DE69931006T2 - Drahtförmige Strahlenquelle und Katheteranordnung zur Strahlentherapie - Google Patents

Drahtförmige Strahlenquelle und Katheteranordnung zur Strahlentherapie Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Strahlenquellezuführungslitze zur Verwendung bei Strahlentherapie, und zwar hauptsächlich in einer Höhlung des lebenden Körpers, wie z.B. in einem Blutgefäß, und auf eine Katheteranordnung zur Strahlentherapie, die mit derselben ausgestattet ist.
  • Bei einer Strahlentherapie handelt es sich um eine medizinische Behandlung durch Anwendung einer Strahlenquelle auf verletztes Gewebe oder Ähnliches. Um den Behandlungseffekt zu intensivieren und gleichzeitig Nebenwirkungen zu verringern, wird seit jüngster Zeit ein Verwahren angewandt, bei welchem eine Strahlenquelle in unmittelbarer Nähe des morbiden Gewebes platziert wird. Strahlentherapie wird beispielsweise durchgeführt, um einer Restenose nach perkutaner transluminaler koronarer Angioplastie (PTCA) vorzubeugen, die aufgrund koronarer Arterienstenose durchgeführt wurde. Bei der Strahlentherapie wird hauptsächlich ein Katheter oder eine Litze als Mittel zur Zuführung der Strahlenquelle benützt.
  • Eine Strahlentherapie umfasst beispielsweise das Einführen eines Katheters in eine Höhlung eines Patienten, das Verweilenlassen von dessen distalem Ende in der Nähe eines Zielgewebes, das Transportieren einer Strahlenquellezuführungslitze in den Katheter mittels eines vorbestimmten Verfahrens, um die Strahlenquelle nahe eines Zielabschnitts zu platzieren, und das Verweilenlassen derselben in dem lebenden Körper für eine vorgegebene Zeit zwecks Anwendung der Strahlung.
  • WO-A-9 425 106 offenbart eine Strahlenquellezuführungslitze, die ein flexibles Bedienungslitzenteil und ein Bestrahlungsteil einschließlich einer Strahlenquelle zur Anwendung von Strahlung auf einen Zielabschnitt in einer Höhlung eines lebenden Körpers umfasst, wobei das Bestrahlungsteil, welches die Strahlenquelle enthält, so konstruiert ist, dass es flexibel biegsam ist, und ein distaler Endabschnitt des Bedienungslitzenteils einen sich verjüngenden Abschnitt bildet, welcher sich in Richtung des distalen Endes graduell verjüngt.
  • US Patent 5 728 042 offenbart ein Beispiel für einen Strahlentherapiedraht. Dieser umfasst einen Kerndraht, eine Drahtspule (Strahlenquelle), die aus einer um den Kerndraht gewundenen radioaktiven Substanz ist, und radiopake Spulen, die auf dem distalen und dem proximalen Ende der Strahlenquelle vorgesehen sind. Da dieser Strahlentherapiedraht über radiopake Spulen verfügt, lässt sich die Position der Strahlenquelle erfassen. Aufgrund dessen, dass die Strahlenquelle aus einer Drahtspule aus radioaktivem Material besteht, ist der Draht verhältnismäßig stark und die Glätte seiner Oberfläche dahin, so dass es bei seiner Einführung in den Katheter oder in das Lumen oder auch bei seiner Entfernung daraus zu einer Beschädigung des Katheders oder des Gewebes kommen kann. Ein gewichtigeres Problem besteht darin, dass die Flexibilität des gesamten Strahlentherapiedrahts nicht ausreicht, so dass es schwierig ist, die Bedienbarkeit und die Sicherheit des Katheters zu gewährleisten.
  • Befindet sich das Zielgewebe in einer gewundenen Höhlung oder an einem Endpunkt einer verzweigten Höhlung, erweisen sich die Bedienung des Drahts und die Positionierung der Strahlenquelle schwierig, falls die Flexibilität des Drahts nicht ausreicht, um die Strahlenquelle ihrem Zielabschnitt zuzuführen.
  • Dementsprechend besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, sowohl eine Strahlenquellezuführungslitze, deren distaler Endabschnitt über verbesserte Flexibilität verfügt und deren Bedienbarkeit und Sicherheit bei Einführung in eine Höhlung eines lebenden Körpers garantierbar sind, selbst wenn sich ein Zielgewebe in einer gewundenen Höhlung oder an einem Endpunkt einer verzweigten Höhlung befindet, zu bieten als auch eine Strahlentherapiekatheteranordnung, die mit einer derartigen Strahlenquellezuführungslitze ausgerüstet ist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, sowohl eine Strahlenquellezuführungslitze, bei der sich die Position der Strahlenquelle präzise identifizieren lässt, um die Strahlung zweckgemäß auf das Zielgewebe anzuwenden, so dass ein schädlicher Einfluss auf den lebenden Körper beseitigt werden kann, wodurch die Behandlungswirkung verbessert wird, zu bieten als auch eine Strahlentherapiekatheteranordnung, die mit einer solchen Strahlenquellezuführungslitze ausgestattet ist.
  • Zur Erfüllung der obigen Aufgaben bietet die vorliegende Erfindung eine Strahlenquellezuführungslitze wie in Anspruch 1 definiert.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Katheteranordnung zur Strahlentherapie geboten, die Folgendes umfasst: (a) eine Strahlenquellezuführungslitze der vorliegenden Erfindung; und (b) einen Katheter zur Strahlentherapie, der einen Katheterkörper und ein längliches Lumen umfasst, das in dem Katheterkörper vorgesehen ist und durch welches die Strahlenquellezuführungslitze eingeführt werden kann.
  • Diese Zusammenfassung der Erfindung beschreibt nicht notwendigerweise alle erforderlichen Merkmale, so dass die Erfindung auch eine Sub-Kombination aus den erläuterten Eigenschaften darstellen kann.
  • Die Erfindung erschließt sich besserem Verständnis anhand der folgenden detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen, bei welchen:
  • 1 eine Längsschnittansicht ist, welche eine Strahlenquellezuführungslitze gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 2 eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie II-II aus 1 ist;
  • 3 eine Längsschnittansicht ist, welche eine Strahlenquellezuführungslitze gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 4 eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie IV-IV aus 3 ist;
  • 5 eine Seitenansicht ist, welche eine Strahlenquellezuführungslitze gemäß einer dritten Ausführungsform zeigt, die nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist;
  • 6 eine Längsschnittansicht ist, welche eine individuelle Strahlenquelle veranschaulicht, die nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist;
  • 7 eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie VII-VII aus 6 ist;
  • 8 eine Seitenansicht ist, welche eine Strahlenquellezuführungslitze gemäß einer vierten Ausführungsform zeigt, die nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist;
  • 9 eine Schrägansicht ist, welche das andere Bestrahlungsteil zur Verwendung in einer Strahlendosiszuführungslitze der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 10 eine Schrägansicht ist, welche ein weiteres Bestrahlungsteil zur Verwendung in einer Strahlendosiszuführungslitze der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 11 eine Längsschnittansicht ist, welche eine erste Ausführungsform einer Katheteranordnung zur Strahlentherapie der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 12 eine Längsschnittansicht ist, welche die zweite Ausführungsform einer Katheteranordnung zur Strahlentherapie der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 13 eine Längsschnittansicht ist, welche die dritte Ausführungsform einer Katheteranordnung zur Strahlentherapie der vorliegenden Erfindung darstellt; und
  • 14 eine Längsschnittansicht ist, welche die vierte Ausführungsform der Katheteranordnung zur Strahlentherapie der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
  • Eine Strahlenquellezuführungslitze der vorliegenden Erfindung umfasst ein flexibles Bedienungslitzenteil und ein Bestrahlungsteil, das eine Strahlenquelle enthält. Das Bestrahlungsteil der vorliegenden Erfindung ist so verformbar gestaltet, dass es sich einem Verformen oder einem Verbiegen einer eingeführten Katheterröhre anpassen kann, die einer gewundenen oder verzweigten Höhlung eines lebenden Körpers oder eines Patienten folgt, und dass es einer solchen gewundenen oder verzweigten Höhlung selbst dann folgen kann, wenn sich ein Zielgewebe in einer derartigen gewundenen Höhlung oder an einem hinteren Ende einer derartigen verzweigten Höhlung befindet.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand der begleitenden Zeichnungen detailliert beschrieben. Gleiche Teile oder Komponenten werden in den Zeichnungen durchgängig mit der selben Referenzziffer bezeichnet. Die in dieser Spezifikation gebrauchten Begriffe „distal" und „proximal" beziehen sich auf die Einführrichtung in eine Höhlung eines lebenden Körpers.
  • 1 ist eine Längsschnittansicht, die eine erste Ausführungsform einer Strahlenquellezuführungslitze der vorliegenden Erfindung zeigt, und bei 2 handelt es sich um eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie II-II aus 1.
  • Wie aus 1 und 2 hervorgeht, umfasst die Strahlenquellezuführungslitze 1 gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein flexibles Bedienungslitzenteil 2a und ein Bestrahlungsteil 3 zur Anwendung von Strahlung auf einen Zielabschnitt in einer Höhlung eines lebenden Körpers.
  • Das Bedienungslitzenteil 2a besteht aus einem dünnen linearen Körper und hat die Funktion, einen Bedienungsvorgang an dessen proximalem Ende an das distale Ende zu übertragen. Deshalb ist das Bedienungslitzenteil 2a vorzugsweise aus einem Material, das über die geeignete Steifigkeit und Flexibilität verfügt. Hierzu zählen z.B. Metallmaterialien wie Edelstahl oder Wolfram, superelastische Legierungen wie eine Ni-Ti-Legierungen, eine Cu-Al-Ni-Legierung, eine Cu-Zn-Al-Legierung oder eine Fe-Mn-Legierung; weiterhin anzuführen sind Polyamid, Polyamid, Polyethylen mit ultrahohem Molekulargewicht, Kohlenstoff- und Glasfaser, wobei superelastische Legierungen am stärksten bevorzugt werden. Das aus einer superelastischen Legierung gefertigte Bedienungslitzenteil 2a besitzt die geeignete Biegsamkeit, Elastizität, Gleitfähigkeit, mechanische Stärke, Verfolgbarkeit, anti-Knickleistung und dergleichen. Die aus einem solchen Bedienungslitzenteil 2a gefertigte Strahlenquellezuführungslitze 1 ist äußerst funktionstüchtig und lässt sich ausgezeichnet handhaben, wenn sie durch den Katheter und die Höhlung bis in die Nähe eines Zielgewebes eingeführt wird.
