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Hintergrund
der Erfindung
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1. Gebiet
der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bildung einer gestreiften Zahnpasta.
Erfindungsgemäß wird insbesondere
eine gestreifte Zahnpasta oder ein Gel in einem Behälter, wobei
die Seitenwände
mindestens teilweise transparent oder durchscheinend sind, aufbewahrt,
so dass die Zahnpasta, wenn der Anwender sie durch die Seitenwände betrachtet,
ungestreift ist, jedoch nach Abgeben wie durch Magie mit Oberflächenstreifen
aus einer zweiten Zahnpasta mit einer anderen Farbe versehen ist.
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2. Stand der
Technik
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Ästhetische
Effekte spielen bei der Akzeptanz vieler Produkte durch den Verbraucher
bekanntermaßen
eine wichtige Rolle. In vielen Fällen
sind Ornamenteffekte verwendet worden, um besondere Produkte auf dem
Markt hervorzuheben und Produkte mit besonderen erkennbaren Eigenschaften
zu kennzeichnen. Auf dem Gebiet der Zahnpflegemittel sind Zahnpasten
und Gele bekannt, die mit kontrastierend gefärbten Streifen versehen sind.
Derartige Streifen liefern einen ästhetischen Effekt, den der
Verbraucher ansprechend findet, und fördert die Verwendung der Zahnpasta,
insbesondere durch Kinder. Obwohl derartige Produkte seitens der Verbraucher
begrüßt wurden,
hat es sich als erwünscht
herausgestellt, eine Zahnpasta mit einer ersten Farbe, die in einem
zusammendrückbaren
Behälter
mit mindestens einem transparenten Teil verpackt und aufbewahrt wird,
durch den die in dem Behälter
aufbewahrte Zahnpastaprodukt betrachtet werden kann, zu vermarkten, wobei
der Streifeneffekt einer zweiten Zahnpasta mit einer anderen Farbe
ma gisch auf der Oberfläche
der aufbewahrten Zahnpasta erscheint, wenn sie aus dem Behälter abgegeben
wird.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bildung einer gestreiften Zahnpasta,
bei dem eine Zahnpasta, die ungestreift erscheint, wenn sie in einem
Behälter
mit Seitenwänden,
die mindestens teilweise transparent sind, aufbewahrt wird, beim
Extrudieren aus dem Behälter
in eine gestreifte Zahnpasta umgewandelt wird, wobei bei dem Verfahren
der Behälter
mit einer zweiten Streifen bildenden Zahnpasta befüllt wird,
wobei der Behälter
mit einem Auslass und mit Streifen bildenden Einrichtungen in dem
Auslass versehen ist, danach der Behälter mit einer ersten Zahnpasta
befüllt
wird, die eine Farbe aufweist, die von jener der zweiten Streifen bildenden
Zahnpasta verschieden ist, und die erste Zahnpasta in dem transparenten
Teil des Behälters
aufbewahrt wird, wobei die zweite Streifen bildende Zahnpasta in
einem Bereich des Behälters
aufbewahrt wird, der von der ersten Zahnpasta getrennt ist, und
aus Sicht des Anwenders verborgen ist, Druck auf die Behälterwände ausgeübt wird,
um zu bewirken, dass die Streifen bildende Zahnpasta innerhalb des
verborgenen Bereichs, in dem die Streifen bildende Zahnpasta aufbewahrt
wird, auf die erste Zahnpasta aufgetragen wird und gleichzeitig
beide zusammen aus dem Behälter
extrudiert werden, so dass die extrudierte Zahnpasta nach dem Extrudieren
als magisch in einen gestreiften Körper umgewandelt erscheint.
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Erfindungsgemäß wird eine ästhetisch
ansprechende gestreifte Zahnpasta geliefert. Der Streifen wird erzeugt,
wenn aus einem Behälter
eine erste ungestreifte Zahnpasta abgegeben wird, die unter Druck
mit einer zweiten Zahnpasta mit einer anderen Farbe als die erste
Zahnpasta kontaktiert wird, wobei die zweite Zahnpasta in dem Behälter getrennt
von der ersten Zahnpasta gehalten wird, wobei der Behälter mindestens
teilweise transparente Seitenwände
hat, durch die die ungestreifte erste Zahnpasta durch den Anwender
betrachtet werden kann, wobei die zweite Zahnpasta als Oberflächenstreifen
auf der ersten Zahnpasta abgesetzt wird, wenn sie unter Druck aktiviert
wird, wobei die beiden Zahnpasten simultan aus dem Behälter extrudiert
werden. Die Extrusion erzeugt, vom Anwender aus gesehen, magisch
einen erkennbaren Streifeneffekt auf der zweiten Zahnpasta, wobei
sich die Farbe der Streifen von der ersten Zahnpasta unterscheidet.
