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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung,
die durch Einstechen einer Nadel in die Oberfläche eines lebenden Körpers, beispielsweise
in eine Fingerspitze, Körperflüssigkeiten
(insbesondere Blut) zieht und bei der Untersuchung von Körperflüssigkeiten,
beispielsweise von Blut und zwischenorganischen Flüssigkeiten,
eine Untersuchung vornimmt.
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In
jüngster
Zeit wurde im Zusammenhang mit der Zunahme der Anzahl von Diabetikern
vorgeschlagen, daß die
Patienten eigene Blutzuckermessungen ausführen, um damit die tägliche Veränderung
des Blutzuckerwertes für
sie selbst zu überwachen.
Gegenwärtig
werden bei den meisten Messungen des Blutzuckerwertes Blutzuckermeßvorrichtungen
verwendet, bei denen Testpapier, welches entsprechend der Glucosemenge
im Blut die Farbe wechselt, hergestellt wird und dem Testpapier
Blut zugeführt
wird, so daß sich
die Farbe darin entwickelt, und der Blutzuckerwert durch optische
Messung der Farbstufe bewertet wird, die sich entwickelt hat (Messung
von Farben). Vor dieser Art von Messungen muß der/die Patientin) mit Hilfe
eines Einstechwerkzeuges, das mit einer Nadel oder einem kleinen
Messer ausgestattet ist, in die Haut seiner oder ihrer Fingerspitze
einstechen, um sein oder ihr Blut zu ziehen und eine Probe zu nehmen;
und dann muß der
Patient durch Drücken
mit den Fingern auf die den Einstechbereich umgebende Fläche Blut
herausdrücken,
usw. Da jedoch das Einstechwerkzeug und die Blutzuckermeßvorrichtung
getrennt vorgesehen sind, muß der/die
Patientin) das Einstechwerkzeug in seiner oder ihrer Hand gegen
die Blutzuckermeßvorrichtung
auswechseln, während
der Finger blutet; das führt
zur Verschlechterung der Betätigungsfähigkeit
und ist vom hygienischen Standpunkt aus nicht wünschenswert.
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Hierzu
ist in dem US-Patent Nr. 5,279,294 ein System offenbart, bei dem
ein herkömmliches Einstechwerkzeug
und eine herkömmliche
Blutzuckermeßvorrichtung
als untrennbares Teil vorgesehen sind. Bei diesem System sind in
einem Gehäuse die
folgenden Mittel eingebaut: ein Einstechmittel, ein Mittel zum Transportieren
von Blut zu einem chemischen Reagens zur Verwendung im Blut und
ein Mittel zum Ausführen
von optischen Messungen an dem chemischen Reagens zur Verwendung
im Blut und zum Anzeigen der Ergebnisse derselben. Da jedoch bei
diesem System die Blutmenge nicht ausreicht, auch wenn das Einstechen
erfolgt, muß der
Patient durch Drücken
auf den Einstechbereich mit den Fingern nach dem Einstechen Blut
herausdrücken
usw.; dadurch kommt es zu keinen Verbesserungen in der Betätigungsfähigkeit
im Vergleich zu den herkömmlichen
Vorrichtungen.
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Weiterhin
wurde in der Japanischen Patentanmeldung, KOKAI-Veröffentlichung
Nr. 276235, im Jahre 1997 eine andere Blutzuckermeßvorrichtung offenbart.
Bei dieser Blutzuckermeßvorrichtung
sind in einem Gehäuse
ein Einstechmittel, ein Druckband zum Drücken auf den Finger und ein
Mittel zum Messen und Anzeigen der Blutbestandteile untergebracht.
Zwar kann man mit dieser Blutzuckermeßvorrichtung auf Grund der
Funktion des Druckbandes eine ausreichende, erforderliche Blutmenge
ziehen, jedoch neigt an dem Finger verbleibendes Blut dazu, an dem
Druckband klebenzubleiben, wenn der Finger nach Gebrauch aus dem
Druckband herausgezogen wird; dadurch entsteht die Möglichkeit
einer Infektion usw.
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In
dem Dokument EP-A-O 199 484 ist eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
offenbart, die derart in eine Haut einsticht, daß man eine feine Blutmenge
erhält,
und die Bestandteile der Körperflüssigkeiten
mißt,
mit einem Gehäuse
mit einer Öffnung;
einem Einstechmittel mit einer Einstechnadel, welche aus der Öffnung des
Gehäuses
vorstehen kann; einem Saugmittel, welches zumindest einen Teil eines
Raums im Innern des Gehäuses
in einen druckverminderten Zustand versetzt; einem Chip, welcher
lösbar
an der Öffnung
des Gehäuses befestigt
und mit Testpapier zum Aufsaugen der Körperflüssigkeiten versehen ist, welche
mit dem Saugmittel gezogen wurden; einem Meßmittel zum Messen von Bestandteilen
der Körperflüssigkeiten,
welche mit dem Testpapier aufgesaugt wurden; und einem Anzeigemittel
zum Anzeigen von Ergebnissen der mit dem Meßmittel ausgeführten Messungen, wobei
das Anzeigemittel auf einen Teil einer Oberfläche des Gehäuses aufgelegt ist, wobei das
Einstechmittel, das Saugmittel und das Meßmittel im Innern des Gehäuses eingebaut
sind.
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Weiterhin
ist aus der
EP 0 622
046 A ein federhalterförmiges
Blutprobennahmegerät
bekannt. Das als Probe genommene Blut wird in einem gesonderten,
herkömmlichen
Analysensystem analysiert.
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Ein
anderes Blutprobennahmegerät
ist aus WO 97/42885 A bekannt. Nach dem Durchstechen der Haut wird
das umgebende Körpergewebe
dazu stimuliert, Körperflüssigkeiten
in Richtung zu der Einschnittstelle zu drücken.
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Demgemäß liegt
der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
zu schaffen, welche nacheinander das Einstechen, die Probennahme
an Körperflüssigkeit
(Blut) und Meßverfahren
mit Hilfe einfacher Arbeitsgänge
ausführen
kann.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
geschaffen, die in eine Haut einstechen kann, um dadurch eine feine
Menge an Körperflüssigkeiten
zu erhalten, und welche die Bestandteile der Körperflüssigkeiten mißt, mit:
- – einem
Gehäuse
mit einer Öffnung;
einem Einstechmittel mit einer Einstechnadel, welche aus der Öffnung des
Gehäuses
vorstehen kann; einem Saugmittel, welches zumindest einen Teil eines
Raums im Innern des Gehäuses
in einen druckverminderten Zustand versetzt;
- – einem
Minderdruckablaßmittel
zum Befreien des Raums im Innern des Gehäuses aus dem druckverminderten
Zustand,
- – wobei
das Minderdruckablaßmittel
mit einem Entlüftungsöffnung versehen
ist, wodurch die Innenseite und die Außenseite dem Gehäuses miteinander
kommunizieren können,
und mit einem Öffnungs-
und Schließmittel
zum Öffnen
und Schließen
der Entlüftungsöffnung;
- – einem
Entleerungsmittel, welches dann, wenn das Gehäuse zum Zeitpunkt des Einstechens
in einen unter Druck stehenden Zustand gebracht wird, eine dem Überdruck
entsprechende Luftmenge ablassen kann;
- – einem
Chip, welcher lösbar
an der Öffnung
des Gehäuses
befestigt und mit Testpapier zum Aufsaugen der Körperflüssigkeiten versehen ist, welche
mit dem Saugmittel angesaugt wurden; einem Meßmittel zum Messen von Bestandteilen
der Körperflüssigkeiten,
welche mit dem Testpapier aufgesaugt wurden; und
- – einem
Anzeigemittel zum Anzeigen von Ergebnissen der mit dem Meßmittel
ausgeführten
Messungen, wobei das Anzeigemittel auf einen Teil einer Oberfläche des
Gehäuses
aufgelegt ist,
- – wobei
das Einstechmittel, das Saugmittel und das Meßmittel im Innern des Gehäuses eingebaut sind.
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Bei
der vorliegenden Erfindung kann eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung Folgendes umfassen:
- – ein Gehäuse mit
einer Öffnung
an dem vorderen Ende desselben; wobei das Einstechmittel einen Einstechkolben,
welcher sich mit der daran befestigten Einstechnadel im Innern des
Gehäuses
in Richtung zu dem vorderen Ende verschieben kann, und ein erstes
Drückmittel
zum Drücken des
Einstechkolbens in Richtung zu dem vorderen Ende umfaßt;
- – wobei
das Saugmittel einen Saugkolben, welcher mit einem Dichtelement
mit Luftabdichteigenschaft versehen ist und beim Verschieben in Richtung
zu dem Basisende das Gehäuse
in einen druckverminderten Zustand bringt, und ein zweites Drückmittel
zum Drücken
des Saugkolbens in Richtung zu dem Basisende umfaßt; ein Luftablaßmittel
zum Freigeben des Gehäuses, welches
sich in einem druckverminderten Zustand befindet, in den atmosphärischen
Druck; und
- – ein
Betätigungsmittel
zum Ausführen
von mindestens einem Einstechvorgang mit der Einstechnadel und eines
Druckmindervorgangs an dem Gehäuse
durch eine Betätigung
des Saugkolbens nacheinander in dieser Reihenfolge oder gleichzeitig.
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Ebenfalls
bei der vorliegenden Erfindung kann eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung Folgendes umfassen:
- – ein Gehäuse mit
einer Öffnung
an dem vorderen Ende desselben; wobei das Einstechmittel einen Einstechkolben,
welcher sich mit der daran befestigten Einstechnadel im Innern des
Gehäuses
in Richtung zu dem vorderen Ende verschieben kann, und ein erstes
Drückmittel
(zum Drücken des
Einstechkolbens in Richtung zu dem vorderen Ende umfaßt;
- – wobei
das Saugmittel einen Saugkolben, welcher mit einem Dichtelement
mit Luftabdichteigenschaft versehen ist und beim Verschieben in Richtung
zu dem Basisende das Gehäuse
in einen druckverminderten Zustand bringt, und ein zweites Drückmittel
zum Drücken
des Saugkolbens in Richtung zu dem Basisende umfaßt; ein Luftablaßmittel
zum Freigeben des Gehäuses, welches
sich in einem druckverminderten Zustand befindet, in den atmosphärischen
Druck; und
- – ein
Betätigungsmittel,
welches einen Einstechvorgang mit der Einstechnadel und einen Druckmindervorgang
im Innern des Gehäuses
durch eine Betätigung
des Saugkolbens nacheinander in dieser Reihenfolge oder gleichzeitig
ausführt, und
dann das Gehäuse
in den atmosphärischen Druck
freigeben läßt.
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Außerdem kann
bei der vorliegenden Erfindung eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung Folgendes umfassen:
- – ein Gehäuse mit
einem vorderen Ende, welches offen ist; einen Kolben, an welchem
eine Lanzette mit einer in Richtung zu dem vorderen Ende verlaufenden
Einstechnadel befestigt ist, wobei sich der Kolben im Innern des
Gehäuses
bewegen kann;
- – ein
Anschlagelement, welches in Richtung zum hinteren Ende des Kolbens
mit diesem verbunden ist;
- – eine
dem Einstechen dienende Feder zum Schieben der Lanzette, des Kolbens
und des Anschlagelementes in Richtung zu dem vorderen Ende des Gehäuses, wobei
die dem Einstechen dienende Feder mit dem Kolben oder dem Anschlagelement
verbunden wird,
- – wobei
in der Innenfläche
des Gehäuses
ein Eingriffsabschnitt vorgesehen ist;
- – in
mindestens einem von der Lanzette, dem Kolben und dem Anschlagelement
ein Anschlagabschnitt ausgebildet ist, wobei der Anschlagabschnitt
in den Eingriffsabschnitt eingreifen kann, um dadurch die Lanzette,
den Kolben und das Anschlagelement in einer ersten Position anzuhalten;
und nach dem Verschieben der Lanzette, des Kolbens und des Anschlagelementes
aus der ersten Position in Richtung zu dem vorderen Ende durch die
Feder, die aus dem Eingriff zwischen dem Eingriffsabschnitt und
dem Anschlagabschnitt gelöst
wird, das Anschlagelement mit dem Einstellmechanismus in Kontakt kommt,
so daß die
Verschiebung der Lanzette, des Kolbens und des Anschlagelementes
in einer zweiten Position angehalten wird.
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In
dieser Zusammenfassung der Erfindung sind nicht unbedingt alle notwendigen
Merkmale beschrieben, so daß die
Erfindung auch eine Unterkombination dieser beschriebenen Merkmale
sein kann.
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Die
Erfindung wird besser verständlich
aus der folgenden ausführlichen
Beschreibung in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen, in denen:
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1 eine
Zeichnung ist, die das Aussehen einer Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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2 eine
Querschnittsansicht der in 1 gezeigten
Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
ist;
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3 Beispiele
für ein
Druckminderungslösemittel
und ein Entleerungsmittel in der in 1 gezeigten
Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung zeigt
und eine Querschnittsansicht ist, die einen Zustand zeigt, in dem
ein verminderter Druck in einem Gehäuse gehalten wird;
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4 eine
Querschnittsansicht ist, die einen Zustand zeigt, in dem das Druckminderungslösemittel
und das Entleerungsmittel gemäß 1 aus
dem druckverminderten Zustand befreit sind;
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5 eine
Draufsicht ist, die einen Blutprobennahmechip in der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß 1 bei
Betrachtung von ihrem Öffnungsabschnitt
aus zeigt;
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6 eine
Querschnittsansicht des in 5 gezeigten
Blutprobennahmechips zeigt;
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7 ein
Blockschaltbild ist, das ein Beispiel für einen inneren elektrischen
Schaltkreis in der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt;
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8 ein
Beispiel für
ein Einstechwerkzeug zeigt, das vorzugsweise bei der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, und eine Querschnittsansicht ist, die
einen Zustand vor dem Einstechen in die Oberfläche eines lebenden Körpers zeigt;
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9 eine
Querschnittsansicht des Einstechwerkzeugs gemäß 8 ist, die
einen Zustand nach dem Einstechen in die Oberfläche des lebenden Körpers zeigt;
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10 eine
Querschnittsansicht des Einstechwerkzeugs gemäß 8 in noch
einem anderen Zustand ist,
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11 eine
Querschnittsansicht des Einstechwerkzeugs gemäß 8 in noch
einem anderen Zustand ist,
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12 und 13 Querschnittsansichten einer
Konstruktion eines Luftablaßmittels
sind, das in dem Einstechwerkzeug gemäß 8 in anderen
Zuständen
verwendet werden kann;
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14 bis 17 Querschnittsansichten sind,
die in verschiedenen Zuständen
eine andere Ausführungsform
eines Einstechwerkzeugs zeigen, das in geeigneter Weise in einer
Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung
verwendet werden kann;
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18 eine
Querschnittsansicht ist, welche die Konstruktion eines Luftablaßmittels
in dem in 14 bis 17 gezeigten
Einstechwerkzeug zeigt;
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19 eine
entlang der Linie XIX-XIX geführte
Querschnittsansicht ist;
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20 eine
Querschnittsansicht ist, welche das Luftablaßmittel in einem anderen Zustand
zeigt;
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21 eine
entlang der Linie XXI-XXI geführte
Querschnittsansicht ist;
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22 bis 25 Querschnittsansichten sind,
die in verschiedenen Zuständen
noch eine andere Ausführungsform
eines Einstechwerkzeugs zeigen, das in geeigneter Weise in einer
Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann;
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26 eine
Querschnittsansicht ist, die noch eine andere Ausführungsform
eines Einstechwerkzeugs zeigt, das in geeigneter Weise in einer Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann;
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27 eine
Querschnittsansicht ist, die einen Zustand zeigt, in welchem das
Einstechwerkzeug gemäß 26 in
eine Oberfläche
eines lebenden Körpers
einsticht;
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28 eine
Querschnittsansicht ist, welche das Einstechwerkzeug gemäß 26 nach
dem Einstechen zeigt;
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29 eine
Draufsicht ist, die ein Gehäuse für das Einstechwerkzeug
gemäß 26 zeigt;
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30 eine
Vorderansicht eines Einstellmechanismus für das Einstechwerkzeug gemäß 26 ist;
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31 eine
Draufsicht ist, welche den Einstellmechanismus für das Einstechwerkzeug gemäß 30 zeigt;
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32 eine
Querschnittsansicht ist, die ein Gehäuse für das Einstechwerkzeug gemäß 26 zeigt;
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33 ein
Verbindungsabschnitt (der Abschnitt in dem Kreis gemäß 32)
ist, der in dem Gehäuse
für das
Einstechwerkzeug gemäß 26 vorgesehen
ist;
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34 eine
Draufsicht ist, welche den Verbindungsabschnitt des Einstechwerkzeugs
gemäß 26 zeigt;
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35 eine
Ansicht von unten ist, welche den Verbindungsabschnitt gemäß 34 zeigt;
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36 eine
linksseitige Schnittansicht ist, welche den Verbindungsabschnitt
gemäß 34 zeigt;
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37 eine
Querschnittsansicht ist, die einen Zustand zeigt, in dem die Verschiebung
oder der Laufbereich eines Kolbens des Einstechwerkzeugs gemäß 26 aus
einer ersten Position in eine zweite Position klein ist;
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38 eine
Querschnittsansicht ist, die einen Zustand zeigt, in dem die Verschiebung
oder der Laufbereich eines Kolbens des Einstechwerkzeugs gemäß 26 aus
einer ersten Position in eine zweite Position groß ist; und
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39 eine
Querschnittsansicht ist, welche den vorderen Endabschnitt des Einstechwerkzeugs gemäß 26 zeigt,
bei dem eine andere Form einer Kappe befestigt ist.
