DE69932737T2 - Vorrichtung zum verschluss der aterien des uterus - Google Patents

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Description

  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein die Behandlung von Funktionsstörungen, zu denen Blut aus den Gebärmutterarterien fließt, und insbesondere Vorrichtungen und Verfahren für das Verschließen der Gebärmutterarterien.
  • Kurze Beschreibung der verwandten Technik
  • In den Vereinigten Staaten wird jährlich an ungefähr 600.000 Frauen eine Hysterektomie (operative Entfernung der Gebärmutter) durchgeführt. Für ungefähr 340.000 Frauen stellt die Hysterektomie derzeit wahrscheinlich die beste Therapiemöglichkeit für die Behandlung ihrer Krankheiten (Gebärmutterkrebs, Endometriose, Menorrhagie und Prolaps) dar. Für. ungefähr 60.000 Frauen mit dysfunktionellen Gebärmutterblutungen (abnormen Menstruationsblutungen, für die es keine diskreten anatomischen Erklärungen wie beispielsweise einen Tumor oder eine Wucherung gibt) können neuere Endometriumsablationstechniken eine Alternative zur Hysterektomie darstellen. Für ungefähr 200.000 Frauen mit gutartigen, aber symptomatischen Muskeltumoren (mit übermäßigen Blutungen, Schmerzen und „klumpenartigem" Empfinden) an der Gebärmutter, die als Leiomyome oder Fibrome bezeichnet werden, sind neuere Behandlungsmethoden entwickelt worden, die auch diesen Frauen eine Hysterektomie ersparen können.
  • Eine Hysterektomie zur Behandlung von Gebärmutterfibrom-Funktionsstörungen ist zwar effektiv, weist jedoch zahlreiche unerwünschte Charakteristika auf. Somit würde jedes Verfahren, das dem therapeutischen Ergebnis einer Hysterektomie nahekommt, ohne dass der Uterus (und in der Regel die Eierstöcke, da sie nahe an der Gebärmutter liegen) entfernt wird, eine wesentliche Verbesserung auf diesem Gebiet darstellen.
  • Zu den unerwünschten Charakteristika der Hysterektomie gehört eine bekannte Sterberate von 0,5 Todesfällen pro 1000 Hysterektomien. Anders ausgedrückt besteht innerhalb von 30 Tagen nach einer Hysterektomie ein dreißigmal größeres Sterberisiko für Frauen, bei denen eine Hysterektomie durchgeführt wurde, als für Frauen in ähnlichem Alter und mit ähnlicher Herkunft, bei denen keine Hysterektomie durchgeführt wurde. Zu der mit einer Hysterektomie verbundenen Morbidität (lebensbedrohlichen medizinischen Symptomen und Problemen) gehören eine mögliche Verletzung angrenzender Organe (der Blase, des Harnleiters und des Darms), ein Krankenhausaufenthalt von ungefähr einer Woche, fünf bis sechs Wochen langsamer Genesung bis zu normaler Aktivität, drei Wochen Abwesenheit vom Arbeitsplatz, direkte Behandlungskosten von mindestens 10.000 Dollar (8.000 Euro), indirekte Kosten durch Arbeitsausfall, eine prognostizierte dreifache Erhöhung der Inzidenz von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, verringertes sexuelles Lustempfinden bei ungefähr dreißig Prozent der Frauen sowie Depressionen und Angstgefühle für viele Jahre nach der Hysterektomie bei ungefähr acht Prozent der Frauen.
  • Das Endometrium ist eine drüsenhaltige Schleimhaut des Uterus, deren Dicke und Aufbau in Abhängigkeit von der Phase der Menstruationsschleimhaut variiert. Es ist normal, dass sich während der Menstruation Teile der Schleimhaut ablösen und bluten, viele Frauen leiden jedoch unter schmerzhaften dysfunktionellen Gebärmutterblutungen oder Endometritis. Daher stellt die Endometriumsablation (Entfernung oder Zerstörung des Endometriums) möglicherweise für ungefähr 60.000 Frauen eine Alternative zur Hysterektomie dar. Es sind zahlreiche neue Vorrichtungen entwickelt worden, mit denen eine Endometriumsablation zur Behandlung von dysfunktionellen Gebärmutterblutungen durchgeführt werden kann. Zur Unterscheidung der vorliegenden Erfindung und ihrer Anwendungen von Endometriumsablationsvorrichtungen, werden diese kurz beschrieben. Endometriumsvorrichtungen können in zwei Hauptgruppen unterteilt werden: Vorrichtungen, bei denen eine direkte Visualisierung des Endometriums notwendig ist, damit eine Energiequelle angelegt und das Endometrium abgetragen werden kann, und Vorrichtungen, für deren Anwendung keine Visualisierung notwendig ist.
  • Eine direkte Visualisierung der Schleimhaut des Uterus erfolgt durch Einführen eines Hysteroskops durch die Vagina und über den Muttermund (Öffnung) in den Uterus. Das Hysteroskopbild wird dann als Farbbild auf einem Fernsehbildschirm neben der Patientin angezeigt. Der Gynäkologe manipuliert dann das Hysteroskop und das Endometriumsablationsinstrument, so dass die Schleimhaut der Gebärmutter abgetragen wird. Zu über das Hysteroskop gelenkten Endometriumsablationsinstrumenten gehören Hochfrequenz- oder elektrochirurgische Schlingen, Rollerballs und Laser. Ziel all dieser hysteroskopischen Endometriumsablationsinstrumente ist die Übertragung einer ausreichenden Menge an Wärmeenergie auf das Endometrium, damit dieses erhitzt und dadurch zerstört wird. Ein abgetragenes Endometrium kann nicht physiologisch und pathologisch auf hormonelle Stimulierung reagieren und damit auch nicht wuchern und bluten.
  • Damit das gesamte Endometrium behandelt werden kann, muss es vollständig durch das Hysteroskop sichtbar sein. Eine Visualisierung des gesamten Endometriums ist jedoch schwierig. Der Uterus muss wie ein Wasserballon gedehnt werden, damit eine angemessene Visualisierung möglich wird. Bei diesem Dehnvorgang erleiden einige Frauen eine Wasserintoxikation und Salzmangel. Darüber hinaus befindet sich die Gebärmutterhöhle in einer ungünstigen Form: Sie ist ein wenig dreieckig und häufig gekröpft. Eine direkte Visualisierung jedes einzelnen Quadratmillimeters der Oberfläche des Endometriums und ein Abtragen jedes einzelnen Quadratmillimeters lässt sich nur selten erreichen. Infolgedessen können Teile des dysfunktionellen Endometriums zurückbleiben, und die dysfunktionellen Blutungen können anhalten.
  • Aufgrund dieser Einschränkungen im Hinblick auf die hysteroskopische Visualisierung und Ablation sind alternative Verfahren erfunden worden, mit denen die Schleimhaut des Uterus zerstört werden kann, ohne dass überhaupt eine Visualisierung der Gebärmutterschleimhaut notwendig ist. Ein solches Verfahren verwendet ein prototypisches Instrument, den Therma-ChoiceTM-Ballon, der von GyneCare, einem Unternehmensbereich von Ethicon, Inc., hergestellt wird (siehe US-PS Nr. 5,776,129). Diese Vorrichtung wird durch die Vagina und über den Muttermund in den Uterus eingeführt. Der Ballon hat eine dreieckige Form, damit er an die Form der Gebärmutter angepasst ist. Wenn er sich an Ort und Stelle befindet, wird heißes Fluid in den Ballon gegeben, um die Gebärmutterschleimhaut zu erhitzen und zu zerstören. Eine Behandlung erfolgt nur dort, wo der Ballon die Gebärmutterschleimhaut ausreichend berührt. Alternativ dazu kann heißes Fluid direkt in die Gebärmutter eingeführt werden (z.B. ENABL-Markensystem, das von Innerdyne, Inc. hergestellt und von US Surgical vertrieben wird).
  • Eine Zerstörung des Endometriums lässt sich auch durch chemische Schädigung, photochemische Verwundung oder thermische Schädigung (Hitze oder Kälte) erreichen. Die Energie, die die Zellen des Endometriums der Gebärmutter erreicht und zerstört, zerstört potenziell die Gebärmutterschleimhaut und behandelt dadurch dysfunktionelle Gebärmutterblutungen.
  • Das operative Entfernen von Fibromen oder die In-situ-Ablation von Gebärmutterfibromen ist in gewissem Maße mit dem Bekämpfen von Ameisen in der Speisekammer vergleichbar – man kann nicht alle aus einer Perspektive sehen, und es können sehr viele sein. In der Regel gehört zu einer Diagnose von Gebärmutterfibromen das Vorliegen mehrerer Fibrome (häufig zehn oder mehr Fibrome pro betroffenem Uterus). Infolgedessen ist es schwierig herauszufinden, welches Fibrom bei der Patientin Beschwerden (Blutungen, Schmerzen und klumpenartige Wirkungen auf benachbarte Organe) verursacht. Des Weiteren können Fibrome in unterschiedlichen Schichten des Uterus vorkommen. Gebärmutterfibrome können an die Gebärmutterschleimhaut angrenzend (submuköses Fibrom), im Myometrium (intramurales Fibrom) oder an die Außenschicht der Gebärmutter angrenzend (subseröses Fibrom) vorkommen. Folglich wären bei einer direkten Betrachtung des Uterus von der Peritonealhöhle aus nur subseröse Fibrome sichtbar. Bei einer direkten Betrachtung von der Oberfläche des Endometriums der Gebärmutter aus wären nur die submukösen Fibrome zu sehen. Tief in der Gebärmutterwand liegende Fibrome lassen sich von beiden Oberflächen aus nur schlecht visualisieren. Und schließlich sind, da es Fibrome in allen Größen gibt, in jedem Falle nur die größeren Fibrome zu sehen.
  • Die Strategie des Identifizierens, welches einzelne Fibrom Beschwerden verursacht (wenn es oft zahlreiche gibt), des Findens dieses Fibroms und dann entweder des Entfernens oder des Zerstörens dieses bestimmten Fibroms ist eindeutig sehr komplex. Es ist daher ohne Weiteres verständlich, warum die Hysterektomie so häufig als operativer Eingriff gewählt wird. Bei einer Hysterektomie werden alle Gebärmutterfibrome mit einem Schlag entfernt.
  • Im Jahre 1995 wurde demonstriert, dass Fibrome in einem Uterus mit einem oder mehreren Fibromen ohne Hysterektomie mithilfe eines nicht chirurgischen Therapieverfahrens behandelt werden können, das insbesondere die bilaterale intraluminale Okklusion der Gebärmutterarterien umfasst (Ravina et aI., „Arterial Embolization to Treat Uterine Myomata", Lancet, 9.September 1995, Bd. 346, S. 671–672). Diese Technik wird als „Gebärmutterarterienembolisation" bezeichnet. Diese Technik benutzt standardmäßige angiographische Techniken und Geräte aus der interventionellen Radiologie, bei denen der Zugang zu den Gebärmutterarterien über eine transvaskuläre Route von einer gemeinsamen Oberschenkelarterie aus in die linke und die rechte Gebärmutterarterie erfolgt.
  • Drei Tatsachen erlären den Erfolg der Gebärmutterarterienembolisation. Erstens ist festgestellt worden, dass sich Unterleibsblutungen aus zahlreichen verschiedenen Quellen (z.B. Autounfällen, Operationsfehlern und Nachgeburtsblutung) auf effektive Weise mithilfe von Embolisationstechniken kontrollieren lassen, die Spiralen verwenden, die in Arterien- und Venenlumen eingeführt werden (US-PS Nr. 4,994,069, 5,226,911 und 5,549,824) (von Target Therapeutics zu beziehen), oder Partikel (GELFOAM-Pledgets von Upjohn in Kalamazoo, Michigan, USA, oder IVALON-Partikel von Boston Scientific).
  • Zweitens hängt das Gefäßleben der Fibrome praktisch an einem seidenen Faden, da es ihnen kaum möglich ist, die Blutversorgung vom Wirt zu erneuern, wenn die Hauptblutversorgung beeinträchtigt wird. Drittens besitzt der Uterus eine doppelte (oder redundante) Blutversorgung: die primäre Blutversorgung erfolgt über die bilateralen Gebärmutterarterien, die sekundäre Blutversorgung über die bilateralen Eierstockarterien (siehe 4).
  • Folglich sind sowohl der Uterus als auch die Fibrome innerhalb des Uterus ihrer Blutversorgung beraubt, wenn beide Gebärmutterarterien verschlossen sind, d.h. bei bilateraler Gefäßokklusion. Wie von Ravina et al. demonstriert wurde, ist jedoch die Auswirkung auf das Fibrom größer als die auf den Uterus. In den meisten Fällen stirbt das Fibrom ab und verursacht keine klinischen Symptome mehr.