  • Bevorzugt wird weiterhin ein Bedienungslitzenteil 2a, das aus einer Litzenleitung gemacht ist, die durch Bündeln einer Mehrzahl von Einzeldrähten gebildet wird. Wenn das Bedienungslitzenteil 2a aus gebündeltem Draht besteht, verbessern sich Knickwiderstand und Bruchfestigkeit, so dass die Funktion des Übertragens eines Bedienungsvorgangs am proximalen Ende zu einem distalen Ende des Bedienungslitzenteils 2a vollständig erfüllt werden kann.
  • Wie aus 1 hervorgeht, handelt es sich bei einem distalen Endabschnitt des Bedienungslitzenteils 2a vorzugsweise um einen sich verjüngenden Abschnitt 22, dessen Durchmesser in Richtung seines distalen Endes 21 graduell abnimmt. Dieser sich verjüngende Abschnitt 22 verbessert die Biegsamkeit und die Flexibilität des distalen Endes der Strahlenquellezuführungslitze 1. Auf diese Weise kann die Strahlenquellezuführungslitze 1 durch einen gebogenen, gekrümmten oder verzweigten Abschnitt, etc. in dem Katheter und der Höhlung an ein Zielgewebe herangeführt werden. Dabei darf das Gewebe nicht durch ein distales Ende der Strahlenquellezuführungslitze 1 beschädigt werden.
  • Des Weiteren ist der sich verjüngende Abschnitt 22 nach Wunsch so konstruiert, dass sein Durchmesser graduell und symmetrisch im Bezug auf die Achse des Bedienungslitzenteils 2a abnimmt. Folglich lässt sich das Bedienungslitzenteil 2a in jede Richtung gleichermaßen biegen, wodurch Bedienbarkeit und Sicherheit erhöht werden.
  • Eine äußere Oberfläche des Bedienungslitzenteils 2a ist, unter Vernachlässigung des sich verjüngenden Abschnitts 22, beinahe über ihre Gesamtlänge hinweg mit einer Umhüllungsschicht 7 versehen. Diese Umhüllungsschicht 7 verleiht der Oberfläche des Bedienungslitzenteils 2a zum einen Elastizität und Biegsamkeit, zu anderen verbessert sie die Gleitfähigkeit beim Einführen in den Katheter bzw. das Lumen oder beim Herausziehen daraus.
  • Zu den Materialien, die sich für die Umhüllungsschicht 7 eignen, gehören z.B. Thermoplastharze, einschließlich Polyolefine wie Polyethylen oder Polypropylen, Polyester wie Ethylenvinylacetat-Copolymer, Polyethylenterephthalat oder Polybutylenterephthalat, Polyvinylchlorid, Polyamid, Polyamid, Polyurethan und Fluororesin ebenso wie Elastomere und Copolymere davon, Polymerlegierungen, verschiedene Arten von Kautschuk, z.B. Silikonkautschuk oder Fluorkautschuk, und Kombinationen aus zwei oder mehr Stoffen davon.
  • Die Umhüllungsschicht 7 lässt sich unter Verwendung jedes beliebigen dieser Materialien mittels Tauchverfahren, Schmelzbeschichtung, Sprühverfahren, Wärmeschrumpfung und dergleichen formen.
  • Die Strahlenquellezuführungslitze 1 weist an ihrem distalen Ende das Bestrahlungsteil 3 auf. Dieses Bestrahlungsteil 3 enthält eine Strahlenquelle und radiopake Markierungen 5a und 5b.
  • Die Strahlenquelle 4 beinhaltet eine radioaktive Substanz zur Anwendung von Strahlung auf den Zielabschnitt in der Höhlung. Als radioaktive Substanz kann ein Stoff benützt werden, welcher klinisch anwendbare Radioisotope enthält, z.B. Phosphor-32, Calcium-45, Cobalt-60, Strontium-90, Yttrium-90, Ruthenium-106, Xenon-103, Rhenium- 188, Rhodium-106, Iridium-192, Gold-198 und Wolfram-188. Unter diesen wird einer radioaktiven Substanz mit einem Radioisotop der Vorzug gegeben, das β-Strahlen emittiert.
  • Da der von jeher zur Strahlentherapie eingesetzte γ-Strahl über eine große Penetrationskraft verfügt, erreicht er die tiefen Organe von der Oberfläche des lebenden Körpers aus. In Anbetracht dessen, dass der γ-Strahl in dem lebenden Körper gestreut wird, so dass er normale Zellen ernsthaft schädigen kann, muss eine Strahlenquelle mit geringer Aktivität benützt werden, weshalb sich die Behandlungsdauer verlängert. Angesichts des Problems, dass möglicherweise Bedienpersonal der Strahlung ausgesetzt wird, ist ein Fernsteuerungssystem, das ein teueres Nachladegerät verwendet, unerlässlich, so dass Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchführbarkeit auftreten können. Im Gegensatz dazu besitzt der β-Strahl im lebenden Körper eine geringe Penetrationskraft, weshalb seine Streuung gering ist, so dass er Hyperplasiegewebe nur örtlich hemmen kann. Dies gewährleistet eine ausgezeichnete Handhabung und vortreffliche Sicherheit, wodurch einer Exponierung des Bedienpersonals vorgebeugt und der Behandlungseffekt verbessert wird. Da die Penetrationskraft des β-Strahls nicht so stark ist wie jene des γ-Strahls, bereitet das Abschirmen vor dem β-Strahl keine Probleme, so dass Bedienpersonal problemlos vor der Strahlung geschützt werden kann. Darüber hinaus lässt sich die Emissionsquelle 4 des β-Strahls mühelos in einer Röhre 6 aus Harz unterbringen (die nachstehend detailliert beschrieben wird), um die Strahlenquellezuführungslitze 1 zu bilden. Aus diesen Gründen ist eine Strahlenquelle vorzuziehen, die im Wesentlichen keine γ-Strahlen emittiert, sondern β-Strahlen.
  • Hinsichtlich einer besonderen Gestaltung oder Form der Strahlenquelle 4 bestehen keine Einschränkungen; sie muss lediglich so strukturiert sein, dass sie vollkommen flexibel und biegsam ist. Obwohl sie z.B. die Form eines Stabs, einer Röhre, einer Spule, eines Drahtgeflechts oder dergleichen erhalten kann, ist die Strahlenquelle 4 vorzugsweise aus einem pulverförmigen Strahler oder Emissionselement. Die aus einem pulverförmigen Emissionselement bestehende Strahlenquelle kann ihre Form im Anschluss an ein Verbiegen der Strahlenquellenzuführungslitze 1 frei verändern und damit einer Bewegung der Strahlenquellenzuführungslitze 1 folgen.
  • Der pulverförmige Strahler oder das ebensolche Emissionselement lässt sich erhalten, indem die zuvor erwähnte radioaktive Substanz auf einem granularen Träger getragen wird. Beispielsweise lässt sich der pulverförmige Strahler durch Lösen der radioaktiven Substanz in einer Säurelösung gewinnen, um die porösen Partikel, wie z.B. Glas, Keramik, mit der Lösung zu imprägnieren oder Pulver der radioaktiven Substanz in einem Harzmaterial zu dispergieren und das Harzmaterial zu granulieren.
  • Neben dem Pulver lässt sich ein Strahler oder ein Emissionselement dadurch erhalten, dass eine radioaktive Substanz in ein flexibles, biegsames Medium gemischt wird. Bei diesem Medium kann es sich um jedes beliebige Material handeln, vorausgesetzt, es ist weich und mittels einer externen Kraft rasch verformbar. Zu diesen Materialien zählen beispielsweise ein Kautschukmaterial wie Silikonkautschuk, ein flexibles Harzmaterial wie Thermoplastelastomer oder ein weiches Polyurethan und wasseradsorbierendes Gel wie Polyvinylalkohol. Ein solcher Strahler oder ein solches Emissionsteil kann hergestellt werden durch Dispergieren von Pulver der radioaktiven Substanz in dem weichen Kautschukmaterial, z.B. in Silikonkautschuk, oder dem weichen Harzmaterial, z.B. einem Thermoplastelastomer. Alternativ dazu lässt sich der Strahler erzeugen, indem ein poröses Element aus diesen Materialien mit einer Lösung der radioaktiven Substanz imprägniert wird. Die Strahlenquelle, die aus einem solchen flexiblen, biegsamen Medium gefertigt ist, das die radioaktive Substanz trägt oder enthält, ist in der Lage zu gewährleisten, dass sich die Bewegung der Strahlenquellezuführungslitze 1 ausgezeichnet verfolgen lässt.
  • Obwohl die Länge der Strahlenquelle 4 zweckgemäß in Abhängigkeit von einem Bestrahlungsabschnitt, einem Bestrahlungsziel und Ähnlichem festgelegt werden kann, beträgt sie unter den Gesichtspunkten der Handhabung, der Sicherheit und dergleichen vorzugsweise 5 bis 70 mm. Stärker bevorzugt wird allerdings eine Länge von etwa 10 bis 50 mm und am stärksten von etwa 20 bis 40 mm.
  • Die radiopaken Markierungen 5a und 5b sind an beiden Enden der Strahlenquelle 4 angeordnet, damit die Lage oder Position der Strahlenquelle 4, deren Bestrahlungsbereich und Ähnliches unter (insbesondere Röntgenstrahlen-)Fluoroskopie erkannt wird. Überdies ist die Strahlenquelle 4 durch die radiopaken Markierungen 5a, 5b in der Röhre 6 befestigt, um zu verhindern, dass sie während der Behandlung bewegt wird, was zu einem Bestrahlungsfehler oder dergleichen führt. Vor allem bei einer pulverförmigen Strahlenquelle 4 fungieren die radiopaken Markierungen 5a, 5b als Deckel, um diese sicher einzuschließen.
  • Die radiopaken Markierungen 5a und 5b bestehen aus radiopakem Material. Dementsprechend können die Positionen der Strahlenquellezuführungslitze 1 und der Strahlenquelle 4 unter Fluoroskopie visuell identifiziert werden. Zu den radiopaken Materialien, die sich für die radiopaken Markierungen 5a, 5b eignen, gehören z.B. Schwermetalle wie Au, Ag, Pt, W, Pb, Legierungen, die hauptsächlich derartige Schwermetalle enthalten, Bariumsulfat, Bismutoxid; ferner können die radiopaken Markierungen 5a, 5b aus einem Harzmaterial gebildet werden, mit welchem das radiopake Material vermischt wird.
