DE69932191T2 - Vorrichtung zur Untersuchung von Körperflüssigkeit - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung, die durch Einstechen einer Nadel in die Oberfläche eines lebenden Körpers, beispielsweise in eine Fingerspitze, Körperflüssigkeiten (insbesondere Blut) zieht und bei der Untersuchung von Körperflüssigkeiten, beispielsweise von Blut und zwischenorganischen Flüssigkeiten, eine Untersuchung vornimmt.
  • In jüngster Zeit wurde im Zusammenhang mit der Zunahme der Anzahl von Diabetikern vorgeschlagen, daß die Patienten eigene Blutzuckermessungen ausführen, um damit die tägliche Veränderung des Blutzuckerwertes für sie selbst zu überwachen. Gegenwärtig werden bei den meisten Messungen des Blutzuckerwertes Blutzuckermeßvorrichtungen verwendet, bei denen Testpapier, welches entsprechend der Glucosemenge im Blut die Farbe wechselt, hergestellt wird und dem Testpapier Blut zugeführt wird, so daß sich die Farbe darin entwickelt, und der Blutzuckerwert durch optische Messung der Farbstufe bewertet wird, die sich entwickelt hat (Messung von Farben). Vor dieser Art von Messungen muß der/die Patientin) mit Hilfe eines Einstechwerkzeuges, das mit einer Nadel oder einem kleinen Messer ausgestattet ist, in die Haut seiner oder ihrer Fingerspitze einstechen, um sein oder ihr Blut zu ziehen und eine Probe zu nehmen; und dann muß der Patient durch Drücken mit den Fingern auf die den Einstechbereich umgebende Fläche Blut herausdrücken, usw. Da jedoch das Einstechwerkzeug und die Blutzuckermeßvorrichtung getrennt vorgesehen sind, muß der/die Patientin) das Einstechwerkzeug in seiner oder ihrer Hand gegen die Blutzuckermeßvorrichtung auswechseln, während der Finger blutet; das führt zur Verschlechterung der Betätigungsfähigkeit und ist vom hygienischen Standpunkt aus nicht wünschenswert.
  • Hierzu ist in dem US-Patent Nr. 5,279,294 ein System offenbart, bei dem ein herkömmliches Einstechwerkzeug und eine herkömmliche Blutzuckermeßvorrichtung als untrennbares Teil vorgesehen sind. Bei diesem System sind in einem Gehäuse die folgenden Mittel eingebaut: ein Einstechmittel, ein Mittel zum Transportieren von Blut zu einem chemischen Reagens zur Verwendung im Blut und ein Mittel zum Ausführen von optischen Messungen an dem chemischen Reagens zur Verwendung im Blut und zum Anzeigen der Ergebnisse derselben. Da jedoch bei diesem System die Blutmenge nicht ausreicht, auch wenn das Einstechen erfolgt, muß der Patient durch Drücken auf den Einstechbereich mit den Fingern nach dem Einstechen Blut herausdrücken usw.; dadurch kommt es zu keinen Verbesserungen in der Betätigungsfähigkeit im Vergleich zu den herkömmlichen Vorrichtungen.
  • Weiterhin wurde in der Japanischen Patentanmeldung, KOKAI-Veröffentlichung Nr. 276235, im Jahre 1997 eine andere Blutzuckermeßvorrichtung offenbart. Bei dieser Blutzuckermeßvorrichtung sind in einem Gehäuse ein Einstechmittel, ein Druckband zum Drücken auf den Finger und ein Mittel zum Messen und Anzeigen der Blutbestandteile untergebracht. Zwar kann man mit dieser Blutzuckermeßvorrichtung auf Grund der Funktion des Druckbandes eine ausreichende, erforderliche Blutmenge ziehen, jedoch neigt an dem Finger verbleibendes Blut dazu, an dem Druckband klebenzubleiben, wenn der Finger nach Gebrauch aus dem Druckband herausgezogen wird; dadurch entsteht die Möglichkeit einer Infektion usw.
  • In dem Dokument EP-A-O 199 484 ist eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung offenbart, die derart in eine Haut einsticht, daß man eine feine Blutmenge erhält, und die Bestandteile der Körperflüssigkeiten mißt, mit einem Gehäuse mit einer Öffnung; einem Einstechmittel mit einer Einstechnadel, welche aus der Öffnung des Gehäuses vorstehen kann; einem Saugmittel, welches zumindest einen Teil eines Raums im Innern des Gehäuses in einen druckverminderten Zustand versetzt; einem Chip, welcher lösbar an der Öffnung des Gehäuses befestigt und mit Testpapier zum Aufsaugen der Körperflüssigkeiten versehen ist, welche mit dem Saugmittel gezogen wurden; einem Meßmittel zum Messen von Bestandteilen der Körperflüssigkeiten, welche mit dem Testpapier aufgesaugt wurden; und einem Anzeigemittel zum Anzeigen von Ergebnissen der mit dem Meßmittel ausgeführten Messungen, wobei das Anzeigemittel auf einen Teil einer Oberfläche des Gehäuses aufgelegt ist, wobei das Einstechmittel, das Saugmittel und das Meßmittel im Innern des Gehäuses eingebaut sind.
  • Weiterhin ist aus der EP 0 622 046 A ein federhalterförmiges Blutprobennahmegerät bekannt. Das als Probe genommene Blut wird in einem gesonderten, herkömmlichen Analysensystem analysiert.
  • Ein anderes Blutprobennahmegerät ist aus WO 97/42885 A bekannt. Nach dem Durchstechen der Haut wird das umgebende Körpergewebe dazu stimuliert, Körperflüssigkeiten in Richtung zu der Einschnittstelle zu drücken.
  • Demgemäß liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung zu schaffen, welche nacheinander das Einstechen, die Probennahme an Körperflüssigkeit (Blut) und Meßverfahren mit Hilfe einfacher Arbeitsgänge ausführen kann.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung geschaffen, die in eine Haut einstechen kann, um dadurch eine feine Menge an Körperflüssigkeiten zu erhalten, und welche die Bestandteile der Körperflüssigkeiten mißt, mit:
    • – einem Gehäuse mit einer Öffnung; einem Einstechmittel mit einer Einstechnadel, welche aus der Öffnung des Gehäuses vorstehen kann; einem Saugmittel, welches zumindest einen Teil eines Raums im Innern des Gehäuses in einen druckverminderten Zustand versetzt;
    • – einem Minderdruckablaßmittel zum Befreien des Raums im Innern des Gehäuses aus dem druckverminderten Zustand,
    • – wobei das Minderdruckablaßmittel mit einem Entlüftungsöffnung versehen ist, wodurch die Innenseite und die Außenseite dem Gehäuses miteinander kommunizieren können, und mit einem Öffnungs- und Schließmittel zum Öffnen und Schließen der Entlüftungsöffnung;
    • – einem Entleerungsmittel, welches dann, wenn das Gehäuse zum Zeitpunkt des Einstechens in einen unter Druck stehenden Zustand gebracht wird, eine dem Überdruck entsprechende Luftmenge ablassen kann;
    • – einem Chip, welcher lösbar an der Öffnung des Gehäuses befestigt und mit Testpapier zum Aufsaugen der Körperflüssigkeiten versehen ist, welche mit dem Saugmittel angesaugt wurden; einem Meßmittel zum Messen von Bestandteilen der Körperflüssigkeiten, welche mit dem Testpapier aufgesaugt wurden; und
    • – einem Anzeigemittel zum Anzeigen von Ergebnissen der mit dem Meßmittel ausgeführten Messungen, wobei das Anzeigemittel auf einen Teil einer Oberfläche des Gehäuses aufgelegt ist,
    • – wobei das Einstechmittel, das Saugmittel und das Meßmittel im Innern des Gehäuses eingebaut sind.
  • Bei der vorliegenden Erfindung kann eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung Folgendes umfassen:
    • – ein Gehäuse mit einer Öffnung an dem vorderen Ende desselben; wobei das Einstechmittel einen Einstechkolben, welcher sich mit der daran befestigten Einstechnadel im Innern des Gehäuses in Richtung zu dem vorderen Ende verschieben kann, und ein erstes Drückmittel zum Drücken des Einstechkolbens in Richtung zu dem vorderen Ende umfaßt;
    • – wobei das Saugmittel einen Saugkolben, welcher mit einem Dichtelement mit Luftabdichteigenschaft versehen ist und beim Verschieben in Richtung zu dem Basisende das Gehäuse in einen druckverminderten Zustand bringt, und ein zweites Drückmittel zum Drücken des Saugkolbens in Richtung zu dem Basisende umfaßt; ein Luftablaßmittel zum Freigeben des Gehäuses, welches sich in einem druckverminderten Zustand befindet, in den atmosphärischen Druck; und
    • – ein Betätigungsmittel zum Ausführen von mindestens einem Einstechvorgang mit der Einstechnadel und eines Druckmindervorgangs an dem Gehäuse durch eine Betätigung des Saugkolbens nacheinander in dieser Reihenfolge oder gleichzeitig.
  • Ebenfalls bei der vorliegenden Erfindung kann eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung Folgendes umfassen:
    • – ein Gehäuse mit einer Öffnung an dem vorderen Ende desselben; wobei das Einstechmittel einen Einstechkolben, welcher sich mit der daran befestigten Einstechnadel im Innern des Gehäuses in Richtung zu dem vorderen Ende verschieben kann, und ein erstes Drückmittel (zum Drücken des Einstechkolbens in Richtung zu dem vorderen Ende umfaßt;
    • – wobei das Saugmittel einen Saugkolben, welcher mit einem Dichtelement mit Luftabdichteigenschaft versehen ist und beim Verschieben in Richtung zu dem Basisende das Gehäuse in einen druckverminderten Zustand bringt, und ein zweites Drückmittel zum Drücken des Saugkolbens in Richtung zu dem Basisende umfaßt; ein Luftablaßmittel zum Freigeben des Gehäuses, welches sich in einem druckverminderten Zustand befindet, in den atmosphärischen Druck; und
    • – ein Betätigungsmittel, welches einen Einstechvorgang mit der Einstechnadel und einen Druckmindervorgang im Innern des Gehäuses durch eine Betätigung des Saugkolbens nacheinander in dieser Reihenfolge oder gleichzeitig ausführt, und dann das Gehäuse in den atmosphärischen Druck freigeben läßt.
  • Außerdem kann bei der vorliegenden Erfindung eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung Folgendes umfassen:
    • – ein Gehäuse mit einem vorderen Ende, welches offen ist; einen Kolben, an welchem eine Lanzette mit einer in Richtung zu dem vorderen Ende verlaufenden Einstechnadel befestigt ist, wobei sich der Kolben im Innern des Gehäuses bewegen kann;
    • – ein Anschlagelement, welches in Richtung zum hinteren Ende des Kolbens mit diesem verbunden ist;
    • – eine dem Einstechen dienende Feder zum Schieben der Lanzette, des Kolbens und des Anschlagelementes in Richtung zu dem vorderen Ende des Gehäuses, wobei die dem Einstechen dienende Feder mit dem Kolben oder dem Anschlagelement verbunden wird,
    • – wobei in der Innenfläche des Gehäuses ein Eingriffsabschnitt vorgesehen ist;
    • – in mindestens einem von der Lanzette, dem Kolben und dem Anschlagelement ein Anschlagabschnitt ausgebildet ist, wobei der Anschlagabschnitt in den Eingriffsabschnitt eingreifen kann, um dadurch die Lanzette, den Kolben und das Anschlagelement in einer ersten Position anzuhalten; und nach dem Verschieben der Lanzette, des Kolbens und des Anschlagelementes aus der ersten Position in Richtung zu dem vorderen Ende durch die Feder, die aus dem Eingriff zwischen dem Eingriffsabschnitt und dem Anschlagabschnitt gelöst wird, das Anschlagelement mit dem Einstellmechanismus in Kontakt kommt, so daß die Verschiebung der Lanzette, des Kolbens und des Anschlagelementes in einer zweiten Position angehalten wird.
  • In dieser Zusammenfassung der Erfindung sind nicht unbedingt alle notwendigen Merkmale beschrieben, so daß die Erfindung auch eine Unterkombination dieser beschriebenen Merkmale sein kann.
  • Die Erfindung wird besser verständlich aus der folgenden ausführlichen Beschreibung in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen, in denen:
  • 1 eine Zeichnung ist, die das Aussehen einer Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 2 eine Querschnittsansicht der in 1 gezeigten Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung ist;
  • 3 Beispiele für ein Druckminderungslösemittel und ein Entleerungsmittel in der in 1 gezeigten Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung zeigt und eine Querschnittsansicht ist, die einen Zustand zeigt, in dem ein verminderter Druck in einem Gehäuse gehalten wird;
  • 4 eine Querschnittsansicht ist, die einen Zustand zeigt, in dem das Druckminderungslösemittel und das Entleerungsmittel gemäß 1 aus dem druckverminderten Zustand befreit sind;
  • 5 eine Draufsicht ist, die einen Blutprobennahmechip in der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß 1 bei Betrachtung von ihrem Öffnungsabschnitt aus zeigt;
  • 6 eine Querschnittsansicht des in 5 gezeigten Blutprobennahmechips zeigt;
  • 7 ein Blockschaltbild ist, das ein Beispiel für einen inneren elektrischen Schaltkreis in der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 8 ein Beispiel für ein Einstechwerkzeug zeigt, das vorzugsweise bei der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet wird, und eine Querschnittsansicht ist, die einen Zustand vor dem Einstechen in die Oberfläche eines lebenden Körpers zeigt;
  • 9 eine Querschnittsansicht des Einstechwerkzeugs gemäß 8 ist, die einen Zustand nach dem Einstechen in die Oberfläche des lebenden Körpers zeigt;
  • 10 eine Querschnittsansicht des Einstechwerkzeugs gemäß 8 in noch einem anderen Zustand ist,
  • 11 eine Querschnittsansicht des Einstechwerkzeugs gemäß 8 in noch einem anderen Zustand ist,
  • 12 und 13 Querschnittsansichten einer Konstruktion eines Luftablaßmittels sind, das in dem Einstechwerkzeug gemäß 8 in anderen Zuständen verwendet werden kann;
  • 14 bis 17 Querschnittsansichten sind, die in verschiedenen Zuständen eine andere Ausführungsform eines Einstechwerkzeugs zeigen, das in geeigneter Weise in einer Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann;
  • 18 eine Querschnittsansicht ist, welche die Konstruktion eines Luftablaßmittels in dem in 14 bis 17 gezeigten Einstechwerkzeug zeigt;
  • 19 eine entlang der Linie XIX-XIX geführte Querschnittsansicht ist;
  • 20 eine Querschnittsansicht ist, welche das Luftablaßmittel in einem anderen Zustand zeigt;
  • 21 eine entlang der Linie XXI-XXI geführte Querschnittsansicht ist;
  • 22 bis 25 Querschnittsansichten sind, die in verschiedenen Zuständen noch eine andere Ausführungsform eines Einstechwerkzeugs zeigen, das in geeigneter Weise in einer Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann;
  • 26 eine Querschnittsansicht ist, die noch eine andere Ausführungsform eines Einstechwerkzeugs zeigt, das in geeigneter Weise in einer Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann;
  • 27 eine Querschnittsansicht ist, die einen Zustand zeigt, in welchem das Einstechwerkzeug gemäß 26 in eine Oberfläche eines lebenden Körpers einsticht;
  • 28 eine Querschnittsansicht ist, welche das Einstechwerkzeug gemäß 26 nach dem Einstechen zeigt;
  • 29 eine Draufsicht ist, die ein Gehäuse für das Einstechwerkzeug gemäß 26 zeigt;
  • 30 eine Vorderansicht eines Einstellmechanismus für das Einstechwerkzeug gemäß 26 ist;
  • 31 eine Draufsicht ist, welche den Einstellmechanismus für das Einstechwerkzeug gemäß 30 zeigt;
  • 32 eine Querschnittsansicht ist, die ein Gehäuse für das Einstechwerkzeug gemäß 26 zeigt;
  • 33 ein Verbindungsabschnitt (der Abschnitt in dem Kreis gemäß 32) ist, der in dem Gehäuse für das Einstechwerkzeug gemäß 26 vorgesehen ist;
  • 34 eine Draufsicht ist, welche den Verbindungsabschnitt des Einstechwerkzeugs gemäß 26 zeigt;
  • 35 eine Ansicht von unten ist, welche den Verbindungsabschnitt gemäß 34 zeigt;
  • 36 eine linksseitige Schnittansicht ist, welche den Verbindungsabschnitt gemäß 34 zeigt;
  • 37 eine Querschnittsansicht ist, die einen Zustand zeigt, in dem die Verschiebung oder der Laufbereich eines Kolbens des Einstechwerkzeugs gemäß 26 aus einer ersten Position in eine zweite Position klein ist;
  • 38 eine Querschnittsansicht ist, die einen Zustand zeigt, in dem die Verschiebung oder der Laufbereich eines Kolbens des Einstechwerkzeugs gemäß 26 aus einer ersten Position in eine zweite Position groß ist; und
  • 39 eine Querschnittsansicht ist, welche den vorderen Endabschnitt des Einstechwerkzeugs gemäß 26 zeigt, bei dem eine andere Form einer Kappe befestigt ist.
  • In den Figuren werden in der folgenden Beschreibung mehrere bevorzugte Ausführungsformen der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung erläutert.