  • Die von Ravina et al. benutzte Gebärmutterarterienembolisationstechnik verwendet standardmäßige transvaskuläre Geräte, die in einer typischen Angiographieabteilung in der interventionellen Radiologie zur Verfügung stehen. Zu diesen Geräten gehören Führungskatheter, die gezielt in die rechte und die linke gewundene Gebärmutterarterie eingeführt werden können, Ivalon- oder Gelfoam-Partikel und intravaskuläre Spiralen. Mithilfe von Fachkenntnis und dieser standardmäßigen Angiographieinstrumente können die Gebärmutterarterien bilateral verschlossen und Fibromerkrankungen über ein Loch von 2 mm in der rechten Leiste und die rechte gemeinsame Oberschenkelarterie behandelt werden. Nach dieser Operation wird die Stelle der Arterienpunktion fünfzehn Minuten lang manuell unter Druck gehalten. Die postoperativen Schmerzen sind zwar häufig beträchtlich und erfordern eine intravenös verabreichte Schmerzmedikation, die Patientin ist jedoch in der Regel nach ein paar Tagen vollständig genesen.
  • Das Problem mit der Gebärmutterarterienembolisation ist einfach. Bei den Ärzten, die wissen, wie man die Operation ausführt, handelt es sich um interventionelle Radiologen, die sich nicht um gynäkologische Probleme kümmern. Die Ärzte, die sich um gynäkologische Probleme kümmern, besitzen nicht die für das Durchführen der Gebärmutterarterienembolisation mit Katheter notwendige Fachkenntnis. Dementsprechend sind bisher weltweit in den letzten drei Jahren nur mehrere hundert Gebärmutterarterienembolisationen durchgeführt worden, während jedes Jahr aufgrund symptomatischer Gebärmutterfibrome mehrere hunderttausend Hysterektomien durchgeführt worden sind.
  • Es werden daher Vorrichtungen und Verfahren benötigt, die es einem durchschnittlichen Gynäkologen ermöglichen, die Gebärmutterarterien auf transvaginalem Wege zu verschließen, bei dem es sich um den gewöhnlichen Zugangsort handelt, über den gynäkologische Krankheiten beurteilt und behandelt werden.
  • US-PS 5,800,378 legt ein System offen, das sich für das Durchdringen von Körpergewebe zu medizinischen Zwecken wie Gewebszerstörung eignet oder zum Abgeben einer flüssigen Substanz. Das System wird für die Behandlung benigner Prostatahyperplasie (BPH) mit HF verwendet, bei der das Zielgewebe abgetragen oder zerstört wird. Das System umfasst einen Katheter mit einem Sondenende. Das Sondenende enthält ein Stilett für das Durchdringen von Gewebe und das Anlegen von HF-Energie zum Abtragen oder Zerstören von Zielgewebe. Das System umfasst des Weiteren ein Ultraschall-Bilderzeugungsmittel für das genaue Steuern der Positionierung des Stiletts im Zielgewebe.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Das System der vorliegenden Erfindung wird in Anspruch 1 definiert.
  • Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfasst ein System für das Behandeln von Funktionsstörungen, die Blut aus den Gebärmutterarterien beziehen, durch zumindest teilweises Verschließen einer Gebärmutterarterie einen Blutströmungssensor, der die Lage einer Gebärmutterarterie erfassen kann, und ein Mittel, das eine anatomische Struktur im Bereich der Gebärmutterarterie zumindest teilweise durchdringen und die Gebärmutterarterie zumindest teilweise verschließen kann, damit dadurch der Blutfluss zur Gebärmutter und der Funktionsstörung verringert wird.
  • Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfasst ein System für das Behandeln von Funktionsstörungen bei einer Frau, die Blut aus mindestens einer der Gebärmutterarterien beziehen, durch zumindest teilweises Verschließen einer Gebärmutterarterie Folgendes: eine Kanüle mit einem proximalen und einem distalen Ende, einen neben dem distalen Ende positionierten Doppler-Ultraschallwandler, der die Blutströmung und die Lage anatomischer Strukturen in einer Erfassungsebene erfassen kann, wenn er mit Strom versorgt wird, und ein Gewebe durchdringendes Element mit einem distalen Ende, das in Bezug zu der Kanüle zwischen einer eingefahrenen Position und einer ausgefahrenen Position verfahrbar ist und dessen distales Ende im Wesentlichen in der Erfassungsebene liegt, wenn sich das Gewebe durchdringende Element in der ausgefahrenen Position befindet.
  • Gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfasst ein System für das Behandeln von Funktionsstörungen bei einer Frau, die Blut aus mindestens einer der Gebärmutterarterien beziehen, durch zumindest teilweises Verschließen einer Gebärmutterarterie Folgendes: eine Lokalisierkanüle mit einem proximalen und einem distalen Ende, die eine neben dem distalen Ende positionierte Lokalisiervorrichtung enthält, die die Blutströmung und die Lage anatomischer Strukturen in zumindest einer Erfassungsebene erfassen kann, wenn sie mit Strom versorgt wird, und eine Gewebe durchdringende Kanüle mit einem distalen Ende und einem Gewebe durchdringenden Element, die unabhängig von der Lokalisierkanüle in Bezug zu dieser zwischen einer eingefahrenen Position und einer ausgefahrenen Position verfahrbar ist, wobei das distale Ende des Gewebe durchdringenden Elements im Wesentlichen in der Erfassungsebene liegt, wenn sich das Gewebe durchdringende Element in der ausgefahrenen Position befindet.
  • Weitere Aufgaben, Merkmale und zusätzliche Vorteile der vorliegenden Erfindung werden für Fachleute nach der Lektüre der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung von Ausführungsformen deutlich, die dementsprechend konstruiert worden sind, wenn diese in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen betrachtet werden.
  • Diese Aufgaben werden mithilfe der Merkmale der Ansprüche gelöst.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung der vorliegenden Anmeldung wird nun unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen der Vorrichtung und des Verfahrens, die jedoch nur im Sinne von Beispielen angegeben werden, und unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen ausführlicher beschrieben, in denen:
  • 1 eine Darstellung einer Behandlungsoption gemäß der vorliegenden Erfindung ist,
  • 2 eine Darstellung einer zweiten Behandlungsoption gemäß der vorliegenden Erfindung ist,
  • 3 eine Darstellung von Beziehungen zwischen verschiedenen Okklusionsmechanismen für Gebärmutterarterien gemäß der vorliegenden Erfindung ist,
  • 4 eine schematische Ansicht ist, die die Anatomie der Fortpflanzungsorgane einer typischen menschlichen Patientin zeigt, zu der insbesondere die Vagina, der Uterus sowie die linke und die rechte Gebärmutterarterie gehören,
  • 5 eine Perspektivdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels für eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist,
  • die 6 und 7 Perspektivdarstellungen eines zweiten Ausführungsbeispiels für eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung sind,
  • 8 eine schematische Darstellung eines distalen Endabschnittes einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist und eine Bilderzeugungsebene darstellt,
  • 9 eine Querschnittsansicht der in 8 dargestellten Ausführungsform entlang Linie 9-9 ist,
  • 10 eine Darstellung eines Querschnittes einer Gebärmutter ist, in der eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung angeordnet worden ist,
  • 11 eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels für eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist,
  • 12 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform einer Vorrichtung mit Endbetrachtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist,
  • die 1333 mehrere zusätzliche Ausführungsbeispiele für eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung schematisch darstellen,
  • die 3439 ein Verfahrensbeispiel für das Verschließen einer Gebärmutterarterie gemäß der vorliegenden Erfindung darstellen,
  • die 4042 ein zweites Verfahrensbeispiel für das Verschließen einer Gebärmutterarterie gemäß der vorliegenden Erfindung darstellen,
  • 43 noch ein weiteres Verfahrensbeispiel für das Verschließen einer Gebärmutterarterie gemäß der vorliegenden Erfindung auf transrektalem Wege darstellt,
  • 44 noch ein weiteres Verfahrensbeispiel für das Verschließen einer Gebärmutterarterie gemäß der vorliegenden Erfindung auf sowohl transrektalem als auch transvaginalem Wege darstellt und
  • 45 noch ein weiteres Verfahrensbeispiel für das Verschließen einer Gebärmutterarterie gemäß der vorliegenden Erfindung auf retroperitonealem Wege darstellt.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Weder die über ein Bild gelenkte Endometriumsablation noch die nicht über ein Bild gelenkte Endometriumsablation wird derzeit zum Behandeln von Gebärmutterfibromen, dem Gegenstand der vorliegenden Erfindung, verwendet. Das Vorliegen von Gebärmutterfibromen kann in der Tat eine Kontraindikation für die Verwendung der Endometriumsablationstechniken sein, da das Fibrom durch die Endometriumsablation erodiert und dadurch zu unkontrollierbarem Bluten angeregt werden könnte.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Problem der Behandlung der 200.000 Frauen, an denen jedes Jahr aufgrund einer symptomatischen Fibromerkrankung eine Hysterektomie vorgenommen wird. Es sind Therapien erfunden worden, mit denen Gebärmutterfibrome auch ohne Hysterektomie behandelt werden können. Es sind beispielsweise Operationsmethoden (sowohl offene, interventionelle Chirurgie als auch endoskopische/hysteroskopische Chirurgie) entwickelt worden, mit denen Fibrome (Myome) in situ zerstört werden können (Myolyse). Die Myomektomie verwendet standardmäßige oder kleine chirurgische Instrumente für das Herausschneiden eines Fibroms aus dem Uterus. Nach dem Herausschneiden des Fibroms wird der Gebärmuttermuskel dann wieder zusammengenäht. Die Myolyse ist ein Prozess, bei dem Sonden dazu verwendet werden, Energie direkt in das Fibrom zu richten, um das Fibromgewebe so weit zu erhitzen, dass das Fibrom zerstört wird. Energiequellen wie Laser, Hochfrequenzenergie und Mikrowellenenergie sind zu diesem Zweck verwendet worden.
  • Die vorliegende Erfindung löst die oben angedeuteten Probleme dadurch, dass sie Vorrichtungen und Verfahren für das Behandeln von Funktionsstörungen der Gebärmutter, insbesondere von Gebärmutterfibromen, durch das Verschließen der Gebärmutterarterien auf transvaginalem, transuterinem, transrektalem und retroperitonealem Wege bereitstellt. Ein bedeutender Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die erfindungsgemäßen Operationen vom Gynäkologen einer Patientin im Behandlungsverlauf durchgeführt werden können, wodurch die Notwendigkeit von Überweisungen zu Spezialisten und von radikaleren Behandlungen wie Hysterektomien entfällt.
  • In den Figuren der Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugszahlen in den einzelnen Figuren identische oder übereinstimmende Elemente.
  • Die 1 und 2 stellen zwei verschiedene Behandlungsoptionen oder Variablen dar, deren Werte mithilfe von Systemen und Prozessen gemäß der vorliegenden Erfindung erzielt werden können. 1 veranschaulicht, dass die vorliegende Erfindung sowohl für die vorübergehende als auch für die dauerhafte Okklusion der Gebärmutterarterie oder -arterien verwendet werden kann, während 2 veranschaulicht, dass die vorliegende Erfindung für eine vollständige beziehungsweise eine teilweise Okklusion verwendet werden kann. Die über diese verschiedenen Modalitäten verfügbaren vier Kombinationen ermöglichen es dem praktizierenden Arzt, die Behandlung für eine bestimmte Patientin auf der Grundlage seiner Beurteilung der klinischen Symptome der Patientin sowie anderer Faktoren, die die Entscheidung beeinflussen, Gebärmuttermyome mit dem System und den Prozessen der vorliegenden Erfindung zu behandeln, individuell anzupassen.
  • 3 stellt Beziehungen zwischen den Okklusionsmechanismen für die Gebärmutterarterien dar, die Bestandteil des Systems und der Prozesse gemäß der vorliegenden Erfindung sind. Es gibt mindestens fünf allgemeine Mechanismen, die entweder einzeln oder in Kombinationen zum Verschließen der Gebärmutterarterien verwendet werden können. Ionisierende Strahlung, zu der Röntgenstrahlen, Gammastrahlen und Strahlung von Brachytherapiekapseln (radioaktiven Partikeln) gehören, kann mit hohen Energiepegeln auf die Gebärmutterarterien und umgebendes Gewebe gerichtet werden, um dieses Gewebe abzutöten, was einen Blutgerinnungsvorgang in der Gebärmutterarterie auslöst, der zu einer vollständigen Okklusion führt. Bei einer mechanischen Okklusion, zu der eine Oklusion mithilfe von Klammern, T-Profilen, Schleifen, Schlingen, Spiralen oder Federn, Quellmitteln und Klemmen gehört, wird die Gebärmutterarterie (und möglicherweise angrenzendes Gewebe) eingefangen und zusammengedrückt, um auf mechanische Weise den Blutfluss dort hindurch zu reduzieren oder zu unterbinden.