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In
den Figuren werden in der folgenden Beschreibung mehrere bevorzugte
Ausführungsformen der
Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung erläutert.
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1 ist
eine Vorderansicht, die ein Beispiel für die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt, 2 ist eine Querschnittsansicht
der in 1 gezeigten Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung, 3 ist
eine Querschnittsansicht, die einen Zustand zeigt, in dem ein verminderter
Druck in einem Gehäuse
in den Konstruktionsbeispielen für
das Druckminderungslösemittel
und das Entleerungsmittel aufrechterhalten wird; 4 ist
eine Querschnittsansicht, die einen Zustand zeigt, in dem das Druckminderungslösemittel
und das Entleerungsmittel in den Konstruktionsbeispielen aus dem
druckverminderten Zustand befreit sind, 5 ist eine
Draufsicht, die einen Blutprobennahmechip bei Betrachtung von dem Öffnungsabschnitt
aus zeigt, der mit einem Verbindungsabschnitt für den Blutprobennahmechip gekoppelt
ist, und 6 ist eine Querschnittsansicht
des in 5 gezeigten Blutprobennahmechips. Die folgende
Erläuterung
wird in der Annahme gegeben, daß eine
Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 den
Blutzuckerwert als einen Bestandteil von Körperflüssigkeiten mißt.
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Wie
in 1 dargestellt, ist gezeigt, daß die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 mit
einem Gehäuse 2,
einer Kolbenabdeckung 3, einem Druckminderungsauslöseknopf 7 zum
Auslösen
eines druckgeminderten Zustandes, einem (mit einem Blutprobennahmechip-Verbindungsabschnitt 8 gemäß 2 gekoppelten)
Blutprobennahmechip 10, einem Verbindungsabschnitt 8 für den Blutprobennahmechip
zum Befestigen des Blutprobennahmechips 10, einem Blutprobennahmechip-Freigabehebel 6 zum
Herausnehmen des Blutprobennahmechips 10, einem Leistungsschalter 4,
einem Anzeigefeld 5 zum Anzeigen der Meßergebnisse und einem elastisches
Element 9 versehen ist, damit der Blutprobennahmechip 10 in
einem Unterdruckzustand in den Verbindungsabschnitt 8 eingreifen
und von diesem gestoppt werden kann.
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Wie
in 2 dargestellt, sind im Innern des Gehäuses 2 ein
Saug- und Einstechmechanismus, der aus einer Lanzette 11 mit
einer Einstechnadel 11a, einem Lanzettenhalter 12,
einer ersten Feder 14, einem Kolben 15, einer
zweiten Feder 16, einer Dichtung 17a und anderen
Elementen besteht, ein Meßmechanismus
(von dem nur ein Fotoemissionsmittel 20 und ein fotoelektrisches
Mittel 21 gezeigt sind) und ein (nicht gezeigter) Anzeigemechanismus angeordnet.
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Der
Saug- und Einstechmechanismus wird von einem Einstechmechanismus
und einem Saugmechanismus gebildet. Wie in 2 dargestellt,
besteht der Einstechmechanismus aus der Lanzette 11 mit
der Einstechnadel 11a, dem Lanzettenhalter 12 zum
Halten der Lanzette 11, einem Eingriffselement 13,
das mit dem Lanzettenhalter 12 einstückig ist und an seinem Ende
einen Eingriffsabschnitt 13a aufweist, und der ersten Feder 14 zum
Wegdrücken
des Lanzettenhalters 12 von seiner hinteren Endfläche, und
diese Elemente 11, 12, 13 und 14 sind
in einem Einstechvorrichtungsgehäuse 22 untergebracht.
Ein Ende der ersten Feder 14 ist an dem hinteren Ende des
Lanzettenhalters 12 gesichert, während das andere Ende an einer
Wandfläche
im Innern des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 gesichert
ist. Dabei kann an Stelle der ersten Feder 14 ein elastisches Element
angewandt werden, beispielsweise ein Element aus Gummi, welches
den Lanzettenhalter 12 hinausdrücken kann.
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Wie
in 2 dargestellt, besteht andererseits der Saugmechanismus
aus dem Kolben 15 und der Dichtung 17a, die dazu
verwendet werden, daß sich
die Innenwand des Sauggehäuses 23 luftdicht entlang
dem vorderen Ende des Kolbens 15 verschieben kann, und
diese Elemente 15 und 17a sind in dem Sauggehäuse 23 untergebracht.
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Bei
der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1,
wie sie in den Figuren gezeigt ist, sind das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und
das Sauggehäuse 23 nebeneinander
eingebaut und sind derart konstruiert, daß die jeweiligen Innenräume durch
ein Durchgangsloch 18 hindurch miteinander verbunden sind.
Das vordere Ende des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 befindet sich
in offenem Zustand, und der Verbindungsabschnitt 8 für den Blutprobennahmechip
ist entlang dem vorderen Ende angebracht. Das hintere Ende desselben
befindet sich in geschlossenem Zustand, und die mit dem Lanzettenhalter 12 verbindende
erste Feder 14 ist an dessen Innenfläche gesichert. Dabei ist die
erste Feder 14 bei der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 in
der in 2 gezeigten Weise zwischen der hinteren Endfläche des
Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und dem
Lanzettenhalter 12 befestigt, daß dadurch eine Konstruktion
zum Hinausdrücken
des Lanzettenhalters 12 gebildet wird, und sie kann zwischen
dem vorderen Ende des Einstechgehäuses 22 und dem Lanzettenhalter 12 derart
befestigt werden, daß dadurch eine
Konstruktion zum Herausziehen des Lanzettenhalters 12 gebildet
wird.
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Das
Sauggehäuse 23 weist
in seinem vorderen Ende ein Verbindungsloch 19 auf, und
die Dichtung 17a, die sich in luftdichtem Zustand entlang
der Innenwand verschiebt, ist im Innern desselben abgedichtet. An
dem äußeren Abschnitt
des Sauggehäuses 23 ist
ein Rückschlagventil 32 eingebaut,
um dadurch ein Entleerungsmittel zu bilden, das bei einem Zustand
hohen Drucks im Innern des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und
dem Sauggehäuse 23 Luft
abgibt, welche dem Überdruck
entspricht. Herbei können
das Verbindungsloch 19 und das Rückschlagventil 32 an
der Seitenfläche
des Sauggehäuses 23 eingebaut
werden. Der Kolben 15, der nach dem hinteren Ende des Sauggehäuses 23 zu
verläuft,
ist an der Dichtung 17a befestigt. Weiterhin ist vorzugsweise
ein O-Ring 17b entlang der Umfangsfläche der Dichtung 17a derart
eingebaut, daß er
deren Gleiteigenschaft und Luftabdichtungseigenschaft verstärkt.
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Bei
der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1,
wie sie in den Figuren gezeigt ist, sind das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und
das Sauggehäuse 23 parallel
zueinander eingebaut; sie können jedoch
auch in Reihe miteinander eingebaut sein. In diesem Fall ist ein
Loch, das zu dem seitlichen Loch 18 korrespondiert, von
dem hinteren Ende des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 bis zu dem
vorderen Ende des Sauggehäuses 23 ausgebildet,
und der Eingriffsabschnitt 13 kommt mit diesem Loch in
Eingriff und wird von diesem angehalten und wird durch Kontakt mit
der Dichtung 17a aus dem Eingriff mit diesem gelöst, wobei
das Verbindungsloch in der Seitenfläche des Gehäuses ausgebildet ist. Wenn
das Einstechvorrichtungsgehäuse
und das Sauggehäuse in
Reihe miteinander eingebaut sind, neigt die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
des Weiteren dazu, sich in seiner Gesamtlänge zu verlängern; man kann jedoch die
Gesamtlänge
verkürzen, wenn
man beide oder eines von dem Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und
dem Sauggehäuse 23 dicker
und kürzer
gestaltet und die entsprechenden, in den jeweiligen Gehäusen unterzubringenden
Teile auf entsprechende Größen einstellt.
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Obwohl
in den Figuren nicht gezeigt, ist doch ein stabförmiges Element parallel zu
dem Einstechvorrichtungsgehäuse 22 in
einer solchen Weise zwischen der Außenfläche des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und
der Innenfläche
des Gehäuses 2 eingebaut,
daß sein
eines Ende an der Innenseite eines Blutprobennahmechip-Freigabehebels 6 auf
der Oberfläche
des Gehäuses 6 angebracht
ist, während das
andere Ende vorstehen kann, wenn der Blutprobennahmechip-Freigabehebel 6 verschoben
wird, und außerdem
in einem solchen vorstehenden Zustand mit dem Blutprobennahmechip 10 in
Kontakt kommen kann, so daß es
sich von dem Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips
trennt.
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Des
Weiteren sind die Querschnittsformen des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und
des Sauggehäuses 23 nicht
speziell eingeschränkt
und können
zu runden, quadratischen oder anderen polygonalen Formen ausgebildet
werden. Die Dichtung 17a ist vorzugsweise zu der gleichen
Form wie die Innenflächenform
des Sauggehäuses
ausgebildet.
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Der
Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips ist in
die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 eingebaut.
In 2 steht der Verbindungsabschnitt 8 des
Blutprobennahmechips aus dem Gehäuse 2 derart
als Zylinder vor, daß er die Öffnung des
vorderen Endes des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 in Form von
doppelten Kreisen umgibt, und der Blutprobennahmechip 10 abdeckend
daran befestigt ist. Weiterhin sind im Innern des zylindrischen
Verbindungsabschnitts 8 des Blutprobennahmechips eine Fotoemissionsvorrichtung 20 und
eine fotoelektrische Vorrichtung 21 eingebaut, die zusätzlich zu
dem Einstechvorrichtungsgehäuse 22 als
Meßmechanismus
dienen.
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Weiterhin
ist in der in 1 gezeigten Weise ein ringförmiges elastisches
Element 9 entlang der Außenfläche des Verbindungsabschnitts 8 des
Blutprobennahmechips in Kontakt mit diesem eingebaut, um dadurch
in einem luftdichten Zustand formschlüssig in den Blutprobennahmechip 10 einzugreifen
und diesen anzuhalten.
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Der
Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips soll nicht
auf die oben genannte Ausführungsform
beschränkt
sein. Er kann beispielsweise eine Konstruktion aufweisen, die kontinuierlich
von dem vorderen Ende ausgeht, ohne das vordere Ende des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 zu
umgeben, oder nicht unbedingt als Konstruktion vorgesehen ist, die
von dem Gehäuse 2 vorsteht.
Mit anderen Worten, es wird jede Konstruktion verwendet, solange diese
in luftdichtem Zustand an dem Blutprobennahmechip 10 befestigt
werden kann, und solange der druckverminderte Zustand aufrechterhalten
wird, wenn verminderter Druck auf das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und
das Sauggehäuse 23 ausgeübt wird,
wobei die Haut einer Person auf eine Saugöffnung 43 (siehe 5)
des Blutprobennahmechips 10 aufgelegt wird. In diesem Fall
soll die Form des Blutprobennahmechips 10 nicht auf die
in 4 oder 5 gezeigte Form beschränkt sein.
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Bei
der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 sind
die Fotoemissionsvorrichtung 20 und die fotoelektrische
Vorrichtung 21 als Meßmechanismus
derart eingebaut, daß der
Zuckerbestandteil im Blut Farben durch eine Farbreaktion mit einem
Verfahren entwickeln kann, welches später beschrieben wird, und daß der Blutzuckerwert
durch Messung des Grades der Lichtabsorption berechnet wird und
angezeigt wird. Dabei sind in den Figuren zwar keine speziellen
Mittel zum Berechnen des Blutzuckerwertes und zum Anzeigen des Wertes
gezeigt, jedoch kann ein herkömmliches
Blutzuckerberechnungsmittel zum Berechnen des Blutzuckerwertes mit
Hilfe eines ähnlichen
Mittels und eines herkömmlichen
Anzeigemittels angewandt werden. Weiterhin soll bei der vorliegenden
Erfindung das Meßmittel
nicht auf ein Mittel beschränkt
werden, durch welches der Zuckerbestandteil im Blut mit einer Farbreaktion
in der später
beschriebenen Weise Farben entwickeln und der Grad der Lichtabsorption
gemessen werden kann; und es können
auch andere Mittel zur Herstellung eines direkten Kontaktes mit
der Probe oder zum Messen des Blutzuckerwertes durch Hindurchlaufenlassen
von Licht mit einer vorgegebenen Wellenlänge durch die Probe angewandt
werden. In diesen Fällen
kann an Stelle der Fotoemissionsvorrichtung 20 und der
fotoelektrischen Vorrichtung 21 ein Sensor usw. verwendet
werden, der für
die Mittel geeignet ist.
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In 5 und 6 wird
in der folgenden Beschreibung der in der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 verwendete
Blutprobennahmechip 10 ausführlich erläutert. 5 ist eine
Draufsicht, die den Blutprobennahmechip 10 bei Betrachtung
von einer Öffnung 45 aus
zeigt, die zu dem Blutprobennahmechip-Verbindungsabschnitt 8 des
Blutprobennahmechips 10 paßt, und 6 ist eine
Querschnittsansicht des in 5 gezeigten
Blutprobennahmechips 10.
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Der
Blutprobennahmechip 10, der eine zylindrische Form aufweist,
ist an seinem einen Ende mit einer Bodenfläche, in welcher die Saugöffnung 43 zum
Ansaugen der Haut bei Kontakt mit der Haut und bei vermindertem
Druck des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und des Sauggehäuses 23 eingebaut
ist, und an dem anderen Ende mit einer Öffnung 45 versehen
ist, die zu dem Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips
paßt.
An die Seite der Saugöffnung 43 werden
(in der Nähe
der Mitte der Unterseite) ein Testpapier 41, das zur Absorption
von als Probe dienenden Körperflüssigkeiten
verwendet wird, und eine Nut 42 angelegt, die als Führungsmittel
für Körperflüssigkeit
(Blut) dient, um Körperflüssigkeiten
durch die Oberflächenspannung,
die ebenfalls entsteht, von der Saugöffnung 43 zu dem Testpapier 41 zu
führen.
Auf diese Weise kann sogar auf der Basis einer kleinen Menge von
als Probe genommenen Körperflüssigkeiten
eine effektive Untersuchung vorgenommen werden. Form, Größe und Länge der
Nut 42 sind nicht speziell beschränkt; und diese werden gemäß der Größe und der
Form des Testpapiers 41 und der Saugöffnung 43 in geeigneter Weise
gewählt.
Dabei soll der Blutprobennahmechip 10 bei der vorliegenden
Erfindung nicht auf die zylindrische Form beschränkt werden und kann als quadratische
Form in seinem Querschnitt, als Zylinder mit polygonaler Form in
seinem Querschnitt oder als konische Form vorgesehen werden, deren
Durchmesser sich in Richtung zu seinem einen Ende verengt.
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Der
Durchmesser der Saugöffnung 43 ist nicht
speziell beschränkt
und kann auf jede Größe eingestellt
werden, solange diese größer als
eine minimale Größe ist,
durch welche die angesaugte Haut eine geeignete Hügelform
bildet, aus welcher Blut aufgesaugt wird. Außerdem ist die Form nicht speziell
beschränkt
und kann als quadratische oder eine andere polygonale Form vorgesehen
werden. Insbesondere wird die Saugöffnung vorzugsweise derart eingestellt,
daß sie
einen Öffnungsdurchmesser
von 4 bis 10 mm aufweist, so daß sie
mit der Oberfläche eines
lebenden Körpers,
beispielsweise der Fingerspitze, dem Oberarm, dem Unterleib, dem
Oberschenkel und einem Ohrläppchen
in Kontakt kommt und einen gewünschten
Blutaufsaugvorgang zuläßt, der
von individuellen Unterschieden wie Geschlecht, Alter usw. und von
Unterschieden bei den Einstechabschnitten unabhängig ist; und die insbesondere
dann, wenn der Einstechabschnitt ein Ohrläppchen ist, vorzugsweise auf
den Bereich von 4 bis 6 mm eingestellt wird. Sie ist auch vorzugsweise
zu einer Form wie einer Rohrform ausgebildet, die auch den Umfang
des Einstechabschnitts stimulieren kann, wenn sie auf die Oberfläche (die
Haut) eines lebenden Körpers aufgedrückt wird.
Das ist so, da durch die Stimulierung an dem Umfang des Einstechabschnitts
der Schmerz zum Zeitpunkt des Einstechens gelindert wird.
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Wie
insbesondere in 6 dargestellt, ist vorzugsweise
ein zylindrisches Element 46 an dem durchgehenden Rand
der Saugöffnung 43 befestigt. Weiterhin
kann dieses zylindrische Element 46 verhindern, daß Luft durch
den Spalt zwischen dem Blutprobennahmechip 10 und der Haut
hindurch in das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 strömt, wenn
das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und
das Sauggehäuse 23 in
einem druckverminderten Zustand gehalten werden. Um die Sichtbarkeit
der Innenseite des Blutprobennahmechips 10 aufrechtzuerhalten,
d.h. eine visuelle Bestätigung
des Blutungszustands nach dem Einstechen zuzulassen, besteht der
Blutprobennahmechip 10 vorzugsweise aus einem transparenten
oder durchscheinenden Material.