  • 1 ist eine Vorderansicht, die ein Beispiel für die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt, 2 ist eine Querschnittsansicht der in 1 gezeigten Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung, 3 ist eine Querschnittsansicht, die einen Zustand zeigt, in dem ein verminderter Druck in einem Gehäuse in den Konstruktionsbeispielen für das Druckminderungslösemittel und das Entleerungsmittel aufrechterhalten wird; 4 ist eine Querschnittsansicht, die einen Zustand zeigt, in dem das Druckminderungslösemittel und das Entleerungsmittel in den Konstruktionsbeispielen aus dem druckverminderten Zustand befreit sind, 5 ist eine Draufsicht, die einen Blutprobennahmechip bei Betrachtung von dem Öffnungsabschnitt aus zeigt, der mit einem Verbindungsabschnitt für den Blutprobennahmechip gekoppelt ist, und 6 ist eine Querschnittsansicht des in 5 gezeigten Blutprobennahmechips. Die folgende Erläuterung wird in der Annahme gegeben, daß eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 den Blutzuckerwert als einen Bestandteil von Körperflüssigkeiten mißt.
  • Wie in 1 dargestellt, ist gezeigt, daß die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 mit einem Gehäuse 2, einer Kolbenabdeckung 3, einem Druckminderungsauslöseknopf 7 zum Auslösen eines druckgeminderten Zustandes, einem (mit einem Blutprobennahmechip-Verbindungsabschnitt 8 gemäß 2 gekoppelten) Blutprobennahmechip 10, einem Verbindungsabschnitt 8 für den Blutprobennahmechip zum Befestigen des Blutprobennahmechips 10, einem Blutprobennahmechip-Freigabehebel 6 zum Herausnehmen des Blutprobennahmechips 10, einem Leistungsschalter 4, einem Anzeigefeld 5 zum Anzeigen der Meßergebnisse und einem elastisches Element 9 versehen ist, damit der Blutprobennahmechip 10 in einem Unterdruckzustand in den Verbindungsabschnitt 8 eingreifen und von diesem gestoppt werden kann.
  • Wie in 2 dargestellt, sind im Innern des Gehäuses 2 ein Saug- und Einstechmechanismus, der aus einer Lanzette 11 mit einer Einstechnadel 11a, einem Lanzettenhalter 12, einer ersten Feder 14, einem Kolben 15, einer zweiten Feder 16, einer Dichtung 17a und anderen Elementen besteht, ein Meßmechanismus (von dem nur ein Fotoemissionsmittel 20 und ein fotoelektrisches Mittel 21 gezeigt sind) und ein (nicht gezeigter) Anzeigemechanismus angeordnet.
  • Der Saug- und Einstechmechanismus wird von einem Einstechmechanismus und einem Saugmechanismus gebildet. Wie in 2 dargestellt, besteht der Einstechmechanismus aus der Lanzette 11 mit der Einstechnadel 11a, dem Lanzettenhalter 12 zum Halten der Lanzette 11, einem Eingriffselement 13, das mit dem Lanzettenhalter 12 einstückig ist und an seinem Ende einen Eingriffsabschnitt 13a aufweist, und der ersten Feder 14 zum Wegdrücken des Lanzettenhalters 12 von seiner hinteren Endfläche, und diese Elemente 11, 12, 13 und 14 sind in einem Einstechvorrichtungsgehäuse 22 untergebracht. Ein Ende der ersten Feder 14 ist an dem hinteren Ende des Lanzettenhalters 12 gesichert, während das andere Ende an einer Wandfläche im Innern des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 gesichert ist. Dabei kann an Stelle der ersten Feder 14 ein elastisches Element angewandt werden, beispielsweise ein Element aus Gummi, welches den Lanzettenhalter 12 hinausdrücken kann.
  • Wie in 2 dargestellt, besteht andererseits der Saugmechanismus aus dem Kolben 15 und der Dichtung 17a, die dazu verwendet werden, daß sich die Innenwand des Sauggehäuses 23 luftdicht entlang dem vorderen Ende des Kolbens 15 verschieben kann, und diese Elemente 15 und 17a sind in dem Sauggehäuse 23 untergebracht.
  • Bei der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1, wie sie in den Figuren gezeigt ist, sind das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 nebeneinander eingebaut und sind derart konstruiert, daß die jeweiligen Innenräume durch ein Durchgangsloch 18 hindurch miteinander verbunden sind. Das vordere Ende des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 befindet sich in offenem Zustand, und der Verbindungsabschnitt 8 für den Blutprobennahmechip ist entlang dem vorderen Ende angebracht. Das hintere Ende desselben befindet sich in geschlossenem Zustand, und die mit dem Lanzettenhalter 12 verbindende erste Feder 14 ist an dessen Innenfläche gesichert. Dabei ist die erste Feder 14 bei der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 in der in 2 gezeigten Weise zwischen der hinteren Endfläche des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und dem Lanzettenhalter 12 befestigt, daß dadurch eine Konstruktion zum Hinausdrücken des Lanzettenhalters 12 gebildet wird, und sie kann zwischen dem vorderen Ende des Einstechgehäuses 22 und dem Lanzettenhalter 12 derart befestigt werden, daß dadurch eine Konstruktion zum Herausziehen des Lanzettenhalters 12 gebildet wird.
  • Das Sauggehäuse 23 weist in seinem vorderen Ende ein Verbindungsloch 19 auf, und die Dichtung 17a, die sich in luftdichtem Zustand entlang der Innenwand verschiebt, ist im Innern desselben abgedichtet. An dem äußeren Abschnitt des Sauggehäuses 23 ist ein Rückschlagventil 32 eingebaut, um dadurch ein Entleerungsmittel zu bilden, das bei einem Zustand hohen Drucks im Innern des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und dem Sauggehäuse 23 Luft abgibt, welche dem Überdruck entspricht. Herbei können das Verbindungsloch 19 und das Rückschlagventil 32 an der Seitenfläche des Sauggehäuses 23 eingebaut werden. Der Kolben 15, der nach dem hinteren Ende des Sauggehäuses 23 zu verläuft, ist an der Dichtung 17a befestigt. Weiterhin ist vorzugsweise ein O-Ring 17b entlang der Umfangsfläche der Dichtung 17a derart eingebaut, daß er deren Gleiteigenschaft und Luftabdichtungseigenschaft verstärkt.
  • Bei der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1, wie sie in den Figuren gezeigt ist, sind das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 parallel zueinander eingebaut; sie können jedoch auch in Reihe miteinander eingebaut sein. In diesem Fall ist ein Loch, das zu dem seitlichen Loch 18 korrespondiert, von dem hinteren Ende des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 bis zu dem vorderen Ende des Sauggehäuses 23 ausgebildet, und der Eingriffsabschnitt 13 kommt mit diesem Loch in Eingriff und wird von diesem angehalten und wird durch Kontakt mit der Dichtung 17a aus dem Eingriff mit diesem gelöst, wobei das Verbindungsloch in der Seitenfläche des Gehäuses ausgebildet ist. Wenn das Einstechvorrichtungsgehäuse und das Sauggehäuse in Reihe miteinander eingebaut sind, neigt die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung des Weiteren dazu, sich in seiner Gesamtlänge zu verlängern; man kann jedoch die Gesamtlänge verkürzen, wenn man beide oder eines von dem Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und dem Sauggehäuse 23 dicker und kürzer gestaltet und die entsprechenden, in den jeweiligen Gehäusen unterzubringenden Teile auf entsprechende Größen einstellt.
  • Obwohl in den Figuren nicht gezeigt, ist doch ein stabförmiges Element parallel zu dem Einstechvorrichtungsgehäuse 22 in einer solchen Weise zwischen der Außenfläche des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und der Innenfläche des Gehäuses 2 eingebaut, daß sein eines Ende an der Innenseite eines Blutprobennahmechip-Freigabehebels 6 auf der Oberfläche des Gehäuses 6 angebracht ist, während das andere Ende vorstehen kann, wenn der Blutprobennahmechip-Freigabehebel 6 verschoben wird, und außerdem in einem solchen vorstehenden Zustand mit dem Blutprobennahmechip 10 in Kontakt kommen kann, so daß es sich von dem Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips trennt.
  • Des Weiteren sind die Querschnittsformen des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und des Sauggehäuses 23 nicht speziell eingeschränkt und können zu runden, quadratischen oder anderen polygonalen Formen ausgebildet werden. Die Dichtung 17a ist vorzugsweise zu der gleichen Form wie die Innenflächenform des Sauggehäuses ausgebildet.
  • Der Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips ist in die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 eingebaut. In 2 steht der Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips aus dem Gehäuse 2 derart als Zylinder vor, daß er die Öffnung des vorderen Endes des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 in Form von doppelten Kreisen umgibt, und der Blutprobennahmechip 10 abdeckend daran befestigt ist. Weiterhin sind im Innern des zylindrischen Verbindungsabschnitts 8 des Blutprobennahmechips eine Fotoemissionsvorrichtung 20 und eine fotoelektrische Vorrichtung 21 eingebaut, die zusätzlich zu dem Einstechvorrichtungsgehäuse 22 als Meßmechanismus dienen.
  • Weiterhin ist in der in 1 gezeigten Weise ein ringförmiges elastisches Element 9 entlang der Außenfläche des Verbindungsabschnitts 8 des Blutprobennahmechips in Kontakt mit diesem eingebaut, um dadurch in einem luftdichten Zustand formschlüssig in den Blutprobennahmechip 10 einzugreifen und diesen anzuhalten.
  • Der Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips soll nicht auf die oben genannte Ausführungsform beschränkt sein. Er kann beispielsweise eine Konstruktion aufweisen, die kontinuierlich von dem vorderen Ende ausgeht, ohne das vordere Ende des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 zu umgeben, oder nicht unbedingt als Konstruktion vorgesehen ist, die von dem Gehäuse 2 vorsteht. Mit anderen Worten, es wird jede Konstruktion verwendet, solange diese in luftdichtem Zustand an dem Blutprobennahmechip 10 befestigt werden kann, und solange der druckverminderte Zustand aufrechterhalten wird, wenn verminderter Druck auf das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 ausgeübt wird, wobei die Haut einer Person auf eine Saugöffnung 43 (siehe 5) des Blutprobennahmechips 10 aufgelegt wird. In diesem Fall soll die Form des Blutprobennahmechips 10 nicht auf die in 4 oder 5 gezeigte Form beschränkt sein.
  • Bei der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 sind die Fotoemissionsvorrichtung 20 und die fotoelektrische Vorrichtung 21 als Meßmechanismus derart eingebaut, daß der Zuckerbestandteil im Blut Farben durch eine Farbreaktion mit einem Verfahren entwickeln kann, welches später beschrieben wird, und daß der Blutzuckerwert durch Messung des Grades der Lichtabsorption berechnet wird und angezeigt wird. Dabei sind in den Figuren zwar keine speziellen Mittel zum Berechnen des Blutzuckerwertes und zum Anzeigen des Wertes gezeigt, jedoch kann ein herkömmliches Blutzuckerberechnungsmittel zum Berechnen des Blutzuckerwertes mit Hilfe eines ähnlichen Mittels und eines herkömmlichen Anzeigemittels angewandt werden. Weiterhin soll bei der vorliegenden Erfindung das Meßmittel nicht auf ein Mittel beschränkt werden, durch welches der Zuckerbestandteil im Blut mit einer Farbreaktion in der später beschriebenen Weise Farben entwickeln und der Grad der Lichtabsorption gemessen werden kann; und es können auch andere Mittel zur Herstellung eines direkten Kontaktes mit der Probe oder zum Messen des Blutzuckerwertes durch Hindurchlaufenlassen von Licht mit einer vorgegebenen Wellenlänge durch die Probe angewandt werden. In diesen Fällen kann an Stelle der Fotoemissionsvorrichtung 20 und der fotoelektrischen Vorrichtung 21 ein Sensor usw. verwendet werden, der für die Mittel geeignet ist.
  • In 5 und 6 wird in der folgenden Beschreibung der in der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 verwendete Blutprobennahmechip 10 ausführlich erläutert. 5 ist eine Draufsicht, die den Blutprobennahmechip 10 bei Betrachtung von einer Öffnung 45 aus zeigt, die zu dem Blutprobennahmechip-Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips 10 paßt, und 6 ist eine Querschnittsansicht des in 5 gezeigten Blutprobennahmechips 10.
  • Der Blutprobennahmechip 10, der eine zylindrische Form aufweist, ist an seinem einen Ende mit einer Bodenfläche, in welcher die Saugöffnung 43 zum Ansaugen der Haut bei Kontakt mit der Haut und bei vermindertem Druck des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und des Sauggehäuses 23 eingebaut ist, und an dem anderen Ende mit einer Öffnung 45 versehen ist, die zu dem Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips paßt. An die Seite der Saugöffnung 43 werden (in der Nähe der Mitte der Unterseite) ein Testpapier 41, das zur Absorption von als Probe dienenden Körperflüssigkeiten verwendet wird, und eine Nut 42 angelegt, die als Führungsmittel für Körperflüssigkeit (Blut) dient, um Körperflüssigkeiten durch die Oberflächenspannung, die ebenfalls entsteht, von der Saugöffnung 43 zu dem Testpapier 41 zu führen. Auf diese Weise kann sogar auf der Basis einer kleinen Menge von als Probe genommenen Körperflüssigkeiten eine effektive Untersuchung vorgenommen werden. Form, Größe und Länge der Nut 42 sind nicht speziell beschränkt; und diese werden gemäß der Größe und der Form des Testpapiers 41 und der Saugöffnung 43 in geeigneter Weise gewählt. Dabei soll der Blutprobennahmechip 10 bei der vorliegenden Erfindung nicht auf die zylindrische Form beschränkt werden und kann als quadratische Form in seinem Querschnitt, als Zylinder mit polygonaler Form in seinem Querschnitt oder als konische Form vorgesehen werden, deren Durchmesser sich in Richtung zu seinem einen Ende verengt.
  • Der Durchmesser der Saugöffnung 43 ist nicht speziell beschränkt und kann auf jede Größe eingestellt werden, solange diese größer als eine minimale Größe ist, durch welche die angesaugte Haut eine geeignete Hügelform bildet, aus welcher Blut aufgesaugt wird. Außerdem ist die Form nicht speziell beschränkt und kann als quadratische oder eine andere polygonale Form vorgesehen werden. Insbesondere wird die Saugöffnung vorzugsweise derart eingestellt, daß sie einen Öffnungsdurchmesser von 4 bis 10 mm aufweist, so daß sie mit der Oberfläche eines lebenden Körpers, beispielsweise der Fingerspitze, dem Oberarm, dem Unterleib, dem Oberschenkel und einem Ohrläppchen in Kontakt kommt und einen gewünschten Blutaufsaugvorgang zuläßt, der von individuellen Unterschieden wie Geschlecht, Alter usw. und von Unterschieden bei den Einstechabschnitten unabhängig ist; und die insbesondere dann, wenn der Einstechabschnitt ein Ohrläppchen ist, vorzugsweise auf den Bereich von 4 bis 6 mm eingestellt wird. Sie ist auch vorzugsweise zu einer Form wie einer Rohrform ausgebildet, die auch den Umfang des Einstechabschnitts stimulieren kann, wenn sie auf die Oberfläche (die Haut) eines lebenden Körpers aufgedrückt wird. Das ist so, da durch die Stimulierung an dem Umfang des Einstechabschnitts der Schmerz zum Zeitpunkt des Einstechens gelindert wird.
  • Wie insbesondere in 6 dargestellt, ist vorzugsweise ein zylindrisches Element 46 an dem durchgehenden Rand der Saugöffnung 43 befestigt. Weiterhin kann dieses zylindrische Element 46 verhindern, daß Luft durch den Spalt zwischen dem Blutprobennahmechip 10 und der Haut hindurch in das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 strömt, wenn das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 in einem druckverminderten Zustand gehalten werden. Um die Sichtbarkeit der Innenseite des Blutprobennahmechips 10 aufrechtzuerhalten, d.h. eine visuelle Bestätigung des Blutungszustands nach dem Einstechen zuzulassen, besteht der Blutprobennahmechip 10 vorzugsweise aus einem transparenten oder durchscheinenden Material.
  • Form und Größe der Öffnung 45 sind nicht besonders beschränkt, und es wird jede Form und Größe derselben verwendet, solange die Öffnung 45 in luftdichtem Zustand an dem Blutprobennahmechip 10 befestigt wird. Des Weiteren wird entlang der Innenumfangsfläche der Öffnung 45 vorzugsweise ein ringförmiger Vorsprung 44 ausgebildet; dadurch können der Blutprobennahmechip 10 und der Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips durch eine interaktive Funktion mit dem elastischen Element 9, das in dem Verbindungsabschnitt 8 des Blutprobennahmechips eingebaut ist, fester in einem luftdichten Zustand verbunden werden.
  • Form und Größe (einschließlich der Dicke) des Testpapiers 41 sind nicht besonders beschränkt; wenn dieses jedoch zu groß ist, besteht die Möglichkeit, daß Messungen bei einer kleinen Menge an absorbierter Probe unwirksam werden, oder wenn dieses zu groß ist, wird die Probe vielleicht nicht in geeigneter Weise aufgesaugt. Wenn man das berücksichtigt, wird das Testpapier 41 in geeigneter Weise gewählt. Die Lage des Testpapiers 41 ist nicht besonders beschränkt, solange es nahe an der Saugöffnung 43 liegt und der Meßmechanismus das Testpapier abfühlen kann. In 5 und 6 befindet sich das Testpapier 41 in der Nähe der Mitte der Unterseite, wobei die Saugöffnung 43 an dessen Seite liegt; jedoch kann man die Anordnung umkehren, oder die Mitten des Testpapiers 41 und der Saugöffnung 43 können sich in der Nähe der Mitte der Unterseite befinden.