  • Zu einer chemischen Okklusion der Gebärmutterarterien gemäß der vorliegenden Erfindung gehört das Einspritzen oder das anderweitige Einwirken chemischer Wirkstoffe, die eine Gewebsnekrose verursachen, auf die Gebärmutterarterie und das angrenzende Gewebe, falls dies praktisch oder notwendig ist, was ebenfalls einen Blutgerinnungsvorgang auslöst. Zu solchen chemischen Wirkstoffen gehören Ethylalkohol (EtOH), Sotradechol und im Allgemeinen starke Säuren und Basen, die lokal verabreicht werden können, ohne zu systemischer Toxizität zu führen. Zur thermischen Okklusion können Laser, heiße Fluide, kalte Fluide, Hochfrequenzenergie (HF), Mikrowellenenergie, gerichteter Ultraschall und mechanischer Ultraschall gehören, durch die die Gebärmutterarterien auf Temperaturen erhitzt werden, die zum Zelltod führen (in der Regel über 45°C, vorzugsweise zwischen etwa 60°C und etwa 70°C), was ebenso eine Kaskade auslöst, die eine Gefäßokklusion verursacht.
  • Zur vaskulären Gebärmutterarterienokklusion gehören zumindest intravaskuläre und extravaskuläre Modalitäten. Zum intravaskulären Auslösen einer Embolie, die gemäß der vorliegenden Erfindung zu einer Gebärmutterokklusion führt, gehört das direkte Einspritzen von Okklusionspartikeln und/oder thrombotischen Wirkstoffen in die Gebärmutterarterien, so dass schnell ein Blutgerinnungsvorgang beginnt, der in einer Okklusion der Gebärmutterarterie endet. Auf ähnliche Weise kann ein Wirkstoff, der einen Blutgerinnungsvorgang auslösen kann, zwar systemisch verabreicht, jedoch erst in der Gebärmutterarterie aktiviert werden (z.B. durch elektromagnetische Strahlung, Wärmeübertragung oder chemische Wechselwirkung), indem eine Aktivierungsenergie oder -verbindung nur in den Gebärmutterarterien lokalisiert und konzentriert wird. Ein extravaskuläres Auslösen einer Embolie in den Gebärmutterarterien lässt sich zum Beispiel dadurch erreichen, dass man das Blut extravaskulär in den Gebärmutterarterien erhitzt, damit es koaguliert, wodurch ein Blutgerinnungsvorgang ausgelöst wird.
  • Wie für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein dürfte, stellen die oben beschriebenen Modalitäten lediglich Beispiele dar, und andere, äquivalente Modalitäten fallen ebenfalls in den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung. So fällt zum Beispiel auch das Kombinieren von zwei oder mehreren Modalitäten für das Verschließen einer einzelnen Gebärmutterarterie in den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung. Im Sinne eines spezifischen Beispiels lässt sich eine Embolie in einer Gebärmutterarterie beziehungsweise deren Okklusion gemäß der vorliegenden Erfindung unter anderem dadurch bewirken, dass eine Gebärmutterarterie mechanisch verschlossen und ein Wirkstoff in die Arterie (und falls notwendig oder praktisch in umgebendes Gewebe) gespritzt wird, was in dem still stehenden Blut in der Arterie einen Blutgerinnungsvorgang auslöst, man eine vorgeschriebene Zeit lang wartet, damit das Blut vollständig gerinnen kann, und die mechanische Klemmunq entfernt, wodurch die Gebärmutterarterie relativ intakt bleibt, aber vollständig verschlossen ist. Für Durchschnittsfachleute dürften weitere Kombinationen aus zwei oder mehreren Mechanismen für das Verschließen der Gebärmutterarterien ohne Weiteres erkennbar sein.
  • 4 stellt ein typisches Fortpflanzungssystem einer menschlichen Patientin dar, zu dem ein Uterus 10, eine Vagina 12, der rechte Eierstock 14 und der linke Eierstock 16 gehören. Dem Uterus 10 wird hauptsächlich über die rechte Gebärmutterarterie 18 und die linke Gebärmutterarterie 20 und außerdem über die rechte Eierstockarterie 22 und die linke Eierstockarterie 24 mit Blut versorgt, die alle von der Aorta 26 versorgt werden.
  • 5 stellt ein erstes Ausführungsbeispiel für ein intrauterines Instrument 30 gemäß der vorliegenden Erfindung dar, das dafür konstruiert worden ist, dass ein praktizierender Arzt ohne Weiteres die Gebärmutterarterien verschließen kann. Das Instrument 30 weist einen proximalen Griff 38 und eine Kanüle 36 auf. Zur Kanüle 36 gehört ein starrer Schaft 40 und ein distaler Abschnitt 42. Die Kanüle 36 weist vorzugsweise ein erstes Lumen 44 (siehe 9) auf, das sich vom proximalen Ende des Instruments 30 aus zu einer distalen Öffnung 45 erstreckt. Ein Führungsdraht 46 ist in dem Lumen 44 positioniert und aus der distalen Öffnung 45 verfahrbar, und er ist ausreichend steif, so dass er die Kanüle 36 in die Gebärmutter einer Patientin einführen kann, und trotzdem so flexibel, dass er sich an die Form eines Uterus anpassen kann, ohne diesen zu beschädigen.
  • Ein stützendes Element 58 ist in dem distalen Abschnitt 42 positioniert und erstreckt sich von der Kanüle 36 weg beziehungsweise kann sich von dieser weg erstrecken, so dass es gegen eine Gebärmutterwand drückt, den distalen Abschnitt 42 zu einer gegenüberliegenden Gebärmutterwand ablenkt und die Kanüle in der Gebärmutterhöhle abstützt, wie nachfolgend noch ausführlicher beschrieben wird. Der distale Abschnitt 42 der Kanüle 36 weist auf einer Seite der Kanüle, die dem stützenden Element 58 gegenüberliegt, ebenso ein Bilderzeugungsfenster 54 auf, so dass das Fenster, wenn das stützende Element an einer Gebärmutterwand anliegt, an eine gegenüberliegende Wand hochgedrückt wird.
  • Wie in 5 dargestellt ist, enthält das stützende Element 58 ein Band 55, das seitlich flexibel ist, damit es nach innen und nach außen gebogen werden kann, jedoch in Längsrichtung steif ist, damit das stützende Element nicht kollabiert. Zu geeigneten Materialien für das Band 55 gehören einige Edelstahlarten, Nickel/Titan-Legierungen, Polymere, Verbundmaterialien und andere Materialien, die für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein werden. Das distale Ende 57 des Bandes 55 ist vorzugsweise an der Kanüle 36 angebracht. Das proximale Ende des Bandes 55 (nicht mit dargestellt) ist vorzugsweise in Längsrichtung verfahrbar, so dass das Band derart nach innen und nach außen gebogen werden kann, dass es an einer Gebärmutterwand anliegt, was dazu führt, dass sich die Kanüle 36 zur gegenüberliegenden Gebärmutterwand hin bewegt. Gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann das proximale Ende des Bandes 55 auch nicht verfahrbar an der Kanüle 36 angebracht sein, wobei ein mittlerer Abschnitt wie in 5 dargestellt von der Kanüle 36 weg ragt. Bei dieser alternativen Ausführungsform drückt das Band 55 in vorgegebenem Maße gegen eine Gebärmutterwand, wenn es in eine Gebärmutterhöhle eingeführt worden ist.
  • Die Kanüle 36 ist des Weiteren mit einem Gewebe (vorzugsweise Gebärmuttergewebe) durchdringenden Element 52 versehen, das sich von einer proximalen Öffnung 60 aus durch den starren Schaft 40 in distaler Richtung zu einer distalen Führungsöffnung 63 im distalen Abschnitt 42 erstreckt. Das Element 52 wird von der Führungsöffnung 63 geführt und kann so aus dieser ausgefahren werden, dass sich ein distales Ende 53 des Gewebe durchdringenden Elements im Wesentlichen in der gleichen Ebene befindet wie eine Bilderzeugungs-, Betrachtungs- oder Erfassungsebene einer Lokalisiervorrichtung, die von dem Instrument 30 getragen wird, das weiter unten noch ausführlicher beschrieben wird. Die Führungsöffnung 63 führt das Element 52 so, dass das distale Ende 53 in dieser Ebene bleibt (siehe 8), so dass Operationen, die mithilfe des Gewebe durchdringenden Elements durchgeführt werden, vom praktizierenden Arzt betrachtet werden können, ohne dass eine Betrachtungsvorrichtung und das Gewebe durchdringende Element ausgerichtet werden müssen.
  • Das Element 52 weist am distalen Ende 53 eine Vorrichtung auf, die es dem Element ermöglicht, in das Muskelgewebe der Gebärmutterwand einzudringen. Gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei dieser eindringenden Vorrichtung um eine Hohlnadel mit einem Innendurchmesser, der groß genug ist, damit Instrumente durch sie hindurch passen. Gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die eindringende Vorrichtung ein HF-Energie-Schneidelement auf und einen HF-Energie leitenden Draht, der von dem Schneidelement aus in proximaler Richtung durch das Instrument 30 zu einem (nicht dargestellten) HF-Generator verläuft. Bei der vorliegenden Erfindung wird vorzugsweise HF-Energie für das Durchdringen der Gebärmutterwand verwendet, da sie das Gewebe beim Durchschneiden kauterisiert, was wesentlich geringeres Bluten verursacht. Des Weiteren kann man mit HF-Energie auf sehr effiziente Weise Gewebe schneiden, was dazu führt, dass das Gewebe durchdringende Element 52 relativ mühelos in und durch die Gebärmutterwand zur Gebärmutterarterie vordringen kann.
  • Die Verbindungsstelle 41 zwischen dem starren Schaft 40 und dem distalen Abschnitt 42 kann entweder starr oder flexibel und, wenn sie starr ist, gerade oder abgewinkelt sein. Die Verbindungsstelle 41 ist vorzugsweise flexibel, damit ein distaler Abschnitt 42 von dem stützenden Element 58 wie oben beschrieben zu einer Seite der Längsachse 56 abgelenkt werden kann. Zu dem Instrument 30 kann wahlweise ein Reißdrahtsystem gehören, das nachfolgend unter Bezugnahme auf die 6 und 7 noch ausführlicher beschrieben wird und gemeinsam mit dem stützenden Element 58 oder an dessen Stelle dazu dient, den distalen Abschnitt 42 abzulenken. Es wird zwar weniger bevorzugt, gehört jedoch trotzdem in den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung, dass die Verbindungsstelle 41 starr sein kann. Der distale Abschnitt 42 kann in einem vorgegebenen Winkel starr an dem starren Schaft 40 angebracht sein (nicht mit dargestellt), was es dem praktizierenden Arzt ermöglichen würde, das Instrument in eine Gebärmutterhöhle einzuführen und das Betrachtungsfenster 54 ohne Weiteres gegen eine Gebärmutterwand zu drücken, während das stützende Element 58 diese Ausrichtung aufrechterhält. Es wird zwar noch weniger bevorzugt, gehört jedoch trotzdem auch in den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung, dass die Verbindungsstelle 41 starr und gerade sein kann.
  • In den 6 und 7 ist noch eine weitere Ausführungsform des Instruments 30 schematisch dargestellt. Bei der in den 6 und 7 dargestellten Ausführungsform ist die Verbindungsstelle 41 flexibel, so dass der distale Abschnitt 42 aus den oben genannten Gründen aus einer geraden Ausrichtung (6) in eine gebogene Ausrichtung (7) gebogen werden kann. Die 6 und 7 stellen auch ein Reißdrahtsystem 100 dar, das beim Biegen der Kanüle 36 an der Verbindungsstelle 41 zusätzlich zu dem stützenden Element 58 oder an dessen Stelle und beim Halten der Kanüle in dieser Ausrichtung Hilfestellung leistet. Das Reißdrahtsystem 100 enthält einen in Längsrichtung steifen Draht 102, der von einem distalen Ende 104 aus, das im distalen Abschnitt 42 starr an der Kanüle 36 angebracht ist, zu einem proximalen Ende 106 verläuft, das an einem Reißdrahtgriff 108 angebracht ist. Der Griff 108 ist im Griff 38 verschiebbar aufgenommen und der Reißdraht 102 in einem Lumen 110, das parallel zum Gewebe durchdringenden Element 52 verläuft. Der Griff 108 enthält einen Satz Zähne 112, gegen die von einer Feder 116 eine Arretierung 114 gedrückt wird. Die Kombination aus der Feder 116, der Arretierung 114 und den Zähnen 112 sorgt dafür, dass der Griff 108 in diskreten, bestimmten Positionen in Längsrichtung gehalten wird. Wie für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein dürfte, führt ein Ziehen am Griff 108 in proximaler Richtung zu einem Ablenken des distalen Abschnitts durch den Reißdraht 102 nach rechts in den 6 und 7, und diese Position wird ohne weiteres Einwirken des Benutzers dadurch beibehalten, dass die Arretierung 114 auf die Zähne 116 einwirkt.