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Form
und Größe der Öffnung 45 sind
nicht besonders beschränkt,
und es wird jede Form und Größe derselben
verwendet, solange die Öffnung 45 in
luftdichtem Zustand an dem Blutprobennahmechip 10 befestigt
wird. Des Weiteren wird entlang der Innenumfangsfläche der Öffnung 45 vorzugsweise
ein ringförmiger
Vorsprung 44 ausgebildet; dadurch können der Blutprobennahmechip 10 und
der Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips durch eine
interaktive Funktion mit dem elastischen Element 9, das
in dem Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips
eingebaut ist, fester in einem luftdichten Zustand verbunden werden.
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Form
und Größe (einschließlich der
Dicke) des Testpapiers 41 sind nicht besonders beschränkt; wenn
dieses jedoch zu groß ist,
besteht die Möglichkeit,
daß Messungen
bei einer kleinen Menge an absorbierter Probe unwirksam werden,
oder wenn dieses zu groß ist,
wird die Probe vielleicht nicht in geeigneter Weise aufgesaugt.
Wenn man das berücksichtigt,
wird das Testpapier 41 in geeigneter Weise gewählt. Die
Lage des Testpapiers 41 ist nicht besonders beschränkt, solange
es nahe an der Saugöffnung 43 liegt
und der Meßmechanismus
das Testpapier abfühlen
kann. In 5 und 6 befindet
sich das Testpapier 41 in der Nähe der Mitte der Unterseite,
wobei die Saugöffnung 43 an
dessen Seite liegt; jedoch kann man die Anordnung umkehren, oder
die Mitten des Testpapiers 41 und der Saugöffnung 43 können sich
in der Nähe
der Mitte der Unterseite befinden.
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Material
und Ausführungsart
des Testpapiers 41 sind nicht besonders beschränkt, und
dazu kann ein Gewebe usw. verwendet werden, das in herkömmlicher
Weise als Körperflüssigkeitstestmaterial verwendet
wird. Da die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 mit
Hilfe einer Farbreaktion den Blutzuckerwert (die Konzentration der
Glucose) messen kann, wird weiterhin ein Reagens, mit dem ein Enzym
wie Glucoseoxidase und/oder dessen Zerfallsprodukte Farben entwickeln
können,
an dem Testpapier 41 befestigt. Bei der vorliegenden Erfindung
soll das Meßverfahren
nicht auf die Messungen des Grades der Lichtabsorption mit Hilfe
der Farbreaktion beschränkt
sein, und wenn ein anderes Meßverfahren
verwendet wird, kann der Meßmechanismus
an Stelle der oben genannten Fotoemissionsvorrichtung 20 und
der fotoelektrischen Vorrichtung 21 mit einer anderen geeigneten
Vorrichtung wie einem Sensor versehen werden.
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Bei
der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 ist
das Verbindungsloch 19 in dem Sauggehäuse 23 als Element
des Druckminderungslösemittels
ausgebildet, um den druckgeminderten Zustand auszulösen, nachdem
ein verminderter Druck auf das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und
das Sauggehäuse 23 ausgeübt wurde,
um die Haut anzusaugen und auch Körperflüssigkeiten zu ziehen. Weiterhin
dient das Verbindungsloch 19 auch als Element des Entleerungsmittels,
das im Falle eines unter Druck stehenden Zustandes des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und
des Sauggehäuses 23 zum Zeitpunkt
des Einstechens Luft abläßt, welche
dem Überdruck
entspricht.
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In
der folgenden Beschreibung werden das Druckminderungslösemittel
und das Entleerungsmittel der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 spezieller
erläutert.
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Wie
in 3 und 4 dargestellt, sind das Druckminderungslösemittel
und das Entleerungsmittel einstückig
in der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 ausgebildet. 3 zeigt
eine Querschnittsansicht des Sauggehäuses 23, wenn sich
dieses im Normalzustand oder in druckgemindertem Zustand befindet,
und 4 ist eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
zeigt, in welchem das Sauggehäuse 23 den
druckgemindertem Zustand auslöst.
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Das
Druckminderungslösemittel
und das Entleerungsmittel sind jeweils in ein flexibles Gehäuse 30 eingebaut.
Das Gehäuse 30 ist
mit einem Druckminderunglöseknopf 7 und
einem Entlüftungsloch 33 versehen.
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Das
Druckminderungslösemittel
besteht aus dem Verbindungsloch 19, einem Betätigungselement 31a mit
einer Form wie dem vorderen Ende eines Minusschraubendrehers und
einem Keilelement 31b, das an dem Basisende desselben befestigt
ist. Das Entleerungsmittel besteht aus dem Verbindungsloch 19 und
dem Rückschlagventil 32.
Das Ansteuerelement 31a weist Nadelform auf, und das Keilelement 31b besteht
aus mehreren Lagen von dreieckigen Platten. Das Rückschlagventil 32 weist
am Oberteil seines flexiblen konischen Körpers eine Öffnung auf. Dabei sollen das
Betätigungselement 31a,
das Keilelement 31b und das Rückschlagventil 32 bei
der vorliegenden Erfindung nicht auf diese Formen beschränkt sein,
und das Druckminderungslösemittel und
das Entleerungsmittel können
als unabhängige Teile
vorgesehen sein.
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Im
Normalzustand oder in dem druckgeminderten Zustand (3)
des Sauggehäuses 23 wird das
Druckminderungslösemittel
in einem druckgeminderten Zustand gehalten, da das umsteuernde Stoppventil
und dessen Öffnung
mit dem Betätigungselement 31a abgedichtet
sind. Wenn danach der Saugvorgang an der Haut unnötig wird,
drückt man
auf den Druckminderungslöseknopf 7.
Dadurch können
das Betätigungselement 31a und
das Keilelement 31b das Rückschlagventil 32 in
umgekehrter Richtung öffnen,
was dazu führt,
daß Luft
aus dem Entlüftungsloch 33 über das
Verbindungsloch 19 in das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und
das Sauggehäuse 23 strömt und dadurch
den druckgeminderten Zustand löst.
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Das
Entleerungsmittel ist derart angeordnet, daß sich das Rückschlagventil
dann, wenn das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 durch
Verschieben der Dichtung 17a im Innern des Sauggehäuses 23 zum
Zeitpunkt des Einstechens in einen unter Druck stehenden Zustand
gebracht werden, durch den Druck öffnen kann, so daß Luft,
welche dem Überdruck
entspricht, aus dem Verbindungsloch 19 über das Entlüftungsloch 33 abgelassen
wird.
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7 zeigt
ein Beispiel für
den Körperflüssigkeitsbestandteilmeßkreis der
Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung.
Der Meßkreis
ist mit einer Steuervorrichtung 51 wie einer CPU versehen,
und mit der Steuervorrichtung 51 sind eine (zu dem Anzeigelement 5 gemäß 1 korrespondierende)
Anzeigevorrichtung 52, ein (mit dem Leistungsschalter gemäß 1 verbundener)
Stromquellenabschnitt 53, ein Schaltkreis 54,
ein Datenspeicherabschnitt 55 und ein externer Ausgangsabschnitt 56 verbunden.
Weiterhin ist mit der Steuervorrichtung 51 ein optischer
Sensor 59 verbunden, der aus einem (dem Fotoemissionselement 20 gemäß 2 entsprechenden)
Fotoemissionselement 57 und einem (zu dem fotoelektrischen Element 20 gemäß 2 korrespondierenden)
fotoelektrischen Element 58 besteht. Das Fotoemissionselement 57 projiziert
bei Ansteuerung durch ein Signal von der Steuervorrichtung Licht
mit einer gegebenen Wellenlänge
auf das (nicht gezeigte) Testpapier, das Blut aufgesaugt hat, und
das reflektierte Licht wird von dem fotoelektrischen Element 58 empfangen.
Das empfangene Licht wird von einem Verstärker 60 verstärkt und
durch einen A/D-Wandler 61 in die Steuervorrichtung 51 eingegeben;
mithin berechnet die Steuervorrichtung 51 den Blutzuckerwert aus
dem eingegebenen Signal, bezogen auf in dem Datenspeicherabschnitt 55 gespeicherte
Daten, und läßt die Anzeigevorrichtung 52 die
Ergebnisse anzeigen.
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In
der folgenden Beschreibung wird ein Verfahren zur Verwendung der
Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 erläutert.
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Nachdem
die Lanzette 11 an dem Lanzettenhalter 12 befestigt
ist, wird der Lanzettenhalter 12 in das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 geschoben,
bis das Seitenloch 18 in den Eingriffsabschnitt 13 eingreift.
Zu diesem Zeitpunkt wird die erste Feder 24 in zusammengedrücktem Zustand
gehalten. Als Nächstes
wird der Blutprobennahmechip 10 an dem Verbindungsabschnitt 8 für den Blutprobennahmechip 10 in dem
Hauptkörpergehäuse 2 befestigt.
Dann wird der Leistungsschalter 4 der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 eingeschaltet.
Dabei kann der Leistungsschalter eingeschaltet werden, bevor der Blutprobennahmechip 10 befestigt
ist. Weiterhin kann ein Schalter derart konstruiert sein, daß er beim Befestigen
des Blutprobennahmechips 10 automatisch den Strom einschaltet,
und in diesem Fall ist der Leistungsschalter 4 nicht erforderlich.
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Als
Nächstes
wird die Saugöffnung 43 am vorderen
Ende des Blutprobennahmechips an einem Einstechabschnitt auf die
Haut der Person gedrückt, und
beim Drücken
auf die Kolbenabdeckung 3 wird die Dichtung 17a im
Innern des Sauggehäuses 23 in luftdichtem
Zustand durch den Kolben 15 verschoben, der sich in Zusammenwirken
mit der Kolbenabdeckung 3 bewegt. Wenn derart auf sie gedrückt wird,
daß sie
an die fernste Position gelangt, drückt die Dichtung 17a oder
der O-Ring 17b auf den Eingriffsabschnitt 13 und
beseitigt dadurch den Eingriff; mithin wird die erste Feder 14 gelöst, die
sich in zusammengedrücktem
Zustand befand, so das sich die Lanzette 11 und der Lanzettenhalter 12 vorwärts in Richtung
zu der Saugöffnung
des Blutprobennahmechips 10 bewegen und einen Einstechvorgang
ausführen
können.
Wenn das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und
das Sauggehäuse 23 durch
die Verschiebung der Dichtung 17a im Innen des Sauggehäuses 23 in
luftdichtem Zustand in einen unter Druck stehenden Zustand gebracht
werden, öffnet sich
das Rückschlagventil 32 in
diesem Fall durch den Druck, so daß Luft, die dem Überdruck
entspricht, aus dem Verbindungsloch 19 durch das Entlüftungsloch 33 abgelassen
wird. Nach dem Einstechen kann der Lanzettenhalter 12,
an welchem die Lanzette 11 befestigt ist, auf Grund der
Dämpfungsfunktion
der Feder in seine Ausgangsstellung zurückkehren, welche der natürlichen
Länge der
Feder entspricht. In diesem Fall wird vorzugsweise eine Feder mit
einer geeigneten Federkonstante gewählt, um somit ein doppeltes
Einstechen zu vermeiden.
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Wenn
als Letztes die Druckkraft von der Kolbenabdeckung 3 weggenommen
wird, wobei die Saugöffnung 43 des
vorderen Endes des Blutprobennahmechips 10 auf die Haut
gedrückt
wird, kann sich die Dichtung 17a auf Grund der Funktion
der zweiten Feder 16 durch den sich in Zusammenwirken mit
der Kolbenabdeckung 3 bewegenden Kolben 3 hindurch zurückziehen,
wodurch das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 in
einen druckgeminderten Zustand gebracht werden, so daß Körperflüssigkeiten
aus dem Einstechabschnitt heraus gezogen werden. Dabei ist der Mindestdruck
in dem Raum im druckgeminderten Zustand vorzugsweise auf annähernd –300 mm
Hg gegenüber
dem atmosphärischen
Druck eingestellt. Dadurch kann in kurzer Zeit eine erforderliche
Menge an Körperflüssigkeiten gezogen
werden.
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Dann
werden die auf die Haut gesaugten Körperflüssigkeiten auf Grund der Kapillarerscheinung
durch die in der Innenwand des Blutprobennahmechips 10 ausgebildete
Führungsnut 42 hindurch übergeführt und
in dem Testpapier 41 aufgesaugt.
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Danach
wird Licht mit einer gegebenen Wellenlänge von dem Fotoemissionsmittel 20 auf
das in dem Testpapier 41 aufgesaugte Blut projiziert, das
reflektierte Licht wird von dem fotoelektrischen Mittel 21 abgefühlt, der
Blutzuckerwert wird gemessen, und die Ergebnisse werden auf dem
Anzeigeelement 5 angezeigt. Des Weiteren wird nach dem
Aufsaugen des Blutes in dem Testpapier 41 der Druckminderungslöseknopf 7 gedrückt, so
daß äußere Luft
in das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und
das Sauggehäuse 23 eingelassen
wird, und wenn das Sauggefühl
von der Haut verschwindet, wird die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
abgenommen.
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Wie
oben beschrieben, wird mit der vorliegenden Erfindung eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
geschaffen, bei welcher ein Einstechwerkzeug und eine Meßvorrichtung
für einen Körperflüssigkeitsbestandteil
(beispielsweise der Blutzuckerwert) zu einer einstückigen Vorrichtung geformt
sind. Im Vergleich zu der Anwendung eines herkömmlichen Einstechwerkzeugs
und einer herkömmlichen
Körperflüssigkeitsmeßvorrichtung
sorgt die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung für
einen wirksamen Vorgang und ist hygienisch besser. Weiterhin führt die
Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung einen Saugvorgang am Umfang eines an der Haut einer Person
gelegenen Einstechabschnitts aus, wobei das Innere der Vorrichtung
in einem druckgeminderten Zustand gehalten wird, um so den Strom
der Körperflüssigkeiten zu
beschleunigen; deshalb läßt sich
selbst bei oberflächlichem
Einstechen in die Haut mit weniger Schmerz eine Körperflüssigkeitsmenge,
die für
eine Untersuchung usw. benötigt
wird, leicht erhalten und messen.
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Als
Nächstes
wird an Hand von 8 bis 13 eine
Erläuterung
eines Beispiels für
ein Einstechwerkzeug gegeben, das in der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung vorzugsweise verwendet wird. 8, 9, 10 und 11 sind
seitliche Querschnittsansichten, welche das Einstechwerkzeug gemäß der vorliegenden
Erfindung in jeweils verschiedenen Zuständen zeigen; und 12 und 13 sind Querschnittsansichten,
die ein Konstruktionsbeispiel für
das Luftablaßmittel
zeigen. Dabei wird bei der Erläuterung
in 8 bis 11 die
obere Seite als "Basisende" bezeichnet, und
die untere Seite wird als "vorderes
Ende" bezeichnet.
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Wie
in 8 bis 13 dargestellt,
ist das vorliegende Einstechwerkzeug (ein Blutproben nehmendes Einstechwerkzeug) 101A mit
einem Gehäuse 102,
einem Einstechkolben 103, einer Schraubenfeder (einem ersten
Druckmittel) 104 zum Drücken des
Einstechkolbens 103 in Richtung des vorderen Endes, einem
Saugkolben 105, einer Schraubenfeder (einem zweiten Druckmittel) 106 zum
Drücken des
Saugkolbens 105 in Richtung des Basisendes, einem Luftablaßventil
(Luftablaßmittel) 107 und
einem Betätigungsmittel 108 versehen.
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Das
Gehäuse 102 besteht
aus einem zylinderförmigen
Gehäusehauptkörper 121 und
einer Kappe 122, die frei lösbar an dem vorderen Ende des Gehäusehauptkörpers 121 befestigt
ist. Der Gehäusehauptkörper 121 und
die Kappe 122 bestehen aus einem Material, welches praktisch
keine Luft hindurchläßt.
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Weiterhin
ist zwischen dem zylinderförmigen Gehäusehauptkörper 121 und
der Kappe 122 ein Dichtungsring 123 eingesetzt
und gespannt, so daß die
Kappe 122 an dem Gehäusehauptkörper 121 in luftdichtem
Zustand befestigt ist.
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Der
Gehäusehauptkörper 121 kann
den Einstechkolben 103, der weiter unten ausführlich beschrieben
wird, die Schraubenfeder 104, den Saugkolben 105 und
die Schraubenfeder 106 unterbringen und dient auch als
Halteabschnitt, wenn das Einstechwerkzeug 101A verwendet
wird.
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Die
Kappe 122, welche ein rohrförmiges Element ist, weist einen
sich verjüngenden
Abschnitt 122b auf, der seinen Innen- und seinen Außendurchmesser
in Richtung nach dem vorderen Ende hin verengt.