  • Material und Ausführungsart des Testpapiers 41 sind nicht besonders beschränkt, und dazu kann ein Gewebe usw. verwendet werden, das in herkömmlicher Weise als Körperflüssigkeitstestmaterial verwendet wird. Da die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 mit Hilfe einer Farbreaktion den Blutzuckerwert (die Konzentration der Glucose) messen kann, wird weiterhin ein Reagens, mit dem ein Enzym wie Glucoseoxidase und/oder dessen Zerfallsprodukte Farben entwickeln können, an dem Testpapier 41 befestigt. Bei der vorliegenden Erfindung soll das Meßverfahren nicht auf die Messungen des Grades der Lichtabsorption mit Hilfe der Farbreaktion beschränkt sein, und wenn ein anderes Meßverfahren verwendet wird, kann der Meßmechanismus an Stelle der oben genannten Fotoemissionsvorrichtung 20 und der fotoelektrischen Vorrichtung 21 mit einer anderen geeigneten Vorrichtung wie einem Sensor versehen werden.
  • Bei der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 ist das Verbindungsloch 19 in dem Sauggehäuse 23 als Element des Druckminderungslösemittels ausgebildet, um den druckgeminderten Zustand auszulösen, nachdem ein verminderter Druck auf das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 ausgeübt wurde, um die Haut anzusaugen und auch Körperflüssigkeiten zu ziehen. Weiterhin dient das Verbindungsloch 19 auch als Element des Entleerungsmittels, das im Falle eines unter Druck stehenden Zustandes des Einstechvorrichtungsgehäuses 22 und des Sauggehäuses 23 zum Zeitpunkt des Einstechens Luft abläßt, welche dem Überdruck entspricht.
  • In der folgenden Beschreibung werden das Druckminderungslösemittel und das Entleerungsmittel der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 spezieller erläutert.
  • Wie in 3 und 4 dargestellt, sind das Druckminderungslösemittel und das Entleerungsmittel einstückig in der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 ausgebildet. 3 zeigt eine Querschnittsansicht des Sauggehäuses 23, wenn sich dieses im Normalzustand oder in druckgemindertem Zustand befindet, und 4 ist eine Querschnittsansicht, die einen Zustand zeigt, in welchem das Sauggehäuse 23 den druckgemindertem Zustand auslöst.
  • Das Druckminderungslösemittel und das Entleerungsmittel sind jeweils in ein flexibles Gehäuse 30 eingebaut. Das Gehäuse 30 ist mit einem Druckminderunglöseknopf 7 und einem Entlüftungsloch 33 versehen.
  • Das Druckminderungslösemittel besteht aus dem Verbindungsloch 19, einem Betätigungselement 31a mit einer Form wie dem vorderen Ende eines Minusschraubendrehers und einem Keilelement 31b, das an dem Basisende desselben befestigt ist. Das Entleerungsmittel besteht aus dem Verbindungsloch 19 und dem Rückschlagventil 32. Das Ansteuerelement 31a weist Nadelform auf, und das Keilelement 31b besteht aus mehreren Lagen von dreieckigen Platten. Das Rückschlagventil 32 weist am Oberteil seines flexiblen konischen Körpers eine Öffnung auf. Dabei sollen das Betätigungselement 31a, das Keilelement 31b und das Rückschlagventil 32 bei der vorliegenden Erfindung nicht auf diese Formen beschränkt sein, und das Druckminderungslösemittel und das Entleerungsmittel können als unabhängige Teile vorgesehen sein.
  • Im Normalzustand oder in dem druckgeminderten Zustand (3) des Sauggehäuses 23 wird das Druckminderungslösemittel in einem druckgeminderten Zustand gehalten, da das umsteuernde Stoppventil und dessen Öffnung mit dem Betätigungselement 31a abgedichtet sind. Wenn danach der Saugvorgang an der Haut unnötig wird, drückt man auf den Druckminderungslöseknopf 7. Dadurch können das Betätigungselement 31a und das Keilelement 31b das Rückschlagventil 32 in umgekehrter Richtung öffnen, was dazu führt, daß Luft aus dem Entlüftungsloch 33 über das Verbindungsloch 19 in das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 strömt und dadurch den druckgeminderten Zustand löst.
  • Das Entleerungsmittel ist derart angeordnet, daß sich das Rückschlagventil dann, wenn das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 durch Verschieben der Dichtung 17a im Innern des Sauggehäuses 23 zum Zeitpunkt des Einstechens in einen unter Druck stehenden Zustand gebracht werden, durch den Druck öffnen kann, so daß Luft, welche dem Überdruck entspricht, aus dem Verbindungsloch 19 über das Entlüftungsloch 33 abgelassen wird.
  • 7 zeigt ein Beispiel für den Körperflüssigkeitsbestandteilmeßkreis der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. Der Meßkreis ist mit einer Steuervorrichtung 51 wie einer CPU versehen, und mit der Steuervorrichtung 51 sind eine (zu dem Anzeigelement 5 gemäß 1 korrespondierende) Anzeigevorrichtung 52, ein (mit dem Leistungsschalter gemäß 1 verbundener) Stromquellenabschnitt 53, ein Schaltkreis 54, ein Datenspeicherabschnitt 55 und ein externer Ausgangsabschnitt 56 verbunden. Weiterhin ist mit der Steuervorrichtung 51 ein optischer Sensor 59 verbunden, der aus einem (dem Fotoemissionselement 20 gemäß 2 entsprechenden) Fotoemissionselement 57 und einem (zu dem fotoelektrischen Element 20 gemäß 2 korrespondierenden) fotoelektrischen Element 58 besteht. Das Fotoemissionselement 57 projiziert bei Ansteuerung durch ein Signal von der Steuervorrichtung Licht mit einer gegebenen Wellenlänge auf das (nicht gezeigte) Testpapier, das Blut aufgesaugt hat, und das reflektierte Licht wird von dem fotoelektrischen Element 58 empfangen. Das empfangene Licht wird von einem Verstärker 60 verstärkt und durch einen A/D-Wandler 61 in die Steuervorrichtung 51 eingegeben; mithin berechnet die Steuervorrichtung 51 den Blutzuckerwert aus dem eingegebenen Signal, bezogen auf in dem Datenspeicherabschnitt 55 gespeicherte Daten, und läßt die Anzeigevorrichtung 52 die Ergebnisse anzeigen.
  • In der folgenden Beschreibung wird ein Verfahren zur Verwendung der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 erläutert.
  • Nachdem die Lanzette 11 an dem Lanzettenhalter 12 befestigt ist, wird der Lanzettenhalter 12 in das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 geschoben, bis das Seitenloch 18 in den Eingriffsabschnitt 13 eingreift. Zu diesem Zeitpunkt wird die erste Feder 24 in zusammengedrücktem Zustand gehalten. Als Nächstes wird der Blutprobennahmechip 10 an dem Verbindungsabschnitt 8 für den Blutprobennahmechip 10 in dem Hauptkörpergehäuse 2 befestigt. Dann wird der Leistungsschalter 4 der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung 1 eingeschaltet. Dabei kann der Leistungsschalter eingeschaltet werden, bevor der Blutprobennahmechip 10 befestigt ist. Weiterhin kann ein Schalter derart konstruiert sein, daß er beim Befestigen des Blutprobennahmechips 10 automatisch den Strom einschaltet, und in diesem Fall ist der Leistungsschalter 4 nicht erforderlich.
  • Als Nächstes wird die Saugöffnung 43 am vorderen Ende des Blutprobennahmechips an einem Einstechabschnitt auf die Haut der Person gedrückt, und beim Drücken auf die Kolbenabdeckung 3 wird die Dichtung 17a im Innern des Sauggehäuses 23 in luftdichtem Zustand durch den Kolben 15 verschoben, der sich in Zusammenwirken mit der Kolbenabdeckung 3 bewegt. Wenn derart auf sie gedrückt wird, daß sie an die fernste Position gelangt, drückt die Dichtung 17a oder der O-Ring 17b auf den Eingriffsabschnitt 13 und beseitigt dadurch den Eingriff; mithin wird die erste Feder 14 gelöst, die sich in zusammengedrücktem Zustand befand, so das sich die Lanzette 11 und der Lanzettenhalter 12 vorwärts in Richtung zu der Saugöffnung des Blutprobennahmechips 10 bewegen und einen Einstechvorgang ausführen können. Wenn das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 durch die Verschiebung der Dichtung 17a im Innen des Sauggehäuses 23 in luftdichtem Zustand in einen unter Druck stehenden Zustand gebracht werden, öffnet sich das Rückschlagventil 32 in diesem Fall durch den Druck, so daß Luft, die dem Überdruck entspricht, aus dem Verbindungsloch 19 durch das Entlüftungsloch 33 abgelassen wird. Nach dem Einstechen kann der Lanzettenhalter 12, an welchem die Lanzette 11 befestigt ist, auf Grund der Dämpfungsfunktion der Feder in seine Ausgangsstellung zurückkehren, welche der natürlichen Länge der Feder entspricht. In diesem Fall wird vorzugsweise eine Feder mit einer geeigneten Federkonstante gewählt, um somit ein doppeltes Einstechen zu vermeiden.
  • Wenn als Letztes die Druckkraft von der Kolbenabdeckung 3 weggenommen wird, wobei die Saugöffnung 43 des vorderen Endes des Blutprobennahmechips 10 auf die Haut gedrückt wird, kann sich die Dichtung 17a auf Grund der Funktion der zweiten Feder 16 durch den sich in Zusammenwirken mit der Kolbenabdeckung 3 bewegenden Kolben 3 hindurch zurückziehen, wodurch das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 in einen druckgeminderten Zustand gebracht werden, so daß Körperflüssigkeiten aus dem Einstechabschnitt heraus gezogen werden. Dabei ist der Mindestdruck in dem Raum im druckgeminderten Zustand vorzugsweise auf annähernd –300 mm Hg gegenüber dem atmosphärischen Druck eingestellt. Dadurch kann in kurzer Zeit eine erforderliche Menge an Körperflüssigkeiten gezogen werden.
  • Dann werden die auf die Haut gesaugten Körperflüssigkeiten auf Grund der Kapillarerscheinung durch die in der Innenwand des Blutprobennahmechips 10 ausgebildete Führungsnut 42 hindurch übergeführt und in dem Testpapier 41 aufgesaugt.
  • Danach wird Licht mit einer gegebenen Wellenlänge von dem Fotoemissionsmittel 20 auf das in dem Testpapier 41 aufgesaugte Blut projiziert, das reflektierte Licht wird von dem fotoelektrischen Mittel 21 abgefühlt, der Blutzuckerwert wird gemessen, und die Ergebnisse werden auf dem Anzeigeelement 5 angezeigt. Des Weiteren wird nach dem Aufsaugen des Blutes in dem Testpapier 41 der Druckminderungslöseknopf 7 gedrückt, so daß äußere Luft in das Einstechvorrichtungsgehäuse 22 und das Sauggehäuse 23 eingelassen wird, und wenn das Sauggefühl von der Haut verschwindet, wird die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung abgenommen.
  • Wie oben beschrieben, wird mit der vorliegenden Erfindung eine Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung geschaffen, bei welcher ein Einstechwerkzeug und eine Meßvorrichtung für einen Körperflüssigkeitsbestandteil (beispielsweise der Blutzuckerwert) zu einer einstückigen Vorrichtung geformt sind. Im Vergleich zu der Anwendung eines herkömmlichen Einstechwerkzeugs und einer herkömmlichen Körperflüssigkeitsmeßvorrichtung sorgt die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung für einen wirksamen Vorgang und ist hygienisch besser. Weiterhin führt die Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung einen Saugvorgang am Umfang eines an der Haut einer Person gelegenen Einstechabschnitts aus, wobei das Innere der Vorrichtung in einem druckgeminderten Zustand gehalten wird, um so den Strom der Körperflüssigkeiten zu beschleunigen; deshalb läßt sich selbst bei oberflächlichem Einstechen in die Haut mit weniger Schmerz eine Körperflüssigkeitsmenge, die für eine Untersuchung usw. benötigt wird, leicht erhalten und messen.
  • Als Nächstes wird an Hand von 8 bis 13 eine Erläuterung eines Beispiels für ein Einstechwerkzeug gegeben, das in der Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung vorzugsweise verwendet wird. 8, 9, 10 und 11 sind seitliche Querschnittsansichten, welche das Einstechwerkzeug gemäß der vorliegenden Erfindung in jeweils verschiedenen Zuständen zeigen; und 12 und 13 sind Querschnittsansichten, die ein Konstruktionsbeispiel für das Luftablaßmittel zeigen. Dabei wird bei der Erläuterung in 8 bis 11 die obere Seite als "Basisende" bezeichnet, und die untere Seite wird als "vorderes Ende" bezeichnet.
  • Wie in 8 bis 13 dargestellt, ist das vorliegende Einstechwerkzeug (ein Blutproben nehmendes Einstechwerkzeug) 101A mit einem Gehäuse 102, einem Einstechkolben 103, einer Schraubenfeder (einem ersten Druckmittel) 104 zum Drücken des Einstechkolbens 103 in Richtung des vorderen Endes, einem Saugkolben 105, einer Schraubenfeder (einem zweiten Druckmittel) 106 zum Drücken des Saugkolbens 105 in Richtung des Basisendes, einem Luftablaßventil (Luftablaßmittel) 107 und einem Betätigungsmittel 108 versehen.
  • Das Gehäuse 102 besteht aus einem zylinderförmigen Gehäusehauptkörper 121 und einer Kappe 122, die frei lösbar an dem vorderen Ende des Gehäusehauptkörpers 121 befestigt ist. Der Gehäusehauptkörper 121 und die Kappe 122 bestehen aus einem Material, welches praktisch keine Luft hindurchläßt.
  • Weiterhin ist zwischen dem zylinderförmigen Gehäusehauptkörper 121 und der Kappe 122 ein Dichtungsring 123 eingesetzt und gespannt, so daß die Kappe 122 an dem Gehäusehauptkörper 121 in luftdichtem Zustand befestigt ist.
  • Der Gehäusehauptkörper 121 kann den Einstechkolben 103, der weiter unten ausführlich beschrieben wird, die Schraubenfeder 104, den Saugkolben 105 und die Schraubenfeder 106 unterbringen und dient auch als Halteabschnitt, wenn das Einstechwerkzeug 101A verwendet wird.
  • Die Kappe 122, welche ein rohrförmiges Element ist, weist einen sich verjüngenden Abschnitt 122b auf, der seinen Innen- und seinen Außendurchmesser in Richtung nach dem vorderen Ende hin verengt.
  • Das vordere Ende der Kappe 122 ist ein Abschnitt, der mit der Oberfläche eines lebenden Körpers, beispielsweise der Fingerspitze, dem Oberarm, dem Unterleib, dem Oberschenkel oder dem Ohrläppchen, in Kontakt kommen soll, und mit einer vorderen Öffnung 122a versehen ist. An dieser vorderen Öffnung 122a ist der Öffnungsdurchmesser (der Öffnungsbereich) korrekt eingestellt, so daß eine gewünschte Blutprobennahme unabhängig von individuellen Unterschieden wie Geschlecht, Alter usw. und Unterschieden in den Einstechabschnitten ausgeführt werden kann. Insbesondere ist der Öffnungsdurchmesser der vorderen Öffnung 122a vorzugsweise im Bereich von 4 bis 10 mm eingestellt und ist in dem Fall, wenn der Finger oder das Ohrläppchen als Einstechbereich verwendet wird, mehr vorzugsweise im Bereich von 4 bis 6 mm eingestellt.
  • Der Außenrand des vorderen Endes der Kappe 122 ist zu einer Form ausgebildet, die sich zur Stimulierung des Einstechbereiches und zur Linderung des Schmerzes zum Zeitpunkt des Einstechens eignet, wenn dieser auf die Oberfläche eines lebenden Körpers (die Haut) gedrückt wird. Die Form eignet sich auch, um zu verhindern, daß Luft zwischen der Kappe 122 und der Oberfläche eines lebenden Körpers in das Gehäuse 102 strömt, wenn sich das Gehäuse 102 in einem druckgeminderten Zustand befindet.
  • Um die Sichtbarkeit der Innenseite aufrechtzuerhalten und insbesondere eine visuelle Bestätigung des Blutungszustands nach dem Einstechen zu ermöglichen, besteht die Kappe 122 vorzugsweise aus einem transparenten oder durchscheinenden Material.
  • An dem Basisende des Gehäusehauptkörpers 121 ist eine Öffnung 124 ausgebildet, durch welche der Saugkolben 105 eingesetzt wird. Weiterhin sind in der Seitenwand des Gehäusehauptkörpers 121 seitliche Löcher 125 und 126 ausgebildet, die zu einem zum Einstechen und Saugen verwendeten Betätigungsknopf 184 und zu einem zum Luftablassen verwendeten Betätigungsknopf 186 korrespondieren, die später beschrieben werden.
  • Weiterhin ist in dem Gehäusehauptkörper 121 eine Trennplatte 127 eingesetzt. Die Trennplatte 127 ist sicher an der Seitenwand des Gehäusehauptkörpers 121 befestigt oder ist einstückig mit dieser ausgebildet.
  • In der Seitenwandinnenfläche des Gehäusehauptkörpers 121 ist in Längsrichtung des Gehäusehauptkörpers 121 eine Führungsnut 128 ausgebildet. An dem vorderen Ende der Führungsnut 128 ist ein Anschlag 129 ausgebildet, mit welchem ein vorstehender Abschnitt 134 in Kontakt kommt (siehe 9).
  • Im Innern des Gehäusehauptkörpers 121 ist ein Einstechmechanismus angebracht, der aus dem Einstechkolben 103 und der Schraubenfeder 104 zum Drücken des Einstechkolbens 103 zu dem vorderen Ende hin besteht.