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Der
erfindungsgemäß verwendete
Behälter
erscheint dem Anwender, bevor Druck darauf ausgeübt wird, so, als enthielte
er eine ungestreifte Zahnpasta. Wenn auf den Behälterinhalt Druck ausgeübt wird,
wird aus dem Behälter
wie durch Magie unerwartet ein gestreiftes Zahnpastaband extrudiert,
das dem Verbraucher in einer sehr ansprechenden Form präsentiert
wird. Zahnpasta, die magisch von einer ungestreiften in eine gestreifte
Form umgewandelt wird, ist eine besonders ansprechende Form des
Produkts, wodurch der Gebrauch des Produkts durch Verbraucher, insbesondere
Kinder, gefördert
wird.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Der
Begriff "transparent" bedeutet hier mit
der Eigenschaft, sichtbar zu sein, und schließt in seine Bedeutung durchscheinende
Körper
sowie visuell klare Körper
ein.
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Der
Begriff "andere
Farbe" schließt in seine
Bedeutung eine Farbe ein, die von einer ersten Farbe entweder durch
Schattierung, die heller oder dunkler als die erste Farbe ist, unterscheidbar
ist, oder die der ersten Farbe unähnlich oder zu ihr kontrastierend
ist.
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Es
ist in dem erfindungsgemäßen Verfahren
bevorzugt, dass der Behälter
mit der zweiten Streifen bildenden Zahnpasta und der ersten Zahnpasta
in einem Volumenverhältnis
von etwa 1:6 bis 1:15 gefüllt
ist.
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Die
erste Zahnpasta enthält
vorzugsweise Pigment, insbesondere Titandioxid. Die zweite Zahnpasta enthält vorzugsweise
Farbstoff.
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Die
Zusammensetzungen der ersten und zweiten Zahnpasten, mit denen der
erfindungsgemäße transparente
Behälter
gefüllt
ist, haben außer
der Tatsache, dass die Zahnpasten unterschiedliche Färbungsmittel,
Poliermittel- und Verdickergehalte haben, im Wesentlichen die gleiche
Zusammensetzung. Es ist innerhalb des Schutzumfangs der vorliegenden
Erfindung, dass die erste Zahnpasta gar kein Färbungsmittel enthalten kann
und durchscheinend oder visuell klar sein kann. Die zur Herstellung
der individuellen Zahnpastakomponenten verwendeten Färbungsmittel
sind pharmakologisch und physiologisch ungiftig, wenn sie in den vorgeschlagenen
Mengen verwendet werden. Die Färbungsmittel
schließen
sowohl Pigmente als auch Farbstoffe ein. Bei der Durchführung der
vorliegenden Erfindung brauchbare Pigmente schließen ungiftige,
wasserunlösliche,
anorganische Pigmente, wie Titandioxid und Chromoxidgrüns, Ultramarinblaus
und Pinks und Eisen(III)oxide sowie wasserunlösliche Pigmentfarbstoffe ein,
die durch Strecken von Calcium- oder Aluminiumsalzen von FD&C-Farbstoffen
auf Aluminiumoxid hergestellt werden, wie FD&C Green #1 lake, FD&C Blue #2 lake,
FD&C R&D #30 lake und
FD&C # Yellow
15 lake. Die Pigmente haben eine Teilchengröße im Bereich von 5 bis 1000 μm, vorzugsweise
250 bis 500 μm.
Zahnpasten, die Pigmente enthalten, werden hier als "Pasten" bezeichnet.