  • Die 8 und 9 stellen die Kanüle 36 dar, die für das Visualisieren, das Bereitstellen eines Bildes oder das sonstige Erfassen der Position und Lage einer Gebärmutterarterie 20 verwendet wird. Eine Lokalisiervorrichtung 70 ist in dem distalen Abschnitt 42 angebracht. Bei der Lokalisiervorrichtung 70 kann es sich um eine Ultraschall-Bilderzeugungsvorrichtung handeln, ein graustufen- und farbcodierendes 2D-(Duplex)-Doppler-Ultraschallsystem, das zum Beispiel von Diasonics in Santa Clara, Kalifornien, USA, bezogen werden kann, Audio-Doppler-Ultraschallsysteme oder andere Lokalisiersysteme, die in der gynäkologischen Praxis allgemein zur Verfügung stehen und verwendet werden, einschließlich anderer konventioneller Ultraschallsysteme, was für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein dürfte. Bei der Lokalisiervorrichtung kann es sich um eine Kombination von Systemen handeln, z.B. ein 2D-(Duplex)-Doppler-Ultraschallsystem mit einem Audio-Doppler-Ultraschallsystem, um ein weniger kompliziertes, einzelnes System, z.B. nur ein Audio-Doppler-Ultraschallsystem, oder sogar ein einfaches Landmarking-System, z.B. Markierungen an der Außenwand der Kanüle, so dass ein praktizierender Arzt visuell die Lage der Kanüle in Bezug zu anatomischen Merkmalen der Patientin bestimmen kann. Ein Audio-Doppler-Ultraschallsystem kann vorteilhaft von dem praktizierenden Arzt verwendet werden, der auf eine Erhöhung der vom System erzeugten Lautstärke achtet, die eine Erhöhung der Blutströmungsgeschwindigkeit in der Nähe des Schwerpunktes des Systems anzeigt. Weitere Einzelheiten zu solchen Audio-Doppler-Ultraschallsystemen dürften für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein.
  • Bei der in 8 dargestellten Ausführungsform erzeugt die Ultraschall-Bilderzeugungsvorrichtung 70 ein Bild in einer Ebene oder einem Abschnitt einer Ebene 68, auf die/den das Betrachtungsfenster 54 zeigt oder gerichtet ist. Wie oben erläutert wurde, kann das Gewebe durchdringende Element 52 in diese Ebene 68 hinein und an dieser Ebene entlang ausgefahren werden, so dass eine distale Spitze 53 (in 8 aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit nicht mit dargestellt) des Elements 52 von der Vorrichtung 70 visualisiert werden kann, während sie in Richtung der Gebärmutterarterie 20 in die Gebärmutterwand eindringt. Die Ausrichtung der Erfassungs- oder Betrachtungsebene der Vorrichtung 70 und des Gewebe durchdringenden Elements 52 macht es für den Gynäkologen möglich, die Gebärmutterarterie mit Instrumenten und Prozessen gemäß der vorliegenden Erfindung ohne Weiteres zu finden und zu verschließen.
  • 9 stellt eine Querschnittsansicht der Kanüle 36 entlang Linie 9-9 in 8 dar. Es ist ein Lumen 44 dargestellt, durch das der Führungsdraht 46 (in den 8 und 9 nicht mit dargestellt) verläuft, ein Lumen 48, in dem die Betrachtungsvorrichtung 70 befestigt ist, und ein Lumen 50, durch dessen proximale Abschnitte das Gewebe durchdringende Element 52 verläuft.
  • 10 ist eine schematische Darstellung einer Querschnittsansicht eines Uterus 10, in den eine Kanüle 36 eingeführt worden ist. Der Uterus 10 weist eine Gebärmutterhöhle 11 auf und wird hauptsächlich über die Gebärmutterarterien 18 und 20 mit Blut versorgt. Die Kanüle 36 kann in die Gebärmutterhöhle 11 eingeführt (wird nachfolgend noch ausführlicher beschrieben) und entweder durch Biegen an der Verbindungsstelle 41 (siehe 57) oder durch Ablenken einer starren Kanüle abgelenkt werden, so dass die Kanüle an einer Gebärmutterwand anliegt. Die Kanüle 36 kann um die Achse 56 (in 10 nicht gezeigt, siehe 5) gedreht werden, so dass sich die Betrachtungsebene 68 über ein Volumen erstreckt, in dem sich die Gebärmutterarterien befinden. Somit lassen sich die Gebärmutterarterien auf intrauterinem Wege ohne Weiteres durch die Gebärmutterwand lokalisieren.
  • 11 stellt noch ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Instrument gemäß der vorliegenden Erfindung dar. Ähnlich wie die bereits beschriebenen Ausführungsformen weist die Kanüle 36 eine Verbindungsstelle 41 auf und ein Gewebe durchdringendes Element 52 mit einem distalen Ende 53, das sich aus einer Führungsöffnung 63 heraus erstreckt. Für eine (nicht mit dargestellte) Bilderzeugungsvorrichtung ist ein Betrachtungsfenster 54 vorgesehen. Statt des Bandes 55 ist ein aufblasbarer Ballon 118 vorgesehen, der durch das Einspritzen von Fluid durch ein Lumen 120, das proximal durch die Kanüle 36 verläuft, aufgeblasen werden kann. Der aufblasbare Ballon 118 kann so aufgeblasen werden, dass er an einer Gebärmutterwand anliegt und die Kanüle 36 an einer gegenüberliegenden Gebärmutterwand abstützt. Die Kanüle 36 enthält des Weiteren ein Lumen 122, das sich proximal von einer distalen Öffnung 124 aus erstreckt. Das Lumen 122 ist vorgesehen, damit eine Flüssigkeit, ein Gel oder ein anderes Medium, das als akustischer Koppler für eine in der Kanüle 36 befestigte Ultraschallvorrichtung dient, direkt neben dem Betrachtungsfenster 54 herausgespritzt werden kann. Wie für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein dürfte, ist es für eine ordnungsgemäße Visualisierung mithilfe von Ultraschallgeräten notwendig, dass der Ultraschallwandler 70 nicht durch einen Luftspalt von dem Gewebe getrennt wird, durch das die Betrachtung erfolgt. Ein Luftspalt zwischen dem Wandler und dem Gewebe verursacht Reflexionen, durch die es für die Ultraschallwellen unmöglich wird, in das Gewebe einzudringen. Ein akustisches Kopplungsmedium wie beispielsweise ein im Handel erhältliches Ultraschallgel beseitigt derartige Luftspalte. Daher ist das Lumen 122 vorgesehen, damit ein praktizierender Arzt ein solches akustisches Kopplungsmedium in das Betrachtungsfenster einspritzen kann, so dass eine Ultraschallbetrachtungsvorrichtung 70 auf ordnungsgemäße Weise ein Bild des Gebärmuttergewebes erzeugen kann.
  • 12 stellt noch eine weitere Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung dar. Zu einer Kanüle 136 gehört ein starrer Schaft 140, an dem ein Griff 138 angebracht ist. Die Kanüle 136 weist keinen flexiblen Abschnitt auf, kann jedoch wahlweise einen gebogenen distalen Abschnitt 142 besitzen. Das distale Ende der Kanüle 136 ist mit einem Betrachtungsfenster 154 versehen, das in die distale Richtung zeigt. Auf ähnliche Weise ist ein Gewebe durchdringendes Element 152 vorgesehen, das vom distalen Ende der Kanüle 136 in distaler Richtung ausgefahren werden kann. Ähnlich wie bei den bereits beschriebenen Ausführungsformen kann das Gewebe durchdringende Element 152 in die Ebene einer Bilderzeugungsvorrichtung, die im distalen Ende der Kanüle 136 befestigt ist und ihre Betrachtungsebene in die distale Richtung vom distalen Ende der Kanüle richtet, und an dieser Ebene entlang ausgefahren werden (in 12 nicht mit dargestellt).
  • Die 1333 stellen zahlreiche Ausführungsbeispiele für Vorrichtungen für das zumindest teilweise und das wahlweise vollständige Verschließen einer Gebärmutterarterie dar. Die zahlreichen Vorrichtungen werden vorzugsweise als Mittel dafür benutzt, die unter Bezugnahme auf die 1 und 2 beschriebenen vier Kombinationen zu erzielen, und dienen lediglich der Veranschaulichung von Okklusionsmechanismen, die in den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung fallen. Die in den 1333 dargestellten Ausführungsformen weisen vorzugsweise mindestens ein gemeinsames Merkmal auf: Sie können durch das Gewebe durchdringende Element oder mit dem Gewebe durchdringenden Element 52 oder 152 durch die Gebärmutter- oder Vaginalwand einer Patientin zu der entsprechenden Gebärmutterarterie ausgefahren werden. Zu diesem Zweck weist das Gewebe durchdringende Element 52 oder 152 des Weiteren ein Lumen auf, das sich zwischen einem proximalen Ende 61 und einem distalen Ende 53 erstreckt und dafür sorgt, dass der praktizierende Arzt eine der Vorrichtungen durch das Gewebe durchdringende Element 52 oder 152 schieben und die Okklusion einer Gebärmutterarterie bewirken kann.
  • In den einzelnen Zeichnungsfiguren stellt 13 eine Schlinge 160 dar, die so bemessen ist, dass sie durch das Lumen passt. Die Schlinge 160 weist einen röhrenförmigen Schaft 162 auf, der elastisch flexibel ist, damit die Schlinge durch das Lumen ausgefahren werden kann, und starr genug ist, damit ein Knicken vermieden wird. Die Schlinge 160 weist zwei ineinander greifende Finger 164, 166 auf, die sich aus dem Schaft 162 heraus erstrecken und an ihrem jeweiligen distalen Ende ineinander greifende Abschnitte 168, 170 aufweisen. Die proximalen Enden der Finger 164, 166 (nicht mit dargestellt) sind gelenkig miteinander verbunden und an einem in Längsrichtung verlaufenden Betätigungsstab 172 angebracht. Die Finger 164, 166 sind mithilfe ihrer eigenen Elastizität voneinander weg vorgespannt, so dass sich die ineinander greifenden Abschnitte 168, 170 öffnen, damit die Schlinge 160 über eine Gebärmutterarterie geschoben werden kann.
  • Will man die Schlinge 160 zum Verschließen einer Gebärmutterarterie verwenden, so wird der Schaft 162 aus dem distalen Ende 53, 153 des Gewebe durchdringenden Elements 52, 152 herausgeschoben, wenn das Element die Gebärmutterwand durchdrungen hat und sich neben der entsprechenden Gebärmutterarterie befindet. Die Bilderzeugungsvorrichtung 70 ermöglicht einem praktizierenden Arzt das genaue Positionieren des distalen Endes 53, 153 neben der Gebärmutterarterie. Der Stab 172 wird dann geschoben, wodurch sich die Finger 164, 166 voneinander trennen können. Dann wird die Schlinge über die Gebärmutterarterie und angrenzendes Gewebe geschoben und der Stab 172 zurückgezogen. Die Schlinge 160 ist so bemessen, dass sie die Gebärmutterarterie und, falls notwendig oder praktisch, direkt angrenzendes Gewebe zusammendrückt, wenn die ineinander greifenden Abschnitte 168, 170 zusammentreffen, und somit eine Okklusion bildet. Für das Entfernen der Schlinge 160 werden diese Schritte dann in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt, und die Gebärmutterarterie bleibt zusammengedrückt und verschlossen.
  • 14 stellt eine Klammer 174 dar, deren Aufbau einer typischen Aneurysmenklammer ähnelt. Die Klammer 174 weist eine Feder auf, die aus einem elastischen Material wie einer Titan- oder Edelstahllegierung gebildet ist und eine gewendelte Feder 176 besitzt. Die Enden der Feder 176 sind mit zwei Betätigungsabschnitten 178, 180 verbunden, wobei jeder Betätigungsabschnitt eine abgewinkelte Verlängerung 182, 184 besitzt, die zueinander hin abgewinkelt sind. Die Enden der Verlängerungen 182, 184 sind mit zwei Klemmbacken 186, 188 versehen. Wie für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein dürfte, sind die Klemmbacken 186, 188 mithilfe der Feder 176 aufeinander zu vorgespannt. Wenn die abgewinkelten Verlängerungen 178, 180 mithilfe einer Öffnungskraft entlang Vektor 190 aufeinander zu gedrückt werden, öffnen sich die Klemmbacken entgegen einer von der Feder erzeugten Federreaktionskraft, und wenn die Öffnungskraft entlang Vektor 190 gleich null ist, spannt die Feder die Klemmbacken so aufeinander zu vor, dass sie wie in 14 dargestellt geschlossen werden.
  • Will man die Klammer 174 zum Verschließen einer Gebärmutterarterie verwenden, so wird die Klammer aus dem distalen Ende 53, 153 des Gewebe durchdringenden Elements 52, 152 mithilfe eines (nicht dargestellten) Aktuators herausgeschoben, der entlang dem Vektor 190 eine Kraft anlegt, die die Klemmbacken 186, 188 öffnet. Die offenen Klemmbacken 186, 188 werden um eine entsprechende Gebärmutterarterie und, sofern praktisch, um angrenzendes Gewebe herum vorgeschoben. Der Aktuator gibt dann die Klammer 174 frei, die sich an der Gebärmutterarterie festklemmt, sie zusammendrückt und verschließt. Die Klammer 174 bleibt in ihrer Position an der Gebärmutterarterie, und der Aktuator wird eingefahren.
