form durch sich selbst in
seinem gefüllten
Zustand aufrecht erhalten kann, um hierdurch eine hohe Tintenfülleffizienz
bereitzustellen.
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Eine
dritte Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Tintenbeutel
bereitzustellen, der Tinte positiv zu der Aufzeichnungsvorrichtung
zuführen
kann.
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Eine
vierte Aufgabe der Erfindung ist es, einen Tintenbeutel bereitzustellen,
der eine rechteckige Form in seinem gefüllten Zustand bereitstellt,
um hierdurch zu ermöglichen,
dass dieser in einer Aufzeichnungsvorrichtung gespeichert wird,
während nur
ein geringer Totraum erzeugt wird.
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Es
ist eine fünfte
Aufgabe der Erfindung, einen Tintenbeutel bereitzustellen, der in
der Lage ist, auf die vier Ecken des Tintenbeutels wirkende, äußere Kräfte derart
aufzunehmen, dass die äußeren Kräfte durch
die vier Verbindungsabschnitte verteilt werden welche in ihren zugehörigen vier
Ecken des Tintenbeutels gebildet sind, um hierdurch in der Lage zu
sein, den Tintenbeutel soweit wie möglich vor einer Beschädigung zu
schützen.
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Eine
sechste Aufgabe der Erfindung ist es, einen Tintenbeutel bereitzustellen,
der entsprechend der Tintenmenge die Dicke der Seitenflächenabschnitte
des Tintenbeutels vermindern kann, welcher eine relativ geringe
Steifigkeit besitzen, infolge von auf Verbindungsabschnitte der
vier Ecken des Tintenbeutels aufgebrachten Zugkräften, um hierdurch in der Lage
zu sein, Tinte positiv auszustoßen.
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Eine
siebte Aufgabe der Erfindung ist es, eine Packung bereitzustellen,
um in dieser einen Tintenbeutel auf solche Weise zu verpacken, dass
die Seitenflächenabschnitte
des Tintenbeutels durch und zwischen den seitenflächigen,
inneren Packungselementen der Packung gestützt und gehalten sind, und die
Schulterabschnitte des Tintenbeutels derart durch und zwischen den
Endabschnitten der inneren Packungselemente der Packung gestützt und
gehalten werden, um einen Raum zum Schwingen des Tintenbeutels zu
beseitigen, um hierbei in der Lage zu sein, zu verhindern, dass
der Tintenbeutel durch starke Stöße beschädigt wird,
die möglicherweise
auf den Tintenbeutel während
der Verteilung aufgebracht werden könnten.
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Ein
Tintenbeutel gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist derart aufgebaut, dass an die jeweiligen langen
Seitenabschnitte eines rechteckigen, thermisch schweißbaren ersten
Films, der die Oberflächenabschnitte
des Tintenbeutels bildet, durch thermisches Schweißen die
langen Seitenabschnitte eines rechteckigen, thermisch schweißbaren,
zweiten Films, der die Seitenflächenabschnitte
des Tintenbeutels bildet und eine geringere Steifigkeit besitzt
als der erste Film, angebracht wird, um hierdurch einen zylindrischen
Körper
zu bilden. Die kurzen Seitenabschnitte der einen Seite der Oberflächenabschnitte
des Tintenbeutels werden aneinander durch thermisches Schweißen angebracht, um
hierdurch einen Beutelkörper
zu bilden. Ein Tintenzufuhrloch bildendes Elemente wird durch thermisches
Schweißen
an den kurzen Seitenabschnitten der anderen Seite der Oberflächenabschnitte
des Tintenbeutels angebracht. In den vier Ecken des Tintenbeutels
werden streifenartige Verbindungsabschnitt gebildet, die jeweils
von einer der aneinander grenzenden Seiten des Tintenbeutels beginnen
und die andere der zwei Seiten erreichen.
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Eine
Tintenbeutelpackung gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst innere Endabschnittspackungselemente, die
jeweils einen trapezartigen Querschnitt besitzen, zum Halten der
Endabschnittbereiche der kurzseitigen Seiten des Tintenbeutels zwischen
diesem von beiden Oberflächen
hiervon. Die Packung umfasst ferner rechteckförmiges, seitenflächige innere
Packungselemente, die jeweils in Kontakt mit den Seitenflächen der
langseitigen Seiten des Tintenbeutels zu bringen sind. Ein Behälter ist
vorgesehen, um darin diese inneren Packungselemente zusammen mit
dem Tintenbeutel zu speichern.