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Zur
Durchführung
der vorliegenden Erfindung verwendete Farbstoffe sind gleichmäßig in der
Zahnpasta verteilt und sind wünschenswerterweise
Nahrungsmittelfarbadditive, die derzeit gemäß dem Food Drug & Cosmetic Act
zur Verwendung in Nahrungsmitteln und Arzneimitteln zur Einnahme
zertifiziert sind, einschließlich
Farbstoffen wie FD&C
Red Nr. 3 (Natriumsalz von Tetraiodfluoreszein), Food Red 17, Dinatriumsalz von
6-Hydroxy-5-{(2-methoxy-5-methyl-4-sulfophenyl)azo}-2-naphthalinsulfonsäure, Food
Yellow 13, Natriumsalz einer Mischung der Mono- und Disulfonsäuren von
Chinophtalon oder 2-(2-Chinolyl)indandion, FD&C Yellow Nr. 5 (Natriumsalz von 4-p-Sulfophenylazo-1-p-sulfophenyl-5-hydroxypyrazol-3-carbonsäure), FD&C Yellow Nr. 6
(Natriumsalz von p-Sulfophenylazo-B-naphtol-6-monosulfonat), FD&C Green Nr. 3 (Dinatriumsalz von 4-{[4-(N-Ethyl-p-sulfobenzylamino)-phenyl]-(4-hydroxy-2-sulfoniumphenyl)-methylen}-[1-(N-ethyl-N-p-sulfobenzyl)-Æ-3,5-cyclohexadienimin],
FD&C Blue Nr.
1 (Dinatriumsalz von Dibenzyldiethyldiaminotriphenylcarbinoltrisulfonsäureanhydrid),
FD&C Blue Nr.
2 (Natriumsalz von Disulfonsäure
von Indigotin) und Mischungen davon in verschiedenen Anteilen. Die
Konzentration des Farbstoffs in der Zahnpasta ist für das effektivste
Ergebnis in der vorliegenden Erfindung eine Menge von etwa 0,05
Gew.-% bis etwa 10 Gew.-% in Bezug auf das Gewicht der Gesamtzusammensetzung
und ist vorzugsweise in etwa 0,1 Gew.-% bis etwa 5 Gew.-% des Gesamtgewichts
der Zusammensetzung vorhanden. Zahnpasten, die Farbstofffärbungsmittel
enthalten, werden hier als "Gele" bezeichnet.
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Es
ist bei der Durchführung
der vorliegenden Erfindung bevorzugt, dass, wenn ein Färbungsmittel
in die erste oder Basiszahnpasta eingeschlossen ist, es ein Pigmentfarbstoff
oder Pigment ist, und dass das in die zweite Streifen bildende Zahnpasta
eingeschlossene Färbungsmittel
ein Nahrungsmittelfarbstoff ist.
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Bei
der Herstellung der erfindungsgemäßen ersten und zweiten Zahnpastakomponenten
wird ein oral annehmbares Vehikel verwendet, das eine Wasserphase
mit Feuchthaltemittel einschließt,
das vorzugsweise Glycerin oder Sorbitol oder ein Alkylenglykol ist,
wie Polyethylenglykol oder Propylenglykol, wobei das Wasser in der
Regel in einer Menge von etwa 5 bis etwa 25 Gew.-% vorhanden ist
und die Glycerin-, Sorbitol- und/oder Alkylenglykolbestandteile
in der Regel insgesamt etwa 20 bis etwa 60 Gew.-% der Zahnpasta
stellen, typischerweise etwa 25 bis etwa 50 Gew.-%.
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Beide
Zahnpastakomponenten enthalten in der Regel ein natürliches
oder synthetisches Verdickungsmittel oder Geliermittel in Anteilen
von etwa 0,0 bis etwa 5 Gew.-%, vorzugsweise etwa 0,2 bis etwa 1
Gew.-%. Diese Anteile der Verdickungsmittel in den erfindungsgemäßen Zahnpastazusammensetzungen
reichen aus, um ein extrudierbares, die Form haltendes Produkt zu
bilden, das aus einer Tube auf eine Zahnbürste gedrückt werden kann und nicht zwischen
den Borsten der Bürste
einsinkt, sondern seine Form darauf hält. Geeignete Verdickungsmittel
oder Geliermittel, die zur Durchführung der vorliegenden Erfindung
brauchbar sind, umfassen Irisch Moos, iota-Karrageen, Gum Tragakanth,
Stärke,
Polyvinylpyrrolidon, Hydroxyethylpropylcellulose, Hydroxybutylmethylcellulose,
Hydroxypropylmethylcellulose, Hydroxyethylcellulose und Carboxymethylcellulose.