  • 15 stellt eine Klemmen- oder Klammeranbringvorrichtung 192 dar, die auf ähnliche Weise verwendet werden kann wie die Schlinge 160. Die Klemme 192 weist zwei Klemmbacken 194, 191 auf, die voneinander weg vorgespannt und mit einem Betätigungsstab 198 gelenkig verbunden sind. Die Verwendung der Klemme 192 zum Verschließen einer Gebärmutterarterie ähnelt in gewisser Weise der Verwendung der Schlinge 160, nur dass die Klemmbacken 194, 191 von dem distalen Ende 53, 153 des Gewebe durchdringenden Elements 52, 152 auf ähnliche Weise wie bei Schaft 162 zugeklemmt werden. Die Klemmbacken 194, 191 werden aus dem distalen Ende 53, 153 heraus um eine entsprechende Gebärmutterarterie geschoben. Das Gewebe durchdringende Element 52, 152 wird dann weiter in distaler Richtung vorgeschoben, so dass es an den Außenabschnitten der Klemmbacken 194, 191 anliegt, wodurch die Klemmbacken aufeinander zu gedrückt werden und die Gebärmutterarterie zwischen sich zusammendrücken. Bei einer Verwendung als Klammeranbringvorrichtung 192 weisen die Klemmbacken 194, 191 zwischen sich einen (nicht dargestellten) Amboss auf, an dem eine Klammer verformt werden kann.
  • Wie oben kurz angesprochen wurde, besteht ein weiteres Beispiel für das Integrieren mehrerer Okklusionsmechanismen (siehe 3) für eine Gebärmutterarterie darin, dass der Betätigungsstab 198 und die Klemmbacken 194, 191 aus einem Material gebildet werden, mithilfe dessen die Klemmbacken als Heizvorrichtung fungieren können, um die Gebärmutterarterie und von ihnen erfasstes angrenzendes Gewebe auf irgendeine Weise zu verschließen. Durch Verbinden des Stabes 198 mit einer entsprechenden Stromquelle und Bilden der Klemmbacken 194, 191 aus einem Widerstandsheizmaterial kann die teilweise oder vollständig zusammengedrückte Gebärmutterarterie weiter verschlossen werden, indem das Gefäßgewebe, das Blut oder beides ausreichend erhitzt wird, so dass sich in der Gebärmutterarterie eine Embolie bildet. Wie für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein dürfte, kann ein praktizierender Arzt durch Kombinieren von zwei oder mehreren Okklusionsmechanismen gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung eine Gebärmutterarterie mit mehr Sicherheit verschließen, da die mehreren Mechanismen für eine Redundanz von Okklusionsmodalitäten sorgen, die die Erfolgsquote bei der Gefäßokklusion wesentlich erhöht.
  • 16 stellt eine HF-Energiesonde 200 mit einer HF-Energiespitze 202 und einem leitenden Stab 204 dar. Der leitende Stab 204 ist elektrisch mit einem (nicht dargestellten) HF-Energiegenerator proximal zum Griff 38, 138 verbunden. Die Sonde 200 kann auf eine Weise, die für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein dürfte, aus dem distalen Ende 53, 153 des Gewebe durchdringenden Elements 52, 152 zu einem Punkt neben einer Gebärmutterarterie geschoben werden. Dann lässt man HF-Energie durch den leitenden Stab 204 zur Spitze 202 fließen, um die Gebärmutterarterie, angrenzendes Gewebe und Blut in der Gebärmutterarterie zu erhitzen und ein Verschließen der Gebärmutterarterie zu erreichen. Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform kann anstelle des Gewebe durchdringenden Elements 52, 152 die Sonde 200 verwendet und mit verschiedenen Leistungspegeln betrieben werden: einem hohen Leistungspegel für das Vorschieben durch die Gebärmutterwand und einem niedrigeren Leistungspegel für das Erhitzen der Gebärmutterarterie, des Blutes in der Gebärmutterarterie oder von beidem, um ein Verschließen zu erreichen.
  • 17 stellt eine Mikrowellensonde 206 dar, die eine Mikrowellenantenne 208 aufweist, die in einer Schutzhülle 210 untergebracht ist. Die Sonde 206 kann auf ähnliche Weise wie die Sonde 200 bis zu einem Punkt neben der entsprechenden Gebärmutterarterie vorgeschoben werden, und die Antenne 208 kann Mikrowellenenergie emittieren, um die Gebärmutterarterie, angrenzendes Gewebe und Blut in der Gebärmutterarterie zu erhitzen und ein Verschließen der Gebärmutterarterie zu erreichen.
  • Die 17a17c stellen eine Sonde 165 dar, die ein röhrenförmiges Element 167 und einen Draht 169 aufweist. Der Draht 169 ist in Längsrichtung in Bezug zu der Sonde 165 verfahrbar, damit er in distaler Richtung vom distalen Ende der Sonde vorgeschoben werden kann. Der Draht 169 ist aus einem Material mit „Gedächtnis" gebildet, d.h. er ändert seine Form von einer ersten Form zu einer zweiten Form, wenn ein bestimmter Reiz auf ihn einwirkt. Der Draht 169 besteht vorzugsweise aus einer Formgedächtnislegierung (Shape Memory Alloy = SMA), die so ausgebildet ist, dass sie eine in 17a dargestellte erste, gerade Form und eine in 17c dargestellte zweite, gekrümmte Form aufweist. Der Draht 169 besteht besonders bevorzugt aus einer Formgedächtnislegierung mit einer Übergangstemperatur zwischen etwa 18,3°C (65°F) und etwa 37,8°C (100°F), so dass er unterhalb der Übergangstemperatur eine offene Konfiguration und oberhalb der Übergangstemperatur eine geschlossene Konfiguration besitzt. Nähere Einzelheiten zu den SMA und ihrer Verwendung dürften Durchschnittsfachleuten bekannt sein.
  • Will man die Sonde 165 zum Verschließen einer entsprechenden Gebärmutterarterie 20 verwenden, wird diese auf einer Temperatur unterhalb ihrer Übergangstemperatur gehalten, und deshalb behält der Draht 169 seine erste, gerade Form bei. Er wird dann auf eine solche Weise durch das Gewebe durchdringende Element 52, 152 zu einem Punkt neben einer Gebärmutterarterie vorgeschoben, dass seine Temperatur unterhalb der Übergangstemperatur der SMA bleibt. Der Draht 169 erwärmt sich dann aufgrund seines engen Kontaktes mit dem Gewebe, und er erwärmt sich immer weiter, bis er eine stabile Zustandstemperatur in der Nähe der Temperatur des Gewebes erreicht, in das er eingeführt worden ist. Während sich der Draht 169 auf eine Temperatur oberhalb der Übergangstemperatur der SMA, aus der er besteht, erwärmt, fängt er damit an, seine Form zu seiner in 17b dargestellten zweiten, gekrümmten Form hin zu ändern. Während sich der Draht 169 erwärmt und seine Form ändert, schlingt er sich um die Gebärmutterarterie 20. Wenn der Draht 169 eine Temperatur nahe bei der Temperatur des Gewebes erreicht, in das er eingeführt worden ist, dann hat der den Übergang zu seiner zweiten, gekrümmten Form abgeschlossen und die Gebärmutterarterie 20 umschlungen (siehe 17c). An dieser Stelle kann der Draht 169 zurückgezogen werden, um die Gebärmutterarterie und, wenn notwendig oder praktisch, direkt angrenzendes Gewebe zusammenzudrücken, wodurch eine Okklusion entsteht. Danach kann der Draht 169 von der Sonde 165 getrennt und um die Gebärmutterarterie 20 herum angeordnet zurückgelassen werden. Alternativ dazu kann der Draht 169 durch Einspritzen von kaltem Fluid, z.B. Salzlösung, in das röhrenförmige Element 167 abgekühlt werden, damit er sich begradigt, weil seine Temperatur unter die SMA-Übergangstemperatur sinkt, was für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein dürfte. Wenn der Draht 169 gerade ist, kann er dann herausgezogen werden.
  • Die 1819 stellen eine Sonde 214 dar, die für das Positionieren einer Schlinge oder eines Fadens 212 um eine Gebärmutterarterie 20 herum verwendet werden kann, die/der zusammengezogen wird, um die Gebärmutterarterie zusammenzudrücken (19). Die Sonde 214 enthält zwei röhrenförmige Elemente 215, 217, die in Bezug zu einer Röhre 219 in proximaler und in distaler Richtung verfahrbar sind, aber ebenfalls auf eine Art und Weise aufeinander zu sowie voneinander weg gedreht werden können, die für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein dürfte. Das röhrenförmige Element 215 enthält eine erste Führungsröhre 221 und eine in einem Winkel mit der ersten Führungsröhre 221 verbundene zweite Führungsröhre 223. Die zweite Führungsröhre 223 erstreckt sich zum röhrenförmigen Element 217, sie ist zu diesem hin offen und weist vorzugsweise ein angeschärftes Ende 225 auf. Die erste Führungsröhre 221 weist vorzugsweise eine Barriere 227 in dem Lumen 229 auf, die den Faden 212 in die zweite Führungsröhre 223 leitet. Das röhrenförmige Element 217 enthält ein Lumen 231, das in eine Öffnung 233 mündet. Das röhrenförmige Element 217 enthält vorzugsweise eine Barriere 235, die den Faden 212 in proximaler Richtung in das Lumen 231 hinunter leitet.
  • Wenn man die Sonde 214 für das Verschließen einer Gebärmutterarterie verwenden will, wird sie aus einem Gewebe durchdringenden Element 52, 152 herausgeschoben, so dass die röhrenförmigen Elemente 215, 217 auf gegenüberliegenden Seiten einer entsprechenden Gebärmutterarterie 20 positioniert sind (siehe 18b). Das Fadenmaterial 212 wird in das Lumen 229 geladen, indem man es vorzugsweise in distaler Richtung vorschiebt, wie durch den Pfeil 237 angedeutet wird. Die röhrenförmigen Elemente 215, 217 werden dann aufeinander zu gedreht, so dass sich das angeschärfte Ende 225 der zweiten Führungsröhre 223 durch das Gewebe um die Gebärmutterarterie 20 bewegt und in der Öffnung 233 des röhrenförmigen Elements 217 zu liegen kommt (siehe 18a). Dann wird ein Stück Fadenmaterial 212 in der vom Pfeil 239 angedeuteten Richtung aus der zweiten Führungsröhre 223 durch die Öffnung 233 in das Lumen 231 geschoben. Die Barriere 235 leitet den Faden 212 wie durch den Pfeil 241 angedeutet in proximaler Richtung durch das Lumen 231. Dann werden die röhrenförmigen Elemente 215, 217 voneinander weg gedreht und in die Röhre 219 eingezogen, wobei sie um die Gebärmutterarterie 20 herum eine Schlinge aus Fadenmaterial hinterlassen (siehe 18). Die Schlinge 212 kann entweder um die Gebärmutterarterie 20 herum angeordnet bleiben oder nach einer vorgegebenen Zeitspanne, die ausreichend lang ist, um sicherzustellen, dass die Gebärmutterarterie verschlossen ist, wieder gelöst werden. Wenn die Schlinge 212 in dem um die Arterie 20 zusammengezogenen Zustand (siehe 19) an Ort und Stelle gelassen wird, kann sie wahlweise aus einem resorbierbaren Material bestehen, das sich mit der Zeit langsam auflöst.
  • Die 2022 stellen eine Klammeranbringvorrichtung 216 dar, die eine Klammer 218 aus einem nichtelastischen, verformbaren Material aufweist und eine Klemme 219, die sowohl die Klammer hält als diese auch gezielt um eine Gebärmutterarterie herum zusammendrückt. Die Klemme 219 weist zwei gegenüberliegende Klemmbacken 220, 222 auf, die die Klammer 218 zwischen sich halten. Die Klemmbacken 220, 222 sind an einem Gelenk 230 miteinander verbunden. Die Klemmbacken 220, 222 weisen Anlageflächen 226, 223 auf, die an dem distalen Ende einer Röhre 224 anliegen, die die Klemme 219 und die Klammer 218 trägt. Ein Reißdraht 232 verläuft proximal von dem Gelenk 230 zum Griff 38, 138 und ist für den praktizierenden Arzt zugänglich.