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Die
vorliegende Offenbarung bezieht sich auf den in den japanischen
Patentanmeldungen Nr. Hei. 10-367539 (eingereicht am 24. Dezember
1998) und Hei. 11-234916 (eingereicht am 23. August 1999) enthaltenen
Gegenstand.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1(a) und (b) sind eine Perspektivansicht bzw.
eine teilweise frei geschnittene Perspektivansicht eines Tintenbeutels
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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2(a) und (b) sind eine Seitenansicht des Tintenbeutels,
die dessen mit Tinte gefüllten
Zustand zeigt, bzw. eine Draufsicht hiervon, die dessen gefalteten
Zustand zeigt;
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3(a) und (b) sind Schnittansichten, die entlang
einer Linie 3-3 in 1(a) geführt sind und zwei Beispiele
für einen
Eckabschnitt zeigen;
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4(a), (b), (c) und (d) sind Schnittansichten von
Beispielen für
einen zu bilden des Tintenbeutels verwendeten Film;
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5(I), (II) und (III) sind Schnittansichten, die
entlang einer Linie 5-5 in 1 geführt sind
und Verformungsschritte des Tintenbeutels in Verbindung mit einer
Verminderung der Tintenmenge zeigen;
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6 ist
eine Draufsicht eines Tintenbeutels in seinem gefalteten Zustand
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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8 ist eine Perspektivansicht eine für den Tintenbeutel
geeigneten Packung, welche eine Ausführungsform der Erfindung darstellt;
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8(a) und (b) sind eine Schnittansicht, die entlang
der langseitigen Seite der Packung geführt ist, und eine Schnittansicht,
die entlang der kurzseitigen Seite hiervon geführt ist, und die einen Zustand zeigen,
in welchem der Tintenbeutel durch die obige Packung verpackt ist;
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9(a) und (b) sind Perspektivansichten der obigen
Packung, die jeweilige Packungsschritte zeigen, bei denen der Tintenbeutel
durch und in die Packung verpackt wird;
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10 ist
eine Perspektivansicht einer Packung gemäß der Erfindung;
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11(a) und (b) sind Ansichten von Beispielen des
inneren Endabschnittspackungselements bzw. des inneren Seitenabschnittspackungselements,
die in der Packung gemäß der Erfindung verwendet
werden;
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12(a) und (b) sind Perspektivansichten einer weiteren
Packung gemäß der Erfindung,
welche jeweils deren Packungsschritte zeigen;
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13 zeigt
eine Perspektivansicht noch einer weiteren Packung gemäß der Erfindung,
und zeigt einen Zustand, in welchen ein Tintenbeutel von dieser
herausgenommen ist; und
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14 ist
eine Perspektivansicht, die eine Anordnung eines bekannten Tintenbeutels
zeigt.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Nun
zeigen 1(a), (b) und 2(a), (b) einen Tintenbeutel 19 gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung. Der Tintenbeutel 19 besitzt erste rechteckige
Filme 1 und 2 als obere und untere Bodenflächen, zweite
rechteckige Filme 3 und 4 als Seitenflächen und
ein Tintenzufuhrloch bildendes Element 5. Die zweiten rechteckigen
Filme 3 und 4 besitzen eine geringere Steifigkeit
als die ersten rechteckigen Filme 1 und 2. Zu
diesem Zweck kann jeder der zweiten der rechteckigen Filme 3 und 4 beispielsweise
entlang einer Mittellinie C gefaltet werden, kann durch Auswählen eines
anderen Materials als ein den ersten rechteckigen Filmen 1 und 2 gebildet sein,
etc. Der Tintenbeutel 19 wird bevorzugt durch das folgende
Verfahren gebildet: die ersten Filme 1 und 2 werden
zueinander in einem Zustand ausgerichtet, in welchem die zweiten
Filme 3 und 4, die jeweils entlang der Mittellinie
C gefaltet sind, dazwischen eingelegt sind. Die langen Seitenabschnitte 1a, 1b, 2a und 2b der
ersten Filme 1 und 2 werden jeweils an den langen
Seitenabschnitten 3a, 4a, 3b und 4b der
zweiten Filme 3 und 4 beispielsweise durch thermisches
Schweißen
angebracht, um hierdurch eine Hohlanordnung zu bilden. Ein Ende
der Hohlanordnung wird verschlossen, während das Tintenzufuhrloch
bildende Element 5 an dem anderen Ende der Hohlanordnung
angebracht wird. In dieser Ausführungsform
werden die zentralen Abschnitte der kurzen Seitenabschnitte 1c und 2c der
ersten Filme 1 und 2 durch thermisches Schweißen aneinander
angebracht, und die verbleibenden Abschnitte der kurzen Seitenabschnitte 1c und 2c der
ersten Filme 1 und 2 werden durch thermisches
Schweißen
an den kurzen Seitenabschnitten der zweiten Filme 3 und 4 angebracht.