  • Jede der radiopaken Markierungen 5a und 5b besteht aus einem Hohlzylinder, dessen Außendurchmesser am distalen Ende im Wesentlichen genauso groß wie ein maximaler Durchmesser des Bedienungslitzenteils 2a oder geringfügig kleiner ist. Ein Passstück 51, das auf ein distales Ende 21 des Bedienungslitzenteils 2a passt, ist an einem distalen Ende der radiopaken Markierung 5a vorgesehen. Demgegenüber ist ein distales Ende der radiopaken Markierung 5b rund. Dadurch, dass dem distalen Ende eine runde Form verliehen wird, kann bei Einführung der Strahlenquellezuführungslitze 1 in die Höhlung oder ihrer Entfernung daraus einer Schädigung des Gewebes und Ähnlichem vorgebeugt werden.
  • Das Bedienungslitzenteil 2a ist wunschgemäß so gestaltet, dass es zu dem Passstück 51 passt, das koaxial in der radiopaken Markierung 5a vorgesehen ist, wie 2 zeigt. Folglich kann eine Biegespannung oder Ähnliches, die von dem distalen Ende des Bedienungslitzenteils 2a überfragen wird, auf das Bestrahlungsteil 3 gleichmäßig beaufschlagt werden, wodurch Sicherheit und Bedienbarkeit während der Therapie erhöht werden. Anders ausgedrückt, fungiert die Markierung 5a als „Übertragungselement" oder „Erweiterungsabschnitt" zur Übertragung einer Biegespannung oder dergleichen an das Bestrahlungsteil 3 und ist zwischen dem Bestrahlungsteil 3 und dem Litzenteil 2a angeordnet, wo sie in engem Kontakt zu dem Bestrahlungsteil 3 steht. Das Bedienungslitzenteil 2a und die radiopake Markierung 5a können mittels des Passstücks 51 sicher befestigt werden, und zwar mit Hilfe eines Klebemittels oder durch Heißschmelzen.
  • Die Gestalt der radiopaken Markierung ist nicht auf den Zylinder beschränkt, sondern kann auch einen bandartigen oder linearen Körper annehmen.
  • Wie 1 zeigt, ist das Bestrahlungsteil 3 gemeinsam mit den radiopaken Markierungen 5a, 5b in der Röhre 6 untergebracht, die eine dünne, flexible Wand besitzt. Somit besteht ein Unterschied zu einer Struktur, bei welcher eine Spule aus radioaktivem Material an dem Bedienungslitzenteil direkt und in einer Weise angebracht ist, dass es nach außen exponiert ist, und eine Außenfläche der Strahlenquellezuführungslitze 1 kann geglättet werden. Zusammen mit den radiopaken Markierungen 5a, 5b ist die Strahlenquelle 4 komplett durch die Röhre 6 abgedichtet, und sie ist an einer vorbestimmten Stelle in der Strahlenquellezuführungslitze 1 befestigt.
  • Eine solche Röhre 6 ist vorzugsweise aus einem flexiblen Harzmaterial geformt. Dies umfasst die gleichen Stoffe, die für die Umhüllungsschicht 7 verwendet werden. Durch Formen der Röhre 6 aus einem solchen Harzmaterial werden Flexibilität und Elastizität des distalen Endabschnitts der Strahlenquellezuführungslitze 1 sichergestellt, so dass sich diese sicher und problemlos durch Wege in den Katheter und die Höhlung eines lebenden Körpers einführen lässt.
  • Die Röhre 6 und die Umhüllungsschicht 7 können aus dem gleichen Material oder aus unterschiedlichen Materialien geformt werden.
  • Die Röhre 6 ist direkt (ohne eingreifendes Teil) auf das Bestrahlungsteil 3 gepasst, um als „einkapselndes Teil" zu fungieren, welches das Bestrahlungsteil 3 dicht einkapselt. Auf diese Weise verfügt das distale Ende der Strahlenquellezuführungslitze 1 über hohe Flexibilität, und der Herstellungsprozess kann stärker vereinfacht werden.
  • Der distale Endabschnitt der Röhre 6 ist geschlossen. Dieser geschlossene distale Endabschnitt ist in der Lage zu verhindern, dass sich die Strahlenquelle 4 und die radiopaken Markierungen 5a, 5b, die im Inneren der Röhre 6 untergebracht sind, verlagern oder herausgleiten. Durch das Abdichten mindestens eines Endes der Röhre 6 wird die Dichtleistung intensiviert, wodurch einem Lecken der Strahlenquelle 4 vorgebeugt und die Sicherheit gewährleistet wird.
  • Das proximale Ende der Röhre 6 wird mit der Umhüllungsschicht 7 an einem Verbindungsabschnitt 8 so zusammengefügt, dass sich eine kontinuierliche glatte Außenfläche für die Strahlenquellezuführungslitze 1 formen lässt. Der Verbindungsabschnitt 8 wird aus einer Schrägfläche gebildet, die sich derart neigt, dass sich eine Innenfläche eines distalen Abschnitts der Umhüllungsschicht 7 mit einer Außenfläche eines proximalen Abschnitts der Röhre 6 formschlüssig verbindet. An dem Verbindungsabschnitt 8 überlappen sich die Umhüllungsschicht 7 und die Röhre 6 entlang der Richtung des Durchmessers; die beiden Teile sind durch ein Klebemittel, durch Heißschmelzen, durch Ultraschallverbindung oder dergleichen fest zusammengefügt. Infolgedessen sind das Bedienungslitzenteil 2a und das Bestrahlungsteil 3 integral geformt.
  • Das Bestrahlungsteil 3 ist vorzugsweise an dem sich verjüngenden Abschnitt 22 des Bedienungslitzenteils 2a vorgesehen. Folglich kann der Durchmesser der Strahlenquellezuführungslitze 1 verkleinert und deren Außenfläche geglättet werden.
  • Weiterhin ist ein Befestigungsteil 9 so vorgesehen, dass es einen Raum zwischen der Röhre 6 und dem sich verjüngenden Abschnitt 22 füllt. Demzufolge sind das Bestrahlungsteil 3 und das Bedienungslitzenteil 2a sicher befestigt. Als Befestigungsteil 9 können ein Klebemittel, ein Harz oder Ähnliches verwendet werden.
  • Die Röhre 6 kann so vorgesehen sein, dass sie bis zu dem proximalen Ende des Bedienungslitzenteils 2a eine Ummantelung bildet. Mittels einer solchen Struktur lässt sich eine glatte Oberfläche der Strahlenquellezuführungslitze 1 problemlos erzielen, und da der Verbindungsabschnitt 8 vorgesehen ist, besteht keine Gefahr, dass sich das Bestrahlungsteil 3 von dem Bedienungslitzenteil 2a löst.
  • Zwar wird die Länge der Strahlenquellezuführungslitze 1 zweckgemäß in Abhängigkeit von einem Abschnitt bemessen, auf welchen diese Vorrichtung angewandt wird, beträgt aber vorzugsweise 0.5 bis 3 mm, noch besser 1.5 bis 2.5 mm. Vorzugsweise beläuft sich der Außendurchmesser der Litze 1 auf 0.1 bis 1.5 mm, wobei 0.25 bis 0.9 mm noch günstiger sind.
  • Um die Strahlenquellezuführungslitze 1 herzustellen, wird beispielsweise die Röhre 6 durch Extrusion geformt und auf eine vorgegebene Länge zugeschnitten; eines ihrer Enden wird in halb-sphärischer Form mit einem erhitzten Formwerkzeug geschlossen, um ein distales Ende der Strahlenquellezuführungslitze anzulegen. Dadurch, dass die zuvor hergestellte radiopake Markierung 5b zu diesem Zeitpunkt an dem geschlossenen Endabschnitt der Röhre 6 angeordnet wird, erfolgen das Schließen der Röhre 6 und das Befestigen der radiopaken Markierung 5b gleichzeitig.
  • Das proximale Ende der Röhre 6 ist vorzugsweise so zugeschnitten, dass seine Dicke allmählich abnimmt. Indem die Röhre auf diese Weise zugeschnitten wird, kann ein Bereich des Verbindungsabschnitts 8 in Bezug auf die Umhüllungsschicht 7 vergrößert werden, wodurch sich die Verbindung zwischen den beiden verstärken und eine Außenfläche des Verbindungsabschnitts 8 glätten lässt.
  • Als nächstes wird die Strahlenquelle 4 mit vorgegebener Größe von der proximalen Endöffnung der Röhre 6 aus geladen. Daraufhin wird die radiopake Markierung 5a, an welche ein distaler Endabschnitt 21 des spitz zulaufenden Bedienungslitzenteils 2a zuvor angepasst wurde, in die proximale Endöffnung der Strahlenquelle 4 eingeführt und darin befestigt. Außerdem wird das Befestigungsteil 9 aus einem Harz oder Ähnlichem in eine Lücke zwischen der Röhre 6 und dem sich verjüngenden Abschnitt 22 geladen.
  • Schließlich wird die Umhüllungsschicht 7 auf der Oberfläche des Bedienungslitzenteils 2a angelegt. Zu diesem Zeitpunkt wird die Umhüllungsschicht 7 mit dem proximalen Ende der Röhre 6 so verbunden, dass diese entlang der Richtung des Durchmessers übereinander liegen. Nachdem der Verbindungsabschnitt 8 mit Hilfe von Klebemittel oder Heißschmelzen befestigt ist, wird die Oberfläche des Verbindungsabschnitts 8 geglättet. Auf diese Weise lässt sich die in 1 und 2 veranschaulichte Strahlenquellezuführungslitze 1 herstellen.
  • Bei 3 handelt es sich um eine Längsschnittansicht, die eine Strahlenquellezuführungslitze gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt, und 4 ist eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV aus 3. In diesen FIGUREN werden gleiche Komponenten oder Teile mit den selben Bezugsziffern bezeichnet und von ihrer Beschreibung wird abgesehen.
  • Die Strahlenquellezuführungslitze 1' der zweiten Ausführungsform unterscheidet sich von jener der ersten Ausführungsform darin, dass das Bedienungslitzenteil 2b die radiopake Markierung 5a und die Strahlenquelle 4 durchdringt, so dass sich ihr distales Ende bis hinauf zu der radiopaken Markierung 5b erstreckt, und darin, dass ein distales Ende der Röhre 6 durch die radiopake Markierung 5b geschlossen wird.
  • Da sich das Bedienungslitzenteil 2b der Strahlenquellezuführungslitze 1' bis hinauf zu deren distalem Ende erstreckt, steigert sich die Übertragung einer Druckkraft und einer Drehmomentkraft, die auf das Bestrahlungsteil 3 beaufschlagt werden, das sich an dem distalen Endabschnitt der Strahlenquellezuführungslitze 1' befindet, wodurch sich die Bedienbarkeit verbessert.