  • Bei der Operation, die in den 21 und 22 dargestellt ist, wird die Klammeranbringvorrichtung 216 durch das Gewebe durchdringende Element 52, 152 zu einer entsprechenden Gebärmutterarterie 20 vorgeschoben. Die Klammer 218 wird um die Gebärmutterarterie 20 herum geschoben (siehe 21). Der Reißdraht 232 wird dann in proximaler Richtung gezogen, wodurch die Klemme 219 teilweise in die Röhre 224 hinein gezogen wird. Die Anlageflächen 226, 228 liegen an dem distalen Ende der Röhre 224 an, was dazu führt, dass sich die Klemmbacken 220, 222 schließen und sowohl die Klammer 218 als auch die Gebärmutterarterie 20 darin zusammendrücken. Da die Klammer 218 aus einem nichtelastischen Material besteht, kann sie an Ort und Stelle an der Gebärmutterarterie 20 gelassen werden (siehe 22) und diese entweder teilweise oder vollständig verschließen.
  • Die 2325 stellen eine Baugruppe mit T-Profil 230 gemäß der vorliegenden Erfindung dar. Das T-Profil 230 weist ein Endelement 232 mit zwei Enden auf und ein Justierelement 234, das zwischen den beiden Enden an dem Endelement angebracht ist. Das Justierelement 234 weist mindestens eine und vorzugsweise mehrere (in den 2325 sind fünf gezeigt) Einrasterweiterungen 236 auf. Die Baugruppe mit T-Profil 230 weist auch eine Sicherungsscheibe 238 mit einem Loch 240 darin auf. Wie in den 2325 dargestellt ist, verläuft das Justierelement 234 durch das Loch 240 in der Sicherungsscheibe.
  • Die Sicherungsscheibe 238 besteht vorzugsweise aus einem elastischen Material mit einer Elastizitätsgrenze, und das Loch 240 in der Sicherungsscheibe ist so viel kleiner als die Einrasterweiterung 236, dass die Einrasterweiterung(en) durch es hindurch gezogen werden können, ohne dass die Elastizitätsgrenze des elastischen Materials überschritten wird. Somit kann das Justierelement 234, und folglich auch das Endelement 232, näher an die Sicherungsscheibe 238 gezogen und in dieser Ausrichtung gehalten werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung besitzt die Einrasterweiterung 236 eine asymmetrische Form und das Loch 240 in der Sicherungsscheibe im Wesentlichen die gleiche Form wie die Einrasterweiterung. Die Sicherungsscheibe 238 und das Justierelement 234 können in Bezug zueinander gedreht werden, so dass die Einrasterweiterung und das Loch in der Sicherungsscheibe, wenn die Einrasterweiterung durch das Loch in in Sicherungsscheibe gezogen wird, in Bezug zueinander so gedreht werden können, dass die asymmetrische Form der Einrasterweiterung nicht mit dem Loch in der Sicherungsscheibe in einer Linie liegt. Somit wird das Justierelement, und folglich auch das Endelement 232, näher an die Sicherungsscheibe gezogen und näher bei dieser gehalten.
  • In den 24 und 25 ist die Baugruppe mit T-Profil durch das Gewebe durchdringende Element 52 in eine Position neben der Gebärmutterarterie 20 vorgeschoben worden, wobei sich das Endelement 232 distal zur Arterie befindet. Ein proximales Ende des Justierelements 234 wird in proximaler Richtung gezogen, während das distale Ende 53 des Gewebe durchdringenden Elements von distal auf die Sicherungsscheibe 238 drückt. Das Ergebnis dieser auf die Baugruppe mit T-Profil 230 wirkenden entgegengesetzten Kräfte besteht darin, dass die Gebärmutterarterie 20 zwischen. dem Endelement 232 und der Sicherungsscheibe 238 zusammengedrückt wird, wenn die Einrasterweiterungen 236 das Loch 240 passieren, und die Sicherungsscheibe und das Endelement auf beiden Seiten der Arterie arretiert werden. Eine teilweise oder vollständige Okklusion der Gebärmutterarterie 20 lässt sich gezielt erreichen, indem man den Blutfluss durch die Arterie mit einer geeigneten Lokalisiervorrichtung, z.B. einer Duplex-Doppler-Ultraschallvorrichtung, überwacht, während das Justierelement 234 nach proximal gezogen wird.
  • Die 2628 stellen einen Malecot-Katheter 244 dar, der für das Verschließen einer Gebärmutterarterie 20 gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann. Der Malecot-Katheter 244 weist ein inneres Element mit einer Spitze 248 auf und ein äußeres Element 250, das das innere Element umgibt. Das äußere Element 250 und das innere Element 246 sind in Bezug zu einander verfahrbar, da das äußere Element mindestens zwei Flügel 252 aufweist, die unter Einwirkung von Druck kollabieren. Wenn die Flügel 252 kollabieren, biegen sie sich von dem inneren Element 246 weg. Wenn sich das innere Element 246 in Bezug zu dem äußeren Element 250 in proximaler Richtung bewegt, biegen sich danen die Flügel 252 von dem inneren Element weg aufeinander zu. Wie in den 26 und 28 dargestellt ist, kann die Gebärmutterarterie 20, wenn sie zwischen den Flügeln 252 positioniert wird, teilweise oder vollständig verschlossen werden.
  • Um eine Gebärmutterarterie 20 mit dem Malecot-Katheter 244 zu verschließen, wird dieser mit einer Röhre 264 durch das Gewebe durchdringende Element 52, 152 (in den 2628 nicht mit dargestellt) zu einer Position neben der Gebärmutterarterie vorgeschoben. Ein (nicht dargestelltes) proximales Ende des inneren Elements 246 wird nach proximal gezogen, während die Röhre 254 das äußere Element 250 neben der Gebärmutterarterie 20 hält. Die von der Spitze 248 und der Röhre 254 übertragenen, einander, entgegenwirkenden Kräfte am äußeren Element 250 führen dazu, dass die Flügel 252 nach außen kollabieren und die Gebärmutterarterie zwischen sich zusammendrücken (siehe 28). Wie in 28 dargestellt können zu den Flügeln 252 mehrere radial voneinander getrennte Flügel gehören sowie zwei Sätze Flügel, die in axialer Richtung voneinander getrennt sind. Der Malecot-Katheter 244 kann an Ort und Stelle gelassen werden und die Gebärmutterarterie 20 zusammendrücken, indem ein Einrastmechanismus zwischen dem inneren Element 246 und dem äußeren Element 250 bereitgestellt wird (zum Beispiel ein Mechanismus wie der unter Bezugnahme auf die 2325 beschriebene), oder nach einem vorgegebenen Zeitraum wieder entfernt werden.
  • Die 29 und 30 stellen noch ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Vorrichtung dar, die das Verschließen einer Gebärmutterarterie gemäß der vorliegenden Erfindung verursacht. Wie in 29 dargestellt ist, weist eine Ultraschallenergiequelle 256 ein Ultrsschallbündelungselement 258 auf, das die Ultraschallenergie an einem Punkt 260 in der Gebärmutterarterie 20 und vorzugsweise in der Erfassungsebene der Lokalisiervorrichtung 70 (in 29 nicht mit dargestellt) bündelt. Die so gebündelte Ultraschallenergie verursacht ein starkes lokalisiertes Erhitzen innerhalb der Gebärmutterarterie 20, das in dem Blut darin einen Gerinnungsvorgang auslöst, wodurch sich ein Blutgerinnsel 262 bildet. Die in den 29 und 30 dargestellte Ausführungsform kann von dem Gewebe durchdringenden Element 52, 152 zu einer Position in der Nähe der Gebärmutterarterie 20 vorgeschoben oder alternativ dazu in der Kanüle 36 mit der Lokalisiervorrichtung 70 untergebracht und gebündelt auf die Gebärmutterarterie gerichtet werden, um eine Blutgerinnung auszulösen. Die Ultraschallenergiequelle 256 kann vorzugsweise Ultraschallenergie mit einer Frequenz und in einer Größenordnung emittieren, die ausreichend hoch sind, um das Gerinnen von menschlichem Blut durch einen Mechanismus auslösen zu können, zu dem unter anderem das Erzeugen von Kavitationsblasen in menschlichem Blut, das Erhitzen von menschlichem Blut, das Zerreißen von Blutzellen und Kombinationen davon gehören.
  • 31 stellt noch ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Vorrichtung dar, die das Verschließen einer Gebärmutterarterie gemäß der vorliegenden Erfindung verursacht. Eine mechanische Ultraschallenergiequelle 264 weist einen Amboss 266 auf, der sich in distaler Richtung von dem Gewebe durchdringenden Element 52, 152 ausfahren lässt. Ein Ultraschallfrequenz-Vibrationsenergiegenerator 268 erzeugt Ultraschallenergie und überträgt die Energie zum Amboss 266 über ein Übertragungselement 270, das sich zwischen dem Amboss und dem Ultraschallfrequenz-Vibrationsenergiegenerator erstreckt. Der Ultraschallfrequenzgenerator 268 ist vorzugsweise dazu in der Lage, ausreichend Vibrationsenergie zu erzeugen, um einen Blutgerinnungsvorgang in der Gebärmutterarterie 20 auslösen zu können, wenn der Amboss 266 vibriert. Der Ultraschallfrequenzgenerator 268 ist besonders bevorzugt dazu in der Lage, Vibrationsenergie mit einer Frequenz zwischen etwa 20 kHz und etwa 50 kHz in einer Größenordnung von bis zu 2,54 × 10–3 cm (0,001 Zoll) zu erzeugen.
  • Der Amboss 266 wird vorzugsweise bis zu einem Punkt neben der Gebärmutterarterie 20 durch das Gewebe durchdringende Element 52, 152 vorgeschoben. Der Ultraschallfrequenz-Vibrationsenergiegenerator 268 erzeugt Ultraschallenergie, die durch das Element 270 zum Amboss 266 übertragen wird, der vibriert und Vibrationsenergie emittiert. Die von dem vibrierenden Amboss 266 erzeugten Druckwellen erhitzen lokal die Gebärmutterarterie 20, das Blut darin und das angrenzende Gewebe in einem Ausmaß, das dafür ausreicht, einen Blutgerinnungsvorgang in dem Blut auszulösen und Zellen in der Arterienwand zu zerreißen. Somit kommt es zu einer Okklusion der Gebärmutterarterie 20.
  • 32 stellt noch ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Vorrichtung dar, die das Verschließen einer Gebärmutterarterie gemäß der vorliegenden Erfindung verursacht. Eine Sonde 272 enthält eine Kanüle 274 mit einem distalen Ende 276 und zwei Lumen 278, 280, die die Länge der Kanüle entlang in Bezug auf Fluide voneinander isoliert sind. Das innere Lumen 278 leitet vorzugsweise von proximalen Abschnitten der Kanüle aus ein Wärmeübertragungsfluid in distaler Richtung, und das äußere Lumen 280 leitet das Wärmeübertragungsfluid vorzugsweise von der distalen Spitze 282 in proximaler Richtung. In der distalen Spitze 282 münden die beiden Lumen 278, 280 in einen Raum 284. Der Raum 284 stellt vorzugsweise die einzige Fluidverbindung zwischen den Lumen 278, 280 dar. Bei dem Wärmeübertragungsfluid kann es sich entweder um eine Flüssigkeit oder ein Gas handeln, und es weist eine Temperatur auf, die sich von der Temperatur der entsprechenden Gebärmutterarterie wesentlich unterscheidet. Das Wärmeübertragungsfluid kann entweder heiß sein und Wärme auf die Gebärmutterarterie und angrenzendes Gewebe übertragen, um die Gebärmutterarterie, das Blut darin und angrenzendes Gewebe zu erhitzen. Alternativ dazu kann das Wärmeübertragungsfluid kalt, z.B. kryogen, sein und Wärme von der Gebärmutterarterie und angrenzendem Gewebe übertragen.
  • Um eine Gebärmutterarterie mithilfe der Sonde 272 zu verschließen, wird eine Quelle für Wärmeübertragungsfluid (nicht mit dargestellt), die ein Wärmeübertragungsfluid, z.B. heiße Salzlösung zum Erhitzen oder flüssigen Stickstoff, flüssigen Sauerstoff oder ein anderes Flüssiggas zum Kühlen, abgeben kann, in Fluidverbindung mit dem inneren Lumen 278 gebracht. Die Sonde 272 wird bis zu einem Punkt neben einer entsprechenden Gebärmutterarterie in distaler Richtung durch das Gewebe durchdringende Element 52, 152 vorgeschoben, und das Wärmeübertragungsfluid wird in distaler Richtung durch das innere Lumen 278 gepumpt. Das Wärmeübertragungsfluid fließt zur Spitze 282, kehrt in dem Raum 284 um und wird in proximaler Richtung durch das äußere Lumen 280 gezogen. Das äußere Lumen 280 und das innere Lumen 278 verlaufen vorzugsweise koaxial. Die distale Spitze 282 nimmt aufgrund der Präsenz des Wärmeübertragungsfluids in dem Raum 284 eine Temperatur an, die sich von der des umgebenden Gewebes stark unterscheidet, und behält diese Temperatur bei, was zu einer Wärmeübertragung zu oder von der Gebärmutterarterie und angrenzendem Gewebe führt. Diese Wärmeübertragung beinflusst dieses Gewebe sehr schnell, indem sie dieses sowie die Gebärmutterarterie erhitzt oder kühlt, wodurch die Zellen der Arterienwand absterben, was einen Blutgerinnungsvorgang auslöst, der mit der Okklusion der Gebärmutterarterie endet.