Ferner ist dieser Ausführungsform der
zentrale Abschnitt des kurzen Seitenabschnitts 1d des ersten
Films 1 durch thermisches Schweißen an jedem des zentralen
Abschnitts des kurzen Seitenabschnitts 2d des ersten Films 2 und
des äußeren Umfangs
des Tintenzufuhrloch bildenden Elements 5 angebracht, der
zentrale Abschnitt des kurzen Seitenabschnitts 2d des ersten
Films 2 ist durch thermisches Schweißen an jedem des zentralen
Abschnitts des kurzen Seitenabschnitts 1d des ersten Films 1 angebracht,
und die verbleibenden Abschnitte der kurzen Seitenabschnitte 1d und 2d des
ersten Films 1 und 2 sind durch thermisches Schweißen an den kurzen
Seitenabschnitten der zweiten Filme 2 und 4 angebracht.
Die Hälfte
des zweiten Films 3 (4) in Bezug auf die Mittellinie
C, dies sich entlang der kurzen Seite 1c erstreckt, kann
an der anderen Hälfte
des zweiten Films 3 (4) angebracht sein oder kann
hiervon getrennt sein. Der Tintenbeutel 19 dieser Ausführungsform
ist ferner mit Verbindungsabschnitten 6 bis 9 an
seinen vier Ecken gebildet. Jeder der Verbindungsabschnitte 6 bis 9 ist
durch thermisches Schweißen
als ein Streifen gebildet, der sich schräg von einer Seite des Tintenbeutels 19 zu
einer anderen benachbarten Seite des Tintenbeutels 19 und über die
Faltlinie D (d.h. die Mittellinie C) erstreckt, wie am besten in 2 zu erkennen ist.
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Wie
in 6 gezeigt, können
die Verbindungsabschnitte 6 bis 9 derart gebildet
sein, um sich nicht über
die Faltlinien D' zu
erstrecken. Allerdings ist der erstere Fall, in welchem die Faltlinien
D der zweiten Filme 3 und 4 an den Verbindungsabschnitten 6 bis 9 wie
in 2 gezeigt gelegen sind, hinsichtlich
der Verstärkung
gegenüber
dem letzteren Falle vorteilhaft, in welchem die Faltlinien D' der zweiten Filme 3 und 4 innerhalb
der Verbindungsabschnitte 6 bis 9 gelegen sind,
wie in 6 gezeigt, da die Verbindungsabschnitte 6 bis 9 des
ersteren Falles positiver die Bereiche E des Tintenbeutels 19 verstärken können, in
denen die ersten Filme 1 und 2 und der zweite
Film 3 oder 4 einander auf komplizierte Weise überlappen.
Wie in 3(a) gezeigt, ist jeder der
Verbindungsabschnitte 6 bis 9 derart gebildet, dass
die ersten Filme 1 und 2 an dem zweiten Film 3 oder 4 in
thermisch geschweißten
Bereichen a angebracht sind. Das heißt, die thermisch geschweißten Bereiche
a sind zwischen einander berührenden Oberflächen des
ersten Films 1 (2) und des zweiten Films 3 (oder 4)
innerhalb des inneren des Tintenbeutels 19 gelegen. Der
Verbindungsabschnitt 6 (bis 9) dieser Anordnung
kann eine ausreichende Festigkeit für den Tintenbeutel 19 bereitstellen,
falls jedoch eine größere Festigkeit
erforderlich ist, dann ist es bevorzugt, ferner die Hälfte des
zweiten Fils 3 (4) an der anderen Hälfte des
zweiten Films 3 (4) anzubringen, wie durch einen
thermisch geschweißten
Bereich b in 3(b) veranschaulicht. Das heißt, in 3(b) sind die einander berührenden Oberflächen der
Hälften des
zweiten Films 3 (4), die außerhalb des Tintenbeutels 19 gelegen
sind, aneinander durch den thermische geschweißten Bereich b angebracht.
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Jeder
der ersten Filme 1 und 2 besitzt bevorzugt eine
solche laminierte Struktur, wie sie in 4(a) gezeigt
ist, und welche eine Polyethylenlage 10 mit einer Dicke
von etwa 100 μm,
eine Polyesterlage 11 mit einer Dicke von etwa 25 μm, eine gasundurchlässige und
flexible Metalllage, wie eine Aluminiumlage 12, mit einer
Dicke von etwa 15 μm, und
eine Schutzlage wie eine Polyesterlage 13 mit einer Dicke
von etwa 38 μm
aufweist. Jeder der zweiten Filme 3 und 4 besitzt
bevorzugt eine solche laminierte Struktur, wie sie in 4(b) gezeigt ist, welche eine Polyethylenlage 15 von
60 μm Dicke,
eine gasundurchlässige
und flexible Metalllage, wie eine Aluminiumlage 16, mit
einer Dicke von etwa 9 μm, und
eine Schutzlage wie eine flexible Nylonlage 17 mit einer
Dicke von etwas 15 μm
bis 25 μm
besitzt. Wie in 4(c) gezeigt, kann der zweite
Film 3, 4 ferner eine weitere Nylonlage 18 besitzen,
die zwischen der Polyethylenlage 15 und der Aluminiumlage 16 eingelegt
ist.