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Das
vordere Ende der Kappe 122 ist ein Abschnitt, der mit der
Oberfläche
eines lebenden Körpers,
beispielsweise der Fingerspitze, dem Oberarm, dem Unterleib, dem Oberschenkel
oder dem Ohrläppchen,
in Kontakt kommen soll, und mit einer vorderen Öffnung 122a versehen
ist. An dieser vorderen Öffnung 122a ist
der Öffnungsdurchmesser
(der Öffnungsbereich)
korrekt eingestellt, so daß eine
gewünschte
Blutprobennahme unabhängig
von individuellen Unterschieden wie Geschlecht, Alter usw. und Unterschieden
in den Einstechabschnitten ausgeführt werden kann. Insbesondere
ist der Öffnungsdurchmesser
der vorderen Öffnung 122a vorzugsweise
im Bereich von 4 bis 10 mm eingestellt und ist in dem Fall, wenn
der Finger oder das Ohrläppchen als
Einstechbereich verwendet wird, mehr vorzugsweise im Bereich von
4 bis 6 mm eingestellt.
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Der
Außenrand
des vorderen Endes der Kappe 122 ist zu einer Form ausgebildet,
die sich zur Stimulierung des Einstechbereiches und zur Linderung
des Schmerzes zum Zeitpunkt des Einstechens eignet, wenn dieser
auf die Oberfläche
eines lebenden Körpers
(die Haut) gedrückt
wird. Die Form eignet sich auch, um zu verhindern, daß Luft zwischen der
Kappe 122 und der Oberfläche eines lebenden Körpers in
das Gehäuse 102 strömt, wenn
sich das Gehäuse 102 in
einem druckgeminderten Zustand befindet.
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Um
die Sichtbarkeit der Innenseite aufrechtzuerhalten und insbesondere
eine visuelle Bestätigung
des Blutungszustands nach dem Einstechen zu ermöglichen, besteht die Kappe 122 vorzugsweise aus
einem transparenten oder durchscheinenden Material.
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An
dem Basisende des Gehäusehauptkörpers 121 ist
eine Öffnung 124 ausgebildet,
durch welche der Saugkolben 105 eingesetzt wird. Weiterhin sind
in der Seitenwand des Gehäusehauptkörpers 121 seitliche
Löcher 125 und 126 ausgebildet,
die zu einem zum Einstechen und Saugen verwendeten Betätigungsknopf 184 und
zu einem zum Luftablassen verwendeten Betätigungsknopf 186 korrespondieren, die
später
beschrieben werden.
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Weiterhin
ist in dem Gehäusehauptkörper 121 eine
Trennplatte 127 eingesetzt. Die Trennplatte 127 ist
sicher an der Seitenwand des Gehäusehauptkörpers 121 befestigt
oder ist einstückig
mit dieser ausgebildet.
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In
der Seitenwandinnenfläche
des Gehäusehauptkörpers 121 ist
in Längsrichtung
des Gehäusehauptkörpers 121 eine
Führungsnut 128 ausgebildet.
An dem vorderen Ende der Führungsnut 128 ist ein
Anschlag 129 ausgebildet, mit welchem ein vorstehender
Abschnitt 134 in Kontakt kommt (siehe 9).
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Im
Innern des Gehäusehauptkörpers 121 ist ein
Einstechmechanismus angebracht, der aus dem Einstechkolben 103 und
der Schraubenfeder 104 zum Drücken des Einstechkolbens 103 zu
dem vorderen Ende hin besteht.
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Der
Einstechkolben 103 besteht aus einem Nadelhalter (Lanzettenhalter) 131,
an welchem die Lanzette 111 mit der Einstechnadel 112 lösbar befestigt
ist, einem mit dem Nadelhalter 131 einstückig ausgebildeten
elastischen Element 132 mit einem an seinem Ende (auf der
Seite des Basisendes) vorgesehenen ersten Eingriffsabschnitt 133 und
aus einem einstückig
mit dem Nadelhalter 131 ausgebildeten, vorstehenden Abschnitt 134.
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Der
erste Eingriffsabschnitt 133 wird in 8 durch
die Federkraft des elastischen Elementes 132 nach rechts
gedrückt
und kommt in Eingriff durch den Rand des seitlichen Lochs 125;
mithin ist der Einstechkolben 103 in seiner Verschiebung
zu dem vorderen Ende hin eingeschränkt.
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Wenn
das Einstechwerkzeug 101A (in einem Zustand vor dem Einstechen)
nicht benutzt wird, befindet sich die Schraubenfeder 104 in
zusammengedrücktem
Zustand, und ihre jeweiligen Enden sind an der Trennplatte 127 und
der Basisendfläche
des Nadelhalters 131 gesichert, so daß der Einstechkolben 103 zu
dem vorderen Ende hin gedrückt
wird.
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Der
vorstehende Abschnitt 134 wird in die Führungsnut 128 eingesetzt
und kann sich in den Längenrichtungen
der Führungsnut 128 verschieben. Mithin
wird der Einstechkolben 103 im Innern des Gehäuses 102 verschoben.
In diesem Fall kommt der vorstehende Abschnitt 134 mit
dem Anschlag 129 in Kontakt und beschränkt dadurch den Einstechkolben 103 in
seiner Verschiebung zu dem vorderen Ende hin. Mit anderen Worten,
durch die Einstellposition des Anschlags 129 kann die Einstechtiefe
(= maximal vorstehende Länge
der Einstechnadel 112 von der vorderen Öffnung 221) der Einstechnadel 112 auf
der Oberfläche
eines lebenden Körpers
eingestellt werden (siehe 9).
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Des
Weiteren ist die Schraubenfeder 104 korrekt eingestellt,
um somit einen geeigneten Elastizitätskoeffizienten (eine geeignete
Federkonstante) aufzuweisen, um dadurch während ihrer Dämpfbewegungen
nach dem Einstechen der Einstechnadel 112 in die Oberfläche eines
lebenden Körpers
nicht wieder in die Oberfläche
des lebenden Körpers
einzustechen.
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Weiterhin
ist ein aus dem Saugkolben 105 und der Schraubenfeder 106 bestehender
Saugmechanismus (Unterdruck erzeugender Mechanismus) in dem Gehäusehauptkörper 121 eingebaut,
um den Saugkolben 105 zu dem Basisende hin zu drücken.
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Der
Saugkolben 105 ist ein stabförmiges Element und ist an seinem
Basisende mit einem Handhabungsabschnitt 151 und an seinem
vorderen Ende mit einer Dichtung 152 versehen. Die Dichtung 152 besitzt
einen Dichtungsring (ein Abdichtelement) 153 aus einem
elastischen Material entlang ihrem Umfangsabschnitt.
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Der
Dichtungsring 153 kommt in luftdichtem Zustand mit der
Innenumfangsfläche
des Gehäusehauptkörpers 121 in
Kontakt, und wenn sich der Saugkolben 105 in Längsrichtung
des Gehäusehauptkörpers 121 verschiebt,
verschiebt sich auch der Dichtungsring 153 in luftdichtem
Zustand in der gleichen Richtung entlang der Innenumfangsfläche des
Gehäusehauptkörpers 121.
In diesem Fall ist der Dichtungsring 153 vorzugsweise derart
eingestellt, daß er
einen Gleitwiderstand in einem Maße aufweist, daß er die
Streckung und die Kontraktion der Schraubenfeder 106 nicht
stört.
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An
der Seitenfläche
der Dichtung 152 ist vorstehend ein elastisches Element 154 ausgebildet, welches
elastisch verformbar ist, und an ihrem vorderen Ende ist ein zweiter
Eingriffsabschnitt 155 ausgebildet. Der zweite Eingriffsabschnitt 155 wird
in 8 durch die Federkraft des elastischen Elementes 154 nach
rechts gedrückt
und kommt mit dem Rand des seitlichen Lochs 125 in Eingriff;
mithin ist der Saugkolben 105 in seiner Verschiebung zu
dem Basisende hin eingeschränkt.
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Die
jeweiligen Enden der Schraubenfeder 106 sind an dem Basisende
des Gehäusehauptkörpers 121 und
an der Dichtung 152 befestigt. Wenn das Einstechwerkzeug 101A (in
einem Zustand vor dem Einstechen) nicht benutzt wird, befindet sich
die Schraubenfeder 106 in gestrecktem Zustand, so daß der Saugkolben 103 durch
deren Federkraft zu dem Basisende hin gedrückt wird.
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In
dem Saugkolben 105 steht der Dichtungsring 153 der
Dichtung 152 in luftdichtem Zustand mit der Innenumfangsfläche des
Gehäusehauptkörpers 121 in
Kontakt, und die seitlichen Löcher 125 und 126 sind
in luftdichtem Zustand ebenfalls abgedichtet; deshalb wird dann,
wenn der Saugkolben 105 zu dem Basisende hin geschoben
wird und die vordere Öffnung 122a dabei
auf der Oberfläche
eines lebenden Körpers
abgedichtet wird, ein Raum 110 im Innern des Gehäuses 102,
der von dem Gehäuse 102 und
der Dichtung 152 umgeben ist, in einen druckgeminderten
Zustand (Unterdruckzustand) gebracht.
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Das
Luftablaßmittel
wird zum Freigeben des in druckgemindertem Zustand gehaltenen Raums 110 im
Innern des Gehäuses 102 in
den atmosphärischen
Druck verwendet und ist bei der vorliegenden Erfindung als Luftablaßventil 107 vorgesehen,
welches manuell geöffnet
und geschlossen wird.
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Wie
in 12 und 13 dargestellt,
besteht das Luftablaßventil 107 aus
einem scheibenförmigen
Ventilelement 171, das mit dem Schaft 186a des
Betätigungsknopfes 186 verbunden
oder mit diesem einstückig
ist, einem elastischen Element 172, welches die Form des
Buchstabens C (der Form eines Rings mit einem Ausschnitt in seinem
einen Abschnitt) aufweist und den Betätigungsknopf 186 und das
Ventilelement 171 in 1 nach rechts
drückt, und
einem ringförmigen
Abdichtkissen (Abdichtelement) 173, das an dem Ventilelement 171 gesichert ist
und aus elastischem Material besteht.
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Wie
in 8 und 12 dargestellt,
werden der Betätigungsknopf 186 und
das Ventilelement 171 in einem Zustand, in welchem der
Betätigungsknopf 186 unberührt belassen
ist, durch die Federkraft des elastischen Elementes 172 in 8 und 12 nach rechts
gedrückt;
mithin wird das Abdichtkissen 173 gedrückt und kommt mit der Innenfläche des
am Umfang des seitlichen Lochs (der Entlüftungsöffnung) 126 gelegenen
Gehäusehauptkörpers 121 in
Kontakt, so daß das
seitliche Loch in luftdichtem Zustand abgedichtet wird.
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Wie
in 11 und 13 dargestellt,
werden dann, wenn der Betätigungsknopf 186 in 11 und 13 entgegen
der Federkraft des elastischen Elementes 172 mit dem Finger
usw. nach links gedrückt
wird, der Betätigungsknopf 186 und
das Ventilelement 171 in der gleichen Richtung verschoben, und
das Abdichtkissen 173 wird derart von dem Umfangsabschnitt
des seitlichen Lochs 126 getrennt, daß ein Zwischenraum entsteht.
Folglich kann der Raum 110 durch das seitliche Loch 126,
den Ausschnitt des elastischen Elementes 172 und die Knopfeinsetzlöcher 182 und 183 hindurch
mit der Außenluft
kommunizieren, wodurch die Luft in diesen einströmen kann.
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In
diesem Fall wird das elastische Element 172 derart eingestellt,
daß es
eine geeignete Elastizität
(Gummihärte)
aufweist, so daß es
sich kaum verformt, wenn der Raum 110 durch Betätigung des Saugkolbens 105 in
einen druckgeminderten Zustand gebracht wird, und auf Grund der
Druckdifferenz über
dem atmosphärischen
Druck in 8 eine Kraft nach links auf
das Ventil 171 ausgeübt
wird, und so daß beim
Drücken
des Betätigungsknopfes 186 mit
dem Finger usw. ein vorgegebener Verformungsbetrag geschaffen wird,
wodurch sich das Abdichtkissen 173 von der Innenfläche des
Gehäusehauptkörpers 121 am
Umfang des seitlichen Lochs 125 trennen und den Zwischenraum
bilden kann.
-
Was
die Materialbestandteile des elastischen Elementes 172 betrifft,
so werden beispielsweise folgende Materialien aufgeführt: verschiedene Kautschukmaterialien
wie Naturkautschuk, Isoprenkautschuk, Butadienkautschuk, Styrol-Butadien-Kautschuk, Nitrilkautschuk,
Chloroprenkautschuk, Butylkautschuk, Acrylkautschuk, Ethylen-Propylen-Kautschuk,
Hydrinkautschuk, Urethankautschuk, Siliconkautschuk und fluorhaltiger
Kautschuk, und verschiedene Elastomere wie Styrol, Polyolefin, Polyvinylchlorid,
Polyurethan, Polyester, Polyamid, Polybutadien und fluorierte Elastomere.
Außerdem
können verschiedene
Federn, beispielsweise Schraubenfedern, als elastisches Element 172 verwendet
werden.
-
Das
Betätigungsmittel 108 führt die
folgenden Vorgänge
aus: (1) einen Einstechvorgang, der durch Betätigung des Einstechkolbens 103 mit
der Einstechnadel 112 auf der Oberfläche eines lebenden Körpers erfolgt;
(2) einen Druckminderungsvorgang, der durch Betätigung des Saugkolbens 105 auf den
Raum 110 ausgeübt
wird; und (3) einen auf den Raum 110 ausgeübten Ablaßvorgang,
um damit den druckgeminderten Zustand in den atmosphärischen Druck
abzulassen. Es besteht aus einer Abdeckung (Umhüllung) 181 zum Unterbringen
des Gehäusehauptkörpers 121,
des zum Einstechen und zum Saugen verwendeten Betätigungsknopfes 184,
des Drückelementes 185 und
des Luftablaßbetätigungsknopfes 186.
-
Die
oben genannten Vorgänge
(1) und (2) werden gleichzeitig oder nacheinander in dieser Reihenfolge
durch Drücken
des Betätigungsknopfes 184 ausgeführt, und
der oben genannte Vorgang (3) wird durch Drücken des Betätigungsknopfes 186 unabhängig von
den Vorgängen
ausgeführt.
-
Die
Abdeckung 181 besitzt auch eine Funktion zum Unterbringen
und zum Halten der Betätigungsknöpfe 184 und 186.
Mit anderen Worten, die Knopfeinsetzlöcher 182 und 183 sind
derart in der Abdeckung 181 ausgebildet, daß der Betätigungsknopf 184 und
der Betätigungsknopf 186 jeweils durch
das Knopfeinsetzloch 182 und das Knopfeinsetzloch 183 hindurch
eingesetzt werden.
-
Das
Drückelement 185,
das an der Rückseite
des Betätigungsknopfes 184 angebracht
ist, besteht aus einem plattenförmigen
Element aus einem elastischen Material, beispielsweise einem Kautschukmaterial,
und ist von der Außenseite
des Gehäuses 121 aus
in einer solchen Weise fest geklebt, daß es das seitliche Loch 125 luftdicht
abdichtet. Deshalb besitzt das Drückelement 185 auch
eine Funktion als Abdichtelement.
-
Im
Innern des Drückelementes 185 sind
ein erster vorstehender Abschnitt 185a und ein zweiter vorstehender
Abschnitt 185b ausgebildet, die zu der Innenseite des seitlichen
Lochs 125 hin vorstehen. Der erste vorstehende Abschnitt 185a steht
mit dem ersten Eingriffsabschnitt 133 in Kontakt, und der zweite
vorstehende Abschnitt 185b steht mit dem zweiten Eingriffsabschnitt 155 in
Kontakt. In diesem Fall ist die Höhe (die vorstehende Länge) des
ersten vorstehenden Abschnitts 185a größer als die Höhe (die
vorstehende Länge)
des zweiten vorstehenden Abschnitts 185b eingestellt.
-
Das
Drückelement 185 wird
in Zusammenwirken mit dem Drückvorgang
an dem Betätigungsknopf 184 in
seitlicher Richtung gemäß 8 verformt.
Wenn der Betätigungsknopf 184 gemäß 8 mit
dem Finger usw. nach links gedrückt
wird, wobei der erste Eingriffsabschnitt 133 und der zweite
Eingriffsabschnitt 155 mit dem Rand des seitlichen Lochs 125 in
Eingriff kommen (siehe 8), wird insbesondere das Drückelement 185 ebenfalls
in der gleichen Richtung niedergedrückt, so daß der erste Eingriffsabschnitt 185a und
der zweite Eingriffsabschnitt 185b derart verformt werden,
daß sie
weiter in das seitliche Loch 125 hineinragen (siehe 9 und 10).
Folglich werden der erste Eingriffsabschnitt 133 und der
zweite Eingriffsabschnitt 155 gemäß 9 und 10 entgegen
der Federkraft der elastischen Elemente 132 und 154 nach
links gedrückt und
dadurch verschoben. Da eine Differenz zwischen den Höhen des
ersten Eingriffsabschnitts 185a und des zweiten Eingriffsabschnitts 185b besteht,
wird gemäß dem Drückvorgang
an dem Druckknopf 184 zuerst der erste Eingriffsabschnitt 133 dabei
aus dem Eingriff in den Rand des seitlichen Lochs 125 gelöst, und
dann wird der zweite Eingriffsabschnitt 155 dabei aus dem
Eingriff in den Rand des seitlichen Lochs 125 gelöst.
-
Wenn
der Finger von dem Betätigungsknopf 184 weggenommen
wird, werden das Drückelement 185 und
der Betätigungsknopf 184 durch
die Rückstellkraft
des Drückelementes 185 in
ihren Ausgangszustand (den in 8 gezeigten
Zustand) zurückgeführt.