  • 33 stellt noch ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Vorrichtung dar, die das Verschließen einer Gebärmutterarterie gemäß der vorliegenden Erfindung verursacht. Eine elektrisch geheizte Ablationssonde 286 weist einen Schaft 288 auf, der entweder massiv oder röhrenförmig und hohl sein kann, eine Widerstandsheizelementspitze 290 an einem distalen Ende des Schafts und einen Elektroenergieübertragungsdraht 292, der von der Widerstandsheizelementspitze aus in proximaler Richtung verläuft. Wie für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein dürfte, wird die Sonde 286, wenn mithilfe dieser Sonde eine Gebärmutterarterie verschlossen werden soll, in distaler Richtung durch das Gewebe durchdringende Element 52, 152 zu einem Punkt neben einer entsprechenden Gebärmutterarterie geschoben. Man lässt Strom durch den Draht 292 zur Spitze 290 fließen, die sich erhitzt. Die Wärmeübertragung von der Spitze 290 zur Gebärmutterarterie, dem Blut darin und angrenzendem Gewebe löst einen Blutgerinnungsvorgang aus, der mit der Okklusion der Gebärmutterarterie endet.
  • Es werden nun unter Bezugnahme auf die 3445 Prozesse für das Verschließen einer Gebärmutterarterie beschrieben. Wie für Durchschnittsfachleute ohne Weiteres ersichtlich sein dürfte, soll die obige Erläuterung bestimmter Ausführungsformen von Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung lediglich für Beispiele zu Vorrichtungen und Systemen sorgen.
  • Des Weiteren werden in der nachfolgenden Beschreibung von Verfahren für das Verschließen einer Gebärmutterarterie bestimmte Merkmale dieser verschiedenen Ausführungsformen nicht mit erläutert, um diese Verfahren zur Geltung zu bringen. Bei der nachfolgenden Beschreibung wird davon ausgegangen, dass bestimmte Merkmale, insbesondere die Lokalisiervorrichtung 70, die Bilderzeugungsebene 68 und das Gewebe durchdringende Element 52, 152, bekannt sind.
  • Wie in 34 dargestellt ist, ist der Uterus 10 einer Patientin von zwei charakteristischen Fibromen oder Myomen 62 und 64 befallen, die mithilfe der erfindungsgemäßen Operationen behandelt werden sollen. Zunächst wird der Führungsdraht 46 in distaler Richtung aus dem distalen Abschnitt 42 des Instruments 30 in den Uterus 10 ausgefahren. Dann wird, wie in 35 dargestellt, die Kanüle 36 an dem Führungsdraht 46 entlang durch die Vagina 12 geschoben, bis sie im Uterus 10 angeordnet ist (36).
  • An dieser Stelle sollte angemerkt werden, dass der Führungsdraht 46 zwar bevorzugt wird, bei Bedarf aber wahlweise nicht benutzt werden braucht. Alternativ dazu kann beispielsweise ein integrierter Dilatator an der Instrumentenspitze eingesetzt werden, was die erforderlichen Operationsschritte reduzieren würde.
  • Wenn sich die Kanüle 36 im Uterus 10 an Ort und Stelle befindet, kann der praktizierende Arzt damit beginnen, den Okklusionsprozess an der linken Gebärmutterarterie 20 auszulösen. Zunächst wird, wie in 37 dargestellt ist, das stützende und ablenkende Element 58 (vorzugsweise ein Band 55 wie in der Darstellung) so betätigt, dass es radial nach außen in der gezeigten Richtung ausgefahren wird, so dass das Band 55, wie in 38 gezeigt, an der festen Wand 65 des Uterus 10 anliegt, wodurch die Kanüle in die entgegengesetzte Richtung gedrückt wird. Dieser Vorgang stellt sicher, dass das Betrachtungsfenster 54 neben der zu verschließenden Gebärmutterarterie (bei diesem Beispiel der linken Gebärmutterarterie 20) an der Gebärmutterwand 65a angeordnet ist. Dies weist den weiteren Vorteil auf, dass es zur Bilderzeugungsqualität beiträgt, denn der Kontakt mit dem Ultraschallgel macht das dem praktizierenden Arzt übermittelte Bild deutlicher, wenn das Betrachtungsfenster 54 die Gebärmutterwand tatsächlich berührt, und die Stabilität des Bildes wird dadurch verbessert. In dieser Hinsicht sollte darauf hingewiesen werden, dass bei bevorzugten Ausführungsformen die Abschnitte des Schafts 40 proximal und distal vom flexiblen Abschnitt 41 starr sind, so dass der distale Abschnitt 42 als Reaktion auf das Ausfahren des stützenden und ablenkenden Elements 58 bewegt wird.
  • Nach dem radialen Ausfahren des ablenkenden Bandes 58 wird das Gewebe durchdringende Element 52 zur Arterie 20 hin geschoben, indem der praktizierende Arzt auf proximale Abschnitte des Elements in distaler Richtung drückt. Zur Unterstützung des Gewebe durchdringenden Elements 52, wenn es in Bezug zur Achse 56 seitlich direkt in die Bilderzeugungs- oder Erfassungsebene 68 und an dieser entlang ausgefahren wird, wird vorzugsweise eine Führungsrampe 66 für das distale Ende des Gewebe durchdringenden Elements 52 bereitgestellt (siehe 38), gegen die es drücken kann, wenn es in distaler Richtung verschoben wird. Während des Vorschiebens des Gewebe durchdringenden Elements 52 in distaler Richtung in die Gebärmutterwand 65a kann ihm HF-Energie zugeführt werden, um gleichzeitig einen Kanal zu schneiden, in dem das Element vorgeschoben werden kann, und den Kanal zu kauterisieren.
  • 39 stellt die Kanüle 36 dar, wenn das Gewebe durchdringende Element 52 mit dem distalen Ende 53 neben der Gebärmutterarterie 20 angeordnet ist. Bei der in 39 dargestellten Ausführungsform ist ein chemisches Okklusionsmittel, z.B. EtOH 294, in das Lumen 59 (siehe 6) des Gewebe durchdringenden Elements und in das die Arterie umgebende Gewebe gespritzt worden. Das Lumen 59 besteht vorzugsweise aus einem Material, das mit dem chemischen Okklusionsmittel nicht reagiert, oder ist mit diesem beschichtet. Wie weiter oben ausführlicher beschrieben wurde, tötet das chemische Okklusionsmittel, z.B. EtOH, das Gewebe ab, mit dem es in Berührung kommt, einschließlich der linken Gebärmutterarterie 20, und löst somit einen Blutgerinnungsvorgang aus, der zu einer Okklusion der Gebärmutterarterie führt. Wie in 39 dargestellt ist, wird eine (vorzugsweise Ultraschall-) Bilderzeugungsebene 68 über das Betrachtungsfenster 54 übertragen, um den praktizierenden Arzt zu führen, wenn das Gewebe durchdringende Element 52 radial nach außen zu der Gebärmutterarterie 20 manövriert wird, die verschlossen werden soll. Dadurch bildet sich in der Arterie eine Okklusion 262.
  • Wenn die Arterie 20 wie in 39 dargestellt verschlossen worden ist, kann die Kanüle 36 am Führungsdraht 46 entlang aus dem Uterus herausgezogen werden. Wenn die Arterie 18 noch nicht verschlossen worden ist, wiederholt der praktizierende Arzt dann vorzugsweise die oben erläuterten Operationsschritte, wobei die Kanüle 36 entgegengesetzt ausgerichtet ist, damit die Arterie 18 verschlossen wird.
  • Statt EtOH 294 einzuspritzen, kann für das Verschließen der Gebärmutterarterie ein beliebiger Okklusionsmechanismus eingesetzt werden, der in den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung fällt. Wie oben ausführlicher beschrieben wurde, können alle Modalitäten und Mechanismen gemäß der vorliegenden Erfindung die Gebärmutterarterie verschließen. Die vorangehende Beschreibung unter Bezugnahme auf die 3439 stellt lediglich Beispiele dar, und für Durchschnittsfachleute werden die Prozesse des Einsatzes dieser Mechanismen für das Verschließen einer Gebärmutterarterie ohne Weiteres ersichtlich sein.
  • Es fällt ebenso in den Schutzumfang der Erfindung, dass alternativ zum oben beschriebenen Einsatz eines Bilderzeugungssystems eine einfache Herangehensweise per Landmark/anatomischem Bezugspunkt eingesetzt werden kann, bei der die Kanüle 36 in distaler Richtung um eine vorgegebene Distanz am Muttermund vorbei bewegt werden kann, wobei in der Regel ein Satz Bezugsmarkierungen (d.h. Streifen) auf der Außenfläche der Kanüle verwendet wird, so dass der praktizierende Arzt mit Bestimmtheit weiß, bis zu welcher Tiefe das Instrument eingeführt worden ist. Wenn es bis zur ordnungsgemäßen Position eingeführt worden ist, wird das Instrument dann in eine vorgegebene Uhrzeit-Lage (d.h. 3-Uhr-Lage) gedreht, um eine Arterie zu verschließen, und in eine zweite vorgegebene Uhrzeit-Lage (d.h. 9-Uhr-Lage), um eine zweite Arterie zu verschließen (siehe 10).
  • Statt die Arterien 18 und 20 auf intrauterinem Wege zu verschließen, kann alternativ dazu gemäß der vorliegenden Erfindung der transvaginale Weg verwendet werden. Diese Herangehensweise kann besonders vorteilhaft sein, wenn der Gebärmutteraufbau der Patientin die Schwierigkeiten beim Einsatz der oben beschriebenen intrauterinen Operation erhöht. Ein nach hinten abgeknickter oder nach vorn abgewinkelter Gebärmutteraufbau kann zum Beispiel den transvaginalen Weg indizieren. Die in 12 dargestellte Kanüle 136 eignet sich für das Verschließen einer Gebärmutterarterie bei einer solchen Operation.
  • In 40 wird die Kanüle 136 durch die Vagina 112 eingeführt, bis sie die zu verschließende Arterie 20 erreicht. Dann wird die Bilderzeugungsebene 168 von Lokalisiervorrichtung 70 benutzt, um die Kanüle 136 zu einer Position neben der Arterie 20 vorzuschieben. Wenn es sich an Ort und Stelle befindet, wird das Gewebe durchdringende Element 152, bei dem es sich um eine beliebige der bereits beschriebenen Ausführungsformen handeln kann, aktiviert, um die Arterie zu verschließen (siehe 41). Das Gewebe durchdringende Element 152 wird danach wie in 42 dargestellt herausgezogen und hinterlässt eine Okklusion 262. Die Operation kann dann wiederholt werden, um die andere Arterie 18 zu verschließen. Wie oben erläutert ist eine bilaterale Okklusion wichtig, um sicherstellen zu können, dass die Fibrome 62, 64 vollständig behandelt werden.
  • Während es sich bei der bevorzugten Anwendung der vorliegenden Erfindung um die entweder transvaginal oder transuterin erfolgende bilaterale Okklusion der Gebärmutterarterien handelt, fällt auch der Einsatz einer transrektalen oder retroperitonealen Operation und/oder die Verwendung von Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung für das Verschließen anderer Arterien oder Gefäße in den Schutzumfang der Erfindung. In 43 ist zum Beispiel eine transrektale Herangehensweise für das Verschließen der Gebärmutterarterien dargestellt. 43 stellt daher zur Orientierung den Uterus 310, die Vagina 312, das Rektum 314, die Harnblase 316 und das Schambein 318 dar.
  • Wenn eine oder mehrere Gebärmutterarterien verschlossen werden sollen, die in die Ebene von 43 hinein und aus dieser heraus verlaufen und deshalb nicht mit dargestellt sind, wird die Kanüle 36, 136 mithilfe bekannter Bilderzeugungstechniken durch das Rektum eingeführt, bis sich ihr distaler Abschnitt 42, 142 (siehe 5 und 12) neben der zu verschließenden Gebärmutterarterie befindet, und an dieser Stelle wird auf ähnliche Weise, wie dies bereits oben in Bezug auf die vorangehenden Ausführungsformen offengelegt wurde, die (nicht gezeigte) Okklusionsspitze betätigt, die die Arterie verschließt. Bei dieser transrektalen Operation können beide Kanülenarten (d.h. Kanüle 36 mit Seitenbetrachtung oder Kanüle 136 mit Endbetrachtung) benutzt werden, wobei jedoch das letztere Instrument mit dem Endbetrachtungsfenster 154 möglicherweise in den meisten Fällen bevorzugt wird.