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Da
Polyethylen eine ausgezeichnete Anhafteigenschaft als Ergebnis eines
thermischen Schweißens
bereitstellen kann, sind die oben beispielhaft genannten, laminierten
Strukturen für
die Filme 1, 2, 3 und 4 besonders
nützlich,
um leicht einen Tintenbeutel 19 bereitzustellen, der eine
ausreichende Verbindungsfestigkeit und eine ausreichende Luftdichtheit
unter Einsatz des thermischen Schweißens besitzt. Die Polyethylenlage 10 des
jeweiligen ersten Films 1 und 2 ist durch thermisches
Schweißen
an den Rändern
der Polyethylenlagen 15 der zweiten Filme 3 und 4 in
einem Zustand angebracht, dass jeder der zweiten Filme 3 und 4 an
der Mittellinie C gefaltet und zu den ersten Filmen 1 und 2 ausgerichtet worden
ist. Es ist allgemein bekannt, dass Polyethylen einen niedrigen
Schweiß-
oder Schmelzpunkt besitzt als Nylon. Falls es daher erforderlich
ist, dass die Polyethylenlage 10 des ersten Films 1 durch
thermisches Schweißen
an der Polyethylenlage 15 des zweiten Films 3 angebracht
wird, jedoch die Nylonlage 17 an der Hälfte des zweiten Films 3 nicht
an der Nylonlage 17 der anderen Hälfte des zweiten Films 3 angebracht
werden soll, wie im Falle des in 1(a) mit
X bezeichneten Abschnitts, dann wird die auf den ersten und den
zweiten Film 1 und 3 zum thermischen Schweißen aufzubringende
Wärme derart ausgewählt, um
ein thermisches Schweißen
an den einander berührenden
Polyethylenoberflächen
zu verursachen, jedoch nicht an den einander berührenden Nylonoberflächen zu
verursachen. Falls es erforderlich ist, wie in 3(b) gezeigt, dass die Polyethylenlage 10 des
ersten Films 1 an der Polyethylenlage des zweiten Films 3 angebracht
wird und die Nylonlage 17 an der Hälfte des zweiten Films 3 ebenso
an der Nylonlage 17 der anderen Hälfte des zweiten Films 3 angebracht
wird, dann wird die auf den ersten und zweiten Film 1 und 3 zu
thermischen Schweißen aufzubringende
Wärme derart
ausgewählt,
um ein thermisches Schweißen
sowohl an den einander berührenden
Polyethylenoberflächen
als auch an den einander berührenden
Nylonoberflächen
zu verursachen. Alternativ kann ein Haftmittel auf die einander berührenden
Nylonoberflächen
aufgebracht werden, und ein geeignetes Material für den zweiten
Film 3 kann anstelle der Nylonlage 17 ausgewählt werden.
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Nachdem
entgaste Tinte durch ein Tintenzufuhrloch des Tintenzufuhrlochs
bildenden Elements 5 in den so gebildeten Tintenbeutel 10 gefüllt wurde, wird
das Tintenzufuhrloch durch ein Septum abgedichtet. Der vollständig mit
Tinte gefüllte
Tintenbeutel 19 wird in eine relativ flache und im wesentlichen würfelförmige Form
aufgeblasen oder expandiert, wie in 5(I) gezeigt,
während
die Verbindungsabschnitte 6–9 in vier Ecken und
die kurzen Seitenabschnitte 1c, 1d, 2c, 2d,
etc. des Tintenbeutels 19 eine unnötige Ausdehnung des Tintenbeutels 19 verhindern.
In diesem Zustand werden, selbst falls der Tintenbeutel eine übermäßige Kraft
erfährt,
infolge eines Herunterfallens oder dergleichen, die vier Ecken des Tintenbeutels 19 durch
die relativ breiten Verbindungsabschnitte 6 bis 9 geschützt, die
dazu dienen, die aufgebrachte übermäßige Kraft
zu verteilen. Daher ist der Tintenbeutel 19 frei von Beschädigung.
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Da
die gespeicherte Tinte in Kontakt mit den chemisch stabilen Polyethylenlagen 10 und 15 ist, verbleibt
die Tinte chemisch unverändert.
Da ferner die Aluminiumlagen 12 und 16 die Tinte
innerhalb des Beutels von der Umgebungsluft isolieren, kann der entgaste
Zustand der Tinte für
eine lange Zeitdauer aufrechterhalten werden. Das heißt, die
Qualität
der Tinte, die vorlag, als sie von einer Fabrik geliefert wurde,
kann für
eine lange Dauer aufrechterhalten werden.