  • Vorzugsweise ist das Bedienungslitzenteil 2b so konstruiert, dass es zu dem Passstück 53 passt, das in der Mitte der radiopaken Markierung 5b vorgesehen ist. Das Bedienungslitzenteil 2b durchdringt vorzugsweise die Mitte der radiopaken Markierung 5b und die Mitte der Strahlenquelle 4, wie 4 veranschaulicht. Folglich können wie in der ersten Ausführungsform eine Biegespannung und Ähnliches, die von dem proximalen Endabschnitt des Bedienungslitzenteils 2b übertragen werden, gleichmäßig auf das Bestrahlungsteil 3 beaufschlagt werden, was verbesserte Sicherheit und Bedienbarkeit während der Therapie verschafft. Anders ausgedrückt, fungiert die Markierung 5a als „Übertragungselement" oder „Erweiterungsabschnitt" zur Übertragung einer Biegespannung oder dergleichen an das Bestrahlungsteil 3 und ist zwischen dem Bestrahlungsteil 3 und dem Litzenteil 2b angeordnet, wo sie in engem Kontakt zu dem Bestrahlungsteil 3 steht.
  • Die distale Endöffnung der Röhre 6 wird durch die radiopake Markierung 5b geschlossen. Dadurch, dass das distale Ende der Röhre 6 durch die radiopake Markierung 5b geschlossen wird, eröffnet sich die Möglichkeit, die Strahlenquelle 4 von dem distalen Ende aus zu laden. Somit lassen sich der Zusammenbau und die Installation des Bestrahlungsteils 3 auf einfache Art durchführen.
  • Die Befestigung der Röhre 6 und der radiopaken Markierung 5b kann durch ein beliebiges geeignetes Verfahren, einschließlich des Verbindens der beiden durch ein Klebemittel oder mittels Heißschmelzen, erfolgen, und zwar nach Einpassen der radiopaken Markierung 5b in die Röhre 6.
  • Da gemäß der zweiten Ausführungsform der sich verjüngende Abschnitt 22 ebenso wie bei der ersten Ausführungsform den distalen Endabschnitt des Bedienungslitzenteils 2b der Strahlenquellezuführungslitze 1' bildet, lassen sich Biegsamkeit und Flexibilität des distalen Endes ausreichend verbessern. In Anbetracht dessen, dass das Bestrahlungsteil 3 an dem sich verjüngenden Abschnitt 22 des Bedienungslitzenteils 2b vorgesehen ist, kann ferner der Durchmesser der Strahlenquellezuführungslitze 1 verringert und deren Außenfläche geglättet werden.
  • Bei 5 handelt es sich um eine Seitenansicht einer Strahlenquellezuführungslitze gemäß einer dritten Ausführungsform.
  • Eine in 5 dargestellte Strahlenquellezuführungslitze 10 umfasst ein flexibles Bedienungslitzenteil 20 und ein Bestrahlungsteil 30 zur Anwendung von Strahlung auf ein Zielgewebe in einer Höhlung eines lebenden Körpers, genauso wie die Strahlenquellezuführungslitzen 1 oder 1', die anhand von 1 bis 4 erläutert sind.
  • Das Bedienungslitzenteil 20 ist das gleiche wie bei den Strahlenquellezuführungslitzen 1 oder 1', die unter Bezugnahme auf 1 bis 4 erläutert sind, außer dass es keinen sich verjüngenden Abschnitt 22 aufweist, wie aus 5 hervorgeht.
  • Die Strahlenquellezuführungslitze 10 besitzt an ihrem distalen Ende ein Bestrahlungsteil 30. Dieses Bestrahlungsteil 30 besteht aus einem zusammenhängenden Körper, der eine Mehrzahl unabhängiger oder separater Strahlenquellen 301 umfasst, die hintereinander entlang einer gemeinsamen Axiallinie durch Bindeglieder 302 verbunden sind.
  • Bezugnehmend auf 6 und 7 umfasst jede der Strahlenquellen 301 einen Strahler oder ein Emissionselement 301a und eine Umhüllungsschicht 301b, welche die äußere Peripherie des Strahlers 301a umhüllt.
  • Zwar bestehen hinsichtlich Gestaltung und Form der Strahlenquelle 301 keine besonderen Einschränkungen, aber ein fester Zylinder ist diesbezüglich vorzuziehen, der einen kleineren Außendurchmesser aufweist als das Bedienungslitzenteil 20. Der Strahler 301a kann hergestellt werden durch Lösen von Pulver einer radioaktiven Substanz in einer Säurelösung und durch Imprägnieren poröser Partikel, z.B. aus Glas und Keramik, oder eines wasserabsorbierenden Gels mit der Lösung, wie im Fall der Strahler gemäß der ersten und der zweiten Ausführungsform. Falls es sich bei der radioaktiven Substanz um eine Flüssigkeit handelt, kann der Strahler ferner dadurch gebildet werden, dass das poröse Material oder das wasserabsorbierende Gel mit der flüssigen radioaktiven Substanz imprägniert wird. Alternativ dazu lässt sich im Fall einer radioaktiven Substanz in Gasform der Strahler dadurch fertigen, dass das poröse Material veranlasst wird, diese zu absorbieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die mit radioaktiver Substanz imprägnierten porösen Partikel mit einem Thermoplastharz oder mit Silikonkautschuk zu mischen und der Mischung eine vorbestimmte Form zu verleihen.
  • Die Umhüllungsschicht 301b umhüllt die gesamte äußere Peripherie des Strahlers 301a, um die radioaktive Substanz dicht einzuschließen oder einzukapseln, ohne dass sich diese verteilt. Deshalb wird die Umhüllungsschicht 301b vorzugsweise aus einem Material gebildet, das über eine Stärke verfügt, durch die es einem Druck, einem Stoß, einer Vibration oder ähnlichen äußeren Einwirkungen standhalten kann, und das strahlendurchlässig ist. Zu derartigen Materialien zählen z.B. Beryllium, Aluminium, Magnesium, Titan, Chrom, Mangan, Eisen, Kobalt, Nickel, Legierungen aus denselben, Metalle wie z.B. Edelstahl, und des Weiteren Polyethylen, Polypropylen, Polyamid, Polyamid, Fluororesin und Epoxidharz.
  • Vorzugsweise ist die Länge jeder Strahlenquelle 301 in axialer Richtung so gering wie möglich, um einen Gesamtkrümmungsradius des Bestrahlungsteils 30 zu verkleinern, damit dieses einen gewundenen Pfad leichter passieren kann. Unter den Gesichtspunkten des Herstellungsaufwands, der Kosten und dergleichen beträgt die Länge vorzugsweise 0.5 bis 5.0 mm, besser 1.0 bis 3.0 mm.
  • Die individuellen Strahlenquellen 301 sind mittels der Bindeglieder 302 im Wesentlichen in einer Reihe auf einer gemeinsamen Axiallinie verbunden, damit sie einen zusammenhängenden Körper bilden. Vorzugsweise umfasst jedes der Bindeglieder 302 eine Mehrzahl (zwei bei der Ausführungsform aus 5) dünner linearer Elemente oder schmaler Bandelemente 302a und 302b. Das Bindeglied 302 überträgt die Bewegung des Bedienungslitzenteils 20 auf das Bestrahlungsteil 30 und verschafft dem Bestrahlungsteil 30 die Freiheit, sich ungehindert zu biegen und zu bewegen. Deshalb wird das Bindeglied vorzugsweise aus einem Material mit der geeigneten Steifigkeit, Elastizität und Flexibilität gefertigt. Als solches kann das gleiche Material wie für das Bedienungslitzenteil 20 verwendet werden. Durch Formen des Bindeglieds 302 aus einem derartigen Material werden Biegsamkeit und Elastizität an dem distalen Ende der Strahlenquellezuführungslitze 1 gewährleistet, damit die Möglichkeit besteht, die Litze auf ihrem Weg in den Katheter sanft zu befördern.
  • Vorzugsweise sind die linearen Elemente oder die Bandelemente 302a und 302b eines Bindeglieds 302 jeweils mit einer äußeren Peripherie eines Endabschnitts der Strahlenquelle 301 an symmetrischen Positionen verbunden, und zwar durch Schweißen, Kleben und Ähnliches. Die linearen Elemente oder die Bandelemente 302a, 302b des Bindeglieds 302 sind in Bezug auf das benachbarte Bindeglied (vorzugsweise um 90°) in Umfangsrichtung verlagert.
  • Ein distales Ende 201 des Bedienungslitzenteils 20 und ein proximales Ende des zusammenhängenden Strahlenquellekörpers sind mittels eines zweiten Bindeglieds 303 verbunden, und zwar im Wesentlichen in einer Reihe auf einer Axiallinie des Bedienungslitzenteils 20.
  • Im Übrigen beträgt die Länge von dem distalen Ende der distalsten individuellen Strahlenquelle bis zu dem proximalen Ende der proximalsten individuellen Strahlenquelle, also die Länge des zusammenhängenden Körpers, vorzugsweise ungefähr 5 bis 70 mm; stärker bevorzugt werden etwa 10 bis etwa 50 mm und am stärksten etwa 20 bis etwa 40 mm. Eine solche Länge gestattet eine ausreichende Strahlentherapie.
  • Die Strahlenquellezuführungslitze 10 besitzt die gleiche Länge und den gleichen Außendurchmesser wie die zuvor erwähnten Strahlenquellezuführungslitzen 1 bzw. 1'.
  • In der oben beschriebenen dritten Ausführungsform ist, wie in der ersten Ausführungsform, der distale Endabschnitt 201 des Bedienungslitzenteils 20 vorzugsweise so konstruiert, dass er einen sich verjüngenden Abschnitt bildet, dessen Durchmesser in Richtung eines distalen Endes desselben allmählich abnimmt. Hierbei kann vorzugsweise ein Teil des sich verjüngenden Abschnitts mit einer Spule bedeckt sein. Ein proximaler Endabschnitt der Spule kann an dem Bedienungslitzenteil 20 befestigt sein, und ein distaler Endabschnitt derselben kann mit einem proximalen Ende des Bestrahlungsteils 30 verbunden sein.
  • Weiterhin ist vorzugsweise zumindest ein Teil des Bestrahlungsteils 30 und des Bedienungslitzenteils 20 mit einer dünnwandigen flexiblen Hülle überzogen.
  • Zur Herstellung der Strahlenquellezuführungslitze 10 wird beispielsweise zuerst ein Edelstahlrohr auf eine vorgegebene Länge zugeschnitten und ein Ende desselben durch Schweißen oder dergleichen geschlossen. Dann wird ein Strahler oder ein Emissionsteil 301a, die zuvor gefertigt wurden, von der Öffnung des anderen Endes aus eingeführt, und das Rohr wird geschlossen, um die Umhüllungsschicht 301b fertig zu stellen und die Herstellung der Strahlenquelle 301 abzuschließen.