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Den
zur Durchführung
der vorliegenden Erfindung verwendeten Zahnpastazusammensetzungen
können
Poliermittel zugefügt
werden, wie Siliciumdioxid, calciniertes Aluminiumoxid, Natriumbicarbonat,
Calciumcarbonat, Dicalciumphosphat und Calciumpyrophosphat. Visuell
klare Zahnpastazusammensetzungen werden erhalten, indem Poliermittel
wie kolloidales Siliciumdioxid verwendet werden, wie jene, die unter
der Handelsmarke Toxosil 103 angeboten werden, oder Alkalimetallaluminiumsili katkomplexe
(das heißt
Siliciumdioxid, das in seiner Matrix mit Aluminiumoxid kombiniert
vorliegt), die Brechungsindizes nahe den Brechungsindizes der Geliermittel-Flüssigkeits-
(einschließlich
Wasser und/oder Feuchthaltemittel)-Systeme haben, die in Zahnpastazusammensetzungen
verwendet werden.
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Das
Poliermaterial ist allgemein in den Gel- oder Pastenzusammensetzungen
in Gewichtskonzentrationen von etwa 3 Gew.-% bis etwa 50 Gew.-%
vorhanden.
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In
den erfindungsgemäßen Zahnpastazusammensetzungen
werden Tenside verwendet, um erhöhte Prophylaxewirkung
zu erreichen und die vorliegenden Zusammensetzung kosmetisch besser
akzeptabel zu machen. Zu geeigneten Beispielen für Tenside gehören wasserlösliche Salze
von höherer
Fettsäure,
Monoglyceridmonosulfate, wie das Natriumsalz des moncsulfatisierten
Monoglycerids von hydrierten Kokosölfettsäuren, höhere Alkylsulfate, wie Natriumlaurylsulfat,
Alkylarylsulfonate wie Natriumdodecylbenzolsulfonat, höhere Alkylsulfoacetate,
höhere
Fettsäureester
von 1,2-Dihydroxypropansulfonat und die im Wesentlichen gesättigten
höheren
aliphatischen Acylamide von niederen aliphatischen Aminocarbonsäureverbindungen,
wie jene mit 12 bis 16 Kohlenstoffatomen in den Fettsäure-, Alkyl-
oder Acylresten, und dergleichen. Beispiele für die letztgenannten Amide
sind N-Lauroylsarcosin und die Natrium-, Kalium- und Ethanolaminsalze
von N-Lauroyl-, N-Myristoyl- oder N-Palmitoylsarcosin.
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Die
anionischen Tenside sind in den erfindungsgemäßen Zahnpastazusammensetzungen
in einer Menge von etwa 0,3 bis etwa 5 Gew.-%, vorzugsweise etwa
0,5 bis etwa 2,0 Gew.-% vorhanden.
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Die
erfindungsgemäßen Zahnpastazusammensetzungen
können
auch eine Quelle für
Fluoridionen als Antikariesmittel in ausreichender Menge enthalten,
um etwa 25 ppm bis 2500 ppm Flu oridionen zuzuführen, und umfassen anorganische
Fluoridsalze, wie lösliche
Alkalimetallsalze, beispielsweise Natriumfluorid, Kaliumfluorid,
Natriummonofluorphosphat und Mischungen davon.
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Im
Fall von Alkalimetallfluoriden sind diese Salze in der Regel in
einer Menge bis zu etwa 2 Gew.-% vorhanden, bezogen auf das Gewicht
der Zubereitung, und vorzugsweise in der Menge von etwa 0,05 % bis 1
%.
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Zusätzlich zu
Fluoridverbindungen können
auch Antizahnsteinmittel zugefügt
werden, wie Pyrophosphatsalze einschließlich Dialkali- oder Tetraalkalimetallpyrophosphatsalzen,
wie Na4P2O7, K4P2O7, Na2K2P2O7, Na2H2P2O7 und
K2H2P2O7, langkettige Polyphosphate, wie Natriumhexametaphosphat
und cyclische Phosphate, wie Natriumtrimetaphosphat, die in der
Zahnpastazusammensetzung in einer Konzentration von etwa 1 bis 5
Gew.-% vorhanden sind.