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Wenn
eine Tintenzufuhrnadel, die in einer Aufzeichnungsvorrichtung vorgesehen
ist, in das Tintenzufuhrloch des Elements 5 eingefügt wird,
wird die Tinte in dem Tintenbeutel durch einen Tintenzufuhrschlauch
zu einem Aufzeichnungskopf zugeführt. Wenn
der Verbrauch der Tinte durch den Aufzeichnungskopf fortschreitet,
werden die relativ schwachen Seitenflächenabschnitte, d.h. die Filme 3 und 4, in
Verbindung mit der verbrauchten Menge der Tinte verformt, um die
Dicke des Tintenbeutels 19 zu vermindern. Da insbesondere
jeder der Filme 3 und 4 eine Tendenz besitzt,
entlang einer Mittellinie C verformt zu werden, und die Verbindungsabschnitte 6 bis 9 wirksam
zum Übertragen
von Zugkräften
von den ersten Filmen 1 und 2 auf die zweiten
Filme 3 und 4 dienen, um die Mittellinie C der
Filme 3 und 4 nach innen zu bewegen, wird die
Dickenverminderung des Tintenbeutels 19 in Verbindung mit
der Menge verbrauchter Tinte erleichtert (5(II)).
In der Schlussphase, in welcher die Tinte vollständig verbraucht wird, werden
die Seitenflächenabschnitte, d.h.
die zweiten Filme 3 und 4, vollständig gefaltet,
so dass die Hälfte
des zweiten Films 3 (4) mit der anderen Hälfte des
zweiten Films 3 (4) in Kontakt gebracht wird,
sowie einer der ersten Filme 1 und 2 wird mit dem
anderen der ersten Filme 1 und 2 in Kontakt gebracht.
Daher kann die in dem Tintenbeutel gespeicherte Tinte vollständig und
sicher ausgestoßen
werden (5(III)).
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4(d) ist ein weiteres bevorzugtes Beispiel für jeden
der ersten Filme 1 und 2. Ein Unterschied der
in 4(d) gezeigten Struktur von
der in 4(a) gezeigten Struktur ist,
dass die Zwischenpolyesterlage 11 in der in 4(a) gezeigten Struktur durch eine Nylonlage 17' ersetzt ist.
Diese Struktur ermöglicht
es, positiver eine Beschädigung
und ein Brechen des Tintenbeutels 19 zu verhindern, welche infolge
einer Schüttel-
oder Wackelbewegung der Tinte, einen auf den Tintenbeutel 19 aufgebrachten Stoß oder dergleichen
verursacht wird, da das Nylon, das hinsichtlich der Bruchfestigkeit
dem Polyester überlegen
ist, als Zwischenlage in der laminierten Struktur enthalten ist.
Zusätzlich
dient die Polyesterlage 13 (und 11) dazu, ein
Falten des Tintenbeutels 19 in Verbindung mit dem Tintenverbrauch
zu unterstützen
oder zu erleichtern, wie unter Bezugnahme auf 5 beschrieben,
da das Polyester eine bestimmte Steifigkeit oder Spannung besitzt.
Das heißt, das
Vorsehen der Polyesterlage 13 (und 11) ermöglicht es,
sicher die Tinte vom Inneren des Tintenbeutels 19 auszustoßen.
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7 zeigt
ein Beispiel einer Packung, die bevorzugt zum Verpacken des oben
genannten Tintenbeutels 19 verwendet wird, um die Handhabung des
Tintenbeutels 19 während
der Verteilung zu einem Benutzer zu verbessern. Es ist zu beachten, dass
der in 7 gezeigte Tintenbeutel 19 nicht mit den
Verbindungsabschnitten 6 bis 9 gebildet ist, jedoch
die Verbindungsabschnitte 6 bis 9 ähnlich zu dem
in 1 gezeigten Tintenbeutel 19 besitzen kann.
Die vorliegende Packung umfasst ein äußeres Verpackungselement, das
aus einem kastenförmigen Behälterhauptkörper 20 mit
einer Tiefe L1, die geringer ist als die Dicke d des Tintenbeutels 19,
und einer kastenförmigen
oberen Abdeckung 21 aufgebaut ist, vier inneren Endabschnittpackungselemente 22, 23, 24 und 25,
die jeweils geneigte Oberflächen
aufweisen, welche annähernd
identisch zu den geneigten Oberflächen der zugehörigen Endabschnitte
des Tintenbeutels 19 auf der langseitigen Seite hiervon
sind, und die jeweils einen trapezförmigen Querschnitt besitzen,
und zwei innere Seitenflächenpackungselemente 26 und 27,
die jeweils in ihre zugehörigen
Vertiefungen eingefügt
werden können,
welche in den zwei Seitenflächen
des Tintenbeutels 19 gebildet sind.