  • Als Nächstes wird ein Ni-Ti-Rohr mit einem vorgegebenen Durchmesser und ebensolcher Dicke auf einer drehbaren Befestigungsbasis angebracht und mittels Laserstrahl von der oberen Seite aus zugeschnitten, um ein erstes Bindeglied 302 zu erzeugen.
  • Die Strahlenquellen 301 und die ersten Bindeglieder 302 werden durch Kleben, Punktschweißen oder dergleichen zusammengefügt, indem ihre Befestigungspunkte in Umfangsrichtung sukzessive versetzt werden, um das Bestrahlungsteil 30 mit einer vorgegebenen Länge herzustellen.
  • Daraufhin wird das distale Ende 201 des Bedienungslitzenteils 20 mit Hilfe eines zweiten Verbindungsmittels 303 mit dem proximalen Ende des Bestrahlungsteils 30 durch Kleben, Punktschweißen oder dergleichen verbunden.
  • Mittels des oben beschriebenen Herstellungsverfahrens lässt sich die in 5 dargestellte Strahlenquellezuführungslitze 10 erhalten.
  • 8 ist eine Seitenansicht der Strahlenquellezuführungslitze gemäß einer vierten Ausführungsform. In 8 werden Komponenten oder Teile, welche die gleichen sind wie in 5 und auf deren Beschreibung daher verzichtet wird, mit den selben Bezugsziffern bezeichnet.
  • Die in 8 veranschaulichte Strahlenquellezuführungslitze 10' unterscheidet sich von der dritten Ausführungsform darin, dass das Bestrahlungsteil 30 einen zusammenhängenden Körper einschließlich eines flexiblen, biegsamen röhrenartigen Teils 40 umfasst, in welchem eine Mehrzahl individueller Strahlenquellen 301 untergebracht sind, die im Wesentlichen in einer Reihe auf einer gemeinsamen Axiallinie liegen.
  • Das röhrenartige Teil 40 ist vorzugsweise in der Lage, durch eine gewundene Höhlung vorzudringen, und ist dementsprechend aus einem Material geformt, das über die passende Steifigkeit und Flexibilität verfügt. Zu solchen Materialien zählen z.B. Metallmaterialien wie Edelstahl und Wolfram, superelastische Legierungen wie Ni-Ti-Legierungen, Cu-Al-Ni-Legierungen, Cu-Zn-Al-Legierungen, Fe-Mn-Legierungen, Harze wie Polyamid, Polyimid, Polyethylen, Polyethylenterephthalat, Polybutylenterephthalat, Polyethylen, Polypropylen, Polyurethan und dergleichen. Den größten Vorzug erhalten superelastische Legierungen. Das röhrenartige Teil 40 kann aus einem Stab, einem Hohlrohr oder einem helixförmig gewundenen Band gefertigt werden. Insbesondere bei Herstellung des röhrenartigen Teils 40 aus einem Metallmaterial oder einer superelastischen Legierung wird vorzugsweise eine Öffnung (ein Schlitz) 401 durch Ätzen, Laser, Bearbeitung mittels elektrischer Entladung oder dergleichen angebracht, damit die notwendige Flexibilität vorhanden ist. Vorzugsweise ist die Länge der Öffnung 401 in axialer Richtung im Wesentlichen die gleiche wie jene der Strahlenquelle 301 in axialer Richtung. Das röhrenartige Teil kann aus einem dünnen Drahtgeflecht gefertigt werden.
  • Vorzugsweise wird das distale Ende des Bedienungslitzenteils 20 in das proximale Ende 402 des röhrenartigen Teils 40 eingeführt, so dass deren Axiallinien übereinstimmen, woraufhin die beiden Teile durch Kleben oder Schweißen zusammengefügt werden. Vorzugsweise ist ein distales Ende 403 des röhrenartigen Teils 40 gerundet.
  • (Nicht dargestellte) radiopake Markierungen aus radiopakem Material sind vorzugsweise an dem distalen und dem proximalen Ende des röhrenartigen Teils 40 angebracht.
  • Die Strahlenquellen 301 können durch Kleben, Schweißen oder dergleichen zusammengefügt werden.
  • Da die Strahlenquellezuführungslitze 10' dieser Ausführungsform die Strahlenquelle 301 in dem röhrenartigen Teil 40 enthält, das zuvor integral mit der Litze gefertigt wurde, lassen sich Einheitlichkeit und Integration im Hinblick auf die Biegeleistung des Bestrahlungsteils 30 erhöhen, wodurch Herstellung und Zusammenbau vereinfacht werden, was zu einer Verringerung der Kosten führt.
  • Zur Fertigung der Strahlenquellezuführungslitze 10' wird beispielsweise zunächst ein Ni-Ti-Rohr mit einer Stärke von ungefähr 100 μm und einem Außendurchmesser, der geringfügig größer ist als jener des Bedienungslitzenteils 20 und der Strahlenquelle 301, auf eine vorgegebene Länge zugeschnitten und auf einer drehbaren Fixierbasis angebracht. Dann wird mit Laser von der oberen Seite aus bestrahlt, um das Rohr zuzuschneiden, wodurch das röhrenartige Teil 40 einschließlich einer Mehrzahl der Öffnungen 401 entsteht. Daraufhin wird das Ende des röhrenartigen Teils 40 geschlossen oder verengt. Als nächstes wird die Strahlenquelle 301 in das Innere des röhrenartigen Teils 40 eingeführt. Das zuvor erwähnte röhrenartige Teil 40 und die Strahlenquelle 301 können durch Kleben, Schweißen oder dergleichen befestigt werden. Danach wird das distale Ende 201 des Bedienungslitzenteils 20 in das proximale Ende 402 des röhrenartigen Teils 40 eingeführt und dann durch Kleben, Schweißen oder Ähnliches befestigt. Schließlich werden die radiopaken Markierungen an dem distalen Ende 403 und dem proximalen Ende 42 des röhrenartigen Teils 40 angebracht.
  • 9 zeigt eine weitere Ausführungsform des Bestrahlungsteils der Strahlenquellezuführungslitze der vorliegenden Erfindung. Dieses Bestrahlungsteil 50 umfasst ein flexibles, biegsames, gurtähnliches (Band-)Substrat 501 und eine Mehrzahl von darauf befestigten Strahlenquellen 502, die eine radioaktive Substanz enthalten. Die Strahlenquellen 502 sind in axialer Richtung des Bandsubstrats voneinander beabstandet. Die Herstellung der Strahlenquelle 502 kann erfolgen, indem pulverförmige radioaktive Substanz in ein flexibles Medium, wie z.B. ein Thermoplastharz oder Silikonkautschuk, gemischt und das Substrat 501 mit der Mischung überzogen wird. Alternativ dazu kann die Strahlenquelle dadurch hergestellt werden, dass poröse Partikel, die eine radioaktive Substanz tragen, mit dem oben erwähnten flexiblen Medium vermischt werden und das Substrat 501 mit der Mischung überzogen wird. Das Bandsubstrat 501 wird vorzugsweise aus einem Metallmaterial geformt, z.B. Edelstahl, oder aus einer zuvor beschriebenen superelastischen Legierung.
  • 10 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform des Bestrahlungsteils der Strahlenquellezuführungslitze der vorliegenden Erfindung. Dieses Bestrahlungsteil 60 umfasst ein flexibles, biegsames, gurtähnliches (Band-)Substrat 601 mit einer Mehrzahl von Durchlöchern 602. Mehrere individuelle Strahlenquellen mit radioaktiver Substanz, die beispielsweise der in der dritten Ausführungsform beschriebenen individuellen Strahlenquelle 301 entsprechen, werden jeweils in den Durchlöchern 602 befestigt. Das Bandsubstrat 601 wird vorzugsweise aus dem gleichen Material geformt wie das Bandsubstrat 501, das in Bezug auf 9 beschrieben ist.
  • Als nächstes erfolgt anhand der begleitenden Zeichnungen die Beschreibung einer Strahlentherapiekatheteranordnung, die sich zur Verwendung mit der Strahlenquellezuführungslitze der vorliegenden Erfindung eignet.
  • Bei 11 handelt es sich um eine Darstellung im Längsschnitt, die eine erste Ausführungsform der Strahlentherapiekatheteranordnung der vorliegenden Erfindung zeigt. Die in 11 veranschaulichte Strahlentherapiekatheteranordnung 100 der vorliegenden Erfindung umfasst einen Strahlentherapiekatheter 101 und eine Strahlenquellezuführungslitze 107 (z.B. eine der unter Bezugnahme auf 1 bis 10 erläuterten Strahlenquellezuführungslitzen) der vorliegenden Erfindung.
  • Gemäß dieser Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Strahlentherapiekatheter 101 in eine Höhlung eines lebenden Körpers, z.B. in ein Blutgefäß, zwecks Strahlentherapie eingeführt wird. Der Katheter 101 umfasst einen Katheterkörper 110, der von einem Führungsdraht 108 in die Höhlung geführt wird, ein längliches Lumen (Strahlenlitzelumen) 102, welches in dem Katheterkörper 110 vorgesehen ist und durch welches die Strahlenquellezuführungslitze 107 eingeführt werden kann, radiopake Markierungen 105a und 105b zum Identifizieren einer Position der Strahlenquelle 106 der Strahlenquellezuführungslitze 107 und ein längliches Lumen (Führungsdrahtlumen) 104, durch welches sich der Führungsdraht 108 einführen lässt.
  • Der Katheterkörper 110 ist aus einem flexiblen Material geformt. Damit die problemlose Durchführung und die Sicherheit gewährleistet sind, wenn der Katheter durch einen Führungskatheter oder eine Höhlung eines lebenden Körpers, z.B. durch ein Blutgefäß, bis zu einem Zielabschnitt eingeführt wird, ist der Katheter vorzugsweise aus einem Material gefertigt, das über die entsprechende Biegsamkeit, Elastizität, Gleitfähigkeit, mechanische Stärke und Knickwiderstand verfügt. Zu den Materialien, die sich für den Katheterkörper 110 eignen, gehören beispielsweise Polyolefine wie Polyethylen und Polypropylen, Ethylenvinylacetat-Copolymer, Polyvinylchlorid, Polyester wie Polyethylenterephthalat und Polybutylenterephthalat, Polyamid, Polyimid, Polyurethan, Fluororesin, Elastomer und Copolymere davon, Polymerlegierungen und Kombinationen aus zwei oder aus mehr derselben.