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Es
können
im Stand der Technik wohl bekannte Süßungsmittel verwendet werden,
zu denen natürliche und
künstliche
Süßungsmittel
gehören.
Das Süßungsmittel
kann aus einem weiten Bereich von Materialien ausgewählt werden,
einschließlich
natürlich
vorkommender wasserlöslicher
Süßungsmittel
und künstlicher wasserlöslicher
Süßungsmittel.
Künstliche
wasserlösliche
Süßungsmittel
sind lösliche
Saccharinsalze, z. B. Natrium- oder
Calcium-Saccharinsalze und Cyclamatsalze, jedoch nicht auf diese
begrenzt. Zu natürlich
vorkommenden wasserlöslichen
Süßungsmitteln
gehören
Sucrose, Zuckeralkohole einschließlich Sorbitol, wie 70 % Sorbitollösung, Mannitol,
Xylitol, Maltitol, hydrierte Stärkehydrolysate
und Mischungen davon, jedoch nicht auf diese begrenzt. Das Süßungsmittel
ist in der Zahnpasta in einer Konzentration von etwa 0,1 bis etwa
5 Gew.-% vorhanden.
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Die
erfindungsgemäßen Zahnpastazusammensetzungen
können
Aromatisierungsmittel enthalten. Das Aromatisierungsmittel wird
der erfindungsgemäßen Zahnpastazusammensetzung
in einer Konzentration von etwa 0,1 bis etwa 5,0 Gew.-% und vorzugsweise
etwa 0,5 bis etwa 1,5 Gew.-% zugegeben. Aromatisierungsmittel, die
zur Durchführung
der vorliegenden Erfindung verwendet werden, beinhalten etherische Öle sowie
verschiedene aromatisierende Aldehyde, Ester, Alkohole und ähnliche
Materialien. Zu Beispielen für etherische Öle gehören Öle von Spearmint,
Pfefferminz, Wintergrünöl, Sassafras,
Nelken, Salbei, Eukalyptus, Majoran, Zimt, Zitrone, Limone, Pampelmuse
und Orange. Es sind auch solche Chemikalien wie Menthol, Carvon
und Anethol brauchbar. Hiervon werden die Öle von Pfefferminz und Spearmint
am häufigsten
verwendet.
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In
die erfindungsgemäßen Mundpflegezubereitungen
können
verschiedene andere Materialien eingebracht werden, wie antibakterielle
Mittel, wie Triclosan, Chlorhexidin, anionische polymere Carboxylate,
wie Methylvinylether/Maleinsäureanhydrid-Copolymere,
Desensibilisierungsmittel, wie Kaliumnitrat, Vitamine wie Panthenol,
Retinylpalmitat, Tocopherolacetat, Kräuter wie Chamomilla recutita,
Mentha piperita, Salvia officinalis, Commiphora myrrha, Weißmachermittel
wie Wasserstoffperoxid und Harnstoffperoxid, Konservierungsmittel,
Silikone, Chlorophyllverbindungen und/oder mit Ammoniak zusammenhängende Materialien,
wie Harnstoff, Diammoniumphosphat und Mischungen davon. Diese Hilfsstoffe
werden, falls vorhanden, in Mengen in die Zahnnpastazusammensetzung
eingebracht, die die gewünschten
Eigenschaften und Charakteristika nicht wesentlich nachteilig beeinflussen.
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Die
beiden Zahnpastakomponenten der vorliegenden Erfindung können gleichzeitig
in kontrollierten Mengen aus einem Behälter abgegeben werden, wie
einer zusammendrückbaren
Tube, indem auf die Komponenten Druck ausgeübt wird, wobei der Druck von
dem Anwender aktiviert wird. Erfindungsgemäß wird der Druck auf die Behälterwände ausgeübt. Behälter, die
für diese
Art der Abgabe geeignet sind, sind in der Technik bekannt, wie beispielsweise
in US-A-4 687 664 offenbart ist.