  • Alternativ dazu können zwei der Funktionen der Kanülen 36, 136, d.h. das Lokalisieren und das Verschließen, wie in 44 dargestellt von separaten Kanülen separat durchgeführt werden. Wenn man weiterhin eine transrektale Herangehensweise ähnlich wie die in 43 dargestellte benutzt, wird eine Bilderzeugungskanüle 320 in das Rektum 314 eingeführt, während die Kanüle 322, die ein Gewebe durchdringendes Element 52 aufweist, das sich aus einem distalen Ende davon erstreckt, auf ähnliche Weise in die Vagina 312 eingeführt wird wie bei dem unter Bezugnahme auf 40 beschriebenen Verfahren. Die Kanülen 320, 322 werden vorzugsweise von einer Schablone oder einem Block 324 zusammengehalten, der Löcher 326, 328 aufweist, in denen die Kanülen 320, 322 verschiebbar gehalten werden. Der Block 324 ist so gestaltet, dass sich das Gewebe durchdringende Element 52 auf ähnliche Weise wie bei den vorangegangenen Ausführungsformen in die (nicht dargestellte) Bilderzeugungsebene 68 der Kanüle 320 erstreckt.
  • 45 stellt eine erfindungsgemäße retroperitoneale Herangehensweise für das Verschließen der Gebärmutterarterie gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung dar. Bei einer retroperitonealen Herangehensweise wird eine standardmäßige Laparoskopieoperation veranlasst, bei der in der Regel ein (nicht dargestellter) Trokar eingesetzt wird, der Zugang für die Kanüle 336 schafft, den Darm verschiebt und den Bauch isoliert. Für das Führen des Vorschiebens des Instruments durch den Bauch in die Nähe der zu verschließenden Gebärmutterarterie wird vorzugsweise entweder ein Endoskop oder ein Ultraschall-Bilderzeugungssystem verwendet, und an diesem Punkt wird dann auf ähnliche Weise, wie oben in Bezug auf die zahlreichen vorangegangenen Ausführungsformen offengelegt wurde, ein (nicht dargestelltes) Gewebe durchdringendes Element betätigt, um die Arterie zu verschließen. Bei dieser retroperitonealen Operation können beide Kanülenarten benutzt werden, wobei jedoch das letztere Instrument mit dem Endbetrachtungsfenster 154 möglicherweise in den meisten Fällen bevorzugt wird.
  • Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die von den oben beschriebenen Vorrichtungen ausgeführte Lokalisierfunktion von einer externen Vorrichtung übernommen werden, wie beispielsweise von einer Computertomographie- (mit oder ohne Kontrastmittel), Fluoroskopie-, Kontrastmittel-Angiographie- oder Kernspinresonanztomographie-Vorrichtung. Mithilfe dieser Lokalisiervorrichtungen kann dann ein Koordinatensystem in der Patientin erstellt werden, mit dem der praktizierende Arzt die Position eines dem Instrument 30 ähnlichen Instruments korreliert. Bei dieser Ausführungsform weist das Instrument jedoch kein Lokalisiersystem in der Kanüle auf, sondern stattdessen den Aufbau der Kanüle 36 zum Durchdringen von Gewebe, um Zugang zu den Gebärmutterarterien zu erhalten. Durch das Lokalisieren der entsprechenden Gebärmutterarterie mit dem Cursor des Lokalisiersystems kann der praktizierende Arzt dessen Position mit der Position des Gewebe durchdringenden Elements korrelieren und dadurch die oben beschriebenen Verfahren mit der Kanüle durchführen. Da diese Lokalisiervorrichtungen dreidimensionale Bilder von anatomischen Strukturen zur Verfügung stellen und auch die relative Lage der Kanüle zu den Gebärmutterarterien erkennen lassen, können sie dafür verwendet werden, den praktizierenden Arzt mit Genauigkeit zu der entsprechenden Gebärmutterarterie zu führen.
  • Die Erfindung wurde zwar ausführlich unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen davon beschrieben, für Fachleute dürfte jedoch ersichtlich sein, dass verschiedene Änderungen vorgenommen und Äquivalente eingesetzt werden können.

Claims (30)

  1. Transvaginales System für das Behandeln einer Funktionsstörung der Gebärmutter einer Patientin durch zumindest teilweises Verschließen einer Gebärmutterarterie (20), das Folgendes umfasst: einen Blutströmungssensor (70), der so konfiguriert ist, dass er eine Gebärmutterarterie (20) lokalisieren kann, und ein längliches Element (30), das so konfiguriert ist, dass es transvaginal auf einen anatomischen Bereich neben der lokalisierten Gebärmutterarterie zugreifen kann, und ein Okklusionsmittel (160, 165, 174, 200, 206, 212, 216, 230, 244, 264) besitzt, das so konfiguriert ist, dass es die lokalisierte Arterie zumindest teilweise verschließen kann.
  2. System nach Anspruch 1, bei dem das längliche Element mit einem Gewebe durchdringenden Element (52, 152) ausgestattet ist und bei dem es sich bei dem Okklusionsmittel um ein mechanisches Okklusionsmittel handelt, das daran angebracht ist.
  3. System nach Anspruch 2, bei dem das Gewebe durchdringende Element (52, 152) in eine erste Richtung verfahrbar ist und das längliche Element ein stabilisierendes Element (58) aufweist, das so konfiguriert ist, dass es in einer zweiten Richtung, die der ersten Richtung im Wesentlichen entgegengesetzt ist, gegen eine Wand der Gebärmutter drückt.
  4. System nach Anspruch 3, bei dem das stabilisierende Element (58) zumindest teilweise aus einem aufblasbaren Element (118) gebildet ist.
  5. System nach Anspruch 3, bei dem das stabilisierende Element (58) ein Band (55) aufweist, von dem ein distales Ende am System befestigt ist und das aus einem Material gebildet und so konfiguriert ist, dass es sich von dem länglichen Element (30) weg biegt und gegen die Wand der Gebärmutter drückt.
  6. System nach Anspruch 2, bei dem das Gewebe durchdringende Element (52, 152) am distalen Ende ein Eindringelement (53) aufweist.
  7. System nach Anspruch 2, bei dem das längliche Element (30) eine röhrenförmige Kanüle (36) aufweist, die ein distales Ende und eine an dem distalen Ende angebrachte Sonde besitzt.
  8. System nach Anspruch 2, das Folgendes aufweist: eine Kanüle (36), die ein proximales und ein distales Ende sowie ein Reißdrahtsystem (100) besitzt, das das distale Ende (42) der Kanüle auslenken kann, einen Draht (102), der an einem Punkt neben dem distalen Ende (42) der Kanüle (36) an dieser befestigt ist und proximal an der Kanüle entlang verläuft, die ein erstes Einrastelement (112) besitzt, das proximal zu dem Punkt an dem Draht (102) befestigt ist, und ein zweites an der Kanüle befestigtes Einrastelement (114), das so konfiguriert ist, dass es in das erste Einrastelement eingreift, um eine Position des Drahtes festzulegen.
  9. System nach Anspruch 2, das eine Führung (46) aufweist, die so konfiguriert ist, dass sie das Einbringen des länglichen Elements (30) in der Nähe der Gebärmutterarterie der Patientin lenkt.
  10. System nach Anspruch 2, bei dem das Okklusionsmittel so konfiguriert ist, dass es von einer eingefahrenen Position in eine ausgefahrene Position verfahrbar ist.
  11. System nach Anspruch 2, bei dem das Okklusionsmittel ein distales Ende besitzt und unabhängig von dem länglichen Element (30) in Bezug dazu zwischen einer eingefahrenen Position und einer ausgefahrenen Position verfahrbar ist, um die Gebärmutterarterie zu verschließen.
  12. System nach Anspruch 10, bei dem es sich bei dem Okklusionsmittel um ein Klemmelement (219) handelt, das so konfiguriert ist, dass es auf die Gebärmutterarterie der Patientin Druck ausübt.
  13. System nach Anspruch 12, bei dem das Klemmelement eine aus elastischem Material gebildete Klammer (218) besitzt.
  14. System nach Anspruch 12, bei dem das Klemmelement zwischen einer offenen und einer geschlossenen Ausrichtung verfahrbar ist.
  15. System nach Anspruch 12, bei dem das Klemmelement (219) zwei Klemmbacken (220) besitzt, die an einem Drehpunkt (230) drehgelenkig verbunden sind, und eine Klammer (218) hält, die aus einem verformbaren Material gebildet ist.
  16. System nach Anspruch 10, bei dem das Okklusionsmittel eine Schlinge (160) mit zwei ineinander greifenden Abschnitten (164, 166) umfasst.
  17. System nach Anspruch 10, bei dem das Okklusionsmittel eine Sonde (214) umfasst, die so ausgelegt ist, dass sie einen Faden (212) um die Arterie herum anordnet.
  18. System nach Anspruch 17, bei dem die Sonde eine Röhre (219) und zwei röhrenförmige Elemente (215, 217) umfasst, die beide in Bezug zu der Röhre proximal und distal verfahrbar sind und aufeinander zu sowie voneinander weg gedreht werden können.
  19. System nach Anspruch 2, bei dem das Okklusionsmittel eine Baugruppe mit T-Profil (230) umfasst, die ein Endelement (232) mit zwei Enden und ein an dem Endelement befestigtes Justierelement (234) aufweist, das mindestens eine Einrasterweiterung und eine Sicherungsscheibe mit einem Loch darin besitzt und durch das Loch in der Sicherungsscheibe verläuft.
  20. System nach Anspruch 2, bei dem das Okklusionsmittel einen Malecot-Katheter mit einem inneren Element (246) und einem das innere Element umgebenden äußeren Element (250) umfasst, wobei das innere und das äußere Element in Bezug zueinander verfahrbar sind, wobei das äußere Element ein distales Ende (248) und mindestens einen distalen Flügel (252) und mindestens einen proximal zu dem mindestens einen distalen Flügel angeordneten proximalen Flügel (252) aufweist, wobei der mindestens eine distale Flügel und der mindestens eine proximale Flügel von dem inneren Element weg gebogen werden können, wobei dies geschieht, wenn sich das äußere Element in Bezug zum inneren Element nach proximal bewegt.
  21. System nach Anspruch 2, bei dem das Okklusionsmittel eine Sonde (165) umfasst und einen Draht (169), der in Bezug zu der Sonde in Längsrichtung verfahrbar und aus einer Formgedächtnislegierung gebildet ist, die unterhalb einer Übergangstemperatur eine erste, gerade Form und oberhalb dieser Übergangstemperatur eine gekrümmte Form besitzt.
  22. System nach Anspruch 11, bei dem das längliche Element (30) ein distales Ende, eine Öffnung (45) in dem distalen Ende und ein Lumen (44) besitzt, das zu der Öffnung in dem distalen Ende hin verläuft, und bei dem ein Führungsdraht (46) mit einer atraumatischen distalen Spitze verschiebbar in dem Lumen angeordnet ist.
  23. System nach Anspruch 11, bei dem das längliche Element (30) proximal vom distalen Ende eine Führungsöffnung (63) und ein proximal von der Führungsöffnung aus verlaufendes Führungslumen besitzt und bei dem das Okklusionsmittel in dem Führungslumen angeordnet und darin verschiebbar ist.
  24. System nach Anspruch 22, bei dem das längliche Element (30) an einem distalen Ende des Führungslumens neben der Führungsöffnung ein Führungselement besitzt, das das Okklusionsmittel in die Erfassungsebene lenkt, wenn es von der eingefahrenen Position in die ausgefahrene Position verfahren wird.
  25. System nach Anspruch 11, bei dem das längliche Element aus einem im Wesentlichen steifen Material gebildet ist und proximal zu seinem distalen Ende einen gebogenen Abschnitt (142) besitzt.
  26. System nach Anspruch 11, bei dem das längliche Element proximal zu seinem distalen Ende einen elastischen, flexiblen Abschnitt besitzt.
  27. System nach Anspruch 26, bei dem der flexible Abschnitt ein stabilisierendes Element umfasst, von dem sich Abschnitte distal zum proximalen Ende des flexiblen Abschnittes befinden, und in die Gebärmutterwand eingreifende Abschnitte besitzt, die einem Bilderzeugungsfenster (54) gegenüber an dem länglichen Element angeordnet sind.
  28. System nach Anspruch 27, bei dem das stabilisierende Element (58) von einer eingefahrenen Position und einer ausgefahrenen Position, bei der die in die Gebärmutterwand eingreifenden Abschnitte so konfiguriert sind, dass sie aus dem länglichen Element ausfahren, so verfahrbar ist, dass es an einer Gebärmutterwand anliegt und das längliche Element an dem elastischen, flexiblen Abschnitt zum Bilderzeugungsfenster (54) hin biegt.
  29. System nach Anspruch 27, bei dem das stabilisierende Element (58) ein elastisches Band aufweist, von dem ein distales Ende an einem Punkt neben dem distalen Ende des länglichen Elements, das proximal von dem distalen Ende des elastischen Bandes verläuft, an dem länglichen Element befestigt ist und das in Längsrichtung relativ steif und in Querrichtung weniger steif ist.
  30. System nach Anspruch 27, bei dem das stabilisierende Element (58) ein aufblasbares Element (118) besitzt und ein Aufblaslumen (120), das mit dem aufblasbaren Element in Fluidverbindung steht und proximal davon verläuft.
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