  • Der Einstechkolben 103 besteht aus einem Nadelhalter (Lanzettenhalter) 131, an welchem die Lanzette 111 mit der Einstechnadel 112 lösbar befestigt ist, einem mit dem Nadelhalter 131 einstückig ausgebildeten elastischen Element 132 mit einem an seinem Ende (auf der Seite des Basisendes) vorgesehenen ersten Eingriffsabschnitt 133 und aus einem einstückig mit dem Nadelhalter 131 ausgebildeten, vorstehenden Abschnitt 134.
  • Der erste Eingriffsabschnitt 133 wird in 8 durch die Federkraft des elastischen Elementes 132 nach rechts gedrückt und kommt in Eingriff durch den Rand des seitlichen Lochs 125; mithin ist der Einstechkolben 103 in seiner Verschiebung zu dem vorderen Ende hin eingeschränkt.
  • Wenn das Einstechwerkzeug 101A (in einem Zustand vor dem Einstechen) nicht benutzt wird, befindet sich die Schraubenfeder 104 in zusammengedrücktem Zustand, und ihre jeweiligen Enden sind an der Trennplatte 127 und der Basisendfläche des Nadelhalters 131 gesichert, so daß der Einstechkolben 103 zu dem vorderen Ende hin gedrückt wird.
  • Der vorstehende Abschnitt 134 wird in die Führungsnut 128 eingesetzt und kann sich in den Längenrichtungen der Führungsnut 128 verschieben. Mithin wird der Einstechkolben 103 im Innern des Gehäuses 102 verschoben. In diesem Fall kommt der vorstehende Abschnitt 134 mit dem Anschlag 129 in Kontakt und beschränkt dadurch den Einstechkolben 103 in seiner Verschiebung zu dem vorderen Ende hin. Mit anderen Worten, durch die Einstellposition des Anschlags 129 kann die Einstechtiefe (= maximal vorstehende Länge der Einstechnadel 112 von der vorderen Öffnung 221) der Einstechnadel 112 auf der Oberfläche eines lebenden Körpers eingestellt werden (siehe 9).
  • Des Weiteren ist die Schraubenfeder 104 korrekt eingestellt, um somit einen geeigneten Elastizitätskoeffizienten (eine geeignete Federkonstante) aufzuweisen, um dadurch während ihrer Dämpfbewegungen nach dem Einstechen der Einstechnadel 112 in die Oberfläche eines lebenden Körpers nicht wieder in die Oberfläche des lebenden Körpers einzustechen.
  • Weiterhin ist ein aus dem Saugkolben 105 und der Schraubenfeder 106 bestehender Saugmechanismus (Unterdruck erzeugender Mechanismus) in dem Gehäusehauptkörper 121 eingebaut, um den Saugkolben 105 zu dem Basisende hin zu drücken.
  • Der Saugkolben 105 ist ein stabförmiges Element und ist an seinem Basisende mit einem Handhabungsabschnitt 151 und an seinem vorderen Ende mit einer Dichtung 152 versehen. Die Dichtung 152 besitzt einen Dichtungsring (ein Abdichtelement) 153 aus einem elastischen Material entlang ihrem Umfangsabschnitt.
  • Der Dichtungsring 153 kommt in luftdichtem Zustand mit der Innenumfangsfläche des Gehäusehauptkörpers 121 in Kontakt, und wenn sich der Saugkolben 105 in Längsrichtung des Gehäusehauptkörpers 121 verschiebt, verschiebt sich auch der Dichtungsring 153 in luftdichtem Zustand in der gleichen Richtung entlang der Innenumfangsfläche des Gehäusehauptkörpers 121. In diesem Fall ist der Dichtungsring 153 vorzugsweise derart eingestellt, daß er einen Gleitwiderstand in einem Maße aufweist, daß er die Streckung und die Kontraktion der Schraubenfeder 106 nicht stört.
  • An der Seitenfläche der Dichtung 152 ist vorstehend ein elastisches Element 154 ausgebildet, welches elastisch verformbar ist, und an ihrem vorderen Ende ist ein zweiter Eingriffsabschnitt 155 ausgebildet. Der zweite Eingriffsabschnitt 155 wird in 8 durch die Federkraft des elastischen Elementes 154 nach rechts gedrückt und kommt mit dem Rand des seitlichen Lochs 125 in Eingriff; mithin ist der Saugkolben 105 in seiner Verschiebung zu dem Basisende hin eingeschränkt.
  • Die jeweiligen Enden der Schraubenfeder 106 sind an dem Basisende des Gehäusehauptkörpers 121 und an der Dichtung 152 befestigt. Wenn das Einstechwerkzeug 101A (in einem Zustand vor dem Einstechen) nicht benutzt wird, befindet sich die Schraubenfeder 106 in gestrecktem Zustand, so daß der Saugkolben 103 durch deren Federkraft zu dem Basisende hin gedrückt wird.
  • In dem Saugkolben 105 steht der Dichtungsring 153 der Dichtung 152 in luftdichtem Zustand mit der Innenumfangsfläche des Gehäusehauptkörpers 121 in Kontakt, und die seitlichen Löcher 125 und 126 sind in luftdichtem Zustand ebenfalls abgedichtet; deshalb wird dann, wenn der Saugkolben 105 zu dem Basisende hin geschoben wird und die vordere Öffnung 122a dabei auf der Oberfläche eines lebenden Körpers abgedichtet wird, ein Raum 110 im Innern des Gehäuses 102, der von dem Gehäuse 102 und der Dichtung 152 umgeben ist, in einen druckgeminderten Zustand (Unterdruckzustand) gebracht.
  • Das Luftablaßmittel wird zum Freigeben des in druckgemindertem Zustand gehaltenen Raums 110 im Innern des Gehäuses 102 in den atmosphärischen Druck verwendet und ist bei der vorliegenden Erfindung als Luftablaßventil 107 vorgesehen, welches manuell geöffnet und geschlossen wird.
  • Wie in 12 und 13 dargestellt, besteht das Luftablaßventil 107 aus einem scheibenförmigen Ventilelement 171, das mit dem Schaft 186a des Betätigungsknopfes 186 verbunden oder mit diesem einstückig ist, einem elastischen Element 172, welches die Form des Buchstabens C (der Form eines Rings mit einem Ausschnitt in seinem einen Abschnitt) aufweist und den Betätigungsknopf 186 und das Ventilelement 171 in 1 nach rechts drückt, und einem ringförmigen Abdichtkissen (Abdichtelement) 173, das an dem Ventilelement 171 gesichert ist und aus elastischem Material besteht.
  • Wie in 8 und 12 dargestellt, werden der Betätigungsknopf 186 und das Ventilelement 171 in einem Zustand, in welchem der Betätigungsknopf 186 unberührt belassen ist, durch die Federkraft des elastischen Elementes 172 in 8 und 12 nach rechts gedrückt; mithin wird das Abdichtkissen 173 gedrückt und kommt mit der Innenfläche des am Umfang des seitlichen Lochs (der Entlüftungsöffnung) 126 gelegenen Gehäusehauptkörpers 121 in Kontakt, so daß das seitliche Loch in luftdichtem Zustand abgedichtet wird.
  • Wie in 11 und 13 dargestellt, werden dann, wenn der Betätigungsknopf 186 in 11 und 13 entgegen der Federkraft des elastischen Elementes 172 mit dem Finger usw. nach links gedrückt wird, der Betätigungsknopf 186 und das Ventilelement 171 in der gleichen Richtung verschoben, und das Abdichtkissen 173 wird derart von dem Umfangsabschnitt des seitlichen Lochs 126 getrennt, daß ein Zwischenraum entsteht. Folglich kann der Raum 110 durch das seitliche Loch 126, den Ausschnitt des elastischen Elementes 172 und die Knopfeinsetzlöcher 182 und 183 hindurch mit der Außenluft kommunizieren, wodurch die Luft in diesen einströmen kann.
  • In diesem Fall wird das elastische Element 172 derart eingestellt, daß es eine geeignete Elastizität (Gummihärte) aufweist, so daß es sich kaum verformt, wenn der Raum 110 durch Betätigung des Saugkolbens 105 in einen druckgeminderten Zustand gebracht wird, und auf Grund der Druckdifferenz über dem atmosphärischen Druck in 8 eine Kraft nach links auf das Ventil 171 ausgeübt wird, und so daß beim Drücken des Betätigungsknopfes 186 mit dem Finger usw. ein vorgegebener Verformungsbetrag geschaffen wird, wodurch sich das Abdichtkissen 173 von der Innenfläche des Gehäusehauptkörpers 121 am Umfang des seitlichen Lochs 125 trennen und den Zwischenraum bilden kann.
  • Was die Materialbestandteile des elastischen Elementes 172 betrifft, so werden beispielsweise folgende Materialien aufgeführt: verschiedene Kautschukmaterialien wie Naturkautschuk, Isoprenkautschuk, Butadienkautschuk, Styrol-Butadien-Kautschuk, Nitrilkautschuk, Chloroprenkautschuk, Butylkautschuk, Acrylkautschuk, Ethylen-Propylen-Kautschuk, Hydrinkautschuk, Urethankautschuk, Siliconkautschuk und fluorhaltiger Kautschuk, und verschiedene Elastomere wie Styrol, Polyolefin, Polyvinylchlorid, Polyurethan, Polyester, Polyamid, Polybutadien und fluorierte Elastomere. Außerdem können verschiedene Federn, beispielsweise Schraubenfedern, als elastisches Element 172 verwendet werden.
  • Das Betätigungsmittel 108 führt die folgenden Vorgänge aus: (1) einen Einstechvorgang, der durch Betätigung des Einstechkolbens 103 mit der Einstechnadel 112 auf der Oberfläche eines lebenden Körpers erfolgt; (2) einen Druckminderungsvorgang, der durch Betätigung des Saugkolbens 105 auf den Raum 110 ausgeübt wird; und (3) einen auf den Raum 110 ausgeübten Ablaßvorgang, um damit den druckgeminderten Zustand in den atmosphärischen Druck abzulassen. Es besteht aus einer Abdeckung (Umhüllung) 181 zum Unterbringen des Gehäusehauptkörpers 121, des zum Einstechen und zum Saugen verwendeten Betätigungsknopfes 184, des Drückelementes 185 und des Luftablaßbetätigungsknopfes 186.
  • Die oben genannten Vorgänge (1) und (2) werden gleichzeitig oder nacheinander in dieser Reihenfolge durch Drücken des Betätigungsknopfes 184 ausgeführt, und der oben genannte Vorgang (3) wird durch Drücken des Betätigungsknopfes 186 unabhängig von den Vorgängen ausgeführt.
  • Die Abdeckung 181 besitzt auch eine Funktion zum Unterbringen und zum Halten der Betätigungsknöpfe 184 und 186. Mit anderen Worten, die Knopfeinsetzlöcher 182 und 183 sind derart in der Abdeckung 181 ausgebildet, daß der Betätigungsknopf 184 und der Betätigungsknopf 186 jeweils durch das Knopfeinsetzloch 182 und das Knopfeinsetzloch 183 hindurch eingesetzt werden.
  • Das Drückelement 185, das an der Rückseite des Betätigungsknopfes 184 angebracht ist, besteht aus einem plattenförmigen Element aus einem elastischen Material, beispielsweise einem Kautschukmaterial, und ist von der Außenseite des Gehäuses 121 aus in einer solchen Weise fest geklebt, daß es das seitliche Loch 125 luftdicht abdichtet. Deshalb besitzt das Drückelement 185 auch eine Funktion als Abdichtelement.
  • Im Innern des Drückelementes 185 sind ein erster vorstehender Abschnitt 185a und ein zweiter vorstehender Abschnitt 185b ausgebildet, die zu der Innenseite des seitlichen Lochs 125 hin vorstehen. Der erste vorstehende Abschnitt 185a steht mit dem ersten Eingriffsabschnitt 133 in Kontakt, und der zweite vorstehende Abschnitt 185b steht mit dem zweiten Eingriffsabschnitt 155 in Kontakt. In diesem Fall ist die Höhe (die vorstehende Länge) des ersten vorstehenden Abschnitts 185a größer als die Höhe (die vorstehende Länge) des zweiten vorstehenden Abschnitts 185b eingestellt.
  • Das Drückelement 185 wird in Zusammenwirken mit dem Drückvorgang an dem Betätigungsknopf 184 in seitlicher Richtung gemäß 8 verformt. Wenn der Betätigungsknopf 184 gemäß 8 mit dem Finger usw. nach links gedrückt wird, wobei der erste Eingriffsabschnitt 133 und der zweite Eingriffsabschnitt 155 mit dem Rand des seitlichen Lochs 125 in Eingriff kommen (siehe 8), wird insbesondere das Drückelement 185 ebenfalls in der gleichen Richtung niedergedrückt, so daß der erste Eingriffsabschnitt 185a und der zweite Eingriffsabschnitt 185b derart verformt werden, daß sie weiter in das seitliche Loch 125 hineinragen (siehe 9 und 10). Folglich werden der erste Eingriffsabschnitt 133 und der zweite Eingriffsabschnitt 155 gemäß 9 und 10 entgegen der Federkraft der elastischen Elemente 132 und 154 nach links gedrückt und dadurch verschoben. Da eine Differenz zwischen den Höhen des ersten Eingriffsabschnitts 185a und des zweiten Eingriffsabschnitts 185b besteht, wird gemäß dem Drückvorgang an dem Druckknopf 184 zuerst der erste Eingriffsabschnitt 133 dabei aus dem Eingriff in den Rand des seitlichen Lochs 125 gelöst, und dann wird der zweite Eingriffsabschnitt 155 dabei aus dem Eingriff in den Rand des seitlichen Lochs 125 gelöst.
  • Wenn der Finger von dem Betätigungsknopf 184 weggenommen wird, werden das Drückelement 185 und der Betätigungsknopf 184 durch die Rückstellkraft des Drückelementes 185 in ihren Ausgangszustand (den in 8 gezeigten Zustand) zurückgeführt.
  • In dem Einstechwerkzeug 101A werden die Drückrichtung des Betätigungsknopfes 184, d.h. die Betätigungsrichtung, in welcher der Einstechkolben 103 betätigt wird und einstechen kann, und die Schieberichtung (die Einstechrichtung) des Einstechkolbens 103 in verschiedenen Richtungen (praktisch rechtwinkelig zueinander liegenden Richtungen) eingestellt. Dadurch kann die Angst vor dem Einstechen gemildert und auch der durch die Drückkraft des Betätigungsknopfes 184 ausgeübte Kontaktdruck des vorderen Endes der Kappe 122 auf der Oberfläche eines lebenden Körpers unverändert belassen und dadurch eine vorgegebene Tiefe des Einstechens sichergestellt werden.
  • Als Nächstes wird eine Erläuterung der Vorgänge für jedes der Teile gegeben, die beim Einstechen des Einstechwerkzeugs 101A ausgeführt werden.
    • [1-A] Die Kappe 122 wird von dem Gehäusehauptkörper 121 abgenommen, und die Lanzette 111 mit der Einstechnadel 112 wird an dem Nadelhalter 131 des Einstechkolbens 103 befestigt.
    • [2-A] Der Einstechkolben 103 mit der daran befestigten Lanzette 111 wird entgegen der Federkraft der Schraubenfeder 104 zu dem Basisende hin geschoben, so daß der erste Eingriffsabschnitt 133 in den Rand des seitlichen Lochs 125 eingreifen kann. Die Schraubenfeder 104 wird in zusammengedrücktem Zustand gehalten.
    • [3-A] Nach dem Befestigen der Kappe 122 an dem Gehäusehauptkörper 121 wird der Saugkolben 105 entgegen der Federkraft der Schraubenfeder 106 zu dem vorderen Ende hin geschoben, so daß der zweite Eingriffsabschnitt 155 in den Rand des seitlichen Lochs 125 eingreifen kann. Die Schraubenfeder 104 wird in gestrecktem Zustand gehalten.
  • In diesem Zustand ist die Vorbereitung auf das Einstechen in die Oberfläche eines lebenden Körpers abgeschlossen (siehe 8).
    • [4-A] Nachdem das vordere Ende der Kappe 122 auf die Oberfläche eines lebenden Körpers gedrückt ist, beispielsweise auf die Fingerspitze, wobei der Raum 110 in luftdichtem Zustand gehalten wird, drückt man den Betätigungsknopf 184. Beim Drücken des Betätigungsknopfes 184 wird das Drückelement 185 derart verformt, daß der Eingriff des ersten Eingriffsabschnitts 133 in den Rand des seitlichen Lochs 125 zuerst gelöst wird.
  • Wenn der Eingriff des ersten Eingriffsabschnitts 133 gelöst ist, kann sich die Schraubenfeder 104, die zusammengedrückt ist, durch ihre Federkraft strecken und bewirkt dadurch, daß sich der Einstechkolben 103 zu dem vorderen Ende hin verschiebt, und daß die Einstechnadel 112 derart aus der vorderen Öffnung 122a hervortritt, daß sie in die Oberfläche des lebenden Körpers einsticht (siehe 9).
  • Dabei kommt der vorstehende Abschnitt 134 mit dem Anschlag 129 in Kontakt und beschränkt dadurch die Verschiebung des Einstechkolbens 103 zu dem vorderen Ende hin; mithin kann eine gleichbleibende Tiefe des Einstechens mit der Einstechnadel 112 in die Oberfläche eines lebenden Körpers sichergestellt werden.
  • Nachdem die Einstechnadel 112 in die Oberfläche eines lebenden Körpers eingestochen hat, wird die Schraubenfeder 104 durch Dämpfbewegungen in ihre Ausgangslänge zurückgeführt, die Einstechnadel 112 wird aus der Oberfläche des lebenden Körpers herausgezogen und in dem Gehäuse 102 aufbewahrt (siehe 10). Somit kann die Einstechnadel 112 nur beim Einstechen aus der vorderen Öffnung 122a der Kappe 122 vorstehen; mithin kann vermieden werden, daß die Haut usw. versehentlich verletzt wird, und auch eine Infektion kann verhindert und eine sehr sichere Vorrichtung geschaffen werden.