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In
den Zeichnungen
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ist 1 ein
Aufriss einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, in der eine zusammendrückbare Tube
mit transparenten Seitenwänden
zur Abgabe einer Zweikomponentenzahnpasta, die darin aufbewahrt
werden, gleichzeitig in Streifenform gezeigt ist;
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ist 2 eine
teilweise zentrale Schnittansicht der zusammendrückbaren Tube, die die beiden
Zahnpastakomponenten enthält,
die gleichzeitig in Streifenform abgegeben werden sollen;
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ist 3 eine
Schnittansicht eines Teils der zusammendrückbaren Tube, in der die beiden
Teile der Zahnpasta zusammen als attraktiv gestreiftes Produkt extrudiert
werden.
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In
der Ausführungsform
der Erfindung, wie sie in den 1 bis 3 der
Zeichnungen illustriert ist, wird eine zusammendrückbare Abgabetube 10 mit
transparenten Seitenwänden 10a mit
einem Gewindekopfende 11 mit einer Vielzahl von Windungen 12 bereitgestellt,
um eine Kappe 13 an dem Kopf des Endes der Tube 10 zu
befestigen, die ein geneigtes vorderes Ende 14 und einen
Entnahmedurchgang oder Loch 15 aufweist.
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Die
Tube 10 ist aus einem Kunststoffmaterial, wie Polyethylen
hoher Dichte oder Polypropylen, mit ausreichend dünnen Seitenwänden gebildet,
damit sie wiederholt gebogen werden kann, um Druck auszuüben, um
die in der Tube aufbewahrten Zahnpastakomponenten abzugeben.
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In
dem geneigten vorderen Ende 14 der Tube 10 ist
eine Zone unter dem Kopfende angeordnet, die sich von dem Gewindekopfende 11 nach
hinten in die Tube 10 erstreckt, um die erste Zone 16 zu
definieren, die vor der Sicht durch die opake Schürze 18 des
geneigten vorderen Endes 14 verborgen wird.
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Die
erste Zone 16, die von dem geneigten vorderen Ende 14 umschlossen
wird und durch die opake Schürze 18 der
Tube 10 vor der Sicht verborgen wird, ist mit Streifen
bildendem Gel 19 mit einer ersten Farbe gefüllt. Der
Rest der Tube 10 ist mit einer Paste 20 mit kontrastierender
Farbe gefüllt
und bildet den Körper
der Zahnpasta, die bei Druck auf die Seitenwände 10a der Tube 10 mit
Streifen versehen werden soll, wobei das Gel 19 und die
Paste 20 in Zone 16 entlang der Oberflächen 22 miteinander
in Kontakt kommen.
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Damit
das Streifen bildende Gel 19, das in der Zone 16 enthalten
ist, als Streifen 23 auf dem extrudierten Bandkörper der
Paste 20 angeordnet wird, sind in dem Einsatz 25 mindestens
ein und vorzugsweise eine Vielzahl von Streifenbildungsdurchgängen 24 gebildet,
der in dem Entnahmedurchgang 15 des Kopfendes 11 angeordnet
ist, wobei der Einsatz 25 die Verbindung zwischen dem Entnahmedurchgang 15 und
der zweiten Zone 26 der Tube ist, in der die Paste 20 aufbewahrt
wird. Um einen farbigen Streifen mit einer speziellen Breite zu
produzieren, darf die Breite des Streifenbildungslochs 24 nicht
breiter als der produzierte Streifen sein. Es kann eine geringfügige Ausbreitung
dieses Streifens erfolgen, wenn die Paste 20 das Tubenloch 15 verlässt, wobei
das Maß von
solchen Faktoren wie beispielsweise Pastenviskosität und Extrusionsdruck
abhängt. Es
wird für
gute Reproduzierbarkeit und Schärfe
der Streifen jedoch nur geringfügige
Ausbreitung zugelassen. Die Breite des Streifenbildungslochs 24 muss
daher die gleiche oder etwas kleiner als die Breite des zu produzierenden
Streifens 23 sein.
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Die
Tube 10 wird im Betrieb mit den Zahnpastakomponenten gefüllt, die
in Form eines gestreiften Bands 29 abgegeben wer den sollen,
indem die Tube 10 mit dem Zahnpastagel 19 befüllt wird,
das die Streifen bilden soll. Dieses Material wird in die erste
Zone 16 in einer Menge eingebracht, so dass es den Behälter nicht über den
Einlass 27 des Einsatzes 24 hinaus und oberhalb
des Punkts 22 füllt,
wo die beiden unterschiedlich gefärbten Zahnpastamaterialien
in der Tube 10 miteinander in Kontakt kommen. Das Pastenmaterial,
das den Körper 20 des
extrudierten gestreiften Bands bilden soll, wird dann in die Tube 10 eingebracht,
um den Rest des Tubenraums füllt,
der mindestens teilweise für
den Anwender durch die transparenten Seitenwände 10a sichtbar ist.