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Die
vier inneren Endabschnittpackungselemente 22 bis 25 sind
derart aufgebaut, dass wenn das Paar der inneren Packungselemente 22 und 24 (oder
das Paar der inneren Packungselemente 23 und 25)
den Endabschnitt (kurze Seite) 19h des Tintenbeutels 19 dazwischen
halten, um mit der oberen bzw. unteren Oberfläche des Endabschnitts 19h in Kontakt
zu sein, eine Gesamthöhe
L2 des Paars der inneren Endabschnittpackungselemente 22 und 24 (oder 24 und 25)
größer ist,
als die Tiefe L1 des Behälterhauptkörpers 20 und geringer
ist als die maximale Dicke d des Tintenbeutels 19. In der
vorliegenden Ausführungsform
ist jedes der inneren Endabschnittpackungselemente 22 bis 25 durch
Gießen
eines hochmolekularen Schaummaterials in eine Form mit einem trapezförmigen Querschnitt
hergestellt, um eine senkrechte Oberfläche auf einer Endseite und
eine geneigte Oberfläche
auf der gegenüberliegenden
Seite zu besitzen, welche im wesentlichen zu einem entsprechenden
der Schulterabschnitte 19a bis 19d des Tintenbeutels 19 passt.
Jedes der inneren Seitenflächenabschnittspackungselemente 26 und 27 ist
in der vorliegenden Ausführungsform
durch Gießen
eines hochmolekularen Schaummaterials in eine Form mit einem rechteckigen
Querschnitt hergestellt. Die laterale Dicke des inneren Seitenflächenabschnittspackungselements 26 (27)
ist derart eingestellt, dass wenn das innere Seitenflächenabschnittspackungselements 26 (27)
auf den zweiten Film 3 (4) des Tintenbeutels 19 eingebaut
wird, die Oberfläche
des inneren Seitenflächenpackungselements 26 (27)
etwas lateral von dem Tintenbeutel 19 hervorsteht.
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Um
den Tintenbeutel 19 in der vorliegenden Ausführungsform
zu verpacken, werden zuerst die inneren Endabschnittpackungselemente 22 und 23 an
den zwei Enden des Bodenabschnitts des Behälterhauptkörpers 20 auf solche
Weise platziert, dass die geneigten Oberflächen hiervon nach oben gewandt
sind. Danach wird der Tintenbeutel 19 auf den so platzierten
inneren Endabschnittpackungselementen 22 und 23 in
einem Zustand platziert, dass die inneren Seitenflächenpackungselemente 26 und 27 eingefügt worden
sind, um an den Seitenflächen (den
zweiten Filmen) 3 und 4 des Tintenbeutels 19 jeweils
anzuliegen. Danach werden die inneren Endabschnittpackungselemente 24 und 25 auf
die zwei Endabschnitte des Behälterhauptkörpers 20 platziert, wobei
ihre geneigten Oberflächen
nach unten gewandt sind, und eine obere Abdeckung 21 wird
dann auf den Behälterhauptkörper 20 aufgesetzt.
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Dementsprechend
wird, wie in 8(a) und (b) gezeigt, der Tintenbeutel 19 innerhalb
und zwischen dem Packungshauptkörper 20 und
der oberen Abdeckung 21 derart gespeichert, dass die Seitenflächenabschnitte 3 und 4 des
Tintenbeutels 19 durch die inneren Seitenflächenpackungselemente 26 und 27 begrenzt
sind, die angebrachten Abschnitte 19g des Tintenbeutels 19 sind
seitlich innerhalb der oberen oder unteren Oberflächen der
inneren Seitenflächenpackungselemente 26 und 27 gelegen,
die Schulterabschnitte 19a bis 19d des Tintenbeutels 19 sind
jeweils durch ihre zugehörigen
inneren Endabschnittpackungselemente 22 bis 25 gestützt, und die
angebrachten Abschnitte 19h des Tintenbeutels 19 sind
durch und zwischen ihren zugehörigen
inneren Endabschnittpackungselementen 22 bis 25 gehalten.
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In
diesem Zustand werden, wie in 9(a) gezeigt,
der Packungshauptkörper 20 und
die obere Abdeckung 21 aneinander durch Klebebänder 28 und 29 befestigt,
um eine Packung fertig zu stellen, und dann wird, wie in 9(b) gezeigt, die Packung in einen eine Tintenleckage
verhindernden Beutel 30 eingeschlossen. Falls, wie in 10 gezeigt,
ein Klebeband 31 vollständig
um die zentrale Längsabschnitte
des Packungshauptkörpers 20 und
die obere Abdeckung 21 gewickelt wird, um diese hierdurch
zu fixieren, kann die Zugkraft des Klebebandes 31 verhindern,
dass der Packungshauptkörper 20 und
die obere Abdeckung 21 ausgedehnt werden.