    • [5-A] Wenn man nach dem Lösen des Eingriffs des ersten Eingriffsabschnitts 133 weiter auf den Betätigungsknopf 184 drückt, wird der Eingriff des zweiten Eingriffsabschnitts 155 in das seitliche Loch 125 gelöst.
  • Wenn der Eingriff des zweiten Eingriffsabschnitts 155 gelöst ist, kann sich die Schraubenfeder, die sich in gestrecktem Zustand befindet, durch ihre Federkraft zusammenziehen, wodurch sich der Saugkolben 105 zu dem Basisende hin verschieben kann. Mithin vergrößert sich das Volumen des Raums 110 in dem Gehäuse 102, und dessen Druck nimmt allmählich ab, so daß durch den Abschnitt hindurch, in den eingestochen wurde, Blut gezogen wird. Mit anderen Worten, die Blutung beschleunigt sich im Vergleich zu dem Fall, in welchem kein Saugvorgang ausgeübt wird; mithin kann sichergestellt werden, daß in einer kurzen Zeit eine erforderliche Blutmenge gezogen wird.
  • Dabei ist der Mindestdruck, der mit der Betätigung des Saugkolbens 105 auf den Raum 110 auszuüben ist, vorzugsweise auf annähernd –300 mm Hg gegenüber dem atmosphärischen Druck eingestellt. Dadurch kann sichergestellt werden, daß in einer kurzen Zeit eine erforderliche Blutmenge gezogen wird.
  • Wie oben beschrieben, beginnt das Saugen (die Druckminderung in dem Raum 110) in dem Einstechwerkzeug 101A nicht vor dem Einstechen, sondern stets nach dem Einstechen; deshalb kann vermieden werden, daß die Oberfläche eines lebenden Körpers (der Abschnitt, in den eingestochen wurde) möglicherweise infolge des Saugens anschwillt und in die vordere Öffnung 122a hineinragt und zu einer größeren Einstechtiefe über einen voreingestellten Wert hinaus führt, d.h. es kann verhindert werden, daß ein größerer Schmerz auftritt.
  • Dabei kann der vorliegende Vorgang gleichzeitig mit dem Vorgang [4-A] ausgeführt werden. Ein solcher gleichzeitiger Vorgang kommt zustande, indem beispielsweise der erste vorstehende Abschnitt 185a und der zweite vorstehende Abschnitt 185b auf die gleiche Höhe eingestellt werden und die Eingriffe des ersten Eingriffsabschnitts 133 und des zweiten Eingriffsabschnitts 155 gleichzeitig gelöst werden.
    • [6-A] Wenn der Druck des Raums 110 in der Mitte des oben beschriebenen Saugvorgangs, beispielsweise auf Grund einer Trennung des vorderen Endes der Kappe 122 von der Oberfläche eines lebenden Körpers, nicht ausreichend absinkt, kann der Saugvorgang erneut ausgeführt werden.
  • Insbesondere wird der Saugkolben 105 durch Drücken auf den Handhabungsabschnitt 151 des Saugkolbens 105 nach dem vorderen Ende hin verschoben, in den zweiten Eingriffsabschnitt 155 greift wieder der Rand des seitlichen Lochs 125 ein, und das vordere Ende der Kappe 122 wird auf die Oberfläche des lebenden Körpers gedrückt, wobei sich der Raum 110 in luftdichtem Zustand befindet; danach wird der Betätigungsknopf 184 gedrückt, wodurch der Eingriff des zweiten Eingriffsabschnitts 155 gelöst wird, so daß der Raum 110 in einen druckgeminderten Zustand gebracht wird, so daß Blut durch den Einstechabschnitt hindurch gezogen wird.
  • Da der Saugkolben 105 und der Einstechkolben 103 unabhängig vorgesehen sind, kann es bei dem Einstechwerkzeug 101A unnötig werden, beim Ausführen eines solchen erneuten Saugvorgangs wieder in die Oberfläche eines lebenden Körpers einzustechen, und folglich kann eine sehr sichere Vorrichtung gewährleistet werden. Des Weiteren kann der vorliegende Vorgang so viele Male wie gewünscht wiederholt werden.
    • [7-A] Nach dem oben genannten Vorgang [5-A] oder [6-A] wird, wenn eine geeignete Blutmenge durch die Kappe 122 hindurch bestätigt ist, auf den Betätigungsknopf 186 gedrückt, wobei das vordere Ende der Kappe 122 mit der Oberfläche des lebenden Körpers in Kontakt steht. Dadurch kann sich das Luftablaßventil 107 auf Grund des oben beschriebenen Funktionsprinzips öffnen, und die Außenluft strömt durch die Knopfeinsetzlöcher 182 und 183, den Ausschnitt des elastischen Elementes 172 und das seitliche Loch 126 hindurch in den Raum 110, so daß der Druck in dem Raum 110 auf den atmosphärischen Druck zurückgeführt wird (siehe 11). In diesem Fall ist der Abschnitt des Außenluftstroms sehr weit von dem Blut an dem Abschnitt entfernt, in den eingestochen wurde, und der Strom der Außenluft ist nicht so schnell; deshalb wird das Blut an dem Einstechabschnitt nicht verspritzt.
    • [8-A] Wenn bestätigt ist, daß sich die Saugrichtung von dem Umfang des Abschnitts entfernt hat, in den auf der Oberfläche eines lebenden Körpers eingestochen wurde, und daß der Druck in dem Raum 110 auf den atmosphärischen Druck zurückgeführt ist, wird das Einstechwerkzeug 101A von der Oberfläche des lebenden Körpers weggenommen, und von dem Blut an dem Einstechabschnitt werden Proben genommen. Diese Entnahme von Blutproben kann beispielsweise durch direkte Führung des Blutes auf Testpapier oder durch Hindurchsaugen des Blutes durch ein feines Röhrchen erfolgen, um es dann auf Testpapier zu bringen.
  • 14 bis 17 sind Querschnittsansichten, die jeweils eine andere Ausführungsform des Einstechwerkzeugs gemäß der vorliegenden Erfindung zeigen, und 18 bis 21 sind Querschnittsansichten, welche jeweils ein Konstruktionsbeispiel für ein Luftablaßmittel zeigen.
  • In der folgenden Beschreibung wird ein in diesen Zeichnungen gezeigtes Einstechwerkzeug 101B erläutert, das auf Unterschieden gegenüber dem oben genannten Einstechwerkzeug 101B beruht, und wobei bezüglich der gleichen Vorgänge auf eine Beschreibung derselben verzichtet ist. Dabei ist in 14 bis 17 in der Erläuterung die obere Seite als "Basisende" bezeichnet, und die untere Seite ist als "vorderes Ende" bezeichnet.
  • Das Einstechwerkzeug 101B ist mit einem Luftablaßmittel versehen, das gemäß der Verschiebung des Saugkolbens 105 zu dem Basisende hin automatisch betätigt wird.
  • Der Kolben 105 in dem Einstechwerkzeug 101B ist mit einem Innenraum (Entlüftungsweg) 156 versehen, der sich von dessen Basisende hin zu dessen vorderen Ende erstreckt. Weiterhin ist an einer Position auf der Seite des Basisendes von dem Luftablaßventil 109 des Saugkolbens 105 aus ein Flansch 157 ausgebildet, und an dem Flansch 158 ist das vordere Ende der Schraubenfeder 106 befestigt.
  • In dem Saugkolben 105 ist das Luftablaßventil (Luftablaßmittel) 109 eingebaut. Wie in 18 bis 21 dargestellt, besteht das Luftablaßventil 109 aus einem Betätigungselement 191 mit der Form eines umgekehrten Buchstabens C bei Betrachtung von oben, einem an dem einen Ende des Betätigungselementes 191 gesicherten Abdichtelement 192 und einem rohrförmigen Körper 193 mit einem Entlüftungseinlaß 193d. An dem anderen Ende des Betätigungselementes 191 ist ein Kopfabschnitt 191a befestigt, und in dem Kopfabschnitt 191a ist eine geneigte Flanke 191b ausgebildet.
  • Das Abdichtelement 192 besteht aus einem elastischen Material gemäß der vorhergehenden Beschreibung, und in der Mitte desselben ist ein Entlüftungsweg 192a mit einem Abschnitt engen Durchmessers ausgebildet. Wie in 18 dargestellt, ist das obere Ende des Entlüftungsweges 192a mit einem Innenraum 156 verbunden, der von dem Flansch 157 aus auf der Seite des Basisendes in dem Saugkolben 105 ausgebildet ist.
  • Weiterhin ist in dem Abdichtelement 192 ein Paßabschnitt 192b ausgebildet, und der Paßabschnitt 192b ist an einem Ende des Betätigungselementes 191 befestigt und fest an dieses gebunden. Der Abschnitt des Abdichtelementes 192, welcher mit dem dazwischen gelegenen Entlüftungsweg 192a dem Paßabschnitt 192b gegenüberliegt, ist an dem Saugkolben 105 befestigt und wird entgegen der Verschiebung des Betätigungselementes 191 in unbeweglichem Zustand gehalten.
  • Der in den Entlüftungsweg 192a eingesetzte rohrförmige Körper 193 ist mit einem Abschnitt 193a kleinen Durchmessers und einem Abschnitt 193b großen Durchmessers und einem sich verjüngenden Abschnitt 193c versehen, welcher diese Abschnitte verbindet. In dem sich verjüngenden Abschnitt 193c ist eine Entlüftungsöffnung 193d ausgebildet, durch welche die Innenseite und die Außenseite des rohrförmigen Körpers 193 miteinander kommunizieren können. Der Abschnitt 193a kleinen Durchmessers und der sich verjüngende Abschnitt 193c des rohrförmigen Körpers 193 stehen mit der Innenseite des Entlüftungsweges 192a in engem Kontakt, wobei das Abdichtelement 192 entlang der gesamten Umfangsfläche desselben gespannt ist (siehe 18 und 19).
  • Das Ende des Abschnitts 193b großen Durchmessers des rohrförmigen Körpers 193 ist in den in der Dichtung 152 gebildeten Innenraum 156 eingesetzt, so daß die Innenseite des rohrförmigen Körpers 193 und der Innenraum 156 miteinander in Verbindung treten können.
  • In dem Abschnitt 193a kleinen Durchmessers des rohrförmigen Körpers 193 ist ein Feinströmungsweg 193e ausgebildet, um einen feines Maß an Entlüftung sicherzustellen. Der Feinströmungsweg 193e kommuniziert mit dem Entlüftungsweg.
  • Was den Materialteil für den rohrförmigen Körper 193 betrifft, so können dabei beliebige harte Materialien, beispielsweise hartes Harz und ein metallisches Material, weiche Materialien, beispielsweise ein weiches Harz, und die vorstehend beschriebenen elastischen Materialien verwendet werden; jedoch werden vorzugsweise harte oder weiche Harzmaterialien verwendet.
  • Als Nächstes wird eine Erläuterung der Funktionsweise des Luftablaßventils 109 gegeben.
  • Wie in 18 und 19 dargestellt, stehen der Abschnitt 193a kleinen Durchmessers und der sich verjüngende Abschnitt 193c des rohrförmigen Körpers 193 in einem Zustand, in welchem der Kopfabschnitt 191a keiner Drückkraft unterworfen ist, in engem Kontakt mit der Innenfläche des Entlüftungsweges 192a, wobei das Abdichtelement 192 entlang der gesamten Umfangsfläche desselben gespannt ist.
  • Dadurch wird die Entlüftungsöffnung 193d blockiert und damit ein Zustand geschaffen, in welchem die Innenräume 56 praktisch von dem Luftstrom abgeschirmt sind (ein Zustand, in welchem das Luftablaßventil 109 geschlossen ist). Dabei sind zwar die Innenräume 156 an den jeweiligen Enden des Luftablaßventils 109 über den Feinströmungsweg 193e miteinander verbunden, jedoch trägt das kaum dazu bei, den Raum 110 in einen druckgeminderten Zustand zu bringen, da die hindurch gelassene Luftmenge sehr klein ist.
  • Wie in 20 und 21 dargestellt, wird das Abdichtelement 192, wenn auf den Kopfabschnitt 191a ein Drückkraft nach links in der Zeichnung ausgeübt wird, in der gleichen Richtung wie sein Paßabschnitt 192b gezogen und derart verformt, daß sich der Entlüftungsweg 193a erweitert. Mithin wird zwischen dem Abschnitt 193a kleinen Durchmessers und dem sich verjüngende Abschnitt 193c des rohrförmigen Körpers 193 und der Innenfläche des Entlüftungsweges 193a ein Zwischenraum gebildet und dadurch ein Zustand geschaffen, in welchem die Entlüftungsöffnung 193d geöffnet ist (ein Zustand, in welchem das Luftablaßventil 109 geöffnet ist). Mithin können die Innenräume 156 an den jeweiligen Enden des Luftablaßventils 109 über den Entlüftungsweg 193a, die Entlüftungsöffnung 193d und die Innenseite des rohrförmigen Körpers 193 miteinander kommunizieren, so daß ein Luftstrom zur Verfügung steht. Wenn das Luftablaßventil 109 in einem druckgeminderten Zustand des Raums 110 geöffnet ist, strömt Luft über Wege, die in 20 mit Pfeilen bezeichnet sind, in den Raum 110.
  • Wenn man die auf den Kopfabschnitt 191a ausgeübte Druckkraft wegnimmt, wird das Abdichtelement 192 in der in 18 und 19 gezeigten Weise durch seine Rückstellkraft in seine Ausgangsform zurückgeführt, was zu einem Zustand führt, in welchem das Luftablaßventil 109 wieder geschlossen wird.
  • Das Luftablaßventil 109 dient auch als Entlastungsventil, das dann, wenn in dem Raum 110 auf Grund des Verschiebens des Saugkolbens 105 zu dem vorderen Ende hin ein Druckzustand besteht, dem Überdruck entsprechende Luft abläßt. Mit anderen Worten, wenn der Raum 110 in einen unter Druck gesetzten Zustand (einen in 18 und 19 gezeigten Zustand) gebracht wird, bei welchem das Luftablaßventil 109 geschlossen ist, wird die Luft im Innern des Raumes 110 über den Feinströmungsweg 193e des rohrförmigen Körpers 193e ganz allmählich nach außen abgelassen.
  • In der Innenfläche auf der Seite des Basisendes des Gehäusehauptkörpers 121 ist eine schräge Fläche (Nockenfläche) 121a ausgebildet, welche in die schräge Fläche 191b des Kopfabschnitts 191a eingreift. Wenn der Saugkolben 105 zu dem Basisende hin verschoben wird und die schräge Fläche 191b des Kopfabschnitts 191a mit der schrägen Fläche 121a in Kontakt kommt und darauf gleitet (siehe 16), wird die schräge Fläche 191b zu der Mittelachse des Saugkolbens 105 hin (in 16 nach links) verschoben, das Betätigungselement 191 wird in der gleichen Richtung verschoben, und das Luftablaßventil 109 wird auf Grund des weiter oben beschriebenen Funktionsprinzips geöffnet.
  • Weiterhin ist in der Innenfläche auf der Seite des Basisendes des Gehäusehauptkörpers 121, welche die der schrägen Fläche 121a gegenüberliegende Seite ist, ein gestufter Zwischenraumabschnitt 121 ausgebildet. Der gestufte Zwischenraumabschnitt 121b greift in den Außenumfangsabschnitt auf der Seite des Basisendes der Dichtung 152 ein, um damit die Verschiebung des Saugkolbens 105 zu dem Basisende hin zu beschränken.
  • Das Öffnen des Luftablaßventils 109, welches erfolgt, wenn die schräge Fläche 191b die schräge Fläche 121a durchläuft, findet unmittelbar vor dem Eingriff des gestuften Zwischenraumabschnitt 121 in die Dichtung 152 statt, d.h. unmittelbar bevor der Saugkolben 105 an der Endposition der Verschiebung auf der Seite des Basisendes ankommt.
  • Die Zeit, die es von dem Lösen des Eingriffsabschnitts 155 von dem Rand des seitlichen Lochs 125 bis zum Öffnen des Luftablaßventils 109 dauert, ist als Zeitraum eingestellt, in welchem in ausreichender Weise eine erforderliche Blutmenge durch den mit der Einstechnadel 112 eingestochenen Abschnitt hindurch gesaugt werden kann; und dieser ist vorzugsweise auf den Bereich von 3 bis 10 Sekunden eingestellt. Diese Zeit kann durch Wahl von Faktoren wie der Federelastizität der Schraubenfeder 106, dem Gleitwiderstand des Dichtungsrings 153 gegen die Innenfläche des Gehäusehauptkörpers 121, dem Verschiebungstakt des Saugkolbens 105 und der Einbaulage der schrägen Fläche 121a in geeigneter Weise eingestellt werden.
  • Beispielsweise kann die Zeit auch durch Auswechselung der Schraubenfeder 106 und/oder des Dichtungsrings 153 eingestellt werden.
  • In der Innenfläche des vorderen Endes des Gehäusehauptkörpers 121 ist ein Anschlag 129a ausgebildet, mit welchem die vordere Fläche des Nadelhalters 131 in Kontakt kommt. Der Anschlag 129a ist, beispielsweise durch ein Gewinde, an der Innenfläche des Gehäusehauptkörpers 121 befestigt und kann in seiner Position in Längsrichtung in Bezug auf den Gehäusehauptkörper 121 mit der Anzahl der Umdrehungen des Gewindes eingestellt werden. Auf diese Weise läßt sich der Betrag des Vorstehens der Einstechnadel 112, d.h. die Tiefe des Einstechens in die Oberfläche eines lebenden Körpers, abhängig von individuellen Unterschieden bei der Person, deren Blut als Probe zu entnehmen ist (dem Menschen), und Unterschieden in dem Einstechabschnitt einstellen.