  • Um zu verhindern, dass die Strahlung, die aus der Strahlenquelle 106, die sich beim Einführen oder Entfernen der Strahlenquellezuführungslitze 107 durch den Katheterkörper 110 bewegt, emittiert wird, ein anderes Gewebe bestrahlt als den Zielabschnitt, wird vorzugsweise ein Pulver aus einem Material (einem Strahlen abschirmenden Material), das die Strahlung kaum überträgt, z.B. ein Schwermetall wie Au, Ag, Pt, Pb und W, Bariumsulfat, Bismutoxid, in das Material gemischt, das den Katheterkörper 110 bildet. Es muss jedoch vermieden werden, dass eines der Strahlen abschirmenden Materialien in einen Abschnitt zur Durchführung von Strahlentherapie dringt, d.h. in einen Bereich zwischen den radiopaken Markierungen 105a und 105b des Katheterkörpers 110.
  • Um die Gleitfähigkeit des Strahlentherapiekatheters 101 zu verbessern, besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Außenfläche des Katheterkörpers 110 mit einem hydrophilen polymerischen Material zu überziehen, das unter feuchten Bedingungen Lubrizität besitzt.
  • Zwar wird die Länge des Katheterkörpers 110 zweckgemäß in Abhängigkeit von der Anwendung bemessen, für die er bestimmt ist, beträgt aber vorzugsweise 0.5 bis 2 mm; stärker bevorzugt werden 1.0 bis 1.5 mm. Sein Außendurchmesser beläuft sich vorzugsweise auf 0.5 bis 5 mm, noch günstiger sind 0.8 bis 3.0 mm.
  • Das distale Ende des Strahlenlitzelumens 102, das im Innern des Katheterkörpers 110 geformt ist, ist geschlossen, wodurch es das geschlossene Ende 121 bildet. Dieses geschlossene Ende 121 verhindert, dass Körperflüssigkeit, z.B. Blut, über das Lumen mit der Strahlenquelle 106 in Kontakt kommt oder dass die radioaktive Substanz in den lebenden Körper austritt.
  • Das Strahlenlitzelumen 102 ist koaxial zu dem Katheterkörper 110 angeordnet. Dadurch wird das Positionieren der Strahlenquelle 106 entlang der Achse des Katheterkörpers 110 erleichtert. Deshalb kann eine im Wesentlichen gleichmäßige Entfernung von der Strahlenquelle 106 zu einer Innenwand einer Höhlung eines lebenden Körpers, auf welche die Strahlung zu richten ist, hergestellt werden, so dass eine konstante Strahlendosis auf das Zielgewebe trifft.
  • Das Führungsdrahtlumen 104 ist an einer distaleren Endseite des geschlossenen Endes 121 des Strahlenlitzelumens 102 vorgesehen. Bei dem Führungsdrahtlumen 104 handelt es sich um ein längliches Lumen, durch welches der Führungsdraht 108 eingeführt wird, um den Strahlentherapiekatheter 101 in die Höhlung eines lebenden Körpers zu führen. Das Lumen 104 besitzt eine proximale Endöffnung 142 an der Seite des Katheters 110 und eine distale Endöffnung 141, die im Wesentlichen in der Mitte des distalen Endes des Katheterkörpers 110 liegt. Dadurch, dass die distale Endöffnung 142 an der Seite des Katheterkörpers 110 vorgesehen ist, lässt sich der Führungsdraht rasch herausziehen oder austauschen, wodurch ausgezeichnete Bedienbarkeit und vortreffliche Handhabung gewährleistet sind.
  • Das Führungsdrahtlumen 104 ist koaxial zu dem Katheterkörper 110 angelegt. Daher kann der durch den Führungsdraht 108 eingeführte Katheterkörper 110 sicher und problemlos bewegt werden.
  • Das Führungsdrahtlumen 104 und das Strahlenlitzelumen 102 sind koaxial angeordnet. Mittels einer solchen Struktur lässt sich die Strahlenquelle 106 mühelos in der Mitte der Höhlung eines lebenden Körpers platzieren, so dass die Bestrahlung gleichmäßig und einheitlich erfolgen kann.
  • Dadurch, dass das Strahlenlitzelumen 102 und das Führungsdrahtlumen 104 koaxial sind, kann der Katheterkörper 110 so konstruiert werden, als ob er nur eine einzige Höhlung in radialer Richtung enthielte, wodurch sich eine Verringerung des Durchmessers des gesamten Katheterkörpers 110 erzielen lässt. Deshalb ist dieser selbst in einer schmalen Höhlung zur Strahlentherapie verwendbar, so dass sich zum einen die Tragweite der Anwendung vergrößert und zum anderen Sicherheit und Akkuratesse verbessert werden.
  • Die radiopaken Markierungen 105a und 105b sind auf einer äußeren Peripherie in der Nähe des distalen Endes des Katheterkörpers 110 angebracht. Infolgedessen lässt sich der Strahlentherapiekatheter 101 akkurat an einem Zielabschnitt platzieren, und die Position der Strahlenquelle 106 kann präzise erfasst werden.
  • Die radiopaken Markierungen 105a und 105b werden aus einem radiopaken Material gebildet. Da die Markierungen unter Strahlenfluoroskopie von außen sichtbar sind, kann die Position der Markierungen erkannt und bestimmt werden. Daher lässt sich der Strahlentherapiekatheter 101 problemlos und akkurat an der gewünschten Stelle platzieren, so dass die Strahlenquelle 106 an einem Zielabschnitt positioniert werden kann.
  • Zu den radiopaken Materialien, die sich zur Bildung der radiopaken Markierungen 105a und 105b eignen, zählen beispielsweise Schwermetalle wie Au, Ag, Pt, W, Pb und Legierungen und Salze derselben.
  • Die radiopaken Markierungen 105a und 105b bestehen aus dünnwandigen röhrenähnlichen Teilen, welche durch Pressen auf einer äußeren peripheren Oberfläche des Katheterkörpers 110 befestigt werden. Hierbei ist der Innendurchmesser der radiopaken Markierungen 105a und 105b im Wesentlichen genauso groß wie der Außendurchmesser des Katheterkörpers 110 oder geringfügig kleiner. Die Gestaltung der radiopaken Markierungen beschränkt sich nicht auf jene, die in Verbindung mit der Röhre aus 10 gezeigt wird; auch Bandelemente, lineare Elemente oder Ähnliches können benützt werden.
  • Gemäß dieser Ausführungsform sind die radiopaken Markierungen 105a und 105b teilweise in den äußeren peripheren Oberflächenbereich des Katheterkörpers 110 in einer Weise eingebettet, dass sie sicher befestigt sind. Außerdem sind die radiopaken Markierungen 105a und 105b mit einem Harz 111 überzogen. Folglich ist nicht nur die sichere Befestigung am Katheterkörper 110 gewährleistet, sondern es werden auch Abstufungen zwischen der äußeren peripheren Oberfläche des Katheterkörpers 110 und den radiopaken Markierungen 105a und 105b beseitigt, um ein sanftes Gleiten des Katheterkörpers 110 in dem Lumen sicherzustellen und einer Beschädigung des Gewebes vorzubeugen. Weder kommt es bei einer solchen Konstruktion zu einer Verlagerung der radiopaken Markierungen 105a und 105b, noch fallen diese heraus, weil der Katheterkörper 110 gebogen, etc. wird, so dass sie ihre Funktion, die Position der Strahlenquelle 106 kenntlich zu machen, präzise erfüllen.
  • Hinsichtlich des zu verwendenden Harzes 111 besteht keine Einschränkung. Vielmehr kann ein beliebiges Harz für den Überzug benützt werden, wobei es sich vorzugsweise um das gleiche wie jenes handelt, das zur Fertigung des Katheterkörpers eingesetzt wird. Dieses Harz 111 kann aufgetragen werden, indem die radiopaken Markierungen 105a und 105b mit einer das Harz enthaltenden Lösung überzogen werden, damit der stufige Abschnitt gefüllt wird, der sich im Bezug auf den Katheterkörper 110 besteht.
  • Vorzugsweise sind die radiopaken Markierungen 105a und 105b im Wesentlichen in einem Intervall angeordnet, das der Länge der Strahlenquelle 106 in axialer Richtung entspricht. Daher können die Position der Strahlenquelle 106 und ein Bestrahlungsbereich präzise bestimmt werden. Wenn das distale Ende der Strahlenquelle 106 an dem proximalen Ende der radiopaken Markierung 105a eingerichtet ist, liegt gemäß dieser Ausführungsform das proximale Ende der Strahlenquelle 106 am distalen Ende der radiopaken Markierung 105b.
  • Die radiopake Markierung des Strahlentherapiekatheters ist nicht auf die in den Zeichnungen dargestellte Form begrenzt, sondern es genügt, wenn die radiopake Markierung so gestaltet ist, dass mit ihrer Hilfe ein vorgegebener Bereich des distalen Endseitenabschnitts des Katheters nahe dem Zielgewebe in einem lebenden Körper platziert werden kann. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, beispielsweise nur eine radiopake Markierung auf dem Katheter anzubringen.
  • In dem Fall, wo eine Strahlenquellezuführungslitze ohne radiopake Markierung eingesetzt wird, ist, wenn die Strahlenquellezuführungslitze eingeführt wird, bis ein distales Ende derselben gegen das geschlossene Ende 121 des Strahlenlitzelumens 102 stößt, die Strahlenquelle 106 vorzugsweise in einem vorbestimmten Bereich des Katheters (beispielsweise dem Bereich zwischen den radiopaken Markierungen 105a und 105b) angeordnet. Somit kann selbst bei einer Strahlenquellezuführungslitze 107, die keine radiopaken Markierungen aufweist, die Position der Strahlenquelle 106 identifiziert werden.
  • Ein Anschlussstück 130, dessen Innendurchmesser in Richtung des proximalen Endes allmählich zunimmt, ist an dem proximalen Ende des Katheterkörpers 110 angebracht. Das distale Ende des Anschlussstücks 130 ist mit dem Strahlenlitzelumen 102 verbunden, so dass die Strahlenquellezuführungslitze 107 von dem Anschlussstück 130 aus in das Strahlenlitzelumen 102 eingeführt werden kann. Demgegenüber ist das proximale Ende des Anschlussstücks 130 so konstruiert, dass es sich mit einem (nicht dargestellten) Nachladegerät verbinden lässt, das in der Lage ist, die Strahlenquellezuführungslitze 107 zu transportieren, zu winden oder aufzunehmen. Das Anschlussstück 130 kann aus verschiedenen Arten von Harzen geformt sein, vorzugsweise z.B. aus Polyethylen, Polypropylen, Polycarbonat, Polyamid, Polysulfon, Polyarylat oder dergleichen.