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Falls übrigens
die Tiefe L1 des Packungshauptkörpers 20 geringer
eingestellt ist als die Dicke d des Tintenbeutels 19, bevorzugt
auf solcher Weise, dass L1 ≤ (0,7–1,0)d,
dann werden die obere Abdeckung 21 und der Packungshauptkörper 20 eng
mit der vorderen bzw. hinteren Oberfläche des Tintenbeutels 19 in
Kontakt gebracht, was es ermöglicht, nicht
nur zu verhindern, dass der Tintenbeutel 19 infolge von
Stößen oder
dergleichen verdreht oder verbogen wird, sondern auch zu verhindern,
dass der Tintenbeutel 19 schwingt, wenn Vibrationen auf
die Packung aufgebracht werden.
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Da
ferner die Gesamthöhe
L2 des Paars der inneren Endabschnittpackungselemente 22 und 24 (23 und 25)
größer eingestellt
ist als die Tiefe L1 des Packungshauptkörpers 20, können die
angebrachten Abschnitte 19h auf der kurzseitigen Seite
des Tintenbeutels 19 durch und zwischen den Endabschnittpackungselementen 22 bis 25 positiver
gehalten werden sowie die geneigten Oberflächen der Endabschnittpackungselemente 22 bis 25 werden
jeweils mit den Schulterabschnitten 19a bis 19d des Tintenbeutels 19 in
Kontakt gebracht. Dementsprechend kann die Form des Tintenbeutels 19 aufrechterhalten
werden.
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Da
ferner die Gesamthöhe
L2 des Paars der inneren Endabschnittpackungselemente 22 und 24 (23 und 25)
kleiner eingestellt ist als die maximale Dicke d des Tintenbeutels 19,
werden der Packungshauptkörper 20 und
die obere Abdeckung 21 eng mit den Oberflächen des
Tintenbeutels 19 in Kontakt gebracht, um hierdurch in der
Lage zu sein, positiv zu verhindern, dass der Tintenbeutel 19 infolge
von Stößen und
Vibrationen verdreht und geschwungen wird.
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In
der oben genannten Ausführungsform sind
die inneren Packungselemente 22 bis 27 jeweils aus
einem Schaummaterial hergestellt. Allerdings können, wie in 11(a) und (b) gezeigt, selbst falls die inneren
Packungselemente 22 bis 27 durch Biegeplattenelemente 32, 33 wie
beispielsweise Kartonplatten oder dergleichen oder durch ein spritzgegossenes,
hochmolekulares Material mit einer zylindrischen Form aufgebaut
sind, die ebenso eine ähnliche Wirkung
bereitstellen.
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12(a) und (b) zeigen nun eine weitere Ausführungsform
einer Packung gemäß der Erfindung.
In der vorliegenden Ausführungsform
ist ein zum Verpacken eines Tintenbeutels geeignetes Plattenelement
wie eine Kartonplatte, ein Element aus einem hochmolekularen Material
oder dergleichen in eine vorbestimmte Form geschnitten, die eine
obere Platte 40, eine Bodenplatte 41 und Seitenplatten 42, 43, 44, 45 besitzt
und die zu einer kastenartigen Form gebildet werden kann. Die inneren
Endabschnittpackungselemente 24, 25 und 22, 23 werden
durch Haftmittel oder dergleichen an den Längsendabschnitten der oberen
Platte 40 und der Bodenplatte 50 in vorgegebenen
Positionen befestigt, um die Endabschnitte des Tintenbeutels 19 zu
halten.
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Innere
Seitenflächenpackungselemente 26 und 27 sind
auf den zwei Seitenflächen
des Tintenbeutels 19 montiert, und sie sind alle auf der
Bodenplatte 41 platziert. Wie in 12(b) gezeigt,
sind die obere Platte 40 und die Seitenplatte 43,
deren kurzseitige Seite geöffnet
ist, gefaltet, und der Verbindungsabschnitt zwischen der oberen
Platte 40 und der Seitenplatte 43 ist unter Einsatz
eines Klebebandes 46 befestigt. Dann werden die Seitenplatten 44 und 45,
die auf den langseitigen Seiten der Packung vorgesehen sind, beide
gefaltet, und falls erforderlich werden die Seitenplatten 44, 45 und
die obere Platte 40 vorübergehend
aneinander durch Klebeband befestigt. Danach werden, ähnlich zu
dem in 9(b) gezeigten Fall, der Tintenbeutel 19 und
die Packung in einen eine Tintenleckage verhindernden Beutel 30 umschlossen.
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Insbesondere
ist es bevorzugt, dass der eine Tintenleckage verhindernde Beutel 30 als
eine Vakuumpackung aufgebaut ist. In diesem Falle kann der Umgebungsluftdruck
gleichmäßig auf
die äußeren Ränder der
oberen Platte 40, der Bodenplatte 41 und der Seitenplatten 42, 43, 44 und 45 wirken,
und gleichzeitig werden Widerstandskräfte der inneren Endabschnittspackungselemente 22 bis 25 auf
die inneren Oberflächen
der Platten 40 bis 45 aufgebracht, wodurch diese
die Kastenform aufrechterhalten können.