-
In
dem Einstechwerkzeug 101A werden die Drückrichtung des Betätigungsknopfes 184,
d.h. die Betätigungsrichtung,
in welcher der Einstechkolben 103 betätigt wird und einstechen kann,
und die Schieberichtung (die Einstechrichtung) des Einstechkolbens 103 in
verschiedenen Richtungen (praktisch rechtwinkelig zueinander liegenden
Richtungen) eingestellt. Dadurch kann die Angst vor dem Einstechen gemildert
und auch der durch die Drückkraft
des Betätigungsknopfes 184 ausgeübte Kontaktdruck
des vorderen Endes der Kappe 122 auf der Oberfläche eines
lebenden Körpers unverändert belassen
und dadurch eine vorgegebene Tiefe des Einstechens sichergestellt
werden.
-
Als
Nächstes
wird eine Erläuterung
der Vorgänge
für jedes
der Teile gegeben, die beim Einstechen des Einstechwerkzeugs 101A ausgeführt werden.
- [1-A] Die Kappe 122 wird von dem Gehäusehauptkörper 121 abgenommen,
und die Lanzette 111 mit der Einstechnadel 112 wird
an dem Nadelhalter 131 des Einstechkolbens 103 befestigt.
- [2-A] Der Einstechkolben 103 mit der daran befestigten
Lanzette 111 wird entgegen der Federkraft der Schraubenfeder 104 zu
dem Basisende hin geschoben, so daß der erste Eingriffsabschnitt 133 in
den Rand des seitlichen Lochs 125 eingreifen kann. Die Schraubenfeder 104 wird
in zusammengedrücktem Zustand
gehalten.
- [3-A] Nach dem Befestigen der Kappe 122 an dem Gehäusehauptkörper 121 wird
der Saugkolben 105 entgegen der Federkraft der Schraubenfeder 106 zu dem
vorderen Ende hin geschoben, so daß der zweite Eingriffsabschnitt 155 in
den Rand des seitlichen Lochs 125 eingreifen kann. Die
Schraubenfeder 104 wird in gestrecktem Zustand gehalten.
-
In
diesem Zustand ist die Vorbereitung auf das Einstechen in die Oberfläche eines
lebenden Körpers
abgeschlossen (siehe 8).
- [4-A] Nachdem das
vordere Ende der Kappe 122 auf die Oberfläche eines
lebenden Körpers
gedrückt
ist, beispielsweise auf die Fingerspitze, wobei der Raum 110 in
luftdichtem Zustand gehalten wird, drückt man den Betätigungsknopf 184.
Beim Drücken
des Betätigungsknopfes 184 wird
das Drückelement 185 derart
verformt, daß der
Eingriff des ersten Eingriffsabschnitts 133 in den Rand
des seitlichen Lochs 125 zuerst gelöst wird.
-
Wenn
der Eingriff des ersten Eingriffsabschnitts 133 gelöst ist,
kann sich die Schraubenfeder 104, die zusammengedrückt ist,
durch ihre Federkraft strecken und bewirkt dadurch, daß sich der
Einstechkolben 103 zu dem vorderen Ende hin verschiebt,
und daß die
Einstechnadel 112 derart aus der vorderen Öffnung 122a hervortritt,
daß sie
in die Oberfläche
des lebenden Körpers
einsticht (siehe 9).
-
Dabei
kommt der vorstehende Abschnitt 134 mit dem Anschlag 129 in
Kontakt und beschränkt
dadurch die Verschiebung des Einstechkolbens 103 zu dem
vorderen Ende hin; mithin kann eine gleichbleibende Tiefe des Einstechens
mit der Einstechnadel 112 in die Oberfläche eines lebenden Körpers sichergestellt
werden.
-
Nachdem
die Einstechnadel 112 in die Oberfläche eines lebenden Körpers eingestochen
hat, wird die Schraubenfeder 104 durch Dämpfbewegungen
in ihre Ausgangslänge
zurückgeführt, die
Einstechnadel 112 wird aus der Oberfläche des lebenden Körpers herausgezogen
und in dem Gehäuse 102 aufbewahrt
(siehe 10). Somit kann die Einstechnadel 112 nur
beim Einstechen aus der vorderen Öffnung 122a der Kappe 122 vorstehen;
mithin kann vermieden werden, daß die Haut usw. versehentlich verletzt
wird, und auch eine Infektion kann verhindert und eine sehr sichere
Vorrichtung geschaffen werden.
- [5-A] Wenn man nach dem Lösen des
Eingriffs des ersten Eingriffsabschnitts 133 weiter auf
den Betätigungsknopf 184 drückt, wird
der Eingriff des zweiten Eingriffsabschnitts 155 in das
seitliche Loch 125 gelöst.
-
Wenn
der Eingriff des zweiten Eingriffsabschnitts 155 gelöst ist,
kann sich die Schraubenfeder, die sich in gestrecktem Zustand befindet,
durch ihre Federkraft zusammenziehen, wodurch sich der Saugkolben 105 zu
dem Basisende hin verschieben kann. Mithin vergrößert sich das Volumen des Raums 110 in
dem Gehäuse 102,
und dessen Druck nimmt allmählich
ab, so daß durch
den Abschnitt hindurch, in den eingestochen wurde, Blut gezogen
wird. Mit anderen Worten, die Blutung beschleunigt sich im Vergleich
zu dem Fall, in welchem kein Saugvorgang ausgeübt wird; mithin kann sichergestellt
werden, daß in
einer kurzen Zeit eine erforderliche Blutmenge gezogen wird.
-
Dabei
ist der Mindestdruck, der mit der Betätigung des Saugkolbens 105 auf
den Raum 110 auszuüben
ist, vorzugsweise auf annähernd –300 mm Hg
gegenüber
dem atmosphärischen
Druck eingestellt. Dadurch kann sichergestellt werden, daß in einer
kurzen Zeit eine erforderliche Blutmenge gezogen wird.
-
Wie
oben beschrieben, beginnt das Saugen (die Druckminderung in dem
Raum 110) in dem Einstechwerkzeug 101A nicht vor
dem Einstechen, sondern stets nach dem Einstechen; deshalb kann
vermieden werden, daß die
Oberfläche
eines lebenden Körpers
(der Abschnitt, in den eingestochen wurde) möglicherweise infolge des Saugens
anschwillt und in die vordere Öffnung 122a hineinragt
und zu einer größeren Einstechtiefe über einen
voreingestellten Wert hinaus führt,
d.h. es kann verhindert werden, daß ein größerer Schmerz auftritt.
-
Dabei
kann der vorliegende Vorgang gleichzeitig mit dem Vorgang [4-A]
ausgeführt
werden. Ein solcher gleichzeitiger Vorgang kommt zustande, indem
beispielsweise der erste vorstehende Abschnitt 185a und
der zweite vorstehende Abschnitt 185b auf die gleiche Höhe eingestellt
werden und die Eingriffe des ersten Eingriffsabschnitts 133 und
des zweiten Eingriffsabschnitts 155 gleichzeitig gelöst werden.
- [6-A] Wenn der Druck des Raums 110 in der Mitte des oben
beschriebenen Saugvorgangs, beispielsweise auf Grund einer Trennung
des vorderen Endes der Kappe 122 von der Oberfläche eines
lebenden Körpers,
nicht ausreichend absinkt, kann der Saugvorgang erneut ausgeführt werden.
-
Insbesondere
wird der Saugkolben 105 durch Drücken auf den Handhabungsabschnitt 151 des
Saugkolbens 105 nach dem vorderen Ende hin verschoben,
in den zweiten Eingriffsabschnitt 155 greift wieder der
Rand des seitlichen Lochs 125 ein, und das vordere Ende
der Kappe 122 wird auf die Oberfläche des lebenden Körpers gedrückt, wobei sich
der Raum 110 in luftdichtem Zustand befindet; danach wird
der Betätigungsknopf 184 gedrückt, wodurch
der Eingriff des zweiten Eingriffsabschnitts 155 gelöst wird,
so daß der
Raum 110 in einen druckgeminderten Zustand gebracht wird,
so daß Blut
durch den Einstechabschnitt hindurch gezogen wird.
-
Da
der Saugkolben 105 und der Einstechkolben 103 unabhängig vorgesehen
sind, kann es bei dem Einstechwerkzeug 101A unnötig werden,
beim Ausführen
eines solchen erneuten Saugvorgangs wieder in die Oberfläche eines
lebenden Körpers einzustechen,
und folglich kann eine sehr sichere Vorrichtung gewährleistet
werden. Des Weiteren kann der vorliegende Vorgang so viele Male
wie gewünscht
wiederholt werden.
- [7-A] Nach dem oben genannten Vorgang
[5-A] oder [6-A] wird, wenn eine geeignete Blutmenge durch die Kappe 122 hindurch
bestätigt
ist, auf den Betätigungsknopf 186 gedrückt, wobei
das vordere Ende der Kappe 122 mit der Oberfläche des
lebenden Körpers
in Kontakt steht. Dadurch kann sich das Luftablaßventil 107 auf Grund
des oben beschriebenen Funktionsprinzips öffnen, und die Außenluft
strömt durch
die Knopfeinsetzlöcher 182 und 183,
den Ausschnitt des elastischen Elementes 172 und das seitliche
Loch 126 hindurch in den Raum 110, so daß der Druck
in dem Raum 110 auf den atmosphärischen Druck zurückgeführt wird
(siehe 11).
In diesem Fall ist
der Abschnitt des Außenluftstroms sehr
weit von dem Blut an dem Abschnitt entfernt, in den eingestochen
wurde, und der Strom der Außenluft
ist nicht so schnell; deshalb wird das Blut an dem Einstechabschnitt
nicht verspritzt.
- [8-A] Wenn bestätigt
ist, daß sich
die Saugrichtung von dem Umfang des Abschnitts entfernt hat, in
den auf der Oberfläche
eines lebenden Körpers
eingestochen wurde, und daß der
Druck in dem Raum 110 auf den atmosphärischen Druck zurückgeführt ist,
wird das Einstechwerkzeug 101A von der Oberfläche des lebenden
Körpers
weggenommen, und von dem Blut an dem Einstechabschnitt werden Proben
genommen. Diese Entnahme von Blutproben kann beispielsweise durch
direkte Führung
des Blutes auf Testpapier oder durch Hindurchsaugen des Blutes durch
ein feines Röhrchen
erfolgen, um es dann auf Testpapier zu bringen.
-
14 bis 17 sind
Querschnittsansichten, die jeweils eine andere Ausführungsform
des Einstechwerkzeugs gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigen, und 18 bis 21 sind
Querschnittsansichten, welche jeweils ein Konstruktionsbeispiel
für ein
Luftablaßmittel
zeigen.
-
In
der folgenden Beschreibung wird ein in diesen Zeichnungen gezeigtes
Einstechwerkzeug 101B erläutert, das auf Unterschieden
gegenüber dem
oben genannten Einstechwerkzeug 101B beruht, und wobei
bezüglich
der gleichen Vorgänge
auf eine Beschreibung derselben verzichtet ist. Dabei ist in 14 bis 17 in
der Erläuterung
die obere Seite als "Basisende" bezeichnet, und
die untere Seite ist als "vorderes
Ende" bezeichnet.
-
Das
Einstechwerkzeug 101B ist mit einem Luftablaßmittel
versehen, das gemäß der Verschiebung
des Saugkolbens 105 zu dem Basisende hin automatisch betätigt wird.
-
Der
Kolben 105 in dem Einstechwerkzeug 101B ist mit
einem Innenraum (Entlüftungsweg) 156 versehen,
der sich von dessen Basisende hin zu dessen vorderen Ende erstreckt.
Weiterhin ist an einer Position auf der Seite des Basisendes von
dem Luftablaßventil 109 des
Saugkolbens 105 aus ein Flansch 157 ausgebildet,
und an dem Flansch 158 ist das vordere Ende der Schraubenfeder 106 befestigt.
-
In
dem Saugkolben 105 ist das Luftablaßventil (Luftablaßmittel) 109 eingebaut.
Wie in 18 bis 21 dargestellt,
besteht das Luftablaßventil 109 aus
einem Betätigungselement 191 mit
der Form eines umgekehrten Buchstabens C bei Betrachtung von oben,
einem an dem einen Ende des Betätigungselementes 191 gesicherten
Abdichtelement 192 und einem rohrförmigen Körper 193 mit einem Entlüftungseinlaß 193d.
An dem anderen Ende des Betätigungselementes 191 ist
ein Kopfabschnitt 191a befestigt, und in dem Kopfabschnitt 191a ist
eine geneigte Flanke 191b ausgebildet.
-
Das
Abdichtelement 192 besteht aus einem elastischen Material
gemäß der vorhergehenden
Beschreibung, und in der Mitte desselben ist ein Entlüftungsweg 192a mit
einem Abschnitt engen Durchmessers ausgebildet. Wie in 18 dargestellt,
ist das obere Ende des Entlüftungsweges 192a mit
einem Innenraum 156 verbunden, der von dem Flansch 157 aus
auf der Seite des Basisendes in dem Saugkolben 105 ausgebildet
ist.
-
Weiterhin
ist in dem Abdichtelement 192 ein Paßabschnitt 192b ausgebildet,
und der Paßabschnitt 192b ist
an einem Ende des Betätigungselementes 191 befestigt
und fest an dieses gebunden. Der Abschnitt des Abdichtelementes 192,
welcher mit dem dazwischen gelegenen Entlüftungsweg 192a dem
Paßabschnitt 192b gegenüberliegt,
ist an dem Saugkolben 105 befestigt und wird entgegen der Verschiebung
des Betätigungselementes 191 in
unbeweglichem Zustand gehalten.
-
Der
in den Entlüftungsweg 192a eingesetzte rohrförmige Körper 193 ist
mit einem Abschnitt 193a kleinen Durchmessers und einem
Abschnitt 193b großen
Durchmessers und einem sich verjüngenden Abschnitt 193c versehen,
welcher diese Abschnitte verbindet. In dem sich verjüngenden
Abschnitt 193c ist eine Entlüftungsöffnung 193d ausgebildet,
durch welche die Innenseite und die Außenseite des rohrförmigen Körpers 193 miteinander
kommunizieren können.
Der Abschnitt 193a kleinen Durchmessers und der sich verjüngende Abschnitt 193c des
rohrförmigen
Körpers 193 stehen
mit der Innenseite des Entlüftungsweges 192a in
engem Kontakt, wobei das Abdichtelement 192 entlang der
gesamten Umfangsfläche
desselben gespannt ist (siehe 18 und 19).
-
Das
Ende des Abschnitts 193b großen Durchmessers des rohrförmigen Körpers 193 ist
in den in der Dichtung 152 gebildeten Innenraum 156 eingesetzt,
so daß die
Innenseite des rohrförmigen Körpers 193 und
der Innenraum 156 miteinander in Verbindung treten können.
-
In
dem Abschnitt 193a kleinen Durchmessers des rohrförmigen Körpers 193 ist
ein Feinströmungsweg 193e ausgebildet,
um einen feines Maß an
Entlüftung
sicherzustellen. Der Feinströmungsweg 193e kommuniziert
mit dem Entlüftungsweg.
-
Was
den Materialteil für
den rohrförmigen Körper 193 betrifft,
so können
dabei beliebige harte Materialien, beispielsweise hartes Harz und
ein metallisches Material, weiche Materialien, beispielsweise ein
weiches Harz, und die vorstehend beschriebenen elastischen Materialien
verwendet werden; jedoch werden vorzugsweise harte oder weiche Harzmaterialien
verwendet.
-
Als
Nächstes
wird eine Erläuterung
der Funktionsweise des Luftablaßventils 109 gegeben.
-
Wie
in 18 und 19 dargestellt,
stehen der Abschnitt 193a kleinen Durchmessers und der sich
verjüngende
Abschnitt 193c des rohrförmigen Körpers 193 in einem
Zustand, in welchem der Kopfabschnitt 191a keiner Drückkraft
unterworfen ist, in engem Kontakt mit der Innenfläche des
Entlüftungsweges 192a,
wobei das Abdichtelement 192 entlang der gesamten Umfangsfläche desselben
gespannt ist.
-
Dadurch
wird die Entlüftungsöffnung 193d blockiert
und damit ein Zustand geschaffen, in welchem die Innenräume 56 praktisch
von dem Luftstrom abgeschirmt sind (ein Zustand, in welchem das Luftablaßventil 109 geschlossen
ist). Dabei sind zwar die Innenräume 156 an
den jeweiligen Enden des Luftablaßventils 109 über den
Feinströmungsweg 193e miteinander
verbunden, jedoch trägt
das kaum dazu bei, den Raum 110 in einen druckgeminderten Zustand
zu bringen, da die hindurch gelassene Luftmenge sehr klein ist.
-
Wie
in 20 und 21 dargestellt,
wird das Abdichtelement 192, wenn auf den Kopfabschnitt 191a ein
Drückkraft
nach links in der Zeichnung ausgeübt wird, in der gleichen Richtung
wie sein Paßabschnitt 192b gezogen
und derart verformt, daß sich der
Entlüftungsweg 193a erweitert.
Mithin wird zwischen dem Abschnitt 193a kleinen Durchmessers und
dem sich verjüngende
Abschnitt 193c des rohrförmigen Körpers 193 und der
Innenfläche
des Entlüftungsweges 193a ein
Zwischenraum gebildet und dadurch ein Zustand geschaffen, in welchem
die Entlüftungsöffnung 193d geöffnet ist
(ein Zustand, in welchem das Luftablaßventil 109 geöffnet ist).