  • Die Strahlenquellezuführungslitze 107 der vorliegenden Erfindung umfasst eine Strahlenquelle 106 in der Nähe des distalen Endes. Die radiopaken Markierungen 161 (die den Markierungen 5a und 5b aus 1 entsprechen) sind an beiden Enden der Strahlenquelle 106 vorgesehen. Die Markierungen eröffnen die Möglichkeit, die Position der Strahlenquelle 106 auf direktem Weg visuell zu identifizieren, wie oben erläutert. Die Position der Strahlenquelle 106 lässt sich problemloser und präziser erkennen, weil die Markierungen 161 zusammen mit den Markierungen 105a und 105b vorhanden und gleich den radiopaken Markierungen 105a und 105b auf dem Katheter 101 der vorliegenden Erfindung angebracht sind. Es besteht die Möglichkeit, einen Ring aus radiopakem Material um eine äußere Peripherie der Strahlenquellezuführungslitze 107 in der Nähe beider Enden der Strahlenquelle 106 durch Pressen zu befestigen, um die Markierung 161 anzubringen.
  • Der Strahlentherapiekatheter 101 kann mittels des folgenden Verfahrens hergestellt werden.
  • Zunächst wird eine Röhre für den Katheterkörper durch Extrusion geformt. Zur Fertigung des Katheterkörpers 110 wird diese Röhre wird auf eine passende Länge zugeschnitten.
  • Die zuvor hergestellten radiopaken Markierungen 105a, 105b in Ringform werden um die äußere Peripherie des Katheterkörpers 110 gepasst.
  • Falls der Innendurchmesser der Ringe der radiopaken Markierungen 105a, 105b kleiner ist als der Außendurchmesser des Katheterkörpers 110, wird der Katheterkörper 110 in jeden Ring so eingeführt, dass dieser gedehnt wird; anschließend wird die Dehnung gelöst. Des Weiteren werden die Ringe und der Katheterkörper erhitzt, so dass erstere teilweise oder ganz in den äußeren peripheren Oberflächenbereich des Katheterkörpers 110 eingebettet werden. Das Harz 111 wird darauf aufgetragen, um die stufigen Abschnitte auszugleichen, den die radiopaken Markierungen 105a und 105b im Bezug auf den Katheterkörper 110 bilden.
  • Als Nächstes wird Füllstoff aus dem gleichen Harzmaterial wie der Katheterkörper 110 durch die distale Endöffnung 141 des Katheterkörpers 110 injiziert, und jener Abschnitt, der sich von dem distalen Abschnitt bezüglich der radiopaken Markierung 105a bis zu der distalen Endöffnung 141 erstreckt, wird geschlossen. Damit ist das Strahlenlitzelumen 102 mit dem geschlossenen Ende 121 geformt.
  • Des Weiteren wird die Seitenöffnung 142 für das Führungsdrahtlumen 104 auf einer Seitenwand des Katheterkörpers 110 an einem proximalen Abschnitt des Katheterkörpers 110 in Bezug auf das geschlossene Ende 121 geformt. Darüber hinaus wird ein Kern aus Metall, dessen Außendurchmesser im Wesentlichen mit dem Innendurchmesser des Führungsdrahtlumens 104 übereinstimmt, von der distalen Endöffnung 141 des Katheterkörpers 110 bis zu einer Position eingeführt, die mit der proximalen Endöffnung 142 in Verbindung steht. Dadurch, dass das distale Ende des Katheterkörpers 110 in einem zylindrischen erhitzten Formwerkzeug in dieser Art gestaltet wird, wird das Führungsdrahtlumen 104 gebildet und das distale Ende des Katheterkörpers 110 gerundet.
  • Demgegenüber wird ein Anschlussstück 130 an dem proximalen Ende des Katheterkörpers 110 angebracht, und beide Teile werden zur Herstellung des Strahlentherapiekatheters 101 mit Klebemittel befestigt.
  • Wenn eine Umhüllungsschicht aus einem hydrophilen Harz auf der Oberfläche des Katheterkörpers 110 gebildet wird, wird zunächst von dem proximalen Ende aus ein stützender Metallstab in das Strahlenlitzelumen 102 eingeführt, bevor ein weiterer stützender Metallstab von der distalen Endöffnung 141 oder der proximalen Endöffnung 142 aus in das Führungsdrahtlumen 104 eingeschoben wird; daraufhin wird der Katheterkörper 110 von seinem distalen Ende aus in eine Harzlösung getaucht.
  • Als Nächstes wird ein Beispiel für eine Strahlentherapie mittels der Strahlentherapiekatheteranordnung dieser Ausführungsform beschrieben, wobei es sich um einen Fall der Behandlung eines Gefäßabschnitts (eines stenotischen Abschnitts eines Blutgefäßes) im Anschluss an eine PTCA handelt.
  • Zunächst wird in eine Oberschenkelarterie eine Hülse eingeführt, durch die ein (nicht dargestellter) Führungskatheter geschoben wird, und das distale Ende des Führungskatheters wird in der Nähe eines Zielgewebes platziert (stenotischer Abschnitt eines Blutgefäßes, der einer PTCA unterzogen wurde).
  • Während der Führungsdraht 108 vorausgeschickt wird, erfolgt als Nächstes die Einführung des Strahlentherapiekatheters 101 in den Führungskatheter. Gewöhnlich ist die Verwendung jenes Führungskatheters und Führungsdrahts, die zum Führen eines Ballondilatationskatheters zwecks Behandlung einer Stenose eingesetzt werden, vorzuziehen, nachdem der Ballondilatationskatheter entfernt ist. Ein Kontrastmittel wird aus dem Inneren des Führungskatheters ausgeschüttet, um die Position des Zielgewebes kenntlich zu machen; während die Positionen der radiopaken Markierungen 105a und 105b unter Röntgenstrahlen-Fluoroskopie bestätigt werden, wird der Strahlentherapiekatheter 101 in distaler Richtung vorwärts bewegt, um ihn so zu positionieren, dass sich sein Abschnitt zwischen den Markierungen 105a und 105b in der Nähe des Zielgewebes befindet.
  • Danach wird die Strahlenquellezuführungslitze 107 in das Strahlenlitzelumen 102 eingeführt und voranbewegt, so dass die Strahlenquelle 106 zwischen den radiopaken Markierungen 105a und 105b platziert wird.
  • Falls die Strahlenquelle 106 die Zielposition erreicht (s. 11), wird sie für eine vorgegebene Zeit in der Zielposition gehalten, um das Zielgewebe mit der Strahlung aus der Strahlenquelle 106 zu bestrahlen.
  • Nach Abschluss der Bestrahlung wird die Strahlenquellezuführungslitze 107 rasch herausgezogen und in einem Schutzbehälter untergebracht.
  • Bei 12 handelt es sich um eine Längsschnittansicht, die eine zweite Ausführungsform einer Strahlentherapiekatheteranordnung der vorliegenden Erfindung zeigt. Komponenten oder Teile, welche die gleichen sind wie in 11, werden mit den selben Bezugsziffern bezeichnet, und auf ihre Beschreibung wird verzichtet.
  • Die Strahlentherapiekatheteranordnung 100 dieser Ausführungsform umfasst den Strahlentherapiekatheter 101 und die Strahlenquellezuführungslitze 107 der vorliegenden Erfindung.
  • Bei dem Strahlentherapiekatheter 101 sind das Führungsdrahtlumen 104 und das Strahlenlitzelumen 102 in axialer Richtung parallel vorgesehen. An der proximalen Endseite der proximalen Endöffnung 142 des Führungsdrahtlumens 104 ist ein Fluiddurchflusslumen 145 angelegt, welches einen Weg zum Injizieren oder zum Absaugen einer Flüssigkeit bildet oder auch zum Absaugen einer Körperflüssigkeit. Ein Seitenloch 146 ist nahe einem distalen Ende desselben angebracht.
  • Das Anschlussstück 130 ist an einem distalen Ende des Strahlentherapiekatheters 101 angebracht. Bei dem Anschlussstück 130 handelt es sich um ein Hohlteil, das sich in zwei Röhren gabelt. Die eine der Zweigröhren bildet einen Port 147, der mit dem Strahlenlitzelumen 102 in Verbindung steht, und die andere einen Port 144, der mit dem Fluiddurchflusslumen 145 in Verbindung steht.
  • Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform der Katheteranordnung darin, dass die radiopaken Markierungen 105a und 105b im Innern des Katheterkörpers 110 vorgesehen sind. Da die Glätte der äußeren Peripherie des Katheterkörpers 110 bei dieser Struktur beibehalten wird, werden Bedienbarkeit und Sicherheit des Katheterkörpers 110 in einer Höhlung eines lebenden Körpers verbessert.
  • Die radiopaken Markierungen 105a und 105b sind außerhalb des Strahlenlitzelumens 102 vorgesehen. Da sich bei einer derartigen Struktur die radiopaken Markierungen 105a und 105b nahe der Strahlenquelle 106 platzieren lassen, kann eine Position der Strahlenquelle 106 präziser erfasst werden. Wenn beispielsweise der Katheterkörper 110 und die Strahlenquellezuführungslitze 107 nahe einer Stelle, an welcher sich die Strahlenquelle 106 befindet, gebogen werden, verlagert sich die relative Position kaum, so dass sie sich die Position der Strahlenquelle 106 stets sehr genau feststellen lässt.
  • Der Strahlentherapiekatheter 101 dieser Ausführungsform kann beispielsweise in folgender Weise hergestellt werden.
  • Wie bei der ersten Ausführungsform der Katheteranordnung wird eine Röhre mit einer einzigen Höhlung zur Bildung des Katheterkörpers 101 durch Extrusion geformt. Als Nächstes wird ein Kern im Innern der Röhre platziert, um ein Blockieren zu verhindern, und die radiopaken Markierungen 105a und 105b werden an vorbestimmten Stellen in der Röhre angeordnet. Dann wird die Röhre in eine Extrusionsform gegeben, um ein einziges Lumen zu formen, in welchem das Führungsdrahtlumen 104 mit dem Fluiddurchflusslumen 145 in Verbindung steht, und zwar parallel zu dem Zentrumslumen, welches das Strahlenlitzelumen 102 bildet.
  • Als Nächstes wird durch Schließen des distalen Endes der Röhre das geschlossene Ende 121 für das Zentrumslumen 102 geformt.
  • Indem ein Füllstoff aus dem gleichen Harz wie jenes, das den Katheterkörper 110 bildet, in einen Abschnitt, der von dem distalen Ende des Lumens, welches in Richtung des distalen Endes als Führungsdrahtlumen dienen soll, eine vorgegebene Entfernung hat, injiziert wird, wird das Lumen geteilt, so dass seine distale Endseite als Führungsdrahtlumen 104 dient und seine proximale Endseite als Fluiddurchflusslumen 145. Die proximale Endöffnung 142 ist an dem proximalen Ende des Führungsdrahtlumens 104 angebracht und das Seitenloch 146 nahe dem distalen Ende des Fluiddurchflusslumens 145.