Das Volumenverhältnis
des Streifen bildenden Gels 19 zu Basiszahnpasta 20 liegt
allgemein im Bereich von 1:6 bis 1:15 und vorzugsweise 1:9.
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Wenn
auf die Seitenwände 10a der
Tube 10 Druck ausgeübt
wird, um das gestreifte Zahnpastaband 29 abzugeben, wird
die Paste 20, die den Körper
der gestreiften Zahnpasta 29 bildet, durch den Einlass 27 des
Einsatzes 25 herausextrudiert, der durch Entnahmedurchgang 12 zu
der Entleerungsloch 15 der Tube 10 führt. Gleichzeitig
wird der Druck, der auf die Seitenwände 10a der Tube und
dadurch auf das Pastenmaterials 20 ausgeübt wird,
auch durch die Paste 20 in Längsrichtung in einer Vorwärtsrichtung
auf das Streifen bildende Gel 19 übertragen, das in der Zone 16 der
Tube 10 verpackt ist. Als Folge dieses Drucks wird das
Streifen bildende Gel 19 durch das Streifenbildungsloch 24 auf
das Band des Pastenmaterials 20 gedrückt, das den Entnahmedurchgang 28 des
Einsatzes 25 passiert. Auf diese Weise wird das Streifen
bildende Gel 19 zu einem Teil des Pastenbands 29,
und beide Zahnpasten treten aus dem Entnahmeloch 15 der
Tube 10 in Form eines gestreiften Bands 29 aus,
das sich magisch zu bilden scheint, wenn die ungestreifte Paste,
die durch die transparenten Seitenwände 10a der Tube 10 betrachtet
wird, abgegeben wird.
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Die
vorliegende Erfindung wird in Form ihrer bevorzugten Ausführungsformen
in dem angefügten
Beispiel illustriert. Alle in dieser Beschreibung und den angefügten Ansprüchen genannten
Teile und Prozentsätze beziehen
sich auf das Gewicht. Beispiel
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Bei
der Herstellung der Gel- und Pastenzusammensetzungen wurde eine
Vehikellösung
aus dem Glycerin, Sorbitol, Polyethylenglykol 600 und Wasser hergestellt
und 12,7 bis 13,6 kg (28–30
lb) angelegtem Vakuum ausgesetzt, und es wurde eine Mischung aus
Saccharin, Natriumfluorid und Carboxymethylcellulose zugesetzt.
Nachfolgend wurde der Farbstoff oder TiO2 mit
dem Vehikel gemischt. Die Mischung wurde bei 12,7 bis 13,6 kg (28–30 lb)
angelegtem Vakuum für
einen Zeitraum von 5 Minuten entgast. Danach wurden nach dem vorläufigen Entgasen
das Toxosil 103, Zeodent 165 und Natriumlaurylsulfat zugegeben.
Die Bestandteile wurden gemischt. Nachdem etwa 5 Minuten gemischt
worden war, wobei Vakuum angelegt worden war, wurde die Zahnpastazubereitung
als vollständig
angesehen, und die Gel- und Pastenkomponenten wurden in Tuben des
Typs, der in den 1–2 der Zeichnung
illustriert ist, in einem Volumenverhältnis von 1:9 verpackt. Nur
die Paste war in der Tube 10 zu sehen, die Gelkomponente
war durch die opake Schürze 14,
die am oberen Ende der Tube befestigt war, vor der Sicht verborgen.
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Das
Zahnpastaprodukt wurde nach dem Verpacken aus einer Tube gedrückt und
wurde als charakteristisches gestreiftes Bandprodukt mit kontinuierlichen
blauen Streifen, die sich über
die Länge
der Oberfläche des
weißen
Zahnpastaprodukts erstreckten, extrudiert, wobei die Streifen spontan
wie durch Magie auf der weißen
Zahnpasta erschienen, die extrudiert wurde.