Mithin können
die Innenräume 156 an
den jeweiligen Enden des Luftablaßventils 109 über den
Entlüftungsweg 193a,
die Entlüftungsöffnung 193d und
die Innenseite des rohrförmigen
Körpers 193 miteinander
kommunizieren, so daß ein
Luftstrom zur Verfügung steht.
Wenn das Luftablaßventil 109 in
einem druckgeminderten Zustand des Raums 110 geöffnet ist, strömt Luft über Wege,
die in 20 mit Pfeilen bezeichnet sind,
in den Raum 110.
-
Wenn
man die auf den Kopfabschnitt 191a ausgeübte Druckkraft
wegnimmt, wird das Abdichtelement 192 in der in 18 und 19 gezeigten Weise
durch seine Rückstellkraft
in seine Ausgangsform zurückgeführt, was
zu einem Zustand führt,
in welchem das Luftablaßventil 109 wieder
geschlossen wird.
-
Das
Luftablaßventil 109 dient
auch als Entlastungsventil, das dann, wenn in dem Raum 110 auf Grund
des Verschiebens des Saugkolbens 105 zu dem vorderen Ende
hin ein Druckzustand besteht, dem Überdruck entsprechende Luft
abläßt. Mit
anderen Worten, wenn der Raum 110 in einen unter Druck gesetzten
Zustand (einen in 18 und 19 gezeigten
Zustand) gebracht wird, bei welchem das Luftablaßventil 109 geschlossen
ist, wird die Luft im Innern des Raumes 110 über den
Feinströmungsweg 193e des
rohrförmigen
Körpers 193e ganz
allmählich nach
außen
abgelassen.
-
In
der Innenfläche
auf der Seite des Basisendes des Gehäusehauptkörpers 121 ist eine
schräge Fläche (Nockenfläche) 121a ausgebildet,
welche in die schräge
Fläche 191b des
Kopfabschnitts 191a eingreift. Wenn der Saugkolben 105 zu
dem Basisende hin verschoben wird und die schräge Fläche 191b des Kopfabschnitts 191a mit
der schrägen
Fläche 121a in
Kontakt kommt und darauf gleitet (siehe 16), wird
die schräge
Fläche 191b zu
der Mittelachse des Saugkolbens 105 hin (in 16 nach links)
verschoben, das Betätigungselement 191 wird in
der gleichen Richtung verschoben, und das Luftablaßventil 109 wird
auf Grund des weiter oben beschriebenen Funktionsprinzips geöffnet.
-
Weiterhin
ist in der Innenfläche
auf der Seite des Basisendes des Gehäusehauptkörpers 121, welche
die der schrägen
Fläche 121a gegenüberliegende
Seite ist, ein gestufter Zwischenraumabschnitt 121 ausgebildet.
Der gestufte Zwischenraumabschnitt 121b greift in den Außenumfangsabschnitt
auf der Seite des Basisendes der Dichtung 152 ein, um damit
die Verschiebung des Saugkolbens 105 zu dem Basisende hin
zu beschränken.
-
Das Öffnen des
Luftablaßventils 109,
welches erfolgt, wenn die schräge
Fläche 191b die schräge Fläche 121a durchläuft, findet
unmittelbar vor dem Eingriff des gestuften Zwischenraumabschnitt 121 in
die Dichtung 152 statt, d.h. unmittelbar bevor der Saugkolben 105 an
der Endposition der Verschiebung auf der Seite des Basisendes ankommt.
-
Die
Zeit, die es von dem Lösen
des Eingriffsabschnitts 155 von dem Rand des seitlichen Lochs 125 bis
zum Öffnen
des Luftablaßventils 109 dauert,
ist als Zeitraum eingestellt, in welchem in ausreichender Weise
eine erforderliche Blutmenge durch den mit der Einstechnadel 112 eingestochenen
Abschnitt hindurch gesaugt werden kann; und dieser ist vorzugsweise
auf den Bereich von 3 bis 10 Sekunden eingestellt. Diese Zeit kann
durch Wahl von Faktoren wie der Federelastizität der Schraubenfeder 106, dem
Gleitwiderstand des Dichtungsrings 153 gegen die Innenfläche des
Gehäusehauptkörpers 121,
dem Verschiebungstakt des Saugkolbens 105 und der Einbaulage
der schrägen
Fläche 121a in
geeigneter Weise eingestellt werden.
-
Beispielsweise
kann die Zeit auch durch Auswechselung der Schraubenfeder 106 und/oder des
Dichtungsrings 153 eingestellt werden.
-
In
der Innenfläche
des vorderen Endes des Gehäusehauptkörpers 121 ist
ein Anschlag 129a ausgebildet, mit welchem die vordere
Fläche
des Nadelhalters 131 in Kontakt kommt. Der Anschlag 129a ist,
beispielsweise durch ein Gewinde, an der Innenfläche des Gehäusehauptkörpers 121 befestigt
und kann in seiner Position in Längsrichtung
in Bezug auf den Gehäusehauptkörper 121 mit
der Anzahl der Umdrehungen des Gewindes eingestellt werden. Auf diese
Weise läßt sich
der Betrag des Vorstehens der Einstechnadel 112, d.h. die
Tiefe des Einstechens in die Oberfläche eines lebenden Körpers, abhängig von
individuellen Unterschieden bei der Person, deren Blut als Probe
zu entnehmen ist (dem Menschen), und Unterschieden in dem Einstechabschnitt einstellen.
-
Dabei
kann in Bezug auf die (nicht gezeigte) Einschraubkonstruktion des
Anschlags 129a an dem Gehäusehauptkörper 121 beispielsweise
die Zahnradkonstruktion eines Mikrometers übernommen werden. Weiterhin
wird die Tiefe des Einstechens der Einstechnadel 112 mit
einer Einheit von 0,1 mm oder stufenlos eingestellt.
-
Als
Nächstes
wird eine Erläuterung
für die Funktionsweise
von jedem der Teile beim Ausführen des
Einstechvorgangs mit Hilfe des Einstechwerkzeugs 101B gegeben.
- [1-B] Die Kappe 122 wird von dem Gehäusehauptkörper 121 abgenommen,
und die Lanzette 111 mit der Einstechnadel 112 wird
an dem Nadelhalter 131 des Einstechkolbens 103 befestigt.
-
Weiterhin
wird die Position des Anschlags 129a in Längsrichtung
in Bezug auf den Gehäusehauptkörper 121 derart
eingestellt, daß die
Tiefe des Einstechens gemäß individuellen
Unterschieden bei der Person, dessen Blut als Probe zu nehmen ist, und
Unterschieden in dem Einstechabschnitt in geeigneter Weise eingestellt
wird. Was den Einstellstandard für
die Einstechtiefe betrifft, so kann dieser beispielsweise auf eine
Einstechtiefe eingestellt werden, mit der man eine minimale Blutmenge
erhalten kann, die zur Messung des Blutzuckerwertes erforderlich
ist. Mithin kann der Schmerz, der den Einstechvorgang begleitet,
auf ein unumgängliches
Mindestmaß vermindert
werden.
-
Dabei
braucht die Position des Anschlags 129a nicht jedes Mal
dann, wenn eine Blutprobennahme erfolgt, wieder eingestellt zu werden;
deshalb ist kein zeitraubender Vorgang bei der Operation notwendig.
- [2-B] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [2-A].
- [3-B] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [3-A] (siehe 14).
- [4-B] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [4-A] (siehe 15).
- [5-B] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [5-A] (siehe 16).
- [6-B] Wenn der Saugkolben 105 zu dem Basisende hin
verschoben wird und die schräge
Fläche 191b mit der
schrägen
Fläche 121a in
Kontakt kommt und darauf gleiten kann (siehe 16), wird
das Betätigungselement 191 in
der gleichen Richtung verschoben, so daß das Luftablaßventil 109 auf
Grund des weiter oben beschriebenen Funktionsprinzips geöffnet wird.
Mithin strömt
die Außenluft
durch die Innenräume 156 hindurch
in den Raum 110, wodurch der Druck in dem Raum 110 auf
den atmosphärischen Druck
zurückgeführt werden
kann (siehe 17).
-
In
diesem Fall ist der Teil des Außenluftstroms
sehr weit weg von dem Blut an dem Teil, in welchen eingestochen
wurde, und der Strom der Außenluft
erfolgt nicht so schnell; deshalb tritt keine Verspritzung in dem
Blut an dem Teil ein, in welchen eingestochen wurde.
- [7-B]
Wenn in der Mitte des oben beschriebenen Saugvorgangs der Druck
in dem Raum 110 beispielsweise auf Grund der Trennung des
vorderen Endes der Kappe 122 von der Oberfläche eines
lebenden Körpers
nicht ausreichend abgesenkt wird, kann der Saugvorgang erneut ausgeführt werden.
-
Insbesondere
wird der Saugkolben 105 durch Drücken auf den Handhabungsabschnitt 151 des
Saugkolbens 105 zu dem vorderen Ende hin verschoben, in
den zweiten Eingriffsabschnitt 155 greift wieder der Rand
des seitlichen Lochs 125 ein, und das vordere Ende der
Kappe 122 wird auf die Oberfläche des lebenden Körpers gedrückt, wobei
sich der Raum 110 in der gleichen Weise wie weiter oben beschrieben
in luftdichtem Zustand befindet; danach wird auf den Betätigungsknopf 184 gedrückt, wodurch
der Eingriff des Eingriffsabschnitts 155 derart gelöst wird,
daß der
Raum 110 in einen druckgeminderten Zustand gebracht wird,
um damit Blut durch den Einstechabschnitt hindurch zu saugen, und
der Druck des Raumes 110 wird automatisch auf den atmosphärischen
Druck zurückgeführt.
-
Wenn
der Saugkolben 105 gedrückt
und zu dem vorderen Ende hin verschoben wird, wobei das vordere
Ende der Kappe 122 auf die Oberfläche eines lebenden Körpers gedrückt wird,
erhöht
sich dabei der Druck in dem Raum 110 gegenüber dem
atmosphärischen
Druck, wodurch ein unter Druck gesetzter Zustand in dem Raum 110 hergestellt
wird, da der Raum 110 fest abgedichtet ist. Da jedoch das Luftablaßventil 109 auch
in der weiter oben beschriebenen Weise als Entlastungsventil dient,
wird dem Überdruck
entsprechende Luft durch den Feinströmungsweg 193e des
rohrförmigen
Körpers 193 nach außen abgelassen.
-
Da
der Saugkolben 105 und der Einstechkolben 103 in
dem Einstechwerkzeug 101 unabhängig bereitgestellt sind, kann
es unnötig
werden, beim Ausführen
eines erneuten Saugvorgangs wieder in die Oberfläche eines lebenden Körpers einzustechen,
und folglich kann eine sehr sichere Vorrichtung gewährleistet
werden.
-
Des
Weiteren kann der vorliegende Vorgang sie viele Male wie gewünscht wiederholt
werden.
- [8-B] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [8-A].
-
In
dem Einstechwerkzeug 101 wird nach dem Saugen der Druck
im Innern des Gehäuses
automatisch auf den atmosphärischen
Druck zurückgeführt, ohne
daß die
Person (der Mensch), dessen Blut als Probe zu nehmen ist, operiert
zu werden braucht; deshalb können
Auflösungen
in der Menge des als Probe genommenen Blutes, die durch eine falsche Beurteilung
für der
Zeitgabe für
die Rückführung auf den
atmosphärischen
Druck entstehen, vermindert werden, und es wird auch kein Blut auf
Grund dessen verspritzt, weil der Operateur vergaß, den Druck
auf den atmosphärischen
Druck zurückzuführen. Folglich
steht eine besser geeignete Blutuntersuchung zur Verfügung.
-
22 bis 25 sind
seitliche Querschnittsansichten, die jeweils eine andere Ausführungsform des
Einstechwerkzeugs gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigen.
-
In
der folgenden Beschreibung wird ein in diesen Zeichnungen gezeigtes
Einstechwerkzeug 101C erläutert, das auf Unterschieden
von dem oben genannten Einstechwerkzeug 101A basiert, und
auf dessen Beschreibung hinsichtlich der gleichen Vorgänge verzichtet
wird. Dabei wird in 22 bis 25 bei
der Erläuterung
die obere Seite als "Basisende" bezeichnet, und
die untere Seite wird als "vorderes
Ende" bezeichnet.
-
Nur
durch Drücken
auf den Betätigungsknopf 184 kann
man mit dem Einstechwerkzeug 101C den Einstechvorgang mit
Hilfe der Einstechnadel 112, den Saugvorgang (die Verminderung
des Drucks in dem Raum 110) und den Ablaßvorgang
auf den atmosphärischen
Druck in dem Raum 110 ausführen.
-
In
der Seite des Gehäusehauptkörpers 121 ist
ein Seitenpfad 194 ausgebildet, der mit dem Raum 110 verbunden
ist. Der Seitenpfad 194 ist in der Abdeckung 181 untergebracht.
Das Luftablaßventil (Luftablaßmittel) 109,
welches das gleiche wie das bei dem Einstechwerkzeug 101B ist,
ist am Ende des Seitenpfades 194 in einer solchen Weise
eingebaut, daß es
die Innenseite des Seitenpfades 194 abdichtet (abschirmt).
-
Weiterhin
ist an dem Betätigungsknopf 184 ein
Hebel 184a in einer solchen Weise befestigt, daß in einer
zu der Verschieberichtung des Betätigungsknopfes 184 rechtwinkeligen
Richtung eingestochen wird. Wenn in 22 nach
links auf den Betätigungsknopf 184 gedrückt wird,
werden nacheinander die Eingriffe des ersten Eingriffsabschnitts 133 und
des zweiten Eingriffsabschnitts 155 beseitigt, und dann kann
der Hebel 184A mit dem Kopfabschnitt 191a in Kontakt
kommen und dadurch das Drückelement 191 in
der gleichen Richtung drücken,
so daß das
Luftablaßventil 109 auf
Grund des weiter oben beschriebenen Funktionsprinzips (siehe 25)
geöffnet
wird.
-
Weiterhin
ist das Einstechwerkzeug 101C mit dem gleichen Anschlag 129a versehen,
der weiter oben an der Innenseite des vorderen Endes des Gehäusehauptkörpers 121 beschrieben
ist.
-
Als
Nächstes
wird eine Erläuterung
für die Funktionsweise
von jedem der Teile beim Ausführen des
Einstechvorgangs mit Hilfe des Einstechwerkzeugs 101C gegeben.
- [1-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [2-B].
- [2-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [2-A].
- [3-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [3-A] (siehe 22).
- [4-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [4-A] (siehe 23).
- [5-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [5-A] (siehe 24).
- [6-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [6-A].
- [7-C] Nach dem oben genannten Vorgang [5-C] oder [5-C], wenn
eine geeignete Blutmenge durch die Kappe 122 hindurch bestätigt ist,
wird in 25 weiter nach links auf den
Betätigungsknopf 184 gedrückt, wobei
das vordere Ende der Kappe 122 mit der Oberfläche des
lebenden Körpers
in Kontakt kommt. Dadurch kann der Hebel 184A mit dem Kopfabschnitt 191a in
Kontakt kommen, und das Betätigungselement 191 wird
gedrückt
und in der gleichen Richtung verschoben, so daß das Luftablaßventil 109 auf
Grund des weiter oben beschriebenen Funktionsprinzips geöffnet wird.
Mithin strömt
die Außenluft durch
das Knopfeinsetzloch 182, das Luftablaßventil 109 und den
Zweigpfad 194 hindurch in den Raum 110, das der
Druck in dem Raum 110 auf den atmosphärischen Druck zurückgeführt wird
(siehe 25).
-
In
diesem Fall ist der Teil des Außenluftstroms
sehr weit weg von dem Blut an dem Teil, in welchen eingestochen
wurde, und der Strom der Außenluft
erfolgt nicht so schnell; deshalb tritt keine Verspritzung in dem
Blut an dem Teil ein, in welchen eingestochen wurde.
- [8-C]
Gleich wie der vorgenannte Vorgang [8-A].
-
Bei
dem Einstechwerkzeug 101C kann man nur durch Drücken auf
den Betätigungsknopf 184 den Einstechvorgang
mit Hilfe der Einstechnadel 112, den Saugvorgang und die
Senkung des Drucks in dem Raum 110 und den Ablaßvorgang
auf den atmosphärischen
Druck in dem Raum 110 in dieser Reihenfolge ausführen; dadurch
wird bessere Betätigbarkeit
gewährleistet.
-
In
den obigen Beschreibungen wurden die Einstechwerkzeuge gemäß der vorliegenden
Erfindung auf der Grundlage der in den Zeichnungen dargestellten
jeweiligen Ausführungsformen
erläutert, jedoch
soll die vorliegende Erfindung nicht durch diese eingeschränkt werden,
und beispielsweise kann die Konstruktion jedes Teils durch eine
beliebige Konstruktion ersetzt werden, welche die gleichen Funktionen
erfüllen
kann.
-
Weiterhin
wurde in den obigen Beschreibungen der Fall erläutert, in welchem Blut als
Probe genommen wird; jedoch sollen die Einstechwerkzeuge gemäß der vorliegenden
Erfindung dadurch nicht eingeschränkt werden. Beispielsweise
können
diese zur Probennahme von anderen Körperflüssigkeiten wie zwischenorganischen
Flüssigkeiten
verwendet werden, und die Anwendung ist nicht speziell eingeschränkt.