  • Dabei kann in Bezug auf die (nicht gezeigte) Einschraubkonstruktion des Anschlags 129a an dem Gehäusehauptkörper 121 beispielsweise die Zahnradkonstruktion eines Mikrometers übernommen werden. Weiterhin wird die Tiefe des Einstechens der Einstechnadel 112 mit einer Einheit von 0,1 mm oder stufenlos eingestellt.
  • Als Nächstes wird eine Erläuterung für die Funktionsweise von jedem der Teile beim Ausführen des Einstechvorgangs mit Hilfe des Einstechwerkzeugs 101B gegeben.
    • [1-B] Die Kappe 122 wird von dem Gehäusehauptkörper 121 abgenommen, und die Lanzette 111 mit der Einstechnadel 112 wird an dem Nadelhalter 131 des Einstechkolbens 103 befestigt.
  • Weiterhin wird die Position des Anschlags 129a in Längsrichtung in Bezug auf den Gehäusehauptkörper 121 derart eingestellt, daß die Tiefe des Einstechens gemäß individuellen Unterschieden bei der Person, dessen Blut als Probe zu nehmen ist, und Unterschieden in dem Einstechabschnitt in geeigneter Weise eingestellt wird. Was den Einstellstandard für die Einstechtiefe betrifft, so kann dieser beispielsweise auf eine Einstechtiefe eingestellt werden, mit der man eine minimale Blutmenge erhalten kann, die zur Messung des Blutzuckerwertes erforderlich ist. Mithin kann der Schmerz, der den Einstechvorgang begleitet, auf ein unumgängliches Mindestmaß vermindert werden.
  • Dabei braucht die Position des Anschlags 129a nicht jedes Mal dann, wenn eine Blutprobennahme erfolgt, wieder eingestellt zu werden; deshalb ist kein zeitraubender Vorgang bei der Operation notwendig.
    • [2-B] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [2-A].
    • [3-B] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [3-A] (siehe 14).
    • [4-B] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [4-A] (siehe 15).
    • [5-B] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [5-A] (siehe 16).
    • [6-B] Wenn der Saugkolben 105 zu dem Basisende hin verschoben wird und die schräge Fläche 191b mit der schrägen Fläche 121a in Kontakt kommt und darauf gleiten kann (siehe 16), wird das Betätigungselement 191 in der gleichen Richtung verschoben, so daß das Luftablaßventil 109 auf Grund des weiter oben beschriebenen Funktionsprinzips geöffnet wird. Mithin strömt die Außenluft durch die Innenräume 156 hindurch in den Raum 110, wodurch der Druck in dem Raum 110 auf den atmosphärischen Druck zurückgeführt werden kann (siehe 17).
  • In diesem Fall ist der Teil des Außenluftstroms sehr weit weg von dem Blut an dem Teil, in welchen eingestochen wurde, und der Strom der Außenluft erfolgt nicht so schnell; deshalb tritt keine Verspritzung in dem Blut an dem Teil ein, in welchen eingestochen wurde.
    • [7-B] Wenn in der Mitte des oben beschriebenen Saugvorgangs der Druck in dem Raum 110 beispielsweise auf Grund der Trennung des vorderen Endes der Kappe 122 von der Oberfläche eines lebenden Körpers nicht ausreichend abgesenkt wird, kann der Saugvorgang erneut ausgeführt werden.
  • Insbesondere wird der Saugkolben 105 durch Drücken auf den Handhabungsabschnitt 151 des Saugkolbens 105 zu dem vorderen Ende hin verschoben, in den zweiten Eingriffsabschnitt 155 greift wieder der Rand des seitlichen Lochs 125 ein, und das vordere Ende der Kappe 122 wird auf die Oberfläche des lebenden Körpers gedrückt, wobei sich der Raum 110 in der gleichen Weise wie weiter oben beschrieben in luftdichtem Zustand befindet; danach wird auf den Betätigungsknopf 184 gedrückt, wodurch der Eingriff des Eingriffsabschnitts 155 derart gelöst wird, daß der Raum 110 in einen druckgeminderten Zustand gebracht wird, um damit Blut durch den Einstechabschnitt hindurch zu saugen, und der Druck des Raumes 110 wird automatisch auf den atmosphärischen Druck zurückgeführt.
  • Wenn der Saugkolben 105 gedrückt und zu dem vorderen Ende hin verschoben wird, wobei das vordere Ende der Kappe 122 auf die Oberfläche eines lebenden Körpers gedrückt wird, erhöht sich dabei der Druck in dem Raum 110 gegenüber dem atmosphärischen Druck, wodurch ein unter Druck gesetzter Zustand in dem Raum 110 hergestellt wird, da der Raum 110 fest abgedichtet ist. Da jedoch das Luftablaßventil 109 auch in der weiter oben beschriebenen Weise als Entlastungsventil dient, wird dem Überdruck entsprechende Luft durch den Feinströmungsweg 193e des rohrförmigen Körpers 193 nach außen abgelassen.
  • Da der Saugkolben 105 und der Einstechkolben 103 in dem Einstechwerkzeug 101 unabhängig bereitgestellt sind, kann es unnötig werden, beim Ausführen eines erneuten Saugvorgangs wieder in die Oberfläche eines lebenden Körpers einzustechen, und folglich kann eine sehr sichere Vorrichtung gewährleistet werden.
  • Des Weiteren kann der vorliegende Vorgang sie viele Male wie gewünscht wiederholt werden.
    • [8-B] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [8-A].
  • In dem Einstechwerkzeug 101 wird nach dem Saugen der Druck im Innern des Gehäuses automatisch auf den atmosphärischen Druck zurückgeführt, ohne daß die Person (der Mensch), dessen Blut als Probe zu nehmen ist, operiert zu werden braucht; deshalb können Auflösungen in der Menge des als Probe genommenen Blutes, die durch eine falsche Beurteilung für der Zeitgabe für die Rückführung auf den atmosphärischen Druck entstehen, vermindert werden, und es wird auch kein Blut auf Grund dessen verspritzt, weil der Operateur vergaß, den Druck auf den atmosphärischen Druck zurückzuführen. Folglich steht eine besser geeignete Blutuntersuchung zur Verfügung.
  • 22 bis 25 sind seitliche Querschnittsansichten, die jeweils eine andere Ausführungsform des Einstechwerkzeugs gemäß der vorliegenden Erfindung zeigen.
  • In der folgenden Beschreibung wird ein in diesen Zeichnungen gezeigtes Einstechwerkzeug 101C erläutert, das auf Unterschieden von dem oben genannten Einstechwerkzeug 101A basiert, und auf dessen Beschreibung hinsichtlich der gleichen Vorgänge verzichtet wird. Dabei wird in 22 bis 25 bei der Erläuterung die obere Seite als "Basisende" bezeichnet, und die untere Seite wird als "vorderes Ende" bezeichnet.
  • Nur durch Drücken auf den Betätigungsknopf 184 kann man mit dem Einstechwerkzeug 101C den Einstechvorgang mit Hilfe der Einstechnadel 112, den Saugvorgang (die Verminderung des Drucks in dem Raum 110) und den Ablaßvorgang auf den atmosphärischen Druck in dem Raum 110 ausführen.
  • In der Seite des Gehäusehauptkörpers 121 ist ein Seitenpfad 194 ausgebildet, der mit dem Raum 110 verbunden ist. Der Seitenpfad 194 ist in der Abdeckung 181 untergebracht. Das Luftablaßventil (Luftablaßmittel) 109, welches das gleiche wie das bei dem Einstechwerkzeug 101B ist, ist am Ende des Seitenpfades 194 in einer solchen Weise eingebaut, daß es die Innenseite des Seitenpfades 194 abdichtet (abschirmt).
  • Weiterhin ist an dem Betätigungsknopf 184 ein Hebel 184a in einer solchen Weise befestigt, daß in einer zu der Verschieberichtung des Betätigungsknopfes 184 rechtwinkeligen Richtung eingestochen wird. Wenn in 22 nach links auf den Betätigungsknopf 184 gedrückt wird, werden nacheinander die Eingriffe des ersten Eingriffsabschnitts 133 und des zweiten Eingriffsabschnitts 155 beseitigt, und dann kann der Hebel 184A mit dem Kopfabschnitt 191a in Kontakt kommen und dadurch das Drückelement 191 in der gleichen Richtung drücken, so daß das Luftablaßventil 109 auf Grund des weiter oben beschriebenen Funktionsprinzips (siehe 25) geöffnet wird.
  • Weiterhin ist das Einstechwerkzeug 101C mit dem gleichen Anschlag 129a versehen, der weiter oben an der Innenseite des vorderen Endes des Gehäusehauptkörpers 121 beschrieben ist.
  • Als Nächstes wird eine Erläuterung für die Funktionsweise von jedem der Teile beim Ausführen des Einstechvorgangs mit Hilfe des Einstechwerkzeugs 101C gegeben.
    • [1-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [2-B].
    • [2-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [2-A].
    • [3-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [3-A] (siehe 22).
    • [4-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [4-A] (siehe 23).
    • [5-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [5-A] (siehe 24).
    • [6-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [6-A].
    • [7-C] Nach dem oben genannten Vorgang [5-C] oder [5-C], wenn eine geeignete Blutmenge durch die Kappe 122 hindurch bestätigt ist, wird in 25 weiter nach links auf den Betätigungsknopf 184 gedrückt, wobei das vordere Ende der Kappe 122 mit der Oberfläche des lebenden Körpers in Kontakt kommt. Dadurch kann der Hebel 184A mit dem Kopfabschnitt 191a in Kontakt kommen, und das Betätigungselement 191 wird gedrückt und in der gleichen Richtung verschoben, so daß das Luftablaßventil 109 auf Grund des weiter oben beschriebenen Funktionsprinzips geöffnet wird. Mithin strömt die Außenluft durch das Knopfeinsetzloch 182, das Luftablaßventil 109 und den Zweigpfad 194 hindurch in den Raum 110, das der Druck in dem Raum 110 auf den atmosphärischen Druck zurückgeführt wird (siehe 25).
  • In diesem Fall ist der Teil des Außenluftstroms sehr weit weg von dem Blut an dem Teil, in welchen eingestochen wurde, und der Strom der Außenluft erfolgt nicht so schnell; deshalb tritt keine Verspritzung in dem Blut an dem Teil ein, in welchen eingestochen wurde.
    • [8-C] Gleich wie der vorgenannte Vorgang [8-A].
  • Bei dem Einstechwerkzeug 101C kann man nur durch Drücken auf den Betätigungsknopf 184 den Einstechvorgang mit Hilfe der Einstechnadel 112, den Saugvorgang und die Senkung des Drucks in dem Raum 110 und den Ablaßvorgang auf den atmosphärischen Druck in dem Raum 110 in dieser Reihenfolge ausführen; dadurch wird bessere Betätigbarkeit gewährleistet.
  • In den obigen Beschreibungen wurden die Einstechwerkzeuge gemäß der vorliegenden Erfindung auf der Grundlage der in den Zeichnungen dargestellten jeweiligen Ausführungsformen erläutert, jedoch soll die vorliegende Erfindung nicht durch diese eingeschränkt werden, und beispielsweise kann die Konstruktion jedes Teils durch eine beliebige Konstruktion ersetzt werden, welche die gleichen Funktionen erfüllen kann.
  • Weiterhin wurde in den obigen Beschreibungen der Fall erläutert, in welchem Blut als Probe genommen wird; jedoch sollen die Einstechwerkzeuge gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch nicht eingeschränkt werden. Beispielsweise können diese zur Probennahme von anderen Körperflüssigkeiten wie zwischenorganischen Flüssigkeiten verwendet werden, und die Anwendung ist nicht speziell eingeschränkt.
  • Gemäß den Einstechwerkzeugen gemäß der vorliegenden Erfindung, die an Hand von 8 bis 25 erläutert wurden, erfolgt der Saugvorgang an der Peripherie des Einstechabschnitts, so daß sich der Strom der Körperflüssigkeiten (das Bluten) beschleunigt; es kann deshalb sichergestellt werden, daß man eine für eine Untersuchung benötigte Menge an Körperflüssigkeiten selbst dann schnell erhält, wenn nur ein flacher Einstich erfolgt, um damit den Schmerz zu vermindern.
  • Weiterhin wird der Mechanismus zum Ablassen der Innenseite des Gehäuses bereitgestellt, um damit den Druck nach dem Saugvorgang auf den atmosphärischen Druck zurückzuführen; deshalb läßt sich ein Verspritzen der Körperflüssigkeiten auf Grund dessen, daß in der Nähe des Einstechabschnitts ein schneller Luftstrom auftritt, vermeiden. Da ein solcher Luftablaßvorgang ausgeführt wird, ohne daß die (nahe an die Oberfläche eines lebenden Körpers kommende) Einstechnadel verschoben zu werden braucht, kann insbesondere vermieden werden, daß versehentlich erneut in die Oberfläche eines lebenden Körpers eingestochen wird, und folglich wird eine sehr sichere Vorrichtung bereitgestellt.
  • Weiterhin werden der Einstechvorgang und der Saugvorgang in dieser Reihenfolge oder gleichzeitig ausgeführt, und anschließend erfolgt dann der Luftablaßvorgang. Diese Vorgänge sind äußerst einfach, und mit der Einstechnadel kann für eine geeignete Einstechtiefe gesorgt und folglich unter Auslösung von nur einem minimalen Schmerz eine Menge an benötigten Körperflüssigkeiten sichergestellt werden.
  • Insbesondere kann man in dem Fall, daß der Einstellmechanismus für die Einstechtiefe eingebaut wird, die Einstechtiefe abhängig von verschiedenen Bedingungen wie individuellen Unterschieden und Unterschieden bei dem Einstechabschnitt in geeigneter Weise einstellen, und jedes Mal dann, wenn eine Körperflüssigkeitsprobe (Blutprobe) genommen wird, ist für eine gleichbleibende Einstechtiefe gesorgt.
  • Weiterhin sind vorbereitende Vorgänge vor dem Gebrauch, d.h. Vorgänge zum Einstellen des Einstechkolbens und des Saugkolbens auf den betriebsmäßigen Zustand, einfach und leicht; das ist von Vorteil, wenn die Vorrichtung regelmäßig oder wiederholt verwendet wird.
  • Da die Einstechnadel lediglich für den Einstechvorgang aus der vorderen Öffnung vorstehen kann, können weiterhin Unfälle wie ein versehentliches Einstechen vermieden werden; dadurch wird eine sehr sichere Vorrichtung sichergestellt. Da die Einstechnadel nicht direkt sichtbar ist, kann des Weiteren die Angst vor dem Einstechen gelindert werden.
  • In dem Fall, daß die Einstechrichtung der Einstechnadel und die Arbeitsrichtung des Einstechvorgangs unterschiedlich voneinander gemacht werden, wird die durch den Vorgang beim Einstechen aufgebrachte Kraft nicht auf die Oberfläche eines lebenden Körpers ausgeübt; deshalb kann ein stabilerer Einstechvorgang gewährleistet werden, um eine der Voreinstellung entsprechende Einstechtiefe zu erzielen, und um auch die Angst vor dem Einstechen zu lindern.
  • Wie oben beschrieben, eignet sich das Einstechwerkzeug gemäß der vorliegenden Erfindung für Fälle, in welchen der/die Patientin) seinen oder ihren Blutzuckergehalt usw. mißt.
  • Weiterhin weist das Einstechwerkzeug gemäß der vorliegenden Erfindung eine einfache Konstruktion auf und ist für die Massenproduktion geeignet.
  • An Hand von 26 bis 39 wird in der folgenden Beschreibung noch eine andere Ausführungsform des Einstechwerkzeugs gemäß der vorliegenden Erfindung ausführlich erläutert.
  • Ein Einstechwerkzeug 201, dessen Querschnitt in 26 gezeigt ist, wird hauptsächlich verwendet, um eine feine Menge an Körperflüssigkeit, beispielsweise Blut, als Probe von der Oberfläche eines lebenden Körpers zu nehmen. Das Einstechwerkzeug 201 besteht aus einem Gehäuse 202, einem sich in dem Gehäuse 202 bewegenden Kolben 203, einer Lanzette 204, die an dem vorderen Ende des Kolbens 203 befestigt ist und eine sich zu dem vorderen Ende hin erstreckende Einstechnadel 241 aufweist, einen mit dem hinteren Ende des Kolbens 203 verbundenen Anschlag 205, einen mit dem Anschlag 205 in Kontakt stehenden Einstellmechanismus 210 und eine beim Einstechen verwendete Feder 206, die zum Verschieben des Kolbens 203, der Lanzette 204 und des Anschlags 205 zu dem Ende hin verwendet wird. In der Innenfläche des Gehäuses 202 ist ein Eingriffsabschnitt 208 eingebaut, und in dem Kolben 203 ist ein Anschlagabschnitt 207 eingebaut, welcher derart in den Eingriffsabschnitt 208 eingreift, daß er den Kolben 203, die Lanzette 204 und den Anschlag 205 an einer ersten Position anhält.
  • Hier bezeichnet die erste Position einen Zustand vor dem Vorgang des Einstechens in die Oberfläche eines lebenden Körpers und ist insbesondere in 26 gezeigt.