  • Bei dem Strahlentherapiekatheter 101 dieser Ausführungsform kann die Position der proximalen Endöffnung 142 des Führungsdrahtlumens 104 freier ausgewählt und bestimmt werden als bei der ersten Ausführungsform. Obwohl gemäß der ersten Ausführungsform der Katheteranordnung die proximale Endöffnung 142 des Führungsdrahtlumens 104 in Bezug auf das geschlossene Ende 121 des Strahlenlitzelumens 102 auf die distale Endseite begrenzt ist, besteht bei dieser Ausführungsform keine derartige Einschränkung, und die Position der proximalen Endöffnung 142 kann allein in Abhängigkeit von der Bedienbarkeit des Führungsdrahts 108, dem Bestrahlungsabschnitt und dergleichen festgelegt werden.
  • Da die Möglichkeit besteht, das Seitenloch 146 des Fluiddurchflusslumens 145 an beliebiger Stelle anzubringen, kann beispielsweise Kontrastmittel oder Ähnliches unmittelbar in der Nähe des Zielgewebes zugeführt werden, was in großem Maß zur Verbesserung der diagnostischen Akkuratesse und des Therapieeffekts beiträgt.
  • Wie bei der ersten Ausführungsform der Katheteranordnung besteht die Möglichkeit, dem distalen Ende des Katheterkörpers 110 eine runde Form zu verleihen und die Ümhüllungsschicht aus hydrophilem Harz auf der Oberfläche des Katheterkörpers 110 zu bilden. Mit dem Anbringen des Anschlussstücks 130 an dem distalen Ende des Katheterkörpers 110 und dessen Befestigung mittels eines Klebemittels wird der Strahlentherapiekatheter 101 fertiggestellt.
  • Gemäß dieser Ausführungsform ist das Strahlenlitzelumen 102 koaxial zu dem Katheterkörper 110 angeordnet. Der Strahlentherapiekatheter der vorliegenden Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf diesen Typ; vielmehr besteht die Möglichkeit, das Strahlenlitzelumen 102 an einer Position einzurichten, die in Bezug auf eine laterale Sektion des Katheterkörpers 110 verlagert ist. Wenn jedoch das Strahlenlitzelumen 102 koaxial zu dem Katheterkörper 110 angeordnet ist wie in dieser Ausführungsform, ist es einfach, die Strahlenquelle in der Mitte einer Höhlung eines lebenden Körpers, wie eines Blutgefäßes, zu platzieren, so dass eine gleichmäßige Bestrahlung ermöglicht wird.
  • Bei 13 handelt es sich um eine Längsschnittansicht, welche eine dritte Ausführungsform der Strahlentherapiekatheteranordnung der vorliegenden Erfindung zeigt. Diese Ausführungsform gleicht der in 12 dargestellten Strahlentherapiekatheteranordnung, außer dass sich das Führungsdrahtlumen 104 bis zu dem proximalen Ende erstreckt und dass sich die proximale Endöffnung 142 an dem proximalen Ende des Ports 144 befindet.
  • Das Führungsdrahtlumen 104 kann als Fluiddurchflusslumen eingesetzt werden, und zwar unter der Bedingung, dass der Führungsdraht 108 nicht durchgeführt ist. Bei einer solchen Struktur entfällt die Notwendigkeit, den Katheterkörper mit dem Seitenloch zu versehen, wodurch der Herstellungsprozess des Katheterkörpers vereinfacht wird.
  • 14 ist eine Längsschnittansicht, die eine vierte Ausführungsform der Strahlentherapiekatheteranordnung der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • Gemäß dieser Ausführungsform sind drei längliche Lumen, nämlich das Führungsdrahtlumen 104, das Fluiddurchflusslumen 145 und das Strahlenlitzelumen 102, in axialer Richtung des Katheterkörpers 110 parallel vorgesehen.
  • Das Anschlussstück 130 ist an dem proximalen Ende des Strahlentherapiekatheters 101 angebracht. Bei dem Anschlussstück 130 handelt es sich um ein Hohlteil mit drei Zweigröhren, und diese Zweigröhren bilden jeweils einen Port 147, der mit dem Strahlenlitzelumen 102 in Verbindung steht, einen Port 148, der mit dem Fluiddurchflusslumen 145 in Verbindung steht, und einen Port 144, der mit dem Führungsdrahtlumen 104 in Verbindung steht.
  • Der Strahlentherapiekatheter 101 dieser Ausführungsform gleicht dem in 13 dargestellten Strahlentherapiekatheter, außer dass das Führungsdrahtlumen 104 und das Fluiddurchflusslumen 145 unabhängig voneinander vorgesehen sind.
  • Obwohl jeweilige Ausführungsformen der Strahlenquellezuführungslitze und der Strahlentherapiekatheteranordnung der vorliegenden Erfindung obig beschrieben sind, beschränkt sich die vorliegende Erfindung nicht auf diese Ausführungsformen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, eine Schmiersubstanz, z.B. eine hydrophile polymerische Substanz, auf der Oberfläche der Strahlenquellezuführungslitze 1 anzubringen. Anstatt die in 8 veranschaulichten röhrenartigen Verbindungsmittel einzusetzen, kann eine Mehrzahl von Strahlenquellen, die im Wesentlichen auf einer gemeinsamen Axiallinie in einer Reihe angeordnet sind, verbunden werden, indem eines oder mehrere lineare Teile auf der äußeren peripheren Oberfläche dieser Strahlenquellen durch Kleben oder Punktschweißen angebracht werden. Was die Katheteranordnung anbelangt, kann beispielsweise das Führungsdrahtlumen sowohl in einer Röhre vorgesehen sein, die auf der äußeren Peripherie des Katheterkörpers angelegt ist, als auch im Innern des Katheterkörpers. Des Weiteren kann die Struktur jedes Mittels durch eine beliebige Struktur mit der gleichen Funktion ersetzt werden.
  • Da die Strahlenquellezuführungslitze der vorliegenden Erfindung so konstruiert ist, dass das Bestrahlungsteil einschließlich der Strahlenquelle gänzlich flexibel und biegsam ist, kann sie, wie oben beschrieben, problemlos und sicher durch einen in komplizierter Weise gekrümmten Katheter oder eine ebensolche Höhlung eines lebenden Körpers eingeführt werden. Falls das Bedienungslitzenteil ferner den sich verjüngenden Abschnitt aufweist, der sich in Richtung des distalen Endes desselben allmählich verjüngt, ist die Flexibilität des distalen Endes weiter verbessert.
  • Eine derartige Strahlenquellezuführungslitze lässt sich bei der Strahlentherapie in Lumen allgemein einsetzen, z.B. in der gemeinsamen Leberarterie, der Arteria marginalis coli, in Venen, Atemsystem, Gallengang und Prostata.
  • Die Strahlentherapiekatheteranordnung der vorliegenden Erfindung eröffnet die Möglichkeit, Diagnose, Behandlung und Ähnliches schnell und sicher durchzuführen und die Position der Strahlenquelle präzise zu erfassen. Als Ergebnis davon werden Sicherheit und Wirkung der Bestrahlung verbessert, wodurch das Risiko von Nebenwirkungen und die Gefahr eines erneuten Auftretens der Krankheitssyndrome verringert wird. Da der Strahlentherapiekatheter der vorliegenden Erfindung mit einer radiopaken Markierung ausgestattet ist, können diese Vorteile genutzt werden, selbst wenn die Strahlenquellezuführungslitze nicht über eine Markierung verfügt. Die Verwendung der Strahlenquellezuführungslitze mit Markierungen ermöglicht ein noch sichereres Erfassen der Strahlenquelle.

Claims (13)

  1. Strahlenquellezuführungslitze umfassend: ein flexibles Bedienungslitzenteil (2a) mit einem distalen Endabschnitt, welcher einen sich verjüngenden Abschnitt (22) bildet, der sich in Richtung des distalen Endes graduell verjüngt, wobei das Bedienungslitzenteil eine Steifigkeit aufweist, welche einen Bedienungsvorgang an dessen proximalem Ende an dessen distales Ende übertragen kann; eine Umhüllungsschicht (7), die auf einer äußeren Oberfläche des Bedienungslitzenteils vorgesehen ist, wobei die Umhüllungsschicht dem Bedienungsteil Elastizität und Biegsamkeit verleiht; ein Bestrahlungsteil, welches eine Strahlenquelle (4) zur Anwendung von Strahlung auf einen Zielabschnitt in einer Höhlung eines lebenden Körpers enthält, wobei das Bestrahlungsteil so konstruiert ist, dass es flexibel biegsam ist; und eine Röhre (6) aus einem flexiblen Harzmaterial, die direkt an dem Bestrahlungsteil anliegt, um das Bestrahlungsteil dicht einzukapseln, wobei ein proximales Ende der Röhre an die Umhüllungsschicht gefügt ist, um eine glatte Oberfläche der Strahlenquellezuführungslitze zu bilden.
  2. Zuführungslitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bestrahlungsteil an dem sich verjüngenden Abschnitt vorgesehen ist.
  3. Zuführungslitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bestrahlungsteil radiopake Markierungen (5a) zur Anzeige einer Position der Strahlenquelle enthält.
  4. Zuführungslitze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlenquelle und die radiopaken Markierungen in einer dünnwandigen flexiblen Röhre untergebracht sind.
  5. Zuführungslitze nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Ende der Röhre geschlossen ist.
  6. Zuführungslitze nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Röhre aus einem Harz geformt ist.
  7. Zuführungslitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlenquelle ein _-Teilchen abstrahlendes Radioisotop aufweist.
  8. Zuführungslitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlenquelle ein pulveriges abstrahlendes Teil umfasst.
  9. Zuführungslitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlenquelle ein verformbares Substrat und eine radioaktive Substanz umfasst, die von dem Substrat getragen wird.
  10. Katheteranordnung zur Strahlentherapie, gekennzeichnet durch Umfassen: a) einer Strahlenquellezuführungslitze nach Anspruch 1; und b) eines Katheters zur Strahlentherapie, welcher einen Katheterkörper, und ein längliches Lumen aufweist, das in dem Katheterkörper vorgesehen ist und durch das die Strahlenquellezuführungslitze eingeführt werden kann.
  11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Katheter eine radiopake Markierung hat, die in dem Katheterkörper angeordnet ist, und zwar zur Anzeige einer Position der Strahlenquelle der in das Lumen eingeführten Litzenvorrichtung.
  12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die radiopake Markierung aus röntgenstrahlenundurchlässigem Material ist.
  13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein distales Ende der Höhlung geschlossen ist.
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