-
Gemäß den Einstechwerkzeugen
gemäß der vorliegenden
Erfindung, die an Hand von 8 bis 25 erläutert wurden,
erfolgt der Saugvorgang an der Peripherie des Einstechabschnitts,
so daß sich der
Strom der Körperflüssigkeiten
(das Bluten) beschleunigt; es kann deshalb sichergestellt werden, daß man eine
für eine
Untersuchung benötigte
Menge an Körperflüssigkeiten
selbst dann schnell erhält, wenn
nur ein flacher Einstich erfolgt, um damit den Schmerz zu vermindern.
-
Weiterhin
wird der Mechanismus zum Ablassen der Innenseite des Gehäuses bereitgestellt,
um damit den Druck nach dem Saugvorgang auf den atmosphärischen
Druck zurückzuführen; deshalb
läßt sich
ein Verspritzen der Körperflüssigkeiten
auf Grund dessen, daß in
der Nähe
des Einstechabschnitts ein schneller Luftstrom auftritt, vermeiden. Da
ein solcher Luftablaßvorgang
ausgeführt
wird, ohne daß die
(nahe an die Oberfläche
eines lebenden Körpers
kommende) Einstechnadel verschoben zu werden braucht, kann insbesondere
vermieden werden, daß versehentlich
erneut in die Oberfläche eines
lebenden Körpers
eingestochen wird, und folglich wird eine sehr sichere Vorrichtung
bereitgestellt.
-
Weiterhin
werden der Einstechvorgang und der Saugvorgang in dieser Reihenfolge
oder gleichzeitig ausgeführt,
und anschließend
erfolgt dann der Luftablaßvorgang.
Diese Vorgänge
sind äußerst einfach,
und mit der Einstechnadel kann für
eine geeignete Einstechtiefe gesorgt und folglich unter Auslösung von
nur einem minimalen Schmerz eine Menge an benötigten Körperflüssigkeiten sichergestellt werden.
-
Insbesondere
kann man in dem Fall, daß der Einstellmechanismus
für die
Einstechtiefe eingebaut wird, die Einstechtiefe abhängig von
verschiedenen Bedingungen wie individuellen Unterschieden und Unterschieden
bei dem Einstechabschnitt in geeigneter Weise einstellen, und jedes
Mal dann, wenn eine Körperflüssigkeitsprobe
(Blutprobe) genommen wird, ist für
eine gleichbleibende Einstechtiefe gesorgt.
-
Weiterhin
sind vorbereitende Vorgänge
vor dem Gebrauch, d.h. Vorgänge
zum Einstellen des Einstechkolbens und des Saugkolbens auf den betriebsmäßigen Zustand,
einfach und leicht; das ist von Vorteil, wenn die Vorrichtung regelmäßig oder wiederholt
verwendet wird.
-
Da
die Einstechnadel lediglich für
den Einstechvorgang aus der vorderen Öffnung vorstehen kann, können weiterhin
Unfälle
wie ein versehentliches Einstechen vermieden werden; dadurch wird eine
sehr sichere Vorrichtung sichergestellt. Da die Einstechnadel nicht
direkt sichtbar ist, kann des Weiteren die Angst vor dem Einstechen
gelindert werden.
-
In
dem Fall, daß die
Einstechrichtung der Einstechnadel und die Arbeitsrichtung des Einstechvorgangs
unterschiedlich voneinander gemacht werden, wird die durch den Vorgang
beim Einstechen aufgebrachte Kraft nicht auf die Oberfläche eines
lebenden Körpers
ausgeübt;
deshalb kann ein stabilerer Einstechvorgang gewährleistet werden, um eine der
Voreinstellung entsprechende Einstechtiefe zu erzielen, und um auch
die Angst vor dem Einstechen zu lindern.
-
Wie
oben beschrieben, eignet sich das Einstechwerkzeug gemäß der vorliegenden
Erfindung für
Fälle,
in welchen der/die Patientin) seinen oder ihren Blutzuckergehalt
usw. mißt.
-
Weiterhin
weist das Einstechwerkzeug gemäß der vorliegenden
Erfindung eine einfache Konstruktion auf und ist für die Massenproduktion
geeignet.
-
An
Hand von 26 bis 39 wird
in der folgenden Beschreibung noch eine andere Ausführungsform
des Einstechwerkzeugs gemäß der vorliegenden
Erfindung ausführlich
erläutert.
-
Ein
Einstechwerkzeug 201, dessen Querschnitt in 26 gezeigt
ist, wird hauptsächlich
verwendet, um eine feine Menge an Körperflüssigkeit, beispielsweise Blut,
als Probe von der Oberfläche
eines lebenden Körpers
zu nehmen. Das Einstechwerkzeug 201 besteht aus einem Gehäuse 202,
einem sich in dem Gehäuse 202 bewegenden
Kolben 203, einer Lanzette 204, die an dem vorderen
Ende des Kolbens 203 befestigt ist und eine sich zu dem vorderen
Ende hin erstreckende Einstechnadel 241 aufweist, einen
mit dem hinteren Ende des Kolbens 203 verbundenen Anschlag 205,
einen mit dem Anschlag 205 in Kontakt stehenden Einstellmechanismus 210 und
eine beim Einstechen verwendete Feder 206, die zum Verschieben
des Kolbens 203, der Lanzette 204 und des Anschlags 205 zu
dem Ende hin verwendet wird. In der Innenfläche des Gehäuses 202 ist ein Eingriffsabschnitt 208 eingebaut,
und in dem Kolben 203 ist ein Anschlagabschnitt 207 eingebaut,
welcher derart in den Eingriffsabschnitt 208 eingreift,
daß er
den Kolben 203, die Lanzette 204 und den Anschlag 205 an
einer ersten Position anhält.
-
Hier
bezeichnet die erste Position einen Zustand vor dem Vorgang des
Einstechens in die Oberfläche
eines lebenden Körpers
und ist insbesondere in 26 gezeigt.
-
Die
Form des Gehäuses 202 ist
nicht speziell beschränkt,
solange dieses eine zylindrische Form aufweist, wie sie in 26 gezeigt
ist; vom Gesichtspunkt des leichten Ergreifens aus wird sie jedoch
vorzugsweise als Zylinder bereitgestellt. Weiterhin wird mehr vorzugsweise
ein flacher Abschnitt 221 vorgesehen, der in einer Draufsicht
in 29 an der Peripherie des Eingriffsabschnitts 208 gezeigt
ist, da der Eingriff zwischen dem Anschlagabschnitt 207 und dem
Eingriffsabschnitt 208, ohne daß man ihn beobachten muß, leicht
nur durch Verschieben des Fingers entlang dem flachen Abschnitt 221 gelöst werden
kann.
-
Die
beim Einstechen verwendete Feder 206, deren eines Ende
mit dem Kolben 203 verbunden ist, und deren anderes Ende
mit einer im Innern des Gehäuses
eingebauten, die beim Einstechen verwendete Feder befestigenden
Basis 209 verbunden ist, wird in zusammengedrücktem Zustand
eingesetzt. Jedoch soll die vorliegende Erfindung nicht auf diese Konstruktion
beschränkt
werden, und das eine Ende kann mit der Lanzette 204 oder
dem Anschlag 205 verbunden sein, während das andere Ende direkt
mit der Innenfläche
des Gehäuses 202 verbunden
sein kann. Weiterhin kann bezüglich
der beim Einstechen verwendeten Feder 206 jede Feder verwendet
werden, solange der Kolben 205, die Lanzette 204 und der
Anschlag 205 mit ihr in die erste Position und die zweite
Position verschoben werden können,
und die Form derselben ist nicht speziell beschränkt; beispielsweise kann neben
einer spiralförmigen
Feder, die in der Zeichnung gezeigt ist, eine flächenförmige Feder usw. angewandt
werden, und das Material derselben ist nicht speziell beschränkt. Dabei
befindet sich die beim Einstechen verwendete Feder 206 in der
ersten Position in zusammengedrücktem
Zustand.
-
Hier
bezeichnet die zweite Position eine Position, an welcher die Einstechnadel 241 in
die Oberfläche
eines lebenden Körpers
einsticht, und in diesem Fall ist der Zustand nicht auf einen Zustand
begrenzt, in welchem die Einstechnadel aus dem vorderen Ende des
Einstechwerkzeugs 201 vorsteht, und er umfaßt auch
einen Zustand, in welchem das vordere Ende des Einstechwerkzeugs 201 auf
die Oberfläche
eines lebenden Körpers
gedrückt
wird, um dadurch zum Einstechen bereit zu sein, wobei die Oberfläche des
lebenden Körpers
im Innern des vorderen Endes anschwillt.
-
Der
Anschlagabschnitt 207 ist in dem Kolben 203 eingebaut;
jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht auf diese Konstruktion
begrenzt, und der Abschnitt kann auch in der Lanzette 204 oder
dem Anschlag 205 eingebaut sein. Was die Form desselben betrifft,
so kann an Stelle des Befestigens eines Endes an dem Kolben 203 usw.
auch eine Form wie beispielsweise die Form des Buchstaben U oder
die Form des Buchstaben V angenommen werden, damit beide Enden an
dem Kolben 203 usw. befestigt werden können. Mit anderen Worten, es
kann jede Form angenommen werden, solange der Kolben 203,
die Lanzette 204 und der Anschlag 205 durch das
Ineingriffkommen mit dem Eingriffsabschnitt 208 an der
ersten Position angehalten werden und das Ineingriffkommen mit dem
Eingriffsabschnitt 208 durch eine Bewegung gelöst werden
kann. Weiterhin ist im Fall des Eingriffsabschnitts 208,
der in der später
zu beschreibenden Weise das Gehäuse 202 von
der Innenfläche
zu der Außenfläche durchläuft, der
Anschlagabschnitt 207 vom Gesichtspunkt des Vorgangs zum
Lösen des
Eingriffs aus vorzugsweise derart konstruiert, daß ein Abschnitt
desselben von der Außenfläche des
Gehäuses 202 durch
den Eingriffsabschnitt 208 hindurch herausragt.
-
Der
Eingriffsabschnitt 208 ist nicht speziell eingeschränkt, solange
er in den an der Innenfläche des
Gehäuses 202 eingebauten
Anschlagabschnitt 207 eingreift; jedoch wird er vorzugsweise
als Loch vorgesehen, welches sich in der bei der vorliegenden Ausführungsform
gezeigten Weise von der Innenfläche
zu der Außenfläche durch
das Gehäuse 202 hindurch
erstreckt. Mit dieser Konstruktion kann der Eingriff mit dem Anschlagabschnitt 207 sichergestellt und
der Eingriff auch durch Drücken
auf den Anschlagabschnitt 207 leicht gelöst werden.
-
Der
Anschlag 205 ist mit dem hinteren Ende des Kolbens 203 verbunden
und mit einem die seitliche Verschiebung des Anschlags begrenzenden
Mechanismus 251 versehen. Der die seitliche Verschiebung
des Anschlags begrenzende Mechanismus 251 greift in einen
Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung
einstellenden Mechanismus ein, so daß der Kolben 203,
die Lanzette 204 und der Anschlag 205, die sich
aus der ersten Position verschoben haben, an der zweiten Position
angehalten werden. Dabei sind bei der vorliegenden Ausführungsform
der die seitliche Verschiebung des Anschlags begrenzende Mechanismus 251 und
der Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung
einstellenden Mechanismus beide als Vorsprünge ausgebildet; jedoch sind
die Konstruktionen nicht speziell beschränkt, und es kann auch eine andere
Konstruktion angenommen werden, bei welcher der eine als Vorsprung
und der andere als Ausnehmung vorgesehen ist, oder bei welcher sich
der Innendurchmesser oder der Außendurchmesser in beiden Mechanismen
in Axialrichtung allmählich ändert, so
daß diese
in einen verjüngt
geformten Eingriff kommen. Weiterhin ist der Anschlag 205 nicht
in der bei der vorliegenden Ausführungsform
beschriebenen Weise unbedingt als von dem Kolben 203 getrenntes
Element vorgesehen, und er kann als untrennbarer Bestandteil des
Kolbens 203 vorgesehen sein.
-
Da
die Lanzette 204 von dem Anschlag 205 entfernt
positioniert ist, kann ein Stoß,
der auf die Lanzette 204 übertragen wird, wenn der Kolben 203, die
Lanzette 204 und der Anschlag 205 aus der ersten
Position in der zweiten Position angehalten werden, mit dem Anschlag 205 gedämpft werden.
Mit anderen Worten, wird der Stoß anders als bei einem herkömmlichen
Mechanismus nicht direkt auf die Lanzette 204 übertragen,
da die Lanzette in ihrer Bewegung nicht direkt eingeschränkt ist;
deshalb kann verhindert werden, daß sich das Einstechwerkzeug 1 auf
Grund des Stoßes
und des Zitterns beim Einstechen zufällig von der Hand des Operateurs
trennt, und daß die
Person, deren Flüssigkeiten
als Probe genommen werden, einen unnötigen Schmerz erleidet.
-
Was
den Einstellmechanismus 210 betrifft, so kann jeder Mechanismus
angewandt werden, solange dieser in der in 26 gezeigten
Weise in Axialrichtung im Innern des Gehäuses 202 bewegbar
ist, wobei sich der Anschlag 205 im Innern desselben bewegen
kann und insbesondere ein solcher mit Zylinderform verwendet werden
kann. Der oben genannte Begrenzungsmechanismus 210a für den die
seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus ist in dem Einstellmechanismus 210 eingebaut.
Weiterhin ist der Einstellmechanismus 210 vorzugsweise
derart konstruiert, daß er
einen in Bezug auf das Gehäuse 202 nicht
eingesetzten Abschnitt 210b aufweist und mit dieser Anordnung
eine Antriebskraft zum axialen Drehen des Einstellmechanismus 210 übertragen werden
kann.
-
Der
nicht eingesetzte Abschnitt 210b ist vorzugsweise mit einer
Schutzabdeckung 211 abgedeckt, so daß sich der Einstellmechanismus 210 nicht
auf Grund einer irrtümlichen
Betätigung
aus der festgelegten Position heraus verschieben kann. In diesem
Fall ist die Schutzabdeckung 211 vorzugsweise derart mit
einer Konstruktion und einer Materialeigenschaft konstruiert, bei
welcher der nicht eingesetzte Abschnitt 210b erst dann
gedreht wird, wenn das der Operateur beabsichtigt. Beispielsweise
kann die Abdeckung bei Betätigung
des nicht eingesetzten Abschnitts 210b abnehmbar sein,
oder sie kann derart flexibel sein, daß der Operateur den nicht eingesetzten
Abschnitt 210b zusammendrücken und diesen in Axialrichtung
drehen kann.
-
Bei
der vorliegenden Ausführungsform
besitzt der Einstellmechanismus 210 eine Konstruktion, deren
Vorderansicht in 30 gezeigt ist, und deren Draufsicht
in 31 gezeigt ist. Insbesondere ist am Umfangsabschnitt
derselben eine schraubenförmige Nut 210d ausgebildet.
Auf Grund dieser Nut 210d kann sich ein vorstehendes Element 212b,
das in einem später
zu beschreibenden Verbindungsabschnitt eingebaut ist, entlang der
Innenseite derselben relativ bewegen.
-
Weiterhin
verläuft
bei der vorliegenden Ausführungsform
entsprechend der Darstellung in 34, die
ihren Querschnitt zusammen mit dem Gehäuse 202 zeigt, und
in 33, die ihren vergrößerten Querschnitt zeigt, der
Einstellmechanismus 210 von der die beim Einstechen verwendete
Feder befestigenden Basis 209, die an der Innenfläche des Gehäuses 202 eingebaut
ist, in Richtung zu dem hinteren Ende und ist an dem Verbindungsabschnitt 212 befestigt,
der Zylinderform aufweist, so daß der Anschlag 205 darin
verschoben werden kann.
-
Der
Verbindungsabschnitt 212 ist mit dem vorstehenden Element 212b,
dessen Draufsicht in 34 gezeigt ist und dessen linksseitige
Ansicht in 36 gezeigt ist, und mit einem
Befestigungsvorsprung 212c versehen, dessen Ansicht von
unten in 35 gezeigt ist. Wenn der Einstellmechanismus 210 in
Axialrichtung gedreht wird, bewegt sich das vorstehende Element 212b relativ
in der Nut 210d, wodurch sich der Einstellmechanismus 210 in
Richtung der Axiallänge
bewegen kann. Mithin läßt sich die
zweite Position des Kolbens 203 usw. einstellen. Mit dem
Befestigungsvorsprung 212c kann man den Zustand des Einstellmechanismus 210 an
der vorgegebenen zweiten Position des Kolbens usw. durch Ineingriffbringen
in die in der Innenfläche
des Einstellmechanismus 210 ausgebildete Ausnehmung 210e einstellen.
Dabei ist der Befestigungsvorsprung 212c nicht unbedingt
diagonal zu dem vorstehenden Element 212b positioniert
und ist nicht auf eine Position beschränkt, sondern kann an einer
Mehrzahl von Positionen angeordnet werden.