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In
der oben genannten Ausführungsform wird
die Packung in einer abgewickelten Form gebildet oder gegossen.
Allerdings ist es gemäß der Erfindung
ebenso möglich,
eine solche Ausführungsform einzusetzen,
wie sie in 13 gezeigt ist: das heißt eine
Packung 50 wird durch einen kastenförmigen Hauptkörper 51 und
einen Abdeckabschnitt 52 kontinuierlich zu der einen Seite
des Hauptkörpers 51 aufgebaut;
Vertiefungen 51a und 52a, die als Fenster dienen,
von denen das Tintenzufuhrloch bildende Element 5 freigelegt
werden kann, sind auf der überlappenden
Seite des Hauptkörperabschnitts 51 und des
Abdeckabschnitts 52 gebildet; und eine Vertiefung 24a ist
an einem der inneren Endabschnittpackungselemente 22 und 24 gebildet,
der auf der Seite des Tintenzufuhrloch bildenden Elements 5 gelegen ist.
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In
dieser Ausführungsform
sind die inneren Endabschnittpackungselemente 22, 23 und 24, 25 auf
den Längsendabschnitten
des Tintenbeutels 19 montiert, und die inneren Seitenflächenpackungselemente 27 (26)
sind auf den Seitenflächen
des Tintenbeutels 19 montiert; falls erforderlich werden
diese Packungselemente und der Tintenbeutel, nachdem sie vorübergehend
fixiert wurden, in dem Hauptkörperabschnitt 51 gespeichert;
und der Abdeckungsabschnitt 52 wird geschlossen, wodurch
die Packung 50 fertig gestellt wird. Danach kann, ähnlich zu
der oben genannten Ausführungsform,
die Packung 50 in dem eine Tintenleckage verhindernden
Beutel 30 gespeichert werden, und der eine Tintenleckage
verhindernde Beutel 30 kann als eine Vakuumpackung aufgebaut
sein.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform kann, ähnlich zu
der oben genannten Ausführungsform,
der Umgebungsluftdruck gleichmäßig auf
die äußeren Ränder des
Hauptkörperabschnitts 51 und des
Abdeckungsabschnitts 52 wirken, während die Widerstandskräfte der
inneren Endabschnittspackungselemente 22 bis 25 auf
die inneren Oberflächen
des Hauptkörperabschnitts 51 und
des Abdeckungsabschnitts 52 wirken, wodurch sie in der
Lage sind, die Kastenform der Packung aufrecht zu erhalten. Und
falls der Tintenbeutel 19 aus dem eine Tintenleckage verhindernden
Beutel 30 oder der Vakuumpackung 30 herausgenommen
wird, kann der Tintenbeutel 19 an der Aufzeichnungsvorrichtung
in einem Zustand montiert werden, in welchem der Tintenbeutel 19 innerhalb
der Packung 50 gespeichert ist.
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In
den zuvor genannten Ausführungsformen ist
der Tintenbeutel 19 derart aufgebaut, dass die zweiten
Filme 3 und 4 an den längeren Seiten der ersten Filme 1 und 2 vorgesehen
sind, und das Tintenzufuhrloch bildende Element 5 ist an
den kürzeren Seiten
der ersten Filme 1 und 2 vorgesehen. Die vorliegende
Erfindung sollte nicht hierauf oder hierdurch eingeschränkt werden.
Beispielsweise kann der Tintenbeutel 19 derart aufgebaut
sein, dass die zweiten Filme 3 und 4 an den kürzeren Seiten
der ersten Filme 1 und 2 vorgesehen sind, und
das Tintenzufuhrloch bildende Element 5 an den längeren Seiten
der ersten Filme 1 und 2 vorgesehen ist. Ferner
kann jeder der ersten Filme 1 und 2 derart ausgeformt
sein, um eine Form eines regelmäßigen Rechtecks
oder eine perfekt quadratische Form zu besitzen. Darüber hinaus
kann jeder der ersten Filme 1 und 2 derart ausgeformt
sein, um eine trapezartige Form zu besitzen.
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In
den zuvor genannten Ausführungsformen wird
thermisches Schweißen
verwendet, um die ersten Filme 1 und 2 und die
zweiten Filme 3 und 4 und das Zufuhrloch bildende
Element 5 miteinander zu verbinden. Obgleich das thermische
Schweißen
das Herstellungsverfahren für
den Tintenbeutel 19 vereinfacht, sollte die vorliegende
Erfindung nicht hierauf oder hierdurch beschränkt werden, und es kann jegliches
geeignetes Anbringverfahren wie Haftmittel anstelle des thermischen
Schweißens
angewendet werden.