  • Die Form des Gehäuses 202 ist nicht speziell beschränkt, solange dieses eine zylindrische Form aufweist, wie sie in 26 gezeigt ist; vom Gesichtspunkt des leichten Ergreifens aus wird sie jedoch vorzugsweise als Zylinder bereitgestellt. Weiterhin wird mehr vorzugsweise ein flacher Abschnitt 221 vorgesehen, der in einer Draufsicht in 29 an der Peripherie des Eingriffsabschnitts 208 gezeigt ist, da der Eingriff zwischen dem Anschlagabschnitt 207 und dem Eingriffsabschnitt 208, ohne daß man ihn beobachten muß, leicht nur durch Verschieben des Fingers entlang dem flachen Abschnitt 221 gelöst werden kann.
  • Die beim Einstechen verwendete Feder 206, deren eines Ende mit dem Kolben 203 verbunden ist, und deren anderes Ende mit einer im Innern des Gehäuses eingebauten, die beim Einstechen verwendete Feder befestigenden Basis 209 verbunden ist, wird in zusammengedrücktem Zustand eingesetzt. Jedoch soll die vorliegende Erfindung nicht auf diese Konstruktion beschränkt werden, und das eine Ende kann mit der Lanzette 204 oder dem Anschlag 205 verbunden sein, während das andere Ende direkt mit der Innenfläche des Gehäuses 202 verbunden sein kann. Weiterhin kann bezüglich der beim Einstechen verwendeten Feder 206 jede Feder verwendet werden, solange der Kolben 205, die Lanzette 204 und der Anschlag 205 mit ihr in die erste Position und die zweite Position verschoben werden können, und die Form derselben ist nicht speziell beschränkt; beispielsweise kann neben einer spiralförmigen Feder, die in der Zeichnung gezeigt ist, eine flächenförmige Feder usw. angewandt werden, und das Material derselben ist nicht speziell beschränkt. Dabei befindet sich die beim Einstechen verwendete Feder 206 in der ersten Position in zusammengedrücktem Zustand.
  • Hier bezeichnet die zweite Position eine Position, an welcher die Einstechnadel 241 in die Oberfläche eines lebenden Körpers einsticht, und in diesem Fall ist der Zustand nicht auf einen Zustand begrenzt, in welchem die Einstechnadel aus dem vorderen Ende des Einstechwerkzeugs 201 vorsteht, und er umfaßt auch einen Zustand, in welchem das vordere Ende des Einstechwerkzeugs 201 auf die Oberfläche eines lebenden Körpers gedrückt wird, um dadurch zum Einstechen bereit zu sein, wobei die Oberfläche des lebenden Körpers im Innern des vorderen Endes anschwillt.
  • Der Anschlagabschnitt 207 ist in dem Kolben 203 eingebaut; jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht auf diese Konstruktion begrenzt, und der Abschnitt kann auch in der Lanzette 204 oder dem Anschlag 205 eingebaut sein. Was die Form desselben betrifft, so kann an Stelle des Befestigens eines Endes an dem Kolben 203 usw. auch eine Form wie beispielsweise die Form des Buchstaben U oder die Form des Buchstaben V angenommen werden, damit beide Enden an dem Kolben 203 usw. befestigt werden können. Mit anderen Worten, es kann jede Form angenommen werden, solange der Kolben 203, die Lanzette 204 und der Anschlag 205 durch das Ineingriffkommen mit dem Eingriffsabschnitt 208 an der ersten Position angehalten werden und das Ineingriffkommen mit dem Eingriffsabschnitt 208 durch eine Bewegung gelöst werden kann. Weiterhin ist im Fall des Eingriffsabschnitts 208, der in der später zu beschreibenden Weise das Gehäuse 202 von der Innenfläche zu der Außenfläche durchläuft, der Anschlagabschnitt 207 vom Gesichtspunkt des Vorgangs zum Lösen des Eingriffs aus vorzugsweise derart konstruiert, daß ein Abschnitt desselben von der Außenfläche des Gehäuses 202 durch den Eingriffsabschnitt 208 hindurch herausragt.
  • Der Eingriffsabschnitt 208 ist nicht speziell eingeschränkt, solange er in den an der Innenfläche des Gehäuses 202 eingebauten Anschlagabschnitt 207 eingreift; jedoch wird er vorzugsweise als Loch vorgesehen, welches sich in der bei der vorliegenden Ausführungsform gezeigten Weise von der Innenfläche zu der Außenfläche durch das Gehäuse 202 hindurch erstreckt. Mit dieser Konstruktion kann der Eingriff mit dem Anschlagabschnitt 207 sichergestellt und der Eingriff auch durch Drücken auf den Anschlagabschnitt 207 leicht gelöst werden.
  • Der Anschlag 205 ist mit dem hinteren Ende des Kolbens 203 verbunden und mit einem die seitliche Verschiebung des Anschlags begrenzenden Mechanismus 251 versehen. Der die seitliche Verschiebung des Anschlags begrenzende Mechanismus 251 greift in einen Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus ein, so daß der Kolben 203, die Lanzette 204 und der Anschlag 205, die sich aus der ersten Position verschoben haben, an der zweiten Position angehalten werden. Dabei sind bei der vorliegenden Ausführungsform der die seitliche Verschiebung des Anschlags begrenzende Mechanismus 251 und der Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus beide als Vorsprünge ausgebildet; jedoch sind die Konstruktionen nicht speziell beschränkt, und es kann auch eine andere Konstruktion angenommen werden, bei welcher der eine als Vorsprung und der andere als Ausnehmung vorgesehen ist, oder bei welcher sich der Innendurchmesser oder der Außendurchmesser in beiden Mechanismen in Axialrichtung allmählich ändert, so daß diese in einen verjüngt geformten Eingriff kommen. Weiterhin ist der Anschlag 205 nicht in der bei der vorliegenden Ausführungsform beschriebenen Weise unbedingt als von dem Kolben 203 getrenntes Element vorgesehen, und er kann als untrennbarer Bestandteil des Kolbens 203 vorgesehen sein.
  • Da die Lanzette 204 von dem Anschlag 205 entfernt positioniert ist, kann ein Stoß, der auf die Lanzette 204 übertragen wird, wenn der Kolben 203, die Lanzette 204 und der Anschlag 205 aus der ersten Position in der zweiten Position angehalten werden, mit dem Anschlag 205 gedämpft werden. Mit anderen Worten, wird der Stoß anders als bei einem herkömmlichen Mechanismus nicht direkt auf die Lanzette 204 übertragen, da die Lanzette in ihrer Bewegung nicht direkt eingeschränkt ist; deshalb kann verhindert werden, daß sich das Einstechwerkzeug 1 auf Grund des Stoßes und des Zitterns beim Einstechen zufällig von der Hand des Operateurs trennt, und daß die Person, deren Flüssigkeiten als Probe genommen werden, einen unnötigen Schmerz erleidet.
  • Was den Einstellmechanismus 210 betrifft, so kann jeder Mechanismus angewandt werden, solange dieser in der in 26 gezeigten Weise in Axialrichtung im Innern des Gehäuses 202 bewegbar ist, wobei sich der Anschlag 205 im Innern desselben bewegen kann und insbesondere ein solcher mit Zylinderform verwendet werden kann. Der oben genannte Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus ist in dem Einstellmechanismus 210 eingebaut. Weiterhin ist der Einstellmechanismus 210 vorzugsweise derart konstruiert, daß er einen in Bezug auf das Gehäuse 202 nicht eingesetzten Abschnitt 210b aufweist und mit dieser Anordnung eine Antriebskraft zum axialen Drehen des Einstellmechanismus 210 übertragen werden kann.
  • Der nicht eingesetzte Abschnitt 210b ist vorzugsweise mit einer Schutzabdeckung 211 abgedeckt, so daß sich der Einstellmechanismus 210 nicht auf Grund einer irrtümlichen Betätigung aus der festgelegten Position heraus verschieben kann. In diesem Fall ist die Schutzabdeckung 211 vorzugsweise derart mit einer Konstruktion und einer Materialeigenschaft konstruiert, bei welcher der nicht eingesetzte Abschnitt 210b erst dann gedreht wird, wenn das der Operateur beabsichtigt. Beispielsweise kann die Abdeckung bei Betätigung des nicht eingesetzten Abschnitts 210b abnehmbar sein, oder sie kann derart flexibel sein, daß der Operateur den nicht eingesetzten Abschnitt 210b zusammendrücken und diesen in Axialrichtung drehen kann.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform besitzt der Einstellmechanismus 210 eine Konstruktion, deren Vorderansicht in 30 gezeigt ist, und deren Draufsicht in 31 gezeigt ist. Insbesondere ist am Umfangsabschnitt derselben eine schraubenförmige Nut 210d ausgebildet. Auf Grund dieser Nut 210d kann sich ein vorstehendes Element 212b, das in einem später zu beschreibenden Verbindungsabschnitt eingebaut ist, entlang der Innenseite derselben relativ bewegen.
  • Weiterhin verläuft bei der vorliegenden Ausführungsform entsprechend der Darstellung in 34, die ihren Querschnitt zusammen mit dem Gehäuse 202 zeigt, und in 33, die ihren vergrößerten Querschnitt zeigt, der Einstellmechanismus 210 von der die beim Einstechen verwendete Feder befestigenden Basis 209, die an der Innenfläche des Gehäuses 202 eingebaut ist, in Richtung zu dem hinteren Ende und ist an dem Verbindungsabschnitt 212 befestigt, der Zylinderform aufweist, so daß der Anschlag 205 darin verschoben werden kann.
  • Der Verbindungsabschnitt 212 ist mit dem vorstehenden Element 212b, dessen Draufsicht in 34 gezeigt ist und dessen linksseitige Ansicht in 36 gezeigt ist, und mit einem Befestigungsvorsprung 212c versehen, dessen Ansicht von unten in 35 gezeigt ist. Wenn der Einstellmechanismus 210 in Axialrichtung gedreht wird, bewegt sich das vorstehende Element 212b relativ in der Nut 210d, wodurch sich der Einstellmechanismus 210 in Richtung der Axiallänge bewegen kann. Mithin läßt sich die zweite Position des Kolbens 203 usw. einstellen. Mit dem Befestigungsvorsprung 212c kann man den Zustand des Einstellmechanismus 210 an der vorgegebenen zweiten Position des Kolbens usw. durch Ineingriffbringen in die in der Innenfläche des Einstellmechanismus 210 ausgebildete Ausnehmung 210e einstellen. Dabei ist der Befestigungsvorsprung 212c nicht unbedingt diagonal zu dem vorstehenden Element 212b positioniert und ist nicht auf eine Position beschränkt, sondern kann an einer Mehrzahl von Positionen angeordnet werden.
  • In der folgenden Beschreibung ist das Verhältnis zwischen dem Einstellmechanismus 210 und dem Anschlag 205 eingehender erläutert. Der Verschiebungsbereich des Anschlags 205 usw. von der ersten Position zu der zweiten Position wird durch die Position des Einstellmechanismus 210 in Längsrichtung und die Entfernung X (siehe 26) von einer Ebene A (siehe 26) des die seitliche Verschiebung des Anschlags einschränkenden Mechanismus 51 und von einer Ebene B (siehe 26) des Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus angezeigt. 37 zeigt einen Zustand, in welchem der Verschiebungsbereich von der ersten Position zu der zweiten Position klein ist, und 38 zeigt einen Zustand, in welchem der Verschiebungsbereich von der ersten Position zu der zweiten Position groß ist. Dabei wird die Position des Einstellmechanismus 210 in der Längsrichtung von der Position des vorstehenden Elementes 212b des Verbindungsabschnitts 212 in der schraubenförmigen Nut 210d des Einstellmechanismus 210 bestimmt, die durch axiale Drehung des Einstellmechanismus 210 gegeben ist. Mit anderen Worten, der Abstand X wird durch die axiale Drehung des Einstellmechanismus 210 eingestellt und bestimmt. Weiterhin ist in der folgenden Beschreibung das Verhältnis zwischen der in der Innenfläche des Einstellmechanismus 210 ausgebildeten Ausnehmung 210e und dem in dem Verbindungsabschnitt 212 positionierten Befestigungsvorsprung 212c eingehender erläutert. Beispielsweise wird angenommen, daß die Differenz in den Positionen der schraubenförmigen Nut 210d in der axialen Längsrichtung des Einstellmechanismus 210 (die Differenz zwischen dem Zustand mit einem großen Bereich von der ersten Position zu der zweiten Position und dem Zustand mit einem kleinen Bereich von der ersten Position zu der zweiten Position) auf 1 mm eingestellt ist, und daß in der Innenfläche des Einstellmechanismus 210 fünf Ausnehmungen 210e mit gleichen Abständen (mit Abständen von 45 Grad um die Mittelachse herum in der Längsrichtung des Einstechwerkzeugs 201) ausgebildet sind. In diesem Fall läßt sich der Abstand X mit 0,25 mm für jeden Schritt einstellen. Wenn weiterhin angenommen wird, daß die Differenz in den Positionen der schraubenförmigen Nut 210d in der axialen Längsrichtung des Einstellmechanismus 210 (die Differenz zwischen dem Zustand mit einem großen Bereich von der ersten Position zu der zweiten Position und dem Zustand mit einem kleinen Bereich von der ersten Position zu der zweiten Position) auf 1 mm eingestellt ist, und daß in der Innenfläche des Einstellmechanismus 210 Ausnehmungen 210e an Positionen mit Winkeln von jeweils 0 Grad, 18 Grad, 54 Grad, 108 Grad und 180 Grad ausgebildet sind, kann der Abstand X nicht in gleichen Abständen, sondern mit vorgegebenen Werten wie 0,1 mm, 0,2 mm, 0,3 mm und 0,4 mm eingestellt werden.
  • Dabei wird vorzugsweise eine Marke 210f an dem nicht eingesetzten Abschnitt 210b vorgesehen, um damit eine visuelle Bestätigung für einen eingestellten Wert zu ermöglichen, der mit dem Einstellmechanismus 210 eingestellt werden soll.
  • Der Verbindungsabschnitt 212 ist vorzugsweise mit einem oder zwei oder mehreren Schlitzen versehen, die in Längsrichtung verlaufen. Durch die Einbringung der Schlitze 212a kann eine Verdrehung hingenommen werden, die im Innern des Einstellmechanismus 210 auftritt, wenn der die seitliche Verschiebung des Anschlags einschränkende Mechanismus 251 und der Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus miteinander in Kontakt kommen. Mit dieser Anordnung kann die Schwingung vermindert werden, die in der gesamten Konstruktion des Einstechwerkzeugs 201 auftritt, wenn der die seitliche Verschiebung des Anschlags einschränkende Mechanismus 251 und der Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus miteinander in Kontakt kommen. Deshalb kann nun verhindert werden, daß sich das Einstechwerkzeug 201 auf Grund der Schwingung und des Zitterns beim Einstechen zufällig von der Hand des Operateurs trennt, und daß die Person, deren Flüssigkeiten als Probe genommen werden, einen unnötigen Schmerz erleidet.
  • Weiterhin ist der Einstellmechanismus 210 über den Verbindungsabschnitt 212 derart verbunden, daß die Verbindung des Einstellmechanismus 210 mit einem Zwischenraum 213 zwischen der Außenfläche des Einstellmechanismus 210 von zumindest der Nachbarschaft des Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus zu dem vorderen Ende und der Innenfläche des Gehäuses hergestellt wird.
  • Auf Grund des Raums 213 kann eine Verdrehung hingenommen werden, die außerhalb des Einstellmechanismus 210 auftritt, wenn der die seitliche Verschiebung des Anschlags einschränkende Mechanismus 251 und der Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus miteinander in Kontakt kommen. Mit dieser Anordnung kann in der gleichen Weise wie bei dem Einbringen der Schlitze 212a in den Verbindungsabschnitt 212 in der oben beschriebenen Weise die Schwingung vermindert werden, die in der gesamten Konstruktion des Einstechwerkzeugs 201 auftritt, wenn der die seitliche Verschiebung des Anschlags einschränkende Mechanismus 251 und der Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus miteinander in Kontakt kommen. Deshalb kann nun verhindert werden, daß sich das Einstechwerkzeug 201 auf Grund der Schwingung und des Zitterns beim Einstechen zufällig von der Hand des Operateurs trennt, und daß die Person, deren Flüssigkeiten als Probe genommen werden, einen unnötigen Schmerz erleidet. Des Weiteren wird vorzugsweise ein Abschnitt 210c mit einem Außendurchmesser, der praktisch mit dem Innendurchmesser des Gehäuses 202 identisch ist, an dem Einstellmechanismus 210 befestigt; mithin wird es möglich, den Einstellmechanismus 210 in Axialrichtung sogar stabil mit dem Raum 213 zu drehen.
  • Bei der vorliegenden Erfindung ist der Verbindungsabschnitt 212 nicht unbedingt vorgesehen, und es kann auch eine andere Konstruktion vorgesehen werden, bei welcher ein vorstehendes Element, das zu dem vorstehenden Element 212b korrespondiert, an der einen von der Innenfläche des Gehäuses 202 und der Außenfläche des Einstellmechanismus 210 befestigt ist und in der anderen eine schraubenförmige Nut ausgebildet ist, welche zu der schraubenförmigen Nut 210d korrespondiert, so daß die Position des Einstellmechanismus 210 durch das Drehen des Einstellmechanismus in Axialrichtung eingestellt wird.
  • Vorzugsweise wird an dem vorderen Ende des Gehäuses 202 eine Kappe 214 angebracht. Dadurch entsteht eine Konstruktion, bei welcher die Einstechnadel 211 nicht aus der Kappe heraus vorstehen kann, wenn sich der Kolben 203 usw. an der ersten Position befindet, wodurch verhindert werden kann, daß die Einstechnadel 211 versehentlich die Hand oder den Finger verletzt. Das Anbringungsverfahren für die eine Kappe 214 und das Gehäuse 202 ist nicht speziell beschränkt, und ein Einrastverfahren und ein Einschraubverfahren mit Hilfe von Gewinden sind angeführt, um somit das Abnehmen zu erleichtern. Hierbei ist in der Kontaktfläche der Kappe 214 zu der Oberfläche eines lebenden Körpers eine Öffnung 214a ausgebildet, und deren Durchmesser ist im Bereich von mindestens 1 mm bis höchstens 10 mm und mehr vorzugsweise im Bereich von mindestens 1 mm bis höchstens 6 mm eingestellt, um somit das Einstechen ohne Beschränkung des Einstechabschnitts vornehmen zu können.