-
In
der folgenden Beschreibung ist das Verhältnis zwischen dem Einstellmechanismus 210 und dem
Anschlag 205 eingehender erläutert. Der Verschiebungsbereich
des Anschlags 205 usw. von der ersten Position zu der zweiten
Position wird durch die Position des Einstellmechanismus 210 in
Längsrichtung
und die Entfernung X (siehe 26) von
einer Ebene A (siehe 26) des die seitliche Verschiebung
des Anschlags einschränkenden
Mechanismus 51 und von einer Ebene B (siehe 26)
des Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung
einstellenden Mechanismus angezeigt. 37 zeigt
einen Zustand, in welchem der Verschiebungsbereich von der ersten
Position zu der zweiten Position klein ist, und 38 zeigt
einen Zustand, in welchem der Verschiebungsbereich von der ersten
Position zu der zweiten Position groß ist. Dabei wird die Position
des Einstellmechanismus 210 in der Längsrichtung von der Position
des vorstehenden Elementes 212b des Verbindungsabschnitts 212 in
der schraubenförmigen
Nut 210d des Einstellmechanismus 210 bestimmt,
die durch axiale Drehung des Einstellmechanismus 210 gegeben
ist. Mit anderen Worten, der Abstand X wird durch die axiale Drehung
des Einstellmechanismus 210 eingestellt und bestimmt. Weiterhin
ist in der folgenden Beschreibung das Verhältnis zwischen der in der Innenfläche des
Einstellmechanismus 210 ausgebildeten Ausnehmung 210e und
dem in dem Verbindungsabschnitt 212 positionierten Befestigungsvorsprung 212c eingehender
erläutert.
Beispielsweise wird angenommen, daß die Differenz in den Positionen
der schraubenförmigen
Nut 210d in der axialen Längsrichtung des Einstellmechanismus 210 (die
Differenz zwischen dem Zustand mit einem großen Bereich von der ersten
Position zu der zweiten Position und dem Zustand mit einem kleinen
Bereich von der ersten Position zu der zweiten Position) auf 1 mm
eingestellt ist, und daß in
der Innenfläche
des Einstellmechanismus 210 fünf Ausnehmungen 210e mit
gleichen Abständen
(mit Abständen
von 45 Grad um die Mittelachse herum in der Längsrichtung des Einstechwerkzeugs 201)
ausgebildet sind. In diesem Fall läßt sich der Abstand X mit 0,25
mm für
jeden Schritt einstellen. Wenn weiterhin angenommen wird, daß die Differenz
in den Positionen der schraubenförmigen
Nut 210d in der axialen Längsrichtung des Einstellmechanismus 210 (die
Differenz zwischen dem Zustand mit einem großen Bereich von der ersten
Position zu der zweiten Position und dem Zustand mit einem kleinen
Bereich von der ersten Position zu der zweiten Position) auf 1 mm
eingestellt ist, und daß in
der Innenfläche
des Einstellmechanismus 210 Ausnehmungen 210e an
Positionen mit Winkeln von jeweils 0 Grad, 18 Grad, 54 Grad, 108
Grad und 180 Grad ausgebildet sind, kann der Abstand X nicht in
gleichen Abständen,
sondern mit vorgegebenen Werten wie 0,1 mm, 0,2 mm, 0,3 mm und 0,4
mm eingestellt werden.
-
Dabei
wird vorzugsweise eine Marke 210f an dem nicht eingesetzten
Abschnitt 210b vorgesehen, um damit eine visuelle Bestätigung für einen
eingestellten Wert zu ermöglichen,
der mit dem Einstellmechanismus 210 eingestellt werden
soll.
-
Der
Verbindungsabschnitt 212 ist vorzugsweise mit einem oder
zwei oder mehreren Schlitzen versehen, die in Längsrichtung verlaufen. Durch
die Einbringung der Schlitze 212a kann eine Verdrehung hingenommen
werden, die im Innern des Einstellmechanismus 210 auftritt,
wenn der die seitliche Verschiebung des Anschlags einschränkende Mechanismus 251 und
der Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung
einstellenden Mechanismus miteinander in Kontakt kommen. Mit dieser
Anordnung kann die Schwingung vermindert werden, die in der gesamten
Konstruktion des Einstechwerkzeugs 201 auftritt, wenn der
die seitliche Verschiebung des Anschlags einschränkende Mechanismus 251 und
der Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung
einstellenden Mechanismus miteinander in Kontakt kommen. Deshalb
kann nun verhindert werden, daß sich
das Einstechwerkzeug 201 auf Grund der Schwingung und des
Zitterns beim Einstechen zufällig
von der Hand des Operateurs trennt, und daß die Person, deren Flüssigkeiten
als Probe genommen werden, einen unnötigen Schmerz erleidet.
-
Weiterhin
ist der Einstellmechanismus 210 über den Verbindungsabschnitt 212 derart
verbunden, daß die
Verbindung des Einstellmechanismus 210 mit einem Zwischenraum 213 zwischen
der Außenfläche des
Einstellmechanismus 210 von zumindest der Nachbarschaft
des Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung
einstellenden Mechanismus zu dem vorderen Ende und der Innenfläche des
Gehäuses
hergestellt wird.
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Auf
Grund des Raums 213 kann eine Verdrehung hingenommen werden,
die außerhalb
des Einstellmechanismus 210 auftritt, wenn der die seitliche Verschiebung
des Anschlags einschränkende
Mechanismus 251 und der Begrenzungsmechanismus 210a für den die
seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus miteinander in
Kontakt kommen. Mit dieser Anordnung kann in der gleichen Weise
wie bei dem Einbringen der Schlitze 212a in den Verbindungsabschnitt 212 in
der oben beschriebenen Weise die Schwingung vermindert werden, die
in der gesamten Konstruktion des Einstechwerkzeugs 201 auftritt,
wenn der die seitliche Verschiebung des Anschlags einschränkende Mechanismus 251 und
der Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung
einstellenden Mechanismus miteinander in Kontakt kommen. Deshalb
kann nun verhindert werden, daß sich
das Einstechwerkzeug 201 auf Grund der Schwingung und des
Zitterns beim Einstechen zufällig
von der Hand des Operateurs trennt, und daß die Person, deren Flüssigkeiten
als Probe genommen werden, einen unnötigen Schmerz erleidet. Des
Weiteren wird vorzugsweise ein Abschnitt 210c mit einem
Außendurchmesser,
der praktisch mit dem Innendurchmesser des Gehäuses 202 identisch
ist, an dem Einstellmechanismus 210 befestigt; mithin wird
es möglich,
den Einstellmechanismus 210 in Axialrichtung sogar stabil
mit dem Raum 213 zu drehen.
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Bei
der vorliegenden Erfindung ist der Verbindungsabschnitt 212 nicht
unbedingt vorgesehen, und es kann auch eine andere Konstruktion
vorgesehen werden, bei welcher ein vorstehendes Element, das zu
dem vorstehenden Element 212b korrespondiert, an der einen
von der Innenfläche
des Gehäuses 202 und
der Außenfläche des
Einstellmechanismus 210 befestigt ist und in der anderen
eine schraubenförmige
Nut ausgebildet ist, welche zu der schraubenförmigen Nut 210d korrespondiert,
so daß die
Position des Einstellmechanismus 210 durch das Drehen des
Einstellmechanismus in Axialrichtung eingestellt wird.
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Vorzugsweise
wird an dem vorderen Ende des Gehäuses 202 eine Kappe 214 angebracht.
Dadurch entsteht eine Konstruktion, bei welcher die Einstechnadel 211 nicht
aus der Kappe heraus vorstehen kann, wenn sich der Kolben 203 usw.
an der ersten Position befindet, wodurch verhindert werden kann,
daß die
Einstechnadel 211 versehentlich die Hand oder den Finger
verletzt. Das Anbringungsverfahren für die eine Kappe 214 und
das Gehäuse 202 ist
nicht speziell beschränkt,
und ein Einrastverfahren und ein Einschraubverfahren mit Hilfe von
Gewinden sind angeführt,
um somit das Abnehmen zu erleichtern. Hierbei ist in der Kontaktfläche der
Kappe 214 zu der Oberfläche
eines lebenden Körpers
eine Öffnung 214a ausgebildet,
und deren Durchmesser ist im Bereich von mindestens 1 mm bis höchstens
10 mm und mehr vorzugsweise im Bereich von mindestens 1 mm bis höchstens
6 mm eingestellt, um somit das Einstechen ohne Beschränkung des
Einstechabschnitts vornehmen zu können.
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Weiterhin
kann die Kappe eine andere Konstruktion aufweisen, wie eine Kappe 214b anzeigt, deren
Querschnittsansicht des vorderen Abschnitts in 39 gezeigt
ist. In der Kappe 214b ist eine Lanzette 204b untergebracht,
welche sich im Innern derselben verschieben kann, und mit welcher
eine Einstechnadel 241b verbunden ist. Mit Hilfe der Kappe 214b kann
das andere Ende der Lanzette 204b mit dem Kolben 203 verbunden
werden, wenn die Kappe 214b mit dem Gehäuse 202b verbunden
ist; mithin steht die gleiche Anwendung zur Verfügung, die in einer später zu gebenden
Erläuterung
der Anwendung der vorliegenden Ausführungsform beschrieben ist.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
sind vorzugsweise jeweils eine in Axialrichtung verlaufende Nut 222 in
der Innenfläche
des Gehäuses 202 und ein
das Zittern verhindernder Vorsprung 231 an dem Kolben 203 vorgesehen.
Der das Zittern verhindernde Vorsprung 231 verschiebt sich
derart entlang der in Axialrichtung verlaufenden Nut 222,
daß sich
der Kolben 203 nur in Axialrichtung stabil bewegen kann, ohne
in der axialen Drehrichtung zu zittern; deshalb kann die Einstechnadel 241 an
einer genauen Position einstechen.
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Die
Materialien der oben genannten Bestandteile sind nicht speziell
beschränkt
und werden in geeigneter Weise aus harten Kunststoffen, Metallen
usw. ausgewählt.
Was jedoch zumindest die Gleitfläche
des Kolbens 203 gegen die Innenfläche des Gehäuses 203 oder zumindest
die Gleitfläche des
Gehäuses 202 gegen
den Kolben 203 betrifft, so wird vorzugsweise ein Material
wie ein thermoplastisches Elastomer und Kautschuk verwendet, mit
welchen die Gleitfläche
in luftdichtem Zustand aufrechterhalten werden kann. Wenn der luftdichtem
Zustand geschaffen ist, und nachdem das vordere Ende des Gehäuses 202 auf
die Oberfläche
eines lebenden Körpers
gedrückt
und mit der Einstechnadel 241 in die Oberfläche des
lebenden Körpers
eingestochen wurde, und wenn der Kolben 203 aus der zweiten
Position in die erste Position zurückgeführt ist, wird ein Raum im Innern
des Gehäuses 202,
welcher mit dem Kolben 203 und dem durch die Oberfläche eines
lebenden Körpers
abgedichteten vorderen Ende gebildet wird, in einen druckgeminderten
Zustand gebracht, so daß die
Oberfläche
des lebenden Körpers angesaugt
wird und als Probe zu nehmende Körperflüssigkeiten
effektiv angesaugt werden. Weiterhin kann einleitend ein Saugmittel
vorgesehen sein, so daß der
Raum im Innern des Gehäuses 202,
der von dem Kolben 203 und dem durch die Oberfläche eines lebenden
Körpers
abgedichteten vorderen Ende gebildet wird, in einen druckgeminderten
Zustand gebracht wird, wodurch die Oberfläche des lebenden Körpers in
das Gehäuse 202 hinein
schwellen kann. Dann kann mit der Einstechnadel 241 in
die geschwollene Oberfläche
derart eingestochen werden, daß als
Probe zu nehmende Körperflüssigkeiten
effektiv angesaugt werden.
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In
dem Fall, daß das
Ansaugen nach dem Einstechen auf der Oberfläche eines lebenden Körpers erfolgt,
neigt der Raum im Innern des Gehäuses 202,
der von dem Kolben 203 und dem durch die Oberfläche eines
lebenden Körpers
abgedichteten vorderen Ende gebildet wird, beim Bewegen des Kolbens 203 in
die zweite Position zur Ausbildung eines Überdrucks, wodurch der Einstechvorgang
nicht betätigt
werden kann. Aus diesem Grunde wird vorzugsweise entweder in dem
Gehäuse 202,
dem Kolben 203 oder der Kappe 214 ein einseitig
wirkendes Ventil, beispielsweise ein Entenschnabelventil, eingebaut,
um damit die Luft im Innern des Gehäuses 202 abzulassen,
wodurch der Überdruck
aus dem Gehäuse 202 heraus
gelangt, oder um damit die Außenluft
nicht in das Gehäuse 202 mit
dem geminderten Druck einströmen
zu lassen.
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Als
Nächstes
wird eine Erläuterung
für die Anwendung
der vorliegenden Ausführungsform
gegeben. Als erstes nimmt der Operateur die Schutzabdeckung 211 ab
und stellt die zweite Position des Kolbens 203, der Lanzette 204 und
des Anschlags 205 ein, d.h. die Verschiebestrecke für die Einstechnadel 241,
wodurch eine minimale Menge an für
eine Untersuchung benötigten
Körperflüssigkeiten,
beispielsweise Blut, angesaugt werden kann. Mithin kann ein den
Einstechvorgang begleitender Schmerz auf ein unumgängliches
Mindestmaß vermindert
werden Sobald der Einstellmechanismus 210 eingestellt ist, braucht
der Einstellwert nicht häufig
nachgestellt zu werden; wenn die Schutzabdeckung 211 verwendet wird,
kann deshalb verhindert werden, daß die Einstechnadel auf Grund
einer versehentlichen Änderung der
Einstechtiefe, einer versehentlichen Blutprobenentnahme und anderer
falscher Vorgänge
tiefer einsticht.
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Als
Nächstes
wird die Lanzette 204 mit der Einstechnadel 241 an
dem vorderen Ende des Kolbens 203 befestigt, und der Kolben 203 mit
der daran befestigten Lanzette 204 wird entgegen der Federkraft
der zum Einstechen verwendeten Feder 206 zu dem hinteren
Ende hin geschoben, so daß der
Rand des Eingriffsabschnitts 208 in den Anschlagabschnitt 207 eingreift.
Dabei wird die zum Einstechen verwendeten Feder 206 in
zusammengedrücktem
Zustand gehalten. Mithin ist die Vorbereitung auf den Einstechvorgang
auf der Oberfläche
eines lebenden Körpers
abgeschlossen (siehe 26).
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Dann
wird die Öffnung 214a des
vorderen Endes der Kappe 214 auf die Oberfläche eines
lebenden Körpers
wie der Fingerspitze gedrückt,
und es wird auf den aus dem Eingriffsabschnitt 208 vorstehenden
Anschlagabschnitt 207 gedrückt. Dadurch wird der Eingriff
zwischen dem Anschlagabschnitt 207 und dem Eingriffsabschnitt 208 gelöst, und
die zum Einstechen verwendete Feder 206, die zusammengedrückt ist,
streckt sich mit ihrer Federkraft, so daß der Kolben 203 zu
dem vorderen Ende hin verschoben wird, die Einstechnadel 241 aus
der Öffnung 214a der
Kappe 214 vorsteht und einen Einstechvorgang auf der Oberfläche 215 eines
lebenden Körpers ausführt (siehe 27).
Dabei verschiebt sich der Anschlag 205 zusammen mit dem
Kolben 203 im Innern des Gehäuses 202, der die
seitliche Verschiebung des Anschlags begrenzende Mechanismus 251 des
Anschlags 205 kommt mit dem Begrenzungsmechanismus 210a für den die
seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus 210 in
Kontakt, so daß die
Verschiebung des Kolbens 203 zu dem vorderen Ende hin beschränkt wird;
mithin wird die Einstechtiefe mit der Einstechnadel 241 der
Lanzette 204 auf der Oberfläche eines lebenden Körpers auf
eine vorgegebene Tiefe eingestellt. Nach dem Einstechen der Einstechnadel 241 auf
der Oberfläche
des lebenden Körpers
kehrt die zum Einstechen verwendete Feder 206 durch Dämpfbewegungen
zu ihrer natürlichen Länge zurück, und
die Einstechnadel wird aus der Oberfläche des lebenden Körpers herausgezogen und
in dem Gehäuse 202 aufbewahrt
(siehe 28).
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Wie
oben beschrieben, ist das Einstechwerkzeug 201 derart konstruiert,
daß die
Lanzette 204 nur dann, wenn sie für das Einstechen verwendet
wird, aus der Öffnung 214a des
vorderen Endes der Kappe 214 vorsteht; deshalb kann verhindert
werden, daß die
Einstechnadel versehentlich die Haut usw. verletzt, Infektion usw.
kann verhindert werden und auch eine sehr sichere Vorrichtung bereitgestellt
werden. Mit dem Anschlag 205 und dem Einstellmechanismus
kann das Einstechen in die vorgegebene Einstechposition mit hoher
Reproduzierbarkeit ausgeführt
werden.
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Das
Einstechwerkzeug gemäß der vorliegenden
Erfindung ist mit dem Einstellmechanismus für die Einstechtiefe mit der
Lanzette versehen; dadurch kann der Operateur eine Einstechtiefe
einstellen, die sich zum Erhalt einer minimalen, für eine Untersuchung
benötigten
Blutmenge eignet, und ermöglicht
die Verminderung eines das Einstechen begleitenden Schmerzes auf
ein unumgängliches
Mindestmaß.