  • Weiterhin kann die Kappe eine andere Konstruktion aufweisen, wie eine Kappe 214b anzeigt, deren Querschnittsansicht des vorderen Abschnitts in 39 gezeigt ist. In der Kappe 214b ist eine Lanzette 204b untergebracht, welche sich im Innern derselben verschieben kann, und mit welcher eine Einstechnadel 241b verbunden ist. Mit Hilfe der Kappe 214b kann das andere Ende der Lanzette 204b mit dem Kolben 203 verbunden werden, wenn die Kappe 214b mit dem Gehäuse 202b verbunden ist; mithin steht die gleiche Anwendung zur Verfügung, die in einer später zu gebenden Erläuterung der Anwendung der vorliegenden Ausführungsform beschrieben ist.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform sind vorzugsweise jeweils eine in Axialrichtung verlaufende Nut 222 in der Innenfläche des Gehäuses 202 und ein das Zittern verhindernder Vorsprung 231 an dem Kolben 203 vorgesehen. Der das Zittern verhindernde Vorsprung 231 verschiebt sich derart entlang der in Axialrichtung verlaufenden Nut 222, daß sich der Kolben 203 nur in Axialrichtung stabil bewegen kann, ohne in der axialen Drehrichtung zu zittern; deshalb kann die Einstechnadel 241 an einer genauen Position einstechen.
  • Die Materialien der oben genannten Bestandteile sind nicht speziell beschränkt und werden in geeigneter Weise aus harten Kunststoffen, Metallen usw. ausgewählt. Was jedoch zumindest die Gleitfläche des Kolbens 203 gegen die Innenfläche des Gehäuses 203 oder zumindest die Gleitfläche des Gehäuses 202 gegen den Kolben 203 betrifft, so wird vorzugsweise ein Material wie ein thermoplastisches Elastomer und Kautschuk verwendet, mit welchen die Gleitfläche in luftdichtem Zustand aufrechterhalten werden kann. Wenn der luftdichtem Zustand geschaffen ist, und nachdem das vordere Ende des Gehäuses 202 auf die Oberfläche eines lebenden Körpers gedrückt und mit der Einstechnadel 241 in die Oberfläche des lebenden Körpers eingestochen wurde, und wenn der Kolben 203 aus der zweiten Position in die erste Position zurückgeführt ist, wird ein Raum im Innern des Gehäuses 202, welcher mit dem Kolben 203 und dem durch die Oberfläche eines lebenden Körpers abgedichteten vorderen Ende gebildet wird, in einen druckgeminderten Zustand gebracht, so daß die Oberfläche des lebenden Körpers angesaugt wird und als Probe zu nehmende Körperflüssigkeiten effektiv angesaugt werden. Weiterhin kann einleitend ein Saugmittel vorgesehen sein, so daß der Raum im Innern des Gehäuses 202, der von dem Kolben 203 und dem durch die Oberfläche eines lebenden Körpers abgedichteten vorderen Ende gebildet wird, in einen druckgeminderten Zustand gebracht wird, wodurch die Oberfläche des lebenden Körpers in das Gehäuse 202 hinein schwellen kann. Dann kann mit der Einstechnadel 241 in die geschwollene Oberfläche derart eingestochen werden, daß als Probe zu nehmende Körperflüssigkeiten effektiv angesaugt werden.
  • In dem Fall, daß das Ansaugen nach dem Einstechen auf der Oberfläche eines lebenden Körpers erfolgt, neigt der Raum im Innern des Gehäuses 202, der von dem Kolben 203 und dem durch die Oberfläche eines lebenden Körpers abgedichteten vorderen Ende gebildet wird, beim Bewegen des Kolbens 203 in die zweite Position zur Ausbildung eines Überdrucks, wodurch der Einstechvorgang nicht betätigt werden kann. Aus diesem Grunde wird vorzugsweise entweder in dem Gehäuse 202, dem Kolben 203 oder der Kappe 214 ein einseitig wirkendes Ventil, beispielsweise ein Entenschnabelventil, eingebaut, um damit die Luft im Innern des Gehäuses 202 abzulassen, wodurch der Überdruck aus dem Gehäuse 202 heraus gelangt, oder um damit die Außenluft nicht in das Gehäuse 202 mit dem geminderten Druck einströmen zu lassen.
  • Als Nächstes wird eine Erläuterung für die Anwendung der vorliegenden Ausführungsform gegeben. Als erstes nimmt der Operateur die Schutzabdeckung 211 ab und stellt die zweite Position des Kolbens 203, der Lanzette 204 und des Anschlags 205 ein, d.h. die Verschiebestrecke für die Einstechnadel 241, wodurch eine minimale Menge an für eine Untersuchung benötigten Körperflüssigkeiten, beispielsweise Blut, angesaugt werden kann. Mithin kann ein den Einstechvorgang begleitender Schmerz auf ein unumgängliches Mindestmaß vermindert werden Sobald der Einstellmechanismus 210 eingestellt ist, braucht der Einstellwert nicht häufig nachgestellt zu werden; wenn die Schutzabdeckung 211 verwendet wird, kann deshalb verhindert werden, daß die Einstechnadel auf Grund einer versehentlichen Änderung der Einstechtiefe, einer versehentlichen Blutprobenentnahme und anderer falscher Vorgänge tiefer einsticht.
  • Als Nächstes wird die Lanzette 204 mit der Einstechnadel 241 an dem vorderen Ende des Kolbens 203 befestigt, und der Kolben 203 mit der daran befestigten Lanzette 204 wird entgegen der Federkraft der zum Einstechen verwendeten Feder 206 zu dem hinteren Ende hin geschoben, so daß der Rand des Eingriffsabschnitts 208 in den Anschlagabschnitt 207 eingreift. Dabei wird die zum Einstechen verwendeten Feder 206 in zusammengedrücktem Zustand gehalten. Mithin ist die Vorbereitung auf den Einstechvorgang auf der Oberfläche eines lebenden Körpers abgeschlossen (siehe 26).
  • Dann wird die Öffnung 214a des vorderen Endes der Kappe 214 auf die Oberfläche eines lebenden Körpers wie der Fingerspitze gedrückt, und es wird auf den aus dem Eingriffsabschnitt 208 vorstehenden Anschlagabschnitt 207 gedrückt. Dadurch wird der Eingriff zwischen dem Anschlagabschnitt 207 und dem Eingriffsabschnitt 208 gelöst, und die zum Einstechen verwendete Feder 206, die zusammengedrückt ist, streckt sich mit ihrer Federkraft, so daß der Kolben 203 zu dem vorderen Ende hin verschoben wird, die Einstechnadel 241 aus der Öffnung 214a der Kappe 214 vorsteht und einen Einstechvorgang auf der Oberfläche 215 eines lebenden Körpers ausführt (siehe 27). Dabei verschiebt sich der Anschlag 205 zusammen mit dem Kolben 203 im Innern des Gehäuses 202, der die seitliche Verschiebung des Anschlags begrenzende Mechanismus 251 des Anschlags 205 kommt mit dem Begrenzungsmechanismus 210a für den die seitliche Verschiebung einstellenden Mechanismus 210 in Kontakt, so daß die Verschiebung des Kolbens 203 zu dem vorderen Ende hin beschränkt wird; mithin wird die Einstechtiefe mit der Einstechnadel 241 der Lanzette 204 auf der Oberfläche eines lebenden Körpers auf eine vorgegebene Tiefe eingestellt. Nach dem Einstechen der Einstechnadel 241 auf der Oberfläche des lebenden Körpers kehrt die zum Einstechen verwendete Feder 206 durch Dämpfbewegungen zu ihrer natürlichen Länge zurück, und die Einstechnadel wird aus der Oberfläche des lebenden Körpers herausgezogen und in dem Gehäuse 202 aufbewahrt (siehe 28).
  • Wie oben beschrieben, ist das Einstechwerkzeug 201 derart konstruiert, daß die Lanzette 204 nur dann, wenn sie für das Einstechen verwendet wird, aus der Öffnung 214a des vorderen Endes der Kappe 214 vorsteht; deshalb kann verhindert werden, daß die Einstechnadel versehentlich die Haut usw. verletzt, Infektion usw. kann verhindert werden und auch eine sehr sichere Vorrichtung bereitgestellt werden. Mit dem Anschlag 205 und dem Einstellmechanismus kann das Einstechen in die vorgegebene Einstechposition mit hoher Reproduzierbarkeit ausgeführt werden.
  • Das Einstechwerkzeug gemäß der vorliegenden Erfindung ist mit dem Einstellmechanismus für die Einstechtiefe mit der Lanzette versehen; dadurch kann der Operateur eine Einstechtiefe einstellen, die sich zum Erhalt einer minimalen, für eine Untersuchung benötigten Blutmenge eignet, und ermöglicht die Verminderung eines das Einstechen begleitenden Schmerzes auf ein unumgängliches Mindestmaß.

Claims (9)

  1. Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung (1), welche dazu ausgebildet ist, in eine Haut einzustechen, um dadurch eine feine Menge der Körperflüssigkeiten zu erhalten, und welche Bestandteile der Körperflüssigkeiten mißt, mit: – einem Gehäuse (2) mit einer Öffnung; – einem Einstechmittel (11, 11a, 12, 13, 13a, 14) mit einer Einstechnadel (11a), welche aus der Öffnung des Gehäuses (2) vorstehen kann; – einem Saugmittel (15, 16, 17a, 17b), welches zumindest einen Teil eines Raums im Innern des Gehäuses (2) in einen druckverminderten Zustand versetzt; – einem Minderdruckablaßmittel (7, 19) zum Befreien des Raums im Innern des Gehäuses (2) aus dem druckverminderten Zustand, wobei das Minderdruckablaßmittel (7, 19) mit einer Entlüftungsöffnung (19), wodurch die Innenseite und die Außenseite dem Gehäuses (2) miteinander kommunizieren können, und mit einem Öffnungs- und Schließmittel (7) zum Öffnen und Schließen der Entlüftungsöffnung (19) versehen ist; – einem Entleerungsmittel (32), welches dann, wenn das Gehäuse (2) zum Zeitpunkt des Einstechens in einen unter Druck stehenden Zustand gebracht wird, eine dem Überdruck entsprechende Luftmenge freisetzen kann; – einem Chip (10), welcher lösbar an der Öffnung des Gehäuses (2) befestigt und mit Testpapier (41) zum Aufsaugen der Körperflüssigkeiten versehen ist, welche mit dem Saugmittel (15, 16, 17a, 17b) angesaugt wurden; – einem Meßmittel (20, 21) zum Messen von Bestandteilen der Körperflüssigkeiten, welche mit dem Testpapier (41) aufgesaugt wurden; und – einem Anzeigemittel (5) zum Anzeigen von Ergebnissen der mit dem Meßmittel (20, 21) ausgeführten Messungen, wobei das Anzeigemittel (5) auf einen Teil einer Oberfläche des Gehäuses (2) aufgelegt ist, – wobei das Einstechmittel (11, 11a, 12, 13, 13a, 14), das Saugmittel (15, 16, 17a, 17b) und das Meßmittel (20, 21) im Innern des Gehäuses (2) eingebaut sind.
  2. Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß – das Öffnungs- und Schließmittel (7) ein Keilelement umfaßt, – das Entleerungsmittel (32) von einem Rückschlagventil gebildet wird, welches in die Entlüftungsöffnung (19) eingebaut ist, um dadurch eine in das Gehäuse (2) gerichtete Kraft aufzuhalten, und – das Keilelement das Rückschlagventil öffnen und in Gegenrichtung schließen läßt.
  3. Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese des weiteren ein Verbindungsmittel (8, 9) umfaßt, welches mit einem Dichtelement zum Verbinden des Gehäuses (2) und des Chips (10) in luftabgedichtetem Zustand versehen ist, wobei das Verbindungsmittel (8, 9) in die Öffnung des Gehäuses (2) eingebaut ist.
  4. Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese des weiteren ein Körperflüssigkeitsführungsmittel (42) zum Führen der Körperflüssigkeiten umfaßt, welche durch Kapillarwirkung in das Testpapier (41) eingesaugt werden, wobei das Körperflüssigkeitsführungsmittel (42) in den Chip (10) eingebaut ist.
  5. Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese des weiteren ein Lösemittel zum Entfernen des Chips (10) umfaßt, wobei das Lösemittel an der Öffnung des Gehäuses (2) eingebaut ist.
  6. Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einstechmittel ein Einstellmittel zum Einstellen der Einstechtiefe der Einstechnadel (11a) umfaßt.
  7. Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, welche folgendes umfaßt: – ein Gehäuse (102) mit einer Öffnung an dem vorderen Ende desselben; – wobei das Einstechmittel (103, 104, 111, 112) einen Einstechkolben (103), welcher sich mit der daran befestigten Einstechnadel (112) im Innern des Gehäuses (102) in Richtung auf das vordere Ende verschieben kann, und ein erstes Drückmittel (104) zum Drücken des Einstechkolbens (103) in Richtung auf das vordere Ende umfaßt; – wobei das Saugmittel (105, 106, 152, 153) einen Saugkolben (105), welcher mit einem Dichtelement (153) mit Luftabdichteigenschaft versehen ist und beim Verschieben in Richtung auf das Basisende das Gehäuse in einen druckgeminderten Zustand bringt, und ein zweites Drückmittel (106) zum Drücken des Saugkolbens in Richtung auf das Basisende umfaßt; – ein Luftablaßmittel (186, 186a, 172, 171, 173) zum Freigeben des Gehäuses, welches sich in einem druckgeminderten Zustand befindet, in den atmosphärischen Druck; und – ein Betätigungsmittel (184, 185a, 185b) zum Ausführen von mindestens einem Einstechvorgang mit der Einstechnadel (11a) und eines Druckmindervorgangs im Innern des Gehäuses (102) durch eine Betätigung des Saugkolbens (105) nacheinander in dieser Reihenfolge oder gleichzeitig.
  8. Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, welche folgendes umfaßt: – ein Gehäuse (102) mit einer Öffnung an dem vorderen Ende desselben; – wobei das Einstechmittel (103, 104, 111, 112) einen Einstechkolben (103), welcher sich mit der daran befestigten Einstechnadel (112) im Innern des Gehäuses (102) in Richtung auf das vordere Ende verschieben kann, und ein erstes Drückmittel (104) zum Drücken des Einstechkolbens (103) in Richtung auf das vordere Ende umfaßt; – wobei das Saugmittel (105, 106, 152, 153, 191, 192) einen Saugkolben (105), welcher mit einem Dichtelement (153) mit Luftabdichteigenschaft versehen ist und beim Verschieben in Richtung auf das Basisende das Gehäuse in einen druckgeminderten Zustand bringt, und ein zweites Drückmittel (106) zum Drücken des Saugkolbens (105) in Richtung auf das Basisende umfaßt; – ein Luftablaßmittel (109) zum Freigeben des Gehäuses, welches sich in einem druckgeminderten Zustand befindet, in den atmosphärischen Druck; und – ein Betätigungsmittel (184, 185), welches einen Einstechvorgang mit der Einstechnadel (11a) und einen Druckmindervorgang im Innern des Gehäuses durch eine Betätigung des Saugkolbens (105) nacheinander in dieser Reihenfolge oder gleichzeitig ausführt, und dann das Gehäuse (102) in den atmosphärischen Druck freigeben läßt.
  9. Körperflüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, umfassend: – ein Gehäuse (202) mit einem vorderen Ende, welches offen ist; – einen Kolben (203), an welchem eine Lanzette (204) mit einer in Richtung zu dem vorderen Ende verlaufenden Einstechnadel (241) befestigt ist, wobei sich der Kolben (203) im Innern des Gehäuses (102) bewegen kann; – ein Anschlagelement (205), welches in Richtung zum hinteren Ende des Kolbens mit diesem verbunden ist; – einen Einstellmechanismus (210), welcher mit dem Anschlagelement (205) in Kontakt steht; und – eine dem Einstechen dienende Feder (206) zum Schieben der Lanzette (204), des Kolbens (203) und des Anschlagelementes (205) in Richtung auf das vordere Ende des Gehäuses (202), wobei die dem Einstechen dienende Feder (206) mit dem Kolben (203) oder dem Anschlagelement (205) verbunden wird, wobei: – in der Innenfläche des Gehäuses (202) ein Eingriffsabschnitt (208) vorgesehen ist; – zumindest in der Lanzette (204), dem Kolben (203) oder dem Anschlagelement (205) ein Anschlagabschnitt (207) ausgebildet ist, wobei der Anschlagabschnitt (207) in den Eingriffsabschnitt (208) eingreifen kann, um dadurch die Lanzette (204), den Kolben (203) und das Anschlagelement (205) in einer ersten Position anzuhalten; und nach dem Verschieben der Lanzette (204), des Kolbens (203) und des Anschlagelementes (205) aus der ersten Position in Richtung auf das vordere Ende durch die Feder (206), die aus dem Eingriff zwischen dem Eingriffsabschnitt (208) und dem Anschlagabschnitt (207) gelöst wird, das Anschlagelement (205) mit dem Einstellmechanismus (210) in Kontakt kommt, so daß die Verschiebung der Lanzette (204), des Kolbens (203) und des Anschlagelementes (205) in einer zweiten Position angehalten wird.
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